DE10061893A1 - Gehäuse zur Aufnahme eines Messgerätes - Google Patents
Gehäuse zur Aufnahme eines MessgerätesInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme eines Messgerätes mit mindestens zwei über eine Befestigungsvorrichtung formschlüssig miteinander verbindbaren Gehäuseteilen, wobei mindestens ein Gehäuseteil ein zumindest teiltransparentes Sichtfenster aufweist, wobei eine Einschubvorrichtung vorgesehen ist, die einen in dem Gehäuse vorgesehenen Öffnungsspalt sowie eine Einschubtasche zur Aufnahme eines Etikettes aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme eines Messge
rätes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dass heißt ein
Gehäuse zur Aufnahme eines Messgerätes mit mindestens zwei
über eine Befestigungsvorrichtung formschlüssig miteinander
verbindbaren Gehäuseteilen, wobei mindestens eine Gehäuseteil
ein zumindest teiltransparentes Sichtfenster aufweist.
Derartige Messgeräte sind in mannigfaltigen Ausführungsformen
zur Messung unterschiedlicher Messgrößen, beispielsweise Tem
peratur, Feuchtigkeit, pH-Wert, Strom und Spannung, allgemein
bekannt und bedürfen daher keiner weiteren Erläuterung.
Zum Schutz gegen äußere Einflüsse, zum Beispiel gegen Feuch
tigkeit, Stöße, Schmutz oder Staub, bakterieller Verunreini
gung, sind die genannten Messgeräte typischerweise mit einem
nach außen hin dichten Gehäuse versehen oder in einem solchen
eingebettet. Die Gehäuse können zweiteilig derart ausgebildet
sein, dass sie im geschlossenen Zustand formschlüssig anein
ander anliegen und das Messgerät in Ihrem Inneren nach außen
hin dichtend aufnehmen. Solche Gehäuse sind zumeist univer
sell verwendbar und eignen sich zur Aufnahme verschiedenster
Messgeräte, also solcher Messgeräte mit unterschiedlichen
Messbereichen oder unterschiedlichen Messgrößen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer professionellen
Konfigurationsbezeichnung für das soeben beschriebene "Bau
kastensystem" eines in dem Gehäuse angeordneten Messgerätes,
da eben dieses Baukastensystem eine Vielzahl unterschiedlich
konfigurierte Messgeräte, die in demselben Gehäuse angeordnet
werden können, ermöglicht. Da die unterschiedlich konfigu
rierten Messgeräte häufig so speziell auf deren Messaufgabe
zugeschnitten sind und daher nicht verwechselt werden dürfen,
ist eine verlässliche Etikettierung dieser Messgeräte
erforderlich.
Zu diesem Zweck werden die Messgeräte typischerweise mit au
ßen am Gehäuse angebrachten Aufklebern versehen, die die
wichtigsten variablen Daten des Messgerätes anzeigen. Proble
matisch an derartigen Aufklebern ist, dass diese denselben
äußeren Einflüssen des Gehäuses unterworfen und mit der Zeit
verschmutzen können oder durch Feuchtigkeitseinfluss sich vom
Gehäuse lösen. Werden hingegen wasserresistente Aufkleber
verwendet, lassen diese sich bei einem Wechsel des Messgerä
tes nicht bzw. nur sehr aufwendig vom Gehäuse ablösen.
Um derlei nachteilige Effekte zu vermeiden werden die Aufkle
ber häufig an der Innenseite des Gehäuses oder am Messgerät
selbst derart angebracht, dass sie bzw. die auf dem Aufkleber
enthaltenen Daten des Messgerätes über ein Sichtfenster von
außen sichtbar sind. Wurde bei solchen Messgeräten die Eti
kettierung vergessen, kann dies nur durch nochmaliges Öffnen
des Gehäuses behoben werden, wofür ein zusätzlicher Zeit- und
Arbeitsaufwand erforderlich ist. Solche zusätzlichen Öff
nungs- und Schließvorgänge beanspruchen darüber hinaus uner
wünschterweise zwischen den Gehäuseteilen vorhandene Dichtun
gen. Problematisch ist diese Form der Etikettierung auch des
halb, da die Beschriftung während eines Messvorganges nicht
ausgetauscht werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine flexiblere Etikettierung für ein in einem Gehäuse einge
bettetes Messgerät bereitzustellen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Gehäuse mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, dass heißt ein gattungsge
mäßes Gehäuse zur Aufnahme eines Messgeräts, das dadurch ge
kennzeichnet ist, dass eine Einschubvorrichtung vorgesehen
ist, die einen in dem Gehäuse vorgesehenen Öffnungsspalt sowie
eine Einschubtasche zur Aufnahme eines Etikettes auf
weist.
Die Erfindung basiert auf der Idee, eine Eintasche zur Auf
nahme eines Etikettes im Inneren eines Gehäuses bereitzustel
len. Etiketten können dann jederzeit, das heißt auch während
eines Messvorganges, in eine eigens dafür vorgesehene Ein
schubtasche im Inneren des Gehäuses eingefügt werden oder
hieraus entnommen werden, wobei es nicht erforderlich ist,
die beiden Gehäuseteile voneinander zu trennen. Das in dem
Gehäuse angeordnete Messgerät bleibt also trotz einer Entnah
me bzw. einer Bestückung mit einem Etikett weitestgehend ge
schützt im Gehäuses eingebettet. Der Bestückungs- bzw. Ent
nahmevorgang eines Etikettes kann beliebig häufig vorgenommen
werden, ohne dass die Qualität des Etikettes bzw. der jewei
ligen Gehäuseteile Schaden nimmt. Auf diese Weise wird eine
größtmögliche Flexibilität bei der Beschriftung eines in ei
nem Gehäuse eingebettetem Messgerätes bereitgestellt.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Gehäuse eine
als Bajonett-Verschluss ausgebildete Befestigungsvorrichtung
auf, über die die beiden Gehäuseteile miteinander verbindbar
sind. Denkbar wäre hier jedoch auch jede andere Befestigungs
vorrichtung, beispielsweise ein Scharnier zwischen den beiden
Gehäuseteilen, welche die über einen Riegel befestigt werden.
Die Befestigungsvorrichtung weist vorteilhafterweise ein Nut
und einen Steg auf, die im geschlossenen Zustand des Gehäuses
ineinander eingreifen und auf diese Weise die beiden Gehäuse
teile miteinander verbinden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Befestigungsvorrich
tung zusätzlich eine erste Dichtlippe aufweist über die die
beiden Gehäuseteile wasserdicht, luftdicht oder staubundurch
lässig abgedichtet werden. Diese an der Nut angebrachte
Dichtlippe steht derart von der Nut ab, dass sie beim Zusam
menfügen der beiden Gehäuseteile in den gegenüberliegenden
Steg in abdichtender Weise eingreift. Denkbar wäre natürlich
auch eine umgekehrte Konfiguration, bei der die Dichtlippe an
dem Steg angebracht ist, oder eine Konfiguration, bei der so
wohl Nut als auch Steg eine Dichtlippe aufweist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn auch im Bereich des Öff
nungsspaltes eine Dichtlippe vorgesehen ist, die das Gehäuse
auch im Bereich des Öffnungsspalts nach außen hin abdichtet.
In einer vorteilhaften Weiterbildung weisen diejenigen Berei
che der Gehäuseteile, in denen die Dichtlippen eingreifen,
jeweils mindestens eine Vertiefung auf. Beim Schließen der
beiden Gehäuseteile kann eine Dichtlippe in die jeweilige
Vertiefung eingreifen und sich dort zusätzlich ausdehnen, wo
durch die Dichtkraft erhöht wird.
Die Dichtlippen sind vorteilhafterweise keilförmig, rippen
förmig, noppenförmig oder spitz ausgebildet, jedoch wären
auch andere Formen der Dichtlippen denkbar.
Das Gehäuse weist zweckmäßigerweise zumindest eine Einrast
vorrichtung auf, über die die beiden Gehäuseteile in einer
fest vorgegebenen Einrastposition gegeneinander fixierbar
sind. Auf besonders einfache Art und Weise lässt sich diese
Einrastvorrichtung als eine in einer Nut des jeweils anderen
Gehäuseteils eingreifender Kipphebel ausführen.
Die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung weist typischerweise
eine seitliche Führungsleiste auf, die das Etikett innerhalb
der Einschubtasche seitlich fixiert und darüberhinaus der
Führung des Etikettes beim Einführen in die Einschubtasche
dient. Zusätzlich oder alternativ kann die Einschubvorrich
tung einen Puffer enthalten, der eine Endposition des Etiket
tes innerhalb der Einschubtasche festlegt. Besonders vorteil
haft ist es, wenn die Einschubvorrichtung ebenfalls eine Ein
rastvorrichtung aufweist, die einrastet, wenn das Etikett
beim Einfügen in die Einschubtasche eine Endposition erreicht
hat.
Vorteilhafterweise ist zumindest eine Einrasterkennungsvor
richtung vorgesehen, die erkennt und anzeigt, ob eine oder
beide Einrastvorrichtungen eingerastet sind, die also an
zeigt, ob der Kipphebel verriegelt ist bzw. das Etikett in
der Einschubtasche eingerastet ist.
Typischerweise besteht zumindest ein Gehäuseteil zumindest
zum Teil aus einem stoßabsorbierenden, im wesentlichen elas
tischen Werkstoff. Ein derartiger Werkstoff kann beispiels
weise als gummiartiger Kunststoff ausgebildet sein. Vorteil
hafterweise ist also mindestens ein Gehäuseteil zumindest zum
Teil aus einem Werkstoff aus TPU, TPE oder PVC gefertigt. Je
doch wären hier auch andere Werkstoffe denkbar, insbesondere
solche, die eine ähnlich gute stoßabsorbierende und abdich
tende Wirkung wie die genannten Werkstoffe aufzeigen.
Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn zumindest ein Ge
häuseteil vollständig aus einem transparenten oder teiltrans
parenten Werkstoff besteht. Der besondere Vorteil bei Verwen
dung solcher transparenter bzw. zumindest teilweise transpa
renter Werkstoffe besteht darin, dass Symbole, Buchstaben,
Ziffern und dergleichen im Anzeigenfeld sowie auf den Tasten
des Messgerätes und darüberhinaus solche Bezeichnungen, die
direkt auf dem Messgerät aufgedruckt sind, wie z. B. Her
stellerbezeichnungen, durch das Gehäuse hindurch von außen
sichtbar sind. In diesem Fall kann auf ein eigens in einem
Gehäuseteil vorgesehenes Sichtfenster verzichtet werden, da
die Funktion eben dieses Sichtfenster durch das jeweilige Ge
häuseteil selbst ausgeführt wird.
Typischerweise ist jeweils ein Gehäuseteil als Grundkörper zu
Aufnahme eines Messgerätes ausgebildet, während das jeweils
andere Gehäuseteil als Schutzabdeckung eben dieses Messgerä
tes dient. Durch diese Schutzbabdeckung lassen sich insbeson
dere stoßempfindliche Teile des Messgerätes, wie z. B. die
Tastatur, das Display oder auch eine ggf. freie Platine,
schützen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung sind den Unteransprüchen und der Beschreibung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung entnehmbar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren der
Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt dabei:
Fig. 1 die Gesamtdarstellung eines erfindungsgemäßen,
zweiteilig ausgebildeten Gehäuses zur Aufnahme eines
Messgerätes;
Fig. 2 eine Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen
Gehäuses;
Fig. 3 einen Ausschnitt der Einschubvorrichtung im Längs
schnitt;
Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt des Öffnungsbereiches
der Einschubvorrichtung.
In den nachfolgenden Figuren sind - sofern nichts anderes an
gegeben ist - gleiche oder funktionsgleiche Elemente und Tei
le mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet worden.
Fig. 1 zeigt die Gesamtdarstellung eines erfindungsgemäßen
Gehäuses zur Aufnahme eines Messgerätes.
In Fig. 1 ist mit 1 das Gehäuse bezeichnet. Das Gehäuse 1
ist zweistückig ausgebildet, das heißt es weist ein erstes
Gehäuseteil 2 und ein zweites Gehäuseteil 3 auf. Die beiden
Gehäuseteile 2, 3 sind über eine Befestigungsvorrichtung 4,
deren Aufbau und Funktionsweise anhand der nachfolgenden Fi
guren noch ausführlich beschrieben wird, miteinander formschlüssig
derart verbunden, dass die beiden Gehäuseteile 2, 3
im geschlossenen Zustand zur Aufnahme eines in Fig. 1 nicht
sichtbaren Messgerätes dienen. Die Befestigungsvorrichtung 4
weist eine als Kipphebel ausgebildete Einrastvorrichtung 5
auf, über die die beiden Gehäuseteile 2, 3 im geschlossenen
Zustand gegeneinander fixierbar sind, so dass sie sich nicht
gegeneinander verschieben oder lösen lassen. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist das erste Gehäuseteil 2 als Grundkör
per ausgebildet in dem sich das Messgerät einbetten lässt.
Alternativ könnte das erste Gehäuseteil 2 auch Bestandteil
des Gehäuses des Messgerätes selbst sein. Das als stoßun
empfindliche Schutzabdeckung bzw. Deckel ausgebildete zweite
Gehäuseteil 3 dient dem Schutz der stoßempfindlichen Teile
des Messgerätes. Alternativ oder zusätzlich könnte auch das
erste Gehäuseteil 2 diese Schutzabdeckfunktion erfüllen.
Erfindungsgemäß weist das Gehäuse 1 einen Öffnungsspalt 6 als
Teil einer nicht vollständig in Fig. 1 dargestellten Ein
schubvorrichtung auf. Über den Öffnungsspalt 6 ist ein Eti
kett, beispielsweise eine Papier-, Pappe-, Plastikkarte oder
dergleichen, in Einschubrichtung X in eine eigens dafür vor
gesehene Einschubtasche derart positionierbar, dass dieses
Etikett über ein Sichtfenster 7, welches im zweiten Gehäuse
teil 3 vorgesehen ist, von außen sichtbar ist.
Die in Fig. 1 nicht dargestellten Bedien- und Anzeige-
Elemente, beispielsweise Tasten und ein Display, sind in
Fig. 1 über das erste Gehäuseteil 2 von der nach unten zeigen
den Oberfläche her erreichbar. Alternativ wäre selbstver
ständlich auch denkbar, dass diese Bedien- und Anzeige-
Elemente von dem zweiten Gehäuseteil 3 her zu bedienen sind.
Fig. 2 zeigt eine Querschnittsdarstellung, die das erfin
dungsgemäße Gehäuse 1 anhand einer Querschnittsfläche auf der
Höhe des Kipphebels 5 darstellt.
Das erste Gehäuseteil 2 weist eine Aufnahmevorrichtung 10 zur
Aufnahme einer Platine 11 auf. Die Platine 11 kann über ent
sprechende kontaktempfindliche Verbindungen mit einer in
Fig. 2 nicht dargestellten Tastatur sowie über elektrische
Verbindungen mit einem Anzeigenfeld gekoppelt sein. Im vor
liegenden Fall ist das erste Gehäuse 2 als Gehäuse des Mess
gerätes selbst ausgebildet. Das Messgerät wurde in Fig. 2
nicht vollständig dargestellt, sondern wurde lediglich durch
die Platine 11 angedeutet.
Die Befestigungsvorrichtung 4 weist eine im zweiten Gehäuse
teil 3 vorgesehene Nut 12 sowie eine im ersten Gehäuseteil 2
vorgesehenen Steg 13 auf. Der Steg 13 greift dabei mit seinem
nach innen gerichteten offenen Ende in die U-förmig bzw.
rechteckförmig ausgeformte Nut 12 ein. Die Nut 12 und der
Steg 13 dienen somit quasi als Führungsschienen der beiden
Gehäuseteile 2, 3 bei einem Öffnungs- bzw. Schließvorgang. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Nut 12 und der Steg
13 der Befestigungsvorrichtung 4 als Bajonett-Verschluss rea
lisiert, der es erlaubt, bei einem Öffnungs- bzw. Schließvor
gang die beiden Gehäuseteile 2, 3 lediglich mehr oder weniger
geringfügig gegeneinander zu verschieben. Besonders vorteil
haft ist es, wenn der Steg 13 ebenfalls zumindest teilweise
nutförmig ausgebildet ist und eine Auflagefläche 13' für die
in den Steg 13 eingreifende Nut 12 aufweist, welche somit als
Anschlag für die Nut 12 fungiert.
Zur Erhöhung der Dichtwirkung ist eine Dichtlippe 14 vorgese
hen, die an dem zweiten Gehäuseteil 3, insbesondere an der
Nut 12, angebracht ist und die in engem Berührungskontakt mit
der Nut 12 sowie dem Steg 13 im Bereich Verbindung zwischen
Nut 12 und Steg 13 steht.
Fig. 2 zeigt ferner den Querschnitt des Kipphebels 5. Der
Kipphebel 5 weist einen gerippten Tastenbereich 15 und darun
ter angeordneter Feder 16 auf, über die der Kipphebel 5 in
die Richtung Y um eine Lagerung 17 bewegbar ist. Der Kipphebel
5 weist an seinem, der gerippten Taste 15 entgegengesetz
tem Ende einen Einrastkopf 18 auf, der im eingerastetem Zu
stand in eine eigens dafür vorgesehene Einrastnut 19 im zwei
ten Gehäuseteil 3 festgelegt ist. Bei einer Tastenbewegung in
Richtung Y erfährt der Einrastkopf gleichermaßen eine Bewe
gung in Richtung Y', wodurch sich der Einrastkopf 18 aus der
Einrastnut 19 löst und somit das zweite Gehäuseteil 3 vom
ersten Gehäuseteil 2 freigibt. Die beiden Gehäuseteile 2, 3
lassen sich dann über ein entsprechendes Verschieben des Ba
jonett-Verschlusses voneinander lösen.
Fig. 2 zeigt in Verbindung mit dem Längsschnitt in Fig. 3
die Einschubvorrichtung. Die Einschubvorrichtung weist eine
Einschubtasche 20 auf, die nach oben hin durch das Sichtfens
ter 7 und nach unten hin durch ein Auflageteil 21, welches
sich über die gesamte Breite des ersten Gehäuseteils 2 er
streckt, festgelegt ist. Die seitlichen Begrenzungen der Ein
schubtasche 20 werden durch im wesentlichen horizontale Wände
des zweiten Gehäuseteils 3 gebildet, an denen zusätzlich Füh
rungsleisten 22 zur seitlichen Fixierung des Etikettes in der
Einschubtasche vorgesehen sind. Die Einschubvorrichtung weist
ferner mehrere Puffer 23 zur Festlegung einer Endposition des
Etikettes in der Einschubtasche 20 auf. Die Puffer 23, die
zapfenförmig von dem ersten Gehäuseteil 2 nach oben ragen,
weisen vorteilhafterweise ebenfalls eine Einrastvorrichtung
auf. Über die Führungsleisten 22, die Puffer 23 und die Ein
rastvorrichtung lässt sich das Etikett innerhalb der Ein
schubtasche 20 fixieren, so dass es nicht verrutschen kann.
Fig. 4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt einer Seitendar
stellung des Öffnungsbereiches der Einschubvorrichtung. Fig.
4 zeigt, dass im Öffnungsbereich des Gehäuses eine weitere
Dichtlippe 24 an dem zweiten Gehäuseteil 3 befestigt ist.
Diese weitere Dichtlippe 24 ist in abdeckender Weise vor dem
Öffnungsspalt 6 angeordnet und dient dem Zweck, das Gehäuse 1
auch im Bereich des Öffnungsspaltes 6 abzudichten. Die weite
re Dichtlippe 24 ist derart ausgestaltet, dass beim Bestücken
des Gehäuses mit einem Etikett in Richtung Y bzw. bei der
Entnahme des Etikettes aus dem Gehäuse die Dichtlippe 24 sich
elastisch verformen lässt und damit eine Bestückung bzw. Ent
nahme des Etikettes ermöglicht. Ansonsten liegt jedoch die
Dichtlippe 24 dicht an dem in Fig. 4 nicht dargestellten
ersten Gehäuseteil 2 an und dichtet somit den Öffnungsspalt 6
des Gehäuses 1 nach außen hin ab. Typischerweise ist eine in
Fig. 4 ebenfalls nicht dargestellte Vertiefung 4 in dem den
zweiten Gehäuseteil gegenüberliegenden ersten Gehäuseteil 2
vorgesehen, in die sich die Dichtlippe 24 eingraben kann und
damit die Dichtwirkung erhöht. Eine derartige Vertiefung kann
vorteilhafterweise ebenfalls zwischen der ersten Dichtlippe,
die zum Abdichten von Steg und Nut dient, in dem ersten Ge
häuseteil 2 vorgesehen sein.
Die Erfindung eignet sich insbesondere bei allen Gehäusen zur
Aufnahme von Messgeräten. Jedoch sei die Erfindung nicht aus
schließlich auf solche Gehäuse beschränkt, sondern kann im
Rahmen der Erfindung auf Gehäuse zur Aufnahme beliebiger Ge
räte, beispielsweise mechanische, sonstige elektrische. Gerä
te, die aus Gründen eines besseren Stoßschutzes, Temperatur
schutzes, Feuchtigkeitsschutzes und dergleichen in einem Ge
häuse angeordnet sind, erweitert werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Ver
wendung einer Einschubvorrichtung mit Einschubtasche zur Auf
nahme eines Etikettes auf sehr einfache, jedoch nicht desto
trotz sehr effektive Weise eine flexible Konfigurationsbe
zeichnung von in Gehäuse angeordneten Messgeräten realisiert
werden kann, ohne dass die Nachteile von bekannten, gattungs
gemäßen mehrteiligen Gehäusen in Kauf genommen werden müssen.
Die Erfindung sei nicht ausschließlich auf das Ausführungs
beispiel der Fig. 1 bis 4 beschränkt. Vielmehr lässt sich
die vorliegende Erfindung im Rahmen des fachmännischen Han
delns und Wissens in geeigneter Weise in mannigfaltigen Aus
führungsformen und Abwandlungen realisieren.
1
Gehäuse
2
erstes Gehäuseteil
3
zweites Gehäuseteil
4
Befestigungsvorrichtung
5
erste Einrastvorrichtung, Kipphebel
6
Öffnungsspalt
7
Sichtfester
10
Aufnahmevorrichtung
11
Platine
12
Nut
13
Steg
13
' Auflagefläche des Steges
14
erste Dichtlippe
15
gerippte Taste
16
Feder
17
Lagerung
18
Einrastkopf
19
Einrastnut
20
Einschubtasche
21
Auflageteil
22
Führungsleiste
23
Puffer
24
weitere/zweite Dichtlippe
X Einschubrichtung
Y, Y' Kipprichtung
X Einschubrichtung
Y, Y' Kipprichtung
Claims (15)
1. Gehäuse zur Aufnahme eines Messgerät mit mindestens zwei
über eine Befestigungsvorrichtung (4) formschlüssig miteinan
der verbindbaren Gehäuseteilen (2, 3), wobei mindestens ein
Gehäuseteil (2, 3) ein zumindest teiltransparentes Sichtfes
ter (7) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Einschubvorrichtung (6, 20, 21, 22, 23) vorgesehen
ist, die einen in dem Gehäuse (1) vorgesehenen Öffnungsspalt
(6) sowie eine Einschubtasche (20) zur Aufnahme eines Etiket
tes aufweist.
2. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung (4) als Bajonettverschluss
ausgebildet ist.
3. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung (4) eine Nut (12) und einen
Steg (13) aufweist, die im geschlossenen Zustand des Gehäuses
(1) ineinander eingreifen.
4. Gehäuse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung (4) eine Dichtlippe (14)
aufweist, die an der Nut (12) und/oder an dem Steg (13) ange
bracht ist und von der Nut (12) bzw. dem Steg (13) absteht,
wobei beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile (2, 3) die
Dichtlippe (14) in den Steg (13) und/oder in die Nut (12)
dichtend eingreift.
5. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich des Öffnungsspalts (6) eine weitere, an einem
Gehäuseteil (3) befestigte Dichtlippe (24) vorgesehen ist,
die im geschlossenen Zustand des Gehäuses (1) an dem jeweils
anderen Gehäuseteil (2) dichtend anliegt.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass in mindestens einem Gehäuseteil (2, 3) Vertiefungen vor
gesehen sind, in die sich mindestens eine der Dichtlippen
(14, 24)) im geschlossenen Zustand des Gehäuses (1) eingräbt.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine der Dichtlippen (14, 24) keilförmig,
rippenförmig, noppenförmig oder spitz ausgebildet sind.
8. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Gehäuseteil (2) zumindest eine erste Einrastvorrich
tung (5), insbesondere einen als ein in eine Einrastnut (19)
des jeweils anderen Gehäuseteils (3) eingreifenden Kipphebel
(5), aufweist, über die die beiden Gehäuseteile (2, 3) gegen
einander fixierbar sind.
9. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Einschubvorrichtung (6, 20, 21, 22, 23) eine Füh
rungsleiste (22) zur seitlichen Fixierung des Etikettes in
der Einschubtasche (20) und zur Führung des Etiketts beim
Einführen und/oder einen Puffer (23) zur Festlegung einer
Endposition des Etikettes in der Einschubtasche (20) auf
weist.
10. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Einschubvorrichtung (6, 20, 21, 22, 23) eine zweite
Einrastvorrichtung aufweist, die beim Einfügen des Etikettes
in die Einschubtasche (20) einrastet, wenn diese in der End
position angeordnet ist.
11. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste und/oder die zweite Einrastvorrichtung (5) ei
ne Einrasterkennungsvorrichtung aufweist, die das Einrasten
der jeweiligen Einrastvorrichtung (5) erkennt und anzeigt.
12. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein Gehäuseteil (2, 3) zumindest zum Teil aus
einem stoßabsorbierende, elastischen Werkstoff, insbesondere
aus einem gummiartigen Kunststoff, besteht.
13. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein Gehäuseteil (2, 3) zumindest zum Teil ei
nen TPU, TPE oder PVC enthaltenden Werkstoff aufweist.
14. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Gehäuseteil (2, 3) vollständig aus einem
transparentem oder teiltransparentem Werkstoff besteht.
15. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Gehäuseteil (2) als Grundkörper zur Aufnahme des
Messgerätes ausgebildet ist und das andere Gehäuseteil (3)
als Schutzabdeckung und zum Schutz der stoßempfindlichen Tei
le des Messgerätes ausgebildet ist.
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