DE10053991A1 - Pumpeneinschub und hydraulische Einheit einer Fahrzeugbremsanlage - Google Patents
Pumpeneinschub und hydraulische Einheit einer FahrzeugbremsanlageInfo
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Abstract
Der Pumpeneinschub für eine hydraulische Einheit einer Fahrzeugbremsanlage weist mindestens zwei Pumpen und ein Antriebselement für die mindestens zwei Pumpen auf, das mit einem Motor verbindbar ist. Er weist Saug- und Druckbohrungen für ein hydraulisches Fluid und Mittel auf, die den Pumpeneinschub fluiddicht gegen das Gehäuse der hydraulischen Einheit des Fahrzeugs abdichten.
Description
Die Erfindung betrifft einen Pumpeneinschub für eine
hydraulische Einheit und eine hydraulische Einheit mit einem
Pumpeneinschub einer Fahrzeugbremsanlage.
In den heutigen Kraftfahrzeugen werden in der Regel
elektronisch geregelte, blockiergeschützte Bremsanlagen
eingesetzt. Bei diesen Bremsanlagen wird das Drehverhalten
der einzelnen Räder durch Raddrehzahlsensoren gemessen, durch
ein elektronisches Steuergerät ausgewertet und nach Maßgabe
des Drehverhaltens wird der Bremsdruck in den einzelnen
Radbremsen moduliert. Bei einer hydraulischen Bremsanlage
dient zur Druckmodulation eine hydraulische Einheit,
insbesondere ein elektromechanisches Drucksteuergerät, das
die Befehle des elektronischen Steuergeräts umsetzt und über
Einlaß- und Auslaßventile die Drücke in den Radbremsen
steuert. Dem Drucksteuergerät ist mindestens eine Pumpe
zugeordnet. Bei einer "nur" blockiergeschützten Bremsanlage
mit einem Antiblockiersystem (ABS) wird die Höhe des
Vordrucks im Grundsatz allein vom Fahrer vorgegeben. Bei
Bremssystemen mit einer Antriebsschlupfregelung (ASR) oder
einem Elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) kann durch die
Pumpe zusätzlich aktiv ohne Fahrereinfluß Druck aufgebaut
werden. Das elektromechanische Drucksteuergerät weist neben
den Magnetventilen meist Speicher auf, um beim Druckabbau
plötzlich anfallendes Bremsflüssigkeitsvolumen aufzunehmen.
Die Pumpe dient neben dem Druckaufbau beim ESP und ASR dazu,
Bremssättel und Speicher zu leeren und im ABS-Fall die nicht
für einen Regelzyklus benötigte Bremsflüssigkeit in den
Hauptzylinder zurückzubefördern.
Ferner sind hydraulische Bremsanlagen für Kraftfahrzeuge
bekannt, bei denen Pumpen angeordnet sind, um den durch den
Fahrer mittels des Hauptbremszylinders aufgebauten Druck im
Fall einer Normalbremsung zu verstärken (optimierte
hydraulische Bremse (OHB)) oder einen dem Fahrerbremswunsch
entsprechenden Bremsdruck aufzubauen (elektrohydraulische
Bremse (EHB)). Bremssysteme mit einer optimierten
hydraulischen Bremse sind insbesondere für Kraftfahrzeuge
geeignet, bei denen die bisher regelmäßig verwendeten
Vakuumverstärker nicht effektiv genug einsetzbar sind,
beispielsweise aufgrund ihres erheblichen Platzbedarfs oder
aufgrund eines nur ungenügenden Vakuums bei modernen
Fahrzeugmotoren. Bei der elektrohydraulischen Bremse erzeugt
das elektromechanische Drucksteuergerät die Bremsenergie
entsprechend den Vorgaben des elektronischen Steuergeräts,
die diese (by wire) aus der Fahrereingabe und weiteren
Sensorsignalen ermittelt, wobei die Bremsbetätigung durch
einen Pedalgefühlsimulators mit Fahrerwunscherkennung
erfolgt. Die Pumpe kann bei diesen Bremsanlagen somit als
Energieverstärker (OHB) oder als alleiniger Energielieferant
(EHB) wirken.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Pumpeneinschub und eine hydraulische Einheit einer
Fahrzeugbremsanlage bereitzustellen, der/die leicht in die
Fahrzeugbremsanlage integrierbar ist und eine zuverlässige
und komfortable Druckaufbringung und Drucksteuerung
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Wesentlich für die Erfindung ist es, daß der Pumpeneinschub
mindestens zwei Pumpen aufweist, daß der Pumpeneinschub ein
Antriebselement, insbesondere eine den mindestens zwei Pumpen
gemeinsame Welle, für die mindestens zwei Pumpen aufweist,
daß der Pumpeneinschub mit einem vorzugsweise im wesentlichen
außerhalb eines Gehäuses der hydraulischen Einheit
angeordneten Motor, insbesondere einem Elektromotor,
verbindbar ist, daß der Pumpeneinschub Saug- und
Druckbohrungen für ein hydraulisches Fluid aufweist, und daß
der Pumpeneinschub Mittel, vorzugsweise ein elastisches
Material, aufweist, die den Pumpeneinschub, insbesondere im
Bereich der Saug- und Druckbohrungen, fluiddicht gegen das
Gehäuse der hydraulischen Einheit abdichten.
Der Pumpeneinsatz weist den Vorteil einer leichten
Integrierbarkeit in die hydraulische Einheit der
Fahrzeugbremsanlage auf, wobei er eine kompakte Bauweise der
hydraulische Einheit ermöglicht. Zugleich ist es möglich, den
Pumpeneinsatz als ein komplettes Modul unabhängig von der
Herstellung der hydraulische Einheit zu fertigen und im
Bedarfsfall in die hydraulische Einheit einzufügen, was
herstellungstechnisch vorteilhaft ist.
Nach der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Pumpeneinschub
ein mehrteiliges Gehäuse aufweist, in dem zwei hydraulische
Pumpen angeordnet sind. So können vorteilhaft in jedem von
zwei Bremskreisen des Fahrzeugs zwei voneinander unabhängige
Pumpen integriert werden.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß das Gehäuse ein erstes
Gehäuseteil aufweist, in dem eine erste Pumpe angeordnet ist,
und eine zweites Gehäuseteil aufweist, in dem eine zweite
Pumpe angeordnet ist, und ein Gehäuse-Mittelteil aufweist,
das im wesentlichen zwischen dem ersten und dem zweiten
Gehäuseteil angeordnet ist und wodurch das erste Gehäuseteil
und das zweite Gehäuseteil verbindbar sind.
Dadurch kann das komplette Modul des Pumpeneinsatzes
technisch relativ einfach und kostengünstig hergestellt
werden.
In Ausgestaltung der Erfindung wird der Pumpeneinschub
vorteilhaft stufenförmig sich verjüngend ausgebildet, wobei
stufenförmige Abschnitte des Pumpeneinschubs in entsprechende
stufenförmige Gegenabschnitte des Gehäuses der hydraulischen
Einheit eingreifen können. So ist ein Einfügen des
Pumpeneinschubs und eine fluiddichte Abdichtung technisch
relativ einfach und wirkungsvoll möglich.
Erfindungsgemäß schließt der Pumpeneinschub in seinem im
Gehäuse der hydraulischen Einheit eingebauten Zustand im
wesentlichen mit zumindest einem Teil der Oberfläche des
Gehäuses bündig ab und auf diese im wesentlichen ebene Fläche
ist der Motor zum Antrieb der Pumpen aufsetzbar oder mit
dieser verbindbar. Dadurch ist eine einfache Montage des
Motors möglich.
Vorzugsweise werden als Pumpen zwei Zahnradpumpen, besonders
vorteilhaft zwei Innenzahnradpumpen verwendet. Die Verwendung
von zwei Innenzahnradpumpen hat den Vorteil, daß ein relativ
hoher Bremsdruck und gleichzeitig ein schneller Druckaufbau
erzielt werden kann, wobei insbesondere ein relativ leiser
und pulsationsarmer Lauf der Pumpen einen komfortablen
Betrieb gewährleisten. Zudem weisen diese Pumpen eine relativ
große Zuverlässigkeit auf. Vorzugsweise sind die beiden
Innenzahnradpumpen gleichgroß ausgebildet. Für besondere
Anwendungsfälle ist es aber auch möglich, diese verschieden
groß auszubilden und eine unterschiedliche Leistung der zwei
Zahnradpumpen vorzusehen.
Es ist nach der Erfindung vorgesehen, daß das Gehäuse-
Mittelteil durch ein mechanisches Verformen oder Umformen,
insbesondere Einrollen oder Biegen, bestimmter Abschnitte des
ersten und zweiten Gehäuseteils mit dem ersten und zweiten
Gehäuseteil verbindbar ist. Vorteilhaft kann so eine einfache
Montage des Pumpeneinsatzes erfolgen.
Erfindungsgemäß weist der Pumpeneinschub zwei Pumpen auf, die
so mit der hydraulischen Einheit zusammenwirken, daß die
erste Pumpe Teil eines ersten hydraulischen Bremskreises der
Fahrzeugbremsanlage und die zweite Pumpe Teil eines zweiten
hydraulischen Bremskreises der Fahrzeugbremsanlage ist.
Der erfindungsgemäße Pumpeneinschub ist im Grundsatz für alle
hydraulischen Bremsanlagen einsetzbar. Es hat sich aber
herausgestellt, daß der erfindungsgemäße Pumpeneinschub
besonders geeignet ist für Fahrzeugbremsanlagen, bei denen
eine Verstärkung des vom Fahrer mittels des
Hauptbremszylinders aufgebrachten Drucks oder die
Druckerzeugung selbst durch die Pumpen, vorzugsweise durch je
eine Innenzahnradpumpe für jeden Bremskreis, während des
normalen Betriebes bereitgestellt wird (OHB oder EHB). Nur
bei einem Totalausfall der Druckerzeugung durch die Pumpen
kann hier die Bremskraft ausschließlich durch die Muskelkraft
des Fahrers aufgebaut werden. Da die Pumpen hier für eine
Verstärkung des Drucks zuständig sind, sind insbesondere
Innenzahnradpumpen bevorzugt, aufgrund ihres relativ leisen
und pulsationsarmen Laufs.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird ferner durch
eine hydraulische Einheit einer Fahrzeugbremsanlage gelöst,
bei der das Gehäuse eine Ausnehmung aufweist, zur Aufnahme
des erfindungsgemäßen Pumpeneinschubs.
Nach der Erfindung ist die Ausnehmung stufenförmig
ausgebildet, vorzugsweise eine stufenförmig ausgebildete
Bohrung.
Nach der Erfindung weist das Gehäuse der hydraulischen
Einheit mindestens zwei Zulaufbohrungen auf, die über
Saugbohrungen des Pumpeneinschubs mit der Saugseite einer
Pumpe des Pumpeneinschubs in Verbindung stehen, und das
Gehäuse weist mindestens zwei Ablaufbohrungen auf, die über
Druckbohrungen der Pumpeneinheit mit der Druckseite einer
Pumpe des Pumpeneinschubs in Verbindung stehen, und das
Gehäuse weist vorzugsweise mindestens eine Belüftungsbohrung
auf. Diese Belüftungsbohrung hat insbesondere auch eine
Sicherheitsfunktion: Ist mindestens eine Pumpe undicht, so
tritt hier Bremsflüssigkeit aus. Dadurch ist zum einen eine
Leckage einer Pumpe zu erkennen und andererseits wird die
Trennung von zwei, jeweils einer Pumpe zugeordneten
Bremskreisen auch im Fall von zwei undichten Pumpen
aufrechterhalten.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß eine erste
Zulaufbohrung mit einem ersten Auslaßventil einer ersten
Radbremse in einem ersten Bremskreis, vorzugsweise über einen
ersten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher, und mit
einem zweiten Auslaßventil einer zweiten Radbremse in dem
ersten Bremskreis, vorzugsweise über den ersten
dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher, in Verbindung
steht, daß eine zweite Zulaufbohrung mit einem dritten
Auslaßventil einer dritten Radbremse in einem zweiten
Bremskreis, vorzugsweise über einen zweiten
dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher, und mit einem
vierten Auslaßventil einer vierten Radbremse in dem zweiten
Bremskreis, vorzugsweise über den zweiten
dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher, in Verbindung
steht, daß eine erste Ablaufbohrung mit einem ersten
Einlaßventil der ersten Radbremse und mit einem zweiten
Einlaßventil der zweiten Radbremse in dem ersten Bremskreis,
vorzugsweise über eine erste dazwischengeschaltete
Dämpfungskammer, in Verbindung steht, und daß eine zweite
Ablaufbohrung mit einem dritten Einlaßventil der dritten
Radbremse und mit einem vierten Einlaßventil der vierten
Radbremse in dem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über eine
zweite dazwischengeschaltete Dämpfungskammer, in Verbindung
steht.
Es ist im Sinne der Erfindung vorgesehen, daß die erst und
zweite Radbremse einer Vorderachse des Fahrzeugs und die
dritte und vierte Radbremse einer Hinterachse des Fahrzeugs
zugeordnet sind (Schwarz-Weiß-Aufteilung) oder daß die erst
und dritte Radbremse einer Vorderachse des Fahrzeugs und die
zweite und vierte Radbremse einer Hinterachse des Fahrzeugs
zugeordnet sind (Diagonal-Aufteilung).
Vorzugsweise ist die hydraulische Einheit ein
hydromechanisches Drucksteuergerät (hydraulischer Block oder
hydraulisches Aggregat) einer radschlupfgeregelten
hydraulischen Kraftfahrzeugbremsanlage.
Es ist nach der Erfindung vorgesehen, daß der Bremsdruck in
der Bremsanlage im Betriebsbremsfall im wesentlichen mit
Hilfe der mindestens zwei Pumpen des Pumpeneinschubs
verstärkt oder erzeugt wird (OHB).
Die Erfindung soll im folgenden anhand von mehreren
Abbildungen (Fig. 1 bis Fig. 6) beispielhaft näher erläutert
werden.
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform des
Pumpeneinschubs im eingebauten Zustand in einer hydraulischen
Einheit einer Fahrzeugbremsanlage im Querschnitt.
Die Fig. 2 zeigt die in der Fig. 1 dargestellte
Ausführungsform des Pumpeneinschubs in einer Draufsicht.
Die Fig. 3 zeigt den Pumpeneinschub in einer zweiten
Draufsicht.
In der Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform der hydraulischen Einheit dargestellt.
Die Fig. 5 zeigt eine andere perspektivische Ansicht der in
der Fig. 4 dargestellten hydraulischen Einheit.
Die Fig. 6 zeigt einen hydraulischen Schaltplan einer
Bremsanlage, bei der ein erfindungsgemäßer Pumpeneinschub in
einer erfindungsgemäßen hydraulischen Einheit eingesetzt
wird.
Die in der Fig. 1 dargestellte Ausführungsform des
Pumpeneinschub weist zwei Innenzahnradpumpen 1, 2 auf, die in
einem dreiteiligen Gehäuse (3, 4, 5) angeordnet sind. In einem
ersten Gehäuseteil 3 ist die erste Innenzahnradpumpe 1
angeordnet; in einem zweiten Gehäuseteil 5 ist die zweite
Innenzahnradpumpe 2 angeordnet. Das erste und zweite
Gehäuseteil 3, 5 sind durch ein Gehäuse-Mittelteil 4
verbunden. Bei diesem Querschnitt sind auch Bohrungen, die
außerhalb der Schnittebene liegen, aus Gründen der
Übersichtlichkeit teilweise zusätzlich in die Schnittebene
gelegt.
Das erste Gehäuseteil 3 hat eine Ausnehmung 6, in der ein
erstes Ritzel 7 und ein erstes Hohlrad 8 der ersten
Zahnradpumpe 1 angeordnet sind, die eine miteinander kämmende
Verzahnung aufweisen. Das Hohlrad ist über ein erste
Laufbuchse oder Lagerbuchse 9 und hier über einen
anschließenden ersten Ring 10, insbesondere
Kompensationsring, drehbar gelagert. Das erste Ritzel 7 weist
an den Stirnseiten der Verzahnung dichtend anliegende
Scheiben 15, 16, insbesondere sog. Axialscheiben, auf. Es wird
über eine Ritzelwelle 11 angetrieben, die in einer Laufbuchse
12 und einem Lagerkörper 13, insbesondere eine Laufbuchse,
drehbar gelagert ist. Die Welle 11 weist eine Ausnehmung 14,
insbesondere eine Bohrung, auf in welche ein hier nicht
dargestellter Motor eingreifen kann, um die Ritzelwelle 11
anzutreiben. Die Bohrung 14 dient zum Zentrieren einer Welle
des Motors. Mittels eines Mitnehmerprofils 57, in die ein
entsprechendes Gegenstück der Welle des Motors eingreifen
kann, kann die Ritzelwelle 11 mitgenommen werden und so durch
den Motor angetrieben werden.
Genauso wie die erste Zahnradpumpe 1 ist die zweite
Zahnradpumpe 2 ausgebildet. In einer zweiten Ausnehmung 17
eines zweiten Gehäuseteils 5 sind ein zweites Ritzel 18 und
ein zweites Hohlrad 19 angeordnet, die eine miteinander
kämmende Verzahnung aufweisen. Das zweite Hohlrad 19 ist über
ein zweite Laufbuchse oder Lagerbuchse 20 und hier über einen
anschließenden zweiten Ring 21, insbesondere
Kompensationsring, drehbar gelagert. An dem zweiten Ritzel 18
sind an dessen Stirnseiten dichtend anliegende Scheiben
22, 23, insbesondere sog. Axialscheiben, angeordnet. Das
zweite Ritzel 18 wird ebenfalls über die Ritzelwelle 11
angetrieben und beispielsweise mittels einer Verzahnung 44
mit der Ritzelwelle 11 verbünden. Ferner sind dichtend an der
Ritzelwelle anliegende Dichtungsringe 24, 25, 26 angeordnet.
Das erste Gehäuseteil 3 und das zweite Gehäuseteil 5 weisen
eingerollte Bereiche 27, 28 auf, wodurch diese Gehäuseteile
3, 5 mit dem mittleren Gehäuseteil 4 verbunden sind. Ohne eine
Schraubverbindung kann so vorteilhaft ein sicheres und
dichtes Verbinden der Gehäuseteile 3, 4, 5 zu einem kompletten
Pumpeneinschub ermöglicht werden.
Eine fluiddichte Abdichtung der Pumpen erfolgt mittels der
Dichtungen 29-34 im Bereich von Zulaufbohrungen 35, 36 und im
Bereich von Ablaufbohrungen 39, 40. In dem ersten Gehäuseteil
3 und dem zweiten Gehäuseteil 5 sind Druckbohrungen 37, 38,
die eine Verbindung vom Druckbereich der Pumpen 1, 2 zu den
Ablaufbohrungen 39, 40 herstellen, und Saugbohrungen 49, 50 die
eine Verbindung vom Saugbereich der Pumpen zu den
Zulaufbohrungen 35, 36 herstellen, vorgesehen. Ferner weist
der Pumpeneinsatz eine Belüftungsbohrung 41 auf, zur
Belüftung sowie zum Leckageaustritt. Auch das mittlere
Gehäuseteil 4 ist gegenüber dem ersten und zweiten
Gehäuseteil 3, 5 mittels Dichtungen 42, 43 fluiddicht
abgedichtet.
Fig. 2 zeigt den in Fig. 1 dargestellten Pumpeneinschub in
einer Draufsicht. Dieselben Bauteile sind hier und in den
folgenden Abbildungen mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Das Ritzel 7 und das Hohlrad 8 sind relativ
zueinander exzentrisch gelagert. Die Verzahnungen des Ritzels
7 und des Hohlrads 8 kämmen dabei in einer Weise miteinander,
daß die Zähne des Ritzels 7 in einer Stellung voll in die
Zahnlücken des Hohlrads 8 eingreifen, während sie in einer
anderen Stellung ganz aus den Zahnlücken des Hohlrads 8
heraustreten. Bei einer Drehung des Ritzels 1 in
Pfeilrichtung vergrößert sich der frei werdende
Zahnlückenraum, ausgehend von dem vollen Eingriff der
Ritzelverzahnung rechts der Trennlinie A, zunehmend bis zum
erneuten Überschreiten der Trennlinie A (Ritzelstellung in
Fig. 2 oben), wodurch rechts der Trennlinie ein Saugraum
gebildet wird. Links der Trennlinie A verringert sich der
freie Zahnlückenraum wieder zunehmend, so daß ein Druckraum
gebildet wird. Der diesbezügliche Aufbau und die
Funktionsweise einer Innenzahnradpumpe sind hinreichend
bekannt und bedürfen daher keiner weiterführenden,
gesonderten Erläuterung.
In der Fig. 3 ist eine zweite Draufsicht auf einen
Pumpeneinschub dargestellt. Die Scheibe 15 ist so
ausgebildet, daß sich ein definiertes Druckfeld einstellt und
ein definierter Saugbereich gebildet wird, wobei das unter
Druck stehende Fluid durch drei Drucköffnungen 45 und über
die Druckbohrung 37 abgeführt wird und durch die Saugbohrung
35, eine Saugöffnung 46 und eine Saugausnehmung 58 in dem
Gehäuse angesaugt wird. Zu der "oberen" Scheibe 15 ist
entsprechend der Fig. 1 analog eine "untere" Scheibe 16
angeordnet. Derartige Scheiben sind an sich bekannt und
bedürfen keiner weitergehenden Erläuterung. Zur Ausgestaltung
und zur Wirkungsweise derartiger Scheiben, sog.
Axialscheiben, sei auf die EP 0 848 165 A2 hingewiesen, auf
die hier ausdrücklich Bezug genommen wird.
In der Fig. 4 und Fig. 5 sind perspektivische Darstellungen
einer hydraulischen Einheit 47 mit eingebautem Pumpeneinschub
48 gezeigt. Die Bohrungen und weiteren Bauteile, wie Ventile,
hydraulische Kammern und Drucksensoren der hydraulischen
Einheit 47 sind in der Fig. 4 nur für einen ersten von zwei
Bremskreisen und in der Fig. 5 aus Gründen der
Übersichtlichkeit nur für den zweiten Bremskreis dargestellt.
Beide Bremskreise sind im Grundsatz analog aufgebaut, daher
werden sie im folgenden zusammen beschrieben. Die
Saugbohrungen 49, 50 des Pumpeneinschubs 48 stehen über die
entsprechenden Zulaufbohrungen 35, 36 der hydraulischen
Einheit 47 und über Niederdruckspeicher 51, 52 in Verbindung
mit Auslaßventilen 53-56; die Druckbohrungen 37, 38 des
Pumpeneinschubs 48 stehen über die entsprechenden
Ablaufbohrungen 39, 40 der hydraulischen Einheit 47 und über
Dämpfungskammern 59, 60 in Verbindung mit Einlaßventilen 61-
64. Die Ventile 53-56 und 61-64 sind durch Radanschlüsse 65-
68 mit den einzelnen Radbremsen des Fahrzeugs verbunden. Der
Hauptzylinder ist über Anschlüsse 69, 70 und Umschaltventile
73, 74 und über die Zulaufbohrungen 35, 36 mit den
Saugbohrungen 49, 50 des Pumpeneinschubs 48 verbunden und über
Trennventile 71, 72 und über die Einlaßventile 61-64 mit den
Radbremsen verbunden. Darüber hinaus sind bei der
hydraulischen Einheit 47 Drucksensoren 75-78 sowie
Kabelkanäle 89, 90 angeordnet, die zur Durchführung von Kabeln
durch die hydraulische Einheit 47 dienen. Diese hydraulische
Einheit 47 ist in Verbindung mit dem Pumpeneinschub 48 sowie
einem entsprechenden elektronischen Steuergerät für
Bremsanlagen mit ABS, ASR oder ESP geeignet.
In der Fig. 6 ist eine hydraulische Schaltung mit einer
erfindungsgemäßen hydraulischen Einheit 47 dargestellt, die
einen Pumpeneinschub 48 mit zwei Innenzahnradpumpen 1, 2
aufweist. Die mit der Fig. 4 und Fig. 5 übereinstimmenden
Bauteile sind hier - wie zuvor gesagt - mit den gleichen
Bezugszeichen versehen und bedürfen keiner nochmaligen
Erläuterung, wobei die Schaltstellung der Ventile hier für
den stromlosen Zustand gezeigt wird. Die Einlaßventile 61-64
und Trennventile 71, 72 sind demnach stromlos offene (SO)-
Ventile und gewährleisten ein Beaufschlagen der Radbremsen
84-87 mit dem Druck aus dem Hauptzylinder 79 bei einem
Ausfall der elektronischen Steuerung oder der Pumpen 1, 2 bzw.
eines Motors 88 zum Betreiben der Pumpen 1, 2. Die
Auslaßventile 53-56 und die Umschaltventile 73, 74 sind
stromlos geschlossene (SG)-Ventile. Darüber hinaus ist hier
der Hauptzylinder 79 mit Bremsflüssigkeit-Vorratsbehälter 80
dargestellt. Der Hauptzylinder 79 wird durch das
Betätigungspedal 81 betätigt und bei der Bremsung werden die
Ventile so geschaltet, daß der in den Leitungen 82, 83
anstehende Druck durch die Pumpen 1, 2 verstärkt werden kann
und die Radbremsen 84-87 mit dem verstärkten Druck
beaufschlagt werden können. Im Falle eines ABS- oder ASR-
oder ESP-Bremseneingriffs werden die Ventile entsprechend
geschaltet und der Motor 88 entsprechend den hinlänglich
bekannten Verfahren angesteuert. Beispielsweise wird im Fall
eines ESP- oder ASR-Betriebs, bei dem das Fahrzeugbremssystem
automatisch (ohne Fahrervorgabe) einen bestimmten Bremsdruck
aufbaut, Bremsflüssigkeit über den Hauptzylinder 79 aus dem
Behälter 80 angesaugt. Dazu sind die Saugbohrungen 49, 50 des
Pumpeneinschubs 48 über die Zulaufbohrungen 35, 36 und die
Umschaltventile 73, 74 mit den Anschlüssen 69, 70 der
hydraulischen Einheit an den Hauptzylinder 79 verbunden. Im
Fall einer ABS-Bremsung wird den Pumpen 1, 2 über die
Niederdruckspeicher 51, 52 ein Vordruck zugeführt, der aus den
temporär geöffneten Auslaßventilen 53-56 der Radbremsen 84-87
kommt.
1
erste Innenzahnradpumpe
2
zweite Innenzahnradpumpe
3
erstes Gehäuseteil
4
Gehäuse-Mittelteil
5
zweites Gehäuseteil
6
Ausnehmung des ersten Gehäuseteils
7
erstes Ritzel
8
erstes Hohlrad
9
erste Laufbuchse
10
erster Ring
11
Ritzelwelle
12
Laufbuchse
13
Lagerkörper
14
Ausnehung der Welle
15
,
16
Scheiben
17
Ausnehmung des zweiten Gehäuseteils
18
zweites Ritzel
19
zweites Hohlrad
20
zweite Laufbuchse
21
zweiter Ring
22
,
23
Scheiben
24-26
Dichtungsringe
27
,
28
eingerollte Bereiche
29-34
Dichtungen
35
,
36
Zulaufbohrungen
37
,
38
Druckbohrungen
39
,
40
Ablaufbohrungen
41
Belüftungsbohrung
42
,
43
Dichtungen
44
Verzahnung
45
Drucköffnungen
46
Saugöffnung
47
hydraulische Einheit
48
Pumpeneinschub
49
,
50
Saugbohrungen
51
,
52
Niederdruckspeicher
53-56
Auslaßventile
57
Mitnehmerprofil
58
Saugausnehmung
59
,
60
Dämpfungskammern
61-64
Einlaßventile
65-68
Radanschlüsse
69
,
70
Hauptzylinderanschlüsse
71
,
72
Trennventile
73
,
74
Umschaltventile
75-78
Drucksensoren
79
Hauptzylinder
80
Bremsflüssigkeits-Vorratsbehälter
81
Betätigungspedal
82
,
83
Leitungen
84-87
Radbremsen
88
Pumpenmotor
89
,
90
Kabelkanäle
Claims (17)
1. Pumpeneinschub (48) für eine hydraulische Einheit
(47) einer Fahrzeugbremsanlage, der mindestens zwei
Pumpen (1, 2) aufweist, der ein Antriebselement (11)
für die mindestens zwei (1, 2) Pumpen aufweist, der
mit einem Motor (88) verbindbar ist, der Saug- und
Druckbohrungen (37, 38, 49, 50) für ein hydraulisches
Fluid aufweist, und der Mittel aufweist, die den
Pumpeneinschub (48) fluiddicht gegen das Gehäuse der
hydraulischen Einheit (47) abdichten.
2. Pumpeneinschub nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpeneinschub (48)
ein mehrteiliges Gehäuse (3, 4, 5) aufweist, in dem
zwei hydraulische Pumpen (1, 2) angeordnet sind.
3. Pumpeneinschub nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein erstes
Gehäuseteil (3) aufweist, in dem eine erste Pumpe (1)
angeordnet ist, und eine zweites Gehäuseteil (5)
aufweist, in dem eine zweite Pumpe (2) angeordnet
ist, und ein Gehäuse-Mittelteil (4) aufweist, das im
wesentlichen zwischen dem ersten (3) und dem zweiten
(5) Gehäuseteil angeordnet ist und wodurch das erste
Gehäuseteil (3) und das zweite (5) Gehäuseteil
verbindbar sind.
4. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpeneinschub (48)
stufenförmig sich verjüngend ausgebildet ist, und daß
stufenförmige Abschnitte des Pumpeneinschubs (48) in
entsprechende stufenförmige Gegenabschnitte des
Gehäuses der hydraulischen Einheit (47) eingreifen
können.
5. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpeneinschub (48)
in seinem im Gehäuse der hydraulischen Einheit (47)
eingebauten Zustand im wesentlichen mit zumindest
einem Teil der Oberfläche des Gehäuses bündig
abschließt und daß auf diese im wesentlichen ebene
Fläche der Motor (88) zum Antrieb der Pumpen (1, 2)
aufsetzbar oder mit dieser verbindbar ist.
6. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpen (1, 2) zwei
Zahnradpumpen, vorzugsweise zwei Innenzahnradpumpen,
sind.
7. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse-Mittelteil
(4) durch ein mechanisches Verformen oder Umformen,
insbesondere Einrollen oder Biegen, bestimmter
Abschnitte des ersten (3) und zweiten (5)
Gehäuseteils mit dem ersten und zweiten Gehäuseteil
verbindbar ist.
8. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpeneinschub (48)
zwei Pumpen (1, 2) aufweist, die so mit der
hydraulischen Einheit (47) zusammenwirken, daß die
erste Pumpe (1) Teil eines ersten hydraulischen
Bremskreises der Fahrzeugbremsanlage und die zweite
Pumpe (2) Teil eines zweiten hydraulischen
Bremskreises der Fahrzeugbremsanlage ist.
9. Pumpeneinschub nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß mittels der mindestens
zwei Pumpen (1, 2) des Pumpeneinschubs (48) im
Betriebsbremsfall im wesentlichen der Bremsdruck in
der Bremsanlage verstärkt oder erzeugt wird.
10. Hydraulische Einheit einer Fahrzeugbremsanlage,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der
hydraulischen Einheit (47) eine Ausnehmung aufweist,
zur Aufnahme eines Pumpeneinschubs (48) nach einem
der Ansprüche 1 bis 9.
11. Hydraulische Einheit nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
stufenförmig ausgebildet ist.
12. Hydraulische Einheit nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der
hydraulischen Einheit (47) mindestens zwei
Zulaufbohrungen (35, 36) aufweist, die über
Saugbohrungen (49, 50) des Pumpeneinschubs (48) mit
der Saugseite einer Pumpe (1, 2) des Pumpeneinschubs
(48) in Verbindung stehen, und mindestens zwei
Ablaufbohrungen (39, 40) aufweist, die über
Druckbohrungen (37, 38) des Pumpeneinschubs (48) mit
der Druckseite einer Pumpe (1, 2) des Pumpeneinschubs
(48) in Verbindung stehen, und vorzugsweise
mindestens eine Belüftungsbohrung (41) aufweist, zur
Belüftung der mindestens zwei Pumpen (1, 2) des
Pumpeneinschubs (48).
13. Hydraulische Einheit nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Zulaufbohrung (35) mit einem ersten Auslaßventil (53) einer ersten Radbremse (84) in einem ersten Bremskreis, vorzugsweise über einen ersten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (51), und mit einem zweiten Auslaßventil (54) einer zweiten Radbremse (85) in dem ersten Bremskreis, vorzugsweise über den ersten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (51), in Verbindung steht,
daß eine zweite Zulaufbohrung (36) mit einem dritten Auslaßventil (55) einer dritten Radbremse (86) in einem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über einen zweiten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (52), und mit einem vierten Auslaßventil (56) einer vierten Radbremse (87) in dem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über den zweiten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (52), in Verbindung steht,
daß eine erste Ablaufbohrung (49) mit einem ersten Einlaßventil (61) der ersten Radbremse (84) und mit einem zweiten Einlaßventil (62) der zweiten Radbremse (85) in dem ersten Bremskreis, vorzugsweise über eine erste dazwischengeschaltete Dämpfungskammer (59), in Verbindung steht,
und daß eine zweite Ablaufbohrung (50) mit einem dritten Einlaßventil (63) der dritten Radbremse (86) und mit einem vierten Einlaßventil (64) der vierten Radbremse (87) in dem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über eine zweite dazwischengeschaltete Dämpfungskammer (60), in Verbindung steht.
daß eine erste Zulaufbohrung (35) mit einem ersten Auslaßventil (53) einer ersten Radbremse (84) in einem ersten Bremskreis, vorzugsweise über einen ersten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (51), und mit einem zweiten Auslaßventil (54) einer zweiten Radbremse (85) in dem ersten Bremskreis, vorzugsweise über den ersten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (51), in Verbindung steht,
daß eine zweite Zulaufbohrung (36) mit einem dritten Auslaßventil (55) einer dritten Radbremse (86) in einem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über einen zweiten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (52), und mit einem vierten Auslaßventil (56) einer vierten Radbremse (87) in dem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über den zweiten dazwischengeschalteten Niederdruckspeicher (52), in Verbindung steht,
daß eine erste Ablaufbohrung (49) mit einem ersten Einlaßventil (61) der ersten Radbremse (84) und mit einem zweiten Einlaßventil (62) der zweiten Radbremse (85) in dem ersten Bremskreis, vorzugsweise über eine erste dazwischengeschaltete Dämpfungskammer (59), in Verbindung steht,
und daß eine zweite Ablaufbohrung (50) mit einem dritten Einlaßventil (63) der dritten Radbremse (86) und mit einem vierten Einlaßventil (64) der vierten Radbremse (87) in dem zweiten Bremskreis, vorzugsweise über eine zweite dazwischengeschaltete Dämpfungskammer (60), in Verbindung steht.
14. Hydraulische Einheit nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste (84) und zweite
Radbremse (85) einer Vorderachse des Fahrzeugs und
die dritte (86) und vierte (87) Radbremse einer
Hinterachse des Fahrzeugs zugeordnet sind.
15. Hydraulische Einheit nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste (84) und dritte
(86) Radbremse einer Vorderachse des Fahrzeugs und
die zweite (85) und vierte (87) Radbremse einer
Hinterachse des Fahrzeugs zugeordnet sind.
16. Hydraulische Einheit nach einem der Ansprüche 10 bis
15,
dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulische Einheit
(47) ein hydromechanisches Drucksteuergerät einer
radschlupfgeregelten Kraftfahrzeugbremsanlage ist.
17. Hydraulische Einheit nach einem der Ansprüche 10 bis
16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bremsdruck in der
Bremsanlage im Betriebsbremsfall im wesentlichen mit
Hilfe der mindestens zwei Pumpen (1, 2) des
Pumpeneinschubs (48) verstärkt oder erzeugt wird.
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