DE10113984A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Führen von Nadeln für subkutane Injektionsspritzen und Begrenzen ihres Zuganges zu einem Septum einer in einen Menschen implantierbaren Vorrichtung zur medizinischen Behandlung - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Führen von Nadeln für subkutane Injektionsspritzen und Begrenzen ihres Zuganges zu einem Septum einer in einen Menschen implantierbaren Vorrichtung zur medizinischen BehandlungInfo
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Abstract
Eine konische Vertiefung zum Leiten einer subkutanen Injektionsnadel zu einer gewünschten Stelle mit einer Öffnung im Zentrum zum Beschränken des maximalen Nadeldurchmessers, die zum Vordringen zu der Stelle verwendet werden kann. Der Durchmesser der Öffnung verhindert einen Zugang durch Nadeln mit einem den Durchmesser der Öffnung übersteigenden Durchmesser. Die konische Vertiefung weist eine glatte Oberfläche auf und einen Winkel, so daß die Nadeln, die bezüglich der Öffnung unausgerichtet in die konische Vertiefung eingeführt werden, zu der Öffnung geleitet werden, ohne daß die Spitze der subkutanen Injektionsnadel beschädigt wird.
Description
Diese Erfindung betrifft allgemein Vorrichtungen und Verfahren zum Begrenzen
des Zuganges für subkutane Injektionsspritzen zu einem Septum einer in einen
Menschen implantierbaren Vorrichtung zur medizinischen Behandlung.
Insbesondere richtet sich die Erfindung auf ein vereinfachtes und ein preiswerteres
Verfahren und eine solche Vorrichtung mit einer konischen Vertiefung zum Führen
nicht richtig ausgerichteter subkutaner Injektionsspritzen und einer Öffnung in der
Mitte der Vertiefung zum Begrenzen des Zugangs zu dem Septum für subkutane
Injektionsspritzen mit einem eine vorbestimmte Größe nicht übersteigenden
Durchmesser.
Medikamentenpumpen, wie bspw. die in dem auf denselben Anmelder lautenden
US-Patent 4,576,556, welches durch Verweis hierin mit einbezogen ist, offenbarte
peristaltische Pumpe, sind im Stand der Technik wohl bekannt und verfügen über
ein breites Anwendungsspektrum in der Medizin. Eine typische Anwendung für
eine solche Pumpe besteht darin, die Pumpe zum Behandeln einer
neurodegenerativen Krankheit oder eines solchen Traumas in den Körper eines
Patienten zu implantieren, wie es in dem auf denselben Anmelder lautenden
US-Patent 5,711,316 offenbart ist, welches durch Verweis hierin mit eingebunden ist.
Andere Anwendungen sind ebenfalls wohl bekannt. Der Ausdruck
"Medikamentenpumpe", so wie er hierin benutzt wird, betrifft jede Vorrichtung zum
Abgeben eines Medikaments inklusive Blasenpumpen, Sammlerpumpen,
Balgenpumpen mit fester Pumprate und dergleichen, ohne auf diese beschränkt zu
sein.
Implantierbare Vorrichtungen, wie bspw. Medikamentenpumpen, werden häufig zur
Abgabe von Drogen oder anderen flüssigen Medikamenten über längere
Zeiträume an ausgesuchte Stellen in dem Körper eines Menschen verwendet.
Diese Vorrichtungen weisen üblicherweise ein Medikamentenreservoir, ein mit dem
Reservoir verbundenes Kathetermittel zum Transportieren des Medikaments und
einen Pumpmechanismus zum Vorantreiben des Medikaments zu der
gewünschten Stelle in einer abgemessenen bzw. konstanten Flußdosierung auf.
Mit der Zeit wird das Medikamentenreservoir entleert, und es ist erforderlich, die
Vorrichtung mit einer neuen Charge des Medikaments wieder aufzufüllen. Um das
Erfordernis einer Operation zum Zugang und zum Wiederbefüllen der Vorrichtung
zu vermeiden, ist es wünschenswert, die Möglichkeit zu haben, das
Medikamentenreservoir durch die Haut hindurch (perkutan) zu befüllen. Dies wird
üblicherweise durch Anordnen eines federnd dichtenden Septums für einen
Reservoirfüllanschluß erreicht, zu dem durch Einführen einer subkutanen
Injektionsspritze durch die Haut und in das Septum Zugang geschaffen werden
kann, wodurch ein Zugang zum Befüllen des Reservoirs geschaffen ist.
In solchen Vorrichtungen ist oftmals zusätzlich zu dem Septum für den
Reservoirfüllanschluß ein Septum für einen Katheterzugangsanschluß angeordnet.
Das Septum für den Katheterzugangsanschluß kann auch mit einer subkutanen
Injektionsspritze durch die Haut erreicht werden. Dieses Septum bietet einen
direkten Zugang zu dem Katheter unter Umgehung der Pumpe und ermöglicht eine
direkte Verabreichung eines Bolus einer Droge bzw. eines fluidförmigen
Medikaments in den Körper an der Stelle des Katheters.
Obwohl das Schaffen eines Septums für einen Katheterzugangsanschluß sowohl
wünschenswert als auch vorteilhaft ist, kann sich ein Problem ergeben, wenn die
Person, die das Reservoir befüllt, das Medikament fälschlicherweise in das Septum
des Katheterzugangsanschlusses anstelle in das Septum des
Reservoirfüllanschlusses injiziert. Dies führt dazu, daß das Medikament direkt in
den Körper abgegeben wird. Dies kann möglicherweise zu einer Überdosis eines
Medikaments führen oder zu anderen schwerwiegenden Problemen führen, da die
Pumpe das Medikament über eine Zeitspanne abgeben sollte.
Dieses Problem wurde bereits zuvor in Angriff genommen. Bspw. offenbart das am
12. Juli 1994 auf Kratoska et al. ausgegebene US-Patent 5,328,465, welches
hierin durch Verweis eingebunden ist, einen Schirm zum Abdecken eines
Katheterzugangsanschlusses einer Medikamentenpumpe. Der Schirm begrenzt
den Zugang zu dem Septum des Katheterzugangsanschlusses für subkutane
Injektionsspritzen, die kleiner sind als eine vorgegebene Größe. Einige Nachteile
derartiger Schirme bestehen darin, daß sie dazu tendieren, subkutane
Injektionsspritzen zu beschädigen, wenn eine Nadel nicht zu einer Öffnung in dem
Schirm ausgerichtet eingeführt wird. Derartige Schirme sind zudem
vergleichsweise teuer und in der Herstellung kompliziert.
Das am 4. März 1986 auf Fischell et al. ausgegebene US-Patent 4,573,994
offenbart eine konische Vertiefung als Teil eines Systems und eines Verfahrens
zum Eindringen in einen Reservoirzugangsanschluß einer Medikamentenpumpe.
Fischell et al. offenbaren jedoch nicht das Beschränken eines Zugangs zu einem
Anschluß auf subkutane Injektionsspritzen, deren Größe eine vorbestimmte Größe
untersteigt.
Demgemäß existiert ein Bedarf nach einer vereinfachten, kostengünstigeren
Vorrichtung und einem solchen Verfahren, die/das die Möglichkeit von nachteiligen
Injektionen direkt in den Katheterzugangsanschluß ohne Beschädigung von
subkutanen Injektionsspritzen eliminiert oder wenigstens verringert.
Gemäß verschiedener bevorzugter Ausführungsbeispiele enthält die Erfindung
Vorrichtungen und Verfahren, bei denen: eine konische Vertiefung mit einer
Öffnung im Zentrum eine subkutane Injektionsspritze zu einer erwünschten Stelle
leitet, wie bspw. das Septum eines Katheterzugangsanschlusses einer in einen
Menschen implantierbaren Medikamentenpumpe. Der Durchmesser der Öffnung
verhindert einen Zugang zu der Stelle für Nadeln mit einem Durchmesser, der den
Durchmesser der Öffnung übersteigt. Die konische Vertiefung weist eine glatte
Oberfläche auf und einen solchen Winkel, daß Nadeln, die bezüglich der Öffnung
falsch ausgerichtet in die konische Vertiefung eingeführt werden, zu der Öffnung
geleitet werden, ohne daß die Spitze der subkutanen Injektionsspritze beschädigt
wird. Dies ist einfacher und preiswerter und anders als herkömmliche Schirme zum
Beschränken des Zugangs zu einem Septum, welche Schirme dazu neigen, die
Spitzen falsch ausgerichteter subkutaner Injektionsspritzen zu beschädigen.
Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung, den Figuren und den angehängten Ansprüchen deutlich werden.
Fig. 1 ist eine diagrammartige Darstellung einer an einen Katheter, der in das
Gehirn eines Patienten implantiert ist, angeschlossenen
Medikamentenpumpe.
Fig. 2 ist eine diagrammartige Darstellung eines Abschnitts des Nervensystems
eines menschlichen Körpers, in den eine Medikamentenpumpe und ein
Katheter implantiert worden sind.
Fig. 3 ist eine Ansicht von oben auf eine schematische Darstellung einer
Medikamentenpumpe mit einem Schirm zum Beschränken des Zugangs zu
dem Katheterzugangsanschluß aus dem Stand der Technik.
Fig. 4 ist eine Ansicht von oben auf eine schematische Darstellung einer
Medikamentenpumpe mit einer konischen Vertiefung und einer Öffnung von
einer vorbestimmten Größe zum Beschränken des Zugangs zu dem
Katheterzugangsanschluß.
Fig. 5 ist eine Seitenansicht einer schematischen Darstellung einer
Medikamentenpumpe mit einer konischen Vertiefung und einer Öffnung von
einer vorbestimmten Größe zum Beschränken des Zugangs zu dem
Katheterzugangsanschluß.
Fig. 6 ist eine detaillierte Querschnittsansicht der konischen Vertiefung und der
Öffnung aus den Fig. 4 und 5.
Es wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Eine Medikamentenpumpe, auch als
Vorrichtung bezeichnet, 10 kann unter der Haut eines Patienten implantiert
werden. Die Vorrichtung weist einen Reservoirzugangsanschluß 14 auf, in den
eine subkutane Injektionsspritze durch die Haut eingeführt werden kann, um eine
Menge eines flüssigen Wirkstoffes, wie bspw. eines Medikamentes oder einer
Droge, zu injizieren. Der flüssige Wirkstoff wird von der Vorrichtung 10 durch einen
Auslaßanschluß 20 in einen Katheter 22 abgegeben. Der Katheter 22 kann
positioniert werden, um den Wirkstoff an spezielle Infusionsstellen in dem Gehirn
(B) oder anderen angemessenen Stellen innerhalb des Körpers einer Person
abzugeben.
Es wird auf Fig. 2 Bezug genommen. Die Vorrichtung 10 ist in einen Körper 120
eines Menschen an der gezeigten Stelle implantiert. Alternativ kann die
Vorrichtung 10 im Unterleib implantiert werden. Der Katheter 22 kann in
Zwillingsschläuche 22A und 22B geteilt sein, die zweiseitig in das Gehirn
implantiert sind.
Es wird auf Fig. 3 Bezug genommen. Eine Medikamentenpumpe mit einem Schirm
zum Beschränken des Zugangs zu einem Katheterzugangsanschluß für subkutane
Injektionsspritzen, deren Größe eine vorbestimmte Größe untersteigen, wie bspw.
der in dem am 12. Juli 1994 auf Kratoska et al. ausgegebenen US-Patent
5,328,465 offenbarte Schirm, ist gezeigt. Wie zuvor erwähnt, neigen solche
Schirme mit Nachteil dazu, subkutane Injektionsspritzen zu beschädigen, wenn
eine Nadel nicht in Ausrichtung mit einer Öffnung in dem Schirm eingeführt wird.
Solche Schirme sind zudem vergleichsweise teuer und schwer herzustellen.
Fig. 3 ist eine Ansicht von oben auf eine in einen Körper implantierbaren
Medikamentenpumpe 10, die einen Schirm verwendet, wie bspw. von Kratoska et
al. offenbart. Die Pumpe 10 enthält ein Septum 12 eines Reservoirfüllanschlusses,
der durch die Haut über eine subkutane Injektionsspritze zugänglich ist. Das
Septum 12 des Füllanschlusses besteht aus einem federnden, abdichtenden
Material, wie bspw. Silikongummi, welches haltbar genug ist, zahlreiche
Punktuationen auszuhalten, ohne zu lecken. Ein Reservoir (nicht gezeigt) kann
durch Einführen einer Nadel durch die Haut in das Septum 12 des Füllanschlusses
und Injizieren des Medikaments in das Reservoir befüllt werden. Die
Medikamentenpumpe 10 ist von einer herkömmlichen Konstruktion, wie es im
Stand der Technik bekannt ist, wie bspw. das von Medtronic, Inc. in Minneapolis,
Minn. hergestellte SynchroMed® Infusionssystem.
Die Medikamentenpumpe 10 beinhaltet des weiteren einen
Katheterzugangsanschluß 16. Der Katheterzugangsanschluß 16 bietet einen
direkten perkutanen Zugang zu einem Katheterauslaßanschluß 14 über eine
subkutane Injektionsspritze. Dies ermöglicht die direkte Injektion eines Bolus eines
Medikaments bzw. einer Droge durch den Zugangsanschluß 16 an die Stelle des
Katheters, ohne daß dieser die Pumpe 10 passiert. Wie in Fig. 3 dargestellt,
bedeckt ein Schirm 18 mit einer Vielzahl von Öffnungen den
Katheterzugangsanschluß 16.
Die Öffnungen in dem Schirm 18 sind so bemessen, daß sie einen Zugang zu dem
Septum des Katheterzugangsanschlusses 16 für eine Nadel unterbindet, die eine
gewisse Größe bzw. ein gewisses Maß übersteigt. Bspw. enthält ein Set zum
Wiederbefüllen für die SynchroMed® Pumpe eine Nadel mit einem 22er Maß.
Somit sind, um ein unerwünschtes Einführen der Wiederfüllspritze in das Septum
des Katheterzugangsanschlusses zu verhindern, die Öffnungen so bemessen, daß
eine Nadel mit 22er Maß nicht durch den Schirm paßt. Aus diesem Grund kann
das Septum nicht punktiert werden, und die Möglichkeit einer unbeabsichtigten
Injektion durch das Septum des Katheterzugangsanschlusses direkt in den Körper
ist nahezu ausgeschlossen. Sollte die direkte Injektion eines Bolus eines
Medikaments oder einer Droge durch das Septum des
Katheterzugangsanschlusses erwünscht sein, kann eine kleinere Nadel, bspw.
eine Nadel mit 25er Maß, verwendet werden. Die Öffnungen des Schirmes 18 sind
in ihrer Größe so bemessen, daß für eine Nadel mit 25er Maß ein Zugang möglich
ist, für eine Nadel mit 22er Maß jedoch nicht.
Die Fig. 4 und 5 sind Ansichten von oben bzw. von der Seite einer
Medikamentenpumpe 10 mit einem Katheterzugangsanschluß 16, der .
entsprechend der Prinzipien dieser Erfindung eine trichterförmige, konische
Vertiefung sowie eine Öffnung eines vorbestimmten Durchmessers beinhaltet, wie
sie in Fig. 6 im Detail gezeigt sind. Gleiche Bezugszeichen in den Fig. 4 und 5
entsprechen den gleichen Komponenten wie in Fig. 3. Mit der Ausnahme des
Schirms 18 trifft die Beschreibung von Fig. 3 auch auf die Fig. 4 und 5 zu.
Fig. 6 ist eine detaillierte Querschnittsansicht einer trichterförmigen, konischen
Vertiefung 60 und einer zylinderförmigen Öffnung 62 zum Begrenzen des Zugangs
zu einer speziellen Stelle 64, wie bspw. einem Septum eines Reservoirs einer
Medikamentenpumpe. Die konische Vertiefung 60 weist einen durch den
Doppelpfeil 66 bezeichneten Außendurchmesser auf und einen Innendurchmesser,
der durch die Pfeile 68 1 und 68 2 (zusammen mit 68 bezeichnet) angezeigt ist und
auch als Durchmesser der Öffnung 62 bezeichnet wird. Der Außendurchmesser 66
ist groß genug, um es einer subkutanen Injektionsspritze zu ermöglichen, unter
Verwendung herkömmlicher Verfahren, wie bspw. Sicht- und/oder
Berührungsverfahren, einfach innerhalb dessen Grenzen eingeführt zu werden.
Der Innendurchmesser 68 wird typischerweise so ausgesucht werden, daß es nur
subkutanen Injektionsspritzen, die kleiner oder, gleich einem vorbestimmten
Durchmesser sind, möglich ist, durch die Öffnung 62 durchzutreten und zu der
erwünschten Stelle 64 zu gelangen. Ein Winkel 70 und der glatte Abschluß der
Oberfläche der konischen Vertiefung 60 sind so gestaltet, daß eine innerhalb des
Außendurchmessers 66 eingeführte, subkutane Injektionsspritze 72 in Richtung
der Öffnung 62 gleiten wird, ohne daß die Spitze umgebogen oder die subkutane
Injektionsspritze 72 auf andere Weise beschädigt wird. Der Winkel 70 beträgt
vorzugsweise zwischen 60 und 90 Grad. Selbstverständlich können auch andere
geeignete Winkel verwendet werden.
In Übereinstimmung mit den Prinzipien dieser Erfindung kann eine subkutane
Injektionsspritze die Haut eines Patienten innerhalb des Außendurchmessers 66
durchstechen, jedoch deutlich ab vom Ziel oder unausgerichtet zu der
Zugangsöffnung 62, und sich durch die Oberfläche der konischen Vertiefung 60 zu
der Öffnung 62 geführt zur Seite bewegen, ohne Komplikationen oder
Unannehmlichkeiten für den Patienten. Dies ermöglicht wiederum, daß ein
größerer Führungsbereich erreicht wird, ohne die mit einer in einem Schirm oder
einem Gitter zum Beschränken des Zugangs zu einem innerhalb des Körpers des
Patienten implantierten Septum angeordneten Vielzahl von Öffnungen verbundene
Komplexität und deren Kosten.
Voranstehend wurde eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Leiten einer Nadel
zu einer erwünschten Stelle, wie bspw. einem in einem Körper eines Patienten
implantierten Septum, und zum Beschränken der maximalen Nadelgröße, die zum
Zugang zu der Stelle verwendet werden kann, beschrieben. Es wird verstanden
werden, daß viele Modifikationen und Variationen der Erfindung möglich sind und
daß die hier gegebenen, speziellen Beispiele und Beschreibungen den Umfang der
Erfindung nicht beschränken. Bspw. können die Prinzipien dieser Erfindung bei
anderen Typen von implantierten Anschlüssen verwendet werden, bspw. einen
Anschluß für ein Medikamenten-Dosierungsbesteck mit einer ungewöhnlich kleinen
Nadel zum Verhindern einer versehentlichen oder absichtlichen Infusion falscher
Medikamente.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Leiten einer subkutanen Injektionsnadel zu einem Septum in
einer in einen Menschen implantierbaren Vorrichtung und zum Verhindern
des Zuganges zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln mit einem
einen vorbestimmten Durchmesser übersteigenden Durchmesser, mit:
einer konischen Vertiefung mit einem Außendurchmesser, einem Innendurchmesser und einem Zentrum, wobei der Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser ist; und
einer Öffnung in dem Zentrum der konischen Vertiefung, wobei die Öffnung einen Durchmesser aufweist, der im wesentlichen gleich dem vorbestimmten Durchmesser ist, um einen Zugang zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln zu verhindern, die einen größeren Durchmesser afs der vorbestimmte Durchmesser aufweisen.
einer konischen Vertiefung mit einem Außendurchmesser, einem Innendurchmesser und einem Zentrum, wobei der Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser ist; und
einer Öffnung in dem Zentrum der konischen Vertiefung, wobei die Öffnung einen Durchmesser aufweist, der im wesentlichen gleich dem vorbestimmten Durchmesser ist, um einen Zugang zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln zu verhindern, die einen größeren Durchmesser afs der vorbestimmte Durchmesser aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die konische
Vertiefung zum Verhindern einer Beschädigung von subkutanen
Injektionsnadeln, die bezüglich der Öffnung unausgerichtet eingeführt
werden, eine glatte Oberfläche aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in einen
Menschen implantierbare Vorrichtung eine Medikamentenpumpe ist, daß das
Septum ein Septum eines Katheterzugangsanschlusses ist und daß die
Öffnung die einzige Öffnung in dem Septum des
Katheterzugangsanschlusses ist, zum Verhindern eines Zuganges zu dem
Septum durch subkutane Injektionsnadeln mit einem den vorbestimmten
Durchmesser übersteigenden Durchmesser.
4. Vorrichtung zum Leiten einer subkutanen Injektionsnadel zu einem Septum in
einer in einen Menschen implantierbaren Vorrichtung und zum Verhindern
eines Zuganges zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln mit einem
einen vorbestimmten Durchmesser übersteigenden Durchmesser, mit:
einem konischen Vertiefungsmittel zum Leiten der subkutanen Injektionsnadel zu dem Septum; und
einem Öffnungsmittel zum Verhindern eines Zuganges zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln, die einen größeren Durchmesser als der vorbestimmte Durchmesser aufweisen.
einem konischen Vertiefungsmittel zum Leiten der subkutanen Injektionsnadel zu dem Septum; und
einem Öffnungsmittel zum Verhindern eines Zuganges zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln, die einen größeren Durchmesser als der vorbestimmte Durchmesser aufweisen.
5. Verfahren zum Leiten einer subkutanen Injektionsnadel zu einem Septum in
einer in einen Menschen implantierbaren Vorrichtung und zum Verhindern
des Zuganges zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln mit einem
einen vorbestimmten Durchmesser übersteigenden Durchmesser, mit
folgenden Schritten:
Bereitstellen einer konischen Vertiefung zum Leiten der subkutanen Injektionsnadel zu dem Septum, wobei die konische Vertiefung einen Außendurchmesser, einen Innendurchmesser und ein Zentrum aufweist, wobei der Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser ist; und
Bereitstellen eines Zugangs zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln, die einen größeren Durchmesser als der vorbestimmte Durchmesser aufweisen, über eine Öffnung in dem Zentrum der konischen Vertiefung, wobei die Öffnung einen Durchmesser aufweist, der im wesentlichen gleich dem vorbestimmten Durchmesser ist.
Bereitstellen einer konischen Vertiefung zum Leiten der subkutanen Injektionsnadel zu dem Septum, wobei die konische Vertiefung einen Außendurchmesser, einen Innendurchmesser und ein Zentrum aufweist, wobei der Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser ist; und
Bereitstellen eines Zugangs zu dem Septum für subkutane Injektionsnadeln, die einen größeren Durchmesser als der vorbestimmte Durchmesser aufweisen, über eine Öffnung in dem Zentrum der konischen Vertiefung, wobei die Öffnung einen Durchmesser aufweist, der im wesentlichen gleich dem vorbestimmten Durchmesser ist.
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