DE10125448A1 - Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein - Google Patents
Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder NatursteinInfo
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Abstract
Eine Schleifmaschine (1) zum Bearbeiten von Werkstücken (2) und (2a) vor allem aus Beton hat eine drehbar angetriebene Treibscheibe (2), an welcher in einer gemeinsamen Ebene Schleifscheiben (5) ihrerseits drehbar angetrieben gelagert sind. Diese Ebene der Schleifscheiben (5) ist dabei gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche beziehungsweise der Ebene, in welcher das oder die Werkstücke (2) und (2a) angeordnet ist, unter spitzem oder kleinem Winkel schräg gestellt, so daß ein Teil der Schleifscheiben (5) während des Schleifvorganges im Eingriff und ein größerer Teil außer Eingriff ist und so die Reibungshitze an die Umgebungsluft abgeben kann, so daß eine Flüssigkeitskühlung während des Schleifvorganges nicht erforderlich ist (Fig. 1).
Description
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine zum Bearbeiten von
Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein mit einer drehbar
angetriebenen Tragscheibe und an dieser ihrerseits drehbar
angetriebenen, in einer gemeinsamen Ebene gelagerten Schleifwerk
zeugen, wobei mehrere derartige Schleifwerkzeuge an der dem
Werkstück zugewandten Seite der Tragscheibe mit Abstand zueinander
angeordnet sind, und mit einer etwa parallel zu der Schleifebene
angeordneten Auflage für ein zu beschleifendes Werkstück, wobei
während des Betriebes ein Vorschub des Werkstückes gegenüber den
Schleifwerkzeugen und/oder der Schleifwerkzeuge gegenüber der zu
beschleifenden Oberfläche des Werkstückes vorgesehen ist,
insbesondere die Werkstückauflage als Vorschubvorrichtung
ausgebildet ist.
Eine derartige Schleifmaschine ist aus DE GM 75 38 613 oder aus
DE 26 28 552 A1 bekannt. Dabei soll mit Hilfe der in einer Ebene
liegenden mehreren Schleifwerkzeugen eine hohe Schleifleistung
erzielt werden, wobei vorgesehen ist, daß alle Schleifwerkzeuge
gemeinsam mit Ihrer gesamten wirksamen Fläche an der zu schleifen
den Oberfläche angreifen.
In der Praxis hat sich dies zwar bewährt, funktioniert aber nur,
wenn gleichzeitig ein Kühlmittel, in der Regel Wasser, zugegeben
wird, weil sich andernfalls die Schleifwerkzeuge zu stark
aufheizen.
Daraus ergeben sich erhebliche Folgen, weil nicht nur die Zufuhr
für das Kühlmedium und dessen Steuerung installiert und das
entsprechende Kühlmedium verbraucht werden, sondern vor allem der
beim Schleifen entstehende Schlamm anschließend entsorgt werden
muß.
Werden Werkstücke aus Beton geschliffen, kann das in dem Beton
enthaltene Bindemittel, soweit es durch das Schleifen von dem
Werkstück entfernt wird, wieder aktiviert werden und mit dem
Kühlwasser zusammen erneut abbinden, so daß in jedem Falle die
Maschine und die Ableitungen für den entstehenden Schlamm sofort
gereinigt werden müssen, um ein späteres aufwendiges Abschlagen
solcher abgebundener Schleifreste zu vermeiden.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Schleifmaschine der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit der insbesondere auch Werkstücke
aus Beton ohne Wasserkühlung beschliffen werden können.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist die
eingangs definierte Schleifmaschine dadurch gekennzeichnet, daß
die in Vorschubrichtung orientierte Mittel- oder Durchmesserlinie
der Tragscheibe und/oder die gemeinsame Ebene der Schleifwerkzeuge
in einem spitzen Winkel zur Auflage für das Werkstück oder zu
der zu beschleifenden Fläche angeordnet ist.
In überraschender Weise wird also die gemeinsame Ebene der
Schleifwerkzeuge nicht in Übereinstimmung mit der zu beschleifenden
Fläche gebracht, sondern in einem spitzen Winkel dazu angeordnet.
Dadurch wird erreicht, daß immer ein Teil der Schleifwerkzeuge
außer Eingriff ist und das oder die in Eingriff befindlichen
Schleifwerkzeuge ihrerseits nur mit einem Teil ihrer Schleiffläche
jeweils wirksam sind. Die nicht in Eingriff befindlichen
Schleifflächen und Schleifwerkzeuge können also über einen
erheblichen Teil der Zeit von der Umgebungsluft gekühlt werden,
weil sie keiner dauernden Reibung durch den Schleifvorgang
ausgesetzt sind.
Versuche haben gezeigt, daß auf diese Weise ein Trockenschleifen
auch harter Werkstücke und ein Trockenschleifen von Werkstücken
aus Beton mit eingeschlossenen Kieselsteinen problemlos möglich
ist. Der spitze Winkel ist dabei so klein gewählt, daß ein Eingriff
über die gesamte quer zum Vorschub orientierte Breite des
Werkstücks erfolgen kann. In scheinbar widersprüchlicher Weise
wird also immer ein Teil der wirksamen Flächen der Schleifwerkzeuge
nicht genutzt und kann während dieser Zeit der Nichtbenutzung
abkühlen, so daß eine Flüssigkühlung entfallen kann. Der
entstehende Schleifstaub kann einfach abgesaugt werden.
Besonders günstig ist es, wenn die Tragscheibe mit dem Schleifwerk
zeugen derart schräg geneigt ist, daß die von der am tiefsten
liegenden Schleifscheibe oder Schleiffläche jeweils beschliffene
Stelle der Oberfläche des Werkstücks unter der ihr gegenüber schräg
ansteigenden Tragscheibe hindurch läuft. Die Schrägstellung kann
also so vorgesehen werden, daß sie in Vorschubrichtung des
Werkstücks diesem am nächsten liegt und der beschliffene Bereich
des Werkstücks unter der Tragscheibe und den demgegenüber etwa
schräg nach oben ansteigenden weiteren Schleifwerkzeugen
hindurchläuft. Dies ergibt im Hinblick auf den sehr kleinen und
spitzen Neigungswinkel ein gutes Schleifbild und eine effektive
Schleifwirkung. Darüberhinaus läßt sich auf diese Weise die
jeweilige Eingrifftiefe der Schleifwerkzeuge gegenüber der zu
beschleifenden Oberfläche gut einstellen.
Die Tragscheibe kann bei einem Durchmesser von etwa 700 mm eine
Schrägstellung haben, bei welcher die Differenz der Höhenlage
des am tiefsten liegenden Randes zu dem am höchsten liegenden
Rand der Scheifwerkzeuge etwa 1/10 mm bis etwa 6/10 mm beträgt.
Besonders günstig ist es, wenn die Differenz der Höhenlage auf
700 mm etwa 2/10 mm bis etwa 0,5 mm beträgt. Einerseits ergibt
dies bei dem kleinsten Differenzwert eine noch ausreichende
Schrägstellung, um genügend große Bereiche der Schleifwerkzeuge
für eine ausreichende Abkühlungszeit außer Eingriff zu halten,
und andererseits entsteht dabei ein gutes Schleifbild. Bei einer
größeren Schrägstellung mit einer größeren Höhendifferenz kann
die jeweils schleifende Fläche noch etwas kleiner gehalten werden,
so daß die nicht schleifenden Flächen noch etwas länger gekühlt
werden.
Die Schrägstellung der Tragscheibe und der daran gelagerten
Schleifscheiben kann durch eine entsprechende Schrägstellung ihrer
zentralen Antriebswelle erfolgen und gegebenenfalls einstellbar
oder veränderbar sein. Dies ergibt eine besonders einfache
Konstruktion, weil lediglich die Antriebswelle der Tragscheibe
etwas schräg zu lagern ist, um dadurch die wirksamen schleifenden
Flächen der Schleifscheiben ihrerseits entsprechend schräg zu
stellen. Eine Einstellbarkeit des Schrägungswinkels kann eine
Anpassung an unterschiedliche Werkstücke und Werkstoffe er
möglichen.
Die Schleifscheiben können als Topfscheiben mit in axialer
Richtung abstehenden Schleifsegmenten ausgebildet sein und im
Betrieb können die Stirnseiten und die diesen unmittelbar
benachbarten Seitenflächen der Schleifsegmente das Werkstück
zumindest bereichsweise beaufschlagen. Die jeweils wirksame
Schleiffläche eine solchen schrägen Topfscheibe wird sich
entsprechend dem Schleifvorschub etwas in die Oberfläche des
Werkstücks einarbeiten und dann auch mit der Seitenfläche der
Schleifsegmente wirksam, so daß an der jeweiligen Schleifstelle
eine Abstufung zwischen der Oberfläche des Werkstücks und der
bereits geschliffenen Fläche entstehen kann. Somit kann trotz
der Schrägstellung in üblicher Weise eine entsprechende Schicht
von dem Werkstück schleifend abgetragen werden, wobei es gemäß
der Erfindung keiner Wasserkühlung bedarf.
Die Tragscheibe kann als separat angetriebener Drehkranz
ausgebildet sein und die daran gelagerten Schleifscheiben oder
Topfschleifscheiben können ihrerseits einen gemeinsamen Antrieb
haben, so daß die gesamte Schleifmaschine mit zwei Antriebsmotoren
für die Schleifwerkzeuge auskommt und der Drehbewegung der
Tragscheibe davon unabhängige Drehungen der Schleifscheiben
überlagert werden können.
Die Abmessung des größten Durchmessers der Tragscheibe mit den
daran angeordneten Schleifscheiben kann größer als die Breite
des Werkstücks oder der Werkstückauflage sein, so daß jeweils
ein Teil der Schleifflächen auch seitlich des Werkstücks rotieren
und durch Luft gekühlt werden.
Die Werkstückauflage, die zweckmäßiger Weise als Vorschubelement
oder Transportkette ausgebildet sein kann, kann zwei parallele,
beabstandete, die winklig zu der zu beschleifenden Fläche
verlaufenden Ränder der Werkstücke mit Abstand zu der zu
beschleifenden Fläche mit Druck beaufschlagende Förderelemente,
Förderriemen oder Förderketten aufweisen. Dadurch kann das
Werkstück auch an den Seiten während seines Vorschubes geführt
und in der richtigen Lage gegenüber den Schleifwerkzeugen gehalten
werden. Dabei können diese seitlichen Förderelemente in Betriebs
stellung an das/die Werkstücke andrückbar sein. Dadurch wird
ermöglicht, auch mehrere kleinere Werkstücke, zum Beispiel Mauer-
oder Pflastersteine aus Beton gleichzeitig neben- und hinterein
ander anzuordnen und einzuspannen und gleichzeitig zu beschleifen,
wobei aufgrund der erfindungsgemäßen Schrägstellung der Schleif
werkzeuge eine Flüssigkühlung vermieden werden kann. Somit wird
auch eine Verschmutzung der Förderelemente mit Schlamm vermieden.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vor
beschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich eine Schleif
maschine, deren Schleifwerkzeuge eine kleine Stufe in die
Oberfläche eines Werkstücks einschleifen oder einfräsen und sich
in Vorschubrichtung hinter dieser Schleifstelle nicht im
schleifenden Eingriff befinden, also keine weitere Reibungshitze
erzeugen, sondern vielmehr die zuvor während ihres Schleifein
griffes gebildete Erwärmung wieder an die Umgebungsluft abgeben
können, so daß eine Wasserkühlung vermieden werden kann.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigt in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine teilweise im Längsschnitt gehaltene Seitenansicht
der Schleifmaschine mit einem gerade bearbeiteten
Werkstück ohne die darunter befindliche Werkstückaufnahme
oder -halterung, wobei die gemeinsame Ebene der
Schleifscheiben gegenüber der zu beschleifenden
Oberfläche des Werkstücks in spitzem Winkel schräg in
Vorschubrichtung ansteigend angeordnet ist,
Fig. 2 eine teilweise im Querschnitt gehaltene Ansicht einer
zu der Schleifmaschine gehörenden Tragscheibe, an welcher
insgesamt fünf übereinstimmende Schleifwerkzeuge in Form
von Topfscheiben relativ zu der Tragscheibe und jeweils
in gleicher Richtung drehbar gelagert sind, wobei ein
in seiner Breite gegenüber der Gesamtbreite der
Tragscheibe und der Schleifscheiben kleineres Werkstück
angedeutet ist,
Fig. 3 einen Querschnitt eines Werkstücks und seiner Halterung
sowie eine Ansicht der dabei an der Oberseite des
Werkstücks angreifenden Schleifwerkzeuge, wobei das
Werkstück auch zwischen in Vorschubrichtung bewegbaren
Führungsketten gehalten ist,
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, wobei das
zu beschleifende Werkstück eine Vielzahl von nebenein
ander und hintereinander angeordneten und durch seitliche
Führungsmittel zusammengedrückten Mauer- oder Pflaster
steinen aus Beton zusammengesetzt ist, sowie
Fig. 5 einen Querschnitt analog der Fig. 3 mit insgesamt 5
nebeneinander liegenden Lagen von gleichzeitig zu
beschleifenden Werkstücken.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Schleifmaschine dient zum
Bearbeiten von Werkstücken 2 oder 2a aus Beton, Kunststein oder
Naturstein. Das Werkstück 2 gemäß den Fig. 1 bis 3 ist eine Platte
beispielsweise aus Beton, während in den Fig. 4 und 5 angedeutet
ist, daß gleichzeitig mehrere kleinere Werkstücke 2a, zum
Beispiel Mauer- oder Pflastersteine aus Stein oder Beton
gleichzeitig an ihrer Oberfläche beschliffen werden können.
Die Schleifmaschine 1 weist eine mit einem Motor 4a drehbar
angetriebene Tragscheibe 3 und an dieser ihrerseits drehbar mit
einem weiteren Motor 4 gemeinsam angetriebene und in einer
gemeinsamen Ebene gelagerte Schleifwerkzeuge 5 auf, wobei mehrere
derartige Schleifwerkzeuge 5 - gemäß den Fig. 2 und 4 fünf
derartige Schleifwerkzeuge 5 - an der dem Werkstück 2 oder 2a
zugewandten Seite der Tragscheibe 3 mit gegenseitigem Abstand
angeordnet sind.
Zu der Schleifmaschine 1 gehört ferner eine etwa parallel zu der
Schleifebene angeordnete, in den Fig. 3 und 5 angedeutete Auflage
6 für ein oder mehrere zu beschleifende Werkstücke, wobei während
des Betriebs ein Vorschub gemäß dem Pfeil Pf 1 in Fig. 1, 2 und
4 des Werkstücks 2 oder 2a gegenüber den Schleifwerkzeugen 5
vorgesehen ist. Die Werkstückauflage 6 ist dabei als Vorschubvor
richtung mit in Vorschubrichtung verlaufenden Ketten 6a ausge
bildet, auf denen gemäß Fig. 3 das Werkstück 2, nämlich die zu
beschleifende Platte unmittelbar oder gemäß Fig. 5 eine Träger
platte 6b für mehrere Werkstücke 2 aufliegen können.
In Fig. 1 ist deutlich dargestellt, daß die in Vorschubrichtung
orientierte Mittel- oder Durchmesserlinie der Tragscheibe 3 und
damit auch die gemeinsame Ebene E der Schleifflächen der
Schleifwerkzeuge 5 in einem sehr spitzen Winkel zu der Auflage
6 für das Werkstück 2 oder 2a beziehungsweise zu der von dieser
Auflage 6 gebildeten Ebene und damit auch zu der zu beschleifenden
Fläche an dem Werkstück 2 oder 2a angeordnet ist. Dabei ist die
Tragscheibe 3 mit den Schleifwerkzeugen 5 und deren gemeinsamer
Schleifebene derart schräg geneigt, daß die von der am tiefsten
liegenden Schleifscheibe oder Schleiffläche jeweils beschliffene
Stelle der Oberfläche des Werkstücks 2 oder 2a unter der ihr
gegenüber schräg ansteigenden Tragscheibe 3 hindurchläuft. Dabei
ist diese Vorschubrichtung des Werkstücks auch in Fig. 1 mit einem
Pfeil Pf 1 angedeutet. Es ist also vorgesehen, daß die gemeinsame
Ebene E der Schleifwerkzeuge 5 beziehungsweise die Tragscheibe
3 in Vorschubrichtung des Werkstücks etwas ansteigend schräg
angeordnet sind.
Bei einer Ausführungsform, bei welcher das Werkstück 2 oder 2a
stillsteht und die Schleifscheiben 5 relativ dazu bewegt werden,
würde dennoch die Schrägstellung gemäß Fig. 1 vorgesehen sein.
In Fig. 1 ist die Ebene E der Unterseite der Schleifscheiben 5
durch eine strichpunktierte Linie über den Umriß der Schleif
scheiben 5 hinaus verlängert dargestellt. Dabei ist angedeutet,
daß sich eine Höhendifferenz an den Schleifscheiben 5 von etwa
0.2 mm bis 0,5 mm ergibt, wobei bei dieser Höhendifferenz von
einem Durchmesser der Tragscheibe 3 beziehungsweise der Schleif
scheibenanordnung von 700 mm ausgegangen wird. Die Schrägstellung
ist also so gewählt, daß auf 700 mm eine Höhendifferenz von 2/10
mm bis etwa 5/10 mm auftritt. Bei größerer oder kleinerer
Tragscheibe 3 ergibt sich dadurch absolut gesehen eine ent
sprechend größere oder kleinere Höhendifferenz.
Diese Schrägstellung der Tragscheibe 3 und der daran gelagerten
Schleifscheiben 5 ist durch eine entsprechende Schrägstellung der
zentralen Antriebswelle 7 realisiert. Gegebenenfalls könnte diese
Schrägstellung auch veränderbar oder wählbar oder einstellbar sein,
um beispielsweise eine Anpassung an eine gewünschte Oberflächengüte
und/oder ein zu schleifendes Material durchführen zu können.
Die Schleifscheiben 5 sind als Topfschleifscheiben mit in axialer
Richtung abstehenden Schleifsegmenten ausgebildet, wie es für
derartige Schleifscheiben an sich bekannt ist. Im Betrieb
beaufschlagen die Stirnseiten dieser Schleifsegmente und außerdem
die diesem Stirnseiten unmittelbar benachbarten Seitenflächen das
Werkstück 2 oder 2a bereichsweise, weil die aufgrund der
Schrägstellung der Schleifscheibenanordnung jeweils schleifende
Stelle an der beschliffenen Oberfläche jeweils eine kleine Stufe
erzeugt, die entsprechend dem Vorschub über die Oberfläche wandert.
Ein großer Teil der Schleifscheiben 5 ist während dieses Vorgangs
nicht im Eingriff und kann somit zuvor entstandene Reibungshitze
an die Umgebungsluft abgeben, so daß eine Wasserkühlung entbehrlich
ist.
In Fig. 1 ist noch angedeutet, daß die Tragscheibe 3 ein von dem
Motor 4a über einen Riemen- oder Kettentrieb 8 separat an
getriebener Drehkranz ist und daß die daran gelagerten Schleif
scheiben 5 oder Topfschleifscheiben ihrerseits den schon erwähnten
gemeinsamen Antriebsmotor 4 mit einem nicht dargestellten
Planetengetriebe haben. Somit können die Drehzahlen und Dreh
richtungen der Schleifscheiben 5 unabhängig von der des Drehkranzes
gewählt und gesteuert und damit eine bestmögliche Anpassung an
das jeweilige Werkstück 2 und 2a erzielt werden.
Aus den Fig. 2 bis 5 wird außerdem deutlich, daß die Abmessung
des größten Durchmessers der Tragscheibe 3 mit den daran
angeordneten Schleifscheiben 5 und vor allem der größte Durchmesser
des von den Schleifscheiben 5 übergriffenen Schleifbereiches größer
als die Breite der Werkstückauflage 6 und größer als die Breite
des oder der Werkstücke 2 und 2a ist, so daß auch im Randbereich
das oder die Werkstücke 2 und 2a vollständig und übergangslos
beschliffen werden. Darüberhinaus wird dadurch der Bereich
vergrößert, in welchem die Schleifscheiben 5 jeweils außer Eingriff
sind, um die Reibungshitze des Schleifvorganges an die Umgebungs
luft abgeben zu können.
Die Fig. 3 und 5 zeigen, daß die Werkstückauf lage 6 durch die
schon erwähnten beiden Förderelemente oder -ketten 6a gebildet
ist. Ferner erkennt man, daß zwei parallele, beabstandete, die
winklig zu der zu beschleifenden Fläche verlaufen den Ränder 9
der Werkstücke 2 und 2a mit etwas Abstand zu der zu be
schleifenden Fläche mit Druck beaufschlagende Förderelemente,
Förderriemen oder Förderketten 10 aufweist, womit das oder die
Werkstücke 2 und 2a in Förderrichtung geführt werden. Da die
jeweils an den Werkstücken 2 oder 2a anliegenden Bereiche dieser
Förderketten 10 in Vorschubrichtung bewegbar oder gegebenenfalls
sogar angetrieben sind, kann eine gute Führung und eventuell eine
Unterstützung des Vorschubes erfolgen.
In Fig. 4 und 5 ist noch verdeutlicht, daß diese seitlichen
Förderelemente 10 als endlos Förderelemente ausgebildet sind, die
jeweils an die Werkstücke 2a andrückbar sind. Somit kann
gleichzeitig eine Vielzahl von kleinen Werkstücken 2a während
des Schleifvorganges zusammengehalten und fest gespannt werden,
so daß das gemeinsame trockene Schleifen von beispielsweise fünf
nebeneinanderliegenden Reihen von derartigen als Steine ausge
bildeten Werkstücken 2a möglich ist.
Die Schleifmaschine 1 zum Bearbeiten von Werkstücken 2 und 2a
vor allem aus Beton hat eine drehbar angetriebene Treibscheibe
3, an welcher in einer gemeinsamen Ebene Schleifscheiben 5
ihrerseits drehbar angetrieben gelagert sind. Diese Ebene der
Schleifscheiben 5 ist dabei gegenüber der zu beschleifenden
Oberfläche beziehungsweise der Ebene, in welcher das oder die
Werkstücke 2 und 2a angeordnet ist, unter spitzem oder kleinem
Winkel schräg gestellt, so daß ein Teil der Schleifscheiben 5
während des Schleifvorganges im Eingriff und ein größerer Teil
außer Eingriff ist und so die Reibungshitze an die Umgebungsluft
abgeben kann, so daß eine Flüssigkeitskühlung während des
Schleifvorganges nicht erforderlich ist.
Claims (10)
1. Schleifmaschine (1) zum Bearbeiten von Werkstücken (2, 2a)
aus Beton, Kunststein oder Naturstein mit einer drehbar
angetriebenen Tragscheibe (3) und an dieser ihrerseits drehbar
angetriebenen, in einer gemeinsamen Ebene E gelagerten
Schleifwerkzeugen (5), wobei mehrere derartige Schleifwerkzeu
ge (5) an der dem Werkstück (2, 2a) zugewandten Seite der
Tragscheibe (3) mit Abstand zueinander angeordnet sind, und
mit einer etwa parallel zu der Schleifebene angeordneten
Auflage (6) für ein zu schleifendes Werkstück (2, 2a), wobei
während des Betriebes ein Vorschub des Werkstückes (2, 2a)
gegenüber den Schleifwerkzeugen (5) und/oder der Schleifwerk
zeuge (5) gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche des/der
Werkstücke (2, 2a) vorgesehen ist, insbesondere die
Werkstückaufnahme (6) als Vorschubvorichtung ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Vorschubrichtung orientier
te Mittel- oder Durchmesserlinie der Tragscheibe (3) und
/oder die gemeinsame Ebene (E) der Schleifwerkzeuge (5) in
einem einem spitzen oder sehr Winkel zu der Auflage (6) für
das Werkstück (2, 2a) oder zu der zu beschleifenden Fläche
angeordnet ist.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Tragscheibe (3) mit den Schleifwerkzeugen (5) derart
schräg geneigt ist, daß die von der am tiefsten liegenden
Schleifscheibe (5) oder Schleiffläche jeweils beschliffene
Stelle der Oberfläche des Werkstücks (2, 2a) unter der ihr
gegenüber schräg ansteigenden Tragscheibe (3) hindurch läuft
und daß die gemeinsame Ebene (E) der Schleifwerkzeuge (5)
in relativer Vorschubrichtung des Werkstücks (2, 2a) ansteigt.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Tragscheibe (3) bei einem Durchmesser von
etwa 700 mm eine Schrägstellung hat, bei welcher die
Differenz der Höhenlage des am tiefsten liegenden Randes
zu dem am höhestens liegenden Rand etwa 1/10 mm bis etwa
0,6 mm beträgt.
4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Differenz der Höhenlage des am
tiefsten liegenden Randes der Tragscheibe (3) zu dem höchsten
liegenden Rand bei einem Durchmesser von 700 mm etwa 0,2
mm bis etwa 0,5 mm beträgt.
5. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schrägstellung der Tragscheibe (3)
und der daran gelagerten Schleifscheiben (5) durch eine
entsprechende Schrägstellung ihrer zentralen Antriebswelle
(7) vorgegeben und gegebenenfalls einstellbar oder
veränderbar ist.
6. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schleifscheiben (5) als Topfschleif
scheiben mit in axialer Richtung abstehenden Schleifsegmen
ten ausgebildet sind und daß im Schleifbetrieb die Stirnseiten
und die diesen unmittelbar benachbarten Seitenflächen der
Schleifsegmente das Werkstück (2, 2a) zumindest bereichsweise
beaufschlagen.
7. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragscheibe (3) als separat
angetriebener Drehkranz ausgebildet ist und die daran
gelagerten Schleifscheiben (5) oder Topfschleifscheiben
ihrerseits einen gemeinsamen Antrieb haben.
8. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abmessung oder der größte Durchmesser
der Tragscheibe (3) mit den daran angeordneten Schleifscheiben
(5) größer als die Breite der Werkstückauflage (6) und/oder
des Werkstücks (2, 2a) ist.
9. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Werkstückauflage (6) zwei seitliche
parallele, beabstandete, die winklig zu der zu beschleifenden
Fläche verlaufenden Ränder (9) des oder der Werkstücke (2,
2a) mit etwas Abstand zu der zu beschleifenden Fläche
insbesondere mit Druck beaufschlagende Förderelemente,
Förderriemen oder Förderketten (10) aufweist.
10. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß seitlich an dem oder den Werkstücken
(2, 2a) angreifende Förderelemente (10) an das/die Werkstücke
(2, 2a) andrückbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001125448 DE10125448A1 (de) | 2001-05-25 | 2001-05-25 | Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001125448 DE10125448A1 (de) | 2001-05-25 | 2001-05-25 | Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10125448A1 true DE10125448A1 (de) | 2002-12-05 |
Family
ID=7686063
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2001125448 Withdrawn DE10125448A1 (de) | 2001-05-25 | 2001-05-25 | Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein |
Country Status (1)
Country | Link |
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