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DE10049302B4 - Tragesystem - Google Patents

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DE10049302B4
DE10049302B4 DE2000149302 DE10049302A DE10049302B4 DE 10049302 B4 DE10049302 B4 DE 10049302B4 DE 2000149302 DE2000149302 DE 2000149302 DE 10049302 A DE10049302 A DE 10049302A DE 10049302 B4 DE10049302 B4 DE 10049302B4
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/12Load carriers, e.g. hooks, slings, harness, gloves, modified for load carrying
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/14Carrying-straps; Pack-carrying harnesses

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  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Abstract

Tragesystem für Personen, mit Schultergurten, die in den Brustbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung zum Tragen von beliebigen Lasten vor der Person versehen sind, wobei die Schultergurte im oberen Rückenbereich miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungspunkt (4) der Schultergurte (1, 2) im Rücken über wenigstens einen längs der Wirbelsäule nach unten verlaufenden Zuggurt (11) mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung (6) zur Übertragung und Umlenkung von über die Lastaufnahmevorrichtung (5) und die Schultergurte (1, 2) eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung (6) als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule, eine erste Schlinge (8) bildend, umschlingt, wobei sich die von Rücken aus nach von erstreckenden Gurtteile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt (9) kreuzen und nach hinten, eine zweite Schlinge...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Tragesystem für Personen, mit Schultergurten, die in den Brustbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung zum Tragen von beliebigen Lasten vor der Person versehen sind, wobei die Schultergurte im oberen Rückenbereich miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Tragesystem für Personen, mit Schultergurten, die in den Rückenbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung zum Tragen von beliebigen Lasten auf dem Rücken der Person versehen sind, wobei die Schultergurte im oberen Brustbereich miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen.
  • Das Tragen von Lasten, gleich welcher Art, ist in jedem Fall mit einer Belastung der Muskulatur verbunden, was zu einer mehr oder weniger schnellen Ermüdung führt. Insbesondere ist hiervon die Arm-, Schulter- und Rückenmuskulatur betroffen. Auch wird der gesamte Stützapparat und insbesondere die Wirbelsäule beim Tragen von Lasten belastet. Wird beispielsweise eine schwere Last vor dem Körper getragen, so wird die Rückenmuskulatur in Abhängigkeit von der Körperhaltung erheblich belastet, was schnell zur Ermüdung der Rückenmuskulatur führen kann. Es ist daher wünschenswert, das Tragen von Lasten vor dem Körper zu erleichtern. Hierzu sind bereits verschiedene Lösungen bekannt geworden.
  • So geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 88 05 749.6 U1 eine Trageeinrichtung zum Tragen sperriger Güter mit die Last des Gutes aufnehmenden Schultergurten hervor. Diese Trageeinrichtung besteht aus zwei sich im Rückenbereich kreuzenden Schultergurten, welche die rechte und die linke Schulter umschlingen und vor dem Körper im Brustbereich in einem Gurtschloss zusammengefasst sind. An diesem Gurtschloss ist ein Untergurt befestigt, der das zu tragende sperrige Gut in einer vertikalen Schlaufe umschlingt. Zusätzlich sind noch Seitengurte vorgesehen, die quer zum Untergurt verlaufen und zum Sichern der Last in seitlicher Richtung dienen.
  • Eine derartige Trageeinrichtung entlastet zwar die Armmuskulatur vollkommen, führt jedoch zu einer erheblichen Belastung der Rückenmuskulatur, da die vorn angreifende Last des zu tragenden Gutes zu einem Biegemoment führt, welches den Körper nach vorn zieht, was durch die Rückenmuskulatur ausgeglichen werden muss.
  • Eine ähnliche Trageeinrichtung geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 88 05 447 U1 hervor, in dem ein Schultertragegurt für ein Musikinstrument beschrieben wird. Hier sind zwei Schultergurte am Rücken an einem zu einem Rechteck geformten Rückenteil miteinander verbunden und vorn durch einen vor der Brust quer verlaufenden Gurt miteinander gekoppelt, wobei dieser Gurt durch einen Schnappverschluss geöffnet werden kann. Weiterhin ist dieser Gurt mit einem Einhängeelement zum Befestigen einer Last, wie beispielsweise einem Musikinstrument, versehen.
  • Ein derartiger Schultertragegurt weist die gleichen Nachteile auf, wie eingangs beschrieben, nämlich, dass auch hier eine Belastung der Rückenmuskulatur nicht vermieden werden kann. Dies ist jedoch für den angegebenen Verwendungszweck des Schultertragegurtes, nämlich zum Halten von Musikinstrumenten, die meist ein geringeres Gewicht aufweisen, weniger von Bedeutung. Für das Tragen schwerer Lasten ist dieser Schultertragegurt weniger geeignet.
  • Schließlich geht noch aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 20 219 U1 ein Tragegurt zum freihändigen Tragen von Getränke kästen vor dem Körper mit zwei die Last aufnehmenden Schultergurtschlaufen hervor. Die Schultergurtschlaufen sind im Rückenbereich miteinander verbunden, wobei hierfür bevorzugt ein flächenförmiges Element verwendet wird. Zum Tragen der Getränkekästen sind an den Schultergurtschlaufen vor dem Körper Haken angebracht, die in die Grifflaschen eines Getränkekastens eingehakt werden können.
  • Auch hier ist festzustellen, dass die Arme zwar vollkommen entlastet werden, jedoch die gesamte Last des Getränkekastens auf die Schulter- und Rückenmuskulatur und natürlich auch den Stützapparat übertragen wird.
  • DE 43 22 009 C2 beschreibt eine Tragegurteinrichtung für Blasinstrumente, bestehend aus Schultergurten, die über Verteilungselemente mit einem an der Brust anlegbaren vorderen Gurtteil verschiebbar verbunden sind. Zusätzlich ist nach 2 ein Hüftgurt vorgesehen, der aber keine Verbindung zum Schultergurt besitzt und lediglich eine zweite Aufhängemöglichkeit für ein Musikinstrument bietet.
  • In DE 299 13 362 U1 wird eine Tragehilfe für sehr schwere und unhandliche Gegenstände beschrieben. Bei dieser Tragehilfe wird erreicht, dass die Last von den Schultern auf die Hüfte gebracht wird, so dass eine bessere Lastverteilung erreicht wird. Eine Entlastung der Rückenmuskulatur wird mit dieser Tragehilfe jedoch in keiner Weise erreicht.
  • Das Ziel der Gurtungsanordnung nach DE 196 34 670 C2 besteht darin, unangenehme Belastungen im Brustbereich zu vermeiden. Aus diesem Grund wird die Gewichtskraft des Arbeitsgerätes auf Schulter und seitlich auf das Becken des Trägers verteilt.
  • Bei der Lösung gemäß DE 196 31 126 A1 werden auf Grund der hinter dem Rücken getragenen Last (Rucksack) Kräfte nach hinten erzeugt, die durch die Bauchmuskulatur und eine entsprechende Körperhaltung ausgeglichen werden müssen. Wie diese Kräfte vermieden werden können, wird hier nicht aufgezeigt. Die hier beschriebene Gurtanordnung dient lediglich der optimalen Krafteinleitung der Gewichtskraft in den Körper des Trägers des Rucksacks. Die DE 196 31 126 A1 zeigt eine zu DE 43 22 009 C2 äquivalente Lösung, bei der sinngemäß die gleichen Nachteile auftreten.
  • Die in DE 198 07 112 A1 beschriebene Lösung ist weder zum Tragen von Lasten vor oder hinter dem Körper, noch zur Erzeugung einer kaudal zwischen Becken und Schulter des Patienten wirkenden Kraft, um eine therapeutische Wirkung zu erzielen. Die beschriebene Notfallstütze dient ausschließlich zur Stabilisierung einzelner Gliedmaßen (Vergleiche Spalte 1, Zeilen 57 bis 63). Eine Beeinflussung von Muskeln bzw. die Vermeidung der Belastung von Muskeln ist weder vorgesehen noch möglich.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Tragesystem zu schaffen, mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen der Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen Zwecken kaudale Kräfte erzeugt werden können. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, das erfindungsgemäße Tragesystem zu einem Gurtsystem zu modifizieren, mit dem beispielsweise bei Schlaganfallpatienten eine therapeutische Wirkung erzielt wird, indem eine gezielte Belastung einzelner Muskelpartien erreicht wird.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung, ein Tragesystem zu schaffen, mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen der Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen Zwecken kaudale Kräfte erzeugt werden können, wird bei einem Tragesystem der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Verbindungspunkt der Schultergurte im Rückenbereich über wenigstens einen längs der Wirbelsäule nach unten verlaufenden Zuggurt mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung zur Übertragung und Umlenkung von über die Lastaufnahmevorrichtung und die Schult tergurte eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule eine erste Schlinge bildend, umschlingt, wobei sich die vom Rücken aus nach vorn erstreckenden Teile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt kreuzen und nach unten, eine zweite Schlinge bildend, das Gesäß unterhalb des Sitzbeinhöckers umschließen.
  • Damit kann das Zuggurtungssystem in Abhängigkeit von der Last einen dynamischen Halt am Becken erzeugen. Auf diese Weise wird das Gewicht einer in der Lastaufnahmevorrichtung befestigten Last als Zugkraft über die Schultern-, die Brust- und Lendenwirbelsäule auf das Becken als Fixpunkt umgeleitet und somit ein Großteil vom Becken aufgenommen.
  • Der sich vom Verbindungspunkt der Schultergurte im Rücken nach unten erstreckende Zuggurt ist im Bereich der Lendenwirbelsäule mit der Zuggurtungsanordnung verbunden.
  • Um eine zusätzliche Entlastung der Lendenwirbelsäule zu erreichen, ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schlinge der Zuggurtungsanordnung mit der zweiten Schlinge durch ein senkrecht verlaufendes Sacrum-Band verbunden ist. Dieses Sacrum-Band ist bevorzugt durch Schnellverschlüsse mit den Schlingen verbunden.
  • Auf ähnliche Weise kann auch der Zuggurt mit dem hinteren Verbindungsgurt der Schultergurte und/oder mit der ersten Schlinge lösbar verbunden sein, wobei die lösbare Verbindung durch Schnellverschlüsse realisiert werden kann. Ferner kann der Zuggurt auch durch einen Schnellverschluss teilbar ausgeführt werden.
  • In einer weiteren Fortführung der Erfindung ist die Lastaufnahmevorrichtung am vorderen Verbindungselement der Schultergurte befestigt.
  • Um die zweite Schlinge in ihrer Position zu halten und gleich zeitig eine gleichmäßigere Verteilung zu erreichen, ist zwischen dem Kreuzungspunkt vor dem Becken an der zweiten Schlinge ein durch den Schritt verlaufender Fixiergurt einhängbar.
  • Damit Druckstellen im Bereich der Schulter vermieden werden können, sind in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zumindest die Schultergurte auf deren Auflageseite gepolstert.
  • Eine spezielle Ausbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuggurtungsanordnung in eine Hose integriert bzw. innerhalb dieser fixiert ist und über den Zuggurt mit den Schultergurten verbunden ist.
  • Eine andere besondere Ausbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zuggurtungsanordnung in eine Latzhose integriert bzw. innerhalb dieser fixiert ist und über den Zuggurt mit den Trägern der Latzhose, die Schultergurte ersetzend, verbunden ist, wobei die Lastaufnahmevorrichtung am Latz der Latzhose befestigt ist.
  • Das Tragesystem kann auch derart ausgestaltet werden, dass sämtliche Gurte in eine Latzhose o. dgl. integriert sind, wobei die Lastaufnahmevorrichtung ebenfalls am Latz der Hose befestigt ist.
  • Bei diesen Ausbildungsformen der Erfindung wird das Anlegen des Tragesystems ganz wesentlich erleichtert, wobei von besonderem Vorteil ist, dass das erfindungsgemäße Tragesystem völlig unauffällig eingesetzt werden kann.
  • Um eine ungleichförmige Lastverteilung am Körper zu verhindern, sollten sämtliche Gurte aus einem im Wesentlichen nicht dehnbaren Material bestehen und im Interesse einer individuellen Anpassbarkeit längenverstellbar sein.
  • Die Lastaufnahmevorrichtung kann aus einer die Last senkrecht umschlingenden Schlaufe bestehen, die längeneinstellbar beidends am vorderen Verbindungselement befestigt ist. Außerdem kann am vorderen Verbindungselement eine die Last horizontal umschlingende und längeneinstellbare Lastsicherungsschlaufe befestigt sein.
  • Weiterhin kann die Lastaufnahmevorrichtung mit beliebigen anderen Lastaufnahmeadaptern bzw. in Form von Haken o. dgl., versehen sein, oder es werden mehrere verteilt angeordnete Lastaufnahmevorrichtungen vorgesehen, um beispielsweise ein handelsübliches Babytragesystem einhängen zu können.
  • Für den Fall, dass eine körpernahe Fixierung der Last gewünscht wird, kann das Verbindungselement der im Brustbereich miteinander verbundenen Schultergurte über einen Sicherungsgurt mit dem Kreuzungspunkt der ersten und zweiten Schlinge vor dem Becken lösbar gekoppelt werden.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung sind die vorderen Enden der Schultergurte jeweils mit einer Lastaufnahmevorrichtung versehen, in die ein Babytragesystem einhängbar ist.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung, ein Tragesystem zu schaffen, mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen der Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen Zwecken kaudale Kräfte erzeugt werden können, wird auch durch die kennzeichnenden Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 23 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den abhängigen Ansprüchen 24 bis 42 hervor.
  • Die Aufgabe, das erfindungsgemäße Tragesystem zu einem Gurtsystem zu modifizieren, mit dem beispielsweise bei Schlaganfallpatienten eine therapeutische Wirkung erzielt wird, indem eine gezielte Belastung einzelner Muskelpartien erreicht wird, wird bei einer Gurtungsanordnung für Personen, insbesondere von Schlaganfallpatienten mit Schultergurten, die in den Brustbereich der tragenden Person reichen, wobei die Schultergurte im oberen Rückenbereich miteinander verbunden sind, dadurch gelöst, dass der Verbindungspunkt der Schultergurte im Rücken über wenigstens einen längs der Wirbelsäule nach unten verlaufenden Zuggurt mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung zur Übertragung und Umlenkung von über die Schultergurte eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule, eine erste Schlinge bildend, umschlingt, wobei sich die von Rücken aus nach von erstreckenden Gurtteile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt kreuzen und nach hinten, eine zweite Schlinge bildend, das Gesäß unterhalb des Sitzbeinhöckers umschließen und dass die Schultergurte, oder deren Verbindungselement vor dem Körper über wenigstens einen Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung verbunden sind.
  • Auf diese Weise kann eine kaudal zwischen dem Becken und der Schulter des Patienten wirkende Kraft erzeugt werden, so dass zum Beispiel bei Schlaganfallpatienten eine Stimulation der Rumpfrezeptoren erreicht wird. Die therapeutische Wirkung entsteht dadurch, dass der Patient bestrebt ist, der Kraft entgegenzuwirken und sich somit aufzurichten.
  • Es ist von Vorteil, wenn jeder Schultergurt über einen Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung verbunden wird, so dass unterschiedliche Muskelpartien belastet werden können.
  • Der Belastungsgurt sollte ferner mit der Zuggurtungsanordnung und/oder den Schultergurten bzw. dem Verbindungselement lösbar verbunden sein, um das Anlegen der Gurtungsanordnung zu erleichtern.
  • Um eine genaue Anpassung an den Patienten zu erreichen und die Kraft einstellen zu können, ist der Belastungsgurt bevorzugt längeneinstellbar ausgeführt und kann zusätzlich oder alternativ aus einem elastischen Material bestehen.
  • Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Gurtungsanordnung ähnlich wie das Tragesystem um 180° verdreht, sozusagen verkehrt herum, anzulegen.
  • Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
  • In den zugehörigen Zeichnungsfiguren zeigen:
  • 1 eine schematische Vorderansicht des erfindungsgemäßen Tragesystems mit einer das Becken umschlingenden Zuggurtungsanordnung;
  • 2 eine schematische Seitenansicht des Tragesystems nach 1;
  • 3 die Rückansicht des Tragesystems und
  • 4 das erfindungsgemäße Tragesystem mit einem zusätzlichen Sacrum-Band zur Entlastung der Lendenwirbelsäule.
  • Wie aus den Zeichnungsfiguren 1 bis 3 ersichtlich ist, besteht das Tragesystem aus zwei Schultergurten 1; 2, die vorn in einem Verbindungselement 3 und im Rückenbereich in einem Verbindungspunkt 4 jeweils miteinander verbunden sind. Diese Schultergurte dienen der Hauptlastaufnahme einer von der Person zu tragenden Last, die in einer Lastaufnahmevorrichtung 5, die schematisch aus 2 ersichtlich ist, befestigt werden kann. Diese Lastaufnahmevorrichtung 5 ist mit dem Verbindungselement 3 beispielsweise über einen nicht dargestellten Schnappverschluss lösbar verbunden.
  • Um nun eine tatsächliche Entlastung der Rückenmuskulatur zu erreichen, ist eine Zuggurtungsanordnung 6 vorgesehen, die das Becken 7 der Person zweifach umschlingt und zwar dergestalt, dass eine erste Schlinge 8 den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule umschlingt, wobei die Enden der Schlingen nach vorn verlaufen, sich vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt 9 kreuzen und wieder nach hinten verlaufend in einer zweiten Schlinge 10 unterhalb des Sitzbeinhöckers das Gesäß umschließen.
  • Diese im Wesentlichen unverrückbare Zuggurtungsanordnung 6 ist zur Übernahme von Lastkräften von den Schultergurten 1; 2 über einen Zuggurt 11 mit dem hinteren Verbindungspunkt 4 verbunden.
  • Auf diese Weise werden von einer an der Lastaufnahmevorrichtung 5 befestigten Last eingeleitete Zugkräfte über die Schultergurte 1; 2 und den Zuggurt 11 auf die Zuggurtungsanordnung 6 übertragen. Dabei wird die Rückenmuskulatur zwischen der Schulter und dem Krafteinleitungspunkt des Zuggurtes 11 an der Zuggurtungsanordnung 6 weitgehend entlastet, indem sonst beim Tragen entstehende ventrale Kräfte erheblich reduziert werden. Die vollkommene Bewegungsfreiheit der Beine bleibt bei dieser Zuggurtungsanordnung vollkommen erhalten und es wird verhindert, dass Druckkräfte auf den Bauchraum ausgeübt werden.
  • Um das Anlegen des erfindungsgemäßen Tragesystems zu erleichtern, kann am Zuggurt 11 ein Schnellverschluss 12 vorgesehen werden. Auch ist es zweckmäßig, die Zuggurtungsanordnung 6 in Größengruppen zu fertigen, oder zumindest längeneinstellbar auszuführen.
  • Soll auch die Lendenwirbelsäule entlastet werden, so kann zwischen dem Krafteinleitungspunkt des Zuggurtes 11 an der ersten Schlinge und der unteren Schlinge ein bevorzugt längeneinstellbares Sacrum-Band 13 eingefügt werden. Dieses Sacrum-Band 13 kann mit der ersten und der zweiten Schlinge 8; 10 fest verbunden sein.
  • Um eine noch weiter gehende Lastverteilung erreichen zu können, kann ein zusätzlicher nicht dargestellter Fixiergurt vorgesehen werden, der sich zwischen dem Kreuzungspunkt 9 und der zweiten Schlinge 10 durch den Schritt erstreckt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Funktion der Zuggurtungsanordnung 6 im Kreuzungspunkt 9 nicht eingeschränkt wird.
  • Schließlich ist es noch möglich, einen ebenfalls nicht dar gestellten Sicherungsgurt vorzusehen, der sich vom Verbindungselement 3 oder dessen Nähe zum Kreuzungspunkt 9 der ersten und zweiten Schlinge 8; 10 erstreckt. Um die Funktion der Zuggurtungsanordnung 6 im Kreuzungspunkt durch den Sicherungsgurt nicht einzuschränken, muss dieser an dieser Stelle durch eine Schlaufe befestigt werden. Um ein An- und Ablegen des Tragesystems zu ermöglichen, muss dieser Sicherungsgurt weiterhin lösbar mit dem Verbindungselement 3 verbunden sein.
  • Schließlich besteht noch die Möglichkeit, das Tragesystem insgesamt in eine Latzhose o. dgl. zu integrieren und die Lastaufnahmevorrichtung am Latz der Hose zu befestigen. Auch ist es möglich, lediglich die Zuggurtungsanordnung 6 in die Latzhose zu integrieren bzw. innerhalb dieser zu fixieren und über den Zuggurt 11 mit den Trägern der Latzhose, die Schultergurte 1; 2 ersetzend, zu verbinden. Auch in diesem Fall kann die Lastaufnahmevorrichtung 5 am Latz der Latzhose befestigt werden.
  • Für die Funktion des Tragesystems ist es wichtig, dass die Zuggurtungsanordnung 6 so in der Latzhose fixiert wird, dass eine weitgehend freie Bewegbarkeit der Gurte ermöglicht wird, so dass auch hier eine gleichmäßige Lastverteilung erreicht wird.
  • Es ist selbstverständlich auch möglich, die Zuggurtungsanordnung in eine Hose zu integrieren bzw. innerhalb dieser zu fixieren und über den Zuggurt mit den Schultergurten zu verbinden.
  • Weiterhin besteht auch problemlos die Möglichkeit, Babytragesysteme mit dem erfindungsgemäßen Tragesystem zu kombinieren, indem die vorderen Enden der Schultergurte 1, 2 jeweils mit einer Lastaufnahmevorrichtung versehen werden, in die das Babytragesystem einfach eingehängt bzw. befestigt wird. In diesem Fall kann das Verbindungselement 3 auch entfallen.
  • Das vorstehend beschriebene Tragesystem zum Tragen von Lasten vor dem Körper kann im Wesentlichen auf analoge Weise auch zum tragen von Lasten auf dem Rücken eingesetzt werden. Hierzu muss das Zuggurtungssystem lediglich um 180° verdreht, sozusagen verkehrt herum, angelegt werden, so dass sich der Kreuzungspunkt 9 unter dem Gesäß befindet und die erste Schlinge vor dem Bauch und die zweite Schlinge im Bereich des Schambeines verläuft. Die Lastaufnahmevorrichtung 5 befindet sich in diesem Fall im Schulterbereich im Rücken der Person.
  • Eine besondere Ausgestaltung und Fortführung der Erfindung erlaubt es, das erfindungsgemäße Tragesystem als therapeutisches Hilfsmittel beispielsweise bei Schlaganfailpatienten zu verwenden. Bei einer derartigen Verwendung kann die ansonsten vorgesehene Lastaufnahmevorrichtung entfallen.
  • Um die therapeutische Wirkung erreichen zu können, bestehen verschiedene Möglichkeiten, indem beispielsweise der alternativ vorgesehene Sicherungsgurt, welcher sich zwischen dem Verbindungselement 3 zum Kreuzungspunkt 9 der ersten und der zweiten Schlinge 8, 10 erstreckt, als Belastungsgurt eingesetzt wird und in seiner Länge so eingestellt wird, dass zwischen den Schultern und dem Becken des Patienten eine kaudale Kraftwirkung entsteht.
  • Damit wird eine Stimulation der Rumpfrezeptoren erreicht, da der Patient bestrebt ist, dieser Kraft entgegenzuwirken und richtet sich somit auf. Damit kann erreicht werden, dass der Patient nach einer ausreichenden Trainingszeit wieder seine natürliche Körperhaltung einnimmt.
  • Anstelle der Verwendung eines Belastungsgurtes besteht auch die Möglichkeit, zwei Belastungsgurte vorzusehen, welche die Schultergurte 1, 2 jeweils mit der das Becken des Patienten umgebenden Zuggurtungsanordnung 6 verbinden. Damit können einzelne Muskelpartien gezielt trainiert werden.
  • Der Sicherungsgurt und die Gurte sollten längeneinstellbar sein und/oder aus einem elastischen Material bestehen.
  • 1
    Schultergurt
    2
    Schultergurt
    3
    Verbindungselement
    4
    Verbindungspunkt
    5
    Lastaufnahmevorrichtung
    6
    Zuggurtungsanordnung
    7
    Becken
    8
    erste Schlinge
    9
    Kreuzungspunkt
    10
    zweite Schlinge
    11
    Zuggurt
    12
    Schnellverschluss
    13
    Sacrum-Band

Claims (47)

  1. Tragesystem für Personen, mit Schultergurten, die in den Brustbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung zum Tragen von beliebigen Lasten vor der Person versehen sind, wobei die Schultergurte im oberen Rückenbereich miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungspunkt (4) der Schultergurte (1, 2) im Rücken über wenigstens einen längs der Wirbelsäule nach unten verlaufenden Zuggurt (11) mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung (6) zur Übertragung und Umlenkung von über die Lastaufnahmevorrichtung (5) und die Schultergurte (1, 2) eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung (6) als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule, eine erste Schlinge (8) bildend, umschlingt, wobei sich die von Rücken aus nach von erstreckenden Gurtteile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt (9) kreuzen und nach hinten, eine zweite Schlinge (10) bildend, das Gesäß unterhalb des Sitzbeinhöckers umschließen.
  2. Tragesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der sich vom Verbindungspunkt (4) nach unten erstreckende Zuggurt (11) im Bereich der Lendenwirbelsäule mit der Zuggurtungsanordnung (6) verbunden ist.
  3. Tragesystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schlinge (8) der Zuggurtungsanordnung (6) mit der zweiten Schlinge (10) durch ein senkrecht verlaufendes Sacrum-Band (13) verbunden ist.
  4. Tragesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sacrum-Band (13) durch Schnellverschlüsse mit den Schlingen (8, 10) verbindbar ist.
  5. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuggurt (11) mit dem Verbindungspunkt (4) und/oder mit der ersten Schlinge (8) lösbar verbunden ist.
  6. Tragesystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, das die lösbare Verbindung durch Schnellverschlüsse erfolgt.
  7. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuggurt (11) mit einem Schnellverschluss (12) teilbar ist.
  8. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) am Verbindungselement (3) der Schultergurte (1, 2) befestigt ist.
  9. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kreuzungspunkt (9) vor dem Becken und der zweiten Schlinge (10) ein durch den Schritt verlaufender Fixiergurt einhängbar ist.
  10. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Schultergurte (1, 2) auf der Auflageseite gepolstert sind.
  11. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuggurtungsanordnung (6) in eine Latzhose integriert oder innerhalb dieser fixiert ist und über den Zuggurt (11) mit den Trägern der Latzhose, die Schultergurte (1, 2) ersetzend, verbunden ist, wobei die Lastaufnahmevorrichtung (5) am Latz der Latzhose befestigt ist.
  12. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuggurtungsanordnung (6) in eine Hose integriert oder innerhalb dieser fixiert ist und über den Zuggurt mit den Schultergurten verbunden ist.
  13. Tragesystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuggurtungsanordnung (6) mit dem Zuggurt lösbar verbunden ist.
  14. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Gurte in eine Latzhose integriert sind und dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) am Latz der Hose befestigt ist.
  15. Tragesystem nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Gurte aus einem im wesentlichen nicht dehnbaren Material bestehen.
  16. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da durch gekennzeichnet, dass die Schultergurte (1, 2), der Zuggurt (11) und/oder die Zuggurtungsanordnung (6) längeneinstellbar sind.
  17. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) aus einer die Last senkrecht umschlingenden Schlaufe besteht, die längeneinstellbar beidends am vorderen Verbindungselement (3) befestigbar ist.
  18. Tragesystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass am vorderen Verbindungselement (3) ein die Last horizontal umschlingende und längeneinstellbare Lastsicherungsschlaufe befestigbar ist.
  19. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16 und 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) mit einem Lastaufnahmeadapter in Form von Haken versehen ist.
  20. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) der in Brustbereich miteinander verbundenen Schultergurte (1, 2) über einen Sicherungsgurt mit dem Kreuzungspunkt (9) der ersten und zweiten Schlinge (8, 10) vor dem Becken (7) lösbar gekoppelt ist.
  21. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Enden der Schultergurte (1, 2) jeweils mit der Lastaufnahmevorrichtung versehen werden.
  22. Tragesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lastaufnahmeeinrichtung ein Babytragesystem einhängbar ist.
  23. Tragesystem für Personen, mit Schultergurten, die in den Rückenbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung zum Tragen von beliebigen Lasten auf dem Rücken der Person versehen sind, wobei die Schultergurte im oberen Brustbereich miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungspunkt (4) der Schultergurte (1, 2) im Brustbereich über wenigstens einen längs nach unten verlaufenden Zuggurt (11) mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung (6) zur Übertragung und Umlenkung von über die Lastaufnahmevorrichtung (5) und die Schultergurte (1, 2) eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung (6) als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der das Becken, eine erste Schlinge (8) bildend, umschlingt, wobei sich die nach hinten erstreckenden Gurtteile unter dem Gesäß unterhalb des Sitzbeinhöckers kreuzen und nach vorn, eine zweite Schlinge (10) bildend, das Becken im Schambeinbereich umschließen.
  24. Tragesystem nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der sich vom Verbindungspunkt (4) nach unten erstreckende Zuggurt (11) mit der Zuggurtungsanordnung (6) verbunden ist.
  25. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schlinge (8) der Zuggurtungsanordnung (6) mit der zweiten Schlinge (10) durch ein senkrecht verlaufendes Sacrum-Band (13) verbunden ist.
  26. Tragesystem nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Sacrum-Band (13) durch Schnellverschlüsse mit den Schlingen (8, 10) verbindbar ist.
  27. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 26, da durch gekennzeichnet, dass der Zuggurt (11) mit dem Verbindungspunkt (4) und/oder mit der ersten Schlinge (8) lösbar verbunden ist.
  28. Tragesystem nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Verbindung durch Schnellverschlüsse erfolgt.
  29. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuggurt (11) mit einem Schnellverschluss (12) teilbar ist.
  30. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) am Verbindungselement (3) der Schultergurte (1, 2) befestigt ist.
  31. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kreuzungspunkt (9) unter dem Gesäß und der zweiten Schlinge (10) ein durch den Schritt verlaufender Fixiergurt einhängbar ist.
  32. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Schultergurte (1, 2) auf der Auflageseite gepolstert sind.
  33. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuggurtungsanordnung (6) in eine Hose integriert oder innerhalb dieser fixiert ist und über den Zuggurt mit den Schultergurten verbunden ist.
  34. Tragesystem nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuggurtungsanordnung (6) mit dem Zuggurt lösbar verbunden ist.
  35. Tragesystem nach den Ansprüchen 23 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Gurte aus einem im wesentlichen nicht dehnbaren Material bestehen.
  36. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Schultergurte (1, 2), der Zuggurt (11) und/oder die Zuggurtungsanordnung (6) längeneinstellbar sind.
  37. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) aus einer die Last senkrecht umschlingenden Schlaufe besteht, die längeneinstellbar beidends am vorderen Verbindungselement (3) befestigbar ist.
  38. Tragesystem nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass am Verbindungselement (3) ein die Last horizontal umschlingende und längeneinstellbare Lastsicherungsschlaufe befestigbar ist.
  39. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Lastaufnahmevorrichtung (5) mit einem Lastaufnahmeadapter in Form von Haken versehen ist.
  40. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) der in Brustbereich miteinander verbundenen Schultergurte (1, 2) über einen Sicherungsgurt mit dem Kreuzungspunkt (9) der ersten und zweiten Schlinge (8, 10) vor dem Becken (7) lösbar gekoppelt ist.
  41. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die hinteren Enden der Schultergurte (1, 2) jeweils mit der Lastaufnahmevorrichtung versehen werden.
  42. Tragesystem nach einem der Ansprüche 23 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass in die Last aufnahmeeinrichtung ein Babytragesystem einhängbar ist.
  43. Gurtungsanordnung für Personen, insbesondere von Schlaganfallpatienten mit Schultergurten, die in den Brustbereich der tragenden Person reichen, wobei die Schultergurte im oberen Rückenbereich miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungspunkt (4) der Schultergurte (1, 2) im Rücken über wenigstens einen längs der Wirbelsäule nach unten verlaufenden Zuggurt (11) mit einer das Becken der Person von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung (6) zur Übertragung und Umlenkung von über die Schultergurte (1, 2) eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung (6) als einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule, eine erste Schlinge (8) bildend, umschlingt, wobei sich die von Rücken aus nach von erstreckenden Gurtteile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt (9) kreuzen und nach hinten, eine zweite Schlinge (10) bildend, das Gesäß unterhalb des Sitzbeinhöckers umschließen und dass die Schultergurte (1, 2), oder deren Verbindungselement (3) vor dem Körper über wenigstens einen Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung (6) verbunden sind.
  44. Gurtungsanordnung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schultergurt (1; 2) über einen Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung (6) verbunden ist.
  45. Gurtungsanordnung nach Anspruch 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, dass der Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung (6) und/oder den Schultergurten (1, 2) und/oder dem Verbindungselement (3) lösbar verbunden ist.
  46. Gurtungsanordnung nach den Ansprüchen 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Be lastungsgurt längeneinstellbar ist.
  47. Gurtungsanordnung nach einem der Ansprüche 43 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass der Belastungsgurt aus einem elastischen Material besteht.
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