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DE102004017569B4 - Fahrzeugbauteil mit einer Führungsschienenstruktur - Google Patents

Fahrzeugbauteil mit einer Führungsschienenstruktur Download PDF

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DE102004017569B4
DE102004017569B4 DE102004017569A DE102004017569A DE102004017569B4 DE 102004017569 B4 DE102004017569 B4 DE 102004017569B4 DE 102004017569 A DE102004017569 A DE 102004017569A DE 102004017569 A DE102004017569 A DE 102004017569A DE 102004017569 B4 DE102004017569 B4 DE 102004017569B4
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Abstract

Fahrzeugbauteil mit einer wenigstens eine Führungsbahn (23, 24, 25, 26, 33, 34) aufweisenden Führungsschienenstruktur (15) zur Führung eines verschiebbaren Dachteils (16), die zumindest teilweise an einem die Tragstruktur des Fahrzeugbauteils bildenden Profilteil (20) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilteil (20) nur einen Teil (22) der Führungsschienenstruktur (15) bildet und der andere Teil (32) der Führungsschienenstruktur (15) von einem weiteren, mit dem ersten Profilteil (20) verbindbaren zweiten Profilteil (30) gebildet wird, wobei das erste Profilteil (20) und das zweite Profilteil (30) gemeinsam die wenigstens eine Führungsbahn (23, 24, 25, 26, 33, 34) begrenzen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugbauteil mit einer Führungsschienenstruktur gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 199 39 725 A1 ist ein von einem seitlichen Dachholm gebildetes Fahrzeugbauteil bekannt, bei dem Führungsschienen für ein öffnungsfähiges Dachteil an einem die tragende Struktur des Dachholmes bildenden Strangpreßprofil unmittelbar ausgebildet sind. Ein Außenhaut-Verkleidungsabschnitt aus Kunststoff ist daran durch Kleben befestigt. Das Strangpreßprofil weist mehrere Hohlräume und Hinterschnitte auf und ist daher sehr aufwendig und teuer in der Herstellung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Fahrzeugbauteil zu schaffen, bei dem eine Führungsschienenstruktur in einfacher Weise herstellbar ist.
  • Die Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Fahrzeugbauteil erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Dadurch, daß die Führungsschienenstruktur von zwei miteinander verbindbaren Profilteilen gebildet wird, können die Führungsbahnen und Kabelführungskanäle, die sonst als Hinterschnitte ausgebildet sind, als einfache Einformungen in den Profilteilen ausgebildet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das erste Profilteil aus Kunststoff gebildet. Dies trägt zum einen zur Gewichtsersparnis bei und zum anderen kann als Kunststoff ein Material mit guten Gleiteigenschaften verwendet werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist auch das zweite Profilteil aus Kunststoff gebildet. Die Vorteile sind hierbei die gleichen.
  • Alternativ dazu können das erste Profilteil und/oder das zweite Profilteil auch aus einem Metallprofil gebildet werden. Hierfür eignen sich insbesondere Leichtmetall-Profile, wie beispielsweise Aluminium-Profile. Die Führungsbahnen und die Kabelführungskanäle können in diesem Fall mit einem Gleitlack oder einer Kunststoffschicht mit guten Gleiteigenschaften beschichtet sein.
  • Bevorzugt bildet das erste Profilteil einen unteren Teil der Führungsschienenstruktur und das zweite Profilteil einen oberen Teil der Führungsschienenstruktur. Beide Profilteile sind in diesem Fall bevorzugt mit einem horizontalen Flansch versehen, an dem sie miteinander verbunden sind. Die Verbindung erfolgt bevorzugt mittels Schrauben oder Nieten.
  • Das erste Profilteil und das zweite Profilteil weisen bevorzugt jeweils einen weiteren Flansch auf, an welchem sie mit einem Verkleidungsteil verbunden sind. Die Verbindung erfolgt bevorzugt durch Klebeflächen. Alternativ dazu kann auch wenigstens eine der Verbindungen durch einen formschlüssigen Eingriff zweier komplementärer Verbindungselemente erfolgen.
  • Das erste Profilteil und das zweite Profilteil begrenzen bevorzugt gemeinsam einen Kabelkanal zur Führung eines Antriebskabels. Dieser Kabelkanal kann somit ebenfalls an einem der Profilteile als offenes Profil ausgebildet sein, welches nach der Verbindung mit dem anderen Profilteil zu einem teilweise geschlossenem Profil ergänzt wird.
  • Das erste Profilteil und/oder das zweite Profilteil weisen bevorzugt Vorsprünge und/oder Aufnahmen zur Befestigung von benachbarten Dichtungen oder Innenverkleidungsteilen auf.
  • Eine besonders bevorzugte Anwendung für ein erfindungsgemäßes Fahrzeugbauteil besteht darin, daß dieses von einem seitlichen Dachholm eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches gebildet wird, so wie dies auch beim eingangs beschriebenen Stand der Technik gemäß der DE 199 39 725 A1 der Fall ist. Das öffnungsfähige Fahrzeugdach ist dabei bevorzugt als Cabriolet mit einem faltbaren Verdeckbezug oder als Festelement-Cabriolet mit starren Dachteilen ausgebildet. Es sind jedoch auch andere Anwendungen denkbar, bei denen ein tragendes Fahrzeugbauteil mit einer Führungsschienenstruktur versehen wird. Als Beispiel dafür sei der Rahmen eines Schiebedaches genannt.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform bildet das erste Profilteil mit dem zweiten Profilteil und einem mit diesen beiden Profilteilen verbundenen Verkleidungsteil gemeinsam ein geschlossenes Hohlprofil mit einer Hohlkammer. Hierdurch wird das Flächenträgheitsmoment des fertigen Fahrzeugbauteils, das für die Biege-, Knick- und Torsionssteifigkeit von herausragender Bedeutung ist, wesentlich erhöht. Beim eingangs beschriebenen Stand der Technik gemäß der DE 199 39 725 A1 sind derartige Hohlkammern unmittelbar in das die Tragstruktur bildende Strangpreßprofil integriert, wodurch dessen Komplexität noch vergrößert wird.
  • Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Fahrzeugbauteil anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein Fahrzeugdach mit einem öffnungsfähigen Dachteil und seitlichen Dachholmen, die das Fahrzeugbauteil bilden;
  • 2 einen Querschnitt durch den linken seitlichen Dachholm gemäß der Schnittlinie II-II in 1 in einer ersten Ausführungsform;
  • 3 den Dachholm gemäß 2 in einer zweiten Ausführungsform;
  • 4 den Dachholm gemäß 2 in einer dritten Ausführungsform; und
  • 5 den Dachholm gemäß 2 in einer vierten Ausführungsform.
  • In 1 ist ein Fahrzeugdach 10 dargestellt, bei dem sich an einen vorderen Windlauf 11 seitlich nach hinten zwei Dachholme 12 anschließen. Die Dachholme 12 sind an ihrem vorderen Ende mit dem Windlauf 11 verbunden und an ihrem hinteren Ende an einer Dachkassette 18 befestigt. Der Windlauf 11, die Dachholme 12 und die Dachkassette 18 begrenzen eine Dachöffnung 14, die mittels eines öffnungsfähigen Dachteiles 13 wahlweise verschließbar oder zumindest teilweise freigebbar ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das öffnungsfähige Dachteil 13 als Faltdach ausgebildet, dessen vorderer Führungsspriegel 16 an einer an den Dachholmen 12 angeordneten Führungsschienenstruktur 15 verschiebbar geführt ist. Das öffnungsfähige Dachteil 13, das vorzugsweise mittels eines nicht dargestellten elektrischen Antriebs in Richtung des Pfeils 17 verschiebbar ist, ist in 1 vollständig geöffnet. In diesem Zustand ist es vollständig in die Dachkassette 18 eingefahren und kann zusammen mit dieser und dem nach hinten anschließenden Heckfenster 19 in einem Stauraum im hinteren Bereich des Fahrzeugs abgelegt werden, so wie dies vom Smart-Cabrio bekannt ist. Die Dachholme 12 können nach Auflösung einer Verriegelung am Windlauf 11 an die Dachkassette 18 angeschwenkt werden und gemeinsam mit dem Heckfenster 19 und ggfs. Auch mit den C-Säulen in den Stauraum abgesenkt werden. Alternativ dazu ist auch ein manuelles Entnehmen der seitlichen Dachholme 12 möglich.
  • In 2 ist ein Querschnitt durch den linken seitlichen Dachholm 12 dargestellt, der in allen Ausführungsbeispielen das erfindungsgemäße Dachteil repräsentiert. Der Dachholm 12 setzt sich zusammen aus einem ersten Profilteil 20, einem zweiten Profilteil 30 und einem mit beiden verbundenen, die Außenseite bildenden Verkleidungsteil 40. Dabei wird in allen Ausführungsbeispielen die Führungsschienenstruktur 15 gemeinsam von ersten Profilteil 20 und vom zweiten Profilteil 30 gebildet.
  • Das erste Profilteil 20 bildet den unteren Teil der Innenseite des seitlichen Dachholms 12. Es setzt sich zusammen aus einem Z-förmig gebogenen Tragprofil 21, von dem nahe von dessen Oberkante ein horizontaler Steg nach außen vorspringt, dessen Oberseite den unteren Teil 22 der Führungsschienenstruktur 15 mit darin ausgebildeten, durch vertikaler Stege voneinander getrennten Führungsbahnen 23, 24, 25, 26 bildet. An diesen schließt sich ein kurzer vertikaler Steg 27 an, an dessen Oberkante ein nach außen vorspringender horizontaler Flansch 28 angeformt ist. Der untere Teil 22 der Führungsschienenstruktur 15 bildet mit dem vertikalen Steg 27 und dem horizontalen Flansch 28 eine rechtwinklige Stufe, so daß die Sohlen der Führungsbahnen 23, 24, 25, 26 parallel zum Flansch 28 angeordnet sind. Nahe der Unterkante des ersten Profilteils 20 ist an dessen Tragprofil 21 eine schräg nach außen abfallende Fläche als unterer Flansch 29 vorgesehen.
  • Das zweite Profilteil 30 weist parallel zum Flansch 28 des ersten Profilteils 20 einen horizontalen Flansch 38 auf. An diesen schließt sich nach innen ein bogenförmiger Abschnitt an, an dessen Innenseite als Teil eines Kreisringquerschnitts ein Kabelkanal 91 eingeformt ist. An diesen schließt sich nach oben ein vertikaler Steg 31 an. Vom vertikalen Steg 31 springt nach innen ein oberer Teil 32 der Führungsschienenstruktur 15 als horizontaler Steg nach innen vor, an dessen Unterseite Führungsbahnen 33 bzw. 34 durch einen vertikalen Steg getrennt ausgebildet sind. Der obere Teil 32 liegt wiederum parallel zum Flansch 38, so daß die Sohlen der Führungsbahnen 33 bzw. 34 exakt parallel zu den Sohlen der Führungsbahnen 23, 24, 25, 26 am unteren Teil 22 der Führungsschienenstruktur 15 angeordnet sind. Die Führungsbahnen 23, 24, 25, 26 und 33 bzw. 34 dienen der Führung nicht dargestellter Gleitelemente bzw. Betätigungselemente, die zur verschiebbaren Lagerung und zur Betätigung des öffnungsfähigen Dachteils 13 erforderlich sind. Die erforderlichen Antriebskräfte werden durch ein im Kabelkanal 91 geführtes, nicht dargestelltes Antriebskabel durch ein den auf der Innenseite zwischen den Flanschen 28 bzw. 38 gebildeten Schlitz durchdringendes nicht dargestelltes Verbindungselement in die betreffenden Gleitelemente eingeleitet.
  • Oberhalb des oberen Teil 32 der Führungsschienenstruktur 15 ist beanstandet zu dieser ein nach innen vorspringender horizontaler Steg 35 am zweiten Profilteil 30 angeordnet, welcher gemeinsam mit dem oberen Teil 32 einen nach innen offenen, horizontalen Schlitz als Aufnahme 36 zur Befestigung einer weiter unten beschriebenen Dichtung 80 begrenzt. An den vertikalen Steg 31 schließt sich oberhalb des oberen Teils 32 in Höhe des horizontaler Steg 35 ein kurzer, hakenförmig nach innen vorspringender horizontaler Steg 37 an, der ebenfalls zur Befestigung eines Teils der Dichtung 80 dient. Vom vertikalen Steg 31 zweigt weiterhin schräg nach oben zur Außenseite ein weiterer Steg ab, an den sich im rechten Winkel dazu ein oberer Flansch 39 anschließt.
  • Der obere Flansch 39 des zweiten Profilteils 30 und der untere Flansch 29 des ersten Profilteils 20 dienen zur Befestigung des den seitlichen Dachholm 12 nach außen abdeckenden Verkleidungsteils 40, das bevorzugt als in Fahrzeugfarbe durchgefärbtes oder lackiertes Kunststoff-Formteil ausgebildet ist. Das Verkleidungsteil 40 weist eine Außenhaut 49 in Form einer entsprechend der Fahrzeug kontur gebogenen Platte auf. Nahe der Unterkante ist ein im rechten Winkel nach innen vorspringenden Steg 41 vorgesehen, an den sich ein nach unten vorspringender Steg 42 parallel zur Außenhaut 49 anschließt. Das untere Ende der Außenhaut 49 und der Steg 42 begrenzen eine Aufnahme 45 zur Befestigung einer weiter unten beschriebenen Dichtung 70. An den Steg 42 schließt sich ein parallel zum Steg 41 angeordneter weiterer Steg 43 an, der bogenförmig nach unten in einen unteren Flansch 44 übergeht, der nach Zusammenfügen der Profilteile 20 und 30 mit dem Verkleidungsteil 40 parallel zum unteren Flansch 29 angeordnet ist. Nahe der Oberkante der Außenhaut 49 springt von dieser ein weiterer Steg etwa im rechten Winkel nach innen vor, an den sich ein kurzer Steg 47 im rechten Winkel schräg nach oben anschließt. Der Steg 47 bildet mit dem oberen Ende 46 der Außenhaut 49 eine Aufnahme 48 zur Befestigung eines weiteren Teils der Dichtung 80.
  • Das erste Profilteil 20 und das zweite Profilteil 30 werden an ihren Flanschen 28 bzw. 38 zusammengefügt und mittels einer Verbindung 90, die bevorzugt als Schraubverbindung, als Nietverbindung oder auch als Klebeverbindung ausgeführt sein kann, fest miteinander verbunden. Dabei ergänzen sich der untere Teil 22 und der obere Teil 32 der Führungsschienenstruktur 15 zu einem Ganzen, wobei die Führungsbahnen 23, 24, 25, 26 und 33, 34 exakt zueinander positioniert werden. Gleichzeitig wird das bis dahin nach unten offene Hohlprofil des Führungskanals 91 durch den nach innen vorspringenden Teil des Flansches 28 ergänzt. An die Baueinheit aus erstem Profilteil 20 und zweitem Profilteil 30 wird dann das Verkleidungsteil 40 angefügt. Dies geschieht im Ausführungsbeispiel gemäß 2 durch einen Kleber 50, der zwischen dem oberen Flansch 39 des zweiten Profilteils 30 und dem Steg 47 des Verkleidungsteils 40 als flächige Klebeschicht aufgebracht wird. Im unteren Bereich wird das Verkleidungsteil 40 über den unteren Flansch 44 mittels eines als flächige Klebeschicht aufgebrachten Klebers 60 mit dem unteren Flansch 29 des ersten Profilteils 20 verbunden. Nach Aushärten der Kleber 50 bzw. 60 bilden das erste Profilteil 20, das zweite Profilteil 30 und das Verkleidungsteil 40 gemeinsam ein Hohlprofil, das einen Hohlraum 100 einschließt. Dieses Hohlprofil weist ein großes Flächenträgheitsmoment auf und ist dadurch sehr stabil gegen Biegung, Torsion und Knickung.
  • Zur Abdichtung des seitlichen Dachholms 12 ist in dessen unterem Bereich eine Dichtung 70 angeordnet. Die Dichtung 70 ist mit einem Dichtungsfuß 73 in die Aufnahme 45 am Verkleidungsteil 40 eingesteckt. An ihrer innenliegenden Unterseite umgreift sie mit einem Schenkel 74 den unteren Flansch 44 des Verkleidungsteils 40 und den damit verbundenen unteren Flansch 29 des ersten Profilteils 20. Die Dichtung 70 weist eine untere Hohlkammer 72 und eine obere Hohlkammer 71 auf, an welche sich eine Fahrzeugtür bzw. eine Fahrzeugscheibe zum einen von unten und zum anderen seitlich dichtend anlegt.
  • Zur Abdichtung des seitlichen Dachholms 12 gegenüber dem öffnungsfähigen Dachteil 13 ist in dessen oberem Bereich eine Dichtung 80 angeordnet. Die Dichtung 80 ist mit einem Dichtungsfuß 81 in die Aufnahme 48 am Verkleidungsteil 40 eingesteckt. Sie ist mit einem weiteren Fuß 84 unter dem Steg 37 des zweiten Profilteils 30 verankert. Zusätzlich umgreift die Dichtung 80 mit einem Schenkel 87 den horizontalen Steg 35 am zweiten Profilteil 30 und ist mit dem Schenkel 87 in der Aufnahme 36 befestigt. Die Dichtung 80 übergreift mit einer Nase 82, die an die Kontur des Verkleidungsteils 40 angepasst ist, dessen oberes Ende 46. Zwischen dem Dichtungsfuß 81 und dem Fuß 84 erstreckt sich eine obere Dichtungswand 83, die nach der Montage in Verbindung mit dem oberen Flansch 39 des zweiten Profilteils 30 und dem Steg 47 am Verkleidungsteil 40 eine Art Hohlkammer bildet. Zwischen dem Fuß 84 und dem Schenkel 87 ist die Dichtung 80 in Form eines horizontalen Steges 85 ausgeführt, dessen Oberseite in Verbindung mit der abfallenden Flanke der obere Dichtungswand 83 und der gegenüberliegenden ansteigenden Flanke einer sich an der Innenseite nach oben erstreckenden Dichtlippe 86 eine Wasserrinne bildet. Das öffnungsfähige Dachteil 13 legt sich in geschlossenem Zustand von oben an das freie Ende der Dichtlippe 86 und die obere Dichtungswand 83 dichtend an und drückt diese dabei etwas nach unten. Die Form der Dichtung 80 ist im Ausführungsbeispiel an das als Falt dach ausgebildete öffnungsfähige Dachteil 13 angepasst. Sie kann auch eine andere Form annehmen, wenn das öffnungsfähige Dachteil als festes Dachteil, beispielsweise in Form eines verschiebbaren Deckels, ausgebildet ist.
  • In 2 ist das zweite Profilteil 30 als Aluminium-Profilteil ausgebildet und mittels des Klebers 50 mit dem Verkleidungsteil 40 verbunden. In 3 weist das zweite Profilteil 30, das ebenfalls als Aluminium-Profilteil ausgebildet ist, anstelle des oberen Flansches 39 ein Verbindungselement 39A auf, das in Form eines nach oben teilweise geöffneten Kreisringquerschnitts ausgebildet ist. Das Verkleidungsteil 40 weist in diesem Fall anstelle des Steges 47 ein Verbindungselement 47A auf, das einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat, der komplementär formschlüssig in das Verbindungselement 39A eingreift. Die Verbindung des Verkleidungsteils 40 an der Baueinheit aus erstem Profilteil 20 und zweitem Profilteil 30 erfolgt in diesem Falle so, daß zunächst das Verbindungselement 47A in das Verbindungselement 39A in Längsrichtung eingeschoben wird, und anschließend der untere Flansch 44 durch den Kleber 60 mit dem unteren Flansch 29 verbunden wird.
  • Die Ausführungsform gemäß 4 unterscheidet sich von den vorhergehenden dadurch, dass das zweite Profilteil 30 als Kunststoffprofil ausgebildet ist. Das zweite Profilteil 30 weist im linken oberen Bereich zwei voneinander beabstandete parallele Stege 39C und 39B auf, die in diesem Falle eine Aufnahme für den Dichtungsfuß 81 der oberen Dichtung 80 bilden. Die Außenseite des Steges 39B bildet darüber hinaus einen Flansch, an welchem das Verkleidungsteil 40 mit seiner Innenseite über einen in Form einer Klebefläche aufgebrachten Kleber 50 verbunden ist. Die Verbindung der Unterseite des Verkleidungsteils 40 mit dem ersten Profilteil 20 erfolgt wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen über den unteren Flansch 44, den Kleber 60 und den unteren Flansch 29 am ersten Profilteil 20.
  • In der Ausführungsform gemäß 5 ist das zweite Profilteil 30 ebenfalls in Form eines Kunststoffprofils ausgebildet. Die Verbindung zum Verkleidungsteil 40 erfolgt analog zur 3 über formschlüssig ineinander greifende Verbindungselemente 39A und 47A. Die Verbindung der Unterseite des Verkleidungsteils 40 mit dem ersten Profilteil 20 erfolgt wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen über den unteren Flansch 44, den Kleber 60 und den unteren Flansch 29 am ersten Profilteil 20.
  • 10
    Fahrzeugdach
    11
    Windlauf
    12
    (seitlicher) Dachholm
    13
    öffnungsfähiges Dachteil
    14
    Dachöffnung
    15
    Führungsschienenstruktur
    16
    Führungsspriegel
    17
    Pfeil
    18
    Dachkassette
    19
    Heckfenster
    20
    erstes Profilteil
    21
    Tragprofil (von 20)
    22
    unterer Teil (von 15 an 20)
    23
    Führungsbahn
    24
    Führungsbahn
    25
    Führungsbahn
    26
    Führungsbahn
    27
    vertikaler Steg
    28
    horizontaler Flansch
    29
    unterer Flansch
    30
    zweites Profilteil
    31
    vertikaler Steg
    32
    oberer Teil (von 15 an 30)
    33
    Führungsbahn
    34
    Führungsbahn
    35
    horizontaler Steg
    36
    Aufnahme
    37
    Steg
    38
    horizontaler Flansch
    39
    Flansch
    39A
    Verbindungselement
    40
    Verkleidungsteil
    41
    Steg
    42
    Steg
    43
    Steg
    44
    unterer Flansch
    45
    Aufnahme
    46
    oberes Ende (von 40)
    47
    Steg
    47A
    Verbindungselement
    48
    Aufnahme
    49
    Außenhaut
    50
    Kleber
    60
    Kleber
    70
    (untere) Dichtung
    71
    erstes Hohlkammerteil
    72
    zweites Hohlkammerteil
    73
    Dichtungsfuß
    74
    Schenkel
    80
    (obere) Dichtung
    81
    Dichtungsfuß
    82
    Nase
    83
    obere Dichtungswand
    84
    Fuß
    85
    Steg
    86
    Dichtlippe
    87
    Schenket
    90
    Verbindung
    91
    Kabelkanal
    100
    Hohlkammer

Claims (17)

  1. Fahrzeugbauteil mit einer wenigstens eine Führungsbahn (23, 24, 25, 26, 33, 34) aufweisenden Führungsschienenstruktur (15) zur Führung eines verschiebbaren Dachteils (16), die zumindest teilweise an einem die Tragstruktur des Fahrzeugbauteils bildenden Profilteil (20) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilteil (20) nur einen Teil (22) der Führungsschienenstruktur (15) bildet und der andere Teil (32) der Führungsschienenstruktur (15) von einem weiteren, mit dem ersten Profilteil (20) verbindbaren zweiten Profilteil (30) gebildet wird, wobei das erste Profilteil (20) und das zweite Profilteil (30) gemeinsam die wenigstens eine Führungsbahn (23, 24, 25, 26, 33, 34) begrenzen.
  2. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) aus Kunststoff gebildet ist.
  3. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Profilteil (30) aus Kunststoff gebildet ist.
  4. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Profilteil (30) aus einem Metall-Profil gebildet ist.
  5. Fahrzeugbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) einen unteren Teil (22) der Führungsschienenstruktur (15) bildet und das zweite Profilteil (30) einen oberen Teil (32) der Führungsschienenstruktur (15) bildet.
  6. Fahrzeugbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) und das zweite Profilteil (30) jeweils einen horizontal angeordneten Flansch (28 bzw. 38) aufweisen, an dem sie über eine Verbindung (90) miteinander verbunden sind.
  7. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (90) mittels Schrauben oder Nieten erfolgt.
  8. Fahrzeugbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) einen weiteren Flansch (29) zur Verbindung mit einem Verkleidungsteil (40) aufweist.
  9. Fahrzeugteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung im Bereich des Flansches (29) mittels eines Klebers (60) erfolgt.
  10. Fahrzeugbauteil nach einem der Ansprüche 8 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Profilteil (30) einen weiteren Flansch (39) zur Verbindung mit dem Verkleidungsteil (40) aufweist.
  11. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung im Bereich des Flansches (39) mittels eines Klebers (50) erfolgt.
  12. Fahrzeugbauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels eines formschlüssigen Eingriffs zweier komplementärer, am zweiten Profilteil (30) und am Verkleidungsteil (40) vorgesehener Verbindungselemente (39A bzw. 47A) erfolgt.
  13. Fahrzeugbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) und das zweite Profilteil (30) gemeinsam einen Kabelkanal (91) zur Führung eines Antriebskabels begrenzen.
  14. Fahrzeugbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20) und/oder das zweite Profilteil (30) Vorsprünge (29; 35, 37) und/oder Aufnahmen (36) zur Befestigung von benachbarten Dichtungen (70; 80) oder Innenverkleidungsteilen aufweisen.
  15. Fahrzeugbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es einen seitlichen Dachholm (12) eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs (10) bildet.
  16. Fahrzeugbauteil gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachholm (12) einen Teil eines Cabriolet-Daches bildet.
  17. Fahrzeugbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Profilteil (20), das zweite Profilteil (30) und ein mit diesen verbundenes Verkleidungsteil (40) gemeinsam ein geschlossenens Hohlprofil mit einer Hohlkammer (100) bilden.
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