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DE10133644C2 - Verfahren zur Herstellung eines Unterbekleidungs- oder Sportbekleidungsstückes und danach hergestelltes Bekleidungsstück - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Unterbekleidungs- oder Sportbekleidungsstückes und danach hergestelltes Bekleidungsstück

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DE10133644C2
DE10133644C2 DE10133644A DE10133644A DE10133644C2 DE 10133644 C2 DE10133644 C2 DE 10133644C2 DE 10133644 A DE10133644 A DE 10133644A DE 10133644 A DE10133644 A DE 10133644A DE 10133644 C2 DE10133644 C2 DE 10133644C2
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Unterbekleidungs- oder Sportbekleidungsstückes sowie zur Herstellung eines Badebekleidungsstückes nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und ein Bekleidungsstück nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 4.
Die vorher genannten Bekleidungsstücke werden nachfolgend der Einfachheit halber allgemein als "Bekleidungsstücke" bezeichnet, ohne dass es auf einen speziellen Anwendungszweck darauf ankommt. Die Erfindung beansprucht also alle Anwendungsarten und Möglichkeiten für die eingangs genannten Bekleidungsstücke.
Der Einfachheit halber wird in der folgenden Beschreibung die Herstellung eines Unterbekleidungsstückes in Form eines Büstenhalters näher beschrieben. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt, wie oben stehend ausgeführt wurde. Die Beschreibung ist also lediglich beispielhaft zu verstehen.
Zur Gewebeverstärkung von Bekleidungsstücken ist es mit der US 4,701,964 A bekannt geworden, streifenförmige Bereiche auf einer Damenunterhose durch Siebdruck eines in Puderform aufgetragenen Klebstoffes zu definieren. Der Klebstoff ist wärmeschmelzbar und wird durch eine entsprechende Wärmebehandlung in das Textilgewebe eingebracht. Auf diese streifenförmigen Bereiche wird dann ein entsprechender Textilstreifen aufgebracht und festgeklebt. Es handelt sich also um eine Aufdoppelung von Textilstreifen auf ein Bekleidungsstück, mit dem Ziel, gewebeverstärkte Bereiche zu schaffen.
Nachteilig ist jedoch, dass ein relativ großer Aufwand notwendig ist, weil zunächst streifenförmige Klebstoffbereiche im Siebdruckverfahren aufgebracht werden müssen, der wärmeschmelzfähige Kleber dann mit einer entsprechenden Wärmebehandlung in das Textilmaterial eindringt und dann nachfolgend die Textilstreifen aufgeklebt werden. Diese gewebeverstärkten Bereiche erhalten dadurch eine gewisse, unerwünschte Dicke, die sich gegebenfalls unter enger Kleidung abzeichnen können und im Übrigen einen schlechten Tragekomfort bieten.
Mit der DE 199 42 996 A1 erfolgt ein einseitiger Klebstoffauftrag auf ein einlagiges, textiles Trägermaterial, der allerdings mit einem Flockmaterial beschichtet wird. Die Beschichtung mit einem Flockmaterial hat aber den Nachteil, dass ein zusätzlicher Arbeitsaufwand notwendig ist und das aufgetragene Flockmaterial sich während der Tragezeit oder während des Waschens des Bekleidungsstückes in unerwünschter Weise abnützt oder abträgt.
Die genannten Klebstoffaufträge werden im Übrigen im Spritzverfahren aufgebracht. Damit besteht aber der Nachteil, dass der Klebstoffauftrag relativ dick ist, sich in ungünstiger Weise auf dem Bekleidungsstück abzeichnet und nur ein geringer Tragekomfort erreicht wird.
Mit dem Gegenstand der GB 2 316 353 A ist ein weiteres Verfahren zur Herstellung eines Unterbekleidungsstückes bekannt geworden, bei dem durch eine schlitzförmige Maske ein Klebstoffauftrag auf ein Gewebe erfolgt, auf welchen dann eine weitere Lage eines Textils aufgeklebt wird. Gleiches gilt auch für die EP 0 809 945 B1, weil bei dem dort gezeigten Damenunterbekleidungsstück eine Gewebeverstärkung lediglich durch Aufdoppelung von weiteren Gewebelagen mittels eines Klebeverfahrens auf ein einlagiges Textil erfolgt. Die Aufdoppelung von Gewebelagen ist jedoch kostenaufwendig und vergrößert die Dicke des hergestellten Unterbekleidungsstückes in unerwünschter Weise.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Bekleidungsstückes zur eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass auf einfache und kostengünstige Weise gewebeverstärkende Bereiche erzielt werden können, ohne dass diese Bereiche im Wesentlichen auftragen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch ein Verfahren nach der technischen Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Ein damit hergestelltes Bekleidungsstück ist nach der technischen Lehre des Anspruches 4 gekennzeichnet.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung sieht gemäß dem Anspruch 1 vor, einen gewebeverstärkenden Klebstoffauftrag auf ein einlagiges Textilgewebe in der Weise anzubringen, dass die im Druckverfahren oder im Klebebeschichtungsverfahren aufgebrachte Klebstoffbahn so gestaltet wird, dass sie im Wesentlichen der späteren Außenkontur des Bekleidungsstückes entspricht.
Damit ist ein vollkommen neues Verfahren für die Herstellung derartiger Bekleidungsstücke vorgesehen, denn es ist damit möglich, einen saumfreien Rand für das Bekleidungsstück zu schaffen. Der Rand selbst wird durch die erfindungsgemäße Klebstoffbahn gebildet, die entweder im Druckverfahren oder im Klebebeschichtungsverfahren aufgebracht wird.
Man beschichtet also ein glattes, einlagiges Gewebe mit einem Klebstoffauftrag, der im Wesentlichen z. B. der späteren Außenkontur eines Büstenhalters entspricht. Genau im Bereich dieser im Klebeverfahren aufgetragenen Bahn wird in einem weiteren Arbeitsvorgang das der Gestalt beschichtete Gewebe geschnitten, so dass die Schnittkante genau im Bereich der Druckbahn liegt.
Damit ergibt sich ein gewebeverfestigter, durch den Klebstoffauftrag verstärkter, Außenbereich des Bekleidungsstückes. Die Schnittkante muß deshalb nicht mehr versäumt oder umgebüggt (umgeschlagen) werden. Es müssen auch keine Nähte, Säume oder dergleichen mittels Nähmaschine hergestellt werden. Damit besteht der Vorteil, dass sich der Rand dieses Bekleidungsstückes auch unter enger Bekleidung nicht mehr abzeichnet, aber trotzdem ein hochtragfähiger Randbereich des Bekleidungsstückes geschaffen wird. Ein derartiges Bekleidungsstück ist deshalb ohne weiteres als Unterbekleidungsstück, Sportbekleidungsstück oder Badebekleidungsstück geeignet.
Die Herstellung ist besonders einfach, weil nur ein Klebstoffauftrag im Bereich der späteren Außenkontur des Bekleidungsstückes stattfindet und genau im Bereich dieses Klebstoffauftrages das Bekleidungsstück später ausgeschnitten wird.
Selbstverständlich können noch weitere, gewebeverstärkte Bereiche mit dem besagten Klebstoffauftrag versehen werden, um noch weitere verstärkte, gegenüber dem Grundgewebe tragfähiger ausgebildete Bereiche zu schaffen.
Hierbei wird es bevorzugt, wenn der Klebstoffauftrag im Siebdruckverfahren als wäßrige Lösung aus lufttrocknenden Klebstoffen besteht.
Es können hierbei ein oder mehrere Komponentenklebstoffe verwendet werden. In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass statt des Auftrages der Druckbahn im Siebdruckverfahren ein Klebebeschichtungsverfahren stattfindet. In diesem Fall ist auf eine Sinterfolie ein Schmelzkleber in Form eines Bandes aufgetragen. Die Sinterfolie wird auf das Bekleidungstück aufgebracht und mittels Wärme und Druck angepreßt, so dass der auf dem Sinterband befindliche, wärmeschmelzbare Klebstoff in das Textilgewebe eindringt und einen einlagigen, jeweils gewebeverstärkten Klebebereich bildet. Auch bei diesem Druckverfahren wird der Einfachheit halber von einer "Druckbahn" gesprochen. Der Begriff "Druckbahn" wird also sowohl für das erfindungsgemäße Siebdruckverfahren als auch für den vorstehend beschriebenen Transferdruck beansprucht.
Mit den gegebenen Druckverfahren ist es deshalb möglich, auch ein Druckmedium zu verwenden, das beim Aushärten schäumt und bläschenförmige Lufteinschlüsse besitzt. Hierdurch ergibt sich ein gepolsterter, gewebeverstärkter Bereich, weil die Lufteinschlüsse im Druckmedium das Gewebe schaumstoffartig auspolstern. Wählt man eine Farbe des Druckmediums, die von der Farbe des Stoffzuschnittes unterschiedlich ist, ergeben sich interessante ästhetische Effekte.
Das Druckmedium kann auch aus einem offenzelligen, elastischen Schaum bestehen.
In der vorstehenden Beschreibung wurde angegeben, dass bevorzugt die Außenkontur des Bekleidungsstückes mit dem gewebeverstärkenden Druckverfahren versehen wird. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Es kann auch vorgesehen werden, nur bestimmte Bereiche am textilen Bekleidungsstück mit den gewebeverstärkenden Klebstoffaufträgen zu versehen, ohne dass diese Klebstoffaufträge notwendigerweise sich im Bereich der Außenkontur befinden.
Die Erfindung beansprucht also sämtliche Möglichkeiten, bei einem Bekleidungsstück der eingangs genannten Art bestimmte Bereiche durch gewebeverstärkenden Klebstoffauftrag zu schaffen. Im Falle der Herstellung eines Büstenhalters wird die Anordnung der unterschiedlichen Druckbereiche jedoch der Gestalt bevorzugt, dass mindestens das Unterbrustband, das Oberbrustband und das Rückenband durch gewebeverstärkenden Auftrag auf ein einlagiges Textilstück hergestellt sind.
Es können in einer Weiterbildung der Erfindung auch im Innenbereich des Büstenhalters noch zusätzliche gewebeverstärkende Klebstoffaufträge vorgesehen werden.
Insbesondere kann im Innenbereich des Büstenhalters, z. B. im Bereich der Büstenschalen, ein zusätzlicher Designdruck verwendet werden.
Zusätzliche Druckbereiche können insbesondere im Bereich der Halbschalen angeordnet werden, um einen Hebeeffekt zu erzielen.
Ebenso können die vorher aus Kunststoff oder aus Draht gebildeten Bügel im Büstenhalter nun erfindungsgemäß durch einen stabförmigen Auftrag eines gewebeverstärkenden Mediums erfolgen. Der vorher als Kunststoff oder Drahtbügel ausgebildete Bügel wird nun durch einen etwa halbrunden, stabförmigen Klebstoffauftrag ersetzt, welcher die Halbschalen mindestens teilweise von unter her umgreift.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Draufsicht auf ein einlagiges Textil mit aufgedruckten Umrissen eines Büstenhalters;
Fig. 2 der Büstenhalter nach Fig. 1, nach dem Schnitt;
Fig. 3 Schnitt gemäß der Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 eine weitere Bildung des Büstenhalters in Fig. 2 mit Anordnung weiterer gewebeverstärkter Bereiche;
Fig. 5 Ansicht nach 5-5 in Fig. 2;
Fig. 6 Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 5;
Fig. 7 Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Fig. 6;
Fig. 8 eine gegenüber Fig. 4 abgewandelte Ausführungsform;
Fig. 9 eine weitere abgewandelte Ausführungsform;
Fig. 10 eine vierte Ausführungsform;
Fig. 11 eine fünfte Ausführungsform;
Fig. 12 eine sechste Ausführungsform.
In Fig. 1 ist auf einem etwa rechteckigen Stoffzuschnitt 1 ein Umriß in Form einer Druckbahn 2 aufgedruckt, wobei diese Druckbahn entweder im Siebdruckverfahren oder im Transferdruck aufgebracht wurde.
Die Druckbahn 2 bildet hierbei die Außenkontur 3 eines Büstenhalters, wobei die Druckbahn 2 aus einer Druckpaste 5 gebildet ist.
Zur Herstellung des Büstenhalters nach Fig. 2 wird nun innerhalb der Druckbahn 2 eine Schnittlinie 4 angelegt und der Büstenhalter dementsprechend ausgeschnitten. Der gesamte Außenumriß des Büstenhalters besteht damit aus der halbierten Druckbahn 2 nach Fig. 1. Insbesondere sind die Träger 6, das Rückenteil 7 und andere Teile des Büstenhalters aus der Druckbahn gebildet. Die dadurch gebildete Schnittlinie 4 (Schnittkante) muß nicht mehr versäumt werden und ist gegen Ausfransen geschützt. Gemäß Fig. 3 kann die Druckbahn 2 wegen des gewebeverstärkenden und verdichtenden Effektes in ihrer Höhe hinter der Höhe des übrigen Stoffzuschnittes 1 zurück bleiben. Der Außenumriß des Büstenhalters ist dann gegenüber den übrigen Flächen sogar verdünnt ausgebildet.
Dies ist jedoch nur ein mögliches Ausführungsbeispiel. Selbstverständlich ist es möglich, die Höhe der Druckbahn mit der Druckpaste 5 genauso hoch auszubilden, wie die Dicke des Stoffzuschnittes 1.
Es können im Übrigen auch noch in Klebedruckverfahren weitere Teile angeordnet werden, insbesondere auch eine Lasche 8 im Bereich des Rückenteiles 7.
Die Fig. 4 zeigt, daß auch im Innenraum des Büstenhalters weitere, gewebeverstärkende Druckbereiche 9 angelegt werden können. Dort ist erkennbar, daß im Bereich der Halbschalen eine bogenförmige Innenkontur 10 geschaffen wird, die von gewebeverstärkenden Aufträgen freigehalten wird. Damit wird gesorgt, daß die seitlichen Druckbereiche 9 einen in Richtung des Brustbeins der Trägerin gerichteten Stütz- und Hebeeffekt ausüben.
Es können noch zusätzliche Druckbereiche in Form von Verstärkungsstegen 12 im Rückenteil angeordnet werden, wobei ebenfalls bestimmte Außenkonturen 11 von gewebeverstärkten Klebstoffaufträgen freigehalten werden.
Es können auch Knopflöcher 13, 14 im Druckbereich angeordnet werden, ohne dass diese versäumt werden müssen.
Die Fig. 5 zeigt, dass der Druckauftrag nicht nur vollflächig erfolgen kann, so wie dies Fig. 3 lehrt, sondern der Klebstoffauftrag kann in Form einer punktförmigen Druckfläche 15 erfolgen. Es werden damit Drucknoppen 16 in Form von Klebstoffaufträgen geschaffen, die die Formgebung nach Fig. 6 aufweisen.
Zusätzlich kann es vorgesehen sein, dass das Druckmedium Lufteinschlüsse (Luftblasen) 17 aufweist, wodurch sich eine gepolsterte Noppenform gemäß Fig. 7 ergibt. Dadurch ergibt sich ein angenehmer Trageeffekt bei guter Polsterwirkung, und das unerwünschte Hochrutschen des Büstenhalters im Rückenteil wird sicher vermieden, weil die Noppen 16 eine gute Anlage an den menschlichen Körper bilden.
Die Fig. 8 zeigt, daß der gesamte Innenraum des Büstenhalters mit gewebeverstärkenden Streifen 18 aus einem Klebstoffauftrag gebildet werden kann. Es kann auch ein zusätzlicher Designdruck vorgesehen werden.
Insbesondere ist aber das Unterbrustband 19, das Trägerband 20 und das Oberbrustband 21 sowie das Rückenband 22 (entsprechend der Außenkontur 3) aus der vorher erwähnten Druckbahn 2 gebildet.
Die Schalenbereiche 23 sind hierbei nur angedeutet.
Die Fig. 9 zeigt, daß auch ein entsprechender Designdruck 24 im Innenraum des Büstenhalter vorgesehen werden kann. Die Fig. 10 zeigt, dass ein zusätzlicher Stütz- und Hebeeffekt durch Anbringung entsprechender gewebeverstärkter, elastischer Druckbahnen erfolgen kann. Hierbei wird unterhalb der Halbschalen 23 ein etwa bogenförmiger Druckbereich 25 aus dem besagten Klebstoffauftrag geschaffen, von dem ausgehend sich streifenförmige Druckstreifen 26 nach oben in den Bereich der Schalen 23 erstrecken.
Es wird damit ein leichter Büstenhalter mit Hebeeffekt erzielt.
Die Fig. 11 zeigt einen Büstenhalter mit Halbschalenverstärkung. Im Bereich der Halbschalen 27 sind entsprechende Verstärkungsbereiche 28 vorgesehen, die sich über das gesamte Rückenteil erstrecken und sich in Form einer bogenförmigen Kontur auch noch in den Schalenbereich 23 hinein erstrecken.
Die Fig. 12 zeigt, daß als Ersatz für die herkömmlichen Kunststoff- oder Metallbügel, welche die Halbschalen 27 untergreifen, auch im Druckverfahren stabförmige Bereich 30 aufgebracht werden können, welche die herkömmlichen Bügel ersetzen.
Wichtig bei der Erfindung ist also, dass mit relativ geringen Herstellungskosten auf einem einlagigen Textilgewebe lediglich ein Druckauftrag in Form eines elastischen, das Gewebe verstärkenden Mediums erfolgt.
Zeichnungslegende
1
Stoffzuschnitt
2
Druckbahn
3
Außenkontur
4
Schnittlinie
5
Druckpaste
6
Träger
7
Rückenteil
8
Lasche
9
Druckbereich
10
Innenkontur
11
Außenkontur
12
Verstärkungssteg
13
Knopfloch
14
Knopfloch
15
Druckfläche
16
Drucknoppe
17
Luftblase
18
Streifen
19
Unterbrustband
20
Trägerband
21
Oberbrustband
22
Rückenband
23
Schalenbereich
24
Designdruck
25
Druckbereich
26
Druckstreifen
27
Halbschale
28
Verstärkungsbereich
29
Kontur
30
stabförmiger Bereich

Claims (19)

1. Verfahren zur Herstellung eines Unterbekleidungs- oder eines Sportbekleidungsstückes durch Auftragen eines in Bahnen verlaufenden, das Gewebe des Bekleidungsstückes verfestigenden, Mediums auf einen Stoffzuschnitt (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragen des Mediums im Siebdruckverfahren oder Klebebeschichtungsverfahren erfolgt und dass in einem ersten Verfahrensschritt die Druckbahn (2) so gestaltet wird, dass sie im Wesentlichen der späteren Außenkontur (3) des Bekleidungsstückes entspricht, und dass in einem zweiten Verfahrensschritt das bedruckte Gewebe im Bereich der Druckbahn (2) geschnitten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Druckbereiche (9, 12, 15, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30) im Innenbereich des Stoffzuschnittes (1) angeordnet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck durch gewebeverstärkenden Auftrag auf ein einlagiges Textilgewebe erfolgt.
4. Bekleidungsstück mit aufgedruckten, das Gewebe mindestens teilweise durchsetzenden, elastischen Druckbahnen (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Druckbahnen (2) mindestens teilweise die Außenkontur (3) des Bekleidungsstückes bilden.
5. Bekleidungsstück hergestellt nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und nach dem Anspruch 4 ausgebildet, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium (Paste) eine wässrige Lösung aus mindestens einer der folgenden Stoffe ist:
Acrylate
Urethane
Urethan und Silikon-Kombinationen.
6. Bekleidungsstück hergestellt nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und nach dem Anspruch 4 ausgebildet, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium (Paste) eine wässrige Lösung aus einer Kombination mindestens zweier der folgenden Stoffe ist:
Acrylate
Urethane
Urethan und Silikon-Kombinationen
7. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium unter Normaltemperatur an dem Gewebe lufthärtend oder wärmehärtend ausgebildet ist.
8. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftrag des Druckmediums auf der Druckbahn (2) an dem Gewebe vollflächig erfolgt.
9. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftrag des Druckmediums auf der Druckbahn (2) an dem Gewebe punktförmig in Form von gegenseitig beabstandet angeordneten Drucknoppen (16) erfolgt.
10. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftrag des Druckmediums auf der Druckbahn (2) an dem Gewebe raster- oder strichförmig erfolgt.
11. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium an dem Gewebe schäumend ausgebildet ist und bläschenförmige Lufteinschlüsse besitzt.
12. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe des Druckmediums von der Farbe des umgebenden Stoffzuschnitts abweicht.
13. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium an dem Gewebe einen offenzelligen, elastischen Schaum ausbildet.
14. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Büstenhalter durch Abgrenzung unterschiedlicher Druckbereiche dergestalt hergestellt ist, dass mindestens das Unterbrustband (19), das Oberbrustband (21) und das Rückenband (22) durch gewebeverstärkenden Auftrag auf ein einlagiges Textilstück hergestellt sind.
15. Bekleidungsstück nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenbereich des Büstenhalters etwa horizontale, voneinander beabstandete, streifenförmige Aufträge (18) angeordnet sind.
16. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens im Innenbereich ein Designdruck (24) angeordnet ist.
17. Bekleidungstück nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzielung eines Hebeeffektes im Bereich unter den Halbschalen (27) ein zusätzlicher gewebeverstärkender und -verdickender Bereich (25) angeordnet ist.
18. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzielung einer Halbschalenverstärkung ein gewebeverstärkender Bereich (28) zwischen dem Unterbrustband (19) und dem Schalenbereich (23) angeordnet ist.
19. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Halbschalenbereich (27) jeweils ein diesen umgreifender stabförmiger Bereich (30) angeordnet ist, der die Funktion eines Bügels ausübt.
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