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DE10126778B4 - Druckplattenbaugruppe - Google Patents

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Abstract

Druckplattenbaugruppe, umfassend eine Gehäuseanordnung (22) und eine Anpressplattenanordnung (24), welche vermittels wenigstens einer ersten Kopplungsanordnung (40) mit der Gehäuseanordnung (22) bezüglich dieser in Richtung einer Drehachse (A) bewegbar gekoppelt ist, wobei die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung (40) wenigstens ein in einem ersten Kopplungsbereich (48) an einem Kopplungsabschnitt (36) der Anpressplattenanordnung (24) festgelegtes und in einem zweiten Kopplungsbereich (50) an einem Kopplungsabschnitt (38) der Gehäuseanordnung (22) festgelegtes Kopplungselement (44) umfasst, wobei weiterhin eine zweite Kopplungsanordnung (74) vorgesehen ist, durch welche die Anpressplattenanordnung (24) mit der Gehäuseanordnung (22) gekoppelt ist zur Drehmomentübertragung in einer Richtung, welche einer Drehmomentübertragungsrichtung entgegengesetzt ist, in welcher ein Drehmoment über die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung (40) übertragbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Kopplungselement (44) der wenigstens einen ersten Kopplungsanordnung (40) Fasermaterial umfaßt und dermaßen ausgebildet ist, dass es keine Vorspannkraft auf die Anpressplattenanordnung (24) erzeugt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Druckplattenbaugruppe, umfassend eine Gehäuseanordnung und eine Anpressplattenanordnung, welche vermittels wenigstens einer ersten Kopplungsanordnung mit der Gehäuseanordnung bezüglich dieser in Richtung einer Drehachse bewegbar gekoppelt ist, wobei die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung wenigstens ein in einem ersten Kopplungsbereich an einem Kopplungsabschnitt der Anpressplattenanordnung festgelegtes und in einem zweiten Kopplungsbereich an einem Kopplungsabschnitt der Gehäuseanordnung festgelegtes Kopplungselement umfasst.
  • Die Anbindung einer Anpressplatte an eine Gehäuseanordnung vermittels sogenannter Tangentialblattfedern ist im Bereich von Reibungskupplungen eine seit langem bekannte Variante, mit welcher eine Anpressplatte mit der Gehäuseanordnung im Wesentlichen drehfest, bezüglich dieser axial verlagerbar verbunden werden kann. Die Tangentialblattfedern erstrecken sich bei bekannten Reibungskupplungen ausgehend von jeweiligen Anbringungsbereichen der Anpressplatte in einer Umfangsrichtung auf einen zugeordneten Anbringungsbereich der Gehäuseanordnung zu. Da alle Tangentialblattfedern in Umfangsrichtung gleich orientiert sind, ergibt sich eine derartige Konfiguration, dass beispielsweise im Zugbetrieb die Tangentialblattfedern auch auf Zug belastet werden, während im Schubbetrieb, also beispielsweise bei vorhandenem Motorbremseffekt, die Tangentialblattfedern auf Druck belastet werden. Während bei herkömmlichen Anordnungen, bei welchen diese Tangentialblattfedern im Wesentlichen eben, d. h. ungekrümmt, ausgebildet sind, diese Schubbelastung unproblematisch ist, führt sie bei Anordnungen, welche zur Erzeugung einer selbstverstärkenden Anpresswirkung ausgebildet sind, zu Problemen. Bei diesen Druckplattenbaugruppen mit selbstverstärkender Anpresswirkung sind die Tangentialblattfedern in axialer Richtung zwischen den beiden Anbringungsbereichen an der Anpressplatte einerseits und der Gehäuseanordnung andererseits stark abgekrümmt. Im Zugbetrieb haben diese dann auch auf Zug belasteten Tangentialblattfedern die Tendenz, sich strecken zu wollen, was auf Grund des axialen Versatzes der beiden Anbringungsbereiche dazu führt, dass die Anpressplatte verstärkt gegen die Reibbeläge einer Kupplungsscheibe gepresst wird. Im Schubbetrieb können jedoch diese stark abgekröpften Bauteile sehr leicht verformt und gestaucht werden, was sogar bis zum Bruch derselben führen kann.
  • Aus der DE 1 929 157 B ist bereits eine Druckplattenbaugruppe bekannt, welche eine Gehäuseanordnung und eine Anpressplattenanordnung umfaßt, welche mittels Blattfederelementen mit der Gehäuseanordnung bezüglich dieser bewegbar gekoppelt ist. Die Blattfederelemente sind hierbei jeweils paarweise angeordnet, die so angeordnet sind, dass sie in entgegengesetzten Drehrichtungen Zugkräfte übertragen können. Die Blattfederelemente sind hierbei gewölbt ausgestaltet, so daß ein Druck in Richtung auskuppeln erzeugt wird.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gattungsgemäße Druckplattenbaugruppe derart weiterzubilden, dass auch im Schubzustand eine Beschädigung von der Drehmomentübertragung zwischen der Gehäuseanordnung und der Anpressplattenanordnung im Zugzustand dienenden Kopplungselementen vermieden wird.
  • Gemäß der Erfindung wird bei einer gattungsgemäßen Druckplattenbaugruppe diese Aufgabe durch die Merkmale nach Anspruch 1 gelöst.
  • Durch den Einsatz von Fasern bzw. Fasermaterial werden Kopplungselemente geschaffen, die auf Streckung sehr hoch belastbar sind, die jedoch ansonsten sehr flexibel sind und bei Stauchungsbelastung aufgrund ihrer hohen, im Wesentlichen nicht unter Vorspannung erfolgenden Flexibilität nicht geschädigt werden können.
  • Um hier eine möglichst stabile Anordnung zu schaffen, wird vorgeschlagen, dass die Fasern des Fasermaterials nach Art eines Gestrickes, Gewirkes, Geflechtes, Gewebes oder dergleichen zur Kraftübertragung zusammenwirken.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Fasern des Fasermaterials Sisal, Ramie, kohlenstoffhaltiges Material, vorzugsweise Siliciumcarbid, Glasmaterial, Keramikmaterial, Aramid, Polyamid oder Metallmaterial, vorzugsweise Wolfram oder Aluminium, umfassen.
  • Weiterhin kann eine sehr stabile Anordnung dadurch erhalten wenden, dass die Fasern des Fasermaterials zum Bilden eines Faserverbundes wenigstens bereichsweise in ein Matrixmaterial eingebettet sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass das Matrixmaterial Metallmaterial, vorzugsweise Stahl- oder Bronzematerial, kohlenstoffhaltiges Material, Duroplastmaterial, Keramikmaterial oder Glasmaterial umfasst.
  • Um die Drehmomentübertragungskapazität zu steigern bzw. an bestehende Erfordernisse anzupassen, kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung eine Mehrzahl von Kopplungselementen umfasst. Es sei hier darauf hingewiesen, dass selbstverständlich die verschiedenen Kopplungselemente dann aus verschiedenen Materialien bestehen können und auch verschiedene Dicken aufweisen können.
  • Um ohne der Gefahr einer Beschädigung von Kopplungselementen selbst diese in stabiler Art und Weise an die Anpressplattenanordnung bzw. auch die Gehäuseanordnung anbinden zu können, wird vorgeschlagen, dass in wenigstens einem der Kopplungsbereiche an dem wenigstens einen Kopplungselement ein dieses wenigstens bereichsweise umgreifendes Befestigungselement vorgesehen ist. Beispielsweise ist es möglich, dass das Befestigungselement durch Klemmwirkung, Verschweißung, Vergießen oder dergleichen an dem Kopplungselement gehalten ist.
  • Die bei der erfindungsgemäßen Druckplattenbaugruppe eingesetzten Kopplungselemente der wenigstens einen ersten Kopplungsanordnung zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie eine sehr hohe Streckbelastung aufnehmen können, dass sie ansonsten jedoch ohne der Erzeugung irgendwelcher wesentlicher Rückstellkräfte oder Formstabilitätskräfte eine sehr hohe Flexibilität aufweisen. Um jedoch auch im Schubzustand zwischen der Gehäuseanordnung und der Anpressplattenanordnung eine Drehmomentübertragungskopplung erlangen zu können, ist wenigstens eine zweite Kopplungsanordnung vorgesehen sein, durch welche die Anpressplattenanordnung mit der Gehäuseanordnung gekoppelt ist zur Drehmomentübertragung in einer Richtung, welche einer Drehmomentübertragungsrichtung entgegengesetzt ist, in welcher ein Drehmoment über die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung übertragbar ist. Beispielsweise ist es möglich, dass die wenigstens eine zweite Kopplungsanordnung wenigstens ein Kopplungselement aus elastischem Material, vorzugsweise gummiartigem Material, umfasst.
  • Da, wie bereits ausgeführt, die erfindungsgemäßen Kopplungselemente der ersten Kopplungselementenanordnung aufgrund ihrer hohen Flexibilität keine Formstabilitätseigenschaften im Sinne der Erzeugung möglicher Rückstellkräfte o. dgl. aufweisen, wird vorgeschlagen, dass die Druckplattenbaugruppe eine Lüftkrafterzeugungsanordnung aufweist. Diese kann beispielsweise wenigstens ein an einer Baugruppe von Anpressplattenanordnung und Gehäuseanordnung festgelegtes Blattfederelement umfassen, das an der anderen Baugruppe von Anpressplattenanordnung und Gehäuseanordnung in axialer Richtung abgestützt ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Reibungskupplung, umfassend eine erfindungsgemäße Druckplattenbaugruppe.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen detailliert beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Teil-Längsschnittansicht einer Reibungskupplung;
  • 2 eine schematische Axialansicht der mit einer Gehäuseanordnung gekoppelten Anpressplatte der in 1 dargestellten Reibungskupplung;
  • 3 das Funktionsprinzip einer Kupplung mit selbstverstärkender Wirkung;
  • 4 eine Draufsicht auf ein Kopplungselement;
  • 5 eine der 4 entsprechende Ansicht eines Kopplungselementes mit Befestigungselementen;
  • 6 eine der 4 entsprechende Ansicht des Kopplungselementes mit Befestigungselementen;
  • 7 eine Draufsicht auf ein Kopplungselement der 4 im befestigten Zustand;
  • 8 eine Schnittansicht des in 7 dargestellten Kopplungselementes, geschnitten längs einer Linie VIII-VIII;
  • 9 eine der 8 entsprechende Ansicht einer alternativen Art der Befestigung eines Kopplungselementes;
  • 10 eine weitere der 8 entsprechende Ansicht einer alternativen Art der Befestigung eines Kopplungselementes;
  • 11 eine Schnittansicht, geschnitten längs einer Linie XI-XI in 10;
  • 12 eine teilweise im Schnitt dargestellte Ansicht einer erfindungsgemäßen Druckplattenbaugruppe von radial außen;
  • 13 eine Draufsicht auf eine Lüftfeder;
  • 14 eine Seitenansicht eines mit einer Lüftfeder zusammenwirkenden Nietbolzens;
  • 15 eine alternative Ausgestaltungsart eines mit einer Lüftfeder zusammenwirkenden Nietbolzens;
  • 16 eine der 12 entsprechende Ansicht einer alternativen Ausgestaltungsform;
  • 17 eine schematische Teilansicht einer erfindungsgemäßen Druckplattenbaugruppe, betrachtet von radial außen und teilweise im Schnitt;
  • 18 eine der 17 entsprechende Ansicht einer alternativen Ausgestaltungsform.
  • Eine Reibungskupplung 10, bei welcher die Erfindungsprinzipien verwirklicht sein können, ist in den 1 und 2 hinsichtlich ihres prinzipiellen Aufbaus dargestellt. Die Reibungskupplung 10 umfasst ein Schwungrad 12, das beispielsweise auch als Zweimassenschwungrad aufgebaut sein kann, das im radial inneren Bereich an einen Kurbelwellenflansch 14 einer Kurbelwelle 16 oder einer sonstigen Antriebswelle durch eine Mehrzahl von Schraubbolzen 18 festgelegt ist. In seinem radial äußeren Bereich ist das Schwungrad 12 mit einer Druckplattenbaugruppe 20 fest verbunden. Die Druckplattenbaugruppe 20 umfasst ein Gehäuse 22 sowie eine im Gehäuse 22 axial verlagerbar, bezüglich diesem im Wesentlichen jedoch drehfest gehaltene Anpressplatte 24. Zwischen der Anpressplatte 24 und dem Schwungrad 12 liegen die Reibbeläge 26, 28 einer Kupplungsscheibe 30. Diese ist in ihrem radial innen liegenden Nabenbereich 32 mit einer Abtriebswelle, beispielsweise Getriebeeingangswelle, drehfest koppelbar. Durch einen Kraftspeicher 34, beispielsweise Membranfeder, ist die Anpressplatte 24 grundsätzlich in Richtung auf das Schwungrad 12 zu vorgespannt. Im dargestellten Beispiel ist die Kupplung 10 eine Kupplung des gedrückten Typs.
  • Wie in 2 verdeutlicht, sind an der Anpressplatte 24 und an der Gehäuseanordnung 22 oder ggf. auch am Schwungrad 12 jeweilige Kopplungsabschnitte 36 bzw. 38 vorgesehen, wobei jeweils einer der Kopplungsabschnitte 36 und einer der Kopplungsabschnitte 38 durch eine Kopplungsanordnung 40, die sich näherungsweise in Umfangsrichtung erstreckt, miteinander verbunden sind. Diese Kopplungsanordnungen 40 sind aus flexiblen Elementen gebildet, so dass grundsätzlich eine Axialbewegung der Anpressplatte 24 zur Durchführung von Ein- und Ausrückvorgängen möglich ist. Sind dabei, wie in 3 erkennbar, die Kopplungsabschnitte 36, 38 in Richtung der Drehachse bezüglich einander versetzt und verlaufen die Kopplungsanordnungen 40 in der in 3 dargestellten Art und Weise, so führt eine in Pfeilrichtung P1 beispielsweise im Zugbetrieb auftretende Kraftbeaufschlagung der Anpressplatte 24 in Umfangsrichtung bezüglich der Gehäuseanordnung 22 aufgrund der Hebelverhältnisse zu einer Kraftumlenkung und in Pfeilrichtung P2 gerichteten Verstärkung der durch die Anpressplatte 24 auf die Reibbeläge 28, 26 ausgeübten Anpresskraft. Bei derartigen Kupplungen 10 mit selbstverstärkendem Effekt können grundsätzlich höhere Anpresskräfte erreicht werden, als sie mit herkömmlich üblichen und noch eine Betätigung zulassenden Membranfedern erreichbar sind. Ist eine übermäßig große Anpresskraft nicht erforderlich, so ist es möglich, die Membranfeder bzw. den Kraftspeicher 34 mit geringerem Anpresskraftvermögen bereitzustellen, so dass auch kleinere Ausrückkräfte erforderlich sind.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass vorangehend nur der grundsätzliche Aufbau einer Reibungskupplung mit selbstverstärkender Wirkung beschrieben worden ist. Selbstverständlich können unabhängig vom Vorhandensein der Prinzipien der vorliegenden Erfindung an einer derartigen Kupplung verschiedenste Änderungen vorgenommen werden, wie z. B. das Bereitstellen einer Verschleißkompensationsanordnung, eines bereits angesprochenen Mehrmassenschwungrades, eines Torsionsschwingungsdämpfers im Bereich der Kupplungsscheibe usw.
  • In 4 ist ein bei der erfindungsgemäßen Druckplattenbaugruppe 20 einsetzbares Kopplungselement 44 in Draufsicht dargestellt. Dieses Kopplungselement 44 ist aus einer Vielzahl an einzelnen Fasern oder Faserabschnitten aufgebaut. Die Fasern können nach Art eines Gestrickes, Gewirkes, Geflechtes, oder Gewebes miteinander verkoppelt sein, um eine stabile, schnur- oder bandartige Struktur zu erhalten. Als Fasermaterialien können beispielsweise Naturmaterialien wie Sisal oder Ramie eingesetzt werden, oder organische Materialien, wie Aramid, kohlenstoffhaltige Materialien bzw. Polyamid. Auch anorganische Materialien, wie z. B. Glas, Siliciumcarbid und Keramik, oder metallische Materialien, wie z. B. Stahl, Wolfram oder Aluminiumdrähte können zum Einsatz gelangen. Durch das Bereitstellen derartiger Kopplungselemente 44, die dann als Kopplungsanordnungen 40 die Drehmomentübertragung zwischen der Anpressplatte 24 und dem Gehäuse 22 vorsehen, werden sehr flexible Elemente verwendet, die einerseits im Zugbetrieb auf Streckung sehr stark belastbar sind, die bei Übergang in den Schubbetrieb aufgrund ihrer hohen Flexibilität jedoch leicht ausweichen können und somit nicht der Gefahr unterliegen, dass sie bei Stauchung beschädigt werden.
  • Um in den beiden Kopplungsbereichen 48, 50 eine stabile Anbindung an die jeweiligen Kopplungsabschnitte 36 bzw. 38 der Anpressplatte 24 bzw. des Gehäuses 22 zu erlangen, kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Kopplungselemente 24 beim Fertigungsvorgang bereits derart hergestellt werden, dass Öffnungen 52, 54 vorhanden sind. Beispielsweise ist es möglich, die einzelnen Fasern oder Faserabschnitte 46 um Nietbolzen, mit welchen die Kopplungselemente 44 dann an der Anpressplatte 24 bzw. dem Gehäuse 22 festgelegt werden, herum zu arbeiten. Es müssen dann keine stanztechnisch oder bohrtechnisch eingebrachten Öffnungen, welche die Faserstruktur unterbrechen würden, bereitgestellt werden. Die 7 und 8 zeigen die Anbringung eines derartigen aus Fasern aufgebauten Kopplungselementes 44 beispielsweise an einem nach radial außen vorstehenden Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 vermittels eines Nietbolzens 54. Man erkennt in der Draufsicht der 7, dass der Nietbolzen 54 im Bereich seines Bolzenkopfes 56 eine rechtwinklige Formgebung aufweist, so dass eine langgestreckte Kante sich quer über das Kopplungselement 44 erstreckt und somit eine punktartige Belastung vermieden wird.
  • Das in 5 dargestellte Kopplungselement 44 ist derart aufgebaut, dass in den beiden Kopplungsbereichen 48, 50 eine Verbundmaterialstruktur erhalten wird. Hier kann beispielsweise das Material der Fasern 46 in ein Matrixmaterial eingebettet sein, beispielsweise Kupfer oder Aluminium, so dass hier in diesen Kopplungsbereichen ein sehr fester struktureller Zusammenhalt geschaffen wird. In diese Bereiche können dann ohne der Gefahr einer Schädigung der Gesamtstruktur auch durch Stanzen oder Bohren die Öffnungen 52, 54 eingebracht werden. Die Gefahr eines Ausfransens aufgrund der Unterbrechung der Struktur der einzelnen Fasern oder Faserabschnitte 46 ist nicht gegeben. Es sei hier darauf hingewiesen, dass selbstverständlich auch andere Materialien als die angegebenen zum Bilden der Verbundstruktur eingesetzt werden können, beispielsweise können auch Kunststoffmaterialien oder andere Metalle, wie z. B. Zinn, Stahl, Bronze, oder Keramikmaterialien zum Einsatz kommen.
  • Bei der Ausgestaltungsform gemäß 6 ist das Kopplungselement 44 mit seinen beiden Kopplungsbereichen 48, 50 in jeweilige im Wesentlichen hohlprofilartig ausgebildete Befestigungselemente 58, 60 eingeführt und in diesen beispielsweise durch Verquetschung festgelegt. Diese Befestigungselemente 58, 60 bestehen vorzugsweise aus einem leicht deformierbaren Material, wie z. B. Aluminium oder Kupfer, und sorgen ebenfalls dafür, dass bei durch Bohren oder Prägen gebildeten Öffnungen 52, 54 keine Gefahr des Ausfransens entsteht.
  • Eine weitere alternative Ausgestaltungsform für die Festlegung derartiger aus Fasermaterial aufgebauter Kopplungselemente 44 ist in 9 gezeigt. Man erkennt hier ein Befestigungselement 62, das durch einen Nietbolzen 54 beispielsweise am Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 festgelegt ist und das den Endbereich des Fasermaterials zangenartig umgreift und daran beispielsweise durch Verpressen festgelegt ist.
  • Das in 10 und 11 dargestellte Befestigungselement 64 weist wiederum näherungsweise eine Hohlprofilstruktur auf, die den Endbereich des Fasermaterials umgibt und daran durch Verpressen festgelegt ist. Zusätzlich weist an seinem zum Endbereich des Fasermaterials hin gelegenen Ende das Befestigungselement 64 eine Schrägfläche oder Rampenfläche 66 auf, an welcher ein sich zusätzlich auch an dem Fasermaterial des Kopplungselementes 44 abstützendes Keilelement 68 in Anlage ist. Bei Kraftbeaufschlagung wird das Fasermaterial in der Darstellung der 10 bezüglich des Befestigungselements 64 derart beaufschlagt bzw. verlagert, dass durch die vorhandenen Reibkräfte das Keilelement 68 verstärkt in den sich verjüngenden Zwischenraum zwischen dem Fasermaterial und der Fläche 66 gezogen wird und somit zusätzlich für eine Arretierung sorgt. Man erkennt hier ferner, dass an dem Befestigungselement 64 integral ein Nietabschnitt 70 vorgesehen ist, der eine entsprechende Öffnung im Kopplungsabschnitt 36, ggf. selbstverständlich auch im Kopplungsabschnitt 38 durchsetzt und durch Verpressen oder Aufspreizen daran festgelegt ist.
  • Wie vorangehend bereits ausgeführt, können bei den erfindungsgemäßen, aus Fasermaterial aufgebauten Kopplungselementen 44 verschiedenste Materialien zum Einsatz kommen, wobei des Weiteren verschiedenste Fertigungstechniken zum Herstellen derartiger Elemente genutzt werden können. Es sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich bei entsprechender Fertigung ein derartiges Kopplungselement aus einem einzigen bei der Fertigung entsprechend bewegten, durchgehenden Filament gebildet sein kann, das dann mit einer Mehrzahl von integral ineinander übergehenden Fasern 46, wie sie beispielsweise in 4 erkennbar sind, sich zwischen den beiden Kopplungsbereichen 48, 50 erstreckt. Auch ein derartiger Aufbau ist im Sinne der vorliegenden Erfindung als ein Aufbau aus mehreren Fasern bzw. Faserabschnitten zu verstehen, die sich im Bereich zwischen den einzelnen Kopplungsabschnitten 48, 50 erstrecken.
  • In 12 ist eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungsart einer Druckplattenbaugruppe dargestellt. Man erkennt hier wieder das beispielsweise aus einer Vielzahl an Fasern oder Faserabschnitten aufgebaute Kopplungselement 44, das mit seinen beiden Kopplungsbereichen 48, 50 an einem Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 bzw. einem Kopplungsabschnitt 38 des Gehäuses 22 festgelegt ist. Wie bereits auggeführt, ist vorzugsweise dieser Kopplungsabschnitt 38 an einem nach radial außen flansch- oder randartig vorspringenden Bereich 72 des Gehäuses 22 vorgesehen. Da, wie bereits vorangehend ausgeführt, durch derartige flexible Kopplungselemente 44 im Wesentlichen nur diese auf Streckung beanspruchende Kräfte übertragen werden können, ist hier weiter in Zuordnung zu wenigstens einem, vorzugsweise allen Kopplungselementen 44 ein Abstützelement 74 vorgesehen. Dieses ist derart angeordnet, dass es im Wesentlichen zwischen einem jeweiligen nach radial außen vorspringenden Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 und dem randartigen Bereich 72 des Gehäuses 22 in einem Bereich zwischen einander zugeordneten Kopplungsabschnitten 36, 38 angeordnet ist. Im Schubbetrieb wird in der in 12 dargestellten Druckplattenbaugruppe 20 der Kopplungsabschnitt 36 nach rechts auf den Kopplungsabschnitt 38 zu bewegt, so dass das Abstützelement 74 für eine Drehmomentenübertragung unter Überbrückung des dargestellten Kopplungselementes 44 sorgt. Hier kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass im Abstützelement 74 eine Öffnung vorgesehen ist, welche das Kopplungselement 44 durchsetzt, so dass auf diese Art und Weise gleichzeitig auch für eine Halterung des Abstützelementes 74 gesorgt ist.
  • Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der Flexibilität der Kopplungselemente 44 diese nicht in der Lage sind, die Anpressplatte 24 in irgendeiner Richtung beaufschlagende Vorspannkräfte zu erzeugen. Es muss also insbesondere zum Erzeugen der Lüftkraft eine separate Anordnung 78 bereitgestellt werden. Diese umfasst im dargestellten Beispiel eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung verteilt angeordneten Blattfederelementen 80. Diese sind in einem ihrer Endbereiche an den randartigen Bereich 72 des Gehäuses 22 angenietet und greifen in ihrem anderen Endbereich an der Anpressplatte 24 bzw. einer damit fest verkoppelten Komponente an. Man erkennt insbesondere, dass mit einem in 13 dargestellten gabelartigen Endbereich 82 dieses Blattfederelement 80 in eine Radialeinsenkung 84 des spulenartig ausgebildeten Nietbolzenkopfes 56 eingreift. Es ist somit aufgrund der bei dem Blattfederelement 80 vorhandenen Formgebung bzw. Vorspannwirkung permanent für eine Vorspannung der Anpressplatte 24 in Richtung axial vom Schwungrad weg gesorgt, wobei gleichwohl die Anpressplatte in Umfangsrichtung bezüglich des Blattfederelements 80 bzw. bezüglich jedes Blattfederelements 80 im Wesentlichen frei bewegbar ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass der Kopf 56 des Nietbolzens 54 auch so wie in 15 dargestellt mit einfach gestufter Kontur ausgebildet sein kann. in diesem Falle kann das in 13 gabelartig offene Ende des Blattfederelements 80 so wie mit Strich-Punkt-Linie angedeutet geschlossen ausgebildet sein.
  • In 16 ist eine Abwandlung der in 12 dargestellten Ausgestaltungsform gezeigt. Man erkennt hier, dass vermittels des Nietbolzens 54 nicht nur der Kopplungsbereich 48 des Kopplungselements 44 am Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 angebracht ist, sondern auch ein Blattfederelement 80 der Lüftkrafterzeugungsanordnung 78 an der Anpressplatte 24 festgelegt ist. In seinem anderen Endbereich stützt sich das Blattfederelement 80 nunmehr an der vom Schwungrad abgewandten Seite des nach radial außen vorspringenden Randbereichs 72 ab. Auch hier ist für eine im Wesentlichen ungehinderte Umfangsbewegbarkeit des Blattfederelements 80 in einem seiner Endbereiche gesorgt.
  • Durch geeignete Formgebung, Materialauswahl und ggf. Bereitstellung verschiedener Öffnungsbereiche in einem derartigen Blattfederelement 80 kann in einfacher Art und Weise die durch dieses bereitstellbare Lüftkraft auf die jeweiligen Anfordernisse abgestimmt werden.
  • In 17 ist eine weitere Ausgestaltungsform dargestellt, bei welcher einerseits durch ein flexibles Kopplungselement 44 bzw. mehrere in Umfangsrichtung verteilt liegende derartige Kopplungselemente 44, ggf. auch paarweise zusammengruppierte Kopplungselemente 44, im Zugbetrieb eine Drehmomentübertragung zwischen dem Gehäuse 22 und der Anpressplatte 24 erzielbar ist. Im Schubbetrieb übernimmt ein Block 74 aus elastischem Material diese Funktion der Drehmomentübertragung zwischen dem Gehäuse 22 und der Anpressplatte 24. Man erkennt auch hier, dass das Kopplungselement 44 den Block 74 durchsetzt, beispielsweise auch in diesen eingegossen sein kann, um insbesondere diesen Block 74 auch gegen die Fliehkrafteinwirkung zu haltern. Ferner greift die Anpressplatte 24 mit einem Umfangsvorsprung 84 in eine entsprechende Aussparung 86 des Blocks 74 ein. Es wird auf diese Art und Weise dann, wenn beispielsweise auch der Block 74 am Gehäuse 22 in seinem anderen Endbereich festgelegt ist, zusätzlich für eine die Anpressplatte in axialer Richtung vorspannende Lüftkraft gesorgt. Selbstverständlich können auch die vorangehend angesprochenen Blattfedern bereitgestellt sein.
  • Bei der in 18 dargestellten Ausgestaltungsform ist vermittels des Nietbolzens 54 mit dem Kopplungsbereich 48 des Kopplungselements 44 auch ein Blattfederelement 86 am Kopplungsabschnitt 36 der Anpressplatte 24 festgelegt. Das Blattfederelement 86 erstreckt sich in Umfangsrichtung entlang des Kopplungselements 44 und ist mit seinem freien Endbereich in Anlage an einem Widerlagerbereich 88 des Gehäuses 22. Der Widerlagerbereich 88 kann eine konkave Kontur aufweisen. An diesem Widerlagerbereich 88 ist das Blattfederelement 86 sowohl in axialer Richtung als auch in Umfangsrichtung abgestützt, so dass dieses Blattfederelement 86 zum einen der Drehmomentenabstützung im Schubbetrieb dient, und zum anderen der Lüftkrafterzeugung dient. Insbesondere erkennt man, dass im Schubbetrieb, also einem Zustand, in welchem in 18 der Kopplungsabschnitt 36 bezüglich des Gehäuses 22 nach rechts beaufschlagt wird, aufgrund der Steifigkeit des Blattfederelements 86 dieses für eine Abhubkrafterzeugung sorgt. Es können somit durch die im Schubbetrieb dann verminderte Anpresskraft durch Zulassen eines bestimmten Schlupfs in der Kupplung Drehmomentspitzen abgefangen werden.
  • Bei allen vorangehend beschriebenen Ausgestaltungsformen können die erfindungsgemäßen, aus Fasermaterial aufgebauten Kopplungselemente zum Einsatz kommen, die den wesentlichen Vorteil aufweisen, dass sie aufgrund ihrer Flexibilität nicht der Gefahr einer stauchungsinduzierten Beschädigung unterliegen. Es sei darauf hingewiesen, dass hier auch andere Konfigurationen von Kopplungselementen zum Einsatz kommen können, die den gleichen Vorteil aufweisen. So können beispielsweise durch eine Mehrzahl von Kopplungselementgliedern aufgebaute Kopplungselemente eingesetzt werden. Auch diese letztendlich kettenartig ausgebildeten Kopplungselemente sind auf Streckung sehr hoch belastbar, sind ansonsten jedoch sehr flexibel. Des Weiteren ist es möglich, für die Kopplungselemente folienartiges, d. h. sehr dünnes Material einzusetzen, das ebenfalls den Vorteil einer hohen Flexibilität bietet. Hier können beispielsweise Kunststofffolienmaterialien, wie z. B. Polymere, oder auch Metallmaterialien, wie z. B. Stahl und andere stabile Metalle, zum Einsatz kommen. Dabei ist es auch denkbar, die einzelnen Kopplungsanordnungen 40 aus mehreren Lagen derartiger Materialfolien aufzubauen. Unabhängig davon, welche der vorangehend angesprochenen Konfigurationen von Kopplungselementen zum Einsatz kommen, sind die vorangehend dargestellten Möglichkeiten zur Anbindung dieser Kopplungselemente an die Anpressplatte einerseits bzw. das Gehäuse andererseits mit den angesprochenen Vorteilen einsetzbar. Unabhängig davon, welche Art von Kopplungselementen zum Einsatz kommt, können die verschiedenen vorangehend beschriebenen Befestigungselemente bzw. -methoden zum Einsatz kommen.

Claims (12)

  1. Druckplattenbaugruppe, umfassend eine Gehäuseanordnung (22) und eine Anpressplattenanordnung (24), welche vermittels wenigstens einer ersten Kopplungsanordnung (40) mit der Gehäuseanordnung (22) bezüglich dieser in Richtung einer Drehachse (A) bewegbar gekoppelt ist, wobei die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung (40) wenigstens ein in einem ersten Kopplungsbereich (48) an einem Kopplungsabschnitt (36) der Anpressplattenanordnung (24) festgelegtes und in einem zweiten Kopplungsbereich (50) an einem Kopplungsabschnitt (38) der Gehäuseanordnung (22) festgelegtes Kopplungselement (44) umfasst, wobei weiterhin eine zweite Kopplungsanordnung (74) vorgesehen ist, durch welche die Anpressplattenanordnung (24) mit der Gehäuseanordnung (22) gekoppelt ist zur Drehmomentübertragung in einer Richtung, welche einer Drehmomentübertragungsrichtung entgegengesetzt ist, in welcher ein Drehmoment über die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung (40) übertragbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Kopplungselement (44) der wenigstens einen ersten Kopplungsanordnung (40) Fasermaterial umfaßt und dermaßen ausgebildet ist, dass es keine Vorspannkraft auf die Anpressplattenanordnung (24) erzeugt.
  2. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (46) des Fasermaterials nach Art eines Gestrickes, Gewirkes, Geflechtes oder Gewebes zur Kraftübertragung zusammenwirken.
  3. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (46) des Fasermaterials Sisal, Ramie, kohlenstoffhaltiges Material, vorzugsweise Siliciumcarbid, Glasmaterial, Keramikmaterial, Aramid, Polyamid oder Metallmaterial, vorzugsweise Wolfram oder Aluminium, umfassen.
  4. Druckplattenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (46) des Fasermaterials zum Bilden eines Faserverbundes wenigstens bereichsweise in ein Matrixmaterial eingebettet sind.
  5. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Matrixmaterial Metallmaterial, vorzugsweise Stahl- oder Bronzematerial, kohlenstoffhaltiges Material, Duroplastmaterial, Keramikmaterial oder Glasmaterial umfasst.
  6. Druckplattenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine erste Kopplungsanordnung (40) eine Mehrzahl von Kopplungselementen umfasst.
  7. Druckplattenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einem der Kopplungsbereiche (48, 50) an dem wenigstens einen Kopplungselement (44) ein dieses wenigstens bereichsweise umgreifendes Befestigungselement (60; 62; 64) vorgesehen ist.
  8. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (60; 62; 64) durch Klemmwirkung, Verschweißung oder Vergießen an dem Kopplungselement gehalten ist.
  9. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine zweite Kopplungsanordnung (74) wenigstens ein Kopplungselement (74) aus elastischem Material, vorzugsweise gummiartigem Material, umfasst.
  10. Druckplattenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Lüftkrafterzeugungsanordnung (78).
  11. Druckplattenbaugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftkrafterzeugungsanordnung (78) wenigstens ein an einer Baugruppe von Anpressplattenanordnung (24) und Gehäuseanordnung (22) festgelegtes Blattfederelement (80) umfasst, das an der anderen Baugruppe von Anpressplattenanordnung (24) und Gehäuseanordnung (22) in axialer Richtung abgestützt ist.
  12. Reibungskupplung, umfassend eine Druckplattenbaugruppe (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
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