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DE102004002807A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Überwachung des Reifendrucks - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Überwachung des Reifendrucks Download PDF

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Alfred Hasselmeyer
Lars Fischer
Roland Dr. Altsinger
Patricio Van Cayzeele
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung des Reifendruckes, umfassend einen Sensor zur direkten oder indirekten Erfassung eines Ist-Druckes mindestens eines Reifens und mindestens einen weiteren Sensor zur Erfassung des Beladungszustandes, wobei in einer Auswerteeinheit der erfasste Ist-Druck mit einem vom Beladungszustand abhängigen Soll-Druck vergleichbar ist, wobei der Sensor zur Erfassung des Beladungszustandes als Druck- oder Wegsensor einer Luftfeder (13, 14) einer Niveauregelung oder als Neigungssensor einer automatischen Leuchtweitenregelung eines Scheinwerfers ausgebildet ist, sowie ein zugehöriges Verfahren.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung des Reifendruckes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein zugehöriges Verfahren.
  • Aus der DE 102 37 699 A1 ist eine Vorrichtung zur elektrischen Reifendruckkontrolle bekannt, umfassend eine Radelektronik, mittels derer Ist-Druck und Ist-Temperatur in einem Fahrzeugreifen bestimmbar ist, ein zentrales Steuergerät, eine Anzeigeeinheit zur Darstellung der auf eine Referenztemperatur genormten Ist-Drücke mit vorgebbaren Soll-Drücken und eine Befüllanzeige zur Darstellung von Informationen zur Befüllung eines Fahrzeugreifens in Abhängigkeit von den erfassten Ist-Drücken, wobei die eingestellten Soll-Drücke bei der Referenztemperatur auf Soll-Drücke bei der aktuellen Ist-Temperatur der Fahrzeugreifen durch das Steuergerät umrechenbar und auf einer Befüllanzeige darstellbar sind.
  • Neben einer direkten Messung des Ist-Drucks der Fahrzeugreifen sind verschiedene Methoden vorgeschlagen worden, den Ist-Druck indirekt zu bestimmen. Beispielsweise wird in der DE 40 09 540 vorgeschlagen, zur Überwachung des Reifendruckes das vertikale Schwingungsverhalten der einzelnen Fahrzeugräder zu messen und zu analysieren. Hierzu werden die Eigenfrequenzen der Radvertikalbewegungen ermittelt und aus diesen Eigenfrequenzen auf eine Federrate und von dieser auf einen Kennwert des Reifendrucks geschlossen. Der momentane Reifendruck wird mit dem Reifendruck-Sollwert verglichen und bei markanten Abweichungen ein Warnsignal ausgelöst.
  • Aus der DE 100 60 392 A1 ist ein kombiniertes Verfahren bekannt, bei dem direkte und indirekte Bestimmung kombiniert werden. Hierzu umfasst die Vorrichtung zur Überwachung des Luftdrucks in den Reifen eines Kraftfahrzeuges Einrichtungen zur Bestimmung der Raddrehzahlen oder anderer die Geschwindigkeiten der Räder des Kraftfahrzeuges charakterisierende Größen, eine Einrichtung zum Berechnen von Differenzgrößen aus den Raddrehzahlen bzw. den Radgeschwindigkeitsgrößen, eine Einrichtung zur Auswertung der Differenzgrößen im Hinblick auf eine Sollwertabweichung und der Generierung eines Warnsignals, sofern die Sollwertabweichung einen Schwellenwert überschreitet, wobei eine Einrichtung zur direkten Messung des Luftdrucks in einem Reifen eines Rades und zur Übertragung einer den Luftdruck charakterisierenden Größe an die Auswerteeinrichtung vorgesehen ist, in der weiterhin ein Warnsignal generiert wird, wenn die Abweichung der den Luftdruck charakterisierenden Größe von einem Sollwert einen zugehörigen Schwellenwert überschreitet.
  • Aus der DE 198 53 126 A1 ist ein Verfahren zur Niveauregelung bei einem Radfahrzeug bekannt, bei dem der Abstand zwischen einem Fahrzeugaufbau und einer Radaufhängung für wenigstens ein mit einem gasgefüllten Reifen versehenen Rad auf einen wenigstens in Abhängigkeit von der Fahrzeugbeladung variabel vorgebbaren Abstandssollwert eingeregelt wird, wobei der Reifendruck des Rades erfasst und der Abstandssollwert zusätzlich in Abhängigkeit vom erfassten Reifendruck variabel vorgegeben wird.
  • Aus der EP 10 88 700 A2 ist ein System zur Leichtweitenregelung der Scheinwerfer bei Kraftfahrzeugen bekannt, mit zwei in Längsrichtung versetzten Höhensensoren zur Messung des Karosserie-Nickwinkels in Form einer Höhendifferenz und mit einem elektronischen Steuergerät zur Bestimmung des Sollwertes zur Scheinwerfereinstellung in Abhängigkeit von der gemessenen Höhendifferenz, wobei das Steuergerät derart ausgestaltet ist, dass der Sollwert abhängig von der ersten Ableitung der direkt gemessenen oder einer weiterverarbeiteten Höhendifferenz bestimmt wird.
  • Der Beladungszustand wird bei den meisten bekannten Reifendruckkontrollsystemen zwar berücksichtigt, muss jedoch manuell vom Nutzer eingegeben werden, was einerseits umständlich ist und andererseits nur näherungsweise vom Nutzer geschätzt wird.
  • Aus der DE 100 07 558 A1 ist eine Vorrichtung oder System zur Ermittlung des Sollwerts des Reifenluftdrucks und des Reifenzustandes für ein Kraftfahrzeug oder Luftfahrzeug mit luft- oder gasgefüllten Roll- oder Laufrädern bekannt, mit mindestens einem Sensor zur Bestimmung des Istwertes des Reifenluftdrucks und mindestens einem weiteren Sensor zur Bestimmung von Fahrwerks- oder Umweltmesswerten und mindestens einer Auswerteeinheit, wobei der Reifenluftdrucksensor ständig Messwerte an die Auswerteeinheit übermittelt, dass der weitere Sensor Messwerte liefert, welche sich den Messwerten des Reifenluftdrucksensors zeitlich zuordnen lassen, dass die Auswerteeinheit die beiden Messwerte miteinander vergleicht, insbesondere durch Korrelation oder Kennfelder, oder in ein Fahrwerksmodell einspeist, wobei die Ergebnisse des Vergleichs oder die aus dem Fahrwerksmodell hergeleiteten Daten genutzt werden, um dem Fahrer einen Vorschlag für den für seine Nutzungsart und Fahrweise sinnvollen Reifenluftdruck oder Reifentyp zu machen oder Warnhinweise basierend auf den aktuellen Fahrwerksverhältnissen zu geben, besonders zur angemessenen Fahrweise oder zu Wartungsmaßnahmen, insbesondere zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit bei drohender Strukturüberlastung der Reifen oder drohendem Aquaplaning bei schlechtem Reifenzustand. Dabei ist weiter vorgesehen, dass der weitere Sensor ein Wegsensor für den Stoßdämpferweg oder Fahrwerkschwingungsdämpferweg oder Federweg oder Gasfederdruck ist, aus dem insbesondere der aktuelle Beladungszustand oder Informationen über den Grad der Schlagdämpfung durch den Reifen abgeleitet werden können. Nachteilig an der bekannten Vorrichtung ist, dass diese relativ aufwendig ist und die Beladungszustände nur äußerst grob aus dem Stoßdämpferweg ermittelbar sind.
  • Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Überwachung des Reifendrucks zu schaffen, mittels derer kostengünstiger und zuverlässiger der Beladungszustand bei der Reifendrucküberwachung berücksichtigt wird.
  • Hierzu ist der Sensor zur Erfassung des Beladungszustandes als Druck- oder Wegsensor einer Luftfeder einer Niveauregelung oder als Neigungssensor einer automatischen Leuchtweitenregelung eines Scheinwerfers ausgebildet. Anhand deren Weg- bzw. Druckänderungen können Beladungen relativ genau bestimmt werden, so dass beispielsweise Auflösungen von ca. 40 kg erreichbar sind. Dabei kann im Einzelfall die Niveauregelung gleichzeitig auch der Neigungssensor für die Leuchtweitenregelung sein. Bei der Verwendung der Luftfedern der Niveauregelung werden vorzugsweise alle Luftfedern sensorisch ausgewertet. Dabei sind Niveauregelungen mit vier Luftfedern oder mit nur zwei Luftfedern für die Hinterachse bekannt, die bereits eine ausreichende Erfassung der Beladung gewährleisten. Durch die Verwendung bereits im Wesentlichen vorhandener Sensorik bedarf es nur geringer Anpassungen der Software der Auswerteeinheit, um aus den erfassten Sensorwerten auf den Beladungszustand zu schließen und dafür einen Soll-Druck für die Reifen zu bestimmen, der dann mit dem ermittelten Ist-Druck verglichen werden kann. Dabei erfolgt vorzugsweise ein temperaturkompensierter Vergleich, wie dies auch bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist. Als besonders einfach hat sich die Erfassung des Luftfederdrucks erwiesen, da diese bei den bekannten Niveauregelungen ohnehin bereits erfasst wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung mit einer Anzeigeeinheit ausgebildet. Auf der Anzeigeeinheit können der Ist- und Soll-Druck und/oder deren Abweichung dargestellt werden, wobei dabei die Drücke entweder auf eine Referenztemperatur von beispielsweise 20°C oder auf die aktuelle Ist-Temperatur normiert werden. Daher erfolgt die Erfassung des Ist-Drucks vorzugsweise mittels einer direkten Messung des Ist-Drucks sowie einer zusätzlichen Messung der Ist-Temperatur am Fahrzeugreifen, wie dies beispielsweise in der DE 102 37 699 A1 beschrieben ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Grenzgeschwindigkeit angebbar, die bei erfasstem Ist-Druck und erfasstem Beladungszustand nicht überschritten werden sollte.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erzeugt die Vorrichtung ein Stellsignal zur Abregelung der Motorleistung, so dass ein Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit verhindert wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erfolgt eine Warnmeldung in Abhängigkeit eines Schwellwertes für die erfasste Ist-Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges. Dabei kann einerseits vorgesehen sein, dass diese Funktion vom Nutzer manuell aktivierbar oder deaktivierbar ist. Des Weiteren kann dieser Schwellwert für ein gestuftes Warnszenario verwendet werden. So kann beispielsweise vorgesehen sein, unterhalb des Schwellwertes nur eine Status-Meldung oder keine Meldung auf der Anzeigeeinheit darzustellen, wohingegen bei Überschreitung des Schwellwertes eine Warnmeldung und/oder eine akustische und/oder haptische Warnung erfolgt. Dabei wird ausgenutzt, dass teilweise Fahrten mit einem Kraftfahrzeug unternommen werden, wo die kritischen Geschwindigkeiten bei dem ermittelten Ist-Druck und Beladung nicht auftreten können, so dass eine permanente Bewarnung für den Kraftfahrzeugführer nur störend wäre, ohne ein größeres Maß an Sicherheit zu gewinnen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Federdruck der Luftfeder in der eingestellten Soll-Niveaulage gemessen. Diese Maßnahme besitzt einige Vorteile gegenüber einer Messung während der Regelung. Zum einen liegt während der Regelung eine Druckdifferenz zwischen der Luftfeder und dem Kompressor bzw. dem Druckspeicher vor, so dass aufgrund des typischen Einbauwertes des Drucksensors vor den Magnetventilen die Messung verfälscht wird. Zum anderen hat es sich gezeigt, dass der Luftfederdruck als Funktion der Standhöhe bei konstanter Beladung keine Gerade ist, was die Auswertung komplizierter machen würde.
  • Vorzugsweise werden zu mindestens zwei Soll-Niveaulagen Kennlinien zur Beladung über den Federdruck abgelegt. Dabei sind die beiden Soll-Niveaulagen vorzugsweise „die Normalstellung" und „die Hochstellung". Bei üblichen Niveauregelungen wird zumeist zwischen drei Soll-Niveaulagen unterschieden, nämlich „tief", „normal" und „hoch", wobei letztere insbesondere bei Off-Road-Fahrten zur Anwendung kommen, wohingegen die „Tiefstellung" insbesondere bei schnellen Autobahnfahrten verwendet wird. Daher ist die „Tiefstellung" für die Bestimmung der Beladung auch etwas weniger interessant als die beiden anderen Soll-Niveaulagen, da dann der Nutzer quasi an einer Autobahnauffahrt das Kraftfahrzeug beladen müsste, um anschließend auf Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen. Daher sind die beiden anderen Soll-Niveaulagen von ihrer praktischen Relevanz höher einzustufen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Federdruck während der Fahrt ermittelt, wobei hochfrequente Schwankungen des Federdrucks gefiltert werden und die tieffrequenten Schwankungen gemittelt werden. Dabei kann die Messung während der Fahrt ergänzend oder alternativ zur Messung im Stand erfolgen. Hinsichtlich der ergänzenden Messung ist anzumerken, dass dadurch beispielsweise auch Änderungen der Beladung aufgrund des Kraftstoffverbrauchs berücksichtigt werden können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Federdruck nur oberhalb einer zweiten Grenzgeschwindigkeit ermittelt, wobei die zweite Grenzgeschwindigkeit kleiner als die erste Grenzgeschwindigkeit ist. Dadurch wird nur gemessen, wenn aus dem Verlauf der Geschwindigkeit abschätzbar ist, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit in den Bereich der kritischen Werte kommt. Des Weiteren kann die zweite Grenzgeschwindigkeit in Abhängigkeit der Abweichung des Ist-Drucks des Fahrzeugreifens vom Soll-Druck unterschiedlich gewählt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die Fig. zeigen:
  • 1 ein schematisches Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Überwachung des Reifendrucks,
  • 2 eine schematische Darstellung des Sollluftdrucks über der Geschwindigkeit und
  • 3 eine schematische Darstellung der erlaubten Betriebsbedingungen beim Zusammenhang zwischen Luftdruck und Beladung.
  • In der 1 ist schematisch eine Vorrichtung 1 zur Überwachung des Reifendrucks dargestellt, wobei die Vorrichtung 1 ein Steuergerät 2, eine Ein- und Ausgabeeinheit 3, einen Kompressor 4 und ein Motorsteuergerät 5 umfasst. Des Weiteren umfasst die Vorrichtung Radelektroniken 6, 7, die jeweils einem Fahrzeugreifen 8, 9 zugeordnet sind, wobei aus Gründen der Übersicht nur zwei Fahrzeugreifen 8, 9 dargestellt sind. Die Radelektroniken umfassen jeweils einen Drucksensor zur Erfassung des Ist-Druckes des Fahrzeugreifens und einen Temperatur-Sensor zur Erfassung der Ist-Temperatur der Luft im Fahrzeugreifen. Die Radelektroniken 6, 7 sind jeweils mit einer Antenne ausgebildet, über die drahtlos die ermittelten Ist-Werte an eine karosserieseitige Antenne 10 übertragen werden. Des Weiteren ist jedem Fahrzeugreifen 8, 9 eine Höhenzustandssensorik 11, 12 sowie eine Luftfeder 13, 14 zugeordnet.
  • Über die Ein- und Ausgabeeinheit 3 kann dann der Nutzer eine gewünschte Soll-Niveaulage einstellen bzw. es kann auch vorgesehen sein, dass die Vorrichtung 1 automatisch eine zur ermittelten Fahrzeuggeschwindigkeit passende Soll-Niveaulage einstellt, wobei nachfolgend nur von drei möglichen Soll-Niveaulagen „tief", „normal" und „hoch" ausgegangen wird. Die Niveau-Regelung erfolgt dabei derart, dass über die Höhenzustandssensorik 11, 12 die Ist-Höhe bzw. das Ist-Niveau erfasst wird und an das Steuergerät 2 übertragen wird. Das Steuergerät 2 führt dann einen Soll-Ist-Vergleich durch und regelt die Abweichung aus. Hierzu wird dann der Kompressor 4 oder ein nicht dargestellter Druckspeicher über nicht dargestellte Magnetventile mit der jeweiligen Luftfeder 13, 14 verbunden und in dieser der Luftdruck derart angepasst, dass das Ist-Niveau gleich dem Soll-Niveau ist. Dabei ist ein nicht dargestellter Drucksensor zwischen Kompressor und den Magnetventilen angeordnet, der den Regelvorgang überwacht.
  • Zur Überwachung des Reifenluftdrucks vergleicht das Steuergerät die ermittelten Ist-Drücke der Radelektroniken 6, 7 mit im Steuergerät abgelegten Soll-Drücken für die Fahrzeugreifen. Da der Druck im Fahrzeugreifen von der Temperatur abhängig ist, muss für eine Vergleichbarkeit Ist- und Soll-Druck bei der gleichen Temperatur verglichen werden. Dies kann prinzipiell dadurch erfolgen, dass der Soll-Druck als Funktion der Temperatur abgelegt ist oder aber einer der Drücke auf eine Referenztemperatur umgerechnet wird. So kann entweder der Ist-Druck auf die Referenztemperatur von beispielsweise 20°C oder der Soll-Druck auf die Ist-Temperatur des Fahrzeugreifens umgerechnet werden, was jeweils Vorteile haben kann. Nach der Umrechnung sind Ist- und Soll-Druck vergleichbar und eine Abweichung kann bestimmt werden.
  • Nun ist es weiter bekannt, dass der notwendige Luftdruck auch von der Beladung abhängt. Dies ist qualitativ in 3 dargestellt, wo der Zusammenhang zwischen Fülldruck des Reifens über der Auslastung bzw. Beladung des Kraftfahrzeuges darstellt ist, wobei mit „+" die erlaubten bzw. mit „-„ die nicht erlaubten Zustände dargestellt sind. Des Weiteren ist in 2 qualitativ der Soll-Druck der Fahrzeugreifen über der Geschwindigkeit V dargestellt. Dabei ist deutlich zu erkennen, dass der Soll-Druck bis zu einer Geschwindigkeit V1 konstant ist, um danach bis zu einer Geschwindigkeit V2 linear anzusteigen, um danach mit einer noch größeren Steigung linear anzuwachsen. Ergänzend sei angemerkt, dass die Soll-Drücke für die Hinterachse und Vorderachse zwar differieren können, hinsichtlich der Abhängigkeit über der Geschwindigkeit sich aber gleich verhalten.
  • Daher wird erfindungsgemäß zunächst die Beladung bestimmt. Hierzu wird der Federdruck der Luftfedern 13, 14 in einer eingestellten Soll-Niveaulage ermittelt. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei einer bestimmten Soll-Niveaulage ein nahezu linearer Zusammenhang zwischen Beladung und Federdruck vorliegt, was die Auswertung erheblich vereinfacht. Dabei wurde empirisch festgestellt, dass die aufgenommenen Kennlinien bei zunehmender Beladung und abnehmender Beladung nicht deckungsgleich sind (bei stehendem Fahrzeug), jedoch nur parallel verschoben sind. Daher wird vorzugsweise eine gemittelte Kennlinie verwendet. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, mit den beiden Kennlinien zu arbeiten, wobei dann aus der Historie ermittelt werden müsste, ob es sich um eine Zuladung oder Abladung handelt. Nachfolgend wird jedoch nur noch der Fall der gemittelten Kennlinie betrachtet. Weiter ist festzuhalten, dass zu jeder Soll-Niveaulage eine eigene Kennlinie existiert, wobei jedoch die Kennlinie für die Soll-Niveaus „tief", „normal" und „hoch" ebenfalls nahezu als Parallelverschiebung ausgebildet sind. Im Gegensatz zu den beschriebenen linearen Zusammenhängen bei einem festen Soll-Niveau als Parameter ist der Zusammenhang zwischen Federdruck und Standhöhe bei einer festen Beladung als Parameter nicht linear, da vermutlich die Federkennungen der einzelnen Federn über dem Federweg unterschiedlich zum Einsatz kommen. Eine Berücksichtigung dieser nichtlinearen Zusammenhänge ist zwar möglich, aber rechentechnisch aufwendiger. Ein weiterer Vorteil der Messung am Soll-Niveau ist, dass während des Regelvorgangs eine Druckdifferenz zwischen Luftfeder und Kompressor bzw. Druckspeicher vorliegt, die nicht konstant ist. Aufgrund des Einbauwertes des Drucksensors zwischen Kompressor bzw. Druckspeicher und Magnetventil würde aber während des Regelvorganges der Druck am Kompressor und nicht an der Luftfeder gemessen werden. Am Ende des Regelvorganges liegt ein statischer Federdruck an. Werden dann Kompressor und Druckspeicher abgeschaltet und das zugeordnete Magnetventil kurz geöffnet, so wird der tatsächliche Federdruck gemessen. Alternativ kann den Luftfedern ein eigener Drucksensor zugeordnet werden, was jedoch den Bauteileaufwand etwas erhöht.
  • Das Steuergerät 2 kann dann also bei bekannter Soll-Niveaulage aus dem Federdruck auf die Beladung schließen. Anhand der Zusammenhänge gemäß 3 kann dann eine Warnung erfolgen, wenn der erfasste Ist-Druck der Fahrzeugreifen nicht mehr im erbrachten Bereich unter Berücksichtigung der Beladung ist. Wie jedoch aus der 2 zu entnehmen ist, sind Abweichungen des Luftdrucks möglich, die erst bei höheren Geschwindigkeiten zum Tragen kommen können. Daher kann beispielsweise auf der Eingabe- und Ausgabeeinheit 3 eine Warnung angezeigt werden, dass bei den vorliegenden Druckverhältnissen die Geschwindigkeit V1 nicht überschritten werden sollte. Zudem kann das Steuergerät 2 an das Motorsteuergerät 5 ein Stellsignal übertragen, um die Motorleistung derart abzuregeln, dass diese Grenzgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann.
  • Da gegebenenfalls erst bei Überschreitung bestimmter Geschwindigkeiten der Ist-Druck der Fahrzeugreifen kritisch ist, kann weiter vorgesehen sein, dass weitere Messungen der Beladung während der Fahrt erfolgen, wobei diese Messungen erst bei Überschreitung eines Schwellwertes erfolgen, der ausreichend vor dem Grenzwert für die Geschwindigkeit gewählt wird. Somit können auch die Warnungen an das Überschreiten des Schwellwertes geknüpft werden. Der Vorteil einer Messung während des Fahrtbetriebes oberhalb einer Schwellwert-Geschwindigkeit ist darüber hinaus, dass für die Messung kritische Fahrzustände ausgeblendet werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass längere Bergfahrten bzw. Fahrten auf unebener Strecke zu starken Verfälschungen der ermittelten Beladung führen können. Durch die Begrenzungen der Messungen auf Geschwindigkeiten größer der Schwellwert-Geschwindigkeit werden diese kritischen Ereignisse ausgeblendet, da in den beiden Situationen diese Schwellwert-Geschwindigkeiten nicht überschritten werden können. Andere für die Messung der Beladung kritische Fahrzustände, wie beispielsweise lange Kurvenfahrten sowie längere Brems- oder Beschleunigungsvorgänge, sind weniger kritisch, da in diesen fahrdynamisch relevanten Betriebsbedingungen die Luftfederregelung unterdrückt wird und somit praktisch ohnehin nicht gemessen werden kann.

Claims (18)

  1. Vorrichtung zur Überwachung des Reifendruckes, umfassend einen Sensor zur direkten oder indirekten Erfassung eines Ist-Drucks mindestens eines Reifens und mindestens einen weiteren Sensor zur Erfassung des Beladungszustandes, wobei in einer Auswerteeinheit der erfasste Ist-Druck mit einem vom Beladungszustand abhängigen Soll-Druck vergleichbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor zur Erfassung des Beladungszustandes als Druck- oder Wegsensor einer Luftfeder (13, 14) einer Niveauregelung oder als Neigungssensor einer automatischen Leuchtweitenregelung eines Scheinwerfers ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einer Anzeigeeinheit (3) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abweichung des Ist-Drucks vom Soll-Druck darstellbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Grenzgeschwindigkeit anzeigbar ist, die bei erfasstem Ist-Druck und erfasstem Beladungszustand nicht überschritten werden soll.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) ein Stellsignal zur Abregelung der Motorleistung generiert.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Warnmeldung in Abhängigkeit eines Schwellwertes für die erfasste Ist-Geschwindigkeit erzeugbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdruck der Luftfeder (13, 14) in der eingestellten Soll-Niveaulage gemessen wird.
  8. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zu zwei Soll-Niveaulagen Kennlinien zu Beladung über dem Federdruck abgelegt sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdruck während der Fahrt ermittelbar ist, wobei hochfrequente Schwankungen des Federdrucks gefiltert werden und die tieffrequenten Schwankungen gemittelt werden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdruck nur oberhalb einer zweiten Grenzgeschwindigkeit gemessen wird.
  11. Verfahren zur Überwachung des Reifendrucks mittels einer Vorrichtung nach Anspruch 1, umfassend die Verfahrensschritte: a) Erfassen eines Ist-Weges oder Ist-Drucks an der Luftfeder (13, 14) oder eines Neigungswertes am Neigungssensor, b) Ermitteln eines Beladungszustandes in Abhängigkeit von Verfahrensschritt a), c) Ermitteln eines Soll-Drucks für die Reifen (8, 9) in Abhängigkeit vom ermittelten Beladungszustand und d) Vergleichen des ermittelten Soll-Drucks mit einem erfassten Ist-Druck.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Soll- und der Ist-Druck und/oder die Abweichung des Ist- vom Soll-Druck und/oder eine Grenzgeschwindigkeit, die bei der erfassten Abweichung nicht überschritten werden sollte, auf einer Ausgabeeinheit (3) dargestellt werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Abweichung des Ist- vom Soll-Druck die Motorleistung abgeregelt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens bestimmte Warnmeldungen erst bei Überschreitung eines Schwellwertes für die Ist-Geschwindigkeit ausgegeben werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die Soll-Niveaulage eingestellt wird und anschließend der Federdruck gemessen wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass für unterschiedliche Soll-Niveaulagen unterschiedliche Kennlinien abgelegt werden.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdruck während der Fahrt gemessen wird, wobei hochfrequente Schwankungen herausgefiltert und die niederfrequenten Schwankungen gemittelt werden.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdruck nur oberhalb einer zweiten Grenzgeschwindigkeit ermittelt wird.
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