DE10114286A1 - Datenträger mit einer integrierten Schaltung - Google Patents
Datenträger mit einer integrierten SchaltungInfo
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Abstract
Es ist ein Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schaltung vorgesehen, auf der Daten abgespeichert sind oder abspeicherbar sind. Der Datenträger weist ein Gehäuse auf, in dem die elektronische Schaltung eingebettet ist. Das Gehäuse weist eine plättchenförmige Gestalt auf. Es ist zumindest eine Fläche vorgesehen, die zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen ist. Im Bereich dieser Fläche zum Bekleben mit einem Label ist eine Kennzeichnung vorgesehen, die zumindest einen Hinweis auf die integrierte Schaltung und/oder das Gehäuse enthält.
Description
Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schaltung
haben mittlerweile eine weite Verbreitung gefunden. Sie wer
den unter anderem beispielsweise als Speicherkarten für Mu
sikwiedergabegeräte, beispielsweise sogenannte MP3-Player,
als Speichermedium für digitale Kameras oder auch als Daten
träger für sogenannte Computerspiele verwendet. Viele dieser
Datenträger sind oft nach Form, Farbe und Größe voneinander
äußerlich nicht unterscheidbar. Sie weisen jedoch häufig Un
terschiede der darin angeordneten integrierten elektronischen
Schaltung auf.
Aus der US 6,040,622 ist ein derartiger Datenträger bekannt.
Dieser ist plättchenförmig ausgestaltet und weist zwei große,
gegenüberliegende Oberflächenseiten auf, die nachfolgend
Hauptflächen genannt sind. Für den Verkauf werden diese Da
tenträger zumindest einseitig auf einer dieser Hauptflächen
mit einem sogenannten Label beklebt. Auf diesem finden sich
Hinweise zum Anbieter und zum Dateninhalt. Um die Datenträger
zumindest minimal unterscheidbar zu machen, erfolgt auf dem
Label beispielsweise ein Aufdruck über die Speicherkapazität.
Eine weitere Möglichkeit wird heutzutage genutzt, indem im
nicht beklebten Bereich mittels Aufdrucken bzw. Laserbe
schriftung eine Herstellerkennzeichnung bezüglich des Gehäu
seherstellers bzw. des Herstellers der integrierten Schaltung
von außen sichtbar aufgetragen wird. Eine derartige Kenn
zeichnung ist in vielen Fällen beim Verkauf dieser Datenträ
ger nicht gewünscht.
Andererseits besteht beim Anbieter der Wunsch, daß insbeson
dere beim Rücklauf von defekten Datenträgern Rückschlüsse auf
den Hersteller bzw. auf Kenngrößen der im Datenträger enthal
tenen integrierten elektronischen Schaltung vorzufinden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine leicht
feststellbare Kennzeichnung des Datenträgers vorzusehen, die
für den Endkunden nicht sichtbar ist. Diese Aufgabe wird er
findungsgemäß mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Maßnah
men gelöst.
Dadurch, daß im Bereich der Fläche, die zum Bekleben mit dem
Label vorgesehen ist, eine Kennzeichnung vorgesehen ist, ist
diese Kennzeichnung leicht herstellbar, ohne daß der Kunde
sie nach dem Bekleben mit dem Label wahrnehmen kann. Bei Be
darf ist ein solches Label leicht entfernbar und somit eine
der Kennzeichnung entnehmbare Information leicht erhältlich.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind der Erfindung sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Die Kennzeichnung kann nicht nur Informationen über den Her
steller, sondern durch die Größe der zur Verfügung stehenden
Fläche unter dem Label jegliche Art von Kenngrößen über den
Datenträger bzw. den darin enthaltenen integrierten elektro
nischen Schaltkreis enthalten.
Dadurch, daß die Fläche, die für das Bekleben mit dem Label
vorgesehen ist, gegenüber seiner Umgebung ähnlich einer Kavi
tät abgesenkt ist, kann das Label flächenbündig mit der Ge
samtoberfläche aufgeklebt sein.
Sind beide große Hauptflächen für das Bekleben mit einem La
bel vorgesehen, steht für die Kennzeichnung die doppelte An
zahl von Fläche zur Verfügung. Durch das Verwenden eines
Druckverfahrens ist die Kennzeichnung leicht aufbringbar.
Weist die dabei verwendete Druckfarbe einen Farbstoff auf,
der Licht im nicht sichtbaren Bereich, d. h. infrarotes bzw.
ultraviolettes Licht, reflektiert, ist es möglich, mittels
entsprechender Lichtquellen die Kennzeichnung unter dem Label
zumindest für entsprechende Detektoren erkennbar zu machen,
ohne dabei das Label vom Datenträger zu entfernen. Dabei
bleibt die Kennzeichnung für den Kunden unsichtbar.
Durch das Einprägen der Kennzeichnung in die Oberfläche der
für das Bekleben mit dem Label vorgesehenen Fläche ist es
möglich, die Kennzeichnung so aufzubringen, daß sie nicht
entfernbar ist.
Es ist möglich, durch entsprechendes Einbringen von bestimm
ten Materialien in das Gehäusematerial die Kennzeichnung für
entsprechende Detektoren besonders leicht lesbar zu machen,
ohne daß die Kennzeichnung bei abgelöstem Label von außen er
kennbar ist und die Oberfläche trotzdem beliebig glatt her
stellbar ist.
Dadurch, daß zusätzlich zum integrierten Schaltkreis, der
physikalisch die Daten des Datenträgers beinhaltet, ein
Transponder zur kontaktlosen Datenübertragung vorgesehen ist,
ist es möglich, beispielsweise mittels induktiver Kopplung
die Kennzeichnung des Datenträgers auszulesen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die
Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispiels im Einzelnen er
läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßer Datenträger in der Draufsicht
und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Datenträger im Quer
schnitt.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Datenträger, der ein
Gehäuse 1 aufweist. Dieses Gehäuse hat eine plättchenförmige
Gestalt und weist zwei gegenüberliegende Hauptflächen auf,
wobei die dazwischen liegenden Seitenflächen nur eine minima
le Größe aufweisen.
Der erfindungsgemäße Datenträger ist in Fig. 2 im Quer
schnitt dargestellt. Ein integrierter elektronischer Schalt
kreis 5 ist auf einem Träger 6 angeordnet. Für den Zusammen
bau des Gehäuses 1 wird zunächst ein Rahmen 9 vorgesehen, in
dem einseitig der Träger 6 eingesetzt wird, so daß der inte
grierte Schaltkreis 5 vom Rahmen umgeben ist. Von der anderen
Seite wird dann beispielsweise mittels eines Spritzverfahrens
der übrige Hohlraum ausgespritzt. Es sind auch andere Verfah
ren bekannt und möglich, die dann grundsätzlich zu einem der
artigen, bis hierhin beschriebenen Datenträger führen. Der
Datenträger weist zumindest einseitig eine Fläche 3 auf, die
für das Bekleben mit einem Label 4 vorgesehen ist. Nunmehr
erfolgt im Bereich dieser Fläche 3 unterhalb des Labels 4 ei
ne Kennzeichnung 8, die in Figur mit ABC dargestellt ist.
Wird das Label 4 auf den Datenträger im Bereich der Fläche 3
aufgesetzt, ist die Kennzeichnung 8 von außen nicht mehr er
kennbar.
Besonders vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig ist es,
wenn eine Erhöhung 7 die Fläche 3 derart umgibt, daß die Flä
che 3 als Kavität ausgebildet ist. In einem solchen Fall kann
die Kavität das Label derart aufnehmen, daß es flächenbündig
mit der restlichen Oberfläche abschließt. Gemäß Fig. 2 sind
auf beiden Seiten des Datenträgers derartige Überstände 7
vorgesehen, so daß der dargestellte Datenträger beidseitig
flächenbündig mit einem Label beklebbar ist.
In Fig. 1 sind noch Kontakte 2 dargestellt, die mit dem in
tegrierten elektronischen Schaltkreis 5 im Inneren des Daten
trägers verbunden sind und zur Kommunikation mit dem inte
grierten Schaltkreis dienen. Das bedeutet, daß die Kontakte 2
zum Auslesen der integrierten Schaltung 5 enthaltenen Daten
dienen. Genauso dienen sie zum Einspeichern von Daten in die
integrierte Schaltung 5.
Es müssen die dargestellten Kontaktflächen 2 nicht notwendi
gerweise vorhanden sein. Heutzutage ist es genauso möglich,
Daten kontaktlos mittels kapazitiver bzw. induktiver Kopplung
zu übertragen. In einem solchen Fall können für das Auslesen
bzw. Einlesen von Daten die Kontaktflächen 2 entfallen. Es
bestehen nunmehr vielfältige Möglichkeiten, die Kennzeichnung
8 vorzunehmen. Die zunächst einfachste Methode ist es, die
Kennzeichnung im Bereich der Fläche 3 aufzudrucken. Weist die
für den Aufdruck verwendete Farbe zumindest teilweise Farb
stoffe auf, die infrarotes bzw. ultraviolettes Licht reflek
tiert, so bleibt die Kennzeichnung für das menschliche Auge
unter dem Label 4 zunächst unsichtbar. Bei Bestrahlung mit
entsprechendem Licht ist es jedoch möglich, für entsprechend
gestaltete Detektoren die Kennzeichnung lesbar zu machen, oh
ne das Label 4 zu entfernen. Weiterhin ist es möglich, die
Kennzeichnung einzuprägen. Hierzu wird entweder ein tempe
rierter Stempel oder ein Laserschreibverfahren verwendet.
Sollte die Prägung stören, könnten die eingeprägten Vertie
fungen nachträglich mit einem anderen Material flächenbündig
ausgefüllt werden. Je nach Material ist die Kennzeichnung
dann für das menschliche Auge sichtbar oder nur für einen
entsprechenden Detektor.
Es ist weiterhin vorgesehen, Materialien, wie beispielsweise
magnetische Teilchen im Bereich der Fläche 3 in das Gehäuse 1
einzubringen. Dies ist insbesondere beim Einspritzen des
Füllmaterials 10 leicht möglich. Hierbei könnten beispiels
weise magnetische Teilchen mit eingebracht werden, die dann
eine Kennzeichnung ergeben, die später zumindest maschinell
lesbar sind.
Schließlich ist es noch denkbar, zusätzlich zur integrierten
elektronischen Schaltung 5 einen Transponder in den vom Gra
ben 9 umschlossenen Hohlraum mit einzubringen, der dann beispielsweise
mittels induktiver Kopplung die in einem gegebe
nenfalls zusätzlichen Chip abgespeicherte Kennzeichnung kon
taktlos zu übertragen. Dabei ist es auch möglich, auf einen
zusätzlichen Chip 5 zu verzichten. Es ist heute möglich, mit
minimalem Flächenbedarf in einem integrierten elektronischen
Schaltkreis, der für das Abspeichern großer Datenmengen vor
gesehen ist, zusätzlich einen Transponder vorzusehen. In die
sem Fall ist für eine kontaktlose induktive Kopplung nur noch
das Einbringen einer Spule in den vom Rahmen 9 umgebenen
Hohlraum notwendig. Die Spule ist mit der elektronischen
Schaltung 5 und der darin enthaltenen Transponderschaltung zu
verbinden.
Sowohl die Größe der Fläche 3 als auch die Ausnutzung eines
Transponders machen es möglich, die Kennzeichnung so zu wäh
len, daß nicht nur Informationen über den Hersteller der in
tegrierten Schaltung und/oder des Gehäuses, sondern eine
Vielzahl weiterer Kenndaten über den integrierten elektroni
schen Schaltkreis anzugeben. Diese können über die Speicher
größe hinausgehen und Angaben beispielsweise über Datenforma
te oder Ähnliches beinhalten.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht nur
auf Datenträger anwendbar ist, die, wie in Fig. 1 darge
stellt, der sogenannten MultiMediaCard ähnlich sind, sondern
prinzipiell auf jegliche Art von Datenträger anwendbar ist,
die eine Fläche vorgesehen haben, die zum Bekleben mit einem
Label vorgesehen ist.
1
Gehäuse
2
Kontaktflächen
3
Fläche zum Bekleben mit einem Label
4
Label
5
integrierte Schaltung
6
Träger
7
Überstand
8
Kennzeichnung
9
Rahmen
10
Füllmaterial
Claims (12)
1. Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schal
tung (5), auf der Daten abgespeichert werden oder abspeicher
bar sind, einem Gehäuse (1), in dem die elektronische Schal
tung (5) eingebettet ist und das eine plättchenförmige Ge
stalt aufweist und zumindest eine Fläche (3) aufweist, die
zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich der Fläche (3) zum Bekleben mit einem Label (4)
eine Kennzeichnung (8) vorgesehen ist, die zumindest einen
Hinweis auf die integrierte Schaltung (5) und/oder das Gehäu
se (1) hinweist.
2. Datenträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) zumindest die Größenordnung der in der
integrierten Schaltung (5) abspeicherbaren Daten angibt.
3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) eine Angabe über den Hersteller der in
tegrierten Schaltung (5) und/oder den Hersteller des Gehäuses
(1) enthält.
4. Datenträger nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fläche (3) gegenüber der umgebenden Oberfläche des Gehäu
ses (1) abgesenkt ist.
5. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
an zwei gegenüberliegenden Oberflächen des Gehäuses (1) Flä
chen (3) zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen sind.
6. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) auf der Fläche (3) aufgedruckt ist.
7. Datenträger nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Aufdrucken eine im nicht sichtbaren Licht reflektierende
Farbe verwendet ist.
8. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) in die Fläche (3) eingeprägt ist.
9. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) im Bereich der Fläche (3) in das Gehäu
sematerial (10) eingebracht ist.
10. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung (8) im Bereich der Fläche (3) kontaktlos
als Datensignal abgegeben wird.
11. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder
10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse einen geringen Formfaktor aufweist.
12. Datenträger nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Fläche (3) ein Label (4) aufgebracht ist.
Priority Applications (1)
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DE2001114286 DE10114286C2 (de) | 2001-03-23 | 2001-03-23 | Datenträger mit einer integrierten Schaltung |
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ID=7678720
Family Applications (1)
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DE2001114286 Expired - Lifetime DE10114286C2 (de) | 2001-03-23 | 2001-03-23 | Datenträger mit einer integrierten Schaltung |
Country Status (1)
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