DE10126345A1 - Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur automatischen MauterhebungInfo
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Abstract
Bei dem Verfahren zur automatischen Mauterhebung wird das mautpflichtige Straßennetz (1) in einzelne Abschnitte (7) unterteilt. Jedem der Abschnitte (7) ist mindestens ein Markiersender (9) eindeutig zugeordnet. Beim Passieren eines Markiersenders (9) durch ein Fahrzeug übermittelt der Markiersender (9) für die Mauterhebung relevante Informationen an ein Erfassungsgerät im Fahrzeug. Im Erfassungsgerät sind das Kennzeichen und weitere Merkmale des Fahrzeugs gespeichert. Beim Verlassen des Straßennetzes (1) werden das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Informationen der Markiersender (9) an ein bei der entsprechenden Ausfahrt (A) angeordnetes Kommunikationsgerät (35) übertragen. Das Kommunikationsgerät (35) übermittelt Informationen über die Höhe der angefallenen Gebühr an das Erfassungsgerät und an eine zentrale EDV. DOLLAR A Erfassungsgeräte, Markiersender (9), Kommunikationsgeräte (35) und zentrale EDV sind Bestandteile der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur automatischen Mauterhebung.
Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung gemäss den
Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
Sowohl die Erstellung als auch der Unterhalt eines
Strassennetzes verschlingt enorme Geldsummen. Zu dessen
Finanzierung können nebst Treibstoffzöllen und
Steuergeldern auch Gebühren erhoben werden. Beispiele
solcher Gebühren sind zeitgebundene Vignetten,
objektbezogene Tunnelgebühren, streckengebundene
Autobahngebühren oder leistungsabhängige Verkehrsabgaben.
Es ist bekannt, dass in verschiedenen Ländern für die
Benutzung von öffentlichen oder privaten Autobahnen
Abgaben entrichtet werden müssen. Bei den Einfahrten zu
solchen gebührenpflichtigen Autobahnen befinden sich ein
oder mehrere Ticketausgaben. Jeder Fahrzeuglenker bezieht
vor der Benutzung der Autobahn ein Papierticket aus dem
Ticketautomaten. Auf dem Papierticket sind Einfahrtsort
und Einfahrtszeit in Form eines maschinenlesbaren Codes,
beispielsweise in Form von gestanzten Löchern, angegeben.
Die Ausfahrten aus der Autobahn sind mit mehreren
Zahlstellen ausgerüstet. Jede der Zahlstellen ist mit
einer hebbaren Schranke versehen. An der Zahlstelle wird
das Ticket in den Schlitz eines Zahlungsautomaten
eingeführt, worauf der Automat entsprechend der
Kennzeichnung auf dem Ticket die Benutzungsgebühr anzeigt.
Sobald der geforderte Betrag bar oder mittels Kreditkarte
entrichtet worden ist, wird die Schranke angehoben, sodass
die Weiterfahrt möglich ist.
Ein Nachteil solcher Gebühren- oder Mauterhebungssysteme
liegt darin, dass für die Ticketausgaben an den
Autobahneinfahrten und insbesondere für die Zahlstellen an
den Ausfahrten grosse Flächen oder Stauräume erforderlich
sind. Bei längeren Autobahnstrecken werden oft zusätzliche
Zahlstellen direkt auf der Autobahn installiert, die einen
enormen Platzbedarf aufweisen. Ausserdem ist eine genügend
hohe Anzahl von Ticketausgabe- und Zahlstellen
erforderlich, welche selbst grosse Verkehrsströme zu
Spitzenzeiten noch verarbeiten können. Mindestens ein Teil
der Zahlstellen muss manuell bedient werden, da immer
wieder Situationen auftreten, in denen die zur Verfügung
stehenden Zahlungsmittel nicht für die Begleichung des
geforderten Betrages geeignet sind. Mit anderen Worten
bedeutet dies, dass die Kosten für Boden, Infrastruktur
und Personal bei herkömmlichen Gebührenerhebungssystemen
verhältnismässig hoch sind. Auf bestehenden Autobahnen
können wegen des nicht vorhandenen Stauraums nachträglich
keine Ticketausgabe- und Zahlstellen mehr errichtet
werden. Ausserdem erweisen sich herkömmliche Systeme mit
Ticketausgabe- und Zahlstellen als ziemlich unflexibel bei
der Tarifgestaltung. Änderungen bei den Tarifen müssen bei
jeder Zahlstelle einzeln vorgenommen werden. Bei der
Gebührenerhebung können lediglich Personenkraftwagen von
Lastkraftwagen unterschieden werden; eine feinere
Unterteilung, beispielsweise nach Emissionsklasse oder
nach zulässigem Gesamtgewicht, ist nicht oder nur
beschränkt möglich. Eine tageszeitabhängige Gestaltung der
Gebühren ist mit herkömmlichen Systemen nicht möglich, da
beispielsweise längere Aufenthaltszeiten eines Fahrzeugs
auf einem Rastplatz nicht korrekt erfasst werden können.
Somit sind herkömmliche Systeme auch nicht in der Lage,
eine tageszeitabhängige Lenkungswirkung auf den
Verkehrsstrom auszuüben.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Mauterhebungsverfahren und eine Mauterhebungsvorrichtung
zu schaffen, welche eine automatische Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen erlauben.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung gemäss den
Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
Mit dem erfindungsgemässen Mauterhebungsverfahren kann die
Maut bei mautpflichtigen Fahrzeugen mit geringem Aufwand
und ohne Störung des Verkehrsflusses erhoben werden. Die
Erfassung des von einem Fahrzeug auf den mautpflichtigen
Strassen zurückgelegten Weges erfolgt berührungslos und
ohne Verringerung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Das
Mauterhebungsverfahren behandelt alle Benutzergruppen
gleich. Eine Benachteiligung einzelner Benutzergruppen,
zum Beispiel von ausländischen Fahrzeuge oder von
Fahrzeugen, welche die mautpflichtigen Strassen nur selten
benutzen, kann ausgeschlossen werden. Die
erfindungsgemässe Mauterhebungsvorrichtung ermöglicht eine
flexible Gestaltung der Tarife für die Strassenbenutzung.
So können nicht nur unterschiedliche Tarife für
verschiedene Streckenabschnitte zur Anwendung kommen; es
ist auch möglich, Tarife auf einzelnen Streckenabschnitten
in Abhängigkeit der Tageszeit zu ändern. Ebenso können bei
der Tariffestsetzung fahrzeugspezifische Merkmale wie etwa
die Abgasklasse oder die Anzahl Achsen des Fahrzeugs
berücksichtigt werden. Ausserdem kann die auf einem
mautpflichtigen Strassennetz zurückgelegte Wegstrecke
zwischen einer Einfahrt und einer Ausfahrt auch dann
korrekt erfasst werden, wenn zwischen dieser Ein- und
Ausfahrt verschiedene Wege möglich sind.
Die Mauterhebungsvorrichtung umfasst Komponenten, die
autonom funktionsfähig sind. Dadurch wird sichergestellt,
dass das Gesamtsystem beim Ausfall einzelner Komponenten
weiter funktionsfähig ist.
Eine breite Anwendung des Mauterhebungsverfahrens bei
sämtlichen Fahrzeugen ist mit einer einfachen Variante der
Mauterhebungsvorrichtung möglich. Dabei wird zugunsten
einer kostengünstigen und einfachen Anwendbarkeit des
Verfahrens auf die Möglichkeit der räumlichen und/oder
zeitlichen Variabilität Gebühren verzichtet.
Anhand einiger Figuren wird die Erfindung im folgenden
näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Ausschnitt eines Strassennetzes mit
mehreren mautpflichtigen Abschnitten,
Fig. 2 ein Ausschnitt einer mautpflichtigen Strasse
mit einem Markiersender,
Fig. 3 eine Vorderansicht eines mautpflichtigen
Fahrzeuges im Bereich eines Markiersenders,
Fig. 4 eine Kommunikationsvorrichtung an einer
einspurigen Ausfahrt eines mautpflichtigen
Strassennetzes,
Fig. 5 eine weitere Kommunikationsvorrichtung an
einer mehrspurigen Ausfahrt eines
mautpflichtigen Strassennetzes,
Fig. 6 ein Blockschema einer
Kommunikationsvorrichtung,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Fahrzeuges beim
Eintreten in den Erfassungsbereich eine s
Kommunikationsgerätes,
Fig. 8 eine Ansicht eines Erfassungsgerätes,
Fig. 9 ein Blockschema eines Erfassungsgerätes,
Fig. 10 das Ausrüsten eines mautpflichtigen
Fahrzeuges mit einem Erfassungsgerät,
Fig. 11 ein Abfolgeschema beim Senden von
Informationen durch einen Markiersender,
Fig. 12 eine Kontrolleinrichtung für Fahrzeuge auf
mautpflichtigen Strassen,
Fig. 13 ein mobiles Kontrollgerät in einem
Kontrollfahrzeug.
In Fig. 1 ist schematisch ein Ausschnitt eines
mautpflichtigen Strassennetzes 1 dargestellt, der zwei
sich kreuzende Autobahnen aufweist und mit Komponenten der
erfindungsgemässen Mauterhebungsvorrichtung ausgerüstet
ist. Die Fahrtrichtungen auf den richtungsgetrennten
Fahrstreifen 3 sowie den Einfahrten E und den Ausfahrten A
werden durch Pfeile angezeigt. Jeder Fahrstreifen 3 kann
eine oder mehrere Fahrspuren 5 und gegebenenfalls eine
Standspur 5' (in Fig. 3 dargestellt) aufweisen. Das
Strassennetz 1 ist in einzelne Abschnitte 7 unterteilt. In
der Regel beginnt ein Abschnitt 7 bei einer Einfahrt E,
einer Kreuzung K oder einer Verzweigung der Autobahn und
endet bei der in Fahrtrichtung folgenden nächsten Ausfahrt
A, Einfahrt E, Kreuzung K oder Verzweigung. Es ist aber
auch möglich, dass ein Abschnitt bei einem Objekt (nicht
dargestellt) wie beispielsweise einer Brücke oder einem
Tunnel beginnt oder endet. Jedem Abschnitt 7 ist
mindestens ein Markiersender 9 in eindeutiger Weise
zugeordnet. Eine eindeutige Zuordnung ist gegeben, wenn
der oder die Markiersender 9 einer. Erkennungscode
aussenden, aufgrund dessen der betreffende Abschnitt 7
eindeutig erkennbar ist. Das heisst, auf keinem der
anderen Abschnitte 7 des landesweiten Strassennetzes 1
darf ein weiterer Markiersender 9 den gleichen
Erkennungscode aussenden. Die Markiersender 9 befinden
sich vorzugsweise im ersten Drittel des zugehörigen
Abschnittes 7; sie können aber auch am Anfang dieses
Abschnittes 7 angeordnet sein, z. B. im Bereich von
Autobahneinfahrten E oder bei Tunneleingängen.
Selbstverständlich können zusätzlich zu den Markiersendern
9 weitere Ergänzungsmarkiersender 9' für denselben
Abschnitt 7 eingesetzt werden. Diese können auch
ausserhalb des ersten Drittels des betreffenden
Abschnittes 7 liegen und/oder sich in ihrer Lage und/oder
Ausrichtung von einem im gleichen Abschnitt 7 angeordneten
Markiersender 9 unterscheiden. Markiersender 9 und
Ergänzungsmarkiersender 9' sind beispielsweise zugelassene
Mikrowellensender (Dedicated Short Range Communication),
kurz DSRC-Sender oder DSRC-Funkbaken genannt, mit geringer
Sendeleistung und mit einer kurzen Reichweite von bis zu
ca. 50 Metern. Je nach Land können unterschiedliche
Frequenzbereiche genutzt werden, beispielsweise 5.8 GHz in
europäischen Ländern oder 900 MHz in den USA.
Entsprechende Normen für die DSRC-Kurzstreckenfunk-
Kommunikation werden beispielsweise im Rahmen des CEN/TC
278 erarbeitet und legen nicht nur die verfügbaren
Frequenzbänder fest, sondern auch die Art, wie die
Kommunikation zu erfolgen hat, also Protokolle und
Kommunikationsstandards.
Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, haben
Markiersender 9 und Ergänzungsmarkiersender 9' eine
Richtcharakteristik mit einem keulenförmigen Sendebereich
oder einer Sendekeule 11. Der Markiersender 9 ist in einer
Höhe H1, beispielsweise 10-12 m über der Fahrbahn oder
dem Fahrstreifen 3, unmittelbar rechts neben dem
Fahrstreifen 3 angeordnet. Vorzugsweise ist die Höhe H1
wesentlich höher als die Höhe H2 von beispielsweise 3 m, in
der ein Erfassungsgerät 13 bei mautpflichtigen Fahrzeugen
15 hinter der Frontscheibe 17 befestigt ist. Die
Sendekeule 11 des Markiersenders 9 ist der Fahrtrichtung
auf der nächstliegenden Fahrspur 5 so entgegengerichtet,
dass ihre vertikale Symmetrieebene V die Fahrspur 5 in
einem spitzen Winkel α schneidet. Auf diese Weise ist es
möglich, dass die Erfassungsgeräte 13 zweier Fahrzeuge 15,
die ungefähr auf gleicher Höhe auf benachbarten Fahrspuren
5 in die gleiche Richtung fahren, von einem einzigen,
unauffällig seitlich der Fahrspur 5 angeordneten
Markiersender 9 erreichbar sind. Die Erfassungsgeräte 13
sind jeweils vorzugsweise an der linken oberen Ecke der
Frontscheibe 17 angebracht, damit das Erfassungsgerät 13
des weiter vom Markiersender 9 entfernten Fahrzeugs 15
nicht in den Funkschatten des näher am Markiersender 9
vorbeifahrenden Fahrzeugs 15 zu liegen kommt. Alternativ
könnte der Markiersender 9 auch an einem Galgen 19
ungefähr in der Mitte über den in gleicher Richtung
verlaufenden Fahrspuren 5 montiert werden (Fig. 4). Mit
einem neben dem Fahrstreifen 3 verankerten, schwenkbaren
Galgen 19 sind sowohl Montage- wie Unterhalts- und
Reparaturarbeiten am Markiersender 9 ohne Behinderung des
Verkehrs möglich. Selbstverständlich könnte der
Markiersender 9 auch im Bereich des Mittelstreifens
zwischen den beiden Fahrtrichtungen montiert werden. Bei
mehreren Fahrspuren 5 kann mit einem oder mehreren
zusätzlichen Ergänzungsmarkiersendern 9' eine Optimierung
des gesamten Sendebereichs erreicht werden, sodass selbst
bei ungünstigen Verkehrssituationen die Erfassungsgeräte
13 aller den entsprechenden Abschnitt 7 passierenden
mautpflichtigen Fahrzeuge 15 durch die Sendekeulen 11
erfasst werden können. Ergänzungsmarkiersender 9' und
Markiersender 9 können entlang eines Fahrstreifens 3
beabstandet zueinander angeordnet oder über jeder Fahrspur
5 am Trägerbalken 21 eines auf beiden Seiten des
Fahrstreifens 3 verankerten Portals 23, auch gantry
genannt, befestigt sein (Fig. 5).
Markiersender 9 und Ergänzungsmarkiersender 9' senden
periodisch in kurzen Abständen im Bereich von
Millisekunden oder dauernd Informationen aus. In Fig. 11
ist das periodische Senden von Information in Funktion der
Zeit t dargestellt, wobei zwischen den einzelnen
Sendeblöcken eine Wartezeit dt1 eingefügt ist. Die
Leistungsaufnahme der Sender 9, 9' ist mit beispielsweise
etwa 2 Watt klein genug, damit die Stromversorgung über
eine Batterie oder einen Akku 25, der von Solarzellen 27
gespeist wird, erfolgen kann (Fig. 3). Die Sender 9, 9'
können folglich autonom arbeiten und sind nicht auf ein
festes Stromversorgungsnetz angewiesen. Überdies sind die
Sender 9, 9' vorzugsweise mit einem GSM-Modul 29
ausgerüstet, über welches Informationen mit einer
zentralen EDV 31 einer Betreibergesellschaft 33
ausgetauscht werden können. Sowohl die Erstinstallation
der Sender 9, 9' als auch Änderungen infolge von
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Strassennetz 1 können
ohne grösseren Aufwand vorgenommen werden.
Wie in den Fig. 1, 4 und 5 dargestellt sind an den
Ausfahrten A des mautpflichtigen Strassennetzes 1
Kommunikationsgeräte 35 installiert. Das Blockschema in
Fig. 6 zeigt, dass jedes der Kommunikationsgeräte 35
einen DSRC-Mikrowellensender, kurz M-Sender 37 genannt,
einen DSRC-Mikrowellenempfänger, kurz M-Empfänger 39
genannt, eine Datenverarbeitungseinheit 41 mit
Datenspeicher 43 und eine Telekommunikationsvorrichtung,
vorzugsweise einen GSM-Modul 29', für den Datenaustausch
mit der zentralen EDV 31 der Betreibergesellschaft 33 und
eine vorzugsweise netzunabhängige Stromversorgung mit Akku
25' und Solarzellen 27' umfasst.
Über jeder Fahrspur 5 der Ausfahrt A ist je ein
Kommunikationsgerät 35 an einem Galgen 19' oder am
Trägerbalken 21' eines Portals 23' so angeordnet, dass es
mit dem ordnungsgemäss hinter der Frontscheibe 17 eines
Fahrzeuges 15 angebrachten Erfassungsgerät 13 Kontakt
aufnehmen und kommunizieren kann, wenn dieses Fahrzeug 15
vor der Durchfahrt unter dem Kommunikationsgerät 35 auf
der zugehörigen Fahrspur 5 in den Erfassungsbereich D
dieses Kommunikationsgerätes 35 gelangt. Die Sendekeule
11' jedes M-Senders 37 ist über der zugehörigen Fahrspur 5
entgegen der Fahrtrichtung schräg nach unten gerichtet,
wie dies in Fig. 7 dargestellt ist. Verlässt ein Fahrzeug
15 das mautpflichtige Strassennetz 1, so gelangt sein
Erfassungsgerät 13 in den Bereich der Sendekeule 7.1', die
zugleich den Erfassungsbereich des Kommunikationsqerätes
35 widerspiegelt. Die Empfindlichkeit des M-Empfängers 39
ist so eingestellt, dass dieser Signale, die vom
Erfassungsgerät 13 innerhalb der Sendekeule 11' des
Kommunikationsgerätes 35 ausgesendet werden, empfangen
kann. Wenn sich ungewollt gleichzeitig mehrere
Erfassungsgeräte 13 im Erfassungsbereich eines
Kommunikationsgerätes 35 befinden, so wird dies vom
Kommunikationsgerät 35 aufgrund der unterschiedlichen
Empfangssignale erkannt. Das Kommunikationsgerät 35 setzt
in diesem Fall automatisch unterschiedliche Prioritäten
für diese Erfassungsgeräte 13 und kommuniziert
nacheinander einzeln mit jedem der betroffenen
Erfassungsgeräte 13.
Fig. 8 zeigt eine beispielhafte Ausgestaltung eines
Erfassungsgeräts 13 mit einem Anzeigefeld 45 und einer
Bedientaste 47. Dieses Erfassungsgerät 13 kann nur wenig
grösser sein als eine Kreditkarte. Sein Blockschema ist in
Fig. 9 dargestellt. Die Speisung erfolgt über eine
Batterie 49 mit vernachlässigbar kleiner Selbstentladung,
beispielsweise über eine Lithiumbatterie. Auf dem
Erfassungsgerät 13 ist ein Erneuerungsdatum 50
aufgedruckt, bis zu dem die Batterie 49 ausgewechselt oder
das Erfassungsgerät 13 ersetzt werden muss. Nebst der
Anzeige oder dem Anzeigefeld 45 und der Bedientaste 47
steht für die Kommunikation mit dem Benutzer ein
akustischer Signalgeber 51 zur Verfügung. Über einen
Sende- und Empfangsmodul, kurz S/E-Modul 53, mit
angeschlossener Antenne 55 kann das Erfassungsgerät 13
Signale von Markiersendern 9 oder Ergänzungsmarkiersendern
9' empfangen und mit Kommunikationsgeräten 35
kommunizieren. Die Antenne 55 kann als Patch-Antenne in
Gestalt einer auf einem rechteckigen Keramikplättchen
aufgebrachten Kupferschicht oder als Loop-Antenne in
Gestalt einer einfachen leitenden Schlaufe ausgebildet
sein.
Das Erfassungsgerät 13 ist, solange es nicht im
Sendebereich eines Markiersenders 9 oder eines anderen, im
gleichen Frequenzbereich arbeitenden Senders ist, in einem
Energiesparmodus. Sobald es in den Sendebereich eines
Markiersenders 9 oder eines Ergänzungsmarkiersenders 9'
gelangt, schaltet das Erfassungsgerät 13 automatisch vom
Energiesparmodus in einen ersten Arbeitsmodus um, in dem
das Empfangen und Verarbeiten von Informationen möglich
ist. Gelangt das Erfassungsgerät 13 in den Sendebereich
eines Kommunikationsgerätes 35, so wechselt es in einen
zweiten Arbeitsmodus, in dem zusätzlich zum Empfangen und
Verarbeiten auch das Senden von Informationen möglich ist.
Anschliessend, nach einer Verzögerungszeit von wenigen
Sekunden nach dem Verlassen des Sendebereichs, wechselt
das Erfassungsgerät 13 wieder in den Energiesparmodus.
Die Software zur Steuerung sämtlicher Funktionen des
Erfassungsgerätes 13 ist in einer zentralen
Verarbeitungseinheit CPU 57 vorzugsweise nichtflüchtig und
änderbar hinterlegt. Das heisst, das Programm bleibt bei
fehlender Stromversorgung oder beim Auftreten von
Störsignalen in der Stromversorgung erhalten, kann aber
bei Bedarf durch ein neues Programm ersetzt werden. Die
Programmierung der CPU 57 erfolgt drahtlos über die
Schnittstelle des S/E-Moduls 53. Alternativ könnte
selbstverständlich auch eine optische oder
leitungsgebundene Schnittstelle zur Programmierung der CPU
57 vorgesehen werden.
Die CPU 57 ist mit dem Anzeigefeld 45, der Bedientaste 47,
der Batterie 49, dem Signalgeber 51 und dem S/E-Modul 53
verbunden. Eine weitere Verbindung besteht zu einem
nichtflüchtigen Speichermedium, beispielsweise einem
EEProm 59. Darin sind ein oder mehrere Schlüssel 60,
beispielsweise 4 bis 8 Generationen von Schlüsseln 60, zum
eindeutigen Erkennen von berechtigten Sendern,
beispielsweise von Markiersendern 9 oder Sendern von
Kommunikationsgeräten 35, und ein oder mehrere
Authentifizierungscodes 61, mit denen sich das
Erfassungsgerät 13 gegenüber einem Kommunikationsgerät 35
eindeutig als berechtigter Teilnehmer ausweisen kann,
gespeichert. Diese und gegebenenfalls weitere
Sicherheitsmassnahmen können Missbräuche des
Mauterhebungssystems verhindern. Im weiteren können im
EEProm 59 Daten 62 gespeichert werden, die für die
Mauterhebung von Bedeutung sind. Einige Beispiele solcher
Daten 62 sind nachfolgend nicht abschliessend aufgeführt:
Vertragsstatus für die Mautabrechnung mit der
Betreibergesellschaft 33 (Vorauszahlung oder Rechnung),
Betrag der vorausbezahlten Mautgebühr, vom Guthaben der
Vorauszahlung abgebuchte Mautgebühr, provisorisches und
definitives Restguthaben und Anzahl gefahrener
mautpflichtiger Kilometer(bei Vorauszahlung der Maut),
provisorische und definitive Anzahl gefahrene
mautpflichtige Kilometer seit der letzten Abrechnung (bei
Kreditabrechnung der Maut). Die provisorischen Werte
werden aufgrund der von den Markiersendern 9 und
Ergänzungsmarkiersendern 9' vom Erfassungsgerät 13
empfangenen Informationen berechnet dienen der Information
des Fahrzeuglenkers während der Benutzung der Strasse 1.
Die definitiven Werte werden aus Sicherheitsüberlegungen
erst durch die Kommunikationsgeräte 35 beim Verlassen des
Strassennetzes 1 an das Erfassungsgerät 13 übermittelt und
sind verschlüsselt. Selbstverständlich können die
definitiven Werte auch unmittelbar errechnet werden.
Weitere Daten 62, die im EEProm 59 gespeichert werden
können, sind Fahrzeuggewicht oder -volumen, Abgas- oder
Emissionsklasse des Fahrzeuges 15, Kennzeichen oder
Nummernschild des Fahrzeuges 15, momentane Anzahl Achsen
des Fahrzeuges 15. Ausserdem können im EEProm 59 auch
Datensätze 62 i gespeichert werden die im Zusammenhang mit
der Befahrung einzelner Abschnitte 7 stehen. Den
Abschnittsnummern oder Erkennungscodes der befahrenen
Abschnitte 7 können beispielsweise zugehörige Daten wie
Streckenlänge, Datum und Uhrzeit der Befahrung sowie
Tarifinformationen zur Zeit der Befahrung des jeweiligen
Abschnittes 7 für die auf das Fahrzeug 15 zutreffende
Tarifklasse zugeordnet werden. Eine Tarifklasse kann durch
Wertebereiche eines Parameters oder eine Kombination von
Wertebereichen mehrerer Parameter definiert sein. Als
Parameter können beispielsweise Ort, Zeit, Gewicht,
Volumen, Achszahl und Lärm- oder Abgasemission eines
Fahrzeugs 15 genannt werden.
Die Zahl der Achsen eines Fahrzeuges 15 kann ändern,
abhängig davon, ob ein Anhänger am Zugfahrzeug 15
angehängt ist oder nicht. Wenn Anhänger beispielsweise auf
einem Rastplatz an- oder abgehängt werden, kann die
Achszahl eines Fahrzeugs 15 auch dann ändern, wenn dieses
das mautpflichtige Strassennetz 1 nicht verlässt.
Die Achsenzahl kann deshalb am Erfassungsgerät 13 vom
Fahrer mit der Bedientaste 47 eingestellt oder geändert
werden und wird im Anzeigefeld 45 angezeigt. Die
Unterscheidung von Fahrzeugen mit und ohne Anhänger beim
Speichern im EEProm 59 kann beispielsweise durch Klassen
oder Achsklassen des Parameters "Achsenzahl" festgelegt
werden: Bis zu 3 Achsen = Achsklasse 1, 4 und mehr Achsen
= Achsklasse 2. Selbstverständlich könnte anstelle der
Achsklasse auch eine Gewichts-, Volumen- oder Längenklasse
denselben Zweck erfüllen. Die Abgas- oder Emissionsklasse
eines Fahrzeugs 15 kann beispielsweise aufgrund der
Angaben in den amtlichen Fahrzeugpapieren definiert
werden, wobei bis zu sechs Klassen unterschieden werden
können.
Die vorhergehend beschriebenen Ergänzungsmarkiersender 9',
Markiersender 9, Erfassungsgeräte 13 und
Kommunikationsgeräte 35 beruhen auf der DSRC-Kurzstrecken-
Funktechnologie. Alternativ könnten selbstverständlich
auch andere geeignete Methoden zur drahtlosen Übermittlung
von Informationen über kurze Distanzen eingesetzt werden,
wie z. B. Infrarotsender und -empfänger.
Das erfindungsgemässe Mauterhebungsverfahren wird im
folgenden unter Einbezug von Beispielen detailliert
beschrieben:
Fig. 10 zeigt schematisch das Ausrüsten eines mautpflichtigen Fahrzeuges 15 mit einem Erfassungsgerät 13. Das Erfassungsgerät 13 kann an einem Verkaufsautomaten 63 bezogen werden. Im Inland befindet sich innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern jeder Autobahneinfahrt E mindestens ein Verkaufsautomat 63. Im angrenzenden Ausland stehen an den Grenzübergängen und/oder innerhalb eines Umkreises von etwa 100 Kilometern vor den Grenzübergängen, z. B. im Bereich von Rastplätzen, weitere Verkaufsautomaten 63. Alternativ oder zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Erfassungsgerät 13 bei einer manuell bedienten Verkaufsstelle 65 zu beziehen. Wartung und Betrieb der Verkaufsautomaten 63 und der Verkaufsstellen 65 obliegen der Betreibergesellschaft 33.
Fig. 10 zeigt schematisch das Ausrüsten eines mautpflichtigen Fahrzeuges 15 mit einem Erfassungsgerät 13. Das Erfassungsgerät 13 kann an einem Verkaufsautomaten 63 bezogen werden. Im Inland befindet sich innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern jeder Autobahneinfahrt E mindestens ein Verkaufsautomat 63. Im angrenzenden Ausland stehen an den Grenzübergängen und/oder innerhalb eines Umkreises von etwa 100 Kilometern vor den Grenzübergängen, z. B. im Bereich von Rastplätzen, weitere Verkaufsautomaten 63. Alternativ oder zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Erfassungsgerät 13 bei einer manuell bedienten Verkaufsstelle 65 zu beziehen. Wartung und Betrieb der Verkaufsautomaten 63 und der Verkaufsstellen 65 obliegen der Betreibergesellschaft 33.
Beim Bezug eines Erfassungsgerätes 13 werden
Fahrzeugkennzeichen und Abgasklasse des Fahrzeuges 15 im
EEProm 59 des Erfassungsgerätes 13 gespeichert oder
programmiert. Selbstverständlich liessen sich beim Bezug
des Erfassungsgerätes 13 auch weitere fahrzeugspezifische
Merkmale speichern, wie z. B. das zulässige Gesamtgewicht.
Gleichzeitig wird das Erfassungsgerät 13 mit der neuesten
verfügbaren Software programmiert. Alternativ könnte die
Steuerungssoftware bereits bei der Herstellung des
Erfassungsgerätes 13 durch den Hersteller programmiert
werden. Der Verkaufsautomat 63 umfasst für die
Programmierung des Erfassungsgerätes 13 eine
Programmiervorrichtung 67. Die erforderlichen Angaben für
die Fahrzeugdaten können am Automaten 63 menugesteuert mit
Hilfe eines Bildschirms 69 und einer Tastatur 71 vom
Fahrer gemacht werden. In analoger Gleise erfolgt die
Programmierung bei einer bedienten Verkaufsstelle 65. Beim
Bezug eines Erfassungsgerätes 13 muss eine wählbare
Mautgebühr im voraus bezahlt werden, wobei der Betrag
grösser oder gleich einer von der Betreibergesellschaft 33
festgelegten minimalen Gebühr sein muss. Das
Erfassungsgerät 13 selbst ist kostengünstig in der
Herstellung und kann gratis oder beispielsweise gegen
Hinterlegen einer Kaution abgegeben werden. An den
Verkaufsautomaten 63 und den Verkaufsstellen 65 kann die
gewählte Mautgebühr beispielsweise mit einer gängigen
Tankkarte, einer Kreditkarte, einer EC-Karte oder bar
bezahlt werden. Im Ausland kann die Mautgebühr auch in der
jeweiligen ausländischen Währung bezahlt werden.
Das Mauterhebungsverfahren nutzt zwei unterschiedliche
Abrechnungsmethoden, nämlich Vorauszahlung und
Kreditabrechnung. Irrt folgenden ersten Beispiel wird das
Verfahren mit Vorauszahlung erläutert:
Beim erstmaligen Bezug eines Erfassungsgerätes 13 liegen der Betreibergesellschaft 33 noch keine Angaben über die Kreditwürdigkeit eines Nutzers vor. Die erste Mautgebühr, die nicht kleiner sein darf als die festgelegte minimale Gebühr, muss deshalb beim Bezug des Erfassungsgerätes 13 vorausbezahlt werden. Das Erfassungsgerät 13 wird gemäss den von der Betreibergesellschaft 33 erlassenen Vorschriften beispielsweise im Bereich der rechten oder linken oberen Ecke der Frontscheibe 17 in einen selbstklebend an der Frontscheibe 17 befestigten Gerätehalter 73 gesteckt. Dieser Gerätehalter 73 wird zusammen mit dem Erfassungsgerät 13 bei einer Verkaufsstelle 65 oder einem Verkaufsautomaten 63 abgegeben. Über die Bedientaste 47 des Erfassungsgerätes 13 wird vor Antritt der Fahrt die Fahrzeugkonfiguration, also beispielsweise die jeweilige Achsenzahl des Fahrzeugs 15, eingegeben.
Beim erstmaligen Bezug eines Erfassungsgerätes 13 liegen der Betreibergesellschaft 33 noch keine Angaben über die Kreditwürdigkeit eines Nutzers vor. Die erste Mautgebühr, die nicht kleiner sein darf als die festgelegte minimale Gebühr, muss deshalb beim Bezug des Erfassungsgerätes 13 vorausbezahlt werden. Das Erfassungsgerät 13 wird gemäss den von der Betreibergesellschaft 33 erlassenen Vorschriften beispielsweise im Bereich der rechten oder linken oberen Ecke der Frontscheibe 17 in einen selbstklebend an der Frontscheibe 17 befestigten Gerätehalter 73 gesteckt. Dieser Gerätehalter 73 wird zusammen mit dem Erfassungsgerät 13 bei einer Verkaufsstelle 65 oder einem Verkaufsautomaten 63 abgegeben. Über die Bedientaste 47 des Erfassungsgerätes 13 wird vor Antritt der Fahrt die Fahrzeugkonfiguration, also beispielsweise die jeweilige Achsenzahl des Fahrzeugs 15, eingegeben.
Fährt das so ausgerüstete Fahrzeug 15 bei einer Einfahrt E
auf eine mautpflichtige Strasse 1, so erreicht es nach
kurzer Fahrdauer den ersten Markiersender 9.
Der Markiersender 9 sendet periodisch ohne oder mit kurzen
Pausen dt1 ein Informationspaket 75 (Fig. 11). Dieses
beginnt mit einer Startsequenz 77, die den Beginn der
Datenübertragung kennzeichnet, gefolgt von einer
Autorisierungssequenz 79, die den Markiersender 9
eindeutig als zulässigen Markiersender 9 ausweist, einer
Kennungssequenz mit Abschnittsnummer 81, die den
Markiersender 9 und damit den zugehörigen Abschnitt 7 des
Strassennetzes 1 eindeutig festlegen, einem
Informationsblock 83 mit Angaben, die für diesen
Streckenabschnitt 7 relevant sind und einer
Abschlusssequenz 85, die das Ende des Informationspaketes
75 kennzeichnet. Der Informationsblock 83 kann dabei
folgende Angaben umfassen: Streckenlänge 87 des
zugehörigen Abschnittes 7 und Gebühr- oder Tarifangaben 89
für alle festgelegten Tarifklassen, also beispielsweise
für alle Kombinationen von Achsklassen und Abgasklassen.
Alternativ können die Tarifangaben 89 auch durch je einen
Wert für jeden der Parameter der Tarifklassen erfolgen.
Zusätzlich kann der Informationsblock 83 auch Angaben über
das aktuelle Datum und die Uhrzeit enthalten (in Fig. 11
nicht dargestellt).
Gelangt das Erfassungsgerät 13 des Fahrzeugs 15 in den
Bereich der Sendekeule 11 des ersten Markiersenders 9, so
wird es aus dem Energiesparmodus geweckt und empfängt das
zugehörige Informationspaket 75. Für das Fahrzeug 15
relevante Daten des Informationspaketes 75, insbesondere
Abschnittsnummer 81, Streckenlänge 87 und der für die
Achsklasse 88 und die Emissionsklasse des Fahrzeugs 15
zutreffende Teil der Tarifangabe 89, werden als neuer
Datensatz 62 i im EEProm 59 gespeichert, sofern der
vorhergehend gespeicherte Datensatz 62 i-1 nicht die gleiche
Abschnittsnummer 81 aufweist. Alternativ oder zusätzlich
kann im EEProm 59 für jede Tarifklasse ein Zähler mit den
in der betreffenden Tarifklasse gefahrenen Kilometern
inkrementiert werden. Die Überprüfung des zuletzt
gespeicherten Datensatzes 62 i-1 ist erforderlich, damit die
Angaben für einen spezifischen Abschnitt 7 nur einmal
erfasst werden: Während sich das Erfassungsgerät 13
innerhalb der Sendekeule 11 des Markiersenders 9 befindet,
kann es das Informationspaket 75 mehrmals empfangen, da
die Sendedauer dt2 für ein Informationspaket 75, das bis
zu 256 Bytes umfassen kann, im Millisekundenbereich liegt
und das Informationspaket 75 wiederholt gesendet wird.
Ausserdem können sich auf demselben Abschnitt 7 weitere
Ergänzungsmarkiersender 9' oder Markiersender 9 befinden,
welche dieselben Informationspakete 75 und somit auch
dieselbe Abschnittsnummer 81 senden.
Nachdem der Datensatz 62 i gespeichert wurde, berechnet das
Erfassungsgerät 13 aus der Streckenlänge 87 und der
Tarifangabe 89 die für den betreffenden Abschnitt 7 zu
entrichtende Gebühr und zieht diese vom provisorischen
Restguthaben ab. Im Anzeigefeld 45 wird die ursprünglich
vorausbezahlte Mautgebühr und das neue provisorische
Restguthaben angezeigt. Alternativ könnte aus den
gespeicherten Datensätzen 62 i auch die durchschnittliche
Mautgebühr pro gefahrenen Kilometer berechnet und das
Restguthaben in Kilometern angezeigt werden. Bei einer
weiteren Alternative könnte der Wert der
durchschnittlichen Mautgebühr pro Kilometer direkt von den
Markiersendern 9 an die Erfassungsgeräte 13 übermittelt
werden. Der Vorgang des Abbuchens der Mautgebühr vom
provisorischen Restguthaben wiederholt sich bei jedem der
in der weiteren Folge durchfahrenen Abschnitte 7.
Sollte die Übermittlung des Informationspaketes 75 an das
Erfassungsgerät 13 für einen einzelnen Abschnitt 7 nicht
oder nicht vollständig möglich sein, weil beispielsweise
der zugehörige Markiersender 9 defekt ist oder ein
Hindernis die Übertragung zum Erfassungsgerät 13
behindert, so kann dieser Fehler bei der
Informationsübertragung beim nächsten Markiersender 9 im
folgenden Abschnitt 7 erkannt werden. Die Erkennung des
Fehlers ist beispielsweise aufgrund der fehlenden
vorangehenden Abschnittsnummer 81 im zuletzt gespeicherten
Datensatz 62 i-1 möglich. Eine andere Variante zur
Fehlererkennung besteht darin, dass die Markiersender 9
spezielle Codes aussenden. Das Resultat eines Vergleichs
oder einer Kontrollberechnung mit den Codes verschiedener
Markiersender 9 zeigt an, ob die Markiersender 9
benachbarte Markiersender 9 sind oder nicht. Mit andern
Worten können aufgrund der Codes zusammenhängende
Abschnitte 7 des Strassennetzes 1 erkannt und von nicht
zusammenhängenden Abschnitten 7 unterschieden werden.
Beim Erkennen eines Fehlers kann der Fehler beispielsweise
in einem Logfile im EEProm 59 des Erfassungsgerätes 13
gespeichert und von einem externen Kommunikationsgerät 35
wieder abgefragt werden.
Die Codes können so festgelegt werden, dass sie als
Abschnittsnummern 81 zur Kennzeichnung der Abschnitte 7
geeignet sind. Bei geeigneter Wahl der Codes kann das
Erfassungsgerät 13 fehlende Codes aus den von benachbarten
Markiersendern übermittelten benachbarten Codes herleiten.
Es ist auch denkbar, dass erkannte Fehler, wie sie
vorhergehend beschrieben sind, vom Erfassungsgerät 13
näherungsweise behoben werden: Zwei neue Datensätze
62 i, 62 i+i mit den neuen Informationen werden im EEProm 59
gespeichert, wobei die Abschnittsnummer 81 des Datensatzes
62 i durch den Eintrag "0" ersetzt wird. Der Datensatz 62 i
ist dadurch eindeutig als nachträglich eingefügter
Datensatz 62 i oder Ersatzdatensatz erkennbar. Die Gebühr
für die beiden zuletzt durchfahrenen Abschnitte 7 wird vom
provisorischen Restguthaben abgezogen.
Unterschreitet das provisorische oder das definitive
Restguthaben einen von der Betreibergesellschaft 33
vorgegebenen Minimalwert, so muss das Restguthaben des
Erfassungsgerätes 13 durch erneutes Vorauszahlen einer
Mautgebühr erhöht werden. Ein solches Nachladen des
Erfassungsgerätes 13 kann durch den Fahrer an jedem der
Verkaufsautomaten 63 vorgenommen werden. Er braucht dazu
lediglich das Erfassungsgerät 13 in den Verkaufsautomaten
63 einzuschieben und entsprechend den Anweisungen auf dem
Bildschirm 69 den gewünschten Betrag nachzuzahlen. Im
Unterschied zum erstmaligen Bezug eines Erfassungsgerätes
13 sind die fahrzeugspezifischen Angaben bereits im
Erfassungsgerät 13 gespeichert und müssen nicht mehr neu
eingegeben werden. Anschliessend an das Nachladen wird das
Erfassungsgerät 13 wie nach dem Erstbezug wieder in den
Gerätehalter 73 beim Fahrzeug 15 eingesetzt.
Unterlässt der Fahrer das Nachladen des Erfassungsgerätes
13 und nimmt das provisorische oder das definitive
Restguthaben als Folge einen negativen Wert an, so ist
dies eine Missachtung der Pflicht zur Zahlung einer
Mautgebühr. Ein solches Verhalten ist strafbar und kann
eine Nacherhebung durch die Betreibergesellschaft 33 oder
eine Ahndung mit Busse durch die Behörden zur Folge haben.
Verlässt das Fahrzeug 15 das Strassennetz 1 bei einer
Ausfahrt A, so gelangt es in den Erfassungsbereich des
dort installierten Kommunikationsgerätes 35. Das
Kommunikationsgerät 35 nimmt Kontakt mit dem
Erfassungsgerät 13 auf. Das Erfassungsgerät 13 sendet
aufgrund der im EEProm 59 gespeicherten Angaben
Informationen zu Fahrzeugkennzeichen, akkumulierter Anzahl
gefahrener Kilometer je Tarifklasse oder je Achsklasse und
letztem definitivem Restguthaben an das
Kommunikationsgerät 35 zurück. Selbstverständlich können
zusätzlich auch weitere Informationen an das
Kommunikationsgerät 35 übermittelt werden. So kann das
Erfassungsgerät 13 z. B. die gespeicherten Datensätze 62 i
überprüfen und beim Erkennen fehlender gespeicherter
Abschnittsnummern 81 einen entsprechenden Warnhinweis an
das Kommunikationsgerät 35 senden. Ebenso können Logfiles,
die im Erfassungsgerät gespeichert sind, an das
Kommunikationsgerät übermittelt werden. Das
Kommunikationsgerät 35 überprüft die erhaltenen
Informationen, berechnet das neue definitive Restguthaben
und übermittelt dieses an das Erfassungsgerät 13, wo es im
EEProm 59 gespeichert wird. Die Übermittlung und
Speicherung des definitiven Restguthabens im EEProm 59
erfolgt verschlüsselt. Externe Geräte wie beispielsweise
Kommunikationsgeräte 35 können den Kontostand des
definitiven Restguthabens in Erfassungsgeräten 13 nur dann
verändern, wenn sie mittels entsprechender Schlüssel dazu
autorisiert sind. Die Abrechnung und die Speicherung von
Geldwerten erfolgen allgemein in einer Referenzwährung,
z. B. in Euro. Das Kommunikationsgerät 35 bestätigt mit
einem Quittiersignal den korrekt erfolgten Datentransfer.
Das Erfassungsgerät 13 zeigt den Erhalt des
Quittiersignals im Anzeigefeld 45 und mit einem
akustischen Signal an. Fehlt diese Rückmeldung, so ist der
Fahrzeuglenker Verpflichtet, das Erfassungsgerät 13
innerhalb einer festgelegten Frist bei einer bedienten
Verkaufsstelle 65 überprüfen zu lassen.
Ausserdem muss eine Verkaufsstelle 65 aufgesucht werden,
wenn im Anzeigefeld 45 des Erfassungsgerätes ein
entsprechender Hinweis angezeigt wird. Dieser Fall kann
beispielsweise eintreten, wenn die Spannung der Batterie
49 unter einen Minimalwert absinkt oder wenn bei einem
Selbsttest des Erfassungsgerätes 13 eine Störung des
desselben erkannt wird.
Das Kommunikationsgerät 35 speichert die von den
Fahrzeugen 15 beim Verlassen des Strassennetzes 1
übermittelten Informationen und sendet diese periodisch
über GSM an die zentrale EDV 31 der Betreibergesellschaft
33. Zeigt die Auswertung dieser Daten für ein Fahrzeug 15
ein negatives Restguthaben oder andere Mängel,
beispielsweise das Fehlen von Datensätzen 62 i für mehrere
Streckenabschnitte 7, so kann die Betreibergesellschaft 33
den Fahrzeughalter aufgrund der Fahrzeugnummer ausfindig
und haftbar machen.
Sollte die Kommunikation eines Erfassungsgerätes 13 mit
einem Kommunikationsgerät 35 nicht möglich sein, so kann
das Erfassungsgerät 13 diesen Fehler beim nächsten
Befahren des mautpflichtigen Strassennetzes 1 in analoger
Weise feststellen, wie dies beim Fehlen der Information
eines Markiersenders 9 beschrieben wurde. Die
Kilometerzähler für die einzelnen Tarifklassen werden
weiter inkrementiert. Bei der nächsten Ausfahrt A kann
dann eine Berechnung aufgund der korrekt inkrementierten
Zähler des Erfassungsgerätes 13 vorgenommen werden.
In einer vereinfachten Alternative des vorhergehend
beschriebenen Beispiels sind die Einfahrten E des
mautpflichtigen Strassennetzes 1 die Abschnitte 7. An
jeder der Einfahrten ist ein Markiersender 9 angeordnet.
Ein zweites Beispiel erläutert das Mauterhebungsverfahren
mit Kreditabrechnung:
Nach dem Bezug eines Erfassungsgerätes 13 hat ein Fahrzeughalter oder Nutzer die Möglichkeit, bei der Betreibergesellschaft 33 einen Antrag auf Kreditabrechnung zu stellen und dabei der Betreibergesellschaft 33 die für das Abrechnungsverfahren erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Betreibergesellschaft 33 kann in diesem Fall die Bonität des Nutzers abklären und vom Nutzer Sicherheiten fordern. Wird der Nutzer als kreditwürdig erachtet, so wird ihm in einem Vertrag für jedes betroffene Fahrzeug 15 eine Vertragsnummer zugeteilt. Der Nutzer muss das Erfassungsgerät 13 jedes in das Abrechnungsverfahren einbezogenen Fahrzeuges 15 bei einer bedienten Verkaufsstelle 65 neu programmieren lassen. Dabei wird zusätzlich zu den bisherigen Daten die Vertragsnummer für das jeweilige Fahrzeug 15 in das EEProm 59 einprogrammiert. Das so ausgerüstete Erfassungsgerät 13 wird anschliessend wieder im Gerätehalter 73 des Fahrzeuges 15 befestigt und kann dort, falls dies erforderlich ist, plombiert und so vor unberechtigter Entnahme geschützt werden.
Nach dem Bezug eines Erfassungsgerätes 13 hat ein Fahrzeughalter oder Nutzer die Möglichkeit, bei der Betreibergesellschaft 33 einen Antrag auf Kreditabrechnung zu stellen und dabei der Betreibergesellschaft 33 die für das Abrechnungsverfahren erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Betreibergesellschaft 33 kann in diesem Fall die Bonität des Nutzers abklären und vom Nutzer Sicherheiten fordern. Wird der Nutzer als kreditwürdig erachtet, so wird ihm in einem Vertrag für jedes betroffene Fahrzeug 15 eine Vertragsnummer zugeteilt. Der Nutzer muss das Erfassungsgerät 13 jedes in das Abrechnungsverfahren einbezogenen Fahrzeuges 15 bei einer bedienten Verkaufsstelle 65 neu programmieren lassen. Dabei wird zusätzlich zu den bisherigen Daten die Vertragsnummer für das jeweilige Fahrzeug 15 in das EEProm 59 einprogrammiert. Das so ausgerüstete Erfassungsgerät 13 wird anschliessend wieder im Gerätehalter 73 des Fahrzeuges 15 befestigt und kann dort, falls dies erforderlich ist, plombiert und so vor unberechtigter Entnahme geschützt werden.
Fortan zeigt das Erfassungsgerät 13 im Anzeigefeld 45
durch den Buchstaben "V" an, dass es im vertraglich
geregelten Kreditabrechnungsmodus arbeitet. Neu werden die
provisorische Anzahl Kilometer, die seit dem letzten
Einfahren in das mautpflichtige Strassennetz 1
zurückgelegt wurden, und das Total der seit der letzten
Mautabrechnung zurückgelegten Kilometerzahl angezeigt.
Die Erfassung der Streckenabschnitte 7 erfolgt in gleicher
Weise wie dies für das Vorauszahlungsverfahren bereits
beschrieben wurde. Ein Nachladen des Erfassungsgerätes 13
an einem Verkaufsautomaten 63 ist nicht mehr erforderlich.
Verlässt das Fahrzeug 15 das Strassennetz 1 bei einer
Ausfahrt A, so erfolgt die Kommunikation mit dem
Kommunikationsgerät 35 analog zum bereits für das
Vorauszahlungsverfahren beschriebenen Dialog. Allerdings
wird jetzt zusätzlich die Vertragsnummer vom
Erfassungsgerät 13 an das Kommunikationsgerät 35
übermittelt. Bei der periodischen Übertragung der Daten
von den Kommunikationsgeräten 35 an die zentrale EDV 31
ist somit bei Datensätzen von Fahrzeugen 15, welche die
Mautgebühr nach dem Kreditabrechnungsverfahren begleichen,
die Vertragsnummer für das betreffende Fahrzeug 15
mitenthalten. Die Betreibergesellschaft 33 stellt aufgrund
dieser Angaben periodisch detaillierte Rechnungen an die
Vertragsnutzer. In diesen Rechnungen können,
aufgeschlüsselt je Fahrzeug 15, Angaben über die
befahrenen Strecken und Zeiten gemacht werden, soweit
diese aufgrund von Datenschutzauflagen des Gesetzgebers
zulässig sind.
Anstelle von Erfassungsgeräten 13 können auch DSRC-
taugliche elektronische Fahrzeuggeräte 91, die auch für
andere Zwecke einsetzbar sind, als Erfassungsgeräte 13
zugelassen werden, sofern diese mit entsprechender
Software so programmiert werden können, dass sie die
gleichen Aufgaben wie die Erfassungsgeräte 13 erfüllen
können (Fig. 10). Ein Nutzer kann in diesem Fall direkt
einen Antrag auf Kreditabrechnung an die
Betreibergesellschaft 33 stellen. Solche Fahrzeuggeräte 91
können beispielsweise zusätzlich eine Druckerschnittstelle
oder einen Druckeranschluss umfassen. Sie können die
gefahrenen Streckenabschnitte 7 eines Fahrzeuges 15 mit
Angabe von Gebühren und Zeiten protokollieren. Aufgrund
solcher Protokolle können beispielsweise Speditionsfirmen
wesentlich einfacher und schneller detaillierte Rechnungen
an ihre Kunden stellen. Eine weitere Vereinfachung stellt
die Ausrüstung von Fahrzeuggeräten 91 mit GSM-Modulen dar.
Detaillierte Angaben über die gefahrenen Strecken und
Gebühren können so direkt an die EDV der Speditionsfirma
weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Falls
zusätzlich ein Navigationssystem (GPS) am Fahrzeuggerät 91
angeschlossen ist, können zusammen mit den Gebührendaten
auch Informationen über den Standort des Fahrzeuges 15
übermittelt werden. Das Fahrzeuggerät 91 kann so
zusätzlich als Komponente eines Logistiksystems dienen,
mit dessen Unterstützung Fahrzeugbewegungen koordiniert
werden können.
Die mit GSM-Modulen ausgerüsteten Markiersender 9,
Ergänzungsmarkiersender 9' und Kommunikationsgeräte 35
stehen periodisch in Kontakt mit der zentralen EDV 31 der
Betreibergesellschaft 33. Dabei können von der EDV 31
Informationen von Selbstdiagnosetest dieser externen
Geräte 9, 9', 35 abgefragt werden. Markiersender 9 und
Ergänzungsmarkiersender 9' können mit aktuellen Daten
versorgt werden. Insbesondere kann auf einfache Weise eine
Anpassung von Tarifen oder Gebühren vorgenommen werden.
Zusätzlich zum bereits früher erwähnten Datentransfer
zwischen Kommunikationsgeräten 35 und zentraler EDV 31
können die Fahrzeugnummern und/oder Vertragsnummern von
unberechtigten Benutzern des Strassennetzes 1 an
Kommunikationsgeräte 35, 35' übermittelt werden, wo sie als
"schwarze Liste" abrufbar sind.
Selbstverständlich ist auch eine Übermittlung solcher
Daten an weitere Geräte und Anlagen, wie beispielsweise an
stationäre automatische Kontrollanlagen 93 oder mobile
Kontrollgeräte 95 möglich.
Automatische Kontrollanlagen 93, dargestellt in Fig. 12,
sind in einer Vielzahl über das gesamte Strassennetz 1
verteilt. Sie umfassen über jeder Spur 5 am Trägerbalken
21" eines Portals 23" befestigt ein Kommunikationsgerät
35', einen Laserscanner 97 und zwei Videokameras 99, wovon
eine die Fahrzeuge 15 frontal und die andere schräg von
der Seite her aufnimmt. Das Kommunikationsgerät 35' nimmt
mit den Erfassungsgeräten 13 sich nähernder Fahrzeuge 15
Kontakt auf. Falls bei der anschliessenden Kommunikation
vom Kommunikationsgerät 35' festgestellt werden kann, dass
das Fahrzeug 15 berechtigt ist, die Strasse 1 zu benutzen,
d. h. eine gültige Vertragsnummer oder bei Vorauszahlung
ein genügend hohes Restguthaben nachweisen kann, prüft der
Laserscanner 97 die Achsenzahl des Fahrzeugs 15. Ist die
am Erfassungsgerät 13 eingestellte Achsenzahl grösser oder
gleich der festgestellten Achsenzahl, so passiert das
Fahrzeug 15 die Kontrollanlage 93 ohne weitere Massnahmen.
Ist die eingestellte Achsenzahl kleiner als die
festgestellte Achsenzahl, so ist das Fahrzeug 15 nicht
berechtigt, die Strasse 1 zu benutzen. Es kann es mit je
einem seitlichen und einem frontalen Bild von den
Videokameras 99 erfasst werden. Die Videoaufnahmen werden
zusammen mit gegebenenfalls durch das Kommunikationsgerät
35' erfassten Daten an die zentrale EDV 33 übermittelt und
dort während zwei Jahren gespeichert. Fehlbare Fahrzeuge
15 können beim nächsten Rastplatz oder der nächsten
Ausfahrt A aus dem Verkehr geleitet werden, wo die Fahrer
zur Rechenschaft gezogen werden können. Ist dies nicht
möglich, so kann die Betreibergesellschaft 33 aufgrund der
übermittelten Informationen eine Nacherhebung der
geschuldeten Gebühr veranlassen oder die Fahrzeughalter
bei den Behörden anzeigen.
Weitere Fälle, in denen ein Fahrzeug 15 nicht berechtigt
ist, die Strasse 1 zu benutzen, und in denen das
vorhergehend beschriebene Verfahren angewendet werden
kann, sind nachfolgend nicht abschliessend aufgeführt:
- - Fahrzeuge 15, die vom Laserscanner aufgrund ihrer Grösse und/oder ihrer Achsenzahl als mautpflichtig eingestuft werden und bei denen die Kommunikation mit einem Erfassungsgerät 13 nicht möglich ist oder das Fahrzeug 15 als nicht berechtigtes Fahrzeug 15 erkennbar macht.
- - Fahrzeuge 15, deren Fahrzeugnummer oder Vertragsnummer auf der "schwarzen Liste" gespeichert ist.
Wie in Fig. 13 dargestellt, sind nebst den automatischen
Kontrollanlagen 93 auch mobile Kontrollgeräte 95, die ein
Kommunikationsgerät 35' umfassen, einsetzbar. Solche
Kontrollgeräte 95 können an oder hinter der Heckscheibe
eines Kontrollfahrzeugs 101 montiert werden. Ein
mautpflichtiges Fahrzeug 15 kann während der Fahrt
kontrolliert werden, indem das Kontrollfahrzeug 101 nahe
genug vor dem Fahrzeug 15 fährt, wodurch Sendekeule 11'
des Kommunikationsgerätes 35' das Erfassungsgerät 13 des
Fahrzeugs 15 erreichen kann.
Fahrzeuge 15, die von der Mautpflicht ausgeschlossen sind,
beispielsweise Feuerwehrkraftfahrzeuge oder öffentliche
Transportbusse, werden mit einem speziellen Kennungsgerät
103 ausgerüstet (Fig. 12). Dieses antwortet bei der
Kommunikation mit Kommunikationsgeräten 35, 35' an den
Ausfahrten A, bei automatischen Kontrollanlagen 93 und bei
mobilen Kontrollgeräten 95 mit einem Kennungscode, der das
Fahrzeug 15 als nicht mautpflichtiges Fahrzeug 15
ausweist.
Bei einer Alternative des Verfahrens und der Vorrichtung
zur automatischen Mauterhebung werden mautpflichtige
Fahrzeuge 15 mit GSM-Modulen ausgerüstet. Die
Kommunikationsgeräte 35 an den Ausfahrten (A) entfallen.
In den Erfassungsgeräten 13 der Fahrzeuge 15 gespeicherte
Daten 62 und Datensätze 62 i werden im Erfassungsgerät 13
so weiterverarbeitet, dass die für die Berechnung der Maut
oder Gebühr minimal erforderlichen Informationen, also
beispielsweise das Fahrzeugkennzeichen und die summierten
Werte der gefahrenen Kilometer je Achs-, Zeit- und
Ortsklasse periodisch direkt an die zentrale EDV 31 der
Betreibergesellschaft 33 übermittelt werden können.
Zusammenfassend sind nachfolgend die wesentlichen
Komponenten der Mauterhebungsvorrichtung aufgeführt: In
den mautpflichtigen Fahrzeugen 15 anzubringende mobile
Erfassungsgeräte 13 oder Fahrzeuggeräte 91, Markiersender
9 und gegebenenfalls Ergänzungsmarkiersender 9' zur
Kennzeichnung von Streckenabschnitten 7 des Strassennetzes
1, Kommunikationsgeräte 35, 35' an den Ausfahrten A des
Strassennetzes 1, zentrale EDV 31 der
Betreibergesellschaft 33, Verkaufsautomaten 63,
automatische Kontrollanlagen 93 und mobile Kontrollgeräte
95.
1
mautpflichtiges Strassennetz
3
Fahrstreifen
5
Fahrspur
5
' Standspur
7
Abschnitt
9
Markiersender
9
' Ergänzungsmarkiersender
11
,
11
' Sendekeule
13
Erfassungsgerät
15
mautpflichtiges Fahrzeug
17
Frontscheibe
19
,
19
' Galgen
21
,
21
',
21
" Trägerbalken
23
,
23
',
23
" Portal
25
,
25
' Akku
27
,
27
' Solarzellen
29
,
29
' GSM-Modul
31
Zentrale EDV
33
Betreibergesellschaft
35
Kommunikationsgerät
37
M-Sender
39
M-Emfänger
41
Datenverarbeitungseinheit
43
Datenspeicher
45
Anzeigefeld
47
Bedientaste
49
Batterie
51
akustischer Signalgeber
53
S/E-Modul
55
Antenne
57
CPU
59
EEProm
60
Schlüssel
61
Authentifizierungscode
62
,
62
i
Daten, Datensätze
63
Verkaufsautomat
65
bediente Verkaufsstelle
67
Programmiervorrichtung
69
Bildschirm
71
Tastatur
73
Gerätehalter
75
Informationspaket
77
Startsequenz
79
Autorisierungssequenz
81
Abschnittsnummer
63
Informationsblock
85
Abschlusssequenz
87
Streckenlänge
89
Tarifangaben
91
Fahrzeuggeräte
93
automatische Kontrollanlage
95
mobiles Kontrollgerät
97
Laserscanner
99
Videokamera
101
Kontrollfahrzeug
103
Kennungsgerät
Claims (16)
1. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei Kommunikationsgeräte (35) an den
Ausfahrten (A) der mautpflichtigen Strassen (1) mit
Erfassungsgeräten (13) in den mautpflichtigen
Fahrzeugen (15) kommunizieren und dabei Informationen
an das Erfassungsgerät (13) im jeweiligen Fahrzeug
(15) übermitteln, die im Zusammenhang mit der Gebühr
für die vom Fahrzeug (15) zuvor befahrene Strecke
stehen.
2. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei Kommunikationsgeräte (35) an den
Ausfahrten (A) der mautpflichtigen Strassen (1) mit
Erfassungsgeräten (13) in den mautpflichtigen
Fahrzeugen (15) kommunizieren und dabei Informationen
vom Erfassungsgerät (13) im jeweiligen Fahrzeug (15)
abfragen, die im Zusammenhang mit der Gebühr für die
vom Fahrzeug (15) zuvor befahrene Strecke stehen.
3. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei die mautpflichtigen Strassen (1)
in einzelne Abschnitte (7) unterteilt und mindestens
einem Teil der Abschnitte (7) in eindeutiger Weise
Markiersender (9) zugeordnet werden.
4. Verfahren zur automatischen Mauterhebung nach Anspruch
3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Markiersender
(9) periodisch oder kontinuierlich Informationspakete
(75) sendet, wobei jedes dieser Informationspakete
(75) eine Abschnittsnummer (81) zur eindeutigen
Identifizierung des jeweiligen Abschnittes (7) und
einen Informationsblock (83) umfasst, der zur
Bestimmung der Gebühr des betreffenden Abschnittes (7)
oder der Gebühr für die Benutzung des mautpflichtigen
Strassennetzes (1) dient, wobei diese Gebühr für ein
Fahrzeug (15) in der jeweiligen Fahrzeugkonfiguration
zur Zeit der Befahrung des Abschnittes (7) gilt.
5. Verfahren zur automatischen Mauterhebung nach Anspruch
4, dadurch gekennzeichnet, dass Erfassungsgeräte (13)
in den mautpflichtigen Fahrzeugen (15) die
Informationspakete (75) der Markiersender (9)
empfangen und für die Mauterhebung relevante
Informationen oder Datensätze in einem nichtflüchtigen
Speicher speichern und/oder verarbeiten.
6. Verfahren zur automatischen Mauterhebung nach Anspruch
5, dadurch gekennzeichnet, dass im nichtflüchtigen
Speicher nach fehlenden Datensätzen von Markiersendern
(9) gesucht wird, die das Fahrzeug (15) bereits
passiert hat, und dass anstelle fehlender Datensätze
(62 i) Ersatzdatensätze gespeichert werden.
7. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei Kommunikationsgeräte (35) an den
Ausfahrten (A) der mautpflichtigen Strassen (1) mit
einer zentralen EDV (31) kommunizieren und
Informationen, die im Zusammenhang mit der Benutzung
der mautpflichtigen Strassen (1) durch die
mautpflichtigen Fahrzeuge (15) stehen, an die zentrale
EDV (31) übermitteln.
8. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei Erfassungsgeräte (91)in den
Fahrzeugen (15) mit einer zentralen EDV (31)
kommunizieren und Informationen, die im Zusammenhang
mit der Benutzung der mautpflichtigen Strassen (1)
durch die mautpflichtigen Fahrzeuge (15) stehen, an
die zentrale EDV (31) übermitteln.
9. Verfahren zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei Kontrollanlagen (93) oder mobile
Kontrollgeräte (95) mit Erfassungsgeräten (13) in den
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) kommunizieren und
Informationen über die Berechtigung der Fahrzeuge (15)
zur Benutzung der mautpflichtigen Strassen (1) von den
Erfassungsgeräten (13) abfragen.
10. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei die Vorrichtung von den
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) mitführbare
Erfassungsgeräte (13) umfasst, mit denen von den
Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen Strassen (1)
passierte Abschnitte (7) erfassbar sind.
11. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung nach
Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
ein Teil der Erfassungsgeräte (13) an
Verkaufsautomaten (63) beziehbar und dabei mit
Informationen über das jeweilige Fahrzeug (15)
programmierbar sind.
12. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung nach einem
der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die Erfassungsgeräte (13) je einen Sende- und/oder
Empfangsmodul zum Senden und/oder Empfangen von
Informationen bei Markiersendern (9) und/oder
Kommunikationsgeräten (35) umfassen.
13. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung nach einem
der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Teil der Erfassungsgeräte (13) je ein
Anzeigefeld (45) zur Anzeige aktueller Daten und
mindestens eine Bedientaste (47) umfasst.
14. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung nach einem
der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Erfassungsgeräte (13) je eine Schnittstelle für
einen Drucker und/oder einen GSM-Modul umfassen.
15. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung bei
mautpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei die Vorrichtung entlang der
mautpflichtigen Strassen (1) Markiersender (9) mit
Solarzellen (27) und/oder Batterien zur
Stromversorgung und mit je einem GSM-Modul (29)
umfasst.
16. Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung bei
maulpflichtigen Fahrzeugen (15) auf mautpflichtigen
Strassen (1), wobei die Vorrichtung an den Ausfahrten
(A) der maulpflichtigen Strassen (1)
Kommunikationsgeräte (35) mit je einem Sender und
einem Empfänger für die Kommunikation mit
Erfassungsgeräten (13) in Fahrzeugen (15), je einer
Telekommunikationsvorrichtung für die Kommunikation
mit einer zentralen EDV (31), Solarzellen (27)
und/oder Batterien zur Stromversorgung umfasst.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
CH1252001A CH695585A5 (de) | 2001-01-24 | 2001-01-24 | Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung. |
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Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10126345A1 true DE10126345A1 (de) | 2002-07-25 |
Family
ID=4383781
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2001126345 Withdrawn DE10126345A1 (de) | 2001-01-24 | 2001-05-30 | Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Mauterhebung |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
CH (1) | CH695585A5 (de) |
DE (1) | DE10126345A1 (de) |
Cited By (11)
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