DE10116782A1 - Befestigungsvorrichtung für flächige Solarkomponenten - Google Patents
Befestigungsvorrichtung für flächige SolarkomponentenInfo
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Abstract
Die Erfindung richtet sich auf eine Befestigungsvorrichtung für flächige Solarkomponenten, wobei zwei oder mehrere langgestreckte Tragelemente, insbesondere Drahtseile, parallel zueinander angeordnet sind, wobei ferner an den Tragelementen wenigstens zwei zu diesen orthogonale, querschnittlich etwa U-, V-, I-, X-, Z- und/oder K-förmige Halteprofile festlegbar sind, wobei wenigstens zwei Halteprofile einander zugekehrte Öffnungsseiten aufweisen, in die eine Solarkomponente mit je einer Kante einschiebbar und/oder eingeschoben ist, und wobei die Halteprofile durch an den Tragelementen festlegbare Spann- oder Klemmelemente aufeinander zu bzw. an eine dazwischen eingesetzte Solarkomponente heranschieb- und/oder anpressbar und in dieser Position festlegbar sind.
Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Befestigungsvorrichtung für flächige
Solarkomponenten, wobei zwei oder mehrere langgestreckte Tragelemente,
insbesondere Drahtseile, parallel zueinander angeordnet sind.
Es stellt ein Problem dar, an solchen Tragelementen flächige Solarkomponenten
nahezu beliebiger Größen festzulegen.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung vor, dass
- a) an den Tragelementen wenigstens zwei zu diesen etwa orthogonale, querschnittlich etwa U-, V-, I-, X-, Z- und/oder K-förmige Halteprofile festlegbar sind, wobei wenigstens zwei Halteprofile einander zugekehrte Öffnungsseiten aufweisen, in die eine Solarkomponente mit je einer Kante einschiebbar und/oder eingeschoben ist,
- b) und dass die Halteprofile durch an den Tragelementen festlegbare Spann- oder Klemmelemente aufeinander zu bzw. an eine dazwischen eingesetzte Solarkomponente heranschieb- und/oder anpressbar und in dieser Position festlegbar sind.
Durch die von zwei Schenkeln gebildete Öffnungsseite können Solarelemente
unabhängig von deren Breite gehalten werden. Die längs der Tragelemente
verschiebbaren und sodann festlegbaren Spann- oder Klemmelemente erlauben eine
Anpassung an unterschiedliche Längen der betreffenden Solarelemente.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass die Schenkel eines Halteprofils von ihrer
gemeinsamen Kante oder einem rückwärtigen Verbindungssteg in Richtung auf ihre
freie Öffnungskante divergieren, bspw. in einem Winkel von 30° bis 60°, so dass sich
der von diesen Schenkeln eingeschlossene Schlitz zu seinem Boden hin verjüngt.
Hiermit ist eine Anpassungsmöglichkeit auch an unterschiedliche Stärken der
Solarelemente gegeben, indem dieselben je nach ihrer Stärke weiter oder weniger tief
in den durch die betreffenden Schenkel gebildeten Schlitz einschiebbar sind.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der von zwei Schenkeln eingeschlossene
Schlitz eines Halteprofils durch einen elastischen Werkstoff, insbesondere eine
wetterfesten Schaumstoff, ausgekleidet ist. Dieser Werkstoff schützt einerseits die
Solarmodule bei der Montage und sorgt anschließend für einen festen, spielfreien Sitz
des betreffenden Elements.
Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass an einem Halteprofil vorzugsweise
an einer freien Längskante wenigstens ein Steg zum Festlegen an einem oder
mehreren Spann- oder Klemmelementen vorgesehen ist. Somit ist eine Verankerung
durch Formschluß möglich, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
Die Erfindung zeichnet sich ferner aus durch zwei Befestigungsstege pro Halteprofil,
die vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene verlaufen, sich jedoch in
entgegengesetzten Richtungen erstrecken. Durch Umgreifen zweier derartiger Stege
ist eine unlösbare Verbindung geschaffen, wobei dennoch ein Aufschieben eines
Spann- oder Klemmelements auf ein Halteprofil von dessen Stirnseite her jederzeit
möglich ist.
Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass ein Halteprofil Ausnehmungen
zum Ein- oder Hindurchführen eines Spann- oder Klemmelements oder eines
Tragelements aufweist. Es handelt sich hierbei um eine Alternative, bei der zwar ein
stirnseitiges Aufschieben nicht mehr möglich ist, wobei jedoch ein Lösen nahezu
unmöglich ist, insbesondere dann, wenn die Ausnehmungen einen ösenförmig
geschlossenen Rand aufweisen.
Weitere Vorzüge ergeben sich dadurch, dass die Spann- oder Klemmelemente
vorzugsweise umgebogene Laschen zum Umgreifen von Befestigungsstegen oder
zum Eingreifen in Befestigungsausnehmungen eines Halteprofils aufweisen. Derartige
Laschen können leicht aus einem ebenen Zuschnitt gebogen werden. Dadurch ist es
möglich, ein Spann- oder Klemmelement aus einem Blech bspw. aus einem rostfreien
oder verzinkten bzw. verzinkbaren Stahl oder Eisen mit einfachsten Mitteln wie
Ausstanzen und anschließendem Biegen herzustellen. Die Biegekanten können
hierbei wahlweise in Richtung der Halteprofile oder in Richtung der Tragelemente
verlaufen.
Die Erfindung erfährt eine vorteilhafte Ausgestaltung dadurch, dass an einem Spann-
oder Klemmelement wenigstens zwei in etwa entgegengesetzten Richtungen
weisende, bspw. umgebogene Befestigungslaschen vorgesehen sind. Diese Laschen
korrespondieren mit in entgegengesetzten Richtungen weisenden Befestigungsstegen
eines Halteprofils und erlauben eine unlösbare Verbindung zwischen diesen
Elementen.
Ein weiteres, erfindungsgemäßes Merkmal liegt darin, dass an einem Spann- oder
Klemmelement wenigstens ein Element zum Umgreifen eines Tragelements
vorgesehen ist. Auch bei der Schnittstelle zwischen Tragelement und Spann- oder
Klemmelement bringt ein Formschluß ein hohes Maß an Sicherheit.
Es hat sich bewährt, dass das Element zum Umgreifen eines Tragelements einen
haken- oder ösenartigen Zuschnitt aufweist. Ein hakenartiger Zuschnitt hat den Vorteil,
dass das Spann- oder Klemmelement nach Installation des Tragelements aufsteckbar
ist.
Eine vorteilhafte Anordnung läßt sich dadurch finden, dass an einem Spann- oder
Klemmelement wenigstens eine an einem Tragelement form- und/oder reibschlüssig
festlegbare Vorrichtung vorgesehen ist. Diese Vorrichtung dient der unverrückbaren
Arretierung des Spann- oder Klemmelements an dem Tragelement nach
Heranschieben desselben zusammen mit dem aufgesteckten Halteprofil an ein
eingelegtes Solarmodul.
Die Erfindung bietet ferner die Möglichkeit, dass die an einem Tragelement form-
und/oder reibschlüssig festlegbare Vorrichtung durch ein bügelförmiges Element mit
einer U- oder hakenförmigen Gestalt gebildet ist, das durch eine oder mehrere
Öffnungen des Spann- oder Klemmelements hindurchsteckbar ist. Ein U-Bügel
umgreift zusammen mit dem Spann- oder Klemmelement ein Tragelement vollständig
und kann sich daher versehentlich unter keinen Umständen lösen.
Eine weitere Optimierung läßt sich dadurch erreichen, dass das bügelförmige Element
mittels einem ein Gewinde an seinen Durchsteckenden umgreifenden Schraubelement
festziehbar ist. Hierbei lassen sich mit einfachsten Werkzeugen extrem hohe
Arretierungskräfte erzielen.
Vorzugsweise ist das Spann- oder Klemmelement derart ausgebildet, dass gleichzeitig
mit der bspw. reibschlüssigen Arretierung des Spann- oder Klemmelements an einem
Tragelement auch eine unverrückbare, insbesondere reibschlüssige Arretierung
gegenüber dem Halteprofil erfolgt. Solchenfalls kann im Idealfall bspw. durch
Anziehen einer einzigen Schraube die gesamte Verbindung von dem Halteprofil über
das Spann- oder Klemmelement bis hin zu dem Tragelement hergestellt werden.
Vorzugsweise ist die Verbindung zu dem Halteprofil durch ein dieses teilweise
übergreifendes Element bewerkstelligt, das bspw. elastisch gegen das Tragelement
preßbar ist, vorzugsweise unter dem Einfluß einer Spannschraube. Diese Anpreßkraft
wird wiederum von einem gegenüberliegenden Bereich des Spann- oder
Klemmelements aufgenommen.
Der Erfindungsgedanke erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass an einem
Tragelement zwischen je zwei festgelegten Spann- oder Klemmelementen je ein
elastisches Abstützeelement, bspw. aus einem wetterfesten Schaumstoff,
aufgeschoben ist. Dieses kann bei Verlegung der Tragelemente längs einer Wand,
Mauer oder eines Dachs zu einer stabilen Lage der Solarmodule beitragen, so dass
die Verwendung von vorzugsweise metallischen Spanndrähten als Tragelement
mödlich ist. Die Elastizität der Abstützelemente sollte derart gewählt sein, dass
einerseits ein weicher Kontakt mit der betreffenden Fläche gewährleistet ist, damit
bspw. Dachziegel nicht beschädigt werden können. Andererseits soll bereits eine
kleine Verformung zu einer erheblichen Rückstellkraft führen, damit die Spann- oder
Klemmelemente wie auch die Halteprofile und insbesondere die Solarmodule selbst
nicht an der betreffenden Fläche anschlagen können.
Die Erfindung läßt sich dadurch ergänzen, dass das Abstützelement eine
langgestreckte, hohlzylindrische Gestalt aufweist, in deren Innenraum ein
langgestrecktes Tragelement eingelegt ist. Diese Gestalt sorgt für eine große
Kontaktfläche mit der betreffenden Fläche, woraus eine hohe Rückstellkraft resultiert.
Zur Perfektionierung der erfindungsgemäßen Konstruktion kann vorgesehen sein,
dass das hohlzylindrische Abstützelement einen radialen Längsschlitz aufweist, durch
den das Tragelement hindurchtreten kann. Dadurch gestaltet sich die Montage eines
derartigen Abstützelements als äußerst einfach: Es wird einfach auf die gewünschte
Länge zurechtgeschnitten und sodann über das Tragelement geschoben.
Bevorzugt ist umläuft der radiale Längsschlitz die Längsachse des hohlzylindrischen
Elements längs einer Schraubenlinie. Diese Schlitzgeometrie verhindert, dass sich das
Abstützelement versehentlich von dem Tragelement lösen könnte.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie
anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein Tragelement und ein darauf appliziertes
Spann- oder Klemmelement bei eingesetztem Halteprofil, etwa in
Richtung des Pfeils I aus Fig. 2;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Fig. 1;
Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Erfindung in einer der Fig. 1
entsprechenden Darstellung; sowie
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Fig. 3.
Langgestreckte Tragelemente 1 sind parallel zu einer Fläche 2, bspw. einer Wand,
einem Garagen- oder Hausdach, etc., verlegt, von denen in der Zeichnung nur ein
Tragelement 1 wiedergegeben ist. Es kann sich hierbei um Drahtseile handeln, die
mittels nicht dargestellter Spannvorrichtungen gespannt sind. Die Spannvorrichtungen
sind an der betreffenden Wand, Dachstuhl, etc. verankert. Anstelle von Drahtseilen 1
können auch Stangen mit vorzugsweise kreisförmigem oder regulär-vieleckigem
Querschnitt oder (Rund-)Rohre jeweils mit einem nach der zu überbrückenden Länge
variablen Durchmesser in dem Bereich von bspw. 1 bis 2 cm verwendet werden. Die
zu überbrückende Länge kann dabei etwa zwischen 2 und 5 m variieren; bspw. sollte
eine Dachfläche zwischen First und Traufe ohne zusätzliche Stützstellen belegt
werden.
An zwei Tragelementen 1 sind wenigstens zwei Halteprofile 3 mittels je zwei Spann-
oder Klemmelementen 4 festgelegt. Die Halteprofile 3 haben etwa einen I-förmigen
Querschnitt. Dieser kann aus zwei identischen U-Profilen 5 zusammengefügt sein,
bspw. zusammengeschweißt 6.
Ein U-Profil 5 hat einen Mittelsteg 7 und zwei Schenkel 8, 9. Der obere Schenkel 8
schließt zusammen mit dem Mittelsteg 7 einen etwa rechten Winkel ein, während der
untere Schenkel 9 von dem Mittelsteg 7 in Richtung auf seine freie Kante 10 nach
abwärts divergiert, bspw. in einem Winkel von 45°. Dadurch ist es möglich, ein
Solarmodul 11 unabhängig von dessen Stärke in den Schlitz zwischen den beiden
Schenkeln 8, 9 einzuschieben und darin festzuklemmen.
Damit hierbei das Solarmodul 11 nicht beschädigt wird, ist der durch den Mittelsteg 7
und die beiden Schenkel 8, 9 gebildete Schlitz durch einen wetterfesten Gummi- oder
Schaumstoffstreifen 12 od. dgl. ausgekleidet.
Ferner ist der untere Schenkel 9 im Bereich seiner freien Kante parallel zu dem
oberen Schenkel 8 umgebogen, wodurch ein Befestigungssteg 13 gebildet wird, der
über den wetterfesten Gummi- oder Schaumstoffstreifen 12 hinausragt.
Wie man der Fig. 1 entnehmen kann, ergibt sich durch das spiegelbildliche
Aneinanderfügen zweier U-Profile 5 ein Halteprofil 3 mit K-Querschnitt.
Zur Verbindung eines Halteprofils 3 mit einem Tragelement 1 dient ein Spann- oder
Klemmelement 4. Dieses ist aus einem länglichen Blechzuschnitt gebildet, das an
einer Schmalseite einen hakenartigen Ansatz 14 zum Einhängen an einem
Tragelement 1 und an der gegenüberliegenden Schmalseite zwei
Durchstecköffnungen für die Enden eines U-förmigen Arretierungsbügels 15 aufweist.
Die Enden dieses das Tragelement 1 untergreifenden Bügels 15 sind mit einem
Gewinde versehen, auf das je ein Innengewindeelement 16 aufschraubbar ist, um das
Tragelement 1 mittels des Bügels 15 an die Unterseite des Spann- oder
Klemmelements 4 heranzuziehen und dort reibschlüssig festzulegen.
An den beiden Längsseiten des Spann- oder Klemmelements befinden sich je zwei
Befestigungslaschen 17, die nach oben und sodann aufeinander zu umgebogen und
dadurch in der Lage sind, je einen Befestigungssteg 13 des Halteprofils 3 zu
umgreifen.
Das Spann- oder Klemmelement 4 ist in seinem mittleren Bereich mit einer etwa
dachförmigen Hochwölbung 18 versehen, die mit den nicht verkleideten Außenseiten
eines Halteprofils 3 korrespondiert, derart, dass der divergierende Bereich je eines der
unteren Schenkel 9 an je einer Dachfläche der Hochwölbung 18 anliegt. Dadurch
können einerseits beim Anpressen des Halteprofils 3 gegen ein Solarmodul 11 die
Abstützkräfte direkt von dessen unterem Schenkel 9 auf das Spann- oder
Klemmelement 4 übertragen werden. Andererseits bildet die Hochwölbung 18 einen
natürlichen Biegebereich, und beim Arretieren des Bügels 15 mit den
Gewindeelementen 16 kann sich das an dem Haken 14 von dem Tragelement 1
untergriffene Spann- oder Klemmelement 4 im Bereich der Hochwölbung geringfügig
zusammenbiegen. Dadurch wird das zunächst in Längsrichtung des Halteprofils 3
verschiebbare Spann- oder Klemmelement 4 gegenüber den beiden unteren
Schenkeln 9 des Halteprofils 3 verspannt, so dass dieses nun unverrückbar festgelegt
ist.
Zur Montage werden zunächst die Spann- oder Klemmelemente 4 in der gewünschten
Anzahl auf ein Halteprofil 3 aufgeschoben und sodann mit ihren Häken 14 an je einem
Tragelement 1 eingehängt. Sodann werden die Bügel 15 eingesetzt und mit den
Gewinedeelementen 16 gesichert, wobei das Spann- oder Klemmelement 4 jedoch
noch längs des Tragelements 1 verschiebbar ist.
Hohlzylindrische Abstützelemente 19 werden auf den Abstand zwischen zwei Spann-
oder Klemmelementen 4 zurechtgeschnitten und mittels mantelseitiger Schlitze auf die
Tragelemente 1 aufgesteckt.
Anschließend werden Solarmodule 11 an einem zuvor installierten Halteprofil 3
angesetzt und das jüngste Halteprofil 3 wird auf dieses aufgeschoben. Unter festem
Zusammenpressen der Halteprofile 3 werden sodann die Gewindeelemente 16
festgezogen.
Vorzugsweise werden immer zwei Reihen von Solarmodulen 11 mit einem
gemeinsamen Halteprofil 3 zu einer Einheit verbunden, während zu der nächsten
Doppelreihe ein Abstand gelassen wird. Dadurch muß zum Austausch eines
Solarmoduls 11 jeweils nur ein Halteprofil 3 gelöst und von der betreffenden Reihe
entfernt werden. Aus demselben Grund sollte die Länge der Halteprofile 3 nicht viel
größer als die Breite von zwei bis drei Solarmodulen 11 gewählt werden, damit beim
Lösen eines Halteprofils 3 nur wenige Solarmodule 11 gelockert werden.
Es sind eine Reihe von Modifikationen möglich. Bspw. können die Tragelemente 1 in
Ausnehmungen der Halteelemente 3 und/oder der Spann- oder Klemmelemente 4.
eingelegt sein, um durch einen direkten Formschluß ein Höchstmaß an Sicherheit zu
gewährleisten.
Bei der Ausführungsform 21 nach den Fig. 3 und 4 wurde Wert auf eine besonders
energiesparende Herstellung gelegt, damit die Gesamtbilanz der einzusetzenden und
erzeugbaren Energie möglichst günstig ausfällt. Die einzelnen Elemente sind deshalb
so gestaltet, dass sie ohne jeglichen Schweißvorgang hergestellt werden können.
Erforderlich sind ausschließlich Stanz- und Biegeschritte. Dies wird dadurch erreicht,
dass der Verbindungssteg 22 zwischen den oberen und unteren Schenkeln 23, 24
geneigt zwischen einander diametral gegenüberliegenden Kanten 25, 26 dieser
Schenkel 23, 24 verläuft. Das Profil 27 erhält dadurch einen Z-förmigen Querschnitt,
der sich unschwer bspw. aus einem Flacheisen biegen läßt.
Gleichzeitig sind die nicht an den Verbindungssteg 22 grenzenden Kanten 28, 29 des
Profils 27 abermals umgebogen, und zwar aufeinander zu, so dass sich zusammen
mit seitlich um zu dem Seil 1 parallele Kanten 30 hochgebogenen und hinterschnitten
konturierten Seitenschenkeln 31 des Spann- oder Klemmelements 32 ein Formschluß
nach Art eines Schwalbenschwanzes ausbilden läßt. Damit die Solarpaneele nicht auf
kantenförmigen Endbereichen des Halteprofils 27 aufsitzen, sind diese Endbereiche
33 abermals nach innen umgebogen, und zwar vorzugsweise parallel zu den oberen
und unteren Schenkeln 23, 24 des Profils 27. Somit ergeben sich flächige
Abstützungsbereiche 34, 35 für die Solarpaneele 11. Diese Abstützungsbereiche 34,
35 sind wie auch der Verbindungssteg 22 durch aufgeklebte Streifen 36 eines
Schaumstoffs oder sonstigen Elastomers gepolstert.
Eine weitere Besonderheit der Ausführungsform 21 ist der Arretierungsmechanismus.
Wie bei der ersten Ausführungsform besteht dieser aus einem hakenförmigen Element
42 an einem Ende des Spann- oder Klemmelements 32 einerseits sowie aus einem U-
förmigen, das Seil 1 untergreifenden Bügel 37 andererseits. Im Gegensatz zu der
Anordnung nach den Fig. 1 und 2 werden auf die mit Gewinde versehenen Enden des
Bügels 37 aufgeschraubte Innengewindeelemente 38 nicht direkt gegen die Oberseite
des aus einem stabilen Blech gebogenen Spann- oder Klemmelements 32
festgezogen. Vielmehr befindet sich dazwischen noch ein weiteres, in sich steifes
Element 39, das eine untere Kante 26 des Halteprofils 27, vorzugsweise im Bereich
des Verbindungsstegs 22, übergreift. Mit seinem gegenüberliegenden Ende stützt sich
das steife Element 39 an der Grundfläche des Spann- oder Klemmelements 32 ab; es
kann auch durch eine Umbiegung dieses Teils 32 um eine zu dem Halteprofil 27
parallele Kante gebildet und dadurch mit diesem verbunden sein. Werden nun die
Innengewindeelemente 38 festgezogen, so wird nicht nur das Tragseil 1 gegen die
Unterseite des Spann- oder Klemmelements 32 gepreßt und dadurch fixiert;
gleichzeitig wird auch mittels des steifen Elements 39 das Halteprofil 27 fest in seinen
durch die Hinterschneidungsbereiche des Spann- oder Klemmelements 32 gebildeten
Sitz gepreßt und sochermaßen ebenfalls arretiert. Damit sich hierbei die
Arretierungskräfte weitgehend gleichmäßig aufteilen, kann zwischen dem ebenen
Boden 40 des Spann- oder Klemmelements 32, dessen Seitenschenkel 31 und dem
steifen Element 39 ein Keil 41, bspw. aus Hartgummi oder einem ähnlich "harten"
Elastomer, aber ggf. auch aus Metall, eingesetzt sein. Wenn dieser Keil 41 bis etwa an
den Fußbereich bzw. die Kante 26 des Halteprofils 27 heranreicht, kann er sich nicht
weiter verschieben bzw. preßt zusätzlich gegen das Halteprofil 27, um dieses
festzulegen. Vorzugsweise wird der Keil 41 wie auch der Boden 40 und das steife
Element 39 von je zwei Öffnungen zum Hindurchtritt je eines Schenkels des U-
förmigen Bügels 37 durchsetzt.
Da bei der Ausführungsform 21 kein Solarpaneel 11 direkt an der Unterseite des
oberen Schenkels 23 des Halteprofils 27 anliegt, können mittels einer
Hinterschneidung ähnlich der Seitenschenkel 31 nahezu beliebige Zusatzelemente
oberhalb der Halteprofile 27 befestigt werden. Hierbei ist bspw. an Stützkonstruktionen
zu denken, welche eine Neigung der Ebene eines Solarpaneels gegenüber der Ebene
der Tragelemente 1 herbeiführen.
Ein weiterer Vorzug der Ausführungsform 21 liegt darin, dass die Halteprofile 27
während einer Lagerungsphase platzsparend aneinandergeschoben werden können.
Claims (21)
1. Befestigungsvorrichtung für flächige Solarkomponenten (11), wobei zwei oder
mehrere langgestreckte Tragelemente (1), insbesondere Drahtseile, zumindest
in ihrem vorzugsweise mittleren Montagebereich in einer gemeinsamen Ebene,
vorzugsweise parallel zueinander, angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
dass
- a) an den Tragelementen wenigstens zwei langgestreckte, zu deren gemeinsamer Ebene parallele, vorzugsweise zu den Tragelementen orthogonale Halteprofile (3; 27) mit einem wenigstens eine Aufnahmetasche aufweisenden Querschnitt, bspw. in der Form eines H, U oder V, oder mit zwei entgegengesetzt geöffneten Aufnahmetaschen, bspw. H, K, N oder X, festlegbar sind, wobei wenigstens zwei Halteprofile (3; 27) einander zugekehrte Aufnahmetaschen aufweisen, so dass eine Solarkomponente (11) mit je einer Kante in diese einschiebbar und/oder eingeschoben ist,
- b) und dass die Halteprofile (3; 27) durch an den Tragelementen (1) festlegbare Stütz-, Spann- und/oder Klemmelemente (4; 32) entlang der Tragelemente (1) aufeinander zu bzw. an eine dazwischen eingesetzte Solarkomponente (11) heranschieb- und/oder anpressbar und in dieser Position festlegbar sind.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Halteelemente (3; 27) vorzugsweise in Sonnenstrahlrichtung vor bzw. oberhalb
der Tragelemente (1) verlaufend angeordnet sind.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schenkel (8, 9; 23, 24) und/oder innenliegende Teile (22) eines
Halteprofils (3) von ihrer gemeinsamen Kante oder einem rückwärtigen
Verbindungssteg (7) in Richtung auf ihre freie Öffnungskante divergieren, bspw.
in einem Winkel von 30° bis 60°, so dass sich der von diesen Schenkeln (8, 9)
eingeschlossene Schlitz zu seinem Boden (7) hin verjüngt.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die von zwei Schenkeln (8, 9) eingeschlossene,
schlitzförmige Aufnahmetasche eines Halteprofils (3) durch einen elastischen
Werkstoff (12; 36), insbesondere einen wetterfesten Schaumstoff, ausgekleidet
ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem Halteprofil (3; 27) vorzugsweise an einer freien
Längskante wenigstens ein Steg (13; 33) zum Festlegen an einem oder
mehreren Spann- oder Klemmelementen (4; 32) vorgesehen ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch zwei
Befestigungsstege (13; 33) pro Halteprofil (3; 27), die vorzugsweise in einer
gemeinsamen Ebene verlaufen.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Halteprofil (3; 27) Ausnehmungen zum Ein- oder
Hindurchführen eines Spann- oder Klemmelements (4; 32) oder eines
Tragelements (1) aufweist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Spann- oder Klemmelemente (4; 32) vorzugsweise
umgebogene Laschen (17; 31) zum Umgreifen von Befestigungsstegen (13; 33)
oder zum Eingreifen in Befestigungsausnehmungen eines Halteprofils (3; 27)
aufweisen.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem Spann- oder Klemmelement (4) wenigstens
zwei in etwa entgegengesetzten Richtungen umgebogene Befestigungslaschen
(17) vorgesehen sind.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem Spann- oder Klemmelement (4; 32) wenigstens
ein Element (14; 41) zum Umgreifen eines Tragelements (1) vorgesehen ist.
11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das
Element (14; 41) zum Umgreifen eines Tragelements (1) einen haken- oder
ösenartigen Zuschnitt aufweist.
12. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem Spann- oder Klemmelement (4; 32) wenigstens
eine an einem Tragelement (1) form- und/oder reibschlüssig festlegbare
Vorrichtung vorgesehen ist.
13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
an einem Tragelement (1) form- und/oder reibschlüssig festlegbare Vorrichtung
durch ein bügelförmiges Element (15; 37) mit einer U- oder hakenförmigen
Gestalt gebildet ist, das durch eine oder mehrere Öffnungen des Spann- oder
Klemmelements (4; 32) hindurchsteckbar ist.
14. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das
bügelförmige Element (15; 37) mittels wenigstens einem ein Gewinde an seinen
Durchsteckenden umgreifenden Schraubelement (16; 38) festziehbar ist.
15. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halteelemente (3; 27) einen oder mehrere,
vorzugsweise oberseitige Befestigungsstege (25, 28) und/oder -schlitze zum
Abstützen weiterer Elemente, insbesondere für die Aufrichtung der
Solarkomponenten, aufweisen.
16. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass zwei vorzugsweise zueinander parallele Tragelemente
(1) miteinander zu einem einheitlichen Rahmen verbunden sind.
17. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass zwei Halteprofile (3; 27) durch Stege od. dgl. in einem
vorgegebenen Abstand bzw. Relativwinkel zueinander stabilisiert sind.
18. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem Tragelement (1) zwischen je zwei festgelegten
Spann- oder Klemmelementen (4) je ein elastisches Abstützeelement (19),
bspw. aus einem wetterfesten Schaumstoff, aufgeschoben ist.
19. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das
Abstützelement (19) eine langgestreckte, hohlzylindrische Gestalt aufweist, in
deren Innenraum ein langgestrecktes Tragelement (1) eingelegt ist.
20. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das
hohlzylindrische Abstützelement (19) einen radialen Längsschlitz aufweist,
durch den das Tragelement (1) hindurchtreten kann.
21. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der
radiale Längsschlitz die Längsachse des hohlzylindrischen Abstützelements
(19) längs einer Schraubenlinie umläuft.
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- 2001-04-04 DE DE10116782A patent/DE10116782A1/de not_active Withdrawn
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