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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Papiermaschinen oder Kartonmaschinen.
Genauer gesagt betrifft die vorliegende Erfindung einen Luftaufprallaufbau
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 und ein Luftaufprallverfahren gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
16 und eine Papiermaschine oder Kartonmaschine gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 25 zum Ausgleichen der Rollneigung einer zu behandelnden
Papierbahn oder Kartonbahn.
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Wie
dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, wenden Mehrzylindertrockeneinheiten
einer Papiermaschine einen Zwillingssiebzug und/oder einen Einzelsiebzug
an. Bei dem Zwillingssiebzug weisen die Trocknungszylindergruppen
zwei Siebe auf, die die Bahn eine von oben und der andere von unten gegen
erwärmte
Zylinderflächen
pressen. Zwischen den Trockenzylinderreihen, die im allgemeinen
horizontale Reihen sind, sind freie und ungestützte Züge vorhanden, wobei in diesem
Zusammenhang die Bahn gegenüber
einem Flattern anfällig
ist, das ein Bahnreißen
insbesondere dann bewirken kann, wenn die Bahn noch feucht und daher
schwach ist. Aus diesem Grund ist ein Einzelsiebzug in der Vergangenheit
aufgegriffen worden und in der Trockeneinheit in der Praxis ohne
Ausnahme angewendet worden, wobei jede Trockenzylindergruppe des
Einzelsiebzuges nur ein Trocknungssieb hat, wobei an diesem gestützt die
Bahn durch die gesamte Gruppe derart läuft, dass an den Trockenzylindern
das Trocknungssieb die Bahn gegen erwärmte Zylinderflächen presst
und an den Umkehrzylindern oder Umkehrwalzen zwischen den Trockenzylindern
die Bahn an der Außenfläche des
Trocknungssiebes läuft. Üblicherweise
weist die Trockeneinheit einer Papiermaschine 20 bis 30 Trocknungszylinder
und Umkehrzylinder auf, wobei in diesem Zusammenhang ein Mehrzylindertrockner 5 bis 8 Siebgruppen
hat und die sich an dem stromaufwärtigen Ende der Trockeneinheit
befindlichen Gruppen normalerweise kürzer als die Gruppen an ihrem
stromabwärtigen
Ende sind.
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Bei
den sogenannten normalen Einzelsiebzuggruppen des Standes der Technik
befinden sich die erwärmten
Trocknungszylinder in einer oberen Reihe und die Umkehrzylinder
befinden sich in unteren Reihen, wobei die Reihen im allgemeinen
horizontal parallel zueinander sind. Das
Finnische Patent Nr. 54 627 (das dem
US Patent Nr. 4 202 113 entspricht)
der Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung schlägt ein hintereinander
erfolgendes Anordnen der vorstehend erwähnten normalen Einzelsiebgruppen
und der sogenannten umgekehrten Einzelsiebgruppen vor, bei denen
erwärmte
Trocknungszylinder in einer unteren Reihe angeordnet sind und Umkehrsaugzylinder
oder Umkehrsaugwalzen in einer oberen Reihe angeordnet sind, wobei
der Hauptzweck das Trocknen der Bahn symmetrisch an ihren beiden
Seiten ist. Die Beloit Corporation hat außerdem Trockeneinheiten vorgeschlagen,
die normale und umgekehrte Zylindergruppen aufweist, wobei in diesem
Zusammenhang auf die internationalen veröffentlichten Anmeldungen
WO 19 88/006 204 und
WO 19 88/006 205 und
auf das
US Patent Nr. 4 934 067 verwiesen
wird, das umgekehrte Gruppen für
eine Trockeneinheit für
die Steuerung des Rollens vorschlägt. Gemäß dem
US Patent 5 269 074 (Beloit Corporation)
folgt einer langen Trocknereinheit, die einen Einzelsiebzug anwendet,
eine kurze Trocknereinheit, die einen Zwillingssiebzug anwendet,
zum Zwecke des Steuerns des Rollens der Bahn.
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Die
Anwendung von feuchtem Dampf zum Begradigen des Rollens ist bereits
in dem Stand der Technik seit den 70er und 80er Jahren bekannt,
wie dies aus dem
US-Patent 3
948 721 (Karl Vinheim) oder aus dem
US Patent 5 557 860 (Voith) und aus der
veröffentlichten
Finnischen Patentanmeldung Nr. 821
431 hervorgeht, die das Hindurchtreten der Bahn durch eine
Dampfbehandlungsstation lehrt, um das Rollen zu begradigen. In der
Vergangenheit sind mit einem Einzelsiebzug versehene Trocknereinheiten üblich geworden,
bei denen die oberen oder unteren Zylinder mit Dampf erwärmte Trockenzylinder
sind, wobei die Bahn in einem direkten Kontakt mit den Zylindern
gelangt, während
sie durch das Trocknungssieb gepresst wird, und wobei die unteren
oder oberen Zylinder mit einem Innensaugen versehene Zylinder sind,
wie beispielsweise die sogenannte VAG-ROLL
TM-Zylinder
der Anwenderin der vorliegenden Patentanmeldung, bei denen ein Unterdruckeffekt
durch den perforierten Mantel der Zylinder von dem Innenraum des
Umkehrzylinders zu den Nuten gerichtet ist, die sich um den Mantel
des Zylinders erstrecken. Der Unterdruckeffekt dient dazu, die Bahn mit
dem Trocknungssieb in Kontakt zu halten, wenn die Bahn zu der Seite
der Außenkurve
an den Umkehrzylindern gelangt. Gleichzeitig soll das Querschrumpfen
der Bahn verhindert werden, während das
Trocknen voranschreitet.
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Bei
Papiermaschinen und Kartonmaschinen soll üblicherweise das Ausführen des
Aufrollens der Bahn dann ausgeführt
werden, wenn die Bahn so kalt wie möglich ist, und damit dieses
Ziel erreicht wird, ist es bislang bekannt, dass ein Kühlzylinder
an dem Ende der Trockeneinheit verwendet wird. Gemäß diesem
allgemein bekannten Stand der Technik hat das Kühlen der Bahn die folgenden
Effekte:
- – Die
Entspannungszeit der Bahn kann verkürzt werden, was zu geringeren
Unterschieden in Bezug auf die Spannung in der Bahn vor der nächsten Prozessstufe
(beispielsweise ein Kalendrieren oder ein Aufrollen) im Vergleich
zu einer Situation führt,
bei der die Bahn bei einer höheren
Temperatur weitertritt.
- – Die
Temperaturunterschiede an sich können durch
ein Verringern der Temperaturhöhe
vermindert werden, was zu geringeren Unterschieden bei dem Verhalten
der Bahn in Bezug auf die Elastizät-Plastizität bei der nächsten Stufe oder vor dieser
führt.
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Das
wesentlichste Problem im Zusammenhang mit dem Einzelsiebzug ist,
das ein Trocknungserwärmen
beispielsweise durch eine Konvektion von der Oberfläche eines
erwärmten
Trocknungszylinders intensiver nur an einer Seite der Bahn von einer Richtung
gerichtet ist. Als ein Ergebnis dieses Einrichtungserwärmens ergibt
sich eine starke Rollneigung in der Bahn. Dieses Problem ist auch
in der Vergangenheit bekannt gewesen und zur Lösung desselben sind verschiedene
unterschiedliche Lösungen im
Verlaufe der Zeit bislang vorgeschlagen worden. Jedoch ist all diesen
Lösungen
gemeinsam, dass in der Bahn mehr oder weniger innere Spannungen
verbleiben, die in einer nicht vorhersehbaren Weise bei einer späteren Stufe
freigegeben werden und die Probleme spätestens in Verbindung mit dem
Finishing bewirken können,
wie beispielsweise ein Beschichten und Aufrollen oder später bei
der Stufe, bei der das Papiererzeugnis genutzt wird.
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Im
Bezug auf diese Komplexität
der Probleme und den den Hintergrund der Erfindung bildenden zugehörigen Stand
der Technik wird des weiteren auf die folgenden Veröffentlichungen
verwiesen: Die Druckschrift
FI
902 616 beschreibt einen Dampfkasten, der in einer Trocknereinheit
zum Entspannen der Trocknungsspannungen und somit zum Ausgleichen des
Rollens angeordnet ist.
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Die
Druckschrift
FI 931 263 beschreibt
einen Luftaufprall an einem großen
Zylinder, der einen Durchmesser von mehr als zwei Meter hat und
der innerhalb einer Trocknungssiebschleife angeordnet ist. Diese
Veröffentlichung
schlägt
die Teilung des Luftaufpralls in Abschnitte vor, wobei in diesem
Zusammenhang jeder Abschnitt heiße Luft oder überhitzten
Dampf mit einer Temperatur, Feuchtigkeit und/oder Druck verwendet,
der bei jedem Abschnitt unterschiedlich ist, um ein Querschrumpfen
der Bahn zu vermeiden, um das Trocknen der Bahn zu steuern und um
ein erwünschtes
Feuchtigkeitsprofil für
die Bahn zu erzielen.
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Die
Druckschrift
FI 950 434 schlägt vor,
dass die Bahn, die zu einem Rollen aufgrund des nicht symmetrischen
Vorwärtstrocknens
der Bodenseite und der oberen Seite der Bahn neigt, zum Finishing tritt,
bei dem die Rollneigungen ausgeglichen werden, indem die Bahn befeuchtet
wird und/oder plastisch bearbeitet wird.
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Die
Druckschrift
FI 951 748 beschreibt
eine Trocknereinheit, die einen Einzelsiebzug zum Steuern eines
Rollens anwendet und bei der die letzte Gruppe umgekehrt ist, um
ein Trocknen an beiden Seiten zu ermöglichen.
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Die
Druckschrift
FI 963 734 schlägt einen Aufbau
zum Trocknen einer beschichteten Papierbahn in einer Trocknergruppe
einer Nachtrockeneinheit vor, die einen Einzelsiebzug anwendet,
wobei die Bahn bei dem Aufbau danach mittels eines Dampfkastens
behandelt wird, um die Rollneigung auszugleichen.
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Die
Druckschrift
FI 964 830 schlägt einen Aufbau
zum Ausgleichen der Rollneigung einer Papierbahn mittels einer Luftaufprallvorrichtung
vor, die oberhalb eines Trocknungszylinders angeordnet ist und durch
die heiße
feuchte Luft gegen die Bahn geblasen wird.
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Die
Druckschrift
FI 971 301 offenbart
einen Aufbau zum Steuern des Rollens einer Papierbahn mittels einer
Trocknereinheit. Gemäß diesem
Aufbau werden die erforderlichen Vorgänge in verschiedenen Stufen
ausgeführt,
während
die Temperatur der Bahn unterhalb 85°C ist. Gemäß dieser Veröffentlichung
wird die Rollsteuerbehandlung mittels eines Dampfkastens oder einer
Befeuchtungsvorrichtung ausgeführt.
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Die
Druckschrift
FI 971 713 schlägt ein Anordnen
eines Luftaufpralltrocknungszylinders mit einem großen Durchmesser
in Verbindung mit einer Trocknereinheit vor, die einen Einzelsiebzug
anwendet und die unterhalb angeordnete Trocknungszylinder und oberhalb
angeordnete Umkehrzylinder hat, wobei der Luftaufpralltrockenzylinder
innerhalb einer Trocknungssiebschleife angeordnet ist und auf dem Zylinder
oder in der Nähe
des Zylinders an beiden Seiten erwärmte Zylinder mit kleinerem
Durchmesser angeordnet sind, wodurch, wenn die Bahn durch das Trocknungssieb über die
gesamte Länge
der Trockeneinheit gestützt
ist, ein ungleichmäßiges Querschrumpfen
der Bahn verhindert und vermieden werden kann.
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Die
Druckschrift
FI 972 080 schlägt ein Anordnen
eines Dampfkastens und/oder einer Befeuchtungsvorrichtung und/oder
eines Infrarottrockners nach einem Kalander oder, wenn ein Kalandrieren nicht
angewendet ist, in Verbindung mit einer Maschinenrolle oder in Verbindung
mit dem Finishingprozess nach diesem vor, um das Rollen einer Bahn auszugleichen.
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Die
nachveröffentlichte
Druckschrift
DE 199 83
083 C2 (die der Druckschrift
FI
980 766 entspricht) offenbart ein Heißblasen/Kaltblasen, das versetzt
in der Querrichtung stattfindet, d. h. senkrecht zur Maschinenrichtung.
Insbesondere wird der Randabschnitt anders als der Mittenabschnitt
behandelt.
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Trotz
einer Vielzahl an Ansätzen
aus dem Stand der Technik ist es nicht möglich gewesen, das Rollen (die
Rollneigung) der Bahn bei Papiermaschinen oder Kartonmaschinen zu
beseitigen, und in der Vergangenheit ist mit zunehmenden Laufgeschwindigkeiten
die Rollneigung außerdem
durch den immer mehr erhöhten
allgemeinen Bedarf an nach unten offenen Trocknereinheiten erhöht worden,
die einen Einzelsiebzug anwenden und in einer Papiermaschine oder
Kartonmaschine angeordnet sind, damit die Papiermaschine oder Kartonmaschine
in einem kleineren das heißt
niedrigeren Hallenraum angeordnet werden kann und gleichzeitig die
Wartungsfähigkeit
der Trocknereinheit verbessert werden kann und die Verschmutzungsprobleme
gering gehalten werden können.
In der Tat ist ein wesentliches Problem in Bezug auf das Herstellen
von Papier und Karton immer noch, dass die Steuerung der Profilierbarkeit der
Bahn langsam ist und verschiedene Längsstreifen, Wellen oder Rollungen
aufgrund der Trocknungsspannungen auftreten und das Papier oder
der Karton einem im Bezug auf die Seite ungleichmäßigen Trocknen
insbesondere bei dünnen
Papiersorten wie beispielsweise unterschiedliche Telefonbuchpapierarten
unterworfen sind, wobei diese eine sehr intensive Wellenausbildung
und ein Rollen aufzeigen, wenn sie mit der Feuchtigkeit der Luft
nach dem Herstellprozess in Kontakt gelangen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Ausgleichen der Rollneigung
einer Papierbahn oder Kartonbahn zu verbessern und in der Bahn auftretende
Trocknungsspannungen zu minimieren und die Rollneigung der Bahn
in einen Bereich eines reversiblen oder strukturellen Rollverhaltens
zu bringen, wobei in diesem Zusammenhang die Bahn so frei wie möglich von
Spannungen ist, und gekühlt
wird, damit sie so kalt wie möglich
gewickelt wird. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Steuerung
der Profilierbarkeit der Bahn schneller zu gestalten und die Trocknungsleistung
in Verbindung mit Einzelsiebzügen
zu erhöhen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird mittels eines Luftaufprallaufbaus
der zu Beginn genannten Art gelöst,
wobei die speziellen diesen Aufbau kennzeichnenden Merkmale in dem
unabhängigen
Anspruch 1 aufgeführt
sind. Des weiteren ist die Aufgabe der Erfindung mittels eines Luftaufprallverfahrens
gelöst,
wobei die speziellen dieses Verfahren kennzeichnenden Merkmale in
dem unabhängigen Anspruch
16 aufgeführt
sind. Des weiteren ist die vorstehend erwähnte Aufgabe mittels einer
Papiermaschine oder Kartonmaschine gelöst, deren spezielle kennzeichnenden
Merkmale in dem unabhängigen Anspruch
25 aufgeführt
sind.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Somit
ist die Erfindung auf eine neue und erfinderische Grundidee dahingehend
gegründet,
dass zum Minimieren der Trocknungsspannungen einer Bahn in zumindest
einer Zone, in der die Bahn mit Luft behandelt wird und die sich
im wesentlichen quer zu der Gesamtbreite der Bahn erstreckt, ein
auf die Bahn gerichteter Luftaufprall aufeinanderfolgend zumindest
ein Heißluftblasen
und zumindest ein Kaltluftblasen aufweist, bei dem die verwendete
kalte Luft die Hallenluft von der die Papiermaschine oder Kartonmaschine
umgebenden Maschinenhalle, gekühlte Hallenluft
und/oder befeuchtete Hallenluft ist. Die Feuchtigkeit von einer
derartigen Hallenluft kondensiert, wenn die Luft in eine Umgebung
gelangt, die wärmer
als die Luft ist, was dazu führt,
dass die Bahn bei einem kalten Luftaufprall nicht nur gekühlt wird sondern
auch durch die Wirkung der Glasluft befeuchtet wird, da kondensierte
Feuchtigkeit in die Bahn hinein kondensiert und/oder absorbiert
wird, wobei in diesem Zusammenhang das Rollverhalten der Bahn sich
mit der Feuchtigkeit in einen Bereich eines strukturellen das heißt reversiblen
Rollenverhaltens ändert,
was dazu dienlich ist, im wesentlichen die Rollneigung des Papiers
oder des Kartons auszugleichen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es vorteilhaft, dass ein Luftaufprallaufbau in einer
Haube angeordnet ist, die sich oberhalb eines Trocknungszylinders,
einer Saugwalze oder einer Luftaufprallwalze befindet, der bzw.
die vorteilhafterweise der letzte Trocknungszylinder, die letzte
Saugwalze oder die letzte Luftaufprallwalze einer Trocknereinheit
ist, und wobei die Haube mit einer Trennwand in zwei Abschnitte
geteilt ist, wobei in diesem Zusammenhang die Bahn in der Maschinenrichtung
zunächst
einem Blasen mit einer heißen
Luft und danach einem Blasen mit einer kalten Luft unterworfen wird.
In diesem Zusammenhang weist die Luftbehandlungszone der Bahn einen
ersten und einen zweiten Bereich auf, die durch die zweigeteilte
Haube an der Haube definiert sind und die sich über die Breite der Bahn erstrecken.
In diesem Zusammenhang kann in Abhängigkeit von dem Trocknungssiebschleifenaufbau
das Luftaufprallen entweder direkt zu der freien Fläche der
Bahn oder zu der freien Fläche
des an der Bahn befindlichen Trocknungssiebes aufgebracht werden.
Als eine Alternative zu einer zweigeteilten Haube kann der Luftaufprallaufbau
gemäß der vorliegenden
Erfindung folgendes aufweisen:
- – Zwei aufeinanderfolgende
Hauben, die oben an zwei aufeinanderfolgenden Trocknungszylindern, Saugwalzen
und/oder Luftaufprallwalzen angeordnet sind, wobei in diesem Zusammenhang
die erste Haube in der Maschinenrichtung sich in vorteilhafter Weise
in Verbindung mit dem vorletzten Trocknungszylinder, der vorletzten
Saugwalze oder der vorletzten Luftaufprallwalze befindet und heiße Luft
gegen die Bahn bläst
und die letzte Haube in der Maschinenrichtung sich in vorteilhafter
Weise in Verbindung mit dem letzten Trocknungszylinder, der letzten
Saugwalze oder der letzten Luftaufprallwalze befindet und kalte
Luft gegen die Bahn bläst.
In diesem Zusammenhang ist die Zone für die Luftbehandlung der Bahn
zweigeteilt und weist separat einen ersten Bereich, der sich über die
Breite der Bahn erstreckt und sich an der heiße Luft blasenden Haube befindet,
und einen zweiten Bereich auf, der sich über die Breite der Bahn erstreckt
und sich an der die kalte Luft blasenden Haube befindet;
- – Eine
Haube, die in Verbindung mit einem Trocknungszylinder, einer Saugwalze
oder einer Luftaufprallwalze angeordnet ist, der bzw. die vorteilhafterweise
der letzte Trocknungszylinder, die letzte Saugwalze oder die letzte Luftaufprallwalze einer
Trocknereinheit ist, wobei die Haube heiße Luft gegen die Bahn bläst und ein
Blaskasten oder eine luftgestützte
Trocknereinheit sich über
die Bahn erstreckt und kalte Luft gegen die Bahn bläst. In diesem
Zusammenhang ist die Zone für die
Luftbehandlung der Bahn zweigeteilt und weist separat einen ersten
Bereich, der sich über die
Breite der Bahn erstreckt und sich an der die heiße Luft
blasenden Haube befindet, und einen zweiten Bereich auf, der sich über die
Breite der Bahn erstreckt und sich an dem Blaskasten oder an der
luftgestützten
Trocknereinheit befindet, die die kalte Luft bläst.
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Gemäß den als
bevorzugt erachteten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung ist es von Vorteil, dass die Temperatur
der geblasenen kalten Luft ≤ 50°C beträgt. Zum
Zweck des weiteren Kühlens
der Bahn vor ihrer Weiterbehandlung kann ein Kühlzylinder angeordnet sein,
um die Bahn nach der Luftbehandlungszone zu kühlen.
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Im
Bezug auf den Nutzen der vorliegenden Erfindung kann erwähnt werden,
dass
- – ein
ausgeglichenes Trocknen erzielt werden kann, das die in dem Papier
auftretenden Trocknungsspannungen minimal gestaltet,
- – ein
Kühlen
der Bahn vor dem Kalandrieren die in ihr auftretenden Temperaturdifferenzen
und Temperaturprofile ausgleicht,
- – befunden
wurde, dass das Kühlen
im allgemeinen einen günstigen
Einfluss auf die Entspannung der Bahn hat,
- – wenn
ein Trocknen durch Luftaufprall stattfindet, die Kristallisation
von Lignin, die durch die Einzelsiebzugzylinder bewirkt wird, vermieden
werden kann und ein Endtrocknen bei niedrigen Temperaturen ausführt werden
kann,
- – die
Trocknungsleistung des Einzelsiebzuges sich wesentlich sogar um
10 bis 15% erhöht,
- – die
Steuerung des Trocknens und Kühlens schnell
ist, und daher die Bahn schnell profiliert werden kann,
- – beim
Kühlen
das Blasen der kalten Luft mit einem Blasen von heißer Luft
gekoppelt wird, wobei Energie eingespart werden kann,
- – das
Luftaufprallen gemäß der vorliegenden
Erfindung sowohl in einer Vortrockenpartie als auch in einer Nachtrockenpartie
angewendet werden kann,
- – aufgrund
des nach unten offenen Aufbaus der erfindungsgemäße Luftaufprallaufbau eine
Papiermaschine ermöglicht,
bei der das Entfernen von Fertigungsausschuß und das Reinigen der Einheit
direkt von der Maschinenhöhe
und von unterhalb der Haube ausgeführt werden kann,
- – wenn
der Einzelsiebzug gleichzeitig mit dem erfindungsgemäßen Luftaufprallaufbau
vorgesehen wird, können
die Glaseinrichtungen und die anderen Hilfseinrichtungen an einer
niedrigen Höhe angeordnet
werden, die frei wird, oder insbesondere in Verbindung mit neuen
Maschinen kann der Fundamentraum gänzlich unbebaut in dem Bereich
des Zylindertrocknens belassen bleiben,
- – wenn
das Kühlen
der Bahn, das mittels Kühlzylinder
verwirklicht wird, und das Wasserstrahlprinzip verglichen werden,
ist der erfindungsgemäße Luftaufprallaufbau
• sauber,
da kein Tropfwasserproblem bei der Erfindung vorkommt,
• vorteilhaft,
da keine Verschiebung der Zylinder und einer Rolle benötigt werden,
und außerdem
• erfordert
er nur wenig Raum, ist im Hinblick auf die Energie ökonomisch
und ist leicht zu betreiben,
- – der
Luftaufprallaufbau gemäß der vorliegenden Erfindung
für eine
Verwendung sowohl bei in der Produktionslinie befindlichen Trockenpartien
und Kalandern als auch bei außerhalb
der Produktionslinie befindlichen Trockenpartien und Kalandern geeignet
ist und außerdem
in der Mitte einer Trockenpartie und beispielsweise bei einem in
der Produktionslinie befindlichen Kalandern und bei einem Zwischenkalandern
befindlich sein kann, und
- – sie
sowohl bei beschichteten (gestrichenen) als auch bei nicht beschichteten
(nicht gestrichenen) Papieren und Kartons angewendet werden kann.
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In
Bezug auf die anderen speziellen Merkmale der vorliegenden Erfindung
und auf die durch diese erzielbaren Vorteile wird auf die abhängigen Ansprüche der
beigefügten
Patentansprüche
verwiesen.
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Nachstehend
ist die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
im allgemeinen eine Papiermaschine oder Kartonmaschine, die mit
einem Luftaufprallaufbau gemäß einem
ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung versehen ist.
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2 zeigt
einen Luftaufprallaufbau gemäß dem ersten
vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung in größerem Detail.
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3 zeigt
einen alternativen Luftaufprallaufbau des ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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4 zeigt
einen Luftaufprallaufbau gemäß einem
zweiten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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5 zeigt
einen alternativen Luftaufprallaufbau gemäß dem zweiten vorteilhaften
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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6 zeigt
einen Luftaufprallaufbau gemäß einem
dritten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der vorteilhaften Erfindung.
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7 zeigt
einen alternativen Luftaufprallaufbau gemäß dem dritten vorteilhaften
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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8 zeigt
die Änderung
der Rollneigung als eine Funktion des Feuchtigkeitsgehalts in Verbindung
mit einem Luftaufprall gemäß der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
eine LWC-Papiermaschine, die folgendes aufweist:
- – eine Einheit 1 zum
Ausbilden einer Papierbahn oder Kartonbahn 10,
- – eine
Presseneinheit 2,
- – eine
Trocknereinheit 3, die einen Einzelsiebzug anwendet,
- – eine
Kalandereinheit 4,
- – eine
erste Nachtrocknereinheit 5, die nach den Kalandern angeordnet
ist und die einen Zwillingssiebzug anwendet, und die in 1 gezeigte
Papiermaschine hat außerdem
als Finishinganlage:
- – eine
Beschichtungseinheit 6, die bei dem in der Zeichnung gezeigten
Lauf umgangen werden kann,
- – eine
zweite Nachtrocknereinheit 7, die sich nach der Beschichtungseinheit 6 befindet
und die einen Zwillingssiebzug anwendet, und
- – eine
Aufrolleinheit 8.
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Wie
dies aus 1 ersichtlich ist, sind die Trocknereinheit 3 und
die beiden Nachtrocknereinheiten 5 und 7 mit einem
Luftaufprallaufbau 20 versehen, der in Verbindung mit und
auf dem letzten Trocknungszylinder von jeder der Einheiten gemäß der vorliegenden
Erfindung angeordnet ist. Ein Aufprallblasen wird gegen die Bahn 10 mittels
des Luftaufprallaufbaus gerichtet, um jegliches Rollen der Bahn auszugleichen.
Der Luftaufprallaufbau 20 erstreckt sich im wesentlichen über die
gesamte Breite der Bahn 10, die in der Nähe, das
heißt
durch den und unter dem Aufbau läuft,
der mit der Bahn 10 eine Zone für eine kontaktfreie Behandlung
der Bahn mit Luft bildet, wobei in der Zone die kalte Luft für die Behandlung
der Bahn vorteilhafterweise folgende ist:
- – Hallenluft
- – gekühlte Hallenluft
oder
- – befeuchtete
Hallenluft
von der die Papiermaschine oder Kartonmaschine umgebenden
Maschinenhalle.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist das von dem Aufprallaufbau 20 auf die Bahn 10 aufgebrachte
Aufprallen somit durch ein Heißblasen
und ein Kaltblasen mit Luft gebildet, wobei das Heißblasen
und Kaltblasen hintereinander erfolgt. In diesem Zusammenhang ändert sich
mit der Feuchtigkeit, die in der Bahn bei dem Kaltluftblasen kondensiert und/oder
absorbiert wird, das Rollenverhalten der Bahn zu dem Bereich eines
strukturellen das heißt reversiblen
Rollenverhaltens. Um sicherzustellen, dass die Feuchtigkeit in der
Bahn kondensiert wird und/oder absorbiert wird, ist es von Vorteil,
dass die Temperatur des Kaltluftblasens wesentlich geringer als
die Temperatur des Heißluftblasens
ist und/oder die Temperatur der unter der Luftbehandlungszone laufenden
Bahn 10. Im allgemeinen ist die Temperatur der beim Kaltluftblasen
verwendeten Hallenluft unterhalb 30°C, jedoch kann die Luft in Gebläsen um 15
bis 20°C
erwärmt
werden. Trotz dieses Erwärmens
ist die geblasene kalte Luft wesentlich kälter als die Temperatur von
90 bis 120° der
Bahn und/oder der Umgebung um dieser an dem stromabwärtigen Ende
der Trocknereinheit. In vorteilhafter Weise ist die Temperatur des
Kaltluftblasens unterhalb 50°C. Wenn
heiße
und kalte Luft miteinander zusammenkommen, kondensiert die in der
Luft vorhandene Feuchtigkeit und wird dann befähigt, in die Bahn mit der Luftströmung zu
treten und in ihr absorbiert zu werden und/oder in ihr kondensiert
zu werden.
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1 zeigt
zwei vorteilhafte Möglichkeiten zum
Anordnen des erfindungsgemäßen Luftaufpralls in
einer Trocknungszone. Somit kann, wie dies in 1 gezeigt
ist, das Luftaufprallen so gerichtet werden, dass es entweder an
der oberen Fläche
eines Trocknungssiebes 9 wirkt, das sich an der Bahn 10 befindet,
die an einem Trocknungszylinder angeordnet ist, wobei in diesem
Zusammenhang der Luftaufprallaufbau 20 innerhalb einer
Trocknungssiebschleife angeordnet ist. Diese Art an Ausführungsbeispiel ist
in Zusammenhang mit der Trocknereinheit 3 und der zweiten
Nachtrocknereinheit 7 dargestellt. Alternativ kann das
Luftaufprallen auch so eingerichtet sein, dass es direkt an der
freien Fläche
der Bahn 10 wirkt, die frei an einem Trocknungszylinder
ist, wobei in diesem Zusammenhang der Luftaufprallaufbau 20 außerhalb
einer Trocknungssiebschleife angeordnet ist, und die Trocknungssiebschleife
von der Bahn vor dem Luftaufprallaufbau separat ist. Diese Art an
Ausführungsbeispiel
ist in Verbindung mit der ersten Nachtrockeneinheit 6 dargestellt.
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Im
Zusammenhang mit den als vorteilhaft erachteten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung weist der Luftaufprallaufbau 20; 20a, 20b, mittels
dem die Bahn 10 zunächst
einem Heißblasen und
dann einem Kaltblasen unterworfen wird, folgendes auf:
- – eine
Haube 20, die an der Oberseite eines Trocknungszylinders 23,
einer Saugwalze oder einer Luftaufprallwalze angeordnet ist, wobei
die Haube durch eine Innentrennwand 27 in einen Heißluftblasabschnitt 21 und
einen Kaltluftblasabschnitt 22 geteilt ist (siehe die 2 und 3),
- – zwei
separate Hauben 20a und 20b, die an der Oberseite
von aufeinanderfolgenden Trocknungszylindern 23, Saugwalzen 28 und/oder
Luftaufprallwalzen angeordnet sind, wobei die erste der Hauben ein
Heißluftblasabschnitt 21 und
die zweite Haube ein Kaltluftblasabschnitt 22 ist (siehe
die 4 und 5), oder
- – eine
Haube 20a, die an der Oberseite eines Trocknungszylinders 22,
einer Saugwalze oder einer Luftaufprallwalze angeordnet ist, wobei
die Haube als ein Heißluftblasabschnitt 21 wirkt,
und einen Blaskasten oder eine luftgestützte Trocknereinheit 20b,
die danach angeordnet ist und auf die Bahn einwirkt, wobei der Blaskasten
oder die luftgestützte
Trocknereinheit als ein Kaltluftblasabschnitt 22 wirkt
(siehe die 6 und 7).
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Bei
dem in 2 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel des Luftaufprallaufbaus
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist der Luftaufprallaufbau 20 innerhalb einer
Trocknungssiebschleife angeordnet und erstreckt sich über die
gesamte Breite der Bahn 10, die unter den Trocknungssieb 9 in
dessen Nähe läuft, und
bildet mit dieser eine kontaktfreie Zone für die Behandlung der Bahn mit
Luft, wobei ein Heißluftblasen
und ein Kaltluftblasen für
das Behandeln der Bahn durch ein Aufprallen verwendet werden, wobei die
verwendete kalte Luft vorteilhafter Weise
- – Hallenluft,
- – gekühlte Hallenluft
oder
- – befeuchtete
Hallenluft
von der die Papiermaschine oder Kartonmaschine umgebenden
Maschinenhalle ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung folgen das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen bei dem auf die Bahn 10 gerichteten
Luftaufprall in der Luftbehandlungszone einander, wobei in diesem
Zusammenhang das Kaltluftblasen ermöglicht, dass:
- – die
Bahn 10 gekühlt
wird, wodurch die Temperatur in Unterschiede in der Bahn ausgeglichen
werden,
- – Entspannungsspannungen
beim Trocknen auftreten und
- – die
Bahn 10 durch ein Kondensieren und/oder Absorbieren von
Feuchtigkeit in ihr befeuchtet wird, womit die Bahn 10 zu
einem Bereich ihres strukturellen oder reversiblen Rollenverhaltens gebracht
wird (siehe 8).
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Bei
dem ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
des Luftaufprallaufbaus gemäß der vorliegenden
Erfindung, das in 2 gezeigt ist, hat der Luftaufprallaufbau
eine Haube 20, die vorteilhafterweise in Verbindung mit
dem letzten Trocknungszylinder 23 der Trocknereinheit 3, 5, 7 an
der Oberseite des Trocknungszylinders 23 angeordnet ist.
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Um
ein Heißluftblasen
und ein Kaltluftblasen zu erzeugen, ist die Haube 20 durch
die Trennwand 27 in zwei Abschnitte geteilt, von denen
der erste Abschnitt in der Maschinenrichtung der Heißluftblasabschnitt 21 ist
und der zweite Abschnitt der Kaltluftblasabschnitt 22 ist.
In diesem Zusammenhang ist in der Maschinenrichtung die Bahn 10 zunächst einem Blasen
mit heißer
Luft von der Haube 20 und danach einem Blasen mit kalter
Luft unterworfen. Bei dieser Art an mit einer Haube ausgeführtem Luftaufprallaufbau
ist die Zone für
die Behandlung der Bahn mit Luft zweigeteilt und weist einen ersten
Bereich und einen zweiten Bereich auf, die durch die zweigeteilte
Haube 20 an ihr definiert sind und sich über die
Breite der Bahn 10 erstrecken.
-
2 zeigt
mit einer gepunkteten Linie eine vorteilhafte weitere Anwendung
zum Verbessern des Kühlens
der Bahn. Bei dieser Anwendung tritt nach dem Kühlblasabschnitt 22 des
Luftaufprallaufbaus 20 die Bahn 10 gestützt an einem
zusätzlichen
Kühlsieb 26 gegen
die Umfangsfläche
eines zusätzlichen Kühlzylinders 25.
In diesem Zusammenhang ist es somit möglich, die Bahn 10 weiter
zu kühlen,
damit sie so kalt wie möglich
kalandriert werden kann. Es muss betont werden, dass dieses zusätzliche
Merkmal vom Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung nicht sehr
wesentlich ist, jedoch es hierbei als eine Möglichkeit zum Verbessern des
Kühleffektes
beschrieben ist, der durch das Kaltblasen gemäß der vorliegenden Erfindung
erzeugt wird.
-
Gemäß einem
als vorteilhaft erachteten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann der Trocknungszylinder 23,
die Saugwalze 28 oder die Luftaufprallwalze ebenfalls ein
an sich aus dem Stand der Technik bekannter Kühlzylinder sein, wodurch eine
Kühlwirkung
an der Bahn 10 von beiden Seiten von ihr gerichtet werden
kann.
-
Das
in 3 gezeigte alternative Ausführungsbeispiel gegenüber dem
ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung unterscheidet sich von dem in 2 gezeigten
ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung dahingehend, dass
- – anstelle
des Trocknungszylinders 23 eine Saugwalze 28 oder
eine Luftaufprallwalze vorhanden ist, wobei die Saugwalze 28 entweder
eine durch die Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung unter
dem Markennamen VAC-ROLLTM auf den Markt
gebrachte Saugwalze, bei der ein Walzenunterdruck an der gesamten
Innenfläche
der Walze wirkt (siehe die 3 und 5),
oder eine herkömmliche
Saugwalze sein kann, die mit einer Saugzone versehen ist (siehe 7),
und
- – an
dem Luftaufprallbereich als ein Trocknungssieb ein Trocknungssieb 9' vorhanden ist,
das sich unterhalb der Bahn 10 befindet.
-
In
diesem Zusammenhang ist ein sich mit der Bahn 10 in der
Trocknereinheit 3, 5, 7 windendes Trocknungssieb 9 so
angeordnet, dass es von der Bahn 10 vor dem Luftaufprallaufbau
getrennt wird, und in dem Luftaufprallaufbau finden sowohl das Heißluftblasen
als auch das Kaltluftblasen von oben direkt und unmittelbar an der
freien oberen Fläche der
Bahn 10 statt. In dieser Weise sind das Kühlen, das
Entspannen der Spannungen und das Ausgleichen der Temperaturunterschiede
sogar noch wirkungsvoller als bei dem in 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel,
bei dem das Heißluftblasen
und Kaltluftblasen durch oder mittels des Trocknungssiebes 9 an
der Bahn 10 stattfindet.
-
Bei
dem in 4 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Luftaufprallaufbaus
ist der zweigeteilte Luftaufprallaufbau 20a und 20b innerhalb
einer Trocknungssiebschleife angeordnet und erstreckt sich über die
gesamte Breite der Bahn 10, die unter dem Trocknungssieb 9 in
dessen Nähe
läuft und
mit diesem eine kontaktfreie Zone für eine Behandlung der Bahn
mit Luft bildet, in der das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen für
die Behandlung der Bahn durch Aufprall verwendet werden, wobei in
diesem Zusammenhang die kalte Luft vorteilhafter Weise
- – Hallenluft,
- – gekühlte Hallenluft
oder
- – befeuchtete
Hallenluft
von der die Papiermaschine oder Kartonmaschine umgebenden
Maschinenhalle ist.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung folgen das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen bei dem auf die Bahn 10 in der Luftbehandlungszone
gerichteten Luftaufprall einzeln hintereinander, wobei in diesem
Zusammenhang das Kaltluftblasen ermöglicht, dass:
- – die
Bahn 10 gekühlt
wird, wodurch die Temperaturdifferenzen in der Bahn ausgeglichen
werden,
- – die
beim Trocknen auftretenden Spannungen entspannt werden und
- – die
Bahn 10 durch das Kondensieren und/oder Absorbieren von
Feuchtigkeit in ihr befeuchtet wird, womit die Bahn 10 zu
einem Bereich ihres strukturellen oder reversiblen Rollverhaltens
gebracht wird (siehe 8).
-
Bei
dem in 4 gezeigten erfindungsgemäßen zweiten vorteilhaften Ausführungsbeispiel des
Luftaufprallaufbaus 20a und 20b hat der Luftaufprallaufbau
zwei Hauben, die in vorteilhafterweise in Verbindung mit den letzten
beiden Trocknungszylindern 23 der Trocknereinheit 3, 5, 7 auf
den Trocknungszylindern 23 angeordnet sind. Um ein Heißluftblasen
und ein Kaltluftblasen zu erzeugen, bildet die erste Haube 20a in
der Maschinenrichtung einen Heißblasabschnitt 22 und
die zweite Haube 20b bildet einen Kaltblasabschnitt 22 des
Luftaufprallaufbaus. Anders ausgedrückt ist in diesem Zusammenhang
in der Maschinenrichtung die Bahn 10 einem Blasen mit heißer Luft
von der ersten Haube 20a und danach einem Blasen mit kalter
Luft von der zweiten Haube 20b unterworfen. Bei dieser
Art an mittels zwei separaten Hauben 20a und 20b verwirklichtem Luftaufprallaufbau
ist die Bahnbehandlungszone zweigeteilt und weist separat einen
ersten und einen zweiten Bereich, die durch die Hauben 20a und 20b definiert
sind, an den Hauben auf, die sich über die Breite der Bahn 10 erstrecken.
-
Gemäß einem
als vorteilhaft erachteten Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann der Trocknungszylinder 23, die Saugwalze 28 oder
die Luftaufprallwalze ebenfalls ein an sich aus dem Stand der Technik
bekannter Kühlzylinder
sein, wobei in diesem Zusammenhang der Kühleffekt auf die Bahn 10 von
ihren beiden Seiten aufgebracht werden kann.
-
Das
in 5 gezeigte alternative Ausführungsbeispiel gegenüber dem
zweiten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung unterscheidet sich von dem in 4 gezeigten
zweiten alternativen vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung
dahingehend, dass
- – anstelle des Trocknungszylinders 23 Saugwalzen 28 und/oder
Luftaufprallwalzen vorhanden sind und
- – bei
dem Luftaufprallaufbau als ein Trocknungssieb ein Trocknungssieb 9' vorhanden ist,
das sich unterhalb der Bahn 10 befindet.
-
In
diesem Zusammenhang ist das sich mit der Bahn 10 in der
Trocknereinheit 3, 5, 7 windende Trocknungssieb 9 derart
angeordnet, dass die Bahn 10 vor dem Luftaufprallaufbau
getrennt wird und bei dem Luftaufprallaufbau findet sowohl ein Heißluftblasen
als auch ein Kaltluftblasen von oben direkt und unmittelbar an der
freien Oberfläche
der Bahn 10 statt. In dieser Weise wird das Kühlen, das
Entspannen der Spannungen und das Ausgleichen der Temperaturdifferenzen
sogar noch effektiver als bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel,
bei dem das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen durch oder mittels des Trocknungssiebes 9 an
der Bahn 10 stattfindet.
-
Bei
dem in 6 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel des Luftaufprallaufbaus
gemäß der vorliegenden
Erfindung befindet sich der zweigeteilte Luftaufprallaufbau 20a und 20b innerhalb
einer Trocknungssiebschleife und erstreckt sich über die gesamte Breite der
Bahn 10, die unter dem Trocknungssieb 9 in dessen
Nähe läuft, und
bildet mit diesem eine kontaktfreie Zone für die Behandlung der Bahn mit
Luft, in der ein Heißluftblasen
und ein Kaltluftblasen für
die Behandlung der Bahn durch Aufprall verwendet werden, wobei in
diesem Zusammenhang die kalte Luft vorteilhafter Weise
- – Hallenluft,
- – gekühlte Hallenluft
oder
- – befeuchtete
Hallenluft
von der die Papiermaschine oder Kartonmaschine umgebenden
Maschinenhalle ist.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung folgt das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen bei dem auf die Bahn 10 in der Luftbehandlungszone
gerichteten Luftaufprall einzeln hintereinander, wobei in diesem Zusammenhang
das Kaltluftblasen ermöglicht,
dass:
- – die
Bahn 10 gekühlt
wird, wodurch die Temperaturdifferenzen in der Bahn ausgeglichen
werden,
- – die
beim Trocknen auftretenden Spannungen entspannt werden und
- – die
Bahn 10 durch ein Kondensieren und/oder Absorbieren von
Feuchtigkeit in ihr befeuchtet wird, womit die Bahn 10 in
einen Bereich ihres strukturellen und reversiblen Rollverhaltens
gebracht wird (siehe 8).
-
Der
in 6 gezeigte Luftaufprallaufbau 20a und 20b gemäß dem dritten
vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung hat eine Haube 20b, die vorteilhafter Weise
in Verbindung mit den letzten beiden Trocknungszylindern 23 der
Trocknereinheit 3, 5, 7 auf den Trocknerzylindern 23 angeordnet
ist, und einen Blaskasten oder eine luftgestützte Trocknereinheit 20b,
der oder die sich über
die Bahn 10 erstreckt und kalte Luft gegen die Bahn bläst.
-
Um
ein Heißluftblasen
und ein Kaltluftblasen in der Maschinenrichtung vorzusehen, bildet
die Haube 20a den Heißluftblasabschnitt 21 des
Luftaufprallaufbaus und bildet der Blaskasten oder die luftgestützte Trocknereinheit 20b den
Kaltluftblasabschnitt 22 des Luftaufprallaufbaus. Anders
ausgedrückt
wird in diesem Zusammenhang in der Maschinenrichtung die Bahn 10 einem
Blasen mit heißer
Luft von der Haube 20a und danach einem Blasen mit kalter
Luft von dem zweiten Blaskasten oder der luftgestützten Trocknereinheit 20b unterworfen.
Bei dieser Art an Luftaufprallaufbau, der mittels einer Haube 20a und einem
Blaskasten oder einer luftgestützten
Trocknereinheit 20b verwirklicht ist, die separat voneinander sind,
ist die Bahnbehandlungszone zweigeteilt und weist separat einen
ersten und einen zweiten Bereich auf, die sich über die Breite der Bahn 10 erstrecken und
die durch die Haube 20a und den Blaskasten oder die luftgestützte Trocknereinheit 20b an
der Haube und an dem Blaskasten oder an der luftgestützten Trocknereinheit
definiert sind.
-
Gemäß einem
als vorteilhaft erachteten Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann der Trocknungszylinder 23, die Saugwalze 28 oder
die Luftaufprallwalze ebenfalls als ein aus dem Stand der Technik
an sich bekannter Kühlzylinder
sein, wobei in diesem Zusammenhang eine Kühlwirkung auf die Bahn 10 von
ihren beiden Seiten aufgebracht werden kann.
-
Das
in 7 gezeigte alternative Ausführungsbeispiel gegenüber dem
dritten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der Erfindung unterscheidet sich von dem in 6 gezeigten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dahingehend, dass
- – anstelle
der Trocknungszylinder 23 eine Saugwalze 28 oder
eine Luftaufprallwalze vorhanden ist und
- – bei
dem Luftaufprallaufbau als ein Trocknungssieb ein Trocknungssieb 9' vorhanden ist,
das sich unterhalb der Bahn 10 befindet.
-
In
diesem Zusammenhang ist das sich mit der Bahn 10 in der
Trocknereinheit 3, 5, 7 windende Trocknungssieb 9 so
angeordnet, dass es von der Bahn 10 vor dem Luftaufprallaufbau
getrennt wird und in dem Luftaufprallaufbau findet sowohl das Heißluftblasen
als auch das Kaltluftblasen von oben direkt und unmittelbar an der
freien oberen Fläche der
Bahn 10 statt. In dieser Weise werden das Kühlen, das
Entspannen der Spannungen und das Ausgleichen der Temperaturdifferenzen
in noch wirkungsvollerer Weise als bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
verwirklicht, bei dem das Heißluftblasen
und das Kaltluftblasen durch oder mittels des Trocknungssiebes 9 an
der Bahn 10 stattfindet.
-
8 zeigt
die Wirkung der auf das Papier aufgebrachten Trocknungsvorgänge bei
dem Rollen des Papiers. Das Verhalten des Papiers ist durch die Trocknungsspannungen
im Bezug auf sein Strukturrollen verändert worden. In der Zeichnung
ist das Strukturrollen des Papiers durch die obere Strichpunktlinie
gezeigt und sein Bereich wird dadurch erreicht, dass:
- – das
Papier von einem Anfangszustand, bei dem das Rollen = 1 CD Rollen/m
und einen Feuchtigkeitsgehalt = 7,2 auf einen vorgetrockneten Zustand
getrocknet wird, bei dem das Rollen = 3,3 CD Rollen/m und der Feuchtigkeitsgehalt
= 3,5 betragen, und dann
- – ermöglicht wird,
dass das Papier aus dem vorgetrockneten Zustand in den Anfangszustand
des Strukturrollverhaltens befeuchtet wird, bei dem das Rollen =
2,5 CD Rollen/m und der Feuchtigkeitsgehalt = 7,2 betragen.
- – Danach
ist trotz des Trocknens oder Rücknässens des
Papiers das Rollen des Papiers vorhersehbar und verbleibt in dem
Bereich des reversiblen Strukturrollenverhaltens.
-
Dieses
erfindungsgemäße Entspannen
der Trocknungsspannungen ermöglicht
ein Sicherstellen, dass die Spannungen derart ausgeglichen werden,
das bei einer Endfeuchtigkeit das Papier bereits an der in 5 gezeigten
Kurve des Strukturrollens und der Feuchtigkeit ist und ein unvorhersehbares Rollen
des Papiers keinerlei Probleme bei dem Finishing oder einer nachfolgenden
Verwendung des Papiers auftreten.
-
Vorstehend
ist die vorliegende Erfindung lediglich anhand von einigen als vorteilhaft
erachteten Ausführungsbeispielen
und anhand von einigen alternativen Ausführungsbeispielen beschrieben.
Die vorliegende Erfindung soll natürlich in keiner Weise auf diese
Ausführungsbeispiele
beschränkt
sein. Somit ist es für
Fachleute klar, dass viele Veränderungen
und alternative Lösungen
innerhalb der erfinderischen Idee und innerhalb des Schutzumfangs
möglich
sind, die bzw. der in den beigefügten
Ansprüchen definiert
ist.
-
Der
Luftaufprallaufbau und das Verfahren zum Ausgleichen der Rollneigung
einer Papierbahn oder Kartonbahn, die behandelt wird, sind vorstehend
offenbart. Der Luftaufprall ist in Verbindung mit einem Papierprozess
oder Kartonprozess oder mit dessen Finishingprozess angeordnet und
erstreckt sich über
die Breite der Bahn 10, die in dessen Nähe läuft, und bildet eine kontaktfreie
Bahnbehandlungszone, wobei bei dem Prozess die Bahn in zumindest einer
Trocknereinheit 3, 5, 7 getrocknet wird,
die einen Einzelsiebzug anwendet. Erfindungsgemäß wird der zu der Bahn 10 gerichtete
Luftaufprall mittels des Luftaufprallaufbaus 20 in der
Bahnbehandlungszone erzeugt, wobei der Luftaufprall aufeinanderfolgend zumindest
ein Heißblasen
mit Luft und zumindest ein Kaltblasen mit Luft umfasst. Die Erfindung
bezieht sich außerdem
auf eine Papiermaschine oder Kartonmaschine, die mit dieser Art
an Luftaufprallaufbau versehen ist.