DE10034589C2 - Anschlußklemme für elektrische Leiter - Google Patents
Anschlußklemme für elektrische LeiterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlußklemme für elektrische Leiter, mit einem
Schneidelement zum Durchtrennen der Isolierung eines isolierten Leiters und an
schließendem Kontaktieren der Seele des Leiters und mit einer etwa schlaufenförmig
gebogene Zugfeder mit einem ersten Federschenkel mit mindestens einer Durchtritts
öffnung zum Einstecken des elektrischen Leiters, wobei das Schneidelement zwei ge
genüberliegende Schneidkanten aufweist und die Schneidkanten im wesentlichen
senkrecht zur Längserstreckung des angeschlossenen Leiters verlaufen und die Zug
feder dem Schneidelement derart zugeordnet ist, daß der erste Federschenkel im
wesentlichen parallel zu den Schneidkanten des Schneidelements verläuft und daß im
gespannten, d. h. im betätigten Zustand der Zugfeder ein Leiter durch die Durchtrittsöffnung
in das Schneidelement einsteckbar ist, d. h. Anschlußklemme geöffnet und im entspannten, d. h. im
unbetätigten Zustand der Zugfeder die Durchtrittsöffnung vor den Schneidkanten des
Schneidelements angeordnet ist, d. h. Anschlußklemme geschlossen.
In der industriellen Verbindungstechnik haben sich für elektrische Leiter eine Vielzahl
verschiedenster Kontaktelemente, insbesondere Anschlußklemmen, etabliert. Die
Wahl der für eine Applikation richtigen Anschlußtechnik hängt dabei im wesentlichen
von den Anforderungen und den Einsatzbedingungen ab. Milliardenfach bewährt hat
sich die Schraubklemmverbindung, die auch heute noch die weltweit am häufigsten
verwendete Anschlußtechnik darstellt. Daneben werden seit vielen Jahren schraublose
Anschlußklemmen, insbesondere Zugfederklemmen, eingesetzt. Das Klemmprinzip
bei Zugfederklemmen ist ähnlich dem der Schraubtechnik. Während bei der Schraub
klemme eine Zughülse durch die Betätigung der Klemmschraube den Leiter gegen
einen Strombalken zieht, wird bei der Zugfederklemme diese Aufgabe von einer
schlaufenförmig gebogenen Zugfeder übernommen. Die vorgespannte Feder wird mit
einem Betätigungswerkzeug - z. B. einem Schraubendreher - geöffnet, so daß der Lei
ter durch ein Fenster im Federschenkel in den Anschlußraum eingeführt werden kann.
Nach dem Entfernen des Betätigungswerkzeuges wird der Leiter durch die Federkraft
gegen den Strombalken gezogen.
Sowohl bei der Schraubklemme als auch bei der Zugfederklemme muß der elektrische
Leiter nach dem Ablängen zunächst abisoliert werden, bevor die Kontaktierung des
elektrischen Leiters erfolgen kann. Da für das Abisolieren des elektrischen Leiters
Spezialwerkzeuge erforderlich sind und da das Abisolieren relativ viel Zeit in An
spruch nimmt, werden seit vielen Jahren auch elektrische Anschlußklemmen verwen
det, an die elektrische Leiter ohne vorheriges Abisolieren angeschlossen werden
können. Dazu wird der isolierte Leiter in eine Leiteraufnahme im Gehäuse der An
schlußklemme eingeführt und anschließend in ein Schneidelement gedrückt, wodurch
die Isolierung des Leiters durchtrennt und die Seele des Leiters von dem Schneidele
ment kontaktiert wird. Dabei gibt es eine Vielzahl von Ausführungsmöglichkeiten
derartiger Anschlußklemmen zum Anschluß von nicht-abisolierten Leitern. Diese un
terscheiden sich insbesondere dadurch, wie der in die Leiteraufnahme eingeführte
Leiter in das Schneidelement gedrückt wird.
Aus der DE 199 14 308 A1 ist eine eingangs beschriebene Anschlußklemme für elek
trische Leiter bekannt, bei der der elektrische Leiter entweder von Hand oder mit Hilfe
eines Montagedrückers in das Schneidelement gedrückt wird. Voraussetzung ist dabei,
daß die Anschlußklemme von oben zugänglich ist, da sonst der elektrische Leiter nicht
in das Schneidelement eingelegt werden kann. Daneben sind Anschlußklemmen der
eingangs beschriebenen Art bekannt, bei denen der isolierte Leiter mit Hilfe eines
Betätigungsschiebers in das Schneidelement eingebracht wird.
Die bekannten Anschlußklemmen zum Anschließen nicht-abisolierter elektrischer Lei
ter haben nun je nach Ausführungsform unterschiedliche Nachteile. Teilweise sind
diese Anschlußklemmen, verglichen mit Schraubklemmen oder Zugfederklemmen, re
lativ groß und aufwendig in der Herstellung, da sie unterschiedliche, zueinander be
wegliche Bauteile unterschiedlicher Materialien aufweisen. Bei der zuvor beschriebe
nen, aus der DE 199 14 308 A1 bekannten Anschlußklemme ist zudem das Anschlie
ßen von elektrischen Leitern mit kleinem Leiterquerschnitt zumindest dann schwierig,
wenn der elektrische Leiter von Hand in das Schneidelement eingedrückt werden soll.
Aus der DE 199 39 572 A1 und aus der EP 0 951 094 A1 ist jeweils eine elektrische
Anschlußklemme bekannt, die aus einem flachen elastischen Material geformt ist. Die
bekannte Anschlußklemme weist einen ersten, an einem festen Verbindungsteil fixier
ten Arm und einen zweiten, gebogenen beweglichen Arm auf, der als Zugfeder wirkt.
In dem ersten Arm ist eine erste Öffnung ausgebildet, die an einer Seite in zwei ein
ander gegenüberliegende Schneidkanten übergeht. Zusätzlich ist in dem ersten Arm,
angrenzend an die Schneidkanten, eine zweite Öffnung ausgebildet, die zur Aufnahme
des anzuschließenden Leiters dient. In dem zweiten Arm ist in einem geraden Ab
schnitt ebenfalls eine Öffnung ausgebildet, durch die ein anzuschließender Leiter
durchgesteckt werden kann.
Bei der bekannten Anschlußklemme erfolgt das Einbringen des isolierten elektrischen
Leiters in den Schneidbereich des Schneidelements somit dadurch, daß als Betäti
gungsmittel der zweite federnde Arm verwendet wird. Hierdurch ergeben sich ver
schiedene Vorteile. Ähnlich wie bei einer normalen Zugfederklemme kann auch hier
die schlaufenförmig gebogene zweite Arm mit einem Betätigungswerkzeug - z. B.
einem Schraubendreher - gespannt werden, so daß ein elektrischer Leiter durch die
Durchtrittsöffnung im zweiten Arm in die erste Öffnung des ersten Arms eingesteckt
werden kann. Nach dem Entfernen des Betätigungswerkzeuges schnellt der zweite
Arm in seinen Ursprungszustand zurück. Wird nun im betätigten Zustand des zweiten
Arms ein Leiter durch die Durchtrittsöffnung in die erste Öffnung des ersten Arms
eingesteckt, so wird nach dem Entfernen des Betätigungswerkzeuges der Leiter durch
die Rückstellkraft des zweiten Arms zwischen die gegenüberliegenden Schneidkanten
gezogen, wobei die Schneidkanten die Isolierung des Leiters durchtrennen.
Bei der bekannten elektrischen Anschlußklemme ist ein seitliches Federn der gegen
überliegenden Schneidkanten nur sehr begrenzt möglich, so daß eine relativ große
Federkraft des als Zugfeder wirkenden zweiten Arms erforderlich ist, um einen zuver
lässigen Kontakt des elektrischen Leiters durch ein ausreichend weites Hereinziehen
des Leiters zwischen die Schneidkanten zu gewährleisten. Insbesondere bei etwas
größeren Leiterquerschnitten kann es vorkommen, daß die Federkraft des zweiten
Arms nicht ausreichend ist, den Leiter so weit zwischen die relativ starren Schneid
kanten einzuziehen, daß der isolierte Leiter durch die Schneidkanten abisoliert wird.
Wenn der abisolierte Leiter durch die Schneidkanten hindurch in die zweite Öffnung
gelangt, wird der Leiter darüber hinaus nicht mehr durch die Schneidkanten kontak
tiert. Die Kontaktierung der Seele des Leiters erfolgt dann durch einen Festhalteschitz
des separaten Verbindungsteils.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine eingangs be
schriebene Anschlußklemme zur Verfügung zu stellen, die ein zuverlässiges elektrisches
Kontaktieren eines Leiters auch bei unterschiedlichen Leiterquerschnitten ge
währleistet und dennoch einfach und damit kostengünstig hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe ist gemäß einer ersten Lehre der Erfindung zunächst dadurch gelöst,
daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges Metallteil mit zwei seitlich federn
den, im wesentlichen parallel angeordneten Schenkeln und einem die Schenkel ver
bindenden Mittelteil ausgeführt ist und die freien Enden der Schenkel als Schneid
kanten ausgebildet sind und daß der erste Federschenkel der Zugfeder eine zweite, im
wesentlichen rechteckige Öffnung aufweist, die Öffnung oberhalb der Durchtritts
öffnung vorgesehen ist, das Mittelteil des kastenförmigen Metallteils im wesentlichen
senkrecht zum ersten Federschenkel der Zugfeder verläuft und ein Ansatz des Mittel
teils durch die zweite Öffnung im ersten Federschenkel der Zugfeder ragt.
Gemäß einer zweiten Lehre der Erfindung ist die Aufgabe bei der zuvor beschriebenen
Anschlußklemme dadurch gelöst, daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges
Metallteil mit zwei seitlich federnden, im wesentlichen parallel angeordneten Schen
keln und einem die Schenkel verbindenden Mittelteil ausgeführt ist und die freien
Enden der Schenkel als Schneidkanten ausgebildet sind und daß der erste Feder
schenkel der Zugfeder eine zweite, im wesentlichen rechteckige Öffnung aufweist, die
Öffnung oberhalb der Durchtrittsöffnung vorgesehen ist, der zweite Federschenkel der
Zugfeder im wesentlichen senkrecht zum ersten Federschenkel verläuft und durch die
zweite Öffnung im ersten Federschenkel der Zugfeder das Ende des zweiten Feder
schenkels der Zugfeder ragt.
Die erfindungsgemäße Anschlußklemme verbindet zunächst die Vorteile einer be
kannten Zugfederklemme mit den Vorteilen einer Anschlußklemme mit einem
Schneidelement zum Kontaktieren eines isolierten Leiters. Dadurch, daß die erfin
dungsgemäße Anschlußklemme frontal bedienbar ist, d. h. der anzuschließende elek
trische Leiter und ein Schraubendreher als Betätigungswerkzeug werden parallel in ein
die Anschlußklemme aufnehmendes Gehäuse eingeführt, hat der verdrahtende
Monteur beste Sicht auf die Anschlußstelle. Durch die Verwendung der schlaufen
förmig gebogenen Zugfeder als Betätigungsmittel ist auch das Anschließen von elek
trischen Leitern mit einem kleinen Leiterquerschnitt sehr einfach und schnell möglich.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Schneidelements als etwa kasten
förmiges Metallteil mit zwei seitlich federnden Schenkeln ist das Schneidelement sehr
einfach, beispielsweise durch Ausstanzen, herstellbar. Darüber hinaus ergibt sich so
auch eine sehr kompakte Bauform des Schneidelements und damit auch der An
schlußklemme insgesamt, so daß eine sehr einfache Aneinanderreihung von mehreren
Anschlußklemmen zu einem Anschlußblock möglich ist. Die seitlich federnden
Schenkel mit den an ihren Enden ausgebildeten Schneidkanten gewährleisten zudem
ein einfaches Eindringen des elektrischen Leiters zwischen die Schneidkanten sowie
ein sicheres Kontaktieren der Seele des Leiters durch die Schneidkanten.
Durch die in dem ersten Federschenkel der Zugfeder ausgebildete zweite Öffnung
kann auf einfache Art und Weise ein Überdehnungsschutz für die Zugfeder realisiert
werden. Hierzu ragt gemäß der ersten Lehre der Erfindung ein Ansatz des im wesent
lichen senkrecht zum ersten Federschenkel verlaufenden Mittelteils des Schneidele
ments durch die zweite Öffnung. Gemäß der zweiten Lehre der Erfindung ragt das
Ende des ebenfalls im wesentlichen senkrecht zum ersten Federschenkel verlaufenden
zweiten Federschenkels durch die zweite Öffnung. Der durch die Öffnung ragende
Ansatz des Mittelteils bzw. das durch die Öffnung herausragende Ende des zweiten
Federschenkels dienen somit zusammen mit der oberen Kante der Öffnung als An
schlag beim Zusammendrücken der Zugfeder, so daß ein zu starkes Zusammen
drücken der Zugfeder und damit deren Beschädigung zuverlässig verhindert werden
kann. Auch die zweite Öffnung ist einfach durch Ausstanzen herstellbar, so daß für
die Realisierung des Überdehnungsschutzes der Zugfeder keine weiteren Bauteile er
forderlich sind.
Die Einführung eines elektrischen Leiters in die erfindungsgemäße Anschlußklemme
kann dadurch weiter vereinfacht werden, daß am unteren Ende des ersten Feder
schenkels ein Führungssteg ausgebildet ist, der im wesentlichen senkrecht zum ersten
Federschenkel abgewinkelt ist und sich zumindest im entspannten, d. h. im unbetätigten Zu
stand der Zugfeder zwischen den seitlichen Schenkel des Schneidelements erstreckt.
Der Führungssteg dient dabei sowohl beim Einführen des elektrischen Leiters durch
die Durchtrittsöffnung als auch beim Kontaktieren des elektrischen Leiters durch die
Schneidkanten als Auflage für das Endes des elektrischen Leiters. Der Führungssteg
verhindert somit, daß beim Vorgang der Isolationsdurchdringung und Kontaktierung
des elektrischen Leiters sich dieser schräg stellt. Um ein Schrägstellen des elektrischen
Leiters auch beim Herausziehen des elektrischen Leiters aus der Anschlußklemme zu
verhindern, ist der Führungssteg vorteilhafterweise in seinem Endbereich U-förmig
ausgebildet, wobei die beiden U-Schenkel derart voneinander beabstandet sind, daß
sie das Ende eines eingesteckten Leiters von oben und unten umschließen.
Im einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße An
schlußklemme auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits auf
die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Be
schreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In
der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine vereinfachte Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Anschluß
klemme, eingesetzt in einem Gehäuse,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Anschlußklemme in Seitenansicht im geschlossenen
Zustand (Fig. 2a) und im geöffneten Zustand (Fig. 2b),
Fig. 3 die Anschlußklemme gemäß Fig. 2 von vorne im geschlossenen Zustand
(Fig. 3a) und im geöffneten Zustand (Fig. 3b) und
Fig. 4 eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Anschlußklemme im ge
schlossenen Zustand mit kontaktiertem Leiter.
Die Figuren zeigen jeweils eine Anschlußklemme 1 zum Anschließen eines isolierten
elektrischen Leiters 2, wobei die Fig. 2 bis 4 die Anschlußklemme 1 alleine und die
Fig. 1 die Anschlußklemme 1 eingesetzt in einem Gehäuse 3 zeigen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anschlußklemme 1 mit einem eingesteckten elek
trischen Leiter 2, welcher aus einer Isolierung 4 und einer Seele 5 besteht. Zu der er
findungsgemäßen Anschlußklemme 1 gehört ein Schneidelement zum Durchtrennen
der Isolierung 4 des elektrischen Leiters 2. Das Schneidelement weist zwei gegen
überliegende Schneidkanten 6 auf, die im wesentlichen senkrecht zur Längserstrec
kung des eingesteckten Leiters verlaufen. Wird der elektrische Leiter 2 zwischen die
Schneidkanten 6 gedrückt, so durchtrennen diese die Isolierung 4 und kontaktieren
gleichzeitig die Seele 5 des elektrischen Leiters 2.
Die Anschlußklemme 1 weist neben dem Schneidelement noch eine etwa schlaufen
förmig gebogene Zugfeder 7 auf. Die Zugfeder 7 weist einen ersten Federschenkel 8
mit einer Durchtrittsöffnung 9 zum Einstecken eines elektrischen Leiters 2 auf, wobei
der erste Federschenkel 8 im wesentlichen parallel zu den Schneidkanten 6 verläuft
und sich im entspannten, d. h. im unbetätigten Zustand der Zugfeder 7 die Durchtrittsöffnung
9 vor den Schneidkanten 6 befindet, so daß kein elektrischer Leiter 2 durch die Durch
trittsöffnung 9 eingesteckt werden kann. In diesem unbetätigten Zustand der Zugfeder
7 ist die Anschlußklemme 1 somit geschlossen (vgl. Fig. 2a bzw. 3a).
Wird nun - wie in Fig. 1 dargestellt - die Spitze 10 eines Schraubendrehers in einen in
dem Gehäuse 3 angeordneten Betätigungsschacht 11 gesteckt, so drückt die Spitze 10
des Schraubendrehers auf den gewölbten Bereich 12 der Zugfeder 7, wodurch diese
gegen ihre Federkraft gespannt, d. h. betätigt wird. Durch das Betätigen der Zugfeder 7
wird der erste Federschenkel 8 und damit auch die Durchtrittsöffnung 9 nach unten
bewegt. In diesem Zustand - Anschlußklemme 1 geöffnet - befindet sich die Durch
trittsöffnung 9 nicht mehr vor den Schneidkanten 6, wird somit durch diese nicht mehr
verschlossen, so daß ein elektrischer Leiter 2 durch einen trichterförmigen Einführungskanal 13 und durch die Durchtrittsöffnung 9 in die Anschlußklemme 1 einge
schoben werden kann.
Wird nun die Spitze 10 des Schraubendrehers aus dem Betätigungsschacht 11 heraus
gezogen, so schnellt die Zugfeder 7 aufgrund ihrer Federkraft in ihren ursprünglichen, d. h. in
entspannten Zustand zurück. Dabei bewegt sich der erste Federschenkel 8 und mit
ihm die Durchtrittsöffnung 9 nach oben, so daß auch ein durch die Durchtrittsöffnung
9 gesteckter elektrischer Leiter 2 nach oben und somit zwischen die Schneidkanten 6
bewegt wird. Bei dieser Aufwärtsbewegung des elektrischen Leiters 2 durchtrennen
die Schneidkanten 6 die Isolierung 4 und kontaktieren die Seele 5 des elektrischen
Leiters 2. Bei der Anschlußklemme 1 übernimmt somit die schlaufenförmig gebogene
Zugfeder 7 das Eindrücken des elektrischen Leiters 2 in die Schneidkanten 6 des
Schneidelements, so daß dies nicht von Hand oder mit Hilfe eines separaten Betäti
gungsschiebers erfolgen muß. Durch die Federkraft der Zugfeder 7 wird zudem ge
währleistet, daß der elektrische Leiter 2 nicht ungewollt aus den Schneidkanten 6 her
ausrutschen kann, so daß eine sichere und dauerhafte Kontaktierung des elektrischen
Leiters 2 gewährleistet ist. Insbesondere in Fig. 3 erkennt man, daß durch die frontale
Bedienbarkeit der erfindungsgemäßen Anschlußklemme 1 ein schnelles und einfaches
Anschließen auch von elektrischen Leitern 2 mit nur einem sehr geringen Leiterquer
schnitt möglich ist.
Wie die Fig. 2 zeigt, ist das Schneidelement erfindungsgemäß als etwa kastenförmiges
Metallteil 14 mit zwei seitlich federnden, im wesentlichen parallel angeordneten
Schenkeln 15 und einem die Schenkel 15 verbindenden Mittelteil 16 ausgebildet. Die
freien Enden der Schenkel 15 sind dabei als Schneidkanten 6 ausgebildet. Dabei sind
die Schneidkanten 6 nicht parallel zueinander angeordnet, sondern V-förmig zuein
ander angeordnet, wobei sie unten einen größeren Abstand zueinander haben als oben,
wodurch das Einführen des elektrischen Leiters 2 zwischen die Schneidkanten 6 er
leichtert wird. Zusätzlich erleichtert auch die federnde Ausgestaltung der Schenkel 15
das Einführen eines elektrischen Leiters 2, so daß - innerhalb eines bestimmten
Bereichs - Leiter unterschiedlichen Leiterquerschnitts mit einer Anschlußklemme 1
kontaktiert werden können. Durch die federnden Schenkel 15 wird zudem erreicht,
daß die Schneidkanten 6 stets gegen die Seele 5 des Leiters 2 drücken, wodurch eine
zuverlässige Kontaktierung gewährleistet ist.
Bei den in den Fig. 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemä
ßen Anschlußklemme 1 ist in dem ersten Federschenkel 8 der Zugfeder 7 eine zweite
im wesentlichen rechteckige Öffnung 17 angeordnet. Durch diese rechteckige Öffnung
17 ragen ein Ansatz 18 des Mittelteils 16 und das Ende 19 des zweiten Federschenkels
20 der Zugfeder 7. Das Mittelteil 16 bzw. der Ansatz 18 und der zweite Federschenkel
20 laufen im wesentlichen parallel zueinander und somit senkrecht zum ersten Feder
schenkel 8. Die Zugfeder 7 besteht somit aus den beiden, im wesentlichen senkrecht
zueinander verlaufenden Federschenkeln 8, 20 und dem die beiden Federschenkel 8,
20 verbindenden, gewölbten Bereich 12.
Im in den Fig. 2b und 3b dargestellten gespannten Zustand der Zugfeder 7 kommt das
Ende 19 des zweiten Federschenkels 20 an der oberen Kante 21 der rechteckigen
Öffnung 17 zum Anschlag. Somit sichergestellt, daß ein zu starkes Zusammendrücken
und damit eine Beschädigung der Zugfeder 7 verhindert wird. Ein solcher Schutz der
Zugfeder 7 vor zu starkem Zusammendrücken kann natürlich auch dadurch realisiert
werden, daß nur der Ansatz 18 des Mittelteils 16 oder nur das Ende 19 des zweiten
Federschenkels 20 durch die Öffnung 17 ragen. Ebenso kann eine Beschädigung der
Zugfeder 7 beispielsweise durch ein in die Zugfeder 7 eingelegtes Anschlagelement
oder - wie in Fig. 1 angedeutet - durch eine entsprechende Ausbildung und Dimen
sionierung des Betätigungsschachtes 11 gewährleistet sein. Die Dimensionierung des
Betätigungsschachtes 11 sorgt dabei dafür, daß die Spitze 10 des Schraubendrehers
nicht zu weit in den Betätigungsschacht 11 eingeschoben werden kann und somit
auch die Zugfeder 7 nicht zu stark zusammengedrückt wird. Hierbei kann dann die
Anordnung einer zweiten Öffnung 17 in dem ersten Federschenkel 8 entfallen.
Bei den dargestellten bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen An
schlußklemme 1 ist am unteren Ende des ersten Federschenkels 8 ein Führungssteg
22 für einen eingesteckten Leiter 2 ausgebildet. Der Führungssteg 22 ist im wesentli
chen senkrecht vom ersten Federschenkel 8 abgewinkelt und erstreckt sich zumin
dest im entspannten, d. h. im unbetätigten Zustand der Zugfeder 7 zwischen die seitlichen
Schenkel 15 des Metallteils 14. Der Führungssteg 22 dient dabei einerseits als Anlage
beim Einstecken des elektrischen Leiters 2 durch die Durchtrittsöffnung 9, anderer
seits und im wesentlichen jedoch als Stütze des elektrischen Leiters 2 beim Kontak
tieren. Durch den Führungssteg 22 wird somit gewährleistet, daß beim Durchtrennen
der Isolierung 4 durch die Schneidkanten 6 das in die Anschlußklemme 1 eingeführte
Ende des elektrischen Leiters 2 im wesentlichen waagerecht nach oben bewegt wird.
Ohne einen derartigen Führungssteg 22 würde der elektrische Leiter 2 nur durch die
Durchtrittsöffnung 9 nach oben gezogen, was zu einem Schrägstellen beim Kontak
tieren des elektrischen Leiters 2 im Inneren der Anschlußklemme 1 führen könnte.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der elektrische Leiter 2 nicht nur beim Einführen in
die Schneidkanten 6 durch den Führungssteg 22 gestützt wird, sondern wenn auch
beim Herausziehen des elektrischen Leiters 2 aus den Schneidkanten 6 die Abwärts
bewegung des elektrischen Leiters durch den Führungssteg 22 unterstützt wird.
Hierzu ist der Führungssteg 22 - wie in Fig. 4 gezeigt - in seinem Endbereich U-för
mig ausgebildet, wobei die beiden U-Schenkel 23 derart voneinander beabstandet
sind, daß sie das Ende eines eingesteckten Leiters 2 von oben und unten umschlie
ßen. Somit wird das Herausführen des elektrischen Leiters 2 aus den Schneidkanten 6
nicht nur durch eine Abwärtsbewegung der Durchtrittsöffnung 9 bewirkt, sondern
zusätzlich durch die gleichzeitigen Abwärtsbewegung des U-förmigen Führungs
steges 22 unterstützt. Damit wird auch beim Herausführen des elektrischen Leiters 2
aus den Schneidkanten 6 dieser im wesentlichen waagerecht nach unten geführt.
Die erfindungsgemäße Anschlußklemme 1 kann sowohl einstückig als auch zwei
stückig ausgebildet sein. Ist die Anschlußklemme 1 zweistückig ausgebildet, so sind
das Schneidelement und die Zugfeder 7 entweder fest miteinander verbunden oder
innerhalb des Gehäuses 3 fest zueinander angeordnet. Ist die Anschlußklemme 1 ein
stückig ausgebildet, so kann der zweite Federschenkel der Zugfeder gleichzeitig das
Mittelteil des kastenförmigen Metallteils bilden.
Insgesamt steht somit eine sehr kompakte Anschlußklemme 1 zur Verfügung, mit der
ein isolierter Leiter schnell, einfach und sicher kontaktiert werden kann. Dazu müssen
vom Monteur nur folgende Schritte durchgeführt werden:
- 1. Der Monteur führt die Spitze 10 eines Schraubendrehers in den Betätigungs schacht 11 des Gehäuses 3. Dadurch wird die Zugfeder 7 betätigt, d. h. die in dem ersten Federschenkel 8 angeordnete Durchtrittsöffnung 9 wird an den Schneidkanten 6 vorbei nach unten bewegt. Die Anschlußklemme 1 befindet sich im geöffneten Zustand.
- 2. Der Monteur führt den nicht-abisolierten elektrischen Leiter 2 durch den trich terförmigen Einführungskanal 13 im Gehäuse 3 und durch die Durchtrittsöff nung 9 im ersten Federschenkel 8 in das Innere der Anschlußklemme 1, wobei das Ende des elektrischen Leiters 2 auf dem Führungssteg 22 zur Anlage kommt.
- 3. Nun zieht der Monteur die Spitze 10 des Schraubendrehers aus dem Betäti gungsschacht 11 heraus, so daß die entgegen ihrer Federkraft zusammenge drückte Zugfeder 7 in ihren entspannten, d. h. in unbetätigten Zustand zurück schnellt. Beim Zurückschnellen der Zugfeder 7 wird der erste Federschenkel 8 und mit ihm die Durchtrittsöffnung 9 nach oben bewegt. Gleichzeitig wird der durch die Durchtrittsöffnung 9 eingesteckte elektrische Leiter 2 zwischen die Schneidkanten 6 gezogen, wodurch diese die Isolierung 4 durchtrennen und mit der Seele 5 des elektrischen Leiters 2 kontaktieren. Der Anschlußvorgang des elektrischen Leiters 2 ist abgeschlossen.
Durch erneutes Einstecken der Spitze 10 eines Schraubendrehers in den Betäti
gungsschacht 11 des Gehäuses 3 wird die Zugfeder 7 wieder betätigt, so daß der
elektrische Leiter 2 aus dem Schneidelement nach unten herausgeführt wird und an
schließend vollständig aus der Anschlußklemme 1 herausgezogen werden kann.
Somit ist auch das Lösen eines zuvor angeschlossenen elektrischen Leiters 2 schnell
und einfach durchführbar.
Claims (7)
1. Anschlußklemme für elektrische Leiter (2), mit einem Schneidelement zum
Durchtrennen der Isolierung (4) eines isolierten Leiters (2) und anschließendem
Kontaktieren der Seele (5) des Leiters (2) und mit einer etwa schlaufenförmig gebo
gene Zugfeder (7) mit einem ersten Federschenkel (8) mit mindestens einer Durch
trittsöffnung (9) zum Einstecken des elektrischen Leiters (2), wobei das Schneid
element zwei gegenüberliegende Schneidkanten (6) aufweist und die Schneidkanten
(6) im wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des angeschlossenen Leiters (2)
verlaufen und die Zugfeder (7) dem Schneidelement, derart zugeordnet ist, daß der
erste Federschenkel (8) im wesentlichen parallel zu den Schneidkanten (6) des
Schneidelements verläuft und daß im gespannten, d. h. im betätigten Zustand der Zugfeder
(7) ein Leiter (2) durch die Durchtrittsöffnung (9) in das Schneidelement einsteckbar
ist, d. h. Anschlußklemme geöffnet und im entspannten, d. h. im unbetätigten Zustand der Zug
feder (7) die Durchtrittsöffnung (9) vor den Schneidkanten (6) des Schneidelements
angeordnet ist, d. h. Anschlußklemme geschlossen,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges Metallteil (14) mit zwei seitlich fe dernden, im wesentlichen parallel angeordneten Schenkeln (15) und einem die Schenkel (15) verbindenden Mittelteil (16) ausgeführt ist und die freien Enden der Schenkel (15) als Schneidkanten (6) ausgebildet sind und
daß der erste Federschenkel (8) der Zugfeder (7) eine zweite, im wesentlichen recht eckige Öffnung (17) aufweist, die Öffnung (17) oberhalb der Durchtrittsöffnung (9) vorgesehen ist, das Mittelteil (16) des kastenförmigen Metallteils (14) im wesentlichen senkrecht zum ersten Federschenkel (8) der Zugfeder (7) verläuft und ein Ansatz (18) des Mittelteils (16) durch die zweite Öffnung (17) im ersten Federschenkel (18) der Zugfeder (7) ragt.
daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges Metallteil (14) mit zwei seitlich fe dernden, im wesentlichen parallel angeordneten Schenkeln (15) und einem die Schenkel (15) verbindenden Mittelteil (16) ausgeführt ist und die freien Enden der Schenkel (15) als Schneidkanten (6) ausgebildet sind und
daß der erste Federschenkel (8) der Zugfeder (7) eine zweite, im wesentlichen recht eckige Öffnung (17) aufweist, die Öffnung (17) oberhalb der Durchtrittsöffnung (9) vorgesehen ist, das Mittelteil (16) des kastenförmigen Metallteils (14) im wesentlichen senkrecht zum ersten Federschenkel (8) der Zugfeder (7) verläuft und ein Ansatz (18) des Mittelteils (16) durch die zweite Öffnung (17) im ersten Federschenkel (18) der Zugfeder (7) ragt.
2. Anschlußklemme für elektrische Leiter (2), mit einem Schneidelement zum
Durchtrennen der Isolierung (4) eines isolierten Leiters (2) und anschließendem
Kontaktieren der Seele (5) des Leiters (2) und mit einer etwa schlaufenförmig gebo
gene Zugfeder (7) mit einem ersten Federschenkel (8) mit mindestens einer Durch
trittsöffnung (9) zum Einstecken des elektrischen Leiters (2), wobei das Schneidelement
zwei gegenüberliegende Schneidkanten (6) aufweist und die Schneidkanten
(6) im wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des angeschlossenen Leiters (2)
verlaufen und die Zugfeder (7) dem Schneidelement, derart zugeordnet ist, daß der
erste Federschenkel (8) im wesentlichen parallel zu den Schneidkanten (6) des
Schneidelements verläuft und daß im gespannten, d. h. im betätigten Zustand der Zugfeder
(7) ein Leiter (2) durch die Durchtrittsöffnung (9) in das Schneidelement einsteckbar
ist, d. h. Anschlußklemme geöffnet und im entspannten, d. h. im unbetätigten Zustand der Zug
feder (7) die Durchtrittsöffnung (9) vor den Schneidkanten (6) des Schneidelements
angeordnet ist, d. h. Anschlußklemme geschlossen,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges Metallteil (14) mit zwei seitlich fe dernden, im wesentlichen parallel angeordneten Schenkeln (15) und einem die Schenkel (15) verbindenden Mittelteil (16) ausgeführt ist und die freien Enden der Schenkel (15) als Schneidkanten (6) ausgebildet sind und
daß der erster Federschenkel (8) der Zugfeder (7) eine zweite, im wesentlichen recht eckige Öffnung (17) aufweist, die Öffnung (17) oberhalb der Durchtrittsöffnung (9) vorgesehen ist, der zweite Federschenkel (20) der Zugfeder (7) im wesentlichen senk recht zum ersten Federschenkel (8) verläuft und durch die zweite Öffnung (17) im er sten Federschenkel (8) der Zugfeder (7) das Ende (19) des zweiten Federschenkels (20) der Zugfeder (7) ragt
daß das Schneidelement als etwa kastenförmiges Metallteil (14) mit zwei seitlich fe dernden, im wesentlichen parallel angeordneten Schenkeln (15) und einem die Schenkel (15) verbindenden Mittelteil (16) ausgeführt ist und die freien Enden der Schenkel (15) als Schneidkanten (6) ausgebildet sind und
daß der erster Federschenkel (8) der Zugfeder (7) eine zweite, im wesentlichen recht eckige Öffnung (17) aufweist, die Öffnung (17) oberhalb der Durchtrittsöffnung (9) vorgesehen ist, der zweite Federschenkel (20) der Zugfeder (7) im wesentlichen senk recht zum ersten Federschenkel (8) verläuft und durch die zweite Öffnung (17) im er sten Federschenkel (8) der Zugfeder (7) das Ende (19) des zweiten Federschenkels (20) der Zugfeder (7) ragt
3. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am unte
ren Ende des ersten Federschenkels (8) der Zugfeder (7) ein Führungssteg (22) für
einen eingesteckten Leiter (2) ausgebildet ist und wobei der Führungssteg (22) im
wesentlichen senkrecht vom ersten Federschenkel (8) abgewinkelt ist und sich zumin
dest im entspannten, d. h. im unbetätigten Zustand der Zugfeder (7) zwischen die seitlichen
Schenkel (15) des Schneidelements erstreckt.
4. Anschlußklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungs
steg (22) in seinem Endbereich U-förmig ausgebildet ist und die beiden U-Schenkel
(23) derart voneinander beabstandet sind, daß sie das Ende eines angesteckten Leiters
(2) von oben und unten umschließen.
5. Anschlußklemme nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Übergang vom unteren Ende des ersten Federschenkels (8) zum Führungssteg (22)
bogenförmig ausgebildet ist.
6. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidelement und die Zugfeder einstückig ausgebildet sind.
7. Anschlußklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Fe
derschenkel der Zugfeder gleichzeitig das Mittelteil des Schneidelements bildet.
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- 2000-07-14 DE DE10034589A patent/DE10034589C2/de not_active Expired - Fee Related
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