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DE10063454B4 - Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts bzw. einer Fläche - Google Patents

Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts bzw. einer Fläche Download PDF

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DE10063454B4 DE2000163454 DE10063454A DE10063454B4 DE 10063454 B4 DE10063454 B4 DE 10063454B4 DE 2000163454 DE2000163454 DE 2000163454 DE 10063454 A DE10063454 A DE 10063454A DE 10063454 B4 DE10063454 B4 DE 10063454B4
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Abstract

Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts oder einer Fläche mittels eines wickelbaren, faltbaren oder raffbaren Behangs (2), der in einer Schließstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig abdeckt und in einer Öffnungsstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig freigibt, wobei der Behang (2) mittels eines daran befestigten Zugmittels (8) von der Öffnungsstellung in die Schließstellung überführbar ist, wobei das Zugmittel (8) eine Vielzahl von Gliedern (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Glieder (9) ausgehend von einer gestreckten Anordnung jeweils nur innerhalb der Ebene des Behangs (2) in seiner Schließstellung zueinander verschwenkbar sind, wobei benachbarte Glieder (9) ausgehend von einer gestreckten Anordnung jeweils nur in demselben Drehsinn zueinander verschwenkbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts bzw. einer Fläche mittels eines wickelbaren, faltbaren oder raffbaren Behangs, der in einer Schließstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig abdeckt und in einer Öffnungsstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig freigibt, wobei der Behang mittels eines daran befestigten Zugmittels von der Öffnungsstellung in die Schließstellung überführbar ist, wobei das Zugmittel eine Vielzahl von Gliedern aufweist.
  • Eine derartige gattungsbildende Vorrichtung ist in der DE 298 18 809 U1 offenbart. Es handelt sich dabei um ein Rollo, insbesondere für Seitenfenster von Kraftfahrzeugen, mit einem aufwickelbaren Behang, einer Wickelwelle zum Aufwickeln des Behangs und einem motorisch betätigten flexiblen Zugorgan, das am freien Ende des Behangs angreift und mit dem der Behang des Rollos ausziehbar ist. Die DE 298 18 809 U1 nennt dabei zwei mögliche Ausführungen von Zugorganen, mit denen die Aufgabe gelöst werden soll, dass das Rollo auch bei Fenstern eingesetzt werden kann, welche von der Rechteckform abweichen, ohne dass bei aufgewickeltem Rollo das Zugorgan störend in einem von dem Fenster zur Verfügung gestellten Sichtfeld liegt. Zum einen schlägt die vorgenannte Schrift daher die Verwendung eines Stahlbandes als Zugorgan vor, welches eine bevorzugte Biegerichtung aufweist, um sich definiert Richtung des Fensterrandabschnitts verformen zu können. Alternativ hierzu wird eine Kette als Zugorgan vorgeschlagen, die jedoch keine bevorzugte Verformungsrichtung aufweisen soll. Daher lässt sich die genannte Kette in der gemäß diesem Stand der Technik vorgeschlagenen Form nur in solchen Fällen einsetzen, in denen die Ruhestellung des Zugorgans lotrecht unterhalb der zwischen Behang und Wickeltrommel gespannten Stellung liegt. Mit der offenbarten Kettentechnik ist es daher lediglich möglich, solche Ausführungen zu realisieren, in denen die Auszugsrichtung des Rollos, d.h. die Richtung der gespannten Kette, in horizontale Richtung verläuft, damit sich die Kette – unter sehr idealisierten Bedingungen – dem Verlauf der unteren Begrenzungslinien des Fensters im Wesentlichen anpassen kann. In der Praxis wird dies jedoch kaum realisierbar sein, da eine Kette ohne bevorzugte Verformungsrichtung sich zunächst in der Mitte zwischen dem Befestigungspunkt am Rollo und der Wickeltrommel absenken und dort die Basislinie des Fensters erreichen wird. Wird, ausgehend von diesem Zustand, weiter Kette abgewickelt so mag sich diese noch in dem der Wickeltrommel zugewandten Bereich der schrägen Seitenkontur anpassen. Sobald dies erfolgt ist, dürfte aber eine weitere Anpassung der Kette im gegenüberliegenden Bereich des Fensters wo die Kette noch gekrümmt ist kaum möglich sein, da die weiter nachgelassene Kette sich im gegenüberliegenden Bereich anhäufen dürfte. Insbesondere Schubkräfte sind nämlich mit einer Kette ohne bevorzugte Auslenkrichtung gerade nicht übertragbar.
  • Eine andere Vorrichtung ist zum Beispiel aus der DE 19815498 A1 bekannt. Die Vorrichtung dient zum Verschließen bzw. Beschatten von insbesondere dreieckigen oder trapezförmigen Flächen, insbesondere Fenstern. Der Behang kann beispielsweise als textiles Gewebe (gerollt oder gefaltet) oder Rollpanzer aus Holz, Kunststoff oder Metall ausgebildet sein oder aus miteinander verbundenen Lamellen aus den vorgenannten Materialien bestehen. So ist der Behang beispielsweise in der Öffnungsstellung auf eine drehbare Welle aufgerollt und bei einer Dreiecksform des Behangs an der freien Spitze mit einem Zugmittel beispielsweise in Form eines Seils oder Gurts verbunden. Das Seil weist zwei getrennte Seilstränge auf, von denen jeder über einen in einer Führungsschiene geführten Schlitten mit einer Umlenkvorrichtung verläuft. Die Führungsschienen erstrecken sich entlang der zwei Dreiecksseiten die von den Enden der Wickelwelle ausgehen. Bei aufgewickeltem Behang und entlastetem Zugmittel werden beide Zugstränge parallel zu der Wickelwelle an die gegenüberliegenden Außenränder der zu überdeckenden Fläche gezogen. Auf diese Weise befindet sich das Zugmittel in der Öffnungsstellung des Behangs nicht innerhalb der abzudeckenden Fläche, was aus ästhetischen Gründen als störend empfunden wird.
  • Als Nachteil dieser bekannten Vorrichtung ist es jedoch anzusehen, daß die Mechanik für das Führungsschienensystem und die Schlitten mit den Umlenkvorrichtungen vergleichsweise kompliziert und daher teuer ist. Auch ist der Aufwand, die bekannte Konstruktion bei einer Anbringung auf der Außenseite eines Fensters wetterfest und windfest zu gestalten, vergleichsweise hoch.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts bzw. einer Fläche vorzuschlagen, bei der das Zugmittel in der Öffnungsstellung des Behangs nicht innerhalb des Öffnungsquerschnitts bzw. der Fläche sichtbar ist, wobei die Vorrichtung einen möglichst einfachen Aufbau ohne eine komplizierte Mechanik besitzen soll.
  • Ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Glieder, ausgehend von einer gestreckten Anordnung, jeweils nur innerhalb der Ebene des Behangs in seiner Schließstellung zueinander verschwenkbar sind, wobei benachbarte Glieder, ausgehend von einer gestreckten Anordnung, jeweils nur in demselben Drehsinn zueinander verschwenkbar sind.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch Entlastung des Zugmittels zunächst der Behang von der Schließstellung in die Öffnungsstellung überführt. Wird das Zugmittel weiter entlastet, nachdem der Behang den Öffnungsquerschnitt bzw. die Fläche bereits vollständig freigegeben hat und seine Endposition erreicht hat, so sammelt sich bei einer fortgesetzten Bewegung des Zugmittels auf den Behang zu ein gewisser Überschuß an, der zu einer Auslenkung des Zugmittels im Vergleich mit dessen gestreckter Anordnung unter einer Zugbelastung führt. Aufgrund der lediglich in eine Richtung möglichen Relativverdrehung benachbarter Zugmittelglieder zueinander, führt die fortgesetzte Förderung von Zugmittel auf den Behang zu, zu einer vorhersehbaren Ausformung auf einer vorbestimmten Seite des Behangs. Die Rückförderung des Zugmittels wird so lange fortgesetzt, bis sich dieses mit seinen Gliedern weitestgehend der Form der Begrenzungslinien des Öffnungsquerschnitts bzw. der Fläche angepaßt hat. In einer vollständig auf den Behang zu geförderten, das heißt Endstellung des Zugmittels, ist dieses somit vollständig außerhalb des eigentlichen Öffnungsquerschnitts bzw. der abzudeckenden Fläche angeordnet und stört daher den ästhetischen Gesamteindruck in keiner Weise.
  • Bei einem vertikal ausgerichteten dreieckigen Fenster mit einem aufgewickelten Behang an dessen horizontal verlaufender Basislinie, befindet sich das Zugmittel zunächst in einer ungefähr vertikalen Ausrichtung oberhalb der Mitte des Behangs, wenn dieser vollständig aufgewickelt ist und somit seine Schließstellung einnimmt. Wird ausgehend von dieser Stellung weiterhin Zugmittel auf den Behang zu gefördert, so knickt das untere Glied in eine vorbestimmte Richtung in eine horizontale Lage aus, wodurch der nach oben verlaufende Zugmit telabschnitt eine leicht schräge Stellung einnimmt. Bei fortwährendem Fördervorgang wächst die Anzahl der waagerecht ausgerichteten und vorzugsweise auf dem abgewickelten Behang gelagerten Glieder fortlaufend, so daß das Zugmittel in seinem nach oben laufenden Abschnitt eine zunehmend schrägere Stellung einnimmt. Der Fördervorgang des Zugmittels wird dann beendet, wenn der Abschnitt der horizontal ausgerichteten Glieder eine Ecke des Dreiecks erreicht, und dort in einer Richtung parallel zu der schräg nach oben verlaufenden Dreiecksseite erhält. Das Zugmittel verläuft somit in seiner Endstellung entlang der Ränder des Dreiecks und ist somit vollständig außerhalb des Öffnungsquerschnitts des Fensters.
  • Weil sich die Glieder der Zugmittels – ausgehend von einer gestreckten Anordnung – jeweils nur innerhalb derselben Ebene zueinander verdrehen können, das heißt, das gesamte Zugmittel stets nur innerhalb einer Ebene verläuft, lassen sich sogar horizontal verlaufende Öffnungsquerschnitte bzw. Flächen mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung versehen. In diesem Fall wird das Zugmittel nämlich in horizontale Richtung auf den in seiner Öffnungsstellung befindlichen Behang zu geschoben. Aufgrund der Konstruktion des Zugmittels ist dieses dabei nur im Bereich des Verbindungspunktes mit dem Behang und einem gegenüberliegenden Führungspunkt am Rand des Öffnungsquerschnitts bzw. der Fläche abgestützt und hängt ansonsten frei im Raum.
  • Insbesondere bei einer horizontalen oder nur leicht geneigten Ausrichtung des Öffnungsquerschnitts bzw. der Fläche ist es vorteilhaft, wenn das Zugmittel in seiner Endstellung, d. h. wenn es vollständig außerhalb oder zumindest unmittelbar am Rand des Öffnungsquerschnitts oder der Fläche angeordnet ist, in vertikale Richtung nach unten von einer Führungseinrichtung, beispielsweise von einer Führungsschiene, unterstützt ist, um eine Durchbiegung des Zugmittels bei lang anhaltender Beibehaltung einer derartigen Stellung zu verhindern.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird vorgeschlagen, daß das Zugmittel eine Kette ist, deren Glieder aus einem Kunststoffmaterial bestehen, wobei an jedes Glied einseitig zwei Gelenkzapfen angeformt sind, die in angepaßte Gelenkbohrungen an Endlaschen eines benachbarten Kettenglieds eingreifen. Derartige, aus Kunststoffgliedern bestehende Ketten lassen sich verhältnismäßig kostengünstig herstellen und eignen sich ins besondere auch für den Einsatz an der Außenseite von Fenstern, da eine Witterungsbeständigkeit relativ einfach realisierbar ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung besteht außerdem darin, daß die Glieder der Kette dadurch manuell voneinander trennbar sind, daß die Gelenkzapfen durch elastische Verformung mit den Gelenkbohrungen außer Eingriff bringbar sind. Hierdurch läßt sich auf einfache Weise eine Anpassung des Zugmittels an die im jeweiligen Anwendungsfall benötigte Länge erzielen, ohne daß ein aufwendiger Werkzeugeinsatz erforderlich ist.
  • Die Erfindung weiter ausgestaltend wird weiter vorgeschlagen, daß in das Zugmittel mittels eines Antriebsrads Zugkräfte einleitbar sind, wobei zwischen dem Antriebsrad und dem Zugmittel ein formschlüssiger Eingriff besteht.
  • Hierdurch läßt sich ein Aufwickeln des Zugmittels vermeiden, woraus Platzvorteile entstehen und dennoch ein Durchrutschen zwischen Antriebsrad und Zugmittel aufgrund des Formschlusses sicher verhindert wird, so daß auch große Kräfte übertragbar sind.
  • Um ein Durchhängen von den Abschnitten des Zugmittels zu vermeiden, die in dessen Endstellung unter einem Winkel zur Horizontalen geneigt verlaufen ist es sinnvoll, daß die Glieder des Zugmittels zumindest in einem Abschnitt in einer gestreckten Stellung eine bogenförmige Bahn beschreiben, die dieselbe Krümmungsrichtung aufweist wie sie das Zugmittel in sämtlichen anderen Stellungen der Glieder zueinander besitzt.
  • Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der geneigt verlaufende Abschnitt des Zugmittels eine vergleichsweise große Länge besitzt und die Gelenkverbindungen der Kettenglieder auch in der gestreckten Anschlagstellung eine gewisse Elastizität aufweist, was insbesondere bei der Verwendung von Kunststoffmaterialien der Fall ist.
  • Eine lineare Ausrichtung des unter einer Neigung frei hängenden Abschnitts des Zugmittels läßt sich erreichen, wenn der Krümmungsradius der bogenförmigen Bahn, ausgehend von einem niedrigen Wert an einem Ende des betreffenden Abschnitts des Zugmittels bis auf ei nen Maximalwert in einem Mittelbereich des Abschnitts ansteigt, um von dort aus wieder auf einen niedrigeren Wert an dem gegenüberliegenden Ende des Abschnitts abzunehmen.
  • Aus ästhetischen Gründen ist es zu bevorzugen, daß das Zugmittel in der Schließstellung des Behangs mit seinem freien Ende unsichtbar abgedeckt ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu sehen, daß das Zugmittel in einer Hohlkammer eines Führungsprofils untergebracht ist, das eine seitlich offene Nut aufweist, in die Randstreifen des Behangs in der Schließstellung, sowie das aus der gestreckten Stellung ausgelenkte Zugmittel in dessen Endstellung, d. h. außerhalb des Öffnungsquerschnitts bzw. der abzudeckenden Fläche eingreifen.
  • Vorzugsweise wird das Zugmittel, ausgehend von einem Befestigungspunkt an dem Behang, zunächst mittels einer außerhalb des Öffnungsquerschnitts oder der Fläche angeordneten Umlenkeinrichtung umgelenkt und anschließend mittels einer Antriebseinrichtung gefördert. So ist beispielsweise bei dreiecksförmigen Fenstern in der Spitze eine Umlenkung, beispielsweise mit Hilfe eines frei drehbaren Kettenrades oder mit Hilfe einer Umlenkkufe möglich, um das Zugmittel parallel zu einer Seitenkante des Dreiecks zu dessen Basis zurückzuführen, wo beispielsweise im Bereich einer die Basisseite begrenzenden Ecke eine weitere Umlenkung mittels eines motorisch oder manuell angetriebenen Kettenrades erfolgen kann.
  • Aus Kostengründen sowie aufgrund des geringen Platzbedarfs wird schließlich noch vorgeschlagen, das Zugmittel mit Hilfe eines Getriebe-Blockmotors zu fördern. Derartige Blockmotoren lassen sich insbesondere im Vergleich mit Rohrmotoren, wie sie in hohlen Wickelwellen einsetzbar sind, einfacher montieren und bieten eine größere Freiheit bei ihrer Anordnung. Alternativ hierzu kann die Betätigung der Vorrichtung aber auch manuell, z. B. mittels einer Kurbelstange, erfolgen. Die Vorrichtung kann an der Innenseite oder der Außenseite der zu verschließenden Öffnung angeordnet werden und eignet sich für Öffnungen verschiedenster Querschnitte, insbesondere solche (dreieckig, trapezförmig, (halb)rund, oval), wo das Zugmittel in der Öffnungsstellung des Behangs in dem Querschnitt sichtbar wäre, weil der Hauptzugpunkt an dem Behang nicht an einer Ecke angeordnet werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels einer Beschattungsvorrichtung, die in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt
  • 1 ein dreieckiges Fenster mit einem Behang; in der Schließstellung;
  • 2 wie 1, jedoch mit dem Behang in einer Zwischenstellung;
  • 3 wie 1, jedoch mit dem Behang in der Öffnungsstellung und dem Zugmittel in einer gestreckten Anordnung;
  • 4 wie 3, jedoch mit dem Zugmittel in einer teilweise ausgelenkten Stellung;
  • 5 wie 3, jedoch mit dem Zugmittel in einer ausgelenkten Endstellung;
  • 6 eine vergrößerte Ansicht einer Antriebseinrichtung im Bereich der Spitze des Dreiecks und
  • 7 einen Querschnitt durch ein vor das Fenster gesetztes Führungsprofil zur Führung des Behangs und des Zugmittels.
  • Die 1 bis 5 zeigen in schematischer Darstellung ein dreiecksförmiges Fenster 1, das mit einem in seiner Form an den Öffnungsquerschnitt des Fensters angepaßten Behang 2, der in 1 in seiner Schließstellung dargestellt ist, vollständig abgedeckt ist und somit beispielsweise tagsüber Schutz gegen Sonneneinstrahlung und nachts Schutz gegen Beleuchtungseinwirkung von außen bietet. Der Behang 2 ist auf der Außenseite des Fensters 1 angeordnet. Ohne weiteres ist es jedoch auch möglich, den Behang auf der Innenseite anzuordnen, falls eine Beständigkeit des Behangs 2 und der gesamten Verstellmechanik gegen Witterungseinflüsse nicht erreicht werden kann oder soll.
  • Der Behang ist an dem seiner Spitze 3 gegenüberliegenden Ende auf einer Wickelwelle 4 befestigt, die parallel zu einer Basisseite 5 des Fensters 1 ausgerichtet ist und mittels zwei nicht näher dargestellten Lagerzapfen beidseitig gelagert ist.
  • An der Spitze 3 des Behangs 2 ist – wie sich insbesondere auch der 6 entnehmen läßt – ein aus Kunststoffmaterial bestehendes Endprofil 6 befestigt, an dem ein Endglied 7 eines Zugmittels 8 befestigt ist, das aus einer Vielzahl von gelenkig miteinander verbundenen Gliedern 9 besteht. Das Zugmittel ist über ein Antriebsrad 10 einer im übrigen nicht näher dargestellten Antriebseinrichtung in Form eines Getriebe-Blockmotors geführt und wird durch das Antriebsrad von einer vertikalen Ausrichtung in eine Ausrichtung parallel zu der rechten geneigten Dreiecksseite 11 umgelenkt.
  • Innerhalb der Wickelwelle 4 ist eine Spiralfeder angeordnet, die bestrebt ist, den Behang 2 auf die Wickelwelle 4 aufzuwickeln. In der in den 1 und 6 gezeigten Schließstellung des Behangs 2 steht der Abschnitt des Zugmittels 8 zwischen dem Endprofil 6 des Behangs und dem Antriebsrad 10 somit unter Spannung, wobei beim Aufwickeln des Behangs 2 durch das Bremsmoment der stillstehenden Antriebseinrichtung verhindert wird, das angesichts der großen Untersetzung zwischen Antriebsmotor und Antriebsrad 10 hinreichend groß ist.
  • Soll der Behang 2 aufgerollt werden, so wird durch Einschalten der Antriebseinrichtung das Antriebsrad 10 entgegen dem Uhrzeigersinn in Rotation versetzt, so daß das Zugmittel 8 auf das Endprofil 6 des Behangs zu gefördert wird, so daß dieser sich durch die Federvorspannung der Wickelwelle 4 aufwickelt.
  • 2 zeigt eine Zwischenstellung, in der der Behang 2 bereits um einen gewissen Teil aufgewickelt wurde. Auch in dieser Stellung befindet sich der zwischen dem Antriebsrad 10 und dem Endprofil 6 befindliche Abschnitt des Zugmittels 8 unter Spannung.
  • 3 zeigt den Behang 2 in der Öffnungsstellung, in der dieser vollständig auf der Wickelwelle 4 aufgewickelt ist. Die Wickelwelle 4 erreicht dabei eine Endanschlagstellung in der sich das Endprofil 6 des Behangs 2 nicht weiter nach unten bewegen kann. Wird ausgehend von dieser Anschlagstellung der Wickelwelle 4, weiteres Zugmittel 8 auf den Behang 2 zu gefördert, so geht die Vorspannung in diesem Abschnitt des Zugmittels 8 verloren.
  • 4 zeigt eine Stellung des Zugmittels 8 in der dieses durch weitere Förderung auf den aufgewickelten Behang zu seitlich nach links ausgelenkt worden ist. Diese kontrollierte Aus lenkung rührt daher, weil die Glieder 9 ausgehend von einer gestreckten Anordnung zum einen jeweils nur innerhalb derselben Ebene, d. h. der Ebene des abgewickelten Behangs, zueinander verdrehbar sind und andererseits ausgehend von der gestreckten Stellung jeweils nur in demselben Drehsinn zu einander verdrehbar sind. Die überschüssige Länge des Zugmittels 8, die über die Entfernung des Endprofils 6 in der Schließstellung des Behangs 2 von dem Antriebsrad 10 hinausgeht, wird daher in eine horizontale Anordnung eines Zugmittelabschnitts umgewandelt, von dessen linken Endpunkt eine geradlinige Verbindungslinie zu dem Antriebsrad 10 ausgeht. Mit fortschreitender Förderung des Zugmittels 10 verlagert sich der Umlenkpunkt 12 des Zugmittels 8 in Richtung des Pfeils 13 zunehmend, bis er den unteren linken Eckpunkt 14 des Fensters 1 erreicht hat. Diese Endstellung des Zugmittels 8 ist in 5 dargestellt. Aus dieser Figur ist auch ersichtlich daß sich das Zugmittel 8 in dieser Stellung außerhalb des Öffnungsquerschnitts des Fensters 1 befindet und somit den ästhetischen Eindruck nicht zu beeinträchtigen vermag.
  • Soll der Behang 2 ausgehend von der in 5 dargestellten Anordnung wieder in die Schließstellung überführt werden, so wird das Zugmittel durch umgekehrte Drehrichtung des Antriebsrades 10 wieder von dem Behang 2 weg gefördert, so daß sich der Umlenkpunkt 14 mit zunehmender Verkürzung auf das Endprofil 6 zu bewegt bis das Zugmittel 8 eine gradlinige eine gestreckte Verbindung zwischen dem Antriebsrad 10 und dem Endprofil 6 bildet. Bei weiterer Verkürzung des Zugmittels 8 wird der Behang 2 sodann zunehmend abgewickelt.
  • Den 1 bis 5 läßt sich des weiteren noch entnehmen, daß das Zugmittel 8 im Anschluß an das Antriebsrad 10 innerhalb einer Hohlkammer 15 eines vor das Fenster 1 vorgesetzten Führungsprofils 16 geführt wird. In der in 5 dargestellten Endstellung des Zugmittels 8 befindet sich lediglich noch ein kurzer Abschnitt 17 in Form eines freien Endes auf der dem Endprofil 6 abgewandten Seite des Antriebsrades 10. Hingegen muß in der in 1 gezeigten Schließstellung des Behangs 2 die gesamte Länge des Zugmittels, die sich in der Öffnungsstellung des Behangs 2 zwischen dem Antriebsrad 10 und dem Endprofil 6 befindet, innerhalb der Hohlkammer 15 des Führungsprofils 16 sowie einer weiteren parallel zu der Basisseite 5 unterhalb der Wickelwelle 4 verlaufenden Hohlkammer untergebracht werden. Im Bereich des rechten unteren Eckpunkts 18 des Dreiecks wird eine sichere Umlenkung des ankommenden freien Endes des Zugmittels 8 durch geeignete Umlenkeinrichtungen, beispielsweise in Form von abgerundeten Schienenstücken, erreicht.
  • 7 zeigt einen Querschnitt durch das Führungsprofil 16, das an einem Blendrahmen 19 des Fensters 1 befestigt ist. Das Führungsprofil 16 weist einen senkrecht zur Ebene des Fensters 1 verlaufenden Schenkel 20 und einen parallel zur Ebene des Fensters 1 verlaufenden Schenkel 21 auf. Letzterer ist mit einer seitlich offenen Nut 22 versehen, in die der Behang 2 mit Randstreifen in seiner Schließstellung eingreift. Außerdem besitzt der Schenkel 21 eine im Querschnitt rechteckförmige Hohlkammer 15, durch die das Zugmittel 8 verläuft.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Verschließen und/oder Beschatten eines Öffnungsquerschnitts oder einer Fläche mittels eines wickelbaren, faltbaren oder raffbaren Behangs (2), der in einer Schließstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig abdeckt und in einer Öffnungsstellung den Öffnungsquerschnitt oder die Fläche im wesentlichen vollständig freigibt, wobei der Behang (2) mittels eines daran befestigten Zugmittels (8) von der Öffnungsstellung in die Schließstellung überführbar ist, wobei das Zugmittel (8) eine Vielzahl von Gliedern (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Glieder (9) ausgehend von einer gestreckten Anordnung jeweils nur innerhalb der Ebene des Behangs (2) in seiner Schließstellung zueinander verschwenkbar sind, wobei benachbarte Glieder (9) ausgehend von einer gestreckten Anordnung jeweils nur in demselben Drehsinn zueinander verschwenkbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (8) eine Kette ist, deren Glieder (9) aus Kunststoffmaterial bestehen, wobei an jedes Glied (9) einseitig zwei Gelenkzapfen angeformt sind, die in angepaßte Gelenkbohrungen an Endlaschen eines benachbarten Gliedes (9) eingreifen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet daß die Glieder (9) der Kette dadurch manuell voneinander trennbar sind, daß die Gelenkzapfen durch elastische Verformung mit den Gelenkbohrungen außer Eingriff bringbar sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in das Zugmittel (8) mittels eines Antriebsrads (10) Zugkräfte einleitbar sind, wobei zwischen dem Antriebsrad (10) und dem Zugmittel (8) ein formschlüssiger Eingriff besteht.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Glieder (9) des Zugmittels (8) zumindest in einem Abschnitt in einer gestreckten Anordnung eine bogenförmige Bahn beschreiben, die dieselbe Krümmungsrichtung aufweist, wie sie das Zugmittel (8) in sämtlichen anderen Stellungen der Glieder (9) zueinander besitzt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der bogenförmigen Bahn ausgehend von einem niedrigen Wert an einem Ende des betreffenden Abschnitts des Zugmittels bis auf einen Maximalwert in einem Mittelbereich des Abschnitts ansteigt, um von dort aus wieder bis auf einen niedrigeren Wert an dem gegenüberliegenden Abschnitt des Zugmittels abzunehmen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (8) in der Schließstellung des Behangs (2) mit seinem diesem zugewandten freien Ende unsichtbar abgedeckt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (8) in einer Hohlkammer (15) eines Führungsprofils (16) untergebracht ist, das eine seitlich offene Nut (23) aufweist, in die Randstreifen des Behangs (2) in der Schließstellung eingreifen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (8), ausgehend von einem Befestigungspunkt an dem Behang (2) zunächst mittels einer außerhalb des Öffnungsquerschnitts oder der Fläche angeordneten Umlenkeinrichtung umlenkbar und anschließend mittels einer Antriebseinrichtung förderbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (8) mit Hilfe eines Getriebe-Blockmotors förderbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE4244757A1 (de) * 1992-12-07 1994-06-09 Baumeister & Ostler Gmbh Co Sonnenschutzrollo für Kraftfahrzeuge
DE19815498A1 (de) * 1998-04-07 1999-10-14 Stefan Leisten Führungsschienensystem für die Verschließung und Beschattung von dreieckigen und trapezförmigen Flächen
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