Kommunikationssysteme
umfassen in der Regel Netzwerkeinrichtungen und mindestens eine
Teilnehmerstation. Kommunikationssysteme nehmen insbesondere im
wirtschaftlichen Bereich einen immer größeren Stellenwert ein. Gleichzeitig
wachsen auch die Anforderungen an die Flexibilität. Es wird daher gewünscht, dass
Kommunikationssysteme verschiedenartige Teilnehmerstationen unterstützen können. Die
Verschiedenartigkeit der Teilnehmerstationen drückt sich dabei in spezifischen
Fähigkeiten,
die eine Teilnehmerstation bereitstellt und/oder unterstützt, aus.
Die durch Parameter charakterisierten, spezifischen Fähigkeiten
der Teilnehmerstation werden durch Parameterwerte bestimmt oder
codiert.
Die
Fähigkeiten
der einzelnen Teilnehmerstationen sind für die Kommunikation im Kommunikationssystem
von großer
Bedeutung. Daher ist es notwendig, dass netzwerkseitig, d.h. in
mindestens einer Netzeinrichtung des Kommunikationssystems, Parameterwerte
der Teilnehmerstationen bekannt sind, damit die Kommunikation entsprechend
den spezifischen Fähigkeiten
einer Teilnehmerstation erfolgen kann. Insbesondere kann netzwerkseitig
eine Anpassung der Kommunikation an die Fähigkeiten der Teilnehmerstation
erfolgen.
In
der Regel meldet die Teilnehmerstation ihre Fähigkeiten in Form von Parameterwerten
an mindestens eine Netzwerkeinrichtung des Kommunikationssystems.
Bedingt durch die hohe Komplexität
heutiger Kommunikationssysteme sind die Fähigkeiten von Teilnehmerstationen
meist durch eine Vielzahl von Parametern bestimmt.
Ein
Beispiel für
ein Kommunikationssystem mit besonders großer Komplexität stellt
ein Funk-Kommunikationssystem dar. Hier existieren eine große Vielzahl
von Parametern, welche mit den Fähigkeiten
der Teilnehmerstationen, d.h. der Mobilstationen, korrespondieren.
Beispiele hierfür
sind etwa der verfügbare
Speicherplatz, die unterstützte
Datenrate und die Rechenleistung.
In
Funk-Kommunikationssystemen werden Informationen (beispielsweise
Sprache, Bildinformation oder andere Daten) mit Hilfe von elektromagnetischen
Wellen über
eine Funkschnittstelle zwischen einer Basisstation und einer Mobilstation übertragen.
Das Abstrahlen der elektromagnetischen Wellen erfolgt dabei mit Trägerfrequenzen,
die in dem für
das jeweilige System vorgesehenen Frequenzband liegen. Für zukünftige Mobilfunksysteme
mit TD/CDMA-Übertragungsverfahren
bzw. FD/CDMA-Übertragungsverfahren über die Funkschnittstelle,
wie beispielsweise das UMTS (Universal Mobile Telecommunication
System) oder andere Systeme der dritten Generation sind Frequenzen
im Frequenzband von ca. 2000 MHz vorgesehen.
Im
Zusammenhang mit Funk-Kommunikationssystemen der dritten Generation
sind beispielsweise die mit „UE
capabilities" (UE
User Equipment) bezeichneten Fähigkeiten
als Parameter und Parameterwerte für Mobilstationen eines Funk-Kommunikationssystemen
der dritten Generation in der Spezifikation für den UMTS-Standard:
3GPP
Technical Specification TS 25.306,
Version 4.2.0 (2001-09)
„UE Radio
Acess Capabilities"
(Release
4)
beschrieben.
Aus
Netzwerksicht ist es vorteilhaft, wenn nicht zu viele unterschiedliche
Fähigkeiten
von Teilnehmerstationen unterstützt
werden müssen,
da potenziell jede dieser Teilnehmerstationen individuell vom Netzwerk konfiguriert
werden muss.
Auf
der anderen Seite ist es aber wichtig, viele verschiedene Fähigkeiten
von Teilnehmerstationen zuzulassen, damit die nutzerseitig bestehenden
unterschiedlichen Anforderungen an die Fähigkeiten der Teilnehmerstationen
im Kommunikationssystem unterstützt
werden können.
Im Einklang damit besteht auf Seiten der Hersteller von Teilnehmerstationen
der Wunsch, die von ihnen hergestellten Teilnehmerstationen auf
Grund ihrer besonderen Fähigkeiten
von denen anderer Herstellern unterscheidbar zu machen.
Eine
hohe Flexibilität
im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit von in einem Kommunikationssystem
zugelassenen Teilnehmerstationen bedeutet eine hohe Zahl an das
Netzwerk zu übertragenden
Parameterwerten. Auf der anderen Seite schränkt eine vorgegebene geringe
Wahlmöglichkeit
an Parametern bzw. an Parameterwerten die Flexibilität ein.
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und
ein Kommunikationssystem der eingangs genannten Art aufzuzeigen,
welche einerseits ein hohes Maß an
Flexibilität
hinsichtlich der spezifischen Fähigkeiten
der Teilnehmerstationen im Kommunikationssystem zulassen, welche aber
andererseits gleichzeitig zu einer Verringerung des Signalisierungsaufwands
zwischen Teilnehmerstation und dem Netzwerk ermöglichen.
Die
Aufgabe wird für
das Verfahren durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die
Aufgabe wird für
Kommunikationssystem durch die Merkmale des Anspruchs 8 gelöst.
Vorteilhafte
Ausgestaltung und Weiterbildungen sind Gegenstand der anhängigen Ansprüche.
Erfindungsgemäß werden
Parameter zumindest teilweise zu mindestens einer Parameterklasse
zusammengefasst, wobei verschiedenen Kombinationen von Parameterwerten
zu unterschiedlichen Parametern innerhalb der mindestens einen Parameterklasse
jeweils ein Klassenwert zugeordnet ist, und es werden sowohl der
Klassenwert der mindestens einen Parameterklasse als auch mindestens
ein Parameterwert zu mindestens einer Netzwerkeinrichtung des Kommunikationssystems
signalisiert.
Die
Erfindung basiert auf der Idee, zwei denkbare Ansätze zu kombinieren.
In einem ersten Ansatz könnte
die Zahl der zu übermittelnden
Werte dadurch enorm reduziert werden, dass alle Parameterwerte ausschließlich codiert
in Klassenwerten übertragen
werden, so dass jeweils ein Klassenwert für eine Mehrzahl von innerhalb
der Parameterklasse kombinierten Parameterwerten steht. Werden in
einem Kommunikationssystem aber nur eine limitierte Anzahl von Parameterklassen
zugelassen, so ist die Möglichkeit
der Differenzierung im Hinblick auf die Fähigkeiten der Teilnehmerstationen
nur beschränkt
möglich.
Ein anderer Ansatz bietet die größtmögliche Flexibilität im Hinblick
auf die Fähigkeiten
der Teilnehmerstationen, erfordert allerdings die Übertragung aller
Parameterwerte einzeln an mindestens eine Netzwerkeinrichtung des
Kommunikationssystems.
Der
Vorteil eines Hybridverfahrens besteht darin, einerseits Flexibilität hinsichtlich
der von dem Kommunikationssystem unterstützten Teilnehmerstationen zu
gewährleisten,
aber anderseits durch den teilweisen Zurückgriff auf Signalisierung
von Klassenwerten von Parameterklassen den Signalisierungsaufwand
signifikant zu reduzieren.
Insbesondere
im Zusammenhang mit Funk-Kommunikationssystemen ist diese Reduzierung
von großer
Bedeutung, da die Funkschnittstelle die kritische Ressource darstellt,
welche durch den reduzierten Siganlisierungsaufwand deutlich entlastet
werden kann.
In
Weiterbildung der Erfindung werden in der mindestens einen Parameterklasse
Parameterwerte mit Mindestfähigkeiten
im Hinblick auf die Parameter der mindestens einen Parameterklasse
zusammengefasst. Dies bringt den Vorteil, dass mitunter Abweichungen
zwischen einerseits einem oder mehreren der mittels des Parameterwertes
an die Netzwerkeinrichtung signalisierten Parameterwerte der Parameterklasse
und andererseits dem zu der tatsächlichen
Fähigkeit
der Teilnehmerstation korrespondierenden Parameterwert bzw. den
zu den tatsächlichen
Fähigkeiten
der Teilnehmerstation korrespondierenden Parameterwerten Differenzen möglich sind.
Dabei dürfen
die Abweichungen aber lediglich in einer Steigerung der Fähigkeit
liegen.
Es
besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass die mindestens
eine Parameterklasse den Parameter des mindestens einen Parameterwertes
umfasst. In diesem Fall ersetzt der einzeln signalisierte Parameterwert
den zum selben Parameter korrespondierenden Wert, der in der Parameterklasse
codiert ist.
Es
ist aber auch möglich,
dass der mindestens eine Parameter des mindestens einen Parameterwertes
sich von den Parametern der mindestens einen Parameterklasse unterscheidet.
In diesem Fall ergänzt
der einzeln signalisierte Parameterwert die mit dem Klassenwert
der Parameterklasse codierten Parmeterwerte.
Die
vorgenannten Möglichkeiten
können
auch dahingehend kombiniert werden, dass Parameterwerte mindestens
zweier Parameter signalisiert werden, wobei mindestens ein erster
Parameter in den Parametern der mindestens einen Parameterklasse
umfasst ist und sich mindestens ein zweiter Parameter von den Parametern
der mindestens einen Parameterklasse unterscheidet.
In
Weiterbildung der Erfindung erfolgt die Auswahl der zu der mindestens
einen Parameterklasse zusammengefassten Parameter anhand ihrer Relevanz
für die
Kommunikation. Dies ermöglicht,
geeignete Wichtungen für
die Signalisierung der Parameterwerte vorzunehmen.
Der
Signalisierungsaufwand kann zusätzlich
dadurch verringert werden, dass Parameterwerte zu Parametern nicht
signalisiert werden, für
die alle Teilnehmerstationen des Kommunikationssystems einen identischen
Parameterwert aufweisen.
Das
erfindungsgemäße Kommunikationssystem,
insbesondere ein Funk-Kommunikationssystem umfasst Netzwerkeinrichtungen,
mindestens eine Teilnehmerstation, sowie Mittel zum netzwerkseitigen
Erkennen von durch Parameter charakterisierten, spezifischen Fähigkeiten
der mindestens einen Teilnehmerstation, welche durch Parameterwerte
bestimmt sind. Weiterhin sind Mittel zum Signalisieren sowohl eines
Klassenwertes mindestens einer Parameterklasse als auch mindestens
eines Parameterwertes von der mindestens einen Teilnehmerstation
zu mindestens einer Netzwerkeinrichtung des Kommunikationssystems
vorhanden, wobei Parameter zumindest teilweise zu mindestens einer
Parameterklasse zusammengefasst sind und wobei jeweils ein Klassenwert
verschiedenen Kombinationen von Parameterwerten zu unterschiedlichen
Parametern innerhalb der mindestens einen Parameterklasse zugeordnet
ist.
Als
Komponenten des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems
kommt im Rahmen der Erfindung vor allem der Netzwerkeinrichtung
und der Teilnehmerstation des Kommunikationssystems, insbesondere
des Funk-Kommunikationssystems, Bedeutung zu.
Erfindungsgemäße Netzwerkeinrichtungen
weisen
- • Mittel
zum netzwerkseitigen Erkennen von durch Parameter charakterisierten,
spezifischen Fähigkeiten einer
mindestens einen Teilnehmerstation des Kommunikationssystems, welche
durch Parameterwerte bestimmt sind, und
- • Mittel
zum Empfangen und Verarbeiten von Signalisierungsdaten, welche sowohl
einen Klassenwert mindestens einer Parameterklasse als auch mindestens
einen Parameterwert der mindestens einen Teilnehmerstation umfassen,
auf,
wobei Parameter zumindest teilweise zu mindestens einer Parameterklasse
zusammengefasst sind und wobei jeweils ein Klassenwert verschiedenen
Kombinationen von Parameterwerten zu unterschiedlichen Parametern
innerhalb der mindestens einen Parameterklasse zugeordnet ist.
Erfindungsgemäße Teilnehmerstationen
weisen
- • Mittel
zum Senden von Signalisierungsdaten, welche Parameterwerte zu durch
Parameter charakterisierten, spezifischen Fähigkeiten der Teilnehmerstation
umfassen, zu mindestens einer Netzwerkeinrichtung des Kommunikationssystems,
und
- • Mittel
zum Vorhalten und Senden von Signalisierungsdaten, welche sowohl
einen Klassenwert mindestens einer Parameterklasse als auch mindestens
einen Parameterwert der Teilnehmerstation umfassen, zur Netzwerkeinrichtung
des Kommunikationssystems
auf, wobei Parameter zumindest
teilweise zu mindestens einer Parameterklasse zusammengefasst sind
und wobei jeweils ein Klassenwert verschiedenen Kombinationen von
Parameterwerten zu unterschiedlichen Parametern innerhalb der mindestens
einen Parameterklasse zugeordnet ist.
Die
Erfindung wird im folgenden an Hand eines vereinfachenden Beispieles
verdeutlicht.
In
diesem Beispiel werden lediglich Parameter von Telnehmerstationen
eines Funk-Kommunikationssystems betrachtet, nämlich die Datenrate und die
Speicherkapazität.
Im Funk-Kommunikationssystem
gibt es bspw. die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Parameterklassen
A, B und C.
Eine
Mobilstation soll an zumindestens eine Netzwerkeinrichtung signalisieren
können,
dass es zum Beispiel die Fähigkeiten
der Parameterklasse als Mindestfähigkeiten
aufweist. Zusätzlich
soll die Teilnehmerstation aber indizieren können, dass sie bspw. einen
Speicher von 200 kB besitzt. In einem komplexen bspw. nach dem Funkstandard
UMTS arbeitenden Funk-Kommunikationssystem können einerseits der Klassenwert der
Parameterklasse B und zusätzlich
ein Parameterwert für
den Speicherplatz von 200 kB an die mindestens eine Netzwerkeinrichtung
signalisiert werden.