DE10023024A1 - Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken - Google Patents
Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von WerkstückenInfo
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Abstract
Um ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosserien zu schaffen, bei welchem die vom Becken aufgenommene Flüssigkeit mit geringem Aufwand von Schmutzteilchen freigehalten werden kann, wird vorgeschlagen, daß das Becken Schmutzsammelfächer aufweist, die im Bodenbereich des Beckens angeordnet sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hecken zur Aufnahme
einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken,
insbesondere von Fahrzeugkarosserien.
Solche Becken werden insbesondere in Fahrzeugkarosserie-
Lackieranlagen zur Vorbehandlung oder Tauchlackierung von
Fahrzeugkarosserien eingesetzt.
Um Schmutzpartikel, welche in das Flüssigkeitsbad des jewei
ligen Beckens durch die darin behandelten Fahrzeugkarosserien
eingebracht werden, aus diesem Flüssigkeitsbad zu entfernen,
ist es bekannt, solche Becken mit einem Umwälzkreislauf zu
versehen, in welchem die Flüssigkeit des Bades mittels einer
Flüssigkeitspumpe durch ein Filter gepumpt wird, an dem sich
die Schmutzpartikel aus dem Bad abscheiden.
Bei den bekannten Becken mit Umwälzkreislauf ist jedoch von
Nachteil, daß die Filter häufig gereinigt oder ausgetauscht
werden müssen und daß wegen des Druckverlusts am Filter eine
hohe Energie zum Betreiben des Umwälzkreislaufs erforderlich
ist.
Außerdem besteht die Gefahr, daß am Boden des Beckens sedi
mentierte Schmutzteilchen durch Strömungsturbulenzen inner
halb des Bades aufgewirbelt werden, was zu einer Rückver
schmutzung des Bades führen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbe
handlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosse
rien, zu schaffen, bei welchem die vom Becken aufgenommene
Flüssigkeit mit geringem Aufwand von Schmutzteilchen freige
halten werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Becken mit den Merkmalen des
Oberbegriffs von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Becken Schmutzsammelfächer aufweist, die im Bodenbe
reich des Beckens angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Lösung beruht auf dem Konzept, die in
der im Becken aufgenommenen Flüssigkeit enthaltenen Schmutz
partikel durch Sedimentation in den Schmutzsammelfächern am
Boden des Beckens aus der Flüssigkeit zu entfernen, wobei -
im Gegensatz zu einer Sedimentation der Schmutzteilchen am
Boden eines Beckens ohne Schmutzsammelfächer - eine Rückver
schmutzung aufgrund der Flüssigkeitsströmung durch das Hecken
dadurch ausgeschlossen ist, daß die Schmutzpartikel in den
Schmutzsammelfächern aufgenommen und dadurch der Einwirkung
der Flüssigkeitsströmung entzogen sind.
Der in den Schmutzsammelfächern angesammelte Schmutz kann in
regelmäßigen Abständen, nach Ablassen der Flüssigkeit aus dem
Becken, aus dem Becken entfernt werden, indem entweder die
Schmutzsammelfächer gereinigt oder die Schmutzsammelfächer
zusammen mit den darin enthaltenen Schmutzpartikeln aus dem
Becken entnommen werden.
Das erfindungsgemäße Becken kann insbesondere als Tauchbecken
zum Eintauchen der Werkstücke, insbesondere der Fahrzeugka
rosserien, ausgebildet sein. Ein solches Becken ermöglicht
beispielsweise die Vorbehandlung der Werkstücke in einem Vor
behandlungsbad.
Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, daß das erfin
dungsgemäße Becken als Gegenbehälter eines Tauchbeckens aus
gebildet ist, durch den die im Tauchbecken enthaltene Flüs
sigkeit kontinuierlich oder diskontinuierlich zirkuliert
wird. Ein solcher Gegenbehälter kann dazu dienen, die Flüs
sigkeit des Tauchbeckens kontinuierlich durch Sedimentation
in den Schmutzsammelfächern des Gegenbehälters zu reinigen.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann der Gegenbehälter dazu
verwendet werden, die im Tauchbecken aufgenommene Flüssigkeit
zwischenzulagern, wenn die Flüssigkeit aus dem Tauchbecken
abgelassen werden muß, um das Tauchbecken zu warten.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge
sehen, daß die Schmutzsammelfächer durch quer zur Längsrich
tung des Beckens verlaufende Begrenzungswände begrenzt sind.
Solche Begrenzungswände dienen als Strömungsbremse und ver
hindern, daß der in den Schmutzsammelfächern angesammelte
Schmutz durch Strömungsturbulenzen in das Flüssigkeitsbad
oberhalb der Schmutzsammelfächer zurückgetragen wird.
Besonders günstig ist es, wenn die Begrenzungswände als
Trennwände ausgebildet sind, die jeweils zwei in der Längs
richtung des Beckens aufeinanderfolgende Schmutzsammelfächer
voneinander trennen. Jede als Trennwand zwischen zwei
Schmutzsammelfächer ausgebildete Begrenzungswand begrenzt
hierbei gleich zwei Schmutzsammelfächer, so daß die Anzahl
der zur Bildung der Schmutzsammelfächer und als Strömungs
bremse benötigten Begrenzungswände verringert wird.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge
sehen, daß die Begrenzungswände einen oberen Bereich umfas
sen, welcher schräg zur Horizontalen und schräg zur Vertika
len ausgebildet ist.
Dadurch, daß der obere Bereich der Begrenzungswände schräg
zur Horizontalen ausgebildet ist, ist gewährleistet, daß die
Schmutzteilchen aus dem Flüssigkeitsbad des Beckens nicht an
der Oberseite des oberen Bereichs der Begrenzungswände sedi
mentieren, von wo sie von der Strömung in das Flüssigkeitsbad
zurückbefördert werden könnten.
Dadurch, daß der obere Bereich der Begrenzungswände schräg
zur Vertikalen ausgerichtet ist, ist gewährleistet, daß die
Strömung durch das Flüssigkeitsbad nicht in die Schmutzsam
melfächer eindringen und dort Wirbel entstehen lassen kann,
durch welche Schmutzteilchen aus den Schmutzsammelfächern in
das Flüssigkeitsbad zurückgelangen könnten.
Als günstig erwiesen hat es sich, wenn der obere Bereich un
ter einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugs
weise unter einem Winkel von ungefähr 30° bis ungefähr 70°,
insbesondere unter einem Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr
60°, gegen die Horizontale geneigt ist.
Als besonders günstig hat sich in Simulationen der Strömungs
verhältnisse in dem Flüssigkeitsbad ein Winkel von ungefähr
60° zwischen dem oberen Bereich der Begrenzungswände und der
Horizontalen erwiesen.
Ferner ist es besonders günstig, wenn der obere Bereich der
Begrenzungswände der mittleren Strömungsrichtung in dem Flüs
sigkeitsbad entgegengerichtet ist.
Ferner ist es von Vorteil, wenn die Begrenzungswände einen
vertikalen unteren Bereich aufweisen.
Diese Begrenzungswände können am Boden des Beckens, bei
spielsweise durch Verschweißen, festgelegt sein.
Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, daß die Begrenzungs
wände lösbar an dem Boden des Beckens gehalten sind. Dies
bietet den Vorteil, daß die Begrenzungswände leicht ausge
tauscht werden können, falls sie beschädigt sind oder falls
die Betriebsweise des Beckens geändert, insbesondere die
mittlere Strömungsrichtung durch das Becken gewechselt oder
die mittlere Strömungsgeschwindigkeit ihrem Betrage nach ver
ändert werden soll.
Insbesondere können die Begrenzungswände dadurch lösbar an
dem Boden des Beckens gehalten sein, daß das Becken Halterun
gen zum Einstecken der Begrenzungswände umfaßt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge
sehen, daß das Hecken mit einem Schmutzsammelfachkörper ver
sehen ist, welcher die Begrenzungswände und Verbindungsele
mente, durch welche die Begrenzungswände miteinander verbun
den sind, umfaßt. Hierdurch ist es möglich, die durch die Be
grenzungswände begrenzten Schmutzsammelfächer als Ganzes in
das Becken einzubringen oder aus dem Becken zu entnehmen.
Besonders günstig ist es, wenn der Schmutzsammelfachkörper
einen Boden umfaßt. Hierdurch wird die mechanische Stabilität
des Schmutzsammelfachkörpers erhöht. Außerdem sedimentieren
in diesem Fall Schmutzpartikel nicht am Boden des Beckens,
sondern am Boden des Schmutzsammelfachkörpers, so daß der Bo
den des Beckens von Schmutz frei bleibt.
Ist ferner vorteilhafterweise vorgesehen, daß der Schmutzsam
melfachkörper aus dem Becken entnehmbar ist, so muß der
Schmutzsammelfachkörper nicht im Becken von dem darin sedi
mentierten Schmutz gereinigt werden, sondern kann der Schmutz
zusammen mit dem Schmutzsammelfachkörper aus dem Becken ent
nommen werden und die Reinigung außerhalb des Beckens durch
geführt werden, was die reinigungsbedingten Wartungszeiten
des Beckens verkürzt.
Der Schmutzsammelfachkörper kann beispielsweise aus Stahl
hergestellt sein.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Schmutzsammel
fachkörper aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise aus
Polyvinylchlorid oder Polypropylen, hergestellt. Ein solcher
Schmutzsammelfachkörper weist ein geringeres Gewicht auf und
ist, beispielsweise durch ein Gießverfahren, mit geringerem
Aufwand herstellbar als ein metallischer Schmutzsammelfach
körper.
Auf eine Entfernung des sedimentierten Schmutzes aus dem
Schmutzsammelfachkörper kann ganz verzichtet werden, wenn der
Schmutzsammelfachkörper aus einem Einwegmaterial hergestellt
ist, so daß der Schmutzsammelfachkörper zusammen mit dem
darin gesammelten Schmutz entsorgt werden kann.
Umfaßt der Schmutzsammelfachkörper vorteilhafterweise ein
flexibles Material, beispielsweise Polyamid, so kann der
Schmutzsammelfachkörper zum einfachen und platzsparenden
Transport desselben aufgerollt werden.
Um dennoch die Wirkung der Begrenzungswände als Strömungs
bremsen im Flüssigkeitsbad des Beckens gewährleisten zu kön
nen, kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Schmutzsam
melfachkörper einen Boden aus flexiblem Material und form
steife Begrenzungswände, beispielsweise aus Polyethylen, um
faßt.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, daß
der Schmutzsammelfachkörper ein Stützgerüst, beispielsweise
aus Polyethylen, umfaßt.
Ein aufrollbar ausgebildeter Schmutzsammelfachkörper ist in
besonders einfacher Weise transportierbar.
Ferner kann vorgesehen sein, daß der Schmutzsammelfachkörper
als flexibles Band ausgebildet ist und das Becken eine Bewe
gungseinrichtung zum Bewegen des Schmutzsammelfachkörper
durch das Becken umfaßt. In diesem Fall kann der Schmutzsam
melfachkörper sukzessive durch den Bodenbereich des Beckens
bewegt und so abschnittsweise mit dem sedimentierenden
Schmutz aus dem Flüssigkeitsbad des Beckens beladen werden,
wobei die mit Schmutz beladenen Bereiche des Schmutzsammel
fachkörpers sukzessive aus dem Becken herausbewegt werden, so
daß die Entfernung des sedimentierten Schmutzes aus dem
Becken kontinuierlich erfolgt und kein Stillegen des Beckens
unter Ablassen des Flüssigkeitsbades aus dem Becken mehr er
forderlich ist.
Besonders ökonomisch ist eine Ausbildung der Erfindung, bei
der der Schmutzsammelfachkörper als Endlosband ausgebildet
ist. Bei einer solchen Ausbildung werden die aus dem Becken
herausbewegten Bereiche des Schmutzsammelfachkörpers durch
Ausleeren des Schmutzes aus den Schmutzsammelfächern gerei
nigt und dem Becken wieder zugeführt, wodurch eine konti
nuierliche Betrieb des Beckens bei geringem Materialeinsatz
möglich ist.
Die Ansprüche 23 bis 37 sind auf einen Schmutzsammelfachkör
per für ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Ober
flächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeug
karosserien, gerichtet, welcher dieselbe erfinderische Idee
verwirklicht wie das erfindungsgemäße Becken.
Die Vorteile der Gegenstände der Ansprüche 23 bis 37 wurden
bereits vorstehend im Zusammenhang mit den besonderen Ausge
staltungen des erfindungsgemäßen Beckens erläutert.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand
der nachfolgenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung
von Ausführungsbeispielen.
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch ein Tauch
becken zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugka
rosserien mit im Bodenbereich des Tauchbeckens
angeordneten Schmutzsammelfächern;
Fig. 2 schematischer Schnitt durch eine erste Ausfüh
rungsform von Schmutzsammelfächern, die in Halte
rungen am Boden des Tauchbeckens einsteckbare Be
grenzungswände umfassen;
Fig. 3 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel
fächer einer zweiten Ausführungsform, die Begren
zungswände umfassen, welche Bestandteil eines
Sammelfachkörpers sind;
Fig. 4 eine schematische ausschnittsweise Draufsicht auf
die Sammelfächer aus Fig. 3;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel
fächer einer dritten Ausführungsform, die einen
Boden und Begrenzungswände umfassen, welche Be
standteil eines Schmutzsammelfachkörpers sind;
Fig. 6 eine schematische perspektivische Ansicht von
Schmutzsammelfächern einer vierten Ausführungs
form, die Begrenzungswände aus Polyethylen und
einen Boden aus Polyamid umfassen;
Fig. 7 einen schematischen Schnitt durch die Schmutzsam
melfächer aus Fig. 6;
Fig. 8 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel
fächer einer fünften Ausführungsform, die Begren
zungswände aus Polyamid mit einem Stützgerüst aus
Polyethylen sowie einen Boden aus Polyamid umfas
sen; und
Fig. 9 einen schematischen Längsschnitt durch ein Tauch
becken zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugka
rosserien, das mit im Bodenbereich des Tauch
beckens angeordneten Schmutzsammelfächern verse
hen ist, deren Boden und Begrenzungswände Be
standteil eines als Endlosband ausgebildeten
Schmutzsammelfachkörpers sind.
Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen
Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Ein in Fig. 1 schematisch im Längsschnitt dargestelltes
Tauchbecken 100 zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugkaros
serien 102 umfaßt eine Wanne 104, welche mit einem Bad 106
einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung der Fahrzeugka
rosserien 102 bis zu einem Flüssigkeitsspiegel 108 gefüllt
ist.
Die Fahrzeugkarosserien 102 sind mittels einer (nicht darge
stellten) Fördervorrichtung an einem (in der Darstellung der
Fig. 1 rechten) Ende des Tauchbeckens 100 in das Bad 106 ein
tauchbar, längs einer Durchlaufrichtung 110 durch das Bad 106
hindurch bewegbar und an einem (in der Darstellung der Fig. 1
linken) Ende aus dem Bad 106 entnehmbar.
Ferner weist das Tauchbecken 100 einen Umwälzkreislauf 112
auf, welcher einen Flüssigkeitsablauf 114, der über eine Po
lyvinylchlorid 116 saugseitig an eine Flüssigkeitspumpe 118
angeschlossen ist, und eine Einlaßdüse 120, die über eine
Flüssigkeitszuführleitung 122 druckseitig an die Flüssig
keitspumpe 118 angeschlossen ist, umfaßt.
In der Flüssigkeitsabführleitung 116 ist ein Filter 119 ange
ordnet.
Mittels der Einlaßdüse 120 (oder gegebenenfalls einer Mehr
zahl von Einlaßdüsen 120) ist eine längs einer im wesentli
chen horizontal gerichteten mittleren Strömungsrichtung 122
durch das Bad 106 strömende Flüssigkeitsströmung erzeugbar.
Die mittlere Strömungsgeschwindigkeit beträgt dabei vorzugs
weise 0,2 m/s ± 0,2 m/s.
Die Strömungsrichtung 122 ist bei einer bevorzugten Ausge
staltung des Tauchbeckens 100 entgegengesetzt parallel zu der
Durchlaufrichtung 110 der Fahrzeugkarosserien 102 durch das
Bad 106 gerichtet.
Im Bereich des Bodens 124 der Wanne 104 sind mehrere, in der
Durchlaufrichtung 110 aufeinanderfolgende, sich senkrecht zur
Durchlaufrichtung 110 über die gesamte Breite des Bodens 124
erstreckende Schmutzsammelfächer 126 ausgebildet, wobei jedes
der Schmutzsammelfächer 126 nach unten durch den Boden 124
der Wanne 104 und - in der Durchlaufrichtung 110 gesehen -
nach vorne und hinten durch sich im wesentlichen senkrecht
zur Durchlaufrichtung 110 erstreckende Begrenzungswände 128
begrenzt ist.
Die Begrenzungswände 128 sind als Trennwände ausgebildet, die
jeweils zwei längs der Durchlaufrichtung 110 der Fahrzeugka
rosserien 102 durch das Tauchbad 106 aufeinanderfolgende
Schmutzsammelfächer 126 voneinander trennen.
Der Aufbau der Begrenzungswände 128 im einzelnen ist am be
sten aus der Schnittdarstellung der Fig. 2 zu ersehen.
Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, umfaßt jede der Begrenzungs
wände 128 einen vertikalen unteren Bereich 130 und einen
schrägen oberen Bereich 132, der unter einem Winkel α von
vorzugsweise ungefähr 20° bis ungefähr 80°, insbesondere von
ungefähr 30° bis ungefähr 70°, gegenüber der horizontalen
Oberseite des Bodens 124 geneigt ist, und zwar so, daß der
schräge obere Bereich 132 der Begrenzungswand 128 gegen die
Strömungsrichtung 122 weist.
Als besonders günstig hat sich in Simulationen der Strömungs
verhältnisse in dem Bad 106 ein Winkel α von ungefähr 60° er
wiesen.
Die bevorzugte Höhe der vertikalen unteren Bereiche 130 der
Begrenzungswände 128 beträgt ungefähr 10 cm.
Die bevorzugte Erstreckung der schrägen oberen Bereiche 132
der Begrenzungswände 128 in vertikaler Richtung beträgt unge
fähr 8 bis ungefähr 9 cm.
Der obere Rand der schrägen oberen Bereiche 132 der Begren
zungswände 128 liegt mindestens ungefähr 40 cm tiefer als die
Einlaßdüse 120 und der Flüssigkeitsablauf 114.
Der bevorzugte Abstand zweier aufeinanderfolgender Begren
zungswände 128 längs der Durchlaufrichtung 110 beträgt unge
fähr 10 cm.
Die vertikalen unteren Bereiche 130 der Begrenzungswände 128
sind in jeweils eine Halterung 134 eingesteckt, welche ihrer
seits am Boden 124 der Wanne 104 festgelegt ist.
Jede Halterung 134 kann beispielsweise zwei Halteleisten 136
umfassen, die sich von der Oberseite des Bodens 124 aus ver
tikal nach oben und senkrecht zur Durchlaufrichtung 110 über
die gesamte Breite des Bodens 124 erstrecken und längs der
Durchlaufrichtung 110 einen Abstand voneinander aufweisen,
welcher geringfügig größer ist als die Dicke des vertikalen
unteren Bereichs 130 einer Begrenzungswand 128, so daß je
weils eine Begrenzungswand 128 mit nur geringem Spiel zwi
schen den beiden parallelen Halteleisten 136 der Halterung
134 gehalten ist.
Die Halteleisten 136 sind an dem Boden 124 in geeigneter Weise, beispielsweise durch Verschweißung, festgelegt.
Statt nur in die jeweilige Halterung 134 eingesteckt zu sein,
können die vertikalen unteren Bereiche 130 der Begrenzungs
wände 128 auch, beispielsweise durch Verschweißung, fest mit
der jeweiligen Halterung 134 verbunden sein.
Das Einstecken der Begrenzungswände 128 in die Halterung 134
bietet jedoch den Vorteil, daß die Begrenzungswände 128
leicht ausgetauscht werden können, falls sie beschädigt sind
oder falls die Betriebsweise des Tauchbeckens 100 geändert,
insbesondere die mittlere Strömungsrichtung 122 gewechselt
oder die mittlere Strömungsgeschwindigkeit ihrem Betrage nach
verändert werden soll. In einem solchen Fall können die Be
grenzungswände 128 aus den Halterungen 134 entnommen und in
umgekehrter Orientierung wieder eingesteckt oder gegen andere
Begrenzungswände 128, deren schräger oberer Bereich 132 einen
anderen Winkel α mit der Oberseite des Boden 124 einschließt,
ausgetauscht werden.
Die durch die Begrenzungswände 128 im Bodenbereich des Tauch
beckens 100 gebildeten Schmutzsammelfächer 126 haben die Wir
kung, daß Schmutzteilchen aus dem Tauchbad 106, welche bei
spielsweise durch die Fahrzeugkarosserien 102 in das Tauchbad
106 eingebracht werden, in die Schmutzsammelfächer 126 absin
ken und dort sedimentieren, ohne daß es infolge der Flüssig
keitsströmung durch das Tauchbad 106 zu einer Rückverschmut
zung kommt, da die Begrenzungswände 128 der Schmutzsammelfä
cher 126 als Strömungsbremsen wirken und ein Austragen der
Schmutzteilchen aus den Schmutzsammelfächern 126 verhindern.
Die schrägen oberen Bereiche 132 der Begrenzungswände 128
sind gegenüber der Horizontalen um einen ausreichenden Winkel
α geneigt, um zu gewährleisten, daß die Schmutzteilchen aus
dem Bad 106 nicht an der Oberseite dieser schrägen oberen Be
reiche 132 sedimentieren, von wo sie von der Strömung in das
Bad 106 zurückbefördert werden könnten.
Andererseits sind die schrägen oberen Bereiche 132 der Be
grenzungswände 128 auch gegenüber der Vertikalen ausreichend
geneigt, um ein Eindringen der Strömung durch das Bad 106 in
die Schmutzsammelfächer 126 und die Entstehung von Wirbeln in
den Schmutzsammelfächern 126, durch welche Schmutzteilchen
aus den Schmutzsammelfächern 126 ins Bad 106 zurückgelangen
könnten, zu vermeiden.
Der in den Schmutzsammelfächern 126 sedimentierte Schmutz
wird bei der Reinigung des Tauchbeckens 100, in regelmäßigen
Abständen von beispielsweise ein bis acht Monaten, nach Ab
lassen der Flüssigkeit aus dem Tauchbecken 100 entfernt.
Durch die Begrenzungswände 128 der Schmutzsammelfächer 126
wird eine effiziente Beruhigung des Bads 106 in dessen Boden
bereich ohne besonders großen konstruktiven Aufwand erzielt.
Durch die Sedimentierung der Schmutzpartikel in den Schmutz
sammelfächern 126 im Bodenbereich des Tauchbeckens 100 wird
das Bad 106 von Schmutzteilchen weitgehend freigehalten, so
daß sich eine geringere Schmutzmenge im Filter 119 des Um
wälzkreislaufs 112 absetzt und daher der am Filter 119 ent
stehende Druckverlust geringer ist, so daß die zum Aufrecht
erhalten des Umwälzkreislaufs 112 erforderliche Leistung der
Flüssigkeitspumpe 118 geringer ist.
Außerdem muß das Filter 119 seltener gereinigt werden; bei
Verwendung von Einwegfiltern müssen diese seltener ausgewech
selt werden.
Je nach Art der zu behandelnden Werkstücke und je nach den an
die Schmutzfreiheit des Bades 106 zu stellenden Anforderungen
kann unter Umständen auch auf eine Reinigung des Bades 106
durch den Umwälzkreislauf 112 ganz verzichtet und der Umwälz
kreislauf 112 somit eingespart werden.
Auch bereits bestehende Tauchbecken 100 können in einfacher
Weise mit den Begrenzungswänden 128 versehen werden, um
Schmutzsammelfächer 126 im Bodenbereich des jeweiligen Tauch
beckens 100 zu bilden.
Eine in den Fig. 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsform
von Schmutzsammelfächern 126 ist durch Begrenzungswände 128
gebildet, welche nicht durch eine Halterung am Boden 124 des
Tauchbeckens 100 gehalten sind, sondern zusammen mit im we
sentlichen senkrecht zu den Begrenzungswänden 128 und im we
sentlichen parallel zur Durchlaufrichtung 110 verlaufenden
Seitenwänden 138 einen zusammenhängenden Schmutzsammelfach
körper 140 bilden, welcher auf dem Boden 124 des Tauchbeckens
100 aufliegt, so daß die Schmutzsammelfächer 126 in diesem
Fall seitlich durch die Begrenzungswände 128 und die Seiten
wände 138 des Schmutzsammelfachkörpers 140 und nach unten
durch den Boden 124 der Wanne 104 begrenzt werden.
Im übrigen stimmen die Schmutzsammelfächer 126 der zweiten
Ausführungsform hinsichtlich Aufbau und Funktion mit den
Schmutzsammelfächern 126 der ersten Ausführungsform überein,
auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen
wird.
Die Schmutzsammelfächer 126 der in Fig. 5 dargestellten drit
ten Ausführungsform unterscheiden sich von den Schmutzsammel
fächern 126 der zweiten Ausführungsform dadurch, daß sie
durch einen Schmutzsammelfachkörper 140 gebildet werden, wel
cher zusätzlich zu den Begrenzungswänden 128 und den Seiten
wänden 138 auch einen eigenen Boden 142 umfaßt, mit welchem
der Schmutzsammelfachkörper 140 auf den Boden 124 der Wanne
104 aufgelegt wird.
Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß die Schmutzsam
melfächer 126 bei der Reinigung nicht einzelnen geleert wer
den müssen, sondern vielmehr der Schmutzsammelfachkörper 140
mit dem auf dem Boden 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140
angesammelten sedimentierten Schmutz nach Art eines Korbes
aus der Wanne 104 entnommen und der Schmutzsammelfachkörper
140 außerhalb des Tauchbeckens 100 entleert werden kann.
Die für die Reinigung des Tauchbeckens 100 benötigte Zeit
kann in diesem Fall insbesondere dadurch verkürzt werden, daß
der mit Schmutz beladene Schmutzsammelfachkörper 140 durch
einen gereinigten Schmutzsammelfachkörper 140 ausgetauscht
wird und der schmutzbeladene Schmutzsammelfachkörper 140 erst
zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Tauchbeckens 100
vom darin enthaltenen Schmutz gesäubert wird, wonach der ge
säuberte Schmutzsammelfachkörper 140 wieder in das ursprüng
liche Tauchbecken 100 oder in ein anderes Tauchbecken 100
eingesetzt werden kann.
Ferner ist es auch möglich, den Schmutzsammelfachkörper 140
aus einem Einwegmaterial herzustellen und den Schmutzsammel
fachkörper 140 nach der Entnahme aus dem Tauchbecken 100 zu
sammen mit dem darin sedimentierten Schmutz zu entsorgen.
Im übrigen stimmt die dritte Ausführungsform der Schmutzsam
melfächer 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der zwei
ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei
bung insoweit Bezug genommen wird.
Ein in den Fig. 6 und 7 dargestellte vierte Ausführungsform
von Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vor
stehend beschriebenen dritten Ausführungsform dadurch, daß
der Boden 142 und die Seitenwände 138 des Schmutzsammelfach
körpers 140 nicht aus einem formsteifen Material, sondern aus
einem flexiblen Material, beispielsweise aus Polyamid, herge
stellt sind.
Die Begrenzungswände 128 des Schmutzsammelfachkörpers 140 der
vierten Ausführungsform bestehen aus einem formsteifen Mate
rial, beispielsweise aus Polyethylen, und umfassen außer dem
schrägen oberen Bereich 132 und dem vertikalen unteren Be
reich 130 zusätzlich eine Befestigungsleiste 144, welche von
dem unteren Rand des vertikalen unteren Bereichs 130 in hori
zontaler Richtung vorsteht und mit dem Boden 142 aus flexib
lem Material durch Vernähung mittels eines Nähmaterials 146
verbunden ist.
Um das Vernähen mit dem Boden 142 zu erleichtern, kann die
Befestigungsleiste 144 mit Durchgangslöchern zum Hindurchfüh
ren eines Fadens aus dem Nähmaterial 146 versehen sein.
Zur Stabilisierung der Lage der Begrenzungswand 128 ist der
untere vertikale Bereich 130 jeder Begrenzungswand 128 an
seinen jeweils an eine der Seitenwände 138 angrenzenden Rän
dern mittels geeigneter Verbindungselemente 148, die bei
spielsweise als Klettverschluß oder Druckknopf ausgebildet
sein können, mit der betreffenden Seitenwand 138 aus fle
xiblem Material, beispielsweise aus Polyamid-Gewebe, verbun
den.
In entsprechender Weise ist der schräge obere Bereich 132 je
der Begrenzungswand 128 an seinen an jeweils eine der Seiten
wände 138 angrenzenden Rändern mit Verbindungselementen 150,
die ebenfalls beispielsweise als Klettverschlüsse oder Druck
knöpfe ausgebildet sein können, mit der betreffenden Seiten
wand 138 verbunden.
Die Seitenwände 138 sind an ihren unteren Rändern mit dem Bo
den 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140 vernäht.
Der Schmutzsammelfachkörper 140 der vierten Ausführungsform
läßt sich in einfacher Weise auf die für das jeweilige Tauch
becken 100 benötigte Länge zuschneiden und kann wegen der
Flexibilität des Bodens 142 und der Seitenwände 138 zu Trans
portzwecken zusammengerollt werden.
Die Dicke der Begrenzungswände 128 aus dem formsteifen Mate
rial, beispielsweise aus Polyethylen, beträgt vorzugsweise
ungefähr 0,8 mm bis ungefähr 1 mm.
Das flexible Material, aus welchem der Boden 142 und die Sei
tenwände 138 des Schmutzsammelfachkörpers 140 hergestellt
sind, kann beispielsweise als ein Gewebe ausgebildet sein.
Um eine ausreichende Fähigkeit zum Zurückhalten der Schmutz
partikel und zum Beruhigen der Strömung durch das Bad 106 zu
haben, sollte die Maschenweite eines solchen Gewebes kleiner
sein als ungefähr 5 µm.
Im übrigen stimmt die vierte Ausführungsform von Schmutzsam
melfächern 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der drit
ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei
bung insoweit Bezug genommen wird.
Eine in Fig. 8 dargestellte fünfte Ausführungsform von
Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vorste
hend beschriebenen vierten Ausführungsform dadurch, daß die
Begrenzungswände 128 des Schmutzsammelfachkörpers 140 nicht
vollständig aus einem formsteifen Material, wie beispiels
weise Polyethylen hergestellt sind, sondern jeweils ein
Stützgerüst 152 aus sich parallel zu den Begrenzungswänden
128 und quer zur Durchlaufrichtung 110 erstreckenden Stütz
leisten 154 umfassen, die aus einem formsteifen Material,
beispielsweise aus Polyethylen, mit einer Materialstärke von
beispielsweise ungefähr 0,8 mm bis beispielsweise ungefähr 1 mm,
hergestellt sind und an denen eine Begrenzungswandbespan
nung 156 aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus
einem Polyamid-Gewebe, gehalten ist.
Wie aus Fig. 8 zu ersehen ist, ist ein unterer Rand 160 der
Begrenzungswandbespannung 156 umgeschlagen, um eine horizon
tale Befestigungsleiste 144 zu bilden, welche aus einer dop
pelten Lage des flexiblen Materials besteht, und an der Vor
derseite der Begrenzungswand 128 über die Höhe einer unteren
Stützleiste 158 hinaus nach oben geführt, wo der untere Rand
160 der Begrenzungswandbespannung 156 mit dem flexiblen Mate
rial des vertikalen unteren Bereichs 130 der Begrenzungswand
128 vernäht ist.
Ferner sind auch die beiden Lagen der Befestigungsleiste 144
und der Boden 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140 miteinan
der vernäht, so daß die untere Stützleiste 158 in einer von
der Begrenzungswandbespannung 156 gebildeten und mittels Näh
ten verschlossenen Tasche eingeschlossen ist.
In entsprechender Weise ist auch der obere Rand 162 der Be
grenzungswandbespannung 156 um eine obere Stützleiste 164 des
Stützgerüsts 152 herumgeschlagen und mit dem schrägen oberen
Bereich 132 der Begrenzungswand 128 vernäht, so daß auch die
obere Stützleiste 164 in eine Tasche eingeschlossen ist, wel
che durch die Begrenzungswandbespannung 156 gebildet und mit
tels einer Naht verschlossen ist.
Schließlich umfaßt das Stützgerüst 152 auch noch eine mitt
lere Stützleiste 166, welche am oberen Rand des vertikalen
unteren Bereichs 130 der Begrenzungswand 128 angeordnet und
dort durch Verklebung oder Vernähung mit dem flexiblen Mate
rial der Begrenzungswandbespannung 156 gehalten ist.
Die Stützleisten 154 des Stützgerüsts 152 sorgen für eine
ausreichende mechanische Stabilität der Begrenzungswand 128.
Da diese Stützleisten 154 relativ zueinander beweglich sind,
wird die Flexibilität der Begrenzungswände 128 des Schmutz
sammelfachkörpers 140 beim Aufrollen gegenüber der vorstehend
beschriebenen vierten Ausführungsform erhöht.
Im übrigen stimmt die fünfte Ausführungsform von Schmutzsam
melfächern 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der vier
ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei
bung insoweit Bezug genommen wird.
Eine in Fig. 9 dargestellte sechste Ausführungsform von
Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vorste
hend beschriebenen fünften Ausführungsform dadurch, daß die
Schmutzsammelfächer 126 nicht durch einen am Boden 124 der
Wanne 104 des Tauchbeckens 100 ausgelegten stationären
Schmutzsammelfachkörper 140 gebildet sind, sondern durch
einen als Endlosband ausgebildeten, durch das Bad 106 hin
durch bewegbaren Schmutzsammelfachkörper 140.
Wie aus Fig. 9 zu ersehen ist, ist der als Endlosband ausge
bildete Schmutzsammelfachkörper 140 der sechsten Ausführungs
form über eine Antriebsrolle 168, zwei innerhalb des Bades
106 angeordnete Umlenkrollen 170 und mehrere außerhalb des
Bades 106 angeordnete Umlenkrollen 172 gespannt.
Längs des gesamten Schmutzsammelfachkörpers 140 sind durch
den Boden 142 und die Begrenzungswände 128 sowie die (in Fig.
9 nicht dargestellten) Seitenwände 138 des Schmutzsammelfach
körpers 140 begrenzte Schmutzsammelfächer 126 gebildet.
Die zwischen den im Bad 106 angeordneten Umlenkrollen 170 be
findlichen Schmutzsammelfächer 126 bilden einen Schmutzsam
melabschnitt 174 des Schmutzsammelfachkörpers 140, in dem
während des Betriebs des Tauchbeckens 100 Schmutzpartikel aus
dem Bad 106 sedimentieren.
Nach einer vorgegebenen Betriebszeit, in der sich eine be
stimmte Menge von Schmutzpartikeln in dem Schmutzsammelab
schnitt 174 angesammelt hat, wird die Antriebsrolle 168 in
der in Fig. 9 durch den Pfeil 176 angegebenen Richtung mit
tels einer (nicht dargestellten) Drehvorrichtung in Drehung
versetzt, wodurch der Schmutzsammelfachkörper 140 in eine Um
laufbewegung versetzt wird, bis sich der als Endlosband aus
gebildete Schmutzsammelfachkörper 140 um ungefähr die Länge
des Schmutzsammelabschnitts 174 weiter bewegt hat, so daß der
Schmutzsammelabschnitt 174 nun durch neue Schmutzsammelfächer
126 gebildet wird, welche noch nicht mit sedimentierten
Schmutzpartikeln befüllt sind.
Während der Umlaufbewegung des Schmutzsammelfachkörpers 140
werden dabei zugleich die in einem Entleerungsabschnitt 178
befindlichen Schmutzsammelfächer 126 in einen Schmutzauffang
behälter 180 entleert.
Die auf diese Weise entleerten Schmutzsammelfächer 126 können
dann nach einer bestimmten Anzahl von Sedimentations- und
Weiterbewegungszyklen wieder in den Schmutzsammelabschnitt
174 gelangen, um dort wieder mit Schmutzpartikeln befüllt zu
werden.
Alternativ zu einer solchen taktweisen Bewegung des Schmutz
sammelfachkörpers 140 kann derselbe auch kontinuierlich, mit
einer entsprechend kleineren Vorschubgeschwindigkeit, durch
das Bad 106 bewegt werden.
Um um die Umlenkrollen 170, 172 und die Antriebswelle 168
herumgeführt werden zu können, muß der Schmutzsammelfachkör
per 140 bei dieser Ausführungsform einen Boden 142 und Sei
tenwände 138 aus hinreichend flexiblem Material aufweisen.
Geeignet sind beispielsweise solche Schmutzsammelfachkörper
140, wie sie vorstehend im Zusammenhang mit der vierten und
fünften Ausführungsform beschrieben worden sind.
Statt eines Endlosbandes, wie in Fig. 9 gezeigt, kann auch
ein als flexibles Einwegband ausgebildeter Schmutzsammelfach
körper 140, der jeweils abschnittsweise in den Schmutzsam
melabschnitt 174 hinein und aus diesem wieder hinaus bewegt
wird, verwendet werden.
Im übrigen stimmt die sechste Ausführungsform von Schmutzsam
melfächern 126 mit der fünften Ausführungsform überein, auf
deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
Claims (37)
1. Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbe
handlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugka
rosserien,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Becken Schmutzsammelfächer (126) aufweist, die im
Bodenbereich des Beckens angeordnet sind.
2. Becken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Becken als Tauchbecken (100) zum Eintauchen der Werk
stücke, insbesondere der Fahrzeugkarosserien (102), aus
gebildet ist.
3. Becken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Becken als Gegenbehälter eines Tauchbeckens ausgebildet
ist, durch den die im Tauchbecken enthaltene Flüssigkeit
kontinuierlich oder diskontinuierlich zirkuliert wird.
4. Becken nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schmutzsammelfächer (126) durch quer
zur Längsrichtung des Beckens verlaufende Begrenzungs
wände (128) begrenzt sind.
5. Becken nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Begrenzungswände (128) als Trennwände ausgebildet sind,
die jeweils zwei in der Längsrichtung des Beckens auf
einanderfolgende Schmutzsammelfächer (126) voneinander
trennen.
6. Becken nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen obe
ren Bereich (132) umfassen, welcher schräg zur Horizon
talen und schräg zur Vertikalen ausgerichtet ist.
7. Becken nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
obere Bereich (132) unter einem Winkel von ungefähr 20°
bis ungefähr 80°, vorzugsweise unter einem Winkel von
ungefähr 30° bis ungefähr 70°, insbesondere unter einem
Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr 60°, gegen die Ho
rizontale geneigt ist.
8. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen vertika
len unteren Bereich (130) umfassen.
9. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) am Boden (124)
des Beckens festgelegt sind.
10. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) lösbar an dem
Boden (124) des Beckens gehalten sind.
11. Becken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Becken Halterungen (134) zum Einstecken der Begrenzungs
wände (128) umfaßt.
12. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Becken mit einem Schmutzsammel
fachkörper (140) versehen ist, welcher die Begrenzungs
wände (128) und Verbindungselemente, durch welche die
Begrenzungswände (128) miteinander verbunden sind, um
faßt.
13. Becken nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schmutzsammelfachkörper (140) einen Boden (142) umfaßt.
14. Becken nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus
dem Becken entnehmbar ist.
15. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus
einem Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Polyvinyl
chlorid oder Polypropylen, hergestellt ist.
16. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus
einem Einwegmaterial hergestellt ist.
17. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) ein
flexibles Material, beispielsweise Polyamid, umfaßt.
18. Becken nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schmutzsammelfachkörper (140) einen Boden (142) aus fle
xiblem Material und formsteife Begrenzungswände (128),
beispielsweise aus Polyethylen, umfaßt.
19. Becken nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) ein
Stützgerüst (152), beispielsweise aus Polyethylen, um
faßt.
20. Becken nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) auf
rollbar ist.
21. Becken nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) als
flexibles Band ausgebildet ist und das Becken eine Bewe
gungseinrichtung zum Bewegen des Schmutzsammelfachkör
pers (140) durch das Becken umfaßt.
22. Becken nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schmutzsammelfachkörper (140) als Endlosband ausgebildet
ist.
23. Schmutzsammelfachkörper zur Anordnung im Bodenbereich
eines Beckens zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Ober
flächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von
Fahrzeugkarosserien, umfassend Schmutzsammelfächer (126)
begrenzende Begrenzungswände (128) und Verbindungsele
mente, durch welche die Begrenzungswände miteinander
verbunden sind.
24. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) quer zu
einer Längsrichtung des Schmutzsammelfachkörpers (140)
verlaufen.
25. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 oder
24, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände
(128) als Trennwände ausgebildet sind, die jeweils zwei
in der Längsrichtung des Schmutzsammelfachkörpers (140)
aufeinanderfolgende Schmutzfächer (146) voneinander
trennen.
26. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände
(128) einen oberen Bereich (132) umfassen, welcher bei
Anordnung des Schmutzsammelfachkörpers (140) in dem
Becken schräg zur Horizontalen und schräg zur Vertikalen
ausgerichtet ist.
27. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 26, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Bereich nach Anordnung des
Schmutzsammelfachkörpers (140) im Bodenbereich des
Beckens (100) unter einem Winkel von ungefähr 20° bis
ungefähr 80°, vorzugsweise unter einem Winkel von unge
fähr 30° bis ungefähr 70°, insbesondere unter einem Win
kel von ungefähr 40° bis ungefähr 60°, gegen die Hori
zontale geneigt ist.
28. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
27, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände
(128) einen vertikalen unteren Bereich (130) umfassen.
29. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) einen Boden (142) umfaßt.
30. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) aus dem Becken (100) entnehmbar ist.
31. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
30, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) aus einem Kunststoffmaterial, beispiels
weise aus Polyvinylchlorid oder Polypropylen, herge
stellt ist.
32. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
31, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) aus einem Einwegmaterial hergestellt ist.
33. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis
32, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) ein flexibles Material, beispielsweise
Polyamid, umfaßt.
34. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 33, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140)
einen Boden (142) aus flexiblem Material und formsteife
Begrenzungswände (128), beispielsweise aus Polyethylen,
umfaßt.
35. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 oder
34, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) ein Stützgerüst (152), beispielsweise aus
Polyethylen, umfaßt.
36. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 bis
35, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) aufrollbar ist.
37. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 bis
36, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach
körper (140) als Endlosband ausgebildet ist.
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- 2001-05-11 GB GB0111564A patent/GB2364735A/en not_active Withdrawn
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