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DE10065967B4 - Zugentlastungsgehäuse für elektrische Bauteile - Google Patents

Zugentlastungsgehäuse für elektrische Bauteile Download PDF

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DE10065967B4 DE2000165967 DE10065967A DE10065967B4 DE 10065967 B4 DE10065967 B4 DE 10065967B4 DE 2000165967 DE2000165967 DE 2000165967 DE 10065967 A DE10065967 A DE 10065967A DE 10065967 B4 DE10065967 B4 DE 10065967B4
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Abstract

Zugentlastungsgehäuse für elektrische Bauteile mit einer im Inneren des Gehäuses angeordneten Zugentlastungsvorrichtung zum Festlegen einer elektrischen Mantelleitung in dem Gehäuse,
– das Gehäuse ist aus Kunststoff gefertigt und besteht aus zwei Gehäusehälften, nämlich einem Gehäuseunterteil, in das die festzulegende Mantelleitung anzuordnen ist, und einem Gehäuseoberteil, das in Art eines Deckels auf das Gehäuseunterteil aufrastbar ist,
– die Zugentlastungsvorrichtung besteht aus einem Bügel, der die festzulegende Mantelleitung übergreift und der mittels einer von der Außenseite des Gehäuses zu betätigenden Spannschraube, die durch das Gehäuse hindurch in ein Gewindestück des Bügels einschraubbar ist, mitsamt der Mantelleitung gegen ein gehäuseseitiges Drucklager verspannbar ist,
– der Bügel (14) der Zugentlastungsvorrichtung ist mit nach oben zum Gehäuseoberteil (5) offener Bügelform in dem Gehäuseunterteil (8) angeordnet,
– ein Ende (16) des Bügels (14) ist an dem Gehäuseunterteil flexibel angelenkt; und
– das Gewindestück (15) des Bügels (14) der Zugentlastungsvorrichtung ist mittels...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Zugentlastungsgehäuse für elektrische Bauteile mit einer im Inneren des Gehäuses angeordneten Zugentlastungsvorrichtung zum Festlegen einer elektrischen Mantelleitung in dem Gehäuse, das aus Kunststoff gefertigt ist und aus zwei Gehäusehälften besteht, nämlich einem Gehäuseunterteil, in das die festzulegende Mantelleitung anzuordnen ist, und einem Gehäuse oberteil, das in Art eines Deckels auf das Gehäuseunterteil aufrastbar ist.
  • Bei einem bekannten Zugentlastungsgehäuse, das für eine elektrische Gerätesteckvorrichtung (GST 1813 der Fa. Wieland, Bamberg) gebaut worden ist, besteht die Zugentlastungsvorrichtung aus einem Bügel mit zwei freien Enden und einem Gewindemittelstück. Die freien Enden übergreifen jeweils eine Mantelleitung, und in das Gewindemittelstück des Bügels wird eine Spannschraube eingeschraubt, die durch das Gehäuseunterteil hindurchgeführt und von der Außenseite des Gehäuseunterteils zu betätigen ist derart, daß der Bügel mitsamt den Mantelleitungen gegen ein Drucklager an der Innenwand des Gehäuseunterteils verspannt wird.
  • Diese Art der Montage und Bedienung der Zugentlastungsvorrichtung ist in der Praxis nicht ohne Handhabungsprobleme, und zwar dann, wenn die Mantelleitungen vorher mit dem elektrischen Bauteil verdrahtet worden sind und deshalb nicht mehr durch die Zugentlastungsvorrichtung hindurchgefädelt werden können, sondern in die offene Zugentlastungsvorrichtung eingelegt werden müssen. Zu diesem Zweck muß zunächst der Bügel der Zugentlastungsvorrichtung, der mit seinen Enden die Mantelleitungen übergreift, vollständig demontiert werden, was die Gefahr des Verlierens einschließt. Nach dem Einlegen der Mantelleitungen muss der Bügel positionsgenau aufgesetzt und die Spannschraube in das Gewindemittelstück des Bügels eingeschraubt werden, was sehr umständlich zu handhaben ist, da das Betätigen der Spannschraube und das Einlegen der Mantelleitungen in das Gehäuseunterteil auf einander entgegengesetzten Seiten des Gehäuseunterteils stattfindet.
  • Eine solche Ausführungsform mit zwei Spannschrauben, die von einer Gehäuseunterseite in das Gehäuseinnere hineinragen und mit ihren freien Enden in einen Bügel zum Festspannen einer Mantelleitung eingreifen, ist in der DE 94 12 547 U1 offenbart. Das Gehäuseunterteil wird mit einem Gehäuseoberteil verschlossen. Das Festschrauben des Bügels erfolgt von außen von der Seite des Gehäuseunterteils gegenüberliegend zum Bügel, was die Handhabung erschwert.
  • DE 93 10 562 U1 offenbart eine Kabelhalterung mit Zugentlastung mit einem gelenkig mit einem Gehäuseabschnitt verbundenen nachgiebigen Klemmstück.
  • Die Aufgabe der Erfindung bestand darin, die Handhabung von Zugentlastungsgehäusen dieser Art zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Bügel der Zugentlastungsvorrichtung mit nach oben zum Gehäuseoberteil offener Bügelform in dem Gehäuseunterteil angeordnet ist und dass ein Ende des Bügels an dem Gehäuseunterteil flexibel angelenkt ist. Das gegenüberliegende Ende des Bügels, das ist das Gewindestück, ist mittels der Spannschraube gegen ein am Gehäuseoberteil angeordnetes Drucklager verspannbar, wobei die Spannschraube durch das Gehäuseoberteil hindurch in das Gewindestück des Bügels eingeschraubt wird.
  • Die vorgenannte Erfindungsidee ist sowohl mit einem Einfachbügel der Zugentlastungsvorrichtung realisierbar, der in Art einer Einfachschelle nur für eine festzulegende Mantelleitung bestimmt ist, als auch mit einem sogenannten Doppelbügel, der in Art einer Doppelschelle wahlweise eine oder zwei Mantelleitungen festlegen kann (siehe hierzu Anspruch 2).
  • Für alle Ausführungsvarianten gilt die Lehre der Erfindung, den Bügel der Zugentlastungsvorrichtung mit flexibler Anlenkung und demzufolge unverlierbar in das Gehäuseunterteil zu integrieren, und nach dem Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf das Gehäuseunterteil die Zugentlastungsvorrichtung dadurch zu schließen, daß der Bügel mitsamt der oder den Mantelleitungen gegen ein Drucklager am Gehäuseoberteil gezogen wird. Das erleichtert die Handhabung eines Zugentlastungsgehäuses erheblich. Nach dem Einlegen der Mantelleitungen wird aus derselben Blick- und Betätigungsrichtung das Gehäuseoberteil auf das Gehäuseunterteil aufgerastet und die Spannschraube betätigt. Der Monteur muß für diese gleichgerichteten Handhabungsvorgänge keine Fingergriffpositionen am Zugentlastungsgehäuse neu wählen und/oder das Gehäuse um 180° wenden.
  • Auch fertigungstechnisch ist das neue Zugentlastungsgehäuse von besonderem Vorteil, denn es kann aus nur zwei Kunststoff-Spritzteilen gefertigt werden, das sind ein Gehäuseoberteil und ein Gehäuseunterteil. Der Bügel der Zugentlastungsvorrichtung ist dabei integrierter Bestandteil des Gehäuseunterteils.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung, die einen Doppelbügel für das Festlegen von ein oder zwei Mantelleitungen aufweist, ist nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß der Doppelbügel ein integrierter Bestandteil des Gehäuseunterteils ist derart, daß ein Teil der Bodenwandung des Gehäuseunterteils als Doppelbügel geformt und in der Bügellängserstreckungsrichtung gegenüber der verbleibenden Bodenwandung freigesetzt ist. Bei dieser Bauform befindet sich beidseitig des als Doppelbügel genutzten Teils der Bodenwandung ein freier Bewegungsspalt, der es ermöglicht, diesen Bodenteil des Gehäuseunterteils mitsamt den festzulegenden Mantelleitungen gegen das Gehäuseoberteil zu ziehen bzw. gegen das Drucklager am Gehäuseoberteil zu verspannen.
  • Die Lehre der Erfindung umfaßt weiterhin eine besondere Führung beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf das Gehäuseunterteil, wobei diese Führung zugleich auch eine stabile und kippsichere Führung für das Gewindestück bzw. das Gewindemittelstück des Bügels der Zugentlastungsvorrichtung darstellt. Diese Erfindungsidee ist dadurch gekennzeichnet, daß am Gewindestück des Bügels quer zur Bügellängserstreckungsrichtung vorstehende Gleitsteine vorhanden sind, die sich in eine Gleitnut eines Spurführungssteges hineinerstrecken, der am Gehäuseoberteil steif angeformt ist und sich in Richtung der Spannschraube erstreckt. Dieser Spurführungssteg wird beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf das Gehäuseunterteil mit seiner äußeren Kontur in einen formangepaßten Schacht, der am Gehäuseunterteil steif angeformt ist, eingeschoben.
  • Das neue Zugentlastungsgehäuse ist wahlweise so zu verwenden, daß die festzulegenden Mantelleitungen in das anfänglich noch offene Gehäuseunterteil eingelegt werden, woraufhin das Gehäuseoberteil auf das Gehäuseunterteil aufgesetzt und mit diesem verrastet wird, als auch in der Weise, daß das Zugentlastungsgehäuse mit einem zunächst nur auf Abstand zum Gehäuseunterteil vorverrasteten Gehäuseoberteil angeliefert wird, so daß das Zugentlastungsgehäuse in dem vorverrasteten Zustand auf eine Mantelleitung aufgesteckt (aufgefädelt) werden kann, was jedoch voraussetzt, daß die Mantelleitung noch nicht mit einem elektr. Bauteil verdrahtet ist.
  • Diese Idee der Vorverrastung des Zugentlastungsgehäuses ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil und das Gehäuseunterteil miteinander mittels Rastzungen verrastet werden, die das jeweils gegenüberliegende Gehäuseteil ein stückweit übergreifen, und daß die Rastzungen und/oder ihre jeweiligen Gegenstücke Verrastungsmittel aufweisen, die eine Vorverrastung und eine Endverrastung der Gehäuseteile erlauben derart, daß das Gehäuseober teil in der Position der Vorverrastung einen größeren Abstand zum Gehäuseunterteil aufweist als in der Position der Endverrastung.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der vorgenannten Lehren zum technischen Handeln näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung einen Querschnitt durch ein vorverrastetes Zugentlastungsgehäuse gemäß der Erfindung,
  • 2 einen Horizontalschnitt durch das Gehäuse in 1, unmittelbar oberhalb der Seitenwände des Gehäuseunterteils,
  • 3 und 4 das Zugentlastungsgehäuse gemäß 1 in einem vorverrasteten und in einem endverrasteten Zustand.
  • 1 zeigt das Gehäuseoberteil 5 mit seitlichen Rastzungen 6, die jeweils die Seitenwände 7 des Gehäuseunterteils 8 ein stückweit übergreifen und in Ausnehmungen 9 der Seitenwände geführt sind. Dargestellt sind die Rastzungen 6 in ihrer Vorverrastungs-Position, in der stirnseitige Verrastungsmittel 10 an den Rastzungen in entsprechende Verrastungsrücksprünge 11 in den Ausnehmungen der Seitenwände verrastet sind.
  • Diese Vorverrastungs-Position des Gehäuseoberteils 5 auf dem Gehäuseunterteil 8 ist auch in 3 dargestellt. In dieser Vorverrastungs-Position kann eine Mantelleitung 12 durch das ”halbgeschlossene” Zugentlastungsgehäuse hindurchgesteckt und sodann mit dem Steckverbinderteil 13 verdrahtet werden. Das Steckverbinderteil 13 wird nunmehr axial in das ”halbgeschlossene” Zugentlastungsgehäuse eingeschoben und in dem Gehäuseunterteil in bekannter und üblicher Weise fixiert. Daraufhin wird das Zugentlastungsgehäuse vollends geschlossen und befindet sich dann in der Position der Endverrastung, die in 4 dargestellt ist.
  • 1 und 2 zeigen im Detail die Zugentlastungsvorrichtung zum Festlegen von einer oder von zwei Mantelleitungen (siehe entsprechend die Mantelleitung 12 in 3 und 4).
  • Wesentlicher Teil der Zugentlastungsvorrichtung ist der Doppelbügel 14 mit dem Gewindemittelstück 15 und den beiden äußeren Enden 16, die jeweils an den Seitenwänden 7 des Gehäuseunterteils 8 flexibel angelenkt sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Doppelbügel integrierter Bestandteil des Gehäuseunterteils derart, daß ein Teil der Bodenwandung des Gehäuseunterteils als Doppelbügel geformt ist und durch freie Bewegungsspalte 17 (siehe 2) an beiden Längsseiten der Bügel längserstreckung gegenüber der verbleibenden Bodenwandung 18 freigesetzt ist.
  • Der Doppelbügel 14 hat darstellungsgemäß links und rechts neben dem Gewindemittelstück 15 jeweils eine nach oben zum Gehäuseoberteil 5 offene Bügelform, die zum Fixieren der Mantelleitungen mit Querrippen 19 versehen sind. Entsprechende Querrippen 20 sind auch an den Seitenwänden des Gehäuseunterteils zum Fixieren der Mantelleitungen vorhanden.
  • Das Gehäusemittelstück 15 ist mit einer eingesetzten Metall-Gewindemutter 21 bestückt derart, daß die Spannschraube 22 in das Gewindemittelstück eingeschraubt werden kann, so daß der mit seinen Enden flexibel an den Seitenwänden des Gehäuseunterteils angelenkte Doppelbügel darstellungsgemäß nach oben gegen Drucklager 23 gezogen wird, die an der Unterseite des Gehäuseoberteils vorhanden sind.
  • Für den Fall, daß der Doppelbügel der Zugentlastungsvorrichtung zur Festlegung nur einer Mantelleitung oder zur Festlegung von zwei Mantelleitungen mit unterschiedlichen Durchmessern benutzt wird, ist es aus Gründen der Funktionssicherheit zweckmäßig, dem Gewindemittelstück 15 beim Verspannen des Doppelbügels gegen die Drucklager am Gehäuseoberteil eine stabile und kippsichere Führung zu geben. Hierfür ist erfindungsgemäß vorgesehen, das Gewindemittelstück 15 mit zwei fest am Gewindemittelstück angeordneten Gleitsteinen 24 zu versehen, die sich jeweils in eine Gleitnut 25 eines Spurführungssteges 26 hineinerstrecken, der am Gehäuseoberteil steif angeformt ist.
  • Diese Spurführungsstege 26 werden beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils 5 auf das Gehäuseunterteil 8 mit ihren äußeren Konturen in formangepaßte Schächte 27 eingeschoben, die am Gehäuseunterteil steif angeformt sind. Auf diese Weise ergibt sich auch eine gute Führung beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf das Gehäuseunterteil und ein besonders steifer Verbund zwischen den beiden Gehäusehälften.

Claims (5)

  1. Zugentlastungsgehäuse für elektrische Bauteile mit einer im Inneren des Gehäuses angeordneten Zugentlastungsvorrichtung zum Festlegen einer elektrischen Mantelleitung in dem Gehäuse, – das Gehäuse ist aus Kunststoff gefertigt und besteht aus zwei Gehäusehälften, nämlich einem Gehäuseunterteil, in das die festzulegende Mantelleitung anzuordnen ist, und einem Gehäuseoberteil, das in Art eines Deckels auf das Gehäuseunterteil aufrastbar ist, – die Zugentlastungsvorrichtung besteht aus einem Bügel, der die festzulegende Mantelleitung übergreift und der mittels einer von der Außenseite des Gehäuses zu betätigenden Spannschraube, die durch das Gehäuse hindurch in ein Gewindestück des Bügels einschraubbar ist, mitsamt der Mantelleitung gegen ein gehäuseseitiges Drucklager verspannbar ist, – der Bügel (14) der Zugentlastungsvorrichtung ist mit nach oben zum Gehäuseoberteil (5) offener Bügelform in dem Gehäuseunterteil (8) angeordnet, – ein Ende (16) des Bügels (14) ist an dem Gehäuseunterteil flexibel angelenkt; und – das Gewindestück (15) des Bügels (14) der Zugentlastungsvorrichtung ist mittels der Spannschraube (22) gegen ein am Gehäuseoberteil angeordnetes Drucklager (23) verspannbar, – wobei die Spannschraube (22) durch das Gehäuseoberteil (5) hindurch in das Gewindestück (15) des Bügels (14) einschraubbar ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass der Bügel der Zugentlastungsvorrichtung in Art einer Doppelschelle als Doppelbügel (14) ausgebildet ist, – und dass die beiden äußeren Enden (16) des Doppelbügels (14) jeweils an dem Gehäuseunterteil flexibel angelenkt sind – und dass die Spannschraube (22) in ein Gewindemittelstück (15) des Doppelbügels (14) einschraubbar ist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, – dass der Doppelbügel (14) ein integrierter Bestandteil des Gehäuseunterteils (8) ist derart, dass ein Teil der Bodenwandung des Gehäuseunterteils als Doppelbügel (14) geformt und in der Bügellängserstreckungsrichtung gegenüber der verbleibenden Bodenwandung (18) freigesetzt ist.
  4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, – dass am Gewindestück (15) des Bügels (14) quer zur Bügellängserstreckungsrichtung vorstehende Gleitsteine (24) vorhanden sind, die sich in eine Gleitnut (25) eines Spurführungssteges (26) hineinerstrecken, der am Gewindeoberteil (5) steif angeformt ist und sich in Richtung der Spannschraube (22) erstreckt, – und dass der Spurführungssteg (26) beim Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf das Gehäuseunterteil mit seiner äußeren Kontur in einen formangepassten Schacht (27), der am Gehäuseunterteil (8) steif angeformt ist, eingeschoben wird.
  5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, – dass das Gehäuseoberteil (5) und das Gehäuseunterteil (8) miteinander mittels Rastzungen (6) verrastet werden, die das jeweils gegenüberliegende Gehäuseteil ein stückweit übergreifen, – und dass die Rastzungen und/oder ihre jeweiligen Gegenstücke Verrastungsmittel aufweisen, die eine Vorverrastung und eine Endverrastung der Gehäuseteile erlauben derart, dass das Gehäuseoberteil in der Position der Vorverrastung einen größeren Abstand zum Gehäuseunterteil aufweist als in der Position der Endverrastung.
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