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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Herstellung von Zwischenschicht-Folien
für Verbundverglasungen
durch Kombination von Teilfolien, die verschiedene chemische und/oder
physikalische Eigenschaften besitzen, sowie die Herstellung von
Verbundverglasungen mit diesen Zwischenschicht-Folien.
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Betrachtet
man die Eigenschaften typischer Zwischenschicht-Folien für Verbundsicherheitsglas, so stellt
man fest, dass diese in Bezug auf mechanische und chemische Eigenschaften,
die an der Folie selbst gemessen werden können und in Bezug auf die mechanischen
Eigenschaften, die an daraus hergestellten Verbundglas ermittelt
werden, ähnlich
sind. Die Produkte weisen beispielsweise ähnliche Reißfestigkeiten und Reißdehnungen
und Shore A Härten
auf. Dies liegt darin begründet,
dass die verschiedenen Hersteller ihre Produkte im Hinblick auf
die geforderten Sicherheitseigenschaften des Verbundglases, die
Verarbeitbarkeit der Folie bei der Herstellung des Verbundglases,
die Erzeugung der Folie im Extrusionsprozess sowie die Kosten und
Verfügbarkeit
der Rohstoffe optimieren, womit relativ ähnliche Produkte resultieren.
Wie mit dem Begriff Verbundsicherheitsglas ausgedrückt, besteht
die eigentliche Aufgabe der Zwischenschicht-Folie darin, Glas als
transparenten Werkstoff sicherer zu machen, zum Beispiel das Verletzungsrisiko
bei Glasbruch zu reduzieren.
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In
jüngerer
Zeit ist das Interesse an weiterer Optimierung des Verbundglases
hin zu besserer Geräuschdämmung bzw.
verbessertem Einbruchschutz gewachsen, da man erkannt hat, dass
trotz der weitgehend konstanten Materialeigenschaften von Floatglas
durch Modifikation der Folienzwischenlage die Eigenschaften des Verbundes
wie Schwingungsverhalten oder Bruchverhalten durch Verwendung von
speziellen, auf Polyvinylbutyral (PVB) basierenden Folien verbessert
werden können.
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Stand der Technik
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Beispielsweise
ist durch
EP 0 118
12 58 B1 bekannt, dass eine gewisse Erhöhung des Weichmachergehaltes
in einer PVB-Folie bzw. Funktionsschicht eine bessere Schalldämmung im
Verbundglas bewirkt, da das Maximum des Verlustfaktors für Schwingungen
akustischer Frequenzen von relativ hohen Temperaturen hin zu tieferen
Temperaturen und somit in die Nähe
der Raumtemperatur verschoben wird. Da hiermit eine Absenkung der
Glasübergangs- und Folienerweichungstemperatur
einhergeht, bewirkt ein erhöhter
Weichmachergehalt in aller Regel auch eine Schwächung der mechanischen Festigkeit
der Folie. Dies kann soweit gehen, dass ein störungsfreies Abwickeln von einer
Vorratsrolle – insbesondere
unter Zugspannung – und
Ausrichten der Folie auf der unteren Glasscheibe bzw. in Kombination
mit weiteren Folienlagen nicht mehr gewährleistet ist. Darüber hinaus
sind PVB-Folien mit hohem Weichmachergehalt aufgrund ihrer Klebrigkeit
schwer zu verarbeiten.
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Auf
der anderen Seite besteht ein wachsendes Interesse an steiferen
PVB-Folien bzw. Funktionsschichten, um entweder alleine oder in
Kombination mit weiteren Zwischenschichten zu leistungsfähigeren Produkten
mit erhöhter
Penetrationsfestigkeit zu gelangen. Folien dieser Art sind in WO
03/097347 A1 und WO 01/43963 A1 beschrieben und enthalten in der
Regel weniger Weichmacher als eine Standard PVB-Folie.
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Solche
im Weichmachergehalt und damit in ihrer Festigkeit von den etablierten
Standardfolien abweichende Materialien bzw. Funktionsschichten können den
Nachteil aufweisen, nicht unter den gleichen Bedingungen wie eine
Standardfolie laminierbar zu sein. Eine weichmacherarme Folie lässt sich
in der Regel schwerer zu einem Verbundglas laminieren, da die Fließfähigkeit
des Materials bei erhöhter
Temperatur im Vergleich zu einer Standard PVB-Folie wesentlich reduziert
ist, weshalb z.B. das Verfließen
und einwandfreie Anschmelzen der Folienoberfläche an eine plane Glasoberfläche als
Voraussetzung vollständiger
Transparenz erschwert ist. Darüber
hinaus ist das Zuschneiden von harten Folien sowohl beim Folienproduzenten
als auch beim Verarbeiter der Folien zu Verbundverglasungen wesentlich
erschwert, so dass spezielle Schneidwerkzeuge eingesetzt werden
müssen.
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Zur
Vermeidung dieser Probleme sind zum Beispiel Produkte entwickelt
worden, bei denen eine stark weichmacherhaltige PVB-Schicht zwischen
zwei Lagen Standard-PVB eingebettet ist. Folien dieser Art werden
durch einen Koextrusionsprozess hergestellt, da die stark weichmacherhaltige
Zwischenschicht für
sich alleine mechanisch viel zu schwach und darüber hinaus für eine Laminierung
der entsprechenden Einzelfolien zu klebrig wäre.
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So
offenbart JP 2004-99354 die Herstellung einer Multilayer-Folie durch Koextrusion
von zwei PVB-Mischungen, die einen unterschiedlichen Weichmachergehalt
aufweisen. Neben dem Weichmachergehalt unterscheiden sich die eingesetzten
PVB-Harze in ihrer Polarität
aufgrund von unterschiedlichen Restacetat-Anteilen und Acetalisierungsgraden.
Durch Migration der Weichmacher zwischen den Koextrusionsschichten
resultieren harte und weiche Folienschichten die z.B. in der Abfolge „hartweich-hart" einen akustisch wirksamen
Folienverbund bilden können.
Die Koextrusion von Mehrschichtfolien ist ein aufwändiger Prozess, da
die Schichtdicken präzise
eingehalten werden müssen.
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PVB-Folien,
die aus mehreren Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung bestehen,
sind auch aus
EP 1
218 690 A1 bekannt. Hier soll die Vibrationsdämpfung und
damit das Schallschutzverhalten von PVB-Folien dadurch ausgeglichen
werden, dass mehrere Folien unterschiedlichen Weichmachergehalts
miteinander kombiniert werden. Damit der unterschiedliche Weichmachergehalt
der Schichten und damit der beabsichtigte Effekt konstant bleibt,
darf bei Folienlaminaten gemäß
EP 1 218 690 A1 keine
Migration des Weichmachers stattfinden. Nachteilig ist auch hier
die schwierige Verarbeitung von PVB-Folien mit hohem bzw. niedrigen
Weichmachergehalt.
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Aufgabe
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, ein Verfahren zur Herstellung
von Mehrschicht-Zwischenfolien, geeignet zur Herstellung von Verbundverglasungen,
bereit zu stellen, das die genannten Nachteile des Stands der Technik
nicht aufweist.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass Teilfolien unterschiedlicher Zusammensetzung
so miteinander laminiert werden können, dass durch Migration
des in den Teilfolien enthaltenen Weichmachers ein Folienlaminat
mit Schichten unterschiedlicher mechanischer und/oder akustischer
Eigenschaften resultiert. Hierdurch werden die Verarbeitungsnachteile
von sehr harten oder sehr weichen Einzelfolien vermieden, da sich
die veränderten
Eigenschaften erst durch Migration von Weichmacher im fertigen Folienlaminat
einstellen.
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Darstellung der Erfindung
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung
von Folienlaminaten durch Laminieren von mindestens zwei Teilfolien,
von denen mindestens eine Teilfolie mindestens einen Weichmacher
mit einem ersten Weichmachergehalt enthält, Migration mindestens eines
Weichmachers zwischen den Teilfolien unter Einstellung eines zweiten
Weichmachergehalts, wobei sich der erste und zweite Weichmachergehalt
mindestens einer Teilfolie um mindestens 0,5 Gew.% unterscheiden.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten
Teilfolien können
auf gleichen oder unterschiedlichen Polymeren basieren, insbesondere
auf den folgenden Polymeren: ganz oder teilweise acetalisiertem
Polyvinylalkohol, Polyvinylbutyral (PVB), Polyvinylalkohol, Polyvinylchlorid,
Polyurethan, Ethylen-vinylacetet-Copolymer, Polyacrylat, Polymethacrylat,
Polyolefinen, metallocenkatalytisch erzeugten Polyolefinen sowie
deren Abkömmlingen,
und/oder Polyester- sowie Polyamidabkömmlingen.
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Diese
Polymere werden mit den üblichen
Additiven wie Weichmachern, Antioxidantien und Haftungsregulatoren
versetzt und zu Folien verarbeitet.
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Der
Weichmacheranteil der Teilfolien bezieht sich auf den Gewichtsanteil
eines Weichmachers, und wird auf die fertige Formulierung aus Weichmachern
und polymeren Material und Additiven berechnet. Enthält eine
Teilfolie mehrere Weichmacherkomponenten als Gemisch, so wird der
Unterschied zwischen erstem und zweitem Weichmacheranteil (d.h.
vor und nach der Laminierung) auf jede einzelne Komponente des Gemischs bezogen.
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Die
Teilfolien können
den gleichen oder einen unterschiedlichen ersten Weichmacheranteil
besitzen und/oder auf unterschiedlichen Polymeren basieren.
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Dies
schließt
sowohl die Verwendung von Teilfolien aus chemisch völlig unterschiedlichen
Polymeren wie z.B. Laminat aus PVC und PVB-Teilfolien, wie auch
chemisch gleichen Polymeren mit z.B. unterschiedlichem Molekulargewicht
ein. Acetalisierte Polyvinylalkohole, insbesondere Polyvinylbutyrale,
mit unterschiedlichem Polyvinylalkoholgehalt, Acetalisierungsgrad,
Restacetatgehalt bzw. Molekulargewicht gelten ebenfalls unterschiedliche
Polymere.
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Die
Teilfolien können
auch Gemische von Weichmachern sowohl unterschiedlicher als auch
gleicher Zusammensetzung enthalten. Mit unterschiedlicher Zusammensetzung
ist sowohl die Art der Weichmacher als auch deren Anteil im Gemisch
gemeint.
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Bevorzugt
werden als Teilfolie weichmacherhaltige PVB-Folien, enthaltend Mischungen
z.B. gemäß
DE 101 62 338 A1 oder
WO 02/102591 A1 eingesetzt. Diese Mischungen bestehen zu ca.
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70-75
Gew.% aus PVB mit einem PVOH-Gehalt von ca. 20 % und zu 30 – 25 Gew.%
aus Weichmachern wie 3G8; zusätzliche
Komponenten sind Antiblockingmittel, Tenside, Haftungsregulatoren,
UV-Stabilisatoren
und Antioxidantien.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten
Teilfolien können
unterschiedliche Weichmacher, Weichmachergemische und/oder Weichmacheranteile
enthalten. Geeignete Weichmacher sind ein oder mehrere Verbindungen
ausgewählt
aus der folgenden Gruppe
- – Ester von mehrwertigen aliphatischen
oder aromatischen Säuren,
z.B. Dialkyladipate wie Dihexyladipat, Dioctyladipat, Hexylcyclohexyladipat,
Mischungen aus Heptyl- und
Nonyladipaten, Diisononyladipat, Heptylnonyladipat sowie Ester der
Adipinsäure
mit cycloaliphatischen oder Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen,
Dialkylsebazate wie Dibutylsebazat sowie Ester der Sebazinsäure mit
cycloaliphatischen oder Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen,
Estern der Phthalsäure
wie Butylbenzylphthalat oder Bis-2-butoxyethylphthalat
- – Ester
oder Ether von mehrwertigen aliphatischen oder aromatischen Alkoholen
oder Oligoetherglykolen mit einem oder mehreren unverzweigen oder
verzweigten aliphatischen oder aromatischen Substituenten, wie z.B.
Estern von Di-, Tri- oder Tetraglykolen mit linearen oder verzweigten
aliphatischen oder cycloaliphatischen Carbonsäuren; Als Beispiele für letztere
Gruppe können
Diethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat), Triethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat),
Triethylenglykol-bis-(2-ethylbutanoat), Tetraethylenglykol-bisn-heptanoat,
Triethylenglykol-bis-n-heptanoat, Triethylenglykol-bis-n-hexanoat,
Tetraethylenglykoldimethylether und/oder Dipropylenglykolbenzoat
dienen
- – Phosphate
mit aliphatischen oder aromatischen Esteralkoholen wie z.B. Tris(2-ethylhexyl)phosphat (TOF),
Triethylphosphat, Diphenyl-2-ethylhexylphosphat, und/oder Trikresylphosphat
- – Ester
der Zitronensäure,
Bernsteinsäure
und/oder Fumarsäure
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Besonders
bevorzugt werden als Weichmacher Di-n-hexyladipat (DHA), Triethylenglykol-bis-n-heptanoat
(3G7), Tetraethylenglykol-bis-n-heptanoat und/oder Triethylenglykol-bis-2-ethylhexanoat (3GO
bzw. 3G8) eingesetzt.
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Zur
Herstellung von Verbundverglasungen mit reduzierter Schalldurchlässigkeit
können
z.B. die in
EP 1 181
258 B1 offenbarten Zwischenfolien auf Basis von weichmacherhaltigen,
teilacetalisiertem Polyvinylalkohol, insbesondere PVB, als Teilfolie
eingesetzt werden. Hier wird zur Herstellung von schalldämmenden PVB-Folien
zusätzlich
zu wenigstens einem der genannten Standard-Weichmachern ein Polyalkylenglykol
der Formel HO-(R-O)n-H oder davon abgeleitete Derivate eingesetzt.
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Bezüglich Art,
Menge und Zusammensetzung der Weichmachergemische wird vollumfänglich auf
die Offenbarung der
EP
1 181 258 B1 Bezug genommen.
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Bevorzugt
macht die Summe der weichmachenden Komponenten d.h. Standardweichmacher und/oder
Polyalkylenglykol alleine oder als Gemisch 20 bis 50 Gew.% der jeweiligen
Teilfolie aus. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt der Gesamt-Weichmachergehalt
25 bis 40 Gew.%, besonders bevorzugt 30 bis 35 Gew.%. Der Anteil
des Polyalkylenglykols an einer Teilfolie beläuft sich dabei bevorzugt auf
mehr als 5 Gew.%, besonders bevorzugt auf mehr als 10 Gew.%, jeweils
bezogen auf die gesamte Folienrezeptur.
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Im
erfindungsgemäßem Verfahren
können
auch Teilfolien, die ein mehrkomponentiges Weichmachergemisch enthalten,
eingesetzt werden. Es ist auch im Sinne der Erfindung, dass bei
der gewünschten
Weichmacher-Migration eine von mehreren Einzelkomponenten einer
zur Weichmachung verwendeten Mischung bevorzugt wandert. Wenn z.B.
eine Teilfolie A ursprünglich
nur die Weichmacherkomponente 1 und eine Teilfolie B ursprünglich nur
die Weichmacherkomponente 2 enthält,
kann die Konzentrationsänderung
bei Komponente 1 größer sein,
als bei Komponente 2.
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1 zeigt
die Weichmachergehalte von Teilfolien A und B vor und nach der Laminierung
d.h. mit erstem und zweitem Weichmacheranteil.
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Nach
der Laminierung erfolgt die Verschiebung von Weichmacherkomponenten
zwischen einer oder mehreren Teilfolien A, die ursprünglich eine
oder mehrere Weichmacherkomponenten 1, 2, ...m in den Konzentrationen
CA1, CA2, ...CAm enthält
und einer oder mehreren Teilfolien B, die ursprünglich eine oder mehrere Weichmacherkomponenten
1, 2, ...n in den Konzentrationen CB1, CB2, ... CBm enthält, wodurch
die Konzentrationen CA1', CA2', ...CAm' und CB1', CB2', ... CBm' resultieren und
der Betrag der Konzentrationsänderung
wenigstens einer der Komponenten CAn'- CAn
bzw. CBn' – CBn mehr als 0,5 Gew.% ausmacht.
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Im
Prinzip ist der Unterschied des ersten und zweiten Weichmachergehalts
nur durch das Aufnahme- bzw. Abgabevermögen der betreffenden Folie
begrenzt. In besonderen Ausführungsformen
der Erfindung unterscheiden sich der erste und zweite Weichmachergehalt
mindestens einer Weichmacherkomponente mindestens einer Teilfolie
um mehr als 2, 5 oder 10 Gew. %. Der maximale Unterschied im Weichmachergehalt kann
jeweils unter 50, 25, 10 oder 5 Gew.% liegen.
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Zusätzlich zum
Weichmachergehalt ist der Wassergehalt der Teilfolien von Interesse.
So führt
z.B. ein hoher Wassergehalt einer polaren PVB-Folie zur vermehrten
Aufnahme von polarem Weichmacher, während unpolare Weichmacher
aus einer solchen Folie ausgetrieben werden. Im ersten Fall wird
die Folie weicher, in zweitem Fall härter. Dieses synergistische
Verhalten kann beispielsweise gewählt werden, um eine Einzelfolie mit
verarbeitungstechnisch geringstmöglichem
Gehalt eines unpolarem Weichmachers und einem hohem Wassergehalt
durch den aufgrund der unterschiedlichen Polaritäten erzwungenen Verlust an
Weichmacher im Folienlaminat noch härter zu machen Da auch Wasser
zwischen den Teilfolien im Laminat migriert, ist dieser Effekt vom
ersten (vor Laminierung) bzw. zweiten (nach Laminierung) Wassergehalt
mindestens einer Teilfolie abhängig.
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In
einer besonderen Variante der Erfindung ändert sich der erste und zweite
Wassergehalt mindestens einer Teilfolie um mindestens 5 %, bevorzugt
um mindestens 5 und höchstens
50 Gew.%. Diese Änderung
ist relativ zum ersten (Anfangs)-Gehalt mindestens einer Teilfolie
zu berechnen.
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Um
den für
die mechanischen Eigenschaften maßgeblichen Weichmachergehalt
in sich berührenden Teilfolien
dauerhaft unterschiedlich einzustellen und eine Nivellierung der
Weichmacherkonzentrationen zu vermeiden, sollte die Affinität zu Weichmacher
in den Teilfolien unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
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Dies
kann der Fall sein, wenn sich die polymere Basis der Teilfolien
unterscheidet. Bei teilacetalisierten Polyvinylalkoholen wie PVB
kann dies unter anderem über
den Rest-Polyvinylalkohol
(PVOH)-Gehalt und damit über
die Polarität
des PVB-Harzes reguliert werden, wobei Harze mit höherem PVOH-Gehalt bei ansonsten vergleichbarer
Konstitution eine höhere
Polarität
besitzen. So wird sich ein Weichmacher geringer Polarität bevorzugt
in einer ebenfalls wenig polaren Umgebung aufhalten. Bringt man
zwei PVB-Folien, die sich in Bezug auf den PVOH-Gehalt des zu ihrer
Herstellung verwendeten PVB-Harzes voneinander unterscheiden, aber denselben
unpolaren Weichmacher in zunächst
identischer Konzentration enthalten, in direkten Kontakt, wird sich
bald ein Konzentrationsunterschied herausbilden, weil der Weichmacher
aus der Folie mit höherem PVOH-Gehalt
in die Folie mit niedrigerem PVOH-Gehalt migriert.
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Es
ist somit Teil der Erfindung, Teilfolien, die PVB mit unterschiedlichem
Polyvinylalkoholgehalt aufweisen, miteinander zu laminieren. Diese
Folien können
wiederum einen gleichen oder unterschiedlichen ersten Weichmacheranteil
aufweisen.
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Wenn
sich die Teilfolien bezüglich
ihrer polymeren Basis unterscheiden, kann es von Vorteil sein, die ursprünglichen
Teilfolien mit einem ersten Weichmachergehalt mit solchen Weichmachern
zu formulieren, welche zu einer der beiden polymeren Basen entweder
eine besonders hohe oder eine besonders niedrige Affinität aufweisen.
Beispielsweise ist aus
EP
1 181 258 B1 bekannt, dass PVB hoher Polarität mit einem
hohen PVOH-Gehalt eine höhere
Affinität
bzw. Verträglichkeit
zu solchen Weichmachern zeigt, welche ebenfalls „polar" sind. Ein hilfreiches Maß für die Einordnung
von Lösemitteln
bzw. Weichmachern in eine Polaritätsskala im weiteren Sinne ist
mit dem Small'schen
Löslichkeitsparameter δ gegeben,
wobei Weichmacher mit Affinität zu
polaren Polymeren höhere
und Weichmacher mit Affinität
zu unpolaren Polymeren niedrigere δ-Werte aufweisen. Als Weichmacher geringer
Polarität
haben sich im Bezug auf acetalisierte Polyvinylalkohole nach solche
erwiesen, die bei 25 °C
einen Löslichkeitsparameter δ kleiner
8, 6 (cal/cm
3)
½ bzw.
17, 59 (J/cm
3)
½ aufweisen.
Der Einfachheit halber kann δ anhand
der sogenannten Small'schen
Konstanten, wie sie sich tabelliert in „Lösungsmittel und Weichmachungsmittel" finden (Band 1,
B. Auflage, Seite 593, Gnamm/Fuchs, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
mbH Stuttgart 1980), ermittelt werden. Beispielsweise kommt Triethylenglykol-di-nheptanoat
ein δ von
8,71 (cal/cm
3)
½,
Triethylenglykol-di-2-ethylhexanoat
ein δ von
8,51 (cal/cm
3)
½ und Tetraethylenglykoldimethylether
als Beispiel eines besonders polaren Weichmacher ein δ von 11,70
(cal/cm
3)
½ zu.
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Diese
Werte gelten für
Mischungen aus actetalisierten Polyvinylalkoholen, wobei zur Acetalisierung bevorzugt
Butyr aldehyd, Formaldehyd, Acetaldehyd oder Propanal eingesetzt
wird. Besonders geeignet als polymere Basis der Teilfolien ist Polyvinylbutyral.
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Um
eine im Folienlaminat besonders harte Teilfolie auf Basis von teilacetalisiertem
Polyvinylalkohol zu erzeugen, kann man diese aus einem Harz mit
einem hohen PVOH-Gehalt sowie einem damit gut verträglichen
Weichmacher herstellen und mit einer weiteren Teilfolie kombinieren,
welche einen Weichmacher mittlerer Polarität enthält. Da der Weichmacher mittlerer
Polarität
nur eine geringe Migrationsneigung in Richtung der ersten Teilfolie
haben wird, der Weichmacher hoher Polarität jedoch auch mit dem Harz
der zweiten Teilfolie verträglich
ist, wird die Teilfolie mit dem hohen PVOH-Gehalt in Summe mehr
polaren Weichmacher abgeben als sie vom unpolareren Typ aufzunehmen
in der Lage ist. Hiermit resultiert dann eine im Verbund besonders
harte Teilfolie, welche dem Gesamtverbund eine hohe mechanische
Stabilität
verleiht.
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In
einer bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens basiert mindestens
eine Teilfolie auf acetalisiertem Polyvinylalkohol, bevorzugt auf
PVB und das Folienlaminat enthält
mindestens zwei Weichmacher, deren Löslichkeitsparameter δ sich um
mindestens 0,01 (cal/cm3)½,
bevorzugt um 0, 05 (cal/cm3)½,
insbesondere um 0, 1 (cal/cm3)½ unterscheiden.
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Maximal
sollten sich die Löslichkeitsparameter δ der Weichmacher
um 5 (cal/cm3)½ unterscheiden. Die Weichmacher
können
in einer oder mehreren Teilfolien enthalten sein, wobei sich das
thermodynamische Konzentrationsgleichgewicht aufgrund der unterschiedlichen
Löslichkeitsparameter δ einstellt.
Die Teilfolien können
beide auf acetalisiertem Polyvinylalkohol, bevorzugt PVB basieren.
Alternativ kann mindestens eine Teilfolie auf acetalisiertem Polyvinylalkohol,
bevorzugt PVB und mindestens eine andere Teilfolie auf den genannten
Polymeren basieren.
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In
analoger Weise kann für
acetalisierte Polyvinylalkohole verschiedener Zusammensetzung, insbesondere
Polyvinylbutyral deren „Polarität" durch Berechnung
eines Löslichkeitsparameters
abgeschätzt
werden. Hierfür
können
die den Konstituenten Acetalfunktion (die genannten Aldehyde), Vinylalkohol
und Vinylacetat zukommenden Inkrementwerte des Löslichkeitsparameters δ aus bei
J. K. Sears, N. W. Touchette, 1989 Plasticizers, S. 583 ("Encyclopedia of Polymer
Science and Engineering" 2nd
Edition, John Wiley and Sons, New York) entnommen werden.
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Der
Löslichkeitsparameter δ für ein Polyvinylacetal
ergibt sich als mit dem Gewichtsanteil der Konstituenten gewichteter
Mittelwert aus den Inkrementwerten. Für ein PVB der Zusammensetzung
79.0 Gew.% Butyral, 20.5 Gew.% PVOH und 0.5 Gew.% PVAc und den Werten
8.288, 11.910, und 9.558 (cal/cm3)½ errechnet sich δ (PVB) zu
9.04 (cal/cm3)½.
Für Polyvinylacetale
mit gegenüber
dem Grundtyp modifizierten Konstituenten lassen sich leicht unter
Zuhilfenahme der in Gnamm/Fuchs tabellierten Werte analoge Berechnungen
anstellen.
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Es
ist dementsprechend möglich,
dass das Folienlaminat mindestens zwei Teilfolien, basierend auf acetalisiertem
Polyvinylalkohol enthält,
deren Löslichkeitsparameter δ sich um
mindestens 0,001 (cal/cm3)½, bevorzugt
um 0,005 (cal/cm3)½,
insbesondere um 0,1 (cal/cm3)½ unterscheiden.
Maximal sollten sich die Löslichkeitsparameter δ der Teilfolien
um 5 (cal/cm3)½ unterscheiden.
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Die Änderung
der Weichmacherkonzentration durch Migration wird bereits während des
Herstellungsprozesses von Verbundsicherheitsglas beginnen, wenn
Folienlagen unterschiedlicher Weichmacheraffinität der Polymermatrix zwischen
zwei Glasscheiben aufeinander gelegt werden. Der Migrationsprozess
kann bereits nach Durchlaufen eines bei der Verbundglasherstellung üblichen
Autoklavenschrittes weit fortgeschritten sein und mit Erreichen
des thermodynamischen Gleichgewichtes zum Abschluss kommen.
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Die
Migration von Weichmacher in den genannten Polymeren ist temperatur-
und zeitabhängig.
In der Praxis hat es sich bewährt,
das erfindungsgemäße Verfahren
bei leicht erhöhter
Temperatur, z.B. durch 30 min. Lagerung des Folienmaterials bei
mindestens 60 °C
durchzuführen.
In der Regel ist die Migration nach . einem in der Verbundglasherstellung üblichen
Autoklavenprozess abgeschlossen. Bevorzugt wird die Lagerung mindestens
1, 2, 3 oder 4 Stunden bei mindestens 80, 100, 120 oder 140 °C durchgeführt.
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Alternativ
können
auch Teilfolien ohne die Herstellung eines Glasverbundes aufeinander
gelegt oder aufgerollt werden, so dass nach einer Lagerung von mindestens
12 Stunden, bevorzugt 24 Stunden oder 48 Stunden bei mindestens
20 °C die
Migration abgeschlossen ist. Selbstverständlich führt eine Temperaturerhöhung zu
einer Verkürzung
der notwendigen Migrationsdauer und umgekehrt.
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Eine Änderung
der Weichmacherverteilung wird sich allerdings auch dann ergeben,
wenn Folienschichten mit unterschiedlicher Weichmacheraffinität der Polymermatrix
in einem Koextrusionsprozess miteinander kombiniert werden. Dies
kann von Vorteil sein, um die Rheologie der im Extrusionswerkzeug
aufeinandertreffenden Masseströme
anzugleichen. Das Verteilungsgleichgewicht des Weichmachers und
damit die Einstellung der gewünschten
mechanischen Eigenschaften tritt erst nach Austritt aus der Extrusionsdüse zeitverzögert ein.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
nutzt die diffusionsgetriebene Verschiebung von Weichmachern zwischen
mindestens zwei im Kontakt zueinander befindlichen Teilfolien bzw.
Funktionsschichten, wodurch sich im Endzustand des thermodynamischen
Gleichgewichtes andere Weichmachergehalte einstellen, als im Zustand
vor Kontaktherstellung. Triebkraft der Erzeugung eines Verteilungsgleichgewichtes,
welches zu einem Konzentrationsunterschied von Weichmacher in unterschiedlichen
Funktionsschichten führen
kann, ist deren unterschiedliche Affinität zum jeweiligen Weichmacher.
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Da
die Lage des Verteilungsgleichgewichtes jedoch nicht nur material-,
sondern auch massenabhängig
ist, beinhaltet das Verfahren nach der Erfindung auch die gezielte
Einstellung des Weichmachergehalts einer Teilfolie durch Variation
des Massenverhältnisses
der zueinander in Kontakt gebrachten Folienlagen – was durch
Dickenvariation der Teilfolien realisiert werden kann.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
können
die Teilfolien demnach die gleiche oder eine unterschiedliche Dicke
aufweisen. Hierdurch wird die Weichmacheraufnahme oder -abgabe der
dünneren
Folie thermodynamisch erzwungen. Hat beispielsweise Teilfolie B
eine größere Dicke
als A, so liegt das thermodynamische Gleichgewicht der Weichmacherkonzentration
auf Seiten der Folie A, die somit Weichmacher aufnimmt und weicher
wird. Die entsprechende Verarmung der dickeren Teilfolie kann auf
Grund des höheren
Materialgewichts so gering ausfallen, dass deren Eigenschaften wie
Härte oder
Schalldämmung
nahezu unverändert bleibt.
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Die
in der Erfindung eingesetzten, dünneren
Teilfolien können
10 %, 25 %, 50 % oder 90 % der Dicke der dicksten Folie des Folienlaminats
aufweisen.
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Die
erfindungsgemäß hergestellten
Folien werden bevorzugt zur Herstellung von Verbundverglasungen
verwendet. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist
daher auch ein Verfahren zur Herstellung von Verbundsystemen aus
mindestens zwei rigiden Körpern
und mindestens einem Folienlaminat, hergestellt durch Laminieren
von mindestens zwei Teilfolien, von denen mindestens eine Teilfolie
mindestens einen Weichmacher mit einem ersten Weichmachergehalt
enthält,
Migration mindestens eines Weichmachers zwischen den Teilfolien
unter Einstellung eines zweiten Weichmachergehalts, mit der Maßgabe, daß sich der
erste und zweite Weichmachergehalt mindestens einer Teilfolie um
mindestens 0,5 Gew.% unterscheiden, durch Anordnung der Teilfolien
zwischen die rigiden Körper
und Aufbringen von erhöhten
Temperatur und erhöhtem oder
erniedrigtem Druck.
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Als
rigide Körper
können
insbesondere Scheiben aus Glas, PMMA PET oder Polycarbonat eingesetzt werden.
Bevorzugt bestehen diese Verbundsysteme aus mindestens zwei Glasscheiben
und mindestens einem erfindungsgemäß hergestellten Folienlaminat.
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Die
prinzipielle Herstellung von Verbundsicherheitsverglasungen ist
z.B. in
EP 1 85 863
B1 ,
EP 1 118 258
B1 oder WO 02/102591 A1 beschrieben. Die Herstellung von
Schallschutzverglasungen auf Basis von PVB kann aus
EP 387 184 B1 entnommen werden.
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Die
Dicke der erfindungsgemäß hergestellten
Folienlaminate wird zweckmäßig auf
die international gebräuchlichen
Dicken wie 0,38, 0,51, 0,76, 1,14 und/oder 1,52 mm eingestellt.
Dies bedeutet, dass die Teilfolien jede geeignete, zwischen diesen
Werten liegende Dicke annehmen können,
wobei aus produktionstechnischen Gründen Dicken von 0,38 mm oder
deren Vielfache bevorzugt sind.
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Die
bei der Herstellung der Verbundsysteme einzustellenden Bedingungen
sind dem Fachmann bekannt. So werden Autoklavenprozesse bei einem
erhöhten
Druck von ca. 10 bis 15 bar und erhöhten Temperaturen von 130 bis
145 °C über ca.
2 Stunden durchgeführt.
Vakuumsack- oder Vakuumring-Verfahren, z.B. gemäß
EP 1 235 683 B1 arbeiten
bei einem erniedrigten Druck von ca. 200 mbar und einer Temperatur
von 130 bis 145 °C.
Im erfindungsgemäßen Verfahren
können
ebenfalls Vakuumlaminatoren eingesetzt werden, in denen der Laminierprozess
innerhalb von 30 bis 60 min. unter verminderten Drücken von
0,01 bis 300 mbar und Temperaturen von 100 bis 200 °C, insbesondere
130 bis 160 °C
durchgeführt
werden kann.
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Bei
der Herstellung der Folienlaminate bzw. der Verbundsysteme können Vibrationsdämpfende
oder penetrationshemmende Produkte realisiert werden:
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Vibrationsdämpfende
Verbundverglasungen
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Diese
enthalten bevorzugt Folienlaminate aus mindestens einer weichen,
d.h. stark weichmacherhaltigen Teilfolie und einer relativ hierzu
harten Teilfolie. Solche Laminate können insbesondere in einem
3-er Folienverbund „hart/weich/hart" Vorteile bieten,
da die mechanisch weiche und klebrige Innenfolie bei der Herstellung
des Verbundsystems geschützt
zwischen den beiden relativ hierzu harten Lagen liegt. Hier kann
auch ein zweilagiges System hart/weich eingesetzt werden, wobei
bevorzugt die harte Schicht eine größere Dicke aufweist.
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Penetrationshemmende Verbundverglasungen
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Hier
werden üblicherweise
harte Zwischenschichten verwendet. Diese lassen sich häufig schlecht
verarbeiten bzw. weisen ein zu geringes Haftungsniveau gegenüber Glas
auf. Hier bietet sich ein Laminat aus der Folienkombination weich/hart/weich
an, wobei die "weichen" Folien die Klebrigkeit
und das Haftungsvermögen einer
normalen, kommerziell erhältlichen
PVB-Folie besitzen
können.
Für Panzerverglasungen
können
solche Verbünde
auch 3 oder mehr Glasscheiben aufweisen, die durch erfindungsgemäße Folienlaminate
miteinander verklebt sind.
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Die
Eigenschaften „hart" und „weich" sind relativ zum
Ausgangszustand zu verstehen. Bei einem Folienlaminat aus einer dicken
und einer dünnen
Teilfolie kann z.B. die dünne
Folie „weicher" werden und die dicken
Folien kaum „härter".
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Erfindungsgemäß hergestellte
Verbundverglasungen weisen bevorzugt 2, 3 oder 4 Glasscheiben mit entsprechend
1, 2 oder 3 erfindungsgemäß hergestellten
Folienlaminaten auf. Zusätzlich
können
die Verbundverglasungen einlagige Standard-Zwischenschichtfolien
enthalten. Bevorzugte Folienlaminate enthalten 2 oder 3 Teilfolien,
insbesondere solche der Kombination "hartweich-hart" oder "weich-hart-weich" bzw. "unverändert-weichunverändert" oder "weich-unverändert-weich".
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Gewerbliche Anwendbarkeit
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Erfindungsgemäß hergestellte
Folienlaminate bieten den Vorteil, dass Teilfolien mit voreingestellten Weichmacheranteilen
getrennt hergestellt und gelagert werden können. Werden bei der Herstellung
von Verbundverglasungen Folienlaminate mit speziellen Eigenschaften
benötigt,
so können
die entsprechenden Teilfolien vor der eigenlichen Glaslaminatherstellung
miteinander kombiniert werden, wodurch der Migrationsprozess der
Weichmacherkomponenten beginnt. Nach Einstellen des thermodynamischen
Gleichgewichts der Weichmacherkonzentration wird das Folienlaminat
mit den gewünschten
Eigenschaften erhalten. Das Verfahren der Erfindung ist deutlich
einfacher durchzuführen
als eine Koextrusion von Teilfolien.
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Beispiele
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Zur
Bestimmung der Weichmachermigration wurden die auf herkömmliche
Weise hergestellten Folien mit den Zusammensetzungen gemäß der Tabelle
1 auf eine Größe von 30
x 30 cm zugeschnitten, auf eine Feuchtigkeit zwischen 0,30 Gew.%
und 0,60 Gew.% konditioniert, und flächig miteinander verbunden,
indem sie zwischen zwei PET-Folien und Floatglas eingelegt und in
diesem Stapel einen Prozess durchliefen, wie er zur Herstellung
von Verbundsicherheitsglas verwendet wird. Der Prozess bestand aus
einem Walzenvorverbundschritt, bei dem das Prelaminat durch den
Spalt zwischen zwei gummiummantelten Walzen hindurchfährt, nachdem
es zuvor auf ca. 60 °C
erhitzt wurde. Danach wurden die Folien in den vorverklebten Scheiben
in einem Druckautoklav bei 140 °C
und 12 bar während
60 min miteinander verschmolzen. Die Gläser wurden während 48
h bei Raumtemperatur gelagert, damit übersättigt gelöste Luft aus der Folienlage
entweichen konnte (PET ist luftdurchlässig). Anschließend wurden
die Gläser
während
48 h bei 60 °C
in einem Wärmeschrank
gelagert.
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Nach
Abnehmen des lose auf der PET-Folie anhaftenden Floatglases wurde
die PET-Folie von den nunmehr miteinander verklebten Folien abgezogen.
Die flächig
miteinander verklebte Doppelfolie wurde mit einer Schälapparatur
mittig getrennt, so dass für
die Ober- und Unterseite der Doppelfolie durch Gaschromatographie
jeweils die vorhandenen Weichmacher identifiziert und quantifiziert
werden konnten.
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Tabelle
1: Folienkombinationen
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Folienlaminate mit verbesserten
akustischen Eigenschaften
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Die
Wirksamkeit der Erfindung kann am Beispiel von Teilfolien, welche
bei Kontakt miteinander aufgrund von Weichmachermigration verbesserte
akustische Eigenschaften ausbilden, illustriert werden.
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Die
Schalldämmeigenschaften
einer Verglasung werden üblicherweise
gemäß EN ISO
140 an Scheiben im Format 123 x 148 cm gemessen, wobei solche Verglasungen
bessere Ergebnisse liefern, welche mit einer Zwischenschicht verklebt
sind, die mechanische Schwingungen dämpft und dabei letztendlich
möglichst effizient
gerichtete mechanische Energie in ungerichtete Wärmeenergie umzuwandeln in der
Lage ist. In
DE 101
08 315 A1 ist eine Methode zur Messung der Abklingkonstante
an Verbundglas beschrieben, wobei bei diesem Prüfverfahren die Dämpfung um
so besser ist, je kleiner der Wert der Abklingkonstante ist. Entsprechend
wird eine mit einem Zwischenschichtmaterial mit kleiner Abklingkonstante
hergestellte großformatige Scheibe
bessere Schalldämmeigenschaften
bei Laborprüfungen
sowie im praktischen Einsatz aufweisen, als eine ansonsten gleich
dimensionierte Scheibe mit einem Zwischenschichtmaterial mit größerer Abklingkonstante.
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Um
den Effekt der Weichmachermigration zwischen unterschiedlichen Teilfolien
zu demonstrieren, wurde wie folgt vorgegangen: Auf dem Fachmann
bekannte Weise wurde jeweils ein Paar Floatglas der Stärke 2 mm
mit einer aus Teilfolien der Stärke
0,76 mm zusammengesetzten Zwischenschicht verklebt (2),
wobei die Teilfolien zum Vergleich jeweils durch eine 50 μm dünne PET
Folie voneinander getrennt sind, was die Migration von Folienbestandteilen
unterbindet (3). In den 2 und 3 stehen
A und B für
die weichmacherhaltigen PVB-Folien, F und F' für
Floatglas und P für
die PET-Folie.
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Die
zusätzliche
PET-Schicht geringer Stärke
hat keinen direkten Einfluss auf das Schwingungsverhalten des zur
Dämpfungsmessung
verwendeten Probekörpers,
welcher aus dem gefertigten Glas/Folien/Glas-Laminat als Stab der
Abmessungen 10 x 30 cm herausgeschnitten wurde.
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Bei
den Teilfolienkombination nach Beispiel 7 führt die Weichmachermigration
zu einer Verbesserung der Abklingkonstante um ca. 7 %, bei der Teilfolienkombination
aus Beispiel 8 zu einer Verbesserung um ca. 30 % gegenüber dem
jeweiligen Vergleichsbeispiel mit PET-Sperrschicht. In beiden Fällen wird
sich eine entsprechende Verbesserung der Schalldämmung auch an einer großformatigen
Scheibe feststellen lassen.
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Für die in
den Beispielen verwendeten Weichmacher errechnet sich der Löslichkeitsparameter
nach Small wie folgt: DHA 8,65 (cal/cm3)1/2), 4GDME 11,70 (cal/cm3)1/2,
3G7 8,68 (cal/cm3)1/2 und NP 6 8,77 (cal/cm3)1/2. In Beispiel 7
beträgt
die maximale Differenz des Löslichkeitsparameters
eines Weichmacherpaares demnach 0,12 (cal/cm3)1/2, in Beispiel 8
3,05 (cal/cm3)1/2. Die δ-Werte
der in den Beispielen verwendeten PVB-Harze können der Tabelle in der Beschreibung
entnommen werden.
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Die
maximale Differenz des Löslichkeitsparameters
der hier verwendeten PVB-Harze betrug demnach 0,11 (cal/cm3)1/2
in Beispiel 7 und 0,19 (cal/cm3)1/2 in Beispiel B.
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Folienlaminate mit verbesserten
mechanischen Eigenschaften
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Die
Wirksamkeit der Erfindung wird am Beispiel von Teilfolien, welche
bei Kontakt aufgrund von Weichmachermigration hohe mechanische Festigkeit
ausbilden, d.h. härter
werden, illustriert.
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Aus
jeweils zwei Scheiben Floatglas (Planilux®) der
Stärke
4 mm und verschiedenen Teilfolien wurde VSG der Abmessung 90 x 110
cm auf die dem Fachmann bekannte Weise hergestellt. Diese beinhaltete
einen Vorverbundschritt, bei dem der zunächst lose zusammengelegte Stapel
aus den beiden Glasscheiben mit den dazwischen befindlichen Teilfolien
nach Vorwärmen
des Glasstapels auf eine Temperatur von ca. 60 °C unter Anwendung von Druck
durch einen Walzenspalt geführt
wird, gefolgt von einen Autoklavenprozess, bei dem die Vorverbunde
unter Anwendung von 12 bar Druck und 140 °C Hitze zum Endverbund verklebt
werden.
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Die
fertigen VSG wurden zunächst
bei einer Temperatur von 23 °C
während
24 h gelagert und danach gemäß EN 356
(1999) auf ihre Penetrationsfestigkeit bezüglich Klasse P4A/P5A geprüft. Die
Prüfung
auf Klasse P5A wurde insoweit modifiziert, dass für jede individuelle
Prüfscheibe
die Anzahl der aus der vorgegebenen Abwurfhöhe von 9 m konsekutiv gehaltenen
Kugeln gezählt
wurde. Diese kann maximal 9 betragen, wobei dann jede Aufschlagstelle
dreimal von einer Kugel getroffen wird und sollte minimal 3 betragen,
um die Prüfung für die Klasse
P4A zu bestehen. Zur besseren statistischen Absicherung wurden für jedes
Material 3 Verbundglasscheiben geprüft.
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Um
eine Beeinflussung des Ergebnisses durch unterschiedliche Haftung
zwischen Folienlaminat und Glas auszuschließen, besteht die Ober- und
Unterseite der verwendeten Folienlaminate in Beispiel und Vergleichsbeispiel
aus ein und demselben Material.
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Die
Abfolge der Teilfolien im Folienlaminat des Vergleichsbeispieles/Beispieles
bestand aus:
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Beispiel
9 (nicht gemäß der Erfindung)
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Beispiel
10 (gemäß der Erfindung)
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Die
chemische Zusammensetzung der Produkte TROSIFOL VG und PG (HT Troplast
AG) ist identisch bezüglich
Weichmacher und verwendetem PVB-Harz: Beide Produkte basieren auf
PVB-Harz mit einem PVOH-Gehalt von 20,5 Gew.% sowie dem Weichmacher
3G8 in Verbindung mit einem die Verträglichkeit erhöhenden Zusatz
eines nichtionischen Tensids als Co-Weichmacher mit identischen
ersten Weichmachergehalten.
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Die
Teilfolie K 2903 basiert auf einem PVOH-Harz mit einem PVOH-Gehalt
von 23,5 Gew.% und enthält
den Weichmacher 4GDME (Tetraethylenglykoldimethylether) mit einem
ersten Weichmachergehalt von 23 Gew.%.
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Ergebnisse
der Penetrationstests bezüglich
Klasse P4A/P5A
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Die
erfindungsgemäße Zwischenschichtfolie
aus Beispiel 10 hält
demnach ungefähr
der doppelten Zahl von Einschlägen
einer 4,11 kg schweren Stahlkugel als eine Standardfolie stand und
weist damit bei gleicher Gesamtdicke der Folienlage ein wesentlich
besseres Schutzniveau auf.