DE10051625A1 - Locher für Papier oder folienförmiges Material - Google Patents
Locher für Papier oder folienförmiges MaterialInfo
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- B26D5/00—Arrangements for operating and controlling machines or devices for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
- B26D5/08—Means for actuating the cutting member to effect the cut
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- B26F—PERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
- B26F1/00—Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
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Abstract
Ein Locher für Papier oder folienförmiges Material, der einen Sockel in Form eines langgestreckten Rechtecks, eines Ovals oder dergleichen aufweist und mit mindestens zwei Lochstempeln versehen ist, die mittels Druckhebeln betätigbar sind, welche ihrerseits um quer zur Verbindungslinie der Lochstempel verlaufende Achsen schwenkbar gelagert sind, soll so weiterentwickelt werden, dass an Stelle der Schwenkbewegung des Betätigungshebels eine geradlinige Druckbewegung des Betätigungselementes bei platz- und kraftsparender Bewegungsübertragung möglich ist, wobei gleichzeitig durch eine innenliegende Anordnung der Hebel jede Verletzungsgefahr ausgeschlossen wird. DOLLAR A Hierzu weist der Locher ein den Sockel in seinem oberen Bereich allseitig umschließendes Betätigungselement auf, das in vertikaler Richtung verschiebbar gelagert sowie auf den oberen Enden der Druckhebel abgestützt ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Locher für Papier oder folienförmiges Material, der
einen Sockel in Form eines langgestreckten Rechtecks, eines Ovals oder
dergleichen aufweist und mit mindestens zwei Lochstempeln versehen ist, die
mittels Druckhebeln betätigbar sind, welche ihrerseits um quer zur
Verbindungslinie der Lochstempel verlaufende Achsen schwenkbar gelagert
sind.
Ein Locher der vorstehend genannten Art ist nach DE 20 17 749 A1 bekannt
und mit einem an einer Schmalseite des Sockels schwenkbar gelagerten
Betätigungshebel ausgebildet. Dabei wirkt der Betätigungshebel unmittelbar auf
den seiner Lagerung benachbarten Lochstempel ein, während für den zweiten
Lochstempel ein am anderen Gehäuseende gelagerter Zwischenhebel dient,
der seinerseits durch den Betätigungshebel schwenkbar ist.
Als ein Mangel ist bei diesem Locher die durch die Schwenkbewegung der
freiliegenden Betätigungshebel bedingte Verletzungsgefahr, z. B. durch
Einklemmen der Finger, anzusehen. Nachteilig wirkt sich auch die relativ kleine
Kraftangriffsfläche am Betätigungshebel sowie die unsymmetrische (einseitige)
Krafteinleitung an einem Ende des Lochers aus.
Bei einem nach DE-GM 90 11 500.7 bekannten Locher dieser Art wurde durch
eine entsprechende Gestaltung des Betätigungshebels eine symmetrische
(mittige) Krafteinleitung erreicht, wobei jedoch auf Grund der kürzeren
wirksamen Hebellänge des Betätigungshebels bei gleicher Lochkraft eine
wesentlich größere Handkraft zur Betätigung erforderlich ist. Die bei der
erstgenannten Lösung beschriebene Verletzungsgefahr auf Grund der
freiliegenden Betätigungshebel besteht bei diesem Locher ebenfalls.
Es ist weiterhin ein Locher nach DE-GM 86 11 821.8 bekannt, dessen
Grundkörper aus Strangpreßprofilen besteht, die mit Bohrungen für die
Lochstempel versehen sind und die bei der Montage in einfacher Form unter
Verwendung von Federelementen ineinander einschiebbar sind. Dieser Locher
ermöglicht eine geradlinige, symmetrische Krafteinleitung zur Betätigung.
Eine Verletzungsgefahr, wie Sie bei den vorgenannten Lösungen beschrieben
wurde, ist bei diesen Locher durch eine allseitig geschlossene Ausführung des
Gehäuses ausgeschlossen.
Ein Mangel dieses Lochers besteht darin, dass keine Hebelübersetzung
vorhanden ist und deshalb nur eine relativ geringe wirksame Lochkraft auf die
Lochstempel aufgebracht werden kann. Der Locher ist deshalb nur zum Lochen
einzelner Papierbogen bzw. sehr dünner Stapel anwendbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, an Stelle der beim Stand der
Technik beschriebenen Schwenkbewegung des Betätigungshebels eine
geradlinige Druckbewegung des Betätigungselementes bei platz- und
kraftsparender Bewegungsübertragung zu ermöglichen, wobei gleichzeitig
durch eine innenliegende Anordnung der Hebel jede Verletzungsgefahr
ausgeschlossen wird.
Erfindungsgemäß wird das durch die im Patentanspruch 1 beschriebenen
Merkmale erreicht. Detaillierte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Ansprüchen 2 bis 8 beschreiben.
Der Locher weist ein den Sockel in seinem oberen Bereich allseitig
umschliessendes Betätigungselement auf, das in vertikaler Richtung
verschiebbar gelagert sowie auf den oberen Enden der Druckhebel abgestützt
ist.
Zweckmäßigerweise sind die äußeren Anlageflächen des Sockels als
Führungsflächen bzw. Leisten ausgeführt, auf denen das jeweilige
Betätigungselement verschiebbar gelagert ist.
Im oberen Bereich des Sockels auf den Innenseiten der Stirnflächen sind
Druckpfannen vorgesehen, in denen die jeweils unteren Enden der Druckhebel
schwenkbar gelagert sind.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist auf den oberen Enden der
Lochstempel ein Druckübertragungselement gelagert, auf dem seinerseits die
unteren Enden der Druckhebel bzw. Nocken der Druckhebel abgestützt sind.
Der Sockel ist oberhalb der Lochstempel mit horizontalen Schlitzen versehen
und die Druckhebel weisen an ihren unteren Enden jeweils einen axial zur
Schwenkachse angeordneten Zylinderstift auf, der seinerseits in dem Schlitz
des Sockels gelagert ist.
Bei einer alternativen Ausführung ist der Sockel oberhalb der Lochstempel mit
zwei horizontalen Lagerbohrungen zur Aufnahme von Zylinderstiften versehen,
auf denen die unteren Enden der beiden Druckhebel schwenkbar gelagert sind.
Das Betätigungselement ist im Bereich der Auflagepunkte der Druckhebel mit
Federelementen versehen, in die komplementäre Nocken der Druckhebel
einrastbar sind.
Zur Erleichterung des Einschiebens der zu lochenden Bögen ist bei einer
weiteren alternativen Ausführung der Einschubschlitz um einen Winkel,
vorzugsweise 100°-110° gegenüber der senkrechten Achse des Lochers,
geneigt (schräg) ausgeführt.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsmäßigen Lochers besteht darin, dass
gegenüber den im Stand der Technik genannten Lösungen eine wesentlich
größere Grifffläche zur Krafteinleitung am Betätigungselement zur Verfügung
steht. Desweiteren ist auf Grund der allseitig geschlossenen Ausführung des
Lochers eine ästhetisch ansprechende Formgestaltung gegeben bzw. möglich.
Die Erfindung wird nachstehend an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die
zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Einen Locher mit unmittelbar auf die Lochstempel wirkenden
Druckhebeln als perspektivische Darstellung.
Fig. 2: Eine Schnittdarstellung des Lochers gemäß der Linie A-A in Fig. 1.
Fig. 3: Eine alternative Ausführung mit einem zusätzlichen Druckübertragungs
element zwischen den Lochstempeln und den Druckhebeln als
perspektivische Darstellung.
Fig. 4: Die Darstellung nach Fig. 3 bei abgenommenem Betätigungselement.
Fig. 5: Die Prinzipdarstellung der Funktionsteile des Lochers nach Fig. 3.
Fig. 6: Eine weitere alternative Ausführung eines Lochers mit geneigt (schräg)
angeordneten Einschubschlitz für die zu lochenden Bögen in der
Seitenansicht.
Fig. 7: Eine Schnittdarstellung des Lochers gemäß der Linie B-B in Fig. 6.
Fig. 8: Eine Schnittdarstellung gemäß der Linie C-C Fig. 7.
Fig. 9: Einen Schnitt durch den Sockel gemäß der Linie D-D in Fig. 7 in
vergrößerter Darstellung.
Fig. 10 bis 12: Durch Strangpressen herstellbare Ausgangsprofile für den
Sockel.
Fig. 13a bis 13h: Weitere alternative Varianten zur Gestaltung des Sockels und
des Betätigungselementes eines Lochers.
Der Locher nach den Fig. 1 und 2 hat einen kompakten rechteckigen
Sockel 1, der mit einem durchgehenden horizontalen Einschubschlitz 2 für die
Papierbogen sowie mindestens zwei vertikalen Führungsbohrungen zur
Aufnahme der Lochstempel 3 versehen ist. Unterhalb des Einschubschlitzes 2
befindet sich ein Hohlraum 4 zur Aufnahme des Lochabfalls, der ggf. an den
beiden Stirnseiten durch in der Zeichnung nicht dargestellte Verschlussstopfen
abgeschlossen ist. Im oberen Bereich des Sockels 1 sind an den Innenseiten
der Stirnflächen Druckpfannen 5 eingearbeitet, in denen die jeweils unteren
Enden der beiden Druckhebel 6 gelagert sind. Die Druckhebel 6 sind jeweils
mittels einer an ihrem unteren (kurzen) Hebelarm vorgesehenen Lagerfläche 7
auf den oberen Enden der Lochstempel 3 abgestützt. Ein kastenförmiges
Betätigungselement 8 umschließt den Sockel 1 in seinem oberen Bereich. Das
Betätigungselement 8 ist an den äußeren Anlageflächen des Sockels 1 in
vertikaler Richtung verschiebbar gelagert sowie auf den oberen Enden der
Druckhebel 6 abgestützt. Die Lochstempel 3 werden durch Rückstellfedern 9 in
bekannter Weise in ihrer oberen Endlage gehalten. Der Sockel 1 Wäre dabei
auf einfache Art durch Abtrennen aus einem Strangpressprofil (Fig. 10)
kostengünstig herstellbar.
Bei einer alternativen Ausführung des Lochers (Fig. 3 bis 5) ist im Sockel 11
zwischen den unteren Enden der Druckhebel 12 und den Lochstempeln 13 ein
Druckübertragungselement 14 gelagert. Die Lochstempel 13 (Fig. 5) sind an
ihren oberen Enden mit einer Ringnut 15 und das Druckübertragungelement 14
ist an seiner Unterseite mit T-förmigen Ausparungen 16 versehen, in die die
oberen Enden der Lochstempel 13 einsetzbar sind. Am unteren Ende jedes
Druckhebels 12 ist eine horizontale Bohrung zur Aufnahme eines Zylinderstiftes
17 vorgesehen. Der Sockel 11 ist in seinem oberen Bereich mit horizontalen
Schlitzen 18 (Fig. 4) versehen, in die die Zylinderstifte 17 bei der Montage des
Lochers einschiebbar sind. Ein den Sockel 11 in seinem oberen Bereich
umschließendes Betätigungselement 19 ist - wie bereits vorstehend anhand
der erstgenannten Lösung (Fig. 1) beschrieben - an den äußeren
Anlageflächen des Sockels 11 vertikal verschiebbar gelagert sowie auf den
oberen Enden der Druckhebel 12 abgestützt.
Eine weitere alternative Ausführung des Lochers (Fig. 6 bis 9) enthält einen
Sockel 21 mit einem geneigt (schräg) ausgeführten Einschubschlitz 22 (Fig. 6)
für die zu lochenden Bögen. Zweckmäßig wäre z. B. ein Neigungswinkel von
105°, bezogen auf die vertikale Achse des Lochers.
Der Sockel 21 ist in seinem unteren Bereich mit vertikalen Bohrungen zur
Lagerung der Lochstempel 23 versehen. Unterhalb der Lochstempel 23
befindet sich ein durch Abdeckplatten 24, 25 gebildeter Hohlraum 26 zur
Aufnahme des Lochabfalls. Auf den oberen Enden der Lochstempel 23 ist ein
Druckübertragungselement 27 abgestützt. Oberhalb der Lochstempel 23 ist der
Sockel 21 mit zwei horizontalen Lagerbohrungen 28 zur Aufnahme von
Zylinderstiften 29 versehen, auf denen jeweils die unteren Enden der beiden
Druckhebel 30 schwenkbar gelagert sind. Die Druckhebel 30 sind im geringen
Abstand von ihren unteren Lagerpunkten mit Nocken 31 versehen, die
ihrerseits auf entsprechende Druckflächen des Druckübertragungselementes
27 einwirken.
Das verschiebbar auf den Sockel 21 gelagerte Betätigungselement 32 ist im
Bereich der Anlagepunkte der oberen Enden der Druckhebel 30 mit
Federelementen 33 versehen. An ihren oberen Enden weisen die Druckhebel
30 komplementäre Nocken 34 auf, die bei der Montage des Lochers in die
Federelemente 33 des Betätigungselementes 32 einrastbar sind.
Die Fig. 11 und 12 zeigen verschiedene Strangpressprofile, aus denen ein
Sockel 11, 21 der vorstehend beschriebenen Art durch Trennverfahren in
einfacher Weise herstellbar wäre.
Die Fig. 13a bis 13h zeigen weitere Variationen der Form des Sockels und des
Betätigungselementes von Lochern, die auf dem Wirkprinzip der Erfindung
beruhen und durch die Patentanmeldung mit erfasst werden sollen.
1
Sockel
2
Einschubschlitz
3
Lochstempel
4
Hohlraum
5
Druckpfanne
6
Druckhebel
7
Lagerfläche am Druckhebel
6
8
Betätigungselement
9
Rückstellfede
10
-
11
Sockel
12
Druckhebel
13
Lochstempel
14
Druckübertragungselement
15
Ringnut am Lochstempel
13
16
Aussparung am Druckübertragungselement
14
17
Zylinderstift
18
Schlitz im Sockel
11
19
Betätigungselement
20
-
21
Sockel
22
Einschubschlitz
23
Lochstempel
24
Abdeckplatte
25
Abdeckplatte
26
Hohlraum
27
Druckübertragungselement
28
Lagerbohrung
29
Zylinderstift
30
Druckhebel
31
Nocke am Druckhebel
30
32
Betätigungselement
33
Federelement
34
Nocke am Druckhebel
30
Claims (8)
1. Locher für Papier oder folienförmiges Material, der einen Sockel in Form
eines langgestreckten Rechtecks, eines Ovals oder dgl. aufweist und mit
mindestens zwei Lochstempeln versehen ist, die mittels Druckhebeln
betätigbar sind, welche ihrerseits um quer zur Verbindungslinie der
Lochstempel verlaufende Achsen schwenkbar gelagert sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Locher ein den Sockel (1, 11 und 21) in seinem oberen Bereich
allseitig umschliessendes Betätigungselement (8, 19, 32) aufweist, das in
vertikaler Richtung verschiebbar gelagert sowie auf den oberen Enden der
Druckhebel (6, 12, 30) abgestützt ist.
2. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die äußeren Anlageflächen des Sockels (1, 11, 21) als
Führungsflächen bzw. Leisten ausgeführt sind, auf denen das jeweilige
Betätigungselement (8, 19, 32) verschiebbar gelagert ist.
3. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass im oberen Bereich des Sockels (1) auf den Innenseiten der Stirnflächen
Druckpfannen (5) vorgesehen sind, in denen die jeweils unteren Enden der
Druckhebel (6) schwenkbar gelagert sind.
4. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass auf den oberen Enden der Lochstempel (13, 23) ein
Druckübertragungselement (14, 27) gelagert ist, auf dem seinerseits die
unteren Enden der Druckhebel (12) bzw. Nocken (31) der Druckhebel (30)
abgestützt sind.
5. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sockel (11) oberhalb der Lochstempel (13) mit horizontalen
Schlitzen (18) versehen ist und die Druckhebel (12) jeweils an ihren unteren
Enden einen axial zur Schwenkachse angeordneten Zylinderstift (17)
aufweisen, der seinerseits in dem Schlitz (18) gelagert ist.
6. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sockel (21) oberhalb der Lochstempel (23) mit zwei horizontalen
Lagerbohrungen (28) zur Aufnahme von Zylinderstiften (29) versehen ist, auf
denen ihrerseits die unteren Enden der beiden Druckhebel (30) schwenkbar
gelagert sind.
7. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Betätigungselement (32) im Bereich der Auflagepunkte der
Druckhebel (30) mit Federelementen (33) versehen ist, in die komplementäre
Nocken (34) der Druckhebel (30) einrastbar sind.
8. Locher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Einschubschlitz (22) für die zu lochenden Bögen um einen Winkel,
vorzugsweise 100°-110° gegenüber der senkrechten Achse des Lochers,
geneigt (schräg) ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000151625 DE10051625A1 (de) | 2000-10-18 | 2000-10-18 | Locher für Papier oder folienförmiges Material |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000151625 DE10051625A1 (de) | 2000-10-18 | 2000-10-18 | Locher für Papier oder folienförmiges Material |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10051625A1 true DE10051625A1 (de) | 2002-05-02 |
Family
ID=7660196
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000151625 Withdrawn DE10051625A1 (de) | 2000-10-18 | 2000-10-18 | Locher für Papier oder folienförmiges Material |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10051625A1 (de) |
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-
2000
- 2000-10-18 DE DE2000151625 patent/DE10051625A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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---|---|---|---|
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