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DE10114286A1 - Datenträger mit einer integrierten Schaltung - Google Patents

Datenträger mit einer integrierten Schaltung

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DE10114286A1
DE10114286A1 DE2001114286 DE10114286A DE10114286A1 DE 10114286 A1 DE10114286 A1 DE 10114286A1 DE 2001114286 DE2001114286 DE 2001114286 DE 10114286 A DE10114286 A DE 10114286A DE 10114286 A1 DE10114286 A1 DE 10114286A1
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housing
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area
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Abstract

Es ist ein Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schaltung vorgesehen, auf der Daten abgespeichert sind oder abspeicherbar sind. Der Datenträger weist ein Gehäuse auf, in dem die elektronische Schaltung eingebettet ist. Das Gehäuse weist eine plättchenförmige Gestalt auf. Es ist zumindest eine Fläche vorgesehen, die zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen ist. Im Bereich dieser Fläche zum Bekleben mit einem Label ist eine Kennzeichnung vorgesehen, die zumindest einen Hinweis auf die integrierte Schaltung und/oder das Gehäuse enthält.

Description

Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schaltung haben mittlerweile eine weite Verbreitung gefunden. Sie wer­ den unter anderem beispielsweise als Speicherkarten für Mu­ sikwiedergabegeräte, beispielsweise sogenannte MP3-Player, als Speichermedium für digitale Kameras oder auch als Daten­ träger für sogenannte Computerspiele verwendet. Viele dieser Datenträger sind oft nach Form, Farbe und Größe voneinander äußerlich nicht unterscheidbar. Sie weisen jedoch häufig Un­ terschiede der darin angeordneten integrierten elektronischen Schaltung auf.
Aus der US 6,040,622 ist ein derartiger Datenträger bekannt. Dieser ist plättchenförmig ausgestaltet und weist zwei große, gegenüberliegende Oberflächenseiten auf, die nachfolgend Hauptflächen genannt sind. Für den Verkauf werden diese Da­ tenträger zumindest einseitig auf einer dieser Hauptflächen mit einem sogenannten Label beklebt. Auf diesem finden sich Hinweise zum Anbieter und zum Dateninhalt. Um die Datenträger zumindest minimal unterscheidbar zu machen, erfolgt auf dem Label beispielsweise ein Aufdruck über die Speicherkapazität. Eine weitere Möglichkeit wird heutzutage genutzt, indem im nicht beklebten Bereich mittels Aufdrucken bzw. Laserbe­ schriftung eine Herstellerkennzeichnung bezüglich des Gehäu­ seherstellers bzw. des Herstellers der integrierten Schaltung von außen sichtbar aufgetragen wird. Eine derartige Kenn­ zeichnung ist in vielen Fällen beim Verkauf dieser Datenträ­ ger nicht gewünscht.
Andererseits besteht beim Anbieter der Wunsch, daß insbeson­ dere beim Rücklauf von defekten Datenträgern Rückschlüsse auf den Hersteller bzw. auf Kenngrößen der im Datenträger enthal­ tenen integrierten elektronischen Schaltung vorzufinden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine leicht feststellbare Kennzeichnung des Datenträgers vorzusehen, die für den Endkunden nicht sichtbar ist. Diese Aufgabe wird er­ findungsgemäß mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Maßnah­ men gelöst.
Dadurch, daß im Bereich der Fläche, die zum Bekleben mit dem Label vorgesehen ist, eine Kennzeichnung vorgesehen ist, ist diese Kennzeichnung leicht herstellbar, ohne daß der Kunde sie nach dem Bekleben mit dem Label wahrnehmen kann. Bei Be­ darf ist ein solches Label leicht entfernbar und somit eine der Kennzeichnung entnehmbare Information leicht erhältlich.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Kennzeichnung kann nicht nur Informationen über den Her­ steller, sondern durch die Größe der zur Verfügung stehenden Fläche unter dem Label jegliche Art von Kenngrößen über den Datenträger bzw. den darin enthaltenen integrierten elektro­ nischen Schaltkreis enthalten.
Dadurch, daß die Fläche, die für das Bekleben mit dem Label vorgesehen ist, gegenüber seiner Umgebung ähnlich einer Kavi­ tät abgesenkt ist, kann das Label flächenbündig mit der Ge­ samtoberfläche aufgeklebt sein.
Sind beide große Hauptflächen für das Bekleben mit einem La­ bel vorgesehen, steht für die Kennzeichnung die doppelte An­ zahl von Fläche zur Verfügung. Durch das Verwenden eines Druckverfahrens ist die Kennzeichnung leicht aufbringbar. Weist die dabei verwendete Druckfarbe einen Farbstoff auf, der Licht im nicht sichtbaren Bereich, d. h. infrarotes bzw. ultraviolettes Licht, reflektiert, ist es möglich, mittels entsprechender Lichtquellen die Kennzeichnung unter dem Label zumindest für entsprechende Detektoren erkennbar zu machen, ohne dabei das Label vom Datenträger zu entfernen. Dabei bleibt die Kennzeichnung für den Kunden unsichtbar.
Durch das Einprägen der Kennzeichnung in die Oberfläche der für das Bekleben mit dem Label vorgesehenen Fläche ist es möglich, die Kennzeichnung so aufzubringen, daß sie nicht entfernbar ist.
Es ist möglich, durch entsprechendes Einbringen von bestimm­ ten Materialien in das Gehäusematerial die Kennzeichnung für entsprechende Detektoren besonders leicht lesbar zu machen, ohne daß die Kennzeichnung bei abgelöstem Label von außen er­ kennbar ist und die Oberfläche trotzdem beliebig glatt her­ stellbar ist.
Dadurch, daß zusätzlich zum integrierten Schaltkreis, der physikalisch die Daten des Datenträgers beinhaltet, ein Transponder zur kontaktlosen Datenübertragung vorgesehen ist, ist es möglich, beispielsweise mittels induktiver Kopplung die Kennzeichnung des Datenträgers auszulesen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispiels im Einzelnen er­ läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßer Datenträger in der Draufsicht und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Datenträger im Quer­ schnitt.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Datenträger, der ein Gehäuse 1 aufweist. Dieses Gehäuse hat eine plättchenförmige Gestalt und weist zwei gegenüberliegende Hauptflächen auf, wobei die dazwischen liegenden Seitenflächen nur eine minima­ le Größe aufweisen.
Der erfindungsgemäße Datenträger ist in Fig. 2 im Quer­ schnitt dargestellt. Ein integrierter elektronischer Schalt­ kreis 5 ist auf einem Träger 6 angeordnet. Für den Zusammen­ bau des Gehäuses 1 wird zunächst ein Rahmen 9 vorgesehen, in dem einseitig der Träger 6 eingesetzt wird, so daß der inte­ grierte Schaltkreis 5 vom Rahmen umgeben ist. Von der anderen Seite wird dann beispielsweise mittels eines Spritzverfahrens der übrige Hohlraum ausgespritzt. Es sind auch andere Verfah­ ren bekannt und möglich, die dann grundsätzlich zu einem der­ artigen, bis hierhin beschriebenen Datenträger führen. Der Datenträger weist zumindest einseitig eine Fläche 3 auf, die für das Bekleben mit einem Label 4 vorgesehen ist. Nunmehr erfolgt im Bereich dieser Fläche 3 unterhalb des Labels 4 ei­ ne Kennzeichnung 8, die in Figur mit ABC dargestellt ist. Wird das Label 4 auf den Datenträger im Bereich der Fläche 3 aufgesetzt, ist die Kennzeichnung 8 von außen nicht mehr er­ kennbar.
Besonders vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig ist es, wenn eine Erhöhung 7 die Fläche 3 derart umgibt, daß die Flä­ che 3 als Kavität ausgebildet ist. In einem solchen Fall kann die Kavität das Label derart aufnehmen, daß es flächenbündig mit der restlichen Oberfläche abschließt. Gemäß Fig. 2 sind auf beiden Seiten des Datenträgers derartige Überstände 7 vorgesehen, so daß der dargestellte Datenträger beidseitig flächenbündig mit einem Label beklebbar ist.
In Fig. 1 sind noch Kontakte 2 dargestellt, die mit dem in­ tegrierten elektronischen Schaltkreis 5 im Inneren des Daten­ trägers verbunden sind und zur Kommunikation mit dem inte­ grierten Schaltkreis dienen. Das bedeutet, daß die Kontakte 2 zum Auslesen der integrierten Schaltung 5 enthaltenen Daten dienen. Genauso dienen sie zum Einspeichern von Daten in die integrierte Schaltung 5.
Es müssen die dargestellten Kontaktflächen 2 nicht notwendi­ gerweise vorhanden sein. Heutzutage ist es genauso möglich, Daten kontaktlos mittels kapazitiver bzw. induktiver Kopplung zu übertragen. In einem solchen Fall können für das Auslesen bzw. Einlesen von Daten die Kontaktflächen 2 entfallen. Es bestehen nunmehr vielfältige Möglichkeiten, die Kennzeichnung 8 vorzunehmen. Die zunächst einfachste Methode ist es, die Kennzeichnung im Bereich der Fläche 3 aufzudrucken. Weist die für den Aufdruck verwendete Farbe zumindest teilweise Farb­ stoffe auf, die infrarotes bzw. ultraviolettes Licht reflek­ tiert, so bleibt die Kennzeichnung für das menschliche Auge unter dem Label 4 zunächst unsichtbar. Bei Bestrahlung mit entsprechendem Licht ist es jedoch möglich, für entsprechend gestaltete Detektoren die Kennzeichnung lesbar zu machen, oh­ ne das Label 4 zu entfernen. Weiterhin ist es möglich, die Kennzeichnung einzuprägen. Hierzu wird entweder ein tempe­ rierter Stempel oder ein Laserschreibverfahren verwendet. Sollte die Prägung stören, könnten die eingeprägten Vertie­ fungen nachträglich mit einem anderen Material flächenbündig ausgefüllt werden. Je nach Material ist die Kennzeichnung dann für das menschliche Auge sichtbar oder nur für einen entsprechenden Detektor.
Es ist weiterhin vorgesehen, Materialien, wie beispielsweise magnetische Teilchen im Bereich der Fläche 3 in das Gehäuse 1 einzubringen. Dies ist insbesondere beim Einspritzen des Füllmaterials 10 leicht möglich. Hierbei könnten beispiels­ weise magnetische Teilchen mit eingebracht werden, die dann eine Kennzeichnung ergeben, die später zumindest maschinell lesbar sind.
Schließlich ist es noch denkbar, zusätzlich zur integrierten elektronischen Schaltung 5 einen Transponder in den vom Gra­ ben 9 umschlossenen Hohlraum mit einzubringen, der dann beispielsweise mittels induktiver Kopplung die in einem gegebe­ nenfalls zusätzlichen Chip abgespeicherte Kennzeichnung kon­ taktlos zu übertragen. Dabei ist es auch möglich, auf einen zusätzlichen Chip 5 zu verzichten. Es ist heute möglich, mit minimalem Flächenbedarf in einem integrierten elektronischen Schaltkreis, der für das Abspeichern großer Datenmengen vor­ gesehen ist, zusätzlich einen Transponder vorzusehen. In die­ sem Fall ist für eine kontaktlose induktive Kopplung nur noch das Einbringen einer Spule in den vom Rahmen 9 umgebenen Hohlraum notwendig. Die Spule ist mit der elektronischen Schaltung 5 und der darin enthaltenen Transponderschaltung zu verbinden.
Sowohl die Größe der Fläche 3 als auch die Ausnutzung eines Transponders machen es möglich, die Kennzeichnung so zu wäh­ len, daß nicht nur Informationen über den Hersteller der in­ tegrierten Schaltung und/oder des Gehäuses, sondern eine Vielzahl weiterer Kenndaten über den integrierten elektroni­ schen Schaltkreis anzugeben. Diese können über die Speicher­ größe hinausgehen und Angaben beispielsweise über Datenforma­ te oder Ähnliches beinhalten.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht nur auf Datenträger anwendbar ist, die, wie in Fig. 1 darge­ stellt, der sogenannten MultiMediaCard ähnlich sind, sondern prinzipiell auf jegliche Art von Datenträger anwendbar ist, die eine Fläche vorgesehen haben, die zum Bekleben mit einem Label vorgesehen ist.
Bezugszeichenliste
1
Gehäuse
2
Kontaktflächen
3
Fläche zum Bekleben mit einem Label
4
Label
5
integrierte Schaltung
6
Träger
7
Überstand
8
Kennzeichnung
9
Rahmen
10
Füllmaterial

Claims (12)

1. Datenträger mit einer integrierten elektronischen Schal­ tung (5), auf der Daten abgespeichert werden oder abspeicher­ bar sind, einem Gehäuse (1), in dem die elektronische Schal­ tung (5) eingebettet ist und das eine plättchenförmige Ge­ stalt aufweist und zumindest eine Fläche (3) aufweist, die zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Fläche (3) zum Bekleben mit einem Label (4) eine Kennzeichnung (8) vorgesehen ist, die zumindest einen Hinweis auf die integrierte Schaltung (5) und/oder das Gehäu­ se (1) hinweist.
2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) zumindest die Größenordnung der in der integrierten Schaltung (5) abspeicherbaren Daten angibt.
3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) eine Angabe über den Hersteller der in­ tegrierten Schaltung (5) und/oder den Hersteller des Gehäuses (1) enthält.
4. Datenträger nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (3) gegenüber der umgebenden Oberfläche des Gehäu­ ses (1) abgesenkt ist.
5. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Oberflächen des Gehäuses (1) Flä­ chen (3) zum Bekleben mit einem Label (4) vorgesehen sind.
6. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) auf der Fläche (3) aufgedruckt ist.
7. Datenträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufdrucken eine im nicht sichtbaren Licht reflektierende Farbe verwendet ist.
8. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) in die Fläche (3) eingeprägt ist.
9. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) im Bereich der Fläche (3) in das Gehäu­ sematerial (10) eingebracht ist.
10. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung (8) im Bereich der Fläche (3) kontaktlos als Datensignal abgegeben wird.
11. Datenträger nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse einen geringen Formfaktor aufweist.
12. Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Fläche (3) ein Label (4) aufgebracht ist.
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