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DE10051668B4 - Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge - Google Patents

Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge Download PDF

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DE10051668B4 DE10051668A DE10051668A DE10051668B4 DE 10051668 B4 DE10051668 B4 DE 10051668B4 DE 10051668 A DE10051668 A DE 10051668A DE 10051668 A DE10051668 A DE 10051668A DE 10051668 B4 DE10051668 B4 DE 10051668B4
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Abstract

Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge, insbesondere für Personen- oder Kombikraftwagen, mit einer um eine quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse (17) schwenkbaren Rückenlehne (16) und einer an der Rückenlehne höhenverstellbar gehaltenen Kopfstütze (18), die mit mindestens einer ein Kopfpolster (20) tragenden Tragstange (19) in einer in der Rückenlehne (16) festgelegten Führungshülse (22) axial verschieblich gehalten und beim Schwenken der Rückenlehne (16) aus einer momentanen Höheneinstellung auf ein Abstandsminimum des Kopfpolsters (20) von der Rückenlehne (16) rückführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Führungshülse (22) und der Tragstange (19) ein federelastisches Element (27) so angeordnet ist, daß es durch die Tragstange (19) erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung auf das Kopfpolster (20) die Einstellhöhe der Kopfstütze (18) von einer definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20) aus auf das Abstandsminimum reduziert wird, und daß es nach Wegfall der Druckkraft die Tragstange (19) wieder soweit zurückschiebt, bis die definierte Einstellposition des Kopfpolsters (20) erreicht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen klappbaren Rücksitz für Fahrzeuge, insbesondere Personen- oder Kombikraftwagen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Klappbare Rücksitze dienen in Personen- oder Kombikraftwagen zur Schaffung von zusätzlicher Ladefläche im Bereich hinter den beiden Vordersitzen, wobei zum einen die Rückseite der lediglich auf das Sitzteil oder Sitzkissen des Rücksitzes aufgeklappten Rückenlehne als Ladefläche nutzbar ist oder zum anderen das Paket aus Sitzteil und darauf aufgeklappter Rückenlehne vertikal an die Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes angeschwenkt wird, so daß der insgesamt vom Rücksitz freigegebene Raum als Zusatzladeraum genutzt werden kann. Wegen des nur begrenzten Raumangebots im Fahrzeug muß, um die Rückenlehne vollständig auf das Sitzteil aufklappen zu können, die Kopfstütze von der Rückenlehne abgenommen oder zumindest aus der momentanen Höheneinstellposition in eine die Klappbewegung der Rückenlehne nicht behindernde Tiefstlage überführt werden.
  • Bei einem bekannten Fahrzeugsitz mit umklappbarer Rückenlehne ( DE 197 44 562 A1 ) ist in der Rückenlehne eine Verschiebevorrichtung für die Kopfstütze integriert, die einerseits beim Vorklappen der Rückenlehne den Abstand des Kopfpolsters zur Lehenoberkante auf ein Minimum reduziert, damit das für einen großen Sitzbenutzer auf einer großen Höhe eingestellte Kopfpolster beim Umklappen nicht an den Karroseriehimmel stößt und die Umklappbewegung der Rückenlehne blockiert, und die andererseits beim Rückklappen der Rückenlehne das Kopfpolster in genau die vor dem Umklappen eingenommene Höheneinstellung zurückführt. Hierzu sind zwei das Kopfpolster tragende Tragstangen in je einer in der Rückenlehne angeordneten Führungshülse axial verschieblich aufgenommen und durch eine Traverse fest miteinander verbunden. Die Traverse ist von der Seele eines Bowdenzugs durchsetzt, die an einer in der Rückenlehne befestigten Schelle eingehängt ist, während die Hülle des Bowdenzugs sich von unten an der Traverse abstützt. Konzentrisch zur Seele ist eine Druckfeder angeordnet, die zwischen der Schelle und der Traverse verspannt ist. Der Bowdenzug ist an der Rückenlehne so befestigt, daß er durch die Klappbewegungen der Rückenlehnen betätigt wird. Wird die Rückenlehne nach vorn geklappt, gibt die Hülle des Bowdenzugs nach, und die Druckfeder entspannt sich und drückt dabei die Traverse nach unten. Die Kopfstütze wird eingezogen. Beim Zurückklappen der Rückenlehne schiebt die Hülle des Bowdenzugs die Traverse unter Zusammendrücken der Druckfeder wieder nach oben. Eine zusätzliche mechanische Memoryeinheit sorgt dafür, daß dabei die vor dem Umklappen vorhandene Kopfstützeneinstellung wieder erreicht wird.
  • Bei einem bekannten Rücksitz dieser Art ( DE 33 06 188 C2 ) ist im Polster der Rückenlehne eine vom einem Polsterteil ausgefüllte Aussparung vorgesehen, und Kopfstütze und Polsterteil sind über eine Kinematik so miteinander gekoppelt, daß beim Umklappen der Rückenlehne gegen die Kraft einer Rückstellfeder einerseits das Polsterteil vor die Rückenlehne im Abstand von deren oberen Rand bewegt und anderseits das Kopfpolster der Kopfstütze in die freigewordene Aussparung verlagert wird. Beim Zurückklappen sorgt die Rückstellfeder dafür, daß die Kopfstütze, und damit zwangsläufig das Kopfpolster, wieder in die Ausgangsstellung zurückkehren. Zur Realisierung der Kinematik sind die beiden das Kopfpolster tragenden Tragstangen der Kopfstütze in Hülsen aufgenommen, die an einem in den Führungen gehaltenen Schlitten festgelegt sind. In den Hülsen sind die Tragstangen der Kopfstütze axial verschieblich geführt und können mittels Rastungen in jeder Höheneinstellung der Kopfstütze mit den Hülsen verrastet werden. Die Rückstellfeder ist zwischen Schlitten und Rückenlehne eingehängt und ein bei Umklappen der Rückenlehne sich verkürzendes Seil greift an dem Schlitten an. Um beim Umklappen der Rückenlehne das Kopfpolster in die vom Polsterteil freigegebene Aussparung einzuführen, muß zuvor das Kopfpolster aus seiner momentanen Höheneinstellposition durch Überdrücken der Rastungen zwischen Tragstangen und Hülsen in seine tiefste Stellung, dem sog. Abstandsminimum, in dem das Kopfpolster mit seinem unteren Rand an der Oberkante der Rückenlehne anstößt, von Hand überführt werden. Die vor dem Umklappen eingenommene Höhe des Kopfpolsters muß dann durch manuelles Herausziehen der Kopfstütze aus dem Abstandsminimum mit Überdrücken der Rastungen wieder hergestellt werden.
  • Der bei Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandard sieht vor, daß in Gebrauchsstellung des Rücksitzes das Kopfpolster eine definierte Einstellhöhe, die eine untere Grenze für den Kopfstützengebrauch darstellt, nicht unterschritten werden darf. Dieser untere Grenzwert der Einstellhöhe des Kopfpolsters beträgt 750 mm, gemessen vom sog. SAP. Beim Umklappen der Rückenlehne muß jedoch aus Gründen der beschränkten Platzverhältnisse, insbesondere in den Kraftfahrzeugen der Kompaktklasse, diese Grenze unterschritten werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Rückenlehne der eingangs genannten Art mit technisch einfachen Mitteln sicherzustellen, daß nach Zurückklappen der Rückenlehne in die Sitzgebrauchslage das beim Umklappen der Rückenlehne unter die zulässige Absenkgrenze verschobene Kopfpolster die geforderte Mindesteinstellhöhe wieder selbständig einnimmt.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße klappbare Rücksitz hat den Vorteil, daß ohne konstruktive Umrüstung der Kopfstütze oder der Halterungen für die Kopfstütze in der Rückenlehne nur durch das Vorsehen eines einfachen federelastischen Elements einerseits die Kopfstütze auf ein zum Umklappen der Rückenlehne erforderliches Niedrigmaß in die Rückenlehne eingeschoben werden kann und andererseits sichergestellt ist, daß bei Wiederaufrichten der Rückenlehne in die Sitzgebrauchslage die gesetzliche Vorschrift nach Vorgabe einer Mindesteinstellhöhe des Kopfpolsters von selbst, ohne Zutun des Benutzers, erfüllt wird. Das Einschieben der Kopfstütze in die Rückenlehne aus der gesetzlich definierten Einstellposition des Kopfpolsters heraus erfolgt dadurch, daß nach Anschlag des Kopfpolsters an der Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes, die Rückenlehne weitergeschwenkt wird, wodurch das Kopfpolster unter Spannen des federelastischen Elements durch die Tragstange der Kontur der Rückseite der Vordersitzlehne folgt. Ist die Schwenkachse der Rückenlehne an dem Sitzkissen des Rücksitzes festgelegt und das Sitzkissen noch um eine in seinem vorderen Bereich angeordnete Schwenkachse schwenkbar, so wird beim Anschwenken des Sitzkissens mit darauf aufgeklappter Rückenlehne an die Rückseite der Vordersitzlehne die das Kopfpolster einschiebende Druckkraft durch den Fußraumboden aufgebracht, auf den das Kopfpolster bei der Schwenkbewegung des Sitzkissens aufschwenkt. Durch diese Ausnutzung der im Schwenkweg der Rückenlehne liegenden Komponenten im Fahrzeuginnenraum, nämlich der Vordersitzlehne und des Fußraumbodens, braucht die gegen das federelastische Element eingeschobene Kopfstütze nicht verriegelt zu werden, so daß auch keine Mittel zu deren Entriegelung vorgehalten werden müssen. Auch dies läßt die Fertigungskosten gering halten.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Rücksitzes mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Federelement als Druckfeder ausgebildet, die sich einerseits am Grunde der Führungshülse und andererseits an einem in der Führungshülse axial verschieblichen Federteller abstützt. Mit dem Federteller wirkt ein die maximale Blocklänge der Druckfeder begrenzender Anschlag zusammen, der in der Führungshülse so angeordnet ist, daß der Federteller in der definierten Einstellposition des Kopfpolsters an dem Ende der Tragstange anliegt. Vorzugsweise ist dabei der Federteller auf einem vom Hülsengrund in die Hülse hineinragenden Schraubenbolzen geführt und der Anschlag von dem Bolzenkopf oder einer auf das Bolzenende aufgeschraubten Sicherungsmutter gebildet. Zur für den Benutzer individuell angepaßten Höheneinstellung der Kopfstütze muß in bekannter Weise die Kopfstütze aus der definierten Einstellposition des Kopfpolsters heraus manuell durch Überdrücken einer zwischen der mindestens einen Führungshülse und der mindestens einen Tragstange wirksamen Rastung verstellt werden.
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen in schematischer Darstellung:
  • 1 eine Seitenansicht eines Rücksitzes mit Sitzkissen, Rückenlehne und Kopfstütze,
  • 2 eine Vorderansicht eines vergrößerten Ausschnitts der Rückenlehne mit darin aufgenommener Kopfstütze, teilweise geschnitten,
  • 3 Eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts III in 2.
  • Der in 1 in Seitenansicht schematisch skizzierte Rücksitz 10, der im Innenraum 11 eines Personen- oder Kombikraftwages hinter einem mit seiner Rückenlehne 131 ausschnittweise angedeuteten Vordersitz 13 angeordnet ist, weist ein Sitzkissen 14 auf, das mit einer hier nicht dargestellten, manuell lösbaren Verriegelungsvorrichtung am Fahrzeugboden 12 fixiert und um eine fahrzeugfeste Schwenkachse 15, die im vorderen Bereich des Sitzkissens 14 an dessen Unterseite angeordnet ist, schwenkbar ausgebildet ist. Am Sitzkissen 14 ist über einen nicht dargestellten sog. Sitzbeschlag eine Rückenlehne 16 schwenkbar festgelegt, deren quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete und parallel zur Schwenkachse 15 des Sitzkissens 14 verlaufende Schwenkachse mit 17 angedeutet ist.
  • Die Rückenlehne 16 ist mit einer Kopfstütze 18 versehen, die aus zwei parallel zueinander ausgerichteten Tragstangen 19 und einem von den beiden Tragstangen 19 aufgenommen Kopfpolster 20 besteht. Die beiden Tragstangen 19 können dabei mit einem das Kopfpolster 20 tragenden Querteil zu einem U-förmigen Bügel einstückig verbunden sein. Die Kopfstütze 18 ist in einer in der Rückenlehne 16 festgelegten Führung 21 axial verschieblich gehalten und kann dadurch so verschoben werden, daß das Kopfpolster 20 eine gewünschte, auf den Sitznutzer abgestimmte Höhenposition, in welcher der Kopf des Sitzbenutzers optimal abgestützt ist, einnimmt. Die Führung 21 weist zwei im gleichen Abstand wie die Tragstangen 19 voneinander angeordnete Führungshülsen 22 zur verschieblichen Aufnahme der Tragestangen 19 auf, die im Polster 23 der Rückenlehne 16 integriert und an dem nicht dargestellten Lehnenrahmen der Rückenlehne 16 befestigt sind. Die Führungshülsen 22 sind am Hülsengrund mit einem Hülsenboden 222 geschlossen und stützen sich an ihrem vom Hülsengrund abgekehrten Hülsenende mit einem Abdeckflasch 221 im Lehnenpolster 23 ab.
  • In 1 und 3 ist die Kopfstütze 18 in einer Einstellhöhe dargestellt, in welcher das Kopfpolster 20 eine definierte Einstellposition einnimmt. Diese definierte Einstellposition des Kopfpolsters 20, die 750 mm über den sog. SAP beträgt, entspricht einer Mindesteinstellhöhe der Kopfstütze 18, die bei Sitzbenutzung nach den Vorschriften des für Kraftfahrzeuge gültigen Sicherheitsstandards eingehalten werden muß und nicht unterschritten werden darf. In 1 ist noch zusätzlich die Kopfstütze 18 in einer strichlinierten Position dargestellt, in welcher die Unterkante des Kopfpolsters 20 auf der Oberkante der Rückenlehne 16 aufstößt und das Kopfpolster 20 ein Abstandminimum zur Rückenlehne 16 einnimmt. Im Bereich oberhalb der vorgegebenen definierten Einstellposition des Kopfpolsters 20 ist die Kopfstütze 18 durch manuelles Ziehen oder Drücken in vertikaler Richtung so verstellbar, daß das Kopfpolster 20 eine gewünschte Position einnimmt, in der der Kopf des Sitzbenutzers optimal abgestützt ist. Diese Höhenverstellung der Kopfstütze 18 erfolgt in bekannter Weise durch Überdrücken einer Rastung 24, die in jeder Führungshülse 22 zwischen dieser und der darin geführten Tragstange 19 wirksam ist. Wie aus 2 zu sehen ist, umfaßt jede Rastung 24 zwei diametral in der Führungshülse 22 gegenüberliegende Rastelemente 25 und eine Mehrzahl von an der Tragstange 19 in zwei Reihen mit Abstand aufeinanderfolgenden Rastmulden 26, wobei die beiden Rastmuldenreihen diametral gegenüberliegend an jeder Tragstange 19 angeordnet und je einem Rastelement 25 zugekehrt sind. Jeweils eine Reihe von Rastmulden 26 wirkt mit einem Rastelement 25 zusammen. Die Rastungen 24 sind dabei so angeordnet, daß sie nur in einem Höheneinstellbereich der Kopfstütze 18 wirksam sind, der oberhalb der in 2 dargestellten Mindesteinstellhöhe der Kopfstütze 18 mit der vorgegebenen definierten Einstellposition des Kopfpolsters 20 liegt.
  • Soll die Rückenlehne 16 des Rücksitzes 10 zwecks Gewinnung von Ladefläche hinter den Vordersitzen 13 des Kraftfahrzeugs um seine Schwenkachse 17 auf das Sitzkissen 14 aufgeklappt werden, so ist es aus Gründen des bis zur Rückseite der Rückenlehne des Vordersitzes 13 zur Verfügung stehenden Raumes erforderlich, zwischen dem Kopfpolster 20 der Kopfstütze 18 und der Rückenlehne 16 das Abstandsminimum herzustellen, so daß die Oberkante des Kopfpolsters 20 an der Rückseite der Vordersitzlehne 131 entlangschwenken kann. Um den Sicherheitsstandard einzuhalten, muß zugleich beim Rückschwenken der Rückenlehne 16 sichergestellt werden, daß das Kopfpolster 20 die definierte Einstellposition ohne Zutun des Benutzers automatisch einnimmt. Um dies zu realisieren, ist in jeder Führungshülse 22 zwischen der Tragstange 19 und der Führungshülse 22 eine federelatisches Element 27 so angeordnet, daß des es durch die Tragstange 19 erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung die Einstellhöhe der Kopfstütze 18 von der definierten Einstellposition des Kopfpolsters 20 aus reduziert wird. Hat das Kopfpolster 20 das Abstandsminimum erreicht, so ist das federleastische Element 27 soweit gespannt, daß es nach Wegfall der Druckkraft die Tragstange 19 soweit zurückschiebt, daß das Kopfpolster 20 wieder seine definierte Einstellposition gemäß 2 einnimmt.
  • Im beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das federelastische Element 27 als Druckfeder 28 ausgebildet, die sich einerseits am Hülsenboden 222 der Führungshülse 22 und andererseits an einem in der Führungshülse 22 axial verschieblichen Federteller 29 abstützt. Damit die Druckfeder 28 einerseits eine ausreichend große Kraft zum Zurückschieben der Kopfstütze 18 besitzt und andererseits die Kopfstütze 18 nicht über die definierte Einstellposition des Kopfpolsters 20 hinaus verstellt, ist in der Führungshülse 22 ein Anschlag 30 vorgesehen, der den Federweg der Druckfeder 28 auf eine maximale Blocklänge der Druckfeder 28 begrenzt. Hierzu ist der Federteller 29 auf einem Schraubenbolzen 31 geführt, der vom Hülsenboden 222 der Führungshülse 22 in die Führungshülse 22 hineinragt und außen am Hülsenboden 222 durch eine Sicherungsmutter 32 mit Sicherungsscheibe 33 abgestützt ist. Der vom Hülsenboden 222 entfernt liegende Bolzenkopf 311 bildet den Anschlag 30 für den Federteller 29. Bolzenkopf 311 und Sicherungsmutter 32 können vertauscht werden, so daß letztere den Anschlag 30 bildet. Da die Rastmulden 26 an den Tragstangen 19 ausschließlich in dem durch die definierte Einstellposition des Kopfpolsters 20 festgelegten Eintauchbereich der Tragestangen 19 angeordnet sind, sind die Rastungen 24 in dem Verschiebebereich der Kopfstütze 18 zwischen dem Abstandsmimimum und der definierten Einstellposition des Kopfpolsters 20 nicht wirksam.
  • In 1 ist strichliniert die Position von Rückenlehne 16 mit Kopfstütze 18 dargestellt, wenn sie mit ihrer Lehnenvorderfläche auf die Sitzkissenoberfläche aufgeklappt ist. Nunmehr kann das Sitzkissen 14 mit aufgeklappter Rückenlehne 16 um seine Schwenkachse 15 nach vorn in Richtung Vordersitz 13 geschwenkt werden, bis die Rückseite der Rückenlehne 16 an der Rückseite der Vordersitzlehne 131 anliegt. Die Position der sog. Package-Lage des Rücksitzes 10 ist in 1 ausgezogen links hinter dem Vordersitz 13 dargestellt. Bei der Schwenkbewegung des zusammengeklappten Rücksitzes 10 in die Package-Lage gelangt die Oberkante des Kopfpolsters 20 der Kopfstütze 18 zur Anlage an dem Fahrzeugboden 12 und wird beim Weiterschwenken des Rücksitzes 10 um eine kleine Wegstrecke am Fahrzeugboden 12 entlanggeführt, wodurch eine Druckkraft auf das Kopfpolster 20 wirkt, die das Kopfpolster 20 durch Einschieben der Kopfstütze 18 in die Rückenlehne 16 in Richtung zur Oberkante der Rückenlehne 16 verschiebt.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel des Rücksitzes 10 gemäß 1 beschränkt. So kann die Schwenkachse 17 der Rückenlehne 16 fahrzeugfest im Abstand vom Fahrzeugboden 12 angeordnet werden. In diesem Fall wird beim Umklappen des Rücksitzes 10 zunächst das Sitzkissen 14 an die Rückseite der Rückenlehne 131 des Vordersitzes 13 angeklappt und dann anschließend die Rückenlehne 16 um ihre Schwenkachse 17 nach vorn geschwenkt. In diesem Fall stößt das Kopfpolster 20 der Kopfstütze 18 an die Unterseite des hochgestellten Sitzkissens 14 an und letztere wird bei weiterer Schwenkbewegung der Rückenlehne 16 durch das Sitzkissen 14 in die Rückenlehne 16 soweit eingeschoben, daß das Kopfpolster 20 an der Unterseite des Sitzkissens 14 entlanggleiten kann.

Claims (8)

  1. Klappbarer Rücksitz für Fahrzeuge, insbesondere für Personen- oder Kombikraftwagen, mit einer um eine quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse (17) schwenkbaren Rückenlehne (16) und einer an der Rückenlehne höhenverstellbar gehaltenen Kopfstütze (18), die mit mindestens einer ein Kopfpolster (20) tragenden Tragstange (19) in einer in der Rückenlehne (16) festgelegten Führungshülse (22) axial verschieblich gehalten und beim Schwenken der Rückenlehne (16) aus einer momentanen Höheneinstellung auf ein Abstandsminimum des Kopfpolsters (20) von der Rückenlehne (16) rückführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Führungshülse (22) und der Tragstange (19) ein federelastisches Element (27) so angeordnet ist, daß es durch die Tragstange (19) erst gespannt wird, wenn durch Druckkrafteinwirkung auf das Kopfpolster (20) die Einstellhöhe der Kopfstütze (18) von einer definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20) aus auf das Abstandsminimum reduziert wird, und daß es nach Wegfall der Druckkraft die Tragstange (19) wieder soweit zurückschiebt, bis die definierte Einstellposition des Kopfpolsters (20) erreicht ist.
  2. Rücksitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das federeleastische Element (27) als Druckfeder (28) ausgebildet ist, die sich einerseits am Grunde (222) der Führungshülse (22) und andererseits an einem in der Führungshülse (22) axial verschieblichen Federteller (29) abstützt, und daß der Federteller (29) mit einem die maximale Blocklänge der Druckfeder (28) begrenzenden Anschlag (30) zusammenwirkt, der so angeordnet ist, daß der Federteller (29) in der definierten Einstellposition des Kopfpolsters (20) an dem Ende der Tragstange (19) anliegt.
  3. Rücksitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Federteller (29) auf einem vom Hülsengrund (222) in die Führungshülse (22) hineinragenden Schraubenbolzen (31) geführt ist und daß der Anschlag (30) von dem Bolzenkopf (311) oder von einer auf das Bolzenende aufgeschraubten Sicherungsmutter (32) gebildet ist.
  4. Rücksitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Tragstange (19) und der Führungshülse (22) eine Rastung (24) zum Halten der Kopfstütze (18) in der jeweils gewählten Einstellhöhe so angeordnet ist, daß sie nur in einem Höheneinstellbereich der Kopfstütze (18) wirksam ist, in dem das Kopfpolster (20) oberhalb seiner definierten Einstellposition liegt.
  5. Rücksitz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastung (24) mindestens ein in der Führungshülse (22) vorspringendes Rastelement (25) und eine Mehrzahl von längs der Tragstange (19) aufgereihten Rastmulden (26) aufweist, die so ausgebildet sind, daß die Rastung (24) durch Krafteinwirkung auf die Tragstange (19) überdrückbar ist.
  6. Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß die definierte Einstellposition des Kopfpolsters (20) der gesetzlichen Vorschrift von 750 mm über SAP entspricht.
  7. Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (17) der Rückenlehne (16) an einem Sitzkissen (14) festgelegt ist, das seinerseits um eine im Bereich seines vorderen Endes angeordnete, quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse (15) schwenkbar ist.
  8. Rücksitz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (15) der Rückenlehne (16) fahrzeugfest im Abstand vom Fahrzeugboden (12) angeordnet ist.
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