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DE10111829B4 - Vorrichtung und Verfahren zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper Download PDF

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DE10111829B4
DE10111829B4 DE2001111829 DE10111829A DE10111829B4 DE 10111829 B4 DE10111829 B4 DE 10111829B4 DE 2001111829 DE2001111829 DE 2001111829 DE 10111829 A DE10111829 A DE 10111829A DE 10111829 B4 DE10111829 B4 DE 10111829B4
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Germany
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press
fiber material
pressing
compact
material body
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DE2001111829
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Inventor
Ludwig Schorr
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Kaibel & Sieber Maschf GmbH
Kaibel & Sieber Maschinen- und Anlagenbau GmbH
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Kaibel & Sieber Maschf GmbH
Kaibel & Sieber Maschinen- und Anlagenbau GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B9/00Presses specially adapted for particular purposes
    • B30B9/30Presses specially adapted for particular purposes for baling; Compression boxes therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Formation Of Fiberboard And The Like (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper (1) mit geringem Raumgewicht, mit einer Zuführeinrichtung (2), mit einer Presseinrichtung (3) und mit einer Presskörperabführeinrichtung (4), wobei die Presseinrichtung (3} zwei gegenüberliegende, verfahrbare Pressplatten (5, 6) umfasst,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuführeinrichtung (2) ein Teleskopierband (15) umfasst,
dass die Zuführeinrichtung (2) bei einer Horizontalpresse (11) eine der Presseinrichtung (3) vorgeordnete Ablage (16) für den bzw. die antransportierten Fasermaterialkörper (1) aufweist und
dass die Zuführeinrichtung (2) bei einer Horizontalpresse (11) einen Zuführschieber (17) umfasst, welcher den bzw. die zu verpressenden Fasermaterialkörper (1) in die Presseinrichtung (3) verbringt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper mit geringem Raumgewicht, mit einer Zuführeinrichtung, mit einer Presseinrichtung und mit einer Presskörperabführeinrichtung, wobei die Presseinrichtung zwei gegenüberliegende, verfahrbare Pressplatten umfasst. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Verpressen von mindestens einem Fasermaterialkörper mit geringem Raumgewicht, wobei der Fasermaterialkörper einer Presseinrichtung zugeführt wird, wobei der Fasermaterialkörper zwischen zwei gegenüberliegenden Pressplatten verpresst wird und wobei der dabei entstehende Presskörper aus der Presseinrichtung abgeführt wird.
  • Fasermaterialkörper mit geringem Raumgewicht sind im Baubereich, vor allem im Hinblick auf Dämmstoffe, oder auch im Hygieneartikelbereich anzutreffen. An Fasern werden spezifische Anforderungen gestellt. Im Hygieneartikelbereich steht besonders das Feuchtigkeitsaufnahmevermögen der Fasern im Vordergrund. Im Apparate-, Fahrzeug- und Häuserbau ist die Isolierwirkung der Fasern beim Einsatz zu Wärme-, Kälte- und Schallschutzzwecken von Bedeutung.
  • In Anbetracht steigender Transport- und Lagerkosten werden aus losen Fasern erstellte Fasermaterialkörper nicht in dieser Form geliefert, sondern sie werden nochmals stark verdichtet und in der Regel verpackt. Es können auch mehrere Fasermaterialkörper, bspw. in Form eines Plattenstapels, verpresst und dann umhüllt werden. Sowohl einzelne Fasermaterialkörper als auch Fasermaterialpackungen – umhüllt oder nicht umhüllt – werden wiederum in ein Zwischenprodukt überführt, wobei dann entweder mehrere Einzelkörper, wie Faserrollen, oder mehrere Packungen, wie Plattenstapel, zu einem einzigen Presskörper komprimiert werden, welcher nach dem Pressvorgang verpackt, banderoliert oder umreift wird.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, dass die auf den Fasermaterialkörper, die mehreren Einzelkörper oder mehreren Plattenstapel wirkenden Presskräfte einseitig wirken. Mit anderen Worten bleibt eine Pressplatte in Ruhestellung, während die andere Pressplatte zur Verdichtung des Pressgutes gegen die erste Pressplatte verfahren wird.
  • Eine einseitige Presskraftbeaufschlagung ergibt sich bspw. aus der FR 2 697 228 A1 . Die dortige Vorrichtung zum Pressen und Verpacken von mehreren Fasermaterialkörpern in Form von Zellulose-Stapeln, nämlich Windelhöschen-Stapel umfasst Mittel zum Verdichten der Zellulose-Stapel, Mittel zum Führen der Zellulose-Stapel gegenüber einen Einsackschacht, wenigstens ein Paar nebeneinandergesetzter Pressplatten, wobei die Platten in zwei Positionen verstellt werden können. Eine Position betrifft die Auseinander-Stellung der Platten in einem bestimmten Plattenabstand, der am größten ist bei einer bestimmten Dicke des Zellulose-Stapels. Die andere Position betrifft die angenäherte Stellung der Platten. Ein Druckstück befördert den Zellulose-Stapel zunächst zwischen die Platten, die sich in Auseinander-Stellung befinden. Die Platten werden dann verschoben und nehmen gleichzeitig den Zellulose-Stapel mit sich. Am Ende des Verschiebevorgangs wird eine Platte arretiert, während die andere Platte weiterverschoben wird und den Zellulosestapel auf die bestimmte Dicke verdichtet. Nach der Verdichtung wird der verdichtete Stapel aus der Presseinrichtung ausgestoßen, einem Einsackschacht zugeleitet und dort verpackt.
  • Die einseitige Presskraftbeaufschlagung wirkt sich nachteilig auf die Qualität des zu verarbeitenden Endproduktes aus. Der mit der presskraftwirksamen Pressplatte kontaktierende Bereich des Pressgutes wird wesentlich stärker zusammengedrückt als der anschließende Bereich des Pressgutes. Es herrscht ein kontinuierlicher Druckabbau innerhalb des Pressgutes in Richtung der in Ruhe befindlichen Pressplatte. Schwachstelle ist der mit der presskraftwirksamen Pressplatte kontaktierende Bereich des Pressgutes, in dem infolge der hohen Presskraft Fasern zerstört werden. Im Hygieneartikelbereich kann dies zu verminderter Feuchtigkeitsaufnahme führen. Im Baubereich hat die Zerstörung der Fasern negative Auswirkungen auf das Elastizitätsverhalten des Fasermaterials. Wenn die Dickenrückstellung der Fasern nicht gewährleistet wird, kann auch die Isolierwirkung während der Anwendung im Apparate-, Fahrzeug- und Häuserbau beim Einsatz zu Wärme-, Kälte- und Schallschutzzwecken nicht in hoher Qualität gewährleistet werden.
  • Aus der DE 695 00 718 T2 ist eine Presse bekannt, deren Pressplatten von Druckzylindern beaufschlagbar sind. Die Wirkungslinien der Druckzylinder stimmen überein, die Kolbenstangen werden mit vorbestimmter Kraft ausgefahren. Insofern ist der Gedanke der gegenläufigen Verfahrbarkeit mit definierter Presskraftbeaufschlagung bekannt und eine definierte Presskraftbeaufschlagung von beiden Platten durchführbar.
  • Bei der aus der Praxis bekannten Fasermaterialkörperverpressung ist außerdem die Zuführung mehrerer Einzelkörper, wie Faserrollen, oder mehrerer Packungen, wie Plattenstapel, in die Presseinrichtung verbesserungswürdig. Bei Vertikalpressen ist sogar heute noch eine weitgehend manuell gestützte Zuführung des Pressgutes üblich, teils wird eine geneigte Pressenbauweise praktiziert, um ein Umfallen des Pressgutes auf einem Transportband zu verhindern.
  • Für sich gesehen ist bspw. aus der DE 40 06 474 A1 ganz allgemein ein teleskopierbarer Bandförderer bekannt, der jedoch in keiner Beziehung zu einer Pressvorrichtung für Fasermaterialkörper steht.
  • Ein weiterer Nachteil bei der aus der Praxis bekannten Fasermaterialkörperverpressung liegt darin, dass das Ablösen des Presskörpers von den Pressplatten nach dem Pressvorgang oftmals mit einer Beschädigung des Umhüllungsmaterials oder gar der Presskörperoberfläche einhergeht.
  • Bspw. ist es aus der Metallprägetechnik, aus der DE 29 13 156 C2 , bekannt, eine Pressplatte mit Nuten zu versehen, über die mit Unter- und Überdruck gegenüber der zu prägenden Metallplatte gearbeitet wird. Zum einen wird Luft abgesaugt, damit das zu pressende plattenförmige Produkt unter Zwischenschaltung eines Stahlsiebtuches oder eines pertorierten Bleches in Richtung Pressplatte angesaugt wird. Beim Pressvorgang spielt außerdem ein Prägeblech eine Rolle, welches an der Unterseite der gegenüberliegenden Pressplatte befestigt ist. Sobald der Prägepressvorgang beendet ist, öffnen die Pressplatten nur ganz geringfügig und während das geprägte Produkt weiter angesaugt wird, wird das Prägeblech entfernt. Erst dann erfolgt ein Wechsel zum Überdruck und die Nuten werden mit Luft befüllt, so dass das Ablösen des geprägten Produkts erleichtert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren der in Rede stehenden Art anzugeben, die bzw. das gegenüber dem Stand der Technik optimiert ist. Mit Blick auf den Presskörper soll eine qualitative Optimierung, mit Blick auf die Fasermaterialkörperzuführung eine zeitbezogene Optimierung erreicht werden.
  • Die voranstehende Aufgabe wird im Hinblick auf die Vorrichtung und auf die zeitbezogene Optimierung des Presskörpers, durch die Merkmale der Patentansprüche 1 und 6 gelöst.
  • Danach ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art nach einer ersten, für eine Horizontalpresse vorgesehenen Alternative derart ausgestaltet und weitergebildet, dass die Zuführeinrichtung ein Teleskopierband umfasst, dass die Zuführeinrichtung eine der Presseinrichtung vorgeordnete Ablage für den bzw. die antransportierten Fasermaterialkörper aufweist und dass die Zuführeinrichtung einen Zuführschieber umfasst, welcher den bzw. die zu verpressenden Fasermaterialkörper in die Presseinrichtung verbringt. Die Vorrichtung der in Rede stehenden Art ist nach einer zweiten, für eine Vertikalpresse vorgesehenen Alternative derart ausgestaltet, dass die Zuführeinrichtung ein Teleskopierband umfasst, das direkt in die Presseinrichtung verfahrbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass eine Zeitersparnis im Bereich der Fasermaterialkörperzuführung angesiedelt sein kann, da dort teilweise noch manuelle Vorgänge stattfinden. Weiter ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass eine zeitsparende Zuführung des Pressgutes zur oder direkt in die Presseinrichtung erfolgen kann, wenn die Zuführeinrichtung ein für sich bekanntes Teleskopierband umfasst. Durch das ein- und ausfahrbare Teleskopierband ist nicht nur eine schnellere, sondern auch eine exakte, positionsgenaue Anlieferung der Fasermaterialkörper möglich.
  • Auf dem Teleskopierband wird bzw. werden der oder die Fasermaterialkörper zur Presseinrichtung transportiert. Die Teleskopierbarkeit des Transportbandes erlaubt eine automatische Zuführung. Bei einer Horizontalpresse ist eine der Presseinrichtung vorgeordnete Ablage für den bzw. die antransportierten Fasermaterialkörper vorgesehen. Je nachdem, wie viele der Fasermaterialkörper in einem Vorgang komprimiert werden, werden diese durch das in unterschiedlichen Ausfahrlängen ausfahrbare Teleskopierband sukzessive hintereinander abgelegt. Der abgelegte Faserkörper oder die abgelegten Faserkörper werden dann mittels Zuführschieber in die Presseinrichtung, zwischen die Pressplatten verbracht. Die Bewegungsrichtung des Zuführschiebers könnte senkrecht zur Transportrichtung des Transportbandes orientiert sein.
  • Im Falle einer Horizontalpresse könnte das Teleskopierband in Ausfahrstellung temporär in den Bereich einer der Presseinrichtung vorgeordneten Ablage hineinragen. Während des Einfahrens des Teleskopierbandes wird der Fasermaterialkörper auf der Ablage abgelegt. Bei Wiederholung des Ein- und Ausfahrens kommt es sukzessive zum Hintereinanderliegen mehrerer zugeführter Fasermaterialkörper auf der Ablage. Es wird eine Reihe von Fasermaterialkörpern ausgebildet, die dann durch einen Zuführschieber insgesamt zwischen die sich senkrecht zum Untergrund erstreckenden Pressplatten verschoben werden kann.
  • Die Ausbildung der Zuführeinrichtung als Teleskopband stellt einen den Automatisierungsgrad der Vorrichtung erhöhenden Vorteil dar.
  • Bei einer Vertikalpresse sind eine Ablage und ein Zuführschieber nicht erforderlich. Der ausfahrbare Abschnitt des Teleskopierbandes könnte direkt in die Presseinrichtung verfahren werden und den Fasermaterialkörper auf der unteren Pressplatte ablegen. Wenn mehrere Fasermaterialkörper verpresst werden, könnte ein Stapel ausgebildet werden. Die untere Pressplatte könnte zunächst nach oben verfahren werden und den ersten Fasermaterialkörper aufnehmen und schließlich sukzessive – mit zunehmender Stapelhöhe – nach unten verfahren werden. Das Teleskopierband ragt in Ausfahrstellung temporär in die Presseinrichtung hinein und in Einfahrstellung wird der Fasermaterialkörper in der Presseinrichtung auf der unteren, sich parallel zum Untergrund erstreckenden Pressplatte abgelagert. Bei Wiederholung des Ein- und Ausfahrens kommt es sukzessive zur Übereinanderlagerung mehrerer zugeführter Fasermaterialkörper und damit zur Ausbildung eines Stapels.
  • Von besonderem Vorteil ist die Zuordnung eines Teleskopierdeckbandes oberhalb des Teleskopierbandes, unabhängig davon, ob es bei einer Horizontal,- Vertikalpresse oder einer geneigten Presse eingesetzt wird. Durch das Teleskopierdeckband wird die Zwangsführung des Fasermaterialkörpers ermöglicht und ein Umfallen desselben wirksam verhindert. Auch vorverdichtete Fasermaterialkörper in Form von Paketen mit stark gerundeten Kanten können so stehend transportiert werden. Der Abstand zwischen Teleskopierband und Teleskopierdeckbandes könnte auf die Abmessungen des Fasermaterialkörpers abgestimmt sein oder auf diese eingestellt werden. Ein weiterer Vorteil der Zuordnung eines Teleskopierdeckbandes – insbesondere im Zusammenhang mit der Horizontalpresse – wird darin gesehen, dass der Fasermaterialkörper aufrechtstehend und/oder mit geringstmöglicher Kontaktfläche zum Teleskopierband und zum Teleskopierdeckband antransportiert werden kann. Hierdurch wird die Einnahme der Pressausgangslage durch den zu komprimierenden Fasermaterialkörper ermöglicht und in quantitativer Hinsicht eine hohe Bandauslastung erzielt.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind beide Pressplatten einzeln derart positionierbar, dass der Fasermaterialkörper zur Erzeugung eines definierten Druckgradienten im Presskörper definiert mit Presskraft beaufschlagbar ist. Hier ist von Bedeutung, dass die Fasern eines einseitig verpressten Fasermaterialkörpers oder mehrerer einseitig verpresster Fasermaterialkörper im Kontaktbereich zur bewegten Pressplatte und im daran anschließenden Bereich verschlechterte Eigenschaften, insbesondere ein verschlechtertes Elastizitätsverhalten, aufweisen. Eine Beeinträchtigung der Fasereigenschaften könnte vermieden und die Qualität des Pressprodukts könnte erhöht werden , wenn die Presskraft von beiden Pressplatten auf den oder die Fasermaterialkörper aufgebracht wird. Durch die Verteilung des zur Verdichtung erforderlichen Kraftbetrages auf zwei gegenläufige Pressplatten wird die Belastung der Fasern im Kontaktbereich zur Pressplatte deutlich herabgesetzt. Hierdurch eröffnen sich weitergehende Möglichkeiten, den Kraftbetrag in der erforderlichen prozentualen Verteilung beidseitig aufzubringen. Bspw. wäre die Ausbildung ungleichförmiger Packungssortimente aus Fasermaterialplatten möglich, die dann auch ungleichmäßig mit Presskraft beaufschlagt würden.
  • Zur Positionierung der Pressplatten sind zweckmäßigerweise Antriebs- und Steuermittel vorgesehen, welche elektrisch und/oder hydraulisch und/oder mechanisch arbeiten. Bspw. könnte als Antriebs- und Steuermittel pro Pressplatte ein Servomotor nebst Zahn stange vorgesehen sein. Ebenso könnten Hydraulikzylinder mit einem Weggeber verbunden sein.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnten die Antriebs- und Steuermittel computergesteuert sein. Weiterführend könnte eine presskörperspezifische Komprimierungsdatei vorgesehen sein, welche die Daten für die Positionierung jeder Pressplatte liefert.
  • Je nach Bauart der Vorrichtung im Sinne einer Horizontalpresse, einer Vertikalpresse oder einer geneigten Presse könnten sich die Pressplatten senkrecht, parallel oder geneigt zum Untergrund erstrecken.
  • Der Fasermaterialkörper könnte in Form einer Faserplatte, eines Faserplattenstapels oder einer Faserrolle vorliegen und bspw. als Dämmstoff im Apparate-, Fahrzeug- und Häuserbau zum Einsatz kommen.
  • Bei einer besonders im Vordergrund stehenden Art der Vorrichtung, nämlich der sog. Modulpackpresse, könnten mehrere Fasermaterialkörper in einem Vorgang in der Presseinrichtung verpressbar sein. Bspw. könnten sechs Fasermaterialrollen oder -stapel mit zumindest teilweiser Umhüllung oder ohne Umhüllung komprimiert werden. Die Umhüllung könnte aus Folie, Papier, Maschengewebe oder dgl. in Form eines Sackes, eines Schlauches oder einer Banderole bestehen. Alternativ könnten die Fasermaterialkörper auch umreift sein.
  • Die der Presseinrichtung nachgeordnete Presskörperabführeinrichtung könnte einen Ausschubtrichter umfassen, dessen Abmessung jeweils auf die zu erzielenden Presskörperabmessungen einstellbar ist. Alternativ könnte bei einer bspw. nicht umzurüstenden Presse für ein Produkt auch ein entsprechend den zu erzielenden Presskörperabmessungen ausgewählter Ausschubtrichter vorgesehen sein.
  • Nach der in der Praxis häufigst zum Einsatz kommenden Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfasst diese auch eine Verpackungseinrichtung zur Verpackung des Presskörpers mittels Sack, Schlauch, Stretchfolie, Wickel, Banderole, Um reifen oder dgl.. Besonders bei einer größeren Anzahl von zu verpressenden Fasermaterialkörpern ist eine Verpackung zweckmäßig, welche den aus den Teilkörpern bestehenden Presskörper in Form hält und verhindert, dass eine Rückverformung aufgrund des Elastizitätsverhaltens eintritt. Die Verpackungseinrichtung könnte dem Ausschubtrichter zugeordnet oder diesem unmittelbar nachgeordnet sein. Sind zumindest teilweise umhüllte oder umreifte Fasermaterialkörper zum Presskörper verpresst worden, kommt es nunmehr zur zweiten Umhüllung oder Umreifung des Gesamtmoduls.
  • Nachdem die Pressplatten zusammengefahren sind und die gewünschte Komprimierungsdicke des Presskörpers erreicht ist, wird der Presskörper aus der Presseinrichtung in den Ausschubtrichter verbracht. Dies könnte mittels eines Ausschiebers erfolgen. Vorzugsweise verbleiben die Pressplatten während des Ausschiebens in ihrer zusammengefahrenen Stellung und werden nicht einmal geringfügig auseinandergefahren, damit der Presskörper sich bis zur Vollendung der Verpackung nicht oder möglichst wenig rückverformt.
  • Wenn der Ausschieber den Presskörper unter geringem Spiel zu den Pressplatten zum Ausschubtrichter schiebt, kann insbesondere im Hinblick auf bereits umhüllte Fasermaterialkörper das Verpackungsmaterial oder auch das Fasermaterial selbst an den Pressplatten hängen bleiben. Damit nun eine Ablösung des Presskörpers von den Pressplatten dennoch problemlos erfolgen kann, könnten zwei alternative bauliche Maßnahmen an den Pressplatten oder zumindest an einer Pressplatte vorgenommen werden.
  • Eine bauliche Maßnahme könnte darin bestehen, ein umlaufendes Band an der Pressplatte vorzusehen. Das Band könnte an der Pressplatte in Querrichtung, mit einer Laufrichtung parallel zum Untergrund und mit einer zum Ausschubtrichter gerichteten Orientierung umlaufen. Das umlaufende Band könnte nicht nur die Ablösung des ggf. umhüllten Presskörpers von den Pressplatten bewirken, sondern auch den Transport zum Ausschubtrichter. Insofern wäre bei einer solchen Maßnahme kein zusätzlicher Ausschieber erforderlich. Die je einer Pressplatte zugeordneten umlaufenden Bänder könnten aufeinander abgestimmt angesteuert werden. Es könnte eine Geschwindigkeitsregulierung entsprechend der Oberfläche des zu lösenden und ggf. zu transportierenden Pressgutes erfolgen.
  • Alternativ oder auch zusätzlich zum umlaufenden Band könnte die Pressplatte mit mit Druckluft beaufschlagbaren Durchtrittsöffnungen an der zum Fasermaterialkörper bzw. zum Presskörper weisenden Pressplattenfläche versehen sein. Eine derart ausgestaltete Pressplatte ermöglicht ein problemloses Ablösen des Presskörpers und ist auf jeden Pressentyp und die unterschiedlichsten Pressgüter anwendbar. Die anströmende Luft bildet jeweils ein Luftpolster zwischen dem Presskörper und den Pressplatten , erleichtert somit die Ablösung des Presskörpers und ein Festhängen von Verpackungs- oder Presskörpermaterial wird weitgehend verhindert. Wenn druckluftbeaufschlagte Durchtrittsöffnungen im Zusammenhang mit einem umlaufenden Band zur Anwendung kommen, wirkt das Luftpolster einem Anliegen des Bandes an der Pressplatte entgegen. Die aufgrund der Durchtrittsöffnungen zumindest teilweise als Hohlkörper vorliegende Pressplatte weist dennoch eine genügend hohe Stabilität zur Durchführung des Pressvorganges auf. Die Durchtrittsöffnungen könnten homogen über die gesamte Pressplattenfläche verteilt sein oder auch an erkannten Problembereichen. Die Anschlüsse für eine betriebsinterne Druckluftleitung könnten einem dem Kontaktbereich zum Presskörper abgewandten Teil der Pressplatte zugeordnet sein.
  • Des weiteren wird die voranstehende Aufgabe im Hinblick auf das Verfahren und die qualitative Optimierung des Presskörpers durch die Merkmale des Patentanspruches 25 und alternativ dazu durch die Merkmale des Patentanspruches 27 gelöst. Das Verfahren könnte unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden. Gemäß der ersten Alternative des Verfahrens der in Rede stehenden Art erfolgt nach dem Pressvorgang ein Ablösen des Presskörpers von den Pressplatten, indem ein Luftpolster zwischen Presskörper und Pressplatte aufgebaut wird. Gemäß der zweiten Alternative erfolgt das Ablösen des Presskörpers von den Pressplatten durch ein an der Pressplatte angeordnetes umlaufendes Band.
  • Bezogen auf das Verfahren ist erfindungsgemäß zunächst erkannt worden, dass ein problemloses Ablösen des Presskörpers von den Pressplatten nach dem Pressvorgang gemäß einer ersten Alternative dadurch erreicht werden kann, dass ein Luftpolster zwischen Pressplatte und Presskörper aufgebaut wird und gemäß einer zweiten Alternative, dadurch, dass ein umlaufendes Band den Presskörper mitnimmt. Beide die Ablösung des Presskörpers von den Pressplatten bzw. der Pressplatte betreffenden Verfahrensschritte wirken einer Beschädigung von Verpackungs- oder Presskörpermaterial entgegen und erhöhen somit die Qualität des Endprodukts.
  • Sobald der Lösevorgang gemäß der Luftpolstervariante beendet ist, könnte ein Ausschieber den Presskörper zum Ausschubtrichter verbringen. Wird das umlaufende Band gewählt, so könnte dieses den Presskörper zum Ausschubtrichter transportieren. Bei beiden Verfahrensalternativen könnte nach dem Verpressen die Verpackung erfolgen.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens könnte der mindestens eine Fasermaterialkörper zur Erzeugung eines definierten Druckgradienten im Presskörper definiert mit Presskraft beaufschlagt werden, indem die beiden Pressplatten gegenläufig positioniert werden. Auch hier gilt, dass eine beidseitige Presskraftbeaufschlagung zur Reduktion des Kraftbetrages führt, der bei einseitiger Verpressung erforderlich wäre. Insofern ist der Faserbeschädigung im Kontaktbereich zur presskraftwirksamen Pressplatte entgegengewirkt. Der durch das Verfahren in der in Rede stehenden Ausgestaltung erhaltene Presskörper zeichnet sich durch weitgehend unzerstörte Fasern im Pressplattenkontaktbereich und im an den Pressplattenkontaktbereich anschließenden Bereich und damit durch ein weitgehend einheitliches Elastizitätsverhalten des Presskörpers in allen Bereichen aus. Aufgrund der beidseitigen Presskraftbeaufschlagung des bzw. der Fasermaterialkörper kann mit geringerer Presskraft in die Fasern schonender Weise auf den bzw. die Fasermaterialkörper eingewirkt werden und dennoch eine hohe Komprimierung erreicht werden. Da die Fasern während des Pressens somit kaum beeinträchtigt werden, kommt es auch nicht zu negativen Auswirkungen auf die Werkstoffeigenschaften des Fasermaterials. Im Hygieneartikelbereich bleibt es bspw. bei dem gewünschten Feuchtigkeitsaufnahmeverhalten. Im Baubereich wird durch das ungestörte Elastizitätsverhalten die Dickenrückstellung der Fasern und damit die Maßhaltigkeit und die Isolierwirkung des Dämmstoffes während der Anwendung im Apparate-, Fahrzeug- und Häuserbau beim Einsatz zu Wärme-, Kälte- und Schallschutzzwecken in hoher Qualität gewährleistet.
  • Mit Blick auf einen häufigen Anwendungsfall, wobei von zwei gegenüberliegenden Pressplatten das gleiche Maß an Presskraft aufgebracht wird, führt diese Art Presskraftbeaufschlagung dazu, dass der Presskörper weitgehend symmetrisch ist, wobei die Symmetrieebene mittig und senkrecht zur Längsachse des Presskörpers gelegt ist. Außerdem könnte auch eine Symmetrie des Presskörpers dahingehend erreicht werden, dass die Symmetrieebene mittig und parallel zur Längsachse des Presskörpers verläuft. Wird ein einzelner Fasermaterialkörper komprimiert, sind die äußeren Bereiche stärker verformt als die inneren Bereiche, da der Druckgradient von der Krafteinleitungsfläche weg abnimmt. Wenn von zwei gegenüberliegenden Pressplatten das gleiche Maß an Presskraft auf mehrere aneinandergeordnete Fasermaterialkörper aufgebracht wurde, sind die innenliegenden Teilkörper des Presskörpers geringer verformt als die außenliegenden Teilkörper des Presskörpers.
  • Zusammenfassend wird ausgeführt, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ihren zwei hauptsächlichen Ausführungen, nämlich der Verfahrensschritt des Ablösens einerseits und die Zuführung der Fasermaterialkörper per Teleskopierband andererseits, eine qualitative und zeitliche Optimierung gegenüber dem Stand der Technik erreicht wird. Letztlich wird ein Pressprodukt erhalten, welches qualitativ hochwertig und kostengünstig hergestellt ist und beim Transport oder bei der Lagerung nicht mehr Platz benötigt als bisher sowie keine Schäden an der Oberfläche aufweist.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die den Patentansprüchen 1, 6, 25, 27 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung von drei grundsätzlichen Ausführungsbeispielen der Vorrichtung nebst Ausgestaltungen der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei auseinandergefahrenen Pressplatten,
  • 2 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf einen Teil der 1 bei zusammengefahrenen Pressplatten, während des Pressvorganges,
  • 3 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf einen Teil der 1 bei ausgeschobenem Presskörper,
  • 4 in schematischer Darstellung, eine Vorderansicht der Presseinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Fasermaterialkörpern in Form von Faserplattenstapeln,
  • 5 in schematischer Darstellung, der Gegenstand aus 4, jedoch mit Fasermaterialkörpern in Form von Faserrollen,
  • 6 in schematischer Darstellung, eine Vorderansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei auseinandergefahrenen Pressplatten und mit Teleskopier- sowie Teleskopierdeckbandzuführung,
  • 7 in schematischer Darstellung, eine Seitenansicht auf einen Teil der 6 bei zusammengefahrenen Pressplatten, während des Pressvorganges,
  • 8 in schematischer, perspektivischer Darstellung, eine alternative Ausgestaltung einer Pressplatte aus den 1 bis 6 mit umlaufendem Band,
  • 9 in schematischer, perspektivischer Darstellung, eine erfindungsgemäße Pressplatte mit Durchtrittsöffnungen und
  • 10 in schematischer Darstellung, einen erfindungsgemäßen Presskörper mit Umhüllung.
  • In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Pressen von mehreren Fasermaterialkörpern 1 mit geringem Raumgewicht schematisch in einer Aufsicht dargestellt. Über eine Zuführeinrichtung 2 werden die Fasermaterialkörper 1 antransportiert und in eine Presseinrichtung 3 verbracht. Des weiteren ist eine Presskörperabführeinrichtung 4 vorgesehen. Die Presseinrichtung 3 umfasst zwei gegenüberliegende verfahrbare Pressplatten 5 und 6. Selbiges ergibt sich auch aus den 6 und 7, welche ein drittes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung darstellen.
  • Beide Pressplatten 5, 6 sind einzeln derart positionierbar, dass die zwischen den Pressplatten 5, 6 befindlichen Fasermaterialkörper 1 definiert mit Presskraft beaufschlagbar sind. Hierdurch wird in dem aus 3 ersichtlichen Presskörper 7 ein definierter Druckgradient erzeugt. In den 4 und 5 sind je zwei gegenläufige Druckgradienten X, X' angedeutet, die durch die beiden gegenläufig mit Kraft beaufschlagten Pressplatten 5, 6 der Presseinrichtung 3 erzeugt werden. Von beiden Pressplatten 5, 6 ausgehend erfolgt ein kontinuierlicher Druckabbau. Da beidseitig gepresst wird, können geringere Kräfte angesetzt werden und die Fasern im Kontaktbereich zu den Pressplatten 5, 6 bleiben weitgehend ungestört und behalten ihr Elastizitätsverhalten.
  • Die Vorrichtung nach dem ersten und dritten Ausführungsbeispiel umfasst außerdem die in den 1 und 6 mit der Bezugsziffer 8 bezeichneten Antriebs- und Steuermittel für die Pressplatten 5, 6, welche in diesem Fall elektrisch und mechanisch arbeiten und in Form eines Servomotors nebst Zahnstange vorliegen. Des weiteren ist eine Computersteuerung 9 vorgesehen, welche die Antriebs- und Steuermittel 8 unter Heranziehung einer presskörperspezifischen Komprimierungsdatei steuern. Aus der presskörperspezifischen Komprimierungsdatei werden die Daten für die Positionierung jeder Pressplatte 5, 6 gewonnen.
  • Aus den 1 bis 5 ergibt sich, dass sich die Pressplatten 5, 6 senkrecht zum Untergrund 10 erstrecken und somit eine horizontale Presse 11 ausbilden. In den 6 und 7 erstrecken sich die Pressplatten 5, 6 parallel zum Untergrund 10 und bilden somit eine Vertikalpresse 12 aus.
  • Der Fasermaterialkörper 1 liegt gemäß den 1 bis 4, 6 und 7 in Form eines Faserplattenstapels 13 vor. Aus der 5 ergibt sich ein Fasermaterialkörper 1 in Form einer Faserrolle 14.
  • Aus den 1-7 ergibt sich, dass mehrere Fasermaterialkörper 1 in einem Vorgang in der Presseinrichtung 3 verpressbar sind. Während bei den 4 und 5 sowohl die Faserplattenstapel 13 als auch die Faserrolle 14 mit einer nicht gesondert bezeichneten Umhüllung aus Folie versehen und auch vorkomprimiert sind, ist aus den 6 und 7 ersichtlich, dass Faserplattenstapel 13 ohne Umhüllung verpresst werden.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Zuführeinrichtung 2 sowohl bei der Horizontalpresse 11 als auch bei der Vertikalpresse 12 ein Teleskopierband 15. Aus den 1 bis 3 ergibt sich, dass die Zuführungseinrichtung 2 bei der dort gezeigten Horizontalpresse 11 außerdem eine der Presseinrichtung 3 vorgeordnete Ablage 16 für die antransportierten Fasermaterialkörper 1 aufweist. Des weiteren umfasst die Zuführeinrichtung 2 einen Zuführschieber 17, welcher die zu verpressenden Fasermaterialkörper 1 in die Presseinrichtung 3 verbringt. Die Bewegungsrichtung A des Zuführschiebers 17 ist senkrecht zur Transportrichtung B des Teleskopierbandes 15 orientiert.
  • Bei der in den 6 und 7 gezeigten Vertikalpresse 12 ist keine Ablage erforderlich, sondern das Teleskopierband 15 wird direkt in die Presseinrichtung 3 verfahren. Aus den 6 und 7 ergibt sich weiter, dass dem Teleskopierband 15 ein Teleskopierdeckband 18 zugeordnet ist. Auf diese Weise ist der Fasermaterialkörper 1 bzw. der Faserplattenstapel 13 – hier ohne Umhüllung – zwischen dem Teleskopierband 15 und dem Teleskopierdeckband 18 zwangsgeführt.
  • Die Presskörperabführeinrichtung 4 umfasst einen der Presseinrichtung 3 nachgeordneten Ausschubtrichter 19. Gemäß dem ersten, in den 13 gezeigten Ausführungsbeispiel und gemäß dem dritten, in den 6 und 7 gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein entsprechend dem zu erzielenden Abmessungen des Presskörpers 7 ausgewählter Ausschubtrichter 19 vorgesehen.
  • Das erste und dritte Ausführungsbeispiel zeigt Pressplatten 5, 6, welche über hydraulisch angetriebene Pressstempel 21 bewegt werden. Die Presseinrichtung 3 – ob als Horizontalpresse 11 oder Vertikalpresse 12 vorliegend – weist in herkömmlicher Form ein Maschinengestell auf, in dem nicht näher dargestellte Hydraulikzylinder für die Pressstempel 21 enthalten sind. An den Pressstempeln 21 sind die Pressplatten 5, 6 angeordnet. Das in den 4 und 5 veranschaulichte zweite Ausführungsbeispiel zeigt Pressplatten 5, 6, welche Bestandteil von auf Rollen 22 verfahrbaren Schlitten sind. Die Bewegungsrichtung der Pressplatten 5, 6 ist mit F bezeichnet.
  • Aus den 1 bis 3 sowie 6 und 7 ergibt sich schließlich eine Verpackungseinrichtung 20. In der Verpackungseinrichtung 20 wird der Presskörper 7 in den vorliegenden Fällen jeweils mittels Folie verpackt. Die Verpackungseinrichtung 20 ist dem Ausschubtrichter 19 direkt nachgeordnet.
  • Damit der Presskörper 7 in die Presskörperabführeinrichtung 4 gelangt, ist ein Ausschieber 23 erforderlich, der den Presskörper 7 aus der Presseinrichtung 3 ausbringt. Mit dem Bezugszeichen G ist die Bewegungsrichtung des Ausschiebers 23 bezeichnet. Ein Ausschieber 23 ist sowohl bei der Horizontalpresse 11 als auch bei der Vertikalpresse 12 gemäß dem ersten und dritten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen.
  • Eine alternative Bauform der in den 17 gezeigten Pressplatten 5, 6 ist in 8 dargestellt. Hier ist die Pressplatte 5 gezeigt, welche ein umlaufendes Band 24 aufweist. Auf einen Ausschieber 23 kann dann verzichtet werden, wenn der Druck, der durch den Presskörper 7 infolge der Rückstellkraft auf das Band 24 ausgeübt wird, nicht zu hoch ist. Im Normalfall ist jeder Platte 5, 6 ein umlaufendes Band 24 zugeordnet.
  • Eine weitere alternative Bauform der Pressplatten 5, 6 ergibt sich aus 9. Dort liegt die Pressplatte 5 als Hohlkörper vor und weist an der zum Fasermaterialkörper 1 bzw. zum Presskörper 7 weisenden Pressplattenfläche 25 Durchtrittsöffnungen 26 auf, welche mit Druckluft beaufschlagbar sind. Mit 27 ist der Druckluftanschluss bezeichnet, an den die Platte 5 über eine nicht näher bezeichnete Druckluftleitung angeschlossen ist. Der Druckluftanschluss 27 steht hier für eine betriebsinterne Druckluftleitung. Die Verbin dungsleitung endet einerseits am Druckluftanschluss 27 und ist andererseits an der Unterseite der Pressplatte 5 – außerhalb der zum Fasermaterialkörper 1 oder zum Presskörper 7 weisenden Pressplattenfläche 25 – angeordnet. Es wird erfindungsgemäß ein Luftpolster aufgebaut, um das Lösen des Presskörpers 7 von den Pressplatten 5, 6, die nicht auseinandergefahren werden, zu erleichtern.
  • 10 zeigt einen Presskörper 7 mit weitgehend unzerstörten Fasern im Pressplattenkontaktbereich 28 und im an den Pressplattenkontaktbereich 28 anschließenden Bereich 29. Bei dem hier gezeigten Presskörper 7 sind drei Fasermaterialkörper 1 in Form von Faserrollen 14 zusammengepresst worden. Der Presskörper 7 weist erfindungsgemäß ein weitgehend einheitliches Elastizitätsverhalten in allen Bereichen auf. Bei dem hier dargestellten Presskörper 7 wurde von zwei gegenüberliegenden Pressplatten das gleiche Maß an Presskraft aufgebracht. Daraus ergibt sich ein weitgehend symmetrische Gestaltung des Presskörpers 7, wobei die Symmetrieebene C mittig und senkrecht zur Längsachse D des Presskörpers 7 und die Symmetrieebene E mittig und parallel zur Längsachse D des Presskörpers 7 gelegt sind. Aus der 10 wird weiter deutlich, dass der innenliegende Teilkörper 30 des Presskörpers 7 geringer verformt ist als die beiden außenliegenden Teilkörper 31 des Presskörpers 7. Selbiges ergibt sich auch aus den 4 und 5, wo gerade aus vier Fasermaterialkörpern 1 unter betragsgleicher Presskraftbeaufschlagung Presskörper erstellt werden und dort bereits die geringere Verformung der innenliegenden Teilkörper ersichtlich ist.
  • Der in 10 gezeigte Presskörper 7 ist nach dem Pressen verpackt worden und weist eine Umhüllung 32 auf.
  • Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele eingeschränkt ist. Vielmehr sind die unterschiedlichsten Ausführungsformen der Fasermaterialkörper, Presskörper, deren Druckgradientenverlauf und Formgebung durch die gesteuerte Pressplattenpositionierung, Pressenbauweisen, Pressplattenbauformen sowie Verfahrensabläufe möglich.

Claims (30)

  1. Vorrichtung zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper (1) mit geringem Raumgewicht, mit einer Zuführeinrichtung (2), mit einer Presseinrichtung (3) und mit einer Presskörperabführeinrichtung (4), wobei die Presseinrichtung (3} zwei gegenüberliegende, verfahrbare Pressplatten (5, 6) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (2) ein Teleskopierband (15) umfasst, dass die Zuführeinrichtung (2) bei einer Horizontalpresse (11) eine der Presseinrichtung (3) vorgeordnete Ablage (16) für den bzw. die antransportierten Fasermaterialkörper (1) aufweist und dass die Zuführeinrichtung (2) bei einer Horizontalpresse (11) einen Zuführschieber (17) umfasst, welcher den bzw. die zu verpressenden Fasermaterialkörper (1) in die Presseinrichtung (3) verbringt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsrichtung (A) des Zuführschiebers (17) senkrecht zur Transportrichtung (B) des Teleskopierbandes (15) orientiert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskopierband (15) in Ausfahrstellung temporär in den Bereich der der Presseinrichtung (3) (Horizontalpresse (11)) vorgeordneten Ablage (16) hineinragt und in Einfahrstellung der Fasermaterialkörper (1) auf der Ablage (16) abgelagert wird und dass es bei Wiederholung des Ein- und Ausfahrens sukzessive zum Hintereinanderliegen mehrerer zugeführter Fasermaterialkörper (1) auf der Ablage (16) kommt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuführschieber (17) die hintereinanderliegenden Fasermaterialkörper (1), vorzugsweise in einem Vorgang, in die Presseinrichtung (3) schiebt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsrichtung (A) des Zuführschiebers (17) senkrecht zur Bewegungsrichtung (F) einer Pressplatte oder der gegeneinander verfahrbaren Pressplatten (5, 6) orientiert ist.
  6. Vorrichtung zum Pressen von mindestens einem Fasermaterialkörper (1) mit geringem Raumgewicht, mit einer Zuführeinrichtung (2), mit einer Presseinrichtung (3) und mit einer Presskörperabführeinrichtung (4), wobei die Presseinrichtung (3) zwei gegenüberliegende, verfahrbare Pressplatten (5, 6) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (2) ein Teleskopierband (15) umfasst und dass das Teleskopierband (15) bei einer Vertikalpresse (12) vorgesehen ist und direkt in die Presseinrichtung (3) verfahrbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskopierband (15) in Ausfahrstellung temporär in die Presseinrichtung (3) (Vertikalpresse (12)) hineinragt und in Einfahrstellung der Fasermaterialkörper (1) in der Presseinrichtung (3) abgelagert wird und dass es bei Wiederholung des Ein- und Ausfahrens sukzessive zur Übereinanderlagerung mehrerer zugeführter Fasermaterialkörper (1) auf der unteren sich parallel zum Untergrund (10) erstreckenden Pressplatte (5) kommt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Teleskopierband (15) ein Teleskopierdeckband (18) zugeordnet ist, so dass die Fasermaterialkörper (1), vorzugsweise mit geringstmöglicher Kontaktfläche und/oder aufrechtstehend, zwischen dem Teleskopierband (15) und dem Teleskopierdeckband (18) zwangsgeführt sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass beide Pressplatten (5, 6) einzeln derart positionierbar sind, dass der mindestens eine Fasermaterialkörper (1) zur Erzeugung eines definierten Druckgradienten (X, X') im Presskörper (7) definiert mit Presskraft beaufschlagbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass Antriebs- und Steuermittel (8) für die Pressplatten (5, 6) vorgesehen sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Steuermittel (8) für die Pressplatten (5, 6) elektrisch und/oder hydraulisch und/oder mechanisch arbeiten.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Antriebs- und Steuermittel pro Pressplatte (5, 6) ein Servomotor vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Steuermittel (8) computergesteuert sind und dass eine presskörperspezifische Komprimierungsdatei vorgesehen ist, welche die Daten für die Positionierung jeder Pressplatte (5, 6) liefert.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Pressplatten (5, 6) senkrecht, parallel oder geneigt zum Untergrund (10) erstrecken und somit eine Horizontalpresse (11), eine Vertikalpresse (12) oder eine geneigte Presse ausbilden.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Fasermaterialkörper (1) in Form einer Faserplatte, eines Faserplattenstapels (13) oder einer Faserrolle (14), insbesondere zum Einsatz als Dämmstoff im Bausektor, vorliegt.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fasermaterialkörper (1) in einem Vorgang in der Presseinrichtung (3) verpressbar sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Fasermaterialkörper (1) eine zumindest teilweise Umhüllung aus Folie, Papier, Maschengewebe in Form eines Sackes, einer Banderole, eines Schlauches oder dgl. oder eine Umreifung aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Presskörperabführeinrichtung (4) einen der Presseinrichtung (3) nachgeordneten Ausschubtrichter (19) umfasst.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessung des Ausschubtrichters jeweils auf die zu erzielenden Presskörperabmessungen einstellbar ist oder dass ein entsprechend den zu erzielenden Presskörperabmessungen ausgewählter Ausschubtrichter vorgesehen ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Presskörperverpackungseinrichtung (20) vorgesehen ist, welche der Presseinrichtung (3) nachgeordnet ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verpackung des Presskörpers (7) Sack, Schlauch, Stretchfolie, Wickel, Banderole, Umreifen oder dgl. vorgesehen ist und dass die Verpackungseinrichtung (20) vorzugsweise dem Ausschubtrichter (19) zugeordnet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausbringen des Presskörpers (7) aus der Presseinrichtung (3) ein Ausschieber (23) vorgesehen ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausbringen des Presskörpers (7) aus der Presseinrichtung (3) mindestens ein umlaufendes Band (24) an mindestens einer Pressplatte (5, 6), vorzugsweise je ein umlaufendes Band (24) pro Pressplatte (5, 6), vorgesehen ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausbringen des Presskörpers (7) aus der Presseinrichtung (3) mindestens eine Pressplatte (5, 6), vorzugsweise jede Pressplatte (5, 6), mit druckluftbeaufschlagbaren Durchtrittsöffnungen (26) an der zum Fasermaterialkörper (1) bzw. zum Presskörper (7) weisenden Pressplattenfläche (25) versehen ist.
  25. Verfahren zum Verpressen von mindestens einem Fasermaterialkörper (1) mit geringem Raumgewicht, wobei der Fasermaterialkörper (1) einer Presseinrichtung (3) zugeführt wird, wobei der Fasermaterialkörper {1) zwischen zwei gegenüberliegende Pressplatten (5, 6) verpresst wird und, wobei der dabei entstehende Presskörper (7) aus der Presseinrichtung (3) abgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Pressvorgang ein Ablösen des Presskörpers (7) von den Pressplatten (5, 6) erfolgt, indem ein Luftpolster zwischen Presskörper (7) und Pressplatte (5, 6) aufgebaut wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der gelöste Presskörper (7) mittels eines Ausschiebers (23) zu einem Ausschubtrichter (19) verbracht wird.
  27. Verfahren zum Verpressen von mindestens einem Fasermaterialkörper (1) mit geringem Raumgewicht, wobei der Fasermaterialkörper (1) einer Presseinrichtung (3) zugeführt wird, wobei der Fasermaterialkörper (1) zwischen zwei gegenüberliegende Pressplatten (5, 6) verpresst wird und, wobei der dabei entstehende Presskörper (7) aus der Presseinrichtung (3) abgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Pressvorgang ein Ablösen des Presskörpers (7) von den Pressplatten (5, 6) durch ein an der Pressplatte (5, 6) angeordnetes umlaufendes Band (24) erfolgt.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das umlaufende Band (24) den Presskörper zu einem Ausschubtrichter (19) verbringt.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Presskörper (7) nach dem Verpressen verpackt wird.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Fasermaterialkörper (1) zur Erzeugung eines definierten Druckgradienten (X, X') im Presskörper (7) definiert mit Presskraft beaufschlagt wird, indem die beiden Pressplatten (5, 6) gegenläufig positioniert werden.
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