DE10137804A1 - Vorrichtung zum Entfernen einer Brille vom Kopf einer Person in einem Kraftfahrzeug im Falle des Auslösens eines Airbags - Google Patents
Vorrichtung zum Entfernen einer Brille vom Kopf einer Person in einem Kraftfahrzeug im Falle des Auslösens eines AirbagsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen einer Brille vom Kopf einer die Brille tragenden Person in einem Kraftfahrzeug im Falle eines Unfalls, wobei die Vorrichtung mittels mindestens eines Zugmittels die Brille unmittelbar vor und/oder während des Auslösens eines Airbags insbesondere des Frontairbags vom Kopf der Person zieht.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen einer Brille vom Kopf einer die Brille tragenden Person in einem Kraftfahrzeug im Falle eines Unfalls.
- Bei Unfällen wird eine im Kraftfahrzeug sitzende Person, sofern sie korrekt den Sicherheitsgurt angelegt hat, durch das Auslösen eines Airbags in der Regel vor schweren Körperschäden bewahrt. Dies ist jedoch oft dann nicht der Fall, sofern die Person eine Brille trägt. In diesem Fall verursacht der Airbag oft erhebliche Gesichtsverletzungen, da das Brillengestell von der Kraft des Airbags in das Gesicht der Person gedrückt wird. All zu häufig wird dabei das Nasenbein der Person durch den Nasenbügel der Brille gebrochen. Auch kommt es häufig vor, daß das Gesicht durch die Brillengläser zerschnitten wird. Zur Vermeidung derartiger Verletzungen würde es ausreichen, wenn die Person sich im Falle eines Unfalls die Brille vom Kopf reißen würde. In der Regel verbleibt jedoch oft nicht mehr genügend Zeit. Selbst wenn noch genügend Zeit verbleiben würde, würde die Person meist durch das Unfallgeschehen zu stark in Anspruch genommen und nicht daran denken, sich die Brille vom Kopf zu reißen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung bereitzustellen, die sicherstellt, daß im Falle eines Unfalls sich die Brille nicht mehr zwischen dem Airbag und dem Kopf der Person befindet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung ergeben sich durch die Merkmale der Unteransprüche. Zudem wird eine Brille beansprucht, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorteilhaft zusammenwirkt.
- Die Vorrichtung erhält in einer vorteilhaften Ausführungsform das gleiche Signal wie der Airbag. Hierdurch wird gewährleistet, daß die Person bis zum Auslösen des Airbags, d. h. bis zum Aufprall des Fahrzeugs auf ein Hindernis die Brille vor den Augen behält. Erst wenn auch der Airbag ausgelöst wird, wird die Vorrichtung aktiviert.
- Damit die Vorrichtung korrekt funktionieren kann, muß die Person die Brille mit dem bzw. den Zugmitteln der Vorrichtung verbinden, sobald sie sich in das Fahrzeug setzt. Die Zugmittel, welche Seile, Ketten oder dünne Gurte sein können, werden von der Vorrichtung wahlweise stets leicht gespannt oder aber hängen schlaff durch. Es ist möglich, die Zugmittel, ähnlich den Sicherheitsgurten, durch einen Spannmechanismus stets unter leichter Zugspannung zu halten. Hierdurch wird gewährleistet, daß ein schnelles Entfernen der Brille vom Kopf der Person im Falle eines Unfalls sichergestellt ist. Die Zugmittel können durch leichtes Ziehen aus der Vorrichtung herausgezogen werden, so daß die Person sich relativ frei im Inneren des Fahrzeugs bewegen kann. Im Falle des Auslösens werden die Zugmittel dann in die Vorrichtung mit hoher Geschwindigkeit gezogen, so daß die Brille auch entgegen leichter Rückhaltekräfte stets sicher vom Kopf der Person gezogen wird.
- Sofern keine speziell für die Vorrichtung konzipierte Brille verwendet wird, kann die Vorrichtung nur derart im Kraftfahrzeug angeordnet werden, daß die Brille der Person nach oben oder aber vorteilhaft schräg nach oben in Fahrtrichtung vom Kopf gezogen bzw. gerissen wird. Vorteilhaft wird die Vorrichtung dann im Dachhimmel des Kraftfahrzeugs im Bereich der Sonnenblende angeordnet. Die Zugmittel hängen dann vom Dachhimmel herab und können leicht in der Nähe der Brillengläser an den Brillenbügeln befestigt werden. Sofern nur ein Zugmittel verwendet werden soll, muß dieses an dem Brillensteg bzw. Nasenbügel, welcher die Brillengläser miteinander verbindet, von der Person beim Hineinsetzen in das Fahrzeug befestigt werden.
- Es ist weiterhin vorteilhaft möglich, eine extra für die Vorrichtung konzipierte Brille zu verwenden. Diese Brille besitzt eine Sollbruchstelle, eine Rast- oder eine Klemmverbindung, welche im Bereich des Nasenbügels angeordnet ist. Die Zugmittel müssen bei dieser Ausführungsform an den über die Ohren greifenden Bügeln der Brille befestigt werden oder sind an diesen dauerhaft befestigt, sofern die Brille stets im Fahrzeug verbleiben soll. Bei zuletzt genannter Variante muß die Person lediglich ihre normale Brille absetzen und kann sich die am Dachhimmel angeordnete Spezialbrille aufsetzen. In diesem Fall muß die Person keine komplizierten Handgriffe mehr vornehmen, um ihre Spezialbrille mit den Zugmitteln zu verbinden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Ausführungsform, bei der die Vorrichtung im Dachhimmel angeordnet ist. Es ist selbstverständlich möglich, daß eine Brille mit Sollbruchstelle, Rast- oder Klemmverbindung auch außerhalb des Fahrzeugs getragen werden kann. In diesem Falle muß sie lediglich mit den Zugmitteln verbunden werden.
- Die von der Vorrichtung an den Zugmittel aufgebrachten Kräfte müssen bei Verwendung der beschriebenen Spezialbrille so groß sein, daß die Sollbruchstelle bzw. die Rast- oder Klemmverbindung sicher getrennt wird und die beiden Brillenhälften sicher vom Kopf der Person wegbefördert werden. Bei Verwendung der Spezialbrille ist die Vorrichtung vorteilhaft in der Kopfstütze angeordnet, da die Brille durch die Zugkräfte der Zugmittel im Nasenbereich in zwei Teile geteilt wird, welche dann von den Zugmitteln seitlich nach hinten am Kopf der Person vorbei weggezogen werden. Hierdurch ergibt sich vorteilhaft, daß die Brillenhälften sofort aus dem Wirkungsbereich des Frontairbags entfernt werden.
- Bei Verwendung der Spezialbrille kann die Vorrichtung ebenfalls im Dachhimmel angeordnet werden, so daß dann die beiden Brillenhälften nach hinten oben in Richtung Dachhimmel gezogen werden.
- Die Zugmittel können vorteilhaft mittels Trommel, welche durch eine vorgespannte Feder angetrieben werden, aufgewickelt werden. Es ist jedoch auch vorstellbar, daß die Zugmittel, ähnlich wie die Gurtstraffsysteme von Gaspatronen angetrieben werden. Gaspatronen weisen im Gegensatz zu vorgespannten Federn den Vorteil auf, daß ihre Funktion auch über einen langen Zeitraum von z. B. mehreren Jahren noch gewährleistet ist.
- Nachfolgend werden anhand von Zeichnungen einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 Eine Darstellung eines Ausschnitts eines Kraftfahrzeugs mit in der Kopfstütze angeordneter erfindungsgemäßer Vorrichtung;
- Fig. 2 erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der Fig. 1 mit ausgelöstem Airbag;
- Fig. 3a-d erfindungsgemäße Spezialbrille zur Verwendung mit der Vorrichtung gemäß der Fig. 1 bis 2;
- Fig. 4 Ausschnittsdarstellung eines Kraftfahrzeugs mit im Dachhimmel befestigter erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 5 erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der Fig. 4 mit ausgelöstem Airbag.
- Die Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt eines Kraftfahrzeugs 1 im Bereich des Fahrersitzes 5. Das Fahrzeug 1 hat ein Lenkrad 2, in dem ein Airbag 4 angeordnet ist. Das Lenkrad 2 befindet sich unterhalb der Windschutzscheibe 3. Die Person 9 sitzt auf dem Fahrersitz 5, an dessen Rücklehne an der Oberseite eine Kopfstütze 6 befestigt ist. In der Kopfstütze 6 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 7 integriert. Aus der Kopfstütze 6 sind Zugmittel 8 geführt, welche mit der Brille 10 der Person 9 verbindbar sind. Solange der Airbag 4 des Fahrzeugs 1 nicht das Auslösesignal erhält, wird auch die Vorrichtung 7 nicht die Zumittel 8 mit einer solchen Kraft in die Vorrichtung hineinziehen, daß die Brille 10 vom Kopf der Person 9 gezogen wird. Die Person 9 kann durch Aufbringen relativ kleiner Kräfte die Zugmittel 8 aus der Vorrichtung herausziehen, wodurch sie Ihren Kopf frei bewegen kann. Sobald sich der Kopf der Person 9 wieder der Kopfstütze 6 nähert, werden die Zugmittel mittels eines nicht dargestellten Antriebs der Vorrichtung 7 in die Vorrichtung gezogen, so daß diese nicht beliebig weit aus der Vorrichtung heraushängen und stets die Vorrichtung sofort ansprechen kann.
- Die Fig. 2 zeigt das Auslösen des Airbags 4. Die Vorrichtung 7 erhält ebenso wie der Airbag 4 ein Signal, daß das Kraftfahrzeug 1 deformiert wurde, und daß die Vorrichtung 7 nunmehr auslösen muß. Mittels eines nicht dargestellten Antriebs, welcher zum Beispiel mittels einer Feder oder einer Gaspatrone - ähnlich wie bei einem Gurtstraffsystem - realisiert sein kann, wird die Trommel 7a der Vorrichtung angetrieben, so daß das Zugmittel 8 auf dieser Trommel 7a aufgerollt wird. Hierbei werden relativ große Kräfte generiert, die dazu führen, daß die in den Fig. 3a bis 3d erläuterte Spezialbrille durch das Ziehen der Zugmittel 8 an den Bügeln 10b der Brille 10 in zwei Teile zerbricht bzw. getrennt wird. Die beiden Brillenteile werden dann von den jeweiligen Zugmitteln 8 seitlich am Kopf nach hinten in Richtung Kopfstütze 6 gezogen, so daß sie nicht mehr im Bereich zwischen dem Kopf der Person 9und dem ausgelösten Airbag 4 sind, wenn der Kopf der Person 9 den aufgeblasenen Airbagsack berührt. Sofern das Kraftfahrzeug auch über Seitenairbags verfügt, ist darauf zu achten, daß die seitlich am Kopf der Person entlanggezogenen Teile der Brille nicht zwischen den Kopf und den Seitenairbag geraten. Um dies zu gewährleisten kann das Zugmittel über Umlenkrollen entsprechend geführt sein. Auch ist evtl. eine andere Stelle im Fahrzeug für das Anordnen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu wählen. Es ist ebenso möglich die Vorrichtung pro Sitzplatz des Fahrzeugs doppelt vorzusehen, derart, daß von jeder Vorrichtung jeweils ein Zugmittel und somit ein Brillenteil vom Kopf der Person gezogen wird. Hierdurch ist es leichter möglich, die genaue Bahn jedes Brillenteils im Falle des Auslösens der Airbags und der Vorrichtungen vorzugeben.
- Die Fig. 3a zeigt eine Spezialbrille 10 mit zwei Bügeln 10b, zwei Gläsern 10c und dem Nasenbügel 10d, der die Fassung der Brillengläser 10c miteinander verbindet. Die Zugmittel 8 greifen hinten an dem gerundeten Ende jedes Bügels 10b an. Sobald, wie in Fig. 3b dargestellt, Kräfte F an den Zugmittel 8 wirken, wird die Spezialbrille 10 in zwei Teile zerlegt. Dies geschieht dadurch, daß die Brille 10 aufgrund der Reaktionskraft R, welche durch das Nasenbein der Person aufgebracht wird, nicht in Richtung der Kräfte F bewegt werden kann. Hierdurch entstehen resultierende Kräfte Fr, welche die beiden Brillengläser 10c auseinandertreiben und die in dem Nasenbügel 10d vorhandene Sollbruchstelle oder Klemm- oder Schnappverbindung lösen bzw. aufbrechen. Die beiden einzelnen Brillenteile können dann von den Zugmitteln 8 weiter an der Seite des Kopfes nach hinten gezogen werden.
- Die Fig. 3c zeigt eine Frontansicht von der Spezialbrille 10 im nicht zerlegten Zustand.
- Die Fig. 3d zeigt, wie durch die resultierende Kraft Fr die beiden Brillenhälften zerlegt werden. Die Schnappverbindung besteht aus einem Teil 10d', in das ein Teil 10d" der anderen Brillenhälfte eingreift und verrastet. Durch die resultierende Kraft Fr wird diese Verrastung gelöst.
- Die Fig. 4 und 5 zeigen eine alternative Ausführungsform, bei der die erfindungsgemäße Vorrichtung 17 im Bereich der Sonnenblende des Fahrzeugs angeordnet ist. Die Vorrichtung 17 weist einen nicht dargestellten Antrieb auf, der die Trommel 17a bei Bedarf antreiben kann. Das Zugmittel 8 ist in diesem Fall mit dem Nasenbügel oder aber den seitlichen über die Ohren der Person geführten Bügel der Brille 10 verbunden. Beim Auslösen des Airbags 4, wie es in Fig. 5 dargestellt ist, wird die Brille durch die Vorrichtung 17a nach vorn oben vom Kopf der Person 9 gezogen, so daß die Brille 10 nicht mehr zwischen dem ausgelösten Airbagsack 4 und dem Kopf der Person ist, sobald dieser in den Airbagsack fällt.
- Es ist selbstverständlich möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung auch an anderen Stellen im Kraftfahrzeug anzuordnen, wobei dann eventuell andere Spezialbrillen erforderlich sind, die jedoch auch entsprechend des in den Fig. 3a bis 3d gezeigten Prinzips funktionieren können. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch unterhalb einer Kopfstütze im Sitz des Fahrzeugs angeordnet werden, wobei dann evtl. die Zugmittel über Umlenkmechanismen in oder an der Kopfstütze umgelenkt werden müssen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Entfernen einer Brille vom Kopf einer
die Brille tragenden Person in einem Kraftfahrzeug im
Falle eines Unfalls, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mittels
mindestens eines Zugmittels die Brille unmittelbar vor
und/oder während des Auslösens eines Airbags,
insbesondere des Frontairbags vom Kopf der Person zieht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zugmittel ein Seil,
Kette oder Gurt ist, wobei jeweils ein Ende eines
Zugmittels mit der Brille, insbesondere an einem
Bügel der Brille insbesondere lösbar befestigt ist, und
daß das andere Ende des Zugmittels mit einem
Zugmittelstraffsystem verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Zugmittelstraffsystem nach Erhalt eines Auslösesignals das
Zugmittel für eine bestimmte Wegstrecke aufwickelt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zugmittelstraffsystem
eine Trommel aufweist, an der das der Brille
abgewandte Ende mindestens eines Zugmittels befestigt
ist, und ein Antrieb die Trommel bei Bedarf um die
Trommelachse verdreht, derart, daß das mindestens
eine Zugmittel auf der Trommel aufgewickelt wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommel bei Bedarf
von einer vorgespannten Feder oder einer Gaspatrone
in Rotation versetzt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zugmittel zum
Teil auf der Trommel aufgerollt ist, wobei das
Zugmittel entgegen einer Federkraft von der Trommel
abrollbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommel das Zugmittel
stets versucht bis zu einer bestimmten Länge
aufzuwickeln.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung in einer Kopfstütze oder im Dachhimmel
des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung im
Bereich vor und/oder oberhalb des Kopfes der Person im
Dachhimmel angeordnet ist, wobei dann bei Bedarf die
Brille nach vorne bzw. oben vom Kopf der Person
abgezogen wird.
10. Brille für die Verwendung mit eine Vorrichtung gemäß
eines der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Brille im Bereich des
Nasenbügels eine Sollbruchstelle, Rast- oder
Klemmverbindung aufweist, wobei im Falle des Auslösens
durch die an beiden Bügeln der Brille ziehenden
Zugmittel die Brille in zwei Teile getrennt wird.
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