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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür eines Fahrzeugs, die durch eine im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Bewegung aus einer geschlossenen Position, in der ein Türausschnitt durch die Schiebetür verschlossen ist, in eine geöffnete Position, in der der Türausschnitt von der Schiebetür freigegeben ist, überführbar ist, umfassend mindestens ein Führungsmittel sowie zumindest einen Schwenkhebel, wobei das mindestens eine Führungsmittel schwenkbar an dem zumindest einen an dem Fahrzeug anlenkbaren Schwenkhebel angelenkt ist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung einen Antrieb für eine Schiebetür sowie ein Fahrzeug mit einer Schiebetür.
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Aus der
DE 93 21 411 U1 ist eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür bekannt, die eine an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende Führungsschiene aufweist. Im Inneren der Führungsschiene ist ein Führungskopf in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar angeordnet, an dem zwei parallel zueinander angeordnete Schwenkhebel angelenkt sind. Die Schwenkhebel sind schwenkbar an der Fahrzeugkarosserie angelenkt. Die Führungsschiene weist auf ihrer der Karosserie zugewandten Seite einen sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Schlitz auf, entlang dessen der Führungskopf und die daran angelenkten Schwenkhebel gegenüber der Führungsschiene verschiebbar sind.
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Als nachteilig erweist sich an dieser Ausführungsform, dass insbesondere in geöffnetem Zustand der Schiebetür eine ausreichende Kippsicherheit um die in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Führungsschiene nicht gegeben ist. Die Anordnung der Führungsschiene an einer im Inneren der Schiebetür angeordneten Rinne, die im Querschnitt dem der Führungsschiene entspricht, begrenzt außerdem die Erstreckung der Führungsschiene im Wesentlichen auf die Breite der Schiebetür. Somit ist es nicht möglich, die Schiebetür in geöffneter Position über die Breite der Schiebetür hinaus zu verschieben. Die Schiebetür überlappt daher in geöffneter Position den Rand des Türausschnitts.
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Aus der
DE 44 36 982 A1 ist eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür bekannt, die zwei parallel zueinander angeordnete Führungsschienen aufweist, die einander gegenüberliegend am oberen bzw. unteren Rand in einem Türausschnitt angeordnet sind. Die Schiebetür ist über je zwei zueinander beabstandete Schwenkhebel in den Führungsschienen verschiebbar gelagert. Die Schwenkhebel stehen dazu mit den Führungsschienen in Eingriff, wobei an den jeweiligen Enden der Schwenkhebel Laufräder angeordnet sind, die gelenkig mit dem jeweiligen Schwenkhebel verbunden sind.
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Als nachteilig erweist sich an dieser Ausführungsform, dass ein erheblicher Bedarf an Innenraumbreite besteht, um die Führungsschienen sowie die von diesen geführten Schwenkhebel auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Fahrzeugkarosserie anzubringen. Die Schiebebewegung der Schiebetür wird durch die Länge der in dem Türausschnitt angeordneten Führungsschienen begrenzt, deren Länge die Breite des Türausschnittes überschreitet.
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Aus
DE 816 553 B ist eine Schwenkschiebetür bekannt, die mittels einer Vorrichtung zum Führen der Schiebetür an einer Karosserie eines Fahrzeuges gelagert ist. Diese Vorrichtung umfasst ein Laufwerk, welches teleskopartig auseinanderziehbar ist. Das Laufwerk ist über Tragarme mit einem karosseriefesten Steuerlaufwerk verbunden. Diese Tragarme gestatten ein Verschwenken der Tür von der Wagenaußenhaut weg, so dass die Tür somit mit einem Abstand vor der Wagenaußenhaut positioniert ist. In dieser Position kann die Tür mittels des sich teleskopartig auseinanderziehbaren Laufwerkes entlang der Wagenaußenhaut verschoben werden.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür bereitzustellen, deren Bedarf an Innenraumbreite gering ist, die eine kippsichere Anordnung der Schiebetür in geöffneter Position ermöglicht und die in geöffneter Position eine möglichst breite Türöffnung freigibt. Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Antrieb für eine Schiebetür sowie ein Fahrzeug mit einer Schiebetür vorzuschlagen.
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Diese Probleme werden durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch einen Antrieb mit den Merkmalen des Anspruchs 8 sowie durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst.
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Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass das Führungsmittel teleskopartig ausziehbar ist und die Vorrichtung eine Steuerschiene aufweist, die an dem Führungsmittel angeordnet ist, zumindest an einem der Schwenkhebel eine Steuerrolle angeordnet ist, die mit der Steuerschiene in Eingriff steht und die Steuerschiene einen ersten Steuerabschnitt und einen zweiten Steuerabschnitt aufweist, die der Führung der Steuerrolle dienen. Durch die teleskopartige Ausziehbarkeit des Führungsmittels reduziert sich der Innenraumbedarf der Vorrichtung, da sich das Führungsmittel nicht über die gesamte Breite der Schiebetür erstreckt, sondern erst beim Öffnen der Schiebetür auseinandergezogen wird und somit seine vollständige Länge aufweist. Die Schiebetür ist somit über die Breite des Türausschnitts hinaus verschiebbar. Zugleich ist eine kippsichere Anordnung der Schiebetür gegeben.
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Das Führungsmittel weist mindestens einen ersten Schienenabschnitt und einen zweiten Schienenabschnitt auf, die zueinander verschiebbar angeordnet sind. Dabei kann der erste Schienenabschnitt zumindest abschnittsweise in dem zweiten Schienenabschnitt verschiebbar gelagert sein. Um ein Verkanten des ersten Schienenabschnitts gegenüber dem zweiten Schienenabschnitt zu verhindern, können an dem ersten und dem zweiten Schienenabschnitt Führungselemente angeordnet sein, die bei Überführung der Schiebetür aus ihrer geschlossenen Position in ihre geöffnete Position den ersten Schienenabschnitt zumindest abschnittsweise innerhalb des zweiten Schienenabschnitts führen. Dabei können die Führungselemente beispielsweise als Rollen ausgeführt sein.
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Die Vorrichtung weist eine Steuerschiene auf, die an dem Führungsmittel angeordnet ist, um beim Öffnen beziehungsweise beim Schließen der Schiebetür das Einhalten eines im Wesentlichen durch die Form der Steuerschiene vorgegebenen Bewegungsablaufs zu gewährleisten. Dabei kann die Steuerschiene an dem ersten Schienenabschnitt des Führungsmittels angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Steuerschiene im Wesentlichen parallel zu dem ersten Schienenabschnitt angeordnet, wobei die Steuerschiene mit diesem verschiebbar ist.
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Weiterhin ist zumindest an einem der Schwenkhebel eine Steuerrolle angeordnet, die mit der Steuerschiene im Eingriff steht. Dabei weist die Steuerschiene einen ersten Steuerabschnitt und einen zweiten Steuerabschnitt auf, die der Führung der Steuerrolle dienen. Der erste Steuerabschnitt erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse und ermöglicht ein Ausschwenken der Schiebetür aus der geschlossenen Position, in der die Schiebetür mit dem Türausschnitt bündig abschließt, in eine im Wesentlichen zum Türausschnitt parallele Position. Der zweite Steuerabschnitt verläuft im Wesentlichen parallel zur Führungsschiene und ermöglicht das Verschieben der Schiebetür in Fahrzeuglängsrichtung.
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Des Weiteren kann die Vorrichtung eine vorzugsweise an dem Führungsmittel angeordnete Trittstufe umfassen. Vorzugsweise kann die Trittstufe sich in geschlossener Position der Schiebetür ausgehend von dieser in Richtung des Türausschnitts erstrecken, wobei die Anordnung der Trittstufe an dem Führungsmittel derart ist, dass die Trittstufe im Wesentlichen parallel zu dem Schwenkhebel angeordnet ist. Insbesondere kann die Trittstufe so an dem die Steuerrolle aufweisenden Schwenkhebel angebracht sein, dass die Trittstufe durch das Überführen der Schiebetür in die geöffnete Position ausfahrbar ist.
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Vorteilhafterweise kann die Steuerrolle den Schwenkhebel derart blockieren, dass der Schwenkhebel in geöffneter Position in seiner im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung stehenden Position gehalten wird. Dadurch wird erreicht, dass die Schiebetür keine ungewollte Bewegung senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung ausführen kann, die zu einer Beschädigung der Karosserie führen kann. Darüber hinaus wird eine ungewollte Bewegung der Vorrichtung bei Nutzung der ausgefahrenen Trittstufe verhindert.
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Des Weiteren kann die Trittstufe so an dem die Steuerrolle aufweisenden Schwenkhebel angebracht sein, dass die Trittstufe durch das Überführen der Schiebetür in die geschlossene Position einfahrbar ist. Eine derart angeordnete Trittstufe ist in geschlossener Position der Schiebetür im Wesentlichen dem Fahrzeuginneren zugewandt und kann Teile der Vorrichtung weitgehend abdecken, so dass in geschlossener Position der Schiebetür der Platz oberhalb der Trittstufe als Stauraum zur Verfügung steht. In geöffneter Position der Schiebetür ermöglicht die Trittstufe das einfache und sichere Betreten und Verlassen des Fahrzeugs. Die Trittstufe wird beim Öffnen der Schiebetür durch die Ausschwenkbewegung der Schiebetür in eine zum Fahrzeugboden parallele Position überführt, in der die Trittstufe während und nach dem Öffnen der Schiebetür verbleibt. Beim Schließen der Schiebetür wird die Trittstufe in ihre im Wesentlichen Teile der Vorrichtung abdeckende Position überführt.
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Gemäß dem Anspruch 8 wird ein Antrieb für eine Schiebetür vorgeschlagen, die zumindest eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 aufweist, wobei der Antrieb Übertragungsmittel zur Übertragung eines Antriebsmoments auf die Schiebetür umfasst.
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Vorzugsweise können die Übertragungsmittel ein Getriebe umfassen, das zur Umsetzung des Antriebsmoments in eine im Wesentlichen translatorische Bewegung der Schiebetür dient, wodurch die Schiebetür in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar ist.
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Insbesondere können die Übertragungsmittel eine Zahnleiste umfassen, die im Wesentlichen parallel zu den Führungsmitteln der Vorrichtung angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise kann das Getriebe als Schneckengetriebe ausgeführt sein. Die Ausführung des Getriebes als Schneckengetriebe ist dahingehend von Vorteil, als dass es sich um ein sehr geräuscharmes Zahnradgetriebe mit einer hohen Tragfähigkeit handelt. Alternativ können beispielsweise Kegel-Stirnradgetriebe oder Stirnradgetriebe zur Anwendung kommen.
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Des Weiteren können die Übertragungsmittel ein Zahnrad umfassen, das mit der Zahnleiste in Eingriff steht. Weiterhin können die Übertragungsmittel eine Kupplung umfassen, die zwischen dem Zahnrad und einem Schneckenrad des Schneckengetriebes angeordnet ist. Das von dem Antrieb auf das Schneckengetriebe übertragene Antriebsmoment wird über die Kupplung auf das mit der Zahnleiste in Eingriff stehende Zahnrad übertragen. Vorzugsweise kann die Kupplung elektrisch steuerbar sein. Dabei kann die Kupplung derart ausgeführt sein, dass bei einer Unterbrechung der Spannungsversorgung der elektrisch steuerbaren Kupplung diese eine Schaltposition einnimmt, in der das Schneckenrad des Getriebes und das Zahnrad nicht miteinander gekoppelt sind. Somit wird sichergestellt, dass bei einem Stromausfall, zum Beispiel durch einen Unfall, die Türen sich manuell öffnen oder schließen lassen.
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Insbesondere können das Zahnrad und das Schneckenrad im Wesentlichen koaxial zu der Drehachse des einen Schwenkhebels angeordnet sein, wodurch die Bewegung der Schiebetür in Längsrichtung und die Drehbewegung des Schwenkhebels ermöglicht wird. Dadurch wird eine raumsparende Anordnung der Übertragungsmittel erzielt.
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Vorzugsweise kann der Antrieb mit einer an der Schiebetür vorgesehenen Handhabe betätigbar sein. Hierzu kann vorgesehen sein, dass die Handhabe derart mit dem Antrieb und der Kupplung gekoppelt wird, dass diese bei Betätigung der Handhabe aktiviert werden. Ausgehend von der jeweiligen Position der Schiebetür wird diese dann geöffnet oder geschlossen. Weiterhin kann der Antrieb durch eine Fernsteuerung betätigbar sein.
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An dem gemäß Anspruch 19 bereitgestellten Fahrzeug kann vorgesehen sein, dass das Führungsmittel an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür angeordnet ist. Eine derartige Anordnung des Führungsmittels reduziert den Bedarf an Innenraumbreite.
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Insbesondere kann mindestens eine im Wesentlichen parallel zum Führungsmittel und beabstandet zu diesem angeordnete Führungsschiene an der Fahrzeugkarosserie angebracht sein. Die Führungsschiene trägt zur Stabilisierung der an dem Fahrzeug befindlichen Schiebetür bei.
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Weiterhin kann an dem dem Fahrzeugdach zugewandten Bereich der Schiebetür mindestens ein Pendelhebel an der Schiebetür angelenkt sein. Dabei kann der Pendelhebel in der Führungsschiene verschiebbar angeordnet sein. Somit ist gewährleistet, dass die Schiebetür bei der Betätigung derselben zum Öffnen bzw. Schließen dem durch die erfindungsgemäße Vorrichtung vorgegebenen Bewegungsablauf folgen kann.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben, darin zeigen
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1 eine schematisierte Ansicht auf eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür von unten in geschlossener Position der Schiebetür;
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2 eine schematisierte Ansicht auf die Vorrichtung in geöffneter Position der Schiebetür gemäß 1;
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3 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung von schräg unten;
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4 eine schematisierte Ansicht auf die Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür mit einem Antrieb von unten in ausgeschwenkter Position der Schiebetür;
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5 eine schematisierte Ansicht einer Einzelheit V gemäß 4;
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6 eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen VI-VI in 5.
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Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. In 1 ist eine Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür 1 für ein Kraftfahrzeug dargestellt. Die Schiebetür 1 ist durch eine im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Bewegung aus einer geschlossenen Position, in der ein Türausschnitt 12 durch die Schiebetür 1 verschließbar ist, in eine geöffnete Position überführbar, in der der Türausschnitt 12 durch die Schiebetür 1 freigebbar ist. In geschlossener Position schließt die Schiebetür 1 mit einem die Schiebetür 1 umgebenden Karosserieabschnitt 2 des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen bündig ab. In geöffneter Position der Schiebetür 1 ist das Innere des Kraftfahrzeugs durch den im Wesentlichen den Abmessungen der Schiebetür 1 entsprechenden Türausschnitt 12 des Karosserieabschnitts 2 zugänglich.
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An der Schiebetür 1 ist ein im Wesentlichen teleskopartig ausziehbares Führungsmittel 3 an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür 1 angeordnet. Das Führungsmittel 3 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsachse entlang der dem Fahrzeugboden zugewandten Seite der Schiebetür 1. Die Länge des Führungsmittels 3 entspricht in geschlossener Position im Wesentlichen der Breite der Schiebetür 1.
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Das Führungsmittel 3 weist mindestens einen ersten Schienenabschnitt 7 und einen zweiten Schienenabschnitt 8 auf, wobei sich der erste Schienenabschnitt 7 zumindest abschnittsweise in das Innere des zweiten Schienenabschnitts 8 erstreckt und gegenüber diesem in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar ist. An dem ersten und dem zweiten Schienenabschnitt 7, 8 sind Führungselemente 9 angeordnet, die bei der Überführung der Schiebetür 1 aus ihrer geschlossenen Position in ihre geöffnete Position den ersten Schienenabschnitt 7 zumindest abschnittsweise innerhalb des zweiten Schienenabschnitts 8 führen.
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An dem ersten Schienenabschnitt 7 ist auf seiner dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse eine Steuerschiene 4 angeordnet. Die Steuerschiene 4 weist einen ersten Steuerabschnitt 13 und einen zweiten Steuerabschnitt 14 auf. Der erste Steuerabschnitt 13 erstreckt sich von dem Führungsmittel 3 ausgehend im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse in Richtung des Türausschnitts 12. Der sich in etwa unter einem rechten Winkel an den ersten Steuerabschnitt 13 anschließende zweite Steuerabschnitt 14 weist einen gegenüber dem Führungsmittel 3 zumindest abschnittsweise parallelen Verlauf auf. An der dem Fahrzeuginneren abgewandten Seite des ersten Schienenabschnitts 7 ist die Schiebetür 1 angeordnet.
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An dem zweiten Schienenabschnitt 8 des Führungsmittels 3 sind ein erster Schwenkhebel 5 und ein zweiter Schwenkhebel 6 schwenkbar angelenkt und zueinander beabstandet angeordnet. Der erste und der zweite Schwenkhebel 5, 6 sind dabei um eine senkrecht zur Längsachse des Führungsmittels 3 verlaufenden Achse schwenkbar gelagert. Die dem Führungsmittel 3 abgewandten Enden des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 sind im Bereich des Türausschnittes 12 an den Karosserieabschnitt 2 schwenkbar angelenkt. Die Anordnung des Führungsmittels 3 und des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 erfolgt vorzugsweise auf einer Ebene mit dem Fahrzeugboden.
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An dem ersten Schwenkhebel 5 ist endseitig eine Steuerrolle 10 angeordnet, die mit der Steuerschiene 4 in Eingriff steht und in dieser geführt wird. In der in 1 dargestellten geschlossenen Position der Schiebetür 1 befindet sich die Steuerrolle 10 in dem dem Führungsmittel 3 zugewandten Ende des ersten Steuerabschnitts 13.
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In 2 ist die Vorrichtung in geöffneter Position der Schiebetür 1 dargestellt. Der Darstellung ist eine oberhalb des Führungsmittels 3 angeordnete, im Wesentlichen parallel zum Fahrzeugboden verlaufende Trittstufe 11 zu entnehmen. Die Trittstufe 11 ist bei Überführung der Schiebetür 1 aus der geschlossenen Position in die geöffnete Position ausfahrbar. In geöffneter Position der Schiebetür 1 ist das Führungsmittel 3 im Wesentlichen um die Länge des ersten und zweiten Schwenkhebels 5, 6 zum Karosserieabschnitt 2 beabstandet.
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung in geöffneter Position. Der Darstellung ist eine Führungsschiene 15 zu entnehmen, die an dem Türausschnitt 12 oben im Wesentlichen parallel zum Führungsmittel 3 angeordnet ist und sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Die Führungsschiene 15 weist ausgehend von dem Fahrzeuginnenraum einen bogenförmigen Abschnitt auf, der in einen im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse parallelen Verlauf übergeht. An der Schiebetür 1 ist ein Pendelhebel 17 mittels eines Hebellagers 18 schwenkbar angelenkt, der über Führungsrollen 16 mit der Führungsschiene 15 in Eingriff steht.
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Das Öffnen der Schiebetür 1 gliedert sich in zwei Bewegungsphasen. Beim Öffnen der Schiebetür 1 bewegen sich der erste und der zweite Schwenkhebel 5, 6 aus einer im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse parallelen Position in eine im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse senkrecht stehenden Position. Die Steuerrolle 10 bewegt sich ausgehend von dem ersten Steuerabschnitt 13 hin zu dem zweiten Steuerabschnitt 14. In dieser ersten Bewegungsphase schwenkt die Schiebetür 1 im Wesentlichen parallel zum Türausschnitt 12 aus, wobei die Schwenkbewegung der Schiebetür 1 mittels der in dem ersten Steuerabschnitt 13 geführten Steuerrolle 10 koordiniert wird. Zugleich wird der Pendelhebel 17 innerhalb des gekrümmten Bereichs der Führungsschiene 15 geführt und dreht sich gleichzeitig um die senkrechte Achse des Hebellagers 18. Am Ende der ersten Bewegungsphase ist die Schiebetür 1 im Wesentlichen um die Länge des ersten und zweiten Schwenkhebels 5, 6 sowie des Pendelhebels 17 zu dem Türausschnitt 12 beabstandet.
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Mit dem Erreichen des zweiten Steuerabschnitts 14 durch die Steuerrolle 10 wird eine zweite Bewegungsphase eingeleitet. In dieser zweiten Bewegungsphase erzwingt die Steuerrolle 10 eine im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Schiebebewegung der Schiebetür 1. Während der zweiten Bewegungsphase wird der erste Schienenabschnitt 7 des Führungsmittels 3 aus dem zweiten Schienenabschnitt 8 herausgezogen. Die Führung der Steuerrolle 10 in dem zweiten Steuerabschnitt 14 koordiniert im Wesentlichen die zweite Bewegungsphase. Die Anordnung der Drehachse des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 und die senkrechte Achse der Steuerrolle 10 zueinander bilden ein Dreieck. Dabei blockiert die in dem zweiten Steuerabschnitt 14 befindliche Steuerrolle 10 den ersten Schwenkhebel 5 derart, dass der Schwenkhebel 5 aus seiner im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung stehenden Position nicht verschwenkbar ist. Zugleich ist somit die Trittstufe 11 in ausgefahrener Position fixiert.
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Der Pendelhebel 17 folgt in der zweiten Bewegungsphase der in Längsrichtung gerichteten Schiebebewegung, wobei die Führungsrollen 16 in der Führungsschiene 15 geführt werden. Die Verschiebbarkeit der Schiebetür 1 in Fahrzeuglängsrichtung wird durch an dem Führungsmittel 3 und der Führungsschiene 15 befindlichen Anschläge begrenzt. Die Trittstufe 11 verbleibt während der zweiten Bewegungsphase und nach deren Beendigung in ausgefahrener Stellung.
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Bezugnehmend auf die 4 bis 6, ist ein Antrieb für die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Führung einer Schiebetür 1 dargestellt. An dem ersten Schwenkhebel 5 ist unterhalb der Führungsmittel 3 der Antrieb zur Betätigung der Schiebetür 1 angeordnet. Der Antrieb umfasst einen Elektromotor 19, sowie Übertragungsmittel, mittels derer das Antriebsmoment des Elektromotors 19 in eine translatorische Bewegung umgesetzt und auf die Schiebetür 1 übertragen wird. Die Übertragungsmittel umfassen ein Getriebe, eine Kupplung 23, ein Zahnrad 21 sowie eine Zahnleiste 22.
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Das Getriebe ist vorzugsweise als Schneckengetriebe ausgeführt, da dieses sich durch eine hohe Tragfähigkeit auszeichnet und dabei sehr geräuscharm ist. Denkbar ist auch die Verwendung von Kegel-Stirnradgetrieben oder Stirnradgetrieben. Der erste Schwenkhebel 5 ist an einem Schwenkhebellager 24 gelagert, das an der Karosserie im Bereich des Türausschnitts 12 angeordnet ist. Das Schwenkhebellager 24 dient zudem der Lagerung eines Schneckenrades 20 des Schneckengetriebes. Das Schneckenrad 20 ist vermittels der Kupplung 23 mit dem Zahnrad 21 verbindbar. Die Anordnung des Schneckenrades 20 und des Zahnrades 21 ist derart, dass diese im Wesentlichen koaxial zur Drehachse des Schwenkhebels 5 angeordnet sind.
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Wie der Darstellung in 6 zu entnehmen ist, ist die Zahnleiste 22 im Wesentlichen parallel zu der Steuerschiene 9 an der Schiebetür 1 angeordnet. Das Zahnrad 21 steht derart mit der Zahnleiste 22 in Eingriff, dass sich das Zahnrad 21 auf der Zahnleiste 22 in Fahrzeuglängsrichtung abrollen kann, wodurch die Schiebtür 1 in Fahrzeuglängsrichtung bewegbar ist. Wie bereits beschrieben, gliedert sich das Öffnen der Schiebetür 1 in zwei Bewegungsphasen. In der ersten Bewegungsphase wird die Schiebetür 1 im Wesentlichen parallel zu dem Türausschnitt 12 ausgeschwenkt. Die erste Bewegungsphase wird dadurch eingeleitet, dass das von dem Elektromotor 19 des Antriebs erzeugte Reaktionsmoment genutzt wird, um eine Schwenkbewegung des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 hervorzurufen. In der zweiten Bewegungsphase wird das Antriebsmoment durch die Übertragungsmittel in eine Schiebebewegung der Tür 1 umgesetzt. Der Bewegungsablauf der durch den Antrieb betätigten Schiebtür 1 wird in bereits beschriebener Weise insbesondere durch die Steuerschiene 9 und die darin geführte Steuerrolle 10 koordiniert. Das Schließen der Schiebetür 1 erfolgt in umgekehrter Weise.
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Die Betätigung des Antriebs erfolgt durch eine Fernbedienung und/oder durch eine an der Schiebetür 1 vorgesehene Handhabe. In beiden Fällen wird der Antrieb betätigt, wobei der Elektromotor 19 in Abhängigkeit von der jeweiligen Position der Schiebetür 1 eine Drehrichtungsumkehr des Antriebsmoments vorsieht, um aus der geschlossenen Position der Schiebetür 1 in die geöffnete Position zu überführen und umgekehrt.
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Die zwischen dem Schneckenrad 20 und dem Zahnrad 21 angeordnete Kupplung 23 ist elektrisch steuerbar ausgeführt. Die Kupplung 23 kann zwei Schaltzustände einnehmen. In dem ersten Schaltzustand ist die Kopplung des Antriebs mit der Schiebetür 1 unterbrochen, so dass das Schneckenrad 20 und das Zahnrad 21 nicht miteinander in Eingriff stehen. In dem zweiten Schaltzustand steht die Kupplung 23 mit dem Zahnrad 21 in Eingriff, wodurch das Antriebsmoment von dem Schneckenrad 20 auf das Zahnrad 21 übertragen wird. Durch die Betätigung der Fernbedienung oder der Handhabe schaltet sich die Kupplung 23 automatisch von dem ersten Schaltzustand in den zweiten Schaltzustand um, und stellt somit die Übertragung des Antriebsmoments sicher.
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Um zu vermeiden, dass die Schiebetür 1 bei einem Stromausfall nicht mehr öffenbar oder verschließbar ist, ist vorgesehen, dass die Kupplung 23 bei einer Unterbrechung der Stromzufuhr ihre Verbindung mit dem Zahnrad 21 löst, indem die Kupplung 23 derart ausgeführt ist, dass diese automatisch aus dem zweiten Schaltzustand in den ersten Schaltzustand überführbar ist. Auf diese Weise wird der Antrieb von der Schiebetür 1 abgekoppelt, wodurch die Schiebetür 1 in bereits beschriebener Weise händisch betätigbar ist. Das Zahnrad 21 kann losgelöst von dem Antrieb auf der Zahnleiste 22 abrollen, ohne zu blockieren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schiebetür
- 2
- Karosserieabschnitt
- 3
- Führungsmittel
- 4
- Steuerschiene
- 5
- erster Schwenkhebel
- 6
- zweiter Schwenkhebel
- 7
- erster Schienenabschnitt
- 8
- zweiter Schienenabschnitt
- 9
- Führungselemente
- 10
- Steuerrolle
- 11
- Trittstufe
- 12
- Türausschnitt
- 13
- erster Steuerabschnitt
- 14
- zweiter Steuerabschnitt
- 15
- Führungsschiene
- 16
- Führungsrolle
- 17
- Pendelhebel
- 18
- Hebellager
- 19
- Elektromotor
- 20
- Schneckenrad
- 21
- Zahnrad
- 22
- Zahnleiste
- 23
- Kupplung
- 24
- Schwenkhebellager