DE10120802A1 - Verfahren zur Herstellung von gecoateten Nanopartikeln - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von gecoateten NanopartikelnInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft Nanopartikel, die einen Träger und ein aus einem Polymermaterial bestehendes Coating aufweisen. Das Polymermaterial enthält funktionelle Gruppen, an die reversibel Metallionen gebunden sind. Die Nanopartikel lassen sich in Kunststoffe einarbeiten und aus den so erhaltenen Compounds können Werkstücke hergestellt werden, die insbesondere für medizinische Anwendungen geeignet sind. Die Werkstücke, beispielsweise Drainageschläuche oder Innenauskleidungen von medizinischen Geräten, geben beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten geringe Mengen an Metallionen ab, die antimikrobiell oder bakteriostatisch wirken. Auch bei längerer Anwendung lässt sich daher ein Eindringen von Krankheitserregern wirksam unterdrücken.
Description
Die Erfindung betrifft Nanopartikel, welche eine antimikrobielle oder bakteriostatische
Wirkung aufweisen, ein Compound, der diese Nanopartikel enthält sowie aus dem
Compound hergestellte Werkstücke. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung der Nanopartikel, ein Verfahren zur Herstellung des die Nanopartikel
enthaltenden Compounds sowie die Verwendung der Nanopartikel als antimikrobielles
oder bakteriostatisches Agens.
Für den medizinischen Bedarf kommen eine Vielzahl von Artikeln zum Einsatz, welche
aus Kunststoff hergestellt sind. Kunststoffe haben den Vorteil, dass sie sich leicht in
beliebige Gestalt formen lassen, günstig herzustellen sind und bei Bedarf auch eine erhöhte
Flexibilität oder Permeabilität für z. B. Gase, Flüssigkeiten oder Ionen aufweisen können.
Viele dieser Gegenstände werden für den einmaligen Gebrauch hergestellt und
anschließend verworfen. Die Gegenstände werden nach ihrer Herstellung z. B. durch
Begasen mit Ethylenoxid sterilisiert und anschließend steril verpackt. Bei Bedarf wird die
Packung aufgerissen und der Gegenstand kann steril entnommen werden. Bei längerem
Gebrauch, z. B. als Drainageschlauch zum Abführen von Gewebsflüssigkeiten nach
Operationen oder als Schiene, die beispielsweise in den Harnleiter eingelegt wird, kann
allerdings eine Besiedlung mit Keimen erfolgen, welche ein Infektionsrisiko für den
Patienten darstellt. Man ist daher bemüht, derartige Gegenstände so auszugestalten, dass
auch bei längerem Gebrauch eine Keimfreiheit oder zumindest eine erhebliche Reduktion
der Keimzahl gewährleistet ist. Die keimabtötende Wirkung von Metallionen ist seit
langem bekannt. So werden beispielsweise Haltestangen oder Griffe aus Messing nicht von
Keimen besiedelt und eignen sich daher besonders für eine Verwendung beispielsweise in
öffentlichen Gebäuden. Ein anderes Metall, das ebenfalls eine keimabtötende Wirkung
aufweist, ist Silber. Silber ruft im menschlichen Körper auch bei längerem Kontakt in
geringen Dosen keine negativen Reaktionen hervor. Man hat daher versucht, in die
Kunststoffe Silberverbindungen einzulagern, um damit die Kunststoffgegenstände über
einen längeren Zeitraum keimfrei halten zu können. Die Herstellung derartiger Kunststoffe
stößt jedoch auf Schwierigkeiten, da die Silbersalze leicht reduziert werden und einen
Silberspiegel ausbilden. Die Silbersalze lassen sich daher nur schwer gleichmäßig im
Kunststoff verteilen und scheiden sich bereits während der Herstellung der
Kunststoffgegenstände leicht in den zur Herstellung verwendeten Apparaturen bzw. auf
der Oberfläche und im Inneren der Kunststoffgegenstände ab und führen zu Verfärbungen.
Die Silberkonzentration in den Kunststoffgegenständen ist meist gering und schwankt
innerhalb einer Produktionsreihe. Damit lassen sich nur schwer Kunststoffgegenstände
herstellen, die unter physiologischen Bedingungen reproduzierbar über einen längeren
Zeitraum eine ausreichende Menge an Silberionen abgeben, um zuverlässig eine
keimabtötende Wirkung zu gewährleisten.
In der EP 0 655 002 B1 wird ein Verfahren zur Herstellung eines nicht von Keimen
und/oder Pilzen besiedelbaren Kunststoffteils beschrieben. Dazu wird der Kunststoff
zunächst mit einem Quellungsmittel vorbehandelt und der erhaltene gequollene Kunststoff
mit einer Lösung aus einer in Wasser unlöslichen Verbindung, die ein bakterizides
und/oder fungizides Metall enthält, behandelt. Es werden verschiedene Metallsalze
vorgeschlagen, wobei Silbersalze bevorzugt sind.
Obwohl in dieser Schrift eine keimabtötende Wirkung beschrieben wird, besteht noch ein
erheblicher Raum für Entwicklungen, durch welche die Herstellung derartiger Kunststoffe
vereinfacht wird. Insbesondere sollten die Schwierigkeiten überwunden werden, die durch
die leichte Reduzierbarkeit von Silbersalzen verursacht werden. Ferner sollen die aus
derartigen Kunststoffen hergestellten Werkstücke über einen längeren Zeitraum
insbesondere unter physiologischen Bedingungen eine ausreichende Menge an Silberionen
abgeben können, um eine keimabtötende Wirkung entfalten zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Mittel zur Verfügung zu stellen, das einfach in
Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, eingearbeitet werden kann, um den Werkstoffen
eine keimabtötende Wirkung zu verleihen. Dieses Mittel sollte ferner so beschaffen sein,
dass der Werkstoff über längere Zeit insbesondere unter physiologischen Bedingungen
eine für eine Keimabtötung ausreichende Menge an Metallionen abgibt.
Die Aufgabe wird gelöst durch Nanopartikel, umfassend einen Träger und ein den Träger
umgebendes Coating, welches funktionelle Gruppen enthält, die als Protonendonor oder als
Elektronendonor wirken, wobei von zumindest einem Teil der funktionellen Gruppen
Metallionen gebunden sind.
Nanopartikel sind sphärische, stäbchen- oder plättchenförmige Partikel, die entlang ihrer
längsten Ausdehnung im Allgemeinen einen Durchmesser von höchstens 500 µm
aufweisen. Sie lassen sich als trockenes Pulver oder in Form einer Suspension einfach in
verschiedene Werkstoffe einarbeiten, wobei für die Erfindung eine Einarbeitung in
Kunststoffe im Vordergrund steht. Die erfindungsgemäßen Nanopartikel weisen einen
mehrschichtigen Aufbau auf, wobei der Träger einen Kern mit hoher mechanischer
Stabilität bildet, der von einem Coating umgeben ist. Durch die funktionellen Gruppen des
Coatings werden Metallionen reversibel gebunden und können von Flüssigkeiten, wie
Körperflüssigkeiten, wieder aus dem Nanopartikel herausgelöst werden. Die Bindung der
Metallionen kann an sich in beliebiger Weise erfolgen, sofern eine erneute Ablösung der
Metallionen durch Flüssigkeiten möglich ist. So können die Metallionen beispielsweise
ionisch gebunden werden, indem das Coating anionische Gruppen aufweist, die eine
ausreichend starke Bindungswirkung auf die Metallionen ausüben. Geeignet hierfür sind
beispielsweise Carboxylgruppen oder Hydroxylgruppen. Ferner ist z. B. eine Bindung der
Metallionen in Form eines Komplexes möglich. Besonders vorteilhaft geschieht dies, wenn
im Coating chelatartige funktionelle Gruppen vorgesehen sind.
Durch den Träger können Nanopartikel mit einer definierten Teilchengröße hergestellt
werden, die beispielsweise rieselfähig sind und sich leicht in Kunststoffmaterialien
einarbeiten lassen. Es wurde dabei gefunden, dass obwohl die Nanopartikel in der
Polymermatrix des Kunststoffs eingeschlossen sind, dennoch Metallionen aus den
Nanopartikeln in die Umgebung abgegeben werden können. Vermutlich liegt ein Teil der
Nanopartikel an oder nahe der Oberfläche eines aus dem Kunststoffcompound
hergestellten Werkstücks vor und gibt Metallionen an die Umgebung ab. Ferner können
Kunststoffe unter physiologischen Bedingungen quellen, sodass auch aus tieferen
Bereichen des Kunststoffcompounds Metallionen an die Oberfläche nachgeliefert werden.
Als Coating lassen sich eine große Vielzahl von Verbindungen verwenden, wobei
insbesondere Polymere bevorzugt sind, die eine gute Bindungswirkung für Metallionen
aufweisen. Dabei sind die mechanischen Eigenschaften des für das Coating verwendeten
Polymeren von untergeordneter Bedeutung, da eine mechanische Festigkeit der
Nanopartikel durch den Träger gewährleistet ist.
Das Coating muss eine ausreichende Bindungswirkung für Metallionen aufweisen. Für das
Coating besonders geeignet sind daher Verbindungen, die funktionelle Gruppen aufweisen,
welche Metallionen binden können. Die Gruppen können dabei an sich an beliebiger Stelle
des Molekülgerüsts vorgesehen sein. Besonders geeignet sind funktionelle Gruppen, die
ausgewählt sind aus einer Gruppe, die gebildet ist aus -COOH, -COO-, -CON-, -CONH-,
-CONH2, -SH, -SOH, -SO2H, -SO3H, -S-, -SO-, -SO2-, -NH2, -NOH, -NO2H, -NH-, -NO-,
-OH, -O-, -SiOH, -Si(OH)2, -Si(OH)3, -SiO-, -Si(O-)2, -Si(O-)3, -PH-, -PH2-, -PO-, -POH-,
-POH2, -PO2-, -PO2H-, -PO2H2, -PO3-, -PO3H-, -PO3H2, -PO4-, -PO4H, -PO4H2.
Beispiele für Verbindungen mit derartigen funktionellen Gruppen sind Polyacrylsäure,
Polyacrylamid sowie Copolymerisate aus Acrylsäure und Acrylsäureamid, Phosphate,
Ethylendiamintetraacetat, Ethoxylate, Propoxylate, N-Vinylpyrrolidon usw.
Die Verbindungen, aus denen das Coating gebildet wird, können aus einer Vielzahl von
Verbindungen ausgewählt werden. Eingesetzt werden können Monomere mit einem
Molekülgewicht bis ca. 300 g/mol, Oligomere mit einem Molekülgewicht von 300 bis
3000 g/mol oder auch Polymere mit höheren Molekülgewichten. Besonders geeignet wird
das Coating von einem Polymeren gebildet, das ein Molekülgewicht von 100 bis 107,
vorzugsweise 500 bis 107 g/mol aufweist. Derartige Polymere lassen sich auf einen Träger
aufziehen und bilden eine ausreichend stabile Verbindung zur Oberfläche des Trägers aus.
Damit besteht keine Gefahr, dass sich das Coating bei längerem Gebrauch wieder vom
Träger ablöst. Ferner zeigt das Nanopartikel eine ausreichende mechanische Beständigkeit,
sodass es sich beispielsweise mit einem Extruder in eine Polymermatrix einarbeiten läßt.
Eine gute Haftung zum Träger sowie eine gute Bindungswirkung zeigen beispielsweise
stickstoffhaltige Polymere, wie Polyalkylenpolyamine. Die Aminogruppe kann dabei
sowohl in der Kette des Polymeren enthalten sein, z. B. als sekundäre Amingruppe, wie
auch in einer Seitenkette. Die Aminogruppe besitzt mit dem freien Elektronenpaar eine
Bindungsstelle für das Metallion, sodass das Metallion ausreichend stark im Coating
gebunden wird. Ein beispielhaftes Polyalkylenpolyamin ist Polyvinylamin.
Eine Klasse von stickstoffhaltigen Polymeren, welche als Coating besonders geeignet sind,
sind Polyalkylenpolyimine. Polyalkylenimine, wie Polyethylenimin, weisen zwar schlechte
mechanische Eigenschaften auf und sind daher für die Herstellung von Artikeln für den
medizinischen Bedarf nicht geeignet. Werden die Polyimine jedoch auf ein geeignetes
Trägermaterial, das im Sinne der Erfindung selbst ein Nanopartikel bildet, aufgebracht,
entsteht ein leicht handhabbarer Werkstoff, der mit Kunststoffen zu einem Composit
verarbeitet werden kann.
Das Polyalkylenpolyimin weist bevorzugt eine Struktur der Formel I auf.
wobei R1, R2, R3, R4 unabhängig voneinander bedeuten:
-H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe mit 5 bis 20 Kohlenstoffatomen oder eine Aralkylgruppe mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen;
A, B unabhängig voneinander:
-(CR5R6)-, -C(O)-O-, -C(O)-, -C(O)-N(R5)-, -S-, -S(O)-, -S(O)2-, -N(R5)-, -O-, -Si(R7R8)-O-, -P(R5)-, -P(O)-, -P(OH)-, -P(O)2-, -P(O)(OH)-, -P(O)(OH)-O-, -O-P(O)2-O-,
wobei A und B in beliebiger Reihenfolge angeordnet sein können;
C: -H, -CH3, -COOH, -CONH2, -SH, -SOH, -SO2H, -SO3H, -NH2, -NHOH, -OH, -SiH2OH, -SiH(OH)2, -Si(OH)3, -PH2, -P(O)H2, -PH(O)OH, -P(O)(OH)2, -O-, P(O)(OH)2;
R5, R6: unabhängig voneinander H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen;
R7, R8: R5, R6, OR5, OR6;
m: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
n: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
o: eine ganze Zahl zwischen 0 und 1000;
x: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
y: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
wobei x + y ≧ 1;
E: eine übliche Endgruppe;
R9, R10: -H, -(AmBn)o-C.
-H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe mit 5 bis 20 Kohlenstoffatomen oder eine Aralkylgruppe mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen;
A, B unabhängig voneinander:
-(CR5R6)-, -C(O)-O-, -C(O)-, -C(O)-N(R5)-, -S-, -S(O)-, -S(O)2-, -N(R5)-, -O-, -Si(R7R8)-O-, -P(R5)-, -P(O)-, -P(OH)-, -P(O)2-, -P(O)(OH)-, -P(O)(OH)-O-, -O-P(O)2-O-,
wobei A und B in beliebiger Reihenfolge angeordnet sein können;
C: -H, -CH3, -COOH, -CONH2, -SH, -SOH, -SO2H, -SO3H, -NH2, -NHOH, -OH, -SiH2OH, -SiH(OH)2, -Si(OH)3, -PH2, -P(O)H2, -PH(O)OH, -P(O)(OH)2, -O-, P(O)(OH)2;
R5, R6: unabhängig voneinander H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen;
R7, R8: R5, R6, OR5, OR6;
m: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
n: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
o: eine ganze Zahl zwischen 0 und 1000;
x: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
y: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
wobei x + y ≧ 1;
E: eine übliche Endgruppe;
R9, R10: -H, -(AmBn)o-C.
Die Struktur der Endgruppe E ergibt sich aus der Herstellung der Polyimine. Im
Algemeinen ist E ein Wasserstoff.
Weist das Polyalkylenpolyimin weiter Struktureinheiten der Formel II auf,
in der R1 und R2 die in Anspruch 6 angegebene Bedeutung aufweisen und z eine ganze
Zahl zwischen 0 und 107 ist, entstehen Verzweigungsstellen im Polyalkylenpolyimin. Die
Polymerkette wird dann über beide Bindungsstellen des Stickstoffs, die in Formel II mit *
bezeichnet sind, fortgeführt. Es können Polyalkylenpolyimine verschiedener
Verzweigungsgrade und verschiedener Molekulargewichte zum Einsatz kommen. Der
Anteil an sekundären Stickstoffatomen (2°N) ist hierbei ein Maß für den Grad der
Verzweigung. Es eignen sich z. B. unverzweigte Polyethylenimine mit 2°N = 99% über
(teilweise) verzweigte Polyethylenimine bis hin zu Polyethyleniminen mit dendrimeren
Strukturen mit 2°N = 0. Bevorzugt sind Polyethylenimine mit einem Gehalt an sekundären
Stickstoffatomen von 20 bis 60%.
Die Polyalkylenpolyamine können durch Umsetzung mit reaktiven Verbindungen
modifiziert werden. Geeignet sind Verbindungen, die reaktive Gruppen, wie
Carboxylgruppen, Glycidylgruppen, Epoxidgruppen, Isocyanatogruppen, Aldehydgruppen,
Halogene oder aktivierte Doppelbindungen enthalten.
Die als Coating eingesetzten Polyalkylenpolyamine können auch vernetzt sein. Es kommen
dabei alle bekannten Vernetzer in Betracht. Beispielhaft seien halogenhaltige Vernetzer
wie (Poly)Alkylenpolyhalogenide, vor allem 1,2-Dichlorethan, und insbesondere
Epichlorhydrin sowie seine Umsetzungsprodukte mit Polyalkylenglykolen
(Polyalkylenglykolbisglycidether), insbesondere Ethylenglykolen, genannt.
Weitere geeignete bifunktionelle, halogenfreie Vernetzer sind z. B. die in der DE-A 196 07 641
beschriebenen Substanzen: Alkylencarbonat, Harnstoff; monoethylenisch ungesättigte
Carbonsäuren, mindestens zweibasische gesättigte Carbonsäuren oder Polycarbonsäuren
und deren Ester, Amide und Anhydride; Umsetzungsprodukte von Polyetherdiaminen,
Alkylendiaminen, Polyalkylenpolyaminen, (Poly)Alkylenglykolen und deren Gemische
mit monoethylenisch ungesättigten Carbonsäuren, Estern, Amiden und Anhydriden, wobei
die Umsetzungsprodukte mindestens zwei ethylenisch ungesättigte Doppelbindungen,
Carbonsäureamid-, Carboxyl- oder Estergruppen als funktionelle Gruppen enthalten; sowie
mindestens zwei Aziridinogruppen enthaltende Umsetzungsprodukte von
Dicarbonsäureestern mit Ethylenimin.
Üblicherweise wird bei den erfindungsgemäßen Nanopartikeln ein Gewichtsverhältnis von
Träger zu Coating von 1000 : 1 bis 1 : 10, vorzugsweise 10 : 1 bis 1 : 1, gewählt.
Der Träger wird vorzugsweise aus einem anorganischen Material gebildet. Durch das
anorganische Material erhält das Nanopartikel eine ausreichende Festigkeit und eine
ausreichende chemische Beständigkeit. Außerdem lassen sich derartige Teilchen auch mit
einer sehr großen Oberfläche erzeugen, wodurch die zur Aufnahme von Metallionen zur
Verfügung stehende Fläche vergrößert werden kann. Damit läßt sich vorteilhaft die Menge
den vom Coating aufgenommenen Metallionen vergrößern. Ferner läßt sich bei der
späteren Anwendung, beispielsweise in einen Artikel für den medizinischen Bedarf, das
Metallion auch wieder leichter aus dem Coatingmaterial ablösen, wodurch die zur
Verfügung stehende Menge an Metallionen erhöht werden kann.
Das anorganische Material wird bevorzugt ausgewählt aus einer Gruppe, die gebildet ist
aus Ag, Au, Ni, Pd, Pt, Cr, Cu, Co, Rh, Ru, Ti, Sn, Al sowie deren Oxide. Der Träger läßt
sich nach bekannten Verfahren herstellen, beispielsweise durch Reduktion der
entsprechenden Metallsalze oder nach einem Sol-Gel-Verfahren durch Hydrolyse
organischer Ester der Metallsäuren, wodurch Metalloxidnanoteilchen erhalten werden. Die
mittlere Teilchengröße der Metalloxidpartikel bzw. Metallpartikel liegt in der Regel bei 10
bis 500 nm, vorzugsweise bei 20 bis 100 nm.
Bevorzugt wird als anorganisches Material SiO2 verwendet. Kieselgel wird in einer
geeigneten Korngröße auf dem Markt zur Verfügung gestellt.
Besonders bevorzugt wird SiO2 verwendet, das in situ erzeugt worden ist. Darunter wird
verstanden, dass das SiO2 in Gegenwart einer Verbindung, welche das Coating ausbildet,
durch alkalische Hydrolyse von Tetraalkoxysilanen erzeugt wird. Ein derartiges Verfahren
ist in der DE 198 21 665 A1 beschrieben. Es wird dabei ein SiO2 mit einer sehr großen
Oberfläche erzeugt, die sich besonders gut für eine Beladung mit einem Polymeren eignet.
Die Teilchengröße der SiO2-Partikel wird bei der Herstellung nach dem Sol-Gel-Verfahren
in Gegenwart des Polyamins durch dessen Molekülgewicht beeinflußt und kann daher in
die jeweils gewünschte Richtung gelenkt werden. Beträgt das Molekulargewicht von
Polyethylenpolyimin z. B. ungefähr 2000 g/mol, so ergeben sich in der Regel SiO2-
Primärteilchengrößen von etwa 200 bis 500 nm, während bei einem Molekülgewicht des
Polyethylenimins von ca. 2.000.000 SiO2-Primärteilchengrößen von im Allgemeinen 10
bis 50 nm resultieren. Insbesondere mit Nanopartikeln, die einen Träger aufweisen, der in
situ erzeugt worden ist, können für eine keimabtötende Wirkung ausreichende
Konzentrationen an Metallionen verwirklicht werden.
Die erfindungsgemäßen Nanopartikel können an sich beliebige Metallionen bzw. Metalle
gebunden enthalten. Für eine Anwendung in Partikeln für den medizinischen Bedarf sind
jedoch vorteilhaft die gebundenen Metallionen antimikrobiell wirksame Metallionen. Das
Metallion wird dabei bevorzugt aus einer Gruppe ausgewählt, die gebildet ist aus Silber-,
Kupfer-, Gold-, Zink- oder Cerionen, wobei Ag(I)-Ionen besonders bevorzugt sind.
Um eine ausreichende Verteilung in der Polymermatrix zu erreichen, weist das
Nanopartikel vorzugsweise entlang seiner längsten Ausdehnung einen Durchmesser von 1
bis 1000 nm, vorzugsweise 1 bis 500 nm auf.
Um eine ausreichende keimabtötende Wirkung zu erreichen, weist das Nanopartikel
bezogen auf das Gewicht vorzugsweise einen Anteil an Metallionen, berechnet als Metall,
von 0,02 bis 5%, vorzugsweise 0,1 bis 3%, auf.
Wie bereits erwähnt, lassen sich die erfindungsgemäßen Nanopartikel sehr gut in
Kunststoffe einarbeiten, welche dadurch keimabtötende Eigenschaften erhalten.
Gegenstand der Erfindung ist daher auch ein Compound, umfassend eine Polymermatrix,
in welcher die oben beschriebenen Nanopartikel eingebettet sind. Mit dem Compound steht
ein Material zur Verfügung, das sich zu einer Vielzahl von Artikeln verarbeiten lässt und
dessen Eigenschaften sich über einen weiten Bereich variieren lassen, indem die
Polymermatrix entsprechend modifiziert wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird die Polymermatrix aus einem
thermoplastischen Kunststoff oder einem duroplastischen Kunststoff gebildet.
Der thermoplastische Kunststoff wird dabei vorzugsweise ausgewählt aus einer Gruppe,
die gebildet ist aus Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyurethan, Polyester,
Polyamid, und Siliconen. Die thermoplastischen Kunststoffe können dabei sowohl einzeln
als auch im Gemisch miteinander verwendet werden.
Der duroplastische Kunststoff wird bevorzugt ausgewählt aus einer Gruppe, die gebildet ist
aus Harnstoff-Formaldehydharzen, Melamin-Formaldehydherzen, Harnstoff-
Glyoxalharzen. Diese Kunststoffe lassen sich sowohl einzeln als auch in Kombination
miteinander verwenden.
Neben den genannten Verbindungen kann der erfindungsgemäße Compound auch weitere
übliche Zuschlagstoffe enthalten, wie Weichmacher, Füllstoffe oder Pigmente.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung der oben
beschriebenen Nanopartikel. Dazu wird ein Träger mit einem Coating beschichtet, welches
funktionelle Gruppen enthält, die als Protonendonoren oder Elektronendonoren wirken,
unter Erhalt eines gecoateten Trägers. Der gecoatete Träger wird anschließend mit
Metallionen beladen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird der Träger in einem Lösungsmittel
suspendiert, das Coating in dem Lösungsmittel gelöst und der Träger mit dem Coating
beschichtet. Es können verschiedene Variationen dieses Verfahrens durchgeführt werden.
So kann beispielsweise der Träger in einem Lösungsmittel suspendiert werden und das
Coating getrennt davon ebenfalls im Lösungsmittel gelöst werden. Die Suspension und die
Lösung werden dann zum Beschichten des Trägers zusammengegeben. Ebenso ist es
möglich, zunächst das Coating im Lösungsmittel zu lösen und dann den Träger zur Lösung
zuzugeben.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der Träger in situ in Gegenwart
des gelösten Coatings erzeugt. Wie bereits oben erwähnt, kann der Träger durch alkalische
Hydrolyse der Ester der entsprechenden Metallsäuren erzeugt werden. Das Coating kann
bereits als Polymer vorliegen. Es ist aber auch möglich, Monomere des Coatings
zuzugeben und das Coating während des Beschichtens durch Polymerisation der
Monomeren zu erzeugen. Ein entsprechendes Herstellverfahren ist in der DE 198 21 665 A1
beschrieben. Die Beladung des gecoateten Trägers wird im Allgemeinen so
durchgeführt, dass der gecoatete Träger in eine Lösung des Metallions in einem geeigneten
Lösungsmittel gegeben wird und dann unter Rühren bei einer geeigneten Temperatur und
einem geeigneten pH die Beladung des gecoateten Trägers mit den Metallionen erfolgt.
Nach einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens können die Metallionen aber
auch bereits zugegeben werden, während der Träger mit dem Coating beschichtet wird.
Die Lösungsmittel werden geeignet ausgewählt aus einer Gruppe, die gebildet ist aus
Wasser, Alkoholen und deren Gemischen. Als Alkohole sind beispielsweise Methanol,
Ethanol oder Propanol geeignet. Geeignete Mischungsverhältnisse lassen sich vom
Fachmann leicht durch entsprechende Vorversuche ermitteln.
Die Beladung des gecoateten Trägers kann auch in einem Zweiphasensystem erfolgen.
Dabei wird der gecoatete Träger in einem ersten Lösungsmittel suspendiert, sowie die
Metallionen in einem zweiten Lösungsmittel gelöst, das mit dem ersten Lösungsmittel im
Wesentlichen nicht mischbar ist, sodass sich ein zweiphasiges System ausbildet. Zum
Beladen des gecoateten Trägers werden die Metallionen vom zweiten Lösungsmittel in das
erste Lösungsmittel überführt.
Wie bereits weiter oben ausgeführt, lassen sich mit den erfindungsgemäßen Nanopartikeln
Compounds herstellen, die vorteilhafte Eigenschaften aufweisen, wie eine keimabtötende
Wirkung. Gegenstand der Erfindung ist daher auch ein Verfahren zur Herstellung des oben
beschriebenen Compounds. Dabei werden die oben beschriebenen Nanopartikel in einen
Kunststoff eingebracht. Als Kunststoffe können beispielsweise die weiter oben erwähnten
thermoplastischen Kunststoffe oder duroplastischen Kunststoffe verwendet werden.
In thermoplastische Kunststoffe lassen sich die Nanoteilchen nach bekannten Verfahren
einarbeiten. Geeignet ist beispielsweise eine mechanische Einarbeitung der Nanoteilchen
in den Thermoplasten. Dies kann beispielsweise in einem Kneter, einem Extruder, oder
einem Walzenstuhl erfolgen. Geeignete Verfahren der Compoundierung sind dem
Fachmann bekannt.
Im Fall der duroplastischen Kunststoffe können die Nanoteilchen beispielsweise durch
Copolymerisation während der Harzkondensation in den Kunststoff einreagiert werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine
Suspension der Nanopartikel in einem Lösungsmittel erzeugt, die Suspension mit dem
Kunststoff, welcher gegebenenfalls mit dem Lösungsmittel verdünnt sein kann, vereinigt
unter Erhalt einer Mischung, aus der anschließend das Lösungsmittel entfernt wird.
Das Lösungsmittel wird in Abhängigkeit vom verwendeten Kunststoff gewählt. Um eine
gleichmäßige Verteilung der Nanopartikel im Kunststoff zu erreichen, sollte der Kunststoff
im Lösungsmittel löslich sein. Nachdem eine Mischung erzeugt wurde, in der die
Nanopartikel in einer Lösung des Kunststoffs suspendiert sind, wird das Lösungsmittel
nach üblichen Verfahren entfernt. Im Allgemeinen wird das Lösungsmittel abdestilliert,
wobei wegen der geringeren Temperaturbelastung auch unter vermindertem Druck
gearbeitet werden kann.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform werden die Nanopartikel unter
Einwirkung von Ultraschall suspendiert. Es wird eine sehr fein verteilte Suspension
erhalten, und die Nanopartikel setzen sich innerhalb der Polymermischung langsamer aus
der Suspension ab, sodass eine homogene Verteilung der Nanopartikel im Kunststoff
gewährleistet ist.
Die Nanopartikel setzen sich der Schwerkraft folgend aus der Suspension ab. Wird ein
Werkstück hergestellt, indem beispielsweise eine Suspension aus Nanopartikeln,
Kunststoff und Lösungsmittel in eine Form gegossen und anschließend das Lösungsmittel
entfernt wird, entsteht meist ein Werkstück mit einer unregelmäßigen Verteilung der
Nanopartikel. Während die in der Form unten liegende Seite dicht mit Nanopartikeln
besetzt ist, ist die entgegengesetzte, obere Fläche nahezu frei von Nanopartikeln. Die
Entfernung des Lösungsmittels muss also so rasch erfolgen, dass sich die Nanopartikel im
Wesentlichen noch nicht abgesetzt haben. Bei der Entfernung des Lösungsmittels wird
daher vorteilhaft in der Weise vorgegangen, dass rasch ein erster Teil des Lösungsmittels
aus der Mischung entfernt wird, in einem Ausmaß, dass die Viskosität der Mischung
soweit erhöht wird, dass die Nanopartikel im Wesentlichen nicht mehr absinken.
Anschließend wird das restliche Lösungsmittel entfernt. Dies kann mit wesentlich
geringerer Geschwindigkeit erfolgen. Eine rasche Entfernung des Lösungsmittels kann
beispielsweise im Warmluftstrom oder durch Destillation unter vermindertem Druck
erfolgen. Während der raschen Entfernung des Lösungsmittels kann die Einwirkung von
Ultraschall auf die Suspension fortgesetzt werden, um die Nanopartikel weiter in der
Schwebe zu halten. Durch die erhöhte Viskosität der Mischung werden die Nanopartikel
im Schwebezustand gehalten, sodass eine gleichmäßige Verteilung der Nanopartikel im
Werkstoff erreicht werden kann. Hat sich die Viskosität der Mischung aus Kunststoff,
Lösungsmittel und Nanopartikeln soweit erhöht, dass die Nanopartikel im Wesentlichen
nicht mehr absinken, kann die Geschwindigkeit, mit der das Lösungsmittel entfernt wird,
deutlich herabgesetzt werden. Dadurch wird vermieden, dass die Oberfläche des
Werkstücks beispielsweise durch Blasen- oder Rißbildung unregelmäßig wird.
Vorteilhaft wird beim Verdampfen des Lösungsmittels eine Temperatur von höchstens
80°C, vorzugsweise höchstens 50°C, nicht überschritten. Innerhalb dieser
Temperaturbereiche ist die thermische Belastung des Kunststoffs noch gering. Metallionen
können eine katalytische Wirkung aufweisen und eine Spaltung von Bindungen im
Polymeren bewirken. Dies führt zu einer Zersetzung des Polymeren. Ferner werden auch
einige der Metalle, wie beispielsweise Silberionen, leicht zum Metall reduziert, was
ebenfalls zu einer Zersetzung des Polymeren sowie zur Ablagerung der Metalle und damit
zu einer Verfärbung des Kunststoffs führen kann. Werden die angegebenen Temperaturen
nicht überschritten, treten derartige Prozesse nicht in nennenswertem Umfang auf.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Compound hergestellt, indem zunächst ein gecoateter Träger, der erhalten wird,
indem ein Träger mit einem Coating beschichtet wird, welches funktionelle Gruppen
enthält, die als Protonendonoren oder als Elektronendonoren wirken, in eine
Polymermatrix eingebracht wird, die Polymermatrix mit dem eingebrachten gecoateten
Träger gegebenenfalls zu einer Form geformt wird, und der gecoatete Träger anschließend
mit Metallionen beladen wird.
Nach dieser Ausführungsform des Verfahrens wird also der gecoatete Träger im
unbeladenen Zustand, d. h. ohne dass zunächst Metallionen in das Coating eingelagert
wurden, in die Polymermatrix eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass die Polymermatrix
mit dem gecoateten Träger eine wesentlich höhere Temperaturstabilität aufweist als eine
Polymermatrix, in der Nanopartikel eingebracht wurden, die bereits mit Metallionen
beladen sind. Der Werkstoff läßt sich dadurch wesentlich einfacher verarbeiten,
beispielsweise extrudieren, da keine Schwierigkeiten mit Verfärbungen durch thermische
Belastung, beispielsweise während des Extrudierens, beobachtet werden. Das
fertiggestellte Werkstück kann dann anschließend mit Metallionen beladen werden.
Überraschenderweise können die in die Polymermatrix eingelagerten gecoateten
Trägerpartikel noch eine ausreichende Menge an Metallionen aufnehmen, sodass über
längere Zeit eine keimabtötende Wirkung erreicht werden kann.
Wie bereits weiter oben ausgeführt, können aus dem erfindungsgemäßen Compound
Werkstücke mit vorteilhaften Eigenschaften hergestellt werden. Gegenstand der Erfindung
ist daher auch ein Werkstück, bestehend aus dem oben beschriebenen erfindungsgemäßen
Compound. Die Werkstücke weisen eine keimabtötende Wirkung auf und lassen sich daher
vorteilhaft in Form von Artikeln für den medizinischen Bedarf herstellen, wie
beispielsweise Schläuche oder Auskleidungen von Leitungen oder sonstigen Hohlräumen,
welche über einen längeren Zeitraum steril gehalten werden müssen und bei denen die
Gefahr einer Kontamination mit Keimen gegeben ist.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung der oben beschriebenen
Nanopartikel als antimikrobielles oder bakteriostatisches Agens.
Die Erfindung wird anhand von Beispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Messkurve, in der die Änderung des pH-Wertes einer Silbersalzlösung bei
Absorption der Silberionen an gecoatete Nanopartikel gegen die Menge an
zugegebenen Silberionen aufgetragen ist;
Fig. 2 eine Messkurve, in welcher der pH-Wert und die Menge an freien Silberionen
gegen die Menge an Silberionen aufgetragen ist, die zu einer Suspension von
gecoateten Nanopartikeln zugegeben wird;
Fig. 3 eine Messkurve der Silberionenfreisetzung bei sukzessiver HNO3-Zugabe;
Fig. 4 Temperaturgravimetrie-Kurven der silberfreien Probe (a) und einer Kurve nach
Silberablösung (b).
Die Herstellung der Nanopartikel erfolgte analog dem in der DE 198 21 665 A1
beschriebenen Verfahren.
Eine Mischung aus 89 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 571,2 g Wasser und 571,2 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 50°C erhitzt. Es werden zuerst
121,44 g Tetraethoxysilan (98%) und anschließend eine auf 40°C erwärmte Mischung aus
13,38 g wässriger Polyethyleniminlösung (22,2 Gew.-%) und 311,04 g Ethanol schnell
zugegeben. Die Suspension wird 5 Stunden bei 50°C gerührt.
Nach dem Abkühlen auf Raumtemperatur werden die mit Polyethylenimin modifizierten
Nanopartikel abfiltriert und mehrmals mit Wasser gewaschen. Die Trocknung erfolgt über
mehrere Tage bei 80°C im Trockenschrank.
Es wurde ein weißes, rieselfähiges Pulver erhalten.
Eine Mischung aus 89 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 571,2 g Wasser und 571,2 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 50°C erhitzt. Hierzu wird eine
auf 40°C erwärmte Mischung aus 13,38 g wässriger Polyethyleniminlösung (22,2 Gew.-%)
und 311,04 g Ethanol zugegeben. Unter Rühren werden 121,44 g Tetraethoxysilan (98%)
zugegeben. Die Suspension wird 5 Stunden bei 50°C gerührt.
Nach dem Abkühlen auf Raumtemperatur werden die mit Polyethylenimin modifizierten
SiO2-Nanopartikel abfiltriert und mit Wasser mehrmals gewaschen. Die Trocknung erfolgt
über mehrere Tage bei 80°C im Trockenschrank.
Es wurde ein weißes, rieselfähiges Pulver erhalten, das einen im Vergleich zu dem in
Beispiel 1 erhaltenen Pulver höheren Gehalt an Polymer aufweist.
Eine Mischung aus 89 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 571,2 g Wasser und 571,2 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 50°C erhitzt. Hierzu wird eine
auf 40°C erwärmte Mischung aus 13,38 g wässriger Polyethyleniminlösung (22,2 Gew.-%)
und 311,04 g Ethanol zugegeben. Nach Homogenisierung wird während 8 Stunden 121,44 g
Si(OEt)4 (98%) zugegeben. Die Suspension wird über Nacht bei 50°C gerührt. Nach der
Filtration wird mit Wasser mehrmals gewaschen. Die Trocknung erfolgt über mehrere
Tage bei 80°C im Trockenschrank.
Es wurde ein weißes, rieselfähiges Pulver erhalten.
Eine Mischung aus 22,25 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 142,8 g Wasser und 142,8 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 50°C erhitzt. Dann werden
30,36 g Tetraethoxysilan (98%) zugegeben. 12,43 g carboxymethyliertes Polyimin
(Lupasol® wasserfrei, BASF AG, Ludwigshafen) werden mit Wasser auf 24,91 g ergänzt
und 77,76 g Ethanol zugegeben. Hierbei bildet sich eine Emulsion. Diese wird rasch zur
ammoniakalischen Lösung des Tetraethoxysilans gegeben. Die Suspension wird für 5
Stunden bei 50°C gerührt und dann auf Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wird
abfiltriert und mehrmals mit Wasser gewaschen. Die Trocknung erfolgt über mehrere Tage
bei 80°C im Trockenschrank.
Es wurde ein weißes, rieselfähiges Pulver erhalten. Im Vergleich zu dem in Beispiel 1
erhaltenen Pulver ist das in Beispiel 4 erhaltene Pulver deutlich feiner und weicher.
Eine Mischung aus 22,25 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 142,8 g Wasser und 142,8 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 70°C erhitzt. Dann werden
30,36 g Tetraethoxysilan (98%) zugegeben. 11,84 g eines aufgeschmolzenen Polyimins,
welches mit 60 Mol.% Laurinsäure amidiert ist, werden mit 70°C warmen Wasser auf
53,82 g ergänzt und 77,76 g 70°C warmes Ethanol zugegeben, wobei eine Emulsion
entsteht. Diese wird rasch zur ammoniakalischen Lösung des Tetraethoxysilans gegeben.
Die Suspension wird für 5 Stunden bei 70°C gerührt und anschließend auf
Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wird abfiltriert und mit 60°C heißem Wasser
mehrmals gewaschen. Die Trocknung erfolgt über mehrere Tage bei 50°C im
Trockenschrank und anschließend noch über Nacht mit Hilfe von P2O5 an der Ölpumpe.
Es wurde ein leicht gelbes, rieselfähiges Pulver erhalten.
Eine Mischung aus 22,25 g wässrigem Ammoniak (25 Gew.-%), 142,8 g Wasser und 142,8 g
wässrigem Ethanol (96 Gew.-%) werden unter Rühren auf 40°C erhitzt. Nach Zugabe
von 8,96 g Kieselgel (0,04 bis 0,063 mm) wird eine 40°C warme Emulsion von 3,34 g
eines aufgeschmolzenen Polyimins, welches mit 15 Mol.% Stearinsäure amidiert ist in
11,89 g Wasser und 77,54 g Ethanol hinzugefügt. Die Suspension wird für 5 Stunden bei
40°C gerührt. Anschließend wird der Niederschlag abfiltriert, mit warmen Wasser
gewaschen und an der Ölpumpe bei Raumtemperatur getrocknet.
Es wurde ein weißes, rieselfähiges Pulver erhalten, das aus kugelartigen Partikeln besteht.
Der Polyethyleniminanteil auf den Siliciumdioxidnanopartikeln wurde jeweils
thermogravimetrisch ermittelt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 angegeben.
45,03 g der mit Polyethylenimin gecoateten Siliciumdioxidnanopartikel werden fein
zerrieben und unter Stickstoff in 750 ml Wasser suspendiert. Zu dieser Lösung werden 25 ml
einer Lösung von 5,948 g AgNO3 in 50 ml Wasser gegeben. Die Suspension wird für 5
Stunden gerührt und dann der Niederschlag über einen Büchnertrichter abfiltriert. Der
Rückstand wird mit destilliertem Wasser solange gewaschen, bis ein Silbernachweis mit
Cl- negativ verläuft. Die Trocknung erfolgt unter reduziertem Druck bei 50°C im
Trockenschrank.
2 g der mit Polyethylenimin gecoateten Siliciumdioxidnanopartikel werden in 200 ml
Wasser und 5 ml 0,1 M NaNO3 als Leitelektrolyt für eine konstante Ionenstärke (ISA)
suspendiert. Dazu wird in 200 µl Schritten eine hochverdünnte wässrige Silbernitratlösung
(0,05 Mol/l) zugegeben. Der pH-Wert wird alle 120 s registriert und gegen die
Silbermenge aufgetragen. Zur Messung des Kurvenverlaufs von reinem Polyethylenimin
wurden 912,3 mg wasserfreies Polyimin in 200 ml Wasser gelöst und analog untersucht.
Die Ergebnisse sind in Fig. 1 dargestellt. Dabei zeigt Kurve (a) die Änderung des pH-
Wertes für reines Polyethylenimin, Kurve (b) den Verlauf für SiO2-Nanopartikel, die mit
ca. 35 Gew.-% Polyethylenimin belegt sind und Kurve (c) den Verlauf für SiO2-Partikel,
die mit ca. 26 Gew.-% Polyethylenimin belegt sind.
Die gecoateten Nanopartikel mit dem höheren Polyethyleniminanteil (Kurve (b)), zeigen
zu Beginn der Messung einen höheren pH-Wert als die Nanopartikel mit einem niedrigeren
Polyethyleniminanteil (Kurve (c)). Der pH-Wert nähert sich bei höherem
Polyethyleniminanteil auch asymptotisch einem höheren pH-Wert an, als bei den
Nanopartikeln mit einem niedrigeren Polyethyleniminanteil. Bei reinem Polyethylenimin
(Kurve (a)), wird zwar auch Silber koordiniert, der pH-Wert nimmt jedoch kaum ab. Bei
den gecoateten Nanopartikeln erfolgt die Bindung der Silberionen also unter Abspaltung
eines Protons, während bei freiem Polyethylenimin sich der Grad der Metallionenbindung
durch den p-H-Wert steuern lässt.
253,9 mg der mit Polyethylenimin modifizierten Siliciumdioxidnanopartikeln werden in 50 ml
Wasser und 5 ml 2 M KNO3 (ISA) suspendiert. Zur Detektion von Silber wird eine
silbersensitive Elektrode verwendet. Alle 300 s wird jeweils nach Aufnahme der
Messwerte 50 µl einer 0,1 M AgNO3-Lösung zugegeben. Der pH-Wert und die Menge der
freien Silberionen werden gegen die Menge der zugegebenen Menge an Silberionen
aufgetragen. Die Kurven sind in Fig. 2 dargestellt.
Zu 236,4 mg mit Polyethylenimin modifizierten Siliciumdioxidnanopartikeln in 50 ml
Wasser und 5 ml 2 M KNO3 (ISA) werden 0,4 ml 0,1 M AgNO3 rasch zugegeben. Der pH-
Wert und die Menge der freien Silberionen werden anfangs alle 5 s registriert, später in
Abständen von 30 s, 60 s, 120 s und 300 s. Die Messung wird ca. 8 Stunden fortgesetzt.
Der pH-Wert und die Silberionenkonzentration werden gegen die Zeit aufgetragen und
beide Messkurven, pH-Wert und Silberionenkonzentration auf einem Dualanalogschreiber
gegeneinander aufgetragen.
4 g der mit Silberionen beladenen Siliciumdioxidnanopartikel werden unter Stickstoff in
50 ml Wasser aufgenommen. Hierzu werden 20 ml verdünnte HNO3 gegeben. Die
Suspension wird 2 Stunden gerührt. Nach Filtration über einen Büchnertrichter wird mit
ca. 20 ml Wasser nachgewaschen. Das Filtrat wird in einen 250 ml-Messkolben quantitativ
überführt und mit Wasser zu Marke ergänzt (Prüflösung).
50 ml Prüflösung aus Beispiel 11 werden mit 3 ml einer Fe3+-haltigen Indikatorlösung
versetzt und mit Wasser auf etwa 100 ml verdünnt. Mit 0,1 M NH4SCN-Maßlösung wird
unter Rühren bis zum Verbleib einer schwachen Rotfärbung titriert. 1 ml
Ammoniumthiocyanatlösung (0,1 M) entspricht 10,7868 mg Ag.
50 ml der silberhaltigen Prüflösung aus Beispiel 11 werden mit 5 ml 2 M KNO3 (ISA)
versetzt und vermessen.
Die in den Beispielen 11.1 und 11.2 gemessenen Werte sind in Tabelle 2
zusammengefasst.
2 g der mit Silberionen beladenen Siliciumdioxidnanopartikel werden in 50 ml Wasser und
5 ml 2 M KNO3 (ISA) aufgenommen. In 0,2 ml-Schritten wird 1 M HNO3 bzw. verdünnte
HBF4 (0,8 M) zugegeben. Mit einer silbersensitiven Elektrode wird die Menge der freien
Silberionen aufgezeichnet und gegen die zugegebene Menge an HNO3 aufgetragen. Der
Vorgang wird fortgesetzt bis sich bei erneuter HNO3-Zugabe keine Veränderung des
Messwerts ergibt. Die Messkurve ist in Fig. 3 dargestellt.
Der Kurvernverlauf lässt eine Initialisierungsphase bis ca. 0,8 ml 1 M HNO3 erkennen, in
welcher die Silberionenkonzentration nur unwesentlich ansteigt. Hierauf erfolgt ein steiler
Anstieg der Konzentration an freien Silberionen, welcher zwischen 4 und 6 ml kurzzeitig
abflacht und anschließend erneut ansteigt und einen maximalen Endwert erreicht. Die
Abflachung des Kurvenverlaufs deutet auf ein Puffersystem hin.
4 g der mit Silberionen beladenen Siliciumdioxidnanopartikel werden in 50 ml Wasser mit
5 ml abgerauchter 65%-iger HNO3 versetzt und unter Stickstoff für 2 Stunden gerührt. Der
Filterrückstand wird abfiltriert, bei 50°C getrocknet und thermogravimetrisch untersucht.
Das Ergebnis wird mit den silberfreien Analogen, d. h. dem unbeladenen gecoateten Träger
verglichen. Die Messkurven sind in Fig. 4 dargestellt. Kurve (a) zeigt die Kurve für
silberfreie modifizierte SiO2-Nanopartikel und Kurve (b) die Kurve für SiO2-Nanopartikel,
welche zunächst mit Silberionen belegt wurden, wobei anschließend das Silber wieder
entfernt wurde.
150 mg mit Silberionen beladene gecoatete Siliciumdioxidnanopartikel werden in 2 ml
DMF gegeben und unter Eiskühlung mit Ultraschall behandelt bis nur noch extrem feine
Partikel vorhanden sind. Diese Suspension wird zu 10 g Basispolymer gegeben, welches
aus einer Lösung von 100 g Polyurethan in 700 g DMF besteht. Nach Homogenisierung
durch mechanisches Rühren wird die Suspension in eine vorher auf 50°C temperierte Form
gegossen. Mit einem Heißluftfön wird der Hauptteil des Lösungsmittels abgedampft, bis
die Viskosität der Masse deutlich angestiegen ist und sich zu einer honigartigen, kaum
mehr fließfähigen Masse verfestigt hat. Die Form wird in einen Trockenschrank überführt,
wo für weitere 5 Tage bei 50°C getrocknet wird. Verbleibendes DMF wird über mehrere
Tage im Hochvakuum entfernt.
2,025 g Polyurethan werden innerhalb von 90 s den Extrudierschnecken zugeführt. Die
Gerätetemperatur beträgt 220°C, die Umdrehungsgeschwindigkeit der Extrudierschnecken
100 U/min. Anschließend erfolgt die Zugabe von 0,45 g der mit Silberionen beladenen
gecoateten Siliciumdioxidnanopartikel sowie von weiteren 2,025 g Polyurethan. Der
Polyurethanstrang wird auf ein Aluminiumblech abgelassen und auf Raumtemperatur
abgekühlt. Es wurde ein brauner bis schwarzer Polyurethanstrang erhalten.
Analog Beispiel 15 wurde ein Polyurethanstrang hergestellt, wobei jedoch gecoatete
Nanopartikel zugegeben wurden, die noch nicht mit Silberionen beladen worden waren.
300 mg des Polyurethanstrangs werden in einem Zweihalskolben in 50 ml
Silbernitratlösung eingelegt und gerührt. Die Silbernitratlösung wird auf die folgende
Weise erhalten. Zunächst wird eine Stammlösung hergestellt, indem 788,4 mg AgNO3 und
20 ml 0,1 M HNO3 mit destilliertem Wasser auf 250 ml ergänzt werden. Mit dieser
Stammlösung wird eine Verdünnung 1 hergestellt, indem 50 ml der Stammlösung und 5 ml
2 M KNO3 (ISA) mit destilliertem Wasser auf 100 ml ergänzt werden. Mit der
Verdünnung 1 wird eine Verdünnung 2 hergestellt, indem 5 ml aus Verdünnung 1 und 5 ml
2 M KNO3 (ISA) mit destilliertem Wasser auf 100 ml verdünnt werden. Die als
Verdünnung 2 erhaltene Silberlösung wird für die Belegung des PU-Strangs verwendet.
Die Silbernitratlösung hat dabei eine Ag+-Konzentration von ca. 50 mg/l. Die Bestimmung
der in der Lösung verbleibenden Ag+-Ionen erfolgt im Dunkeln. Sofort nach Kontakt des
Silbernitratstandards mit dem Polyurethanstrang werden die Elektroden in die Lösung
eingetaucht, der Glaskolben weitestgehend dicht verschlossen und alle 20 min ein
Messwert registriert. Die Konzentration der freien Silberionen wird gegen die Zeit
aufgetragen.
Nach Beendigung der Messung wird die Elektronendrift kontrolliert, indem man erneut
mehrere Standardlösungen aus der Stammlösung herstellt und die Standardwerte mit den
Messwerten vergleicht. Die erhaltene Kurve ist in Fig. 1 dargestellt. Man erkennt deutlich
die Abnahme der freien Silberionen in der Lösung während 24 h. Quantitativ kann die
aufgenommene Silbermenge zu 0,2 Gew.-%, bezogen auf den Polyurethanprobekörper,
bestimmt werden. Ein Silberniederschlag oder eine Ausfüllung von Silbersalzen konnte
nicht beobachtet werden.
Das zu untersuchende Material wurde 60 min. mit Staphyloccocus Epidermidis O-47 bei
37°C inkubiert. Anschließend werden die Proben in ein nährstoffarmes Milieu überführt, in
welches nun die mehr oder weniger vitalen Tochterzellen abgegeben werden.
Anschließend wird Vollmedium, d. h. nährstoffreiches Substrat, zugeführt und die Zahl der
vitalen Zellen bzw. die Proliferationsgeschwindigkeit gemessen. Dies geschieht durch
Aufzeichnung der Trübung, welche durch Messung der optischen Dichte bei 578 nm
verfolgt werden kann. Nimmt diese zu, d. h. tritt Wachstum ein, zeigt sich dies durch eine
ansteigende Kurve, bleibt eine Trübung aus, so verharrt der Graph auf der Basislinie.
In einer ersten Versuchsreihe wurden gemäß der oben angegebenen allgemeinen
Arbeitsvorschrift die mit Silber beladenen gecoateten Siliciumdioxidnanopartikel getestet.
Für jede Probe wurde eine Vierfachbestimmung durchgeführt. Die Wachstumskurven sind
in Fig. 2 dargestellt. Fig. 2a zeigt dabei die Wachstumskurve bei Verwendung von mit
Polyethylenimin gecoateten SiO2-Nanopartikeln, die mit 2,5 Gew.-% Silberionen
(berechnet als Metall) beladen waren. In keiner der Versuche konnte eine Zunahme der
Bakterienzahl gemessen werden, während im Kontrollversuch, dem keine Nanopartikel
beigegeben waren, eine deutliche Zunahme der Wachstumskurve festgestellt werden
konnte.
In einer weiteren Versuchsreihe wurden die in Beispiel 14 hergestellten Polyurethanfilme
auf ihre keimabtötende Wirkung getestet. Um Reste von DMF zu entfernen, wurden die
Prüffilme für den Biotest noch für mehrere Tage in ein Hochvakuum eingebracht. Die
Wachstumskurven sind in Fig. 3 dargestellt. Dabei zeigt Reihe 1 die Ergebnisse, die mit
einem reinen Polyurethanfilm erhalten wurden. In Reihe 2 sind die Ergebnisse für eine
Polyurethanfilm mit silberhaltigen gecoateten Siliciumdioxidnanopartikeln (0,32 Gew.-%
Ag) dargestellt. Reihe 3 zeigt die Ergebnisse für einen Polyurethanfilm mit silberhaltigen
gecoateten Siliciumdioxidnanopartikeln (0,53 Gew.-% Ag). Reihe 4 zeigt die Ergebnisse,
die mit einem Polyurethanfilm erhalten wurden, in den silberfreie gecoatete
Siliciumdioxidnanopartikel eingearbeitet wurden. Der Figur ist eindeutig zu entnehmen,
dass die Polyurethanfilme mit silberhaltigen gecoateten Siliciumdioxidnanopartikeln gute
antimikrobielle Eigenschaften besitzen. Die Tests zeigen, dass die silberhaltigen
gecoateten Siliciumdioxidnanopartikel auch noch in einer Polyurethanmatrix genügend
Wirksamkeit gegenüber Organismen aufbringen.
In einem weiteren Versuch wurde die antimikrobielle Wirksamkeit des in Beispiel 16
erhaltenen Polyurethanstrangs überprüft. Um anhaftendes Silbernitrat zu entfernen, wurde
der Strang zunächst 8 h in destilliertem Wasser gerührt, anschließend mehrmals mit
Wasser gespült und erneut zweimal je 2 h mit Wasser nachbehandelt. Die mit dem Biotest
erhaltenen Wachstumskurven sind in Fig. 4 dargestellt. Dabei zeigt die Reihe 1 die
Ergebnisse, die mit dem nachträglich mit Silberionen belegten Polyurethanstrang erhalten
wurden. Reihe 2 zeigt die Ergebnisse für einen Strang, der mit metallischem Silber belegt
war. Während bei dem mit Silberionen belegten Strang eine deutliche Verlangsamung des
Bakterienwachstums beobachtet werden konnte, trat bei dem mit einem konventionellen
silberhaltigen Polyurethanstrang durchgeführten Test eine deutlich geringere Verzögerung
des Bakterienwachstums auf. Bei der Interpretation der Messergebnisse muss insbesondere
die sehr niedrige Silberionenkonzentration von 0,22 Gew.-% beim nachträglich mit
Silberionen belegten Polyurethanstrang (Reihe 1) berücksichtigt werden.
In einer weiteren Versuchsreihe wurde ein Polyurethanstrang verwendet, der eine größere
Menge an Silberionen umfaßte. Dazu wurde der Polyurethanstrang wie in Beispiel 16
beschrieben mit einer Silberionenlösung behandelt, welche 45,76 mg Ag+ in 50 ml
enthielt. Die Ergebnisse des Biotests sind in Fig. 4b dargestellt. Reihe 1 zeigt dabei den
nachträglich mit Silberionen belegten Polyurethanstrang während in Reihe 2 ein
vergleichbarer Strang auf Basis von metallischem Silber dargestellt ist. In Reihe 1 ist
eindeutig eine bakterizide Wirkung vorhanden, während in Reihe 2 lediglich eine geringe
bakteriostatische Wirkung erkennbar ist. Dieses Ergebnis zeigt eindeutig, dass bei einer
höheren nachträglichen Silberbelegung eine hervorragende Wirksamkeit erreicht werden
kann.
Claims (37)
1. Nanopartikel, umfassend einen Träger und ein den Träger umgebendes Coating,
welches funktionelle Gruppen enthält, die als Protonendonor oder als
Elektronendonor wirken, wobei von zumindest einem Teil der funktionellen
Gruppen Metallionen reversibel gebunden sind.
2. Nanopartikel nach Anspruch 1, wobei die funktionelle Gruppe ausgewählt ist aus
einer Gruppe die gebildet ist aus -COOH, -COO-, -CON-, -CONH-, -CONH2, -SH,
-SOH, -SO2H, -SO3H, -S-, -SO-, -SO2-, -NH2, -NOH, -NO2H, -NH-, -NO-, -OH, -
O-, -SiOH, -Si(OH)2, -Si(OH)3, -SiO-, -Si(O-)2, -Si(O-)3, -PH-, -PH2-, -PO-, -POH-,
-POH2, -PO2-, -PO2H-, -PO2H2, -PO3-, -PO3H-, -PO3H2, -PO4-, -PO4H, -PO4H2.
3. Nanopartikel nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Coating von einem Polymeren
gebildet wird, das ein Molekülgewicht von 100 bis 107 g/mol, vorzugsweise 500 bis
107 g/mol aufweist.
4. Nanopartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Polymere ein
Polyalkylenpolyamin ist.
5. Nanopartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Polymere ein
Polyalkylenpolyimin ist.
6. Nanopartikel nach Anspruch 5, wobei das Polyalkylenpolyimin eine Struktur der
Formel I aufweist,
wobei R1, R2, R3, R4 unabhängig voneinander bedeuten:
-H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe mit 5 bis 20 Kohlenstoffatomen oder eine Aralkylgruppe mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen;
A, B unabhängig voneinander:
-(CR5R6)-, -C(O)-O-, -C(O)-, -C(O)-N(R5)-, -S-, -S(O)-, -S(O)2-, -N(R5)-, -O-, -Si(R7R8)-O-, -P(R5)-, -P(O)-, -P(OH)-, -P(O)2-, -P(O)(OH)-, -P(O)(OH)-O-, -O-P(O)2-O-,
wobei A und B in beliebiger Reihenfolge angeordnet sein können;
C: -H, -CH3, -COOH, -CONH2, -SH, -SOH, -SO2H, -SO3H, -NH2, -NHOH, -OH, -SiH2OH, -SiH(OH)2, -Si(OH)3, -PH2, -P(O)H2, -PH(O)OH, -P(O)(OH)2, -O-P(O)(OH)2;
R5, R6: unabhängig voneinander H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen;
R7, R8: R5, R6, OR5, OR6;
m: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
n: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
o: eine ganze Zahl zwischen 0 und 1000;
x: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
y: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
wobei x + y ≧ 1;
E: eine übliche Endgruppe;
R9, R10: -H, -(AmBn)o-C.
wobei R1, R2, R3, R4 unabhängig voneinander bedeuten:
-H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe mit 5 bis 20 Kohlenstoffatomen oder eine Aralkylgruppe mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen;
A, B unabhängig voneinander:
-(CR5R6)-, -C(O)-O-, -C(O)-, -C(O)-N(R5)-, -S-, -S(O)-, -S(O)2-, -N(R5)-, -O-, -Si(R7R8)-O-, -P(R5)-, -P(O)-, -P(OH)-, -P(O)2-, -P(O)(OH)-, -P(O)(OH)-O-, -O-P(O)2-O-,
wobei A und B in beliebiger Reihenfolge angeordnet sein können;
C: -H, -CH3, -COOH, -CONH2, -SH, -SOH, -SO2H, -SO3H, -NH2, -NHOH, -OH, -SiH2OH, -SiH(OH)2, -Si(OH)3, -PH2, -P(O)H2, -PH(O)OH, -P(O)(OH)2, -O-P(O)(OH)2;
R5, R6: unabhängig voneinander H, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen;
R7, R8: R5, R6, OR5, OR6;
m: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
n: eine ganze Zahl zwischen 0 und 10;
o: eine ganze Zahl zwischen 0 und 1000;
x: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
y: eine ganze Zahl zwischen 0 und 107;
wobei x + y ≧ 1;
E: eine übliche Endgruppe;
R9, R10: -H, -(AmBn)o-C.
7. Nanopartikel nach Anspruch 6, wobei das Polyalkylenpolyimin weiter
Struktureinheiten der Formel II umfasst,
in der R1 und R2 die in Anspruch 6 angegebene Bedeutung aufweisen und z eine ganze Zahl zwischen 0 und 107 ist.
in der R1 und R2 die in Anspruch 6 angegebene Bedeutung aufweisen und z eine ganze Zahl zwischen 0 und 107 ist.
8. Nanopartikel nach Anspruch 6 oder 7, wobei das Polyalkylenpolyimin mit einem
Vernetzer vernetzt ist.
9. Nanopartikel nach Anspruch 8, wobei der Vernetzer ausgewählt ist aus der Gruppe,
die gebildet ist von (Poly)alkylenpolyhalogeniden,
(Poly)alkylenglykolbisglycidylethern, Alkylencarbonaten, Harnstoff,
monoethylenisch ungesättigten Carbonsäuren, mindestens zweibasischen
gesättigten Carbonsäuren oder Polycarbonsäuren sowie deren Ester, Amide und
Anhydride, Umsetzungsprodukten von Polyetherdiaminen, Alkylendiaminen,
Polyalkylenpolyaminen, (Poly)alkylenglykolen, und deren Gemische mit
monoethylenisch ungesättigten Carbonsäuren, Estern, Amiden und Anhydriden,
wobei die Umsetzungsprodukte mindestens zwei ethylenisch ungesättigte
Doppelbindungen, Carbonsäureamid-, Carboxyl- oder Estergruppen als funktionelle
Gruppe enthalten, mindestens zwei Aziridinogruppen enthaltende
Umsetzungsprodukte von Dicarbonsäureestern mit Ethylenimin.
10. Nanopartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Träger aus
einem anorganischen Material gebildet ist.
11. Nanopartikel nach Anspruch 10, wobei das anorganische Material ausgewählt ist
aus einer Gruppe, die gebildet ist aus Ag, Au, Ni, Pd, Pt, Cr, Cu, Co, Rh, Ru, Ti,
Sn, Al sowie deren Oxiden.
12. Nanopartikel nach Anspruch 10 oder 11, wobei das anorganische Material SiO2 ist.
13. Nanopartikel nach Anspruch 12, wobei das SiO2 in situ erzeugt worden ist.
14. Nanopartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das gebundene
Metallion ein antimikrobiell wirksames Metallion ist.
15. Nanopartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Metallion
ausgewählt ist aus einer Gruppe die gebildet ist aus Ag(I), . . . (Bitte ergänzen),
insbesondere bevorzugt ein Ag(I)-Ion ist.
16. Nanopartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Nanopartikel
entlang seiner längsten Ausdehnung einen Durchmesser von 10 bis 500 nm,
vorzugsweise 20 bis 100 nm aufweist.
17. Nanopartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Nanopartikel
bezogen auf das Gewicht einen Anteil von Metallionen berechnet als Metall von
0,02 bis 5%, vorzugsweise 0,1 bis 3% aufweist.
18. Compound, umfassend eine Polymermatrix, in welcher Nanopartikel gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 17 eingebettet sind.
19. Compound nach Anspruch 18, wobei die Polymermatrix aus einem
thermoplastischen Kunststoff oder einem duroplastischen Kunststoff gebildet ist.
20. Compound nach Anspruch 18 oder 19, wobei der thermoplastische Kunststoff
ausgewählt ist aus einer Gruppe, die gebildet ist aus Polyethylen, Polypropylen,
Polystyrol, Polyurethan, Polyester, Polyamid und Siliconen
21. Compound nach Anspruch 18 oder 19, wobei der duroplastische Kunststoff
ausgewählt ist aus einer Gruppe, die gebildet ist aus Harnstoff-Formaldehydharzen,
Melamin-Formaldehydharzen, Harnstoff-Glyoxalharzen.
22. Verfahren zur Herstellung von Nanopartikeln nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
wobei ein Träger mit einem Coating beschichtet wird, welches funktionelle
Gruppen enthält, die als Protonendonatoren oder Elektronendonatoren wirken unter
Erhalt eines gecoateten Trägers, und der gecoatete Träger mit Metallionen beladen
wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei der Träger in einem Lösungsmittel suspendiert
wird, das Coating in dem Lösungsmittel gelöst wird und der Träger mit dem
Coating beschichtet wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 oder 23, wobei der Träger in situ in
Gegenwart des gelösten Coatings erzeugt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei die Metallionen während
des Beschichtens des Trägers mit dem Coating zugegeben werden.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 25, wobei das Lösungsmittel
ausgewählt ist aus einer Gruppe, die gebildet ist von Wasser, Alkoholen und deren
Gemischen.
27. Verfahren nach Anspruch 22, wobei der gecoatete Träger in einem ersten
Lösungsmittel suspendiert wird, die Metallionen in einem zweiten Lösungsmittel
gelöst werden, das mit dem ersten Lösungsmittel im Wesentlichen nicht mischbar
ist, und zum Beladen die Metallionen von dem zweiten Lösungsmittel in das erste
Lösungsmittel überführt werden.
28. Verfahren zur Herstellung eines Compounds nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
wobei Nanopartikel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17 in einen Kunststoff
eingebracht werden.
29. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Nanopartikel mechanisch in den Kunststoff
eingearbeitet werden.
30. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Nanopartikel während der Herstellung des
Kunststoffs in den Kunststoff einreagiert werden.
31. Verfahren nach Anspruch 28, wobei eine Suspension der Nanopartikel in einem
Lösungsmittel erzeugt wird, die Suspension mit dem Kunststoff, welcher ggf. mit
dem Lösungsmittel verdünnt sein kann, vereinigt wird unter Erhalt einer Mischung
aus der das Lösungsmittel entfernt wird.
32. Verfahren nach Anspruch 31, wobei die Nanopartikel unter Einwirkung von
Ultraschall suspendiert werden.
33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, wobei rasch ein erster Teil des Lösungsmittel
aus der Mischung entfernt wird, in einem Ausmaß, dass die Viskosität der
Mischung soweit erhöht wird, dass die Nanopartikel im Wesentlichen nicht mehr
absinken und anschließend das restliche Lösungsmittel entfernt wird.
34. Verfahren nach einem der Patentansprüche 31 bis 33, wobei während des
Verdampfens des Lösungsmittels eine Temperatur von höchstens 80°C,
vorzugsweise höchstens 50°C nicht überschritten wird.
35. Verfahren zur Herstellung eines Compounds nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
wobei ein gecoateter Träger, der erhalten wird, indem ein Träger mit einem Coating
beschichtet wird, welches funktionelle Gruppen enthält, die als Protonendonatoren
oder als Elektronendonatoren wirken, in eine Polymermatrix eingebracht wird, die
Polymermatrix mit dem eingebrachten gecoateten Träger ggf. zu einer Form
geformt wird, und der gecoatete Träger mit Metallionen beladen wird.
36. Werkstück, bestehend aus einem Compound nach einem der Ansprüche 18 bis 21.
37. Verwendung von Nanopartikeln nach einem der Ansprüche 1 bis 17 als
antimikrobielles oder bakteriostatisches Agens.
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