DE10063957A1 - Neue Arzneimittelkompositionen auf der Basis von Anticholinergika und Dopamin-Agonisten - Google Patents
Neue Arzneimittelkompositionen auf der Basis von Anticholinergika und Dopamin-AgonistenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis von Anticholinergika und Dopamin-Agonisten, Verfahren zu deren Herstellung sowie deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis
von Anticholinergika und Dopamin-Agonisten, Verfahren zu deren Herstellung sowie
deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
Die vorliegende Erfindung betrifft neuartige Arzneimittelkompositionen auf der Basis
von Anticholinergika und Dopamin-Agonisten, Verfahren zu deren Herstellung sowie
deren Verwendung bei der Therapie von Atemwegserkrankungen.
Überraschenderweise kann ein unerwartet vorteilhafter therapeutischer Effekt,
insbesondere ein synergistischer Effekt bei der Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen beobachtet werden, wenn ein oder mehrere,
bevorzugt ein Anticholinergikum gemeinsam mit einem oder mehreren, bevorzugt
einem Dopamin-Agonisten zur Anwendung gelangen. Aufgrund dieses
synergistischen Effekts sind die erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen
unter geringerer Dosierung einsetzbar, als dies bei der sonst üblichen Monotherapie
der Einzelverbindungen der Fall ist. Dadurch lassen sich unerwünschte
Nebenwirkungen, wie sie beispielsweise bei der Applikation von Dopamin-Agonisten
auftreten können, vermindern.
Die vorstehend genannten Effekte können sowohl bei gleichzeitiger Applikation
innerhalb einer einzigen Wirkstoffformulierung als auch bei sukzessiver Applikation
der beiden Wirkstoffe in getrennten Formulierungen beobachtet werden.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist die gleichzeitige Applikation der beiden
Wirkstoffbestandteile in einer einzigen Formulierung.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden unter Anticholinergika 1 Salze
verstanden, die bevorzugt ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus
Tiotropiumsalzen, Oxitropiumsalzen und Ipratropiumsalzen, besonders bevorzugt
sind dabei Ipratropiumsalze und Tiotropiumsalze. In den vorstehend genannten
Salzen stellen die Kationen Tiotropium, Oxitropium und Ipratropium die
pharmakologisch wirksamen Bestandteile dar. Im Rahmen der vorliegenden
Patentanmeldung ist eine Bezugnahme auf vorstehende Kationen durch
Verwendung der Bezeichnung 1' erkennbar. Eine Bezugnahme auf Verbindungen 1
schließt allerdings naturgemäß eine Bezugnahme auf die Bestandteile 1'
(Tiotropium, Oxitropium oder Ipratropium) mit ein.
Unter den im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Salzen 1 sind die
Verbindungen zu verstehen, die neben Tiotropium, Oxitropium oder Ipratropium als
Gegenion (Anion) Chlorid, Bromid, Iodid, Methansulfonat oder para-Toluolsulfonat
enthalten. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind von allen Salzen 1 das
Methansulfonat, Chlorid, Bromid oder Iodid bevorzugt, wobei dem Methansulfonat
oder dem Bromid besondere Bedeutung zukommt. Von erfindungsgemäß
herausragender Bedeutung sind Salze 1, die ausgewählt sind aus der Gruppe
bestehend aus Tiotropiumbromid, Oxitropiumbromid und Ipratropiumbromid.
Besonders bevorzugt sind Ipratropiumbromid und Tiotropiumbromid.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden unter Dopamin-Agonisten (im
Folgenden 2) Verbindungen verstanden, die ausgewählt sind aus der Gruppe
bestehend aus Bromocriptin, Cabergolin, Alpha-Dihydroergocryptin, Lisurid, Pergolid,
Pramipexol, Roxindol, Ropinirol, Talipexol, Tergurid und den 7-(2-Aminoethyl)-
benzothiazolonen der allgemeinen Formel 3
worin
X und Y gleich oder verschieden -S(O)n- oder -O-;
n 0, 1 oder 2;
p, q und r gleich oder verschieden 2 oder 3;
Z Phenyl, welches gegebenenfalls durch einen Rest ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, -OR1, NO2 oder NR2R3 substituiert sein kann, oder
ein 5 oder 6-gliedriger N, O oder S enthaltender Heterocyclus;
R1, R2 und R3 gleich oder verschieden Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl, bedeuten.
X und Y gleich oder verschieden -S(O)n- oder -O-;
n 0, 1 oder 2;
p, q und r gleich oder verschieden 2 oder 3;
Z Phenyl, welches gegebenenfalls durch einen Rest ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, -OR1, NO2 oder NR2R3 substituiert sein kann, oder
ein 5 oder 6-gliedriger N, O oder S enthaltender Heterocyclus;
R1, R2 und R3 gleich oder verschieden Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl, bedeuten.
Die vorstehend genannten Verbindungen der Formel 3 sind in der WO 93/24473
offenbart, auf die an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen wird.
Bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Dopamin-Agonisten 2
verstanden, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Bromocriptin,
Cabergolin, Alpha-Dihydroergocryptin, Lisurid, Pergolid, Pramipexol, Roxindol,
Ropinirol, Talipexol, Tergurid und der Verbindung der Formel 3'
Die vorstehend genannte Verbindung der Formel 3' ist ebenfalls in der WO 93/24473
offenbart und wird im Folgenden auch als Viozan bezeichnet.
Bevorzugt ist der Dopamin-Agonist 2 ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
Pramipexol, Talipexol und Viozan, wobei Pramipexol und Viozan, insbesondere
Viozan eine besondere Bedeutung zukommt.
Eine Bezugnahme auf die vorstehend genannten Dopamin-Agonisten 2 schließt im
Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Bezugnahme auf deren gegebenenfalls
existierende pharmakologisch verträgliche Säureadditionssalze ein.
Unter den physiologisch verträglichen Säureadditionssalzen, die von 2 gebildet
werden können, werden beispielsweise pharmazeutisch verträgliche Salze
verstanden, die ausgewählt aus den Salzen der Salzsäure, Bromwasserstoffsäure,
Schwefelsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure, Essigsäure, Fumarsäure,
Bernsteinsäure, Milchsäure, Zitronensäure, Weinsäure oder Maleinsäure sind.
Die Applikation der erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen aus 1 und 2
erfolgt vorzugsweise auf inhalativem Wege. Hierbei können geeignete
Inhaltionspulver, die in geeignete Kapseln (Inhaletten) abgefüllt mittels
entsprechender Pulverinhalatoren appliziert werden, zum Einsatz kommen. Alternativ
dazu kann eine inhalative Anwendung auch durch Applikation geeigneter
Inhalationsaerosole erfolgen. Hierzu zählen auch Inhalationsaerosole, die
beispielsweise HFA134a, HFA227 oder deren Gemisch als Treibgas enthalten. Die
inhalative Applikation kann ferner mittels geeigneter Lösungen der
Arzneimittelkombination bestehend aus 1 und 2 erfolgen.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft dementsprechend ein Arzneimittel,
welches eine Kombination aus 1 und 2 enthält.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Arzneimittel, welches ein
oder mehrere Salze 1 und ein oder mehrere Verbindungen 2, gegebenfalls in Form
ihrer Solvate oder Hydrate enthält. Auch hierbei können die Wirkstoffe entweder
gemeinsam in einer einzigen Darreichungsform oder in zwei getrennten
Darreichungsformen enthalten sein. Erfindungsgemäß bevorzugt sind Arzneimittel,
die die Wirkstoffe 1 und 2 in einer einzigen Darreichungsform enthalten.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Arzneimittel, welches
neben therapeutisch wirksamen Mengen von 1 und 2 einen pharmazeutisch
verträglichen Trägerstoff enthält. Ein weitere Aspekt der vorliegenden Erfindung
betrifft ein Arzneimittel, welches neben therapeutisch wirksamen Mengen von 1 und
2 keinen pharmazeutisch verträglichen Trägerstoff enthält.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung von 1 und 2 zur Herstellung
eines therapeutisch wirksame Mengen von 1 und 2 enthaltenden Arzneimittels zur
Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen,
insbesondere von Asthma oder chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
(COPD), sofern eine Behandlung mit Dopamin-Agonisten aus therapeutischer Sicht
nicht kontraindiziert ist, durch simultane oder sukzessive Applikation. Die
erfindungsgemäßen Arzneimittelkombinationen aus 1 und 2 können ferner
Verwendung zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung von cystischer
Fibrose durch simultane oder sukzessive Applikation von 1 und 2 finden.
Die vorliegende Erfindung zielt ferner auf die simultane oder sukzessive Verwendung
therapeutisch wirksamer Dosen der Kombination vorstehender Arzneimittel 1 und 2
zur Behandlung von entzündlichen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen,
insbesondere von Asthma oder chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
(COPD), sofern eine Behandlung mit Dopamin-Agonisten aus therapeutischer Sicht
nicht kontraindiziert ist, durch simultane oder sukzessive Applikation. Die vorliegende
Erfindung betrifft ferner die Verwendung therapeutisch wirksamer Dosen der
Kombination vorstehender Arzneimittel 1 und 2 zur Behandlung von cystischer
Fibrose durch simultane oder sukzessive Applikation von 1 und 2.
In den erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen aus 1 und 2 können die
Bestandteile 1 und 2 in Form ihrer Enantiomere, Gemische der Enantiomere oder in
Form der Racemate enthalten sein.
Die Verhältnisse, in denen die beiden Wirkstoffe 1 und 2 in den erfindungsgemäßen
Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden können, sind variabel. Die Wirkstoffe 1
und 2 können gegebenfalls in Form ihrer Solvate oder Hydrate vorliegen. Je nach
Wahl der Verbindungen 1 bzw. 2 variieren die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung einsetzbaren Gewichtsverhältnisse aufgrund des unterschiedlichen
Molekulargewichts der verschiedenen Verbindungen sowie aufgrund ihrer
unterschiedlichen Wirkstärke. In der Regel können die erfindungsgemäßen
Arzneimittelkombinationen die Verbindungen 1 und 2 in Gewichtsverhältnissen
enthalten, die in einem Bereich von 1 : 300 bis 50 : 1, bevorzugt von 1 : 250 bis 40 : 1,
liegen. Bei den besonders bevorzugten Arzneimittelkombinationen, die
Ipratropiumsalz oder Tiotropiumsalz als Verbindung 1 und eine Verbindung
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pramipexol, Talipexol und Viozan als
Dopamin-Agonist 2 enthalten, liegen die Gewichtsverhältnisse von 1 zu 2 besonders
bevorzugt in einem Bereich, in dem Ipratropium oder Tiotropium 1' und 2 in
Verhältnissen von 1 : 150 bis 30 : 1, ferner bevorzugt von 1 : 50 bis 20 : 1 enthalten sind.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
bevorzugte erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 Ipratropium oder
Tiotropium 1' und Dopamin-Agonisten 2 in den folgenden Gewichtsverhältnissen
enthalten: 1 : 50; 1 : 49; 1 : 48; 1 : 47; 1 : 46; 1 : 45; 1 : 44; 1 : 43; 1 : 42; 1 : 41; 1 : 40; 1 : 39; 1 : 38;
1 : 37; 1 : 36; 1 : 35; 1 : 34; 1 : 33; 1 : 32; 1 : 31; 1 : 30; 1 : 29; 1 : 28; 1 : 27; 1 : 26; 1 : 25; 1 : 24; 1 : 23;
1 : 22; 1 : 21; 1 : 20; 1 : 19; 1 : 18; 1 : 17; 1 : 16; 1 : 15; 1 : 14; 1 : 13; 1 : 12; 1 : 11; 1 : 10; 1 : 9; 1 : 8;
1 : 7; 1 : 6; 1 : 5; 1 : 4; 1 : 3; 1 : 2; 1 : 1; 2 : 1; 3 : 1; 4 : 1; 5 : 1; 6 : 1; 7 : 1; 8 : 1; 9 : 1; 10 : 1; 11 : 1; 12 : 1;
13 : 1; 14 : 1; 15 : 1; 16 : 1; 17 : 1; 18 : 1; 19 : 1; 20 : 1.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittel enthaltend die Kombinationen
aus 1 und 2 erfolgt üblicherweise so, daß 1 und 2 gemeinsam in Dosierungen von
0,01 bis 10000 µg, bevorzugt von 0,1 bis 2000 µg, besonders bevorzugt von 1 bis
1000 µg, ferner bevorzugt von 5 bis 600 µg pro Einmalgabe enthalten sind.
Beispielsweise enthalten erfindungsgemäße Kombinationen aus 1 und 2 eine solche
Menge an 1' und Dopamin-Agonist 2, daß die Gesamtdosierung pro Einmalgabe
etwa 20 µg, 25 µg, 30 µg, 35 µg, 45 µg, 50 µg, 55 µg, 60 µg, 65 µg, 70 µg, 75 µg, 80 µg,
85 µg, 90 µg, 95 µg, 100 µg, 105 µg, 110 µg, 115 µg, 120 µg, 125 µg, 130 µg, 135 µg,
140 µg, 145 µg, 150 µg, 155 µg, 160 µg, 165 µg, 170 µg, 175 µg, 180 µg, 185 µg, 190 µg,
195 µg, 200 µg, 205 µg, 210 µg, 215 µg, 220 µg, 225 µg, 230 µg, 235 µg, 240 µg, 245 µg,
250 µg, 255 µg, 260 µg, 265 µg, 270 µg, 275 µg, 280 µg, 285 µg, 290 µg, 295 µg, 300 µg,
305 µg, 310 µg, 315 µg, 320 µg, 325 µg, 330 µg, 335 µg, 340 µg, 345 µg, 350 µg, 355 µg,
360 µg, 365 µg, 370 µg, 375 µg, 380 µg, 385 µg, 390 µg, 395 µg, 400 µg, 405 µg, 410 µg,
415 µg, 420 µg, 425 µg, 430 µg, 435 µg, 440 µg, 445 µg, 450 µg, 455 µg, 460 µg, 465 µg,
470 µg, 475 µg, 480 µg, 485 µg, 490 µg, 495 µg, 500 µg, 505 µg, 510 µg, 515 µg, 520 µg
oder ähnliches beträgt. Vorstehend genannte Dosierungsvorschläge pro Einmalgabe
sind nicht als auf die explizit angegebenen Zahlenwerte beschränkt anzusehen,
sondern dienen nur als beispielhaft offenbarte Dosierungen. Selbstverständlich sind
beispielsweise auch Dosierungen, die um o. g. Zahlenwerte in einem Bereich von ca.
+/-2,5 µg schwanken, von den vorliegenden exemplarisch erläuterten Werten
umfaßt. Bei diesen Dosierungsbereichen können die Wirkstoffe 1' und 2 in den
vorhergehend beschriebenen Gewichtsverhältnissen enthalten sein.
Beispielsweise und ohne den Umfang der Erfindung darauf zu beschränken, können
die erfindungsgemäßen Kombinationen aus 1 und 2 eine solche Menge an 1' und
Dopamin-Agonist 2 enthalten, daß pro Einmalgabe
5 µg 1' und 25 µg 2, 5 µg 1' und 45 µg 2, 5 µg 1' und 50 µg 2, 5 µg 1' und 100 µg 2, 5 µg
1' und 200 µg 2, 5 µg 1' und 250 µg 2, 5 µg 1' und 270 µg 2, 5 µg 1' und 400 µg 2, 5 µg 1'
und 495 µg 2, 10 µg 1' und 25 µg 2, 10 µg 1' und 45 µg 2, 10 µg 1' und 50 µg 2, 10 µg 1'
und 100 µg 2, 10 µg 1' und 200 µg 2, 10 µg 1' und 250 µg 2, 10 µg 1' und 270 µg 2, 10 µg
1' und 400 µg 2, 10 µg 1' und 495 µg 2, 18 µg 1' und 25 µg 2, 18 µg 1' und 45 µg 2, 18 µg
1' und 50 µg 2, 18 µg 1' und 100 µg 2, 18 µg 1' und 200 µg 2, 18 µg 1' und 250 µg 2,
18 µg 1' und 270 µg 2, 18 µg 1' und 400 µg 2, 18 µg 1' und 495 µg 2, 20 µg 1' und 25 µg
2, 20 µg 1' und 45 µg 2, 20 µg 1' und 50 µg 2, 20 µg 1' und 100 µg 2, 20 µg 1' und 200 µg
2, 20 µg 1' und 250 µg 2, 20 µg 1' und 270 µg 2, 20 µg 1' und 400 µg 2, 20 µg 1' und
495 µg 2, 36 µg 1' und 25 µg 2, 36 µg 1' und 45 µg 2, 36 µg 1' und 50 µg 2, 36 µg 1' und
100 µg 2, 36 µg 1' und 200 µg 2, 36 µg 1' und 250 µg 2, 36 µg 1' und 270 µg 2, 36 µg 1'
und 400 µg 2, 36 µg 1' und 495 µg 2, 40 µg 1' und 25 µg 2, 40 µg 1' und 45 µg 2, 40 µg 1'
und 50 µg 2, 40 µg 1' und 100 µg 2, 40 µg 1' und 200 µg 2, 40 µg 1' und 250 µg 2, 40 µg
1' und 270 µg 2, 40 µg 1' und 400 µg 2 oder 40 µg 1' und 495 µg 2 appliziert werden.
Wird als eine erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2 die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 1 Tiotropiumbromid bedeutet, entsprechen
die vorstehend beispielhaft genannten pro Einmalgabe applizierten Wirkstoffmengen
von 1' und 2 den nachfolgenden pro Einmalgabe applizierten Mengen an 1 und 2:
6 µg 1 und 25 µg 2, 6 µg 1 und 45 µg 2, 6 µg 1 und 50 µg 2, 6 µg 1 und 100 µg 2, 6 µg 1
und 200 µg 2, 6 µg 1 und 250 µg 2, 6 µg 1 und 270 µg 2, 6 µg 1 und 400 µg 2, 6 µg 1 und
495 µg 2, 12 µg 1 und 25 µg 2, 12 µg 1 und 45 µg 2, 12 µg 1 und 50 µg 2, 12 µg 1 und
100 µg 2, 12 µg 1 und 200 µg 2, 12 µg 1 und 250 µg 2, 12 µg 1 und 270 µg 2, 12 µg 1
und 400 µg 2, 12 µg 1 und 495 µg 2, 21,7 µg 1 und 25 µg 2, 21,7 µg 1 und 45 µg 2,
21,7 µg 1 und 50 µg 2, 21,7 µg 1 und 100 µg 2, 21,7 µg 1 und 200 µg 2, 21,7 µg 1 und
250 µg 2, 21,7 µg 1 und 270 µg 2, 21,7 µg 1 und 400 µg 2, 21,7 µg 1 und 495 µg 2,
24,1 µg 1 und 25 µg 2, 24,1 µg 1 und 45 µg 2, 24,1 µg 1 und 50 µg 2, 24,1 µg 1 und
100 µg 2, 24,1 µg 1 und 200 µg 2, 24,1 µg 1 und 250 µg 2, 24,1 µg 1 und 270 µg 2,
24,1 µg 1 und 400 µg 2, 24,1 µg 1 und 495 µg 2, 43,3 µg 1 und 25 µg 2, 43,3 µg 1 und
45 µg 2, 43,3 µg 1 und 50 µg 2, 43,3 µg 1 und 100 µg 2, 43,3 µg 1 und 200 µg 2, 43,3 µg
1 und 250 µg 2, 43,3 µg 1 und 270 µg 2, 43,3 µg 1 und 400 µg 2, 43,3 µg 1 und 495 µg
2, 48,1 µg 1 und 25 µg 2, 48,1 µg 1 und 45 µg 2, 48,1 µg 1 und 50 µg 2, 48,1 µg 1 und
100 µg 2, 48,1 µg 1 und 200 µg 2, 48,1 µg 1 und 250 µg 2, 48,1 µg 1 und 270 µg 2,
48,1 µg 1 und 400 µg 2, 48,1 µg 1 und 495 µg 2.
Wird als erfindungsgemäß bevorzugte Kombination aus 1 und 2 die
Wirkstoffkombination verwendet, in der 1 Tiotropiumbromidmonohydrat bedeutet,
entsprechen die vorstehend beispielhaft genannten pro Einmalgabe applizierten
Wirkstoffmengen von 1' und 2 den nachfolgenden pro Einmalgabe applizierten
Mengen an 1 und 2: 6,2 µg 1 und 25 µg 2, 6,2 µg 1 und 45 µg 2, 6,2 µg 1 und 50 µg 2,
6,2 µg 1 und 100 µg 2, 6,2 µg 1 und 200 µg 2, 6,2 µg 1 und 250 µg 2, 6,2 µg 1 und
270 µg 2, 6,2 µg 1 und 400 µg 2, 6,2 µg 1 und 495 µg 2, 12,5 µg 1 und 25 µg 2, 12,5 µg 1
und 45 µg 2, 12,5 µg 1 und 50 µg 2, 12,5 µg 1 und 100 µg 2, 12,5 µg 1 und 200 µg 2,
12,5 µg 1 und 250 µg 2, 12,5 µg 1 und 270 µg 2, 12,5 µg 1 und 400 µg 2, 12,5 µg 1 und
495 µg 2, 22,5 µg 1 und 25 µg 2, 22,5 µg 1 und 45 µg 2, 22,5 µg 1 und 50 µg 2, 22,5 µg 1
und 100 µg 2, 22,5 µg 1 und 200 µg 2, 22,5 µg 1 und 250 µg 2, 22,5 µg 1 und 270 µg 2,
22,5 µg 1 und 400 µg 2, 22,5 µg 1 und 495 µg 2, 25 µg 1 und 25 µg 2, 25 µg 1 und 45 µg
2, 25 µg 1 und 50 µg 2, 25 µg 1 und 100 µg 2, 25 µg 1 und 200 µg 2, 25 µg 1 und 250 µg
2, 25 µg 1 und 270 µg 2, 25 µg 1 und 400 µg 2, 25 µg 1 und 495 µg 2, 45 µg 1 und 25 µg
2, 45 µg 1 und 45 µg 2, 45 µg 1 und 50 µg 2, 45 µg 1 und 100 µg 2, 45 µg 1 und 200 µg
2, 45 µg 1 und 250 µg 2, 45 µg 1 und 270 µg 2, 45 µg 1 und 400 µg 2, 45 µg 1 und
495 µg 2, 50 µg 1 und 25 µg 2, 50 µg 1 und 45 µg 2, 50 µg 1 und 50 µg 2, 50 µg 1 und
100 µg 2, 50 µg 1 und 200 µg 2, 50 µg 1 und 250 µg 2, 50 µg 1 und 270 µg 2, 50 µg 1
und 400 µg 2, 50 µg 1 und 495 µg 2.
Die Applikation der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombinationen aus 1 und 2 erfolgt
bevorzugt auf inhalativem Wege. Hierzu müssen die Bestandteile 1 und 2 in
inhalierbaren Darreichungsformen bereitgestellt werden.
Als inhalierbare Darreichungsformen kommen Inhalationspulver, treibgashaltige
Dosieraerosole oder treibgasfreie Inhalationslösungen in Betracht.
Erfindungsgemäße Inhalationspulver enthaltend die Wirkstoffkombination aus 1 und
2 können allein aus den genannten Wirkstoffen oder aus einem Gemisch der
genannten Wirkstoffe mit physiologisch verträglichen Hilfsstoffen bestehen. Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind von dem Begriff treibgasfreie
Inhaltionslösungen auch Konzentrate oder sterile, gebrauchsfertige
Inhalationslösungen umfaßt. Die erfindungsgemäßen Darreichungsformen können
die Wirkstoffkombination aus 1 und 2 entweder gemeinsam in einer oder in zwei
getrennten Darreichungsformen enthalten. Diese im Rahmen der vorliegenden
Erfindung einsetzbaren Darreichungsformen werden im nachfolgenden Teil der
Beschreibung detailliert beschrieben.
Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver können 1 und 2 entweder allein oder im
Gemisch mit geeigneten physiologisch unbedenkliche Hilfsstoffen enthalten.
Sind die Wirkstoffe 1 und 2 im Gemisch mit physiologisch unbedenklichen
Hilfsstoffen enthalten, können zur Darstellung dieser erfindungsgemäßen
Inhalationspulver die folgenden physiologisch unbedenklichen Hilfsstoffe zur
Anwendung gelangen: Monosaccharide (z. B. Glucose oder Arabinose), Disaccharide
(z. B. Lactose, Saccharose, Maltose), Oligo- und Polysaccharide (z. B. Dextrane),
Polyalkohole (z. B. Sorbit, Mannit, Xylit), Salze (z. B. Natriumchlorid, Calciumcarbonat)
oder Mischungen dieser Hilfsstoffe miteinander. Bevorzugt gelangen Mono- oder
Disaccharide zur Anwendung, wobei die Verwendung von Lactose oder Glucose,
insbesondere, aber nicht ausschließlich in Form ihrer Hydrate, bevorzugt ist. Als
besonders bevorzugt im Sinne der Erfindung gelangt Lactose, höchst bevorzugt
Lactosemonohydrat als Hilfsstoff zur Anwendung.
Die Hilfsstoffe weisen im Rahmen der erfindungsgemäßen Inhaltionspulver eine
maximale mittlere Teilchengröße von bis zu 250 µm, bevorzugt zwischen 10 und
150 µm, besonders bevorzugt zwischen 15 und 80 µm auf. Gegebenenfalls kann es
sinnvoll erscheinen, den vorstehend genannten Hilfststoffen feinere
Hilfsstofffraktionen mit einer mittleren Teilchengröße von 1 bis 9 µm beizumischen.
Letztgenannte feinere Hilfsstoffe sind ebenfalls ausgewählt aus der vorstehend
genannten Gruppe an einsetzbaren Hilfsstoffen. Schließlich wird zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Inhaltionspulver mikronisierter Wirkstoff 1 und 2, vorzugsweise
mit einer mittleren Teilchengröße von 0,5 bis 10 µm, besonders bevorzugt von 1 bis
6 µm, der Hilfsstoffmischung beigemischt. Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Inhaltionspulver durch Mahlen und Mikronisieren sowie durch
abschließendes Mischen der Bestandteile sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Die erfindungsgemäßen Inhaltionspulver können entweder in Form einer einzigen
Pulvermischung, die sowohl 1 als auch 2 enthält oder in Form von separaten
Inhalationspulvern, die lediglich 1 und 2 enthalten bereitgestellt und appliziert
werden.
Die erfindungsgemäßen Inhalationspulver können mittels aus dem Stand der
Technik bekannten Inhalatoren appliziert werden.
Erfindungsgemäße Inhalationspulver, die neben 1 und 2 ferner einen physiologisch
unbedenklichen Hilfsstoff enthalten, können beispielsweise mittels Inhalatoren
appliziert werden, die eine einzelne Dosis aus einem Vorrat mittels einer
Meßkammer, wie er in der US 4570630A beschrieben wird, oder über andere
apparative Vorrichtungen, wie sie in der DE 36 25 685 A beschrieben werden,
dosieren. Die erfindungsgemäßen Inhalationspulver, die 1 und 2 gegebenenfalls in
Verbindung mit einem physiologisch verträglichen Hilfsstoff enthalten, können
beispielsweise mittels des unter dem Namen Turbuhaler® bekannten Inhalators
beziehungsweise mit Inhalatoren wie sie beispielsweise in der EP 237507 A
offenbart werden, appliziert werden. Vorzugsweise werden die erfindungsgemäßen
Inhalationspulver, die neben 1 und 2 physiologisch unbedenkliche Hilfsstoff
enthalten, allerdings in Kapseln abgefüllt (zu sogenannten Inhaletten), die in
Inhalatoren wie beispielsweise in der WO 94/28958 beschrieben, zur Anwendung
gelangen.
Ein zur Anwendung der erfindungsgemäßen Arzneimittelkombination in Inhaletten
besonders bevorzugter Inhalator ist Fig. 1 zu entnehmen.
Dieser Inhalator (Handyhaler) für die Inhalation pulverförmiger Arzneimittel aus
Kapseln ist gekennzeichnet durch ein Gehäuse 1, enthaltend zwei Fenster 2, ein
Deck 3, in dem sich Lufteinlaßöffnungen befinden und welches mit einem über ein
Siebgehäuse 4 befestigten Sieb 5 versehen ist, eine mit Deck 3 verbundene
Inhalationskammer 6, an der ein mit zwei geschliffenen Nadeln 7 versehener, gegen
eine Feder 8 beweglicher Drücker 8 vorgesehen ist, sowie ein über eine Achse 10
klappbar mit dem Gehäuse 1, dem Deck 3 und einer Kappe 11 verbundenes
Mundstück 12.
Sollen die erfindungsgemäßen Inhalationspulver im Sinne der vorstehend
gennannten bevorzugten Anwendung in Kapseln (Inhaletten) abgefüllt werden,
bieten sich Füllmengen von 1 bis 30 mg, bevorzugt von 3 bis 20 mg, bevorzugt 5 bis
10 mg Inhalationspulver pro Kapsel an. Diese enthalten erfindungsgemäß entweder
gemeinsam oder jeweils die bereits vorstehend für 1' und 2 genannten Dosierungen
pro Einmalgabe.
Erfindungsgemäße treibgashaltige Inhaltionsaerosole können 1 und 2 im Treibgas
gelöst oder in dispergierter Form enthalten. Hierbei können 1 und 2 in getrennten
Darreichungsformen oder in einer gemeinsamen Darreichungsform enthalten sein,
wobei 1 und 2 entweder beide gelöst, beide dispergiert oder jeweils nur eine
Komponente gelöst und die andere dispergiert enthalten sein können.
Die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Inhaltionsaerosole einsetzbaren
Treibgase sind aus dem Stand der Technik bekannt. Geeignete Treibgase sind
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kohlenwasserstoffen wie n-Propan, n-
Butan oder Isobutan und Halogenkohlenwasserstoffen wie bevorzugt fluorierten
Derivaten des Methans, Ethans, Propans, Butans, Cyclopropans oder Cyclobutans.
Die vorstehend genannten Treibgase können dabei allein oder in Mischungen
derselben zur Verwendnung kommen. Besonders bevorzugte Treibgase sind
halogenierte Alkanderivate ausgewählt aus TG134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan),
TG227 (1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan) und Mischungen derselben.
Die erfindungsgemäßem treibgashaltigen Inhalationsaerosole können ferner weitere
Bestandteile wie Kosolventien, Stabilisatoren, oberflächenaktive Mittel (surfactants),
Antioxidantien, Schmiermittel sowie Mittel zur Einstellung des pH-Werts enthalten.
All diese Bestandteile sind im Stand der Technik bekannt.
Die erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionsaerosole können bis zu 5 Gew-%
an Wirkstoff 1 und/oder 2 enthalten. Erfindungsgemäße Aerosole enthalten
beispielsweise 0,002 bis 5 Gew-%, 0,01 bis 3 Gew-%, 0,015 bis 2 Gew-%, 0,1 bis 2 Gew-%,
0,5 bis 2 Gew-% oder 0,5 bis 1 Gew-% an Wirkstoff 1 und/oder 2.
Liegen die Wirkstoffe 1 und/oder 2 in dispergierter Form vor weisen die
Wirkstoffteilchen bevorzugt eine mittlere Teilchengröße von bis zu 10 µm, bevorzugt
von 0,1 bis 5 µm, besonders bevorzugt von 1 bis 5 µm auf.
Die vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionaerosole
können mittels im Stand der Technik bekannten Inhalatoren (MDIs = metered dose
inhalers) appliziert werden. Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der
vorliegenden Erfindung Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen
treibgashaltigen Aerosolen in Verbindung mit einem oder mehreren zur
Verabreichung dieser Aerosole geeigneten Inhalatoren. Ferner betrifft die
vorliegende Erfindung Inhalatoren, dadurch gekennzeichnet, daß sie vorstehend
beschriebene erfindungsgemäße treibgashaltige Aerosole enthalten.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner Kartuschen, die ausgestattet mit einem
geeigneten Ventil in einem geeigneten Inhalator zur Anwendung gelangen können
und die eine der vorstehend genannten erfindungsgemäßen treibgashaltigen
Inhalationsaerosole enthalten. Geeignete Kartuschen und Verfahren zur Abfüllung
dieser Kartuschen mit den erfindungsgemäßen treibgashaltigen Inhaltionsaerosolen
sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Besonders bevorzugt erfolgt die Applikation der erfindungsgemäßen
Wirkstoffkombination in Form von treibgasfreien Inhalationslösungen und
Inhaltionssuspensionen. Als Lösungsmittel kommen hierzu wässrige oder
alkoholische, bevorzugt ethanolische Lösungen in Betracht. Das Lösungsmittel kann
ausschließlich Wasser sein oder es ist ein Gemisch aus Wasser und Ethanol. Der
relative Anteil an Ethanol gegenüber Wasser ist nicht begrenzt, bevorzugt liegt die
maximale Grenze jedoch bei bis 70 Volumenprozent, insbesondere bei bis zu 60
Volumenprozent und besonders bevorzugt bei bis zu 30 Volumenprozent. Die
restlichen Volumenprozente werden von Wasser aufgefüllt. Die 1 und 2, getrennt
oder gemeinsam enthaltenden Lösungen oder Suspensionen werden mit geeigneten
Säuren auf einen pH-Wert von 2 bis 7, bevorzugt von 2 bis 5 eingestellt. Zur
Einstellung dieses pH-Werts können Säuren ausgewählt aus anorganischen oder
organischen Säuren Verwendung finden. Beispiele für besonders geeignete
anorganische Säuren sind Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Salpetersäure,
Schwefelsäure und/oder Phosphorsäure. Beispiele für besonders geeignete
organische Säuren sind: Ascorbinsäure, Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure,
Maleinsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure, Essigsäure, Ameisensäure und/oder
Propionsäure und andere. Bevorzugte anorganische Säuren sind Salzsäure,
Schwefelsäure. Es können auch die Säuren verwendet werden, die bereits mit einem
der Wirkstoffe ein Säureadditionssalz bilden. Unter den organischen Säuren sind
Ascorbinsäure, Fumarsäure und Zitronensäure bevorzugt. Gegebenenfalls können
auch Gemische der genannten Säuren eingesetzt werden, insbesondere in Fällen
von Säuren, die neben ihren Säuerungseigenschaften auch andere Eigenschaften,
z. B. als Geschmackstoffe, Antioxidantien oder Komplexbildner besitzen, wie
beispielsweise Zitronensäure oder Ascorbinsäure. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt wird Salzsäure zur Einstellung des pH-Werts verwendet.
Erfindungsgemäß kann in der vorliegenden Formulierung auf den Zusatz von
Editinsäure (EDTA) oder einem der bekannten Salze davon, Natriumedetat, als
Stabilisator oder Komplexbildner verzichtet werden.
Andere Ausführungsformen beinhalten diese Verbindung(en).
In einer solchen bevorzugten Ausführungsform liegt der Gehalt bezogen auf
Natriumedetat unter 100 mg/100 ml, bevorzugt unter 50 mg/ml, besonders
bevorzugt unter 20 mg/ml.
Generell sind solche Inhaltionslösungen bevorzugt, in denen der Gehalt an
Natriumedetat bei 0 bis 10 mg/100 ml liegt.
Den erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhaltionslösungen können Co-Solventien
und/oder weitere Hilfsstoffe zugesetzt werden.
Bevorzugte Co-Solventien sind solche, die Hydroxylgruppen oder andere polare
Gruppen enthalten, beispielsweise Alkohole - insbesondere Isopropylalkohol, Glykole
- insbesondere Propylenglykol, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol, Glykolether,
Glycerol, Polyoxyethylenalkohole und Polyoxyethylen-Fettsäureester.
Unter Hilfs- und Zusatzstoffen wird in diesem Zusammenhang jeder
pharmakologisch verträgliche Stoff verstanden, der kein Wirkstoff ist, aber
zusammen mit dem (den) Wirkstoff(en) in dem pharmakologisch geeigneten
Lösungsmittel formuliert werden kann, um die qualitativen Eigenschaften der
Wirkstoffformulierung zu verbessern. Bevorzugt entfalten diese Stoffe keine oder im
Kontext mit der angestrebten Therapie keine nennenswerte oder zumindest keine
unerwünschte pharmakologische Wirkung. Zu den Hilfs- und Zusatzstoffen zählen
z. B. oberflächenaktive Stoffe, wie z. B. Sojalecithin, Ölsäure, Sorbitanester, wie
Polysorbate, Polyvinylpyrrolidon sonstige Stabilisatoren, Komplexbildner,
Antioxidantien und/oder Konservierungsstoffe, die die Verwendungsdauer der
fertigen Arzneimittelformulierung gewährleisten oder verlängern, Geschmackstoffe,
Vitamine und/oder sonstige dem Stand der Technik bekannte Zusatzstoffe. Zu den
Zusatzstoffen zählen auch pharmakologisch unbedenkliche Salze wie beispielsweise
Natriumchlorid als Isotonantien.
Zu den bevorzugten Hilfsstoffen zählen Antioxidantien, wie beispielsweise
Ascorbinsäure, sofern nicht bereits für die Einstellung des pH-Werts verwendet,
Vitamin A, Vitamin E, Tocopherole und ähnliche im menschlichen Organismus
vorkommende Vitamine oder Provitamine.
Konservierungsstoffe können eingesetzt werden, um die Formulierung vor
Kontamination mit Keimen zu schützen. Als Konservierungsstoffe eignen sich die
dem Stand der Technik bekannten, insbesondere Cetylpyridiniumchlorid,
Benzalkoniumchlorid oder Benzoesäure bzw. Benzoate wie Natriumbenzoat in der
aus dem Stand der Technik bekannten Konzentration. Die vorstehend genannten
Konservierungsstoffe sind vorzugsweise in Konzentrationen von bis zu 50 mg/100 ml,
besonders bevorzugt zwischen 5 und 20 mg/100 ml enthalten.
Bevorzugte Formulierungen enthalten außer dem Lösungsmittel Wasser und der
Wirkstoffkombination aus 1 und 2 nur noch Benzalkoniumchlorid und Natriumedetat.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird auf Natriumedetat verzichtet.
Zur Applikation der erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhaltionslösungen sind
besonders solche Inhalatoren, die eine kleine Menge einer flüssigen Formulierung in
der therapeutisch notwendigen Dosierung binnen weniger Sekunden in ein
therapeutisch-inhalativ geeignetes Aerosol vernebeln können. Im Rahmen der
vorliegenden Erfindung sind solche Vernebler bevorzugt, bei denen bereits eine
Menge von weniger als 100 µL, bevorzugt weniger als 50 µL, besonders bevorzugt
zwischen 10 und 30 µL Wirkstofflösung mit bevorzugt einem Hub zu einem Aerosol
mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von weniger als 20 µm, bevorzugt
weniger als 10 µm, so vernebelt werden können, daß der inhalierbare Anteil des
Aerosols bereits der therapeutisch wirksamen Menge entspricht.
Eine derartige Vorrichtung zur treibgasfreien Verabreichung einer dosierten Menge
eines flüssigen Arzneimittels zur inhalativen Anwendung, wird beispielsweise in der
internationalen Patentanmeldung WO 91/14468 als auch in der WO 97/12687 (dort
insbesondere Fig. 6a und 6b) ausführlich beschrieben. Die dort beschriebenen
Vernebler (Devices) sind auch unter der Bezeichnung Respimat® bekannt.
Dieser Vernebler (Respimat®) kann vorteilhaft zur Erzeugung der
erfindungsgemäßen inhalierbaren Aerosole enthaltend die Wirkstoffkombination aus
1 und 2 eingesetzt werden. Aufgrund seiner zylinderähnlichen Form und einer
handlichen Größe von weniger als 9 bis 15 cm in der Länge und 2 bis 4 cm in der
Breite kann dieses Device jederzeit vom Patienten mitgeführt werden. Der Vernebler
versprüht ein definiertes Volumen der Arzneimittelformulierung unter Anwendung
hoher Drücke durch kleine Düsen, so daß inhalierbare Aerosole entstehen.
Im wesentlichen besteht der bevorzugte Zerstäuber aus einem Gehäuseoberteil,
einem Pumpengehäuse, einer Düse, einem Sperrspannwerk, einem Federgehäuse,
einer Feder und einem Vorratsbehälter, gekennzeichnet durch
- - ein Pumpengehäuse, das im Gehäuseoberteil befestigt ist, und das an seinem einen Ende einen Düsenkörper mit der Düse bzw. Düsenanordnung trägt,
- - einen Hohlkolben mit Ventilkörper,
- - einen Abtriebsflansch, in dem der Hohlkolben befestigt ist, und der sich im Gehäuseoberteil befindet,
- - ein Sperrspannwerk, das sich im Gehäuseoberteil befindet,
- - ein Federgehäuse mit der darin befindlichen Feder, das am Gehäuseoberteil mittels eines Drehlagers drehbar gelagert ist,
- - ein Gehäuseunterteil, das auf das Federgehäuse in axialer Richtung aufgesteckt ist.
Der Hohlkolben mit Ventilkörper entspricht einer in der WO 97/12687 offenbarten
Vorrichtung. Er ragt teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein und ist im
Zylinder axial verschiebbar angeordnet. Insbesondere wird auf die Fig. 1-4 -
insbesondere Fig. 3 - und die dazugehörigen Beschreibungsteile Bezug
genommen. Der Hohlkolben mit Ventilkörper übt auf seiner Hochdruckseite zum
Zeitpunkt des Auslösens der Feder einen Druck von 5 bis 60 Mpa (etwa 50 bis 600 bar),
bevorzugt 10 bis 60 Mpa (etwa 100 bis 600 bar) auf das Fluid, die
abgemessene Wirkstofflösung aus. Dabei werden Volumina von 10 bis 50 Mikroliter
bevorzugt, besonders bevorzugt sind Volumina von 10 bis 20 Mikroliter, ganz
besonders bevorzugt ist ein Volumen von 15 Mikroliter pro Hub.
Der Ventilkörper ist bevorzugt an dem Ende des Hohlkolbens angebracht, das dem
Düsenkörper zugewandt ist.
Die Düse im Düsenkörper ist bevorzugt mikrostrukturiert, d. h. durch Mikrotechnik
hergestellt. Mikrostrukturierte Düsenkörper sind beispielsweise in der WO-94/07607
offenbart; auf diese Schrift wird hiermit inhaltlich Bezug genommen, insbesondere
auf die dort offenbarte Fig. 1 und deren Beschreibung.
Der Düsenkörper besteht z. B. aus zwei fest miteinander verbundenen Platten aus
Glas und/oder Silizium, von denen wenigstens eine Platte einen oder mehrere
mikrostrukturierte Kanäle aufweist, die die Düseneinlaßseite mit der
Düsenauslaßseite verbinden. Auf der Düsenauslaßseite ist mindestens eine runde
oder nicht-runde Öffnung von 2 bis 10 Mikrometer Tiefe und 5 bis 15 Mikrometern
Breite, wobei die Tiefe bevorzugt bei 4,5 bis 6,5 Mikrometern und die Länge bei 7
bis 9 Mikrometern beträgt.
Im Fall von mehreren Düsenöffnungen, bevorzugt sind zwei, können die
Strahlrichtungen der Düsen im Düsenkörper parallel zueinander verlaufen oder sie
sind in Richtung Düsenöffnung gegeneinander geneigt. Bei einem Düsenkörper mit
mindestens zwei Düsenöffnungen auf der Auslaßseite können die Strahlrichtungen
mit einem Winkel von 20 Grad bis 160 Grad gegeneinander geneigt sein, bevorzugt
wird ein Winkel von 60 bis 150 Grad, insbesondere bevorzugt 80 bis 100°.
Die Düsenöffnungen sind bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 200 Mikrometern
angeordnet, stärker bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 100 Mikrometer,
besonders bevorzugt 30 bis 70 Mikrometer. Am stärksten bevorzugt sind 50
Mikrometer.
Die Strahlrichtungen treffen sich dementsprechend in der Umgebung der
Düsenöffnungen.
Die flüssige Arzneimittelzubereitung trifft mit einem Eingangsdruck von bis zu 600 bar,
bevorzugt 200 bis 300 bar auf den Düsenkörper und wird über die
Düsenöffnungen in ein inhalierbares Aerosol zerstäubt. Die bevorzugten Teilchen-
bzw. Tröpfchengrößen des Aerosols liegen bei bis zu 20 Mikrometern, bevorzugt 3
bis 10 Mikrometern.
Das Sperrspannwerk enthält eine Feder, bevorzugt eine zylindrische
schraubenförmige Druckfeder, als Speicher für die mechanische Energie. Die Feder
wirkt auf den Abtriebsflansch als Sprungstück, dessen Bewegung durch die Position
eines Sperrglieds bestimmt wird. Der Weg des Abtriebsflansches wird durch einen
oberen und einen unteren Anschlag präzise begrenzt. Die Feder wird bevorzugt über
ein kraftübersetzendes Getriebe, z. B. ein Schraubschubgetriebe, durch ein äußeres
Drehmoment gespannt, das beim Drehen des Gehäuseoberteils gegen das
Federgehäuse im Gehäuseunterteil erzeugt wird. In diesem Fall enthalten das
Gehäuseoberteil und der Abtriebsflansch ein ein- oder mehrgängiges Keilgetriebe.
Das Sperrglied mit einrückenden Sperrflächen ist ringförmig um den Abtriebsflansch
angeordnet. Es besteht z. B. aus einem in sich radial elastisch verformbaren Ring
aus Kunststoff oder aus Metall. Der Ring ist in einer Ebene senkrecht zur
Zerstäuberachse angeordnet. Nach dem Spannen der Feder schieben sich die
Sperrflächen des Sperrgliedes in den Weg des Abtriebsflansches und verhindern
das Entspannen der Feder. Das Sprerrglied wird mittels einer Taste ausgelöst. Die
Auslösetaste ist mit dem Sperrglied verbunden oder gekoppelt. Zum Auslösen des
Sperrspannwerkes wird die Auslösetaste parallel zur Ringebene, und zwar bevorzugt
in den Zerstäuber hinein, verschoben; dabei wird der verformbare Ring in der
Ringebene verformt. Konstruktive Details des Sperrspannwerkes sind in der WO 97/20590
beschrieben.
Das Gehäuseunterteil wird in axialer Richtung über das Federgehäuse geschoben
und verdeckt die Lagerung, den Antrieb der Spindel und den Vorratsbehälter für das
Fluid.
Beim Betätigen des Zerstäubers wird das Gehäuseobereil gegen das
Gehäuseunterteil gedreht, wobei das Gehäuseunterteil das Federgehäuse mitnimmt.
Dabei wird die Feder über das Schraubschubgetriebe zusammengedrückt und
gespannt, und das Sperrwerk rastet selbsttätig ein. Der Drehwinkel ist bevorzugt ein
ganzzahliger Bruchteil von 360 Grad, z. B. 180 Grad. Gleichzeitig mit dem Spannen
der Feder wird das Abtriebsteil im Gehäuseoberteil um einen vorgegebenen Weg
verschoben, der Hohlkolben wird innerhalb des Zylinders im Pumpengehäuse
zurückgezogen, wodurch eine Teilmenge des Fluids aus dem Vorratsbehälter in den
Hochdruckraum vor der Düse eingesaugt wird.
In den Zerstäuber können gegebenenfalls nacheinander mehrere das zu
zerstäubende Fluid enthaltende austauschbare Vorratsbehälter eingeschoben und
benutzt werden. Der Vorratsbehälter enthält die erfindungsgemäße wässerige
Aerosolzubereitung.
Der Zerstäubungsvorgang wird durch leichtes Eindrücken der Auslösetaste
eingeleitet. Dabei gibt das Sperrwerk den Weg für das Abtriebsteil frei. Die
gespannte Feder schiebt den Kolben in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein.
Das Fluid tritt aus der Düse des Zerstäubers in zerstäubter Form aus.
Weitere konstruktive Details sind in den PCT-Anmeldungen WO 97/12683 und WO 97/20590
offenbart, auf die hiermit inhaltlich Bezug genommen wird.
Die Bauteile des Zerstäubers (Verneblers) sind aus einem der Funktion
entsprechend geeignetem Material. Das Gehäuse des Zerstäubers und - so weit es
die Funktion erlaubt - auch andere Teile sind bevorzugt aus Kunststoff, z. B. im
Spritzgießverfahren, hergestellt. Für medizinische Zwecke werden physiologisch
unbedenkliche Materialien verwendet.
In den dieser Patentanmeldung beigefügten Fig. 2a/b, die identisch sind mit den
Fig. 6a/b der WO 97/12687, ist der Vernebler (Respimat®) beschrieben, mit
dem die erfindungsgemäßen wäßrigen Aerosolzubereitungen vorteilhaft inhaliert
werden können.
Fig. 2a zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei gespannter Feder, Fig.
2b zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei entspannter Feder.
Das Gehäuseoberteil (51) enthält das Pumpengehäuse (52), an dessen Ende der
Halter (53) für die Zerstäuberdüse angebracht ist. In dem Halter befindet sich der
Düsenkörper (54) und ein Filter (55). Der im Abtriebsflansch (56) des
Sperrspannwerkes befestigte Hohlkolben (57) ragt teilweise in den Zylinder des
Pumpengehäuses hinein. An seinem Ende trägt der Hohlkolben den Ventilkörper
(58). Der Hohlkolben ist mittels der Dichtung (59) abgedichtet. Innerhalb des
Gehäuseoberteils befindet sich der Anschlag (60), an dem der Abtriebsflansch bei
entspannter Feder anliegt. Am Abtriebsflansch befindet sich der Anschlag (61), an
dem der Abtriebsflansch bei gespannter Feder anliegt. Nach dem Spannen der
Feder schiebt sich das Sperrglied (62) zwischen den Anschlag (61) und eine
Abstützung (63) im Gehäuseoberteil. Die Auslösetaste (64) steht mit dem Sperrglied
in Verbindung. Das Gehäuseobereil endet im Mundstück (65) und ist mit der
aufsteckbaren Schutzkappe (66) verschlossen.
Das Federgehäuse (67) mit Druckfeder (68) ist mittels der Schnappnasen (69) und
Drehlager am Gehäuseoberteil drehbar gelagert. Über das Federgehäuse ist das
Gehäuseunterteil (70) geschoben. Innerhalb des Federgehäuses befindet sich der
austauschbare Vorratsbehälter (71) für das zu zerstäubende Fluid (72). Der
Vorratsbehälter ist mit dem Stopfen (73) verschlossen, durch den der Hohlkolben in
den Vorratsbehälter hineinragt und mit seinem Ende in das Fluid (Vorrat an
Wirkstofflösung) eintaucht.
In der Mantelfläche des Federgehäuses ist die Spindel (74) für das mechanische
Zählwerk angebracht. An dem Ende der Spindel, das dem Gehäuseoberteil
zugewandt ist, befindet das Antriebsritzel (75). Auf der Spindel sitzt der Reiter (76).
Der oben beschriebene Vernebler ist geeignet, die erfindungsgemäßen
Aerosolzubereitungen zu einem für die Inhalation geeignetem Aerosol zu vernebeln.
Wird die erfindungsgemäße Formulierung mittels der vorstehend beschriebenen
Technik (Respimat®) vernebelt, sollte die ausgebrachte Masse bei wenigstens 97%,
bevorzugt wenigstens 98% aller Betätigungen des Inhalators (Hube) einer definierten
Menge mit einem Toleranzbereichs von maximal 25%, bevorzugt 20% dieser Menge
entsprechen. Bevorzugt werden pro Hub zwischen 5 und 30 mg Formulierung als
definierte Masse ausgebracht, besonders bevorzugt zwischen 5 und 20 mg.
Die erfindungsgemäße Formulierung kann jedoch auch mittels anderer als der
vorstehend beschriebenen Inhalatoren, beispielsweise Jet-Stream-Inhalatoren oder
anderen stationären Verneblern vernebelt werden.
Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung
Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen treibgasfreien
Inhaltionslösungen oder Suspensionen in Verbindung mit einer zur Verabreichung
dieser Formulierungen geeigneten Vorrichtung, bevorzugt in Verbindung mit dem
Respimat®. Bevorzugt zielt die vorliegende Erfindung auf treibgasfreie
Inhaltionslösungen oder Suspensionen gekennzeichnet durch die
erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination aus 1 und 2 in Verbindung mit der unter
der Bezeichnung Respimat® bekannten Vorrichtung. Ferner betrifft die vorliegende
Erfindung vorstehend genannte Vorrichtungen zur Inhalation, bevorzugt den
Respimat®, dadurch gekennzeichnet, daß sie vorstehend beschriebene
erfindungsgemäße treibgasfreie Inhaltionslösungen oder Suspensionen enthalten.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind Inhalationslösungen, die die Wirkstoffe 1 und 2 in
einer einzigen Darreichungsform enthalten. Als eine Darreichungsform werden auch
Darreichungsformen verstanden, die die beiden Bestandteile 1 und 2 in
Zweikammer-Kartuschen enthalten, wie sie beispielsweise durch die WO 00/23037
offenbart werden. Auf diese wird an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen.
Die erfindungsgemäßen treibgasfreien Inhalationslösungen oder Suspensionen
können neben den vorstehend, zur Applikation im Respimat vorgesehenen
Lösungen und Suspensionen auch als Konzentrate oder sterile gebrauchsfertige
Inhalationslösungen bzw. -suspensionen vorliegen. Aus den Konzentraten lassen
sich beispielsweise durch Zugabe von isotonischen Kochsalzlösungen
gebrauchsfertige Formulierungen generieren. Sterile gebrauchsfertige
Formulierungen können mittels energiebetriebener Stand- oder transportabler
Vernebler, die inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft nach dem
Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugen, appliziert werden.
Dementsprechend betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung
Arzneimittel in Form von wie vorstehend beschriebenen treibgasfreien
Inhaltionslösungen oder Suspensionen, die als Konzentrate oder sterile
gebrauchsfertige Formulierungen vorliegen, in Verbindung mit einer zur
Verabreichung dieser Lösungen geeigneten Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dieser Vorrichtung um einen energiebetriebenen Stand- oder
transportablen Vernebler handelt, der inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder
Druckluft nach dem Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugt.
Die folgenden Beispiele dienen einer weitergehenden Erläuterung der vorliegenden
Erfindung, ohne den Umfang der Erfindung allerdings auf die nachfolgenden
beispielhaften Ausführungsformen zu beschränken.
Das in den nachfolgenden Formulierungsbeispielen eingesetzte Tiotropiumbromid
kann wie in der Europäischen Patentanmeldung EP 418 716 A1 beschrieben,
erhalten werden.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Inhalationspulver kann ebenfalls kristallines
Tiotropiumbromidmonohydrat eingesetzt werden. Dieses kristalline
Tiotropiumbromidmonohydrat ist gemäß nachfolgend beschriebener
Vorgehensweise erhältlich.
In einem geeigneten Reaktionsgefäß werden in 25,7 kg Wasser 15,0 kg
Tiotropiumbromid eingetragen. Die Mischung wird auf 80-90°C erhitzt und bei
gleichbleibender Temperatur solange gerührt, bis eine klare Lösung entsteht.
Aktivkohle (0,8 kg), wasserfeucht, wird in 4,4 kg Wasser aufgeschlämmt, diese
Mischung in die Tiotropiumbromid-haltige Lösung eingetragen und mit 4,3 kg Wasser
nachgespült. Die so erhaltene Mischung wird wenigstens 15 min bei 80-90°C gerührt
und anschließend über einen beheizten Filter in einen auf 70°C Manteltemperatur
vorgewärmten Apparat filtriert. Der Filter wird mit 8,6 kg Wasser nachgespült. Der
Apparateinhalt wird mit 3-5°C pro 20 Minuten auf eine Temperatur von 20-25°C
abgekühlt. Mit Kaltwasserkühlung wird der Apparat auf 10-15°C weiter abgekühlt und
die Kristallisation durch mindestens einstündiges Nachrühren vervollständigt. Das
Kristallisat wird über einen Nutschentrockner isoliert, der isolierte Kristallbrei mit 9 L
kaltem Wasser (10-15°C) und kaltem Aceton (10-15°C) gewaschen. Die erhaltenen
Kristalle werden bei 25°C über 2 Stunden im Stickstoffstrom getrocknet.
Ausbeute: 13,4 kg Tiotropiumbromidmonohydrat (86% d. Th.)
Ausbeute: 13,4 kg Tiotropiumbromidmonohydrat (86% d. Th.)
Das so erhaltene kristalline Tiotropiumbromidmonohydrat wird nach bekannten
Verfahren mikronisiert, um den Wirkstoff in Form der mittleren Teilchengröße
bereitzustellen, die den erfindungsgemäßen Spezifikationen entspricht.
Claims (35)
1. Arzneimittel gekennzeichnet durch einen Gehalt an einem oder mehreren
Anticholinergika (1) in Kombination mit einem oder mehreren Dopamin-
Agonisten (2), gegebenenfalls in Form ihrer Enantiomere, Gemische der
Enantiomere oder in Form der Racemate, gegebenenfalls in Form der
Solvate oder Hydrate sowie gegebenenfalls gemeinsam mit einem
pharmazeutisch verträglichen Trägerstoff.
2. Arzneimittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstoffe 1
und 2 entweder gemeinsam in einer einzigen Darreichungsform oder in zwei
getrennten Darreichungsformen enthalten sind.
3. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß 1 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Tiotropiumsalzen,
Oxitropiumsalzen oder Ipratropiumsalzen.
4. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß 1 in Form des Chlorids, Bromids, Iodids, Methansulfonats oder para-
Toluolsulfonats, bevorzugt in Form des Bromids enthalten ist.
5. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß 2 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Bromocriptin,
Cabergolin, Alpha-Dihydroergocryptin, Lisurid, Pergolid, Pramipexol,
Roxindol, Ropinirol, Tergurid, Talipexol und den 7-(2-Aminoethyl)-
benzothiazolonen, der allgemeinen Formel 3
worin
X und Y gleich oder verschieden -S(O)n- oder -O-;
n 0, 1 oder 2;
p, q und r gleich oder verschieden 2 oder 3;
Z Phenyl, welches gegebenenfalls durch einen Rest ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, -OR1, NO2 oder NR2R3 substituiert sein kann, oder ein 5 oder 6-gliedriger N, O oder S enthaltender Heterocyclus;
R1, R2 und R3 gleich oder verschieden Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl,
bedeuten.
worin
X und Y gleich oder verschieden -S(O)n- oder -O-;
n 0, 1 oder 2;
p, q und r gleich oder verschieden 2 oder 3;
Z Phenyl, welches gegebenenfalls durch einen Rest ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, -OR1, NO2 oder NR2R3 substituiert sein kann, oder ein 5 oder 6-gliedriger N, O oder S enthaltender Heterocyclus;
R1, R2 und R3 gleich oder verschieden Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl,
bedeuten.
6. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß 2 ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Bromocriptin,
Cabergolin, Alpha-Dihydroergocryptin, Lisurid, Pergolid, Pramipexol,
Roxindol, Ropinirol, Tergurid, Talipexol und Viozan.
7. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewichtsverhältnisse von 1 zu 2 in einem Bereich von 1 : 300 bis
50 : 1, bevorzugt von 1 : 250 bis 40 : 1 liegen.
8. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß eine einmaliger Applikation einer Dosierung der Wirkstoffkombination 1
und 2 von 0,01 bis 10000 µg, bevorzugt von 0,1 bis 2000 µg entspricht.
9. Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß es in Form einer für die Inhalation geeigneten Darreichungsform vorliegt.
10. Arzneimittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um eine
Darreichungsform ausgewählt aus der Gruppe Inhalationspulver,
treibgashaltige Dosieraerosole und treibgasfreie Inhalationslösungen oder
-suspensionen handelt.
11. Arzneimittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Inhalationspulver ist, welches 1 und 2 im Gemisch mit geeigneten
physiologisch unbedenkliche Hilfsstoffen ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Monosaccharide, Disaccharide, Oligo- und Polysaccharide,
Polyalkohole, Salze, oder Mischungen dieser Hilfsstoffe miteinander enthält.
12. Inhalationspulver nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hilfsstoff eine maximale mittlere Teilchengröße von bis zu 250 µm,
bevorzugt zwischen 10 und 150 µm aufweist.
13. Kapseln gekennzeichnet durch einen Gehalt an Inhaltionspulver nach
Anspruch 11 oder 12.
14. Arzneimittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Inhalationspulver ist, welches als Bestandteile lediglich die Wirkstoffe 1 und
2 enthält.
15. Arzneimittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um ein
treibgashaltiges Inhalationsaerosol handelt, welches 1 und 2 in gelöster oder
dispergierter Form enthält.
16. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß es als Treibgas Kohlenwasserstoffe wie n-Propan, n-
Butan oder Isobutan oder Halogenkohlenwasserstoffe wie bevorzugt
fluorierte Derivate des Methans, Ethans, Propans, Butans, Cyclopropans
oder Cyclobutans enthält.
17. Treibgashaltiges Inhaltionsaerosol nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Treibgas TG134a, TG227 oder ein Gemisch davon
darstellt.
18. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß es gegebenenfalls einen oder mehrere weitere
Bestandteile ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kosolventien,
Stabilisatoren, oberflächenaktive Mittel (surfactants), Antioxidantien,
Schmiermittel und Mittel zur Einstellung des pH-Werts enthält.
19. Treibgashaltiges Inhalationsaerosol nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß es bis zu 5 Gew-% an Wirkstoff 1 und/oder 2
enthalten kann.
20. Arzneimittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um
eine treibgasfreie Inhalationslösung oder -suspension handelt, die als
Lösemittel Wasser, Ethanol oder ein Gemisch aus Wasser und Ethanol
enthält.
21. Inhaltionslösung oder -suspension nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der pH 2-7, bevorzugt 2-5 beträgt.
22. Inhaltionslösung oder -suspension nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß der pH mittels einer Säure ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Salpetersäure,
Schwefelsäure, Ascorbinsäure, Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure,
Maleinsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure, Essigsäure, Ameisensäure und
Propionsäure oder Gemischen davon, eingestellt wird.
23. Inhalationslösung oder -suspension nach einem der Ansprüche 20 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß sie gegebenenfalls weitere Co-Solventien
und/oder Hilfsstoffe enthält.
24. Inhalationslösung oder -suspension nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Co-Solventien Bestandteile enthält, die
Hydroxylgruppen oder andere polare Gruppen enthalten, beispielsweise
Alkohole - insbesondere Isopropylalkohol, Glykole - insbesondere
Propylenglykol, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol, Glykolether, Glycerol,
Polyoxyethylenalkohole und Polyoxyethylen-Fettsäureester.
25. Inhalationslösung oder -suspension nach einem der Ansprüche 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß sie als Hilfsstoffe oberflächenaktive Stoffe
Stabilisatoren, Komplexbildner, Antioxidantien und/oder
Konservierungsstoffe, Geschmackstoffe, pharmakologisch unbedenkliche
Salze und/oder Vitamine enthält.
26. Inhalationslösung oder -suspension nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Komplexbildner Editinsäure oder ein Salz der
Editinsäure, bevorzugt Natriumedetat, enthält.
27. Inhalationslösung oder -suspension nach Anspruch 25 oder 26, dadurch
gekennzeichent, daß sie als Antioxidantien, Verbindungen ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Ascorbinsäure, Vitamin A, Vitamin E und
Tocopherole enthält.
28. Inhalationslösung oder -suspension nach Anspruch 25, 26 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Konservierungsmittel Verbindungen ausgewählt
aus Cetylpyridiniumchlorid, Benzalkoniumchlorid, Benzoesäure und
Benzoaten enthält.
29. Inhalationslösung oder -suspension nach einem der Ansprüche 23 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß sie neben den Wirkstoffen 1 und 2 und dem
Lösemittel nur noch Bezalkoniumchlorid und Natriumedetat enthält.
30. Inhalationslösung oder -suspension nach einem der Ansprüche 23 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß sie neben den Wirkstoffen 1 und 2 und dem
Lösemittel nur noch Benzalkoniumchlorid enthält.
31. Inhalationslösung oder -suspension nach einem der Ansprüche 20 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß es sich um ein Konzentrat oder eine sterile
gebrauchsfertige Inhalationslösung oder -suspension handelt.
32. Verwendung einer Kapsel gemäß Anspruch 13 in einem Inhalator, bevorzugt
im Handyhaler.
33. Verwendung einer Inhalationslösung gemäß einem der Ansprüche 20 bis 30
zur Vernebelung in einem Inhalator gemäß der WO 91/14468 oder einem
wie in den Fig. 6a und 6b der WO 97/12687 beschriebenen Inhalator.
34. Verwendung einer Inhalationslösung gemäß Anspruch 31 zur Vernebelung in
einem energiebetriebenen Stand- oder transportablen Vernebler, der
inhalierbare Aerosole mittels Ultraschall oder Druckluft nach dem
Venturiprinzip oder anderen Prinzipien erzeugt.
35. Verwendung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 31
zur Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von entzündlichen oder
obstruktiven Atemwegserkrankungen.
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Date | Code | Title | Description |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: BOEHRINGER INGELHEIM PHARMA GMBH & CO.KG, 55218 IN |
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8141 | Disposal/no request for examination |