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DE102004024802A1 - Stützmauer und Formstein aus Beton zur Herstellung einer Stützmauer - Google Patents

Stützmauer und Formstein aus Beton zur Herstellung einer Stützmauer Download PDF

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DE102004024802A1
DE102004024802A1 DE102004024802A DE102004024802A DE102004024802A1 DE 102004024802 A1 DE102004024802 A1 DE 102004024802A1 DE 102004024802 A DE102004024802 A DE 102004024802A DE 102004024802 A DE102004024802 A DE 102004024802A DE 102004024802 A1 DE102004024802 A1 DE 102004024802A1
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Uwe Köster
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SF Kooperation GmbH Beton Konzepte
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Formstein (20) aus Beton. Der Formstein (20) ist geeignet zur Herstellung einer gegenüber der lotrechten gegen eine Erdreich-Hinterfüllung (22) geneigten Stützmauer (21), in der die einzelnen Formsteine (20) lagenweise übereinander angeordnet sind. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Formstein (20) als Hohlkörperstein derart ausgebildet ist, dass bei lagenweise zueinander versetzter Anordnung der Formsteine (20) in einer Stützmauer (21) die lastabtragenden Bereiche der über- bzw. untereinander angeordneten Formsteine (20) in Lastabtragsrichtung im Wesentlichen fluchtend angeordnet sind. DOLLAR A Dies ermöglicht die Herstellung von Stützwänden aus Formsteinen mit erheblich größeren Durchbrüchen als im Stand der Technik, bei gleicher oder höherer Belastbarkeit.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Formstein aus Beton zur Herstellung einer insbesondere gegenüber die lotrechten gegen eine Erdreich-Hinterfüllung geneigten Stützmauer, bei der die einzelnen Formsteine lagenweise übereinander angeordnet sind. Weiterhin betrifft die Erfindung eine entsprechende Stützmauer.
  • Derartige Formsteine bzw. Stützmauern sind aus der Praxis in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt. Exemplarisch sei die EP 0 191 908 B1 aus dem Hause der Anmelderin genannt.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Formsteine bzw. Stützmauern erfüllen grundsätzlich ihren Zweck. Die Verlegung ist jedoch aufwendig, insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Verankerungsmaßnahmen zur Sicherung der Stützmauer.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Formsteine bzw. Stützmauern der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln.
  • Ein Formstein zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass der Formstein als Hohlkörperstein mit mindestens einem Hohlraum bzw. einem vertikal gerichteten Durchbruch ausgebildet ist, weist der Formstein ein geringeres Gewicht als herkömmliche Formsteine zur Herstellung von Stützmauern auf. Der Formstein lässt sich somit insbesondere von Hand leichter verlegen. Weiterhin ist vorgesehen, dass der oder im Wesentlichen jeder Hohlraum bzw. Durchbruch derart angeordnet ist, dass bei lagenweise zueinander versetzter Anordnung der Formsteine in einer Stützmauer lastabtragende Bereiche über- bzw. untereinander angeordneter Formsteine in Lastabtragsrichtung im Wesentlichen fluchtend angeordnet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht sehr große Hohlräume bzw. Durchbrüche, so dass die Formsteine ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweisen. Die Anmelderin hat erkannt, dass bei fluchtender Anordnung der lastabtragende Bereich trotz der lagenweise versetzten Anordnung der gesamte lastabtragende Querschnitt zur Bemessung herangezogen werden kann, so dass die verbleibenden Wandungen verhältnismäßig dünn ausgebildet werden können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Formstein im Grundriss trapezförmig ausgebildet ist. Der oder jeder Hohlraum kann durchgehend von einer Oberseite zu einer Unterseite des Formsteins ausgebildet sein, so dass vertikal gerichtete Durchbrüche entstehen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Formstein drei Hohlräume bzw. Durchbrüche auf, die durch schräg gerichtete Stege voneinander getrennt sind.
  • Vorzugsweise weisen Sichtflächen des Formsteins eine besonders gestaltete Oberfläche auf, beispielsweise eine natursteinähnliche Oberfläche.
  • Eine weitere Besonderheit kann in der Ausbildung von Vertiefungen bestehen, die zur Aufnahme von Verbindungsmitteln bestimmt sind, die bei der Herstellung von besonderen Stützmauern gedacht sind.
  • Die erfindungsgemäße Stützmauer ist nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, dass die erfindungsgemäßen Formsteine verwendet werden. Die Stützmauer profitiert damit von dem durch die Verwendung der Formsteine erzielbaren Vorteile.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Stützmauer wenigstens aus zwei Wänden besteht, wobei einzelne Formsteine der beiden Wände untereinander durch Verbindungsmittel miteinander verbunden sind. Im Ergebnis entsteht damit eine Stützmauer, die eine erheblich größere statische Breite aufweist und einer entsprechend größeren Belastung durch die Erdreich-Hinterfüllung Stand hält.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung betreffen die Art der Verbindung der beiden Wände sowie die Ausgestaltung der Verbindungsmittel. Je nach Bedarf können die Formsteine jeder Lage miteinander verbunden sein, oder auch nur jeder zweiten, dritten etc. Lage. Gleiches gilt für die Anordnung im Grundriss.
  • Die hintere Wand kann die gleiche, eine geringere oder eine größere Höhe aufweisen als die vordere Wand, je nach statischen Erfordernissen. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass sich die Formsteine nicht nur zu geradlinigen Wänden verlegen lassen, sondern auch die Verlegung von gekrümmten Wanderverläufen ermöglichen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 und 2 eine räumliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Formsteins mit Blick auf eine Unterseite,
  • 3 eine räumliche Darstellung des Formsteins gemäß 1 und 2 mit Blick auf eine Oberseite,
  • 4 eine Seitenansicht des Formsteins gemäß 1,
  • 5 eine Draufsicht des Formsteins gemäß 1,
  • 6 eine Stützmauer in Seitenansicht,
  • 7 die Stützmauer gemäß 6 im Grundriss,
  • 8 eine weitere Stützmauer in Seitenansicht bestehend aus zwei Wänden,
  • 9 die Stützmauer gemäß 8 im Grundriss,
  • 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Stützmauer aus zwei Wänden in Seitenansicht, und
  • 11 bis 13 alternative Verlegemuster der Formsteine gemäß 1 im Grundriss.
  • In den Figuren ist einerseits ein Formstein 20 aus Beton gezeigt (1 bis 5) und andererseits Stützmauern 21 aus derartigen Formsteinen (6 bis 10). 11 bis 13 zeigen Verlegevarianten des Formsteins 20.
  • Der in den 1 bis 5 gezeigte Formstein 20 ist geeignet für die Herstellung von Mauern jeglicher Art. Die Formsteine 20 können mörtellos verbaut verbaut werden, z.B. als senkrechte Wand, Mauer oder dergleichen, bzw. als Stützmauer 21 mit einer Neigung gegenüber einer Erdreich-Hinterfüllung 22.
  • Die Formsteine 20 weisen jeweils mehrere aufrechte Seitenwände 23, 24 auf, sowie eine im Wesentlichen horizontal gerichtete Oberseite 25 und Unterseite 26. Die Formsteine 20 sind im Grundriss im Wesentlichen trapezförmig ausgebildet. Dabei verlaufen zwei gegenüberliegende Seitenwände 24 parallel zueinander und zwei gegenüberliegende Seitenwände 23 konvergierend zueinander.
  • Die Formsteine 20 können in herkömmlichen (Betonstein-)Formen hergestellt werden, so dass die Seitenwände 23, 24 durch aufrechte Formwände von Formnestern ausgebildet werden. Die Formsteine 20 können mit der Unterseite 26 nach oben weisend in den Formen hergestellt werden, so dass die nach oben weisende Unterseite 26 durch einen Stempel geformt bzw. geprägt werden kann.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass wenigstens eine der beiden parallelen Seitenwände 24, vorzugsweise wenigstens die längere Seitenwand 24 mit einer besonderen Struktur versehen ist, beispielsweise eine natursteinähnlich Struktur. Zur Erzielung dieses Effekts kann die Form beispielsweise gemäß DE 102 47 259 A der Anmelderin ausgebildet sein.
  • Der Formstein 20 ist als Hohlkörperstein ausgebildet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei vertikal gerichtete Durchbrüche 27, 28, 29 vorgesehen. Die Durchbrüche 27, 28, 29 erstrecken sich durchgehend von der Oberseite 25 bis zur Unterseite 26 des Formsteins 20. Die Durchbrüche 27, 28, 29 sind im Grundriss dreieckig ausgebildet und so angeordnet, dass sie gleichmäßig über den Querschnitt des Formsteins 20 verteilt sind. Die Basis des größten Durchbruchs 27 verläuft parallel zur kürzeren Seitenwand 24 und erstreckt sich über fast deren gesamte Breite. Die Spitze des Durchbruchs 27 liegt etwa in Längsmitte der längeren Seitenwand 24. Die beiden anderen Durchbrüche 28 und 29 sind etwa gleich groß, jedoch kleiner als der Durchbruch 27. Die Basen der Durchbrüche 28, 29 sind parallel zur längeren Seitenwand 24 angeordnet. Die Spitzen der Durchbrüche 28, 29 weisen zur kürzeren Seitenfläche 24. Die Durchbrüche 28, 29 sind jeweils auf unterschiedlichen Seiten des Durchbruchs 27 angeordnet.
  • Die Durchbrüche 27, 28, 29 werden seitlich begrenzt durch verbleibende äußere Wandungen 30 im Bereich der Seitenwände 23, 24, sowie innere Stege 31, die zwischen den Wandungen 30 verlaufen und die Durchbrüche 27, 28, 29 voneinander trennen. Die Stege 31 verlaufen entsprechend der Anordnung der Durchbrüche 27, 28, 29 von den Eckbereichen der kürzeren Seitenwand 24 in Richtung der Längsmitte der längeren Seitenwand 24. Die Ober- und Unterseiten der Stege 31 liegen in der Ebene der Oberseite 25 bzw. Unterseite 26 des Formsteins 20.
  • Im Bereich der Unterseite 26 des Formsteins 20 sind weiterhin Vertiefungen 32 ausgebildet, die zur Aufnahme von Verbindungsmitteln 33 dienen. Die Vertiefungen 32 verlaufen parallel zu den Seitenwänden 24 und sind mit Abstand zu diesen angeordnet. Im Querschnitt sind die Vertiefungen 32 ausgehend von der Unterseite 26 zunächst rechteckig ausgebildet, woran sich ein zur Oberseite 25 hin konvergierender Bereich anschließt. Die maximale Tiefe der Vertiefungen 32 ist übereinstimmend.
  • Die in 1 bis 5 gezeigten Formsteine 20 lassen sich zu einer Stützmauer 21 gemäß 6 und 7 verlegen. Ausgehend von einem Fundament 34 und einem darauf angeordneten Neigungsstein 35 mit einer im Querschnitt schräg gerichteten, geneigten Oberseite sind die Formsteine 20 lagenweise übereinander angeordnet. Auf der von einer Sichtseite 36 abgewandten Seite der Stützmauer 21 befindet sich die Erdreich-Hinterfüllung 22. Das Fundament 34 sowie einige Formsteine 20 befinden sich unterhalb einer anschließenden Geländeoberkante 37, die auf der von der Erdreich-Hinterfüllung 22 abgewandten Seite der Stützmauer 21 anschließt.
  • Wie aus 7 ersichtlich, sind die Formsteine 20 innerhalb einer Lage stets derart angeordnet, dass die längeren Seitenwände 24 zur Sichtseite 36 der Stützmauer 21 weisen. Auf diese Weise ergibt sich im Bereich der Sichtseite eine durchgehende Stützmauer 21, bei der die längeren Seitenwände in einer Ebene angeordnet sind. Die von der Sichtseite 36 abgewandte Seitenfläche der Stützmauer 21 weist entsprechend der trapezförmigen Gestalt der Formsteine 20 zwischen benachbarten Formsteinen 20 im Grundriss dreieckige Freiräume 38 auf, die durch die Erdreich-Hinterfüllung 22 aufgefüllt werden können.
  • Wie sich aus 7 weiterhin ergibt, sind die Formsteine 20 lagenweise versetzt zueinander angeordnet. In 7 sind exemplarisch die Formsteine einer oberen Lage mit den Bezugszeichen 20 gekennzeichnet, wohingegen die Formsteine einer unteren Lage mit den Bezugszeichen 20' versehen sind. Auf Grund der besondere Querschnittform der Formsteine 20, 20' sind trotz der lagenweise versetzt zueinander gewählten Anordnung der Formsteine 20 deren lastabtragende Bereiche, d.h. im vorliegenden Fall die Wandungen 30 und Stege 31 fluchtend übereinander angeordnet. D.h., dass im vorliegenden Fall die verbleibende Querschnittsfläche komplett zum Lastabtrag herangezogen werden kann, so dass die Stärke der Wandungen 30 und Stege 31 erheblich minimiert werden kann. Die Anordnung ist im vorliegenden Fall so gewählt, dass sich jeweils der größere Durchbruch 27 eines Formsteins 20 oberhalb eines Freiraums 38 zwischen zwei Formsteinen 20' befindet und ein kleinerer Durchbruch 28 eines Formsteins 20 oberhalb eines kleineren Durchbruchs 29 des darunter liegenden Formsteins 20'.
  • Es ist nicht zwingend vorgesehen, dass die lastabtragenden Bereiche vollständig fluchtend übereinander angeordnet sein müssen. Es ist auch denkbar, dass dies z.B. nur für einen Teil der Wandungen 30 und Stege 31 gilt. In diesem Fall reduziert sich lediglich die zum Lastabtrag heranziehbare Querschnittsfläche des Formsteins 20, so dass die lastabtragenden Bereiche gegebenenfalls mit einer größeren Wandstärke ausgeführt werden müssen, oder nur geringere Lasten aufnehmbar sind.
  • Die in 8 und 9 gezeigte Stützmauer 21 stellt eine Besonderheit dar, nämlich eine Stützmauer 21 aus zwei Wänden 39, 40 aus Formsteinen 20, die durch Verbindungsmittel 33 miteinander verbunden sind. Die vordere Wand 39 ist exakt so ausgebildet wie die vorstehend beschriebene Stützmauer 21 gemäß 6 und 7. Die hintere Wand 40 ist ebenfalls entsprechend aufgebaut, jedoch so ausgerichtet, dass die längere Seitenwand 24 nach außen weist. Die Formsteine 20 der beiden parallel zueinander verlaufenden Wände 39, 40 sind demnach so ausgerichtet, dass die kürzeren Seitenwände 24 zueinander weisen. Entsprechend sind auch die Freiräume 38 zum "Inneren" der Stützmauer 21 gerichtet. Die hintere Wand 40 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel aus statischen Gründen eine geringere Höhe auf, als die vordere Wand 39.
  • Zur Verbindung der beiden Wände 39, 40 miteinander ist jede zweite Lage der Formsteine 20 der beiden Wände 39, 40 im Bereich der Vertiefungen 32 durch Verbindungsmittel 33 verbunden. Dabei verbindet ein Verbindungsmittel 33 jeweils zwei gegenüberliegende Formsteine 20. Das Verbindungsmittel 33 ist im vorliegenden Fall schlaufenartig durch die Vertiefungen 32 der gegenüberliegenden Formsteine 20 hindurchgeführt. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Verbindungsmittel 33 als geschlossenes Band ausgebildet sind. Es kann auch sein, dass die Verbindungsmittel 33 als zwei im wesentlichen C-förmige, spangenartige Gebilde ausgestaltet sind, die von beiden Seiten in die Vertiefungen 32 eingreifen.
  • Die Verbindungsmittel 33 sind im vorliegenden Fall in die Vertiefungen 32 eingelegt, so dass eine gelenkige Verbindung der gegenüberliegenden Formsteine 20 entsteht. Aus statischer Sicht entsteht hierdurch eine Stützmauer 21 mit größerer Breite, die größere Belastungen (insbesondere Kippmomente) aufnehmen kann als herkömmliche, einschalige Stützmauern 21. Hierzu trägt auch die Überdeckung der hinteren Wand 40 durch die Erdreich-Hinterfüllung 22 bei.
  • Die in 10 gezeigte Stützmauer 21 unterscheidet sich von der Stützmauer 21 gemäß 8 dadurch, dass die hintere Wand 40 eine größere Höhe aufweist. Die Höhe der hinteren Wand 40 kann in Abhängigkeit an die statischen Erfordernisse angepasst werden.
  • Gründsätzlich können nach dem vorgestellten System auch Stützmauern 21 hergestellt werden, die mehr als zwei Wände 39, 40 aufweisen. Beispielsweise können die Wände auch mit zunehmendem Abstand von der Sichtseite 36 mit abgestufter Höhe ausgebildet sein.
  • Weiterhin ist es denkbar, dass nicht über die gesamte Höhe der Wände 39, 40 eine Verankerung durch die Verbindungsmittel 33 vorgesehen ist. Die Anzahl der Verbindungsmittel 33 kann darüber hinaus variieren. Je nach statischen Erfordernissen kann jede Lage, jede zweite Lage mit Verbindungsmitteln 33 verbunden sein. Denkbar sind auch größere Abstände. In Längsrichtung der Wand muss auch nicht unbedingt jeder Formstein 20 mit einem gegenüberliegenden Formstein 20 einer anderen Wand 39, 40 verbunden sein. Je nach statischer Bemessung können auch hier größere Abstände gewählt werden.
  • Wie eingangs erwähnt, können die Formsteine 20 mörtellos verlegt werden, so dass sich der Zusammenhalt zwischen den einzelnen Lagen durch das Eigengewicht der Steine und die Überdeckung durch die Erdreich-Hinterfüllung 22 ergibt. Alternativ können natürlich auch formschlüssige oder kraftschlüssige Verbindungen zwischen den Formsteinen 20 benachbarter Lagen vorgesehen sein.
  • Die hier vorgesehenen Verbindungsmittel 33 sollten aus einem dauerhaften Material hergestellt werden, das dem Einsatzzweck gerecht wird. Denkbar sind beispielsweise Verbindungsmittel 33 aus Kunststoff oder (nicht rostendem) Metall.
  • 11 bis 13 zeigen Verlegevarianten des erfindungsgemäßen Formsteins 20. Um Formsteine 20 zu Stützmauern 21 verlegen zu können, die einen gekrümmten Grundriss aufweisen, kann es erforderlich sein, benachbarte Formsteine 20 mit zueinander um 180° verdrehter Relativlage anzuordnen. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise die in 11 gezeigte, im Grundriss S-förmig gestaltete Stützmauer 21 errichten. Eine Besonderheit besteht dabei auch noch darin, dass die benachbarten Formsteine 20 jeweils so verlegt werden, dass die konvergierenden Seitenwände 23 benachbarter Formsteine 20 aneinander anliegen.
  • 12 zeigt im vorstehenden Sinne eine "Eckausbildung" einer Stützmauer 21 wobei alle Formsteine 20 im Eckbereich mit gleicher Relativlage und aneinander anliegenden Seitenwänden 23 verlegt sind.
  • 13 zeigt eine geradlinige Stützmauer 21, bei der Relativlage benachbarter Formsteine 20 jeweils um 180° zueinander verdreht ist, so dass im Bereich der Sichtseite 36 der Stützmauer 21 jeweils eine kurze Seitenwand 24 auf eine lange Seitenwand 24 folgt.
  • 20
    Formstein
    21
    Stützmauer
    22
    Erdreich-Hinterfüllung
    23
    Seitenwand
    24
    Seitenwand
    25
    Oberseite
    26
    Unterseite
    27
    Durchbruch
    28
    Durchbruch
    29
    Durchbruch
    30
    Wandung
    31
    Steg
    32
    Vertiefung
    33
    Verbindungsmittel
    34
    Fundament
    35
    Neigungsstein
    36
    Sichtseite
    37
    Geländeoberkante
    38
    Freiraum
    39
    Wand
    40
    Wand

Claims (22)

  1. Formstein aus Beton zur Herstellung einer insbesondere gegenüber der lotrechten gegen eine Erdreich-Hinterfüllung (22) geneigten Stützmauer (21), bei der die einzelnen Formsteine lagenweise übereinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Formstein (20) als Hohlkörperstein mit mindestens einem Hohlraum bzw. einem vertikal gerichteten Durchbruch (27, 28, 29) ausgebildet ist, wobei der oder im Wesentlichen jeder Hohlraum bzw. Durchbruch (27, 28, 29) derart angeordnet ist, dass bei lagenweise zueinander versetzter Anordnung der Formsteine (20) in einer Stützmauer (21) vorzugsweise die im Wesentlichen lastabtragenden Bereiche der über- bzw. untereinander angeordneten Formsteine (20) in Lastabtragsrichtung im wesentlichen fluchtend angeordnet sind.
  2. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formstein (20) im Grundriss trapezförmig ausgebildet ist.
  3. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Hohlraum bzw. Durchbruch (27, 28, 29) sich durchgehend von einer Oberseite (25) zu einer Unterseite (26) des Formsteins (20) erstreckt.
  4. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Hohlräume bzw. Durchbrüche (27, 28, 29) vorgesehen sind, die durch vorzugsweise im Grundriss schräg gerichtete Stege (31) voneinander getrennt sind.
  5. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume bzw. Durchbrüche (27, 28, 29) im Grundriss dreieckig oder trapezförmig ausgebildet sind.
  6. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formstein drei Hohlräume bzw. Durchbrüche (27, 28, 29) aufweist, die durch zwei Stege (31) voneinander getrennt sind, die ausgehend von zwei Eckbereichen an einer Seitenfläche (24) des Formsteins (20) etwa zur Mitte der gegenüberliegenden Seitenfläche (24) des Formsteins (20) verlaufen.
  7. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (31) bündig mit der Oberseite (25) und der Unterseite (26) des Formsteins (20) abschließen.
  8. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine aufrechte Seitenfläche (24) des Formsteins (20), eine besonders ausgebildete Oberfläche aufweist, als Sichtseite (35) der Stützmauer (21).
  9. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formstein (20) im Bereich seiner Unterseite (26) und/oder Oberseite (25) wenigstens eine zur Aufnahme von Verbindungsmitteln (33) für die Formsteine (20) ausgebildete Vertiefung (23) aufweist.
  10. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Vertiefungen (32) von einer aufrechten Seitenfläche (23) zur gegenüberliegenden aufrechten Seitenfläche (23) des Formsteins (20) erstrecken und mit einem Abstand zu übrigen Seitenflächen (24) des Formsteins (20), insbesondere zu Bildung von Sichtseiten, angeordnet sind.
  11. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (32) parallel zur Sichtseite (36) der Stützmauer (21) verlaufen.
  12. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (32) in den zwischen den Durchbrüchen (27, 28, 29) gebildeten Wandungen (30) und Stegen (31) des Formsteins (20) ausgebildet sind.
  13. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (32) entlang einer gedachten durchgehenden Achse angeordnet sind.
  14. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Vertiefungen (32) in einer zweiten parallelen Achse angeordnet sind.
  15. Stützmauer aus Formsteinen (20) aus Beton, die vorzugsweise gegenüber der lotrechten gegen eine Erdreich-Hinterfüllung (22) geneigt ist und bei der die einzelnen Formsteine (20) lagenweise übereinander angeordnet sind, gekennzeichnet durch die Verwendung von Formsteinen (20) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
  16. Stützmauer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützmauer (21) aus wenigstens aus einer vorderen Wand (39) aus Formsteinen (20) und einer hinteren Wand (40) aus Formsteinen (20) besteht, wobei Formsteine (20) der hinteren Wand (40) und Formsteine (20) der vorderen Wand (29) durch Verbindungsmittel (33) miteinander verbunden sind.
  17. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (33) in den Vertiefungen (32) der Formsteine (20) positioniert, insbesondere eingelegt, sind.
  18. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils etwa auf gleicher Höhe positionierte Formsteine (20) der vorderen Wand (39) mit den Formsteinen (20) der hinteren Wand (40) verbunden sind.
  19. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formsteine (20) der hinteren Wand (40) in die Erdreich-Hinterfüllung (22) eingebettet und vorzugsweise von dieser überdeckt sind.
  20. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (33) ringartig ausgebildet sind und mit Vertiefungen (32) im Bereich von einander zugewandten Seitenflächen (24) der Formsteine (20) der vorderen Wand (39) und hinteren Wand (40) im Eingriff stehen.
  21. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Formsteine (20) der hinteren Wand (40) lagenweise übereinander angeordnet sind.
  22. Stützmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (33) die Formsteine (20) der hinteren Wand (40) und der vorderen Wand (39) gelenkig miteinander verbindet zur Übertragung von Zugkräften.
DE102004024802A 2004-05-17 2004-05-17 Stützmauer und Formstein aus Beton zur Herstellung einer Stützmauer Withdrawn DE102004024802A1 (de)

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