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DE102004009875A1 - Verstelleinrichtung - Google Patents

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DE102004009875A1
DE102004009875A1 DE200410009875 DE102004009875A DE102004009875A1 DE 102004009875 A1 DE102004009875 A1 DE 102004009875A1 DE 200410009875 DE200410009875 DE 200410009875 DE 102004009875 A DE102004009875 A DE 102004009875A DE 102004009875 A1 DE102004009875 A1 DE 102004009875A1
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DE200410009875
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Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
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Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C20/00Head -, foot -, or like rests for beds, sofas or the like
    • A47C20/04Head -, foot -, or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination
    • A47C20/041Head -, foot -, or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by electric motors

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nursing (AREA)
  • Furniture Connections (AREA)

Abstract

Eine Verstelleinrichtung (10) für die verstellbaren Bauteile eines Möbels, die aus einer elektromotorischen Antriebseinheit und einem Verstellbeschlag besteht, soll so gestaltet werden, dass eine kostengünstige Lösung mit minimalen Bauteilen gegeben ist, dass eine einfache Montage gewährleistet ist, selbst wenn die Einbauräume relativ klein sind, und dass darüber hinaus die Antriebseinheit Kräfte in allen Bewegungsrichtungen aufbringen kann. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist das Koppelelement (40) klauenförmig gestaltet und weist eine schlitzartige Ausnehmung (41) auf, wobei das Anschlusselement des Eingangsgliedes (37) des Verstellbeschlages (36) einen in die schlitzförmige Ausnehmung (41) einliegenden Bereich aufweist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Verstelleinrichtung (10) ist besonders für Sessel geeignet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung für die verstellbaren Bauteile eines Möbels, die aus einer elektromotorischen Antriebseinheit und einem Verstellbeschlag besteht, und die Antriebseinheit ein Abtriebsglied aufweist, welches ein fest darauf aufgesetztes Koppelelement aufweist, welches mit einem am Eingangsglied des Verstellbeschlages befestigtes Anschlusselement verbunden ist, und dass die Antriebseinheit ein Gehäuse aufweist, welches mit einem Bauteil des Verstellbe-schlages durch Verbindungselemente verbunden ist.
  • Das Abtriebsglied ist linear verfahrbar und das Gehäuse ist beweglich mit dem Bauteil des Verstellbeschlages verbunden.
  • Die in Frage kommende Verstelleinrichtung ist insbesondere zum Verstellen von Bauteilen eines Liegemöbels oder eines Sitzmöbels geeignet. In bevorzugter Ausführung ist die Antriebseinheit als Einzelantrieb ausgebildet, das heißt, er enthält einen Antriebszug, dessen Abtriebsglied ein linear bewegliches Bauteil sein kann, beispielsweise eine gegen Verdrehung gesicherte Spindel. Die Verbindung mit dem Eingangsglied des Schwenkbeschlages erfolgt durch ein auf das freie Ende aufgesetztes Koppelelement, welches mit einem mit dem Eingangsglied des Verstellbe schlages verbundenes Verbindungselement gekoppelt ist. In dem Gehäuse ist der Antriebsmotor und ein die Motordrehzahl herabsetzendes Untersetzungsgetriebe angeordnet, welches beispielsweise aus einer Schnecke und einem Schneckenrad besteht. Sofern das Abtriebsglied der Antriebseinheit eine Spindel. ist, ist das Schneckenrad mit einer Innengewindebohrung versehen, so dass sich die Spindel gegenüber dem als ortsfest anzusehenden Schneckenrad verschiebt. Die zuvor beschriebene Antriebseinheit bietet den Vorteil, dass sie äußerst kompakt ist und deshalb auch in entsprechend kleine Einbauräume montiert werden kann.
  • Bei den bisher bekannten Verstelleinrichtungen ist das Koppelelement des Abtriebsgliedes der Antriebseinheit als Gabelkopf ausgebildet, dessen parallele Schenkel mit zwei fluchtenden Bohrungen versehen sind, so dass die Verbindung mit dem Verbindungselement des Verstellbeschlages durch einen Bolzen erfolgt. Diese Art der Verbindung hat sich in der Praxis bestens bewährt. Als nachteilig wird jedoch angesehen, dass die Verbindung in der Handhabung recht aufwendig ist, so dass auch entsprechend hohe Kosten entstehen, und dass die Montage in den beengten Einbauräumen recht schwierig ist bzw. dass die dafür benötigte Zeit recht hoch ist. Es sei noch angemerkt, dass es sich bei den in Rede stehenden Verstelleinrichtungen um Massenprodukte handelt, so dass sich auch relativ geringe Einsparungen an Kosten für die Gesamtfertigung entsprechend hoch auswirken.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verstelleinrichtung der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass eine kostengünstige Lösung mit minimalen Bauteilen gegeben ist, die insbesondere bei relativ geringen Einbauräumen einfach zu montieren ist, und dass die Antriebseinheit sowohl Druckkräfte als auch Zugkräfte übertragen kann.
  • Die gestellte Aufgabe wird gemäß einem ersten Vorschlag gelöst, indem das Koppelelement klauenförmig ausgebildet ist und eine schlitzartige Ausnehmung aufweist und dass das Anschlusselement einen stangenförmigen, in die schlitzartige Ausnehmung einliegenden Bereich aufweist. Das Anschlusselement kann vielfältig gestaltet sein, wie noch erläutert wird. Durch die klauenförmige Ausbildung des Koppelelementes in Verbindung mit der schlitzartigen Ausnehmung wird sinnge mäß eine Steckverbindung erzielt, so dass allein durch die Gestaltung des Koppelelementes bereits die Verbindung mit dem Anschlusselement erreicht wird. Eine solche Ausführung wäre voll funktionsfähig, so dass auf Bolzen und dergleichen verzichtet werden kann, wobei jedoch aus Gründen der Sicherheit noch Sicherungselemente sinnvoll einzusetzen wären. Das Koppelelement kann vielfältig gestaltet werden, wobei sich die jeweilige Ausführung nach dem Einsatzfall richtet.
  • So könnte sich die schlitzartige Ausnehmung des Koppelelementes von den beiden in Längsrichtung des Abtriebsgliedes verlaufenden Längsseiten erstrecken, wobei dann noch vorgesehen ist, dass sie in Richtung zum Eingangsglied des Verstellbeschlages offen oder geschlossen ist, oder anders ausgedrückt, die schlitzartige Ausnehmung verläuft quer zur Längsrichtung des Abtriebsgliedes. Bei dieser Ausführung übergreift sinngemäß die schlitzartige Ausnehmung den stangenförmigen Bereich des Anschlusselementes, da sie nach unten offen ist.
  • Gemäß einer anderen Ausführung ist es jedoch auch denkbar, dass die schlitzartige Ausnehmung nach vorn, zu der der Antriebseinheit abgewandten Seite offen ist, und dass in den Endbereichen der die Ausnehmung begrenzenden Stege zwei fluchtende Bohrungen vorgesehen sind, in die ein Sicherungsbolzen, eine Schraube oder dergleichen einsetzbar bzw. eindrehbar ist. Diese Ausführung würde sich anbieten, wenn die Antriebseinheit Druckkräfte aufbringt, da dann beim Verstellvorgang die Schraube oder der Bolzen unbelastet bleibt. Eine konstruktiv einfache, materialsparende Ausführung, die, außerdem einfach zu fertigen ist, ist gegeben, wenn das Koppelelement in seinem Grundaufbau oder in seiner Grundkontur nach Art eines Klotzes oder eines Bolzens ausgebildet ist, dessen Längsachse in Richtung des Abtriebsgliedes der Antriebseinheit verläuft. Das Ausgangsmaterial zur Herstellung des klauenartigen Koppelelementes kann dann durch Abfangen von einem Stangenmaterial erfolgen.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform kann das Koppelelement mehrteilig ausgebildet sein. Dies kann bei der Montage der Verstelleinrichtung in einem Möbel vorteilhaft sein, wenn beispielsweise aus Platzgründen keine andere Möglichkeit gegeben ist.
  • Auf zusätzliche Sicherungsmittel, wie Schrauben, Bolzen oder dergleichen kann verzichtet werden, wenn die schlitzartige Ausnehmung an der Einführseite verengt ist, und dass der, bezogen auf die Betriebsstellung des klauenartigen Koppelelementes, eingreifende Bereich des Anschlussteiles zur Einführung in die schlitzartige Ausnehmung derart querschnittsreduziert ist, dass die verengte Einführseite ein Einführen möglich macht. Dadurch wird eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil erreicht, so dass weitere Sicherungselemente entfallen können. Damit dieser Formschluss im Betriebszustand auch erhalten bleibt, ist vorgesehen, dass der querschnittsreduzierte Bereich, bezogen auf die Betriebsstellung des Koppelelementes, seitlich neben dem Koppelelement liegt, das heißt, zum Einführen des Anschlussteils in die schlitzartige Ausnehmung müsste die Antriebseinheit oder das Anschlussteil verschwenkt bzw. verschoben werden, so dass die Verbindung hergestellt werden kann.
  • Die zusätzliche Sicherung der Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil könnte auch erfolgen, indem der in die schlitzartige Ausnehmung einliegende Bereich des Anschlussteiles mittels eines das Anschlussteil und des einliegenden Bereiches des Koppelelementes umgreifenden Sicherungsclipskörper gesichert ist. Nach dem Umlegen des Sicherungsclipskörpers um das Anschlussteil kann die Verrastung stattfinden, so dass dazu keine Verbindungselemente und auch keine Werkzeuge benötigt werden. Mit Blick auf die Längsachse des Eingangsgliedes des Verstellbeschlages könnte dieser Sicherungsclipskörper U-förmig ausgebildet sein, so dass an jeder Seite zwei Schenkel entstehen, die miteinander verrastet werden können. Da der Sicherungsclipskörper aus einem Kunststoff besteht, können die form- und materialfedernden Eigenschaften dieser Werkstoffe ausgenutzt werden, um sicherzustellen, dass die Verrastung auch während des laufenden Betriebes sich nicht löst.
  • Auch das Anschlussteil kann vielfältig gestaltet sein. So ist in einer ersten Ausführung vorgesehen, dass es als U-förmiger Bügel ausgebildet ist, der mit seinen freien Enden an dem Eingangsglied des Verstellbeschlages festgelegt ist. Der U-förmige Bügel lässt sich aus Metall einfach mittels eines Werkzeuges aus einem entspre chend gestalteten Abschnitt herstellen. Da er mit seinen freien Enden der parallelen Schenkel an dem Eingangsglied festgelegt ist, wird außerdem der zur Verstellung notwendige Hebelarm gebildet.
  • In einer anderen Ausführung ist vorgesehen, dass das Anschlusselement aus mindestens einer quer zum Eingangsglied sowie daran festgelegten Lasche besteht, in dessen freien Endbereich ein parallel und im Abstand zum Eingangsglied des Verstellbeschlages stehender Bolzen festgelegt ist. Aus Gründen einer erhöhten Stabilität könnte jedoch das Anschlussteil auch aus zwei parallel und im Abstand zueinander stehenden Laschen bestehen, wobei in die freien Endbereiche ein Bolzen eingesetzt oder an die freien Endbereiche angesetzt ist, so dass dieser Bolzen dann in der schlitzförmigen Ausnehmung einliegt. Die Festlegung von parallel und im Abstand zum Eingangsglied des Schwenkbeschlages verlaufende Bolzen kann auch erfolgen, indem die Lasche bzw. die Laschen in dem Endbereich bzw. den Endbereichen jeweils einen durch Kaltverformung hergestellten Napf aufweist. Dieser Napf kann so ausgelegt sein, dass der Bolzen sicher gehalten wird.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist jedoch gemäß einem zweiten Lösungsvorschlag vorgesehen, dass an dem Eingangsglied des Verstellbeschlages zwei parallel und im Abstand zueinander verlaufende Laschen festgelegt sind, und dass die Näpfe an den äußeren, einander abgewandt liegenden Seiten der Laschen angeordnet sind, und dass da Koppelelement als ein an dem Abtriebsglied festgelegter Bolzen ausgebildet ist, dessen Endbereiche in die Näpfe einliegen. Diese Ausführung ist konstruktiv besonders einfach, da die Herstellung der Teile günstig ist. Um die Endbereiche des Bolzen in die Näpfe einzuführen, ist vorgesehen, dass die Endbereiche keilförmig gestaltet sind.
  • Unabhängig von der Art der Koppelung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil muss bei allen Ausführungen sichergestellt sein, dass sich das Gehäuse der Antriebseinheit bewegen kann, bei den meisten Ausführungen um eine feste Achse schwenken kann. Es ist deshalb in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass außenseitig am Gehäuse, an der dem Koppelelement zugewandten und/oder abgewandten Seite eine Lagervorrichtung zur schwenkbaren Lagerung des Gehäuses an einem ortsfesten Bauteil des Verstellbeschlages angesetzt oder angeformt ist. In einer ersten konstruktiven Ausführung ist deshalb vorgesehen, dass die Lagervorrichtung mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei einander gegenüberliegende, in Richtung zum Bauteil des Verstellbeschlages offene Ausnehmungen aufweist, die im Abstand zu den äußeren freien Flächen Nuten aufweisen, in die die Köpfe von mindestens einem, vorzugsweise von zwei Lagerbolzen eingreifen. Die Köpfe der Lagerbolzen sind einander zugewandt. Die durch die Lagerbolzen gebildete Schwenkachse für die Antriebseinheit verläuft quer zum Abtriebsglied der Antriebseinheit. Zweckmäßigerweise sind die Lagerbolzen an zwei parallel und im Abstand sowie fest an dem Bauteil des Verstellbeschlages angesetzten Verbindungslaschen angesetzt. Durch die Ausführung mit den offenen Ausnehmungen und den Lagerbolzen wird sinngemäß eine Steckverbindung geschaffen, so dass die Montage äußerst einfach ist. Damit jedoch im Betrieb ungewollt bzw. versehentlich die Lagerbolzen außer Eingriff mit den Nuten der Ausnehmungen kommen, ist vorgesehen, dass die Lagerbolzen von zwei in die Lagervorrichtung festgesetzten Sicherungselementen beispielsweise von Rasthaken, Bolzen oder zwei Schrauben untergriffen sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass in die Lagervorrichtung an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit einem Zapfen versehene Scheiben festgesetzt sind, und dass die an dem Bauteil des Verstellbeschlages festgesetzten Verbindungslaschen in den freien, der Lagervorrichtung zugeordneten Endbereichen mit Schlitzen versehen sind, so dass die Zapfen in den Schlitzen einliegen. Die Sicherung erfolgt durch seitliche Bordscheiben, die mittels in die Lagervorrichtung eingedrehten Schrauben gehalten sind. Damit jedoch die Verbindung nicht ausschließlich kraftschlüssig erfolgt, ist vorgesehen, dass die Sicherungsscheiben formschlüssig mit den Verbindungslaschen verbunden sind. Dies erfolgt beispielsweise durch Ausnehmungen in einem Bauteil und durch entsprechende Vorsprünge in dem anderen Bauteil. Die Ausnehmungen sind zweckmäßigerweise in den Sicherungslaschen angeordnet, so dass dann die Vorsprünge an der Sicherungsscheibe angesetzt oder angeformt sind. Gemäß einer anderen Ausführung ist noch vorgesehen, dass die an dem Bauteil des Verstellbeschlages festgesetzten Verbindungslaschen durch eine Druck- oder Klemmplatte mit der Lager vorrichtung verbunden sind. Die Druck oder Klemmplatte ist beispielsweise durch zwei in die Lagervorrichtung eingedrehte Schrauben festgesetzt.
  • In einer weiteren Ausführung könnte die schwenkbare Lagerung der Antriebseinheit einem Bauteil des Verbindungsbeschlages durch ein oder mehrere Verbindungshebel gebildet sein, wobei in jedem Endbereich eines Verbindungshebels ein durch Kaltverformung hergestellter, zylindrischer Napf vorgesehen ist. Da die Verbindungshebel aus einem metallischen Werkstoff bestehen, könnte mittels eines geeigneten Werkzeuges und unter Verwendung eines geeigneten Werkstoffes der jeweilige Hebel hergestellt werden, so dass keine zusätzlichen Bolzen oder dergleichen erforderlich sind. Die Anordnung der Hebel kann unterschiedlich sein. So könnten an dem Bauteil des Verstellbeschlages zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Hebel festgesetzt sein, wobei die zylindrischen Näpfe entweder einander zugewandt oder einander abgewandt oder in gleicher Richtung zueinander stehen, das heißt, sie sind innen oder außen angeformt. Da die Hebel baugleich sind, können sie je nach der gewünschten Anordnung entsprechend gesetzt werden, so dass die Näpfe innen oder außen liegen. Ferner ist es auch denkbar, dass zwei Hebel verwendet werden, die sich berühren, so dass zwangsweise die zylindrischen Näpfe nach außen zeigen. Je nach Ausführung des Verbindungsbeschlages kann jedoch auch ein Hebel verwendet werden, wobei wahlweise der Napf in eine der beiden möglichen Richtungen zeigen kann. Grundsätzlich sind für die vorgenannten Ausführung alle Verbindungshebel baugleich.
  • Alternativ wäre es jedoch auch denkbar, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung und dem Bauteil des Verbindungsbeschlages durch eine Verbindungslasche oder durch mehrere Verbindungslaschen erfolgt, wobei bei zwei Verbindungslaschen diese wieder parallel und im Abstand zueinander stehen und dass in den Endbereichen ein massiver Bolzen eingesetzt ist, oder bei Verwendung einer Verbindungslasche das in den Endbereichen beidseitig je ein Bolzen angesetzt ist.
  • Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung nach näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung in perspektivischer Darstellung,
  • 2 die Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil als Einzelheit in einer Stirnansicht,
  • 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in der 2,
  • 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in der 2,
  • 5 und 6 die Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil in einer weiteren Ausführungsform in zwei verschiedenen Darstellungen,
  • 7 und 8 die Verbindung des Koppelelementes mit dem Anchlussteil in einer weiteren Ausführung in zwei verschiedenen Darstellungen zeigend,
  • 9 und 10 die Verbindung des Koppelelementes mit dem Anschlussteil in einer weiteren Ausführungsform in zwei verschiedenen Darstellungen zeigend,
  • 11 und 12 eine der 1 entsprechende Ausführung, jedoch mit einem zusätzlichen Sicherungselement für die Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil,
  • 13 bis 15 eine von den vorangegangenen Ausführungen abweichende Verbindung zwischen dem Koppelelement und dem Anschlussteil in drei verschiedenen Stellungen,
  • 16 eine weitere Möglichkeit der Ausbildung des Anschlussteiles in einer Stirnansicht,
  • 17 einen Schnitt längs der Linie XVII-XVII in der 16,
  • 18 die Lagerung des Gehäuses der Verstelleinrichtung an einem ortsfesten Bauteil des Verbindungsbeschlages zeigend,
  • 19 eine weitere Möglichkeit der Lagerung des Gehäuses der Antriebseinheit an dem ortsfesten Bauteil des Verbindungsbeschlages zeigend,
  • 20 bis 23 das Anschlussteil in verschiedenen Ausführungen zeigend,
  • 24 und 25 das Anschlussteil in zwei weiteren Ausführungen,
  • Die in den 1, 13 bis 15 dargestellte Verstelleinrichtung besteht aus einem noch näher erläuterten Einzelantrieb 11 und einem andeutungsweise dargestellten Beschlag 36, von dem aus Gründen der vereinfachten Darstellung das um seine Längsachse drehbare Eingangsglied 37 und ein ortsfestes rohrförmiges Bauteil 38 dargestellt sind. In den dargestellten Ausführungsbeispielen enthält der Einzelantrieb 11 ein Gehäuse 39, in dem in nicht näher dargestellter Weise der Antriebsmotor und ein die Motordrehzahl herabsetzendes Getriebe montiert sind. Das Getriebe ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Schneckentrieb, wobei das über die Schnecke und den Antriebsmotor angetriebene Schneckenrad mit einem Innengewinde versehen ist. Das Innengewinde steht mit einer nicht erkennbaren Gewindespindel 42 in Eingriff, die durch die Anbindung an das Eingangsglied 37 des Beschlages 36 gegen Drehung gesichert ist, so dass sie sich in einer Längsrichtung je nach Drehung des Schneckenrades bewegt. Die Gewindespindel ist von einem Motor umgeben, dessen freies Ende mit einem Koppelelement 40 fest verbunden ist. Das Koppelelement 40 ist klauenförmig gestaltet und mit einer schlitzartigen Ausnehmung 41 versehen, die sich von einer Längsseite bis zur anderen erstreckt, wobei die Längsseiten die Seiten sind, die in Richtung des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 verlaufen. Zur antriebstechnischen Koppelung mit dem Eingangsglied 37 des Beschlages ist auf das rohrförmige Eingangsglied ein U-förmiger Bügel 43 festgesetzt. Der Mittelschenkel liegt mit einem entsprechend der Breite des Koppelelementes 40 entsprechenden Bereich innerhalb des schlitzförmigen Ausnehmung 41. Durch die U-förmige Gestaltung des Bügels 43 wird der zur Drehung des Eingangsgliedes 37 notwendige Hebelarm geschaffen. Obwohl bei der gezeichneten Einbaulage des Einzelantriebes 11 eine Trennung des Koppelelementes 40 von dem Mittelschenkel des Bügels 43 nicht möglich ist, sind aus Sicherheitsgründen noch diverse Maßnahmen möglich, wie noch erläutert wird. Die Sicherung bei der Ausführung nach der 1 ist in den 2 bis 4 dargestellt. Danach hat der Mittelschenkel des Bügels 43 einen direkt an das Koppelelement 40 angrenzenden Bereich, der ein klein wenig breiter ist als das Koppelelement 40 und sich im Querschnitt vermindert bzw. eine Verriegelungsschikane bildet. In der dargestellten Ausführung geht insbesondere aus der 4 hervor, dass dieser querschnittsreduzierte Bereich ovalförmig ist, und dass die schlitzförmige Ausnehmung 41 in den freien Endbereichen verengt ist. Aus der 4 geht hervor, dass durch eine entsprechende Schrägstellung des Abtriebsgliedes des Einzelantriebes 11 das Koppelelement 40 über den querschnittsreduzierten Bereich auf den Mittelsteg sinngemäß aufgesteckt werden kann. In der normalen Betriebsstellung ist es dann nicht mehr möglich, dass das Koppelelement 40 vom Mittelschenkel des Bügels 43 abgehoben werden kann. Durch den querschnittsverminderten Bereich des Mittelschenkels des Bügels 43 und der verengten Öffnung des Koppelelementes 40 wird deshalb ein Formschluss zwischen dem Koppelelement 40 und dem Bügel 43 geschaffen.
  • Die Ausführung nach den 5 und 6 unterscheidet sich von der Ausführung nach den 1 bis 4 durch den Wegfall des querschnittreduzierten Bereiches des Mittelschenkels des Bügels 43. Die Sicherung erfolgt durch eine in das Koppelelement 40 eingedrehte Sicherungsschraube 44, die den Mittelschenkel untergreift, so dass dieser schließend in der schlitzförmigen Ausnehmung 41 einliegt. Die Sicherungsschraube 44 verläuft in Richtung der Längsachse des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 und steht im Versatz dazu. Anstelle einer Siche rungsschraube 44 könnte auch ein Bolzen verwendet werden, der mit einem gewissen Kraftaufwand in Bohrungen eingesetzt wird.
  • Bei der Ausführung nach den 7 und 8 wird der U-förmige Bügel 43 durch zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen 45, 46 ersetzt. Das Koppelelement 40 ist wiederum mit einer schlitzförmigen Ausnehmung 41 versehen, die jedoch um 90° gegenüber den Ausführungen nach den 1 bis 6 versetzt ist, so dass ein in die freien Endbereiche der Verbindungslaschen 45; 46 eingesetzter Bolzen 47 in der Funktionsstellung gemäß der 8 darin einliegt. Die Sicherung erfolgt wiederum durch eine Sicherungsschraube 44, die entsprechend der Ausführung nach den 5 und 6 quer zum einliegenden Bolzen 47 steht. Auch bei dieser Ausführung könnte die Schraube durch einen fest eingesetzten Bolzen ersetzt werden.
  • An Stelle der Sicherungsschraube 44 gemäß den 5 bis 8 stellt die Verwendung beispielsweise einer Rastklinke als Verriegelungselement auch eine denkbare, mögliche Lösung dar.
  • Die Ausführung gemäß den 9 und 10 unterscheidet sich von der Ausführung gemäß den 7 und 8 und auch der 1 bis 6 durch die andersartige Gestaltung des Koppelelementes 40. Entgegen den vorhergehenden Ausführungen ist das Koppelelement 40 nunmehr nicht klotzartig gestaltet, sondern besteht aus einem Rohrabschnitt, enthält jedoch wiederum die schlitzförmige Ausnehmung 41. In diese schlitzförmige Ausnehmung 41 liegt in der Funktionsstellung gemäß der 10 der Bolzen 47, es ergibt sich jedoch von selbst, dass auch der Mittelschenkel des Bügels 43 darin einliegen könnte. Die Sicherung erfolgt in vorteilhafter Weise durch einen Sicherungsclipskörper 48, der aus einem form- und materialfedernden Material, vorzugsweise aus einem Kunststoff besteht, wie anhand der 11 und 12 noch erläutert wird. Es sei noch erwähnt, dass durch den U-förmigen Bügel oder durch die beiden Verbindungslaschen 45, 46 das Anschlusselement des andeutungsweise dargestellten Beschlages gebildet wird.
  • In den 11 und 12 ist dargestellt, dass die Sicherung des Koppelelementes 40 mit dem Verbindungsteil des Eingangsgliedes 37 des Beschlages durch einen Sicherungsclipskörper 48 erfolgt, der in Längsrichtung des Eingangsgliedes 37 U-förmig ist und im aufgesetzten Zustand gemäß der 12 den Mittelschenkel des Bügels 43 oder des Bolzens. 47 untergreift und die obere Fläche des Koppelelementes 40 übergreift. Der Vorteil eines solchen Körpers liegt darin, dass keine zusätzlichen Bohrungen oder dergleichen im Koppelelement 40 vorhanden sein müssen. Der Sicherungsclipskörper 48 und das Koppelelement 40 können dabei auch ein Formteil, vorzugsweise ein einstückiges Formteil bilden.
  • In den 13 bis 15 wird ein weiterer Lösungsvorschlag dargestellt. Der Einzelantrieb 11 unterscheidet sich dadurch, dass am freien Ende des Abtriebsgliedes 42 ein Querbolzen 49 festgelegt ist, der entsprechend der 15 in seiner Funktionsstellung parallel und im Abstand zur Drehachse des Eingangsgliedes 37 des Beschlages 36 steht. Das fest mit dem Eingangsglied 37 verbundene Anschlussteil besteht in diesem Fall wiederum aus zwei parallel und im Abstand zueinander verlaufenden Verbindungslaschen 50, 51, die jedoch an den freien, dem Eingangsglied 37 abgewandten Enden mit jeweils einem durch Kaltverformung hergestellten Napf 52 versehen sind, die an den einander abgewandt liegenden Seiten stehen, so dass gegebenenfalls unter elastischer Verformung der Verbindungslaschen 50, 51 der Querbolzen 49 mit seinen Endbereichen in die Näpfe 52, 53 eingesetzt werden kann. Zum besseren Einfädeln des Querbolzens 49 ist dieser an seinen Endbereichen mit Keilflächen 54 versehen. Die 14 zeigt eine Zwischenstellung, in der ein Endbereich bereits in den Napf 52 eingesteckt ist. Der Vorteil dieser Ausführung liegt auch darin, dass keine zusätzlichen Sicherungselemente notwendig sind, dass lediglich die Länge des Querbolzens 49 auf den Abstand der Verbindungslaschen 50, 51 abgestimmt werden muss. Die 15 zeigt die funktionsfähige Verbindung zwischen dem Abtriebsglied 42 und den Verbindungslaschen 50, 51.
  • Die 16 und 17 zeigen eine weitere Möglichkeit der Anbindung des Abtriebsgliedes 42 des Einzelantriebes 11 an das Eingangsglied 38 des Beschlages 36. Danach ist das Eingangsglied 38 wiederum mit einer Verbindungslasche 55 oder einem Hebel fest verbunden, dessen freies Ende eine durch Tiefziehen hergestellte, einseitig offene Tasche 56 bzw. einen Napf aufweist. Darin könnte wieder ein Bolzen eingesteckt werden, wobei auch eine weitere Verbindungslasche 55 mit dem Bauteil 38 verbunden sein könnte.
  • Die 18 bis 25 zeigen verschiedene Möglichkeiten der Koppelung des Gehäuses 39 mit dem Bauteil 38 des Beschlages 36. In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist am Gehäuse 39 an der dem Koppelelement 40 zugewandten und abgewandten Seite jeweils eine Lagervorrichtung 57; 58 angesetzte Im Normalfall wird nur eine Lagervorrichtung 57 oder 58 verwendet, wobei in der nachfolgenden Beschreibung nur die Verbindung unter Benutzung der Lagervorrichtung 57 beschrieben wird. Bei der Ausführung gemäß der 18 enthält die klotzartige Lagervorrichtung 57 zwei zum Abtriebsglied 42 des Einzelantriebes 11 sich erstreckende, in Richtung zum Bauteil 38 offene Ausnehmungen 59. Im Abstand zu den äußeren Flächen sind diese Ausnehmungen 59 mit zwei Nuten versehen, in die im montierten Zustand die Köpfe 60 von Lagerbolzen 61 eingreifen, wobei die Durchmesser der Köpfe 60 größer ist als die des restlichen Teils des Lagerbolzens. Die Lagerbolzen 61 sind an den einander abgewandten Seiten von zwei weiteren Verbindungslaschen 62, 63 gehalten. Die Sicherung dieser Lagerung erfolgt durch zwei Sicherungsschrauben 64, 65, die in die Lagervorrichtung bzw. den Lagerklotz 57 so eingedreht werden, dass die im Durchmesser kleineren Teile der Lagerbolzen 61 untergriffen sind.
  • Da es sich bei den Lagervorrichtungen 57, 58 um Formteile handelt, könnten hier auch Verrastungsabschnitte angeformt sein, welche die Bolzen 61 nach erfolgter Montage des Einzelantriebes 11 in dem Möbel zumindest teilweise umgreifen, so dass diese die Funktion der Sicherungsschrauben übernehmen.
  • Weiterhin könnte stellvertretend für die angeformten Verrastungsabschnitte in dem Bereich der Aufnahme der Bolzen 61 ein Sicherungselement beispielsweise in Form eines Verrastungselementes eingebracht sein.
  • Bei der Ausführung nach der 19 sind die Verbindungslaschen 62, 63 in ihren freien Endbereichen beispielsweise in Richtung des Getriebegehäuses 39 mit offe nen Ausnehmungen 66, 67 versehen. In der Lagervorrichtung 57 sind zwei mit Zapfen versehene Scheiben 68, 69 gelagert, indem die an den einander zugewandten Seiten liegenden Zapfen in Bohrungen eingreifen, und die quer zum Abtriebsglied 42 stehen. Die Sicherung der Scheiben 68, 69 erfolgt durch zwei weitere Bordscheiben 70, 71, die mittels Schrauben 72, 73 gehalten werden. Damit die Verbindungslaschen 62, 63 sich nicht von den Zapfen der Scheiben 68, 69 wegbewegen können, sind die Bordscheiben 70, 71 formschlüssig mit den angrenzenden Bereichen der Ausnehmungen 66, 67 verbunden. Dazu sind in den angrenzenden Bereichen Öffnungen vorgesehen, in die Vorsprünge der Bordscheiben 70, 71 eingreifen, wobei die Ausbildung auch umgekehrt sein könnte.
  • In einer weiteren, jedoch nicht näher dargestellten Ausführungsform sind die Scheiben 68, 69 und/oder die Bordscheiben 70, 71 mit einem stufigen Ansatz versehen, welche die Verbindungslaschen 62, 63 zumindest teilweise umgreift.
  • Entgegen der Darstellung könnten die Verbindungslaschen 62, 63 auch als Flachprofile oder Winkelprofile gestaltet sein und mittels einer von außen wirkenden Druck- oder Klemmplatte gehalten werden. Die Druck- oder Klemmplatte könnte durch Schrauben mit der Lagervorrichtung 57 verbunden werden.
  • Die 20 bis 23 zeigen wiederum verschiedene Möglichkeiten der Verbindung der Lagervorrichtung 57 mit dem Bauteil 38 des Beschlages 36. Bei den Ausführungen nach den 20 bis 22 sind auf das Bauteil 38 wiederum zwei Verbindungslaschen 74, 75 aufgesetzt. Bei allen Ausführungen sind die freien Endbereiche wiederum mit durch Kaltverformung hergestellten Näpfen 76, 77 versehen. Bei der Ausführung nach der 20 sind die Näpfe 76, 77 an den einander zugewandten Flächen angeformt, während bei der Ausführung nach der 21 die Näpfe 76, 77 an den einander abgewandten Seiten angeformt sind. Die Verbindungslaschen 74, 75 sind jedoch baugleich, sie werden lediglich um einen Winkel von 180° verdreht, und der Abstand wird bei der Ausführung nach der 21 verringert. Bei der Ausführung nach der 22 liegen die Verbindungslaschen 74, 75 aneinander, so dass entsprechend der Ausführung nach der 21 die Näpfe 76, 77 außen stehen. Bei der Ausführung nach der 23 wird nur eine Verbindungslasche 75 eingesetzt, wobei diese Lasche auch um 180° gedreht werden könnte. Die Näpfe 76, 77 könnten in Bohrungen der Lagervorrichtung 57 eingreifen.
  • Bei der Ausführung nach der 24 sind auf das Bauteil 38 des Beschlages 36 wiederum zwei im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen 78, 79 aufgesetzt. Im freien Endbereich ist ein mit seiner Längsachse parallel und im Abstand zur Längsachse des Bauteils 38 verlaufender Bolzen 80 befestigt. Der Bolzen 80 könnte in geeigneter Weise an der Lagervorrichtung 57 gelagert sein. Bei der Ausführung nach der 25 ist dieser Bolzen 80 in eine Verbindungslasche 78 eingesetzt und er steht beidseitig vor. Die Lagervorrichtung 57 müsste darin entsprechend gestaltet werden.
  • In nicht dargestellter Weise ist auch eine kinematische Umkehr des Getriebes möglich. Das Schneckenrad und die Spindel bilden eine ortsfeste, jedoch drehbare Einheit, so dass sich eine auf die Spindel aufgesetzte Spindelmutter in Längsrichtung der Spindel verschiebt. Das Abtriebsglied der Verstelleinrichtung ist nun die Spindelmutter und/oder ein oder mehrere darauf aufgesetzte Bauteile.

Claims (36)

  1. Verstelleinrichtung für die verstellbaren Bauteile eines Möbels, die aus einer elektromotorischen Antriebseinheit (11) und einem Verstellbeschlag (36). besteht, und die Antriebseinheit (11) ein verfahrbares Abtriebsglied (42) aufweist, welches ein fest darauf aufgesetztes Koppelelement (40) aufweist, welches mit einem am Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) befestigtes Anschlussteil (43) verbunden ist, und dass die Antriebseinheit (11) ein Gehäuse (39) aufweist, welches an einem Bauteil (38) des Verstellbeschlages (36) durch Verbindungselemente verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (40) klauenförmig ausgebildet ist und eine schlitzartige Ausnehmung (41) aufweist und dass das Anschlussteil (43) einen stangenförmigen, in die schlitzartige Ausnehmung (41) einliegenden Bereich aufweist.
  2. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzartige Ausnehmung (41) des Koppelelementes (40) sich von den beiden in Längsrichtung des Abtriebsgliedes (42) der Antriebseinheit (11, 12) verlaufenen Längsseiten aus erstreckt.
  3. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzartige Ausnehmung (41) in Richtung zum Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) offen oder geschlossen ist.
  4. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzartige Ausnehmung (41) nach vorn, zu der der Antriebseinheit (11, 12) abgewandten Seite offen ist, und dass an den Endbereichen der beiden die schlitzartige Ausnehmung (41) begrenzenden Schenkel zwei fluchtende Bohrungen vorgesehen sind, in die ein Sicherungsbolzen, eine Sicherungsschraube (44) oder dergleichen einsetzbar ist.
  5. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Koppelelement (40) in seinem Grundaufbau oder seiner Grundkontur nach Art eines Klotzes oder eines Bolzens bzw. eines Rohrabschnittes ausgebildet ist, dessen Längsachse in Richtung der Längsachse des Abtriebsgliedes (41) der Antriebseinheit (11) verläuft.
  6. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (40) mehrteilig aufgebaut ist.
  7. Verstelleinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzartige Ausnehmung (41) an der Einfuhrseite verengt ist, und dass der eingreifende Bereich des Anschlussteiles (43) zur Einführung in die schlitzartige Ausnehmung (41) querschnittsreduziert ist, und dass, bezogen auf die Betriebsstellung des Koppelelementes (40), der querschnittsreduzierte Bereich seitlich neben dem Koppelelement (40) liegt.
  8. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in die schlitzartige Ausnehmung (41) liegende Bereich des Anschlussteiles (43) mittels eines das Anschlussteil (43) und das Koppelelement (40) umgreifenden Sicherungsclipskörper (48) gesichert ist.
  9. Verstelleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsclipskörper (48), mit Blick auf die Längsachse des Eingangsgliedes (37) des Verstellbeschlages (36) gesehen, U-förmig gestaltet und aus einem Kunststoff hergestellt ist.
  10. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil als U-förmiger Bügel (43) ausgebildet ist, dessen freie Enden an dem Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) festgelegt sind.
  11. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil (43) aus mindestens einer quer zum Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) sowie daran festgelegten Verbindungslaschen (45, 46) besteht, in dessen freien Endbereich ein parallel und im Abstand zur Längsachse des Eingangsgliedes (37) stehender Bolzen (47) eingesetzt ist.
  12. Verstelleinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil (43) aus zwei. parallel und im Abstand zueinander stehenden Verbindungslaschen (45, 46) besteht, und dass der Bolzen (47) in die Endbereiche eingesetzt ist.
  13. Verstelleinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslasche (55) bzw. die Verbindungslaschen in dem Endbereich bzw. in den Endbereichen jeweils eine durch Kaltverformung hergestellten Napf (56) aufweist, in den bzw. in die ein Bolzen einsetzbar ist.
  14. Verstelleinrichtung (10) für die verstellbaren Bauteile eines Möbels, die aus einer elektromotorischen Antriebseinheit (11) und einem Verstellbeschlag (36) besteht, und die Antriebseinheit (11) ein linear verfahrbares Abtriebsglied (42) aufweist, welches ein fest darauf aufgesetztes Koppelelement (40 aufweist, welches mit einem am Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) befestigtes Anschlussteil (43) verbunden ist, und dass die Antriebseinheit (11) ein Gehäuse (39) aufweist, welches an einem Bauteil (38) des Verstellbeschlages (36) durch Verbindungselemente verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Eingangsglied (37) des Verstellbeschlages (36) zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen (50, 51) festgelegt sind, und dass die freien Enden durch Kaltverformung hergestellte Näpfe (52, 53) aufweisen, die an den äußeren, einander abgewandt liegenden Seiten der Verbindungslaschen (50, 51) stehen, und dass das Koppelelement (40) als ein an dem Abtriebsglied (42) der Antriebseinheit (11, 12) festgelegter Bolzen (49) ausgebildet ist.
  15. Verstelleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (49) an seinen Endbereichen mit Keilflächen (54) ausgestattet ist.
  16. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass außenseitig am Gehäuse (39) an der dem Koppelelement (40) zugewandten und/oder abgewandten Seite eine Lagervorrichtung (57, 58) zur schwenkbaren Lagerung des Gehäuses an einem Bauteil (38) des Verstellbeschlages (36) angesetzt oder angeformt ist.
  17. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagervorrichtung (57, 58) mindestens eine, vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende, in Richtung zum Bauteil (38) des Verstellbeschlages (36) offene Ausnehmungen (59) aufweist, die im Abstand zu den äußeren freien Flächen Nuten aufweisen, in die die Köpfe (60) von zwei Lagerbolzen (61) eingreifen.
  18. Verstelleinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbolzen (61) quer zum Abtriebsglied (42) der Antriebseinheit (11) stehen.
  19. Verstelleinrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbolzen (61) an der der Lagervorrichtung (57, 58) zugewandten Seite von zwei parallel und im Abstand sowie fest an dem Bauteil (38) des Verstellbeschlages (36) angesetzten Verbindungslaschen (62, 63) angeordnet sind.
  20. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbolzen (61) von zwei in die Lagervorrichtung (57, 58) festgesetzten Sicherungselementen (64, 65) beispielsweise Rasthaken, Bolzen, zwei Schrauben oder dergleichen untergriffen sind.
  21. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lagervorrichtung (57, 58) an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit ei nem Zapfen versehene Scheiben (68, 69) festgelegt sind, und dass die Verbindungslaschen (62, 63) in den freien Endbereichen mit Schlitzen (66, 67) versehen sind, in denen die Zapfen der Scheiben (68, 69) einliegen.
  22. Verstelleinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung der Verbindungslaschen (62, 63) durch seitlich anliegende Bordscheiben (70, 71) erfolgt, die mittels in die Lagervorrichtung (57, 58) eingedrehten Schrauben (72, 73) gehalten sind.
  23. Verstelleinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Bordscheiben (70, 71) formschlüssig mit den Verbindungslaschen (62, 63) in Eingriff stehen.
  24. Verstelleinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der formschlüssige Eingriff der Bordscheiben (70, 71) mit den Verbindungslaschen (62, 63) durch Ausnehmungen und darin eingreifende Ansätze erfolgt, und dass vorzugsweise die Ausnehmungen in den Randbereichen der Schlitze (66, 67) der Verbindungslaschen (62, 63) und die Ansätze in den Bordscheiben (70, 71) vorgesehen sind.
  25. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslaschen (62, 63) mit einer mit der Lagervorrichtung (57, 58) verbundenen Klemm- oder Druckplatte gehalten sind.
  26. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch ein oder mehrere Verbindungslaschen (74, 75) gebildet ist, und dass in jedem Endbereich der Verbindungslasche (74, 75) ein durch kalte Verformung gebildeter, zylindrischer Napf (76, 77) vorgesehen ist.
  27. Verstelleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen (74, 75) gebildet ist und dass die Näpfe (76, 77) an den einander zugewandten Seiten der Verbindungslaschen (74, 75) angeformt sind.
  28. Verstelleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch zwei parallel und im Abstand zueinander verlaufenden Verbindungslaschen (74, 75) gebildet ist, und. dass die Näpfe. (76, 77) an den einander abgewandten Seiten angeformt sind.
  29. Verstelleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch zwei aneinanderliegende Verbindungslasche (74, 75) gebildet ist, und dass die Näpfe (76, 77) an den einander abgewandt liegenden Seiten angeformt sind.
  30. Verstelleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch eine Verbindungslasche (75) gebildet ist.
  31. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslaschen (74, 75) baugleich ausgebildet sind.
  32. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch zwei parallel und im Abstand zueinander stehende Verbindungslaschen (78, 79) gebildet ist, und dass in die freien Endbereiche der Verbindungslaschen (78, 79) ein Bolzen (80) eingesetzt ist.
  33. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Lagervorrichtung (57, 58) und dem Bauteil (38) des Verbindungsbeschlages (36) durch eine Verbindungslasche (78) gebildet ist, und dass ein gegenüber den beiden Außenflächen vorstehender Bolzen (80) eingesetzt bzw. angesetzt ist.
  34. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet; dass das Verriegelungselement beispielsweise aus einer Rastklinke besteht.
  35. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheiben (68, 69) und/oder die Bordscheiben (70, 71) mit jeweils einem stufigen Ansatz versehen sind, welcher die Verbindungslaschen (62, 63) zumindest teilweise umgreift.
  36. Verstelleinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneckenrad und die Spindel eine Einheit bilden, die ortsfest und drehbar gelagert ist, so dass sich bei Drehung eine auf die Spindel aufgesetzte Spindelmutter in Längsrichtung der Spindel verfahrbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2009000350A1 (de) * 2007-06-28 2008-12-31 Linrot Holding Ag Elektromotorisch verstellbare stützeinrichtung

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