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DE10023024A1 - Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken - Google Patents

Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken

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Publication number
DE10023024A1
DE10023024A1 DE10023024A DE10023024A DE10023024A1 DE 10023024 A1 DE10023024 A1 DE 10023024A1 DE 10023024 A DE10023024 A DE 10023024A DE 10023024 A DE10023024 A DE 10023024A DE 10023024 A1 DE10023024 A1 DE 10023024A1
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DE
Germany
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dirt collecting
basin
compartment body
dirt
collecting compartment
Prior art date
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Pending
Application number
DE10023024A
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Gutjahr
Edmund Krannich
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Duerr Systems AG
Original Assignee
Duerr Systems AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2001/005276 priority patent/WO2001086025A1/de
Priority to AU2001269001A priority patent/AU2001269001A1/en
Priority to GB0111564A priority patent/GB2364735A/en
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Um ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosserien zu schaffen, bei welchem die vom Becken aufgenommene Flüssigkeit mit geringem Aufwand von Schmutzteilchen freigehalten werden kann, wird vorgeschlagen, daß das Becken Schmutzsammelfächer aufweist, die im Bodenbereich des Beckens angeordnet sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hecken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosserien.
Solche Becken werden insbesondere in Fahrzeugkarosserie- Lackieranlagen zur Vorbehandlung oder Tauchlackierung von Fahrzeugkarosserien eingesetzt.
Um Schmutzpartikel, welche in das Flüssigkeitsbad des jewei­ ligen Beckens durch die darin behandelten Fahrzeugkarosserien eingebracht werden, aus diesem Flüssigkeitsbad zu entfernen, ist es bekannt, solche Becken mit einem Umwälzkreislauf zu versehen, in welchem die Flüssigkeit des Bades mittels einer Flüssigkeitspumpe durch ein Filter gepumpt wird, an dem sich die Schmutzpartikel aus dem Bad abscheiden.
Bei den bekannten Becken mit Umwälzkreislauf ist jedoch von Nachteil, daß die Filter häufig gereinigt oder ausgetauscht werden müssen und daß wegen des Druckverlusts am Filter eine hohe Energie zum Betreiben des Umwälzkreislaufs erforderlich ist.
Außerdem besteht die Gefahr, daß am Boden des Beckens sedi­ mentierte Schmutzteilchen durch Strömungsturbulenzen inner­ halb des Bades aufgewirbelt werden, was zu einer Rückver­ schmutzung des Bades führen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbe­ handlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosse­ rien, zu schaffen, bei welchem die vom Becken aufgenommene Flüssigkeit mit geringem Aufwand von Schmutzteilchen freige­ halten werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Becken mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Becken Schmutzsammelfächer aufweist, die im Bodenbe­ reich des Beckens angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Lösung beruht auf dem Konzept, die in der im Becken aufgenommenen Flüssigkeit enthaltenen Schmutz­ partikel durch Sedimentation in den Schmutzsammelfächern am Boden des Beckens aus der Flüssigkeit zu entfernen, wobei - im Gegensatz zu einer Sedimentation der Schmutzteilchen am Boden eines Beckens ohne Schmutzsammelfächer - eine Rückver­ schmutzung aufgrund der Flüssigkeitsströmung durch das Hecken dadurch ausgeschlossen ist, daß die Schmutzpartikel in den Schmutzsammelfächern aufgenommen und dadurch der Einwirkung der Flüssigkeitsströmung entzogen sind.
Der in den Schmutzsammelfächern angesammelte Schmutz kann in regelmäßigen Abständen, nach Ablassen der Flüssigkeit aus dem Becken, aus dem Becken entfernt werden, indem entweder die Schmutzsammelfächer gereinigt oder die Schmutzsammelfächer zusammen mit den darin enthaltenen Schmutzpartikeln aus dem Becken entnommen werden.
Das erfindungsgemäße Becken kann insbesondere als Tauchbecken zum Eintauchen der Werkstücke, insbesondere der Fahrzeugka­ rosserien, ausgebildet sein. Ein solches Becken ermöglicht beispielsweise die Vorbehandlung der Werkstücke in einem Vor­ behandlungsbad.
Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, daß das erfin­ dungsgemäße Becken als Gegenbehälter eines Tauchbeckens aus­ gebildet ist, durch den die im Tauchbecken enthaltene Flüs­ sigkeit kontinuierlich oder diskontinuierlich zirkuliert wird. Ein solcher Gegenbehälter kann dazu dienen, die Flüs­ sigkeit des Tauchbeckens kontinuierlich durch Sedimentation in den Schmutzsammelfächern des Gegenbehälters zu reinigen. Alternativ oder ergänzend hierzu kann der Gegenbehälter dazu verwendet werden, die im Tauchbecken aufgenommene Flüssigkeit zwischenzulagern, wenn die Flüssigkeit aus dem Tauchbecken abgelassen werden muß, um das Tauchbecken zu warten.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß die Schmutzsammelfächer durch quer zur Längsrich­ tung des Beckens verlaufende Begrenzungswände begrenzt sind. Solche Begrenzungswände dienen als Strömungsbremse und ver­ hindern, daß der in den Schmutzsammelfächern angesammelte Schmutz durch Strömungsturbulenzen in das Flüssigkeitsbad oberhalb der Schmutzsammelfächer zurückgetragen wird.
Besonders günstig ist es, wenn die Begrenzungswände als Trennwände ausgebildet sind, die jeweils zwei in der Längs­ richtung des Beckens aufeinanderfolgende Schmutzsammelfächer voneinander trennen. Jede als Trennwand zwischen zwei Schmutzsammelfächer ausgebildete Begrenzungswand begrenzt hierbei gleich zwei Schmutzsammelfächer, so daß die Anzahl der zur Bildung der Schmutzsammelfächer und als Strömungs­ bremse benötigten Begrenzungswände verringert wird.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß die Begrenzungswände einen oberen Bereich umfas­ sen, welcher schräg zur Horizontalen und schräg zur Vertika­ len ausgebildet ist.
Dadurch, daß der obere Bereich der Begrenzungswände schräg zur Horizontalen ausgebildet ist, ist gewährleistet, daß die Schmutzteilchen aus dem Flüssigkeitsbad des Beckens nicht an der Oberseite des oberen Bereichs der Begrenzungswände sedi­ mentieren, von wo sie von der Strömung in das Flüssigkeitsbad zurückbefördert werden könnten.
Dadurch, daß der obere Bereich der Begrenzungswände schräg zur Vertikalen ausgerichtet ist, ist gewährleistet, daß die Strömung durch das Flüssigkeitsbad nicht in die Schmutzsam­ melfächer eindringen und dort Wirbel entstehen lassen kann, durch welche Schmutzteilchen aus den Schmutzsammelfächern in das Flüssigkeitsbad zurückgelangen könnten.
Als günstig erwiesen hat es sich, wenn der obere Bereich un­ ter einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugs­ weise unter einem Winkel von ungefähr 30° bis ungefähr 70°, insbesondere unter einem Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr 60°, gegen die Horizontale geneigt ist.
Als besonders günstig hat sich in Simulationen der Strömungs­ verhältnisse in dem Flüssigkeitsbad ein Winkel von ungefähr 60° zwischen dem oberen Bereich der Begrenzungswände und der Horizontalen erwiesen.
Ferner ist es besonders günstig, wenn der obere Bereich der Begrenzungswände der mittleren Strömungsrichtung in dem Flüs­ sigkeitsbad entgegengerichtet ist.
Ferner ist es von Vorteil, wenn die Begrenzungswände einen vertikalen unteren Bereich aufweisen.
Diese Begrenzungswände können am Boden des Beckens, bei­ spielsweise durch Verschweißen, festgelegt sein.
Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, daß die Begrenzungs­ wände lösbar an dem Boden des Beckens gehalten sind. Dies bietet den Vorteil, daß die Begrenzungswände leicht ausge­ tauscht werden können, falls sie beschädigt sind oder falls die Betriebsweise des Beckens geändert, insbesondere die mittlere Strömungsrichtung durch das Becken gewechselt oder die mittlere Strömungsgeschwindigkeit ihrem Betrage nach ver­ ändert werden soll.
Insbesondere können die Begrenzungswände dadurch lösbar an dem Boden des Beckens gehalten sein, daß das Becken Halterun­ gen zum Einstecken der Begrenzungswände umfaßt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß das Hecken mit einem Schmutzsammelfachkörper ver­ sehen ist, welcher die Begrenzungswände und Verbindungsele­ mente, durch welche die Begrenzungswände miteinander verbun­ den sind, umfaßt. Hierdurch ist es möglich, die durch die Be­ grenzungswände begrenzten Schmutzsammelfächer als Ganzes in das Becken einzubringen oder aus dem Becken zu entnehmen.
Besonders günstig ist es, wenn der Schmutzsammelfachkörper einen Boden umfaßt. Hierdurch wird die mechanische Stabilität des Schmutzsammelfachkörpers erhöht. Außerdem sedimentieren in diesem Fall Schmutzpartikel nicht am Boden des Beckens, sondern am Boden des Schmutzsammelfachkörpers, so daß der Bo­ den des Beckens von Schmutz frei bleibt.
Ist ferner vorteilhafterweise vorgesehen, daß der Schmutzsam­ melfachkörper aus dem Becken entnehmbar ist, so muß der Schmutzsammelfachkörper nicht im Becken von dem darin sedi­ mentierten Schmutz gereinigt werden, sondern kann der Schmutz zusammen mit dem Schmutzsammelfachkörper aus dem Becken ent­ nommen werden und die Reinigung außerhalb des Beckens durch­ geführt werden, was die reinigungsbedingten Wartungszeiten des Beckens verkürzt.
Der Schmutzsammelfachkörper kann beispielsweise aus Stahl hergestellt sein.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Schmutzsammel­ fachkörper aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Polyvinylchlorid oder Polypropylen, hergestellt. Ein solcher Schmutzsammelfachkörper weist ein geringeres Gewicht auf und ist, beispielsweise durch ein Gießverfahren, mit geringerem Aufwand herstellbar als ein metallischer Schmutzsammelfach­ körper.
Auf eine Entfernung des sedimentierten Schmutzes aus dem Schmutzsammelfachkörper kann ganz verzichtet werden, wenn der Schmutzsammelfachkörper aus einem Einwegmaterial hergestellt ist, so daß der Schmutzsammelfachkörper zusammen mit dem darin gesammelten Schmutz entsorgt werden kann.
Umfaßt der Schmutzsammelfachkörper vorteilhafterweise ein flexibles Material, beispielsweise Polyamid, so kann der Schmutzsammelfachkörper zum einfachen und platzsparenden Transport desselben aufgerollt werden.
Um dennoch die Wirkung der Begrenzungswände als Strömungs­ bremsen im Flüssigkeitsbad des Beckens gewährleisten zu kön­ nen, kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Schmutzsam­ melfachkörper einen Boden aus flexiblem Material und form­ steife Begrenzungswände, beispielsweise aus Polyethylen, um­ faßt.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, daß der Schmutzsammelfachkörper ein Stützgerüst, beispielsweise aus Polyethylen, umfaßt.
Ein aufrollbar ausgebildeter Schmutzsammelfachkörper ist in besonders einfacher Weise transportierbar.
Ferner kann vorgesehen sein, daß der Schmutzsammelfachkörper als flexibles Band ausgebildet ist und das Becken eine Bewe­ gungseinrichtung zum Bewegen des Schmutzsammelfachkörper durch das Becken umfaßt. In diesem Fall kann der Schmutzsam­ melfachkörper sukzessive durch den Bodenbereich des Beckens bewegt und so abschnittsweise mit dem sedimentierenden Schmutz aus dem Flüssigkeitsbad des Beckens beladen werden, wobei die mit Schmutz beladenen Bereiche des Schmutzsammel­ fachkörpers sukzessive aus dem Becken herausbewegt werden, so daß die Entfernung des sedimentierten Schmutzes aus dem Becken kontinuierlich erfolgt und kein Stillegen des Beckens unter Ablassen des Flüssigkeitsbades aus dem Becken mehr er­ forderlich ist.
Besonders ökonomisch ist eine Ausbildung der Erfindung, bei der der Schmutzsammelfachkörper als Endlosband ausgebildet ist. Bei einer solchen Ausbildung werden die aus dem Becken herausbewegten Bereiche des Schmutzsammelfachkörpers durch Ausleeren des Schmutzes aus den Schmutzsammelfächern gerei­ nigt und dem Becken wieder zugeführt, wodurch eine konti­ nuierliche Betrieb des Beckens bei geringem Materialeinsatz möglich ist.
Die Ansprüche 23 bis 37 sind auf einen Schmutzsammelfachkör­ per für ein Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Ober­ flächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeug­ karosserien, gerichtet, welcher dieselbe erfinderische Idee verwirklicht wie das erfindungsgemäße Becken.
Die Vorteile der Gegenstände der Ansprüche 23 bis 37 wurden bereits vorstehend im Zusammenhang mit den besonderen Ausge­ staltungen des erfindungsgemäßen Beckens erläutert.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch ein Tauch­ becken zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugka­ rosserien mit im Bodenbereich des Tauchbeckens angeordneten Schmutzsammelfächern;
Fig. 2 schematischer Schnitt durch eine erste Ausfüh­ rungsform von Schmutzsammelfächern, die in Halte­ rungen am Boden des Tauchbeckens einsteckbare Be­ grenzungswände umfassen;
Fig. 3 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel­ fächer einer zweiten Ausführungsform, die Begren­ zungswände umfassen, welche Bestandteil eines Sammelfachkörpers sind;
Fig. 4 eine schematische ausschnittsweise Draufsicht auf die Sammelfächer aus Fig. 3;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel­ fächer einer dritten Ausführungsform, die einen Boden und Begrenzungswände umfassen, welche Be­ standteil eines Schmutzsammelfachkörpers sind;
Fig. 6 eine schematische perspektivische Ansicht von Schmutzsammelfächern einer vierten Ausführungs­ form, die Begrenzungswände aus Polyethylen und einen Boden aus Polyamid umfassen;
Fig. 7 einen schematischen Schnitt durch die Schmutzsam­ melfächer aus Fig. 6;
Fig. 8 einen schematischen Schnitt durch Schmutzsammel­ fächer einer fünften Ausführungsform, die Begren­ zungswände aus Polyamid mit einem Stützgerüst aus Polyethylen sowie einen Boden aus Polyamid umfas­ sen; und
Fig. 9 einen schematischen Längsschnitt durch ein Tauch­ becken zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugka­ rosserien, das mit im Bodenbereich des Tauch­ beckens angeordneten Schmutzsammelfächern verse­ hen ist, deren Boden und Begrenzungswände Be­ standteil eines als Endlosband ausgebildeten Schmutzsammelfachkörpers sind.
Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Ein in Fig. 1 schematisch im Längsschnitt dargestelltes Tauchbecken 100 zur Oberflächenbehandlung von Fahrzeugkaros­ serien 102 umfaßt eine Wanne 104, welche mit einem Bad 106 einer Flüssigkeit zur Oberflächenbehandlung der Fahrzeugka­ rosserien 102 bis zu einem Flüssigkeitsspiegel 108 gefüllt ist.
Die Fahrzeugkarosserien 102 sind mittels einer (nicht darge­ stellten) Fördervorrichtung an einem (in der Darstellung der Fig. 1 rechten) Ende des Tauchbeckens 100 in das Bad 106 ein­ tauchbar, längs einer Durchlaufrichtung 110 durch das Bad 106 hindurch bewegbar und an einem (in der Darstellung der Fig. 1 linken) Ende aus dem Bad 106 entnehmbar.
Ferner weist das Tauchbecken 100 einen Umwälzkreislauf 112 auf, welcher einen Flüssigkeitsablauf 114, der über eine Po­ lyvinylchlorid 116 saugseitig an eine Flüssigkeitspumpe 118 angeschlossen ist, und eine Einlaßdüse 120, die über eine Flüssigkeitszuführleitung 122 druckseitig an die Flüssig­ keitspumpe 118 angeschlossen ist, umfaßt.
In der Flüssigkeitsabführleitung 116 ist ein Filter 119 ange­ ordnet.
Mittels der Einlaßdüse 120 (oder gegebenenfalls einer Mehr­ zahl von Einlaßdüsen 120) ist eine längs einer im wesentli­ chen horizontal gerichteten mittleren Strömungsrichtung 122 durch das Bad 106 strömende Flüssigkeitsströmung erzeugbar. Die mittlere Strömungsgeschwindigkeit beträgt dabei vorzugs­ weise 0,2 m/s ± 0,2 m/s.
Die Strömungsrichtung 122 ist bei einer bevorzugten Ausge­ staltung des Tauchbeckens 100 entgegengesetzt parallel zu der Durchlaufrichtung 110 der Fahrzeugkarosserien 102 durch das Bad 106 gerichtet.
Im Bereich des Bodens 124 der Wanne 104 sind mehrere, in der Durchlaufrichtung 110 aufeinanderfolgende, sich senkrecht zur Durchlaufrichtung 110 über die gesamte Breite des Bodens 124 erstreckende Schmutzsammelfächer 126 ausgebildet, wobei jedes der Schmutzsammelfächer 126 nach unten durch den Boden 124 der Wanne 104 und - in der Durchlaufrichtung 110 gesehen - nach vorne und hinten durch sich im wesentlichen senkrecht zur Durchlaufrichtung 110 erstreckende Begrenzungswände 128 begrenzt ist.
Die Begrenzungswände 128 sind als Trennwände ausgebildet, die jeweils zwei längs der Durchlaufrichtung 110 der Fahrzeugka­ rosserien 102 durch das Tauchbad 106 aufeinanderfolgende Schmutzsammelfächer 126 voneinander trennen.
Der Aufbau der Begrenzungswände 128 im einzelnen ist am be­ sten aus der Schnittdarstellung der Fig. 2 zu ersehen.
Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, umfaßt jede der Begrenzungs­ wände 128 einen vertikalen unteren Bereich 130 und einen schrägen oberen Bereich 132, der unter einem Winkel α von vorzugsweise ungefähr 20° bis ungefähr 80°, insbesondere von ungefähr 30° bis ungefähr 70°, gegenüber der horizontalen Oberseite des Bodens 124 geneigt ist, und zwar so, daß der schräge obere Bereich 132 der Begrenzungswand 128 gegen die Strömungsrichtung 122 weist.
Als besonders günstig hat sich in Simulationen der Strömungs­ verhältnisse in dem Bad 106 ein Winkel α von ungefähr 60° er­ wiesen.
Die bevorzugte Höhe der vertikalen unteren Bereiche 130 der Begrenzungswände 128 beträgt ungefähr 10 cm.
Die bevorzugte Erstreckung der schrägen oberen Bereiche 132 der Begrenzungswände 128 in vertikaler Richtung beträgt unge­ fähr 8 bis ungefähr 9 cm.
Der obere Rand der schrägen oberen Bereiche 132 der Begren­ zungswände 128 liegt mindestens ungefähr 40 cm tiefer als die Einlaßdüse 120 und der Flüssigkeitsablauf 114.
Der bevorzugte Abstand zweier aufeinanderfolgender Begren­ zungswände 128 längs der Durchlaufrichtung 110 beträgt unge­ fähr 10 cm.
Die vertikalen unteren Bereiche 130 der Begrenzungswände 128 sind in jeweils eine Halterung 134 eingesteckt, welche ihrer­ seits am Boden 124 der Wanne 104 festgelegt ist.
Jede Halterung 134 kann beispielsweise zwei Halteleisten 136 umfassen, die sich von der Oberseite des Bodens 124 aus ver­ tikal nach oben und senkrecht zur Durchlaufrichtung 110 über die gesamte Breite des Bodens 124 erstrecken und längs der Durchlaufrichtung 110 einen Abstand voneinander aufweisen, welcher geringfügig größer ist als die Dicke des vertikalen unteren Bereichs 130 einer Begrenzungswand 128, so daß je­ weils eine Begrenzungswand 128 mit nur geringem Spiel zwi­ schen den beiden parallelen Halteleisten 136 der Halterung 134 gehalten ist.
Die Halteleisten 136 sind an dem Boden 124 in geeigneter Weise, beispielsweise durch Verschweißung, festgelegt.
Statt nur in die jeweilige Halterung 134 eingesteckt zu sein, können die vertikalen unteren Bereiche 130 der Begrenzungs­ wände 128 auch, beispielsweise durch Verschweißung, fest mit der jeweiligen Halterung 134 verbunden sein.
Das Einstecken der Begrenzungswände 128 in die Halterung 134 bietet jedoch den Vorteil, daß die Begrenzungswände 128 leicht ausgetauscht werden können, falls sie beschädigt sind oder falls die Betriebsweise des Tauchbeckens 100 geändert, insbesondere die mittlere Strömungsrichtung 122 gewechselt oder die mittlere Strömungsgeschwindigkeit ihrem Betrage nach verändert werden soll. In einem solchen Fall können die Be­ grenzungswände 128 aus den Halterungen 134 entnommen und in umgekehrter Orientierung wieder eingesteckt oder gegen andere Begrenzungswände 128, deren schräger oberer Bereich 132 einen anderen Winkel α mit der Oberseite des Boden 124 einschließt, ausgetauscht werden.
Die durch die Begrenzungswände 128 im Bodenbereich des Tauch­ beckens 100 gebildeten Schmutzsammelfächer 126 haben die Wir­ kung, daß Schmutzteilchen aus dem Tauchbad 106, welche bei­ spielsweise durch die Fahrzeugkarosserien 102 in das Tauchbad 106 eingebracht werden, in die Schmutzsammelfächer 126 absin­ ken und dort sedimentieren, ohne daß es infolge der Flüssig­ keitsströmung durch das Tauchbad 106 zu einer Rückverschmut­ zung kommt, da die Begrenzungswände 128 der Schmutzsammelfä­ cher 126 als Strömungsbremsen wirken und ein Austragen der Schmutzteilchen aus den Schmutzsammelfächern 126 verhindern.
Die schrägen oberen Bereiche 132 der Begrenzungswände 128 sind gegenüber der Horizontalen um einen ausreichenden Winkel α geneigt, um zu gewährleisten, daß die Schmutzteilchen aus dem Bad 106 nicht an der Oberseite dieser schrägen oberen Be­ reiche 132 sedimentieren, von wo sie von der Strömung in das Bad 106 zurückbefördert werden könnten.
Andererseits sind die schrägen oberen Bereiche 132 der Be­ grenzungswände 128 auch gegenüber der Vertikalen ausreichend geneigt, um ein Eindringen der Strömung durch das Bad 106 in die Schmutzsammelfächer 126 und die Entstehung von Wirbeln in den Schmutzsammelfächern 126, durch welche Schmutzteilchen aus den Schmutzsammelfächern 126 ins Bad 106 zurückgelangen könnten, zu vermeiden.
Der in den Schmutzsammelfächern 126 sedimentierte Schmutz wird bei der Reinigung des Tauchbeckens 100, in regelmäßigen Abständen von beispielsweise ein bis acht Monaten, nach Ab­ lassen der Flüssigkeit aus dem Tauchbecken 100 entfernt.
Durch die Begrenzungswände 128 der Schmutzsammelfächer 126 wird eine effiziente Beruhigung des Bads 106 in dessen Boden­ bereich ohne besonders großen konstruktiven Aufwand erzielt.
Durch die Sedimentierung der Schmutzpartikel in den Schmutz­ sammelfächern 126 im Bodenbereich des Tauchbeckens 100 wird das Bad 106 von Schmutzteilchen weitgehend freigehalten, so daß sich eine geringere Schmutzmenge im Filter 119 des Um­ wälzkreislaufs 112 absetzt und daher der am Filter 119 ent­ stehende Druckverlust geringer ist, so daß die zum Aufrecht­ erhalten des Umwälzkreislaufs 112 erforderliche Leistung der Flüssigkeitspumpe 118 geringer ist.
Außerdem muß das Filter 119 seltener gereinigt werden; bei Verwendung von Einwegfiltern müssen diese seltener ausgewech­ selt werden.
Je nach Art der zu behandelnden Werkstücke und je nach den an die Schmutzfreiheit des Bades 106 zu stellenden Anforderungen kann unter Umständen auch auf eine Reinigung des Bades 106 durch den Umwälzkreislauf 112 ganz verzichtet und der Umwälz­ kreislauf 112 somit eingespart werden.
Auch bereits bestehende Tauchbecken 100 können in einfacher Weise mit den Begrenzungswänden 128 versehen werden, um Schmutzsammelfächer 126 im Bodenbereich des jeweiligen Tauch­ beckens 100 zu bilden.
Eine in den Fig. 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsform von Schmutzsammelfächern 126 ist durch Begrenzungswände 128 gebildet, welche nicht durch eine Halterung am Boden 124 des Tauchbeckens 100 gehalten sind, sondern zusammen mit im we­ sentlichen senkrecht zu den Begrenzungswänden 128 und im we­ sentlichen parallel zur Durchlaufrichtung 110 verlaufenden Seitenwänden 138 einen zusammenhängenden Schmutzsammelfach­ körper 140 bilden, welcher auf dem Boden 124 des Tauchbeckens 100 aufliegt, so daß die Schmutzsammelfächer 126 in diesem Fall seitlich durch die Begrenzungswände 128 und die Seiten­ wände 138 des Schmutzsammelfachkörpers 140 und nach unten durch den Boden 124 der Wanne 104 begrenzt werden.
Im übrigen stimmen die Schmutzsammelfächer 126 der zweiten Ausführungsform hinsichtlich Aufbau und Funktion mit den Schmutzsammelfächern 126 der ersten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
Die Schmutzsammelfächer 126 der in Fig. 5 dargestellten drit­ ten Ausführungsform unterscheiden sich von den Schmutzsammel­ fächern 126 der zweiten Ausführungsform dadurch, daß sie durch einen Schmutzsammelfachkörper 140 gebildet werden, wel­ cher zusätzlich zu den Begrenzungswänden 128 und den Seiten­ wänden 138 auch einen eigenen Boden 142 umfaßt, mit welchem der Schmutzsammelfachkörper 140 auf den Boden 124 der Wanne 104 aufgelegt wird.
Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß die Schmutzsam­ melfächer 126 bei der Reinigung nicht einzelnen geleert wer­ den müssen, sondern vielmehr der Schmutzsammelfachkörper 140 mit dem auf dem Boden 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140 angesammelten sedimentierten Schmutz nach Art eines Korbes aus der Wanne 104 entnommen und der Schmutzsammelfachkörper 140 außerhalb des Tauchbeckens 100 entleert werden kann.
Die für die Reinigung des Tauchbeckens 100 benötigte Zeit kann in diesem Fall insbesondere dadurch verkürzt werden, daß der mit Schmutz beladene Schmutzsammelfachkörper 140 durch einen gereinigten Schmutzsammelfachkörper 140 ausgetauscht wird und der schmutzbeladene Schmutzsammelfachkörper 140 erst zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Tauchbeckens 100 vom darin enthaltenen Schmutz gesäubert wird, wonach der ge­ säuberte Schmutzsammelfachkörper 140 wieder in das ursprüng­ liche Tauchbecken 100 oder in ein anderes Tauchbecken 100 eingesetzt werden kann.
Ferner ist es auch möglich, den Schmutzsammelfachkörper 140 aus einem Einwegmaterial herzustellen und den Schmutzsammel­ fachkörper 140 nach der Entnahme aus dem Tauchbecken 100 zu­ sammen mit dem darin sedimentierten Schmutz zu entsorgen.
Im übrigen stimmt die dritte Ausführungsform der Schmutzsam­ melfächer 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der zwei­ ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei­ bung insoweit Bezug genommen wird.
Ein in den Fig. 6 und 7 dargestellte vierte Ausführungsform von Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vor­ stehend beschriebenen dritten Ausführungsform dadurch, daß der Boden 142 und die Seitenwände 138 des Schmutzsammelfach­ körpers 140 nicht aus einem formsteifen Material, sondern aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus Polyamid, herge­ stellt sind.
Die Begrenzungswände 128 des Schmutzsammelfachkörpers 140 der vierten Ausführungsform bestehen aus einem formsteifen Mate­ rial, beispielsweise aus Polyethylen, und umfassen außer dem schrägen oberen Bereich 132 und dem vertikalen unteren Be­ reich 130 zusätzlich eine Befestigungsleiste 144, welche von dem unteren Rand des vertikalen unteren Bereichs 130 in hori­ zontaler Richtung vorsteht und mit dem Boden 142 aus flexib­ lem Material durch Vernähung mittels eines Nähmaterials 146 verbunden ist.
Um das Vernähen mit dem Boden 142 zu erleichtern, kann die Befestigungsleiste 144 mit Durchgangslöchern zum Hindurchfüh­ ren eines Fadens aus dem Nähmaterial 146 versehen sein.
Zur Stabilisierung der Lage der Begrenzungswand 128 ist der untere vertikale Bereich 130 jeder Begrenzungswand 128 an seinen jeweils an eine der Seitenwände 138 angrenzenden Rän­ dern mittels geeigneter Verbindungselemente 148, die bei­ spielsweise als Klettverschluß oder Druckknopf ausgebildet sein können, mit der betreffenden Seitenwand 138 aus fle­ xiblem Material, beispielsweise aus Polyamid-Gewebe, verbun­ den.
In entsprechender Weise ist der schräge obere Bereich 132 je­ der Begrenzungswand 128 an seinen an jeweils eine der Seiten­ wände 138 angrenzenden Rändern mit Verbindungselementen 150, die ebenfalls beispielsweise als Klettverschlüsse oder Druck­ knöpfe ausgebildet sein können, mit der betreffenden Seiten­ wand 138 verbunden.
Die Seitenwände 138 sind an ihren unteren Rändern mit dem Bo­ den 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140 vernäht.
Der Schmutzsammelfachkörper 140 der vierten Ausführungsform läßt sich in einfacher Weise auf die für das jeweilige Tauch­ becken 100 benötigte Länge zuschneiden und kann wegen der Flexibilität des Bodens 142 und der Seitenwände 138 zu Trans­ portzwecken zusammengerollt werden.
Die Dicke der Begrenzungswände 128 aus dem formsteifen Mate­ rial, beispielsweise aus Polyethylen, beträgt vorzugsweise ungefähr 0,8 mm bis ungefähr 1 mm.
Das flexible Material, aus welchem der Boden 142 und die Sei­ tenwände 138 des Schmutzsammelfachkörpers 140 hergestellt sind, kann beispielsweise als ein Gewebe ausgebildet sein.
Um eine ausreichende Fähigkeit zum Zurückhalten der Schmutz­ partikel und zum Beruhigen der Strömung durch das Bad 106 zu haben, sollte die Maschenweite eines solchen Gewebes kleiner sein als ungefähr 5 µm.
Im übrigen stimmt die vierte Ausführungsform von Schmutzsam­ melfächern 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der drit­ ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei­ bung insoweit Bezug genommen wird.
Eine in Fig. 8 dargestellte fünfte Ausführungsform von Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vorste­ hend beschriebenen vierten Ausführungsform dadurch, daß die Begrenzungswände 128 des Schmutzsammelfachkörpers 140 nicht vollständig aus einem formsteifen Material, wie beispiels­ weise Polyethylen hergestellt sind, sondern jeweils ein Stützgerüst 152 aus sich parallel zu den Begrenzungswänden 128 und quer zur Durchlaufrichtung 110 erstreckenden Stütz­ leisten 154 umfassen, die aus einem formsteifen Material, beispielsweise aus Polyethylen, mit einer Materialstärke von beispielsweise ungefähr 0,8 mm bis beispielsweise ungefähr 1 mm, hergestellt sind und an denen eine Begrenzungswandbespan­ nung 156 aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus einem Polyamid-Gewebe, gehalten ist.
Wie aus Fig. 8 zu ersehen ist, ist ein unterer Rand 160 der Begrenzungswandbespannung 156 umgeschlagen, um eine horizon­ tale Befestigungsleiste 144 zu bilden, welche aus einer dop­ pelten Lage des flexiblen Materials besteht, und an der Vor­ derseite der Begrenzungswand 128 über die Höhe einer unteren Stützleiste 158 hinaus nach oben geführt, wo der untere Rand 160 der Begrenzungswandbespannung 156 mit dem flexiblen Mate­ rial des vertikalen unteren Bereichs 130 der Begrenzungswand 128 vernäht ist.
Ferner sind auch die beiden Lagen der Befestigungsleiste 144 und der Boden 142 des Schmutzsammelfachkörpers 140 miteinan­ der vernäht, so daß die untere Stützleiste 158 in einer von der Begrenzungswandbespannung 156 gebildeten und mittels Näh­ ten verschlossenen Tasche eingeschlossen ist.
In entsprechender Weise ist auch der obere Rand 162 der Be­ grenzungswandbespannung 156 um eine obere Stützleiste 164 des Stützgerüsts 152 herumgeschlagen und mit dem schrägen oberen Bereich 132 der Begrenzungswand 128 vernäht, so daß auch die obere Stützleiste 164 in eine Tasche eingeschlossen ist, wel­ che durch die Begrenzungswandbespannung 156 gebildet und mit­ tels einer Naht verschlossen ist.
Schließlich umfaßt das Stützgerüst 152 auch noch eine mitt­ lere Stützleiste 166, welche am oberen Rand des vertikalen unteren Bereichs 130 der Begrenzungswand 128 angeordnet und dort durch Verklebung oder Vernähung mit dem flexiblen Mate­ rial der Begrenzungswandbespannung 156 gehalten ist.
Die Stützleisten 154 des Stützgerüsts 152 sorgen für eine ausreichende mechanische Stabilität der Begrenzungswand 128. Da diese Stützleisten 154 relativ zueinander beweglich sind, wird die Flexibilität der Begrenzungswände 128 des Schmutz­ sammelfachkörpers 140 beim Aufrollen gegenüber der vorstehend beschriebenen vierten Ausführungsform erhöht.
Im übrigen stimmt die fünfte Ausführungsform von Schmutzsam­ melfächern 126 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der vier­ ten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschrei­ bung insoweit Bezug genommen wird.
Eine in Fig. 9 dargestellte sechste Ausführungsform von Schmutzsammelfächern 126 unterscheidet sich von der vorste­ hend beschriebenen fünften Ausführungsform dadurch, daß die Schmutzsammelfächer 126 nicht durch einen am Boden 124 der Wanne 104 des Tauchbeckens 100 ausgelegten stationären Schmutzsammelfachkörper 140 gebildet sind, sondern durch einen als Endlosband ausgebildeten, durch das Bad 106 hin­ durch bewegbaren Schmutzsammelfachkörper 140.
Wie aus Fig. 9 zu ersehen ist, ist der als Endlosband ausge­ bildete Schmutzsammelfachkörper 140 der sechsten Ausführungs­ form über eine Antriebsrolle 168, zwei innerhalb des Bades 106 angeordnete Umlenkrollen 170 und mehrere außerhalb des Bades 106 angeordnete Umlenkrollen 172 gespannt.
Längs des gesamten Schmutzsammelfachkörpers 140 sind durch den Boden 142 und die Begrenzungswände 128 sowie die (in Fig. 9 nicht dargestellten) Seitenwände 138 des Schmutzsammelfach­ körpers 140 begrenzte Schmutzsammelfächer 126 gebildet.
Die zwischen den im Bad 106 angeordneten Umlenkrollen 170 be­ findlichen Schmutzsammelfächer 126 bilden einen Schmutzsam­ melabschnitt 174 des Schmutzsammelfachkörpers 140, in dem während des Betriebs des Tauchbeckens 100 Schmutzpartikel aus dem Bad 106 sedimentieren.
Nach einer vorgegebenen Betriebszeit, in der sich eine be­ stimmte Menge von Schmutzpartikeln in dem Schmutzsammelab­ schnitt 174 angesammelt hat, wird die Antriebsrolle 168 in der in Fig. 9 durch den Pfeil 176 angegebenen Richtung mit­ tels einer (nicht dargestellten) Drehvorrichtung in Drehung versetzt, wodurch der Schmutzsammelfachkörper 140 in eine Um­ laufbewegung versetzt wird, bis sich der als Endlosband aus­ gebildete Schmutzsammelfachkörper 140 um ungefähr die Länge des Schmutzsammelabschnitts 174 weiter bewegt hat, so daß der Schmutzsammelabschnitt 174 nun durch neue Schmutzsammelfächer 126 gebildet wird, welche noch nicht mit sedimentierten Schmutzpartikeln befüllt sind.
Während der Umlaufbewegung des Schmutzsammelfachkörpers 140 werden dabei zugleich die in einem Entleerungsabschnitt 178 befindlichen Schmutzsammelfächer 126 in einen Schmutzauffang­ behälter 180 entleert.
Die auf diese Weise entleerten Schmutzsammelfächer 126 können dann nach einer bestimmten Anzahl von Sedimentations- und Weiterbewegungszyklen wieder in den Schmutzsammelabschnitt 174 gelangen, um dort wieder mit Schmutzpartikeln befüllt zu werden.
Alternativ zu einer solchen taktweisen Bewegung des Schmutz­ sammelfachkörpers 140 kann derselbe auch kontinuierlich, mit einer entsprechend kleineren Vorschubgeschwindigkeit, durch das Bad 106 bewegt werden.
Um um die Umlenkrollen 170, 172 und die Antriebswelle 168 herumgeführt werden zu können, muß der Schmutzsammelfachkör­ per 140 bei dieser Ausführungsform einen Boden 142 und Sei­ tenwände 138 aus hinreichend flexiblem Material aufweisen.
Geeignet sind beispielsweise solche Schmutzsammelfachkörper 140, wie sie vorstehend im Zusammenhang mit der vierten und fünften Ausführungsform beschrieben worden sind.
Statt eines Endlosbandes, wie in Fig. 9 gezeigt, kann auch ein als flexibles Einwegband ausgebildeter Schmutzsammelfach­ körper 140, der jeweils abschnittsweise in den Schmutzsam­ melabschnitt 174 hinein und aus diesem wieder hinaus bewegt wird, verwendet werden.
Im übrigen stimmt die sechste Ausführungsform von Schmutzsam­ melfächern 126 mit der fünften Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.

Claims (37)

1. Becken zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Oberflächenbe­ handlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugka­ rosserien, dadurch gekennzeichnet, daß das Becken Schmutzsammelfächer (126) aufweist, die im Bodenbereich des Beckens angeordnet sind.
2. Becken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Becken als Tauchbecken (100) zum Eintauchen der Werk­ stücke, insbesondere der Fahrzeugkarosserien (102), aus­ gebildet ist.
3. Becken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Becken als Gegenbehälter eines Tauchbeckens ausgebildet ist, durch den die im Tauchbecken enthaltene Flüssigkeit kontinuierlich oder diskontinuierlich zirkuliert wird.
4. Becken nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schmutzsammelfächer (126) durch quer zur Längsrichtung des Beckens verlaufende Begrenzungs­ wände (128) begrenzt sind.
5. Becken nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) als Trennwände ausgebildet sind, die jeweils zwei in der Längsrichtung des Beckens auf­ einanderfolgende Schmutzsammelfächer (126) voneinander trennen.
6. Becken nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen obe­ ren Bereich (132) umfassen, welcher schräg zur Horizon­ talen und schräg zur Vertikalen ausgerichtet ist.
7. Becken nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Bereich (132) unter einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugsweise unter einem Winkel von ungefähr 30° bis ungefähr 70°, insbesondere unter einem Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr 60°, gegen die Ho­ rizontale geneigt ist.
8. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen vertika­ len unteren Bereich (130) umfassen.
9. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) am Boden (124) des Beckens festgelegt sind.
10. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Begrenzungswände (128) lösbar an dem Boden (124) des Beckens gehalten sind.
11. Becken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Becken Halterungen (134) zum Einstecken der Begrenzungs­ wände (128) umfaßt.
12. Becken nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Becken mit einem Schmutzsammel­ fachkörper (140) versehen ist, welcher die Begrenzungs­ wände (128) und Verbindungselemente, durch welche die Begrenzungswände (128) miteinander verbunden sind, um­ faßt.
13. Becken nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) einen Boden (142) umfaßt.
14. Becken nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus dem Becken entnehmbar ist.
15. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Polyvinyl­ chlorid oder Polypropylen, hergestellt ist.
16. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) aus einem Einwegmaterial hergestellt ist.
17. Becken nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) ein flexibles Material, beispielsweise Polyamid, umfaßt.
18. Becken nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) einen Boden (142) aus fle­ xiblem Material und formsteife Begrenzungswände (128), beispielsweise aus Polyethylen, umfaßt.
19. Becken nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) ein Stützgerüst (152), beispielsweise aus Polyethylen, um­ faßt.
20. Becken nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) auf­ rollbar ist.
21. Becken nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) als flexibles Band ausgebildet ist und das Becken eine Bewe­ gungseinrichtung zum Bewegen des Schmutzsammelfachkör­ pers (140) durch das Becken umfaßt.
22. Becken nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) als Endlosband ausgebildet ist.
23. Schmutzsammelfachkörper zur Anordnung im Bodenbereich eines Beckens zur Aufnahme einer Flüssigkeit zur Ober­ flächenbehandlung von Werkstücken, insbesondere von Fahrzeugkarosserien, umfassend Schmutzsammelfächer (126) begrenzende Begrenzungswände (128) und Verbindungsele­ mente, durch welche die Begrenzungswände miteinander verbunden sind.
24. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) quer zu einer Längsrichtung des Schmutzsammelfachkörpers (140) verlaufen.
25. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) als Trennwände ausgebildet sind, die jeweils zwei in der Längsrichtung des Schmutzsammelfachkörpers (140) aufeinanderfolgende Schmutzfächer (146) voneinander trennen.
26. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen oberen Bereich (132) umfassen, welcher bei Anordnung des Schmutzsammelfachkörpers (140) in dem Becken schräg zur Horizontalen und schräg zur Vertikalen ausgerichtet ist.
27. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der obere Bereich nach Anordnung des Schmutzsammelfachkörpers (140) im Bodenbereich des Beckens (100) unter einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugsweise unter einem Winkel von unge­ fähr 30° bis ungefähr 70°, insbesondere unter einem Win­ kel von ungefähr 40° bis ungefähr 60°, gegen die Hori­ zontale geneigt ist.
28. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswände (128) einen vertikalen unteren Bereich (130) umfassen.
29. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) einen Boden (142) umfaßt.
30. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) aus dem Becken (100) entnehmbar ist.
31. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) aus einem Kunststoffmaterial, beispiels­ weise aus Polyvinylchlorid oder Polypropylen, herge­ stellt ist.
32. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) aus einem Einwegmaterial hergestellt ist.
33. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) ein flexibles Material, beispielsweise Polyamid, umfaßt.
34. Schmutzsammelfachkörper nach Anspruch 33, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schmutzsammelfachkörper (140) einen Boden (142) aus flexiblem Material und formsteife Begrenzungswände (128), beispielsweise aus Polyethylen, umfaßt.
35. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) ein Stützgerüst (152), beispielsweise aus Polyethylen, umfaßt.
36. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) aufrollbar ist.
37. Schmutzsammelfachkörper nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmutzsammelfach­ körper (140) als Endlosband ausgebildet ist.
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