DE10111877A1 - Neue Imidazolidinderivate, ihre Herstellung, ihre Verwendung und sie enthaltende pharmazeutische Präparate - Google Patents
Neue Imidazolidinderivate, ihre Herstellung, ihre Verwendung und sie enthaltende pharmazeutische PräparateInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft neue Imidazolidinderivate der Formel I DOLLAR F1 in der A, E, Z, R·1·, R·2·, R·3·, R·4· und R·5· die in den Ansprüchen angegebenen Bedeutungen haben. Die Verbindungen der Formel I sind wertvolle Arzneimittelwirkstoffe, die sich zum Beispiel für die Behandlung von Entzündungserkrankungen, beispielsweise der rheumatoiden Arthritis, oder von allergischen Erkrankungen eignen. Die Verbindung der Formel I sind Inhibitoren der Adhäsion und Migration von Leukozyten und/oder Antagonisten des zur Gruppe der Integrine gehörenden Adhäsionsrezeptoren VLA-4. Sie eignen sich generell zur Behandlung von Krankheiten, die durch ein unerwünschtes Ausmaß an Leukozytenadhäsion und/oder Leukozytenmigration verursacht werden oder damit verbunden sind oder bei denen Zell-Zell- oder Zell-Matrix-Interaktionen eine Rolle spielen, die auf Wechselwirkungen von VLA-4-Rezeptoren mit ihren Liganden beruhen. Die Erfindung betrifft weiterhin Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der Formel I, ihre Verwendung und pharmazeutische Präparate, die Verbindungen der Formel I enthalten.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft neue Imidazolidinderivate der Formel I,
in der A, E, Z, R1, R2, R3, R4 und R5 die unten angegebenen Bedeutungen haben.
Die Verbindungen der Formel I sind wertvolle Arzneimittelwirkstoffe, die sich zum
Beispiel für die Behandlung von Entzündungserkrankungen, beispielsweise der
rheumatoiden Arthritis, oder von allergischen Erkrankungen eignen. Die
Verbindungen der Formel I sind Inhibitoren der Adhäsion und Migration von
Leukozyten und/oder Antagonisten des zur Gruppe der Integrine gehörenden
Adhäsionsrezeptors VLA-4. Sie eignen sich generell zur Behandlung von
Krankheiten, die durch ein unerwünschtes Ausmaß an Leukozytenadhäsion und/oder
Leukozytenmigration verursacht werden oder damit verbunden sind oder bei denen
Zell-Zell- oder Zell-Matrix-Interaktionen eine Rolle spielen, die auf Wechselwirkungen
von VLA-4-Rezeptoren mit ihren Liganden beruhen. Die Erfindung betrifft weiterhin
Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der Formel I, ihre Verwendung und
pharmazeutische Präparate, die Verbindungen der Formel I enthalten.
Die Integrine sind eine Gruppe von Adhäsionsrezeptoren, die bei Zell-Zell-bindenden
und Zell-Extrazelluläre Matrix-bindenden Prozessen eine wesentliche Rolle spielen.
Sie weisen eine αβ-heterodimere Struktur auf und zeigen eine weite zelluläre
Verbreitung und ein hohes Maß an evolutiver Konservierung. Zu den Integrinen
gehört zum Beispiel der Fibrinogen-Rezeptor auf Thrombozyten, der vor allem mit
der RGD-Sequenz des Fibrinogens interagiert, oder der Vitronectin-Rezeptor auf
Osteoclasten, der vor allem mit der RGD-Sequenz des Vitronectins oder des
Osteopontins interagiert. Man teilt die Integrine in drei Großgruppen ein, die β2-
Unterfamilie mit den Vertretern LFA-1, Mac-1 und p150/95, die insbesondere für Zell-
Zell-Interaktionen des Immunsystems verantwortlich sind, und die Unterfamilien β1
und β3, deren Vertreter hauptsächlich die Zellanheftung an Komponenten der
extrazellulären Matrix vermitteln (Ruoslahti, Annu. Rev. Biochem. 1988, 57, 375). Die
Integrine der β1-Unterfamilie, auch VLA-Proteine (very late (activation) antigen)
genannt, umfassen mindestens sechs Rezeptoren, die spezifisch mit Fibronektin,
Kollagen und/oder Laminin als Liganden interagieren. Innerhalb der VLA-Familie ist
das Integrin VLA-4 (α4β1) insofern untypisch, als es hauptsächlich auf lymphoide
und myeloide Zellen begrenzt ist und bei diesen verantwortlich ist für Zell-Zell-
Interaktionen mit einer Vielzahl von anderen Zellen. VLA-4 vermittelt zum Beispiel die
Interaktion von T- und B-Lymphozyten mit dem Heparin II-Bindungsfragment von
humanem Plasmafibronektin (FN). Die Bindung von VLA-4 mit dem Heparin II-
Bindungsfragment des Plasmafibronektins beruht vor allem auf einer Interaktion mit
einer LDVP-Sequenz. Im Unterschied zum Fibrinogen- oder Vitronectin-Rezeptor ist
VLA-4 kein typisches RGD-bindendes Integrin (Kilger und Holzmann, J. Mol. Meth.
1995, 73, 347).
Die im Blut zirkulierenden Leukozyten zeigen normalerweise nur eine geringe
Affinität zu den vaskulären endothelialen Zellen, die die Blutgefäße auskleiden.
Zytokine, die von entzündetem Gewebe abgegeben werden, bewirken die
Aktivierung von Endothelzellen und damit die Expression einer Vielzahl von
Zelloberflächenantigenen. Diese umfassen zum Beispiel die Adhäsionsmoleküle
ELAM-1 (endothelial cell adhesion molecule-1; auch als E-Selektin bezeichnet), das
unter anderem Neutrophile bindet, ICAM-1 (intercellular adhesion molecule-1), das
mit LFA-1 (leucocyte function-associated antigen 1) auf Leukozyten interagiert, und
VCAM-1 (vascular cell adhesion molecule-1), das verschiedene Leukozyten, unter
anderem Lymphozyten, bindet (Osborn et al., Cell 1989, 59, 1203). VCAM-1 ist, wie
ICAM-1, ein Mitglied der Immunglobulin-Gen-Überfamilie. Identifiziert wurde VCAM-1
(zuerst bekannt als INCAM-110) als ein Adhäsionsmolekül, daß auf endothelialen
Zellen durch Entzündungs-Zytokine wie TNF und IL-1 und Lipopolysaccharide (LPS)
induziert wird. Elices et al. (Cell 1990, 60, 577) zeigten, daß VLA-4 und VCAM-1 ein
Rezeptor-Ligand-Paar bilden, das die Anheftung von Lymphozyten an aktiviertes
Endothel vermittelt. Die Bindung von VCAM-1 an VLA-4 erfolgt dabei nicht durch
eine Interaktion des VLA-4 mit einer RGD-Sequenz, eine solche ist im VCAM-1 nicht
enthalten (Bergelson et al., Current Biology 1995, 5, 615). VLA-4 tritt aber auch auf
anderen Leukozyten auf, und über den VCAM-1/VLA-4-Adhäsionsmechanismus wird
auch die Anheftung von anderen Leukozyten als Lymphozyten vermittelt. VLA-4
repräsentiert somit ein einzelnes Beispiel eines β1-Integrin-Rezeptors, der über die
Liganden VCAM-1 bzw. Fibronektin sowohl bei Zell-Zell-Interaktionen als auch bei
Zell-Extrazellulärer Matrix-Interaktionen eine wesentliche Rolle spielt.
Die Zytokin-induzierten Adhäsionsmoleküle spielen eine wichtige Rolle bei der
Rekrutierung von Leukozyten in extravaskuläre Gewebebereiche. Leukozyten
werden in entzündliche Gewebebereiche durch Zelladhäsionsmoleküle rekrutiert, die
auf der Oberfläche von endothelialen Zellen exprimiert werden und als Liganden für
Leukozyten-Zelloberflächen-Proteine oder -Proteinkomplexe (Rezeptoren) dienen
(die Begriffe Ligand und Rezeptor können auch vice versa verwendet werden).
Leukozyten aus dem Blut müssen zunächst an endotheliale Zellen anheften, bevor
sie in das Synovium auswandern können. Da VCAM-1 an Zellen bindet, die das
Integrin VLA-4 (α4β1) tragen, wie Eosinophile, T- und B-Lymphozyten, Monozyten
oder Neutrophile, kommt ihm und dem VCAM-1/VLA-4-Mechanismus die Funktion
zu, derartige Zellen aus dem Blutstrom in Infektionsgebiete und Entzündungsherde
zu rekrutieren (Elices et al., Cell 1990, 60, 577; Osborn, Cell 1990, 62, 3; Issekutz et
al., J. Exp. Med. 1996, 183, 2175).
Der VCAM-1/VLA-4-Adhäsionsmechanismus wurde mit einer Reihe von
physiologischen und pathologischen Prozessen in Verbindung gebracht. VCAM-1
wird außer von Zytokin-induziertem Endothel unter anderem noch von den folgenden
Zellen exprimiert: Myoblasten, lymphoiden dendritischen Zellen und
Gewebsmakrophagen, rheumatöidem Synovium, Zytokin-stimulierten Neuralzellen,
parietalen Epithelzellen der Bowmans Kapsel, dem renalen Tubularepithel,
entzündetem Gewebe bei Herz- und Nieren-Transplantat-Abstoßung und von
fntestinalgewebe bei Graft versus host-Krankheit. VCAM-1 findet man auch
exprimiert auf solchen Gewebearealen des arteriellen Endotheliums, die frühen
atherosklerotischen Plaques eines Kaninchenmodells entsprechen. Zusätzlich wird
VCAM-1 auf follikulären dendritischen Zellen von humanen Lymphknoten exprimiert
und findet sich auf Stromzellen des Knochenmarks, zum Beispiel in der Maus.
Letzterer Befund weist auf eine Funktion von VCAM-1 in der B-Zell-Entwicklung hin.
VLA-4 wird, außer auf Zellen haematopoetischen Ursprunges, auch zum Beispiel auf
Melanoma-Zellinien gefunden, und der VCAM-1/VLA-4-Adhäsionsmechanismus wird
mit der Metastasierung von solchen Tumoren in Verbindung gebracht (Rice et al.,
Science 1989, 246, 1303).
Die hauptsächliche Form, in der VCAM-1 in vivo auf endothelialen Zellen vorkommt
und die die dominante Form in vivo ist, wird als VCAM-7D bezeichnet und trägt
sieben Immunglobulin-Domänen. Die Domänen 4, 5 und 6 ähneln in ihren
Aminosäuresequenzen den Domänen 1, 2 und 3. Die vierte Domäne ist bei einer
weiteren, aus sechs Domänen bestehenden Form, hier als VCAM-6D bezeichnet,
durch alternatives Splicing entfernt. Auch VCAM-6D kann VLA-4-exprimierende
Zellen binden.
Weitere Angaben zu VLA-4, VCAM-1, Integrinen und Adhäsionsproteinen finden sich
zum Beispiel in den Artikeln von Kilger und Holzmann, J. Mol. Meth. 1995, 73, 347;
Elices, Cell Adhesion in Human Disease, Wiley, Chichester 1995, S. 79; Kuijpers,
Springer Semin. Immunopathol. 1995, 16, 379.
Aufgrund der Rolle des VCAM-1/VLA-4-Mechanismus bei Zelladhäsionsprozessen,
die von Bedeutung zum Beispiel bei Infektionen, Entzündungen oder Atherosklerose
sind, wurde versucht, durch Eingriffe in diese Adhäsionsprozesse Krankheiten zu
bekämpfen, insbesondere zum Beispiel Entzündungen (Osborn et al., Cell 1989, 59,
1203). Eine Methode hierzu ist die Verwendung von monoklonalen Antikörpern, die
gegen VLA-4 gerichtet sind. Derartige monoklonale Antikörper (mAK), die als VLA-4-
Antagonisten die Interaktion zwischen VCAM-1 und VLA-4 blockieren, sind bekannt.
So inhibieren zum Beispiel die anti-VLA-4 mAK HP2/1 und HP1/3 die Anheftung von
VLA-4 exprimierenden Ramos-Zellen (B-Zell-ähnlichen Zellen) an humane
Nabelschnurendothelzellen und an VCAM-1-transfizierte COS-Zellen. Ebenso
inhibiert der anti-VCAM-1 mAK 4B9 die Adhäsion von Ramos-Zellen, Jurkat-Zellen
(T-Zell-ähnlichen Zellen) und HL60-Zellen (Granulozyten-ähnlichen Zellen) an COS-
Zellen transfiziert mit genetischen Konstrukten, die veranlassen, daß VCAM-6D und
VCAM-7D exprimiert werden. In vitro-Daten mit Antikörpern, die gegen die α4-
Untereinheit von VLA-4 gerichtet sind, zeigen, daß die Anheftung von Lymphozyten
an synoviale Endothelzellen blockiert wird, eine Adhäsion, die bei der rheumatoiden
Arthritis eine Rolle spielt (von Dinther-Janssen et al., J. Immunol. 1991, 147, 4207).
In vivo-Versuche haben gezeigt, daß eine experimentelle autoimmune
Enzephalomyelitis durch anti-α4 mAK gehemmt werden kann. Die Wanderung von
Leukozyten in einen Entzündungsherd wird ebenfalls durch einen monoklonalen
Antikörper gegen die α4-Kette von VLA-4 blockiert. Die Beeinflussung des VLA-4-
abhängigen Adhäsionsmechanismus mit Antikörpern wurde auch in einem Asthma-
Modell untersucht, um die Rolle von VLA-4 bei der Rekrutierung von Leukozyten in
entzündetes Lungengewebe zu untersuchen (WO-A-93/13798). Die Gabe von anti-
VLA-4-Antikörpern inhibierte die Spätphasenreaktion und die Atemwegsüberreaktion
in allergischen Schafen. Die Bedeutung von VLA-4 als Target zur Behandlung von
Asthma ist ausführlich in Metzger, Springer Semin. Immunopathol. 1995, 16, 467
diskutiert.
Der VLA-4 abhängige Zelladhäsionsmechanismus wurde ebenfalls in einem
Primatenmodell der inflammatory bowel disease (IBD) untersucht. In diesem Modell,
das der ulcerativen Colitis im Menschen entspricht, ergab die Gabe von anti-α4-
Antikörpern eine signifikante Reduktion der akuten Entzündung.
Darüber hinaus konnte gezeigt werden, daß die VLA-4-abhängige Zelladhäsion bei
den folgenden klinischen Konditionen einschließlich der folgenden chronischen
entzündlichen Prozesse eine Rolle spielt: Rheumatoide Arthritis (Cronstein und
Weismann, Arthritis Rheum. 1993, 36, 147; Elices et al., J. Clin. Invest. 1994, 93,
405), Diabetes mellitus (Yang et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 1993, 90, 10494),
systemischer Lupus erythematosus (Takeuchi et al., J. Clin. Invest. 1993, 92, 3008),
Allergien vom verzögerten Typ (Typ IV-Allergie) (Elices et al., Clin. Exp. Rheumatol.
1993, 11, S77), multiple Sklerose (Yednock et al., Nature 1992, 356, 63), Malaria
(Ockenhouse et al., J. Exp. Med. 1992, 176, 1183), Atherosklerose (OBrien et al., J.
Clin. lnvest. 1993, 92, 945; Shih et al., Circ. Res. 1999, 84, 345), Transplantation
(Isobe et al., Transplantation Proceedings 1994, 26, 867), verschiedene Malignitäten,
zum Beispiel Melanom (Renkonen et al., Am. J. Pathol. 1992, 140, 763), Lymphom
(Freedman et al., Blood 1992, 79, 206) und andere (Albelda et al., J. Cell Biol. 1991,
114, 1059).
Die VLA-4-Wechselwirkung mit VCAM-1 und Fibronektin wird mit einigen patho
physiologischen Prozessen in Herzkreislauferkrankungen in Verbindung gebracht. In
einem in vitro-Zellsystem hemmen eingewanderte Neutrophile die Zellverkürzung
(negative Inotropie) von Kardiomyozyten um 35%. Diese negative inotrope Wirkung
von Neutrophilen konnte durch einen anti-α4 Antikörper gehemmt werden, nicht
jedoch durch einen anti-CD18 Antikörper (Poon et al., Circ. Res. 1999, 84, 1245). Die
Bedeutung von VLA-4 in der Pathogenese der Atherosklerose wurde in einem
Mausmodell der Atherosklerose gezeigt. So hemmt das CS-1-Peptid, das gegen die
Bindungsstelle von VLA-4 auf Fibronectin gerichtet ist, die Rekrutierung von
Leukozyten und die Ansammlung von Fett in der Aorta und somit die Ausbildung von
atherosklerotischen Plaques in atherogen gefütterten LDL-Rezeptor-knockout-
Mäusen (Shih et al., Circ. Res. 1999, 84, 345). Unter Verwendung des gleichen CS-
1-Peptids konnte weiterhin in einem heterotopen Herztransplantationsmodell im
Kaninchen gezeigt werden, daß durch die Blockade der Interaktion von VLA-4 und
Fibronektin die Ausbildung einer Transplantatvaskulopathie signifikant vermindert
werden kann (Molossi et al., J. Clin. Invest. 1995, 95, 2601).
Eine VLA-4-Blockierung durch geeignete Antagonisten bietet danach effektive
therapeutische Möglichkeiten, insbesondere zum Beispiel verschiedene entzündliche
Konditionen einschließlich Asthma und IBD zu behandeln. Die besondere Relevanz
von VLA-4-Antagonisten für die Behandlung der rheumatoiden Arthritis ergibt sich
dabei, wie bereits gesagt, aus der Tatsache, daß Leukozyten aus dem Blut zunächst
an endotheliale Zellen anheften müssen, ehe sie in das Synovium auswandern
können, und daß bei dieser Anheftung der VLA-4-Rezeptor eine Rolle spielt. Darauf,
daß durch Entzündungsagenzien auf endothelialen Zellen VCAM-1 induziert wird
(Osborn, Cell 1990, 62, 3; Stoolman, Cell 1989, 56, 907), und auf die Rekrutierung
verschiedener Leukozyten in Infektionsgebiete und Entzündungsherde wurde bereits
oben eingegangen. T-Zellen adherieren dabei an aktiviertes Endothel hauptsächlich
über die LFA-1/ICAM-1- und VLA-4/VCAM-1-Adhäsionsmechanismen (Springer, Cell
1994, 76, 301). Auf den meisten synovialen T-Zellen ist die Bindungskapazität von
VLA-4 für VCAM-1 bei der rheumatoiden Arthritis erhöht (Postigo et al., J. Clin.
Invest. 1992, 89, 1445). Zusätzlich wurde eine verstärkte Anheftung von synovialen
T-Zellen an Fibronektin beobachtet (Laffon et al., J. Clin. Invest. 1991, 88, 546;
Morales-Ducret et al., J. Immunol. 1992, 149, 1424). VLA-4 ist also hochreguliert
sowohl im Rahmen seiner Expression als auch hinsichtlich seiner Funktion auf T-
Lymphozyten der rheumatoiden Synovialmembran. Die Blockierung der Bindung von
VLA-4 an seine physiologischen Liganden VCAM-1 und Fibronektin ermöglicht eine
effektive Verhinderung oder Linderung von artikulären Entzündungsprozessen. Dies
wird auch durch Experimente mit dem Antikörper HP2/1 an Lewis-Ratten mit
Adjuvanz-Arthritis bestätigt, bei denen eine effektive Krankheitsprävention
beobachtet wurde (Barbadillo et al., Springer Semin. Immunopathol. 1995, 16, 427).
CS-1-Peptidomimetika, die eine Asparaginsäureeinheit oder ein Derivat davon im
Molekül enthalten und die die Bindung von VLA-4 an die CS-1-Sequenz des
Matrixproteins Fibronektin hemmen, werden in der WO-A-00/02903 beschrieben.
VLA-4 stellt also ein wichtiges therapeutisches Zielmolekül dar.
Die oben erwähnten VLA-4-Antikörper und der Einsatz von Antikörpern als VLA-4-
Antagonisten sind in den Patentanmeldungen WO-A-93/13798, WO-A-93/15764,
WO-A-94/16094, WO-A-94/17828 und WO-A-95/19790 beschrieben. In den
Patentanmeldungen WO-A-94/15958, WO-A-95/15973, WO-A-96/00581, WO-A-
96/06108 und WO-A-96/20216 werden peptidische Verbindungen als VLA-4-
Antagonisten beschrieben. Der Einsatz von Antikörpern und peptidischen
Verbindungen als Arzneimitteln ist aber mit Nachteilen behaftet, zum Beispiel
mangelnder oraler Verfügbarkeit, leichter Abbaubarkeit oder immunoger Wirkung bei
längerfristiger Anwendung, und es besteht somit Bedarf nach VLA-4-Antagonisten
mit einem günstigen Eigenschaftsprofil für einen Einsatz in der Therapie und
Prophylaxe verschiedener Kranheitszustände.
In der WO-A-95/14008, WO-A-93/18057, US-A-5 658 935, US-A-5 686 421, US-A-
5 389 614, US-A-5 397 796, US-A-5 424 293 und US-A-5 554 594 sind substituierte
5-Ring-Heterocyclen beschrieben, die am N-terminalen Ende des Moleküls eine
Amino-, Amidino- oder Guanidinofunktion aufweisen und die
thrombozytenaggregationshemmende Wirkungen zeigen. In der EP-A-796 855 sind
weitere Heterocyclen beschrieben, die Inhibitoren der Knochenresorption sind. In der
EP-A-842 943, EP-A-842 945 und EP-A-842 944 wird beschrieben, daß
Verbindungen aus diesen Reihen und weitere Verbindungen überraschenderweise
auch die Leukozytenadhäsion hemmen und VLA-4-Antagonisten sind.
In der EP-A-903 353, EP-A-905 139 und EP-A-918 059, WO-99/23063, WO-A-
99/24398, WO-A-99/54321 und WO-A-99/60015 werden weitere Verbindungen
beschrieben, die die Leukozytenadhäsion hemmen und VLA-4-Antagonisten sind.
Die Eigenschaften dieser Verbindungen sind aber in verschiedener Hinsicht noch
nicht befriedigend und es besteht Bedarf an Verbindungen mit einem weiter
verbesserten Eigenschaftsprofil. In der EP-A-918 059 werden unter anderem
Imidazolidinderivate erwähnt, in denen der Imidazolidinring über seine 1-Position an
das Kohlenstoffatom in der 2-Position einer 2-(Cycloalkyl-alkyl)-acetylamino-Einheit
oder einer 2-Isobutyl-acetylamino-Einheit gebunden ist. Nicht spezifisch offenbart
werden aber die Imidazolidinderivate der Formel I der vorliegenden Erfindung, die
sich durch ihr vorteilhaftes Eigenschaftsprofil und insbesondere durch ihre deutlich
gesteigerte Wirkstärke auszeichnen.
Die vorliegende Erfindung betrifft Verbindungen der Formel I,
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -CO-R6, -CO-H oder -CH2-O-R7 steht;
Z für Sauerstoff oder Schwefel steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Phenyl, Pyridyl oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann und der Phenylrest durch einen oder mehrere gleiche oder verschiedene Substituenten aus der Reihe (C1-C4)-Alkyl, (C1- C4)-Alkoxy, Methylendioxy, Ethylendioxy, Halogen, Trifluormethyl und Trifluormethoxy substituiert sein kann;
R3 und R4 für Methyl oder Trifluormethyl stehen;
R5 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann;
R6 für Hydroxy, (C1-C10)-Alkoxy, Phenyl-(C1-C8)-alkoxy-, Phenyloxy-, (C1-C8)- Alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1- C6)-alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, (C1-C8)-Alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyloxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1-C6)-alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)- alkoxy-, Amino, Mono-((C1-C10)-alkyl)-amino- oder Di-((C1-C10)-alkyl)-amino- steht;
R7 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -CO-R6, -CO-H oder -CH2-O-R7 steht;
Z für Sauerstoff oder Schwefel steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Phenyl, Pyridyl oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann und der Phenylrest durch einen oder mehrere gleiche oder verschiedene Substituenten aus der Reihe (C1-C4)-Alkyl, (C1- C4)-Alkoxy, Methylendioxy, Ethylendioxy, Halogen, Trifluormethyl und Trifluormethoxy substituiert sein kann;
R3 und R4 für Methyl oder Trifluormethyl stehen;
R5 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann;
R6 für Hydroxy, (C1-C10)-Alkoxy, Phenyl-(C1-C8)-alkoxy-, Phenyloxy-, (C1-C8)- Alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1- C6)-alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, (C1-C8)-Alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyloxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1-C6)-alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)- alkoxy-, Amino, Mono-((C1-C10)-alkyl)-amino- oder Di-((C1-C10)-alkyl)-amino- steht;
R7 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Alkylreste können geradkettig oder verzweigt sein. Dies gilt auch, wenn sie
Substituenten tragen oder als Substituenten anderer Reste auftreten, beispielsweise
in Fluoralkylresten, Alkoxyresten oder Alkoxycarbonylresten. Beispiele für Alkylreste
sind Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl (= 1-Methylethyl = iC3H7), n-Butyl, Isobutyl (=
2-Methylpropyl, sec-Butyl (= 1-Methylpropyl), tert-Butyl (= 1,1-Dimethylethyl), n-
Pentyl, Isopentyl, tert-Pentyl, Neopentyl, n-Hexyl, 3-Methylpentyl, Isohexyl, Neohexyl,
n-Heptyl, 2,3,5-Trimethylhexyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl. Bevorzugte Alkylreste sind
Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl, Isobutyl, sec-Butyl, tert-Butyl. In
Alkylresten können ein oder mehrere, zum Beispiel 1, 2, 3, 4 oder 5,
Wasserstoffatome durch Fluoratome substituiert sein. Beispiele für solche
Fluoralkylreste sind Trifluormethyl, 2,2,2-Trifluorethyl, Pentafluorethyl,
Heptafluorisopropyl. Substituierte Alkylreste, zum Beispiel Phenylalkylreste oder
Fluoralkylreste, können in beliebigen Positionen substituiert sein.
Phenylreste können unsubstituiert sein oder einfach oder mehrfach, zum Beispiel
einfach, zweifach, dreifach, vierfach oder fünffach, durch gleiche oder verschiedene
Reste substituiert sein. Wenn ein Phenylrest substituiert ist, trägt er bevorzugt einen
oder zwei gleiche oder verschiedene Substituenten. Dies gilt ebenso für substituierte
Phenylreste in Gruppen wie Phenylalkyl, Phenylcarbonyl, etc. Phenylalkylreste sind
zum Beispiel Benzyl, 1-Phenylethyl oder 2-Phenylethyl, insbesondere Benzyl, die alle
auch substituiert sein können.
In monosubstituierten Phenylresten kann sich der Substituent in der 2-Position, der
3-Position oder der 4-Position befinden. Zweifach substituiertes Phenyl kann in 2,3-
Position, 2,4-Position, 2,5-Position, 2,6-Position, 3,4-Position oder 3,5-Position
substituiert sein. In dreifach substituierten Phenylresten können sich die
Substituenten in 2,3,4-Position, 2,3,5-Position, 2,4,5-Position, 2,4,6-Position, 2,3,6-
Position oder 3,4,5-Position befinden. Trägt ein Phenylrest Substituenten aus der
Reihe Methylendioxy (-O-CH2-O-) und Ethylendioxy (-O-CH2-CH2-O-), so trägt er
bevorzugt nur einen Substituenten aus dieser Reihe (gewünschtenfalls neben
anderen Substituenten).
Beispiele für substituierte Phenylreste, die für R2 stehen können, sind 2-
Methylphenyl, 3-Methylphenyl, 4-Methylphenyl, 2,3-Dimethylphenyl, 2,4-
Dimethylphenyl, 2,5-Dimethylphenyl, 2,6-Dimethylphenyl, 3,4-Dimethylphenyl, 3,5-
Dimethylphenyl, 2,4,5-Trimethylphenyl, 2,4,6-Trimethylphenyl, 3,4,5-Trimethylphenyl,
2-(n-Butyl)phenyl, 3-(n-Butyl)phenyl, 4-(n-Butyl)phenyl, 2-Isobutylphenyl, 3-
Isobutylphenyl, 4-Isobutylphenyl, 3-tert-Butylphenyl, 4-tert-Butylphenyl, 2-
Methoxyphenyl, 3-Methoxyphenyl, 4-Methoxyphenyl, 2,3-Dimethoxyphenyl, 2,4-
Dimethoxyphenyl, 2,5-Dimethoxyphenyl, 2,6-Dimethoxyphenyl, 3,4-
Dimethoxyphenyl, 3,5-Dimethoxyphenyl, 2,4,5-Trimethoxyphenyl, 2,4,6-
Trimethoxyphenyl, 3,4,5-Trimethoxyphenyl, 2-(n-Butoxy)phenyl, 3-(n-Butoxy)phenyl,
4-(n-Butoxy)phenyl, 2-Isobutoxyphenyl, 3-Isobutoxyphenyl, 4-Isobutoxyphenyl, 2-tert-
Butoxyphenyl, 3-tert-Butoxyphenyl, 4-tert-Butoxyphenyl, 2,3-Methylendioxyphenyl,
3,4-Methylendioxyphenyl, 2,3-Ethyfendioxyphenyl, 3,4-Ethylendioxyphenyl, 2-
Fluorphenyl, 3-Fluorphenyl, 4-Fluorphenyl, 2,3-Difluorphenyl, 2,4-Difluorphenyl, 2,5-
Difluorphenyl, 2,6-Difluorphenyl, 3,4-Difluorphenyl, 3,5-Difluorphenyl, 2,4,5-
Trifluorphenyl, 2,4,6-Trifluorphenyl, 3,4,5-Trifluorphenyl, 2,3,5,6-Tetrafluorphenyl,
2,3,4,5,6-Pentafluorphenyl, 2-Chlorphenyl, 3-Chlorphenyl, 4-Chlorphenyl, 2,3-
Dichlorphenyl, 2,4-Dichlorphenyl, 2,5-Dichlorphenyl, 2,6-Dichlorphenyl, 3,4-
Dichlorphenyl, 3,5-Dichlorphenyl, 2-Bromphenyl, 3-Bromphenyl, 4-Bromphenyl, 3-
fodphenyl, 4-Iodphenyl, 2-Trifluormethylphenyl, 3-Trifluormethylphenyl, 4-
Trifluormethylphenyl, 3,4-Bis(trifluormethyl)phenyl, 3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl, 2-
Trifluormethoxyphenyl, 3-Trifluormethoxyphenyl, 4-Trifluormethoxyphenyl, etc. In
substituierten Phenylresten können aber auch verschiedene Substituenten in
beliebiger Kombination enthalten sein, wie zum Beispiel in den Resten 3-Methoxy-4-
methylphenyl, 4-Fluor-3-methoxyphenyl, 3-Fluor-4-methoxyphenyl, 3,5-Difluor-4-
methoxyphenyl, 3-Fluor-4,5-methylendioxyphenyl, 3-Fluor-4,5-ethylendioxyphenyl, 2-
Chlor-3-methylphenyl, 3-Chlor-4-methylphenyl, 3-Chlor-4-fluorphenyl, etc.
Halogen steht für Fluor, Chlor, Brom oder Iod, bevorzugt für Fluor oder Chlor
Pyridyl steht für 2-Pyridyl, 3-Pyridyl oder 4-Pyridyl. In Pyridylresten kann das Stickstoffatom auch oxidiert sein und die entsprechende Verbindung der Formel I kann als Pyridin-N-oxid vorliegen, das ebenso von der vorliegenden Erfindung umfaßt wird.
Pyridyl steht für 2-Pyridyl, 3-Pyridyl oder 4-Pyridyl. In Pyridylresten kann das Stickstoffatom auch oxidiert sein und die entsprechende Verbindung der Formel I kann als Pyridin-N-oxid vorliegen, das ebenso von der vorliegenden Erfindung umfaßt wird.
Physiologisch verträgliche Salze der Verbindungen der Formel I sind insbesondere
nicht-toxische oder pharmazeutisch verwendbare Salze. Verbindungen der Formel I,
die saure Gruppen enthalten, zum Beispiel eine für die Gruppe E stehende
Carbonsäuregruppe, können beispielsweise vorliegen als Alkalimetallsalze oder
Erdalkalimetallsalze wie zum Beispiel Natriumsalze, Kaliumsalze, Magnesiumsalze
und Calciumsalze, oder als Ammoniumsalze wie zum Beispiel Salze mit
physiologisch verträglichen quartären Ammoniumionen und Säureadditionssalze mit
Ammoniak und physiologisch verträglichen organischen Aminen, wie zum Beispiel
Methylamin, Ethylamin, Triethylamin, 2-Hydroxyethylamin, Tris-(2-hydroxyethyl)-amin,
α,α,α-Tris-(hydroxymethyl)-methylamin (Tromethamin) oder Aminosäuren,
insbesondere basischen Aminosäuren. Salze aus einer sauren Verbindung der
Formel I und einem organischen Amin können die beiden Komponenten im
Verhältnis 1 : 1 oder ca. 1 : 1 enthalten oder auch in einem anderen Verhältnis,
beispielsweise in einem Verhältnis von ca. 1 : 0.5 bis ca. 1 : 4 (1 Molekül der Formel I
auf 0.5 bis 4 Moleküle des Amins), insbesondere in einem Verhältnis von ca. 1 : 0.5
bis ca. 1 : 2 (1 Molekül der Formel I auf 0.5 bis 2 Moleküle des Amins).
Verbindungen der Formel I, die basische Gruppen enthalten, zum Beispiel eine
Pyridylgruppe, können zum Beispiel vorliegen als Salze mit anorganischen Säuren,
wie zum Beispiel Salzsäure, Schwefelsäure oder Phosphorsäure, und mit
organischen Carbonsäuren oder Sulfonsäuren, wie zum Beispiel Essigsäure,
Citronensäure, Benzoesäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Weinsäure,
Methansulfonsäure oder p-Toluolsulfonsäure. Verbindungen, die sowohl saure
Gruppen als auch basische Gruppen enthalten, können auch in Form von inneren
Salzen, Zwitterionen oder Betainen vorliegen, die ebenso von der vorliegenden
Erfindung umfaßt werden.
Salze können aus den Verbindungen der Formel I nach üblichen, dem Fachmann
bekannten Verfahren erhalten werden, beispielsweise durch Vereinigung mit einer
organischen oder anorganischen Säure oder Base in einem Lösungsmittel oder
Verdünnungsmittel, oder auch durch Anionenaustausch oder Kationenaustausch aus
anderen Salzen.
Die Verbindungen der Formel I können in stereoisomeren Formen vorliegen. An allen
Asymmetriezentren in den Verbindungen der Formel I können unabhängig
voneinander die S-Konfiguration oder die R-Konfiguration vorliegen oder R/S-
Gemische vorliegen. Es kann also das asymmetrische Kohlenstoffatom, an das der
Rest R2 gebunden ist, R-Konfiguration oder S-Konfiguration aufweisen oder die
Verbindung der Formel I kann hinsichtlich dieses Kohlenstoffatoms als R/S-Gemisch
vorliegen. Ebenso kann das asymmetrische Kohlenstoffatom, an das die Gruppe A
und der Imidazolidinring gebunden sind, die R-Konfiguration oder S-Konfiguration
aufweisen oder die Verbindung der Formel I kann hinsichtlich dieses
Kohlenstoffatoms als R/S-Gemisch vorliegen. Auch alle anderen asymmetrischen
Kohlenstoffatome können die R-Konfiguration oder die S-Konfiguration aufweisen
oder die Verbindung der Formei I hinsichtlich kann jedes dieser Kohlenstoffatome als
R/S-Gemisch vorliegen.
Zur Erfindung gehören alle möglichen Stereoisomeren der Verbindungen der Formel
I, zum Beispiel reine oder weitgehend reine Enantiomere und reine oder weitgehend
reine Diastereomere und Mischungen von zwei oder mehr stereoisomeren Formen,
zum Beispiel Mischungen von Enantiomeren und/oder Diastereomeren, in allen
Verhältnissen. Enantiomere sind also in enantiomerenreiner Form, sowohl als
linksdrehende als auch als rechtsdrehende Antipoden, in Form von Racematen und
in Form von Mischungen der beiden Enantiomeren in allen Verhältnissen
Gegenstand der Erfindung. Ebenso sind Diastereomere in diastereomerenreiner
Form und in Form von Mischungen in allen Verhältnissen Gegenstand der Erfindung.
Beispiele für einzelne Stereoisomere, die Gegenstand der Erfindung sind, sind die
Verbindungen der Formeln 1a, 1b, 1c und 1d.
Die Herstellung von einzelnen Stereoisomeren kann gewünschtenfalls durch
Verwendung von stereochemisch einheitlichen Ausgangssubstanzen bei der
Synthese, durch stereoselektive Synthese oder durch Auftrennung eines Gemisches
nach üblichen Methoden, zum Beispiel durch Chromatographie oder Kristallisation,
erfolgen, im Fall von Enantiomeren zum Beispiel durch Chromatographie an chiralen
Phasen. Gegebenenfalls kann vor einer Trennung von Stereoisomeren eine
Derivatisierung erfolgen. Die Trennung eines Stereoisomerengemisches kann auf
der Stufe der Verbindungen der Formel I erfolgen oder auf der Stufe einer
Ausgangssubstanz oder eines Zwischenprodukts im Verlaufe der Synthese.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel I können bewegliche
Wasserstoffatome enthalten, also in verschiedenen tautomeren Formen vorliegen.
Auch alle Tautomeren der Verbindungen der Formel I sind Gegenstand der
vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Erfindung umfaßt auch Solvate und
Additionsverbindungen oder Addukte von Verbindungen der Formel I, zum Beispiel
Addukte mit Wasser, das heißt Hydrate, oder Addukte mit Alkoholen oder Aminen.
Die Erfindung umfaßt weiterhin Derivate von Verbindungen der Formel I, zum
Beispiel Ester, Amide, Prodrugs und andere physiologisch verträgliche Derivate,
sowie aktive Metabolite von Verbindungen der Formel I. Gegenstand der Erfindung
sind insbesondere auch Prodrugs der Verbindungen der Formel I, die in vitro nicht
notwendigerweise pharmakologisch aktiv sind, aber die in vivo unter physiologischen
Bedingungen in aktive Verbindungen der Formel I umgewandelt werden. Geeignete
Prodrugs für die Verbindungen der Formel I, also chemisch modifizierte Derivate der
Verbindungen der Formel I mit in gewünschter Weise verbesserten Eigenschaften,
sind dem Fachmann bekannt. Nähere Angaben zu Prodrugs finden sich zum Beispiel
in Fleisher et al., Advanced Drug Delivery Reviews 19 (1996) 115; Design of
Prodrugs, H. Bundgaard, Ed., Elsevier, 1985; H. Bundgaard, Drugs of the Future 16
(1991) 443. Als Prodrugs für die Verbindungen der Formel I kommen speziell Ester-
Prodrugs, Amid-Prodrugs, Aldehyd-Prodrugs und Alkohol-Prodrugs von
Carbonsäuregruppen in Betracht, zum Beispiel von einer für die Gruppe E stehenden
Carbonsäuregruppe. So stellen auch die Verbindungen der Formel I, in denen die
Gruppe E für Hydroxymethyl, Alkoxymethyl oder Formyl steht und die in vivo einen
VLA-4-Antagonismus zeigen, Prodrugs der Verbindungen der Formel I dar, in denen
die Gruppe E für Hydroxycarbonyl steht. Als Beispiele für Ester-Prodrugs und Amid-
Prodrugs seien genannt (C1-C4)-Alkylester wie Methylester, Ethylester,
Isopropylester, Isobutylester, substituierte Alkylester wie Hydroxyalkylester,
Acyloxyalkylester, Aminoalkylester, Acylaminoalkylester, Dialkylaminoalkylester,
unsubstituierte Amide oder N-(C1-C4)-Alkylamide wie Methylamide oder Ethylamide.
Als Beispiele für erfindungsgemäße Verbindungen der Formel I seien die folgenden
Verbindungen der Formeln Ie und If genannt, die an dem Kohlenstoffatom, das die
Gruppe A trägt, S-Konfiguration aufweisen und an dem Kohlenstoffatom, das die
Gruppe R2 trägt, im Fall, daß R2 für Phenyl steht, S-Konfiguration aufweisen und an
dem Kohlenstoffatom, das die Gruppe R2 trägt, im Fall, daß R2 für Methyl steht,
R-Konfiguration aufweisen. Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ebenfalls
die physiologisch verträglichen Salze der Verbindungen der Formeln Ie und If, zum
Beispiel Metallsalze oder Salze mit organischen Ammoniumkationen von
Verbindungen der Formeln Ie und If, die eine Carbonsäuregruppe enthalten, oder
Säureadditionssalze von Verbindungen der Formeln Ie und If, die Pyridylreste
enthalten, zum Beispiel die Hydrochloride.
Verbindungen der Formeln Ie und If:
Die einzelnen Strukturelemente in den erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel
I haben bevorzugt die folgenden Bedeutungen, die sie unabhängig voneinander
haben können.
R2 steht bevorzugt für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder mehrere Fluoratome
substituiert sein kann, oder für Pyridyl, oder für unsubstituiertes Phenyl, oder für
Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert
ist, oder für Phenyl, das durch eine oder zwei (C1-C4)-Alkoxygruppen substituiert ist.
Die für R2 stehende Alkylgruppe, die gewünschtenfalls durch Fluor substituiert sein
kann, ist insbesondere eine der Gruppen Methyl, Ethyl, Isopropyl, Trifluormethyl und
2,2,2-Trifluorethyl. Die Alkoxysubstituenten in einer für R2 stehenden Phenylgruppe
sind insbesondere Methoxygruppen. Besonders bevorzugt steht R2 für Methyl,
Pyridyl, unsubstituiertes Phenyl, Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder
einen Ethylendioxyrest substituiert ist oder Phenyl, das durch eine oder zwei
Methoxygruppen substituiert ist. Ganz besonders bevorzugt steht R2 für Methyl,
unsubstituiertes Phenyl oder Pyridyl.
R3 und R4 können gleich oder verschieden sein. Bevorzugt sind die beiden Gruppen
R3 und R4 gleich. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stehen R3
und R4 beide für Methyl. In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung stehen R3 und R4 beide für Trifluormethyl.
Eine für R5 stehende Alkylgruppe, die durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert
sein kann, ist bevorzugt eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe oder eine
Trifluormethylgruppe. Bevorzugt steht R5 für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder
mehrere Fluoratome substituiert sein kann. Besonders bevorzugt steht R5 für Methyl
oder Trifluormethyl, ganz besonders bevorzugt für Methyl.
R6 steht bevorzugt für Hydroxy, (C1-C6)-Alkoxy-, Phenyl-(C1-C4)-alkoxy-, Phenyloxy-
oder Amino (-NH2), besonders bevorzugt für Hydroxy, (C1-C6)-Alkoxy- oder Amino,
ganz besonders bevorzugt für Hydroxy oder (C1-C6)-Alkoxy-, speziell bevorzugt für
Hydroxy oder (C1-C4)-Alkoxy-, insbesondere für Hydroxy.
R7 steht bevorzugt für Wasserstoff oder (C1-C3)-Alkyl, besonders bevorzugt für
Wasserstoff oder Methyl, ganz besonders bevorzugt für Wasserstoff.
E steht bevorzugt für -CO-R6, -CO-H, -CH2-OH oder -CH2-OCH3, besonders
bevorzugt für -CO-R5, -CH2-OH oder -CH2-OCH3, ganz besonders bevorzugt für
-CO-R6 oder -CH2-OH, darüber hinaus bevorzugt für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7
oder -CH2-OH, insbesondere für -COOH.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfndung steht Z für Schwefel, in einer
anderen Ausführungsform steht Z für Sauerstoff.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung steht A für den Isobutylrest (2-
Methylpropylrest; (CH3)2CH-CH2-), in einer anderen Ausführungsform steht A für den
Cyclopropylmethylrest (Cyclopropyl-CH2-). Weiterhin steht in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung R1 für Wasserstoff und in einer anderen Ausführungsform
R1 für Methyl.
Bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, die an einem oder an mehreren
Chiralitätszentren, zum Beispiel an dem Kohlenstoffatom, das den Rest R2 trägt,
und/oder an dem Kohlenstoffatom, das den Rest A und den Imidazolidinrest trägt,
eine einheitliche Konfiguration aufweisen. Das heißt, Verbindungen sind bevorzugt,
die an einem oder mehreren Chiralitätszentren in einheitlicher oder im wesentlichen
einheitlicher Konfiguration vorliegen, entweder in der R-Konfiguration oder in der S-
Konfiguration, aber nicht als R/S-Gemisch. Wie erläutert können die einzelnen
Chiralitätszentren in diesen Verbindungen der Formel I aber unabhängig
voneinander die R-Konfiguration oder die S-Konfiguration aufweisen und gleiche
oder verschiedene Konfigurationen haben. Besonders bevorzugt sind Verbindungen
der Formel I, in denen das Kohlenstoffatom, das den Rest A und den Imidazolidinrest
trägt, in der S-Konfiguration vorliegt, also in der Konfiguration hinsichtlich dieses
Stereozentrums, die in den Formeln Ia und Ib wiedergegeben ist. Besonders
bevorzugt sind auch Verbindungen der Formel I, in denen das Kohlenstoffatom, das
die Gruppe R2 trägt, in der in den Formeln Ia und Ic wiedergegebenen Konfiguration
vorliegt. Steht R2 beispielsweise für Phenyl, substituiertes Phenyl oder Pyridyl, so hat
in diesen besonders bevorzugten Verbindungen das Kohlenstoffatom, das die
Gruppe R2 trägt, S-Konfiguration, steht R2 für Methyl, Ethyl oder Isobutyl, so hat es
R-Konfiguration. Ganz besonders bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, in
denen die beiden vorstehend genannten Stereozentren in den in der Formel Ia
wiedergegebenen Konfigurationen vorliegen.
Bevorzugte Verbindungen der Formel I sind solche Verbindungen, in denen einer
oder mehrere der Reste bevorzugte Bedeutungen haben oder eine spezifische
Bedeutung aus den umfaßten Bedeutungen haben, wobei alle Kombinationen von
bevorzugten Bedeutungen und/oder spezifischen Bedeutungen von Resten
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind. Beispiele für bevorzugte Verbindungen
sind zum Beispiel Verbindungen, in denen gleichzeitig R1, R3, R4 und R5 für Methyl
stehen und A für Isobutyl steht, oder Verbindungen, in denen gleichzeitig R1, R3, R4
und R5 für Methyl stehen und A für Cyclopropylmethyl- steht, oder Verbindungen, in
denen gleichzeitig R1 für Methyl steht, R3 und R4 für Trifluormethyl stehen, R5 für
Methyl steht und A für Isobutyl steht, oder Verbindungen, in denen gleichzeitig R1 für
Methyl steht, R3 und R4 für Trifluormethyl stehen, R5 für Methyl steht und A für
Cyclopropylmethyl- steht, oder Verbindungen, in denen gleichzeitig R1 für
Wasserstoff steht, R3 und R4 für Methyl stehen, R5 für Methyl steht und A für Isobutyl
steht, oder Verbindungen, in denen gleichzeitig R1 für Wasserstoff steht, R3 und R4
für Methyl stehen, R5 für Methyl steht und A für Cyclopropylmethyl- steht, oder
Verbindungen, in denen gleichzeitig R1 für Wasserstoff steht, R3 und R4 für
Trifluormethyl stehen, R5 für Methyl steht und A für Isobutyl steht, oder
Verbindungen, in denen gleichzeitig R1 für Wasserstoff steht, R3 und R4 für
Trifluormethyl stehen, R5 für Methyl steht und A für Cyclopropylmethyl- steht, und die
anderen Gruppen die oben angegebenen allgemeinen Bedeutungen in den
Verbindungen der Formel I haben oder bevorzugte Bedeutungen haben oder
spezifische Bedeutungen aus ihren jeweiligen Definitionen haben.
Besonders bevorzugte Verbindungen sind zum Beispiel Verbindungen der Formel I,
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -CO-R6 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Pyridyl, für unsubstituiertes Phenyl, für Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert ist, für Phenyl, das durch eine oder zwei (C1-C4)-Alkoxygruppen substituiert ist, oder für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann, steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
R6 für Hydroxy, (C1-C6)-Alkoxy-, Phenyl-(C1-C4)-alkoxy-, Phenyloxy- oder Amino steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -CO-R6 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Pyridyl, für unsubstituiertes Phenyl, für Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert ist, für Phenyl, das durch eine oder zwei (C1-C4)-Alkoxygruppen substituiert ist, oder für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann, steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
R6 für Hydroxy, (C1-C6)-Alkoxy-, Phenyl-(C1-C4)-alkoxy-, Phenyloxy- oder Amino steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Ganz besonders bevorzugte Verbindungen sind zum Beispiel Verbindungen der
Formel I, worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für Pyridyl, für unsubstituiertes Phenyl, für Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert ist, für Phenyl, das durch eine oder zwei Methoxygruppen substituiert ist, oder für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann, steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für Pyridyl, für unsubstituiertes Phenyl, für Phenyl, das durch einen Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert ist, für Phenyl, das durch eine oder zwei Methoxygruppen substituiert ist, oder für (C1-C4)-Alkyl, das durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann, steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Speziell bevorzugte Verbindungen sind zum Beispiel Verbindungen der Formel I,
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl, Methyl oder 2,2,2-Trifluorethyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl, Methyl oder 2,2,2-Trifluorethyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Besonders speziell bevorzugte Verbindungen sind zum Beispiel Verbindungen der
Formel I, worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Die vorstehenden Definitionen von Untergruppen der Verbindungen der Formel I
gelten analog für Verbindungen der Formel I, in der R3 und R4 beide für
Trifluormethyl anstatt für Methyl stehen. So sind zum Beispiel besonders speziell
bevorzugte Verbindungen auch Verbindungen der Formel I, worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Trifluormethyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Trifluormethyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
Die Verbindungen der Formel I können beispielsweise hergestellt werden durch
Kondensation einer Verbindung der Formel II
mit einer Verbindung der Formel III,
wobei in den Formeln II und III die Gruppen A, E, Z, R1 R2, R3, R4 und R5 wie oben
angegeben definiert sind oder auch in diesen Gruppen funktionelle Gruppen in
geschützter Form oder in Form von Vorstufen enthalten sein können, und wobei G
für Hydroxycarbonyl, (C1-C5)-Alkoxycarbonyl oder aktivierte Carbonsäurederivate wie
Säurechloride oder Aktivester steht.
Bei der Kondensation der Verbindungen der Formeln II und III ist es in der Regel
nötig, daß eine vorhandene, nicht an der Kondensationsreaktion beteiligte
Carbonsäuregruppe durch eine reversible Schutzgruppe geschützt wird und zum
Beispiel in Form eines geeigneten (C1-C6)-Alkylesters wie des tert-Butylesters oder
als Benzylester vorliegt. Wenn Verbindungen der Formel I hergestellt werden sollen,
in denen die Gruppe E zum Beispiel für Hydroxycarbonyl steht oder für eine Gruppe
steht, die aus einer Hydroxycarbonylgruppe hergestellt werden soll, kann in den
Verbindungen der Formel III beispielsweise der Rest E zunächst für eine in
geschützter Form vorliegende Hydroxycarbonylgruppe stehen und dann nach der
Kondensation der Verbindungen der Formeln II und III in einem oder mehreren
weiteren Schritten die Hydroxycarbonylgruppe freigesetzt werden oder die
gewünschte endgültige Gruppe E aufgebaut werden.
Vorstufen von funktionellen Gruppen sind Gruppen, die nach den üblichen, dem
Fachmann bekannten Syntheseverfahren in die gewünschte funktionelle Gruppe
umgewandelt werden können. Beispielsweise kann eine Cyangruppe, die durch
Hydrolyse in eine Carbonsäuregruppe umgewandelt werden kann, als Vorstufe für
diese Gruppe bezeichnet werden. Eine Alkoholgruppe, die zu einer Aldehydgruppe
oxidiert werden kann, kann als Vorstufe für diese Gruppe bezeichnet werden.
Beispiele für Schutzgruppen, die vor Durchführung einer Reaktion oder einer
Reaktionsfolge in das Molekül eingefügt werden und später wieder abgespalten
werden, wurden bereits erwähnt.
Zur Kondensation der Verbindungen der Formeln II und III verwendet man
vorteilhafterweise die dem Fachmann an sich wohlbekannten Kupplungsmethoden
der Peptidchemie (siehe zum Beispiel Houben-Weyl, Methoden der Organischen
Chemie, Band 15/1 und 15/2, Georg Thieme-Verlag, Stuttgart, 1974). Als
Kondensationsmittel oder Kupplungsreagenzien kommen zum Beispiel
Carbonyldiimidazol, Carbodiimide wie Dicyclohexylcarbodiimid (DCC) oder
Diisopropylcarbodümid, das O-((Cyan(ethoxycarbonyl)methylen)amino)-N,N,N',N'-
tetramethyluroniumtetrafluoroborat (TOTU) oder Propylphosphonsäureanhydrid
(PPA) in Frage. Die Kondensationen können unter den dem Fachmann
wohlbekannten Standardbedingungen durchgeführt werden. Im allgemeinen werden
sie in einem inerten Lösungsmittel oder Verdünnungsmittel durchgeführt, zum
Beispiel in einem aprotischen Lösungsmittel wie N,N-Dimethylformamid (DMF),
Dimethylsulfoxid (DMSO), N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP), Tetrahydrofuran (THF) oder
Dimethoxyethan (DME). Je nach der im Einzelfall durchgeführten Kondensation kann
es vorteilhaft sein, eine Base wie ein tertiäres Amin oder Hilfsreagenzien, zum
Beispiel eine N-Hydroxyverbindung wie 1-Hydroxybenzotriazol (HOBT) zuzusetzen.
Die Aufarbeitung des Reaktionsgemisches und eine Reinigung des Produktes
können nach üblichen Standardverfahren durchgeführt werden. Nach der
Kondensation werden die vorhandenen Schutzgruppen in geeigneter Weise
abgespalten. Beispielsweise können Benzylgruppen in Benzylestern abhydriert oder
Schutzgruppen vom tert-Butyltyp sauer abgespalten werden. Die Herstellung der
Verbindungen der Formel 1 kann beispielsweise auch erfolgen, indem man die
Verbindungen nach üblichen Methoden schrittweise an einer Festphase aufbaut,
wobei die einzelnen Strukturelemente des Moleküls in unterschiedlicher Reihenfolge
eingeführt werden können.
Die Aminoverbindungen der Formel III sind käuflich erhältlich oder können nach oder
analog zu wohlbekannten Standardverfahren aus Ausgangsverbindungen aufgebaut
werden, die käuflich sind oder wiederum nach oder analog zu Literaturvorschriften
erhältlich sind. Zum Beispiel können optisch aktive 3-substituierte 3-
Aminopropionsäuren der Formel III oder deren Ester, insbesondere 3-Phenyl-3-
aminopropionsäureester, aus den entsprechenden 3-substituierten Acrylsäuren
hergestellt werden, die wiederum aus den entsprechenden Aldehyden erhältlich sind.
Die 3-substituierten Acrylsäuren werden mit Oxalylchlorid in die Säurechloride
überführt und diese mit einem Alkohol in die Ester, zum Beispiel mit tert-Butanol in
die tert-Butylester. Zur Einführung der Aminogruppe wird dann mit dem Lithiumsalz
eines optisch aktiven Amins umgesetzt, zum Beispiel dem Lithiumsalz des (R)-(+)-N-
Benzyl-N-(1-phenyl-ethyl)-amins, und anschließend in dem erhaltenen 3-
substituierten 3-(N-Benzyl-N-(1-phenyl-ethyl)-amino)-propionsäure-tert-butylester die
Benzylgruppe und die Phenylethylgruppe durch katalytische Hydrierung abgespalten.
Für die Herstellung von Verbindungen der Formel III, in der E für die
Hydroxymethylgruppe CH2OH oder eine veretherte Hydroxymethylgruppe steht,
können in die Kondensationsreaktion 3-substituierte 3-Aminopropanole oder deren
Ether eingesetzt werden, die aus den 3-substituierten 3-Aminopropionsäuren oder
deren Estern durch Reduktion der Säuregruppe (oder der Estergruppe) erhältlich
sind, beispielsweise aus dem Ethylester oder tert-Butylester mit
Lithiumaluminiumhydrid oder Lithiumaluminiumhydrid/Aluminiumtrichlorid.
Verbindungen der Formel II können beispielsweise hergestellt werden, indem man
zunächst Verbindungen der Formel IV
in einer Bucherer-Reaktion, zum Beispiel mit Ammoniumcarbonat und Kaliumcyanid,
zu Verbindungen der Formel V
umsetzt, die dann mit einem alkylierenden Reagenz der Formel LG-CHA-G, das den
Rest der Formel -CHA-G in das Molekül einführt, zu Verbindungen der Formel VI
umgesetzt werden,
wobei A, R3, R4 und G wie oben angegeben definiert sind. Die Umsetzung von
Verbindungen der Formel VI mit einem zweiten Reagenz der Formel VII,
in der Z, R1 und R5 wie oben angegeben definiert sind, führt dann zu den
entsprechenden Verbindungen der Formel II. Die Gruppe LG steht für eine nucleophil
substituierbare Abgangsgruppe, zum Beispiel Halogen, insbesondere Chlor oder
Brom, oder Sulfonyloxy wie Tosyloxy, Methylsulfonyloxy oder
Trifluormethylsulfonyloxy.
Verbindungen der Formel II können beispielsweise auch hergestellt werden, indem
man eine Verbindung der Formel VI zunächst mit einem Reagenz der Formel
4-(PG-NH)-C6H3(OR5)-CH2-LG, in der LG wiederum für eine nucleophil
substituierbare Abgangsgruppe steht, zu einer Verbindung der Formel VIII umsetzt,
wobei für A, G, R3, R4 und R5 die oben angegebenen Bedeutungen gelten und PG
für eine Amino-Schutzgruppe steht, beispielsweise tert-Butoxycarbonyl oder
Benzyloxycarbonyl. Nach Entfernen der Schutzgruppe PG erhält man durch
Umsetzung der entstandenen Aminogruppe H2N mit Phenylisocyanat,
Phenylisothiocyanat, 2-Methylphenylisocyanat oder 2-Methylphenylisothiocyanat die
Verbindungen der Formel II. Ebenso wie Verbindungen der Formel VIII können auch
Verbindungen hergestellt und eingesetzt werden, in denen in der Formel VIII die
Gruppe PG-NH- durch eine Gruppe ersetzt ist, die eine Vorstufe für eine
Aminogruppe darstellt und die dann in einem weiteren Reaktionsschritt in eine
Aminogruppe überführt wird. Beispielsweise kann eine Verbindung der Formel VI
zunächst mit einer Nitroverbindung der Formel 4-O2N-C6H3(OR5)-CH2-LG zu einer
der Verbindung der Formel VIII entsprechenden Verbindung umgesetzt werden,
dann die Nitrogruppe beispielsweise durch katalytische Hydrierung in die
Aminogruppe überführt werden und dann die Aminogruppe mit Phenylisocyanat,
Phenylisothiocyanat, 2-Methylphenylisocyanat oder 2-Methylphenylisothiocyanat in
die gewünschte Verbindung der Formel II umgewandelt werden.
Ganz generell können die einzelnen Schritte bei der Herstellung der Verbindungen
der Formel I nach oder analog zu bekannten, dem Fachmann geläufigen Methoden
durchgeführt werden. Je nach dem Einzelfall kann es hierbei, wie bereits erläutert,
bei allen Schritten in der Synthese der Verbindungen der Formel I angebracht sein,
funktionelle Gruppen, die zu Nebenreaktionen oder unerwünschten Reaktionen
führen könnten, durch eine dem Syntheseproblem angepaßte
Schutzgruppenstrategie temporär zu blockieren, was dem Fachmann bekannt ist.
Verbindungen der Formel I können auch wie folgt erhalten werden. Durch Reaktion
von nach Standardverfahren erhältlichen N-substituierten Aminosäuren oder
bevorzugt von deren Estern, zum Beispiel der Methylester, Ethylester, tert-Butylester
oder Benzylester, beispielsweise von Verbindungen der Formel IX,
worin Z, R1, R3, R4 und R5 wie oben angegeben definiert sind, mit einem Isocyanat
der Formel X,
für das die obigen Definitionen von A und R2 gelten und das aus der entsprechenden
Verbindung, die an Stelle der Isocyanatgruppe eine H2N-Gruppe enthält, nach
Standardverfahren erhältlich ist, erhält man Harnstoffderivate beispielsweise der
Formel XI,
für die die oben angegebenen Definitionen gelten. Die Verbindungen der Formel XI
können dann durch Erhitzen mit Säure zu den Verbindungen der Formel I cyclisiert
werden. Die Cyclisierung der Verbindungen der Formel XI zu den Verbindungen der
Formel I kann auch durch Behandlung mit Basen in inerten Lösungsmittel
durchgeführt werden, zum Beispiel durch Behandlung mit Natriumhydrid in einem
aprotischen Lösungsmittel wie Dimethylformamid. Während der Reaktionen können
wiederum funktionelle Gruppen in geschützter Form vorliegen.
Verbindungen der Formel I können auch erhalten werden, indem man eine
Verbindung der Formel IX mit einem Isocyanat der Formel XII
umsetzt, in der A die oben angegebenen Bedeutungen hat und Q zum Beispiel für
eine Alkoxygruppe, zum Beispiel eine (C1-C4)-Alkoxygruppe wie Methoxy, Ethoxy
oder tert-Butoxy, oder eine (C6-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkoxygruppe, zum Beispiel
Benzyloxy, steht. Dabei wird eine Verbindung der Formel XIII erhalten,
in der A, Q, Z, R1, R3, R4 und R5 wie oben angegeben definiert sind, die dann unter
dem Einfluß einer Säure oder einer Base, wie oben für die Cyclisierung der
Verbindungen der Formel XI beschrieben, zu einer Verbindung der Formel XIV,
in der A, Q, Z, R1, R3, R4 und R5 wie oben angegeben definiert sind, cyclisiert wird. In
der Verbindung der Formel XIV kann dann, beispielsweise durch Hydrolyse, die
Gruppe CO-Q in die Carbonsäuregruppe COOH überführt werden. Wenn die
Cyclisierung der Verbindung der Formel XIII zur Verbindung der Formel XIV mit einer
Säure erfolgt, kann die Überführung der Gruppe CO-Q in die Gruppe COOH auch
gleichzeitig mit der Cyclisierung erfolgen. Durch nachfolgende Kupplung mit einer
Verbindung der Formel III, wie oben für die Kupplung der Verbindungen der Formeln
II und III beschrieben, wird dann eine Verbindung der Formel I erhalten. Auch bei
diesem Syntheseverfahren können wiederum funktionelle Gruppen in geschützter
Form oder in Form von Vorstufen vorliegen.
Eine weitere Methode zur Herstellung von Verbindungen der Formel I ist
beispielsweise die Umsetzung von Verbindungen der Formel XV,
für die die oben angegebenen Definitionen gelten, mit Phosgen oder entsprechenden
Äquivalenten (analog S. Goldschmidt und M. Wick, Liebigs Ann. Chem. 575 (1952),
217 und C. Tropp, Chem. Ber. 61 (1928), 1431).
Verbindungen der Formel I können auch hergestellt werden, indem zunächst eine
Verbindung der Formel XVI,
in der R3 und R4 die oben angegebenen Bedeutungen hat und PG für eine
Amlnoschutzgruppe wie zum Beispiel eine Benzyloxycarbonylgruppe steht, mit einer
Verbindung der Formel XVII,
in der A die oben angegebenen Bedeutungen hat und Q' für eine geschützte
Carbonsäurehydroxygruppe, zum Beispiel für eine Alkoxygruppe wie tert-Butoxy,
steht, zu einer Verbindung der Formel XVIII
gekuppelt wird, in der A, R3, R4, PG und Q' die oben angegebenen Bedeutungen
haben. In der Verbindung der Formel XVIII kann dann selektiv die Schutzgruppe PG
von der Aminogruppe abgespalten werden, zum Beispiel durch Hydrierung im Fall
einer Benzyloxycarbonylgruppe, und durch Einführung einer CO-Gruppe ein
Ringschluß zu einer Verbindung der Formel XIX,
in der A, R3, R4 und Q' die angegebenen Bedeutungen haben, durchgeführt werden.
Zur Einführung der Carbonylgruppe kann beispielsweise Phosgen oder ein
Phosgenäquivalent Verwendung finden (analog der oben erläuterten Umsetzung der
Verbindungen der Formel XV). Als Zwischenstufe kann bei der Überführung der
Verbindung der Formel XVIII in die Verbindung der Formel XIX beispielsweise ein
Isocyanat auftreten oder gezielt hergestellt werden. Die Überführung der Verbindung
der Formel XVIII in die der Formel XIX kann in einem oder mehreren Schritten
erfolgen. Beispielsweise kann zunächst die Carbonylgruppe eingeführt werden und
dann in einem separaten Schritt die Cyclisierung wie die oben beschriebenen
Cyclisierungen in Gegenwart einer Base wie Natriumhydrid durchgeführt werden.
Verbindungen der Formel XVIII, in der PG für die Benzyloxycarbonylgruppe steht,
können auch direkt in Verbindungen der Formel XIX überführt werden, ohne daß zur
Einführung der Carbonylgruppe ein Synthesebaustein wie Phosgen eingesetzt wird.
Werden Verbindungen der Formel XVIII, in der PG für Benzyloxycarbonyl steht, mit
einer Base wie Natriumhydrid behandelt, so können direkt die Verbindungen der
Formel XIX erhalten werden.
Die Verbindungen der Formel XIX können dann, wie oben für die Verbindungen der
Formel VI erläutert, an der NH-Gruppe mit einem Reagenz der Formel VII alkyliert
werden, und nach Umwandlung der geschützten Carbonsäuregruppe CO-Q' in die
Carbonsäuregruppe COOH können wie oben für die Verbindungen der Formeln VI
und II beschrieben die gewünschten Verbindungen der Formel I aufgebaut werden.
Auch bei diesem Syntheseverfahren können wiederum funktionelle Gruppen in
geschützter Form oder in Form von Vorstufen vorliegen.
Verbindungen der Formel I können weiterhin hergestellt werden, indem zunächst
eine Verbindung der Formel XX
in der R3, R4 und Q' die oben angegebenen Bedeutungen haben, mit einem
Isocyanat der Formel XII zu einer Verbindung der Formel XXI,
in der A, R3, R4, Q und Q' die oben angegebenen Bedeutungen haben, umgesetzt
wird. Die Verbindung der Formel XXI wird dann durch Behandeln mit einer starken
Säure, zum Beispiel halbkonzentrierter Salzsäure, zu einer Verbindung der Formel
XXII cyclisiert.
Verbindungen der Formel XXII können auch hergestellt werden, indem man zunächst
eine Verbindung der Formel XVIII herstellt, in der A, R3, R4 und Q' die angegebenen
Bedeutungen haben und PG eine Alkoxycarbonylgruppe wie (C1-C4)-Alkoxycarbonyl,
eine Arylalkoxycarbonylgruppe wie Phenyl-(C1-C4)-alkoxycarbonyl, oder eine
Aryloxycarbonylgruppe wie Phenyloxycarbonyl bedeutet, diese Verbindung durch
Freisetzen der geschützten Carbonsäuregruppe CO-Q' in eine Verbindung der
Formel XVIII überführt, in der CO-Q' für die freie Carbonsäuregruppe CO-OH steht,
PG für Alkoxycarbonyl, Arylalkoxycarbonyl oder Aryloxycarbonyl steht und A, R3 und
R4 die angegebenen Bedeutungen haben, und diese Verbindung mit einer Base wie
zum Beispiel Natriumcarbonat zur Verbindung der Formel XXII cyclisiert.
Verbindungen der Formel IIa,
in der A, Z, R1 R3, R4 und X die oben angegebenen Bedeutungen haben, können
dann erhalten werden, indem man die Verbindungen der Formel XXII in Gegenwart
von überschüssiger Base, zum Beispiel in Gegenwart eines Überschusses n-
Butyllithium, mit einem Alkylierungsreagenz der Formel VII umsetzt und
anschließend ansäuert. Die 4-(3-Arylureido)-benzylgruppe oder 4-(3-Arylthioureido)-
benzylgruppe kann auch schrittweise, analog der Herstellung der Verbindungen der
Formel VIII und den daraus erhaltenen Verbindungen der Formel II, in die
Verbindungen der Formel XXII eingeführt werden.
Verbindungen der Formel I, in denen die Reste R3 und R4 für Trifluormethyl stehen,
können vorteilhaft hergestellt werden, indem ein Isonitril der Formel XXIII mit dem 2-
tert-Butoxy-4,4-bis(trifluormethyl)-1,3-oxazabuta-1,3-dien der Formel XXIV zu einer
Verbindung der Formel XXV umgesetzt wird,
wobei A und Q die oben angegebenen Bedeutungen haben, also die Gruppe
C( = O)-Q zum Beispiel für eine Estergruppe steht und Q zum Beispiel für Alkoxy wie
(C1-C4)-Alkoxy einschließlich Methoxy, Ethoxy und tert-Butoxy oder für (C5-C14)-Aryl-
(C1-C4)-alkoxy einschließlich Benzyloxy steht. Die Umsetzung der Verbindungen der
Formeln XXIII und XXIV zu den Verbindungen der Formel XXV wird vorteilhaft in
einem Kohlenwasserstoff oder Ether als Lösungsmittel, zum Beispiel in Benzol oder
Toluol, unter Erwärmen durchgeführt.
Die Isocyanide (Isonitrile) der Formel XXIII können nach dem Fachmann bekannten
Standardmethoden aus den entsprechenden Aminosäureestern der Formel
H2 N-CHA-C(=O)-Q erhalten werden, in der A und Q die oben angegebenen
Bedeutungen haben. Vorteilhaft wird der Aminosäureester der Formel
H2 N-CHA-C(=O)-Q zunächst durch Umsetzung mit einem reaktiven
Ameisensäureester, zum Beispiel Ameisensäure-cyanmethylester, in den N-Formyl-
Aminosäureester der Formel HC(=O)-NH-CHA-C(=O)-Q überführt, der dann
beispielsweise durch Umsetzung mit Phosgen oder einem Phosgenäquivalent wie
Diphosgen oder Triphosgen in Gegenwart eines tertiären Amins wie Triethylamin in
das Isocyanid der Formel XXIII überführt wird. Das 2-tert-Butoxy-4,4-
bis(trifluormethyl)-1,3-oxazabuta-1,3-dien der Formel XXIV ist nach dem von Steglich
et al., Chemische Berichte 107 (1974), 1488, beschriebenen Verfahren aus
Carbamidsäure-tert-butylester (tert-Butoxycarbonylamid) und wasserfreiem
Hexafluoraceton und nachfolgende Behandlung des zunächst erhaltenen 2-tert-
Butoxycarbonylamino-2-hydroxy-1,1,1,3,3,3-hexafluorpropans mit
Trifluoressigsäureanhydrid in Gegenwart einer Base wie Chinolin erhältlich.
Die Verbindungen der Formel XXV können dann zum Beispiel mit Verbindungen der
Formel VII an der NH-Gruppe zu Verbindungen der Formel XIV alkyliert werden, die
- gewünschtenfalls nach Umwandlung der Estergruppe CO-Q in die
Carbonsäuregruppe CO-OH - wie oben beschrieben mit Verbindungen der Formel III
Verbindungen der Formel I liefern. In den Verbindungen der Formel XXV kann auch
erst die Estergruppe CO-Q nach Standardverfahren in die Carbonsäuregruppe
CO-OH umgewandelt werden und die erhaltene Verbindung der Formel XXII wie
oben beschrieben mit einem Alkylierungsreagenz der Formel VII in Gegenwart
überschüssiger Base in eine Verbindung der Formel IIa überführt werden, die dann
mit einer Verbindung der Formel III eine Verbindung der Formel I liefert. Analog der
oben beschriebenen Herstellung der Verbindungen der Formel VIII und der daraus
erhaltenen Verbindungen der Formel IIa kann die 4-(3-Arylureido)-benzylgruppe oder
4-(3-Aryithioureido)-benzylgruppe auch schrittweise in die Verbindungen der Formel
XXV eingeführt werden. Auch bei diesen Umsetzungen können wiederum
funktionelle Gruppen in geschützter Form oder in Form von Vorstufen vorliegen.
Die Verbindungen der Formel I, in der E zum Beispiel für Hydroxycarbonyl oder
Hydroxymethyl steht, können nach Standardverfahren in Verbindungen der Formel I
überführt werden, in der E andere Bedeutungen hat, oder in sonstige Prodrugs oder
Derivate der Verbindungen der Formel I. So können zur Herstellung von Estern die
Verbindungen der Formel I, in der E für Hydroxycarbonyl steht, mit den
entsprechenden Alkoholen verestert werden, zum Beispiel in Gegenwart eines
Kondensationsreagenzes wie DCC, oder es können die Verbindungen der Formel I,
in der E für Hydroxycarbonyl steht, mit Alkylhalogeniden wie Alkylchloriden oder
Alkylbromiden alkyliert werden, zum Beispiel mit Acyloxyalkylhalogeniden zu
Verbindungen der Formel I, in der E für Acyloxyalkoxy-CO- steht. Verbindungen der
Formel I, in der E für Hydroxycarbonyl steht, können mit Ammoniak oder organischen
Aminen in Gegenwart eines Kondensationsreagenzes in Amide überführt werden.
Verbindungen der Formel I, in der E für CO-NH2 steht, können vorteilhaft auch an der
Festphase erhalten werden, indem die Verbindung, in der E für COOH steht, in
Gegenwart eines Kondensationsmittels wie TOTU an Rink-Amidharz gekuppelt wird
und dann mit Trifluoressigäure wieder vom Harz abgespalten wird. Verbindungen der
Formel I, in der E für die Hydroxymethylgruppe CH2OH steht, können nach
Standardverfahren an der Hydroxymethylgruppe verethert werden. Nach
Standardverfahren für die selektive Oxidation von Alkoholen zu Aldehyden, zum
Beispiel mit Natriumhypochlorit in Gegenwart von 4-Acetamido-2,2,6,6-
tetramethylpiperidin-1-oxyl (4-Acetamido-TEMPO), können Verbindungen der Formel
I, in der E für CH2OH steht, in Verbindungen der Formel I überführt werden, in der E
für die Aldehydgruppe -CO-H steht.
Verbindungen der Formel I, in denen R5 für Wasserstoff steht, können auch
hergestellt werden, indem mit Verbindungen der Formel I, in denen R5 für Methyl
steht, eine Etherspaltung durchführt. Beispielsweise kann eine für R5O stehende
Methoxygruppe durch Behandlung mit Bortribromid in eine Hydroxygruppe überführt
werden.
Die Verbindungen der Formel I sind wertvolle Arzneimittelwirkstoffe, die sich
beispielsweise für die Behandlung von Entzündungserkrankungen, allergischen
Erkrankungen oder Asthma eignen. Die Verbindungen der Formel I und ihre
physiologisch verträglichen Salze und Derivate können erfindungsgemäß am Tier,
bevorzugt am Säugetier, und insbesondere am Menschen als Arzneimittel zur
Behandlung von Krankheitszuständen verabreicht werden, wobei unter Behandlung
generell sowohl die Therapie akuter oder chronischer Krankheitserscheinungen als
auch die Prophylaxe oder Vorbeugung von Krankheitserscheinungen zu verstehen
ist, also zum Beispiel die Vorbeugung gegen das Auftreten allergischer oder
asthmatischer Krankheiterscheinungen oder die Vorbeugung des Myokardinfarkts
oder des Myocardreinfarkts in entsprechenden Patienten. Die Verbindungen der
Formel I und ihre Salze und Derivate können für sich allein, in Mischungen
untereinander oder in Form von pharmazeutischen Präparaten verabreicht werden,
die eine enterale oder parenterale Anwendung gestatten und die als aktiven
Bestandteil eine wirksame Dosis mindestens einer Verbindung der Formel I und/oder
ihrer physiologisch verträglichen Salze und/oder Derivate und einen pharmazeutisch
einwandfreien Träger enthalten.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher auch die Verbindungen der
Formel I und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und Derivate zur
Verwendung als Arzneimittel, die Verwendung der Verbindungen der Formel I
und/oder ihrer physiologisch verträglichen Salze und Derivate zur Herstellung von
Arzneimitteln für die Behandlung der oben und im folgenden erläuterten Krankheiten,
zum Beispiel für die Behandlung von Entzündungserkrankungen, sowie die
Verwendung der Verbindungen der Formel I und/oder ihrer physiologisch
verträglichen Salze und Derivate in der Behandlung dieser Krankheiten. Weiterhin
sind Gegenstand der vorliegenden Erfindung pharmazeutische Präparate (oder
pharmazeutische Zusammensetzungen), die eine wirksame Dosis mindestens einer
Verbindung der Formel I und/oder ihrer physiologisch verträglichen Salze und/oder
Derivate und einen pharmazeutisch verträglichen Träger, das heißt einen oder
mehrere pharmazeutisch einwandfreie Trägerstoffe und/oder Zusatzstoffe, enthalten.
Die Arzneimittel können systemisch oder lokal verabreicht werden. Sie können zum
Beispiel oral in Form von Pillen, Tabletten, Filmtabletten, Dragees, Granulaten, Hart-
und Weichgelatinekapseln, Pulvern, Lösungen, Sirupen, Emulsionen, Suspensionen
oder in anderen Arzneiformen verabreicht werden. Die Verabreichung kann aber
auch vaginal oder rektal, zum Beispiel in Form von Suppositorien, oder parenteral
oder implantiv, zum Beispiel in Form von Injektionslösungen oder lnfusionslösungen,
Mikrokapseln oder Rods, oder topisch oder perkutan, zum Beispiel in Form von
Cremes, Salben, Pudern, Lösungen, Emulsionen oder Tinkturen, oder auf anderem
Wege, zum Beispiel in Form von Nasalsprays oder Aerosolmischungen, erfolgen.
Lösungen können parenteral zum Beispiel intravenös, intramuskulär, subkutan,
intraartikulär, intrasynovial oder auf andere Weise verabreicht werden.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Präparate erfolgt in an
sich bekannter Weise, wobei die Verbindung oder die Verbindungen der Formel I
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Derivate mit
pharmazeutisch inerten anorganischen und/oder organischen Trägerstoffen und/oder
Zusatzstoffen vermischt werden und in eine geeignete Dosierungsform und
Verabreichungsform gebracht werden. Für die Herstellung von Pillen, Tabletten,
Dragees und Hartgelatinekapseln kann man zum Beispiel Lactose, Maisstärke oder
Derivate davon, Talk, Stearinsäure oder deren Salze, Polyethylenglykole, etc.
verwenden, für Weichgelatinekapseln und Suppositorien zum Beispiel Fette,
Wachse, halbfeste und flüssige Polyole, Polyethylenglykole, natürliche oder
gehärtete Öle etc. Als Trägerstoffe für die Herstellung von Lösungen, zum Beispiel
lnjektionslösungen, oder von Emulsionen oder Sirupen eignen sich zum Beispiel
Wasser, Alkohole, Glycerin, Diole, Polyole, Saccharose, lnvertzucker, Glukose,
pflanzliche Öle etc. Als Trägerstoffe für Mikrokapseln, Implantate oder Rods eignen
sich zum Beispiel Mischpolymerisate aus Glykolsäure und Milchsäure. Die
pharmazeutischen Präparate enthalten normalerweise etwa 0.5 bis 90 Gew.-% der
Verbindungen der Formel I und/oder ihrer physiologisch verträglichen Salze und
Derivate. Die Menge an Wirkstoff der Formel I und/oder seinen physiologisch
verträglichen Salzen und Derivaten in den pharmazeutischen Präparaten beträgt
normalerweise ungefähr 0.2 bis ungefähr 1000 mg, vorzugsweise ungefähr 1 bis
ungefähr 500 mg, je nach der Art des pharmazeutischen Präparats kann die Menge
des Wirkstoffs aber auch größer sein.
Die pharmazeutischen Präparate können neben den Wirkstoffen und Trägerstoffen
noch Hilfsstoffe oder Zusatzstoffe enthalten, zum Beispiel Füllstoffe, Spreng-, Binde-,
Gleit-, Netz-, Stabilisierungs-, Emulgier-, Konservierungs-, Süß-, Färbe-,
Geschmacks-, Aromatisierungs-, Dickungs-, Verdünnungsmittel, Puffersubstanzen,
Lösungsmittel, Lösungsvermittler, Mittel zur Erzielung eines Depoteffekts, Salze zur
Veränderung des osmotischen Drucks, Überzugsmittel oder Antioxidantien. Sie
können auch zwei oder mehrere Verbindungen der Formel I und/oder deren
physiologisch verträgliche Salze und/oder Derivate enthalten. Ferner können sie
neben mindestens einer Verbindung der Formel I und/oder ihren physiologisch
verträglichen Salzen und Derivaten noch einen oder mehrere weitere
Arzneimittelwirkstoffe enthalten, zum Beispiel Stoffe mit entzündungshemmender
Wirkung.
Wenn die Verbindungen der Formel I bzw. sie enthaltende pharmazeutische
Zubereitungen als Aerosole verabreicht werden, zum Beispiel als Nasalaerosole oder
durch Inhalation, so kann dies beispielsweise unter Verwendung eines Sprays, eines
Zerstäubers, eines Pumpzerstäubers, eines Inhalationsgerätes, eines
Dosierinhalators oder eines Trockenpulverinhalators erfolgen. Arzneiformen für eine
Verabreichung der Verbindungen der Formel I als Aerosol können nach dem
Fachmann wohlbekannten Verfahren hergestellt werden. In Betracht kommen für
deren Herstellung beispielsweise Lösungen oder Dispersionen der Verbindungen der
Formel I in Wasser, Wasser-Alkohol-Gemischen oder geeigneten Kochsalzlösungen
unter Verwendung von üblichen Zusatzstoffen, zum Beispiel Benzylalkohol oder
anderen geeigneten Konservierungsmitteln, Absorptionsverbesserern zur Erhöhung
der Bioverfügbarkeit, Lösungsvermittlern, Dispergiermitteln und anderen, und
gegebenenfalls üblichen Treibmitteln, zum Beispiel Fluorchlorkohlenwasserstoffen
und/oder Fluorkohlenwasserstoffen.
Als weitere Arzneimittelwirkstoffe, die in den erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Präparaten neben Verbindungen der Formel I enthalten sein können, mit denen aber
die Verbindungen der Formel I auch in anderer Weise im Rahmen einer
Kombinationsbehandlung kombiniert werden können, kommen insbesondere solche
Wirkstoffe in Betracht, die sich für die Behandlung, also die Therapie oder
Prophylaxe, der oben oder im folgenden erwähnten Krankheiten eignen, für deren
Behandlung sich auch die Verbindungen der Formel I eignen. Als Beispiele für
derartige Wirkstoffklassen seien genannt Steroide, nichtsteroidale
entzündungshemmende Stoffe, nichtsteroidale entzündungshemmende
Essigsäurederivate, nichtsteroidale entzündungshemmende Propionsäurederivate,
nichtsteroidale Antiasthmatika, Salicylsäurederivate, Pyrazolone, Oxicame,
Leukotrienantagonisten, Inhibitoren der Leukotrienbiosynthese, Cyclooxygenase-
Inhibitoren, Cyclooxygenase-2-Inhibitoren (COX-2-lnhibitoren), Antihistaminika, H1-
Histaminantagonisten, nichtsedierende Antihistaminika, Goldverbindungen,
ß2-Agonisten, Anticholinergika, Muskarin-Antagonisten, Lipidsenker,
Cholesterinsenker, HMG-CoA-Reduktase-Inhibitoren, Statine, Nikotinsäurederivate,
lmmunsuppressiva, Cyclosporine, β-Interferone, Tumortherapeutika, Cytostatika,
Metastasenhemmer, Antimetabolite, 5-Aminosalicylsäurederivate, Antidiabetika,
Insuline, Sulfonylharnstoffe, Biguanide, Glitazone, α-Glukosidase-Inhibitoren, und
andere. Als Beispiel für in Betracht kommende Wirkstoffe seien genannt
Acetylsalicylsäure, Benorilat, Sulfasalazin, Phenylbutazon, Oxyphenbutazon,
Metamizol, Mofebutazon, Feprazon, Celecoxib, Rofecoxib, Diclofenac, Fentiazac,
Sulindac, Zomepirac, Tolmetin, Indometacin, Acemetacin, Ibuprofen, Naproxen,
Carprofen, Fenbufen, Indoprofen, Ketoprofen, Pirprofen, Tiaprofensäure, Diflunisal,
Flufenaminsäure, Meclofenamsäure, Mefenaminsäure, Nifluminsäure,
Tolfenaminsäure, Piroxicam, Isoxicam, Tenoxicam, Nikotinsäure, Prednison,
Dexamethason, Hydrocortison, Methylprednisolon, Betamethason, Beclomethason,
Budesonid, Montekulast, Prankulast, Zafirkulast, Zileuton, Ciclosporin, Cyclosporin A,
Rapamycin, Tacrolimus, Methotrexat, 6-Mercaptopurin, Azathioprin, Interferon-beta
la, lnterferon-beta-1b, 5-Aminosalicylsäure, Leflunomid, D-Penicillamin, Chloroquin,
Glibenclamid, Glimepirid, Troglitazone, Metformin, Acarbose, Atorvastatin,
Fluvastatin, Lovastatin, Simvastatin, Pravastatin, Colestipol, Colestyramin, Probucol,
Clofibrat, Fenofibrat, Bezafibrat, Gemfibrozil, lpatropiumbromid, Clenbuterol,
Fenoterol, Metaproterenol, Pirbuterol, Tulobuterol, Salbutamol, Salmeterol,
Terbutalin, Isoetarin, Ketotifen, Ephedrin, Oxitropiumbromid, Atropin,
Cromoglicinsäure, Theophyllin, Fexofenadin, Terfenadin, Cetirizin, Dimetinden,
Diphenhydramin, Diphenylpyralin, Pheniramin, Brompheniramin, Chlorpheniramin,
Dexchlorpheniramin, Alimezain, Antazolin, Astemizol, Azatadin, Clemastin,
Cyproheptadin, Hydroxyzin, Loratidin, Mepyramin, Promethazin, Tripelennamin,
Triprolidin und andere.
Wenn Verbindungen der Formel I und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze
und/oder Prodrugs zusammen mit einem oder mehreren anderen Wirkstoffen in einer
Kombinationsbehandlung eingesetzt werden sollen, kann dies wie erwähnt erfolgen,
indem alle Wirkstoffe zusammen in einem einzigen pharmazeutischen Präparat
verabreicht werden, zum Beispiel einer Tablette oder Kapsel. Derartige
pharmazeutische Präparate, für die alle obigen Erläuterungen entsprechend gelten,
sind ausdrücklich ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Die Menge an
den Wirkstoffen in diesen pharmazeutischen Präparaten ist im allgemeinen so
bemessen, daß eine wirksame Menge jedes Wirkstoffes enthalten ist. Eine
Kombinationsbehandlung kann aber auch erfolgen, indem die Wirkstoffe in zwei oder
mehr getrennten pharmazeutischen Präparaten enthalten sind, die sich in einer
einzelnen Packung oder in zwei oder mehr getrennten Packungen befinden können.
Die Verabreichung der Verbindungen der Formel I und/oder deren physiologisch
verträglicher Salze oder Prodrugs und der anderen Wirkstoffen kann zusammen oder
getrennt erfolgen und gleichzeitig oder nacheinander erfolgen. Die Verabreichung
kann auch auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, zum Beispiel kann ein Wirkstoff
oral verabreicht werden und der andere durch Injektion, Inhalation oder topische
Applikation.
Die Verbindungen der Formel I haben beispielsweise die Fähigkeit, Zell-Zell-
Interaktionsprozesse und Zell-Matrix-lnteraktionsprozesse zu inhibieren, bei denen
Wechselwirkungen zwischen VLA-4 mit seinen Liganden eine Rolle spielen. Die
Wirksamkeit der Verbindungen der Formel I kann zum Beispiel in einem Assay
nachgewiesen werden, in dem die Bindung von Zellen, die den VLA-4-Rezeptor
aufweisen, zum Beispiel von Leukozyten, an Liganden dieses Rezeptors gemessen
wird, zum Beispiel an VCAM-1, das dafür vorteilhafterweise auch gentechnisch
hergestellt werden kann. Einzelheiten eines solchen Assay sind weiter unten
beschrieben. Insbesondere vermögen die Verbindungen der Formel I die Adhäsion
und die Migration von Leukozyten zu inhibieren, etwa die Anheftung von Leukozyten
an endotheliale Zellen, die - wie oben erläutert - über den VCAM-1/VLA-4-
Adhäsionsmechanismus gesteuert wird. Außer als Entzündungshemmstoffe eignen
sich die Verbindungen der Formel I und ihre physiologisch verträglichen Salze und
Derivate daher generell zur Behandlung, also zur Therapie und Prophylaxe, von
Krankheiten, die auf der Wechselwirkung zwischen dem VLA-4-Rezeptor und seinen
Liganden beruhen oder durch eine Hemmung dieser Wechselwirkung beeinflußt
werden können, und insbesondere eignen sie sich zur Behandlung von Krankheiten,
die zumindest teilweise durch ein unerwünschtes Ausmaß an Leukozytenadhäsion
und/oder Leukozytenmigration verursacht werden oder damit verbunden sind, und zu
deren Vorbeugung, Linderung oder Heilung die Adhäsion und/oder Migration von
Leukozyten verringert werden soll.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher auch die Verbindungen der
Formel I und deren physiologisch verträgliche Salze und Derivate zur Hemmung der
Adhäsion und/oder Migration von Leukozyten oder zur Hemmung des VLA-4-
Rezeptors und die Verwendung der Verbindungen der Formel I zur Herstellung von
Arzneimitteln dafür, also von Arzneimitteln zur Behandlung von Krankheiten, bei
denen die Leukozytenadhäsion und/oder Leukozytenmigration ein unerwünschtes
Ausmaß aufweist, oder zur Behandlung von Krankheiten, bei denen VLA-4-
abhängige Adhäsionsvorgänge eine Rolle spielen, sowie die Verwendung der
Verbindungen der Formel I und/oder ihrer physiologisch verträglichen Salze und
Derivate in der Behandlung derartiger Krankheiten.
Die Verbindungen der Formel I können bei entzündlichen Erscheinungen
unterschiedlichster Ursache als Entzündungshemmer eingesetzt werden, um die
unerwünschten oder schädigenden Folgen der Entzündung zu verhindern, zu
verringern oder zu unterdrücken. Anwendung finden sie beispielsweise zur
Behandlung, also Therapie oder Prophylaxe, der Arthritis, der rheumatoiden Arthritis,
der Polyarthritis, der inflammatorischen bowel disease (ulcerative Colitis, Morbus
Crohn), des systemischen Lupus erythematosus, von inflammatorischen
Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie zum Beispiel der multiplen
Sklerose, oder von Asthma oder Allergien wie zum Beispiel Allergien vom
verzögerten Typ (Typ IV-Allergie). Weiterhin eignen sie sich zur Cardioprotektion und
zur Behandlung, also Therapie und Prophylaxe, von cardiovaskulären Erkrankungen,
der Atherosklerose, des Myocardinfarkts, des Myocardreinfarkts, des akuten
Coronarsyndroms, von Restenosen, von Diabetes, der Schädigung von
Organtransplantaten, von Immunerkrankungen, von Autoimmunerkrankungen, von
Tumorwachstum oder Tumormetastasierung bei verschiedenen Malignitäten, der
Malaria sowie von weiteren Krankheiten, bei denen eine Blockierung des Integrins
VLA-4 und/oder eine Beeinflussung der Leukozytenaktivität zur Vorbeugung,
Linderung oder Heilung angebracht erscheint. Eine bevorzugte Verwendung ist die
Prävention des Myocardinfarkts oder des Myocardreinfarkts.
Die Dosis bei der Anwendung der Verbindungen der Formel I kann innerhalb weiter
Grenzen variieren und ist wie üblich in jedem einzelnen Fall den individuellen
Gegebenheiten anzupassen, was dem Arzt bekannt ist. Sie hängt beispielsweise von
der Art und Schwere der zu behandelnden Krankheit ab, vom Zustand des Patienten,
von der eingesetzten Verbindung oder davon, ob ein akuter oder chronischer
Krankheitszustand behandelt wird oder Prophylaxe betrieben wird, oder davon, ob
neben den Verbindungen der Formel I weitere Wirkstoffe verabreicht werden. Im
allgemeinen ist bei der oralen Verabreichung eine Tagesdosis von ungefähr 0.01 bis
ungefähr 100 mg/kg, vorzugsweise ungefähr 0.1 bis ungefähr 10 mg/kg (jeweils mg
pro kg Körpergewicht) bei Verabreichung an einen ca. 75 kg schweren Erwachsenen
zur Erzielung wirksamer Ergebnisse angemessen. Bei intravenöser Applikation
beträgt die Tagesdosis im allgemeinen etwa 0.01 bis 50 mg/kg, vorzugsweise 0.01
bis 10 mg/kg Körpergewicht. Die Tagesdosis kann, insbesondere bei der Applikation
größerer Mengen, in mehrere, zum Beispiel 2, 3, oder 4, Teilverabreichungen
aufgeteilt werden. Gegebenenfalls kann es je nach individuellem Verhalten
erforderlich werden, von der angegebenen Tagesdosis nach oben oder nach unten
abzuweichen.
Außer als Arzneimittelwirkstoffe in der Humanmedizin und der Veterinärmedizin
können die Verbindungen der Formel I und ihre Salze und für die betreffende
Verwendung geeigneten Derivate weiterhin für diagnostische Zwecke, zum Beispiel
bei in vitro-Diagnosen von Zellproben oder Gewebsproben, und als Hilfsmittel oder
als wissenschaftliches Tool in biochemischen Untersuchungen eingesetzt werden,
bei denen eine VLA-4-Blockierung oder eine Beeinflussung von Zell-Zell- oder Zell-
Matrix-Interaktionen angestrebt wird. Weiterhin können die Verbindungen der Formel
I und ihre Salze als Zwischenprodukte für die Herstellung anderer Verbindungen
dienen, insbesondere anderer Arzneimittelwirkstoffe, die aus Verbindungen der
Formel I beispielsweise durch Abwandlung oder Einführung von Resten oder
funktionellen Gruppen erhältlich sind, zum Beispiel durch Veresterung, Reduktion,
Oxidation oder andere Umwandlungen von funktionellen Gruppen.
15 g (81.8 mmol) 3-Methoxy-4-nitro-benzylalkohol wurden in 500 ml Methyl-tert
butylether über 1.3 g Palladium/Kohle (10%1g; 50% Wasser) unter Eiskühlung
hydriert. Nachdem die Wasserstoffaufnahme beendet war, wurde der Katalysator
abfiltriert und zum Filtrat unter Rühren 10.14 ml (81.8 mmol) 2-
Methylphenylisocyanat innerhalb von 30 Minuten zugegeben. Das Reaktionsgemisch
wurde über Nacht stehen gelassen, der ausgefallene Feststoff abgesaugt und mit
Methyl-tert-butylether gewaschen. Ausbeute: 20.5 g (88%).
Zu einer Suspension von 15 g (52.4 mmol) der Verbindung des Beispiels 1a in 300
ml Dichlormethan wurden unter Eiskühlung 7.65 ml (104.8 mmol) Thionylchlorid
zugetropft. Das Reaktionsgemisch wurde 3 Stunden bei Raumtemperatur
nachgerührt, über Nacht stehen gelassen und auf 1000 ml Heptan gegossen. Das
Heptan wurde vom abgeschiedenen Öl abdekantiert, der Rückstand erneut mit
Heptan aufgeschlämmt und das Heptan abdekantiert. Dieser Vorgang wurde noch
zweimal wiederholt. Der Rückstand wurde dann in Dichlormethan gelöst und in 800
ml eiskalten Dilsopropylether gegossen. Es wurde 2 Stunden unter Eiskühlung
nachgerührt, das Produkt abgesaugt, mit Diisopropylether gewaschen und über
Phosphorpentoxid getrocknet. Ausbeute: 12 g (75%).
Zu einer Suspension von 10 g (77.5 mmol) (S)-2-Amino-3-cyclopropyl-propionsäure
in 160 ml Dioxan wurde bei 0°C 1 N Natronlauge gegeben, bis pH 8-9 erreicht war.
Anschließend wurden 16.9 g (77.5 mmol) Di-tert-butyldicarbonat zugegeben, das
Eisbad entfernt und der pH-Wert durch weitere Zugabe von 1N Natronlauge auf 8-9
gehalten. Nach Stehenlassen über Nacht wurde das Dioxan im Vakuum entfernt, zur
Wasserphase wurde Ethylacetat gegeben und die Phasen wurden getrennt. Die
Wasserphase wurde mit 1 N Salzsäure auf pH 4.5 gestellt und mit Ethylacetat
extrahiert. Die erhaltene Ethylacetatphase wurde über Natriumsulfat getrocknet,
abfiltriert und das Filtrat im Vakuum eingeengt. Der Rückstand wurde in 1000 ml
Dichlormethan gelöst und mit 53.4 ml Benzylalkohol, 8.37 g 4-Dimethylaminopyridin
und 18.8 g DCC versetzt. Nach 6 Stunden Rühren und Stehenlassen über Nacht
wurde filtriert, das Filtrat eingeengt und der Rückstand mit 300 ml 90%iger
Trifluoressigsäure versetzt. Nach 10 Minuten Rühren bei Raumtemperatur wurde die
Trifluoressigsäure im Vakuum entfernt und der Rückstand zweimal an Kieselgel
chromatographiert (Dichlormethan/Methanol, 95/5). Ausbeute: 11.48 g (68%).
Zu einer Lösung von 3.82 g (23.7 mmol) 2-Methoxycarbonylamino-2-methyl
propionsäure (hergestellt aus 2-Amino-2-methyl-propionsäure und
Chlorameisensäuremethylester) und 5.2 g (23.7 mmol) der Verbindung des Beispiels
1c in 100 ml THF wurden 321 mg HOBT und 4.75 g (23.7 mmol) DCC gegeben und
das Gemisch 4 Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Nach Stehenlassen über
Nacht und Filtration wurde das THF im Vakuum entfernt, der Rückstand in Methyl
tert-butylether aufgenommen und die Lösung jeweils zweimal mit gesättigter
NaHCO3-Lösung und wäßriger KHSO4/K2SO4-Lösung gewaschen. Die organische
Phase wurde über Natriumsulfat getrocknet und nach Filtration das Lösungsmittel im
Vakuum entfernt. Der Rückstand wurde in Ethylacetat gelöst und in Gegenwart von
Palladium/Kohle (10%ig; 50% Wasser) hydriert. Der Katalysator wurde abfiltriert
und zur organischen Phase wurden 500 ml Wasser und 10.1 g Natriumcarbonat
gegeben. Nach Ausschütteln und Phasentrennung wurde die Wasserphase 24
Stunden bei 100°C gerührt. Nach Stehenlassen über Nacht wurden 500 ml 6N
Salzsäure zugegeben und die Wasserphase dreimal mit Methyl-tert-butylether
extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen wurden über Natriumsulfat getrocknet
und nach Filtration im Vakuum eingeengt. Der Rückstand wurde mit Diisopropylether
kristallisiert und das Produkt abfiltriert. Ausbeute: 2.88 g (51%).
Zu einer Lösung von 2.85 g (11.8 mmol) der Verbindung des Beispiels 1d in 60 ml
absolutem THF wurden unter Argon bei -40°C 9.44 ml einer n-Butyllithiumlösung
(2.5M in Hexan) gegeben. Nach 30 Minuten Rühren bei -40°C ließ man das
Reaktionsgemisch sich auf 0°C erwärmen und gab eine Lösung von 3.6 g (11.8
mmol) der Verbindung des Beispiels 1b in 20 ml N-Methyl-2-pyrrolidon zu. Man ließ
das Reaktionsgemisch sich auf 0°C erwärmen und rührte dann 2 Stunden bei 0°C.
Es wurden 15 ml 1N Salzsäure zugegeben und das THF im Vakuum entfernt. Der
Rückstand wurde auf 300 ml Methyl-tert-butylether gegossen. Die Phasen wurden
getrennt, die organische Phase mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat
getrocknet und nach Filtration im Vakuum eingeengt. Der Rückstand w 60387 00070 552 001000280000000200012000285916027600040 0002010111877 00004 60268urde durch
präparative HPLC gereinigt. Nach Einengen der Produktfraktionen und
Gefriertrocknung wurden 1.33 g (22%) der Titelverbindung erhalten.
Zu einer Lösung von 974 mg (1.91 mmol) der Verbindung des Beispiels 1e und 305
mg (1.91 mmol) (R)-3-Amino-butansäure-tert-butylester in 10 ml absolutem DMF
wurden nacheinander unter Eiskühlung 626 mg (1.91 mmol) TOTU und 308 µl (1.81
mmol) N,N-Diisopropyl-ethylamin gegeben. Nach 2 Stunden Rühren bei
Raumtemperatur wurde das Lösungsmittel im Vakuum entfernt, der Rückstand in
Ethylacetat gelöst und die Ethylacetatlösung nacheinander jeweils zweimal mit einer
wäßrigen KHSO4/K2SO4-Lösung, einer gesättigten NaHCO3-Lösung und Wasser
gewaschen. Nach Trocknen der organischen Phase über Natriumsulfat und Filtration
wurde das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand mit
EthylacetatlHeptan (1/1) an Kieselgel chromatographiert. Nach Einengen der
Produktfraktionen wurden 880 mg (71%) der Titelverbindung erhalten.
880 mg (1.35 mmol) der Verbindung des Beispiels 1f wurden mit 10 ml 90%iger
Trifluoressigsäure versetzt. Nach 15 Minuten bei Raumtemperatur wurde das
Reaktionsgemisch im Vakuum eingeengt. Der Rückstand wurde in Dichlormethan
aufgenommen und im Vakuum eingeengt. Dieser Vorgang wurde noch ein zweites
Mal wiederholt. Der erhaltene Rückstand wurde dann in Dichlormethan
aufgenommen, die Dichlormethanphase dreimal mit Wasser gewaschen und über
Natriumsulfat getrocknet. Nach Filtration und Einengen im Vakuum wurde der
Rückstand in Acetonitril/Wasser aufgenommen und gefriergetrocknet. Ausbeute: 730
mg (91%).
Es(+)-MS: 594.2 (M + H)+
Es(+)-MS: 594.2 (M + H)+
Zu einer Suspension von 100 mg (0.168 mmol) der Verbindung des Beispiels 1 in 10
ml Wasser wurden unter Rühren portionsweise 1.64 ml 0.1 N Natronlauge gegeben
und das Gemisich 1 Stunde bei Raumtemperatur gerührt. Nach Filtration und
Gefriertrocknen des Fütrates wurden 104 mg (100%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 594.3 ((R)-3-((S)-2-(4,4-Dimethyl-3-(4-(3-(2-methylphenyl)-ureido)-3-
methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-cyclopropylmethyl-acetylamino)-3-
methyl-propionsäure +H)+, 616.2 (M+).
535 mg (1.05 mmol) der Verbindung des Beispiels 1e in 15 ml absolutem DMF
wurden unter Eiskühlung mit 140 mg (1.05 mmol) HOBT und 260 mg (1.26 mmol)
DCC versetzt. Das Gemisch wurde 45 Minuten unter Eiskühlung gerührt, dann
wurden 112 mg (1.26 mmol) (R)-3-Amino-3-methyl-propanol zugegeben und 2
Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Nach Stehenlassen über Nacht wurde das
Gemisch filtriert, das Filtrat eingeengt, der Rückstand in Ethylacetat gelöst und die
Ethylacetatphase zweimal mit wäßriger KHSO4/K2SO4-Lösung gewaschen. Nach
Trocknen über Natriumsulfat, Filtration und Einengen wurde der Rückstand mit
Ethylacetat an Kieselgel chromatographiert. Nach Einengen der Produktfraktionen
wurden 423 mg (70%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 580.3 (M + H)+
Es(+)-MS: 580.3 (M + H)+
Unter Argon wurden zu einer Lösung von 19.9 g (149 mmol) Aluminiumtrichlorid in
250 ml absolutem Diethylether portionsweise 5.68 g (149 mmol)
Lithiumaluminiumhydrid gegeben und das Gemisch 30 Minuten unter Rückfluß
erhitzt. Es wurden 6 g (37.7 mmol) (R)-3-Amino-butansäure-tert-butylester in 50 ml
absolutem Diethylether langsam zugetropft und das Reaktionsgemisch 2 Stunden
unter Rückfluß erhitzt. Anschließend wurden unter Eiskühlung vorsichtig 10.8 ml
Wasser und 25.3 g Kaliumhydroxid, gelöst in 43 ml Wasser, zugetropft. Man ließ das
Gemisch über Nacht bei Raumtemperatur stehen, dekantierte die Etherphase ab und
kochte den Rückstand dreimal mit Dichlormethan aus. Die vereinigten organischen
Phasen wurden über Natriumsulfat getrocknet. Nach Filtration und Entfernen des
Lösungsmittels im Vakuum wurden 2.5 g (75%) der Titelverbindung erhalten.
Zu einer Lösung von 330 mg (0.555 mmol) der Verbindung des Beispiels 1 und 125
mg (0.926 mmol) HOBT in 5 ml absolutem DMF wurden 131 mg (0.636 mmol) DCC
gegeben, das Gemisch 1 Stunde bei Raumtemperatur gerührt und dann 47 µl (0.555
mmol) einer 25%igen wäßrigen Ammoniaklösung zugegeben. Das Gemisch wurde
über Nacht bei Raumtemperatur stehen gelassen, weitere 16 µl einer 25%igen
wäßrigen Ammoniaklösung wurden zugegeben und 4 Stunden gerührt. Nach
Filtration wurde das Filtrat im Vakuum eingeengt, der Rückstand in Ethylacetat gelöst
und die Ethylacetatphase jeweils zweimal mit einer wäßrigen KHSO4/K2SO4-Lösung,
einer gesättigten NaHCO3-Lösung und Wasser gewaschen. Nach Trocknen der
organischen Phase über Natriumsulfat und Filtration wurde das Lösungsmittel im
Vakuum entfernt und der Rückstand mit Ethylacetat an Kieselgel chromatographiert.
Nach Einengen der Produktfraktionen und Gefriertrocknen wurden 272 mg (82%)
der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 593.3
Es(+)-MS: 593.3
Unter Argon wurden zu einer Lösung von 100 mg (0.169 mmmol) der Verbindung
des Beispiels 1 in 20 ml absolutem Dichlormethan bei -78°C 211 µl Bortribromid
zugegeben und das Reaktionsgemisch sich unter Eiskühlung auf 0°C erwärmen
lassen. Nach 30 Minuten bei 0°C wurde vorsichtig Wasser zugegeben. Die Phasen
wurden getrennt und die organische Phase über Natriumsulfat getrocknet. Nach
Filtration, Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum, chromatographischer Reinigung
durch präparative HPLC und Gefriertrocknen der Produktfraktionen wurden 35 mg
(36%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 580.2 (M + H)+
Es(+)-MS: 580.2 (M + H)+
Unter Argon wurden zu einer Lösung von 220 mg (0.39 mmmol) der Verbindung des
Beispiels 3 in 40 ml absolutem Dichlormethan bei -78°C 488 µl Bortribromid
gegeben und das Reaktionsgemisch unter Eiskühlung sich auf 0°C erwärmen
lassen. Nach 30 Minuten bei 0°C wurde vorsichtig Wasser zugegeben. Die Phasen
wurden getrennt, die organische Phase viermal mit Wasser gewaschen und über
Natriumsulfat getrocknet. Nach Filtration, Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum,
chromatographischer Reinigung durch präparative HPLC und Gefriertrocknen der
Produktfraktionen wurden 81 mg (37%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 566.3 (M+H)+
Es(+)-MS: 566.3 (M+H)+
Zu einer Suspension von 14.07 g (51.7 mmol) 4-(3-Phenylureido)-3-
methoxybenzylalkohol (hergestellt wie in Beispiel 1 beschrieben, wobei
Phenylisocyanat anstelle von 2-Methylphenylisocyanat eingesetzt wurde) in 200 ml
Dichlormethan wurden 7.55 ml (103.4 mmol) Thionylchlorid zugetropft. Das Gemisch
wurde dann 2 Stunden bei Raumtemperatur gerührt, über Nacht stehen gelassen
und auf 800 ml Heptan gegossen. Das Heptan wurde vom abgeschiedenen Öl
abdekantiert, der Rückstand mehrmals mit Heptan aufgeschlämmt und jeweils das n-
Heptan abdekantiert. Der Rückstand wurde in 100 ml Dichlormethan gelöst und in
800 ml Diisopropylether getropft. Das Gemisch wurde 1 Stunde unter Eiskühlung
gerührt, das Produkt abgesaugt, mit Diisopropylether gewaschen und im Vakuum
getrocknet.
Zu einer Lösung von 2.8 g (11.6 mmol) der Verbindung des Beispiels 1d in 60 ml
absolutem THF wurden unter Argon bei -40°C 9.32 ml einer n-Butyllithiumlösung
(2.5M in Hexan) gegeben. Nach 30 Minuten Rühren bei -40°C ließ man das
Reaktionsgemisch sich auf 0°C erwärmen und gab eine Lösung von 5.07 g (17.4
mmol) der Verbindung des Beispiels 7a in 20 ml N-Methyl-2-pyrrolidon zu. Man ließ
das Reaktionsgemisch sich auf 0°C erwärmen und rührte dann 2 Stunden bei 0°C.
Es wurden 15 ml 1N Salzsäure zugegeben, das THF im Vakuum entfernt und der
Rückstand auf 300 ml Methyl-tert-butylether gegossen. Die Phasen wurden getrennt,
die organische Phase mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet und
nach Filtration im Vakuum eingeengt. Der Rückstand wurde durch präparative HPLC
gereinigt. Nach Einengen der Produktfraktionen und anschließender
Gefriertrocknung wurden 484 mg (8%) der Titelverbindung erhalten.
Die Verbindung wurde analog Beispiel 1 aus 120 mg (0.242 mmol) der Verbindung
des Beispiels 7b und 38 mg (0.242 mmol) (R)-3-Amino-butansäure-tert-butylester
durch Kopplung, chromatographische Reinigung, Spaltung des tert-Butylesters und
Gefriertrocknung erhalten. Ausbeute: 113 mg (81%).
Es(+)-MS: 580.2 (M + H)+
Es(+)-MS: 580.2 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 3 aus 172 mg (0.348 mmol) der Verbindung
des Beispiels 7b und 31 mg (0.417 mmol) (R)-3-Amino-3-methyl-propanol (siehe
Beispiel 3 durch Kopplung, chromatographische Reinigung (Ethylacetat/Heptan, 9/1),
Einengen der Produktfraktionen und Gefriertrocknung erhalten. Ausbeute: 117 mg
(59%).
Es(+)-MS: 566.3 (M + H)+
Es(+)-MS: 566.3 (M + H)+
Zu einer Lösung von 200 mg (0.393 mmol) der Verbindung des Beispiels 1d und 76.4
mg (0.393 mmol) 3-Amino-3-(3-pyridyl)-propionsäureethylester (Herstellung siehe J.
G. Rico et al., J. Org. Chem. 58 (1993) 7948) in 5 ml absolutem DMF wurden unter
Eiskühlung 129 mg (0.393 mmol) TOTU und 64 µl (0.374 mmol) N,N-Diisopropyl
ethylamin gegeben. Nach 30 Minuten Rühren bei Raumtemperatur wurde das
Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand in Ethylacetat aufgenommen.
Die Ethylacetatlösung wurde nacheinander jeweils zweimal mit einer gesättigten
NaHCO3-Lösung und Wasser gewaschen. Nach Trocknen der organischen Phase
über Natriumsulfat und Filtration wurde das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und
der Rückstand mit Ethylacetat an Kieselgel chromatographiert. Nach Einengen der
Produktfraktionen wurden 195 mg (72%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Zu einer Lösung von 141 mg (0.206 mmol) der Verbindung des Beispiels 9 in 7.25 ml
Methanol wurden 0.82 ml (0.82 mmol) einer 1M wäßrigen Lithiumhydroxid-Lösung
gegeben und das Reaktionsgemisch über Nacht bei Raumtemperatur stehen
gelassen. Anschließend wurde das Methanol im Vakuum entfernt, der Rückstand mit
1N Salzsäure auf pH 2 gestellt und das Gemisch im Vakuum eingeengt. Der
Rückstand wurde mit Dichlormethan/Methanol/Eisessig/Wasser (95/510.5/0.5) an
Kieselgel chromatographiert. Nach Einengen der Produktfraktionen wurde der
Rückstand mit 1.1 Äquivalenten 1N Salzsäure versetzt und gefriergetrocknet.
Ausbeute:120 mg (89%).
Es(+)-MS: 657.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 657.4 (M + H)+
Zu einer Suspension von 80 mg (0.122 mmol) der Verbindung des Beispiels 11 in 3
ml Dichlormethan wurden 56 µl (0.731 mmol) Isopropanol und 23.6 mg (0.193 mmol)
4-Dimethylaminopyridin gegeben. Zu der dann klaren Lösung wurden 38 mg (0.183
mmol) DCC, gelöst in 1 ml Dichlormethan, gegeben. Nach 2 Stunden Rühren bei
Raumtemperatur wurde das Gemisch über Nacht bei Raumtemperatur stehen
gelassen. Nach Filtration wurde das Filtrat im Vakuum eingeengt und der Rückstand
mit Heptan/Ethylacetat (3/1) und Ethylacetat/Heptan (20/1) an Kieselgel
chromatographiert. Nach Einengen der Produktfraktionen wurden 70 mg (82%) der
Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 9 aus 200 mg (0.393 mmol) der Verbindung
des Beispiels 1d und 76.4 mg (0.393 mmol) 3-Amino-3-(4-pyridyl)-
propionsäureethylester (Herstellung siehe J. G. Rico et al., J. Org. Chem. 58 (1993)
7948) hergestellt. Ausbeute: 199 mg (74%).
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 10 aus 143 mg (0.209 mmol) der Verbindung
des Beispiels 12 hergestellt. Ausbeute: 126 mg (87%).
Es(+)-MS: 657.2 (M + H)+
Es(+)-MS: 657.2 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 11 aus 83 mg (0.126 mmol) der Verbindung
des Beispiels 13 hergestellt. Ausbeute: 34.6 mg (39%).
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 9 aus 200 mg (0.393 mmol) der Verbindung
des Beispiels 1d und 76.4 mg (0.393 mmol) 3-Amino-3-(2-pyridyl)-
propionsäureethylester (Herstellung siehe J. G. Rico et al., J. Org. Chem. 58 (1993)
7948) hergestellt. Ausbeute: 226 mg (84%).
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 685.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 10 aus 170 mg (0.248 mmol) der Verbindung
des Beispiels 15 hergestellt, aber nicht durch Zusatz von Salzsäure in das
Hydrochlorid überführt. Ausbeute: 160 mg (98%).
Es(+)-MS: 657.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 657.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog Beispiel 11 aus 90 mg (0.137 mmol) der Verbindung
des Beispiels 16 hergestellt. Ausbeute: 39 mg (41%).
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Es(+)-MS: 699.4 (M + H)+
Die Verbindung wurde analog W. Steglich et al., Chem. Ber. 1974, 107, 1488-1498
hergestellt. Zur Herstellung von wasserfreiem Hexafluoraceton (HFA) wurde HFA-
Trihydrat in konz. Schwefelsäure getropft, die auf 80°C erwärmt war. Das
entstehende Gas wurde nochmals mit konz. Schwefelsäure gewaschen und
anschließend in den Gas-Raum des Reaktionskolbens eingeleitet. Am Gasaustritt
des Kolbens befand sich ein mit Aceton/Trockeneis gefüllter Rückflußkühler.
Wie vorstehend beschrieben wurde eine Lösung von 20 g (170 mmol)
Carbamidsäure-tert-butylester in 150 ml Dichlormethan mit wasserfreiem HFA
umgesetzt, bis die Reaktionslösung gesättigt war. Das Lösungsmittel wurde im
Vakuum entfernt und das erhaltene rohe 2-tert-Butoxycarbonylamino-2-hydroxy-
1,1,1,3,3,3-hexafluorpropan (Ausbeute: 48.3 g, 100%) weiter umgesetzt.
Zu einer Lösung von 50.05 g (176 mmol) 2-tert-Butoxycarbonylamino-2-hydroxy-
1,1,1,3,3,3-hexafluorpropan in 300 ml Diethylether wurden bei 0°C 13.6 g
Trifluoressigsäureanhydrid und anschließend 5 Tropfen Chinolin getropft. Nach 10
Minuten Rühren bei 0°C wurden weitere 27.2 g Trifluoressigsäureanhydrid
zugetropft. Das Reaktionsgemisch wurde 30 Minuten bei 0°C (Außentemperatur)
gerührt, wobei die Innentemperatur des Gemisches auf 8-10°C anstieg. Nach
Kühlen auf 0°C wurden 50.01 g (388 mmol) Chinolin zugegeben, wobei das
Trifluoressigsäuresalz des Chinolins auszukristallisieren begann. Nach 2 Stunden
Rühren bei 0°C wurde filtriert und das Filtrat zur Abtrennung des Salzes unter
Vakuum in einen mit Aceton/Trockeneis gekühlten Vorlagekolben destilliert. Das
Destillat wurde dann über eine Vigreuxkolonne destilliert. Man erhielt 36.2 g (77%)
der Titelverbindung. (Übergangstemperatur 126-130°C).
Bei Raumtemperatur wurden zu einer Mischung aus 50 ml Dioxan und 5 ml
konzentrierter Schwefelsäure (hergestellt durch vorsichtiges Zutropfen der Säure zu
Dioxan bei 5°C) 3.5 g (27.1 mmol) (S)-β-Cyclopropylalanin gegeben. Die Lösung
wurde in ein Bombenrohr überführt, in das bei -78°C 40 ml Isobutylen einkondensiert
wurden. Das abgeschmolzene Bombenrohr wurde anschließend bei
Raumtemperatur 24 Stunden auf einer Schüttelmaschiene geschüttelt. Nach Öffnung
des Bombenrohres (unter Kühlung) wurde die Reaktionsmischung vorsichtig in eine
gerührte, auf 0°C gekühlte Mischung aus 30 ml Triethylamin und 50 ml Wasser
eingetragen. Nach Entfernen von überschüssigem Isobutylen wurde das Produkt mit
Ether (2 × 50 ml) extrahiert. Nach Trocknen der Etherphase über Magnesiumsulfat,
Filtration und Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wurde das erhaltene
Rohprodukt (leicht gelbes Öl) ohne weitere Reinigung in der folgenden Reaktion
eingesetzt. Ausbeute 4.2 g (84%).
Eine Mischung aus 10 g (54 mmol) (S)-β-Cyclopropylalanin-tert-butylester und 4.7 g
(55.2 mmol) Cyanmethyl-formiat in 100 ml Dichlormethan wurde über Nacht bei
Raumtemperatur gerührt. Nach Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wurde der
erhaltene Rückstand im Vakuum destilliert. Ausbeute: 8.8 g (76%). Siedepunkt
120°C/0.3 Torr.
Zu einer Lösung von 2.5 g (11.7 mmol) (S)-N-Formyl-β-cyclopropylalanin-tert
butylester und 2.5 g (24.7 mmol) Triethylamin in 100 ml trockenem Dichlormethan
wurden bei -30°C 2.4 g (12.1 mmol) Diphosgen gegeben. Man ließ die
Reaktionslösung sich innerhalb 1 Stunde bis auf -15°C erwärmen und bei dieser
Temperatur weiterrühren, bis die Reaktion beendet war. Die Reaktionslösung wurde
anschließend bei Raumtemperatur zweimal mit 7%iger Natriumhydrogencarbonat-
Lösung gewaschen und die organische Phase über Magnesiumsulfat getrocknet.
Nach Filtration wurden das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand in
70 ml Benzol aufgenommen. Zu dieser Lösung wurden 3.05 g (11.5 mmol) 4,4-
Bis(trifluormethyl)-2-tert-butoxy-1,3-oxazabuta-1,3-dien in 10 ml Benzol bei
Raumtemperatur zugetropft. Die Reaktionslösung wurde über Nacht bei 60°C erhitzt
und anschließend Benzol im Vakuum entfernt. Der Rückstand wurde an Kieselgel
chromatographiert (Laufmittel: Petrolether/Ethylacetat = 8/l). Ausbeute: 3.7 g (78%).
Schmelzpunkt: 76-77°C. [α]20 = -28° (c = 1, CHCl3).
Zu einer Mischung von 30 ml Trifluoressigsäure und 50 ml Dichlormethan wurde bei
10°C eine Lösung von 7 g (17.3 mmol) der Verbindung des Beispiels 18d in 20 ml
Dichlormethan gegeben und das Gemisch 16 Stunden bei Raumtemperatur gerührt.
Nach Entfernen von Trifluoressigsäure und Dichlormethan im Vakuum wurden 5.9 g
(98%) der Titelverbindung erhalten.
Schmelzpunkt: 123-125°C, [α]22 = -26° (c = 2, Methanol).
Schmelzpunkt: 123-125°C, [α]22 = -26° (c = 2, Methanol).
Zu einer Lösung von 1.39 g (4 mmol) der Verbindung des Beispiels 18e in 40 ml
absolutem THF wurden unter Argon bei -40°C 3.2 ml einer n-Butyllithiumlösung (2.5
M in Hexan) gegeben. Man ließ das Reaktionsgemisch unter Rühren sich auf 0°C
erwärmen, gab eine Lösung von 2.43 g (8 mmol) 4-(3-(2-Methylphenyl)-ureido)-3-
methoxybenzylchlorid in 20 ml absolutem THF zu und ließ das Reaktionsgemisch 3
Stunden bei Raumtemperatur rühren. Es wurden 20 ml 1N Salzsäure zugegeben und
THF im Vakuum entfernt. Die wäßrige Phase wurde zweimal mit Methyl-tert
butylether extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen wurden über Natriumsulfat
getrocknet und nach Filtration im Vakuum eingeengt. Der Rückstand wurde durch
präparative HPLC gereinigt. Nach Einengen der Produktfraktionen und
Gefriertrocknung wurden 1.41 g (57%) der Titelverbindung erhalten.
Die Titelverbindung kann wie in Beispiel 1f und 1 g beschrieben aus der Verbindung
des Beispiels 18f und (R)-3-Amino-butansäure-tert-butylester durch Kopplung und
anschließende Spaltung des tert-Butylesters erhalten werden.
Zu einer Lösung von 1.41 g (2.28 mmol) der Verbindung des Beispiels 18f und 442
mg (2.28 mmol) (S)-3-Amino-3-phenylpropionsäure-ethylester in 20 ml absolutem
Dimethylformamid (DMF) wurden bei 0°C 748 mg (2.28 mmol) TOTU
(O-((Cyan(ethoxycarbonyl)methylen)amino)-N,N,N',N'-tetramethyluronium
tetrafluoroborat) und 368 µl N,N-Diisopropyl-ethylamin gegeben. Nach 1 Stunde
Rühren bei Raumtemperatur wurde das DMF im Vakuum entfernt, der Rückstand in
Ethylacetat aufgenommen und die Ethylacetatlösung nacheinander mit einer
wäßrigen KHSO4/K2SO4-Lösung, einer gesättigten NaHCO3-Lösung und Wasser
gewaschen. Nach Trocknen der organischen Phase über Natriumsulfat und Filtration
wurde das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der Rückstand mit
Heptan/Ethylacetat (3/2) an Kieselgel chromatographiert. Durch Einengen der
Produktfraktionen wurden 1.48 g (82%) der Titelverbindung erhalten.
Eine Lösung von 1.46 g (1.84 mmol) der Verbindung des Beispiels 19a in 40 ml N-
Methyl-2-pyrrolidon und 20 ml 6 N Salzsäure wurde 6 Stunden auf 60°C erhitzt. Nach
Abkühlen auf Raumtemperatur wurde das Reaktionsgemisch auf 300 ml Wasser
gegossen, der Niederschlag abgesaugt, mit Wasser gewaschen und über
Phosphorpentoxid getrocknet. Das Rohprodukt wurde zweimal an Kieselgel
(Laufmittel: Dichlormethan/Methanol/Essigsäure/Wasser = 95/5/0.5/0.5)
chromatographiert. Nach Einengen der Produktfraktionen wurde der Rückstand in
Dichlormethan aufgenommen und die organische Phase mit Wasser gewaschen und
über Natriumsulfat getrocknet. Nach Filtration, Entfernen des Lösungsmittels im
Vakuum und Gefriertrocknen wurden 1.19 g (85%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 764.2 (M + H)+
Es(+)-MS: 764.2 (M + H)+
Die Herstellung erfolgte analog W. Duczek et al., Synthesis 1996, 37-38. Zu einer
Lösung von 8.94 g (40 mmol) L-Leucin-tert-butylester-hydrochlorid und 3.4 g (40
mmol) Cyanmethyl-formiat in 60 ml Dichlormethan wurde bei 0°C eine Lösung von
4.04 g (40 mmol) Triethylamin in 10 ml Dichlormethan gegeben. Die Reaktionslösung
wurde sich auf Raumtemperatur erwärmen lassen, über Nacht bei Raumtemperatur
gerührt und anschließend zweimal mit gesättigter NaCl-Lösung gewaschen. Die
Phasen wurden getrennt und die organische Phase über Magnesiumsulfat
getrocknet. Nach Filtration und Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wurde der
erhaltene Rückstand im Vakuum destilliert. Ausbeute: 7.5 g (87%). Siedepunkt:
118°C/0.02 Torr.
Zu einer Lösung von 2.5 g (11.6 mmol) N-Formyl-L-leucin-tert-butylester und 2.5 g
(24.7 mmol) Triethylamin in 100 ml trockenem Dichlormethan wurden bei -30°C 2.4
g (12.1 mmol) Diphosgen gegeben. Man ließ die Reaktionslösung sich innerhalb 1
Stunde auf -10°C erwärmen und bei dieser Temperatur weiterrühren, bis die
Reaktion beendet war. Die Reaktionslösung wurde anschließend bei
Raumtemperatur zweimal mit 7%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung gewaschen.
Die Phasen wurden getrennt und die organische Phase über Magnesiumsulfat
getrocknet. Nach Filtration wurden das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der
Rückstand in 70 ml Benzol aufgenommen. Zu dieser Lösung wurden 3 g (11.3 mmol)
2-tert-Butoxy-4,4-bis(trifluormethyl)-1,3-oxazabuta-1,3-dien in 10 ml Benzol bei
Raumtemperatur zugetropft. Die Reaktionslösung wurde über Nacht auf 60°C erhitzt
und anschließend Benzol im Vakuum entfernt. Nach Chromatographie des
Rückstandes an Kieselgel (Laufmittel: Petrolether/Ethylacetat = 10/l) wurden 3.7 g
(80%) der Titelverbindung erhalten. Schmelzpunkt: 105-106°C. [α]20 = -24° (c = 1,
CHCl3).
Zu einer Mischung von 30 ml Trifluoressigsäure und 50 ml Dichlormethan wurde bei
10°C eineLösung von 7 g (17.2 mmol) der Verbindung des Beispiels 20b in 20 ml
Dichlormethan gegeben und das Reaktionsgemisch 16 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt. Nach Entfernen von Trifluoressigsäure und Dichlormethan im Vakuum
wurden 6.0 g (99%) der Titelverbindung erhalten. Schmelzpunkt: 154-156°C. [α]22 =
-23° (c = 2, Methanol).
Die Titelverbindung wurde wie in Beispiel 1f und 1g beschrieben aus 500 mg (0.809
mmol) (S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-methylphenyl)-ureido)-3-
methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-methylpropyl)-essigsäure der Formel
die aus (S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-methylpropyl)-
essigsäure und 4-(3-(2-Methylphenyl)-ureido)-3-methoxybenzylchlorid wie im
Beispiel 18f beschrieben hergestellt worden war, und 128 mg (0.809 mmol) (R)-3-
Amino-butansäure-tert-butylester hergestellt. Nach Kopplung, chromatographischer
Reinigung an Kieselgel (Laufmittel: Heptan/Ethylacetat = 3/2) und Spaltung des tert-
Butylesters wurden 299 mg (53%) der Titelverbindung erhalten.
Es(+)-MS: 704.5 (M + H)+
Es(+)-MS: 704.5 (M + H)+
Zu einer Lösung von 3.57 g (5.77 mmol) (S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-
methylphenyl)-ureido)-3-methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-
methylpropyl)-essigsäure (hergestellt aus (S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-2,5-
dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-methylpropyl)-essigsäure und 4-(3-(2-Methylphenyl)-
ureido)-3-methoxybenzylchlorid wie im Beispiel 18f beschrieben) und 1.11 g (5.77
mmol) (S)-3-Amino-3-phenyl-propionsäure-ethylester in 30 ml absolutem DMF
wurden bei 0°C 1.89 g (5.77 mmol) TOTU und 932 µl N,N-Diisopropyl-ethylamin
gegeben. Nach 1 Stunde Rühren bei Raumtemperatur wurde DMF im Vakuum
entfernt, der Rückstand in Ethylacetat aufgenommen und die Ethylacetatlösung
nacheinander mit einer wäßrigen KHSO4/K2SO4-Lösung, einer gesättigten NaHCOs-
Lösung und Wasser gewaschen. Nach Trocknen der organischen Phase über
Natriumsulfat und Filtration wurde das Lösungsmittel im Vakuum entfernt und der
Rückstand mit Ethylacetat/Heptan (2/3) an Kieselgel chromatographiert. Nach
Einengen der Produktfraktionen wurden 3.26 g (71%) der Titelverbindung erhalten.
Zu einer Lösung von 3.25 g (4.09 mmol) der Verbindung des Beispiels 21a in 90 ml
N-Methyl-2-pyrrolidon wurden 45 ml 6 N Salzsäure gegeben und das Gemisch 6
Stunden auf 60°C erhitzt. Nach Abkühlen auf Raumtemperatur wurde das Gemisch
auf 600 ml Wasser gegossen. Der Niederschlag wurde abgesaugt, mit Wasser
gewaschen und über Phosphorpentoxid getrocknet. Nach zweimaliger
chromatographischer Reinigung des Rohprodukts an Kieselgel (Laufmittel:
Dichlormethan/Methanol/Essigsäure/Wasser = 95/5/0.5/0.5) und Einengen der
Produktfraktionen wurde der Rückstand in Dichlormethan aufgenommen. Die
organische Phase wurde zweimal mit Wasser gewaschen und über Magnesiumsulfat
getrocknet. Nach Filtration, Einengen und Gefriertrocknen wurden 2.7 g (86%) der
Titelverbindung erhalten.
ES(+)-MS: 766.2 (M + H)+
ES(+)-MS: 766.2 (M + H)+
Zu einer Suspension von 1 g (1.3 mmol) der Verbindung des Beispiels 21 in 100 ml
Acetonitril und 200 ml Wasser wurden unter Rühren 1.24 ml 1 N Natronlauge
(verdünnt mit 20 ml Wasser) gegeben. Nach Gefriertrocknen der Lösung wurden
1.01 g (79%) der Titelverbindung erhalten.
ES(+)-MS: 766.2 (3-((S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-methylphenyl)-ureido)-3- methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-methylpropyl)-acetylamino)-3- phenyl-propionsäure + H)+
ES(+)-MS: 766.2 (3-((S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-methylphenyl)-ureido)-3- methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-(2-methylpropyl)-acetylamino)-3- phenyl-propionsäure + H)+
Aus 720 mg der Verbindung des Beispiels 19b wurde nach dem in Beispiel 22
beschriebenen Verfahren 720 mg (99%) der Titelverbindung erhalten.
ES(+)-MS: 764.3 ((S)-3-((S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-methylphenyl) ureido)-3-methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-cyclopropylmethyl acetylamino)-3-phenyl-propionsäure + H)+
ES(+)-MS: 764.3 ((S)-3-((S)-2-(4,4-Bis(trifluormethyl)-3-(4-(3-(2-methylphenyl) ureido)-3-methoxybenzyl)-2,5-dioxoimidazolidin-1-yl)-2-cyclopropylmethyl acetylamino)-3-phenyl-propionsäure + H)+
Als Testmethode für die Wirksamkeit der Verbindungen der Formel I auf die
Interaktion zwischen VCAM-1 und VLA-4 wird der im folgenden beschriebene Assay
verwendet, der für diese Interaktion spezifisch ist. Die zellulären Bindungspartner, d. h.
die VLA-4-Integrine, werden in ihrer natürlichen Form als Oberflächenmoleküle auf
humanen U937-Zellen (ATCC CRL 1593), die zur Gruppe der Leukozyten gehören,
angeboten. Als spezifische Bindungspartner werden gentechnisch hergestellte
rekombinante lösliche Fusionsproteine, bestehend aus der extrazytoplasmatischen
Domäne von humanen VCAM-1 und der konstanten Region eines humanen
Immunglobulins der Subklasse IgG1, vervendet.
Eingesetzt wurde ein genetisches Konstrukt zur Expression der extrazellulären
Domäne des humanen VCAM-1, verbunden mit der genetischen Sequenz der
schweren Kette des humanen Immunglobulins IgG1 (Hinge, CH2 und CH3
Regionen) (von Dr. Brian Seed, Massachusetts General Hospital, Boston, USA; vgl.
Damle und Aruffo, Proc. Natl. Acad. Sci. USA 1991, 88, 6403). Das lösliche
Fusionsprotein hVCAM-1(1-3)-IgG enthielt die drei aminoterminalen extrazellulären
Immunglobulin-ähnlichen Domänen des humanen VCAM-1 (Damle und Aruffo, Proc.
Natl. Acad. Sci. USA 1991, 88, 6403). CD4-IgG (Zettlmeissl et al., DNA and Cell
Biology 1990, 9, 347) diente als Fusionsprotein für negative Kontrollen. Die
rekombinanten Proteine wurden als lösliche Proteine nach DEAE/Dextran
vermittelter DNA-Transfektion in COS-Zellen (ATCC CRL1651) gemäß
Standardprozeduren exprimiert (Ausubel et al., Current protocols in molecular
biology, John Wiley & Sons, Inc., 1994).
- 1. 96 well-Mikrotitertestplatten (Nung Maxisorb) wurden mit 100 µl/well einer Ziege-anti-human-IgG-Antikörperlösung (10 µg/ml in 50 mM Tris, pH 9.5) 1 Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Nach Entfernen der Antikörperlösung wurde einmal mit PBS gewaschen.
- 2. 150 µl/well eines Blockierungspuffers (1% BSA in PBS) wurden 0.5 Stunden bei Raumtemperatur auf den Platten inkubiert. Nach Entfernen des Blockierungspuffers wurde einmal mit PBS gewaschen.
- 3. 100 µl pro well eines Zellkulturüberstandes von transfektierten COS-Zellen wurden für 1.5 Stunden bei Raumtemperatur auf den Platten inkubiert. Die COS- Zellen waren mit einem Plasmid transfiziert, welches für die drei N-terminalen Immunglobulin-ähnlichen Domänen des VCAM-1, gekoppelt an den Fc-Teil von humanem IgG1 (hVCAM-1(1-3)-IgG), codiert. Der Gehalt an hVCAM-1(1-3)-IgG betrug ca. 0.5-1 µg/ml. Nach Entfernen des Kulturüberstandes wurde einmal mit PBS gewaschen.
- 4. Die Platten wurden mit 100 µl/well Fc-Rezeptor-Blockpuffer (1 mg/ml γ- Globulin, 100 mM NaCl, 100 µM MgCl2, 100 µM MnCl2, 100 µM CaCl2, 1 mg/ml BSA in 50 mM HEPES, pH 7.5) für 20 Minuten bei Raumtemperatur inkubiert. Nach Entfernen des Fc-Rezeptor-Blockpuffers wurde einmal mit PBS gewaschen.
- 5. 20 µl Bindungspuffer (100 mM NaCl, 100 µM MgCl2, 100 µM MnCl2, 100 µM CaCl2, 1 mg/ml BSA in 50 mM HEPES, pH 7.5) wurden vorgelegt, die zu testenden Substanzen in 10 µl Bindungspuffer zugegeben und für 20 Minuten inkubiert. Als Kontrollen dienten Antikörper gegen VCAM-1 (BBT, Nr. BBA6) und gegen VLA-4 (Immunotech, Nr. 0764).
- 6. U937-Zellen wurden 20 Minuten in Fc-Rezeptor-Blockpuffer inkubiert und anschließend in einer Konzentration von 1 × 106/ml und in einer Menge von 100 µl pro well zupipettiert (Endvolumen 125 µl/well).
- 7. Die Platten wurden in einem 45°-Winkel in Stop-Puffer (100 mM NaCl, 100 µM MgCl2, 100 µM MnCl2, 100 µM CaCl2 in 25 mM Tris, pH 7.5) langsam eingetaucht und ausgeschlagen. Der Vorgang wurde wiederholt.
- 8. Anschließend wurden 50 µl/well einer Färbelösung (16.7 µg/ml Hoechst Farbstoff 33258, 4% Formaldehyd, 0.5% Triton-X-100 in PBS) 15 Minuten auf den Platten inkubiert.
- 9. Die Platten wurden ausgeschlagen und in einem 45°-Winkel in Stop-Puffer (100 mM NaCl, 100 µM MgCl2, 100 µM MnCl2, 100 µM CaCl2 in 25 mM Tris, pH 7.5) langsam eingetaucht. Der Vorgang wurde wiederholt. Anschließend wurden die Platten mit der enthaltenen Flüssigkeit (Stop-Puffer) in einem Cytofluorimeter (Mlllipore) gemessen (Sensitivität: 5, Filter: Anregungswellenlänge: 360 nm, Emissionswellenlänge: 460 nm).
Die Intensität des von den angefärbten U937-Zellen emittierten Lichts ist ein Maß für
die Zahl der an der Platte verbliebenen, an das hVCAM-1(1-3)-IgG adhärierten
U937-Zellen und somit ein Maß für die Fähigkeit der zugesetzten Testsubstanz,
diese Adhäsion zu hemmen. Aus der Hemmung der Adhäsion bei verschiedenen
Konzentrationen der Testsubstanz wurde die Konzentration IC50 berechnet, die zu
einer Hemmung der Adhäsion um 50% führt.
Im U937VCAM-1 Zelladhäsionstest wurden folgende Ergebnisse erhalten (IC50-
Werte in nM (Nanomol/Liter)).
Verbindung des Beispiels Nr. | |
IC50 (nM) | |
1 | 0.3 |
2 | 0.5 |
5 | 25.9 |
7 | 2.1 |
10 | 0.6 |
13 | 1.8 |
16 | 0.9 |
19 | 4.4 |
Die pharmakologischen Eigenschaften der Verbindungen der Formel I können auch
in den folgenden Modellen untersucht werden.
In dem Modell der Leukozytenadhäsion an der Ratte wird die Beeinflussung der
Adhäsion von Leukozyten durch die Verbindungen der Formel I in Venolen der Ratte
untersucht. Die Leukozytenadhäsion an das Endothel von postkapillaren Venolen
wird als wichtiger Schritt bei Entzündungsreaktionen angesehen (J. M. Harlan, Blood
1985, 65, 513). Bei der Rekrutierung von Leukozyten aus dem Blut in entzündete
Bereiche läuft eine wohlkoordinierte dynamische Sequenz von Ereignissen ab, in der
chemotaktische Cytokine und zelluläre Adhäsionsmoleküle eine aktive Rolle spielen.
Es wurde gefunden, daß VCAM-1/VLA-4-Wechselwirkungen eine entscheidende
Rolle spielen bei der Adhäsion und Emigration von Leukozyten und der gesteigerten
Permeabilität von Gefäßen für Makromoleküle, die durch verschiedene
Mediatorsubstanzen und Cytokine induziert werden (D. Seiffge, Int. J. Microcirc.
1995, 15, 301). In dem vorliegenden Modell wird durch lokale oder systemische
Injektion von Endotoxinen, zum Beispiel Zymosan, Bakterientoxinen wie
Lipopolysacchariden (LPS) oder Freunds Adjuvanz, eine generalisierte Entzündung
bzw. rheumatoide Arthritis hervorgerufen, die zu einer Adhäsion der Leukozyten und
ihrer Emigration in erkrankte Organbereiche führt. Bestimmt wird die durch das
Endotoxin hervorgerufene gesteigerte Adhäsion an das Endothel der Venolen.
Zur Bestimmung der Leukozytenadhäsion wird ein Kamera-Umkehrmikroskop (Fa.
Zeiss) verwendet, das mit einem Videosystem ausgerüstet ist. Männlichen Sprague-
Dawley Ratten (Körpergewicht ca. 250 g) wird unter einer leichten Halothan-
Prämedikation Zymosan oder Bakterienendotoxin injiziert. Die Kontrolltiere erhalten
ein gleiches Volumen 0.9%ige Kochsalzlösung. Anschließend wird den Tieren die
Testsubstanz subkutan oder oral als Einmaldosis oder als Mehrfachdosis
verabreicht. Für die Durchführung der Messung werden die Ratten durch eine
intramuskuläre Injektion von 1.25 g/kg Urethan betäubt. Man läßt sie durch einen
Trachealtubus spontan atmen. Die Körpertemperatur wird mittels einer regulierbaren
Heizdecke bei 37°C gehalten. Auf einem thermostatisierten (37°C) Fenster des
Mikroskoptisches wird durch eine Bauchöffnung das Dünndarmgekröse vorsichtig
freigelegt und bei 37°C mit flüssigem Paraffin bedeckt. Mit drei stumpfen Nadeln und
Knetmasse wird der Ileocekalbereich des Gekröses in Position gehalten. Nach einer
30minütigen Äquilibrierungszeit, während der sich das Gewebe stabilisieren kann,
wird in postkapillaren Venolen von 20-30 µm Durchmesser und ca. 100 µm Länge die
Leukozytenadhäsion bestimmt durch Zählung in 2-3 Segmenten der Venolen in
Abständen von 10 Minuten über 1 Stunde. Ein Leukozyt wird als an das Endothel
adhärent angesehen, wenn er für mehr als 30 Sekunden stationär ist. Nach dem
Experiment wird die systemische Leukozytenzahl und der Fibrinogengehalt des
Blutes bestimmt. Die Hemmung der Leukozytenadhäsion durch die Testsubstanz
wird angegeben durch die Verringerung (in %) der Zahl der adhärenten Leukozyten
in den behandelten Tieren im Vergleich zu der Zahl in den Kontrolltieren.
In dem Modell der Hypersensitivität vom verzögerten Typ (DTH; delayed-type
hypersensitivity) wird die antiallergische bzw. entzündungshemmende Wirkung der
Verbindungen der Formel 1 untersucht. DTH ist eine entzündliche Reaktion der Haut,
die durch eine Sensibilisierung mit antigenen Substanzen ausgelöst wird. Um die
entsprechende Entzündungsreaktion und die Leukozyten-Rekrutierung in den
entzündeten Bereichen in vivo zu ermitteln, werden die Substanzen in dem
folgenden DTH-Modell an der Maus getestet (siehe auch T. B. Issekutz, J. Immunol.
1991, 147, 4178).
Gruppen von weiblichen BALB/c-Mäusen (Körpergewicht ca. 20 g) werden an einem
rasierten Teil der Haut epikutan mit 150 µl einer 3%igen Lösung von Oxazolon
sensibilisiert, das eine starke entzündliche DTH-Reaktion induziert. 6 Tage später
wird die Reaktion durch Gabe von 20 µl einer 1%igen Oxazolonlösung am rechten
Ohr der Tiere ausgelöst. Die Testsubstanzen werden jeweils 44 Stunden vor der
Auslösung der Reaktion, 20 Stunden vor der Auslösung und 4 Stunden nach der
Auslösung subkutan oder oral verabreicht. Direkt vor der Auslösung der Reaktion
und 24 Stunden nach der Auslösung wird mit einem Mitutoyo Engineering-
Mikrometer die durch die entzündliche Schwellung des Ohres veränderte Ohrdicke
am rechten Ohr gemessen. Die Differenz zwischen diesen beiden Messungen wird
für jedes Tier der Gruppe ermittelt. Die Mittelwerte der Differenzen einer mit der
Testsubstanz behandelten Tiergruppe einerseits und einer unbehandelten
Kontrollgruppe andererseits werden verglichen. Als Maß für den Effekt der Substanz
wird die prozentuale Inhibition der Ohrschwellung angegeben.
Die Beeinflussung der Lungenfunktion und die anti-asthmatische Wirkung der
Verbindungen der Formel I kann in einem Modell am Meerschweinchen bestimmt
werden, das sich an die von G. Moacevic, Arch. Toxicol. 1975, 34, 1, beschriebene
Methode anlehnt. Dazu werden die technischen Vorbereitungen für die
Untersuchung entsprechend den von Moacevic beschriebenen Einzelheiten
durchgeführt. Eingesetzt werden männliche Albino-Meerschweinchen mit einem
Körpergewicht von 300-500 g. Die Tiere werden in einen Plethysmograph (Fa. FMI)
gesetzt und drei Ausgangswerte der Parameter Atemfrequenz und Atemamplitude
werden aufgenommen. In diesem Modell ist eine asthmatische Atmung
charakterisiert durch die Abnahme der Atemamplitude (= Verringerung des
Atemvolumens aufgrund der Bronchokonstriktion) und die Zunahme der
Atemfrequenz (= Reflexreaktion). Dieser Zustand ist in Asthmapatienten als Dyspnoe
bekannt.
Die Albino-Meerschweinchen werden 22 Tage vor dem Beginn der Studie
sensibilisiert mit 1 ml pro Tier einer 0.1%igen Ovalbuminlösung an zwei aufeinander
folgenden Tagen. Der experimentelle Asthma-Anfall wird durch Inhalation einer
0.3%igen Ovalbuminlösung für 1 Minute ausgelöst. Nach einer Erholungsphase von
40-60 Minuten inhalieren die Tiere die Testsubstanz als wäßrige Lösung. Sofort
danach wird für 1 Minute 0.3%ige Ovalbuminlösung verabreicht. In der folgenden
Erholungsphase von 30 Minuten atmen die Tiere normale Luft. Dieses Verfahren
wird zweimal wiederholt. Wenn die Asthma-Anfälle lebensbedrohlich werden, wird
den Tieren Sauerstoff verabreicht.
Die anti-asthmatische Wirkung am Schafkann zum Beispiel wie von Abraham et al.,
J. Clin. Invest. 1994, 93, 776, beschrieben bestimmt werden.
Die Wildtyp-Mäuse des Stammes C57BU6 J werden von dem Zuchtbetrieb Charles
River Wiga GmbH (Sulzfeld) und die homozygoten KO-Mäuse des Stammes
C57BU6J-ApoE tm1 Unc (ApoE KO) werden von The Jackson Laboratory (Maine,
USA) geliefert. Alle Mäuse sind bei Versuchsbeginn zwischen 10 und 12 Wochen alt
und werden in vollklimatisierten Räumen bei einer Temperatur von 22°C gehalten.
Die Tag/Nachtphase des kontrollierten Lichtprogramms ist auf einen Zeitraum von 12
Stunden eingestellt. Die Mäuse werden zunächst mit 60 mg/kg Körpergewicht
Pentobarbital-Natrium i.p. narkotisiert. Anschließend erhielt jedes Tier zusätzlich 0.01
mg/10 g Körpergewicht Xylazin i.m.
Die Mäuse werden in Rückenlage fixiert, die Innenflächen beider Hinterbeine rasiert
und desinfiziert. Nun wird die Haut an der Innenseite des linken Oberschenkels mit
einem etwa 1 cm langen Längsschnitt eröffnet und die Arteria femoralis vom
umliegenden Gewebe und von der Vena femoralis sowie dem Nervus ischiadicus
isoliert. Dann wird ein etwa 2 mm langes Stück eines Polyethylen-Schlauchs
(Innendurchmesser 0.58 mm, Außendurchmesser 0.965 mm, Becton Dickinson,
Sparks, MD, USA) der Länge nach aufgeschnitten und um die Arteria femoralis
gelegt und mit Prolene-Fäden (7/0, 0.5 metric von Ethicon, Norderstedt) fixiert.
Anschließend wird die Haut mit einer fortlaufenden Naht wieder geschlossen. Das
rechte Hinterbein wird in analoger Weise operiert, jedoch ohne daß ein "Cuff" um die
Arteria femoralis plaziert wird. Anschließend wird das Tier wieder in seinen Käfig
gebracht. Ab der Operation werden die Tiere täglich mit der Testsubstanz behandelt.
Am Versuchsende werden die Mäuse erneut mit 60 mg/kg Körpergewicht
Pentobarbital-Natrium i.p. und 0.01 mg/10 g Körpergewicht Xylazin i.m.
narkotisiert. Zur Fixation der Gefäße in situ erhält jede Maus dann eine Injektion von
4%iger Formalinlösung in die Bauchaorta. Dann werden die rechte und die linke
Arteria femoralis entnommen. Es wird auf der linken Seite das Teilstück der Arterie
entnommen, das den Bereich etwa 1 mm proximal des "Cuff", das vom "Cuff"
umschlossene Teilstück selbst und den Gefäßabschnitt 1 mm distal einschließt. Auf
der rechten Seite entspricht dieses Teilstück dem Bereich, der während der
Operation nur isoliert, aber nicht mit einem "Cuff" umschlossen wird.
Die in 4%iger Formalinlösung fixierten Teilstücke der linken und der rechten Arteria
femoralis werden in Paraffin eingebettet. Aus dem vom "Cuff" umhüllten Bereich der
linken Arterie bzw. von dem entsprechendem Bereich der rechten Kontrollarterie
werden mehrere Querschnitte hergestellt, die anschließend mit Hämatoxilin und
Eosin zur softwaregestützten (LeicaQWin von Leica Imaging Systems, Cambridge,
GB) morphometrischen Analyse gefärbt werden.
Pro Maus werden drei Gewebeschnitte aus dem vom "Cuff" umhüllten Bereich der
linken Arteria femoralis sowie drei Schnitte aus dem entsprechenden Bereich der
rechten Kontrollarterie ausgewertet. Nach Markierung der Lamina elastica externa,
der Lamina elastica interna und der Grenze zwischen Lumen und Endothel werden
vom Analysenprogramm folgende Flächen berechnet: Lumen, Neointima und Media.
Die Größe dieser Flächen wird in der Einheit µm2 angegeben. Die Wirkung einer
Verbindung äußert sich in der Reduktion des Verhältnisses von Neointima/Media im
Vergleich zur Kontrollgruppe.
Im Modell der allogenen Herztransplantation werden Transplantationen zwischen
zwei genetisch inkompatiblen Rattenstämmen durchgeführt. Hierzu werden Wistar-
Furth-Ratten als Spendertiere und Lewis-Ratten als Empfängertiere benutzt. Die
Tiere werden von dem Zuchtbetrieb Charles River Wiga GmbH (Sulzfeld, BRD)
bezogen. Männliche, 270-330 g schwere Lewis-Ratten im Alter von 2.5 bis 3
Monaten, und männliche, 200-250 g schwere Wistar-Furth-Ratten im After von 1.5
bis 2 Monaten werden unter konstanten, kontrollierten Bedingungen gehalten
(Temperatur 19-22°C; relative Luftfeuchtigkeit 50-55%; die Tag/Nachtphase des
kontrollierten Lichtprogramms ist auf einen Zeitraum von 12 Stunden eingestellt).
Für die Operation erhalten die Ratten eine Kombination aus 3.3 mg/kg Körpergewicht
Xylazin und 115 mg/kg Körpergewicht Ketamin. Nach Eintritt der Narkosewirkung
wird das Abdomen des Empfängers median eröffnet. Die Aorta abdominalis und
Vena cava caudalis wird zwischen renaler Arterie und Vene und den Iliolumbal-
Gefäßen voneinander getrennt. Die Aorta wird anschließend kranial mit einem
Gefäßclip verschlossen. Kaudal wird ein Seidenfaden um beide Gefäße gelegt und
angezogen. Ein zweiter Seidenfaden liegt locker um das kraniale Ende der Vena
cava caudalis. Das Spendertier wird nach Eröffnung der Bauchhöhle mittels
Durchtrennen der großen Bauchgefäße getötet. Dieser Zeitpunkt signalisierte den
Beginn der Ischämiezeit des Spenderorgans. Anschließend wird das Diaphragma
eröffnet und das Herz freigelegt. Die Vena cava cranialis und caudalis werden ligiert
und herzfern der Ligatur durchtrennt. Es folgte eine Massenligatur der
Pulmonalvenen mit einem Seidenfaden. Die Aorta und Arteria pulmonalis werden
anschließend mit einer Pinzette angehoben und durchtrennt. Das Transplantat wird
nun von Blutresten im Gefäßsystem befreit. Anschließend wird das Herz angehoben,
mitsamt der Massenligatur von der Lunge abgesetzt und in kalter physiologischer
NaCl-Lösung für ein bis zwei Minuten aufbewahrt. Anschließend erfolgt eine End-zu-
Seit Anastomose der Aorta bzw. der Arteria pulmonalis des Spenderorgans mit der
Arteria abdominalis bzw. Vena caudalis des Empfängertiers. Nach Beendigung der
Gefäßanastomosen wird nacheinander der venöse Kreislauf gefolgt vom arteriellen
Kreislauf freigeben. Abschließend wird die Bauchhöhle mit einer
Peritonaeum/Muskelnaht und einer Hautnaht wieder verschlossen. Nach Freigabe
der Blutzirkulation und einer kurzen Erholungsphase schlägt das transplantierte Herz
mit einer Sinusfrequenz von ca. 100 bis 120 Schlägen/Minute. Cyclosporin A (CSA)
zur Immunsuppresion wird entweder subcutan (s.c.) oder oral über das Trinkwasser
verabreicht. Nach Überwindung der akuten Abstoßungsperiode kann die Dosis von
25 mg/kg Körpergewicht ab dem 15. Tag p.op. auf 5 mg/kg Körpergewicht reduziert
werden. Die Injektionen werden einmal täglich morgens im Nackenbereich der Tiere
vorgenommen.
Die Umstellung von s.c. CSA-Gabe zu oraler CSA-Gabe erfolgt am Tag 22 p.op., um
die akute Abstoßungsperiode sicher überwunden zu haben. Die zu untersuchende
Substanz wird ab der Operation über 100 Tage appliziert. Nach Ablauf des
Beobachtungszeitraumes (100 Tage) werden die Tiere in Narkose gelegt und die
Bauchhöhle eröffnet. Anschließend wird das Herz unter Schonung der Gefäßstümpfe
von den Bauchgefäßen abgesetzt, in Scheiben geschnitten und in 4%
Formalinlösung aufbewahrt. Nach erfolgter Fixierung der Herzscheiben werden diese
in Paraffin eingebettet und nach standardisierter histologischer Technik nach Elastica
von Gieson gefärbt. Die Klassifikation der neointimalen Proliferation und der damit
verbundenen Verengung des Gefäßlumens wird nach Adams et al. (Transplantation
1993, 56,794) vorgenommen. Klassifiziert werden Zubildungen zwischen Lamina
elastica interna und Endothel. Die elastische Fasern selektiv hervorhebende
Spezialfärbung nach von Gieson erleichtert die Beurteilung. Die Wirkung einer
Verbindung äußert sich in der Reduktion der neointimalen Proliferation und damit der
Transplantatatherosklerose im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Die homozygoten KO-Mäuse des Stammes C57BU6 J-ApoE tml Unc (ApoE KO)
werden von The Jackson Laboratory (Maine, USA) geliefert. Alle Mäuse sind bei
Versuchsbeginn zwischen 10 und 12 Wochen alt und werden auf Standardeinstreu
für Labortiere (Altromin, Lage) in vollklimatisierten Räumen bei einer Temperatur von
22°C gehalten. Die Tag-/Nacht-Phase des kontrollierten Lichtprogramms ist auf
einen Zeitraum von 12 Stunden eingestellt. Die Tiere werden für 4 Monate mit der
Testsubstanz behandelt.
Am Versuchsende werden die Mäuse mit 60 mg/kg Körpergewicht Pentobarbital-
Natrium i.p. und 0.01 mg/10 g Körpergewicht Xylazin i.m. narkotisiert. Anschließend
werden Herz und Aortenbogen sowie die deszendierende thorakale Aorta
entnommen und in 4%iger Formalinlösung fixiert. Die deszendierende Aorta wird mit
Ölrot O zur Anfärbung von Fettläsionen behandelt. Die morphometrische Analyse der
Fettläsionen erfolgt mit einem Mikroskop (Typ Leitz DM RBE von Leica, Bensheim),
einer daran angeschlossenen Kamera mit Steuerungseinheit (Typ CF 15 MCC,
Kappa Meßtechnik, Gleichen) sowie einem Computer (Leica, Bensheim). Die
Messungen erfolgen mit Hilfe eines Computerprogramms zur Bildanalyse
(LeicaQWin von Leica Imaging Systems, Cambridge, GB). Das Herz und der
Aortenbogen werden longitudinal geschnitten und mit Hämatoxilin und Eosin zur
morphometrischen Analyse gefärbt. Es werden jeweils 15-20 Schnitte ausgewertet.
Weitere Schnitte werden immunhistochemisch auf Makrophagen und T-Lymphozyten
untersucht. Die Wirkung einer Verbindung äußert sich in der Reduktion der
Plaquebildung in der Aorta im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Männliche Wistar-Ratten werden von dem Zuchtbetrieb Charles River Wiga GmbH
(Sulzfeld, BRD) im Alter von 2.5 bis 3 Monaten und mit einem Körpergewicht von
270-330 g bezogen. Die Tiere werden unter konstanten, kontrollierten Bedingungen
gehalten (Temperatur 19-22°C; relative Luftfeuchtigkeit 50-55%; die Tag/Nachtphase
des kontrollierten Lichtprogramms ist auf einen Zeitraum von 12 Stunden eingestellt).
Für die Operation erhalten die Ratten eine Kombination aus 3.3 mg/kg Körpergewicht
Xylazin und 115 mg/kg Körpergewicht Ketamin. Anschließend werden die Tiere
intubiert und mit 30% Sauerstoff beatmet. Der Brustkorb wird rasiert, desinfiziert und
durch eine linkslaterale Thorakotomie eröffnet. Die linke Koronararterie wird 2-3 mm
unterhalb des linken Herzohrs permanent für 48 Stunden oder 4 Wochen ligiert, oder
sie wird für 30 Minuten ligiert und für 47.5 Stunden oder 4 Wochen reperfundiert.
Nach der Operation wird der Brustkorb wieder verschlossen und die Tiere nach
Einsetzen der Spontanatmung extubiert. Die Testsubstanz wird 30 Minuten nach der
Ligatur oder unmittelbar vor der Reperfusion appliziert. Anschließend werden die
Tiere täglich mit der Testsubstanz behandelt. Am Versuchsende werden die Tiere
erneut mit einer Kombination aus 3.3 mg/kg Körpergewicht Xylazin und 115 mg/kg
Körpergewicht Ketamin narkotisiert. Zur Wandbewegungsanalyse werden die Tiere,
bei denen die Herzen reperfundiert wurden, mittels "Nuklear Magnet Resonanz
Imaging" untersucht. Bei Tieren mit nicht-reperfundierten Herzen wird über die rechte
Arteria Karotis ein Tip-Katheter zur Messung des Ventrikeldrucks und der
Kontraktilität in die linke Herzkammer eingebracht. Anschließend wird bei allen
Tieren das Harz entnommen und in einer Langendorff-Apparatur retrograd über die
Aorta mit 37°C warmer 1%iger Evans Blue-Lösung zur Bestimmung des
anatomischen Risikoareals und des nicht-ischämischen Areals perfundiert.
Anschließend werden die Herzen in 5-6 dünne Scheiben geschnitten und in 2,3,5-
Triphenyltetrazoliumchlorid-Lösung für 15 Minuten zur Bestimmung des vitalen und
des abgestorbenen Herzgewebes inkubiert. Die planimetrische Analyse des
Risikoareals und der Infarktregion erfolgt mit einer Kamera (Leica, Bensheim) und
einer angeschlossenen Computereinheit mit Analysesoftware (Leitz, Bensheim). Das
Risikoareal ausgedrückt in Prozent bezogen auf den linken Ventrikel plus Septum
und die lnfarktregion in Prozent bezogen auf das Risikoareal. Die Wirkung einer
Verbindung äußert sich in der Reduktion der Infarktregion bezogen auf das
Risikoareal im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Claims (16)
1. Verbindungen der Formei I,
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht,
E für -CO-R6, -CO-H oder -CH2-O-R7 steht;
Z für Sauerstoff oder Schwefel steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Phenyl, Pyridyl oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann und der Phenylrest durch einen oder mehrere gleiche oder verschiedene Substituenten aus der Reihe (C1-C4)-Alkyl, (C1- C4)-Alkoxy, Methylendioxy, Ethylendioxy, Halogen, Trifluormethyl und Trifluormethoxy substituiert sein kann;
R3 und R4 für Methyl oder Trifluormethyl stehen;
R5 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann;
R5 für Hydroxy, (C1-C10)-Alkoxy, Phenyl-(C1-C8)-alkoxy-, Phenyloxy-, (C1-C8)- Alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1- C6)-alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, (C1-C8)-Alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyloxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1-C6)-alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)- alkoxy-, Amino, Mono-((C1-C10)-alkyl)-amino- oder Di-((C1-C10)-alkyl)-amino- steht;
R7 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht,
E für -CO-R6, -CO-H oder -CH2-O-R7 steht;
Z für Sauerstoff oder Schwefel steht;
R1 für Wasserstoff oder Methyl steht;
R2 für Phenyl, Pyridyl oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann und der Phenylrest durch einen oder mehrere gleiche oder verschiedene Substituenten aus der Reihe (C1-C4)-Alkyl, (C1- C4)-Alkoxy, Methylendioxy, Ethylendioxy, Halogen, Trifluormethyl und Trifluormethoxy substituiert sein kann;
R3 und R4 für Methyl oder Trifluormethyl stehen;
R5 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht, wobei der Alkylrest durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann;
R5 für Hydroxy, (C1-C10)-Alkoxy, Phenyl-(C1-C8)-alkoxy-, Phenyloxy-, (C1-C8)- Alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1- C6)-alkylcarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, (C1-C8)-Alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyloxycarbonyloxy-(C1-C6)-alkoxy-, Phenyl-(C1-C6)-alkoxycarbonyloxy-(C1-C6)- alkoxy-, Amino, Mono-((C1-C10)-alkyl)-amino- oder Di-((C1-C10)-alkyl)-amino- steht;
R7 für Wasserstoff oder (C1-C4)-Alkyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
2. Verbindungen der Formel I gemäß Anspruch 1, worin R3 und R4 beide für Methyl
stehen oder beide für Trifluormethyl stehen, in allen ihren stereoisomeren Formen
und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen
Salze.
3. Verbindungen der Formel I gemäß den Ansprüchen 1 und/oder 2, worin Z für
Sauerstoff steht, in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in
allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
4. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
worin R1 für Methyl steht und R5 für Methyl steht, in allen ihren stereoisomeren
Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch
verträglichen Salze.
5. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
worin R2 für Pyridyl, für unsubstituiertes Phenyl, für Phenyl, das durch einen
Methylendioxyrest oder einen Ethylendioxyrest substituiert ist, für Phenyl, das durch
eine oder zwei (C1-C4)-Alkoxygruppen substituiert ist, oder für (C1-C4)-Alkyl, das
durch ein oder mehrere Fluoratome substituiert sein kann, steht, in allen ihren
stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre
physiologisch verträglichen Salze.
6. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
worin E für -CO-R6 oder -CH2-OH steht und R5 für Hydroxy, (C1-C6)-Alkoxy- oder
Amino steht, in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen
Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
7. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Methyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
8. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
worin
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Trifluormethyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
A für Cyclopropylmethyl- oder Isobutyl steht;
E für -COOH, -COOC2H5, -COOiC3H7 oder -CH2-OH steht;
Z für Sauerstoff steht;
R1 für Methyl steht;
R2 für unsubstituiertes Phenyl, Pyridyl oder Methyl steht;
R3 und R4 für Trifluormethyl stehen;
R5 für Methyl steht;
in allen ihren stereoisomeren Formen und Mischungen davon in allen Verhältnissen, und ihre physiologisch verträglichen Salze.
9. Verfahren zur Herstellung von Verbindungen der Formel 1 gemäß einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindung der
Formel II mit einer Verbindung der Formel III
umgesetzt wird, wobei A, E, Z, R1, R2, R3, R4 und R5 wie in den Ansprüchen 1 bis 8 definiert sind oder funktionelle Gruppen in geschützter Form oder in Form von Vorstufen enthalten sind, und wobei G für Hydroxycarbonyl, (C1-C6)-Alkoxycarbonyl oder aktivierte Carbonsäurederivate steht.
umgesetzt wird, wobei A, E, Z, R1, R2, R3, R4 und R5 wie in den Ansprüchen 1 bis 8 definiert sind oder funktionelle Gruppen in geschützter Form oder in Form von Vorstufen enthalten sind, und wobei G für Hydroxycarbonyl, (C1-C6)-Alkoxycarbonyl oder aktivierte Carbonsäurederivate steht.
10. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
als Arzneimittel.
11. Pharmazeutisches Präparat, dadurch gekennzeichnet, daß es eine oder mehrere
Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs und einen
pharmazeutisch verträglichen Träger enthält.
12. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
als Entzündungshemmstoffe.
13. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
in der Behandlung der Arthritis, der rheumatoiden Arthritis, der Polyarthritis, der
inflammatorischen bowel disease, des systemischen Lupus erythematosus, der
multiplen Sklerose oder von inflammatorischen Erkrankungen des zentralen
Nervensystems.
14. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
in der Behandlung von Asthma oder Allergien.
15. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
in der Behandlung von cardiovaskulären Erkrankungen, der Atherosklerose, des
Myocardinfarkts, des akuten Coronarsyndroms, von Restenosen, von Diabetes, der
Schädigung von Organtransplantaten, von Immunerkrankungen, von
Autoimmunerkrankungen, von Tumorwachstum oder Tumormetastasierung, oder
Malaria, oder zur Cardioprotektion.
16. Verbindungen der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8
und/oder ihre physiologisch verträglichen Salze und/oder Prodrugs zur Verwendung
als Hemmstoffe der Adhäsion und/oder Migration von Leukozyten oder zur
Hemmung des VLA-4-Rezeptors.
Priority Applications (37)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10111877A DE10111877A1 (de) | 2001-03-10 | 2001-03-10 | Neue Imidazolidinderivate, ihre Herstellung, ihre Verwendung und sie enthaltende pharmazeutische Präparate |
NZ528075A NZ528075A (en) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Imidazolidine derivatives, their preparation, and their use as antinflamatory agent |
SK1126-2003A SK286652B6 (sk) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Imidazolidínové deriváty, spôsob ich prípravy a ich použitie ako protizápalových prostriedkov |
DE60203791T DE60203791T2 (de) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Imidazolin-derivate, ihre herstellung und ihre verwendung als entzündungshemmende mittel |
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CNB028063147A CN1227248C (zh) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | 咪唑烷衍生物、它们的制备方法以及它们用于制备抗炎药的用途 |
AU2002233358A AU2002233358B2 (en) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Imidazolidine derivatives, their preparation, and their use as antinflamatory agent |
YUP-708/03A RS51140B (sr) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Derivati imidazolidina, njihovo dobijanje i njihova upotreba kao antiinflamatornih agensa |
BR0207981-0A BR0207981A (pt) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Derivados de imidazolidina, sua preparação, e seu uso como agente antiinflamatório |
PL362573A PL204622B1 (pl) | 2001-03-10 | 2002-02-23 | Pochodne imidazolidyny, ich zastosowanie jako leku i jako środków przeciwzapalnych oraz preparat farmaceutyczny zawierający te pochodne imidazolidyny |
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