DE10048614A1 - Antimikrobielle Polymere hergestellt unter Verwendung von Aldehyden oder Ketonen - Google Patents
Antimikrobielle Polymere hergestellt unter Verwendung von Aldehyden oder KetonenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft antimikrobielle Polymere, hergestellt durch Polymerisation mindestens eines stickstoffhaltigen Monomeren, wobei die Polymere unter Anwesenheit von Aldehyden und/oder Ketonen hergestellt oder behandelt werden, ein Verfahren zur Herstellung der antimikrobiellen Polymere und deren Verwendung.
Description
Die Erfindung betrifft antimikrobiell wirksame Polymere die durch Umsetzen mit Ketonen oder
Aldehyden erhältlich sind.
Besiedlungen und Ausbreitungen von Bakterien auf Oberflächen von Rohrleitungen, Behältern
oder Verpackungen sind im hohen Maße unerwünscht. Es bilden sich häufig Schleimschichten,
die Mikrobenpopulationen extrem ansteigen lassen, die Wasser-, Getränke- und
Lebensmittelqualitäten nachhaltig beeinträchtigen und sogar zum Verderben der Ware sowie zur
gesundheitlichen Schädigung der Verbraucher führen können.
Aus allen Lebensbereichen, in denen Hygiene von Bedeutung ist, sind Bakterien fernzuhalten.
Davon betroffen sind Textilien für den direkten Körperkontakt, insbesondere für den
Intimbereich und für die Kranken- und Altenpflege. Außerdem sind Bakterien fernzuhalten von
Möbel- und Geräteoberflächen in Pflegestationen, insbesondere im Bereich der Intensivpflege
und der Kleinstkinder-Pflege, in Krankenhäusern, insbesondere in Räumen für medizinische
Eingriffe und in Isolierstationen für kritische Infektionsfälle sowie in Toiletten.
Gegenwärtig werden Geräte, Oberflächen von Möbeln und Textilien gegen Bakterien im
Bedarfsfall oder auch vorsorglich mit Chemikalien oder deren Lösungen sowie Mischungen
behandelt, die als Desinfektionsmittel mehr oder weniger breit und massiv antimikrobiell wirken.
Solche chemischen Mittel wirken unspezifisch, sind häufig selbst toxisch oder reizend oder
bilden gesundheitlich bedenkliche Abbauprodukte. Häufig zeigen sich auch Unverträglichkeiten
bei entsprechend sensibilisierten Personen.
Eine weitere Vorgehensweise gegen oberflächige Bakterienausbreitungen stellt die Einarbeitung
antimikrobiell wirkender Substanzen in eine Matrix dar.
Daneben stellt auch die Vermeidung von Algenbewuchs auf Oberflächen eine immer
bedeutsamere Herausforderung dar, da inzwischen viele Aussenflächen von Gebäuden mit
Kunststoffverkleidungen ausgestattet sind, die besonders leicht veralgen. Neben dem
unerwünschten optischen Eindruck kann unter Umständen auch die Funktion entsprechender
Bauteile vermindert werden. In diesem Zusammenhang ist z. B. an eine Veralgung von
photovoltaisch funktionalen Flächen zu denken.
Eine weitere Form der mikrobiellen Verunreinigung, für die es bis heute ebenfalls keine
technisch zufriedenstellende Lösung gibt, ist der Befall von Oberflächen mit Pilzen. So stellt
z. B. der Befall von Fugen und Wänden in Feuchträumen mit Aspergillus niger neben dem
beeinträchtigten optischen auch einen ernstzunehmenden gesundheitsrelevanten Aspekt dar, da
viele Menschen auf die von den Pilzen abgegebenen Stoffe allergisch reagieren, was bis hin zu
schweren chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.
Im Bereich der Seefahrt stellt das Fouling der Schiffsrümpfe eine ökonomisch relevante
Einflußgröße dar, da der mit dem Bewuchs verbundene erhöhte Strömungswiderstand der
Schiffe einen deutlichen Mehrverbrauch an Kraftstoff bewirkt. Bis heute begegnet man solchen
Problemen mit der Einarbeitung giftiger Schwermetalle oder anderer niedermolekularer Biozide
in Antifoulingbeschichtungen. Zu diesem Zweck nimmt man die schädlichen Nebenwirkungen
solcher Beschichtungen in Kauf, was sich aber angesichts der gestiegenen ökologischen
Sensibilität der Gesellschaft als zunehmend problematisch herausstellt.
So offenbart z. B. die US-PS 4 532 269 ein Terpolymer aus Butylmethacrylat,
Tributylzinnmethacrylat und tert.-Butylaminoethylmethacrylat. Dieses Copolymer wird als
antimikrobieller Schiffsanstrich verwendet, wobei das hydrophile tert.-
Butylaminoethylmethacrylat die langsame Erosion des Polymers fördert und so das
hochtoxische Tributylzinnmethacrylat als antimikrobiellen Wirkstoff freisetzt.
In diesen Anwendungen ist das mit Aminomethacrylaten hergestellte Copolymer nur Matrix
oder Trägersubstanz für zugesetzte mikrobizide Wirkstoffe, die aus dem Trägerstoff
diffundieren oder migrieren können. Polymere dieser Art verlieren mehr oder weniger schnell
ihre Wirkung, wenn an der Oberfläche die notwendige "minimale inhibitorische Konzentration"
(MIK) nicht mehr erreicht wird.
Aus der europäischen Patentanmeldungen 0 862 858 ist weiterhin bekannt, daß Copolymere von
tert.-Butylaminoethylmethacrylat, einem Methacrylsäureester mit sekundärer Aminofunktion,
inhärent mikrobizide Eigenschaften besitzen.
Dieses Terpolymer weist ohne Zusatz eines mikrobiziden Wirkstoffs eine sogenannte
Kontaktmikrobizidität auf. Es sind aus den folgenden Patentanmeldungen eine große Anzahl
Kontaktmikrobizider Polymere bekannt: DE 100 24 270, DE 100 22 406, PCT/EP 00/06501,
DE 100 14 726, DE 100 08 177, PCT/EP 00/06812, PCT/EP 00/06487, PCT/EP 00/06506,
PCT/EP 00/02813, PCT/EP 00/02819, PCT/EP 00/02818, PCT/EP 00/02780, PCT/EP 00/02781,
PCT/EP 00/02783, PCT/EP 00/02782, PCT/EP 00/02799, PCT/EP 00/02798, PCT/EP 00/00545,
PCT/EP 00/00544.
Diese Polymere enthalten keine niedermolekularen Bestandteile; die antimikrobiellen
Eigenschaften sind auf den Kontakt von Bakterien mit der Oberfläche zurückzuführen.
Um unerwünschten Anpassungsvorgängen der mikrobiellen Lebensformen, gerade auch in
Anbetracht der aus der Antibiotikaforschung bekannten Resistenzentwicklungen von Keimen,
wirksam entgegenzutreten, müssen auch zukünftig Systeme auf Basis neuartiger
Zusammensetzungen und verbesserter Wirksamkeit entwickelt werden. Neben der Verwendung
rein kontaktmikrobizider Formulierungen kann es aber unter Umständen auch erforderlich sein,
weitere biozide Substanzen zuzusetzen. Dies ist unter anderem dann angebracht, wenn es sich
bei den von Mikroben zu befreienden Systemen um Durchflußsysteme handelt, bei denen ein
vollständiger und ausreichender Kontakt des mikrobiell belasteten Wassers mit den
kontaktmikrobiziden Oberflächen nicht gewährleistet werden kann. Der Zusatz konventioneller
niedermolekularer Biozide ist zwar prinzipiell möglich, erscheint aber auf Grund der
beschriebenen okötoxikologischen Bedenken kontrainduziert.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, antimikrobielle Polymere ohne
Zusatz niedermolekularer Biozide bereitzustellen.
Es wurde überraschenderweise gefunden, dass antimikrobielle Polymere aus stickstoffhaltigen
Monomeren unter Beteiligung von Aldehyden und/oder Ketonen hergestellt werden können.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher antimikrobielle Polymere, hergestellt durch
Polymerisation mindestens eines stickstoffhaltigen Monomeren, wobei die Polymere unter
Anwesenheit von Ketonen und/oder Aldehyden hergestellt oder behandelt werden.
Als Sickstoffhaltige Monomere können im erfindungsgemäßen Verfahren ein oder mehrere
Monomere der Gruppe Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-
diethylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-
butylaminoethylester, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-die
thylaminoethylester, Acrylsäure-2-dimethylaminoethylester, Dimethylaminopro
pylmethacrylamid, Diethylamino-propylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid,
2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-
diethylaminoethylester, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-
Methacryloylaminopropyltrimethylammoniumchlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethyl
ammoniumchlorid, 2-Acryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-
Methacryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Acrylamido-2-methyl-1-
propansulfonsäure, 2-Diethylaminoethylvinylether und/oder 3-Aminopropylvinylether,
eingesetzt werden.
Die antimikrobiellen Polymere können z. B. unter Anwesenheit der Aldehyde und/oder Ketone
in einer Lösungsmittelpolymerisation stickstoffhaltiger Monomere hergestellt werden. Die
erfindungsgemäßen Polymere können auch erhalten werden, in dem stickstoffhaltige Monomere
in üblicher Weise hergestellt und anschließend mit Ketonen und/oder Aldehyden behandelt oder
gequollen werden.
Als Ketone und/oder Aldehyde können z. B. eingesetzt werden:
Methylvinylketon, Methyl-n-propylketon, Diethylketon, Chloraceton, Diisopropylketon, Methylbutylketon, Cyclopentanon, Acetylaceton, Di-n-propylketon, Cyclohexanon, 2- Methylcyclohexanon, 3-Methylcyclohexanon, 4-Methylcyclohexanon, Acetonylaceton, p- Methyl-acetophenon, Butyrophenon, Propiophenon, Acetophenon, Formaldehyd, Acetaldehyd, Propionaldehyd, Glyoxal, Acrolein, Isobutyraldehyd, n-Butyraldehyd, Chloral, n-Valeraldehyd, Crotonaldehyd, n-Capronaldehyd, Furfural, Hexahydrobenzaldehyd, Succinaldehyd, Caprylaldehyd, Benzaldehyd, 5-Methyl-furfurol, Phenylacetaldehyd, Salicylaldehyd, Thiophen- 2-aldehyd, n-Tolylaldehyd, Acetaldol, o-Tolylaldehyd, p-Tolylaldehyd, o-Chlorbenzaldehyd, Anisaldehyd, Zimtaldehyd, α-Naphthylaldehyd, 5-Hydroxymethylfurfurol, o- Methoxybenzaldehyd, o-Nitrobenzaldehyd, 3,4-Dimethoxy-benzaldehyd und/oder p- Chlorbenzaldehyd.
Methylvinylketon, Methyl-n-propylketon, Diethylketon, Chloraceton, Diisopropylketon, Methylbutylketon, Cyclopentanon, Acetylaceton, Di-n-propylketon, Cyclohexanon, 2- Methylcyclohexanon, 3-Methylcyclohexanon, 4-Methylcyclohexanon, Acetonylaceton, p- Methyl-acetophenon, Butyrophenon, Propiophenon, Acetophenon, Formaldehyd, Acetaldehyd, Propionaldehyd, Glyoxal, Acrolein, Isobutyraldehyd, n-Butyraldehyd, Chloral, n-Valeraldehyd, Crotonaldehyd, n-Capronaldehyd, Furfural, Hexahydrobenzaldehyd, Succinaldehyd, Caprylaldehyd, Benzaldehyd, 5-Methyl-furfurol, Phenylacetaldehyd, Salicylaldehyd, Thiophen- 2-aldehyd, n-Tolylaldehyd, Acetaldol, o-Tolylaldehyd, p-Tolylaldehyd, o-Chlorbenzaldehyd, Anisaldehyd, Zimtaldehyd, α-Naphthylaldehyd, 5-Hydroxymethylfurfurol, o- Methoxybenzaldehyd, o-Nitrobenzaldehyd, 3,4-Dimethoxy-benzaldehyd und/oder p- Chlorbenzaldehyd.
Diese Verbindungen können jeweils als Reinstoff oder in inerten Lösungsmitteln gelöst oder als
Gemisch untereinander verwendet werden. Es ist daher auch möglich, mehrere dieser
Verbindungen gleichzeitig einzusetzen, z. B. ein Gemisch aus Aceton und Benzaldehyd.
Die erfindungsgemäßen Polymere zeigen eine antimikrobielle Wirkung, die nicht nur auf einen
direkten Kontakt mit den Bakterien zurückzuführen ist und über einen längeren Zeitraum anhält,
d. h. sie zeigen eine Depotwirkung. Ohne auf einen solchen Wirkungsmechanismus festgelegt zu
sein, ist zu vermuten, das die Depotwirkung durch einen Anteil an wasserlöslichen
Verbindungen in nicht-wasserlöslichen Polymeren erzeugt wird. Die wasserlöslichen
Verbindungen werden durch Reaktion des Polymeren mit Aldehyden und/oder Ketonen
hergestellt und langsam und in geringer Konzentration aus dem Polymeren herausgelöst. Diese
gelösten Verbindungen besitzen wie das Polymere eine mikrobizide Wirkung und verbessern die
auf Kontakt beruhenden mikrobiziden Eigenschaften des Polymeren deutlich.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Polymeren, d. h. in der radikalischen Polymerisation
können neben den beschriebenen Monomeren ein oder mehrere weitere, aliphatisch ungesättigte
Monomere eingesetzt werden.
Als weitere aliphatisch ungesättigte Monomere können Acrylsäure- oder
Methacrylsäureverbindungen, wie z. B. Methylmethacrylat, Methylacrylat, Methacrylsäure-tert.-
butylester, Acrylsäure-tert.-butylester, Methacrylsäurebutylester, Acrylsäurebutylester,
Ethylmethacrylat, Ethylacrylat, Methacrylsäurepropylester, Methacrylsäureisopropylester,
Methacrylsäurepropylester, Acrylsäurepropylester sowie Acrylsäureisopropylester eingesetzt
werden.
Entsprechende antimikrobielle Beschichtungen können durch Einarbeitung derartiger Polymerer
in eine Beschichtungsformulierung z. B. Lacke oder Farben und anschließenden Auftrag auf eine
Oberfläche erhalten werden.
Es ist weiterhin möglich, durch Behandlung antimikrobiell wirksamer Polymere bzw.
entsprechender Beschichtungen mit Lösemitteln, die Ketone oder Aldehyde enthalten
Oberflächen erhalten werden können, die eine verbesserte mikrobizide Wirksamkeit im
Vergleich zu den unbehandelten Systeme zeigen. Die so behandelten Oberflächen weisen eine
antimikrobielle Wirksamkeit auf, die dauerhaft und gegen Umwelteinflüsse und physikalische
Beanspruchungen widerstandsfähig ist.
Entsprechende antimikrobielle Beschichtungen können durch Einarbeitung der antimikrobiellen
Polymere gemäß der Erfindung in eine Beschichtungsformulierung und anschließenden Auftrag
auf eine Oberfläche erhalten werden. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
können die mikrobiziden Polymere in einem Lösungsmittel, das Ketone und/oder Aldehyde
enthält, hergestellt oder aufgelöst werden und die so erhaltene Lösung auf eine Oberfläche eines
Substrats aufgebracht werden. Nach Verdampfen des Lösungsmittels wird eine mikrobizide
Beschichtung erhalten.
Das erfindungsgemäße Verfahren gestaltet sich derart, daß die antimikrobiellen Polymere
entweder schon im Verlauf des Herstellungsprozesses, z. B. durch eine Lösungspolymerisation
unter Anwesenheit von Aldehyden und/oder Ketonen, oder durch nachträgliche Bearbeitung
oder Aufarbeitung mit diesen Lösemitteln, so verändert werden, daß eine Verbesserung ihrer
mikrobiziden Wirksamkeit erhalten wird. Um eine entsprechende Optimierung zu ermöglichen,
muß das Polymere in dem entsprechenden Lösemittel löslich, zumindest jedoch durch dieses
quellbar sein. Hier haben sich Behandlungszeiten von 2 Sekunden bis zu 10 Minuten,
insbesondere 10 Sekunden bis zu 2 Minuten bewährt. Das Lösemittel kann dem mikrobiziden
Polymeren nach der Lösung bzw. Quellung durch Verdampfen oder Abwaschen entzogen
werden, was sich auch im großtechnischem Maßstab z. B. in einem Extruder oder durch einen
Dünnschichtverdampfer realisieren läßt.
Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind die Verwendung der erfindungsgemäßen
antimikrobiellen Polymere zur Herstellung von antimikrobiell wirksamen Erzeugnissen und die
so hergestellten Erzeugnisse als solche. Solche Erzeugnisse basieren vorzugsweise auf
Polyamiden, Polyurethanen, Polyetherblockamiden, Polyesteramiden oder -imiden, PVC,
Polyolefinen, Silikonen, Polysiloxanen, Polymethacrylat oder Polyterephthalaten, Metallen,
Gläsern und Keramiken, die mit erfindungsgemäßen Polymeren beschichtete Oberflächen
aufweisen.
Antimikrobiell wirksame Erzeugnisse dieser Art sind beispielsweise und insbesondere Ma
schinenteile für die Lebensmittelverarbeitung, Bauteile von Klimaanlagen, beschichtete
Rohre, Halbzeuge, Bedachungen, Badezimmer- und Toilettenartikel, Küchenartikel,
Komponenten von Sanitäreinrichtungen, Komponenten von Tierkäfigen und -behausungen,
Spielwaren, Komponenten in Wassersystemen, Lebensmittelverpackungen,
Bedienelemente (Touch Panel) von Geräten und Kontaktlinsen.
Die erfindungsgemäßen Beschichtungen können überall verwendet werden, wo es auf
möglichst bakterienfreie, algen- und pilzfreie, d. h. mikrobizide Oberflächen oder
Oberflächen mit Antihafteigenschaften ankommt. Verwendungsbeispiele für die
erfindungsgemäßen Beschichtungen finden sich in den folgenden Bereichen:
- - Marine: Schiffsrümpfe, Hafenanlagen, Bojen, Bohrplattformen, Ballastwassertanks
- - Haus: Bedachungen, Keller, Wände, Fassaden, Gewächshäuser, Sonnenschutz, Gartenzäune, Holzschutz
- - Sanitär: Öffentliche Toiletten, Badezimmer, Duschvorhänge, Toilettenartikel, Schwimmbad, Sauna, Fugen, Dichtmassen
- ä Lebensmittel: Maschinen, Küche, Küchenartikel, Schwämme, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Milchverarbeitung, Trinkwassersysteme, Kosmetik
- - Maschinenteile: Klimaanlagen, Ionentauscher, Brauchwasser, Solaranlagen, Wärmetauscher, Bioreaktoren, Membranen
- - Medizintechnik: Kontaktlinsen, Windeln, Membranen, Implantate
- - Gebrauchsgegenstände: Autositze, Kleidung (Strümpfe, Sportbekleidung), Krankenhauseinrichtungen, Türgriffe, Telefonhörer, Öffentliche Verkehrsmittel, Tierkäfige, Registrierkassen, Teppichboden, Tapeten
Außerdem sind Gegenstände der vorliegenden Erfindung die Verwendung mit erfindungsgemäß
hergestellten Beschichtungen oder Verfahren hergestellten Hygieneerzeugnisse oder
medizintechnische Artikel. Die obigen Ausführungen über bevorzugte Materialien gelten
entsprechend. Solche Hygieneerzeugnisse sind beispielsweise Zahnbürsten, Toilettensitze,
Kämme und Verpackungsmaterialien. Unter die Bezeichnung Hygieneartikel fallen auch andere
Gegenstände, die u. U. mit vielen Menschen in Berührung kommen, wie Telefonhörer,
Handläufe von Treppen, Tür- und Fenstergriffe sowie Haltegurte und -griffe in öffentlichen
Verkehrsmitteln. Medizintechnische Artikel sind z. B. Katheter, Schläuche, Abdeckfolien oder
auch chirurgische Bestecke.
Weiterhin finden die erfindungsgemäßen Polymere als Biofoulinginhibitor, insbesondere in
Kühlkreisläufen, Verwendung. Zur Vermeidung von Schäden an Kühlkreisläufen durch Algen-
oder Bakterienbefall müssen diese häufig gereinigt bzw. entsprechend überdimensioniert gebaut
werden. Die Zugabe von mikrobiziden Substanzen wie Formalin ist bei offenen Kühlsystemen,
wie sie bei Kraftwerken oder chemischen Anlagen üblich sind, nicht möglich.
Andere mikrobizide Substanzen sind oft stark korrosiv oder schaumbildend, was einen Einsatz
in solchen Systemen verhindert.
Dagegen ist möglich, erfindungsgemäße Polymere oder deren Blends mit weiteren Polymeren in
fein dispergierter Form in das Brauchwasser einzuspeisen. Die Bakterien werden an den
antimikrobiellen Polymeren abgetötet und falls erforderlich, durch Abfiltrieren des dispergierten
Polymeren/Blends aus dem System entfernt. Eine Ablagerung von Bakterien oder Algen an
Anlagenteilen kann so wirksam verhindert werden.
Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind daher Verfahren zur Entkeimung von
Kühlwasserströmen, bei dem dem Kühlwasser antimikrobielle Polymere in dispergierter Form
zugesetzt werden.
Die dispergierte Form der Polymere kann im Herstellungsverfahren selbst z. B. durch
Emulsionspolymerisation, Fällungs- oder Suspensionspolymerisation oder nachträglich durch
Vermahlen z. B. in einer Strahlmühle erhalten werden. Bevorzugt werden die so gewonnenen
Partikel in einer Größenverteilung von 0,001 bis 3 mm (als Kugeldurchmesser) eingesetzt, so
dass einerseits eine große Oberfläche zur Abtötung der Bakterien oder Algen zur Verfügung
steht, andererseits da wo erforderlich, die Abtrennung vom Kühlwasser z. B. durch Filtrieren
einfach möglich ist. Das Verfahren kann z. B. so ausgeübt werden, dass kontinuierlich ein Teil
(5-10%) der eingesetzten Polymere aus dem System entfernt und durch eine entsprechende
Menge an frischem Material ersetzt wird. Alternativ kann unter Kontrolle der Keimzahl des
Wassers bei Bedarf weiteres antimikrobielles Polymer zugegeben werden. Als Einsatzmenge
genügen - je nach Wasserqualität - 0,1-100 g antimikrobielles Copolymer bzw. deren Blends
pro m3 Kühlwasser.
Zur weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Beispiele gege
ben, die die Erfindung weiter erläutern, nicht aber ihren Umfang begrenzen sollen, wie er in den
Patentansprüchen dargelegt ist.
50 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 250 mL Ethanol werden in einem
Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,5 g
Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch
wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit
wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei
50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes aus Beispiel 1 werden in 10 g Ethanol gelöst und mit einem 100 Mikrometer
Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird
im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl bei 107 Keime pro
mL verblieben.
2 g des Produktes aus Beispiel 2 werden in 10 g Aceton gelöst und mit einem 100 Mikrometer
Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird
im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl auf 103 Keime pro
mL gesunken.
50 mL Diethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 250 mL Ethanol werden in einem
Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,5 g
Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch
wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit
wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluß wird das
Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes aus Beispiel 2 werden in 10 g Ethanol gelöst und mit einem 100 Mikrometer
Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird
im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl bei 107 Keime pro
mL verblieben.
2 g des Produktes aus Beispiel 2 werden in 10 g Ethylmethylketon gelöst und mit einem 100
Mikrometer Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen.
Die Platte wird im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl auf 103 Keime pro
mL gesunken.
50 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich) und 250 mL Ethanol werden in einem
Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,5 g
Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch
wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit
wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluß wird das
Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes aus Beispiel 3 werden in 10 g Ethanol gelöst und mit einem 100 Mikrometer
Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird
im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl bei 107 Keime pro
mL verblieben.
2 g des Produktes aus Beispiel 3 werden in 10 g Aceton gelöst und mit einem 100 Mikrometer
Rakel auf eine 0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird
im Anschluß bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, ist nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl auf 102 Keime pro
mL gesunken.
30 mL 3-Aminopropylvinylether (Fa. Aldrich), 20 mL Methacrylsäuremethylester und 250 mL
Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt.
Danach werden 0,5 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam
zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt.
Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation
entzogen. Im Anschluß wird das Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes aus Beispiel 4 werden in 10 g Ethanol aufgeschlämmt. Anschließend wird das
Lösemittel destillativ entfernt und das Produkt bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Das Produkt wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer
Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Diese Lösung wird mittels einer
Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist, von einer überstehenden
Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL Volumen abgetrennt. Das so
vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird je 1 mL der
Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, sind nach Ablauf dieser
Zeit keine Keime von Pseudomonas aeruginosa mehr nachweisbar. In der Lösung, die nur durch
die Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl bei 107 Keime
pro mL verblieben.
2 g des Produktes aus Beispiel 4 werden in 10 g Aceton aufgeschlämmt. Anschließend wird das
Lösemittel destillativ entfernt und das Produkt bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Das Produkt wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer
Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Diese Lösung wird mittels einer
Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist, von einer überstehenden
Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL Volumen abgetrennt. Das so
vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird je 1 mL der
Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte, sind nach Ablauf dieser
Zeit keine Keime von Pseudomonas aeruginosa mehr nachweisbar. In der Lösung, die nur durch
die Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl unter die
Nachweisgrenze von 102 Keime pro mL gesunken.
90 ml Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester (Fa. Aldrich), 110 ml Ethanol und 70 mL
Ethylmethylketon werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C
erhitzt. Danach werden 0,745 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 ml Ethylmethylketon unter
Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 72 Stunden bei dieser
Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Reaktionsmischung in 1 l
entmineralisiertes Wasser eingerührt, wobei das polymere Produkt ausfällt. Im Anschluß wird
das Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes werden in 10 g Ethanol gelöst und mit einem 100 Mikrometer Rakel auf eine
0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird im Anschluß
bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte ist, nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl auf 103 Keime pro
mL gesunken.
50 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich), 150 mL Ethanol und 100 mL
Ethylmethylketon werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C
erhitzt. Danach werden 0,38 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethylmethylketon unter
Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 72 Stunden bei dieser
Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Reaktionsmischung in 1 l
entmineralisiertes Wasser eingerührt, wobei das polymere Produkt ausfällt. Im Anschluß wird
das Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet.
2 g des Produktes werden in 10 g Ethanol gelöst und mit einem 100 Mikrometer Rakel auf eine
0,5 cm dicke und 2 mal 2 cm große Aluminiumplatte aufgetragen. Die Platte wird im Anschluß
bei 50°C für 24 Stunden getrocknet.
Die Aluminiumplatte wird mit ihrer beschichteten Seite nach oben auf den Boden eines
Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält.
Diese Lösung wird mittels einer Membran, die eine Porengröße von 0,2 Mikrometer aufweist,
von einer überstehenden Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa von 10 mL
Volumen abgetrennt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird je 1 mL der Testkeimsuspension oberhalb und unterhalb der Membran
entnommen und getrennt vermessen.
In der Lösung, die unmittelbaren Kontakt zur Polymeroberfläche hatte ist, nach Ablauf dieser
Zeit die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken. In der Lösung, die nur durch die
Membran mit der darunterliegenden Lösung Kontakt hatte, ist die Keimzahl bei 103 Keime pro
mL gesunken.
Claims (13)
1. Antimikrobielle Polymere, hergestellt durch Polymerisation mindestens eines
stickstoffhaltigen Monomeren,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Polymere unter Anwesenheit von Ketonen und/oder Aldehyden hergestellt oder
behandelt werden.
2. Antimikrobielle Polymere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Stickstoffhaltiges Monomeres eines oder mehrere Monomere der Gruppe
Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester,
Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Acryl
säure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure-2-di
methylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethylaminopropyl
methacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2-Methacryloyloxy
ethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 2-Metha
cryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrimethyl
ammoniumchlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-Acryloyl
oxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Methacryloyloxyethyl-4-benzoyl
dimethylammoniumbromid, 2-Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-Diethyl
aminoethylvinylether und/oder 3-Aminopropylvinylether eingesetzt werden.
3. Antimikrobielle Polymere nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei der Polymerisation zusätzlich ein oder mehrere weitere aliphatisch ungesättigte
Monomere eingesetzt werden.
4. Antimikrobielle Polymere nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass als weitere aliphatisch ungesättigte Monomere Acryl- und/oder
Methacrylsäureverbindungen eingesetzt werden.
5. Antimikrobielle Polymere nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Keton oder Aldehyd Aceton, Methylethylketon, Methylvinylketon, Methyl-n-
propylketon, Diethylketon, Diisopropylketon, Methylbutylketon, Cyclopentanon,
Acetylaceton, Di-n-propylketon, Cyclohexanon, Formaldehyd, Acetaldehyd,
Propionaldehyd, Acrolein, Isobutyraldehyd und/oder n-Butyraldehyd eingesetzt werden.
6. Verfahren zur Herstellung von antimikrobiellen Polymeren aus stickstoffhaltigen
Monomeren,
dadurch gekennzeichnet,
dass die antimikrobiellen Polymere mit Ketonen und/oder Aldehyden hergestellt, versetzt
oder angequollen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine radikalische Polymerisation von einem oder mehreren stickstoffhaltigen
Monomeren der Gruppe Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-
diethylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-
butylaminoethylester, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylamino
ethylester, Acrylsäure-2-dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid,
Diethylaminopropylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2-Metha
cryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester,
2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrimethyl
ammoniumchlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-
Acryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Methacryloyloxyethyl-4-
benzoyldimethylammoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumbromid, Allyl
triphenylphosphoniumchlorid, 2-Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-
Diethylaminoethylvinylether und/oder 3-Aminopropylvinylether durchgeführt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei der Polymerisation zusätzlich ein oder mehrere weitere aliphatisch ungesättigte
Monomere eingesetzt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass als weitere aliphatisch ungesättigte Monomere Acryl- und/oder
Methacrylsäureverbindungen eingesetzt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Keton oder Aldehyd Aceton, Methylethylketon, Methylvinylketon, Methyl-n-
propylketon, Diethylketon, Diisopropylketon, Methylbutylketon, Cyclopentanon,
Acetylaceton, Di-n-propylketon, Cyclohexanon, Formaldehyd, Acetaldehyd,
Propionaldehyd, Acrolein, Isobutyraldehyd und/oder n-Butyraldehyd eingesetzt werden.
11. Verwendung der antimikrobiellen Polymere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 zur
Herstellung von Erzeugnissen mit einer antimikrobiellen Beschichtung aus dem Polymer.
12. Verwendung der antimikrobiellen Polymere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 in Lacken,
Schutzanstrichen und Beschichtungen.
13. Verfahren zur Entkeimung von Kühlwasserströmen,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem Kühlwasser antimikrobielle Polymere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 in
dispergierter Form zugesetzt werden.
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