DE10035797B4 - Gelenkarm-Markise - Google Patents
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Abstract
Gelenkarm-Markise umfassend wenigstens zwei Gelenkarme (1) , wobei jeder Gelenkarm (1) einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt (2, 3) aufweist, die über ein Gelenk (4) mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3) jedes Gelenkarmes (1) im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk (9) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (10) mit einem Ausfallprofil (11) verbunden ist, wobei das lagerseitige innere Ende jedes inneren Gelenkarm-Abschnitts (2) über ein Gelenk (5) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (6) mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, wobei an jedem Gelenkarm (1) ein Kippgelenk (7) um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkarm-Abschnitte (2) und Gelenke (5, 9) derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle (12) eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil (11) bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil (11) eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle (12) gegen die Kraft...
Description
- Die Erfindung richtet sich auf eine Gelenkarm-Markise umfassend zwei oder mehrere Gelenkarme, wobei jeder Gelenkarm einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt aufweist, die über ein Gelenk mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt jedes Gelenkarmes im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse mit einem Ausfallprofil verbunden ist und wobei das lagerseitige innere Ende des inneren Gelenkarm-Abschnittes über ein Gelenk mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, und wobei an jedem Gelenkarm ein Kippgelenk um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist.
- Ausgehend von einer derartigen bekannten Konstruktion liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen möglichst einfachen, funktionssicheren, herstellungstechnisch leicht realisierbaren Aufbau zu erzielen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gelenkarm-Abschnitte und Gelenke derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle gegen die Kraft einer Feder in Richtung der Querkraft verschiebbar gelagert ist, daß eine in Abhängigkeit von dieser Verschiebung aktivierbare und deaktivierbare Kupplung derart vorgesehen ist, daß bei eingefahrenem Ausfallprofil und dementsprechend die Kraft der Feder übersteigender Querkraft die Kupplung ausgekuppelt ist und ein Verschwenken der Kippwelle um eine horizontale Schwenkachse ermöglicht und bei ausgefahrenem Ausfallprofil die Kupplung eingekuppelt ist und das Verschwenken blockiert.
- Erfindungsgemäß macht man sich also die sich ändernden Querkraft-Verhältnisse während des Ausfahrens bzw. beim Einfahren des Markisentuches zunutze, um eine einfache und zuverlässige Arretierung und ein Schutz gegen Windböen im ausgefahrenen Zustand und einen raumsparenden Aufbau im eingefahrenen Zustand zu erzielen.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der innere Gelenkarm-Abschnitt länger ist als der äußere Gelenkarm-Abschnitt, wodurch die gewünschte definierte Querkraftänderung bewerkstelligt bzw. unterstützt wird.
- Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß die Kippwelle im Bereich des Konsole an zwei voneinander beabstandeten Lagerringen gelagert ist, und daß die Feder durch eine Schraubenfeder gebildet ist, welche zwischen den Lagerringen auf der Kippwelle angeordnet ist.
- Zur Erzielung eines definierten Verschiebeweges in Querrichtung können beiderseits des einen Lagerrings zwei Anschlagringe vorgesehen sein.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kupplung durch einen drehfest mit der Kippwelle verbundenen Kupplungsring mit sich axial erstreckenden Kupplungsansätzen und durch drehfeste Kupplungsausnehmungen gebildet. Sobald die Ansätze in die Ausnehmungen eingreifen, wird eine Schwenkbewegung unterbunden, während bei herausbewegten Ansätzen eine freie Schwenkbewegung möglich ist.
- Die Kupplungsausnehmungen sind günstigerweise an der Außenseite des Lagerrings ausgebildet, so daß hierfür kein zusätzliches Bauteil erforderlich ist.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
-
1 einen horizontalen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Gelenkarm-Markise im eingefahrenen Zustand, -
2 einen Schnitt der Markise im ausgefahrenen Zustand -
3 eine vergrößerte Darstellung des Kippgelenks im eingefahrenen Zustand und -
4 eine3 entsprechende Darstellung im ausgefahrenen Zustand. - Eine in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Gelenkarm-Markise umfaßt zwei Gelenkarme
1 , wobei jeder Gelenkarm1 gebildet ist durch einen inneren, längeren Gelenkarm-Abschnitt2 und einen äußeren, kürzeren Gelenkarm-Abschnitt3 , welche untereinander mittels eines Gelenkes4 mit vertikaler Schwenkachse verbunden sind. Der innere Gelenkarm-Abschnitt2 ist über ein Gelenk5 mit vertikaler Gelenkachse6 mit einem Kippgelenk7 verbunden, welches an einer Konsole8 angeordnet ist, die ihrerseits an einer (in der Zeichnung nicht dargestellten) Wand befestigt ist. - Der äußere Gelenkarm-Abschnitt
3 ist mit seinem äußeren Ende über ein Gelenk9 mit vertikaler Schwenkachse10 mit einem Ausfallprofil11 verbunden, wobei der Abstand I der beiden Gelenkachsen konstant ist ebenso wie der Abstand m zwischen den beiden an der Wand befestigten Haltekonsolen8 . - Das in
3 und4 näher dargestellte Kippgelenk7 umfaßt eine Kippwelle12 , an welcher im Bereich ihres in der Zeichnung rechten äußeren Endes des Schwenklager5 ausgebildet ist. Die Kippwelle12 ist an der Konsole über zwei im Abstand voneinander angeordnete Lager13 ,14 quer, d.h. in Richtung der Längsachse15 der Kippwelle12 verschiebbar gelagert, wobei die Verschiebebewegung nach links durch einen Anschlagring16 begrenzt wird. Ein weiterer Anschlagring17 ist an der Innenseite des Lagers14 auf der Kippwelle12 befestigt. Zwischen diesem Anschlagring17 und dem Lager13 ist auf der Kippwelle12 eine Schraubenfeder18 angeordnet, die sich einerseits an dem Anschlagring17 und andererseits an der Innenseite des Lagers13 abstützt. - Eine Kupplungseinrichtung
19 wird gebildet durch einen Kupplungsring20 , der am freien äußeren Ende der Kippwelle12 sitzt. An der Innenseite des Kupplungsrings20 sind sich in axialer Richtung erstreckende Kupplungsansätze21 vorgesehen (vgl. insbesondere3 ), welche in dem in4 dargestellten eingekuppelten Zustand in korrespondierende Kupplungsansatz-Ausnehmungen22 eingreifen, so daß ein Verdrehen der Kippwelle12 relativ zu den Lagern13 ,14 bzw. zu den Konsolen8 unterbunden wird, wohingegen eine solche Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils23 um die Längsachse bzw. Schwenkachse15 möglich ist, wenn der Kupplungsring20 mit den Kupplungsansätzen21 , wie in3 dargestellt, um eine Strecke S zusammen mit der Kippwelle12 nach links verschoben ist, wobei diese Verschiebung (in der Zeichnung nach links) durch den Anschlagring16 (vgl.3 ) und die Verschiebung in die Gegenrichtung, also in der Zeichnung nach rechts, durch den Anschlagring17 begrenzt wird. - Der Zweck der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung besteht darin, die Gelenkarme
1 der Markise im Bereich der Konsolen8 um die Schwenkachse15 schwenken zu lassen, damit im eingefahrenen Zustand eine möglichst geringe Baugröße erreicht wird. Hierfür wird eine in Richtung des Pfeils24 wirkende Querkraft ausgenutzt, die aufgrund der unterschiedlichen Längenverhältnisse von innerem Gelenkarm-Abschnitt2 und äußerem Gelenkarm-Abschnitt3 im Zusammenwirken mit der Federkraft der Schraubenfeder18 zu einer jeweils unterschiedlichen resultierenden Kraft in Abhängigkeit von dem Ausfahrzustand der Markise bzw. des Ausfallprofils11 führt, und zwar unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Abstand m zwischen den Konsolen8 und der Abstand I zwischen den Schwenkachsen 10 am Ausfallprofil11 während der gesamten Bewegung konstant bleibt. - In der Zeichnung ist der Verlauf der Wirkungslinie
25 zwischen der Achse10 des Schwenkgelenks9 am Ausfallrohr und der Gelenkachse6 des Gelenks5 an der Kippwelle12 an der Konsole8 dargestellt. Hieraus ist erkennbar, daß aufgrund des flacheren Winkels dieser Wirkungslinie25 relativ zur Achse15 im eingefahrenen Zustand eine erheblich höhere Querkraft in Richtung des Pfeils24 erzeugt wird (der die Federkraft in Richtung des Pfeils26 entgegenwirkt) als in dem in2 dargestellten ausgefahrenen Zustand. - Die auf die Kupplungseinrichtung
19 zwischen den Kupplungsansätzen21 und Kupplungsausnehmungen22 wirkende resultierende Kraft ist also im eingefahrenen Zustand am größten und wird geringer je weiter die Markise ausfährt. - Dementsprechend wird im eingefahrenen Zustand die Kippwelle
12 durch eine aus Querkraft und Federkraft resultierende Kraft nach außen bzw. in der Zeichnung nach links gedrückt und die Kupplung geöffnet, so daß eine Schwenkbewegung um die Achse15 möglichst ist. Bei solchermaßen geöffneter Kupplung19 könnte sich der jeweilige Gelenkarm1 durch sein Eigengewicht und das des Ausfallprofils11 nach unten um die Achse15 der Kippwelle12 bewegen, wenn das am Ausfallprofil11 befestigte (in der Zeichnung nicht dargestellte) Markisentuch diese Bewegung nicht verhindern würde. Wenn das Markisentuch aber im Zuge des Ausfahrvorgangs von der Tuchwelle (in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellt) abgewikkelt wird, können die Gelenkarme1 aufgrund des Eigengewichts um die Achse15 nach unten schwenken. - Um im letztendlich ausgefahrenen Zustand eine definierte Markisenneigung einstellen zu können und diese Einstellung auch gegenüber angreifenden Winden aufrechtzuhalten, muß die Kupplung
19 in diesem Zustand die Schwenkbewegung nach oben arretieren, was – wie erläutert – dadurch bewerkstelligt wird, daß mit zunehmendem Ausfahren der Markise die resultierende Kraft die Richtung ändert und die Kupplung durch die Kraft der Schraubenfeder18 in den in4 dargestellten Zustand gebracht wird, wo die Kupplungsansätze21 in die Kupplungsausnehmungen22 eingreifen und somit eine Schwenkbewegung unterbinden. Die Markise ist in diesem Zustand mit einem definierten Neigungswinkel gegen ein Hochschlagen durch angreifenden Wind gesichert. - Wird jetzt die Markise wieder eingefahren, vergrößert sich die Querkraft bis die Kraft der Schraubenfeder
18 überwunden und die Kupplung19 durch eine Bewegung um den Abstand S geöffnet wird. Das Markisentuch zieht dementsprechend die Gelenkarme1 um einen definierten Winkel nach oben, wobei diese Bewegung durch eine Drehbegrenzung mittels eines Sicherungsrings, im Ausführungsbeispiel gebildet durch den Anschlagring17 , begrenzt wird. - Das vorstehend beschriebene System eröffnet folgende Verstellmöglichkeiten:
- – Mittels
des Anschlagrings
16 kann die Vorspannlkraft der Schraubenfeder18 am Kippgelenk8 eingestellt werden - – Mittels
des Anschlagrings
16 ist es möglich, eine Schwenkbegrenzung der Kippwelle12 nach oben vorzunehmen - – Durch
Auslegung des Kupplungsringes
20 für die gewünschte Neigung der Gelenkarme - – Eine
weitere Veränderung
der Kräfteverhältnisse
kann durch Änderung
des Abstandes I der Gelenke
9 am Ausfallprofil11 bewerkstelligt werden.
Claims (7)
- Gelenkarm-Markise umfassend wenigstens zwei Gelenkarme (
1 ) , wobei jeder Gelenkarm (1 ) einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt (2 ,3 ) aufweist, die über ein Gelenk (4 ) mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3 ) jedes Gelenkarmes (1 ) im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk (9 ) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (10 ) mit einem Ausfallprofil (11 ) verbunden ist, wobei das lagerseitige innere Ende jedes inneren Gelenkarm-Abschnitts (2 ) über ein Gelenk (5 ) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (6 ) mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, wobei an jedem Gelenkarm (1 ) ein Kippgelenk (7 ) um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkarm-Abschnitte (2 ) und Gelenke (5 ,9 ) derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle (12 ) eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil (11 ) bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil (11 ) eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle (12 ) gegen die Kraft einer Feder (18 ) in Richtung der Querkraft verschiebbar gelagert ist, daß eine in Abhängigkeit von dieser Verschiebung aktivierbare und deaktivierbare Kupplung (10 ) derart vorgesehen ist, daß bei eingefahrenem Ausfallprofil (11 ) und dementsprechend die Kraft der Feder (18 ) übersteigender Querkraft die Kupplung (19 ) ausgekuppelt ist und ein Verschwenken der Kippwelle (12 ) um eine horizontale Schwenkachse (15 ) ermöglicht und bei ausgefahrenem Ausfallprofil (11 ) die Kupplung (19 ) eingekuppelt ist und das Verschwenken blockiert. - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Gelenkarm-Abschnitt (
2 ) länger ist als der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3 ). - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippwelle (
12 ) im Bereich einer Konsole (8 ) an zwei voneinander beabstandeten Lagerringen (13 ,14 ) gelagert ist. - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (
18 ) durch eine Schraubenfeder gebildet ist, welche zwischen den Lagerringen (13 ,14 ) auf der Kippwelle (12 ) angeordnet ist. - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits eines Lagerrings (
14 ) zwei Anschlagringe (16 ,17 ) vorgesehen sind, welche eine definierte Verschiebung in axialer Richtung der Kippwelle (12 ) um einen axialen Abstand (S) ermöglichen. - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (
19 ) durch einen drehfest mit der Kippwelle (12 ) verbundenen Kupplungsring (20 ) mit sich axial erstreckenden Kupplungsansätzen (21 ) und durch drehfeste Kupplungsausnehmungen (22 ) gebildet ist. - Gelenkarm-Markise nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsausnehmungen (
22 ) an der Außenseite des Lagerrings (13 ) ausgebildet sind.
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