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Die
Erfindung betrifft ein Tragesystem für Personen, mit Schultergurten,
die in den Brustbereich der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung
zum Tragen von beliebigen Lasten vor der Person versehen sind, wobei
die Schultergurte im oberen Rückenbereich
miteinander verbunden sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes
der Last auf die Schultern übertragen.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Tragesystem für Personen, mit Schultergurten,
die in den Rückenbereich
der tragenden Person reichen und mit einer Lastaufnahmevorrichtung
zum Tragen von beliebigen Lasten auf dem Rücken der Person versehen sind,
wobei die Schultergurte im oberen Brustbereich miteinander verbunden
sind und wenigstens einen Teil des Gewichtes der Last auf die Schultern übertragen.
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Das
Tragen von Lasten, gleich welcher Art, ist in jedem Fall mit einer
Belastung der Muskulatur verbunden, was zu einer mehr oder weniger
schnellen Ermüdung
führt.
Insbesondere ist hiervon die Arm-, Schulter- und Rückenmuskulatur
betroffen. Auch wird der gesamte Stützapparat und insbesondere
die Wirbelsäule
beim Tragen von Lasten belastet. Wird beispielsweise eine schwere Last
vor dem Körper
getragen, so wird die Rückenmuskulatur
in Abhängigkeit
von der Körperhaltung
erheblich belastet, was schnell zur Ermüdung der Rückenmuskulatur führen kann.
Es ist daher wünschenswert,
das Tragen von Lasten vor dem Körper
zu erleichtern. Hierzu sind bereits verschiedene Lösungen bekannt geworden.
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So
geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 88 05 749.6 U1 eine Trageeinrichtung
zum Tragen sperriger Güter
mit die Last des Gutes aufnehmenden Schultergurten hervor. Diese
Trageeinrichtung besteht aus zwei sich im Rückenbereich kreuzenden Schultergurten,
welche die rechte und die linke Schulter umschlingen und vor dem
Körper im
Brustbereich in einem Gurtschloss zusammengefasst sind. An diesem
Gurtschloss ist ein Untergurt befestigt, der das zu tragende sperrige
Gut in einer vertikalen Schlaufe umschlingt. Zusätzlich sind noch Seitengurte
vorgesehen, die quer zum Untergurt verlaufen und zum Sichern der
Last in seitlicher Richtung dienen.
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Eine
derartige Trageeinrichtung entlastet zwar die Armmuskulatur vollkommen,
führt jedoch
zu einer erheblichen Belastung der Rückenmuskulatur, da die vorn
angreifende Last des zu tragenden Gutes zu einem Biegemoment führt, welches
den Körper nach
vorn zieht, was durch die Rückenmuskulatur ausgeglichen
werden muss.
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Eine ähnliche
Trageeinrichtung geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 88 05 447 U1 hervor,
in dem ein Schultertragegurt für
ein Musikinstrument beschrieben wird. Hier sind zwei Schultergurte
am Rücken
an einem zu einem Rechteck geformten Rückenteil miteinander verbunden
und vorn durch einen vor der Brust quer verlaufenden Gurt miteinander
gekoppelt, wobei dieser Gurt durch einen Schnappverschluss geöffnet werden
kann. Weiterhin ist dieser Gurt mit einem Einhängeelement zum Befestigen einer
Last, wie beispielsweise einem Musikinstrument, versehen.
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Ein
derartiger Schultertragegurt weist die gleichen Nachteile auf, wie
eingangs beschrieben, nämlich,
dass auch hier eine Belastung der Rückenmuskulatur nicht vermieden
werden kann. Dies ist jedoch für
den angegebenen Verwendungszweck des Schultertragegurtes, nämlich zum
Halten von Musikinstrumenten, die meist ein geringeres Gewicht aufweisen,
weniger von Bedeutung. Für
das Tragen schwerer Lasten ist dieser Schultertragegurt weniger geeignet.
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Schließlich geht
noch aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 298 20 219 U1 ein Tragegurt zum
freihändigen
Tragen von Getränke
kästen
vor dem Körper
mit zwei die Last aufnehmenden Schultergurtschlaufen hervor. Die
Schultergurtschlaufen sind im Rückenbereich
miteinander verbunden, wobei hierfür bevorzugt ein flächenförmiges Element verwendet
wird. Zum Tragen der Getränkekästen sind
an den Schultergurtschlaufen vor dem Körper Haken angebracht, die
in die Grifflaschen eines Getränkekastens
eingehakt werden können.
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Auch
hier ist festzustellen, dass die Arme zwar vollkommen entlastet
werden, jedoch die gesamte Last des Getränkekastens auf die Schulter- und
Rückenmuskulatur
und natürlich
auch den Stützapparat übertragen
wird.
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DE 43 22 009 C2 beschreibt
eine Tragegurteinrichtung für
Blasinstrumente, bestehend aus Schultergurten, die über Verteilungselemente
mit einem an der Brust anlegbaren vorderen Gurtteil verschiebbar
verbunden sind. Zusätzlich
ist nach
2 ein Hüftgurt vorgesehen, der aber
keine Verbindung zum Schultergurt besitzt und lediglich eine zweite Aufhängemöglichkeit
für ein
Musikinstrument bietet.
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In
DE 299 13 362 U1 wird
eine Tragehilfe für sehr
schwere und unhandliche Gegenstände
beschrieben. Bei dieser Tragehilfe wird erreicht, dass die Last
von den Schultern auf die Hüfte
gebracht wird, so dass eine bessere Lastverteilung erreicht wird.
Eine Entlastung der Rückenmuskulatur
wird mit dieser Tragehilfe jedoch in keiner Weise erreicht.
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Das
Ziel der Gurtungsanordnung nach
DE 196 34 670 C2 besteht darin, unangenehme
Belastungen im Brustbereich zu vermeiden. Aus diesem Grund wird
die Gewichtskraft des Arbeitsgerätes
auf Schulter und seitlich auf das Becken des Trägers verteilt.
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Bei
der Lösung
gemäß
DE 196 31 126 A1 werden
auf Grund der hinter dem Rücken
getragenen Last (Rucksack) Kräfte
nach hinten erzeugt, die durch die Bauchmuskulatur und eine entsprechende Körperhaltung
ausgeglichen werden müssen.
Wie diese Kräfte
vermieden werden können,
wird hier nicht aufgezeigt. Die hier beschriebene Gurtanordnung
dient lediglich der optimalen Krafteinleitung der Gewichtskraft
in den Körper
des Trägers
des Rucksacks. Die
DE
196 31 126 A1 zeigt eine zu
DE 43 22 009 C2 äquivalente Lösung, bei
der sinngemäß die gleichen
Nachteile auftreten.
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Die
in
DE 198 07 112 A1 beschriebene
Lösung
ist weder zum Tragen von Lasten vor oder hinter dem Körper, noch
zur Erzeugung einer kaudal zwischen Becken und Schulter des Patienten
wirkenden Kraft, um eine therapeutische Wirkung zu erzielen. Die
beschriebene Notfallstütze
dient ausschließlich
zur Stabilisierung einzelner Gliedmaßen (Vergleiche Spalte 1, Zeilen
57 bis 63). Eine Beeinflussung von Muskeln bzw. die Vermeidung der
Belastung von Muskeln ist weder vorgesehen noch möglich.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Tragesystem zu schaffen,
mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen der
Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen
Zwecken kaudale Kräfte
erzeugt werden können.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, das erfindungsgemäße Tragesystem
zu einem Gurtsystem zu modifizieren, mit dem beispielsweise bei
Schlaganfallpatienten eine therapeutische Wirkung erzielt wird,
indem eine gezielte Belastung einzelner Muskelpartien erreicht wird.
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Die
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung, ein Tragesystem
zu schaffen, mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen
der Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen
Zwecken kaudale Kräfte
erzeugt werden können,
wird bei einem Tragesystem der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
der Verbindungspunkt der Schultergurte im Rückenbereich über wenigstens
einen längs
der Wirbelsäule
nach unten verlaufenden Zuggurt mit einer das Becken der Person
von beiden Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung zur Übertragung
und Umlenkung von über
die Lastaufnahmevorrichtung und die Schult tergurte eingeleiteten
Zugkräften
auf das Becken gekoppelt ist, wobei die Zuggurtungsanordnung als
einteiliger Gurt ausgebildet ist, der den Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule eine
erste Schlinge bildend, umschlingt, wobei sich die vom Rücken aus
nach vorn erstreckenden Teile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt
kreuzen und nach unten, eine zweite Schlinge bildend, das Gesäß unterhalb
des Sitzbeinhöckers umschließen.
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Damit
kann das Zuggurtungssystem in Abhängigkeit von der Last einen
dynamischen Halt am Becken erzeugen. Auf diese Weise wird das Gewicht einer
in der Lastaufnahmevorrichtung befestigten Last als Zugkraft über die
Schultern-, die Brust- und Lendenwirbelsäule auf das Becken als Fixpunkt
umgeleitet und somit ein Großteil
vom Becken aufgenommen.
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Der
sich vom Verbindungspunkt der Schultergurte im Rücken nach unten erstreckende
Zuggurt ist im Bereich der Lendenwirbelsäule mit der Zuggurtungsanordnung
verbunden.
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Um
eine zusätzliche
Entlastung der Lendenwirbelsäule
zu erreichen, ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Schlinge der Zuggurtungsanordnung
mit der zweiten Schlinge durch ein senkrecht verlaufendes Sacrum-Band
verbunden ist. Dieses Sacrum-Band ist bevorzugt durch Schnellverschlüsse mit den
Schlingen verbunden.
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Auf ähnliche
Weise kann auch der Zuggurt mit dem hinteren Verbindungsgurt der
Schultergurte und/oder mit der ersten Schlinge lösbar verbunden sein, wobei
die lösbare
Verbindung durch Schnellverschlüsse
realisiert werden kann. Ferner kann der Zuggurt auch durch einen
Schnellverschluss teilbar ausgeführt
werden.
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In
einer weiteren Fortführung
der Erfindung ist die Lastaufnahmevorrichtung am vorderen Verbindungselement
der Schultergurte befestigt.
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Um
die zweite Schlinge in ihrer Position zu halten und gleich zeitig
eine gleichmäßigere Verteilung
zu erreichen, ist zwischen dem Kreuzungspunkt vor dem Becken an
der zweiten Schlinge ein durch den Schritt verlaufender Fixiergurt
einhängbar.
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Damit
Druckstellen im Bereich der Schulter vermieden werden können, sind
in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zumindest die Schultergurte
auf deren Auflageseite gepolstert.
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Eine
spezielle Ausbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuggurtungsanordnung in eine Hose integriert bzw. innerhalb
dieser fixiert ist und über
den Zuggurt mit den Schultergurten verbunden ist.
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Eine
andere besondere Ausbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuggurtungsanordnung in eine Latzhose integriert bzw. innerhalb
dieser fixiert ist und über
den Zuggurt mit den Trägern
der Latzhose, die Schultergurte ersetzend, verbunden ist, wobei
die Lastaufnahmevorrichtung am Latz der Latzhose befestigt ist.
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Das
Tragesystem kann auch derart ausgestaltet werden, dass sämtliche
Gurte in eine Latzhose o. dgl. integriert sind, wobei die Lastaufnahmevorrichtung
ebenfalls am Latz der Hose befestigt ist.
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Bei
diesen Ausbildungsformen der Erfindung wird das Anlegen des Tragesystems
ganz wesentlich erleichtert, wobei von besonderem Vorteil ist, dass das
erfindungsgemäße Tragesystem
völlig
unauffällig
eingesetzt werden kann.
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Um
eine ungleichförmige
Lastverteilung am Körper
zu verhindern, sollten sämtliche
Gurte aus einem im Wesentlichen nicht dehnbaren Material bestehen
und im Interesse einer individuellen Anpassbarkeit längenverstellbar
sein.
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Die
Lastaufnahmevorrichtung kann aus einer die Last senkrecht umschlingenden
Schlaufe bestehen, die längeneinstellbar
beidends am vorderen Verbindungselement befestigt ist. Außerdem kann am
vorderen Verbindungselement eine die Last horizontal umschlingende
und längeneinstellbare
Lastsicherungsschlaufe befestigt sein.
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Weiterhin
kann die Lastaufnahmevorrichtung mit beliebigen anderen Lastaufnahmeadaptern
bzw. in Form von Haken o. dgl., versehen sein, oder es werden mehrere
verteilt angeordnete Lastaufnahmevorrichtungen vorgesehen, um beispielsweise
ein handelsübliches
Babytragesystem einhängen
zu können.
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Für den Fall,
dass eine körpernahe
Fixierung der Last gewünscht
wird, kann das Verbindungselement der im Brustbereich miteinander
verbundenen Schultergurte über
einen Sicherungsgurt mit dem Kreuzungspunkt der ersten und zweiten
Schlinge vor dem Becken lösbar
gekoppelt werden.
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In
einer weiteren Variante der Erfindung sind die vorderen Enden der
Schultergurte jeweils mit einer Lastaufnahmevorrichtung versehen,
in die ein Babytragesystem einhängbar
ist.
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Die
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung, ein Tragesystem
zu schaffen, mit dem die beim Tragen von Lasten auftretenden Zugbelastungen
der Rumpfmuskulatur wirksam vermieden werden können oder zu therapeutischen
Zwecken kaudale Kräfte
erzeugt werden können,
wird auch durch die kennzeichnenden Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs
23 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den abhängigen Ansprüchen 24
bis 42 hervor.
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Die
Aufgabe, das erfindungsgemäße Tragesystem
zu einem Gurtsystem zu modifizieren, mit dem beispielsweise bei
Schlaganfallpatienten eine therapeutische Wirkung erzielt wird,
indem eine gezielte Belastung einzelner Muskelpartien erreicht wird,
wird bei einer Gurtungsanordnung für Personen, insbesondere von
Schlaganfallpatienten mit Schultergurten, die in den Brustbereich
der tragenden Person reichen, wobei die Schultergurte im oberen
Rückenbereich
miteinander verbunden sind, dadurch gelöst, dass der Verbindungspunkt
der Schultergurte im Rücken über wenigstens
einen längs
der Wirbelsäule nach
unten verlaufenden Zuggurt mit einer das Becken der Person von beiden
Seiten umschlingenden Zuggurtungsanordnung zur Übertragung und Umlenkung von über die
Schultergurte eingeleiteten Zugkräften auf das Becken gekoppelt
ist, wobei die Zuggurtungsanordnung als einteiliger Gurt ausgebildet
ist, der den Rücken
im Bereich der Lendenwirbelsäule,
eine erste Schlinge bildend, umschlingt, wobei sich die von Rücken aus
nach von erstreckenden Gurtteile vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt
kreuzen und nach hinten, eine zweite Schlinge bildend, das Gesäß unterhalb
des Sitzbeinhöckers
umschließen
und dass die Schultergurte, oder deren Verbindungselement vor dem
Körper über wenigstens
einen Belastungsgurt mit der Zuggurtungsanordnung verbunden sind.
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Auf
diese Weise kann eine kaudal zwischen dem Becken und der Schulter
des Patienten wirkende Kraft erzeugt werden, so dass zum Beispiel
bei Schlaganfallpatienten eine Stimulation der Rumpfrezeptoren erreicht
wird. Die therapeutische Wirkung entsteht dadurch, dass der Patient
bestrebt ist, der Kraft entgegenzuwirken und sich somit aufzurichten.
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Es
ist von Vorteil, wenn jeder Schultergurt über einen Belastungsgurt mit
der Zuggurtungsanordnung verbunden wird, so dass unterschiedliche Muskelpartien
belastet werden können.
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Der
Belastungsgurt sollte ferner mit der Zuggurtungsanordnung und/oder
den Schultergurten bzw. dem Verbindungselement lösbar verbunden sein, um das
Anlegen der Gurtungsanordnung zu erleichtern.
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Um
eine genaue Anpassung an den Patienten zu erreichen und die Kraft
einstellen zu können, ist
der Belastungsgurt bevorzugt längeneinstellbar ausgeführt und
kann zusätzlich
oder alternativ aus einem elastischen Material bestehen.
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Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit, die
Gurtungsanordnung ähnlich
wie das Tragesystem um 180° verdreht,
sozusagen verkehrt herum, anzulegen.
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Die
Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
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In
den zugehörigen
Zeichnungsfiguren zeigen:
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1 eine
schematische Vorderansicht des erfindungsgemäßen Tragesystems mit einer
das Becken umschlingenden Zuggurtungsanordnung;
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2 eine
schematische Seitenansicht des Tragesystems nach 1;
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3 die
Rückansicht
des Tragesystems und
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4 das
erfindungsgemäße Tragesystem mit
einem zusätzlichen
Sacrum-Band zur Entlastung der Lendenwirbelsäule.
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Wie
aus den Zeichnungsfiguren 1 bis 3 ersichtlich
ist, besteht das Tragesystem aus zwei Schultergurten 1; 2,
die vorn in einem Verbindungselement 3 und im Rückenbereich
in einem Verbindungspunkt 4 jeweils miteinander verbunden
sind. Diese Schultergurte dienen der Hauptlastaufnahme einer von
der Person zu tragenden Last, die in einer Lastaufnahmevorrichtung 5,
die schematisch aus 2 ersichtlich ist, befestigt
werden kann. Diese Lastaufnahmevorrichtung 5 ist mit dem
Verbindungselement 3 beispielsweise über einen nicht dargestellten
Schnappverschluss lösbar
verbunden.
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Um
nun eine tatsächliche
Entlastung der Rückenmuskulatur
zu erreichen, ist eine Zuggurtungsanordnung 6 vorgesehen,
die das Becken 7 der Person zweifach umschlingt und zwar
dergestalt, dass eine erste Schlinge 8 den Rücken im
Bereich der Lendenwirbelsäule
umschlingt, wobei die Enden der Schlingen nach vorn verlaufen, sich
vor dem Becken in einem Kreuzungspunkt 9 kreuzen und wieder
nach hinten verlaufend in einer zweiten Schlinge 10 unterhalb
des Sitzbeinhöckers
das Gesäß umschließen.
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Diese
im Wesentlichen unverrückbare
Zuggurtungsanordnung 6 ist zur Übernahme von Lastkräften von
den Schultergurten 1; 2 über einen Zuggurt 11 mit
dem hinteren Verbindungspunkt 4 verbunden.
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Auf
diese Weise werden von einer an der Lastaufnahmevorrichtung 5 befestigten
Last eingeleitete Zugkräfte über die
Schultergurte 1; 2 und den Zuggurt 11 auf
die Zuggurtungsanordnung 6 übertragen. Dabei wird die Rückenmuskulatur
zwischen der Schulter und dem Krafteinleitungspunkt des Zuggurtes 11 an
der Zuggurtungsanordnung 6 weitgehend entlastet, indem
sonst beim Tragen entstehende ventrale Kräfte erheblich reduziert werden.
Die vollkommene Bewegungsfreiheit der Beine bleibt bei dieser Zuggurtungsanordnung
vollkommen erhalten und es wird verhindert, dass Druckkräfte auf
den Bauchraum ausgeübt
werden.
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Um
das Anlegen des erfindungsgemäßen Tragesystems
zu erleichtern, kann am Zuggurt 11 ein Schnellverschluss 12 vorgesehen
werden. Auch ist es zweckmäßig, die
Zuggurtungsanordnung 6 in Größengruppen zu fertigen, oder
zumindest längeneinstellbar
auszuführen.
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Soll
auch die Lendenwirbelsäule
entlastet werden, so kann zwischen dem Krafteinleitungspunkt des
Zuggurtes 11 an der ersten Schlinge und der unteren Schlinge
ein bevorzugt längeneinstellbares Sacrum-Band 13 eingefügt werden.
Dieses Sacrum-Band 13 kann
mit der ersten und der zweiten Schlinge 8; 10 fest
verbunden sein.
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Um
eine noch weiter gehende Lastverteilung erreichen zu können, kann
ein zusätzlicher
nicht dargestellter Fixiergurt vorgesehen werden, der sich zwischen
dem Kreuzungspunkt 9 und der zweiten Schlinge 10 durch
den Schritt erstreckt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die
Funktion der Zuggurtungsanordnung 6 im Kreuzungspunkt 9 nicht
eingeschränkt
wird.
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Schließlich ist
es noch möglich,
einen ebenfalls nicht dar gestellten Sicherungsgurt vorzusehen, der
sich vom Verbindungselement 3 oder dessen Nähe zum Kreuzungspunkt 9 der
ersten und zweiten Schlinge 8; 10 erstreckt. Um
die Funktion der Zuggurtungsanordnung 6 im Kreuzungspunkt
durch den Sicherungsgurt nicht einzuschränken, muss dieser an dieser
Stelle durch eine Schlaufe befestigt werden. Um ein An- und Ablegen
des Tragesystems zu ermöglichen,
muss dieser Sicherungsgurt weiterhin lösbar mit dem Verbindungselement 3 verbunden sein.
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Schließlich besteht
noch die Möglichkeit,
das Tragesystem insgesamt in eine Latzhose o. dgl. zu integrieren
und die Lastaufnahmevorrichtung am Latz der Hose zu befestigen.
Auch ist es möglich,
lediglich die Zuggurtungsanordnung 6 in die Latzhose zu
integrieren bzw. innerhalb dieser zu fixieren und über den
Zuggurt 11 mit den Trägern
der Latzhose, die Schultergurte 1; 2 ersetzend,
zu verbinden. Auch in diesem Fall kann die Lastaufnahmevorrichtung 5 am
Latz der Latzhose befestigt werden.
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Für die Funktion
des Tragesystems ist es wichtig, dass die Zuggurtungsanordnung 6 so
in der Latzhose fixiert wird, dass eine weitgehend freie Bewegbarkeit
der Gurte ermöglicht
wird, so dass auch hier eine gleichmäßige Lastverteilung erreicht
wird.
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Es
ist selbstverständlich
auch möglich,
die Zuggurtungsanordnung in eine Hose zu integrieren bzw. innerhalb
dieser zu fixieren und über
den Zuggurt mit den Schultergurten zu verbinden.
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Weiterhin
besteht auch problemlos die Möglichkeit,
Babytragesysteme mit dem erfindungsgemäßen Tragesystem zu kombinieren,
indem die vorderen Enden der Schultergurte 1, 2 jeweils
mit einer Lastaufnahmevorrichtung versehen werden, in die das Babytragesystem
einfach eingehängt
bzw. befestigt wird. In diesem Fall kann das Verbindungselement 3 auch
entfallen.
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Das
vorstehend beschriebene Tragesystem zum Tragen von Lasten vor dem
Körper
kann im Wesentlichen auf analoge Weise auch zum tragen von Lasten
auf dem Rücken
eingesetzt werden. Hierzu muss das Zuggurtungssystem lediglich um
180° verdreht,
sozusagen verkehrt herum, angelegt werden, so dass sich der Kreuzungspunkt 9 unter
dem Gesäß befindet
und die erste Schlinge vor dem Bauch und die zweite Schlinge im
Bereich des Schambeines verläuft.
Die Lastaufnahmevorrichtung 5 befindet sich in diesem Fall
im Schulterbereich im Rücken
der Person.
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Eine
besondere Ausgestaltung und Fortführung der Erfindung erlaubt
es, das erfindungsgemäße Tragesystem
als therapeutisches Hilfsmittel beispielsweise bei Schlaganfailpatienten
zu verwenden. Bei einer derartigen Verwendung kann die ansonsten vorgesehene
Lastaufnahmevorrichtung entfallen.
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Um
die therapeutische Wirkung erreichen zu können, bestehen verschiedene
Möglichkeiten,
indem beispielsweise der alternativ vorgesehene Sicherungsgurt,
welcher sich zwischen dem Verbindungselement 3 zum Kreuzungspunkt 9 der
ersten und der zweiten Schlinge 8, 10 erstreckt,
als Belastungsgurt eingesetzt wird und in seiner Länge so eingestellt
wird, dass zwischen den Schultern und dem Becken des Patienten eine
kaudale Kraftwirkung entsteht.
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Damit
wird eine Stimulation der Rumpfrezeptoren erreicht, da der Patient
bestrebt ist, dieser Kraft entgegenzuwirken und richtet sich somit
auf. Damit kann erreicht werden, dass der Patient nach einer ausreichenden
Trainingszeit wieder seine natürliche Körperhaltung
einnimmt.
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Anstelle
der Verwendung eines Belastungsgurtes besteht auch die Möglichkeit,
zwei Belastungsgurte vorzusehen, welche die Schultergurte 1, 2 jeweils
mit der das Becken des Patienten umgebenden Zuggurtungsanordnung 6 verbinden.
Damit können
einzelne Muskelpartien gezielt trainiert werden.
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Der
Sicherungsgurt und die Gurte sollten längeneinstellbar sein und/oder
aus einem elastischen Material bestehen.
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- 1
- Schultergurt
- 2
- Schultergurt
- 3
- Verbindungselement
- 4
- Verbindungspunkt
- 5
- Lastaufnahmevorrichtung
- 6
- Zuggurtungsanordnung
- 7
- Becken
- 8
- erste
Schlinge
- 9
- Kreuzungspunkt
- 10
- zweite
Schlinge
- 11
- Zuggurt
- 12
- Schnellverschluss
- 13
- Sacrum-Band