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DE10028870A1 - Elektronische Wagenprüfkarte - Google Patents

Elektronische Wagenprüfkarte

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Publication number
DE10028870A1
DE10028870A1 DE2000128870 DE10028870A DE10028870A1 DE 10028870 A1 DE10028870 A1 DE 10028870A1 DE 2000128870 DE2000128870 DE 2000128870 DE 10028870 A DE10028870 A DE 10028870A DE 10028870 A1 DE10028870 A1 DE 10028870A1
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DE
Germany
Prior art keywords
test card
electronic
data
car test
designed
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2000128870
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English (en)
Inventor
Martin Weigang
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE2000128870 priority Critical patent/DE10028870A1/de
Publication of DE10028870A1 publication Critical patent/DE10028870A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C3/00Registering or indicating the condition or the working of machines or other apparatus, other than vehicles
    • G07C3/005Registering or indicating the condition or the working of machines or other apparatus, other than vehicles during manufacturing process
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • B62D65/005Inspection and final control devices

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Wagenprüfkarte (10) zur Speicherung von qualitätsrelevanten Daten (11) in einer Produktionslinie mit einer Vielzahl von Fertigungsstationen (12) für die Herstellung eines komplexen Produktes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges (13), mit einer Anzahl von stationären und/oder mobilen Eingabegeräten (14) und wenigstens einer, die eingegebenen Daten verarbeitenden zentralen Verarbeitungseinheit (15). Die Wagenprüfkarte (10) ist als elektronische Wagenprüfkarte (16) ausgebildet, derart, daß die qualitätsrelevanten Daten (11) vollständig und ganzheitlich in einem Datenverarbeitungssystem abgebildet und von einem elektronischen Datenträger zentral verwaltet werden, wobei die elektronische Wagenprüfkarte (16) für verschiedene Erfassungsstationen (17) verfügbar und/oder ergänzbar und/oder update-bar ausgebildet ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Wagenprüfkarte zur Speicherung von qualitätsrelevanten Daten in einer Produktionslinie mit einer Vielzahl von Fertigungsstationen für die Herstellung eines komplexen Produktes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, mit einer Anzahl von stationären und/oder mobilen Eingabegeräten und wenigstens einer die eingegebenen Daten verarbeitenden zentralen Verarbeitungseinheit.
Aus dem Stand der Technik sind insbesondere papiergebundene Wagenprüfkarten bekannt, die derzeit in vielen Werken für die Herstellung z. B. von Kraftfahrzeugen im Einsatz sind. Es dienen diese papiergebundenen Wagenprüfkarten insbesondere zur Auswertung und Aufrechterhaltung aller typischen Funktionen in einer Produktionslinie für den betroffenen Fertigungsprozeß. Die bekannten papiergebundenen Wagenprüfkarten weisen verschiedene Nachteile auf; die papiergebundene Wagenprüfkarte erfüllt zum einen nicht die optischen bzw. ästhetischen Ansprüche bestimmter Fertigungsumgebungen, weiterhin verursacht das papiergebundene Dokument laufende Kosten zur Herstellung, Dateninitialisierung und späteren Archivierung, welche z. B. über denen einer elektronischen Datenverwaltung liegen. Außerdem verursacht das papiergebundene Dokument Wagenprüfkarte naturgemäß ein trägeres Zeitverhalten des Informationsflusses zu denjenigen Stellen, welche die erfaßten Daten auswerten und als Grundlage für ihre Tätigkeit verwenden, weshalb die Qualität und die Leistungsfähigkeit des Gesamtprozesses beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Wagenprüfkarten unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern, daß das papiergebundene Dokument Wagenprüfkarte durch eine papierlose, EDV-gestützte Datenverwaltung und -auswertung unter Aufrechterhaltung aller typischen Funktionen eines Papierdokumentes für den betroffenen Fertigungsprozeß ersetzt wird. Dabei sollen die bisherigen Archivierungsschritte von Papierdokumenten zugunsten einer elektronischen Datenverwaltung in einem Archivsystem entfallen. Die gewünschte Anordnung soll dabei einfach und wirtschaftlich herstellbar und gut in den Funktionseigenschaften und einfach in der Handhabung sein. Außerdem soll die gewünschte Anordnung zur Prozeßunterstützung beitragen, insbesondere hinsichtlich der Qualitätssteuerung, der Qualitätsregelkreise und des Fehlerabstellprozesses, sowie als Bauzustandsdokumentation für einen Qualitätsnachweis für das Produkt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Wagenprüfkarte als elektronische Wagenprüfkarte ausgebildet ist, derart, daß die qualitätsrelevanten Daten vollständig und ganzheitlich in einem Datenverarbeitungssystem abgebildet und von einem elektronischen Datenträger zentral verwaltet werden, wobei die elektronische Wagenprüfkarte für verschiedene Erfassungsstationen verfügbar und/oder ergänzbar und/oder update-bar ausgebildet ist. Mit diesen Mitteln wird, erstmalig eine Wagenprüfkarte geschaffen, die bis hin zu 100% papierlos, durch eine EDV-gestützte Datenverwaltung und -auswertung unter Aufrechterhaltung aller typischen Funktionen eines Papierdokumentes für den betroffenen Fertigungsprozeß realisiert wird. Die von der elektronischen Wagenprüfkarte erfaßten Daten können dabei einfach von der elektronischen Datenverwaltung in einem Archivsystem aufgenommen werden. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung ist also eine direkte, vollständige elektronische Erfassung ermöglicht, ohne manuelle Einträge durchführen zu müssen. Es ist nunmehr eine Online-Bearbeitung und Sichtung des Datenmaterials möglich, wodurch die bisher auftretenden Zeitverzögerungen vermieden werden können. Weiterhin ist es mit der erfindungsgemäßen Anordnung einfacher möglich, eine Notwagenprüfkarte zu erstellen, bzw. eine Nacherfassung des Datenmaterials durchzuführen. Die erfindungsgemäße Anordnung unterstützt im laufenden Prozeß außerdem die Erzielung einer 0-Fehler- Produktion, die Organisation der Qualitätsregelkreise und den Fehlerabstellprozeß in vorteilhafter Weise. Es wird also insgesamt die Qualität und Leistungsfähigkeit des Gesamtprozesses durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung erhöht.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die elektronische Wagenprüfkarte zur Archivierung von qualitätsrelevanten Daten ausgebildet. Auf diese Weise werden die bisherigen Archivierungsschritte von Papierdokumenten (Archivierung Originale und Mikroverfilmung) zugunsten einer elektronischen Archivierung eingespart.
Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist die elektronische Wagenprüfkarte mit wenigstens einer zentralen Datenbank einer zentralen Verarbeitungseinheit gekoppelt. Auf diese Weise ist es möglich, daß z. B. von allen Fertigungsstationen auf die von der elektronischen Wagenprüfkarte erfaßten Daten zugegriffen werden kann bzw. diese Daten bearbeitet werden können.
Um diese zentrale Datenbank einer zentralen Verarbeitungseinheit zu entlasten und für eine temporäre, lokale Datenhaltung (Entkopplung), insbesondere systemspezifischer Stammdaten, weisen nach einem weiteren Vorschlag der vorliegenden Erfindung die verschiedenen Erfassungsstationen für die elektronische Wagenprüfkarte jeweils eine unabhängige Datenbank auf.
Es empfiehlt sich, daß wenigstens eine der Erfassungsstationen für die elektronische Wagenprüfkarte als Handdatenterminal ausgebildet ist. Dabei stehen zweckmäßg die Handdatenterminals verschiedener Erfassungsstationen über einen Handdatenterminal- Server in Wirkverbindung. Zweckmäßig steht dabei das jeweilige Handdatenterminal für die elektronische Wagenprüfkarte mit dem Handdatenterminal-Server über eine Funkverbindung in Wirkverbindung.
Nach einem weiteren Vorschlag der vorliegenden Erfindung weist das Handdatenterminal für die elektronische Wagenprüfkarte eine Touchscreen-Eingabe auf. Die Touchscreen- Eingabe für die elektronische Wagenprüfkarte weist dabei zweckmäßig einen integrierten Scanner auf.
Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist wenigstens eine der Erfassungsstationen für die elektronische Wagenprüfkarte als Spracheingabe- Einrichtung ausgebildet. Bei anderen Ausführungsformen bzw. ergänzend zu dieser, kann wenigstens eine der Empfangsstationen für die elektronische Wagenprüfkarte als OMR-Eingabeeinrichtung und/oder als Barcode-Scanner ausgebildet sein.
Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist die wenigstens eine Erfassungsstation zur Erfassung von Fehlern in der Produktionslinie ausgebildet. Dabei ist zweckmäßig die wenigstens eine Erfassungsstation zur Erfassung von Fehlerbehebungen und/oder Baugruppen und/oder Prüfungen an einem Fahrzeug und/oder Sperrungen und/oder der Auswertung bezüglich der Zuordnung Fehler zu Team in der Produktionslinie ausgebildet.
Die Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Wagenprüfkarte nach dem Stand der Technik mit angedeuteten Eingabegeräten,
Fig. 2 die schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte mit angedeuteten Eingabegeräten und Datenbank,
Fig. 3 die schematische Darstellung der mit einer zentralen Verarbeitungseinheit zusammenwirkenden Erfassungsstationen,
Fig. 4 die Systemschnittstellen der erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte,
Fig. 5 ein Beispiel für ein mit den Systemschnittstellen in Wirkverbindung stehendes Handdatenterminal,
Fig. 6 ein Beispiel für eine Anzeige an einer Erfassungsstation der erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte,
Fig. 7 die beispielhafte Darstellung einer Wagenprüfkarte für eine Notorganisation,
Fig. 8 die schematische Darstellung der verschiedenen Erfassungsebenen für die erfindungsgemäße Wagenprüfkarte,
Fig. 9 die schematische Darstellung eines beispielhaften Regelprozesses unter Verwendung der erfindungsgemäßen elektronische Wagenprüfkarte,
Fig. 10 ein Beispiel für eine Anordnung von Erfassungspunkten für die erfindungsgemäße elektronische Wagenprüfkarte,
Fig. 11 die schematische Darstellung einer Ablauforganisation zu der Darstellung der Erfassungspunkte gemäß der Fig. 10,
Fig. 12 die schematische Darstellung eines Regelprozesses ähnlich dem der Fig. 9 unter Erfassung weiterer qualitätsrelevanter Daten,
Fig. 13 die schematische Darstellung eines weiteren Regelprozesses bei Veranschaulichung einer gleichzeitigen Speicherung der qualitätsrelevanten Daten am Fahrzeug.
Die erfindungsgemäße Wagenprüfkarte ist generell mit 10 bezeichnet. Die Wagenprüfkarte 10 dient zur Speicherung von qualitätsrelevanten Daten 11 in einer Produktionslinie mit einer Vielzahl von Fertigungsstationen 12 für die Herstellung eines komplexen Produktes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges 13, mit einer Anzahl von stationären und/oder mobilen Eingabegeräten 14 und wenigstens einer die eingegebenen Daten verarbeitenden zentralen Verarbeitungseinheit 15. Es ist dazu in der Fig. 1 der Zeichnung eine Wagenprüfkarte 10 gemäß dem Stand der Technik dargestellt, sowie diverse angedeutete Eingabegeräte für diese Wagenprüfkarte 10. Die bekannten Ausführungsformen der papiergebundenen Wagenprüfkarten 10 weisen diverse Nachteile auf. Die papiergebundene Wagenprüfkarte 10 erfüllt zum einen nicht die optischen bzw. ästhetischen Ansprüche bestimmter Fertigungsumgebungen. Im weiteren verursacht das papiergebundene Dokument laufende Kosten zur Herstellung, Dateninitialisierung und späteren Archivierung, welche über denen z. B. einer elektronischen Datenverwaltung liegen. So sind z. B. bei den bekannten Ausführungsformen viele manuelle Einträge erforderlich, sowie eine aufwendige Papiererfassung. Außerdem ist über die zur Verfügung stehenden diversen Eingabegeräte nur eine zeitverzögerte Eingabe möglich, im übrigen werden die qualitätsrelevanten Daten 11 oftmals nur teilweise erfaßt. Das papiergebundene Dokument verursacht außerdem ein trägeres Zeitverhalten des Informationsflusses zu denjenigen Stellen, welche die erfaßten Daten auswerten und als Grundlage für ihre Tätigkeit verwenden, wodurch die Qualität und Leistungsfähigkeit des Gesamtprozesses beeinträchtigt wird.
Demgegenüber ist die erfindungsgemäße Wagenprüfkarte 10 als elektronische Wagenprüfkarte 16 ausgebildet, siehe z. B. die Fig. 2 der Zeichnung, derart, daß die qualitätsrelevanten Daten 11 vollständig und ganzheitlich in einem Datenverarbeitungssystem abgebildet und von einem elektronischen Datenträger zentral verwaltet werden, wobei die elektronische Wagenprüfkarte 16 für verschiedene Erfassungsstationen 17 verfügbar und/oder ergänzbar und/oder update-bar ausgebildet ist, siehe z. B. die Fig. 3 der Zeichnung. In dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird dabei eine Not-Wagenprüfkarte als Papierdokument beibehalten. Mit der erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte 16 wird das bisher bekannte papiergebundene Dokument Wagenprüfkarte durch eine bis hin zu 100 % papierlose, EDV-gestützte Datenverwaltung und -auswertung ersetzt, und zwar unter Aufrechterhaltung aller typischen Funktionen des Papierdokumentes für den betroffenen Fertigungsprozeß. Mit der erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte 16 ist eine direkte, vollständige elektronische Erfassung der qualitätsrelevanten Daten 11 möglich. Diese Daten 11 können ohne Zeitverzögerung online bearbeitet und gesichtet werden, und nachfolgend elektronisch archiviert werden. Außerdem wird eine einfache Möglichkeit zur Erstellung einer Not-Wagenprüfkarte 27 geschaffen, siehe z. B. die Fig. 7 der Zeichnung.
Die elektronische Wagenprüfkarte 16 stellt somit eine datenmäßige Abbildung aller qualitätsrelevanten Daten 11 dar. Damit ist eine papierlose Erfassung möglich, aber nicht zwangsläufig direkt erforderlich. So können auch papiergebundene Dokumente manuell genutzt werden, die dann an späterer Stelle in Daten umgesetzt werden, oder eine Not- Wagenprüfkarte kann als Papierdokument weiterverwendet werden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die elektronische Wagenprüfkarte 16 zur Archivierung von qualitätsrelevanten Daten 11 ausgebildet, siehe z. B. auch die Fig. 4 der Zeichnung. Die elektronische Wagenprüfkarte 16 ist dabei mit einer zentralen Datenbank 18 einer zentralen Verarbeitungseinheit 15 gekoppelt.
Die verschiedenen Erfassungsstationen 17 weisen, siehe z. B. die Fig. 3 der Zeichnung, jeweils eine unabhängige Datenbank 19 auf. Die wenigstens eine Erfassungsstation 17 für die elektronische Wagenprüfkarte 16 kann als Handdatenterminal 20 ausgebildet sein, wobei, siehe Fig. 5 der Zeichnung, die Handdatenterminals 20 verschiedener Erfassungsstationen 17 über einen Handdatenterminal-Server 21 miteinander in Wirkverbindung stehen.
Das Handdatenterminal 20 für die elektronische Wagenprüfkarte 16 kann, siehe wiederum die Fig. 5 der Zeichnung, eine Touchscreen-Eingabe 22 aufweisen. Die Touchscreen-Eingabe 22 für die elektronische Wagenprüfkarte 16 weist dabei einen integrierten Scanner 23 auf. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung ist vorgesehen, daß das jeweilige Handdatenterminal 20 für die elektronische Wagenprüfkarte 16 mit dem Handdatenterminal-Server 21 über eine Funkverbindung 24 in Wirkverbindung steht. Bei dem in der Fig. 3 der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Erfassungsstationen 17 für die elektronische Wagenprüfkarte 16 außerdem als Spracheingabe-Einrichtung 28, als OMR-Eingabeeinrichtung 25 sowie als Barcode- Scanner 26 ausgebildet.
Die wenigstens eine Erfassungsstation 17 wird bevorzugt zur Erfassung von Fehlern und/oder Fehlerbehebungen und/oder Baugruppen und/oder Prüfungen und/oder Sperrungen und/oder der Auswertung bezüglich der Zuordnung Fehler zu Team ausgebildet sein, siehe z. B. auch die Fig. 5 und 6 der Zeichnung.
Mit der erfindungsgemäßen elektronischen Wagenprüfkarte 16 wird das bisherige papiergebundene Dokument Wagenprüfkarte durch eine bis hin zu 100% papierlose, EDV-gestützte Datenverwaltung und -auswertung unter Aufrechterhaltung aller typischen Funktionen eines Papierdokumentes für den betroffenen Fertigungsprozeß ersetzt. Die qualitätsrelevanten Daten 11 werden dabei direkt und vollständig elektronisch erfaßt, online bearbeitet und anschließend elektronisch archiviert. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird insgesamt die Qualität und Leistungsfähigkeit des Fertigungsprozesses erhöht. Die Anordnung hat insbesondere die folgenden Auswirkungen:
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung lassen sich gezielte und schnellstmögliche Fehlerbehebungen durchführen, z. B. durch den Werker selbst, innerhalb eines Teams und in den Punkten für eine Qualitätsdatenerfassung (Freitakt). Es erfolgt weiterhin eine Fehlervermeidung durch Rückmeldung von Fehlern an den Verursacher, dies wird erfindungsgemäß durch eine sofortige Verfügbarkeit der Information und einen geringen Aufwand durch automatisierte Systemabläufe erreicht. Außerdem wird eine bestmögliche Qualitätsaufzeichnung zum Produkt erzielt, und zwar durch ein elektronisches Datenarchiv, das eine vollständige Baubeschreibung und alle Qualitätsdaten wie Baugruppen, Fehler und Fehlerbehebungen, Prüfungen, Ergebnisse, Sperrungen etc. enthält, die jeweils fahrzeugbezogen sind. Es erfolgt dann eine Managementinformation zum Qualitätsstand, z. B. über Intranetreports.
Bezüglich der Fig. 4 der Zeichnung sei angemerkt, daß hier die Systemschnittstellen und -umfänge für die erfindungsgemäße elektronische Wagenprüfkarte 16 dargestellt sind, auf die an dieser Stelle nicht detailliert eingegangen wird. Es sei dazu darauf hingewiesen, daß alle die die elektronische Wagenprüfkarte 16 betreffenden Einstellungen und Abläufe innerhalb des Handdatenterminal-Subsystems abgehandelt werden sollen, während globale Einstellungen und Daten, welche auch andere Eingabemedien betreffen, durch Import- und Exportprozesse zwischen Handdatenterminal-Server 21 und zentraler Datenbank 15 ausgetauscht werden. Es sollen neben dem Handdatenterminal-Subsystem weitere Medien zur Datenerfassung zur Verfügung stehen. Im übrigen haben die in der Fig. 4 gezeigten Systeme, Module oder Komponenten, die an dieser Stelle nicht weiter behandelt werden, die folgende Bedeutung:
FIS: Fertigungssteuerungs- und Informationssystem, beinhaltet u. a. das Modul FIS-Q.
FIS-Q: FIS-Modul zur Verwaltung von Qualitätsdaten. Beinhaltet u. a. das HDT-Subsystem zur Erfassung der Qualitätsdaten sowie weitere Subsysteme zur Erfassung.
HDT: HDT-Subsystem zur Erfassung von Qualitätsdaten. Als direktes, elektronisches Medium relevant für die elektronische Wagenprüfkarte.
Touch: Touch-Screen zur Fahrzeugerfassung und zur Erfassung von Qualitätsdaten, als direktes, elektronisches Medium relevant für die elektronische Wagenprüfkarte.
Infas: Integriertes Fahrzeug-Auftragssystem zur Verwaltung der Fahrzeugaufträge vor und nach der Fertigung.
IFA-Archiv: Datenbank zur Langzeitarchivierung der Fahrzeugdaten und Qualitätsdaten.
UPS-Schrauber: Technische Prüfsysteme mit FIS-Schnittstelle, zum Export von Qualitätsdaten.
SDOK: System zur Prozeßdatenarchivierung (für Prozeßlenkung), erhält Einzelwerte.
INEAS: Logisticsystem
Andon: System zur Anlagenvisualisierung und -steuerung, hat Schnittstellen zu Fördermittelsystemen.
Es sollen über das HDT-Subsystem die folgenden Hauptfunktionen zur Erfassung von Qualitätsdaten zur Verfügung gestellt werden:
  • - Erfassen von Fehlern
  • - Erfassen von Fehlerbehebungen
  • - Erfassen von Baugruppen
  • - Erfassen von Prüfungen
  • - Erfassen von Sperrungen
  • - Auswertung Fehler zu Team
Folgende Funktionen auf dem HDT betreffend nicht die Datenerfassung für FIS-Q, müssen aber für die Umsetzung realisiert werden:
  • - Bandstop (Reißleine rot)
  • - Problemmeldung (Reißleine gelb)
  • - Teilebestellung
Das Subsystem soll ferner Verwaltungsfunktionen zur Systemadministration und Stammdatenverwaltung bieten, wenn diese nur das Eingabemedium HDT und dessen Subsystem betreffen. Als Bedienfunktion aus dem HDT sind zu realisieren:
  • - An-/Abmelden des Benutzers
  • - Aktualisieren lokaler Stammdaten
Als Bedien- oder Steuerungsfunktionen auf dem HDT-Server 21 sollen u. a. realisiert werden:
  • - Systemadministration für das HDT-Subsystem
  • - Nutzerverwaltung für HDT's
  • - Verwaltung und Definition lokaler Stammdaten
  • - Systemschnittstelle zu FIS-Q und anderen Systemen
Durch die vollständige Entkopplung des Werkers vom greifbaren Erfassungsmedium Papier hin zum elektronischen Medium HDT ist besonderer Wert auf Systemverfügbarkeit und Einhaltung praktikabler Antwortzeiten zu legen. Es ist grundsätzlich dem Werker mit jeder Aktion der Bearbeitungszustand des Vorganges zu visualisieren. Bei Absendung von erfaßten Daten (Beenden eines Erfassungsvorganges) muß dem Werker ersichtlich sein, daß die Daten erfolgreich im System eingestellt wurden. Für einen Kompromiß aus optimalen Antwortzeiten und Prozeßsicherheit soll das Systemverhalten derart parametrierbar sein, daß über die Benutzerverwaltung für jede Hauptfunktion/Benutzer-Kombination folgende Betriebsarten individuell eingestellt werden können:
Offline-Betrieb: HDT wartet, bis Daten auf HDT-Server erfolgreich zwischengespeichert wurden. Der HDT-Server stellt unabhängig davon die Daten in der Zieldatenbank ein (FIS-Q) oder sendet erfolgreich ein Datentelegramm (andere Systeme)
Online-Betrieb: HDT wartet, bis Daten erfolgreich durch den HDT-Server in der Zieldatenbank eingestellt wurden (FIS-Q) oder erfolgreich ein Datentelegramm an das Zielsystem gesendet wurde (andere Systeme).
Die Reaktions- und Antwortzeiten innerhalb des HDT-Subsystems müssen durch konzeptionelle und systemtechnische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.
Es sind in Abhängigkeit vom eingesetzten HDT-Betriebssystem und der dazugehörigen Entwicklungsumgebung die Bedienoberflächen in einer grafischen und/oder textuellen Form zu gestalten. Ein Beispiel für eine Bedienoberfläche ist in der Fig. 6 der Zeichnung dargestellt, hierin ist mit 29 das Hauptmenü, mit 30 die Submasken und mit 31 der jeweilige Anzeige-Status bezeichnet.
Von den zuvor erwähnten Hauptfunktionen zur Erfassung der Qualitätsdaten wird nachfolgend beispielhaft die Erfassung von Fehlern abgehandelt:
Es sollen also über das Handdatenterminal 20 z. B. Fehler in der Fertigung erfaßt werden. Es können mehrere Fehler in einem Vorgang geschlossen bearbeitet werden.
Eingabedaten sind:
  • - PIN(wird automatisch eingestellt)
  • - Kennummer
  • - Fehlerortgruppe (1 je Fehler)
  • - Fehlerort (1 je Fehler)
  • - Fehlerart (1 je Fehler)
  • - Fehlerlage (1 je Fehler, optionale Angabe)
Grundsätzlich stehen dem Werker zwei Abläufe zur Auswahl:
  • - Normale Eingabe: Der Fehler wird ohne Information zu bereits bestehenden Fehlermerkmalen erfaßt und eingegeben
  • - Erweiterte Eingabe: alle offenen Fehler zu dem betreffenden Fahrzeug werden über den HDT-Server 21 in FIS-Q aktuell ermittelt und dem Werker am Handdatenterminal 20 präsentiert. Die Erfassung kann danach normal durchgeführt werden.
Zu Beginn der Erfassung wird das Fahrzeug 13 identifiziert. Dazu wird die Kennummer über Barcode oder manuell erfaßt. Die Kennummer wird auf dem Handfeld auf korrektes Format geprüft (Barcode-Typ, Prüfziffer, Struktur, . . .). Nicht korrekte Werte werden mit einer Fehlermeldung kommentiert und verworfen. Das Handdatenterminal 20 steht dann für eine neue Erfassung bereit oder der Vorgang kann abgebrochen werden.
Der Werker stellt eine Anzahl von Fehlermerkmalen zusammen. Dazu wählt der Werker jeweils die Fehlerortgruppe, den Fehlerort und die Fehlerart aus. Die Erfassung kann optional um eine Fehlerlage ergänzt werden.
Die Auswahl basiert auf den im HDT-Subsystem eingestellten Stammdaten. Diese sind aus FIS-Q direkt zu importieren. Die Präsentation der Auswahldaten soll wahlweise durch mehrstufige Listen- und/oder Grafikdarstellungen mit hierarchischer Gliederung erfolgen. Für die Definition ist dem Anwender eine komfortable und leistungsfähige Benutzeroberfläche bereitzustellen, um effizient die Stammdateninhalte zu pflegen und selbst zu definieren. Für die Einbindung von grafischen Darstellungen sind gängige Dateiformate zu unterstützen.
Das Subsystem muß so gestaltet werden, daß optional mit einem eigenen Benennungssystem gearbeitet werden kann. Bei dessen Verwendung sollen ausgehende Daten, basierend auf einer editierbaren Tabelle, durch eine Überführungsfunktion in die Standarddarstellung umgesetzt werden. Stammdaten werden aus dem HDT-Server 21 zentral gepflegt und über die Aktualisierungsfunktion auf das Handdatenterminal nach Bedarf exportiert. Die Handdatenterminal-Erfassung von Fehlern orientiert sich des weiteren an der stationären Erfassung über Touchscreen.
Die weiteren Hauptfunktionen zur Erfassung der Qualitätsdaten, welche sind die Erfassung von Fehlerbehebungen, Erfassung von Baugruppen, Erfassung von Prüfungen, Erfassung von Sperrung und Auswertung Fehler zu Team, werden in vergleichbarer Weise durchgeführt, es wird deshalb hier auf nähere Ausführungen dazu verzichtet.
Zu dem Handdatenterminal-Server 21 sei noch darauf hingewiesen, daß dieser keine aktive Arbeitsumgebung darstellt, sondern der Steuerung der zu der FIS-Q gehörigen Handdatenterminals 20 dient. Die Administration des Handdatenterminal-Subsystems ist möglichst vollständig auf dem Handdatenterminal-Server 21 abzubilden. Für den Systembetrieb erlaubt der Handdatenterminal-Server eine temporäre, lokale Datenhaltung zur Entkopplung der Prozesse. Ferner soll der Handdatenterminal-Server 21 die alleinige zentrale Schnittstelle zum FIS-Q und zu anderen Systemen darstellen.
Zum System Fis-Q sei angemerkt, daß Fis-Q ein in das System FIS integriertes Modul zur Qualitätsdatenerfassung in der Fertigung ist. Es unterstützt übergeordnete Qualitätsregelkreise, unterstützt den Fehlerabstellprozeß und ermöglicht eine elektronische Bauzustandsdokumentation. Das System FIS-Q ermöglicht aufgrund seiner vielfältigen Datentypen erstmalig die elektronische Wagenprüfkarte. Es bietet dabei das System eine Vielfalt verschiedener Eingabemedien für unterschiedliche Standorte, da die jeweils bestehende Form der Erfassung beibehalten werden kann. Das System FIS-Q bietet mehr Daten und Funktionen als bisher bekannte vergleichbare Systeme, und ist nicht auf eine Erfassungstechnik festgelegt. Der Prozeß und die Ablauforganisation können beim Übergang auf das System FIS-Q z. T. erhalten bleiben.
In der Fig. 7 der Zeichnung ist die Vorder- und Rückseite einer Not-Wagenprüfkarte dargestellt. In dieser Fig. 7 sind mit 32 die Fahrzeug-Identifikationsnummer bezeichnet, mit 33 die manuellen Erfassungen (Fehler, Prüfungen, Baugruppen, . . .), mit 34 der statische Prüfumfang, mit 35 die Abschnitts-Freigaben, mit 36 der dynamische Prüfumfang und mit 37 die Baubeschreibung.
Die Fig. 8 der Zeichnung zeigt die verschiedenen Ebenen für eine Anwendung der elektronischen Wagenprüfkarte 16. Es betreffen diese Ebenen die Ebene "Werker", die Ebene "Team" und die Ebene "Abschnitt". In der Ebene "Werker" wird eine Selbstprüfung jeder AFO durchgeführt, z. B. unter Zuhilfenahme von Standort- Arbeitsblättern (mit Angaben über die Fertigungszeit, das Material und die Instruktionen), und ein Qualitätsversprechen wird abgegeben. In der Ebene "Team" wird eine zweite Prüfung aller AFO durchgeführt, Baugruppen und Fehler werden erfaßt, und es wird eine Team-Freigabe "In Ordnung/Nicht in Ordnung" gegeben. Weiterhin werden Sperrungen erfaßt und eine Verursacherrückmeldung gegeben. In der Ebene "Abschnitt" werden Schwerpunktfehler geprüft sowie Team-Freigaben, Baugruppen, sonstige Prüfungen und Ergebnisse. Weiterhin werden Behebungen von Fehlern erfaßt und eine Nacherfassung von Daten über eine Not-Wagenprüfkarte kann durchgeführt werden. Schließlich erfolgt die Abschnitt-Freigabe im "In Ordnung/Nicht in Ordnung"-Status.
In der Fig. 9 der Zeichnung ist ein Qualitätsdaten-Regelprozeß mit einer elektronischen Wagenprüfkarte 16 dargestellt. Der aufgetretene Fehler in der Fertigung wird dabei in der Linie sofort behoben und die Fehlerdaten an den Verursacher zurückgemeldet (Q- Regelkreis), es wird über die Erfassung und Dokumentation des Fehlers in der elektronischen Wagenprüfkarte 16 durch Weiterleitung an die zentrale Verarbeitungseinheit 15 eine Fehlerabstellung erreicht und durch eine Vorausmeldung an eine Nacharbeitsinstanz ("Optimierung") eine 0-Fehler-Produktion und damit eine Optimierung des Fertigungsprozesses angestrebt.
In der Fig. 12 der Zeichnung ist ergänzend dazu die Erfassung sonstiger qualitätsrelevanter Daten 11, nicht jedoch von Fehlern gezeigt, es ist beispielhaft die Schnittstelle zu Prüfsystemen (z. B. UPS) gezeigt.
In den Fig. 10 und 11 der Zeichnung sind die Erfassungspunkte bzw. eine Ablauforganisation für einen Fertigungsprozeß schematisch dargestellt, bei dem die erfindungsgemäße elektronische Wagenprüfkarte 16 angewendet werden kann. Es wird dabei an den entsprechend gekennzeichneten FIS-Q-Punkten jeweils eine Qualitätsdatenerfassung durchgeführt, um eine Verbesserung des Fertigungsprozesses in den einzelnen Fertigungsstationen 12 durchzuführen. Eine nähere Betrachtung des als Anwendungsbeispiel angegebenen Fertigungsablaufes erfolgt hier nicht.
Die Fig. 13 der Zeichnung zeigt einen weiteren Regelkreis für die Anwendung der erfindungsgemäßen Wagenprüfkarte 10, bei dem die qualitätsrelevanten Daten 11 gleichzeitig am Kraftfahrzeug 13 gespeichert werden: Es werden durch ein solches Speichern die Zugriffszeiten bei einer dezentralen Bearbeitung verringert, so daß die Ablauforganisation noch stärker an der klassischen Organisation (hier liegt die Wagenprüfkarte im Fahrzeug) angelehnt ist. Auf eine zentrale Datenverwaltung kann in diesem Fall demnach nicht verzichtet werden, da z. B. stationäre Punkte mit Fahrzeugfreigabefunktionen immer auf den zentral gespeicherten Daten agieren. Es muß hier jede Information immer und zuerst zentral abgelegt werden, sonst wäre eine Freigabe möglich, obwohl ein Gerät noch offene Fehler des betreffenden Fahrzeugs lokal speichert.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen möglich. So kann die erfindungsgemäße elektronische Wagenprüfkarte 16 insbesondere in anderen systemtechnischen Umgebungen angewendet werden, als in den Figuren der Zeichnung dargestellt.
Bezugszeichenliste
10
Wagenprüfkarte
11
qualitätsrelevante Daten
12
Fertigungsstationen
13
Kraftfahrzeug
14
Eingabegerät
15
zentrale Verarbeitungseinheit
16
elektronische Wagenprüfkarte
17
Erfassungsstation
18
zentrale Datenbank (von
15
)
19
unabhängige Datenbank (von
17
)
20
Handdatenterminal
21
Handdatenterminal-Server
22
Touchscreen-Eingabe
23
integrierter Scanner (von
22
)
24
Funkverbindung (zwischen
20
und
21
)
25
OMR-Eingabeeinrichtung
26
Barcode-Scanner
27
Not-Wagenprüfkarte
28
Spracheingabeeinrichtung
29
Hauptmenü
30
Submaske
31
Status-Anzeige
32
Fahrzeug-Identifikationsnummer
33
manuelle Erfassungen
34
statischer Prüfumfang
35
Abschnitts-Freigaben
36
dynamischer Prüfumfang
37
Baubeschreibung

Claims (18)

1. Wagenprüfkarte (10) zur Speicherung von qualitätsrelevanten Daten (11) in einer Produktionslinie mit einer Vielzahl von Fertigungsstationen (12) für die Herstellung eines komplexen Produktes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges (13), mit einer Anzahl von stationären und/oder mobilen Eingabegeräten (14) und wenigstens einer, die eingegebenen Daten verarbeitenden zentralen Verarbeitungseinheit (15), dadurch gekennzeichnet, daß die Wagenprüfkarte (10) als elektronische Wagenprüfkarte (16) ausgebildet ist, derart, daß die qualitätsrelevanten Daten (11) vollständig und ganzheitlich in einem Datenverarbeitungssystem abgebildet und von einem elektronischen Datenträger zentral verwaltet werden, wobei die elektronische Wagenprüfkarte (16) für verschiedene Erfassungsstationen (17) verfügbar und/oder ergänzbar und/oder update-bar ausgebildet ist.
2. Wagenprüfkarte (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Wagenprüfkarte (16) zur Archivierung von qualitätsrelevanten Daten (11) ausgebildet ist.
3. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Wagenprüfkarte (16) mit wenigstens einer zentralen Datenbank (18) einer zentralen Verarbeitungseinheit (15) gekoppelt ist.
4. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Erfassungsstationen (17) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) jeweils eine unabhängige Datenbank (19) aufweisen.
5. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Erfassungsstationen (17) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) als Handdatenterminal (20) ausgebildet ist.
6. Wagenprüfkarte (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Handdatenterminals (20) verschiedener Erfassungsstationen (17) über einen Handdatenterminal-Server (21) miteinander in Wirkverbindung stehen.
7. Wagenprüfkarte (10) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Handdatenterminal (20) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) eine Touchscreen-Eingabe (22) aufweist.
8. Wagenprüfkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Touchscreen-Eingabe (22) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) einen integrierten Scanner (23) aufweist.
9. Wagenprüfkarte nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Handdatenterminal (20) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) mit dem Handdatenterminal-Server (21) über eine Funkverbindung (24) in Wirkverbindung steht.
10. Wagenprüfkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Erfassungsstationen (17) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) als Spracheingabe-Einrichtung (28) ausgebildet ist.
11. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Erfassungsstationen (17) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) als OMR-Eingabeeinrichtung (25) ausgebildet ist.
12. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Erfassungsstationen (17) für die elektronische Wagenprüfkarte (16) als Barcode-Scanner (26) ausgebildet ist.
13. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation 17 zur Erfassung von Fehlern in der Produktionslinie ausgebildet ist.
14. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation (17) zur Erfassung von Fehlerbehebungen in der Produktionslinie ausgebildet ist.
15. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation (17) zur Erfassung von Baugruppen in der Produktionslinie ausgebildet ist.
16. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation (17) zur Erfassung von Prüfungen an einem Fahrzeug in der Produktionslinie ausgebildet ist.
17. Wagenprüfkarte (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation (17) zur Erfassung von Sperrungen ausgebildet ist.
18. Wagenprüfkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Erfassungsstation (17) zur Erfassung der Auswertung bezüglich der Zuordnung Fehler zum Team ausgebildet ist.
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