DE10035598A1 - Datenträger mit einem Datenspeicher - Google Patents
Datenträger mit einem DatenspeicherInfo
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Abstract
Die Erfindung schlägt einen Datenträger mit einem Datenspeicher vor, der über ein Lesegerät auslesbar ist, wobei ein die Anzahl der Zugriffe auf den Datenspeicher erfassender Zugriffszähler vorgesehen ist, welcher beim Erreichen eines vorgegebenen Zählerstandes ein Auslesen des Datenspeichers durch das Lesegerät verhindert. Der Datenspeicher und der Zugriffszähler sind dabei funktionell und elektrisch voneinander getrennt. Vor dem Auslesen des Datenspeichers ist eine gegenseitige Authentifizierung zwischen dem Lesegerät und dem Zugriffszähler notwendig.
Description
Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit einem Datenspei
cher, der über ein Lesegerät auslesbar ist, wobei ein die An
zahl der Zugriffe auf den Datenspeicher erfassender Zugriffs
zähler vorgesehen ist, der beim Erreichen eines vorgegebenen
Zählerstandes ein Auslesen des Datenspeichers durch das Lese
gerät verhindert.
Datenträger, unter denen im folgenden sowohl elektronische,
magnetische als auch optische Datenträger verstanden werden,
gestatten in der Regel keine sichere Kontrolle über die An
zahl der Zugriffe auf den Datenträger. Lediglich bei elektro
nischen Datenträgern, zum Beispiel der Festplatte eines PCs,
kann die Kontrolle über einen Zugriff auf eine auf den Daten
träger gespeicherte Software über einen Zähler, dessen Zäh
lerstand ebenfalls auf dem Datenträger gespeichert ist, er
folgen. Mit jedem Zugriff auf die Software wird der Zähler
stand beispielsweise erhöht, wobei nach Erreichen eines vor
gegebenen maximalen Zählerstandes ein Zugriff auf die Soft
ware verhindert wird. Eine derartige Vorgehensweise ist bei
spielsweise bei der sogenannten Shareware-Software üblich.
Der Zugriff auf die Software kann jedoch dadurch wiederherge
stellt werden, in dem diese neu auf dem Datenträger, der
Festplatte, installiert wird. Der Zähler ist somit in einen
ursprünglichen Zustand zurückversetzt worden und ein Zugriff
kann wieder bis zum vorgegebenen Zählerstand erfolgen. Diese
Vorgehensweise bietet somit keinen ausreichenden Schutz.
Bei Video- und Audioträgern, zum Beispiel CDs, Minidiscs,
Kassetten- oder Videobändern, ist gar keine Kontrolle der An
zahl der Abspielungen möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen Da
tenträger bereitzustellen, bei dem eine sichere Kontrolle
über die Anzahl der Zugriffe auf den Datenträger beziehungs
weise die Anzahl der Abspielungen des Datenträgers möglich
ist. Weiterhin soll ein sicheres Verfahren zum Betreiben bzw.
Auslesen eines derartigen Datenträgers angegeben werden.
Der erfindungsgemäße Datenträger ist im Patentanspruch 1 wie
dergegeben, während das erfindungsgemäße Verfahren zum Be
treiben beziehungsweise zum sicheren Auslesen des Datenspei
chers durch die Merkmale des Patentanspruches 7 beschrieben
wird.
Erfindungsgemäß ist ein Datenträger mit einem Datenspeicher
vorgesehen, der über ein Lesegerät auslesbar ist, wobei ein
die Anzahl der Zugriffe auf den Datenspeicher erfassender Zu
griffszähler vorgesehen ist, der beim Erreichen eines vorge
gebenen Zählerstandes ein Auslesen des Datenspeichers durch
das Lesegerät verhindert, wobei der Datenspeicher und der Zu
griffszähler funktionell und elektrisch voneinander getrennt
sind.
Die Erfindung schlägt also eine Kombination aus einem Daten
träger, bei dem es sich sowohl um einen elektrischen, einen
magnetischen oder einen optischen Datenträger handeln kann,
und einem gesicherten Zugriffszähler vor, der die Kontrolle
über die Anzahl der Zugriffe erlaubt. Vorteilhafterweise ist
der Zugriffszähler als eine von dem Datenträger separierte
integrierte Schaltung ausgeführt. Die integrierte Schaltung
kann einen nicht-flüchtigen Speicher aufweisen.
Insbesondere handelt es sich bei der integrierten Schaltung
um einen Chip, der in Chipkarten, Telefonkarten oder Geldkar
ten zum Einsatz kommt. Derartige integrierte Schaltungen
stellen eine eigene physikalische Einheit dar, die bereits
aufgrund ihrer Konstruktion gegen Manipulationen sicher ist.
Üblicherweise weisen derartige integrierte Schaltungen Si
cherheitsmechanismen auf, die z. B. bei einer versuchten Mani
pulation den Speicher - im vorliegenden Fall den Zählerstand
des Zugriffzählers - löschen oder in einer geeigneten Weise
ein Auslesen und Manipulieren der Daten, d. h. des Zählerstan
des, verhindern.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den untergeord
neten Patentansprüchen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
den Zugriffszähler und den Datenträger mechanisch miteinander
zu verbinden. Der Datenträger und der Zugriffszähler, der als
separate integrierte Schaltung ausgeführt ist, können somit
räumlich in unmittelbarer Nähe, z. B. in einem gemeinsamen Ge
häuse, gelegen sein. Denkbar wäre aber auch, diese in unter
schiedlichen Gehäusen unterzubringen.
Um ein Auslesen des Datenspeichers des Datenträgers zu ermög
lichen oder zu verhindern, muß, abhängig vom Zählerstand des
Zugriffszählers, ein Datenaustausch zwischen dem Zugriffszäh
ler und dem Lesegerät stattfinden. Hierzu weist der Zugriffs
zähler in einer Ausgestaltung der Erfindung duch das Lesege
rät kontaktierbare Kontakte auf. Denkbar ist auch, daß der
Zugriffszähler Elemente zur kontaktlosen Datenübertragung
aufweist. Hierzu sind beispielsweise die aus dem Bereich der
Chipkarten verwendeten Übertragungstechniken mit Hilfe einer
Spule oder eines Dipols denkbar.
Um sicherzustellen, daß ein Auslesen des Datenspeichers über
das Lesegerät beim Erreichen des vorgegebenen Zählerstandes
in dem Zugriffszähler nicht mehr möglich ist, ist in dem Zu
griffszähler vorteilhafterweise ein Schlüssel gespeichert,
der an das Lesegerät übertragbar und notwendig für das Ausle
sen der Daten ist. Ein Übertragen des Schlüssels an das Lese
gerät findet lediglich dann statt, wenn der vorgegebene Zäh
lerstand noch nicht erreicht wird. Denkbar ist auch, daß in
dem Zugriffszähler mehrere unterschiedliche Schlüssel für un
terschiedliche Datenträger abgespeichert sind.
Der vorgegebene Zählerstand ist gleichbedeutend mit der maxi
malen Anzahl der möglichen Zugriffe auf den Datenträger. Der
Zugriffszähler kann sowohl in auf- als auch in absteigender
Reihenfolge bis zu dem vorgegebenen Zählerstand zählen. Im
ersteren Fall wird von Null beginnend bis zur maximalen An
zahl der erlaubten Zugriffe, das heißt bis zu dem vorgegebe
nen Zählerstand, gezählt, bis ein Auslesen des Datenträgers
verhindert wird. Im zweiten Fall wird, beginnend bei dem vor
gegebenen Zählerstand, bis zum Zählerstand Null gezählt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Auslesen eines Datenträ
gers durch ein Lesegerät, bei dem die Anzahl der maximalen
Zugriffe mittels eines vorgegebenen Zählerstandes durch einen
Zugriffszähler festlegbar ist, umfaßt die nachfolgenden
Schritte:
- a) Gegenseitige Authentifizierung des Lesegerätes und des Zu griffszählers bei einem versuchten Zugriff des Lesegerätes auf den Datenspeicher des Datenträgers,
- b) Im Falle einer negativen Authentifizierung Verhindern ei nes Zugriffs des Lesegeräts auf den Datenspeicher,
- c) Im Falle einer positiven Authentifizierung Überprüfung, ob der vorgegebene Zählerstand erreicht ist,
- d) Im Falle, daß der vorgegebene Zählerstand erreicht ist, Verhindern eines Zugriffs des Lesegerätes auf den Daten speicher,
- e) Im Falle, daß der vorgegebene Zählerstand nicht erreicht ist, Verändern des Zählerstandes des Zugriffszählers und
- f) Auslesen des Datenspeichers durch das Lesegerät.
Unter einer positiven Authentifizierung wird hierbei verstan
den, daß die gegenseitige Authentifizierung des Lesegerätes
und des Zugriffszählers erfolgreich war. Entsprechend wird
unter einer negativen Authentifizierung ein erfolgloser Au
thentifizierungsversuch von Lesegerät und Zugriffszähler ver
standen.
Zur gegenseitigen Authentifizierung können alle bekannten Al
gorithmen eingesetzt werden, wie sie beispielsweise im Be
reich der Chipkarten, insbesondere mit einer Geldfunktion,
verwendet werden.
Das Verhindern eines Zugriffs des Lesegerätes auf den Daten
speicher kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. So kann
das Lesegerät beispielsweise dergestalt ausgebildet sein, daß
es den Datenspeicher erst gar nicht auslesen kann, wenn die
Authentifizierung negativ oder überhaupt nicht stattgefunden
hat. Hierzu ist jedoch ein speziell ausgestaltetes Lesegerät
notwendig.
Die Verwendung eines konventionellen Lesegerätes, zum Bei
spiel eines CD-Players oder des Mikroprozessors einer Fest
platte, wird in vorteilhafter Weise dadurch ermöglicht, daß
der Zugriffszähler nach der positiven Authentifizierung dem
Lesegerät einen Schlüssel überträgt, der zum Auslesen des Da
tenspeichers notwendig ist. Hierbei können alle gängigen und
bekannten kryptographischen Verfahren verwendet werden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann der Zugriffszähler unabhängig von einem Zu
griff auf den Datenspeicher ausgelesen und verändert werden.
Hierzu ist jedoch die Verwendung eines speziellen Protokolls
notwendig, um die erwünschte Sicherheit nach wie vor aufrecht
erhalten zu können. Diese Funktionalität ist beispielsweise
dann von Bedeutung, wenn das Auslesen der Daten an die Bezah
lung eines bestimmten Geldbetrages gebunden ist. Erst nachdem
der Zugriffszähler in einen derartigen Zustand zurückversetzt
wurde, mit dem ein weiteres Auslesen möglich ist, kann ein
erneutes Auslesen des Datenspeichers erfolgen. Das Zurücksetzen
des Zugriffszählers wird somit mit der Bezahlung des not
wendigen Geldbetrages gekoppelt sein.
Die gegenseitige Authentifizierung des Lesegerätes und des
Datenträgers kann in vorteilhafter Weise zur Erkennung von
gefälschten Lesegeräten und/oder Datenträgern verwendet wer
den. Lediglich bei einer erfolgreichen, das heißt positiven
Authentifizierung wird der Zugriffszähler erhöht und das Le
segerät kann auf die Daten des Datenträgers zugreifen. Es ist
sogar denkbar, daß beim kontinuierlichen Auslesen der Daten
eine regelmäßige Authentifizierung möglich ist, ohne daß der
eigentliche Datenstrom gestört wird, da die Kommunikation des
Lesegerätes mit dem Zugriffszähler über eine eigene, von den
Datenleitungen getrennte Schnittstelle läuft.
Die Erfindung und deren Vorteile werden anhand der nachfol
genden Figuren weiter erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild, welches dem prinzipiellen Auf
bau der Erfindung verdeutlicht und
Fig. 2 ein Flußdiagramm, welches das erfindungsgemäße Ver
fahren beschreibt.
Fig. 1 zeigt in einem Blockschaltbild den prinzipiellen Auf
bau der Erfindung. Ein Datenträger 1 weist einen Datenspei
cher 2 auf. Der Datenspeicher 2 ist z. B. über Leitungen 3a,
3b oder eine drahtlose Schnittstelle mit einem Lesegerät 4
verbunden. Dem Datenträger 1 ist ein Zugriffszähler 5 zuge
ordnet, der beispielsweise über einen nicht-flüchtigen Spei
cher verfügt und darin einen Zählerstand abspeichert.
Die mit 8 bezeichnete gestrichelte Umrandung soll zum Aus
druck bringen, daß der Datenträger 1 und der Zugriffszähler 5
mechanisch fest miteinander verbunden sein können.
Bevor das Lesegerät 4 auf den Datenspeicher 2 zugreifen kann,
ist eine Abfrage des Zählerstandes in dem Zugriffszähler 5
notwendig. Der Datenaustausch zwischen dem Lesegerät 4 und
dem Zugriffszähler 5 kann beispielsweise auf kontaktlose Wei
se erfolgen, was durch die Spulen 6 beziehungsweise 7 ange
deutet ist. Selbstverständlich könnte das Lesegerät 4 mit dem
Zugriffszähler 5 auch auf kontaktbehaftete Weise über elek
trische Leitungen Daten austauschen. Erst nachdem der Zu
griffszähler 5 an das Lesegerät 4 die Information übertragen
hat, daß der vorgegebene, das heißt maximale, Zählerstand
noch nicht erreicht ist, ist ein Auslesen der Daten auf dem
Datenspeicher 2 über die Leitungen 3a, 3b möglich.
Hierzu kann nach einer erfolgreichen Authentifizierung zwi
schen dem Lesegerät 4 und dem Zugriffszähler 5 von diesem ein
Schlüssel an das Lesegerät 4 übertragen worden sein, der zur
Entschlüsselung der in dem Datenspeicher 2 abgelegten Daten
notwendig ist. Ohne den von dem Zugriffszähler 5 zur Verfü
gung gestellten Schlüssel ist ein Auslesen der Daten auf dem
Datenspeicher nicht möglich.
Alternativ könnte das Lesegerät auch dergestalt ausgebildet
sein, daß ein Auslesen der Daten aus dem Datenspeicher 2 ohne
eine vorherige positive Authentifizierung mit dem Zugriffs
zähler 5 von vorneherein nicht möglich ist.
Die mit 9 nicht näher gekennzeichnete Blackbox stellt ein
Mittel dar, mit dem der Zählerstand des Zugriffszählers 5
verändert, zum Beispiel zurückgesetzt werden kann. In der
Praxis ist eine Veränderung des Zählerstandes des Zugriffs
zählers 5 lediglich durch einen Befugten, zum Beispiel durch
den Verkäufer des Datenträgers möglich. Das mit 9 gekenn
zeichnete Mittel könnte selbstverständlich auch Teil des Le
segerätes 4 sein, wobei die genannte Funktionalität jedoch
nur einem Befugten zur Verfügung steht.
Die Fig. 2 zeigt in einem Ablaufplan das erfindungsgemäße
Verfahren zum Auslesen des Datenträgers durch ein Lesegerät,
wobei die Anzahl der Zugriffe mittels eines vorgegebenen ma
ximalen Zählerstandes durch einen Zugriffszähler festlegbar
ist. Im ersten Schritt greift das Lesegerät auf den Daten
speicher des Datenträgers zu. Da das Auslesen des Datenspei
chers zunächst nicht erfolgreich ist, wird ein gegenseitiges
Authentifizieren zwischen dem Lesegerät und dem Zugriffszäh
ler initiiert. Im Falle einer negativen Authentifizierung
wird der Zugriff des Lesegerätes auf den Datenspeicher ver
weigert. Im Falle einer positiven Authentifizierung wird
überprüft, ob der vorgegebene, das heißt der maximale Zähler
stand bereits erreicht ist. Ist dies der Fall, so wird der
Zugriff des Lesegerätes auf den Datenspeicher verweigert.
Dieser Zustand könnte den Benutzer beispielsweise durch eine
entsprechende Anzeige in einem Display oder über eine Leucht
diode angezeigt werden. Ist der vorgegebene Zählerstand noch
nicht erreicht, so wird der Zählerstand verändert, das heißt
bei einem aufwärts zählenden Zähler um 1 erhöht, bei einem
abwärts zählenden Zähler um 1 erniedrigt. Anschließend wird
vom Zugriffszähler an das Lesegerät ein Schlüssel übertragen,
der zum Entschlüsseln der in den Datenspeicher abgelegten Da
ten notwendig ist. Anschließend kann der Datenspeicher durch
das Lesegerät ausgelesen werden.
Der Zugriffszähler ist hierbei vorteilhafterweise als separa
te integrierte Schaltung ausgeführt. Derartige integrierte
Schaltungen werden beispielsweise Karten, Geldkarten oder Te
lefonkarten verwendet. Bereits aufgrund deren Konstruktion
ist eine Manipulation der darauf befindlichen Daten, also des
relevanten Zählerstandes nur schwer, wenn überhaupt, möglich.
Die Erfindung ist beispielsweise bei einer CD (sowohl CD-ROM
als auch Musik-CD) einsetzbar, bei der im Innenring ein Zu
griffszähler in Form einer integrierten Schaltung mit einer
kontaktlosen Schnittstelle vergossen ist. Bei einem Zugriff
auf die CD authentifizieren sich der Zugriffszähler und das
CD-Lesegerät über die kontaktlose Schnittstelle gegenseitig.
Bei einer erfolgreichen Authentifizierung zählt der Zugriffs
zähler einen internen Zähler nach oben oder unten und über
trägt einen zur Entschlüsselung der auf der CD gespeicherten
Daten oder Teildaten notwendigen Schlüssel an das CD-
Lesegerät. Ist die vorbestimmte Anzahl von Zugriffen über
schritten, verweigert der Zugriffszähler die Authentifizie
rung. Der Zähler kann dann zum Beispiel gegen Bezahlung über
ein gesichertes Protokoll entweder auf seinen Ausgangswert
zurückgesetzt oder ganz freigeschaltet werden, so daß ein un
limitierter Zugriff auf die Daten der CD möglich wird.
Claims (10)
1. Datenträger mit einem Datenspeicher (2), der über ein Le
segerät (4) auslesbar ist, wobei ein die Anzahl der Zugriffe
3 auf den Datenspeicher erfassender Zugriffszähler (5) vorgese
hen ist, der beim Erreichen eines vorgegebenen Zählerstandes
ein Auslesen des Datenspeichers (2) durch das Lesegerät (4)
verhindert,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Datenspeicher (2) und der Zugriffszähler (5) funktionell
und elektrisch voneinander getrennt sind.
2. Datenträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler (5) und der Datenträger (1) mechanisch
miteinander verbunden sind.
3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler (5) durch das Lesegerät (4) kontaktierbare
Kontakte aufweist.
4. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler (5) Elemente zur kontaktlosen Datenüber
tragung aufweist.
5. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Zugriffszähler (5) ein Schlüssel gespeichert ist, der
an das Lesegerät (4) übertragbar ist.
6. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler (5) als von dem Datenträger separierte in
tegrierte Schaltung ausgeführt ist.
7. Verfahren zum Auslesen eines Datenträgers (1) durch ein
Lesegerät (4), bei dem die Anzahl der Zugriffe mittels eines
vorgegebenen Zählerstandes durch einen Zugriffszähler (5)
festlegbar ist, mit folgenden Schritten:
- a) Gegenseitige Authentifizierung des Lesegerätes (4) und des Zugriffszählers (5) bei einem versuchten Zugriff des Lese gerätes (4) auf den Datenspeicher (2) des Datenträgers (1)
- b) Im Falle einer negativen Authentifizierung Verhindern ei nes Zugriffs des Lesegerätes (4) auf den Datenspeicher
- c) Im Falle einer positiven Authentifizierung Überprüfung, ob der vorgegebene Zählerstand erreicht ist,
- d) Im Falle, daß der vorgegebene Zählerstand erreicht ist, Verhindern eines Zugriffs des Lesegerätes (4) auf den Da tenspeicher (2),
- e) Im Falle, daß der vorgegebene Zählerstand nicht erreicht ist, Verändern des Zählerstandes des Zugriffszählers und
- f) Auslesen des Datenspeichers (2) durch das Lesegerät (4).
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler nach der positiven Authentifizierung dem
Lesegerät einen Schlüssel überträgt, der zum Auslesen des Da
tenspeichers (2) notwendig ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugriffszähler (5) unabhängig von einem Zugriff auf den
Datenspeicher (2) ausgelesen und verändert werden kann.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Auslesen des Zugriffszählers (5) ein gesichertes Proto
koll verwendet wird.
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