DE10036254C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von optischen Datenträgern - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen von optischen DatenträgernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Prüfen von optischen Datenträgern, bei welchen die
Datenträger jeweils wenigstens einer optischen Inspektion
unterzogen und optisch detektierbare Fehler erkannt
werden.
Solche optische Inspektionssysteme sind beispielsweise
aus der DE 44 34 474 C2 und DE 44 34 475 C2 bekannt. Dort
wird mit Hilfe von optischen Meßverfahren und
entsprechenden Auswertekriterien die auf einem optischen
Datenträger vorhandenen Fehler erkannt und klassifiziert.
Je nach Größe und Art führen diese Fehler zu einem
Ausschuß. Die entsprechenden Parameter für die optische
Fehlerklassifizierung werden anhand von Erfahrungswerten,
Qualitätsbestimmungen oder dergleichen eingestellt. Dabei
liegen die optisch detektierbaren Fehler in der Regel
nicht als Muster vor, so daß die Parameter vielmehr
empirisch eingestellt werden müssen. Um auf der sicheren
Seite zu liegen, müssen die Parameter so ausgewählt sein,
daß ein schlechter Datenträger mit Sicherheit auch als
solcher erkannt wird. Es besteht daher die Gefahr, daß
eventuell mehr Ausschuß erzeugt wird als tatsächlich
vorliegt, oder aber technisch unbrauchbare Datenträger
unerkannt bleiben. Bei Grenzfällen sind der optischen
Fehlerinspektion Grenzen gesetzt, da die tatsächliche
Funktion der Datenträger nicht mit diesen
Inspektionssystemen geprüft wird.
Es ist daher wünschenswert, eine technische
Funktionsprüfung der Datenträger ebenfalls durchzuführen.
Eine technische Funktionsprüfung ist jedoch aus
Zeitgründen für alle optischen Datenträger nicht in einem
laufenden Produktionsprozeß möglich, da auch bei einer
vielfachen Abspielgeschwindigkeit die Prüfzeit ein
Vielfaches der Taktzeit des Herstellungsprozesses
beträgt. Für eine gesicherte Prüfung beträgt die Prüfzeit
in der Regel sogar die Spieldauer des Datenträgers.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung der eingangs geschilderten Art so
auszubilden, daß auch eine technische Funktionsprüfung
der Datenträger ermöglicht wird.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß
bei wenigstens einem optisch detektierten Fehler der
betreffende Datenträger einer elektrischen Inspektion
unterzogen und zumindest im Bereich des detektierten
Fehlers auf seine Funktion geprüft wird. Die Erfindung
nutzt hierbei aus, daß ein Funktionsfehler vor allem dann
zu erwarten ist, wenn auch ein optisch detektierbarer
Fehler vorliegt. Aufgrund der Tatsache, daß nur solche
Datenträger der elektrischen Prüfung unterzogen werden,
die auch einen optisch detektierten Defekt aufweisen,
wird die Anzahl der elektrisch zu prüfenden Datenträger
reduziert. Eine Integration der elektrischen Prüfung auf
technisches Funktionieren der Datenträger in einem
laufenden Produktionsprozeß ist somit möglich.
Es ist zweckmäßig, wenn die elektrische Inspektion nur in
dem Bereich oder der Umgebung des optisch detektierten
Fehlers erfolgt. Dies hat den Vorteil, daß die Prüfzeit
der elektrischen Prüfung stark verringert werden kann. Es
ist hierbei insbesondere nicht erforderlich, den gesamten
Datenträger abzuspielen. Der optisch detektierte Defekt
kann in der elektrischen Prüfstation gezielt angefahren
werden, um dort die technische Funktion zu überprüfen.
Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn die elektrische
Inspektion nur bei bestimmten optisch detektierten und
klassifizierten Fehlertypen erfolgt. Dadurch wird eine
weitere Reduzierung der auf die technische Funktion zu
prüfenden Datenträger erreicht, da nur noch solche
Datenträger mit den entsprechenden Fehlertypen untersucht
zu werden brauchen. Zusammen mit der Maßnahme, nur die
lokale Fehlerstelle elektrisch zu Prüfen, kann eine
weitere Reduzierung der Prüfzeit erfolgen. Liegt hingegen
ein optisch erfaßter Fehler vor, der nach der
Klassifizierung stets zu einem Ausschuß führt,
beispielsweise ein Pinhole bestimmter Größe, braucht die
elektrische Prüfung nicht mehr zu erfolgen. Vielmehr kann
das Inspektionssystem so eingestellt sein, daß vor allem
bei Grenzfällen die elektrischen Prüfung durchgeführt
wird.
Werden beispielsweise Grauwerte als Fehlerkriterien
verwendet, kann vorgesehen werden, daß über oder unter
einem bestimmten Grauwert und über einer bestimmten Größe
eines klassifizierten Fehlertyps in jedem Fall ein Fehler
und im anderen Fall, also unter bzw. über einem
bestimmten Grauwert und unterhalb einer bestimmten Größe
des Fehlertyps kein Fehler vorliegt. Die betreffenden
Werte definieren vorzugsweise einen Grauwert- und
Größenbereich. Nur Datenträger, die optische detektierte
Bereiche aufweisen, deren Grauwerte und Größe zwischen
diesen Werten liegen, werden der elektrischen Prüfung
unterzogen. Entsprechendes gilt für andere Parameter.
Nach der elektrischen Prüfung steht fest, ob der
Datenträger technisch einwandfrei ist oder nicht. Es kann
vorgesehen werden, daß bei einem optisch detektierten
Fehler der Datenträger wieder gut gegeben wird, wenn die
elektrische Inspektion keinen Fehler detektiert. In
diesem Fall kann es zweckmäßig sein, wenn das Ergebnis
der elektrischen Inspektion zur Parametrisierung der
optischen Inspektion herangezogen wird. So kann eine zu
empfindlich eingestellte optische Inspektion
durchlässiger eingestellt werden. Auch ist es natürlich
möglich, daß die Schwellenwerte für eine weniger
durchlässige Prüfung empfindlicher eingestellt werden.
Diese Parametrisierung kann während des laufenden
Produktionsprozesses durchgeführt werden.
Die elektrische Inspektion eines Datenträgers wird auch
aufgrund der erforderlichen Handhabung des Datenträgers
zu der elektrischen Prüfstation in der Regel länger
dauern als eine optische Prüfung. Es werden daher während
der technischen Funktionsprüfung mehrere Datenträger die
optische Inspektion durchlaufen. Hier kann ein Problem
dann auftauchen, wenn währenddessen ein oder mehrere
Datenträger mit einem optisch detektierten Fehler
auftauchen, die einer elektrischen Prüfung zu unterziehen
sind.
Grundsätzlich kann dieses Problem durch das Vorsehen
einer entsprechende Anzahl von parallel arbeitenden
elektrischen Prüfstationen gelöst werden, die
nacheinander beschickt werden. Es kann aber auch
zweckmäßig sein, wenn zumindest die Datenträger, die
während der elektrischen Inspektion eines Datenträgers
die optische Inspektion durchlaufen und wenigstens einen
optisch detektierten Fehler aufweisen, markiert oder in
einem Zwischenspeicher gesammelt werden und nach der
elektrischen Inspektion des einen Datenträgers die
elektrische Inspektion durchlaufen. Hier wird ausgenutzt,
daß es in dem laufenden Herstellungsprozeß immer Zeiten
oder aufeinanderfolgende Datenträger geben wird, in denen
eine elektrische Prüfung nicht erforderlich ist. In
dieser Zeit können die in dem Zwischenspeicher
vorhandenen Datenträger nach und nach abgearbeitet
werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß
Datenträger in der Zeit, in der die elektrische
Prüfstation belegt ist, nur optisch geprüft werden. Dann
kann auf einen Zwischenspeicher verzichtet werden.
Gemäß einer alternativen oder zusätzlichen
Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß
zumindest die Datenträger, die während der elektrischen
Inspektion eines Datenträgers die optische Inspektion
durchlaufen und den näherungsweise gleichen oder
ähnlichen optischen detektierten Fehler aufweisen,
markiert oder in einem Zwischenspeicher gesammelt werden
und nach der elektrischen Inspektion des einen
Datenträgers in Abhängigkeit des Ergebnisses als Ausschuß
oder als gut deklariert werden. Dadurch wird erreicht,
daß Datenträger mit ähnlichen oder gleichen optisch
erfaßten Fehlern nicht alle der elektrischen Inspektion
unterzogen werden müssen. Die gesammelten Datenträger
werden dann entweder vollzählig wieder dem laufenden
Produktionsprozeß zugeführt oder verworfen. Sofern eine
Vielzahl von Datenträgern derart aussortiert werden, kann
sogar auf einen Systemfehler bei der Herstellung
geschlossen werden, und es ist schnell möglich, in den
Herstellungsprozeß einzugreifen.
Grundsätzlich ist es zweckmäßig, wenn nach einer
vorbestimmbaren Zeit und/oder einer vorbestimmbaren
Anzahl von optisch geprüften Datenträgern und/oder nach
einem Zufallsprinzip Datenträger auch ohne optische
detektierten Fehler der elektrischen Inspektion zugeführt
werden. Auch ist es zweckmäßig, wenn nach einer
vorbestimmbaren Zeit und/oder einer vorbestimmbaren
Anzahl von optisch geprüften Datenträgern und/oder nach
einem Zufallsprinzip Datenträger auch mit solchen optisch
detektierten Fehlern, die unmittelbar Ausschuß
darstellen, der elektrischen Prüfung zugeführt werden.
Dies hat den Vorteil, daß die Parametrisierung der
optische Inspektion insbesondere bei größeren Serien
laufend überwacht werden kann. Die Effektivität und die
Sicherheit bei der Fehlererkennung des Prüfsystems kann
damit erhöht werden.
Es ist hierbei nicht zwingend erforderlich, daß stets der
gesamte Datenträger abgespielt wird. Es kann ausreichend
sein, wenn aufeinanderfolgend stets andere Bereiche
geprüft werden. Nach einer vorgegebenen Anzahl der
getesteten Datenträger ist dann der gesamte zu prüfende
Bereich des Datenträgers und somit die gesamte
Preßmatrize einmal geprüft worden. Somit können
Preßfehler ebenfalls erkannt werden. Es kann zur
Überprüfung des Preßwerkzeuges auch vorgesehen werden,
daß fehlerhafte Datenträger, die bereits in der
elektrischen Prüfstation sind, in Bereichen geprüft
werden, in denen diese keine optisch detektierten Fehler
besitzen. In diesem Bereich wird dann der Datenträger auf
eventuelle Preßfehler hin geprüft. Diese Maßnahme kann
mit der erstgenannten Maßnahme abgestimmt werden, so daß
das Preßwerkzeug stets überwacht wird. Insgesamt kann
damit die Anzahl der zur elektrischen Inspektion
geführten Datenträger reduziert werden.
Bei der Parametrisierung kann so vorgegangen werden, daß
bei einer größeren Anzahl von optisch detektierten Fehler
der gleichen Art, die durch die elektrische Inspektion
wieder gut gegeben werden, der oder die betreffenden
Parameter durchlässiger eingestellt werden. So kann
beispielsweise der Schwellenwert für die Größe eines
Kratzers, der optisch als Fehler erkannt wird,
hochgesetzt werden. Bei der folgenden Inspektion werden
insbesondere solche Datenträger der elektrischen
Inspektion unterzogen, die Kratzer in einer Größe
zwischen dem alten und dem neuen Parameter aufweisen.
Auch kann es zweckmäßig sein, stets, nach dem
Zufallsprinzip oder nach einer bestimmten Anzahl solche
Datenträger der elektrischen Inspektion zu unterziehen,
die von der optischen Prüfung gerade noch als fehlerfrei
gegeben werden. Hierzu können weitere Schwellenwerte für
jeden Fehlertyp vorgegeben sein, innerhalb welcher ein
Datenträger als gerade noch gut bezeichnet wird. Als
gerade noch gut werden vor allem solche Datenträger mit
einem Fehler zu bezeichnen sein, dessen Fehlerparameter
dicht an den vorbestimmten Parametern liegt. Auch werden
solche Datenträger gerade noch gut sein, die einen Fehler
aufweisen, dessen erfaßter Fehlerparameter in einem
Bereich liegt, der durch einen neuen, durchlässigeren,
und einen älteren, weniger durchlässigen Parameter nach
einer Parametriesierung gebildet wird. Insgesamt wird
hierdurch erreicht, daß die Parametrisierung des Systems
laufend überwacht wird.
Die Vorrichtung zum Prüfen von optischen Datenträgern
gemäß der Erfindung weist wenigstens eine optische
Prüfstation auf, in welcher die Datenträger jeweils
wenigstens einer optischen Inspektion unterzogen und
optisch detektierbare Fehler erkannt werden. Es ist zudem
wenigstens eine elektrische Prüfstation vorhanden, in
welcher der betreffende Datenträger bei wenigstens einem
optisch detektierten Fehler zumindest im Bereich des
detektierten Fehlers auf seine Funktion geprüft wird.
Zweckmäßig ist es, wenn wenigstens ein Zwischenspeicher
vorhanden ist, in dem zumindest die Datenträger mit einem
optisch detektierten Fehler gesammelt werden, die während
einer elektrischen Inspektion eines Datenträgers die
optische Prüfstation durchlaufen. Gemäß einer
weitergehenden Ausführungsform der Erfindung sind
wenigstens zwei Zwischenspeicher vorhanden, in denen die
Datenträger mit einem optisch detektierten Fehler
gesammelt werden, die während einer elektrischen
Inspektion eines Datenträgers die optische Prüfstation
durchlaufen, wobei in dem einen Zwischenspeicher nur die
Datenträger gesammelt werden, die den gleichen oder
zumindest ähnlichen Fehler aufweisen, wie der gerade in
der elektrischen Prüfeinrichtung befindliche Datenträger.
Die Datenträger werden in der Regel von einem
Transportmittel zu der optischen Prüfstation gebracht.
Grundsätzlich kann vorgesehen werden, daß dieses
Transportmittel auch die elektrische Prüfstation anfährt,
und daß der Datenträger nur bei Bedarf abgenommen und
geprüft wird. Es können aber auch separate
Handhabungsmittel vorhanden sein, die den Datenträger von
der optischen Prüfstation entweder zur elektrischen
Prüfstation oder zum Zwischenspeicher transportieren. Die
elektrische Prüfung findet in einem parallelen Prozeß mit
einem unterschiedlichen Zeittakt statt, so daß dieses
separate Handling der betreffenden Datenträger zweckmäßig
ist. Das Handhabungsmittel kann den gleichen Takt wie das
Transportmittel aufweisen. Auch können Handhabungsmittel
vorgesehen werden, um den Zwischenspeicher zu entleeren
oder die darin vorhanden Datenträger dem laufenden
Transportmittel zuzuführen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm des Prüfablaufs gemäß der
Erfindung
Fig. 2 ein Blockdiagramm der Parametrisierung gemäß
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
und
Fig. 3 ein Blockdiagramm des Prüfablaufs gemäß einer
anderen Ausführungsform der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein möglicher Ablauf der Prüfung von
optischen Datenträgern dargestellt. Die Datenträger
werden mit einem nicht gezeigten Transportmittel der
optischen Prüfstation 11 zugeführt. In der optischen
Prüfstation wird der Datenträger abgetastet, und es
werden entsprechende Fehler anhand von vorgebbaren
Kriterien und Parametern erkannt. Welche optische
Meßverfahren eingesetzt werden, ist grundsätzlich
beliebig. Auch ist es möglich, mehrere optische
Prüfstationen nebeneinander oder hintereinander
vorzusehen. Auch kann zwischen zwei Prüfstationen oder
zwischen der optischen und elektrischen Prüfstation ein
weiterer Verarbeitungsschritt vorgesehen sein. Am Ende
der optischen Prüfung wird im Schritt 12 des Ablaufs
abgefragt, ob ein optisch erfaßter Fehler vorliegt oder
nicht. Liegt kein Fehler vor und ist der Datenträger in
Ordnung (j) wird der Datenträger für GUT (OK) befunden
und dem Herstellungsprozeß wieder zugeführt.
Wenn ein optisch erfaßter Fehler vorliegt (n), wird im
Schritt 13 abgefragt, ob dieser Fehler einer elektrischen
Inspektion zugeführt werden soll (j). Es kann hier
vorgesehen werden, daß alle Datenträger mit einem optisch
erfaßten Fehler der elektrischen Inspektion zugeführt
werden. Es kann aber auch eine Auswahl stattfinden
derart, daß Datenträger nur mit bestimmten Fehlerarten,
Fehlergrößen oder dergleichen der elektrischen
Prüfstation 14 zugeführt werden. Die anderen Datenträger
werden unmittelbar als SCHLECHT (nOK) deklariert und sind
Ausschuß.
In der elektrischen Prüfstation 14 wird der Datenträger
auf seine technische Funktion hin untersucht. Die
elektrische Prüfstation umfaßt hier in der Regel ein
Abspielgerät für solche Datenträger. Es kann vorgesehen
werden, daß die technische Funktion nur in dem Bereich
erfolgt, in dem der optisch erfaßte Fehler liegt. Eine
Zuordnung des geometrischen Ortes des Fehlers zu der
entsprechenden Abspielstelle ist ohne weiteres möglich.
Nach der elektrischen Prüfung wird im Schritt 15
abgefragt, ob der Datenträger seine Funktion erfüllt oder
nicht. Im letzten Fall (n) ist der Datenträger endgültig
Ausschuß. Im anderen Fall (j) wird er als GUT deklariert
und dem laufenden Prozeß wieder zugeführt. Hier kann es
zweckmäßig sein, wenn aufgrund des Ergebnisses der
elektrischen Prüfung die Parameter der optischen Prüfung
neu eingestellt werden. Dies insbesondere dann, wenn
gleichartige optisch erfaßte Fehler nie zu einem
Funktionsversagen führen. Hierzu können entsprechende
Datenspeicher vorgesehen werden, die eine derartige
Auswertung ermöglichen. Die entsprechende
Signalverbindung 16 ist in der Fig. 1 gestrichelt
dargestellt.
In Fig. 2 ist die automatische Parametrisierung der
optischen Prüfstation durch das Ergebnis in der
elektrischen Prüfstation 14 schematisch dargestellt. Der
Prüfablauf entspricht dem gemäß Fig. 1, und es sind
gleiche und gleichwirkende Elemente mit gleichen
Bezugszeichen versehen. Nach dem Schritt 12 steht fest,
ob der Datenträger nach der optischen Prüfung als GUT
oder SCHLECHT deklariert worden ist. Im Schritt 13 wird
gefragt, ob eine elektrische Prüfung durchgeführt werden
soll (j). Dies kann bei bestimmten Fehlertypen oder
Fehlergrößen der Fall sein. Es kann aber auch vorgesehen
werden, daß nach einer bestimmten Anzahl von Datenträgern
oder nach dem Zufallsprinzip ein Datenträger der
elektrischen Inspektion 14 zugeführt wird. Andernfalls
(n) wird der Datenträger unmittelbar als SCHLECHT (nOK)
deklariert.
Wird im Schritt 12 der Datenträger als GUT deklariert,
wird in einem zusätzlichen Schritt 23 abgefragt, ob
dennoch eine elektrische Inspektion erfolgen soll (j).
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Datenträger gerade
noch gut ist, was anhand eines weiteren Schwellenwert-
oder Parameterbereichs erkannt werden kann, innerhalb
dessen sich ein optische erfaßter Fehler befindet. Ein
Parameter oder ein Schwellenwert kann durch das Signal 16
verändert werden, wenn Datenträger mit bestimmten optisch
erfaßten Fehler nach der elektrischen Inspektion wieder
gut gegeben werden. Es wird hierdurch ein Schwellenwert-
oder Parameterbereich zwischen den Ursprungswert und dem
neuen Wert gebildet. Liegt ein Fehler innerhalb dieses
Bereichs kann nach dem Schritt 23 stets eine elektrische
Inspektion veranlaßt werden. Es kann zudem im Schritt 23
vorgesehen werden, daß nach einer bestimmten Anzahl von
Datenträgern oder nach dem Zufallsprinzip ein Datenträger
der elektrischen Inspektion zugeführt wird. Andernfalls
wird der Datenträger unmittelbar GUT (OK) gegeben.
Im Schritt 15 nach der elektrischen Inspektion 14 steht
fest, ob der Datenträger endgültig Ausschuß (n) ist oder
nicht (j). In beiden Fällen kann das Ergebnis zur
Parametrisierung der optischen Prüfung herangezogen
werden. Die betreffenden Signalleitungen 16, 24 sind in
der Zeichnung gestrichelt dargestellt. Eine Verfeinerung
des Parameters durch das Signal 24 bei einem schlechten
Datenträger wird insbesondere dann erforderlich werden,
wenn diese schlechten Datenträger aus der Menge
Datenträger stammen, die seitens der optischen Prüfung
gerade noch gut gegeben worden sind oder Fehlertypen oder
-größen aufweisen, für die der Parameter vorher durch das
Signal 16 durchlässiger eingestellt worden ist.
In Fig. 3 ist eine erweiterte Ausführungsform des
Prüfverfahrens gegenüber dem gemäß Fig. 1 gezeigt, und es
sind gleiche Elemente oder Schritte mit gleichen
Bezugszeichen versehen. Die elektrische Prüfung in der
Prüfstation 14 wird in der Regel länger dauern als eine
optische Prüfung eines Datenträgers. Es werden daher in
der Prüfzeit eines Datenträgers in der elektrischen
Prüfstation mehrere Datenträger die optische Prüfstation
11 durchlaufen. Sofern in dieser Zeit Datenträger mit
optisch erfaßten Fehlern auftauchen, wäre ein
anschließender elektrischer Test nicht möglich.
Nach dem Abfrageschritt 13 steht fest, ob für diesen
Datenträger eine elektrische Prüfung erfolgen soll. Im
Schritt 17 wird abgefragt, ob die elektrische Prüfstation
belegt (j) ist oder nicht (n). Im letzten Fall wird der
Datenträger der elektrischen Prüfstation 14 zugeführt.
Im anderen Fall kann vorgesehen werden, daß der
Datenträger einem Zwischenspeicher 18 zugeführt wird. Die
darin befindlichen Datenträger werden dann nach und nach
der elektrischen Prüfung unterzogen. Dazu wird taktweise
im Schritt 19 abgefragt, ob die elektrische Prüfstation
frei ist oder nicht. Falls ja (j), wird ein Datenträger
aus dem Speicher 18 genommen, falls nein (n), bleibt der
Speicher unverändert.
Bei der in der Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist vor
dem Zwischenspeicher 18 noch ein weiterer Abfrageschritt
20 vorhanden. Hier wird abgefragt, ob der optisch erfaßte
Fehler dem Fehler entspricht, der auch auf dem
Datenträger vorhanden ist, der gerade in der elektrischen
Prüfstation geprüft wird. Wenn ja (j), wird dieser
Datenträger einem anderen Zwischenspeicher 21 zugeführt,
in dem solche Datenträger gesammelt werden, die den
gleichen Fehler aufweisen.
Am Ende der elektrischen Prüfung wird im Schritt 15
abgefragt, ob der Datenträger die technische Funktion
erfüllt oder nicht. Wenn nein (n), wird dieser
Datenträger als SCHLECHT (nOK) deklariert und ist
Ausschuß. Dann wird zudem ein Signal an den
Zwischenspeicher 21 gegeben, daß alle darin befindlichen
Datenträger. Ausschuß sind und im Schritt 22 aussortiert
werden. Im anderen Falle (j), also wenn der Datenträger
funktioniert, wird zum einen dieser Datenträger dem
Herstellungsprozeß wieder zugeführt. Zum anderen wird ein
Signal an den Zwischenspeicher 21 gegeben, daß alle darin
befindlichen Datenträger GUT (OK) sind und im Schritt 22
dem Herstellungsprozeß wieder zugeführt werden können.
Mit diesen Maßnahmen ist eine effektive Einbindung einer
elektrischen Inspektion in einen laufenden
Herstellungsprozeß mit optischer Inspektion möglich. Die
Anzahl der elektrisch zu überprüfenden Datenträger kann
auf ein Minimum reduziert werden, ohne daß die Gefahr
besteht, zuviel Ausschuß zu erzeugen oder fehlerhafte
Datenträger nicht zu erkennen. Durch die Rückmeldung des
Prüfergebnisses der elektrischen Inspektion zur
Parametrisierung der optischen Inspektion wird zudem eine
Optimierung des gesamten Prüfprozesses bewirkt.
Claims (20)
1. Verfahren zum Prüfen von optischen Datenträgern, bei
welchem die Datenträger jeweils wenigstens einer
optischen Inspektion (11) unterzogen und optisch
detektierbare Fehler erkannt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß bei wenigstens einem optisch
detektierten Fehler der betreffende Datenträger einer
elektrischen Inspektion (14) unterzogen und zumindest im
Bereich des detektierten Fehlers auf seine Funktion
geprüft wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die elektrische Inspektion nur bei vorbestimmten optisch
detektierten Fehlertypen und/oder Fehlergrößen erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrische Inspektion nur in dem
Bereich und/oder der Umgebung des optisch detektierten
Fehlers erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem optisch detektierten Fehler
der Datenträger wieder gut gegeben wird, wenn die
elektrische Inspektion keinen Fehler detektiert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die optische und elektrische
Inspektion in einem laufenden Produktionsprozeß erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest die Datenträger, die
während der elektrischen Inspektion eines Datenträgers
die optische Inspektion durchlaufen und wenigstens einen
optisch detektierten Fehler aufweisen, markiert oder in
einem Zwischenspeicher (18) gesammelt werden und nach der
elektrischen Inspektion des einen Datenträgers die
elektrische Inspektion durchlaufen.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest die Datenträger, die
während der elektrischen Inspektion eines Datenträgers
die optische Inspektion durchlaufen und den
näherungsweise gleichen oder ähnlichen optischen
detektierten Fehler aufweisen, markiert oder in einem
Zwischenspeicher (21) gesammelt werden und nach der
elektrischen Inspektion des einen Datenträgers in
Abhängigkeit des Ergebnisses als Ausschuß oder als gut
deklariert werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die von der elektrischen Inspektion
als gut deklarierten Datenträger dem laufenden
Produktionsprozeß wieder zugeführt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß nach einer vorbestimmbaren Zeit
und/oder einer vorbestimmbaren Anzahl von optisch
geprüften Datenträgern und/oder nach einem Zufallsprinzip
Datenträger auch ohne optisch detektierten Fehler der
elektrischen Inspektion zugeführt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß nach einer vorbestimmbaren Zeit
und/oder einer vorbestimmbaren Anzahl von optisch
geprüften Datenträgern und/oder nach einem Zufallsprinzip
Datenträger auch mit solchen optisch detektierten
Fehlern, die unmittelbar Ausschuß darstellen, der
elektrischen Prüfung zugeführt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrische Inspektion
aufeinanderfolgender Datenträger aufeinanderfolgend an
unterschiedlichen Abschnitten erfolgt, so daß nach einer
vorbestimmten Anzahl von elektrisch geprüften
Datenträgern der gesamte zu prüfende Bereich
aufeinanderfolgend elektrisch erfaßt und geprüft worden
ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ergebnis der elektrischen
Inspektion zur Parametrisierung der optischen Inspektion
herangezogen wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Verfeinerung wenigstens eines Parameters zu
einer weniger durchlässigen Inspektion dann erfolgt, wenn
wenigstens ein gerader noch guter Datenträger und/oder
wenigstens ein Datenträger mit einem Fehler, der aufgrund
einer vorherigen Veränderung des betreffenden Parameters
nach der optischen Prüfung als gut gegeben wird, nach der
elektrischen Prüfung als schlecht deklariert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vergröberung wenigstens eines Parameters zu
einer durchlässigeren Inspektion dann erfolgt, wenn
wenigstens ein Datenträger, vorzugsweise mehrere
Datenträger, die einen gleichartigen optisch detektierten
Fehler aufweisen und als schlecht deklariert sind, nach
der elektrischen Prüfung wieder gut gegeben werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest teilweise solche
Datenträger der elektrischen Prüfung unterzogen werden,
die seitens der optischen Prüfung gerade noch gut gegeben
worden sind und/oder wenigstens einen solchen Fehler
aufweisen, dessen Parameter in einem Bereich liegen, der
durch einen aufgrund der Parametrisierung neuen Parameter
und einen alten Parameter gebildet wird.
16. Vorrichtung zum Prüfen von optischen Datenträgern mit
wenigstens einer optischen Prüfstation (11), in welcher
die Datenträger jeweils wenigstens einer optischen
Inspektion unterzogen und optisch detektierbare Fehler
erkannt werden, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine elektrische Prüfstation (14) vorhanden ist, in
welcher der betreffende Datenträger bei wenigstens einem
optisch detektierten Fehler zumindest im Bereich des
detektierten Fehlers auf seine Funktion geprüft wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Zwischenspeicher (18) vorhanden ist,
in dem zumindest die Datenträger mit einem optisch
detektierten Fehler gesammelt werden, die während einer
elektrischen Inspektion eines Datenträgers die optische
Prüfstation durchlaufen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei
Zwischenspeicher (18, 21) vorhanden sind, in denen die
Datenträger mit einem optisch detektierten Fehler
gesammelt werden, die während einer elektrischen
Inspektion eines Datenträgers die optische Prüfstation
durchlaufen, wobei in dem einen Zwischenspeicher (21) nur
die Datenträger gesammelt werden, die den gleichen oder
zumindest ähnlichen Fehler aufweisen, wie der gerade in
der elektrischen Prüfeinrichtung befindliche Datenträger.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß Handhabungsmittel vorhanden sind, die
den Datenträger von der optischen Prüfstation entweder
zur elektrischen Prüfstation oder zum Zwischenspeicher
transportieren.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß Handhabungsmittel vorgesehen
sind, um den Zwischenspeicher zu entleeren oder die darin
vorhandenen Datenträger einem laufenden Transportmittel
zuzuführen.
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---|---|---|---|---|
DE4434475C2 (de) * | 1994-09-27 | 1998-05-28 | Basler Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Qualitätskontrolle eines Gegenstandes, insbesondere einer Compact-Disc |
DE19781867T1 (de) * | 1996-07-09 | 1999-07-08 | Scanis Inc | Automatischer Halbleiterwafer-Sortierer/-Prober mit erweiterter optischer Prüfung |
DE4434474C2 (de) * | 1994-09-27 | 2000-06-15 | Basler Ag | Verfahren und Vorrichtung zur vollständigen optischen Qualitätskontrolle von Gegenständen |
-
2000
- 2000-07-26 DE DE2000136254 patent/DE10036254C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4434475C2 (de) * | 1994-09-27 | 1998-05-28 | Basler Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Qualitätskontrolle eines Gegenstandes, insbesondere einer Compact-Disc |
DE4434474C2 (de) * | 1994-09-27 | 2000-06-15 | Basler Ag | Verfahren und Vorrichtung zur vollständigen optischen Qualitätskontrolle von Gegenständen |
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