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Die
Erfindung betrifft eine Tabakaufbereitungsanlage mit mehreren Aufbereitungsfunktionseinheiten
für Tabak
und Tabakaufbereitungszwischenprodukte sowie eine Anlage der Tabak
verarbeitenden Industrie.
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Tabak
wird nach der Ernte relativ stark, d.h. auf eine Restfeuchte von
etwa 9% bis 12% getrocknet und zum Versand gewöhnlich in quader- oder zylinderförmige Ballen
oder Pakete gepresst, wobei auch andere Pressformen möglich sind.
Beim Tabak kann es sich um reines vorentripptes Blattgut (ohne wesentliche
Rippenanteile) handeln. Die vor dem Trocknen entfernten Rippen,
die getrennt weiterverarbeitet und dem Blatttabak wieder zugemischt
werden, können
für sich
ebenfalls in trockenem Zustand verpresst und versandt werden. Der
gepresste und relativ trockene Rohtabak kann in diesem Zustand auch über längere Zeit
gelagert werden.
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Soll
dieser relativ trockene Tabak zu Rauchprodukten, z.B. Zigaretten
verarbeitet werden, so ist es bei den bekannten Verarbeitungsverfahren
und Tabakaufbereitungsanlagen erforderlich, die einzelnen Blätter (oder
Blattstücke)
bzw. Rippen (oder Rippenstücke)
in den gepressten Ballen wieder voneinander zu lösen und zu vereinzeln. Da die
Blätter
stark aneinander haften und sehr trocken sind, wodurch sie brüchig und
sehr empfindlich gegen mechanische Einwirkungen sind, muss das Lösen schonend
geschehen. Die heute überwiegend
angewandte Methode des Lösens
besteht darin, den Ballen in eine Vakuumkammer zu verbringen und
durch eine oder mehrere Dorne, die in den Ballen getrieben werden, Dampf
zuzuführen,
der wegen des außen
vorherrschenden Vakuums nach außen
strömt
und den Tabak erwärmt
und befeuchtet.
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Zur
Aufbereitung der geernteten Tabakblätter werden mehrere Behandlungsschritte
ausgeführt, so
dass am Ende des Aufbereitungsprozesses Schnitttabak bzw. Tabakfeinschnitt
zur Weiterverarbeitung in Zigarettenherstellungsmaschinen bereitgestellt
wird. Schnitttabak erfährt
vor seiner Endverbindung üblicherweise
eine Behandlung, die im Wesentlichen die folgenden Schritte aufweist:
Auffeuchten und Saucieren des Tabaks, Schneiden des Tabaks, Konditionieren
des Tabaks durch Vorwärmen und
Anfeuchten, Trocknen des Tabaks in einem separaten Trockner, Sieben
und Kühlen
des Tabaks, sowie Flavourisierung des Tabaks.
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Aus
den Offenlegungsschriften DE-A-39 08 937 und DE-A-39 08 939 sind
Verfahren zur Herstellung von Schnitttabak bekannt.
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Darüber hinaus
ist im Dokument DE-A-197 56 217 ein Verfahren zur Behandlung von
Feinschnitttabak offenbart, wobei die einzelnen Behandlungsschritte
explizit ausgeführt
sind, so dass ausdrücklich
auf dieses Dokument verwiesen wird.
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Die
Hauptprozessschritte in der Tabakaufbereitung bzw. im so genannten
Primary-Prozess bestehen aus Lösen
und Konditionieren des Tabaks sowie Zusetzung von Additiven, Trennen
sowie Schneiden des Tabaks, Trocknen und Blenden. Darüber hinaus
können
ergänzend
Nebenprozessschritte ausgeführt
werden. Diese Nebenprozessschritte bestehen in der Selektion von
ungelösten
Teilen, Metall sowie von Fremdkörpern.
Darüber
hinaus besteht ein Nebenprozessschritt durch Expandieren des Tabaks.
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Diese
Verfahrensschritte werden in so genannten Prozesselementen wie z.B.
Löse- und
Konditioniertrommeln, Mischboxen, Sichtereinrichtungen, Trockentrommeln
usw. ausgeführt.
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Im
Allgemeinen werden die Prozesselemente des Primary-Prozesses üblicherweise
auf einer horizontalen Fläche
ausgeführt.
Um den Tabak bzw. die Tabakzwischenprodukte nach Durchlaufen eines Prozesselementes
bzw. einer Aufbereitungsfunktionseinheit zu einem weiteren Prozesselement
bzw. einer weiteren Aufbereitungsfunktionseinheit zu bringen, sind
Bandfördersysteme
vorgesehen, die über weite
Strecken den Tabak und die Tabakzwischenprodukte zu den jeweiligen
Prozesskomponenten bzw. Funktionseinheiten hochfördern. In den Prozesskomponenten
findet anschließend
eine Behandlung statt, wobei das behandelte Tabakprodukt die Prozesskomponente
in der Regel auf einem niedrigeren Höhenniveau verlässt, so
dass es anschließend wieder
zur nächsten
Prozesskomponente auf ein höheres
Niveau hochgefördert
werden muss. Für
eine derartige Tabakaufbereitungsanlage ist insgesamt eine Vielzahl
von Förderkomponenten,
z.B. Förderbänder, erforderlich,
wobei die einzelnen Prozesskomponenten sehr weit voneinander angeordnet
und somit räumlich
getrennt sind.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
die Logistik bei Tabakaufbereitungsanlagen sowie bei der Herstellung
von Zigaretten zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Tabakaufbereitungsanlagen
möglichst kompakt
ausgebildet sein.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Tabakaufbereitungsanlage mit mehreren Aufbereitungsfunktionseinheiten
für Tabak
und Tabakaufbereitungszwischenprodukte, wobei wenigstens zwei im Aufbereitungsprozess
hintereinander vorgesehene Aufbereitungsfunktionseinheiten in der
vertikalen Höhe
zueinander unterschiedlich liegend angeordnet und hochförderorganfrei
miteinander gekoppelt sind.
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Dadurch,
dass die Prozesskomponenten bzw. Aufbereitungsfunktionseinheiten
in Prozessrichtung des zu behandelnden Tabakgutes in verschiedenen
horizontalen Ebenen stufenweise bzw. abfallend angeordnet bzw. anordbar
sind, ist es möglich, das
Tabakgut direkt von einer Prozesskomponente in die nächste Prozesskomponente
zu übergeben, ohne
dass ein dazwischengeschaltetes Transportelement zum Hochfördern des
Tabakguts erforderlich ist. Hierdurch werden die Aufbereitungsfunktionseinheiten
direkt miteinander, vorzugsweise in absteigender Folge des Höhenniveaus,
und ohne Förderorgan dazwischen,
d.h. förderorganfrei,
verbunden. Auf diese Weise gelingt es, die Transportwege in einer
Anlage ohne hochfördernde
Transportelemente bzw. Förderorgane
im Übergang
von einer Aufbereitungsfunktionseinheit zur nächsten Aufbereitungsfunktionseinheit
zu verkürzen
und gleichzeitig eine Tabakaufbereitungsanlage kompakt auszugestalten.
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Die
kompakte förderbandfreie
Anordnung der Aufbereitungsfunktionseinheiten besitzt ferner den
Vorteil, dass die Rohrleitungssysteme für die Be- und Entlüftung der
einzelnen Prozesskomponenten ebenfalls räumlich kompakter ausgebildet
sind. Daher wird der Aufwand für
die Gebäudetechnik
für eine erfindungsgemäße Tabakaufbereitungsanlage
in entsprechender Weise ebenfalls geringer und einfacher.
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Durch
die direkte hochförderorganfreie Kopplung
der unterschiedlich hohen Aufbereitungsfunktionseinheiten werden
außerdem
Kosten für
aufwendige Bandtransportsysteme vermieden.
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Um
die Logistik mit der Handhabung des Tabakguts bzw. der Tabakaufbereitungszwischenprodukte
flexibler gestalten zu können,
ist wenigstens eine Speichereinrichtung für den Tabak und die Tabakaufbereitungszwischenprodukte
vorgesehen. Durch die gemeinsame Speichereinrichtung für den Tabak und
die Zwischenprodukte wird der Platzbedarf einer Tabakaufbereitungsanlage
weiter reduziert, da nicht mehrere Zwischenspeicher für die diversen
Zwischenprodukte vorgesehen sind.
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Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn die Speichereinrichtung als Hochregallager
ausgebildet ist. Beispielsweise wird das Hochregallager für die Einlagerung
von Rohtabak vorgesehen. Darüber
hinaus werden die von einer so genannten Slicereinrichtung hergestellten
Tabakschnitte ebenfalls in das Hochregallager eingelagert und bis
zur Weiterverarbeitung bzw. -behandlung zwischengelagert. Überdies
kann dadurch der so genannte Sliceprozess vom Hauptprozess für die Tabakaufbereitung
entkoppelt werden. Darüber
hinaus erlaubt das in einem Hochregallager installierte Transportsystem
ein direktes Einlagern und Auslagern von Produkten in verschiedenen
Ebenen des Prozesses. Des Weiteren kann das Hochregallager ebenso
für einen
Höhentransport
am Beginn des Aufbereitungsprozesses eingesetzt werden.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Speichereinrichtung
separat von den Aufbereitungsfunktionseinheiten ausgebildet ist,
so dass die Speichereinrichtung bzw. das vorgesehene Hochregallager
ebenfalls für
die Lagerung von Materialien und Fertigprodukten genutzt werden kann.
Die Lagerung dieser Produkte kann teilweise in hermetisch abgeschlossenen
Sektionen des Hochregallagers stattfinden, so dass die verschiedenen
eingelagerten Tabakwaren und andere Waren im Hochregallager räumlich getrennt
sind und sich nicht gegenseitig beeinflussen.
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Bevorzugterweise
weist die Speichereinrichtung für
verschiedene Tabakaufbereitungszwischenprodukte unterschiedliche
Speicherbereiche auf.
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Außerdem ist
es günstig,
wenn die Speichereinrichtung zur Lagerung von weiterverarbeitungsfertigem
Schnitttabak ausgebildet ist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Tabakaufbereitungsanlage
ist eine Sichtereinrichtung mit einer Vertikalförderfunktion als Aufbereitungsfunktionseinheit
vorgesehen, so dass mittels dieser bevorzugten Sichtereinrichtung
ein Sichtprozess und gleichzeitig ein Höhenförderungsprozess des behandelten
Tabakguts stattfinden. Hierdurch wird der Sichtprozess als vertikales
Transportsystem für
den Transport auf eine obere Ebene einer Aufbereitungsfunktionseinheit
genutzt, von der nachfolgend die tieferen angeordneten Aufbereitungsfunktionseinheiten
mit Prozessgut versorgt werden. Durch die Verlängerung der senkrechten pneumatischen
Förderleitung
des Sichtprozesses wird die Höhenförderung
mit einfachen Mitteln mäglich.
Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass die senkrechte Rohrleitung
einer Sichteinrichtung verlängert
wird. Außerdem
wird durch eine verlängerte
Rohrleitung die Sichtstrecke ebenfalls verlängert, so dass der Sichtprozess deutlich
verbessert wird.
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Darüber hinaus
wird die Aufgabe gelöst durch
eine Anlage der Tabak verarbeitenden Industrie, die mit einer erfindungsgemäßen Tabakaufbereitungsanlage
ausgestattet ist und außerdem über eine
Herstellungsanlage von stabförmigen
Artikeln der Tabak verarbeitenden Industrie besteht. Mittels der
Herstellungsanlage werden Zigaretten mittels wenigstens einer Zigarettenstrangmaschine
und einer nachgeordneten Filteransetzmaschine hergestellt. Zur Vermeidung
von Wiederholungen wird auf die erfindungsgemäßen Einzelheiten der voranstehend
beschriebenen erfindungsgemäßen Tabakaufbereitungsanlage
ausdrücklich
verwiesen.
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Eine
kompakte Anlage in einem Gebäude wird
dadurch erreicht, dass die Tabakaufbereitungsanlage und die Herstellungsanlage
in vertikaler Richtung übereinander
bzw. untereinander auf mehreren Ebenen angeordnet sind, so dass
quasi eine vertikale Anlage bzw. Zigarettenfabrik im Gebäude entsteht, bei
der im oberen Bereich der angelieferte Tabak aufbereitet wird und
im unteren Bereich d.h. auf einer tieferen Gebäudeebene der aufbereitete Schnitttabak zu
Zigaretten verarbeitet wird.
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Außerdem ist
es von Vorteil, wenn die Tabakaufbereitungsanlage und die Herstellungsanlage eine
gemeinsame Speichereinrichtung oder einen gemeinsamen Zwischenspeicher
für Schnitttabak aufweisen.
Dieser Zwischenspeicher wird von der Tabakaufbereitungsanlage mit
behandeltem und verarbeitungsfertigem Schnitttabak versorgt, aus
dem für die
Herstellung von Filterzigaretten die Herstellungsanlage beschickt
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Tabakaufbereitungsanlage und die Herstellungsanlage etagenförmig angeordnet.
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Hierdurch
verkürzt
sich der Transportweg für den
Schnitttabak. Obendrein wird der Aufwand für die Energieversorgung der
beiden Anlagen günstiger,
da der Aufwand für
die Rohrleitungssysteme und die Energieversorgung aufgrund der kompakten
Anordnung reduziert wird. Außerdem
wird durch den Wegfall von langen Transportstrecken das Tabakprodukt
schonender behandelt.
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Die
Erfindung wird nachstehend und ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens
anhand der Zeichnungen exemplarisch beschrieben, wobei bezüglich aller
im Text nicht näher erläuterten
erfindungsgemäßen Einzelheiten
auf die Zeichnungen ausdrücklich
verwiesen wird. Es zeigen:
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1, 2 jeweils
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Anlage der Tabak verarbeitenden
Industrie und
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3 schematisch
einen Aufbereitungsprozess gemäß der erfindungsgemäßen Tabakaufbereitungsanlage.
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In
den folgenden Figuren sind die gleichen oder gleichartigen Elemente
bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet,
so dass von einer erneuten Vorstellung jeweils entsprechend abgesehen
wird.
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In
den 1 und 2 ist jeweils eine perspektivische
Darstellung einer Fabrikanlage 10 der Tabak verarbeitenden
Industrie von unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt. Die Fabrikanlage 10 setzt sich
sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung aus unterschiedlichen
Baueinheiten zusammen. Die Fabrikanlage 10 verfügt über mehrere
horizontale Ebenen, die über
unterschiedliche Funkti onen für einen
optimalen Herstellungsprozess verfügen.
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Die
Fabrikanlage 10 weist hierzu ein Hochregallager 15 auf,
das über
sämtliche
Ebenen der Fabrikanlage 10 mehrere Regelwände aufweist.
Der angelieferte Rohtabak wird in den Regalwänden des Hochregallagers 15 gelagert
und nach Entpackung einer Slicereinrichtung (Bezugzeichen 31)
zugeführt. Der
Rohtabak wird nach Durchlaufen der Slicereinrichtung 31 in
Portionen wieder in das Hochregallager 15 eingelagert.
Aufgrund der rechnergestützten Logistik
können
die eingelagerten Waren und Zwischenwaren im Hochregallager 15 entsprechend identifiziert
werden, so dass das Hochregallager 15 automatisiert mit
entsprechenden Waren beschickt und entfüllt wird. Aufgrund der Einlagerung
von geschnittenem Rohtabak findet eine Entkopplung des Schneidprozesses
von der nachfolgenden Behandlung des geschnittenen Rohtabaks durch
weitere Prozessstufen bzw. Aufbereitungsfunktionseinheiten statt.
Entsprechend dem Bedarf wird der geschnittene Rohtabak aus dem Hochregallager 15 der
Prozesslinie mit den verschiedenen Aufbereitungsfunktionseinheiten
(Bezugszeichen 31, 32, 33, 34, 36, 37) der
Tabakaufbereitungsanlage (Bezugzeichen 30) bedarfsgerecht
zugeführt.
Dadurch wird verhindert, dass mögliche
Störungen
an der Slicereinrichtung 31 sich auf den Behandlungsprozess
an den Aufbereitungsfunktionseinheiten auswirken. Insgesamt wird dadurch
der Entpackungsprozess und Schneidprozess von Aufbereitungs- bzw. Hauptprozess
abgekoppelt, so dass weniger Störungen
im Hauptprozess auftreten.
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Darüber hinaus
kann das Hochregallager 15 beispielsweise über hermetisch
abgeschlossene Bereiche verfügen,
die zur Lagerung von anderen Materialien oder Fertigprodukten bereitstehen
und somit nicht in Kontakt mit den anderen eingelagerten Waren treten.
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Weiterhin
ist in der Fabrikanlage 10 ein gemeinsames, im Wesentlichen
senkrechtes Energieversorgungssystem 20 für die einzelnen
Etagen bzw. Ebenen angeordnet, das schematisch in den Zeichnungen 1 und 2 dargestellt
ist. Das Energieversorgungssystem 20 kann in einem Gebäude als
selbstständiger
senkrechter Gebäudetrakt
ausgebildet sein, so dass sämtliche
Ebenen der Fabrikanlage 10 auf einfache Weise mit Energie
versorgt werden. Hierdurch wird die entsprechende Gebäudetechnik
in der Waagerechten auf die essentiellen Funktionen reduziert, da
ein Teil bzw. ein Großteil
der Energieversorgung über
den senkrechten Gebäudetrakt
erfolgt. Durch diese kompakte Anordnung eines Energieversorgungssystems
werden Kosten bei der Erstellung eines Gebäudes eingespart.
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Im
Energieversorgungssystem 20 kann ein Teil oder auch die
gesamte Versorgungslogistik für die
Fabrikanlage 10 oder für
einzelne Bereiche, z.B. eine Tabakaufbereitungsanlage 30,
untergebracht sein. Hierdurch werden die Bereiche der Fabrikanlage 10 mit
Wärme,
Luft und/oder Dampf usw. entsprechend den jeweiligen Anforderungen
gezielt versorgt.
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Im
oberen Bereich der Fabrikanlage 10 ist ferner eine Tabakaufbereitungsanlage 30 auf
der oberen Ebene angeordnet, die eine kompakte Bauweise bzw. Anordnung
aufweist. Bei dieser Tabakaufbereitungsanlage 30 wird eine
kompakte Anordnung dadurch erreicht, dass einige der Aufbereitungsfunktionseinheiten
(Bezugszeichen 31, 32, 33, 34, 36, 37) direkt
und hochförderorganfrei
miteinander gekoppelt sind, so dass auf Transportelemente bzw. Förderbänder zum
Hochfördern
des Tabakguts bei einer üblichen
Anordnung der Aufbereitungsfunktionseinheiten verzichtet werden.
Diese üblichen
Transportelemente bzw. Förderbänder, die
das zu behandelnde Tabakgut zu den jeweiligen Aufbereitungsfunktionseinheiten
hoch fördern,
verlängern
den Transportweg des Tabak guts. Dadurch sind größere Standflächen für eine herkömmliche
Anordnung der Aufbereitungsfunktionseinheiten einer Tabakaufbereitungsanlage erforderlich.
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Beispielsweise
werden in einer typischen sogenannten Virginia-Linie der Tabakaufbereitung gemäß dem Stand
der Technik bis zu zwanzig Transportbänder mit einer Gesamtlänge von über einhundertfünfzig Metern
eingesetzt, die ausschließlich
nur die Funktion der Höhenförderung
des Tabakgutes zur nächsten
Aufbereitungsfunktionseinheit erfüllen.
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Die
in den 1 bis 3 dargestellte Tabakaufbereitungsanlage 30 ist
beispielhaft für
eine typische Prozesslinie für
Virginia-Tabak dargestellt. Entsprechendes gilt auch für andere
Prozesslinien, z.B. für
Rippen bzw. Burley-Tabak.
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Die
Tabakaufbereitungsanlage 30 verfügt über eine Slicereinrichtung 31,
mittels der angelieferter Rohtabak aus dem Hochregal 15 geschnitten wird.
Nach dem Schneiden des Rohtabaks werden die Ausgangsprodukte wieder
in das Hochregal 15 eingelagert. Bei der dargestellten
Tabakaufbereitungsanlage 30 ist somit der sogenannte Sliceprozess
aus der Linie herausgelöst.
Es ist aber auch denkbar, dass die Slicereinrichtung Bestandteil
einer seriellen Prozesslinie ist, so dass der geschnittene Rohtabak
direkt entnommen wird und in die Aufbereitungsprozesslinie aufgegeben
wird.
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Nach
der Entnahme von geschnittenem Tabak aus dem Hochregallager 15 wird
das Tabakgut einer Löse-
und Soßiertrommel 32 aufgegeben,
so dass danach ein im Höhenniveau
niedrigerer Sichter 33 direkt d.h. höhenförderungsorganfrei beschickt wird.
Der Sichter 33 verfügt über eine
senkrechte pneumatische Förderleitung,
so dass einerseits der Sichtprozess durchgeführt wird und andererseits gleichzeitig
ein vertikales Transportsystem für
den Transport des Tabakguts auf das oberste Niveau der Tabakaufbereitungsanlage 30 in
eine der Mischboxen 34 ausgebildet ist.
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Aus
den Mischboxen 34 wird nachfolgend das Tabakgut den tiefer
liegenden Aufbereitungsfunktionseinrichtungen zugefördert. Den
Mischboxen 34 ist ein tiefer liegender Schneider 36 zugeordnet, der
direkt das geschnittene Tabakgut in einen Trockner 37 gibt.
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Im
Rahmen der Erfindung ist es ebenso vorstellbar, dass Aufbereitungsfunktionseinrichtungen bzw.
-einheiten der Nebenprozesse, wie z.B. Fremdkörpererkennung, in erfindungsgemäßer Weise
in die Prozesslinie integriert werden, wobei die Aufbereitungsfunktionseinheiten
im Höhenniveau
abfallend angeordnet und/oder höhenförderungsorganfrei
miteinander verbunden sind. Hierdurch verkürzen sich die Transportwege,
so dass auf den Einsatz von kostenintensiven Förderbändern oder dergleichen verzichtet
werden kann.
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Der
den Trockner 37 verlassende und zur Weiterverarbeitung
bereitstehende Schnitttabak wird anschließend auf einer tiefer liegenden
Ebene 40 einer Schnitttabaklagerbox 41 zugeführt, in
der der Schnitttabak mit einem Top-Flavour versehen werden kann.
In einer Alternative kann der Schnitttabak aus dem Trockner 37 entnommen
werden und portionsweise im Hochregallager 15 eingelagert
werden. Hierbei ist beim Hochregallager 15 darauf zu achten, dass
eine hermetische Trennung des hergestellten Schnitttabaks von den
anderen eingelagerten Waren erfolgt.
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Unterhalb
der Schnitttabaklagerboxen 40 ist eine weitere Logistikebene 50 für logistische
Einrichtungen vorgesehen, die zur Materialzufuhr des Schnitttabaks
zu den in einer noch tieferen Ebene angeordneten Maschinen der Zigarettenfertigung
dient. Diese Herstellungsanlage für die Zigarettenfertigung ist
mit dem Bezugszeichen 60 versehen. Bevorzugterweise ist
die Fallhöhe
des Schnitttabaks zwischen der Tabakaufbereitung und der Zigarettenfertigung 60 gering
ausgebildet.
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Darüber hinaus
können
Filterstopfen und andere Verbrauchsmaterialien der Tabak verarbeitenden
Industrie im Hochregellager 15 für die Zigarettenfertigung 60 eingelagert,
bei Bedarf entnommen und zu den Zigarettenherstellungsmaschinen
transportiert werden. Außerdem
kann das Hochregallager 15 zur (Zwischen-)Lagerung von
hergestellten Zigaretten ausgebildet sein.
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In 3 ist
schematisch der Ablauf der in den 1 und 2 dargestellten
Tabakaufbereitungsanlage 30 gezeigt. Hierbei sind wenigstens zwei
Elemente bzw. Aufbereitungsfunktionseinheiten der Tabakaufbereitungslinie
bzw. des Prozessablaufs mit einem vorbestimmten Höhenunterschied
zueinander angeordnet. Der Ausgang einer Aufbereitungsfunktionseinheit
ist direkt d.h. ohne Hochförderorgan mit
dem Eingang der nachfolgenden Aufbereitungsfunktionseinheit verbunden,
so dass kurze Transportwege aufgrund der direkten förderbandfreien
Ankopplung entstehen. Aufgrund der unterschiedlich hohen Anordnung
der Funktionseinheiten der Tabakaufbereitungsanlage 30 kann
auf eine Hochförderung
des zu bearbeitenden Tabakgutes durch ein Förderband oder dergleichen verzichtet
werden. Dies gilt auch für
den Sichter 33, der das Tabakgut über ein entsprechendes vertikales
Luftfördersystem
und somit ohne hochförderndes
Transportband den Mischboxen 34 zufördert.
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- 10
- Fabrikanlage
- 15
- Hochregallager
- 20
- Energieversorgungssystem
- 30
- Tabakaufbereitungsanlage
- 31
- Slicereinrichtung
- 32
- Löse- und
Soßiertrommel
- 33
- Sichter
- 34
- Mischbox
- 36
- Schneider
- 37
- Trockner
- 40
- Schnitttabaklagerbox
- 41
- Ebene
- 50
- Logistikebene
- 60
- Zigarettenfertigung