DE10051668B4 - Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Klappbarer
Rücksitz
für Fahrzeuge, insbesondere
für Personen-
oder Kombikraftwagen, mit einer um eine quer zur Fahrzeuglängsachse
ausgerichtete Schwenkachse (17) schwenkbaren Rückenlehne (16) und einer an
der Rückenlehne
höhenverstellbar
gehaltenen Kopfstütze
(18), die mit mindestens einer ein Kopfpolster (20) tragenden Tragstange
(19) in einer in der Rückenlehne (16)
festgelegten Führungshülse (22)
axial verschieblich gehalten und beim Schwenken der Rückenlehne
(16) aus einer momentanen Höheneinstellung
auf ein Abstandsminimum des Kopfpolsters (20) von der Rückenlehne
(16) rückführbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der Führungshülse (22)
und der Tragstange (19) ein federelastisches Element (27) so angeordnet
ist, daß es
durch die Tragstange (19) erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung
auf das Kopfpolster (20) die Einstellhöhe der Kopfstütze (18)
von einer definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20) aus
auf das Abstandsminimum reduziert wird, und daß es nach Wegfall der Druckkraft
die Tragstange (19) wieder soweit zurückschiebt, bis die definierte Einstellposition
des Kopfpolsters (20) erreicht ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen klappbaren Rücksitz für Fahrzeuge, insbesondere Personen- oder Kombikraftwagen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Klappbare Rücksitze dienen in Personen- oder Kombikraftwagen zur Schaffung von zusätzlicher Ladefläche im Bereich hinter den beiden Vordersitzen, wobei zum einen die Rückseite der lediglich auf das Sitzteil oder Sitzkissen des Rücksitzes aufgeklappten Rückenlehne als Ladefläche nutzbar ist oder zum anderen das Paket aus Sitzteil und darauf aufgeklappter Rückenlehne vertikal an die Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes angeschwenkt wird, so daß der insgesamt vom Rücksitz freigegebene Raum als Zusatzladeraum genutzt werden kann. Wegen des nur begrenzten Raumangebots im Fahrzeug muß, um die Rückenlehne vollständig auf das Sitzteil aufklappen zu können, die Kopfstütze von der Rückenlehne abgenommen oder zumindest aus der momentanen Höheneinstellposition in eine die Klappbewegung der Rückenlehne nicht behindernde Tiefstlage überführt werden.
- Bei einem bekannten Fahrzeugsitz mit umklappbarer Rückenlehne (
DE 197 44 562 A1 ) ist in der Rückenlehne eine Verschiebevorrichtung für die Kopfstütze integriert, die einerseits beim Vorklappen der Rückenlehne den Abstand des Kopfpolsters zur Lehenoberkante auf ein Minimum reduziert, damit das für einen großen Sitzbenutzer auf einer großen Höhe eingestellte Kopfpolster beim Umklappen nicht an den Karroseriehimmel stößt und die Umklappbewegung der Rückenlehne blockiert, und die andererseits beim Rückklappen der Rückenlehne das Kopfpolster in genau die vor dem Umklappen eingenommene Höheneinstellung zurückführt. Hierzu sind zwei das Kopfpolster tragende Tragstangen in je einer in der Rückenlehne angeordneten Führungshülse axial verschieblich aufgenommen und durch eine Traverse fest miteinander verbunden. Die Traverse ist von der Seele eines Bowdenzugs durchsetzt, die an einer in der Rückenlehne befestigten Schelle eingehängt ist, während die Hülle des Bowdenzugs sich von unten an der Traverse abstützt. Konzentrisch zur Seele ist eine Druckfeder angeordnet, die zwischen der Schelle und der Traverse verspannt ist. Der Bowdenzug ist an der Rückenlehne so befestigt, daß er durch die Klappbewegungen der Rückenlehnen betätigt wird. Wird die Rückenlehne nach vorn geklappt, gibt die Hülle des Bowdenzugs nach, und die Druckfeder entspannt sich und drückt dabei die Traverse nach unten. Die Kopfstütze wird eingezogen. Beim Zurückklappen der Rückenlehne schiebt die Hülle des Bowdenzugs die Traverse unter Zusammendrücken der Druckfeder wieder nach oben. Eine zusätzliche mechanische Memoryeinheit sorgt dafür, daß dabei die vor dem Umklappen vorhandene Kopfstützeneinstellung wieder erreicht wird. - Bei einem bekannten Rücksitz dieser Art (
DE 33 06 188 C2 ) ist im Polster der Rückenlehne eine vom einem Polsterteil ausgefüllte Aussparung vorgesehen, und Kopfstütze und Polsterteil sind über eine Kinematik so miteinander gekoppelt, daß beim Umklappen der Rückenlehne gegen die Kraft einer Rückstellfeder einerseits das Polsterteil vor die Rückenlehne im Abstand von deren oberen Rand bewegt und anderseits das Kopfpolster der Kopfstütze in die freigewordene Aussparung verlagert wird. Beim Zurückklappen sorgt die Rückstellfeder dafür, daß die Kopfstütze, und damit zwangsläufig das Kopfpolster, wieder in die Ausgangsstellung zurückkehren. Zur Realisierung der Kinematik sind die beiden das Kopfpolster tragenden Tragstangen der Kopfstütze in Hülsen aufgenommen, die an einem in den Führungen gehaltenen Schlitten festgelegt sind. In den Hülsen sind die Tragstangen der Kopfstütze axial verschieblich geführt und können mittels Rastungen in jeder Höheneinstellung der Kopfstütze mit den Hülsen verrastet werden. Die Rückstellfeder ist zwischen Schlitten und Rückenlehne eingehängt und ein bei Umklappen der Rückenlehne sich verkürzendes Seil greift an dem Schlitten an. Um beim Umklappen der Rückenlehne das Kopfpolster in die vom Polsterteil freigegebene Aussparung einzuführen, muß zuvor das Kopfpolster aus seiner momentanen Höheneinstellposition durch Überdrücken der Rastungen zwischen Tragstangen und Hülsen in seine tiefste Stellung, dem sog. Abstandsminimum, in dem das Kopfpolster mit seinem unteren Rand an der Oberkante der Rückenlehne anstößt, von Hand überführt werden. Die vor dem Umklappen eingenommene Höhe des Kopfpolsters muß dann durch manuelles Herausziehen der Kopfstütze aus dem Abstandsminimum mit Überdrücken der Rastungen wieder hergestellt werden. - Der bei Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandard sieht vor, daß in Gebrauchsstellung des Rücksitzes das Kopfpolster eine definierte Einstellhöhe, die eine untere Grenze für den Kopfstützengebrauch darstellt, nicht unterschritten werden darf. Dieser untere Grenzwert der Einstellhöhe des Kopfpolsters beträgt 750 mm, gemessen vom sog. SAP. Beim Umklappen der Rückenlehne muß jedoch aus Gründen der beschränkten Platzverhältnisse, insbesondere in den Kraftfahrzeugen der Kompaktklasse, diese Grenze unterschritten werden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Rückenlehne der eingangs genannten Art mit technisch einfachen Mitteln sicherzustellen, daß nach Zurückklappen der Rückenlehne in die Sitzgebrauchslage das beim Umklappen der Rückenlehne unter die zulässige Absenkgrenze verschobene Kopfpolster die geforderte Mindesteinstellhöhe wieder selbständig einnimmt.
- Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Der erfindungsgemäße klappbare Rücksitz hat den Vorteil, daß ohne konstruktive Umrüstung der Kopfstütze oder der Halterungen für die Kopfstütze in der Rückenlehne nur durch das Vorsehen eines einfachen federelastischen Elements einerseits die Kopfstütze auf ein zum Umklappen der Rückenlehne erforderliches Niedrigmaß in die Rückenlehne eingeschoben werden kann und andererseits sichergestellt ist, daß bei Wiederaufrichten der Rückenlehne in die Sitzgebrauchslage die gesetzliche Vorschrift nach Vorgabe einer Mindesteinstellhöhe des Kopfpolsters von selbst, ohne Zutun des Benutzers, erfüllt wird. Das Einschieben der Kopfstütze in die Rückenlehne aus der gesetzlich definierten Einstellposition des Kopfpolsters heraus erfolgt dadurch, daß nach Anschlag des Kopfpolsters an der Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes, die Rückenlehne weitergeschwenkt wird, wodurch das Kopfpolster unter Spannen des federelastischen Elements durch die Tragstange der Kontur der Rückseite der Vordersitzlehne folgt. Ist die Schwenkachse der Rückenlehne an dem Sitzkissen des Rücksitzes festgelegt und das Sitzkissen noch um eine in seinem vorderen Bereich angeordnete Schwenkachse schwenkbar, so wird beim Anschwenken des Sitzkissens mit darauf aufgeklappter Rückenlehne an die Rückseite der Vordersitzlehne die das Kopfpolster einschiebende Druckkraft durch den Fußraumboden aufgebracht, auf den das Kopfpolster bei der Schwenkbewegung des Sitzkissens aufschwenkt. Durch diese Ausnutzung der im Schwenkweg der Rückenlehne liegenden Komponenten im Fahrzeuginnenraum, nämlich der Vordersitzlehne und des Fußraumbodens, braucht die gegen das federelastische Element eingeschobene Kopfstütze nicht verriegelt zu werden, so daß auch keine Mittel zu deren Entriegelung vorgehalten werden müssen. Auch dies läßt die Fertigungskosten gering halten.
- Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Rücksitzes mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Federelement als Druckfeder ausgebildet, die sich einerseits am Grunde der Führungshülse und andererseits an einem in der Führungshülse axial verschieblichen Federteller abstützt. Mit dem Federteller wirkt ein die maximale Blocklänge der Druckfeder begrenzender Anschlag zusammen, der in der Führungshülse so angeordnet ist, daß der Federteller in der definierten Einstellposition des Kopfpolsters an dem Ende der Tragstange anliegt. Vorzugsweise ist dabei der Federteller auf einem vom Hülsengrund in die Hülse hineinragenden Schraubenbolzen geführt und der Anschlag von dem Bolzenkopf oder einer auf das Bolzenende aufgeschraubten Sicherungsmutter gebildet. Zur für den Benutzer individuell angepaßten Höheneinstellung der Kopfstütze muß in bekannter Weise die Kopfstütze aus der definierten Einstellposition des Kopfpolsters heraus manuell durch Überdrücken einer zwischen der mindestens einen Führungshülse und der mindestens einen Tragstange wirksamen Rastung verstellt werden.
- Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen in schematischer Darstellung:
-
1 eine Seitenansicht eines Rücksitzes mit Sitzkissen, Rückenlehne und Kopfstütze, -
2 eine Vorderansicht eines vergrößerten Ausschnitts der Rückenlehne mit darin aufgenommener Kopfstütze, teilweise geschnitten, -
3 Eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts III in2 . - Der in
1 in Seitenansicht schematisch skizzierte Rücksitz10 , der im Innenraum11 eines Personen- oder Kombikraftwages hinter einem mit seiner Rückenlehne131 ausschnittweise angedeuteten Vordersitz13 angeordnet ist, weist ein Sitzkissen14 auf, das mit einer hier nicht dargestellten, manuell lösbaren Verriegelungsvorrichtung am Fahrzeugboden12 fixiert und um eine fahrzeugfeste Schwenkachse15 , die im vorderen Bereich des Sitzkissens14 an dessen Unterseite angeordnet ist, schwenkbar ausgebildet ist. Am Sitzkissen14 ist über einen nicht dargestellten sog. Sitzbeschlag eine Rückenlehne16 schwenkbar festgelegt, deren quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete und parallel zur Schwenkachse15 des Sitzkissens14 verlaufende Schwenkachse mit17 angedeutet ist. - Die Rückenlehne
16 ist mit einer Kopfstütze18 versehen, die aus zwei parallel zueinander ausgerichteten Tragstangen19 und einem von den beiden Tragstangen19 aufgenommen Kopfpolster20 besteht. Die beiden Tragstangen19 können dabei mit einem das Kopfpolster20 tragenden Querteil zu einem U-förmigen Bügel einstückig verbunden sein. Die Kopfstütze18 ist in einer in der Rückenlehne16 festgelegten Führung21 axial verschieblich gehalten und kann dadurch so verschoben werden, daß das Kopfpolster20 eine gewünschte, auf den Sitznutzer abgestimmte Höhenposition, in welcher der Kopf des Sitzbenutzers optimal abgestützt ist, einnimmt. Die Führung21 weist zwei im gleichen Abstand wie die Tragstangen19 voneinander angeordnete Führungshülsen22 zur verschieblichen Aufnahme der Tragestangen19 auf, die im Polster23 der Rückenlehne16 integriert und an dem nicht dargestellten Lehnenrahmen der Rückenlehne16 befestigt sind. Die Führungshülsen22 sind am Hülsengrund mit einem Hülsenboden222 geschlossen und stützen sich an ihrem vom Hülsengrund abgekehrten Hülsenende mit einem Abdeckflasch221 im Lehnenpolster23 ab. - In
1 und3 ist die Kopfstütze18 in einer Einstellhöhe dargestellt, in welcher das Kopfpolster20 eine definierte Einstellposition einnimmt. Diese definierte Einstellposition des Kopfpolsters20 , die 750 mm über den sog. SAP beträgt, entspricht einer Mindesteinstellhöhe der Kopfstütze18 , die bei Sitzbenutzung nach den Vorschriften des für Kraftfahrzeuge gültigen Sicherheitsstandards eingehalten werden muß und nicht unterschritten werden darf. In1 ist noch zusätzlich die Kopfstütze18 in einer strichlinierten Position dargestellt, in welcher die Unterkante des Kopfpolsters20 auf der Oberkante der Rückenlehne16 aufstößt und das Kopfpolster20 ein Abstandminimum zur Rückenlehne16 einnimmt. Im Bereich oberhalb der vorgegebenen definierten Einstellposition des Kopfpolsters20 ist die Kopfstütze18 durch manuelles Ziehen oder Drücken in vertikaler Richtung so verstellbar, daß das Kopfpolster20 eine gewünschte Position einnimmt, in der der Kopf des Sitzbenutzers optimal abgestützt ist. Diese Höhenverstellung der Kopfstütze18 erfolgt in bekannter Weise durch Überdrücken einer Rastung24 , die in jeder Führungshülse22 zwischen dieser und der darin geführten Tragstange19 wirksam ist. Wie aus2 zu sehen ist, umfaßt jede Rastung24 zwei diametral in der Führungshülse22 gegenüberliegende Rastelemente25 und eine Mehrzahl von an der Tragstange19 in zwei Reihen mit Abstand aufeinanderfolgenden Rastmulden26 , wobei die beiden Rastmuldenreihen diametral gegenüberliegend an jeder Tragstange19 angeordnet und je einem Rastelement25 zugekehrt sind. Jeweils eine Reihe von Rastmulden26 wirkt mit einem Rastelement25 zusammen. Die Rastungen24 sind dabei so angeordnet, daß sie nur in einem Höheneinstellbereich der Kopfstütze18 wirksam sind, der oberhalb der in2 dargestellten Mindesteinstellhöhe der Kopfstütze18 mit der vorgegebenen definierten Einstellposition des Kopfpolsters20 liegt. - Soll die Rückenlehne
16 des Rücksitzes10 zwecks Gewinnung von Ladefläche hinter den Vordersitzen13 des Kraftfahrzeugs um seine Schwenkachse17 auf das Sitzkissen14 aufgeklappt werden, so ist es aus Gründen des bis zur Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes13 zur Verfügung stehenden Raumes erforderlich, zwischen dem Kopfpolster20 der Kopfstütze18 und der Rückenlehne16 das Abstandsminimum herzustellen, so daß die Oberkante des Kopfpolsters20 an der Rückseite der Vordersitzlehne131 entlangschwenken kann. Um den Sicherheitsstandard einzuhalten, muß zugleich beim Rückschwenken der Rückenlehne16 sichergestellt werden, daß das Kopfpolster20 die definierte Einstellposition ohne Zutun des Benutzers automatisch einnimmt. Um dies zu realisieren, ist in jeder Führungshülse22 zwischen der Tragstange19 und der Führungshülse22 eine federelatisches Element27 so angeordnet, daß des es durch die Tragstange19 erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung die Einstellhöhe der Kopfstütze18 von der definierten Einstellposition des Kopfpolsters20 aus reduziert wird. Hat das Kopfpolster20 das Abstandsminimum erreicht, so ist das federleastische Element27 soweit gespannt, daß es nach Wegfall der Druckkraft die Tragstange19 soweit zurückschiebt, daß das Kopfpolster20 wieder seine definierte Einstellposition gemäß2 einnimmt. - Im beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das federelastische Element
27 als Druckfeder28 ausgebildet, die sich einerseits am Hülsenboden222 der Führungshülse22 und andererseits an einem in der Führungshülse22 axial verschieblichen Federteller29 abstützt. Damit die Druckfeder28 einerseits eine ausreichend große Kraft zum Zurückschieben der Kopfstütze18 besitzt und andererseits die Kopfstütze18 nicht über die definierte Einstellposition des Kopfpolsters20 hinaus verstellt, ist in der Führungshülse22 ein Anschlag30 vorgesehen, der den Federweg der Druckfeder28 auf eine maximale Blocklänge der Druckfeder28 begrenzt. Hierzu ist der Federteller29 auf einem Schraubenbolzen31 geführt, der vom Hülsenboden222 der Führungshülse22 in die Führungshülse22 hineinragt und außen am Hülsenboden222 durch eine Sicherungsmutter32 mit Sicherungsscheibe33 abgestützt ist. Der vom Hülsenboden222 entfernt liegende Bolzenkopf311 bildet den Anschlag30 für den Federteller29 . Bolzenkopf311 und Sicherungsmutter32 können vertauscht werden, so daß letztere den Anschlag30 bildet. Da die Rastmulden26 an den Tragstangen19 ausschließlich in dem durch die definierte Einstellposition des Kopfpolsters20 festgelegten Eintauchbereich der Tragestangen19 angeordnet sind, sind die Rastungen24 in dem Verschiebebereich der Kopfstütze18 zwischen dem Abstandsmimimum und der definierten Einstellposition des Kopfpolsters20 nicht wirksam. - In
1 ist strichliniert die Position von Rückenlehne16 mit Kopfstütze18 dargestellt, wenn sie mit ihrer Lehnenvorderfläche auf die Sitzkissenoberfläche aufgeklappt ist. Nunmehr kann das Sitzkissen14 mit aufgeklappter Rückenlehne16 um seine Schwenkachse15 nach vorn in Richtung Vordersitz13 geschwenkt werden, bis die Rückseite der Rückenlehne16 an der Rückseite der Vordersitzlehne131 anliegt. Die Position der sog. Package-Lage des Rücksitzes10 ist in1 ausgezogen links hinter dem Vordersitz13 dargestellt. Bei der Schwenkbewegung des zusammengeklappten Rücksitzes10 in die Package-Lage gelangt die Oberkante des Kopfpolsters20 der Kopfstütze18 zur Anlage an dem Fahrzeugboden12 und wird beim Weiterschwenken des Rücksitzes10 um eine kleine Wegstrecke am Fahrzeugboden12 entlanggeführt, wodurch eine Druckkraft auf das Kopfpolster20 wirkt, die das Kopfpolster20 durch Einschieben der Kopfstütze18 in die Rückenlehne16 in Richtung zur Oberkante der Rückenlehne16 verschiebt. - Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel des Rücksitzes
10 gemäß1 beschränkt. So kann die Schwenkachse17 der Rückenlehne16 fahrzeugfest im Abstand vom Fahrzeugboden12 angeordnet werden. In diesem Fall wird beim Umklappen des Rücksitzes10 zunächst das Sitzkissen14 an die Rückseite der Rückenlehne131 des Vordersitzes13 angeklappt und dann anschließend die Rückenlehne16 um ihre Schwenkachse17 nach vorn geschwenkt. In diesem Fall stößt das Kopfpolster20 der Kopfstütze18 an die Unterseite des hochgestellten Sitzkissens14 an und letztere wird bei weiterer Schwenkbewegung der Rückenlehne16 durch das Sitzkissen14 in die Rückenlehne16 soweit eingeschoben, daß das Kopfpolster20 an der Unterseite des Sitzkissens14 entlanggleiten kann.
Claims (8)
- Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge, insbesondere für Personen- oder Kombikraftwagen, mit einer um eine quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse (
17 ) schwenkbaren Rückenlehne (16 ) und einer an der Rückenlehne höhenverstellbar gehaltenen Kopfstütze (18 ), die mit mindestens einer ein Kopfpolster (20 ) tragenden Tragstange (19 ) in einer in der Rückenlehne (16 ) festgelegten Führungshülse (22 ) axial verschieblich gehalten und beim Schwenken der Rückenlehne (16 ) aus einer momentanen Höheneinstellung auf ein Abstandsminimum des Kopfpolsters (20 ) von der Rückenlehne (16 ) rückführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Führungshülse (22 ) und der Tragstange (19 ) ein federelastisches Element (27 ) so angeordnet ist, daß es durch die Tragstange (19 ) erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung auf das Kopfpolster (20 ) die Einstellhöhe der Kopfstütze (18 ) von einer definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20 ) aus auf das Abstandsminimum reduziert wird, und daß es nach Wegfall der Druckkraft die Tragstange (19 ) wieder soweit zurückschiebt, bis die definierte Einstellposition des Kopfpolsters (20 ) erreicht ist. - Rücksitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das federeleastische Element (
27 ) als Druckfeder (28 ) ausgebildet ist, die sich einerseits am Grunde (222 ) der Führungshülse (22 ) und andererseits an einem in der Führungshülse (22 ) axial verschieblichen Federteller (29 ) abstützt, und daß der Federteller (29 ) mit einem die maximale Blocklänge der Druckfeder (28 ) begrenzenden Anschlag (30 ) zusammenwirkt, der so angeordnet ist, daß der Federteller (29 ) in der definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20 ) an dem Ende der Tragstange (19 ) anliegt. - Rücksitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Federteller (
29 ) auf einem vom Hülsengrund (222 ) in die Führungshülse (22 ) hineinragenden Schraubenbolzen (31 ) geführt ist und daß der Anschlag (30 ) von dem Bolzenkopf (311 ) oder von einer auf das Bolzenende aufgeschraubten Sicherungsmutter (32 ) gebildet ist. - Rücksitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Tragstange (
19 ) und der Führungshülse (22 ) eine Rastung (24 ) zum Halten der Kopfstütze (18 ) in der jeweils gewählten Einstellhöhe so angeordnet ist, daß sie nur in einem Höheneinstellbereich der Kopfstütze (18 ) wirksam ist, in dem das Kopfpolster (20 ) oberhalb seiner definierten Einstellposition liegt. - Rücksitz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastung (
24 ) mindestens ein in der Führungshülse (22 ) vorspringendes Rastelement (25 ) und eine Mehrzahl von längs der Tragstange (19 ) aufgereihten Rastmulden (26 ) aufweist, die so ausgebildet sind, daß die Rastung (24 ) durch Krafteinwirkung auf die Tragstange (19 ) überdrückbar ist. - Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß die definierte Einstellposition des Kopfpolsters (
20 ) der gesetzlichen Vorschrift von 750 mm über SAP entspricht. - Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (
17 ) der Rückenlehne (16 ) an einem Sitzkissen (14 ) festgelegt ist, das seinerseits um eine im Bereich seines vorderen Endes angeordnete, quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse (15 ) schwenkbar ist. - Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (
15 ) der Rückenlehne (16 ) fahrzeugfest im Abstand vom Fahrzeugboden (12 ) angeordnet ist.
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