DE10140687B4 - Steckerleitung - Google Patents
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Abstract
– der Stecker (2) ein elektrisch leitendes Steckergehäuse (4) mit einem Kabeleinführkanal (5) aufweist,
– die am Kabel (1) vorgesehene Abschirmung (7) zwischen wenigstens einer elektrisch isolierten Kabelader (6) und dem äußeren Kabelmantel (8) angeordnet sowie elektrisch leitend mit dem Steckergehäuse (4) verbunden ist,
– die isolierte Kabelader (6) axial aus dem Kabelmantel (8) heraus und in das Steckergehäuse (4) hinein ragt,
– die Abschirmung (7) axial gegenüber dem freien Ende des Kabelmantels (8) freigelegt ist,
– zwischen die Kabelader (6) und den freigelegten Abschnitt (12) der Abschirmung (7) ein Stützelement (13) eingreift, und wobei
– das Stützelement (13) mit dem freigelegten Abschnitt (12) der Abschirmung (7) sowie das benachbarte Ende des Kabelmantels (8) von einer Crimphülse (14) umschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Steckerleitung gemäß dem Oberbegriff des ersten Anspruchs.
- Bei einer bekannten Steckerleitung dieser Art (
DE 92 08 426 U1 ) sind in einen Winkelstecker elektrisch isolierte Kabeladern eines mit einer Abschirmung ausgestatteten Kabels durch einen in seinem elektrisch leitenden Steckergehäuse vorgesehenen Kabeleinführkanal eingeführt. Der Kabeleinführkanal befindet sich in einem Rohransatz des Steckergehäuses. Das Kabel besitzt einen äußeren elektrisch isolierenden Kabelmantel, aus dem die Innenleiter heraus und durch den Kabeleinführkanal im Rohransatz in den Winkelstecker hinein ragen. Der Kabelmantel endet vor dem zugewandten Ende des Rohransatzes, während die unter dem Kabelmantel angeordnete Abschirmung ebenfalls aus dem Kabelmantel heraus ragt und auf den Außenmantel des Rohransatzes greift. Eine Crimphülse umschließt den freigelegten Abschnitt der Abschirmung mit dem darunter befindlichen Teil des Rohransatzes und den axial anschließenden Teil des Kabelmantels. Bei diesem Aufbau ist der Winkelstecker mit dem Kabel betriebsmäßig fest verbunden, so daß sich das Kabel infolge seiner festen Verbindung mit dem Rohransatz nicht mehr zerstörungsfrei vom Winkelstecker lösen lässt. Zudem muss beim Crimpvorgang der Winkelstecker mit in das Crimpwerkzeug eingelegt werden. Ferner müssen auch die Kabeladern so lang ausgebildet sein, dass sie bei festgecrimptem Kabel so weit aus dem Steckergehäuse herausragen, dass sie mit den nur nachträglich anzubringenden Steckkontaktelementen verbunden werden können. - Die
DE 195 28 235 C2 betrifft ein Verfahren zur Verbindung einer Abschirmung eines Kabels mit einem Gehäuse eines elektrischen Verbinders unter Verwendung einer Kabelschraube, die sowohl mit der Abschirmung des Kabels als auch mit dem Gehäuse des elektrischen Verbinders in Verbindung bringbar ist. Bei dem aus diesem Dokument bekannten Verfahren wird die Kabelschraube, die einen zylindrischen Kontaktierungsabschnitt aufweist, auf eine Außenisolierung des Kabels aufgeschoben, woraufhin eine freigelegte Abschirmung eines benachbarten Kabelabschnitts derart umgeklappt wird, dass sie auf einer Oberfläche des Kontaktierungsabschnitts der Kabelschraube zu liegen kommt. Über den von der Abschirmung bedeckten Bereich des Kontaktierungsabschnitts wird dann eine Crimphülse geschoben, deren Querschnitt nach ihrer Deformierung mittels eines geeigneten Werkzeugs den maximalen Querschnitt der Kabelschraube nicht überragt. Um eine leitende Verbindung zwischen der Kabelabschirmung und dem Gehäuse des elektrischen Verbinders herzustellen, wird anschließend das Kabel mit der Kabelschraube in das Gehäuse zurückgezogen. Dabei wird ein Befestigungsabschnitt der Kabelschraube durch eine in einer Rückwand des Gehäuses ausgebildete Öffnung hindurch und somit wieder aus dem Gehäuse hinausgeführt, während ein einen vergrößerten Querschnitt aufweisender Werkzeugansatzabschnitt der Kabelschraube die Öffnung nicht passieren kann und daher in Anlage an die Gehäusewand gerät. Eine sichere Kontaktierung des Gehäuses mit der Kabelschraube und damit der Abschirmung erfolgt dann durch Aufschrauben einer Kabelmutter auf den Befestigungsabschnitt der Kabelschraube, so dass das Gehäuse zwischen der Kabelmutter und der Kabelschraube eingeklemmt wird. - Die
DE 38 23 617 C2 offenbart einen Steckverbinder, bei dem eine Abschirmung eines Kabels über einen zylindrischen Außenteil eines Gehäusehülsenteils gelegt und anschließend eine Crimphülse auf die Abschirmung geschoben und mittels eines Crimpwerkzeugs deformiert wird, um eine feste Verbindung zwischen dem Gehäusehülsenteil und der Abschirmung des Kabels zu erzeugen. Dabei ist die Crimphülse außerhalb eines in dem Gehäusehülsenteil ausgebildeten Kabeleinführkanals angeordnet. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einer entsprechend dem Oberbegriff des ersten Anspruchs ausgebildeten Steckerleitung Maßnahmen zu treffen, durch welche ein vereinfachter Aufbau erreicht wird.
- Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Steckerleitung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren Ansprüchen angegeben.
- Bei einer Ausgestaltung einer Steckerleitung gemäß der Erfindung wird die Crimphülse als lösbarer elektrischer Kontakt zur Verbindung mit dem elektrisch leitend ausgebildeten Steckergehäuse genutzt, wobei die Crimpverbindung am losen Kabel unabhängig vom Stecker hergestellt werden kann. Das Kabel kann mit seinen freigelegten, elektrisch isolierten Kabeladern und der Crimpverbindung durch einen im Steckergehäuse ausgebildeten Kabeleinführkanal beliebig hindurchgesteckt werden, so dass eine Verbindung der Kabeladern mit zugehörigen Steckkontaktelementen des Steckers außerhalb des Steckergehäuses stattfinden kann, obwohl die Länge der freigelegten Kabeladern nur so bemessen zu sein braucht, daß sie geradlinig bzw. auf kürzestem Weg schleifenfrei von der Crimpverbindung zu den fertig im Steckergehäuse montierten Steckkontaktelementen verlaufen können. Die Crimphülse steht dabei nicht nur mit der Abschirmung sondern auch mit dem benachbarten Ende des Kabelmantels jedenfalls reibschlüssig in Anlage und kann dadurch als Zugentlastung genutzt werden.
- Zur sicheren elektrischen Verbindung der Abschirmung bzw. der Crimphülse mit dem Steckergehäuse ist die Crimphülse von einer elektrisch leitenden und in axialer Richtung vorzugsweise mehrfach axial geschlitzten Konusklemmhülse umschlossen, die in einen Gegenkonussitz eingreift. Dieser Gegenkonussitz ist an der Wandung des Kabeleinführkanal im Steckergehäuse vorgesehen. Damit die Konusklemmhülse in sicheren Reibschluß und elektrischen Kontakt mit der Crimphülse und mit dem Gegenkonussitz tritt, wird die Konusklemmhülse unter axialer mechanischer Vorspannung in den Spalt zwischen der Crimphülse und dem Gegenkonussitz eingedrückt. Die Konusneigung ist dabei so gewählt, daß sich die Konusklemmhülse in die Tiefe des Kabeleinführkanals hinein verjügt. Zur Bereitstellung der axialen Andruckkraft dient eine Andruckdichtung, die in axialer Richtung zwischen der Konusklemmhülse und dem freien Ende des Kabeleinführkanals angeordnet ist. Mittels einer Druckmutter, die auf ein Gewinde aufzuschrauben ist, das sich am freien Ende des Kabeleinführkanals außen auf dem Steckergehäuse befindet, wird die Andruckdichtung gegen die Konusklemmhülse gepreßt. Dabei kommt die Andruckdichtung mit einem angeformten Ringbund auch in Druckanlage mit der freien äußeren Stirnfläche des Kabeleinführkanals, so daß neben dem elektrischen auch ein fluidisch dichter Abschluß im Bereich des Kabeleinführkanals erzielt ist.
- Die Erfindung ist nachfolgend an Hand von Prinzipskizzen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine fertig montierte Steckerleitung im Längsschnitt und -
2 eine vergrößerte Darstellung des Aufbaus im Bereich der Einführung eines Kabels in ein Steckergehäuse. - Eine Steckerleitung weist ein Kabel
1 und einen Stecker2 auf, der nach1 teilweise in eine Steckbuchse3 eingesteckt ist. Das Kabel1 ist in ein Gehäuse4 des Steckers2 an dem der Steckbuchse3 gegenüberliegenden Ende durch einen Kabeleinführkanal5 in einem rohrförmigen Ansatz9 eingeführt. Das Kabel1 hat eine oder mehrere Kabeladern6 , die von einer als Gewebe oder Folie ausgebildeten elektrisch Abschirmung7 umschlossen sind. Den äußeren Abschluß des Kabels1 bildet ein Kabelmantel8 . Innerhalb des Steckergehäuses4 sind die Kabeladern6 durch Entfernen des Kabelmantels8 und der Abschirmung7 freigelegt und an Steckkontaktelemente10 anggeschlossen, welche sich in einem elektrisch isolierenden Kontaktträger11 befinden. Das Steckergehäuse4 ist dagegen insgesamt elektrisch leitend und besteht aus Metall oder vorzugsweise aus metallisiertem Kunststoff. - Damit die elektrisch Abschirmwirkung für die ganze Steckerleitung gewährleistet ist und die dafür erforderlichen Mittel einfach bereitgestellt werden können sowie die Montage ohne besonderen Aufwand erfolgen kann, ist für den Übergang von der Abschirmung
7 zum Steckergehäuse4 eine Crimpverbindung am Kabel1 vorgesehen, die in elektrischem Kontakt mit dem Steckergehäuse4 steht. Für die Crimpverbindung ist der Kabelmantel8 gegenüber der Abschirmung7 soweit zurückgesetzt, daß ein Abschnitt12 der Abschirmung7 freigelegt ist. Danach wird dieser Abschnitt12 etwas im Durchmesser aufgeweitet und vom freien Ende der Kabeladern6 her eine Stützhülse13 über die Kabeladern6 unter den Abschnitt12 geschoben. Anschließend wird eine Crimphülse14 über den Abschnitt13 der Abschirmung7 sowie das benachbarte Ende des Kabelmantels7 gesteckt und durch Crimpen im Durchmesser zusammengepreßt, bis die Crimphülse14 einerseits fest und elektrisch leitend mit dem Abschnitt12 der Abschirmung7 und der Stützhülse13 sowie andererseits für die Zugentlastung auch zumindest reibschlüssig mit dem Kabelmantels8 verbunden ist. Vorzugseise sind zur Verbesserung der Reibhaftung in die Crimphülse radial von außen eine oder mehrere Crimpkerben24 eingedrückt, die sich im Kabelmantel verhaken. - Der Crimpvorgang kann unabhängig vom Stecker
2 ausgeführt werden. Anschließend kann das Kabel1 mit seinen Kabeladern6 in das Steckergehäuse4 eingeschoben und die Kabeladern6 außerhalb des Steckergehäuses4 mit den Steckkontaktelementen10 verbunden werden. Danach kann das Kabel1 so weit in das Steckergehäuse4 zurückgezogen werden, bis der Kontaktträger11 in seiner dargestellten Sollposition steht. In dieser Sollposition ist die Crimphülse14 innerhalb einer im Durchmesser angepaßten axial geschlitzten Konusklemmhülse15 angeordnet, welche an der Innenwandung eines zugeordneten, im Kabeleinführkanal5 bzw. im rohrförmigen Ansatz9 des Steckergehäuses4 ausgebildeten Gegenkonussitz16 anliegt. Der Gegenkonussitz16 verengt sich zum Kontaktträger11 hin. Vom freien äußeren Ende des Kabeleinführkanals5 her ist noch eine Andruckdichtung17 in den Kabeleinführkanal5 eingesteckt, die mit ihrer innenliegenden Stirnfläche18 an der zugewandten Stirnfläche der Konusklemmhülse15 mit axialer Druckkraft anliegt. Hierzu ist auf dem Außenmantel des Ansatzes9 ein Gewinde19 vorgesehen, auf das eine Druckschraubmutter20 aufgeschraubt ist. Diese Druckschraubmutter20 drückt die Andruckdichtung17 in den Kabeleinführkanal5 hinein und in Druckanlage mit der Konusklemmhülse15 . Hierdurch keilt sich die Konusklemmhülse15 in den Gegenkonussitz16 hinein und legt sich radial reibschlüssig um die Crimphülse14 . Dadurch ist für das Kabel1 eine Zugentlastung geschaffen und vor allem eine zuverlässige elektrische Kontaktierung zwischen der Abschirmung7 und dem Steckergehäuse4 zur EMV-Abschirmung der gesamten Steckerleitung. - Die Andruckdichtung
17 weist noch einen Ringbund21 auf, der die freie äußere Stirnfläche22 des Kabeleinführkanals5 radial übergreift und mittels der Druckschraubmutter20 gegen diese Stirnfläche22 preßt. Dadurch ist auch ein gegen Flüssigkeiten, Dämpfe und dergleichen Fluide dichter Abschluß gegeben, so daß keine Korrosion innerhalb des Steckergehäuses4 auftreten kann, da auch zwischen dem Stecker2 und der Steckbuchse1 im zusammengesteckten Zustand eine Fluiddichtung wirksam ist.
Claims (5)
- Steckerleitung mit einem Stecker (
2 ) sowie einem damit verbundenen abgeschirmten und mit einem äußeren Kabelmantel (8 ) versehenen Kabel (1 ), wobei – der Stecker (2 ) ein elektrisch leitendes Steckergehäuse (4 ) mit einem Kabeleinführkanal (5 ) aufweist, – die am Kabel (1 ) vorgesehene Abschirmung (7 ) zwischen wenigstens einer elektrisch isolierten Kabelader (6 ) und dem äußeren Kabelmantel (8 ) angeordnet sowie elektrisch leitend mit dem Steckergehäuse (4 ) verbunden ist, – die isolierte Kabelader (6 ) axial aus dem Kabelmantel (8 ) heraus und in das Steckergehäuse (4 ) hinein ragt, – die Abschirmung (7 ) axial gegenüber dem freien Ende des Kabelmantels (8 ) freigelegt ist, – zwischen die Kabelader (6 ) und den freigelegten Abschnitt (12 ) der Abschirmung (7 ) ein Stützelement (13 ) eingreift, und wobei – das Stützelement (13 ) mit dem freigelegten Abschnitt (12 ) der Abschirmung (7 ) sowie das benachbarte Ende des Kabelmantels (8 ) von einer Crimphülse (14 ) umschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – das Stützelement (13 ) eine eigenständige Stützhülse ist, die über die Kabelader (6 ) und unter den freigelegten Abschnitt (12 ) der Abschirmung (7 ) geschoben ist, – die Crimphülse (14 ) außer dem freigelegten Abschnitt (12 ) der Abschirmung (7 ) auch das benachbarte Ende des äußeren Kabelmantels (8 ) zumindest reibschlüssig umfasst, und – die Crimphülse (14 ) in den Kabeleinführkanal (5 ) eingesetzt ist und an der Wandung des Kabeleinführkanals (5 ) elektrisch leitend anliegt. - Steckerleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Crimphülse (
14 ) von einer axial geschlitzten Klemmkonushülse (15 ) umschlossen ist, welche in einen in dem Kabeleinführkanal (5 ) des Steckers (2 ) ausgebildeten Gegenkonussitz (16 ) eingreift, dass in axialer Richtung zwischen der Konusklemmhülse (15 ) und dem freien Ende des Kabeleinführkanals (5 ) eine Andruckdichtung (17 ) angeordnet ist, die axial unter mechanischer Vorspannung an der Konusklemmhülse (15 ) anliegt und dass sich der Außenmantel der Konusklemmhülse (15 ) von der Andruckdichtung (17 ) weg verjüngt. - Steckerleitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Crimphülse (
14 ) mit ihrer der Andruckdichtung (17 ) zugewandten Stirnfläche an der Andruckdichtung (17 ) anliegt - Steckerleitung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckschraubmutter (
20 ) im Bereich des Kabeleinführkanals (5 ) außen auf das Gehäuse (4 ) des Steckers (2 ) aufgeschraubt ist und dass die Druckschraubmutter (20 ) die Andruckdichtung (17 ) in Druckanlage mit der Konusklemmhülse (15 ) hält. - Steckerleitung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckdichtung (
17 ) einen Ringbund (21 ) aufweist, der die freie äußere Stirnfläche (22 ) des Kabeleinführkanals (5 ) übergreift, und dass die Druckschraubmutter (20 ) den Ringbund (21 ) in Druckanlage mit der Stirnfläche (22 ) des Kabeleinführkanals (5 ) hält.
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