DE10033913A1 - Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz - Google Patents
Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen KraftfahrzeugsitzInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz, bei der im Falle eines Heckaufpralles auf das Fahrzeug die Position des vorderen Anlageteiles der Kopfstütze in Richtung des Kopfes des Fahrzeuginsassen unverzüglich veränderbar ist. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass innerhalb der Kopfstütze (12) eine mit dieser fest verbundene Trägerplatte (14) angeordnet ist, die über ein Federsystem (16), bestehend aus wenigstens einer Druckfeder, insbesondere aus mehreren Druckfedern, mit einer in Fahrtrichtung des Fahrzeuges (x-Richtung) bewegbaren Platte (18) in Verbindung steht. Die Verbindung ist so gestaltet, dass das Federsystem (16) im normalen Gebrauchszustand der Kopfstützte (12) vorgespannt ist. Dabei ist die Platte (18) durch eine Arretiereinrichtung (20) in dieser Lage fixierbar. Bei einem Heckaufprall ist durch einen Impuls einer Steuereinrichtung die Arretierung der Platte (18) lösbar. Der Polsterteil der Kopfstütze (12) besteht in seinem hinteren Bereich aus einem festen Polster (22) und in seinem vorderen Bereich aus einem elastischen Polster (24).
Description
Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen
Kraftfahrzeugsitz, mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
Es ist bekannt, Fahrzeugsitze mit Kopfstützen auszustatten, um bei einem Unfall die
Verletzungsgefahr der Fahrzeuginsassen zu minimieren. Eine Kopfstütze verhindert
insbesondere im Falle eines Heckaufpralls, dass der Kopf eines Fahrzeuginsassen nach
hinten geschleudert wird. Da im Fahrbetrieb normalerweise zwischen der Kopfstütze und
dem Kopf des Fahrzeuginsassen ein größerer Abstand vorhanden ist, wird bei einem
Heckaufprall zunächst der Kopf des Fahrzeuginsassen relativ zum Fahrzeugsitz nach hinten
geschleudert, bis er mit der Kopfstütze zur Anlage kommt. Man spricht hierbei von der
Gefahr eines sogenannten Peitschenschlages, den der Kopf und die Halswirbelsäule des
Fahrzeuginsassen erfahren. Dieser hat zur Folge, dass Scherkräfte im Halswirbelbereich
auftreten, die häufig ein Schleudertrauma verursachen.
Zur Vermeidung der Verletzungen im Halswirbelbereich von Personen sind verschiedene
Lösungen bekannt. Diese Lösungen sehen vor, bei einem Heckaufprall die Kopfstütze
ruckartig nach vorne in Richtung des Kopfes des Fahrzeuginsassen zu verlagern. Damit
sollen der Kopf und die Halswirbel möglichst frühzeitig abgestützt werden, so dass keine
Verletzungen entstehen.
Die DE 198 00 078 A1 beschreibt eine Lösung, bei der innerhalb einer Kopfstütze ein
Gaskissen angeordnet ist, das mit einer im Polsterteil der Rückenlehne untergebrachten und
mit Gas gefüllten Gaskammer in Verbindung steht. Bei einem Heckaufprall wird durch die
träge Masse des Fahrzeuginsassen eine erhöhte Belastung auf das Sitzlehnenpolsterteil
und dadurch auf die Lehnengaskammer ausgeübt, wodurch diese komprimiert und zugleich
das Gaskissen in der Kopfstütze aufgeblasen wird. Einerseits ist die Ausrüstung der
Fahrzeugsitze mit den entsprechenden Gaskammern aufwendig, andererseits könnte die
Funktion dieser Sicherheitseinrichtung, infolge der Abhängigkeit von der Masse des
Fahrzeuginsassen, nicht in jedem Fall gewährleistet sein. Insbesondere bei
Fahrzeuginsassen mit einem geringen Körpergewicht besteht die Gefahr, dass diese
Sicherheitseinrichtung bei einem Unfall nicht beziehungsweise nicht in vollem Maße wirksam
wird.
Eine weitere Lösung ist aus der DE 198 50 758 A1 bekannt. Hierbei ist im gesamten
Auflagebereich des Rückens des Fahrzeuginsassens in der Rückenlehne eine Druckplatte
angeordnet. Im Falle eines Heckaufpralls wird durch die Trägheit der Masse der auf dem
Sitz befindlichen Person eine Druckbeanspruchung der Druckplatte verursacht, die eine
Verlagerung der Kopfstütze nach vorne auslöst. Diese Lösung weist die gleichen Nachteile
wie die eingangs genannte Lösung auf.
Bei einem bekannten Fahrzeugsitz mit einer Kopfstütze nach der EP 0 786 373 A2 sind in
der Rückenlehne eine Kraftaufnahmeeinrichtung, eine Kraftübertragungseinrichtung und
eine Kopfstützenverstelleinrichtung angeordnet. Durch die träge Masse des
Fahrzeuginsassen wird bei einem Heckaufprall über diese Einrichtungen die Kopfstütze zum
Kopf des Fahrzeuginsassen hin verstellt. Der wesentliche Nachteil dieser Lösung besteht in
der aufwendigen Ausgestaltung des Fahrzeugsitzes.
Weiterhin ist es aus der EP 0 593 845 A1 bekannt, in der Kopfstütze einen Gassack
unterzubringen. Bei einem Heckaufprall wird dieser über einen Hecksensor gesteuert, durch
einen pyrotechnischen Gasgenerator aktiviert und innerhalb sehr kurzer Zeit aufgeblasen.
Da der Abstand des Kopfes zur Kopfstütze stark differieren kann, würde beispielsweise bei
einem sehr kurzen Abstand der Kopf beim Aktivieren des Gassackes mit einer
unerwünschten Belastung nach vorne gestoßen werden. Des Weiteren sind die Anordnung
eines erforderlichen Hecksensors und die pyrotechnischen Mittel aufwendig.
Gegenstand der EP 0 825 061 A2 ist eine Einrichtung zum Verschwenken einer Kopfstütze
im Falle eines Heckaufpralles. Die Einrichtung umfasst eine in die Kopfstütze integrierte,
gespannte Biegefeder, die bei einem Heckaufprall entspannt wird und durch die
freiwerdende Energie zum Verschwenken des Auflageteiles führt. Eingeleitet wird die
Schwenkbewegung der Kopfstütze durch einen Trägheitssensor, der bei einer
vorbestimmten Beschleunigung die Biegefeder freigibt, indem er selbst um eine Achse
relativ zum Fahrzeug nach hinten schwenkbar ist. Nachteilig hierbei ist, dass das Ausführen
der Schwenkbewegung der Kopfstütze, bedingt durch die Anordnung der zum Aktivieren und
zum Schwenken der Kopfstütze benötigten Bauteile und die Trägheit ihrer Massen,
unvermeidbar mit einer längeren Reaktionszeit verbunden ist. Eine extrem hohe
Schnelligkeit der Bewegungsabläufe ist jedoch insbesondere in solchen Fällen notwendig,
bei denen sie eine unabdingbare Voraussetzung zur Gewährleistung einer sicheren Funktion
ist. Bei der Aktivierung von Kopfstützen kann zur Vermeidung von Verletzungen schon ein
Zeitbereich von wenigen Millisekunden von entscheidender Bedeutung sein.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kopfstütze der eingangs genannten
Art zu schaffen, die bei einem Heckaufprall die auf den Kopf und Halswirbelbereich eines
Fahrzeuginsassen wirkenden Kräfte reduziert und somit ein Verletzungsrisiko wirksam
minimiert und die zugleich einfach und robust im Aufbau und kostengünstig herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Kopfstütze mit den in dem unabhängigen Anspruch 1
genannten Merkmalen gelöst. Dadurch, dass innerhalb der Kopfstütze eine mit dieser fest
verbundene Trägerplatte angeordnet ist, die über ein Federsystem, bestehend aus
wenigstens einer Druckfeder, insbesondere aus mehreren Druckfedern, mit einer in
Fahrtrichtung des Fahrzeuges (x-Richtung) bewegbaren Platte derart in Verbindung steht,
dass das Federsystem im normalen Gebrauchszustand der Kopfstütze vorgespannt ist,
wobei die Platte durch eine Arretiereinrichtung in dieser Lage fixierbar ist und bei einem
Heckaufprall durch einen Impuls einer Steuereinrichtung die Arretierung der Platte lösbar ist,
wird eine aktive Kopfstütze geschaffen, mit der die auf den Kopf und Halswirbelbereich eines
Fahrzeuginsassen wirkenden Kräfte reduziert und somit das Verletzungsrisiko wirksam
minimiert werden. Die aktive Kopfstütze weist einen einfachen und robusten Aufbau auf und
ist kostengünstig herstellbar. Da die aktive Kopfstütze selbständig funktionsfähig ist, sind
aufwendige Ausgestaltungen der Rückenlehne oder anderer Teile des Fahrzeuges
überflüssig. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Kopfstütze besteht darin, dass sie
nach einem Heckaufprall weiterhin verwendungsfähig bleibt, indem das Federsystem wieder
in seine ursprüngliche Position bringbar ist. Das dazu notwendige Vorspannen der
Druckfedern kann in vorteilhafter Weise mit einer Spannvorrichtung vorgenommen werden.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den
Unteransprüchen genannten Merkmalen.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene, schematische Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Kopfstütze im normalen Gebrauchszustand und
Fig. 2 die Kopfstütze nach Fig. 1 bei einem Heckaufprall.
Die in der Fig. 1 schematisch dargestellte Kopfstütze 12 ist mit einer Rückenlehne 10 eines
nicht weiter dargestellten Fahrzeugsitzes verbunden. Innerhalb der Kopfstütze 12 ist eine
fest mit der Kopfstütze 12 verbundene Trägerplatte 14 angeordnet. Die Trägerplatte 14
besteht in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung aus einem metallischen Werkstoff,
der dieser Trägerplatte 14 eine ausreichende Festigkeit verleiht. Die Trägerplatte 14 ist über
ein Federsystem 16, das vorzugsweise aus mehreren Druckfedern besteht, mit einer in
Fahrtrichtung des Fahrzeuges (x-Richtung) bewegbaren Platte 18 verbunden. Als
Druckfedern kommen vorteilhafterweise Schraubendruckfedern zur Anwendung. Die Platte
18 besteht in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung aus Kunststoff, der dem
beweglichen Teil eine geringe Masse bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ausreichenden
Stabilität verleiht. Im Ruhezustand ist das Federsystem 16 vorgespannt, wobei die Platte 18
durch eine Arretiereinrichtung 20 in dieser Lage fixierbar ist. Das Federsystem 16 stellt somit
einen Energiespeicher dar, der jederzeit aktivierbar ist. Bei einem Heckaufprall auf das
Fahrzeug ist die Arretierung der Platte 18 durch einen Impuls einer Steuereinrichtung (nicht
dargestellt) lösbar, wobei die gespeicherte Energie freigesetzt wird. Eine bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Arretiereinrichtung 20 mit einem nicht
dargestellten Airbagsteuergerät in Verbindung steht, durch dessen Impuls die Arretierung
der Platte 18 lösbar ist.
Der Polsterteil der Kopfstütze 12 ist unterschiedlich ausgebildet. Im hinteren Bereich der
Kopfstütze 12 besteht der Polsterteil aus einem festen Polster 22 und im vorderen Bereich
aus einem elastischen Polster 24. Durch das feste Polster 22 erhält der Polsterteil der
Kopfstütze 12 die notwendige Grundstabilität, während das elastische Polster 24 eine
zerstörungsfreie elastische Verformung des Polsters der Kopfstütze 12 ermöglicht.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Kopfstütze 12 ist folgende. Die Fig. 1 zeigt den
Ruhezustand eines Feder-Masse-Systems, das aus dem Federsystem 16 und der Platte 18
besteht und als Energiespeicher fungiert. Dieser Zustand ist der normale Gebrauchszustand
der Kopfstütze 12. Dabei ist das Federsystem 16 vorgespannt und stützt sich auf der
Trägerplatte 14 ab. Das Federsystem 16 ist an seinen Enden jeweils mit der Trägerplatte 14
und der Platte 18 verbunden. Durch die Arretiereinrichtung 20 wird die Platte 18 in der
vorgespannten Lage des Federsystems 16 gehalten, so dass im normalen Fahrbetrieb des
Fahrzeuges keine Veränderung der Lage der Platte 18 stattfinden kann. Bei einem
Heckaufprall wird durch eine Steuereinrichtung ein Impuls erzeugt, durch den die
Arretiereinrichtung 20 betätigt wird. Die Fixierung der Lage der Platte 18 wird dabei
aufgehoben, so dass das vorgespannte Federsystem 16 sich in Richtung des Kopfes des
Fahrzeuginsassen (x-Richtung) schlagartig entspannen kann. Das im Bereich der Platte 18
angeordnete elastische Polster 24 der Kopfstütze 12 wird dabei von der Platte 18 mitbewegt.
Dadurch verringert sich der Abstand zwischen dem Kopf und der Kopfstütze 12 und der Kopf
prallt mit einer geringeren Geschwindigkeit auf die Kopfstütze 12 auf. Auf diese Weise
können Verletzungen der Fahrzeuginsassen weitestgehend vermieden werden.
Die Fig. 2 zeigt den Zustand der erfindungsgemäßen Kopfstütze 12 bei einem
Heckaufprall, wobei das Federsystem 16 entspannt ist. Die Platte 18 mit dem sie
umgebenden elastischen Polster 24 befinden sich in der vorderen Lage. Die Arretierung der
Platte 18 durch die Arretiereinrichtung 20 ist hierbei gelöst. Die Platte 18 bleibt über das
Federsystem 16 mit der Trägerplatte 14 verbunden.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass es nicht notwendig ist, die
Kopfstütze 12 nach einem Heckaufprall durch eine neue Kopfstütze 12 zu ersetzen. Die
erfindungsgemäße Kopfstütze 12 ist wiederverwendungsfähig, da das Federsystem 16
erneut gespannt werden kann. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist hierzu
eine Spannvorrichtung vorgesehen. Da der vordere Bereich der Kopfstütze 12 aus einem
elastischen Polster 24 besteht, nimmt dieses nach einer durch einen Heckaufprall bedingten
elastischen Verformung wieder seine alte Form ein. Die Erfindung schafft insgesamt eine
kostengünstige Kopfstütze, die mit einfachen Mitteln bei Crash-Unfällen wirksam dazu
beiträgt, Verletzungen der Fahrzeuginsassen zu vermeiden.
10
Rückenlehne
12
Kopfstütze
14
Trägerplatte
16
Federsystem
18
Platte
20
Arretiereinrichtung
22
festes Polster
24
elastisches Polster
Claims (6)
1. Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz, bei der im
Falle eines Heckaufpralls auf das Fahrzeug die Position des vorderen Anlageteiles der
Kopfstütze in Richtung des Kopfes des Fahrzeuginsassen unverzüglich veränderbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Kopfstütze (12) eine mit dieser fest
verbundene Trägerplatte (14) angeordnet ist, die über ein Federsystem (16), bestehend
aus wenigstens einer Druckfeder, insbesondere aus mehreren Druckfedern, mit einer in
Fahrtrichtung des Fahrzeuges (x-Richtung) bewegbaren Platte (18) derart in Verbindung
steht, dass das Federsystem (16) im normalen Gebrauchszustand der Kopfstütze (12)
vorgespannt ist, wobei die Platte (18) durch eine Arretiereinrichtung (20) in dieser Lage
fixierbar und bei einem Heckaufprall durch einen Impuls einer Steuereinrichtung die
Arretierung der Platte (18) lösbar ist, und dass der Polsterteil der Kopfstütze in seinem
hinteren Bereich aus einem festen Polster (22) und in seinem vorderen Bereich aus
einem elastischen Polster (24) besteht.
2. Aktive Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfedern
des Federsystems (16) vorzugsweise Schraubendruckfedern sind.
3. Aktive Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Arretiereinrichtung (20) mit einem Airbagsteuergerät in Verbindung steht, durch dessen
Impuls die Arretierung der Platte (18) lösbar ist.
4. Aktive Kopfstütze nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trägerplatte (14) vorzugsweise aus einem metallischen Material besteht.
5. Aktive Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Platte (18) vorzugsweise aus Kunststoff besteht.
6. Aktive Kopfstütze nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Druckfedern des Federsystems (16) vorzugsweise mittels einer Spannvorrichtung
vorspannbar sind.
Priority Applications (1)
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