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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Profilrahmenkonstruktion.
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Profilrahmenkonstruktionen
werden im Fassadenbau, bei Türen
und Fenstern eingesetzt und umfassen mindestens ein Ausfachungselement
sowie Metallhalbprofile, die mit Hilfe von Dämmleisten thermisch voneinander
isoliert sind. Profilrahmenkonstruktionen müssen auch vorgeschriebene Brandschutzerfordernisse
erfüllen,
wobei eine geeignete Lösung
angestrebt wird, die neben dem Erfordernis einer ausreichenden Stabilität im Brandfall auch
eine gute Wärmedämmung im
Normalgebrauch erreicht.
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Im
Stand der Technik sind zahlreiche Brandschutzkonstruktionen bekannt.
Bei der in der
EP 0 927
809 A2 beschriebenen Profilrahmenkonstruktion sind zwischen
den die Metallprofile thermisch trennenden Dämmleisten Einschubprofile vorgesehen, die
mit energieverzehrenden Materialien beplankt sind. Das Einschubprofil
wird lediglich in den Hohlraum zwischen zwei benachbarten Dämmleisten
eingeschoben, während
die glashaltende Struktur mit den Metallhalbprofilen verbunden ist.
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Bei
dem in der WO92/01388 beschriebenen Verbundprofil zur Fertigung
von Brandschutztüren
ist ein Kernprofil vorgesehen, das die Brandschutzfunktion übernimmt.
Das Kernprofil weist zusätzliche
Verankerungselemente auf, die in eine Isolationsmasse zwischen dem
Kernprofil und den Außenprofilen
hineinragen. Im Brandfall schmilzt nur jener Teil des äußeren Profils
ab, der den Überschlag
längs des Schließspaltes
zwischen Türplatte
und Türstock
bildet. Dieser Bereich wird aber durch die Wirkung einer dort vorgesehenen
Intumescentdichtung versiegelt.
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Die
EP 0 785 334 B1 beschreibt
ein Brandschutzprofil mit einer Brandschutzverglasung sowie Metallhalbprofilen,
die jeweils über
Dämmleisten
mit einem Kernprofil verbunden sind. Durch die thermische Trennung
des Kernprofils verbessert sich die Standfähigkeit der Profilrahmenkonstruktion
im Brandfall. Eine weitere Verbesserung lässt sich erzielen, indem die
Hohlräume
zwischen Kernprofil und den Profilhalbschalen mit einem Isolierprofil
gefüllt sind,
das aus hitzebeständigem
Material besteht.
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Darstellung
der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Profilrahmenkonstruktion
vorzuschlagen, die auf der Basis herkömmlicher, thermisch getrennter
Metallprofile die geforderten Brandschutzeigenschaften besitzt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Profilrahmenkonstruktion mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine herkömmliche Profilrahmenkonstruktion
vorzusehen mit mindestens einem Ausfachungselement sowie Metallhalbprofilen,
zwischen denen sich Dämmleisten
erstrecken. Die Dämmleisten
dienen dazu, die Metallhalbprofile thermisch voneinander zu isolieren.
Erfindungsgemäß ist im
Bereich der Dämmleisten
ein Stützprofil
angeordnet und das mindestens eine Ausfachungselement ist zumindest
im Brandfall mit dem mindestens einen Stützprofil verbunden. Durch diese
Maßnahme
wird im Brandfall die Ebene der Ausfachungselemente mit der Ebene der
thermischen Trennung der Metallhalbprofile zuverlässig zusammengehalten
und bildet eine durchlaufende Einheit bestehend aus Ausfachungselement
oder Ausfachungselementen, aus Stützprofil und/oder aus Dämmleiste.
Im Brandfall bleibt diese durchlaufende Einheit möglichst
lange bestehen, während
die restliche Rahmenkonstruktion zerstört werden darf.
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Die
thermische Trennung zwischen den Metallhalbprofilen bleibt im Normalfall,
d.h. in dem Betriebszustand ohne Brandeinwirkung, bestehen und das
zentrale Stützprofil
im Bereich der thermischen Trennung stellt die gewünschte durchlaufende
Einheit zwischen Ausfachungselementen im Brandfall sicher.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
folgen aus den übrigen
Ansprüchen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Halteprofil mit dem mindestens einen Stützprofil durch eine Schraubenverbindung
oder Nietverbindung verbunden. Bei dieser Ausführungsform ist auch im Normalfall,
der oben als der Zustand ohne Brandeinwirkung definiert wurde, eine
feste Verbindung zwischen dem mindestens einen Stützprofil
und dem mindestens einen Ausfachungselement vorhanden.
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Alternativ
wird diese feste Verbindung erst im Brandfall hergestellt. Unter "Brandfall" ist zu verstehen,
dass eine ausreichende thermische Belastung aufgetreten ist, die
das Aufschäumen
von Intumescentmaterial in der Profilrahmenkonstruktion ausgelöst hat.
Hierbei hat es sich als eine bevorzugte Ausführungsform erwiesen, das Halteprofil,
die angrenzende Dämmleiste
sowie das angrenzende Stützprofil
jeweils mit miteinander fluchtenden Durchbrüchen zu versehen und Intumescentmaterial
im Bereich der fluchtenden Durchbrüche anzuordnen. Der Intumescentstreifen
kann dabei beispielsweise zwischen der Dämmleiste und dem Halteprofil
des Ausfachungselements angeordnet sein. Im Brandfall schäumt das Intumescentmaterial
auf und durchdringt dabei die miteinander fluchtenden Durchbrüche, so
dass sich eine feste Verbindung zwischen Halteprofil, Dämmleiste
sowie Stützprofil
bildet. Eine weitere Ausführungsform
besteht darin, dass das Intumescentmaterial das Ausfachungselement
sowie die Verbindung zwischen Stützprofil
und Intumescentstreifen umschäumt.
Diese Verbindung kann einen Nietkopf oder Schraubkopf aufweisen,
dessen Umschäumen
eine formschlüssige
Verbindung erzeugt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das mindestens eine Stützprofil
ein Hohlprofil und besitzt einen geschlossenen Querschnitt. Der
Vorteil dieser Maßnahme
besteht darin, dass mit geringer Wanddicke eine hohe Festigkeit
erzielt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich
im geschlossenen Querschnitt ein oder mehrere energieverzehrende
Elemente und/oder ein oder mehrere Intumescentelemente befinden
können.
In den geschlossenen Querschnitt können somit zur Verbesserung
des Brandverhaltens geeignete Elemente eingeschoben werden.
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Es
hat sich als vorteilhaft herausgestellt, die gesamte Profilrahmenkonstruktion
so zu gestalten, dass ein einzelnes des mindestens einen Stützprofils mit
zwei Dämmleisten
verbunden ist. Auf diese Weise lässt
sich durch das Einbringen eines Stützprofils zwischen jeweils
zwei Dämmleisten
auf besonders einfache Weise die oben diskutierte, durchlaufende Brandschutzebene
erzeugen.
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Vorzugsweise
weist das mindestens eine Stützprofil
Halteansätze
auf, die in entsprechend gestaltete Aufnahmegeometrien der Metallhalbprofile eingreifen.
Im Brandschutzfall bietet dies die zusätzliche Sicherheit, dass die
Metallhalbprofile durch die Stützprofile
gehalten werden und somit im Brandfall die gesamte Profilrahmenkonstruktion
länger
zusammengehalten wird. Die Halteansätze sind dabei vorzugsweise
so vorgesehen, dass sie nur abschnittsweise über die Länge des mindestens einen Stützprofils
angeordnet sind. Alternativ können
natürlich auch
entlang eines Dämmelementstreifens
eine Vielzahl einzelner Stützprofile
angeordnet sein, die jeweils Halteansätze aufweisen. Diese Konstruktion wird
der Grundidee gerecht, dass die Halteansätze nur im Brandfall eine Haltefunktion
ausüben
sollen, während
aus wärmetechnischer
Sicht die Brückenbildung
zwischen den Metallhalbprofilen unerwünscht ist. Aus diesem Grund
können
die Halteansätze
sowie die Aufnahmegeometrien der Metallhalbprofile auch so gestaltet
sein, dass im Normalfall die Halteansätze berührungslos in die Aufnahmegeometrien der
Metallhalbprofile eingreifen. Die Halteansätze bestehen vorzugsweise aus
Stahl, vorzugsweise CrNi-Stahl, und weisen eine Wandstärke unter
1mm, vorzugsweise unter 0,7mm, am meisten bevorzugt zwischen 0,3mm
und 0,5mm auf.
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Eine
alternative, bevorzugte Ausführungsform
sieht ein Stützprofil
vor, von dem mindestens eine Außenfläche eine
Emissivität
von ε < 0,50, bevorzugt ε < 0,30 und am meisten
bevorzugt ε < 0,10 besitzt. Durch
die geringe Emissivität
mindestens einer Außenfläche des
Stützprofils
wird die Wärmedämmung weiter
erhöht.
Dabei ist es einerseits möglich,
eine besondere Beschichtung des Stützprofils vorzusehen oder aber
das Stützprofil
aus einem geeigneten Metallwerkstoff, z.B. Aluminium, vorzusehen,
dessen Oberfläche
zusätzlich
noch poliert sein kann.
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Alternativ
hierzu oder aber auch bei der Differenzierung einzelner Außenflächen ergänzend kann
mindestens eine Außenfläche des
Stützprofils eine
Isolierschicht aufweisen, die so ausgestaltet ist, dass sie im Brandfall
aufschäumend
oder energieverzehrend ist.
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Eine
alternative, bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, dass an dem mindestens einen Stützprofil getrennt vorgesehene
Klammern angebracht sind, die in entsprechend gestaltete Aufnahmegeometrien
der Metallhalbprofile eingreifen.
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Vorzugsweise
besteht das mindestens eine Stützprofil
aus Metall, vorzugsweise Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Messing,
oder aus Holz oder aus einem mineralischem Baustoff.
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Durch
diese geeignete Materialwahl lässt sich
eine sehr dünne
Wandstärke
erzielen, wodurch sich zum einen der Materialeinsatz verringert
und zum anderen die für
eine Wärmeleitung
zur Verfügung
stehenden Materialquerschnitte sehr gering gehalten werden.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst
das mindestens eine Stützprofil
einzelne Metallabschnitte, die über
Zwischenabschnitte aus Kunststoff miteinander verbunden sind. Auf
diese Weise lässt
sich das Stützprofil
als gesamte, vorkonfektionierte Baueinheit einfach einschieben,
ohne dass außerhalb
der eigentlich vorgesehenen Befestigungsstellen zwischen Stützprofil
und Halteprofil Metall mit erhöhter
Wärmeleitfähigkeit
in der Profilrahmenkonstruktion angeordnet ist.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung des Stützprofils
sieht auf einer der Dämmleiste
zugewandten Seite einen Schraubkanal vor. Durch diese Maßnahme lässt sich
auf besonders bequeme Weise die Halteleiste mit dem Stützprofil
verschrauben, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass eine
korrekte Justierung des Stützprofils
relativ zur Halteleiste stattfindet. Diese Maßnahme einer exakten Positionierung
kann beispielsweise dann von Interesse sein, wenn Halteansätze berührungslos
in entsprechend gestaltete Aufnahmegeometrien der Halteprofile eingreifen
sollen. Besondere Gestaltungsalternativen sind bevorzugt, wenn das
Stützprofil
aus Holz oder einem mineralischen Werkstoff besteht. Als mineralische
Werkstoffe können
beispielsweise Gips mit oder ohne Fasern, Glas, gebackenes Glasgranulat
oder ein Gemisch aus Wasserglas und Siliziumoxid bzw. Aluminiumoxid
verwendet werden. So kann in diesem Fall aufgrund der guten Isolationseigenschaften
des Stützprofils
der zur Verfügung
stehende Raum zwischen den Metallhalbprofilen im Wesentlichen vollständig gefüllt sein.
Weiterhin kann das Stützprofil
Halteansätze
aufweisen, die in entsprechend geformte Aufnahmegeometrien der Metallhalbprofile
eingreifen. Durch das Herstellen einer Formschlussverbindung kann
der Zusammenhalt zwischen den Metallhalbprofilen zusätzlich erhöht werden,
wodurch sich die Gesamteigenschaften der Profilrahmenkonstruktion
im Brandfall weiter verbessern lassen.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass mindestens eine Metalleinalge längs des aus Holz oder einem
mineralischen Werkstoff bestehenden Stützprofils durchlaufend oder
stückweise
angeordnet ist, in welche das Befestigungsmittel eingreift. Die
Metalleinlage kann lose in das Stützprofil eingelegt oder in
diese eingeschoben sein. Alternativ ist es auch möglich, die Metalleinlage
auf das Stützprofil
zu kleben, zu schrauben oder zu nageln. Die Metalleinlage kann sich
dabei über
die volle Breite des Stützprofils
erstrecken, oder aber schmaler als das Stützprofil sein. Die Verbindung
der Metalleinlage mit dem Halteprofil für das Ausfachungselement erfolgt über eine
Verschraubung, wobei die Schrauben entweder in Bohrlöcher eingreifen,
die in der Metalleinlage bereits vorgesehen sind oder aber in einen
längs der
Metalleinlage vorgesehenen Schraubkanal einrücken. Alternativ können auch
selbstschneidende Schrauben verwendet werden.
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Nach
einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann es bevorzugt
sein, dass die Verbindung zwischen dem mindestens einen Stützprofil
und der mindestens einen Dämmleiste
eine Verklebung umfasst. Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, Dämmleiste
und Stützprofil
bereits als eine vom Hersteller vorkonfektionierte Baueinheit zwischen
die Metallhalbprofile einschieben zu können. Das Vorhandensein einer
Verklebung schließt
allerdings nicht aus, dass die Halteleiste an das Stützprofil
z.B. über
eine Schraubenverbindung befestigt wird, wobei am Stützprofil
zur genauen Ausrichtung ein Schraubkanal vorgesehen sein kann.
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Es
ist bevorzugt, das mindestens eine Stützprofil so auszugestalten,
dass es eine Vielzahl von Durchbrüchen, vorzugsweise in Form
kreisrunder Löcher
oder länglicher
Schlitze, umfasst.
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Neben
der obengenannten Möglichkeit,
in ein mit geschlossenem Querschnitt gestaltetes Stützprofil
energieverzehrende oder im Brandfall aufschäumende Elemente einzuschieben,
kann auch auf die Oberfläche
des mindestens einen Stützprofils eine
energieverzehrende Schicht bereichsweise oder vollflächig aufgebracht
sein. Die energieverzehrende Schicht kann im Falle der Gestaltung
des Stützprofils mit
einem geschlossenen Querschnitt nur auf der Innenseite des Querschnitts
oder nur auf der Außenseite
des Querschnitts, wie auch auf sowohl der Innen- wie auch der Außenseite
des Querschnitts angeordnet sein.
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Alternativ
hierzu kann die Profilrahmenkonstruktion weiterhin mindestens ein
energieverzehrendes Element umfassen, das auf mindestens einem Teil
der Oberfläche
des mindestens einen Stützprofils angeordnet
ist. Derartige energieverzehrende Brandschutzplatten bestehen beispielsweise
aus Gipskarton und sind unter den Handelsbezeichnungen Promat oder
Fermacell bekannt. In gleicher Weise kann aber auch anstelle des
mindestens einen energieverzehrenden Elements ein Intumescentelement
angeordnet sein. Das Anordnen energieverzehrender Elemente besitzt
den Vorteil, dass im Brandfall die Widerstandszeit des Stützprofils
erhöht
wird, weil innerhalb der energieverzehrenden Elemente eine Umwandlungsreaktion
in der Kristallstruktur stattfindet und dabei Kristallwasser freigesetzt
wird. Intumescentmaterialien schäumen
im Brandfall auf und schließen
vorhandene Hohlräume
der Profilrahmenkonstruktion. Rauch, Gase oder Flammen können dann
die Hohlräume
nur schwer durchdringen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weisen die Dämmleisten
Fixieransätze auf,
welche das angrenzende Stützprofil
lagefixieren. Diese Maßnahme
stellt zum einen eine zusätzliche Fixierung
im Brandfall sicher, zum anderen dienen die Fixieransätze aber
auch als Montagehilfe, um die korrekte Position der Stützprofile
an den Dämmleisten
zu definieren. Zusätzlich
können
den Fixieransätzen
sogar Haltefunktionen zukommen, indem die Fixieransätze so gestaltet
sind, dass sie die angrenzenden Stützprofile umgreifen und somit
an einer Bewegung in zwei Richtungen hindern.
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Um
das Brandschutzverhalten weiterhin zu verbessern, können die
Dämmleisten
aus Kunststoff bestehen, in den eine Metallverstärkung eingebettet ist. Durch
diese Maßnahme
lässt sich
die Standzeit der Dämmleisten
im Brandfall erhöhen.
In gleicher Weise können
auch die Stützprofile
einen mit Kunststoff ummantelten Metallkern aufweisen. Der Metallkern
entfaltet seine Wirkung nur im Brandfall nach dem Abschmelzen des
Kunststoffs, während
im Normalfall das in dieser Weise gestaltete Stützprofil nur eine sehr geringe
Wärmeleitung
besitzt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsvariante
der Erfindung weisen die Metallhalbprofile Fixieransätze mit
Hinterschneidungen auf, die im Brandfall mit im Bereich des mindestens
einen Stützprofils
vorgesehenen Intumescentmaterial zusammenwirken. Im Brandfall schäumt das
Intumescentmaterial im Bereich des Stützprofils auf und bildet eine
formschlüssige
Verbindung mit den Fixieransätzen
an den Metallhalbprofilen. Durch diese Maßnahme wird zusätzlich zu
den im Brandfall miteinander fixierten Ausfachungselementen, Dämmleisten
und Stützprofilen
auch eine Verbindung mit erhöhter
Standzeit zu den Metallhalbprofilen hergestellt.
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Nach
einer alternativen, bevorzugten Ausführungsform besteht das Stützprofil
aus zwei thermisch voneinander durch eine Dämmstoffschicht getrennten Teilelementen,
wodurch sich die Wärmedämmung weiter
verbessern lässt.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsalternative
ist das Stützprofil
einstückig
mit mindestens einer Dämmleiste
ausgebildet und kann sich dabei entweder in dieselben Befestigungsgeometrien wie
die Dämmleisten
erstrecken oder aber getrennt von der Dämmleiste vorgesehene Halteansätze aufweisen,
die in entsprechend geformte Aufnahmegeometrien der Metallhalbprofile
eingreifen und so eine zusätzliche
Befestigung im Brandfall herstellen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nachfolgend
wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beiliegenden Figuren
beschrieben, in denen:
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1 eine
vertikale Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Profilrahmenkonstruktion
mit schematisch angedeuteten Metallhalbprofilen zeigt;
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2 eine
alternative Ausführungsform
einer vertikalen Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Profilrahmenkonstruktion
mit schematisch angedeuteten Metallhalbprofilen zeigt;
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3 eine
schematische Ansicht eines Stützprofils
mit Halteansätzen
und einem Schraubkanal zeigt;
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4a schematisch
ein stückweise
vorgesehenes Stützprofil
mit Halteansätzen
zeigt;
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4b eine
dreidimensionale Ansicht eines leistenförmig vorgesehenen Stützprofils
mit bereichsweise vorgesehenen Halteansätzen zeigt;
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5 eine
Schnittdarstellung eines Stützprofils
mit geschlossenem Querschnitt zeigt, in das energieverzehrende Brandschutzplatten
eingeschoben sind;
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6 eine
Schnittansicht eines Stützprofils mit
einer aufgebrachten energieverzehrenden Schicht zeigt;
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7 eine
Profilrahmenkonstruktion ähnlich zu 1 mit
zusätzlich
am Stützprofil
angeordneten Halteklammern zeigt;
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8a eine
Profilrahmenkonstruktion zeigt, bei der im Halteprofil, in der Dämmleiste
sowie im Stützprofil
miteinander fluchtende Öffnungen
vorgesehen sind sowie ein Intumescentstreifen zwischen Halteprofil
und Dämmleiste
angeordnet ist;
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8b die
Profilrahmenkonstruktion gemäß 8a unter
Brandeinwirkung darstellt;
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9a eine
alternative Ausführungsform
eines formschlüssig
mit der Dämmleiste
verbundenen Stützprofils
in einer Profilrahmenkonstruktion darstellt;
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9b in
dreidimensionaler Darstellung ein Teil eines Stützprofils zeigt, das in der
in 9a dargestellten Ausführungsform verwendet werden
kann;
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10a ein Teil eines Stützprofils darstellt, wie es
in der Ausführungsform
nach 10b eingesetzt werden kann;
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10b ein alternativ gestaltetes Stützprofil mit
Schraubkanal und einer Beplankung mit Intumescentstreifen sowie
speziell gestaltete Metallhalbprofile darstellt;
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10c das in 10b dargestellte
Profilrahmenprofil in einem Brandfall zeigt;
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10d eine
alternative Profilrahmenkonstruktion in einem Brandfall;
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11a und 11b einstückig ausgestaltete
Halteprofile für
Ausfachungselemente zeigen;
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11c und 11d aus
zwei Einzelteilen zusammengesetzte Halteprofile für Ausfachungselemente
zeigen;
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12 eine
Baueinheit bestehend aus zwei Dämmleisten
und einem mit diesen verklebten Stützprofil zeigt;
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13 eine
alternative Ausgestaltung eines mit einer Dämmleiste verklebten und formschlüssig mit
dieser verbundenen Stützprofils
zeigt;
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14 eine
erfindungsgemäße Profilrahmenkonstruktion
mit einem Stützprofil
zeigt, das in Form eines dünnwandigen
Metallprofils mit geschlossenem Querschnitt vorgesehen ist;
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15 eine
Ansicht eines gelochten Stützprofils
aus Metall zeigt;
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16 den
Einzelbaustein eines Stützprofils zeigt,
der in Kunststoffabschnitte eines aus mehreren Metallabschnitten
bestehenden Stützprofils
eingebettet ist;
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17 eine
Schnittansicht einer Profilrahmenkonstruktion zeigt, bei der ein
Metallprofil auf die Dämmleisten
aufgebracht ist;
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18 eine
Schnittansicht einer Profilrahmenkonstruktion zeigt, bei der sowohl
in die Dämmleisten
wie auch in die einteilig mit den Dämmleisten verbundenen Stützprofile
Metalleinlagen eingebettet sind;
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19a und 19b Beispiele
für die
in die Dämmleisten
oder Stützprofile
eingebetteten Metalleinlagen in Draufsicht zeigen;
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20 eine
Schnittansicht einer Profilrahmenkonstruktion zeigt, wobei die obere
Hälfte
der Darstellung den Normalfall und die untere Hälfte der Darstellung den Brandfall
zeigt;
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21 einen
Ausschnitt aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einem Stützprofil
aus Holz zeigt;
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22 eine
Detailansicht im Bereich der Befestigung der Leiste aus Intumescentmaterial
darstellt;
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23 die
Profilrahmenkonstruktion nach 21 im
Brandfall zeigt;
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24 eine
weitere Ausführungsform
unter Verwendung eines Stützprofils
aus Holz zeigt;
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25 ein
Stützprofil
aus Holz mit einer Beschichtung aus Intumescentmaterial und/oder
energieverzehrendem Material darstellt;
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26 eine
Profilrahmenkonstruktion ähnlich
zu 24, jedoch mit einer unterschiedlichen Geometrie
des Stützprofils
aus Holz zeigt;
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27 bis 31 Metalleinlagen
im Zusammenhang mit einem Stützprofil
aus Holz oder mineralischem Baustoff darstellen;
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32 eine
Schnittansicht einer Profilrahmenkonstruktion zeigt, bei der das
Stützprofil
aus einem mineralischen Werkstoff besteht;
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33 und 34 Querschnittsprofile
von Stützprofilen
aus mineralischem Werkstoff zeigen;
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35 ein
mineralisches Stützprofil
zeigt, das den Hohlraum zwischen den Metallhalbprofilen vollständig ausfüllt und
zusätzlich
die Metallhalbprofile formschlüssig
verbindet;
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36 eine
Ausführungsform
darstellt, bei der die Dämmleiste
und das Stützprofil
als eine einzelne Einheit vorgesehen sind und in jeweils die desselben
Aufnahmeräume
der Metallhalbprofile eingreifen;
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37a eine alternative Ausführungsform darstellt, die sich
von der Ausführungsform
nach 36 dahingehend unterscheidet, dass die Befestigungsansätze des
Stützprofils
in getrennte Aufnahmeräume
der Metallhalbprofile eingreifen;
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37b schematisch zeigt, auf welche Weise die Halteansätze des
Stützprofils über der
Länge eines
Stützprofils
vorgesehen ist;
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38 eine
alternative Ausführungsform darstellt,
bei der das Stützprofil
selbst thermisch getrennt ist; und
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39 und 40 Ausführungsformen
von Profilrahmenkonstruktionen sind, bei denen das Stützprofil
nicht mittig in der Ebene der Ausfachungselemente angeordnet ist.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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In
den nachfolgenden Figuren werden jeweils dieselben Bauelemente mit
denselben Referenzziffern bezeichnet.
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1 zeigt
einen Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Profilrahmenkonstruktion.
Die Profilrahmenkonstruktion besteht aus zwei Metallhalbprofilen 1,
die nur schematisch dargestellt sind, da es sich bei der Profilrahmenkonstruktion
um eine Fassadenkonstruktion, Türe
oder ein Fenster handeln kann. Die beiden Metallhalbprofile 1 sind
thermisch voneinander getrennt, indem in der Technik übliche Dämmleisten 2 aus
einem thermisch schlecht leitenden Material die Metallhalbprofile
beabstanden und miteinander verbinden. Dämmleisten besitzen möglicherweise
schwalbenschwanzförmige
Enden, die in geeignete Aufnahmegeometrien der Metallhalbprofile
eingeschoben werden.
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In
der Ebene zwischen den Metallhalbprofilen befindet sich ein Ausfachungselement 5,
das ein Glas oder Panel sein kann. Das Ausfachungselement 5 ist
im vorliegenden Fall eine für
den Brandschutz besonders geeignete Glasscheibe oder ein brandschutztaugliches
Panel. Das Ausfachungselement 5 ruht auf einem Verglasungsklotz 7 und
wird von einem als Halteklammer ausgestalteten Halteprofil 4 gehalten.
Zwischen dem Halteprofil 4 und dem Ausfachungselement 5 ist
eine Verriegelung 6 oder ein weiteres Zwischenteil angeordnet,
die in der Technik üblicherweise
aus EPDM, CR oder Ähnlichem
besteht bzw. eine Nassverglasung aus Silikon ist. Das Halteprofil
ist in Kontakt zur Dämmleiste 2, die
aus Kunststoff, z.B. PA, PP, PVC oder ABS besteht. Auf der dem Halteprofil
entgegengesetzten Seite der Dämmleiste 2 befindet
sich ein Stützprofil 3, das
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus Metall, wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Messing besteht.
Im Ausführungsbeispiel
nach 1 ist das Stützprofil
dimensioniert, dass es sich zwischen zwei Dämmleisten 2 erstreckt
und an diesen anliegt. Um eine sichere Verbindung zwischen Stützprofil 3 und der
Halteleiste 4 herzustellen, sind diese mit einem geeigneten
Befestigungsmittel 10 (in der Fig. nicht explizit dargestellt)
verbunden. Das Befestigungsmittel kann hierbei eine Schraubenverbindung,
Nietverbindung oder Bolzenverbindung sein.
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Im
Brandfall wird durch die Verbindung 10 die Ebene der Ausfachungselemente
mit der Ebene der thermischen Trennung der Rahmenprofile zuverlässig zusammengehalten.
Es bildet sich somit eine durchlaufende Einheit.
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Bei
der Ausführungsform
nach 2 bestehen viele Gemeinsamkeiten zu der in 1 dargestellten
Ausführungsvariante.
Der wesentliche Unterschied besteht in der Gestaltung der Stützprofile 3, die
jeweils nur mit einer einzelnen Dämmleiste 2 sowie dem
auf der entgegengesetzten Seite der Dämmleiste angeordneten Halteprofil 4 für ein Ausfachungselement 5 über eine
Schrauben- oder Nietverbindung 10 verbunden ist. Zusätzlich zur
Schrauben- oder Nietverbindung ist zwischen Dämmstreifen 2 und Stützprofil 3 eine
Klebeverbindung 9 vorgesehen. Das Stützprofil 3 weist Halteansätze 18 auf,
die in entsprechend geformte Aufnahmegeometrien 28 in den
Halbprofilen 1 eingreifen. Die Aufnahmegeometrien 28 sind
hinterschnittene Bereiche, in welche die Halteansätze im Normalfall
berührungsfrei
eingreifen können,
so dass diese nur im Brandfall ihre Wirkung einer formschlüssigen Befestigung
der beiden Metallhalbprofile 1 zueinander ausüben. Im Brandfall
wird somit die Ausfachungsebene über
das Halteprofil 4 mit der Dämmleiste 2 und dem
Stützprofil 3 fest
verbunden, während
das Stützprofil 3 wiederum
die Metallhalbprofile 1 hält.
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3 zeigt
eine Alternative des in 2 dargestellten Stützprofils 3 mit
einem Schraubkanal 16, der dem Einschrauben einer durch
das Halteprofil und die Dämmleiste
durchtretenden Befestigungsschraube 10 dient.
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Das
in 2 und 3 dargestellte Profil kann entweder
stückweise
sein, wobei die einzelnen in 4a dargestellten
Stücke
voneinander beabstandet entlang der Länge einer Dämmleiste angebracht sind, oder
aber durchlaufend sein, wobei die Halteansätze 18a, 18b ...
nicht durchlaufend sind, sondern bereichsweise und voneinander beabstandet
entlang der Länge
des in 4b dargestellten Stützprofils
vorgesehen sind.
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In
ein Stützprofil
mit geschlossener Querschnittsform können geeignete Elemente eingeschoben
werden. Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
handelt es sich hierbei um energieverzehrende Brandschutzplatten 11,
z.B. Promat, Fermacell oder Gipskarton. Alternativ könnten auch
energieverzehrende Brandschutzplatten mit Intumescentplatten kombiniert
werden, sofern in den Seitenwandungen des geschlossenen Stützprofils 3 Durchbrechungen
vorgesehen sind, durch welche das Intumescentmaterial aufschäumen und
die Hohlräume
in der Profilrahmenkonstruktion füllen kann.
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Bei
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt ebenfalls
ein Stützprofil 3 mit
geschlossenem Profilquerschnitt vor, wobei sowohl auf der Profilinnenseite
wie auch Außenseite
eine energieverzehrende Schicht 12 aufgebracht ist. Alternativ
ist es in gleicher Weise möglich,
die energieverzehrende Schicht nur innen oder nur außen aufzubringen oder
aber auch diese in Verwendung mit einem Stützprofil 3 einzusetzen,
das selbst keinen geschlossenen Querschnitt aufweist.
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Eine
weitere, nicht dargestellte Ausführungsvariante
besteht darin, das Stützprofil
mit geschlossenem Profilquerschnitt mit einer energieverzehrenden
Füllschicht
zu versehen. Alternativ oder ergänzend
ist es auch möglich,
das Stützprofil
außen
mit einer im Brandfall aufschäumenden
oder energieverzehrenden Isolationsschicht zu versehen. Weiterhin ist
es möglich,
das Stützprofil
so auszugestalten, dass eine oder mehrere Außenflächen eine Emissivität ε von unter
0,50, bevorzugt unter 0,30 und am meisten bevorzugt unter 0,10 besitzt.
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Bei
der in 7 dargestellten Ausführungsform, in der Ausfachungselemente,
Halteprofile und die Befestigung mit der Dämmleiste und dem Stützprofil
nicht dargestellt sind, sind am Stützprofil 3 stückweise
Klammern 13 angebracht. Die Anbringung kann hierbei über eine
Niet- oder Schraubenverbindung oder aber auch durch ein Einklipsen
am Stützprofil
erfolgen. Die Klammern 13 weisen, wie dies anhand der 2 bereits
dargestellt wurde, Halteansätze 18 auf,
die in entsprechend geformte, hinterschnittene Aufnahmegeometrien 28 der
Metallhalbprofile 1 berührungsfrei
eingreifen. Im Brandfall wird bei der in 7 dargestellten
Profilrahmenkonstruktion nicht nur die Ebene der Ausfachungselemente
mit der Dämmleiste 2 sowie
Stützprofil 3 fest verbunden,
sondern über
die Klammern 13 auch die Metallhalbprofile 1 zusammengehalten.
Gleichzeitig wird durch das berührungslose
Eingreifen der Halteansätze 18 der
Klammern 13 in die entsprechenden Aufnahmegeometrien 28 der
Metallhalbprofile 1 im Normalfall ein unerwünschter
Wärmefluss
zwischen den Metallhalbprofilen verhindert.
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Die
in 8a dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich
von den bisherigen Ausführungsformen
dahingehend, dass sich zwischen Halteprofil 4, Dämmleiste 2 sowie
Stützprofil 3 keine
Schrauben- oder Nietverbindung 10 befindet. Wenn dies auch nicht
ausdrücklich
dargestellt wurde, so war in allen vorangehenden Ausführungsformen
stets eine formschlüssige
Verbindung vorhanden. Beim Ausführungsbeispiel
nach 8a besitzen das Halteprofil 4, die Dämmleiste 2 sowie
das Stützprofil 3 miteinander fluchtende Öffnungen 22.
Dies kann beispielsweise durch eine Reihe von in regelmäßigen Abständen angeordneten,
kreisrunden Löchern
ausgeführt
sein. Zwischen dem Halteprofil 4 und der Dämmleiste 2 befindet
sich eine Leiste 14 aus intumescentem Material. Im Brandfall
schäumt
das Intumescentmaterial 14 auf, tritt durch die miteinander
fluchtend angeordneten Öffnungen 22 im
Halteprofil, der Dämmleiste und
dem Stützprofil
hindurch und bildet eine feste Verbindung aus, wie diese in 8b dargestellt
ist.
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9a zeigt
eine wieder andere Ausführungsform,
bei der das Stützprofil 3 als
Einschubprofil ausgestaltet ist und mit Intumescentstreifen 15 beplankt
ist. An den Dämmstreifen 2 sind
Fixieransätze 19 ausgebildet,
die das Stützprofil 3 bereits
in zwei Achsrichtungen fixieren, so dass das Stützprofil in einer Richtung
senkrecht zur Zeichenebene der 9a eingeschoben
werden kann. Das Intumescentmaterial 15 schäumt im Brandfall
auf und schließt
die angrenzenden Hohlräume,
so dass der Durchtritt von Rauch, Gasen oder Flammen unterbunden
wird.
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In
den 9b und 10a sind
Ausführungsbeispiele
gezeigt, wie ein Stützprofil 3 zur
Verwendung mit wie in 9a dargestellten Dämmleisten 2 ausgestaltet
sein könnte.
Beim Beispiel nach 9b ist das Stützprofil
mit einem geschlossenen Querschnitt versehen und weist Öffnungen 21 auf, über die
im Brandfall das Intumescentmaterial hindurchtreten kann, um einen
festen Verbund zwischen Stützprofil 3 und
den benachbarten Hohlräumen
zu bilden. Die in 10a dargestellte Geometrie ist
im Querschnitt in 10b dargestellt. Wie aus 10b ersichtlich ist, weist das Stützprofil 3 Schraubkanäle 16 auf,
in die Befestigungsschrauben 10 eingreifen. Darüber hinaus
sind auf beiden Seiten des Stützprofils
Intumescentstreifen 15 angebracht. Um die Funktion des
Intumescentmaterials zu verbessern, sind an den Metallhalbprofilen 1 zusätzlich Hinterhakungen 17 vorgesehen,
deren Funktion aus 10c ersichtlich ist, welche
die in 10b dargestellte Profilrahmenkonstruktion
im Brandfall darstellt. Die Intumescentstreifen 15 sind
vollständig
aufgeschäumt
und füllen
sämtliche
Hohlräume
vollständig
aus. Dabei wird aufgrund der Hinterhakungen 17 eine formschlüssige Verbindung
zwischen den beiden Metallhalbprofilen 1 hergestellt.
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10d zeigt eine weitere Variante, wobei der Brandfall
dargestellt ist. Im Normalfall sind beidseitig an dem als profiliertes
Metallrohr ausgestalteten Stützprofil 3 Intumescentstreifen
angebracht, die im Brandfall, wie in 10d dargestellt,
aufschäumen
und sowohl über
die Hinterhakungen 17 an den Metallhalbprofilen eine formschlüssige Verbindung zu
den Metallhalbprofilen herstellen als auch in Hinterschneidungen 17a im
Stützprofil 3 eindringen
und auch einen formschlüssigen
Kontakt zu dem Stützprofil 3 herstellen.
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Der
Glashalter 4 kann bei sämtlichen
dargestellten Ausführungsformen
eine unterschiedliche Formgebung besitzen und, wie in den 11a und 11b dargestellt
ist, einstückig
ausgestaltet sein, oder aber, wie in den 11c und 11d dargestellt ist, aus zwei Teilprofilen 4a, 4b zusammengesetzt
sein, die miteinander verschraubt oder ineinander gehakt werden.
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In
der voranstehend beschriebenen Ausführungsform nach 2 wurde
bereits eine Klebeschicht 9 zwischen einem Stützprofil
und einer einzelnen Dämmleiste 2 dargestellt.
Bei der in 12 dargestellten Ausführungsform
ist das Stützprofil
als Profil mit geschlossenem Querschnitt dargestellt, das zwischen
Fixieransätzen 19 zweier
Dämmstreifen positioniert
und über
eine Kleberschicht 9 mit diesen fest verbunden ist. Die
gesamte in 12 dargestellte Baueinheit kann
somit bereits vom Hersteller der Dämmleisten vorkonfektioniert
werden und bei der Montage der Profilrahmenkonstruktion einfach
eingeschoben werden. 13 zeigt den Ausschnitt einer Abwandlung
zu der in 12 dargestellten Baueinheit
mit einem Stützprofil 3,
das einerseits einen Schraubkanal 16 aufweist und andererseits
geformt ist, um formschlüssig
in Fixieransätze 19 der
Dämmleisten
einzugreifen. Auf diese Weise wird sowohl eine formschlüssige wie
auch kraftschlüssige
Verbindung zwischen Stützprofil 3 und
Dämmstreifen 2 hergestellt. 14 zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung bei der das Stützprofil 3 aus
einem sehr dünnwandigen
Metallprofil besteht, das sich leicht umformen lässt und den Vorteil besitzt,
dass neben einem nur geringen Materialeinsatz auch nur eine geringe
Wärmeleitung
vorliegt. Das Stützprofil 3 weist wiederum
Halteansätze 18 auf,
die in eine geeignete Befestigungsgeometrie 28 an den Metallhalbprofilen 1 eingreift.
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Um
die unerwünschte
Wärmeleitung
zwischen den beiden Metallhalbprofilen zu minimieren, sind verschiedene
Gestaltungsalternativen denkbar. So kann nach der in 15 dargestellten
Ausführungsform
zum einen das Stützprofil
mit Durchbrechungen 21 versehen sein und zum anderen aus hochfestem
Stahl, z.B. CrNi-Stahl bestehen, so dass sich Wandstärken zwischen
0,3mm und 0,5mm erreichen lassen.
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Alternativ
kann nach der Ausführungsform gemäß 16 das
Stützprofil 3 aus
einzelnen Kurzstücken 3' zusammengesetzt
sein, die in vorgegebenem Abstand zueinander angeordnet werden und
mit Kunststoff verbunden werden. Zur weiteren Minimierung der unerwünschten
Wärmeleitung
können
auch hier Durchbrechungen 21 vorgesehen sein.
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Bei
der in 17 dargestellten Ausführungsform
werden die Dämmleisten 2 zwischen
den Metallhalbprofilen 1 so ausgestaltet, dass diese mit
einer Metalleinlage 23 versehen sind. Die Metalleinlage 23 dient
dazu, im Brandfall bei einem Erweichen des die Dämmleisten 2 bildenden
Kunststoffes die gewünschte
Festigkeit über
einen verlängerten
Zeitraum aufrecht zu erhalten. Wie insbesondere aus 18 ersichtlich
ist, können
sowohl die Dämmleisten 2 wie
auch das Stützprofil 3 einteilig
miteinander ausgeführt
sein und aus einer Metalleinlage 23 bestehen, die mit Kunststoff
umspritzt ist.
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Die
verwendeten Metalleinlagen sind als Beispiele in 19a und 19b in
Draufsicht dargestellt. Die Metalleinlagen 23 weisen zur
Verminderung der Wärmeleitung
und zur besseren Verbindung zwischen den Metalleinlagen und dem
Kunststoff Durchbrechungen 24 auf. Zusätzlich können, wie in 19b dargestellt ist, Durchbrechungen 25 vorgesehen
sein, die der Verschraubung mit dem Halteprofil 4 dienen.
Im Bereich der Ansätze,
mit denen die Dämmleisten 2 in
den Metallhalbprofilen 1 befestigt sind, können die
Metalleinlagen 23 zudem separate Ausbuchtungen bzw. Einbuchtungen 26 aufweisen, um
die verstärkt
wärmeleitende
Metallschicht nur im absolut erforderlichen Maß in die unmittelbare Nähe der Metallhalbprofile
gelangen zu lassen.
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20 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung, bei der das Ausfachungselement 5 zwischen
den Metallhalbprofilen 1 und zwischengeschalteten Dichtungsprofilen 6,
nicht aber durch ein Halteprofil 4 gehalten ist, wie dies
in den vorangehenden Ausführungsformen
jeweils vorgesehen war. Anstelle eines Halteprofils 4 ist
eine Leiste 14 aus intumescentem Material auf der Dämmleiste 2 angeordnet.
Im Normalfall, d.h. ohne das Vorliegen stark erhöhter Temperaturen im Brandfall,
liegt die Leiste 14 wie im oberen Teil der 20 dargestellt
vor. Treten allerdings im Brandfall sehr hohe Temperaturen auf, so
schäumt
die Leiste 14 aus intumescentem Material auf und füllt den
Raum in Richtung auf das Ausfachungselement und umgreift das Ausfachungselement,
wodurch im Brandfall das Ausfachungselement fixiert wird. Um die
feste Verbindung zum Stützprofil 3 herzustellen,
ist zudem das Dämmelement 2 mit
Durchbrüchen 22 versehen,
die mit geeigneten Durchbrüchen 22 im
Stützprofil
fluchten. Durch das Aufschäumen
des Intumescentstreifens wird somit eine feste Verbindung zwischen
Stützprofil,
Dämmleiste
und Ausfachungselement erzeugt.
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Die
in 21 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich
von derjenigen nach 20 im Wesentlichen dadurch,
dass das Stützprofil 3 aus Holz
besteht. Als Holz kommt Nadelholz, Hartholz, Tropenholz oder aber
Brettschichtholz in Frage. Holz eignet sich für das Stützprofil sehr gut, da es sich
bei Holz um ein gut dämmendes
Material handelt, das bei entsprechend kompakter Geometrie trotzdem
einen guten Brandschutzwiderstand bietet. Im Ausführungsbeispiel
nach
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21 ist
das Stützprofil 3 aus
Holz so gestaltet, dass es den zur Verfügung stehenden Freiraum zwischen
den Metallhalbprofilen nicht vollständig ausfüllt: In gleicher Weise ist
es aber auch möglich,
die Geometrie des Stützprofils
dem zur Verfügung
stehenden Zwischenraum zwischen den Metallhalbprofilen 1 anzupassen
und diesen Zwischenraum vollständig
zu füllen.
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Das
Stützprofil 3 aus
Holz ist über
die Schraube 19 sowohl mit dem Dämmstreifen 2 wie auch
einem Intumescentstreifen 14 verbunden. Zur besseren Befestigung
des Intumescentstreifens 14 kann zudem ein in 22 schematisch
dargestelltes Befestigungselement 20 in Form einer profilierten "Beilagscheibe" zusätzlich eingesetzt
werden.
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Im
Brandfall erfolgt die in 23 dargestellte Situation.
Der Intumescentstreifen 14 ist aufgeschäumt und umschließt das Ausfachungselement 5, während gleichzeitig
die Befestigungsschrauben 19, die über der Länge in regelmäßigen Abständen angebracht
sind, die Verbindung zwischen dem aufgeschäumten Intumescentmaterial 14 und
sowohl der Dämmleiste 2 wie
auch dem Stützprofil
aus Holz 3 herstellen.
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Bei
den Ausführungsformen
nach den 21 bis 23 wurde
das Stützprofil
aus Holz über
eine Schraubenverbindung relativ zur Dämmleiste 2 fixiert.
In gleicher Weise ist es aber auch möglich, eine Klebeverbindung 9 vorzusehen,
so dass die Dämmleiste 2 und
das Stützprofil 3 als
eine vormontierte Baueinheit gemeinsam zwischen die Metallhalbprofile 1 eingeschoben
werden können.
Beim Ausführungsbeispiel
nach 24, bei dem das Ausfachungselement nicht dargestellt
ist, wird das Ausfachungselement wieder über ein Halteprofil 4 fixiert, das
zweiteilig ausgeführt
ist und über
ein Befestigungsmittel 10 mit der Dämmleiste 2 und dem
Stützprofil 3 verbunden
ist.
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Um
gegenüber
den voranstehend gezeigten Lösungen
unter Verwendung eines Stützprofils
aus Holz das Widerstandsverhalten im Brandfall noch weiter zu steigern,
kann zusätzlich
das Holzprofil mit einer Klammer versehen sein, wie sie bereits
anhand einiger voranstehend beschriebener Ausführungsformen, z.B, nach 7,
erläutert
wurde. Die Klammer kann hierbei über
die Länge
des Stützprofils
aus Holz stückweise
vorgesehen sein und erhöht
gegenüber der
Lösung
ohne Verwendung einer Klammer den Zusammenhalt zwischen den beiden
Metallhalbprofilen.
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In 25 ist
eine weitere Variante der Profilrahmenkonstruktion z.B. nach 23 oder 24 dargestellt,
wobei das Stützprofil 3 aus
Holz Intumescentstreifen 15 als Beplankung aufweist. Alternativ oder
zusätzlich
kann die Beschichtung aus energieverzehrendem Material sein.
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Die
Profilrahmenkonstruktion nach dem Ausführungsbeispiel nach 26 besitzt
ebenfalls ein Stützprofil 3 aus
Holz, das über
eine Klebeverbindung 9 mit der Dämmleiste 2 verbunden
ist. Über
das Befestigungsmittel 10 werden zusätzlich die Halteprofile 4 sowie
eine zwischen Halteprofil und der Dämmleiste 2 angeordnete
Leiste 14 aus intumescentem Material fest mit dem Stützprofil 3 verbunden. Das
Stützprofil 3 füllt anders
als bei den in 23 und 24 dargestellten
Ausführungsformen
den zur Verfügung
stehenden Hohlraum zwischen den Metallhalbprofilen 1 vollständig aus.
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In
den 27 bis 31 sind
Ausführungsformen
dargestellt, bei denen bei einem Stützprofil aus Holz Metalleinlagen
verwendet werden. Die Verwendung von Metalleinlagen ist in gleicher
Weise bei einem Stützprofil
aus einem mineralischen Baustoff möglich, wie es in den nachfolgenden 32 bis 35 noch
erläutert
werden wird.
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Die
Metalleinlagen dienen dazu, die Verbindung zwischen Stützprofil 3 und
Halteprofil für
das Ausfachungselement zu verbessern. Als Werkstoffe für die Metalleinlage
kommen Aluminium, Edelstahl oder Stahl in Frage, wobei bei der Verwendung
von Metalleinlagen aus Stahl dieser beschichtet oder verzinkt sein
kann.
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Die
Verbindung zwischen Metalleinlage und Stützprofil kann unterschiedlich
sein. Die Metalleinlage kann auf das Stützprofil geklebt, geschraubt
oder genagelt werden. In gleicher Weise ist es auch möglich, die
Metalleinlage lose in eine entsprechende Vertiefung im Stützprofil 3 einzulegen,
wie dies anhand der 29 dargelegt ist. Die feste
Verbindung zwischen Metalleinlage 30 und Stützprofil 3 erfolgt erst
im Rahmen der Befestigung des Halteprofils 4 mit Hilfe
von Schrauben 10, die durch die Metalleinlage 30 vollständig hindurchtreten
und in den Grundkörper
des Stützprofils 3 eingreifen.
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Alternativ
kann die Metalleinlage 30 auch in das Stützprofil 3 eingeschoben
werden, wie dies anhand der 31 dargestellt
ist. Hier liegt eine Formschlussverbindung zwischen Metalleinlage 30 und Stützprofil 3 vor,
so dass die Metalleinlage nur in Längsrichtung des Stützprofils
eingeschoben werden kann.
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Eine
weitere Ausführungsalternative
ist in 30 dargestellt, bei der die
Metalleinlage ebenfalls lose in das Stützprofil 3 eingelegt
wird oder aber zum Herstellen einer reibschlüssigen Verbindung mit entsprechendem Übermaß gefertigt
und eingepresst wird. Hier ist in der Metalleinlage 30 ein
Schraubkanal vorgesehen, der bei der Montage die Befestigung des
Halteprofils 4 mit Hilfe von in 30 nicht
dargestellten Befestigungsschrauben 10 erleichtert.
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Bei
der Verwendung von Metalleinlagen 30 ist es generell möglich, bereits
in den Metalleinlagen Bohrlöcher
für die
Schrauben vorzusehen. Alternativ ist es auch möglich, selbstschneidende Schrauben einzusetzen,
die sich, insbesondere bei der Verwendung einer Metalleinlage aus
weichem Metall, selbst ihr Gewinde durch die Metalleinlage schneiden
können.
Bei der Verwendung von Bohrlöchern 34 ist
natürlich
darauf zu achten, dass bei der Montage die Position der Bohrlöcher erkennbar
ist, so dass, gezielt an den entsprechenden Stellen, das Halteprofil 4 mit
dem Stützprofil 3 verbindbar
ist.
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Die
Metalleinlagen können
sich über
die volle Breite des Stützprofils
erstrecken, wie dies in 27 und 28 dargestellt
ist, oder aber schmaler als das Stützprofil sein, wie dies in
den Ausführungsbeispielen
nach 29, 30 und 31 gezeigt
ist. In Bezug auf die Längserstreckung
der Metalleinlagen bestehen ebenfalls die Möglichkeiten, dass die Metalleinlagen 30 über die
Länge der
zugehörigen Stützprofile 3 durchlaufend
sind oder aber stückweise
vorgesehen sind, wie dies anhand der Metalleinlagen 30a in 28 schematisch
dargestellt ist. Auch bei dem stückweisen
Vorsehen einzelner Metalleinlagen 30a können diese mit Bohrlöchern 34 versehen sein.
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Bei
den Ausführungsformen
nach 32 bis 35 wird
jeweils das Stützprofil 3 aus
einem mineralischen Werkstoff vorgesehen. Der in 32 dargestellte
schematische Querschnitt einer Profilrahmenkonstruktion ist demjenigen
nach 26 recht ähnlich,
außer
dass das Stützprofil 3 eine
unterschiedliche Geometrie besitzt und aus einem unterschiedlichen
Material besteht. Daher kann auf die eingehende Erläuterung
der sonstigen Bauteile bei der Profilrahmenkonstruktion nach 32 verzichtet werden.
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Das
Stützprofil 3 nach 32 ist,
wie erwähnt,
aus mineralischem Werkstoff und das Befestigungsmittel 10 zur Anbringung
des das Isolierglas 5 haltenden Halteprofils 4 ist
eine Niete. Zwischen Stützprofil 3 und
Halteprofil 4 ist wiederum eine Dämmleiste 2 sowie eine
Leiste 14 aus intumescentem Material angeordnet.
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Der
Vorteil mineralischer Werkstoffe besteht darin, dass diese so ausgewählt werden
können, dass
sie temperaturbeständig
und formbar sein können.
Unter Umständen
kann auch ein mineralischer Werkstoff eingesetzt werden, der energieverzehrend ist.
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Der
mineralische Werkstoff kann, wie dies in 33 dargestellt
ist, aus Vollmaterial bestehen oder aber auch, wie dies in 34 dargestellt
ist, einen oder mehrere Hohlräume 36 aufweisen.
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Sowohl
bei der Verwendung des Stützprofils 3 aus
Holz wie auch einem mineralischen Werkstoff kann aufgrund der guten
Isolationseigenschaften dieser Werkstoffe der zur Verfügung stehende
Raum zwischen den einander zugewandten Metallhalbprofilen 1 durch
das Stützprofil
vollständig
gefüllt
werden. Zusätzlich
kann auch, wie in 35 dargestellt ist, das Stützprofil 3 Befestigungsansätze 40 aufweisen,
die in entsprechend geformte Aufnahmen 42 der Metallhalbprofile
formschlüssig
eingreifen und somit eine zusätzliche
Verbindung zwischen den Metallhalbprofilen 1 herstellen.
Die in 35 dargestellte Ausführungsform
unter Verwendung eines Stützprofils
aus einem mineralischen Werkstoff ist in gleicher Weise auch bei
einem Stützprofil
aus Holz denkbar.
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Bei
den Ausführungsformen
nach 36, 37a und 37b sind
der Dämmsteg 2 und
das Stützprofil 3 als
eine Einheit vorgesehen. Dabei kann, wie in 36 dargestellt
ist, das Stützprofil 3 so
geformt sein, dass die Dämmleiste 2 und
das Stützprofil 3 gemeinsam
schwalbenschwanzförmige
Enden 44 bilden, die formschlüssig in entsprechend geformte Aufnahmegeometrien
der in 36 nicht dargestellten Metallhalbprofile
eingreifen. Das Stützprofil 3 nach 36 ist
so geformt, dass es sich exakt zwischen zwei Dämmleisten 2 erstreckt
und somit mit den beiden benachbarten Dämmleisten vier schwalbenschwanzförmige Enden 44 bilden.
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Alternativ
zu der in 36 dargestellten Ausführungsform
kann das Stützprofil 3 auch
Halteansätze 18 aufweisen,
die sich in getrennte Aufnahmeräume 28 der
Metallhalbprofile 1 erstrecken. Der Vorteil dieser Lösung besteht
darin, dass die Halteansätze 18 so
dimensioniert sein können,
dass sie berührungslos
in die Aufnahmeräume 28 der
Metallhalbprofile eingreifen und eine unerwünschte Wärmeleitung zwischen den Metallhalbprofilen 1 aufgrund
eines direkten Kontakts mit dem Stützprofil 18 vermieden
wird. Alternativ ist es auch möglich,
die Halteansätze 18,
wie in 37b dargestellt ist, nur stückweise über der
Länge des
Stützprofils 3 vorzusehen,
um die Wärmeleitung
zwischen den Metallhalbprofilen möglichst gering zu halten. In
diesem Zusammenhang sind auch wieder Durchbrüche bzw, ähnliche Maßnahmen möglich, um die Wärmeleitung
im Bereich der Stützprofile
möglichst
gering zu halten.
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Bei
der Ausführungsform
nach 38 wird ein Stützprofil
eingesetzt, das aus zwei voneinander getrennten Grundkörpern besteht,
zwischen denen sich eine Dämmschicht 46 befindet.
Damit ist auch das Stützprofil
in sich thermisch getrennt. Die Anbringung des Halteprofils 4 am
Stützprofil
erfolgt über zwei
getrennte Befestigungsmittel 10.
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Die
Ausführungsformen
nach 39 und 40 zeigen
jeweils die Anordnung des Stützprofils 3 an
einer außermittigen
Position im Bereich einer der Metallhalbschalen 1. Wie
auch in allen vorangehenden Ausführungsformen
ist die genaue Formgebung der Metallhalbschalen nur als Beispiel
zu verstehen, doch besteht der wesentliche Gesichtspunkt darin,
dass das Stützprofil,
das vorzugsweise aus Stahl oder Edelstahl besteht und zur Verminderung der
Wärmedämmung Durchbrüche aufweisen
kann, vollständig
im Bereich einer der Metallhalbprofile angeordnet wird und das Halteprofil 4 an
dem Stützprofil 3 befestigt
wird. Die in 39 und 40 zusätzlich dargestellten
Leisten aus intumescentem Material sind nur optional vorzusehen.
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Bei
der in 40 dargestellten Ausführungsform
wird ebenfalls das Halteprofil 4 an dem im Bereich eines
Metallhalbprofils 1 angeordneten Stützprofils 3 mit Hilfe
des Befestigungsmittels 10 fixiert. Optional kann jedoch
noch eine zusätzliche
Fixierung des Halteprofils an dem anderen Metallhalbprofil 1 mit
Hilfe des Befestigungsmittels 10b erfolgen. Auch bei den
Ausführungsbeispielen
nach 39 und 40 entsteht
im Brandfall unabhängig
vom Abschmelzen der Metallhalbprofile eine feste Verbindung zwischen
dem Ausfachungselement 5 und dem Stützprofil 3.
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Die
Ausführungsformen
nach 38 und 40 zeigen
jeweils ein Halteprofil 4 für die Füllelemente 5, das
in beiden dargestellten Ausführungsbeispielen
zweigeteilt ausgeführt
ist, aber ebenso auch einteilig sein kann. Beide Ausführungsformen stellen
Türprofile
dar, sind aber ebenso auf andere Arten von Profilrahmenkonstruktionen
anwendbar. Die Profilrahmenkonstruktionen umfassen mindestens ein
Ausfachungselement, Metallhalbprofile 1, zwischen denen
sich Dämmleisten 2 erstrecken,
mittels derer die Metallhalbprofile thermisch voneinander isoliert
sind. Während
bei der Ausführungsform nach 40 ein
im Bereich eines Metallhalbprofils 1 ein Stützprofil 3 vorgesehen
ist, dessen Material und Gestaltung wie anhand der vorhergehend
beschriebenen Ausführungsformen
gewählt
ist, befindet sich das Stützprofil
bei der Ausführungsform
nach 38 zwischen zwei Dämmleisten 2. Der wesentliche
Gesichtspunkt der in 38 und 40 dargestellten Ausführungsform
besteht darin, dass das Halteprofil über ein geeignetes Verbindungselement,
beispielsweise eine Schrauben-, Niet- oder Bolzenverbindung, mit
einem der Metallhalbprofile 1 verbunden ist. Zusätzlich zu
dieser Verbindung zwischen Halteprofil für das Ausfachungselement und
Metallhalbprofil kann auch eine Verbindung zwischen dem Halteprofil
und dem Stützprofil
bestehen, wie dies in 40 dargestellt ist. Bei den
Ausführungsformen nach 38 und 40 ist
jeweils optional ein Intumescentstreifen 14 an der Dämmleiste
oder am Halteprofil angebracht. Im Brandfall schäumt der Intumescentstreifen 14 auf
und umgreift bei der Ausführungsform
nach 38 das Ausfachungselement, das wiederum lagefixiert
wird.
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Die
in 40 dargestellte zusätzliche Verbindung zwischen
dem Halteprofil kann auch entfallen, so dass das Halteprofil nur
an demjenigen Metallhalbprofil befestigt ist, in dessen Bereich
sich das Stützprofil
nicht befindet.
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Den
dargestellten Ausführungsformen
ist gemeinsam, dass auf der Basis üblicher thermisch getrennter
Metallprofile für
Fenster-, Tür-
oder Fassadenkonstruktionen eine vereinfachte Brandschutzkonstruktion
vorgeschlagen wird, welche die thermische Trennung der Metallhalbprofile
beibehält.
Im Brandfall wird die Ebene der Ausfachungselemente mit einem Stützprofil,
das sich vorzugsweise in der Ebene der thermischen Trennung der
Rahmenprofile befindet, zuverlässig
zusammengehalten und bildet eine Einheit. Nur bei bevorzugten Ausführungsformen
wird ein Verbund zur restlichen Rahmenkonstruktion hergestellt,
der jedoch bei wieder anderen Ausführungsformen zerstört werden
darf. Andere Maßnahmen
wie der Einsatz von Kunststoff mit verbessertem Brandverhalten für die Dämmleisten
können
selbstverständlich
ergänzend
zu den oben beschriebenen Maßnahmen
eingesetzt werden, um das Brandschutzverhalten insgesamt noch weiter
zu verbessern.