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DE10035797B4 - Gelenkarm-Markise - Google Patents

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Abstract

Gelenkarm-Markise umfassend wenigstens zwei Gelenkarme (1) , wobei jeder Gelenkarm (1) einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt (2, 3) aufweist, die über ein Gelenk (4) mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3) jedes Gelenkarmes (1) im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk (9) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (10) mit einem Ausfallprofil (11) verbunden ist, wobei das lagerseitige innere Ende jedes inneren Gelenkarm-Abschnitts (2) über ein Gelenk (5) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (6) mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, wobei an jedem Gelenkarm (1) ein Kippgelenk (7) um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkarm-Abschnitte (2) und Gelenke (5, 9) derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle (12) eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil (11) bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil (11) eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle (12) gegen die Kraft...

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Gelenkarm-Markise umfassend zwei oder mehrere Gelenkarme, wobei jeder Gelenkarm einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt aufweist, die über ein Gelenk mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt jedes Gelenkarmes im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse mit einem Ausfallprofil verbunden ist und wobei das lagerseitige innere Ende des inneren Gelenkarm-Abschnittes über ein Gelenk mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, und wobei an jedem Gelenkarm ein Kippgelenk um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist.
  • Ausgehend von einer derartigen bekannten Konstruktion liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen möglichst einfachen, funktionssicheren, herstellungstechnisch leicht realisierbaren Aufbau zu erzielen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gelenkarm-Abschnitte und Gelenke derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle gegen die Kraft einer Feder in Richtung der Querkraft verschiebbar gelagert ist, daß eine in Abhängigkeit von dieser Verschiebung aktivierbare und deaktivierbare Kupplung derart vorgesehen ist, daß bei eingefahrenem Ausfallprofil und dementsprechend die Kraft der Feder übersteigender Querkraft die Kupplung ausgekuppelt ist und ein Verschwenken der Kippwelle um eine horizontale Schwenkachse ermöglicht und bei ausgefahrenem Ausfallprofil die Kupplung eingekuppelt ist und das Verschwenken blockiert.
  • Erfindungsgemäß macht man sich also die sich ändernden Querkraft-Verhältnisse während des Ausfahrens bzw. beim Einfahren des Markisentuches zunutze, um eine einfache und zuverlässige Arretierung und ein Schutz gegen Windböen im ausgefahrenen Zustand und einen raumsparenden Aufbau im eingefahrenen Zustand zu erzielen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der innere Gelenkarm-Abschnitt länger ist als der äußere Gelenkarm-Abschnitt, wodurch die gewünschte definierte Querkraftänderung bewerkstelligt bzw. unterstützt wird.
  • Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß die Kippwelle im Bereich des Konsole an zwei voneinander beabstandeten Lagerringen gelagert ist, und daß die Feder durch eine Schraubenfeder gebildet ist, welche zwischen den Lagerringen auf der Kippwelle angeordnet ist.
  • Zur Erzielung eines definierten Verschiebeweges in Querrichtung können beiderseits des einen Lagerrings zwei Anschlagringe vorgesehen sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kupplung durch einen drehfest mit der Kippwelle verbundenen Kupplungsring mit sich axial erstreckenden Kupplungsansätzen und durch drehfeste Kupplungsausnehmungen gebildet. Sobald die Ansätze in die Ausnehmungen eingreifen, wird eine Schwenkbewegung unterbunden, während bei herausbewegten Ansätzen eine freie Schwenkbewegung möglich ist.
  • Die Kupplungsausnehmungen sind günstigerweise an der Außenseite des Lagerrings ausgebildet, so daß hierfür kein zusätzliches Bauteil erforderlich ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 einen horizontalen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Gelenkarm-Markise im eingefahrenen Zustand,
  • 2 einen Schnitt der Markise im ausgefahrenen Zustand
  • 3 eine vergrößerte Darstellung des Kippgelenks im eingefahrenen Zustand und
  • 4 eine 3 entsprechende Darstellung im ausgefahrenen Zustand.
  • Eine in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Gelenkarm-Markise umfaßt zwei Gelenkarme 1, wobei jeder Gelenkarm 1 gebildet ist durch einen inneren, längeren Gelenkarm-Abschnitt 2 und einen äußeren, kürzeren Gelenkarm-Abschnitt 3, welche untereinander mittels eines Gelenkes 4 mit vertikaler Schwenkachse verbunden sind. Der innere Gelenkarm-Abschnitt 2 ist über ein Gelenk 5 mit vertikaler Gelenkachse 6 mit einem Kippgelenk 7 verbunden, welches an einer Konsole 8 angeordnet ist, die ihrerseits an einer (in der Zeichnung nicht dargestellten) Wand befestigt ist.
  • Der äußere Gelenkarm-Abschnitt 3 ist mit seinem äußeren Ende über ein Gelenk 9 mit vertikaler Schwenkachse 10 mit einem Ausfallprofil 11 verbunden, wobei der Abstand I der beiden Gelenkachsen konstant ist ebenso wie der Abstand m zwischen den beiden an der Wand befestigten Haltekonsolen 8.
  • Das in 3 und 4 näher dargestellte Kippgelenk 7 umfaßt eine Kippwelle 12, an welcher im Bereich ihres in der Zeichnung rechten äußeren Endes des Schwenklager 5 ausgebildet ist. Die Kippwelle 12 ist an der Konsole über zwei im Abstand voneinander angeordnete Lager 13, 14 quer, d.h. in Richtung der Längsachse 15 der Kippwelle 12 verschiebbar gelagert, wobei die Verschiebebewegung nach links durch einen Anschlagring 16 begrenzt wird. Ein weiterer Anschlagring 17 ist an der Innenseite des Lagers 14 auf der Kippwelle 12 befestigt. Zwischen diesem Anschlagring 17 und dem Lager 13 ist auf der Kippwelle 12 eine Schraubenfeder 18 angeordnet, die sich einerseits an dem Anschlagring 17 und andererseits an der Innenseite des Lagers 13 abstützt.
  • Eine Kupplungseinrichtung 19 wird gebildet durch einen Kupplungsring 20, der am freien äußeren Ende der Kippwelle 12 sitzt. An der Innenseite des Kupplungsrings 20 sind sich in axialer Richtung erstreckende Kupplungsansätze 21 vorgesehen (vgl. insbesondere 3), welche in dem in 4 dargestellten eingekuppelten Zustand in korrespondierende Kupplungsansatz-Ausnehmungen 22 eingreifen, so daß ein Verdrehen der Kippwelle 12 relativ zu den Lagern 13, 14 bzw. zu den Konsolen 8 unterbunden wird, wohingegen eine solche Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils 23 um die Längsachse bzw. Schwenkachse 15 möglich ist, wenn der Kupplungsring 20 mit den Kupplungsansätzen 21, wie in 3 dargestellt, um eine Strecke S zusammen mit der Kippwelle 12 nach links verschoben ist, wobei diese Verschiebung (in der Zeichnung nach links) durch den Anschlagring 16 (vgl. 3) und die Verschiebung in die Gegenrichtung, also in der Zeichnung nach rechts, durch den Anschlagring 17 begrenzt wird.
  • Der Zweck der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung besteht darin, die Gelenkarme 1 der Markise im Bereich der Konsolen 8 um die Schwenkachse 15 schwenken zu lassen, damit im eingefahrenen Zustand eine möglichst geringe Baugröße erreicht wird. Hierfür wird eine in Richtung des Pfeils 24 wirkende Querkraft ausgenutzt, die aufgrund der unterschiedlichen Längenverhältnisse von innerem Gelenkarm-Abschnitt 2 und äußerem Gelenkarm-Abschnitt 3 im Zusammenwirken mit der Federkraft der Schraubenfeder 18 zu einer jeweils unterschiedlichen resultierenden Kraft in Abhängigkeit von dem Ausfahrzustand der Markise bzw. des Ausfallprofils 11 führt, und zwar unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Abstand m zwischen den Konsolen 8 und der Abstand I zwischen den Schwenkachsen 10 am Ausfallprofil 11 während der gesamten Bewegung konstant bleibt.
  • In der Zeichnung ist der Verlauf der Wirkungslinie 25 zwischen der Achse 10 des Schwenkgelenks 9 am Ausfallrohr und der Gelenkachse 6 des Gelenks 5 an der Kippwelle 12 an der Konsole 8 dargestellt. Hieraus ist erkennbar, daß aufgrund des flacheren Winkels dieser Wirkungslinie 25 relativ zur Achse 15 im eingefahrenen Zustand eine erheblich höhere Querkraft in Richtung des Pfeils 24 erzeugt wird (der die Federkraft in Richtung des Pfeils 26 entgegenwirkt) als in dem in 2 dargestellten ausgefahrenen Zustand.
  • Die auf die Kupplungseinrichtung 19 zwischen den Kupplungsansätzen 21 und Kupplungsausnehmungen 22 wirkende resultierende Kraft ist also im eingefahrenen Zustand am größten und wird geringer je weiter die Markise ausfährt.
  • Dementsprechend wird im eingefahrenen Zustand die Kippwelle 12 durch eine aus Querkraft und Federkraft resultierende Kraft nach außen bzw. in der Zeichnung nach links gedrückt und die Kupplung geöffnet, so daß eine Schwenkbewegung um die Achse 15 möglichst ist. Bei solchermaßen geöffneter Kupplung 19 könnte sich der jeweilige Gelenkarm 1 durch sein Eigengewicht und das des Ausfallprofils 11 nach unten um die Achse 15 der Kippwelle 12 bewegen, wenn das am Ausfallprofil 11 befestigte (in der Zeichnung nicht dargestellte) Markisentuch diese Bewegung nicht verhindern würde. Wenn das Markisentuch aber im Zuge des Ausfahrvorgangs von der Tuchwelle (in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellt) abgewikkelt wird, können die Gelenkarme 1 aufgrund des Eigengewichts um die Achse 15 nach unten schwenken.
  • Um im letztendlich ausgefahrenen Zustand eine definierte Markisenneigung einstellen zu können und diese Einstellung auch gegenüber angreifenden Winden aufrechtzuhalten, muß die Kupplung 19 in diesem Zustand die Schwenkbewegung nach oben arretieren, was – wie erläutert – dadurch bewerkstelligt wird, daß mit zunehmendem Ausfahren der Markise die resultierende Kraft die Richtung ändert und die Kupplung durch die Kraft der Schraubenfeder 18 in den in 4 dargestellten Zustand gebracht wird, wo die Kupplungsansätze 21 in die Kupplungsausnehmungen 22 eingreifen und somit eine Schwenkbewegung unterbinden. Die Markise ist in diesem Zustand mit einem definierten Neigungswinkel gegen ein Hochschlagen durch angreifenden Wind gesichert.
  • Wird jetzt die Markise wieder eingefahren, vergrößert sich die Querkraft bis die Kraft der Schraubenfeder 18 überwunden und die Kupplung 19 durch eine Bewegung um den Abstand S geöffnet wird. Das Markisentuch zieht dementsprechend die Gelenkarme 1 um einen definierten Winkel nach oben, wobei diese Bewegung durch eine Drehbegrenzung mittels eines Sicherungsrings, im Ausführungsbeispiel gebildet durch den Anschlagring 17, begrenzt wird.
  • Das vorstehend beschriebene System eröffnet folgende Verstellmöglichkeiten:
    • – Mittels des Anschlagrings 16 kann die Vorspannlkraft der Schraubenfeder 18 am Kippgelenk 8 eingestellt werden
    • – Mittels des Anschlagrings 16 ist es möglich, eine Schwenkbegrenzung der Kippwelle 12 nach oben vorzunehmen
    • – Durch Auslegung des Kupplungsringes 20 für die gewünschte Neigung der Gelenkarme
    • – Eine weitere Veränderung der Kräfteverhältnisse kann durch Änderung des Abstandes I der Gelenke 9 am Ausfallprofil 11 bewerkstelligt werden.

Claims (7)

  1. Gelenkarm-Markise umfassend wenigstens zwei Gelenkarme (1) , wobei jeder Gelenkarm (1) einen inneren und einen äußeren Gelenkarm-Abschnitt (2, 3) aufweist, die über ein Gelenk (4) mit einer im wesentlichen vertikalen Schwenkachse miteinander verbunden sind, wobei der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3) jedes Gelenkarmes (1) im Bereich seines äußeren Endes über ein Gelenk (9) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (10) mit einem Ausfallprofil (11) verbunden ist, wobei das lagerseitige innere Ende jedes inneren Gelenkarm-Abschnitts (2) über ein Gelenk (5) mit im wesentlichen vertikaler Schwenkachse (6) mit einer gebäudeseitigen Lagerung verbunden ist, wobei an jedem Gelenkarm (1) ein Kippgelenk (7) um eine horizontale Schwenkachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkarm-Abschnitte (2) und Gelenke (5, 9) derart dimensioniert und positioniert sind, daß auf eine quer verschiebbar gelagerte Kippwelle (12) eine Querkraft parallel zum Ausfallprofil (11) bzw. zur Gebäudewand ausgeübt wird, wenn das Ausfallprofil (11) eingefahren wird, daß die lagerseitige Kippwelle (12) gegen die Kraft einer Feder (18) in Richtung der Querkraft verschiebbar gelagert ist, daß eine in Abhängigkeit von dieser Verschiebung aktivierbare und deaktivierbare Kupplung (10) derart vorgesehen ist, daß bei eingefahrenem Ausfallprofil (11) und dementsprechend die Kraft der Feder (18) übersteigender Querkraft die Kupplung (19) ausgekuppelt ist und ein Verschwenken der Kippwelle (12) um eine horizontale Schwenkachse (15) ermöglicht und bei ausgefahrenem Ausfallprofil (11) die Kupplung (19) eingekuppelt ist und das Verschwenken blockiert.
  2. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Gelenkarm-Abschnitt (2) länger ist als der äußere Gelenkarm-Abschnitt (3).
  3. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippwelle (12) im Bereich einer Konsole (8) an zwei voneinander beabstandeten Lagerringen (13, 14) gelagert ist.
  4. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (18) durch eine Schraubenfeder gebildet ist, welche zwischen den Lagerringen (13, 14) auf der Kippwelle (12) angeordnet ist.
  5. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits eines Lagerrings (14) zwei Anschlagringe (16, 17) vorgesehen sind, welche eine definierte Verschiebung in axialer Richtung der Kippwelle (12) um einen axialen Abstand (S) ermöglichen.
  6. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (19) durch einen drehfest mit der Kippwelle (12) verbundenen Kupplungsring (20) mit sich axial erstreckenden Kupplungsansätzen (21) und durch drehfeste Kupplungsausnehmungen (22) gebildet ist.
  7. Gelenkarm-Markise nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsausnehmungen (22) an der Außenseite des Lagerrings (13) ausgebildet sind.
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