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Die
Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung für die verstellbaren Bauteile
eines Möbels,
die aus einer elektromotorischen Antriebseinheit und einem Verstellbeschlag
besteht, und die Antriebseinheit ein Abtriebsglied aufweist, welches
ein fest darauf aufgesetztes Koppelelement aufweist, welches mit
einem am Eingangsglied des Verstellbeschlages befestigtes Anschlusselement
verbunden ist, und dass die Antriebseinheit ein Gehäuse aufweist,
welches mit einem Bauteil des Verstellbe-schlages durch Verbindungselemente verbunden
ist.
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Das
Abtriebsglied ist linear verfahrbar und das Gehäuse ist beweglich mit dem Bauteil
des Verstellbeschlages verbunden.
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Die
in Frage kommende Verstelleinrichtung ist insbesondere zum Verstellen
von Bauteilen eines Liegemöbels
oder eines Sitzmöbels
geeignet. In bevorzugter Ausführung
ist die Antriebseinheit als Einzelantrieb ausgebildet, das heißt, er enthält einen
Antriebszug, dessen Abtriebsglied ein linear bewegliches Bauteil
sein kann, beispielsweise eine gegen Verdrehung gesicherte Spindel.
Die Verbindung mit dem Eingangsglied des Schwenkbeschlages erfolgt durch
ein auf das freie Ende aufgesetztes Koppelelement, welches mit einem
mit dem Eingangsglied des Verstellbe schlages verbundenes Verbindungselement
gekoppelt ist. In dem Gehäuse
ist der Antriebsmotor und ein die Motordrehzahl herabsetzendes Untersetzungsgetriebe
angeordnet, welches beispielsweise aus einer Schnecke und einem
Schneckenrad besteht. Sofern das Abtriebsglied der Antriebseinheit
eine Spindel. ist, ist das Schneckenrad mit einer Innengewindebohrung
versehen, so dass sich die Spindel gegenüber dem als ortsfest anzusehenden
Schneckenrad verschiebt. Die zuvor beschriebene Antriebseinheit
bietet den Vorteil, dass sie äußerst kompakt
ist und deshalb auch in entsprechend kleine Einbauräume montiert
werden kann.
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Bei
den bisher bekannten Verstelleinrichtungen ist das Koppelelement
des Abtriebsgliedes der Antriebseinheit als Gabelkopf ausgebildet,
dessen parallele Schenkel mit zwei fluchtenden Bohrungen versehen
sind, so dass die Verbindung mit dem Verbindungselement des Verstellbeschlages
durch einen Bolzen erfolgt. Diese Art der Verbindung hat sich in
der Praxis bestens bewährt.
Als nachteilig wird jedoch angesehen, dass die Verbindung in der
Handhabung recht aufwendig ist, so dass auch entsprechend hohe Kosten
entstehen, und dass die Montage in den beengten Einbauräumen recht
schwierig ist bzw. dass die dafür
benötigte
Zeit recht hoch ist. Es sei noch angemerkt, dass es sich bei den
in Rede stehenden Verstelleinrichtungen um Massenprodukte handelt,
so dass sich auch relativ geringe Einsparungen an Kosten für die Gesamtfertigung
entsprechend hoch auswirken.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verstelleinrichtung der
eingangs näher
beschriebenen Art so zu gestalten, dass eine kostengünstige Lösung mit
minimalen Bauteilen gegeben ist, die insbesondere bei relativ geringen
Einbauräumen
einfach zu montieren ist, und dass die Antriebseinheit sowohl Druckkräfte als
auch Zugkräfte übertragen
kann.
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Die
gestellte Aufgabe wird gemäß einem
ersten Vorschlag gelöst,
indem das Koppelelement klauenförmig
ausgebildet ist und eine schlitzartige Ausnehmung aufweist und dass
das Anschlusselement einen stangenförmigen, in die schlitzartige
Ausnehmung einliegenden Bereich aufweist. Das Anschlusselement kann
vielfältig
gestaltet sein, wie noch erläutert
wird. Durch die klauenförmige
Ausbildung des Koppelelementes in Verbindung mit der schlitzartigen Ausnehmung
wird sinnge mäß eine Steckverbindung erzielt,
so dass allein durch die Gestaltung des Koppelelementes bereits
die Verbindung mit dem Anschlusselement erreicht wird. Eine solche
Ausführung
wäre voll
funktionsfähig,
so dass auf Bolzen und dergleichen verzichtet werden kann, wobei
jedoch aus Gründen
der Sicherheit noch Sicherungselemente sinnvoll einzusetzen wären. Das
Koppelelement kann vielfältig
gestaltet werden, wobei sich die jeweilige Ausführung nach dem Einsatzfall
richtet.
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So
könnte
sich die schlitzartige Ausnehmung des Koppelelementes von den beiden
in Längsrichtung
des Abtriebsgliedes verlaufenden Längsseiten erstrecken, wobei
dann noch vorgesehen ist, dass sie in Richtung zum Eingangsglied
des Verstellbeschlages offen oder geschlossen ist, oder anders ausgedrückt, die
schlitzartige Ausnehmung verläuft quer
zur Längsrichtung
des Abtriebsgliedes. Bei dieser Ausführung übergreift sinngemäß die schlitzartige
Ausnehmung den stangenförmigen
Bereich des Anschlusselementes, da sie nach unten offen ist.
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Gemäß einer
anderen Ausführung
ist es jedoch auch denkbar, dass die schlitzartige Ausnehmung nach
vorn, zu der der Antriebseinheit abgewandten Seite offen ist, und
dass in den Endbereichen der die Ausnehmung begrenzenden Stege zwei fluchtende
Bohrungen vorgesehen sind, in die ein Sicherungsbolzen, eine Schraube
oder dergleichen einsetzbar bzw. eindrehbar ist. Diese Ausführung würde sich
anbieten, wenn die Antriebseinheit Druckkräfte aufbringt, da dann beim
Verstellvorgang die Schraube oder der Bolzen unbelastet bleibt.
Eine konstruktiv einfache, materialsparende Ausführung, die, außerdem einfach
zu fertigen ist, ist gegeben, wenn das Koppelelement in seinem Grundaufbau oder
in seiner Grundkontur nach Art eines Klotzes oder eines Bolzens
ausgebildet ist, dessen Längsachse
in Richtung des Abtriebsgliedes der Antriebseinheit verläuft. Das
Ausgangsmaterial zur Herstellung des klauenartigen Koppelelementes
kann dann durch Abfangen von einem Stangenmaterial erfolgen.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform kann
das Koppelelement mehrteilig ausgebildet sein. Dies kann bei der
Montage der Verstelleinrichtung in einem Möbel vorteilhaft sein, wenn
beispielsweise aus Platzgründen
keine andere Möglichkeit
gegeben ist.
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Auf
zusätzliche
Sicherungsmittel, wie Schrauben, Bolzen oder dergleichen kann verzichtet werden,
wenn die schlitzartige Ausnehmung an der Einführseite verengt ist, und dass
der, bezogen auf die Betriebsstellung des klauenartigen Koppelelementes,
eingreifende Bereich des Anschlussteiles zur Einführung in
die schlitzartige Ausnehmung derart querschnittsreduziert ist, dass
die verengte Einführseite
ein Einführen
möglich
macht. Dadurch wird eine formschlüssige Verbindung zwischen dem
Koppelelement und dem Anschlussteil erreicht, so dass weitere Sicherungselemente
entfallen können.
Damit dieser Formschluss im Betriebszustand auch erhalten bleibt,
ist vorgesehen, dass der querschnittsreduzierte Bereich, bezogen
auf die Betriebsstellung des Koppelelementes, seitlich neben dem
Koppelelement liegt, das heißt,
zum Einführen
des Anschlussteils in die schlitzartige Ausnehmung müsste die
Antriebseinheit oder das Anschlussteil verschwenkt bzw. verschoben
werden, so dass die Verbindung hergestellt werden kann.
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Die
zusätzliche
Sicherung der Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil könnte auch
erfolgen, indem der in die schlitzartige Ausnehmung einliegende
Bereich des Anschlussteiles mittels eines das Anschlussteil und
des einliegenden Bereiches des Koppelelementes umgreifenden Sicherungsclipskörper gesichert
ist. Nach dem Umlegen des Sicherungsclipskörpers um das Anschlussteil
kann die Verrastung stattfinden, so dass dazu keine Verbindungselemente
und auch keine Werkzeuge benötigt
werden. Mit Blick auf die Längsachse
des Eingangsgliedes des Verstellbeschlages könnte dieser Sicherungsclipskörper U-förmig ausgebildet
sein, so dass an jeder Seite zwei Schenkel entstehen, die miteinander
verrastet werden können.
Da der Sicherungsclipskörper
aus einem Kunststoff besteht, können
die form- und materialfedernden Eigenschaften dieser Werkstoffe
ausgenutzt werden, um sicherzustellen, dass die Verrastung auch
während
des laufenden Betriebes sich nicht löst.
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Auch
das Anschlussteil kann vielfältig
gestaltet sein. So ist in einer ersten Ausführung vorgesehen, dass es als
U-förmiger
Bügel ausgebildet
ist, der mit seinen freien Enden an dem Eingangsglied des Verstellbeschlages
festgelegt ist. Der U-förmige
Bügel lässt sich
aus Metall einfach mittels eines Werkzeuges aus einem entspre chend
gestalteten Abschnitt herstellen. Da er mit seinen freien Enden
der parallelen Schenkel an dem Eingangsglied festgelegt ist, wird
außerdem
der zur Verstellung notwendige Hebelarm gebildet.
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In
einer anderen Ausführung
ist vorgesehen, dass das Anschlusselement aus mindestens einer quer
zum Eingangsglied sowie daran festgelegten Lasche besteht, in dessen
freien Endbereich ein parallel und im Abstand zum Eingangsglied
des Verstellbeschlages stehender Bolzen festgelegt ist. Aus Gründen einer
erhöhten
Stabilität
könnte
jedoch das Anschlussteil auch aus zwei parallel und im Abstand zueinander
stehenden Laschen bestehen, wobei in die freien Endbereiche ein
Bolzen eingesetzt oder an die freien Endbereiche angesetzt ist,
so dass dieser Bolzen dann in der schlitzförmigen Ausnehmung einliegt.
Die Festlegung von parallel und im Abstand zum Eingangsglied des
Schwenkbeschlages verlaufende Bolzen kann auch erfolgen, indem die
Lasche bzw. die Laschen in dem Endbereich bzw. den Endbereichen
jeweils einen durch Kaltverformung hergestellten Napf aufweist.
Dieser Napf kann so ausgelegt sein, dass der Bolzen sicher gehalten
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführung
ist jedoch gemäß einem
zweiten Lösungsvorschlag
vorgesehen, dass an dem Eingangsglied des Verstellbeschlages zwei
parallel und im Abstand zueinander verlaufende Laschen festgelegt
sind, und dass die Näpfe
an den äußeren, einander
abgewandt liegenden Seiten der Laschen angeordnet sind, und dass da
Koppelelement als ein an dem Abtriebsglied festgelegter Bolzen ausgebildet
ist, dessen Endbereiche in die Näpfe
einliegen. Diese Ausführung
ist konstruktiv besonders einfach, da die Herstellung der Teile
günstig
ist. Um die Endbereiche des Bolzen in die Näpfe einzuführen, ist vorgesehen, dass
die Endbereiche keilförmig
gestaltet sind.
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Unabhängig von
der Art der Koppelung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil
muss bei allen Ausführungen
sichergestellt sein, dass sich das Gehäuse der Antriebseinheit bewegen
kann, bei den meisten Ausführungen
um eine feste Achse schwenken kann. Es ist deshalb in weiterer Ausgestaltung vorgesehen,
dass außenseitig
am Gehäuse,
an der dem Koppelelement zugewandten und/oder abgewandten Seite
eine Lagervorrichtung zur schwenkbaren Lagerung des Gehäuses an
einem ortsfesten Bauteil des Verstellbeschlages angesetzt oder angeformt
ist. In einer ersten konstruktiven Ausführung ist deshalb vorgesehen,
dass die Lagervorrichtung mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei
einander gegenüberliegende,
in Richtung zum Bauteil des Verstellbeschlages offene Ausnehmungen
aufweist, die im Abstand zu den äußeren freien
Flächen
Nuten aufweisen, in die die Köpfe
von mindestens einem, vorzugsweise von zwei Lagerbolzen eingreifen.
Die Köpfe
der Lagerbolzen sind einander zugewandt. Die durch die Lagerbolzen
gebildete Schwenkachse für die
Antriebseinheit verläuft
quer zum Abtriebsglied der Antriebseinheit. Zweckmäßigerweise
sind die Lagerbolzen an zwei parallel und im Abstand sowie fest an
dem Bauteil des Verstellbeschlages angesetzten Verbindungslaschen
angesetzt. Durch die Ausführung
mit den offenen Ausnehmungen und den Lagerbolzen wird sinngemäß eine Steckverbindung
geschaffen, so dass die Montage äußerst einfach
ist. Damit jedoch im Betrieb ungewollt bzw. versehentlich die Lagerbolzen
außer
Eingriff mit den Nuten der Ausnehmungen kommen, ist vorgesehen,
dass die Lagerbolzen von zwei in die Lagervorrichtung festgesetzten
Sicherungselementen beispielsweise von Rasthaken, Bolzen oder zwei
Schrauben untergriffen sind.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass in die Lagervorrichtung an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten mit einem Zapfen versehene Scheiben festgesetzt sind, und
dass die an dem Bauteil des Verstellbeschlages festgesetzten Verbindungslaschen
in den freien, der Lagervorrichtung zugeordneten Endbereichen mit
Schlitzen versehen sind, so dass die Zapfen in den Schlitzen einliegen.
Die Sicherung erfolgt durch seitliche Bordscheiben, die mittels
in die Lagervorrichtung eingedrehten Schrauben gehalten sind. Damit
jedoch die Verbindung nicht ausschließlich kraftschlüssig erfolgt,
ist vorgesehen, dass die Sicherungsscheiben formschlüssig mit
den Verbindungslaschen verbunden sind. Dies erfolgt beispielsweise
durch Ausnehmungen in einem Bauteil und durch entsprechende Vorsprünge in dem
anderen Bauteil. Die Ausnehmungen sind zweckmäßigerweise in den Sicherungslaschen
angeordnet, so dass dann die Vorsprünge an der Sicherungsscheibe
angesetzt oder angeformt sind. Gemäß einer anderen Ausführung ist noch
vorgesehen, dass die an dem Bauteil des Verstellbeschlages festgesetzten
Verbindungslaschen durch eine Druck- oder Klemmplatte mit der Lager vorrichtung
verbunden sind. Die Druck oder Klemmplatte ist beispielsweise durch
zwei in die Lagervorrichtung eingedrehte Schrauben festgesetzt.
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In
einer weiteren Ausführung
könnte
die schwenkbare Lagerung der Antriebseinheit einem Bauteil des Verbindungsbeschlages
durch ein oder mehrere Verbindungshebel gebildet sein, wobei in
jedem Endbereich eines Verbindungshebels ein durch Kaltverformung
hergestellter, zylindrischer Napf vorgesehen ist. Da die Verbindungshebel
aus einem metallischen Werkstoff bestehen, könnte mittels eines geeigneten
Werkzeuges und unter Verwendung eines geeigneten Werkstoffes der
jeweilige Hebel hergestellt werden, so dass keine zusätzlichen
Bolzen oder dergleichen erforderlich sind. Die Anordnung der Hebel
kann unterschiedlich sein. So könnten
an dem Bauteil des Verstellbeschlages zwei parallel und im Abstand
zueinander stehende Hebel festgesetzt sein, wobei die zylindrischen
Näpfe entweder
einander zugewandt oder einander abgewandt oder in gleicher Richtung
zueinander stehen, das heißt,
sie sind innen oder außen
angeformt. Da die Hebel baugleich sind, können sie je nach der gewünschten
Anordnung entsprechend gesetzt werden, so dass die Näpfe innen
oder außen
liegen. Ferner ist es auch denkbar, dass zwei Hebel verwendet werden,
die sich berühren,
so dass zwangsweise die zylindrischen Näpfe nach außen zeigen. Je nach Ausführung des
Verbindungsbeschlages kann jedoch auch ein Hebel verwendet werden,
wobei wahlweise der Napf in eine der beiden möglichen Richtungen zeigen kann. Grundsätzlich sind
für die
vorgenannten Ausführung alle
Verbindungshebel baugleich.
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Alternativ
wäre es
jedoch auch denkbar, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung und
dem Bauteil des Verbindungsbeschlages durch eine Verbindungslasche
oder durch mehrere Verbindungslaschen erfolgt, wobei bei zwei Verbindungslaschen
diese wieder parallel und im Abstand zueinander stehen und dass
in den Endbereichen ein massiver Bolzen eingesetzt ist, oder bei
Verwendung einer Verbindungslasche das in den Endbereichen beidseitig
je ein Bolzen angesetzt ist.
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Anhand
der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung nach näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung
in perspektivischer Darstellung,
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2 die
Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil als Einzelheit
in einer Stirnansicht,
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3 einen
Schnitt längs
der Linie III-III in der 2,
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4 einen
Schnitt längs
der Linie IV-IV in der 2,
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5 und 6 die
Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil in einer weiteren Ausführungsform
in zwei verschiedenen Darstellungen,
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7 und 8 die
Verbindung des Koppelelementes mit dem Anchlussteil in einer weiteren Ausführung in
zwei verschiedenen Darstellungen zeigend,
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9 und 10 die
Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil in einer weiteren Ausführungsform
in zwei verschiedenen Darstellungen zeigend,
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11 und 12 eine
der 1 entsprechende Ausführung, jedoch mit einem zusätzlichen Sicherungselement
für die
Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil,
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13 bis 15 eine
von den vorangegangenen Ausführungen
abweichende Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil
in drei verschiedenen Stellungen,
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16 eine
weitere Möglichkeit
der Ausbildung des Anschlussteiles in einer Stirnansicht,
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17 einen
Schnitt längs
der Linie XVII-XVII in der 16,
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18 die
Lagerung des Gehäuses
der Verstelleinrichtung an einem ortsfesten Bauteil des Verbindungsbeschlages
zeigend,
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19 eine
weitere Möglichkeit
der Lagerung des Gehäuses
der Antriebseinheit an dem ortsfesten Bauteil des Verbindungsbeschlages
zeigend,
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20 bis 23 das
Anschlussteil in verschiedenen Ausführungen zeigend,
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24 und 25 das
Anschlussteil in zwei weiteren Ausführungen,
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Die
in den 1, 13 bis 15 dargestellte
Verstelleinrichtung besteht aus einem noch näher erläuterten Einzelantrieb 11 und
einem andeutungsweise dargestellten Beschlag 36, von dem
aus Gründen
der vereinfachten Darstellung das um seine Längsachse drehbare Eingangsglied 37 und
ein ortsfestes rohrförmiges
Bauteil 38 dargestellt sind. In den dargestellten Ausführungsbeispielen
enthält
der Einzelantrieb 11 ein Gehäuse 39, in dem in
nicht näher dargestellter
Weise der Antriebsmotor und ein die Motordrehzahl herabsetzendes
Getriebe montiert sind. Das Getriebe ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ein Schneckentrieb, wobei das über
die Schnecke und den Antriebsmotor angetriebene Schneckenrad mit
einem Innengewinde versehen ist. Das Innengewinde steht mit einer
nicht erkennbaren Gewindespindel 42 in Eingriff, die durch
die Anbindung an das Eingangsglied 37 des Beschlages 36 gegen
Drehung gesichert ist, so dass sie sich in einer Längsrichtung
je nach Drehung des Schneckenrades bewegt. Die Gewindespindel ist
von einem Motor umgeben, dessen freies Ende mit einem Koppelelement 40 fest
verbunden ist. Das Koppelelement 40 ist klauenförmig gestaltet
und mit einer schlitzartigen Ausnehmung 41 versehen, die
sich von einer Längsseite bis
zur anderen erstreckt, wobei die Längsseiten die Seiten sind,
die in Richtung des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 verlaufen.
Zur antriebstechnischen Koppelung mit dem Eingangsglied 37 des
Beschlages ist auf das rohrförmige
Eingangsglied ein U-förmiger
Bügel 43 festgesetzt.
Der Mittelschenkel liegt mit einem entsprechend der Breite des Koppelelementes 40 entsprechenden
Bereich innerhalb des schlitzförmigen
Ausnehmung 41. Durch die U-förmige Gestaltung des Bügels 43 wird
der zur Drehung des Eingangsgliedes 37 notwendige Hebelarm
geschaffen. Obwohl bei der gezeichneten Einbaulage des Einzelantriebes 11 eine
Trennung des Koppelelementes 40 von dem Mittelschenkel
des Bügels 43 nicht
möglich
ist, sind aus Sicherheitsgründen
noch diverse Maßnahmen
möglich,
wie noch erläutert wird.
Die Sicherung bei der Ausführung
nach der 1 ist in den 2 bis 4 dargestellt.
Danach hat der Mittelschenkel des Bügels 43 einen direkt
an das Koppelelement 40 angrenzenden Bereich, der ein klein
wenig breiter ist als das Koppelelement 40 und sich im
Querschnitt vermindert bzw. eine Verriegelungsschikane bildet. In
der dargestellten Ausführung
geht insbesondere aus der 4 hervor,
dass dieser querschnittsreduzierte Bereich ovalförmig ist, und dass die schlitzförmige Ausnehmung 41 in
den freien Endbereichen verengt ist. Aus der 4 geht hervor,
dass durch eine entsprechende Schrägstellung des Abtriebsgliedes
des Einzelantriebes 11 das Koppelelement 40 über den
querschnittsreduzierten Bereich auf den Mittelsteg sinngemäß aufgesteckt werden
kann. In der normalen Betriebsstellung ist es dann nicht mehr möglich, dass
das Koppelelement 40 vom Mittelschenkel des Bügels 43 abgehoben werden
kann. Durch den querschnittsverminderten Bereich des Mittelschenkels
des Bügels 43 und
der verengten Öffnung
des Koppelelementes 40 wird deshalb ein Formschluss zwischen
dem Koppelelement 40 und dem Bügel 43 geschaffen.
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Die
Ausführung
nach den 5 und 6 unterscheidet
sich von der Ausführung
nach den 1 bis 4 durch
den Wegfall des querschnittreduzierten Bereiches des Mittelschenkels
des Bügels 43.
Die Sicherung erfolgt durch eine in das Koppelelement 40 eingedrehte
Sicherungsschraube 44, die den Mittelschenkel untergreift,
so dass dieser schließend
in der schlitzförmigen
Ausnehmung 41 einliegt. Die Sicherungsschraube 44 verläuft in Richtung
der Längsachse
des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 und
steht im Versatz dazu. Anstelle einer Siche rungsschraube 44 könnte auch
ein Bolzen verwendet werden, der mit einem gewissen Kraftaufwand
in Bohrungen eingesetzt wird.
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Bei
der Ausführung
nach den 7 und 8 wird der
U-förmige
Bügel 43 durch
zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen 45, 46 ersetzt.
Das Koppelelement 40 ist wiederum mit einer schlitzförmigen Ausnehmung 41 versehen,
die jedoch um 90° gegenüber den
Ausführungen
nach den 1 bis 6 versetzt
ist, so dass ein in die freien Endbereiche der Verbindungslaschen 45; 46 eingesetzter
Bolzen 47 in der Funktionsstellung gemäß der 8 darin
einliegt. Die Sicherung erfolgt wiederum durch eine Sicherungsschraube 44,
die entsprechend der Ausführung
nach den 5 und 6 quer zum
einliegenden Bolzen 47 steht. Auch bei dieser Ausführung könnte die Schraube
durch einen fest eingesetzten Bolzen ersetzt werden.
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An
Stelle der Sicherungsschraube 44 gemäß den 5 bis 8 stellt
die Verwendung beispielsweise einer Rastklinke als Verriegelungselement auch
eine denkbare, mögliche
Lösung
dar.
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Die
Ausführung
gemäß den 9 und 10 unterscheidet
sich von der Ausführung
gemäß den 7 und 8 und
auch der 1 bis 6 durch
die andersartige Gestaltung des Koppelelementes 40. Entgegen
den vorhergehenden Ausführungen
ist das Koppelelement 40 nunmehr nicht klotzartig gestaltet,
sondern besteht aus einem Rohrabschnitt, enthält jedoch wiederum die schlitzförmige Ausnehmung 41.
In diese schlitzförmige
Ausnehmung 41 liegt in der Funktionsstellung gemäß der 10 der
Bolzen 47, es ergibt sich jedoch von selbst, dass auch
der Mittelschenkel des Bügels 43 darin
einliegen könnte.
Die Sicherung erfolgt in vorteilhafter Weise durch einen Sicherungsclipskörper 48,
der aus einem form- und materialfedernden Material, vorzugsweise
aus einem Kunststoff besteht, wie anhand der 11 und 12 noch
erläutert wird.
Es sei noch erwähnt,
dass durch den U-förmigen
Bügel oder
durch die beiden Verbindungslaschen 45, 46 das
Anschlusselement des andeutungsweise dargestellten Beschlages gebildet
wird.
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In
den 11 und 12 ist
dargestellt, dass die Sicherung des Koppelelementes 40 mit
dem Verbindungsteil des Eingangsgliedes 37 des Beschlages
durch einen Sicherungsclipskörper 48 erfolgt,
der in Längsrichtung
des Eingangsgliedes 37 U-förmig ist und im aufgesetzten
Zustand gemäß der 12 den
Mittelschenkel des Bügels 43 oder
des Bolzens. 47 untergreift und die obere Fläche des Koppelelementes 40 übergreift.
Der Vorteil eines solchen Körpers
liegt darin, dass keine zusätzlichen Bohrungen
oder dergleichen im Koppelelement 40 vorhanden sein müssen. Der
Sicherungsclipskörper 48 und
das Koppelelement 40 können
dabei auch ein Formteil, vorzugsweise ein einstückiges Formteil bilden.
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In
den 13 bis 15 wird
ein weiterer Lösungsvorschlag
dargestellt. Der Einzelantrieb 11 unterscheidet sich dadurch,
dass am freien Ende des Abtriebsgliedes 42 ein Querbolzen 49 festgelegt
ist, der entsprechend der 15 in
seiner Funktionsstellung parallel und im Abstand zur Drehachse des
Eingangsgliedes 37 des Beschlages 36 steht. Das
fest mit dem Eingangsglied 37 verbundene Anschlussteil besteht
in diesem Fall wiederum aus zwei parallel und im Abstand zueinander
verlaufenden Verbindungslaschen 50, 51, die jedoch
an den freien, dem Eingangsglied 37 abgewandten Enden mit
jeweils einem durch Kaltverformung hergestellten Napf 52 versehen
sind, die an den einander abgewandt liegenden Seiten stehen, so
dass gegebenenfalls unter elastischer Verformung der Verbindungslaschen 50, 51 der
Querbolzen 49 mit seinen Endbereichen in die Näpfe 52, 53 eingesetzt
werden kann. Zum besseren Einfädeln
des Querbolzens 49 ist dieser an seinen Endbereichen mit
Keilflächen 54 versehen.
Die 14 zeigt eine Zwischenstellung, in der ein Endbereich
bereits in den Napf 52 eingesteckt ist. Der Vorteil dieser
Ausführung
liegt auch darin, dass keine zusätzlichen
Sicherungselemente notwendig sind, dass lediglich die Länge des
Querbolzens 49 auf den Abstand der Verbindungslaschen 50, 51 abgestimmt werden
muss. Die 15 zeigt die funktionsfähige Verbindung
zwischen dem Abtriebsglied 42 und den Verbindungslaschen 50, 51.
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Die 16 und 17 zeigen
eine weitere Möglichkeit
der Anbindung des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 an
das Eingangsglied 38 des Beschlages 36. Danach
ist das Eingangsglied 38 wiederum mit einer Verbindungslasche 55 oder
einem Hebel fest verbunden, dessen freies Ende eine durch Tiefziehen
hergestellte, einseitig offene Tasche 56 bzw. einen Napf
aufweist. Darin könnte
wieder ein Bolzen eingesteckt werden, wobei auch eine weitere Verbindungslasche 55 mit
dem Bauteil 38 verbunden sein könnte.
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Die 18 bis 25 zeigen
verschiedene Möglichkeiten
der Koppelung des Gehäuses 39 mit dem
Bauteil 38 des Beschlages 36. In den dargestellten
Ausführungsbeispielen
ist am Gehäuse 39 an
der dem Koppelelement 40 zugewandten und abgewandten Seite
jeweils eine Lagervorrichtung 57; 58 angesetzte
Im Normalfall wird nur eine Lagervorrichtung 57 oder 58 verwendet,
wobei in der nachfolgenden Beschreibung nur die Verbindung unter
Benutzung der Lagervorrichtung 57 beschrieben wird. Bei der
Ausführung
gemäß der 18 enthält die klotzartige
Lagervorrichtung 57 zwei zum Abtriebsglied 42 des
Einzelantriebes 11 sich erstreckende, in Richtung zum Bauteil 38 offene
Ausnehmungen 59. Im Abstand zu den äußeren Flächen sind diese Ausnehmungen 59 mit
zwei Nuten versehen, in die im montierten Zustand die Köpfe 60 von
Lagerbolzen 61 eingreifen, wobei die Durchmesser der Köpfe 60 größer ist
als die des restlichen Teils des Lagerbolzens. Die Lagerbolzen 61 sind
an den einander abgewandten Seiten von zwei weiteren Verbindungslaschen 62, 63 gehalten.
Die Sicherung dieser Lagerung erfolgt durch zwei Sicherungsschrauben 64, 65,
die in die Lagervorrichtung bzw. den Lagerklotz 57 so eingedreht
werden, dass die im Durchmesser kleineren Teile der Lagerbolzen 61 untergriffen
sind.
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Da
es sich bei den Lagervorrichtungen 57, 58 um Formteile
handelt, könnten
hier auch Verrastungsabschnitte angeformt sein, welche die Bolzen 61 nach
erfolgter Montage des Einzelantriebes 11 in dem Möbel zumindest
teilweise umgreifen, so dass diese die Funktion der Sicherungsschrauben übernehmen.
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Weiterhin
könnte
stellvertretend für
die angeformten Verrastungsabschnitte in dem Bereich der Aufnahme
der Bolzen 61 ein Sicherungselement beispielsweise in Form
eines Verrastungselementes eingebracht sein.
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Bei
der Ausführung
nach der 19 sind die Verbindungslaschen 62, 63 in
ihren freien Endbereichen beispielsweise in Richtung des Getriebegehäuses 39 mit
offe nen Ausnehmungen 66, 67 versehen. In der Lagervorrichtung 57 sind
zwei mit Zapfen versehene Scheiben 68, 69 gelagert,
indem die an den einander zugewandten Seiten liegenden Zapfen in Bohrungen
eingreifen, und die quer zum Abtriebsglied 42 stehen. Die
Sicherung der Scheiben 68, 69 erfolgt durch zwei
weitere Bordscheiben 70, 71, die mittels Schrauben 72, 73 gehalten
werden. Damit die Verbindungslaschen 62, 63 sich
nicht von den Zapfen der Scheiben 68, 69 wegbewegen
können,
sind die Bordscheiben 70, 71 formschlüssig mit
den angrenzenden Bereichen der Ausnehmungen 66, 67 verbunden.
Dazu sind in den angrenzenden Bereichen Öffnungen vorgesehen, in die
Vorsprünge
der Bordscheiben 70, 71 eingreifen, wobei die
Ausbildung auch umgekehrt sein könnte.
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In
einer weiteren, jedoch nicht näher
dargestellten Ausführungsform
sind die Scheiben 68, 69 und/oder die Bordscheiben 70, 71 mit
einem stufigen Ansatz versehen, welche die Verbindungslaschen 62, 63 zumindest
teilweise umgreift.
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Entgegen
der Darstellung könnten
die Verbindungslaschen 62, 63 auch als Flachprofile
oder Winkelprofile gestaltet sein und mittels einer von außen wirkenden
Druck- oder Klemmplatte gehalten werden. Die Druck- oder Klemmplatte
könnte
durch Schrauben mit der Lagervorrichtung 57 verbunden werden.
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Die 20 bis 23 zeigen
wiederum verschiedene Möglichkeiten
der Verbindung der Lagervorrichtung 57 mit dem Bauteil 38 des
Beschlages 36. Bei den Ausführungen nach den 20 bis 22 sind
auf das Bauteil 38 wiederum zwei Verbindungslaschen 74, 75 aufgesetzt.
Bei allen Ausführungen
sind die freien Endbereiche wiederum mit durch Kaltverformung hergestellten
Näpfen 76, 77 versehen.
Bei der Ausführung
nach der 20 sind die Näpfe 76, 77 an
den einander zugewandten Flächen
angeformt, während
bei der Ausführung
nach der 21 die Näpfe 76, 77 an
den einander abgewandten Seiten angeformt sind. Die Verbindungslaschen 74, 75 sind
jedoch baugleich, sie werden lediglich um einen Winkel von 180° verdreht,
und der Abstand wird bei der Ausführung nach der 21 verringert.
Bei der Ausführung
nach der 22 liegen die Verbindungslaschen 74, 75 aneinander,
so dass entsprechend der Ausführung
nach der 21 die Näpfe 76, 77 außen stehen.
Bei der Ausführung
nach der 23 wird nur eine Verbindungslasche 75 eingesetzt,
wobei diese Lasche auch um 180° gedreht werden
könnte.
Die Näpfe 76, 77 könnten in
Bohrungen der Lagervorrichtung 57 eingreifen.
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Bei
der Ausführung
nach der 24 sind auf das Bauteil 38 des
Beschlages 36 wiederum zwei im Abstand zueinander stehende
Verbindungslaschen 78, 79 aufgesetzt. Im freien
Endbereich ist ein mit seiner Längsachse
parallel und im Abstand zur Längsachse
des Bauteils 38 verlaufender Bolzen 80 befestigt.
Der Bolzen 80 könnte
in geeigneter Weise an der Lagervorrichtung 57 gelagert
sein. Bei der Ausführung
nach der 25 ist dieser Bolzen 80 in
eine Verbindungslasche 78 eingesetzt und er steht beidseitig
vor. Die Lagervorrichtung 57 müsste darin entsprechend gestaltet
werden.
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In
nicht dargestellter Weise ist auch eine kinematische Umkehr des
Getriebes möglich.
Das Schneckenrad und die Spindel bilden eine ortsfeste, jedoch drehbare
Einheit, so dass sich eine auf die Spindel aufgesetzte Spindelmutter
in Längsrichtung der
Spindel verschiebt. Das Abtriebsglied der Verstelleinrichtung ist
nun die Spindelmutter und/oder ein oder mehrere darauf aufgesetzte
Bauteile.