DE10130082B4 - Rahmen für eine Schachtabdeckung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Rahmen für eine Schachtabdeckung mit einem auf dem Rahmen aufsetzbaren Deckel, wobei der Rahmen im Boden einbaubar ist und einen Außenflansch aufweist, welcher in einem nach unten in Richtung des Schachtinneren ragenden Unterkörper übergeht. Um eine einfache Herstellung und Montage bei einer großen Höhenverstellbarkeit sowie eine hohe Belastbarkeit der Schachtabdeckung zu ermöglichen, ist der Unterkörper des Rahmens im wesentlichen senkrecht zum Außenflansch derart ausgebildet, daß eine Höhenverstellbarkeit des Rahmens um das Höhenniveau des Außenflansches gewährleistet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Rahmen für eine Schachtabdeckung mit einem auf einer Auflagefläche des Rahmens aufsetzbaren Deckel, wobei der Rahmen im Boden einbaubar ist und einen Außenflansch aufweist, welcher in einem nach unten in Richtung des Schachtinneren ragenden Unterkörper übergeht, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Als Schacht wird im allgemeinen eine kreisförmige oder rechteckige Öffnung im Boden bezeichnet, welche die Verbindung zu unterirdischen Ver- und Entsorgungsstraßen, z. B. Wasserversorgungs- und Abwasserableitungskanäle, Energieversorgunsleitungen, Nachrichtenübermittlungsstraßen mit der Straßenoberfläche herstellt. Schächte können gemauert oder betoniert sein oder aus Schachtfertigteilen bestehen.
- Für die Schachtabdeckungen sind hohe Sicherheitsanforderungen zu stellen, da die Schachtabdeckung in der Lage sein muß, hohe Lasten beim Überfahren aufzunehmen. Angepaßt an auftretende Lasten werden die Schachtabdeckungen im allgemeinen aus Gußeisen oder einer Kombination aus Gußeisen und Beton ausgeführt. Schachtabdeckungen können sowohl rund als auch rechteckig ausgeführt werden.
- Zwischen Schacht und Schachtabdeckung sind unter anderem herkömmliche Verbindungen als Mörtelfuge ausgebildet. Die Schachtabdeckungen werden auf einem Mörtelbett direkt auf dem Schacht aufgesetzt. Dabei treten häufig Schäden in Form von Lageabweichungen der Schachtabdeckung sowie Setzungsunterschiede zwischen Fahrbahn und der Schachtabdeckung auf, insbesondere, wenn sich in die Fahrbahn Spurrillen eingraben. Es ergibt sich dann ein Versagen der Mörtelfuge durch hohe dynamische stoßartige Belastungen durch schnell fahrende Fahrzeuge.
- Die zunehmende Schwere der Verkehrsmittel und die intensivere Inanspruchnahme der Verkehrsflächen erhöht nicht nur die Anforderungen an eine optimale Lastabtragung der Schachtabdeckungen, sondern auch an ihre Paßfähigkeit.
- Da die exakte Höhenanpassung von Abdeckungsoberfläche und Straßenbelag sehr schwierig ist, wurden Schachtabdeckungen entwickelt, deren Rahmen einen breiten oberen Außenflansch aufweisen. Somit werden die Schachtabdeckungen nicht direkt auf den Schacht aufgesetzt, sondern hängen mit dem breiten Außenflansch in den Straßenbelag. Diese Schachtabdeckungen weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie eine eingeschränkte Höhenverstellbarkeit haben. Dies beruht darauf, daß der Außenflansch in Richtung des Schachtinneren in einem Unterkörper übergeht, welcher etwa in Höhe des Deckelauflagers einen nach außen in Richtung des Straßenbelages sich erstreckenden Absatz aufweist, sowie in den Bereichen, in denen der Schmutzfänger angebracht ist, quaderförmige, nach außen ragende Ausbuchtungen vorhanden sind. Somit ist die Höhenverstellbarkeit der Schachtabdeckung bis auf das Niveau der Ausbuchtungen eingeschränkt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß sich diese nach außen ragenden Ausbuchtungen auf die Betonunterteile des Schachtes aufsetzen, was nicht nur zur Be schädigung sondern auch zur Zerstörung dieser Unterteile durch die relativ hohen Punktbelastungen führen kann.
- Die in der
DE 200 04 987 U1 vorgeschlagene Lösung erfordert einen erhöhten Bau- und Einbauaufwand eines Führungsringes. - Aus der
DE 200 04 987 U1 ist eine Schachtabdeckung bekannt, bei welcher der Rahmen Schmutzfängertaschen zum Einhängen eines Schmutzfangeimers aufweist, die nach Außen, über den Unterkörper des Rahmens hervorspringen. Eine Höhenverstellbarkeit ist bei diesem Rahmen nicht gegeben. - Aus der
DE 39 23 626 A1 ist ein Rahmen der eingangs genannten Art bekannt. Ein Schmutzfangeimer kann hier nicht eingesetzt werden. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Rahmen für eine Schachtabdeckung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß er trotz Ausgestaltung zur Aufnahme eines Schmutzfangeimers bei einer einfachen Herstellung und Montage einer möglichst großen Höhenverstellbarkeit bei einer niedrigen Gesamtbauhöhe des Rahmens gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird durch die in dem Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Ein grundlegender Gedanke der Erfindung besteht darin, den Rahmen derart auszubilden, daß der Außenflansch des Rahmens in einen Unterkörper übergeht, welcher keine nach außen ragende Absätze oder Ausbuchtungen aufweist, sondern eine Außenwand hat, die sich im wesentlichen senkrecht zum Außenflansch erstreckt. In der Tiefstellung des Rahmens wird das Absenkmaß wesentlich vergrößert. Somit wird die Gesamtbauhöhe des Rahmens reduziert, wobei die Höhenverstellbarkeit nicht beeinträchtigt, sondern bis auf das Höhenniveau der Auflagefläche zum Aufsetzen des Deckels vergrößert wird. Der Rahmen kann daher auch in Straßenbeläge eingesetzt werden, bei denen eine nur niedrige Einbautiefe zur Verfügung steht.
- Vorzugsweise ist zwischen einem unteren Randbereich des Außenflansches und einem oberen Bereich des Unterkörpers wenigstens ein Verbindungselement vorgesehen, das eine Verdrehsicherung des Rahmens beim Einwalzen in den Straßenbelag gewährleistet. Darüber hinaus dient das Verbindungselement als eine Abstützung des Außenflansches und somit zur Erhöhung der Belastbarkeit des Rahmens.
- Die Verbindungselemente sind bevorzugt als Rippen ausgebildet, welche vorzugsweise mit in den Rahmen eingegossen sind. Diese rippenförmige Ausbildung ermöglicht eine gute Einsetzbarkeit des Rahmens in den Straßenbelag. Dabei dienen die Rippen nicht nur zur Verankerung des in den Straßenbelag hängenden Rahmens, sondern auch zur Erzielung einer mechanischen (und damit akustischen) Klapperfreiheit beim Überfahren.
- Vorzugsweise sind die Verbindungselemente umlaufend und in regelmäßigen Abständen voneinander angeordnet. Dies ermöglicht sowohl eine bessere Abstützung des Außenflansches als auch eine regelmäßige Lastabtragung.
- Der Unterkörper des Rahmens ist vorzugsweise zylinderförmig ausgebildet, wobei eine rechteckige Ausbildung ebenfalls möglich ist.
- Bevorzugt ist die im oberen Bereich des Unterkörpers horizontal verlaufende Auflagefläche zur Aufnahme des Deckels derart ausgebildet, daß sie sich vorsprungsartig und im Wesentlichen senkrecht zu einer Außenwand des Unterkörpers in Richtung des Schachtinneren erstreckt. Somit wird die Höhenverstellbarkeit des Rahmens nicht beeinträchtigt, da keine Absätze im Außenflächenbereich des Unterkörpers vorhanden sind. Der Unterkörper weist in seiner Gesamthöhe eine im Wesentlichen glatte Außenfläche auf. Dabei ist unter glatt nicht die Struktur des Unterkörpers zu verstehen, sondern die äußere Gestaltung in vertikaler Richtung.
- Bevorzugt ist zur Verstärkung der Auflagefläche wenigstens ein Abstützelement vorgesehen, welches vorzugsweise rippenförmig ausgebildet und zwischen einem unteren Randbereich der Auflagefläche und einer Innenwand des Unterkörpers ausgebildet ist. Durch diese Maßnahme wird eine Verstärkung der vorsprungsartig ausgebildeten Auflagefläche erzielt, welche auf hohe Oberflächenbelastungen beansprucht wird. Das Abstützelement ist bevorzugt mit dem Rahmen gegossen, was die Konstruktion vereinfacht und kostengünstig ist.
- Vorzugsweise ist auf einem oberen Bereich der Auflagefläche, welcher mit dem Deckel in Verbindung steht, eine Nut zum Einbringen eines Dämpfungselementes vorgesehen, welches die Befahrbarkeit der Schachtabdeckung wesentlich verbessert. Darüber hinaus verhindert das Dämpfungseelement das Klappern des Deckels, welches durch Unebenheiten in der Auflagefläche oder durch von oben eingedrungenen Schmutz entstehen kann.
- Vorzugsweise sind Schmutzfängertaschen im Inneren des Unterkörpers vorgesehen, zum Einhängen eines Schmutzfangeimers. Die Schmutzfängertaschen weisen vorzugsweise eine untere Abstützfläche auf, die im Wesentlichen senkrecht zur Außenwand des Unterkörpers angeordnet ist. Die Abstützfläche erstreckt sich dabei im Inneren des Schachtes. Somit weist der Unterkörper keine Ausbuchtungen auf, was zu einer erhöhten Höhenverstellung des Rahmens führt und die Gefahr von Punktbelastungen bei absinkendem Straßenbelag bzw. Unterkörper reduziert.
- Bevorzugt ist die Auflagefläche durch die Schmutzfängertaschen unterbrochen und in Segmente unterteilt. Die Segmente weisen vorzugsweise an ihren einander gegenüber liegenden Enden Aussparungen auf, zum Befestigen eines Schmutzfangeinmers.
- Der Deckel weist vorzugsweise einen Stützrand auf, welcher derart ausgebildet ist, daß an einem unteren, mit der Auflagefläche korrespondierenden Auflagebereich des Stütztrandes eine umlaufende Nut vorgesehen ist, zum Einbringen eines Dämpfungselementes. Somit wird die Stabilität der Auflagefläche erhöht, welche keine Nut aufweist.
- Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich im übrigen aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibungen bevorzugter Ausführungsformen. Diese werden anhand von Abbildungen näher erläutert.
- Hierbei zeigen
-
1 eine Draufsicht auf einen Rahmen für eine Schachtabdeckung; -
2 einen Querschnitt durch einen Rahmen entlang der Linien II-II, gemäß1 ; -
3 einen vergrößerten Teil-Querschnitt gemäß2 mit einer auf einem oberen Bereich der Auflagefläche vorgesehenen Nut; -
4 einen vergrößerten Teil-Querschnitt gemäß2 mit eingesetztem Dämpfungselement; -
5 eine Draufsicht auf eine Schachtabdeckung mit aufgesetztem Deckel, und -
6 einen Querschnitt durch eine Schachtabdeckung entlang der Linien VI-VI, gemäß5 . - In der nachfolgenden Beschreibung werden gleiche und gleich wirkende Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
-
1 zeigt eine Draufsicht auf einen Rahmen20 , welcher einen Außenflansch21 aufweist sowie einen Unterkörper23 , welcher in Richtung des Schachtes ragt. Der Unterkörper23 weist eine horizontal verlaufende Auflagefläche22 auf, welche zur Aufnahme eines Deckels vorgesehen ist. Die Auflage fläche22 ist vorsprungartig ausgebildet und erstreckt sich in Richtung des Schachtinneren. - Zum Einhängen des hier nicht dargestellten Schmutzfangeimers sind Schmutzfängertaschen
40 vorgesehen, welche die Auflagefläche22 unterbrechen und in Segmente24 unterteilen. Zum Befestigen des Schmutzfangeimers weisen die Segmente24 an ihren einander gegenüber liegenden Enden Aussparungen25 auf. Dabei sind die Aussparungen25 an einem oberen Kantenbereich22''' der Auflagefläche22 vorgesehen. Die Schmutzfängertaschen40 erstrecken sich nach oben bis zum Oberflächenbereich des Außenflansches21 . Die Schmutzfängertaschen40 weisen dabei eine untere Abstützfläche42 auf, die sich im Inneren des Schachtes erstreckt. -
2 zeigt einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Rahmen20 entlang der Linien II-II, gemäß1 . Aus diesem Querschnitt ist es ersichtlich, daß der Unterkörper23 im Wesentlichen senkrecht zum Außenflansch21 ausgebildet ist. Dabei ist die Auflagefläche22 senkrecht zu einer Innenwand23' des Unterkörpers ausgebildet und verläuft horizontal, zur Aufnahme des nicht dargestellten Deckels. - In einem oberen Oberflächenbereich des Außenflansches
21 sind Einbuchtungen11 vorgesehen, die parallel zueinander in zwei Reihen verlaufen. Die Einbuchtungen11 dienen zur Sicherung gegen ein Verrutschen des Deckels. Zwischen einem unteren Bereich26 des Außenflansches21 und einem oberen Bereich27 des Unterkörpers23 sind Verbindungselemente50 vorgesehen, die rippenförmig ausgebildet sind. Die Verbindungselemente50 stabilisieren den Außenflansch21 und sorgen für eine bessere Verdichtung des Schwarzdeckenmaterials unterhalb des Außenflansches21 beim Einwalzen. Darüber hinaus sichern sie den Rahmen20 gegen Verdrehen. - Zur Verstärkung der Auflagefläche
22 sind Abstützelemente51 vorgesehen. Die Abstützelemente51 sind zwischen einem unteren Randbereich22'' der Auflagefläche22 und der Innenwand23' des Unterkörpers23 ausgebildet. Die Schmutzfängertaschen40 weisen einen Außenrand41 auf, welcher von der Auflagefläche22 schräg nach oben in Oberflächenrichtung bis zu der Auflagefläche22 verläuft und unter Bildung einer Schräge43 senkrecht nach oben in den Außenflansch21 ragt. -
3 zeigt einen vergrößerten Teilquerschnitt III gemäß2 . Bei dieser Ausführung ist auf einem oberen Randbereich22' der Auflagefläche22 eine Nut28 zum Einbringen eines hier nicht dargestellten Dämpfungselements vorgesehen. Die Nut28 ist im wesentlichen mittig in der Auflagefläche22 und schwalbenschwanzförmig ausgebildet. - In
4 ist ein Dämpfungselement29 gezeigt, welches in der Nut28 eingebracht ist. Das Dämpfungselement29 ist aus einem dauerelastischen Material hergestellt und füllt die Nut28 in der radialen Breite vollständig aus. Das Dämpfungselement29 verhindert eine Übertragung von Schwingungen von dem Deckel auf den Rahmen in Richtung auf das Schachtinnere und ein Klappern des (nicht gezeigten) Deckels beim Überfahren. -
5 zeigt eine Draufsicht auf eine Schachtabdeckung10 mit einem Rahmen20 und einem auf dem Rahmen aufgesetzten Deckel30 . Der Außenflansch21 der Rahmen20 weist Einbuchtungen11 auf, welche in zwei parallel zueinander verlaufenden Reihen angeordnet sind und eine Rutschsicherung darstellen. - Ein Querschnitt entlang der Linie VI-VI gemäß
5 ist in6 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform weist der Deckel30 in einen mit der Auflagefläche22 korrespondierenden Auflagebereich32 eine längs verlaufende Nut33 auf, welche zum Einbringen eines Dämpfungselements34 dient. Diese Ausführungsform führt zu einer Verstärkung der Auflagefläche22 , die keine Nut aufweist und führt zu einer Klapperfreiheit. Der Deckel30 umfaßt bekannterweise eine gußeiserne Schale35 auf mit seitlich angeformten Auflageflansch. In die Schale35 ist eine Betonfüllung36 eingesetzt. - Eine nicht dargestellte Ausführung des Rahmens als rechteckige Rahmen ist ebenfalls möglich.
-
- 10
- Schachtabdeckung
- 11
- Einbuchtungen
- 20
- Rahmen
- 21
- Außenflansch
- 22
- Auflagefläche
- 22'
- oberer Randbereich
- 22''
- unterer Randbereich
- 22'''
- Kantenbereich
- 23
- Unterkörper
- 23'
- Innenwand
- 23''
- Außenwand
- 24
- Segmente
- 25
- Aussparungen
- 26
- Randbereich des Außenflansches
- 27
- Oberer Bereich des Unterkörpers
- 28
- Nut
- 29
- Dämpfungselement
- 30
- Deckel
- 31
- Stützrand
- 32
- Auflagebereich
- 33
- Nut
- 34
- Dämpfungselement
- 35
- Gußeiserne Schale
- 36
- Betonfüllung
- 40
- Schmutzfängertaschen
- 41
- Außenrand
- 42
- Abstützfläche
- 50
- Verbindungselement
- 51
- Abstützelement
Claims (10)
- Rahmen (
20 ) für eine Schachtabdeckung (10 ) mit einem auf einer Auflagefläche (22 ) des Rahmens (20 ) aufsetzbaren Deckel (30 ), wobei der Rahmen (20 ) im Boden einbaubar ist und einen Außenflansch (21 ) aufweist, welcher in einem nach unten in Richtung des Schachtinnen ragenden Unterkörper (23 ) übergeht, wobei der Unterkörper (23 ) im Wesentlichen durchgehend senkrecht zum Außenflansch (21 ) derart ausgebildet ist, dass eine Höhenverstellbarkeit des Rahmens (20 ) bis im Wesentlichen auf das Höhenniveau der Auflagefläche (22 ) gewährleistet ist, dadurch gekennzeichnet, dass Schmutzfängertaschen (40 ) zum Befestigen eines Schmutzfangeimers im Inneren des Unterkörpers (23 ) vorgesehen sind, die eine untere Abstützfläche (42 ) aufweisen, die im Wesentlichen senkrecht zur Außenwand (23'' ) des Unterkörpers (23 ) angeordnet ist und sich im Inneren des Schachtes erstreckt. - Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem unteren Randbereich (
26 ) des Außenflansches (21 ) und einem oberen Bereich (27 ) des Unterkörpers (23 ) wenigstens ein Verbindungselement (50 ) vorgesehen ist, zur Verdrehsicherung des Rahmens (20 ). - Rahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
50 ) rippenförmig ausgebildet sind, wobei die Rippen vorzugsweise mit dem Rahmen (20 ) eingegossen sind. - Rahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbinduingselemente (
50 ) vorzugsweise umlaufend in regelmäßigen Abständen voneinander angeordnet sind. - Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterkörper (
23 ) des Rahmens (20 ) zylinderförmig ausgebildet ist. - Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im oberen Bereich des Unterkörpers (
23 ) horizontal verlaufende Auflagefläche (22 ) zur Aufnahme des Deckels (30 ) derart ausgebildet ist, dass sie sich vorzugsweise vorsprungsartig und im Wesentlichen senkrecht zu einer Außenwand (23'' ) des Unterkörper (23 ) in Richtung des Schachtinneren erstreckt. - Rahmen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abstützelement (
51 ) zur Verstärkung der Auflagefläche (22 ) vorgesehen ist, wobei das Abstützelement (51 ) vorzugsweise rippenförmig ausgebildet ist und zwischen einem unteren Randbereich (22'' ) der Auflagefläche (22 ) und einer Innenwand (23' ) des Unterkörpers (23 ) ausgebildet ist, wobei das Abstützelement (51 ) vorzugsweise mit dem Rahmen (20 ) eingegossen ist. - Rahmen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem oberen Bereich (
22' ) der Auflagefläche (22 ) eine Nut (28 ) zum Einbringen eines Dämpfungselements (29 ) vorgesehen ist. - Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (
22 ) durch die Schmutzfängertaschen (40 ) unterbrochen und in Segmente (24 ) unterteilt ist. - Rahmen nach einem der vorhgergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
30 ) einen Stützrand (31 ) aufweist, welcher derart ausgebildet ist, das an einem unteren, mit der Auflagefläche (22 ) korrespondierenden Auflagenbereich (32 ) eine umlaufende Nut (33 ) vorgesehen ist, zum Einbringen eines Dämpfungselements (34 ).
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