DE10151241B4 - Siegel - Google Patents
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Abstract
Siegel
bestehend aus einem Substrat (1), das zumindest eine Sollbruchlinie
(2) aufweist, entlang der das Substrat (1) bei mechanischer Belastung,
die einen vorbestimmten Wert überschreitet,
teilbar ist, einem integrierten Schaltkreis (3) mit einer Transponderschaltung, der
auf einer ersten Seite (5) des Substrats (1) angeordnet ist und
einer Koppeleinrichtung (4), die ebenfalls auf der ersten Seite
(5) des Substrats (1) angeordnet ist und mit dem Signalausgang des
integrierten Schaltkreises (3) verbunden ist, wobei auf der ersten
Seite (5) eine Klebemittel (6) aufgetragen ist, wobei oberhalb des
Koppelelementes im Bereich der Sollbruchlinie (2) das Klebemittel
(6) ausgespart ist, wobei durch die Anordnung der Koppeleinrichtung (4)
auf dem Substrat bei einem Zerteilen des Substrats entlang der Sollbruchlinie
(2) auch die Anordnung aus Koppeleinrichtung und integriertem Schaltkreis
(3) trennbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Siegel gemäß Patentanspruch 1.
- Eine Frage der Verpackungstechnik wahr es schon immer und wird es immer sein, die Unversehrtheit der Verpackung und damit die Identität und Authentität des Inhalts beurteilen zu können. Um dies gewährleisten zu können, wurden in früheren Jahren Schriftstücke mit Siegellack verklebt und ein Siegel aufgebracht. Dies hat dem Empfänger des Schreibens gezeigt, daß das Schreiben zum Einen echt ist und zum Anderen während der Übermittlung nicht gelesen wurde. Dieses Verfahren wurde später dadurch abgelöst, daß zugeklebte Briefumschläge verwendet wurden. Da es Mittel gibt, verklebte Briefumschläge zu öffnen, ohne daß der Empfänger dies erkennt bzw. ohne weiteres erkennt, werden bei wichtigen Schriftstücken nach wie vor Siegel in Form von dünnem Papier oder Kunststoffmarken über den Öffnungsrand eines Briefumschlags geklebt. Eine ähnliche Maßnahme ist das Einpacken von Verpackungen durch eine dünne Kunststoffolie, die sich nicht zerstörungsfrei öffnen läßt, wobei viele Firmen nochmals Firmenetiketten über den Öffnungsstellen der Verpackung aufbringen, um die Öffnung der Verpackung nachweisen zu können. Auch eine Form des Siegels ist das zur Zahlung der Autobahngebühr in Österreich und "Pickerl" genannte Klebeetikett, das bei Zahlung der Autobahngebühr erworben wird und auf die Windschutzscheibe zu kleben ist. Bei Entfernung des Etiketts geht dieses entzwei, und kann somit nicht für ein anderes Auto verwendet werden. Es wird somit die "Besiegelung" der Zahlung der Autobahngebühr nachgewiesen.
- Die Druckschriften
DE 298 13 738 U1 undDE 198 45 847 A1 beschreiben mögliche Ausführungsformen solcher Siegel. Die erstgenannte Druckschrift enthält ein Siegel bestehend aus einem Chip, einer Antenne und einer Vorrichtung zur Detektion einer Manipulation, die zweite Druckschrift beschreibt ein Etikett, das zwei Chips enthält, die miteinander verbunden sind. - Nachteil all dieser Siegel ist, daß sie entweder in der Herstellung hohe Kosten verursachen, oder daß es je nach Wert des verpackten Gegenstandes oder dessen, was "besiegelt" wird, Möglichkeiten gibt, um mit vertretbarem Aufwand ein einmal gebrochenes Siegel zu rekonstruieren. Dann bedarf es eines entsprechend hohen Aufwandes, um diese Rekonstruktion zu erkennen.
- Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine alternative Lösung mit einem verbesserten Schutz gegen Manipulation des Siegels vorzusehen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
- Die erfindungsgemäße Anordnung weist den Vorteil auf, daß das Siegel einen Transponder IC aufweist, der mit einer Koppeleinrichtung verbunden ist, die beim Aufbrechen des Siegels in Mitleidenschaft gezogen wird. Auf diese Weise ist es möglich, mittels eines entsprechenden Lesegerätes den Transponder auf dem Siegel anzusprechen und damit zu überprüfen, ob das Siegel insgesamt aufgebrochen ist oder nicht. Eine derartige Maßnahme läßt sich leicht automatisieren und somit schnell durchführen, ohne dabei durch Anschauen die Unversehrtheit des Siegels zu überprüfen.
- Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den untergeordneten Ansprüchen angegeben. Es zeigt sich, daß für den Einsatz auf einem Siegel insbesondere leitende Flächen für eine kapazitive Kopplung Spulen für eine induktive Kopplung oder Antennenanordnungen für eine elektromagnetische Kopplung geeignet sind. Weiterhin ist das Siegel leicht handhabbar, da die Kraft, die eine Sollbruchstelle zum Aufteilen bringt, vorbestimmbar ist, wenn ein Klebemittel aufgebracht ist. Durch das Aufbringen eines Aufdrucks auf dem Siegel ist der Transponder und das Koppelelement auf dem Siegel schwer erkennbar.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Siegels in räumlicher Darstellung, -
2 das erste Ausführungsbeispiel im Querschnitt entlang der Sollbruchlinie, -
3 ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel und -
4 ein drittes erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel. -
5 Anordnung im Schnitt -
1 zeigt ein erstes erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel eines Siegels in räumlicher Darstellung. - Auf einem Substrat (
1 ), das beispielsweise aus einer dünnen Papier- bzw. Kunststoffolie besteht, ist ein Koppelelement4 aufgebracht, das in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Spule ist. Die hier dargestellte Spule weist nur eine Windung auf. Es können jedoch auch mehrere Windungen vorgesehen sein. Die dargestellte Spule ist mit einem integrierten Schaltkreis3 in Form eines Halbleiterchips verbunden. Dieser weist eine entsprechende Transponderschaltung auf. Der Halbleiterchip3 und das Koppelelement4 sind dabei fest mit der ersten Seite5 des Substrats1 verbunden. Des weiteren ist eine Sollbruchlinie2 vorgesehen, entlang derer sich das Siegel bei vorgegebener mechanischer Belastung teilt. - Das Substrat des Siegels ist nunmehr nicht auf die in
1 dargestellte rechteckförmige geometrische Figur beschränkt, sondern es sind beliebige Formen möglich. Genauso können diese mit einer Sollbruchlinie vorgesehen sein, wie dies beispielsweise bei den Plaketten bekannt ist, die für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugnummernschildern in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. - Wird das in
1 dargestellte Siegel durch eine entsprechende Belastung an der Sollbruchstelle zertrennt, so wird die dargestellte Spule4 , da sie innig mit dem Substrat1 verbunden ist, mit zertrennt. - In der in
1 aufgezeigten Darstellung weist das Siegel keine Klebeschicht auf. Für eine sichere Handhabung ist jedoch vorgesehen, daß das Siegel eine Klebeschicht aufweist. - Grundsätzlich ist, wie in
5 dargestellt ist, vorgesehen, daß das Siegel mit seinem Substrat1 derart über einen zu verschließenden Gegenstand8 geklebt wird, daß die erste Seite des Siegels, auf der der integrierte Schaltkreis mit der Transponderschaltung und die Koppeleinrichtung aufgebracht ist, zu dem zu versiegelnden Gegenstand hinweist und mittels einer Klebeschicht6 mit dem zu versiegelnden Gegenstand innig verbunden ist, insbesondere über eine Verschlußstelle S, die in5 dargestellt ist. Auf der der ersten Seite5 des Substrats gegenüberliegenden zweiten Seite7 , die vom zu verschließenden Gegenstand8 abgewandt ist, kann das Siegel mit einem Aufdruck versehen werden. Dies hat den Vorteil, daß der Chip3 und das Koppelelement4 nicht durch das Siegel hindurch sichtbar ist. - In
2 ist das erste Ausführungsbeispiel des Siegels nochmals detaillierter im Querschnitt entlang der Sollbruchlinie2 dargestellt. Auf der ersten Seite des Substrates1 sind die beiden Leitungen der Spule des Koppelelementes4 dargestellt. Des weiteren ist die Klebeschicht6 dargestellt, die die ganze erste Seite5 einschließlich Koppelelemente4 und dem in dieser Schnittdarstellung nicht sichtbaren Chip3 bedeckt. - Um sicher zu stellen, daß bei einem Ablösen des Siegels vom zu versiegelnden Gegenstand mit Sicherheit eine ausreichende Kraft nicht nur auf das Siegel, sondern auch auf die Anordnung Chip/Koppelelement entsteht, kann vorgesehen sein, daß entweder das Koppelelement an einigen Stellen mit dem Substrat
1 mit geringerer Haftung verbunden ist. Dies könnte beispielsweise im Bereich der Sollbruchlinie2 geschehen. Genauso kann vorgesehen sein, daß im Bereich der Sollbruchlinie2 die Klebeschicht6 nicht das Koppelelement4 bedeckt. In beiden Fällen gibt es Stellen, an denen das Koppelelement stärker am Substrat1 haftet und Stellen an dem es stärker über die Klebeschicht6 mit dem zu versiegelnden Gegenstand verbunden ist. Beim Ablösen des Siegels kommt es dann mit Sicherheit zu einem Durchtrennen des Koppelelementes4 . - In den
3 und4 sind weitere Ausführungsbeispiele dargestellt, wobei gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, wobei auf deren erneute Beschreibung verzichtet wird. - Bei dem in
3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Koppelelement43 vorgesehen, das als leitende Fläche ausgebildet ist. Eine derartige leitende Fläche kann zu einer kapazitiven Kopplung verwendet werden. In diesem Fall geht die Sollbruchlinie2 durch die leitende Fläche43 . - Gemäß
4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem das Koppelelement durch ein Antennenelement44 gebildet ist. Hier kreuzt die Sollbruchlinie2 das Antennenelement. - Bei allen Ausführungsbeispielen ist genauso gut geeignet, wenn nicht das Koppelelement selber, sondern die Zuführung zum Koppelelement von der Sollbruchlinie
2 gekreuzt wird. - Der wesentliche Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, daß bei einem Abtrennen des Siegels vom zu versiegelnden Gegenstand die Anordnung, die aus dem Chip
3 und dem Koppelelement4 ,43 , oder44 und deren Zuführungsleitungen besteht, zertrennt wird. Egal wo ein derartiges Auftrennen geschieht, wird bei einem Ansprechen des Siegels mit einem Lesegerät feststellbar sein, daß dieses defekt ist, und somit das Siegel aufgebrochen wurde. -
- 1
- Substrat
- 2
- Sollbruchlinie
- 3
- Integrierte Schaltung
- 4
- Koppeleinrichtung
- 5
- erste Seite
- 6
- Klebeschicht
- 7
- zweite Seite
- 8
- zu versiegelnder Gegenstand
- S
- Schließstelle
- 43
- leitende Fläche
- 44
- Antenne
Claims (3)
- Siegel bestehend aus einem Substrat (
1 ), das zumindest eine Sollbruchlinie (2 ) aufweist, entlang der das Substrat (1 ) bei mechanischer Belastung, die einen vorbestimmten Wert überschreitet, teilbar ist, einem integrierten Schaltkreis (3 ) mit einer Transponderschaltung, der auf einer ersten Seite (5 ) des Substrats (1 ) angeordnet ist und einer Koppeleinrichtung (4 ), die ebenfalls auf der ersten Seite (5 ) des Substrats (1 ) angeordnet ist und mit dem Signalausgang des integrierten Schaltkreises (3 ) verbunden ist, wobei auf der ersten Seite (5 ) eine Klebemittel (6 ) aufgetragen ist, wobei oberhalb des Koppelelementes im Bereich der Sollbruchlinie (2 ) das Klebemittel (6 ) ausgespart ist, wobei durch die Anordnung der Koppeleinrichtung (4 ) auf dem Substrat bei einem Zerteilen des Substrats entlang der Sollbruchlinie (2 ) auch die Anordnung aus Koppeleinrichtung und integriertem Schaltkreis (3 ) trennbar ist. - Siegel nach Anspruch 1, wobei das Koppelelement (
4 ) entweder eine Spule zur induktiven Kopplung, eine leitende Fläche zur kapazitiven Kopplung oder eine Antennenanordnung ist. - Siegel nach Anspruch 1, bei dem auf einer der ersten Seite (
5 ) gegenüberliegenden zweiten Seite (7 ) ein Aufdruck aufgetragen ist.
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- 2001-10-17 DE DE2001151241 patent/DE10151241B4/de not_active Expired - Fee Related
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