DE10063894A1 - Dämmleiste aus einem Kunststoff hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile zu einem Verbundprofil - Google Patents
Dämmleiste aus einem Kunststoff hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile zu einem VerbundprofilInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Dämmleiste aus einem Kunststoff hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile zu einem Verbundprofil, insbesondere für Fenster, Türen oder Fassaden, wobei die Dämmleiste an den freien Enden Verbindungsabschnitte zur Verankerung mit an den Metallprofilen vorhandenen Haltekonturen aufweist, an der Dämmleiste selbstschäumbarer Kunststoff vorhanden ist, wobei der selbstschäumende Kunststoff bei Überschreiten einer Aufschäumtemperatur aufschäumt. DOLLAR A Die Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass an der Dämmleiste selbstschäumbarer Kunststoff vorhanden ist, wobei der selbstschäumbare Kunststoff bei Überschreiten einer Aufschäumtemperatur aufschäumt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Dämmleiste aus einem Kunststoff
hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier
Metallprofile zu einem Verbundprofil, insbesondere für
Fenster, Türen oder Fassaden, wobei die Dämmleiste
Verbindungsabschnitte zur Verankerung mit an den
Metallprofilen vorhandenen Haltekonturen aufweist.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verbundprofil mit zwei
Metallprofilen und mit einer Dämmleiste. Die Erfindung
betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung einer
Dämmleiste sowie ein Verfahren zur Montage eines
Verbundprofils.
Aus der EP 0 978 619 A2 sind Dämmleistenprofile bekannt
geworden, die zur Erhöhung der Belastbarkeit und der Dämmwerte
eine Rahmenstruktur mit Hohlkammern aufweisen, welche mit
entsprechendem, mechanische Belastungen aufnehmendem
Dämmmaterial gefüllt sind.
Gattungsgemäße Dämmleisten sind aus der DE 44 35 281 C2
bekannt geworden. Mittels derartigen Dämmleisten wird für eine
möglichst geringe Wärmeleitung zwischen einem nach außen und
nach innen gerichteten Bereich eines Rahmens gesorgt. Die
Kunststoffdämmleisten, die der Verbindung von mindestens zwei
Metallprofilen dienen, gewährleisten eine thermische Trennung
der nach innen und nach außen gerichteten Metallprofile.
Nachteil des bekannten Standes der Technik ist, dass die
Dämmleisten in einer vorgegebenen, definierten Form mit den
Metallprofilen verarbeitet werden. Deshalb ist es insbesondere
problematisch, den Bereich zwischen den Metallprofilen
vorteilhaft abzudämmen und auch abzudichten.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
eine Dämmleiste bereitzustellen, die die Dämmwirkung der
bereits bekannten Dämmleisten verbessert.
Diese Aufgabe wird mit einer Dämmleiste der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, dass an der Dämmleiste selbstschäumbarer
Kunststoff vorhanden ist, wobei der selbstschäumbare
Kunststoff bei Überschreiten einer definierten Temperatur,
nämlich der Aufschäumtemperatur, aufschäumt. Als
selbstschäumbarer Kunststoff kommt beispielsweise EVA
Copolymer mit ungefülltem Styrol-Butadien in Betracht (EVA =
Ethylen Vinylacetat Copolymere).
Die erfindungsgemäße Dämmleiste hat hierbei den Vorteil, dass
die Leiste mit dem selbstschäumbaren Kunststoff als
selbständig handhabbare Einheit organisiert werden und
zwischen die beiden Metallprofile positioniert werden kann. Um
eine optimale Dämmung und auch eine optimale Dichtung zwischen
den beiden Metallprofilen zu erreichen, kann erfindungsgemäß
das Verbundprofil über die Aufschäumtemperatur des
selbstschäumbaren Kunststoffs erwärmt werden. Aufgrund der
Erwärmung schäumt der Kunststoff auf und füllt vorzugsweise
den Raum zwischen der Dämmleiste und den Metallprofilen. Neben
einer effektiven Dämmung der Wärmeleitung zwischen den
Metallprofilen wird zusätzlich eine Dichtwirkung zwischen den
Metallprofilen und der Dämmleiste erzielt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der Kunststoff der Dämmleiste aus ABS oder PPO/PA. Ein
besonders bevorzugter Kunststoff ist SPS (syndotaktisches
Polysterol). SPS weist einen sehr geringen Wärmeübergangs- und
Wärmeleitwert auf. Außerdem kann es nur sehr geringe
Wassermengen aufnehmen, wodurch eine dauerhafte und dämmende
Verbindung mit den Metallprofilen gewährleistet werden kann.
SPS hat zudem den Vorteil, dass es auch bei Temperaturen im
Bereich von 200° Celsius sehr formbeständig ist und nur einen
sehr geringen Schrumpf aufweist. Als weitere Kunststoffe
kommen auch PA 66 oder PA 6 mit je einem Anteil von ca. 25 Gew.%
Glasfasern in Betracht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, dass an den freien Enden der Dämmleiste und
insbesondere an den Verbindungsabschnitten selbstschäumbarer
Kunststoff vorhanden ist. Hierdurch kann bei Erwärmen des
Verbundprofils die Verbindung zwischen der Dämmleiste und den
Metallprofilen aufgrund einer Aufschäumung des Kunststoffs
dauerhaft abgedichtet werden.
Bei einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist der selbstschäumbare Kunststoff eine
Aufschäumtemperatur auf, die unterhalb der
Oberflächenbehandlungstemperatur der Metallprofile liegt.
Hierbei kann die Aufschäumtemperatur auf die
Oberflächenbehandlungstemperatur des jeweiligen
Fertigungsverfahrens eingestellt werden. Dies hat den Vorteil,
dass bei einer Oberflächenbearbeitung des Verbundprofils die
Aufschäumung des selbstschäumbaren Kunststoffes ohne
Einbringung von zusätzlicher Wärme erfolgt. Die
Oberflächenbearbeitung kann insbesondere ein Eloxieren oder
ein Pulverbeschichten umfassen.
Vorteilhafterweise ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die
Aufschäumtemperatur zwischen 120 und 220° Celsius und
vorzugsweise zwischen 210 und 220° Celsius liegt. Bei
derartigen Temperaturen kann gewährleistet werden, dass der
Kunststoff der Dämmleiste, nämlich PA, PPO/PA (GELON) oder SPS
nicht negativ beeinträchtigt wird. Dennoch kann ein sicheres
Aufschäumen des selbstschäumbaren Kunststoffes gewährleistet
werden. Die Dauer der Wärmezufuhr beträgt vorteilhafterweise
zwischen 10 und 20 Minuten.
Eine Weiterbildung der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
dass die Dämmleiste wenigstens eine Hohlkammer bildende Stege
aufweist, wobei auf der der Hohlkammer abgewandten Seite
wenigstens eines Steges und/oder der Dämmleiste
selbstschäumbarer Kunststoff vorhanden ist. Eine derartige
Hohlkammer trägt zur Wärmedämmung bei. Die Hohlkammer kann
hierbei zwischen die miteinander zu verbindenden Metallprofile
ragen. Durch eine derartige Hohlkammer kann zusätzlich der
Wärmeaustausch zwischen den beiden Metallprofilen durch
Strahlung behindert werden, was ebenfalls zum Erzielen guter
Dämmeigenschaften führt. Weiterhin wird der Konvektionsraum
zwischen den beiden Metallprofilen verringert, was auch zu
verbesserten Dämmeigenschaften führt.
Um die Dämmeigenschaften in der Hohlkammer zu verbessern, kann
erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Hohlkammer
wenigstens abschnittsweise mit hochporösem Dämmmaterial
gefüllt ist. Das hochporöse Dämmmaterial kann bspw. über einen
Treibmittelzusatz eingebracht werden. Es hat sich gezeigt,
dass es vorteilhafte ist, Hohlräume, die in ihrer
Querschnittsfläche größer als 1 cm2 sind, mit derartigen
hochporösen Dämmmaterialien zu füllen.
Aufgrund der sehr guten mechanischen Eigenschaften von bspw.
SPS sind die die Hohlkammer bildenden Stege keiner oder nur
einer sehr geringen mechanischen Belastung ausgesetzt.
Außerdem wird aufgrund der Verwendung von Kunststoffen wie
ABS, PPO, PA oder SPS für die Dämmleisten, die einen sehr
geringen Wärmeübergangswert aufweisen, ein Reduzieren der
Dämmleiste bzw. des Dämmleistenquerschnitts nicht
erforderlich. Auch bei den erfindungsgemäßen Ausführungen mit
Hohlkammern, bzw. mit mit hochporösen Dämmmaterialien
gefüllten Hohlkammern, werden die Kräfte zwischen den beiden
Metallprofilen vollständig über die Dämmleiste und nicht über
die Stege bzw. die ggf. gefüllte Hohlkammer übertragen.
Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch ein
Verbundprofil mit zwei Metallprofilen und mit einer
Dämmleiste, insbesondere einer im Vorhergehenden beschriebenen
Dämmleiste gelöst, das sich dadurch kennzeichnet, dass
zwischen den Metallprofilen und der Dämmleiste
selbstschäumbarer Kunststoff vorhanden ist, der bei
Überschreiten einer Aufschäumtemperatur aufschäumt. Der
selbstschäumbare Kunststoff ist hierbei in nicht geschäumten
Zustand vorteilhafterweise an der Dämmleiste oder an
wenigstens einem Metallprofil angeordnet. Denkbar ist auch,
dass der selbstschäumbare Kunststoff beispielsweise als Strang
zwischen die Dämmleiste und die Metallprofile gegeben wird.
Ein derartiges Verbundprofil hat den Vorteil, dass es eine
sehr hohe Wärmedämmung zwischen den beiden Metallprofilen
aufgrund der beschriebenen Dämmleiste mit entsprechender
Abdichtung aufweist.
Vorteilhafterweise füllt bei einem erfindungsgemäßen
Verbundprofil der selbstschäumbare Kunststoff nach der
Aufschäumung wenigstens abschnittsweise den Raum zwischen der
Dämmleiste und den Metallprofilen aus. Hierbei wird neben
einer hervorragenden Dämmwirkung eine zusätzliche Dichtwirkung
erzielt.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der selbstschäumbare
Kunststoff nach der Aufschäumung unmittelbar wenigstens an
Abschnitte des Metallprofils angrenzt.
Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch ein Verfahren
zur Herstellung einer im Vorhergehenden beschriebenen
Dämmleiste gelöst. Das Verfahren kennzeichnet sich dadurch,
dass die Dämmleiste und der selbstschäumbare Kunststoff
gemeinsam in einem Mehrkomponentenextrudierer als Stab- oder
Strangprofil extrudiert werden. Ein derartiges Extrudieren
kann auf einfache Weise erfolgen. Erfindungsgemäß kann dabei
vorgesehen sein, dass auch eine entsprechende Hohlkammer bzw.
die Hohlkammer bildenden Stege mit extrudiert werden. Bei
Versehen der Hohlkammer mit hochporösen Dämmmaterialien kann
bspw. auch das poröse Dämmmaterial mit bspw. Treibmittelzusatz
in der Extrudierlinie eingebracht werden.
Erfindungsgemäß ist weiterhin denkbar, dass die beschriebene
Dämmleiste durch Fügen von selbstschäumbaren Kunststoffen in
Form von insbesondere Stäben, Strängen oder dergleichen mit
der Dämmleiste, insbesondere durch Kleben oder in einem
Dosierautomaten, aufgebracht werden.
Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch ein Verfahren
zur Montage eines im Vorhergehenden beschriebenen
Verbundprofils gelöst. Das Verfahren kennzeichnet sich
dadurch, dass eine Dämmleiste mit daran vorhandenem
selbstschäumbarem Kunststoff an den Metallprofilen verankert
wird und dass das Verbundprofil wenigstens bis auf die
Aufschäumtemperatur erwärmt wird und infolgedessen der
selbstschäumbare Kunststoff aufschäumt.
Es ist auch denkbar, dass eine Dämmleiste ohne daran
vorhandenem selbstschäumbarem Kunststoff an den Metallprofilen
verankert wird, dass selbstschäumbarer Kunststoff,
insbesondere in Form von dünnen Stäben, zwischen die
Metallprofile eingebracht wird, und dass das Verbundprofil
wenigstens bis auf die Aufschäumtemperatur erwärmt wird und
infolgedessen der selbstschäumbare Kunststoff aufschäumt. Bei
einem derartigen Verfahren kann die Dämmleiste unabhängig von
dem selbstschäumbaren Kunststoff organisiert und gehandhabt
werden. Der selbstschäumbare Kunststoff wird demnach
unabhängig von der Dämmleiste zwischen die Metallprofile
gebracht und dort aufgeschäumt.
Vorteilhafterweise kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass
das vormontierte Verbundprofil kurzzeitig, insbesondere für 10
bis 20 Minuten, auf 120°C bis 220°C und vorzugsweise auf 215°
Celsius erwärmt wird. Bei diesen Werten kann eine
funktionsgerechte Aufschäumung des selbstschäumbaren
Kunststoffs erfolgen.
Erfindungsgemäß kann weiterhin vorgesehen sein, dass das
Erwärmen des Verbundprofils aufgrund einer Bearbeitung,
inbesondere einer Oberflächenbearbeitung, der Metallprofile
erfolgt. Eine derartige Oberflächenbearbeitung ist notwendig,
um die Metallprofile vor Umwelt- und Witterungseinflüssen zu
schützen. Dabei kann die Oberflächenbearbeitung ein Eloxieren
oder Pulverbeschichten der Metallprofile umfassen.
Selbstschäumbarer Kunststoff benötigt zum Aufschäumen
mindestens Temperaturen größer 100°C. Bei Einsatz von
insbesondere ABS-Dämmleisten kann der selbstschäumbare
Kunststoff auch auf das Metallprofil aufgebracht werden. Nach
Oberflächenbehandlung des Metallprofils kann die ABS-
Dämmleiste eingerollt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der
Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der
die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1
bis 3 drei im Querschnitt dargestellte erfindungsgemäßen
Ausführungsformen einer Dämmleiste,
Fig. 4
bis 6 drei verschiedene erfindungsgemäße Ausführungsformen
eines Verbundprofils im Querschnitt.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Dämmleiste 1, 3, 5 ist
zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile 7 und 9, die
in den Fig. 4 bis 6 dargestellt sind, vorgesehen. Die
Dämmleisten 1, 3, 5 bilden zusammen mit den Metallprofilen 7,
9 Verbundprofile 11, 13, 15, die ausschnittsweise in den
Fig. 4, 5 und 6 beispielhaft dargestellt sind.
Die Dämmleiste 1, 3, 5 ist aus einem Kunststoff hoher
Festigkeit hergestellt, insbesondere ABS, PPO, PA oder SPS.
Die Kunststoffe weisen eine sehr geringe Wasseraufnahme sowie
hervorragende Isoliereigenschaften auf. Weiterhin sind sie
sehr form- und witterungsbeständig.
Die Dämmleiste 1, 3, 5 weist an ihren freien, parallel zu
ihrer Längsachse verlaufenden Enden Verbindungsabschnitte in
Form von Schwalbenschwänzen 17 auf. Die Schwalbenschwänze 17
werden zur Verankerung an den Metallprofilen 7, 9, wie in Fig.
4, 5, 6 dargestellt, in an den Metallprofilen 7, 9 vorhandenen
Haltekonturen 19 in Eingriff gebracht. Hierzu werden die
Dämmleisten 1, 3, 5 entlang ihrer Längsachse in die
entsprechenden Haltekonturen 19 eingeführt. Über die
Dämmleisten 1, 3, 5 werden also die beiden Metallprofile 7, 9
zu einem Verbundprofil 11, 13, 15 verbunden, wobei aufgrund
der Dämmleisten 1, 3, 5 eine thermische Trennung zwischen der
einen Metallleiste 7, die beispielsweise auf der Innenseite
eines Fensters liegen kann und der Metallleiste 9, die
beispielsweise auf der Außenseite eines Fensters liegen kann,
realisiert.
An den Dämmleisten 1, 3, 5 ist selbstschäumbarer Kunststoff
21, 23 vorhanden. In den Fig. 1-3 ist dieser
selbstschäumbare Kunststoff 21, 23 als noch nicht
aufgeschäumter Kunststoff dargestellt. Der selbstschäumbare
Kunststoff 21 ist hierbei zwischen den Verbindungsabschnitten
17 der Dämmleisten 1, 3, 5 angeordnet. Der selbstschäumbare
Kunststoff 23 ist im Gegensatz hierzu in den Bereichen der
Verbindungsabschnitte 17 vorhanden.
Die Dämmleiste 3 gemäß Fig. 2 weist eine Hohlkammer 24
bildende Stege 25, 27 und 29 auf.
Die Dämmleiste 5 gemäß Fig. 3 weist weitere Stege 31, 33, 35
auf, welche eine zweite Hohlkammer 37 bilden. In den Fig. 2
und 3 ist der selbstschäumbare Kunststoff 21 auf dem jeweils
außen liegenden Steg 27 bzw. 33 auf der der Hohlkammer 24 bzw.
37 abgewandten Seite angeordnet.
Die Hohlkammer 37 gemäß Fig. 3 ist vollständig mit
hochporösem Dämmmaterial 39 gefüllt. Es hat sich gezeigt, dass
es vorteilhaft ist, Hohlräume, die in ihrer Querschnittsfläche
größer als 1 cm2 sind, vorzugsweise mit derartigem, hochporösen
Dämmmaterial (beispielsweise PUR) auszufüllen, um eine erhöhte
und verbesserte Dämmwirkung des Verbundprofils 11, 13, 15 zu
erreichen.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Dämmleisten 1, 3, 5
werden als Stab- oder Strangprofil in einem Mehrkomponenten-
Extrudierer hergestellt. Dadurch wird der selbstschäumbare
Kunststoff 21, 23 in dem gleichen Arbeitsschritt wie die
entsprechende Dämmleiste 1, 3, 5 hergestellt. Damit können
insbesondere in der Großserienfertigung Kostenvorteile erzielt
werden.
Es ist denkbar, dass die Dämmleiste 1, 3, 5 in den Bereichen,
in denen der selbstaufschäumbare Kunststoff 21, 23 vorgesehen
ist, entsprechende, den jeweiligen Kunststoffen 21, 23
aufnehmende Aufnahmenuten oder Aufnahmeausschnitte aufweist.
Ebenso kann vorgesehen sein, dass das hochporöse Dämmmaterial
in der Hohlkammer 37 ebenfalls in einem Mehrkomponenten-
Extrudierer während des Extrudiervorgangs in die entsprechende
Hohlkammer 37 eingeführt wird. Während des Extrudierens kann
hierbei bspw. ein Treibmittelzusatz in der Linie eingebracht
werden, welcher das Aufschäumen des Dämmmaterials 39 bewirkt.
Erfindungsgemäß ist auch denkbar, dass die Dämmleiste 1, 3, 5
mit ggf. den Stegen 23 bis 35 in einem Einkomponenten-
Extrudierer hergestellt wird. In einem nächsten Arbeitsschritt
kann dann der nicht aufgeschäumte, selbstaufschäumbare
Kunststoff 21, 23 an den entsprechenden Stellen der Dämmleiste
1, 3, 5 mittels beispielsweise eine Dosiervorrichtung
aufgebracht werden. Alternativ hierzu ist auch denkbar, dass
die nicht die Dämmleiste 1,3, 5 mit selbstaufschäumbarem
Kunststoff, sondern die Metallprofile 5, 7 an geeigneten
Stellen mit selbstaufschäumbarem Kunststoff versehen werden.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Dämmleisten 1, 3, 5
mit den selbstaufschäumbaren Kunststoffen 21, 23 sind als
selbständig handhabbare Bauteile organisierbar.
Bei den in den Fig. 4, 5, 6 dargestellten Verbundprofilen
11, 13, 15 ist der selbstschäumbare Kunststoff 21, 23
aufgeschäumt.
Das Aufschäumen erfolgt hier bei Überschreiten einer
Aufschäumtemperatur. Die Aufschäumtemperatur liegt
vorzugsweise zwischen 120 und 220° Celsius, insbesondere
zwischen 210 und 220° Celsius. Vorteilhafterweise ist die
Aufschäumtemperatur so gewählt, dass sie unterhalb einer
Oberflächenbearbeitungstemperatur der Metallprofile 7, 9
liegt. Dies hat den Vorteil, dass während einer Bearbeitung
der Oberflächen der Metallprofile 7, 9, insbesondere bei einem
Pulverbeschichten oder Eloxieren, das Aufschäumen erfolgt.
Vorteilhafterweise ist demnach keine zusätzliche Wärmezufuhr
zur Aufschäumung der Kunststoffe 21, 23 erforderlich. Die
Oberflächenbehandlung des Verbundprofils 11, 13, 15 bei einer
Temperatur oberhalb von 190° Celsius für ca. 10 bis 20
Minuten kann ausreichen, um ein vollständiges Aufschäumen zu
erreichen. Der Kunststoff SPS für die Dämmleisten 1, 3, 5 hat
hierbei den Vorteil, dass er auch bei Temperaturen im Bereich
von 200° Celsius sehr formbeständig ist und lediglich einen
sehr geringen Schrumpf aufweist.
Wie aus den Fig. 4, 5, 6 deutlich wird, füllt der
selbstschäumbare Kunststoff 21, 23 nach der Aufschäumung den
Raum zwischen der Dämmleiste 1, 3, 5 und den Metallprofilen 7,
9 abschnittsweise aus. Hierbei grenzt der selbstschäumbare
Kunststoff 21, 23 unmittelbar an Abschnitte der Metallprofile
7, 9.
Die Fig. 4, 5 und 6 zeigen weiterhin, dass aufgrund des
aufgeschäumten Kunststoffes 23 eine dichte Verbindung zwischen
den Metallprofilen 7 und 9 und den entsprechenden
Verbindungsabschnitten 17 der jeweiligen Dämmleiste 1, 3, 5
gewährleistet wird. Eine derartige Dichtwirkung mindert die
Konvektion innerhalb des Verbundprofils 11, 13, 15.
Dadurch, dass gemäß den Fig. 4, 5, 6 der selbstschäumbare
Kunststoff 21 zwischen die beiden Profile 7, 9 ragt, wird eine
zusätzliche, höhere Wärmedämmung erzielt. Zum einen wird
hierbei der Wärmeaustausch durch Strahlung behindert.
Weiterhin sorgt das verringerte Konvektionsvolumen innerhalb
des Verbundprofils 11, 13, 15 für verbesserte
Dämmeigenschaften.
Anstelle oder auch zusätzlich zu dem Aufbringen von Kunststoff
21, 23 auf die Dämmleiste 1, 3, 5 kann erfindungsgemäß
ebenfalls vorgesehen sein, dass der selbstaufschäumbare
Kunststoff 21 in Form von bspw. dünnen Stäben zwischen die
beiden Metallprofile 7, 9 eingebracht wird. Bei einer
entsprechenden Erwärmung des Verbundprofils 11, 13, 15 schäumt
dieser zusätzlich eingebrachte aufschäumbare Kunststoff
ebenfalls mit auf, was die Dämmeigenschaft des Verbundprofils
11, 13, 15 zusätzlich erhöht.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als
auch in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Claims (18)
1. Dämmleiste (1, 3, 5) aus einem Kunststoff hoher
Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier
Metallprofile (7, 9) zu einem Verbundprofil (11, 13, 15),
insbesondere für Fenster, Türen oder Fassaden, wobei die
Dämmleiste (1, 3, 5) Verbindungsabschnitte (17) zur
Verankerung mit an den Metallprofilen (7, 9) vorhandenen
Haltekonturen (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
an der Dämmleiste (1, 3, 5) selbstschäumbarer Kunststoff
(21, 23) vorhanden ist, wobei der selbstschäumbare
Kunststoffe (21, 23) bei Überschreiten einer
Aufschäumtemperatur aufschäumt.
2. Dämmleiste (1, 3, 5) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kunststoff der Dämmleiste (1, 3,
5) insbesondere aus ABS, PPO/PA, PA 66 mit einem Anteil
von ca. 25 Gew.% Glasfasern oder PA 6 mit einem Anteil
von ca. 25 Gew.% Glasfasern oder vorzugsweise aus SPS
ist.
3. Dämmleiste (1, 3, 5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass an den freien Endender Dämmleiste
(1, 3, 5) und insbesondere an den Verbindungsabschnitten
(17) selbstschäumbarer Kunststoff (23) vorhanden ist.
4. Dämmleiste (1, 3, 5) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der
selbstschäumbare Kunststoff (21, 23) eine
Aufschäumtemperatur aufweist, die unterhalb der
Oberflächenbearbeitungstemperatur der Metallprofile (7,
9) liegt.
5. Dämmleiste (1, 3, 5) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufschäumtemperatur zwischen 120°C und 220°C und
vorzugsweise im Bereich von 215°C liegt.
6. Dämmleiste (3, 5) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmleiste
(3, 5) wenigstens eine Hohlkammer (24, 37) bildende Stege
(25-35) aufweist, wobei auf der der Hohlkammer (24 bzw.
37) abgewandten Seite wenigstens eines Steges (27, 33)
und/oder der Dämmleiste (3, 5) selbstschäumbarer
Kunststoff (23) vorhanden ist.
7. Dämmleiste (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine
Hohlkammer (37) wenigstens abschnittsweise mit
hochporösem Dämmmaterial (39) gefüllt ist.
8. Verbundprofil (11, 13, 15) mit zwei Metallprofilen (7, 9)
und mit wenigstens einer Dämmleiste (1, 3, 5),
insbesondere einer Dämmleiste (1, 3, 5) nach wenigstens
einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen den Metallprofilen (7, 9)
und der Dämmleiste (1, 3, 5) selbstschäumbarer Kunststoff
(21, 23) vorhanden ist, der bei Überschreiten einer
Aufschäumtemperatur aufschäumt.
9. Verbundprofil (11, 13, 15) nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der selbstschäumbare Kunststoff (21,
23) nach der Aufschäumung wenigstens abschnittsweise den
Raum zwischen der Dämmleiste (1, 3, 5) und den
Metallprofilen (7, 9) ausfüllt.
10. Verbundprofil (11, 13, 15) nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der selbstschäumbare
Kunststoff (21, 23) nach der Aufschäumung unmittelbar
wenigstens an Abschnitte der Metallprofile (7, 9)
angrenzt.
11. Verfahren zur Herstellung einer Dämmleiste (1, 3, 5) nach
einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Dämmleiste (1, 3, 5) und der selbstschäumbare
Kunststoff (21, 23) gemeinsam in einem Mehrkomponenten-
Extrudierer als Stab- oder Strangprofil extrudiert
werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
ggf. auch die die wenigstens eine Hohlkammer (24, 37)
bildenden Stege (25-35) und ggf. die hochporösen
Dämmmaterialien (39) in dem Mehrkomponenten-Extrudierer
extrudiert werden
13. Verfahren zur Herstellung einer Dämmleiste nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
selbstschäumbare Kunststoff (21, 23) in Form von
insbesondere Stäben, Strängen odgl. mit der Dämmleiste
(1, 3, 5), insbesondere durch einen Dosierautomat, gefügt
wird.
14. Verfahren zur Montage insbesondere eines Verbundprofils
(11, 13, 15) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet,
- a) dass eine Dämmleiste (1, 3, 5) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 an den Metallprofilen (11, 13, 15) verankert wird, und
- b) dass das Verbundprofil (11, 13, 15) wenigstens bis auf die Aufschäumtemperatur erwärmt wird und infolgedessen der selbstschäumbare Kunststoff (21, 23) aufschäumt.
15. Verfahren zur Montage insbesondere eines Verbundprofils
(11, 13, 15) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet,
- a) dass eine Dämmleiste (1, 3, 5) ohne daran vorhandenem selbstschäumbarem Kunststoff an den Metallprofilen (7, 9) verankert wird,
- b) dass selbstschäumbarer Kunststoff, insbesondere in Form von dünnen Stäben, zwischen die beiden Metallprofile eingebracht wird, und
- c) dass das Verbundprofil (11, 13, 15) wenigstens bis auf die Aufschäumtemperatur erwärmt wird und infolgedessen der selbstschäumbare Kunststoff aufschäumt.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, dass bei Verfahrensschritt (c) das
Verbundprofil (11, 13, 15) für 10 bis 20 Minuten auf über
190°C erwärmt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14, 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, dass bei Verfahrensschritt (c)
das Verbundprofil (11, 13, 15) aufgrund einer
Bearbeitung, insbesondere einer Oberflächenbearbeitung,
der Metallprofile (7, 9) erwärmt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass
die Oberflächenbearbeitung der Metallprofile (7, 9) ein
Eloxieren oder Pulverbeschichten der Metallprofile
umfasst.
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---|---|---|---|
DE2000163894 DE10063894A1 (de) | 2000-12-21 | 2000-12-21 | Dämmleiste aus einem Kunststoff hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile zu einem Verbundprofil |
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DE10063894A1 true DE10063894A1 (de) | 2002-06-27 |
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Family Applications (1)
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DE2000163894 Withdrawn DE10063894A1 (de) | 2000-12-21 | 2000-12-21 | Dämmleiste aus einem Kunststoff hoher Festigkeit zur gegenseitigen Verbindung zweier Metallprofile zu einem Verbundprofil |
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