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DE10106637C2 - Schrank, insb. Hängeschrank für Küchen - Google Patents

Schrank, insb. Hängeschrank für Küchen

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DE10106637C2
DE10106637C2 DE2001106637 DE10106637A DE10106637C2 DE 10106637 C2 DE10106637 C2 DE 10106637C2 DE 2001106637 DE2001106637 DE 2001106637 DE 10106637 A DE10106637 A DE 10106637A DE 10106637 C2 DE10106637 C2 DE 10106637C2
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Germany
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front door
installation unit
furniture body
support frame
cabinet according
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Juergen Runge
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Heinrich J Kesseboehmer KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/16Drawers or movable shelves coupled to doors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B81/00Cabinets or racks specially adapted for other particular purposes, e.g. for storing guns or skis
    • A47B81/002Corner cabinets; Cabinets designed for being placed in a corner or a niche

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  • Cabinets, Racks, Or The Like Of Rigid Construction (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Schrank, insb. einen Hänge­ schrank für Küchen, nach dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Bei einem bekannten Schrank dieser Art (WO 91/03189) ist die Fronttür fest mit dem Tragrahmen der zweiten Einbauein­ heit verbunden. Zum Öffnen wird die Fronttür gemeinsam mit dem Tragrahmen senkrecht zur Rückwand des Möbelkorpus nach vorn ausgezogen und anschließend wird der Tragrahmen ge­ meinsam mit der ihn führenden schwenkbaren Führungseinheit um fast 90° um eine senkrechte Achse verschwenkt. Bei die­ ser bekannten Vorrichtung muß die Schwenkachse der schwenk­ baren Führungseinheit sowohl das Gewicht des Einbauelemen­ tes als auch das Gewicht der Fronttür über eine einzige Achse auf den Möbelkorpus abtragen. Die schwenkbare Füh­ rungseinheit, die eine Bewegung der zweiten Einbaueinheit von einer Staulage benachbart zur Rückwand bis zur Zu­ griffslage vor der Fronttüröffnung zulassen muß, ist auf­ wendig und schwer.
Es ist weiterhin ein Eckschrank bekannt (DE 195 14 009 A1), bei dem ebenfalls die zweite Einbaueinheit gemeinsam mit der Fronttür in Art einer Schublade nach vorn ausziehbar und im ausgezogenen Zustand um eine vertikale Achse ver­ schwenkbar ist. Durch das Verschwenken der zweiten Einbau­ einheit wird die erste Einbaueinheit in deren Bereit­ schaftsposition verfahren, die zumindest annähernd der Aus­ gangsposition der zweiten Einbaueinheit entspricht. Auch ein derartiger Schrank benötigt einen aufwendigen Beschlag mit zwei Längsführungen, einer Drehführung und einem Ge­ lenkarm. Weiterhin ist der bekannte Schrank nur verwendbar, wenn kein Platzmangel herrscht. Das Ausziehen und Ver­ schwenken der zweiten Einbaueinheit um 90° erfordert einen außerhalb des Möbelkorpus bereitzustellenden Raum, der etwa dem Volumen des Eckschranks entspricht. Weiterhin ist es nachteilig, daß die zweite Einbaueinheit im ausgefahrenen Zustand den Zugang zu einem weiteren Schrank behindert, der sich auf der der zweiten Einbaueinheit zugeordneten Schrankseite anschließt.
Ausgehend von dem als bekannt vorausgesetzten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schrank der als bekannt vorausgesetzten Art so auszubilden, daß er mit einer einfachen Mechanik eine gute Zugänglich­ keit zu den beiden verfahrbaren Einbaueinheiten schafft und außerhalb des Möbelkorpus einen nur vergleichsweise gerin­ gen Raum für die erste Einbaueinheit benötigt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Pa­ tentanspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Konstruktion hat den Vorteil, daß die beiden Einbaueinheiten über einfache Beschläge in die ge­ wünschten Positionen verfahrbar sind. Der außerhalb des Mö­ belkorpus erforderliche Raum für die dort erfolgende Be­ reitstellung der ersten Einbaueinheit beschränkt sich im wesentlichen auf den von der schwenkbaren Fronttür über­ strichenen Raum. Im geöffneten Zustand behindert die ausge­ fahrene zweite Einbaueinheit nicht die Zugänglichkeit zu einem an dieser Seite sich anschließenden weiteren Schrank. Der erfindungsgemäße, einfach aufgebaute Schrank ist mit besonderem Vorteil in den Ecken eines Raumes anzuordnen und erlaubt ein nahtloses Anschließen mit weiteren Schränken. Ein solcher Schrank macht in vielen Fällen das Vorsehen be­ sonderer Eckschränke überflüssig. Die Führungsschienen für den Tragrahmen der ersten Einbaueinheit, der parallel zur Rückwand des Möbelkorpus horizontal verschieblich geführt ist, können an allen dazu geeigneten Stellen des Möbelkor­ pus fixiert werden. Das Einhalten eines Abstandes zwischen der Schwenkachse der Fronttür und einer dazu parallelen Schwenkachse des Tragrahmens der zweiten Einbaueinheit er­ laubt es, das Gewicht der zweiten Einbaueinheit über andere Lagerstellen in den Möbelkorpus einzuleiten, als sie durch die Möbelscharniere der Fronttür gebildet sind. Die Möbel­ scharniere der Fronttür können bei dieser Lösung also in der üblichen Weise so ausgelegt sein, daß sie nur das Tür­ gewicht abtragen.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Zeichnungsbe­ schreibung in Verbindung mit der Zeichnung, die eine bevor­ zugte Ausführungsform der Erfindung darstellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Schranks mit vollständig aufgeschwenkter Fronttür,
Fig. 2 einen Schnitt entlang einer horizontalen Schnittebene durch den geöffneten Schrank gemäß Fig. 1 mit einem vergrößert herausgezogenen Detail im rückwärtigen Eckbereich,
Fig. 3 einen Schnitt entlang einer horizontalen Schnittebene durch den Schrank mit geschlosse­ ner Fronttür,
Fig. 4 die Darstellung gemäß Fig. 3 bei teilweise ge­ öffneter Fronttür,
Fig. 5 die Darstellung gemäß Fig. 3 und 4 bei voll­ ständig geöffneter Fronttür.
Ein Möbelkorpus 1 besitzt in bekannter Weise einen Oberbo­ den 1d, einen Unterboden 1e, Seitenwände 1b und 1c sowie eine Rückwand 1a. An der Frontseite des Möbelkorpus ist ei­ ne feste Frontwand 3 vorgesehen, an die sich die um eine vertikale Schwenkache verschwenkbare Fronttür 2 anschließt. Die Fronttür 2 ist über übliche Scharniere, beispielsweise Topfbandscharniere an einem vertikalen Ständer 1f ange­ schlagen, der senkrecht verläuft und sich vom Oberboden 1d bis zum Unterboden 1e erstreckt.
Im Inneren des Möbelkorpus sind zwei Einbaueinheiten gegen­ über dem Möbelkorpus beweglich angeordnet. Eine erste Ein­ baueinheit besteht im wesentlichen aus einem Tragrahmen 4 und weist mindestens einen eine horizontale Ablagefläche aufweisenden Fachboden 6 auf. Die Befestigung des minde­ stens einfach vorgesehenen Fachbodens kann in unterschied­ licher Höhe an am Tragrahmen 4 angeordneten Traghaken er­ folgen. Der Tragrahmen 4 ist über an der Oberseite und an der Unterseite im rückwärtigen Bereich des Möbelkorpus an­ geordnete Führungsschienen parallel zur Rückwand 1a ver­ schieblich. Die Führungsschienen können an allen dafür ge­ eignet erscheinenden Stellen des Möbelkorpus befestigt wer­ den, bevorzugt an den Korpusseiten.
Mit der Fronttür 2 ist eine zweite Einbaueinheit verbunden, die im wesentlichen aus einem Tragrahmen 5 und mindestens einem an diesem Tragrahmen zu befestigenden Fachboden 7 be­ steht. Der Tragrahmen 5 besitzt verschiedene Haken 5b, die zur Befestigung der Fachböden 7 dienen.
Der Tragrahmen 5 ist über eine in das Innere des Möbelkor­ pus hineinreichende Verlängerung seiner horizontalen oberen und unteren Schenkel um eine eigene vertikale Schwenkachse verschwenkbar. Die Schwenkachse erstreckt sich mit Abstand und parallel zur Schwenkachse der Fronttür 2.
Wegen der unterschiedlichen Lagerachsen ist bei der darge­ stellten Ausführungsform der Tragrahmen 5 einerseits schwenkbar um die vertikale Schwenkachse gelagert und mit seinem gemäß Fig. 1 rechten Ende über eine Verlängerung des vertikalen Schwenkels in zwei Führungsbeschlägen 2a und 2b längsverschieblich gelagert, die jeweils Führungsschlit­ ze aufweisen, in die vertikale Zapfen des Tragrahmens 5 eingreifen. Der Tragrahmen 5 ist also gegenüber der Front­ tür 2 relativ verschieblich in einer zur Mittelebene der Fronttür 2 parallelen Ebene.
Der Tragrahmen 4 der ersten Einbaueinheit ist mit dem Trag­ rahmen 5 der zweiten Einbaueinheit über eine Koppeleinrich­ tung verbunden, die als horizontal angeordnete Stangenan­ ordnung 8 ausgebildet ist. Diese Stangenanordnung 8 besitzt einen starr mit dem Tragrahmen 5 verbundenen abgekröpften ersten Bereich 8a, dessen rückwärtiges Ende in einen hül­ senartigen Bereich 8b einschiebbar ist. Der hülsenartige Bereich ist an seinem rückwärtigen Ende an der Vorderseite einer Lasche 4a angelenkt, die sich von dem Tragrahmen 4 nach vorn erstreckt und fest in horizontaler Ausrichtung mit dem Tragrahmen 4 verbunden ist. Der abgekröpfte Bereich 8a ist als abgewinkelte Stange ausgebildet, deren rückwär­ tiges Ende in die Hülse 8b einschiebbar oder aus dieser ausziehbar ist. Durch die beschriebene Stangenanordnung er­ folgt eine zweckmäßige und sehr einfache Kopplung zwischen den beiden Einbaueinheiten, die den dargestellten kollisi­ onsfreien Bewegungsablauf zwischen den beiden Einbaueinhei­ ten ermöglicht.

Claims (8)

1. Schrank, insb. Hängeschrank für Küchen, mit einem Möbel­ korpus (1) und einer Fronttür (2), neben der ein ge­ schlossener, von vorn unzugänglicher Bereich des Möbel­ korpus vorgesehen ist, mit einer ersten Einbaueinheit (4, 6), die einen Tragrahmen (4) aufweist, der parallel zur Rückwand (1a) des Möbelkorpus (1) horizontal ver­ schieblich geführt ist und die bei geschlossener Front­ tür (2) in einer Ausgangsposition neben einer zweiten Einbaueinheit (5, 7) im Möbelkorpus (1) angeordnet ist, die einen horizontal verschieblich geführten Tragrahmen (5) aufweist, wobei die Einbaueinheiten (4, 6; 5, 7) aus ihren bei geschlossener Fronttür (2) eingenommenen Aus­ gangspositionen durch ein Öffnen der Fronttür (2) über Verbindungselemente in Bereitschaftspositionen verfahr­ bar sind, in denen die im unzugänglichen Bereich ver­ staute erste Einbaueinheit (4, 6) zumindest annähernd in der Ausgangsposition der zweiten Einbaueinheit (5, 7) liegt und die zweite Einbaueinheit (5, 7) aus dem Möbel­ korpus (1) ausgefahren ist, wobei die Fronttür (2) um eine vertikale Achse verschwenkbar am Möbelkorpus (1) angelenkt ist und auf ihrer Innenseite die mit der Fronttür (2) aus-schwenkbare zweite Einbaueinheit (5, 7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (5) der zweiten Einbaueinheit (5, 7) gegenüber der Fronttür (2) parallel zu deren Längsmit­ telebene horizontal verschieblich geführt ist und um ei­ ne zur Schwenkachse der Fronttür (2) beabstandete zweite Schwenkachse verschwenkbar am Möbelkorpus (1) gelagert ist.
2. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der von vorn unzugängliche Bereich des Möbelkorpus (1) von einer Frontwand (3) verschlossen ist.
3. Schrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen von Fronttür (2) und Tragrahmen (5) der zweiten Einbaueinheit (5, 7) an der benachbart zum von vorn unzugänglichen Bereich des Möbelkorpus (1) liegenden Seite der Fronttüröffnung angeordnet sind.
4. Schrank nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einbaueinheit (5, 7) und die erste Ein­ baueinheit (4, 6) mittels einer längenveränderlichen, horizontal angeordneten Stangenanordnung (8) verbunden sind.
5. Schrank nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangenanordnung (8) mit dem ersten Ende starr mit der zweiten Einbaueinheit (5, 7) verbunden und mit dem zweiten Ende um eine vertikale Achse verschwenkbar mittelbar oder unmittelbar an der zweiten Einbaueinheit angelenkt ist.
6. Schrank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende der Stangenanordnung (8) an einem nach vorn ragenden Laschenbereich (4a) der ersten Ein­ baueinheit (4, 6) angelenkt ist.
7. Schrank nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbaueinheiten (4, 6; 5, 7) zum Ansetzen von horizontal ausgerichtete Ablageflächen aufweisenden Fachböden (6; 7)ausgebildet sind.
8. Schrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachböden (6; 7) im Grundriß trapezförmig ausge­ bildet und mit den langen Basisseiten an den zugehörigen Tragrahmen (4; 5)angeordnet sind.
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