DE10026754A1 - Vorrichtung zur Steuerung einer Funktion in einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zur Steuerung einer Funktion in einem KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung (1) zur Steuerung einer Funktion in einem Kraftfahrzeug (25) vorgeschlagen, die einen Datenaustausch mit einem Telekommunikationsnetz (10) und/oder einem Datennetz (15) ermöglicht. Eine Schnittstelle (5) ist zum Anschluss an das Telekommunikationsnetz (10) und/oder an das Datennetz (15) vorgesehen. Die Vorrichtung (1) umfasst eine eindeutige Adresse, so dass die Vorrichtung (1) über das Telekommunikationsnetz (10) und/oder über das Datennetz (15) adressierbar ist.
Description
Die Erfindung geht von einer Vorrichtung zur Steuerung einer
Funktion in einem Kraftfahrzeug nach der Gattung des
Hauptanspruchs aus.
Vorrichtungen zur Steuerung einer Funktion in einem
Kraftfahrzeug sind bereits in Form von Motorsteuergeräten
oder Motorsteuerungssystemen bekannt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Steuerung einer
Funktion in einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass eine
Schnittstelle zum Anschluß an ein Telekommunikationsnetz
und/oder an ein Datennetz vorgesehen ist und dass die
Vorrichtung eine eindeutige Adresse umfasst, so dass die
Vorrichtung über das Telekommunikationsnetz und/oder über
das Datennetz adressierbar ist. Auf diese Weise wird die
Vorrichtung zur Steuerung der Funktion im Kraftfahrzeug als
Teilnehmer des Telekommunikationsnetzes und/oder des
Datennetzes ausgebildet, so dass ein Datenaustausch mit der
Vorrichtung über das Telekommunikationsnetz und/oder das
Datennetz möglich ist.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Hauptanspruch angegebenen Vorrichtung möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, dass an die Schnittstelle ein
Telekommunikationsendgerät, insbesondere ein Mobilfunkgerät,
anschließbar ist. Auf diese Weise wird die Vorrichtung zum
Teilnehmer eines mobilen Telekommunikationsnetzes und ist
als solcher unabhängig vom Ort des Kraftfahrzeugs für einen
drahtlosen Datenaustausch über das mobile
Telekommunikationsnetz verfügbar.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Adresse eine
Datennetzadresse, insbesondere eine Internet-Adresse ist.
Auf diese Weise wird die Vorrichtung zum Teilnehmer eines
Datennetzes, insbesondere des Internets, so dass die
Vorrichtung von einem Datennetz, insbesondere vom Internet,
adressierbar ist, um einen Datenaustausch zwischen der
Vorrichtung und dem Datennetz zu ermöglichen.
Besonders vorteilhaft ist es, dass über die Schnittstelle
Daten der Vorrichtung vom Telekommunikationsnetz und/oder
vom Datennetz abfragbar sind. Auf diese Weise ist eine
Fernabfrage vom Zustand der Vorrichtung oder des
Kraftfahrzeugs möglich, die eine Fernwartung bzw.
Ferndiagnose für eine rechtzeitige Beschaffung von
Ersatzteilen vor einem Werkstattbesuch ermöglichen, wenn die
Fernabfrage Daten über defekte Fahrzeugteile liefert.
Desweiteren können Daten über den Fahrzeugzustand, z. B. das
Tempo, extern abgefragt werden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass über die
Schnittstelle Daten einer Motorsteuerungsfunktion vom
Telekommunikationsnetz und/oder vom Datennetz abfragbar
sind. Auf diese Weise lässt sich eine Ferndiagnose der
Motorsteuerungsfunktion realisieren, so dass beispielsweise
bereits vor einem Werkstattbesuch defekte Ersatzteile
beschafft werden können. Auf diese Weise kann die Logistik
für den Fahrzeugkundendienst verbessert werden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass über die
Schnittstelle Signale vom Telekommunikationsnetz und/oder
vom Datennetz an die Vorrichtung übertragbar sind, die eine
Aktivierung oder Deaktivierung einer Funktion der
Vorrichtung oder des Kraftfahrzeugs zur Folge haben. Auf
diese Weise können Funktionen der Vorrichtung oder des
Kraftfahrzeugs ferngesteuert werden, vor allem dann, wenn
das Fahrzeug gerade nicht direkt bzw. unmittelbar für seinen
Besitzer oder Benutzer verfügbar ist und beispielsweise eine
Fehlfunktion abgestellt oder eine
Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion eingeschaltet werden
soll. Desweiteren können Komfortfunktionen, wie z. B.
Einschalten der Sitzheizung, Standheizung o. ä. vom
Fahrzeugbesitzer ferngesteuert werden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass über die
Schnittstelle Signale vom Telekommunikationsnetz und/oder
vom Datennetz an die Vorrichtung übertragbar sind, die eine
Deaktivierung der Fahrfunktion des Kraftfahrzeugs zur Folge
haben. Auf diese Weise kann beispielsweise der Benutzer
eines gestohlenen Kraftfahrzeugs über das
Telekommunikationsnetz und/oder das Datennetz sein Fahrzeug
zum Stillstand bringen, um den Diebstahl zu verhindern.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine
Vergleichsvorrichtung vorgesehen ist, die ein über die
Schnittstelle vom Telekommunikationsnetz und/oder vom
Datennetz empfangenes Paßwort mit einem in einem Speicher
abgelegten Paßwort vergleicht und bei Übereinstimmung einen
Datenaustausch über die Schnittstelle freigibt. Auf diese
Weise wird ein unberechtigter Zugriff auf die Vorrichtung
über das Telekommunikationsnetz und/oder das Datennetz
verhindert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein Blockschaltbild eines
Kraftfahrzeugs mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 2 einen Ablaufplan für die Beschreibung der Funktion
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 kennzeichnet 25 ein Kraftfahrzeug, das eine
Vorrichtung 1 zur Steuerung des Antriebsmotors des
Kraftfahrzeugs 25 umfasst. Das Kraftfahrzeug 25 umfasst
weiterhin ein mobiles oder fest eingebautes
Telekommunikationsendgerät 20, das beispielsweise als
Mobilfunkgerät oder als Funkmodul zum Anschluß eines
Fahrerinformationssystems ausgebildet sein kann. Ein solches
Fahrerinformationssystem kann beispielsweise ein Autotadio,
eine Navigationsvorrichtung, einen Fahrzeugcomputer oder
dergleichen umfassen.
Erfindungsgemäß soll nun an das mobile
Telekommunikationsendgerät 20 die Vorrichtung 1 gemäß Fig.
1 angeschlossen werden. So kann die Vorrichtung 1 wie in
Fig. 1 dargestellt direkt an das mobile
Telekommunikationsendgerät 20 angeschlossen sein oder auch
in Vernetzung mit dem beispielhaft beschriebenen
Fahrerinformationssystem.
Die Vorrichtung 1 umfasst eine Schnittstelle 5, über die die
Vorrichtung 1 mit dem mobilen Telekommunikationsendgerät 20
verbunden ist. Die Vorrichtung 1 umfasst weiterhin eine
Vergleichsvorrichtung 40, an die die Schnittstelle 5, ein
Speicher 45, eine Motorsteuerungsfunktion 30 und eine
elektronische Wegfahrsperre 35 angeschlossen sind.
Das mobile Telekommunikationsendgerät 20 umfasst eine
Antenne 50 zum Senden und/oder Empfangen von Signalen an ein
bzw. von einem mobilen Telekommunikationsnetz 10, das
beispielsweise als Mobilfunknetz nach dem GSM-Standard
(Global System for Mobile Communications) oder nach dem
UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunications System)
ausgebildet sein kann. Entsprechend kann das mobile
Telekommunikationsendgerät 20 nach einem dieser Standards
ausgebildet sein. Das mobile Telekommunikationsnetz 10 kann
außerdem wie in Fig. 1 dargestellt an ein Datennetz 15,
beispielsweise das Internet, angeschlossen sein.
Über das mobile Telekommunikationsendgerät 20 und dessen
Adresse oder Rufnummer im mobilen Telekommunikationsnetz 10
ist auch die Vorrichtung 1 über die Schnittstelle 5
eindeutig adressierbar, so dass ein Datenaustausch zwischen
der Vorrichtung 1 und einem Teilnehmer des mobilen
Telekommunikationsnetzes 10 oder des Datennetzes 15
hergestellt werden kann. Es kann auch vorgesehen sein, dass
die Vorrichtung 1 eine eigene Datennetzadresse aufweist,
über die es von einem Teilnehmer des Datennetzes 15
eindeutig adressierbar ist, wobei der Zugang der Vorrichtung
1 zum Datennetz 15 über das mobile
Telekommunikationsendgerät 20 und das mobile
Telekommunikationsnetz 10 erfolgt. Somit wird auch die
Vorrichtung 1 zu einem Teilnehmer des Datennetzes 15. Ist
das Datennetz 15 als Internet ausgebildet, so kann es sich
bei der Datennetzadresse um eine Internet-Adresse handeln.
Ein Datenaustausch zwischen der Vorrichtung 1 und einem
Teilnehmer des mobilen Telekommunikationsnetzes 10 oder des
Datennetzes 15 kann dazu dienen, eine Fernabfrage der
Motorsteuerungsfunktion 30 vom Telekommunikationsnetz 10
und/oder vom Datennetz 15 aus durchzuführen. Dies kann z. B.
dadurch erfolgen, dass vor einem Kundendienstbesuch die
Vertragswerkstatt über das Datennetz 15 oder das mobile
Telekommunikationsnetz 10 eine Verbindung zum mobilen
Telekommunikationsendgerät 20 herstellt, um einen
Datenaustausch mit der Vorrichtung 1 zu veranlassen. Dabei
kann die Vorrichtung 1 anhand ihrer Datennetzadresse, falls
vorhanden, über das Datennetz 15 auch direkt adressiert
werden. Die Vertragswerkstatt kann dann Daten der
Motorsteuerungsfunktion 30 über das mobile
Telekommunikationsnetz 10 und/oder das Datennetz 15
abfragen, um vorab Hinweise auf defekte Teile zu erhalten.
Die Werkstatt kann dann entsprechende Ersatzteile vorab
bestellen, so dass sie beim Werkstattbesuch des
Kraftfahrzeugs 25 bereits verfügbar sind und Zeit für den
Austausch der defekten Teile durch die Ersatzteile
eingespart werden kann.
Eine weitere mögliche Anwendungsform besteht darin, dass der
Besitzer des Kraftfahrzeugs 25 bei Diebstahl des
Kraftfahrzeugs 25 über das mobile Telekommunikationsnetz 10
bzw. das Datennetz 15 in der beschriebenen Weise eine
Verbindung zur Vorrichtung 1 aufbauen kann, um durch
übertragung geeigneter Signale eine Aktivierung der
elektronischen Wegfahrsperre 35 und somit eine Deaktivierung
der Fahrfunktion des Kraftfahrzeugs 25 zu bewirken.
Desweiteren können über diesen Zugriffsweg auch weitere
Fahrzeugfunktionen ferngesteuert werden, wie z. B.
Sitzheizung, Standheizung, usw.
Um einen unbefugten Zugriff auf die Vorrichtung 1 über das
mobile Telekommunikationsnetz 10 bzw. das Datennetz 15 zu
verhindern, kann es vorgesehen sein, dass der Zugriff auf
die Vorrichtung 1 über das mobile Telekommunikationsnetz 10
bzw. das Datennetz 15 von einer Zugangsberechtigung abhängig
gemacht wird. Vor einem Datenaustausch zwischen der
Vorrichtung 1 und dem mobilen Telekommunikationsnetz 10 bzw.
dem Datennetz 15 muß sich der abfragende bzw. rufende
Teilnehmer des mobilen Telekommunikationsnetzes 10 bzw. des
Datennetzes 15 durch eine Benutzerkennung oder ein Paßwort
ausweisen, um Zugriff auf Daten der Vorrichtung 1 haben zu
können oder um Funktionen, wie beispielsweise der
elektronischen Wegfahrsperre 35 der Vorrichtung 1 aktivieren
zu können. Das vom rufenden Teilnehmer übermittelte Paßwort
wird in der Vergleichsvorrichtung 40 mit einem im Speicher
45 abgelegten Paßwort verglichen. Bei Übereinstimmung wird
der Datenaustausch freigegeben, andernfalls wird er
gesperrt. Bei der oben angegebenen Paßwortübermittlung kann
es sich auch um rollierende Systeme handeln oder
anderweitige Sicherungsverfahren, welche auch einen Schutz
gegen Abhören bieten.
Anhand der Abfrage von Daten der Motorsteuerungsfunktion 30
wurde beschrieben, wie Daten der Vorrichtung 1 über das
mobile Telekommunikationsnetz 10 bzw. das Datennetz 15
abgefragt werden können. Anhand der Aktivierung der
elektronischen Wegfahrsperre 35 wurde beschrieben, wie über
das Datennetz 15 bzw. das mobile Telekommunikationsnetz 10
eine Funktion der Vorrichtung 1 aktiviert oder deaktiviert
werden kann. Generell ist es jedoch möglich, Daten
beliebiger Funktionen der Vorrichtung 1 in der beschriebenen
Weise über das mobile Telekommunikationsnetz 10 bzw. das
Datennetz 15 abzufragen und beliebige Funktionen der
Vorrichtung 1 über das mobile Telekommunikationsnetz 10 oder
das Datennetz 15 zu aktivieren oder zu deaktivieren.
In Fig. 2 ist ein Ablaufplan zur Beschreibung der
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Beispiel
der Abfrage von Daten der Motorsteuerungsfunktion 30 und der
Aktivierung der elektronischen Wegfahrsperre 35 beschrieben.
Bei einem Programmpunkt 100 empfängt die Vorrichtung 1 über
die Schnittstelle 5 eine Verbindungsanfrage vom mobilen
Telekommunikationsnetz 10 oder vom Datennetz 15 über das
mobile Telekommunikationsnetz 10. Mit der Verbindungsanfrage
geht eine Kennung, beispielsweise in Form eines Paßwortes,
des die Verbindungsanfrage initiierenden Teilnehmers des
mobilen Telekommunikationsnetzes 10 bzw. des Datennetzes 15
in der Schnittstelle 5 ein, die diese Kennung an die
Vergleichsvorrichtung 40 weiterleitet. Anschließend wird zu
einem Programmpunkt 105 verzweigt.
Bei Programmpunkt 105 vergleicht die Vergleichsvorrichtung
40 die von der Schnittstelle 5 empfangene Kennung mit einer
oder mehreren im Speiche 45 abgelegten Kennungen. Stimmt die
von der Schnittstelle 5 empfangene Kennung mit einer der im
Speicher 45 abgelegten Kennungen überein, so wird zu einem
Programmpunkt 110 verzweigt (ja-Entscheidung), andernfalls
wird zu einem Programmpunkt 115 verzweigt (nein-
Entscheidung). Bei Programmpunkt 110 gibt die
Vergleichsvorrichtung 40 die Vorrichtung 1 für einen
Datenaustausch mit dem anfragenden Teilnehmer frei. Die
empfangene Kennung kann beispielsweise mit einem
öffentlichen Schlüssel der Vorrichtung 1 verschlüsselt sein.
Anschließend wird zu einem Programmpunkt 120 verzweigt.
Bei Programmpunkt 115 veranlaßt die Vergleichsvorrichtung 40
die Sperrung der Vorrichtung 1 für einen Datenaustausch mit
dem anfragenden Teilnehmer. Anschließend wird das Programm
verlassen.
Bei Programmpunkt 120 empfängt die Vorrichtung 1 über die
Schnittstelle 5 vom anfragenden Teilnehmer ein Abfrage- oder
ein Aktivierungssignal. Dieses wird wiederum an die
Vergleichsvorrichtung 40 weitergeleitet, die beispielsweise
anhand von ebenfalls im Speicher 45 abgelegten
vordefinierten Abfrage- und Aktivierungssignalen einen
Vergleich des empfangenen Abfrage- oder Aktivierungssignals
mit den entsprechend gespeicherten vordefinierten Abfrage-
und Aktivierungssignalen durchführt. Anschließend wird zu
einem Programmpunkt 125 verzweigt.
Bei Programmpunkt 125 prüft die Vergleichsvorrichtung 40, ob
das empfangene Abfrage- oder Aktivierungssignal ein
Abfragesignal darstellt, um Daten der
Motorsteuerungsfunktion 30 abzufragen oder ob es sich um ein
Aktivierungssignal handelt, um die elektronische
Wegfahrsperre 35 zu aktivieren. Trifft ersteres zu, so wird
zu einem Programmpunkt 130 verzweigt (ja-Entscheidung),
trifft letzteres zu, so wird zu einem Programmpunkt 135
verzweigt (nein-Entscheidung).
Bei Programmpunkt 130 veranlaßt die Vergleichsvorrichtung 40
die Motorsteuerungsfunktion 30 zur Abgabe entsprechender
Betriebsdaten, die dann über die Schnittstelle 5 und das
mobile Telekommunikationsendgerät 20 an den abfragenden
Teilnehmer übertragen werden. Anschließend wird das Programm
verlassen.
Bei Programmpunkt 135 veranlaßt die Vergleichsvorrichtung 40
eine Aktivierung der elektronischen Wegfahrsperre 35 und
somit eine Deaktivierung der Fahrfunktion des Kraftfahrzeugs
25. Anschließend wird das Programm ebenfalls verlassen.
Das gemäß Fig. 2 beschriebene Ausführungsbeispiel ist auf
je ein Abfragesignal und ein Aktivierungssignal beschränkt.
Es kann jedoch wie beschrieben auch vorgesehen sein, mehrere
verschiedene Aktivierungssignale zur Auslösung
unterschiedlicher Funktionen der Vorrichtung 1 und/oder
mehrere verschiedene Abfragesignale zum Abfragen
unterschiedlicher Daten der Vorrichtung 1 vorzusehen und
über das mobile Telekommunikationsendgerät 20 und die
Schnittstelle 5 an die Vorrichtung 1 zu übertragen.
Entsprechend wird bei Programmpunkt 125 in diesem Fall je
nach dem Ergebnis des Vergleichs in der
Vergleichsvorrichtung 40 zwischen dem empfangenen Abfrage-
und Aktivierungssignal und den im Speicher 45 gespeicherten
Abfrage- und Aktivierungssignalen eine entsprechende
Funktion der Vorrichtung 1 ausgelöst oder entsprechende
Daten der Vorrichtung 1 zur Übertragung an den abfragenden
Teilnehmer übertragen. Somit können vom Programmpunkt 125
aus auch mehr als zwei weiterführende Programmzweige
vorgesehen sein.
Bei einem solchen Kraftfahrzeug kann es sich um jedes
beliebige Fahrzeug und jeden beliebigen Fahrzeugtyp handeln,
der motorgetrieben ist, beispielsweise auch um
Wasserfahrzeuge, um Flugzeuge, um Schienenfahrzeuge, um
Personenkraftwagen, um Lastkraftwagen, um Motorräder, oder
dergleichen.
Die Erfindung wurde anhand einer Vorrichtung zur Steuerung
des Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs 25 beschrieben. Sie
ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern bezieht sich in
entsprechender Weise auf beliebige Vorrichtungen zur
Steuerung beliebiger Funktionen im Kraftfahrzeug 25.
Claims (10)
1. Vorrichtung (1) zur Steuerung einer Funktion in einem
Kraftfahrzeug (25), dadurch gekennzeichnet, dass eine
Schnittstelle (5) zum Anschluß an ein
Telekommunikationsnetz (10) und/oder an ein Datennetz
(15) vorgesehen ist und daß die Vorrichtung (1) eine
eindeutige Adresse umfaßt, so daß die Vorrichtung (1)
über das Telekommunikationsnetz (10) und/oder über das
Datennetz (15) adressierbar ist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass an die Schnittstelle (5) ein
Telekommunikationsendgerät (20), insbesondere ein
Mobilfunkgerät, anschließbar ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Adresse eine Datennetzadresse,
insbesondere eine Internet-Adresse, ist.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass über die Schnittstelle (5) Daten der
Vorrichtung (1) vom Telekommunikationsnetz (10) und/oder
vom Datennetz (15) abfragbar sind.
5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass über die Schnittstelle (5) Daten einer
Motorsteuerungsfunktion (30) vom Telekommunikationsnetz
(10) und/oder vom Datennetz (15) abfragbar sind.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass über die Schnittstelle (5)
Signale vom Telekommunikationsnetz (10) und/oder vom
Datennetz (15) an die Vorrichtung (1) übertragbar sind,
die eine Aktivierung oder Deaktivierung einer Funktion
der Vorrichtung (1) oder des Kraftfahrzeugs (25) zur
Folge haben.
7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass über die Schnittstelle (5) Signale vom
Telekommunikationsnetz (10) und/oder vom Datennetz (15)
an die Vorrichtung (1) übertragbar sind, die eine
Deaktivierung der Fahrfunktion des Kraftfahrzeugs (25)
zur Folge haben.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Vergleichsvorrichtung
(40) vorgesehen ist, die ein über die Schnittstelle (5)
vom Telekommunikationsnetz (10) und/oder vom Datennetz
(15) empfangenes Paßwort mit einem in einem Speicher (45)
abgelegten Paßwort vergleicht und bei Übereinstimmung
einen Datenaustausch über die Schnittstelle (5) freigibt.
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das empfangene Paßwort mit einem öffentlichen
Schlüssel der Vorrichtung (1) verschlüsselt wurde.
10. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Funktion um
die Steuerung des Motors handelt.
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