DE10023938A1 - Verfahren und Ausrichtung bogenförmigen Materials an einer Referenzkante - Google Patents
Verfahren und Ausrichtung bogenförmigen Materials an einer ReferenzkanteInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Ausrichtung bogenförmigen Materials (1), welches in einer bogenförmigen materialverarbeitenden Maschine verarbeitet wird. Dazu wird das bogenförmige Material (1) in eine Förderebene (9) seitlich und hinsichtlich seiner Verdrehung (6) in Bezug auf seine Förderrichtung (22) ausgerichtet. Die Position des bogenförmigen Materials (1) in der Förderebene (9) wird stets an einem Punkt (35) an einer Seitenkante (24) des bogenförmigen Materials erfasst, dessen Position zu einer Referenzkante (23) des bogenförmigen Materials (1) definiert ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Ausrichtung bogenförmigen Materials an
einer Referenzkante, bevor das bogenförmige Material in einer bogenförmiges Material
verarbeitenden Maschine weiterverarbeitet wird.
Aus DE 44 16 564 A1 ist eine Blattausrichtevorrichtung bekannt. Diese Vorrichtung zum
Ausrichten eines sich entlang einer sich im wesentlichen planen Transportbahn
bewegenden Blattes ermöglicht die Ausrichtung eines sich bewegenden Blattes in einer
Vielzahl orthogonaler Richtungen, beispielsweise quer zur Transportbahn in Richtung der
Transportbahn und zur Beseitigung von Schieflagen. Die Blattausrichtevorrichtung weist
eine erste Rollenanordnung mit einer ersten Andruckrolle auf, die so gelagert ist, dass sie
sich um eine Achse drehen kann, die in einer sich parallel zur Ebene der Transportbahn
erstreckenden Ebene liegt und im Wesentlichen rechtwinklig zur Richtung des
Blatttransportes entlang der Transportbahn verläuft. Eine zweite Rollenanordnung weist
eine zweite Andruckrolle auf, die so gelagert ist, dass sie sich um eine Achse drehen kann,
die in einer sich parallel zur Ebene der Transportbahn erstreckenden Ebene liegt und im
wesentlichen rechtwinklig zur Richtung des Blatttransportes entlang der Transportbahn
verläuft. Es ist eine dritte Rollenanordnung vorgesehen, die eine dritte Andruckrolle
aufweist, die so gelagert ist, dass sie sich um eine Achse drehen kann, die sich in einer
parallel zur Ebene der Transportbahn erstreckenden Ebene liegt und im wesentlichen
rechtwinklig zur Richtung des Blatttransportes entlang der Transportbahn verläuft. Eine
dritte Rollenanordnung, die um eine Achse drehbar ist, die in einer sich parallel zur Ebene
der Transportbahn erstreckenden Ebene liegt und im wesentlichen rechtwinklig zur
Richtung des Blatttransportes entlang der Transportbahn verläuft, ist entlang ihrer
Drehachse in einer quer zur Transportbahn verlaufenden Richtung bewegbar. Schließlich
ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, die mit der ersten bzw. zweiten bzw. dritten
Rollenanordnung in Wirkverbindung steht und wahlweise die Drehung der ersten und
zweiten Rollenanordnung steuert, um die Vorderkante eines sich in Richtung des
Blatttransportes entlang der Transportbahn bewegenden Blattes in eine rechtwinklig zur
Richtung des Blatttransportes angeordneten Lage auszurichten. Die Steuereinrichtung
steuert ferner die Drehung und Querbewegung der dritten Rollenanordnung, um das sich
bewegende Blatt in der quer zur Richtung des Blatttransportes verlaufenden Richtung
sowie in der Richtung auszurichten, in der sich das Blatt entlang der Transportbahn
bewegt.
Die aus DE 44 16 564 A1 bekannte Ausrichtevorrichtung vermag die geforderte
Ausrichtegenauigkeit jedoch nur in begrenztem Maß zu erfüllen. Um die geforderten
Ausrichtegenauigkeiten für bogenförmiges Material zu erreichen, ist eine umfangreiche
Modifizierung der Blattausrichtevorrichtung des Standes der Technik erforderlich, die
nicht wirtschaftlich erscheint.
Bei bogenverarbeitenden nach dem Offset-Prinzip funktionierenden Druckmaschinen
werden die Bogen auf dem Anlegetisch in geschuppter Anordnung gefördert, bevor sie an
in der Anlegetischebene vorgesehenen Seiten- und Ziehmarken ausgerichtet werden
können. Nach erfolgter Ausrichtung des bogenförmigen Materials wird dieses in
ausgerichtetem Zustand an einen Vorgreifer übergeben, der das bogenförmige Material auf
Maschinengeschwindigkeit beschleunigt und an einen der Vorgreifereinrichtung
nachgeordneten bogenführenden Zylinder übergibt. Andere Ausrichtekonzepte setzen meist
zylinderförmige Rollen ein, an deren Rollenkern eine Gummibeschichtung aufgenommen
werden kann. Wird mit einer solchen Konfiguration eine Ausrichtung bogenförmigen
Materials während dessen Vorschub durch Veränderung der Geschwindigkeit zwischen
einer das bogenförmige Material ergreifenden linken bzw. rechten Rolle durchgeführt, so
erfährt das bogenförmige Material eine Drehung um einen Drehpunkt. Dieser kann sich
entweder auf der stillstehenden Rolle befinden oder während des Vorschub des
bogenförmigen Materials außerhalb der Rolle mit der geringeren Drehzahl oder zwischen
den beiden Rollen befinden.
Erfolgt die Erfassung der seitlichen Bogenkante mit einfachen Lichtschranken, so steht
kein echter Messwert für die betroffene Kantenposition des bogenförmigen Materials zur
Verfügung. Mittels Lichtschranken kann lediglich eine binärwertige Aussage über die
Abweichung des bogenförmigen Materials, ob dieses sich zu weit links oder zu weit rechts
befindet, getroffen werden zur Seitenausrichtung wird das bogenförmige Material
anschließend so lange verschoben, bis die Lichtschranke schaltet. Die Zeit, die für die
seitliche Ausrichtung des bogenförmigen Materials benötigt wird, hängt von der
anfänglichen Größe des Seitenregisterfehlers ab. Findet die seitliche Ausrichtung während
der Bewegung des bogenförmigen Materials in Förderrichtung statt, so ist der Punkt in
Bogenförderrichtung, an dem die Lichtschranke schaltet, variabel. Bei einem kleinen
Seitenregisterfehler ist die Ausrichtung geringer und der Abstand zwischen
Bogenvorderkante und Schaltpunkt an der seitlichen Bogenkante mithin geringer als bei
größeren sich einstellenden Seitenregisterfehlern. Somit gehen bei diesem
Ausrichtekonzept die Schnitttoleranzen des bogenförmigen Materials, d. h. die
Rechtwinkligkeit zwischen Vorder- und Seitenkante in die Ausrichtung ein. Beim
Broschürendruck, bei welchem A3-Format bedruckt wird, danach bezüglich Vorder- und
Seitenkante ausgerichtet wird, anschließend auf A4 gefaltet und geheftet wird und bei dem
sich Bilder über zwei Seiten verschiedener Bögen erstrecken, entsteht dabei das Problem,
dass eine Passergenauigkeit am Falzrücken nur im Rahmen der Schnitttoleranz erzielbar
ist, was häufig als nicht ausreichend erachtet wird.
Der Erfindung liegt angesichts der aus dem Stande der Technik bekannten Lösung die
Aufgabe zugrunde, die Ausrichtegenauigkeit bogenförmigen Materials während dessen
Vorschub in Förderrichtung unabhängig von Bearbeitungstoleranzen des jeweils zu
bebildernden bogenförmigen Materials zu halten.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Die mit der erfindungsgemäßen Lösung erzielbaren Vorteile sind vor allen Dingen darin zu
erblicken, dass bei jedem Exemplar des bogenförmigen Materials dessen Position an stets
der gleichen Position in Bezug auf eine Referenzkante gemessen werden kann und danach
eine gesteuerte Korrektur der Bogenposition erfolgt. Damit ist die Bildposition auf dem
bogenförmigen Material stets gegenüber der Referenzkante beispielsweise der
Bogenvorderkante und dem Referenzpunkt an der Seitenkante des bogenförmigen
Materials eindeutig definiert. Dies hat zur Folge, dass bei der Nachbearbeitung des
bogenförmigen Materials beispielsweise bei der Herstellung und beim Falzen die
Passergenauigkeit nicht mehr durch die Schnitttoleranz des bogenförmigen Materials
beschränkt wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens, lassen sich zur Ermittlung der Position des bogenförmigen Materials in der
Förderebene in vorteilhafter Weise Zeilensensoren einsetzen. Die Zeilensensoren können in
vorteilhafter Weise als CCD-Zeilen oder auch als Dioden-Zeilen ausgebildet werden.
Durch die Verwendung von Zeilensensoren lassen sich zum einen eine Vielzahl von
gängigen verarbeitbaren Formaten bogenförmigen Materials in ihrer seitlichen Position
erfassen; ferner ist durch die Verwendung von Zeilensensoren eine hohe
Auflösungsgenauigkeit für die genaue Erfassung der seitlichen Position des bogenförmigen
Materials gegeben.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lässt sich das bogenförmige Material insbesondere
während seiner Ausrichtung weiter in Förderrichtung fördern. Dadurch ist gewährleistet,
dass die Zuführgeschwindigkeit des bogenförmigen Materials zur nachgeordneten
Verarbeitungsmaschine nicht durch die Ausrichtung und deren Geschwindigkeit begrenzt
wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Ausrichtegenauigkeit unabhängig von den
Bearbeitungstoleranten wie beispielsweise Schnitttoleranzen des bogenförmigen Materials,
sei es Papier, Karton oder auch Folie, da das bogenförmige Material in seiner Position stets
an der gleichen Stelle, gebildet aus einem Referenzpunkt an einer Kante und dessen
definierter Position zu einer Referenzkante des bogenförmigen Materials erfasst wird.
In bezug auf die stets gleiche Erfassung der Position des bogenförmigen Materials in der
Förderebene ist eine Druckbildposition auf dem bogenförmigen Material stets über
Referenzabstände definiert. Ein erster Referenzabstand wird durch den Abstand des
Druckbildes von der Referenzkante des bogenförmigen Materials gebildet. Vorzugsweise
wird als Referenzkante des bogenförmigen Materials die Bogenvorderkante gewählt. Der
zweite Referenzabstand, der die Position des Druckbildes relativ zum bogenförmigen
Material bestimmt, ist der Abstand des Druckbildes von dem Referenzpunkt,
beispielsweise einem Referenzpunkt an der Seitenkante des bogenförmigen Materials in
einem geringen Abstand in Förderrichtung des bogenförmigen Materials von der
Vorderkante aus liegend.
In bevorzugter Verwendungsweise kann das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren
zur Verbesserung der Ausrichtegenauigkeit an Ausrichteeinheiten verwirklicht werden, die
einem Druckwerk einer digital arbeitenden Rotationsmaschine vorgeschaltet sein können.
Dort wird der verarbeitende Druckstoff, sei es Folien, Karton oder Papier ausgerichtet,
bevor er bedruckt oder gegebenenfalls in einer digital arbeitenden Maschine bearbeitet
wird.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung nachstehend näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine sich einstellende Lageabweichung eines bedruckten Druckbildes relativ
zu dieses aufnehmende Bedruckstofffläche,
Fig. 2 einen durch einen Drehversatz gekennzeichneten Versatz des
Druckbildes auf dem bogenförmigen Material,
Fig. 3 einen Versatz der auf Unterseite und Oberseite eines bogenförmigen
Materials in Schön- und Wiederdruck aufgedruckt ist,
Fig. 4 die Seitenansicht eine Bogeneinlaufbereiches einer
bogenverarbeitenden Maschine in schematischer Wiedergabe
Fig. 5 die Draufsicht auf die Ausrichtekomponenten, die Sensorik sowie die
Antriebe für das bogenförmige Material relativ zur Bogenlaufrichtung
ausrichtende Rotationselemente,
Fig. 6 die oberhalb der Förderebene des bogenförmigen Materials als
Segmentrollen ausgebildeten Rotationselement zur Ausrichtung,
Fig. 7 die Ausrichtung eines bogenförmigen Materials mit den Antrieben
der die Ausrichtung bewirkenden Segmentrollen,
Fig. 8 die Beeinflussung der seitlichen Ausrichtung durch Toleranzen des
Bedruckstoffes und
Fig. 9 die Definition von Referenzkanten und Referenzpunkt am
bogenförmigen Material.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 1 geht ein rechtwinklig zu seiner Vorschubrichtung
orientiertes bogenförmigen Material, beispielsweise ein Druckbogen 1 hervor. Der
Druckbogen 1 enthält an seiner Oberfläche ein aufgedrucktes Druckbild 2, welches von
einem rahmenartigen Rand 3 umgeben ist. Den innerhalb der Druckfläche 2 und dem
Rahmen 3 markierten Abweichungen von Δx bzw. Δy, die Lagefehler in x-Richtung und y-
Richtung 4 bzw. 5 bezeichnend, können sich beim Aufdrucken des Druckbildes 2 auf die
Oberfläche des bogenförmigen Materials 1 einstellen. Die mit Bezugzeichen 4 bzw. 5
bezeichneten Abweichungen sind Lageabweichungen, wohingegen in der Darstellung
gemäß Fig. 2 Winkelabweichungen des Druckbildes 2 in Bezug auf eine Position auf dem
Druckbogen des bogenförmigen Materials 1 dargestellt sind.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 2 sind die sich einstellenden Winkelfehler mit
Bezugszeichen 6 gekennzeichnet. Das Druckbild 2 kann in den angedeuteten Positionen
auf die Oberfläche des Druckstoffmateriales 1 aufgedruckt werden, wobei dieses in
Förderrichtung 22 gesehen, mit seiner Vorderkante 23 voran gefördert wird.
Die Darstellung gemäß Fig. 3 zeigt in schematischer Ansicht den Wendepasser, wobei
mit Bezugszeichen 7, die sich zwischen den Druckbildern 2 auf Vorder- und Rückseite des
bogenförmigen Materials 1 jeweils einstellenden Versatze charakterisieren lassen. Diese
sind in der Darstellung gemäß Fig. 3 mit Bezugszeichen 7 bzw. mit Δx und Δy
bezeichnet. Der Wendepasser spielt insbesondere eine Rolle bei durchscheinenden
Papiersorten sowie beim Broschürendruck.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 4 geht in schematisch wiedergegebener Seitenansicht die
Schnittstelle von Bogenausrichtung und das Auflaufen auf ein Transportband hervor.
Einem um eine Auflaufrolle 11 bzw. eine Steuerrolle 12 umlaufenden Transportband 10,
auf dessen Oberfläche das bogenförmige Material 1 in der Förderebene 9 aufgenommen
wird, ist eine Ausrichteeinheit 8 vorgeschaltet. Nach Passage der Ausrichteeinheit 8, die
nachfolgend noch detaillierter beschrieben werden wird, gelangt das ausgerichtete
bogenförmige Material 1 auf der Oberfläche des Transportbandes 10 in die Förderebene 9.
Nach Passage der Auflaufrolle 11 wird das bogenförmige Material 1 mittels einer
Anstellklappe oder einer Anstelllippe, welche in Anstellrichtung 13 bewegbar ist,
beaufschlagt. Die Anstelllippe oder Anstellklappe kann ein Kunststoffbauteil sein, welches
von einer angestellten Position 13.1 in eine abgestellte Position 13.2 bringbar ist, was hier
lediglich schematisch in durchgezogenen oder in gestrichelten Linien dargestellt ist. Mittels
der Anstellklappe bzw. Anstelllippe erfolgt ein Andrücken des bogenförmigen Materials I
auf die Oberfläche des Transportbandes 10 im ausgerichteten Zustand des bogenförmigen
Materials 1. Nach Passage des Andruckelementes passiert der an der Oberfläche des
Transportbandes 10 aufgebrachte Bogen eine Ladeeinheit 14. In der Ladeeinheit 14 ist
innerhalb einer haubenförmigen Abdeckung eine Elektrode 15 aufgenommen, welche für
eine statische Aufladung des bogenförmigen Materials 1 und damit für dessen Adhäsion an
der Oberfläche des Transportbandes 10 sorgt.
Der Ladeeinheit 14, die in der Darstellung gemäß Fig. 4 nur schematisch wiedergegeben
ist, ist ein Vorderkantensensor 17 nachgeordnet. Dieser besteht aus einer unterhalb der
Bogenförderebene 9 angeordneten Strahlungsquelle 18, der eine Linsenanordnung 19
vorgeschaltet ist. Das von der Linsenanordnung 19 ausgehende Strahlungsfeld 20
durchdringt die Förderebene 9 und trifft auf eine Blendenanordnung, die oberhalb der
Förderebene 9 des bogenförmigen Materials 1 vorgesehen ist. Der Blendenanordnung ist
ein Empfänger 21 nachgeordnet, welcher das Vorhandensein der Vorderkante 23 des
bogenförmigen Materials 1 sensiert.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 7 geht in der Draufsicht die Ausrichteeinheit 8 hervor,
deren Komponenten hier in schematischer Darstellung wiedergegeben sind. Die
Ausrichteeinheit 8 wird von dem bogenförmigen Material 1 erreicht, welches in
Förderrichtung 22 gefördert wird. Die Vorderkante 23 des bogenförmigen Materials 1 ist in
Bezug auf die Förderrichtung 22 versetzt, wodurch sich ein schräger Verlauf der
Seitenkante 24 des bogenförmigen Materials 1 einstellt. Sobald die in schräger Position in
Bezug auf die Förderrichtung 22 liegende Bogenvorderkante 23 eine erste Lichtschranke
26 überläuft, werden die Antriebe 27, bezeichnet mit M1 bzw. M2, die über Einzelachsen
32 Rotationselemente 25, antreiben auf Vorschubgeschwindigkeit beschleunigt. Durch die
über die Lichtschranke 26 ausgelöste Ansteuerung der Antriebe 27 (M1 oder M2) ist
sichergestellt, dass jedes Exemplar des bogenförmigen Materials 1 mit identischen
Umfangsabschnitten der Rotationselemente 25, die in bevorzugter Ausführungsform als
Segmentrollen ausgestaltet sein können, in Berührung kommt. Etwaige sich einstellende
Unterschiede in der Vorschubbewegungen, die auf Maß- und Formtoleranzen der beiden
Rotationselemente 25 zurückzuführen sind, treten dadurch bei jedem Exemplar des
bogenförmigen Materials 1 in gleicher Weise auf und können leicht herauskalibriert
werden.
Nachdem durch Passage der ersten Lichtschranke 26 die beiden Rotationselemente 25 in
Rotation versetzt sind, wird das bogenförmige Material 1 mit Vorschubgeschwindigkeit
über eine der ersten Lichtschranke 26 nachgeordnete weitere Sensoreinheit 30.1
transportiert. Sobald der erste der beiden Sensoren des Sensorpaares 30.1 die
Bogenvorderkante 23 des bogenförmigen Materials 1 detektiert hat, beginnt eine
Zählereinheit in Motorschritte zu zählen. Der Zählvorgang wird dann beendet und die
ermittelte Differenz festgehalten, wenn der zweite Sensor des Sensorpaares 30.1 schaltet.
Aus dem auf diese Weise ermittelten Zählerstand wird ein Korrekturwert gebildet, der als
zusätzlicher Vorschub an den zuletzt gestarteten Segmentrollenantrieb 27 weitergegeben
wird, d. h. entweder den Antrieb 27, der mit M1 bezeichnet ist, oder an den Antrieb 27, der
mit M2 bezeichnet ist. Dadurch wird der entsprechende als Segmentrolle ausgebildete
Rotationskörper 25 auf erhöhte Vorschubgeschwindigkeit beschleunigt, bis die
vorgegebene Wegdifferenz vollständig ausgeglichen ist. Am Ende dieses
Korrekturvorganges ist die Bogenvorderkante 23 exakt senkrecht zur Förderrichtung 22
orientiert. Nach erfolgter Lagekorrektur wird das bogenförmige Material 1 in
Förderrichtung 22 laufend von dem ersten Paar Segmentrollen 25 an das diesem
nachgeordnete weitere Paar Segmentrollen 25 übergeben, welche an einer gemeinsamen
Achse 31 aufgenommen werden kann. Nunmehr wird das über den Antrieb 27 bzw. M1
und den Antrieb 27 (M2) angetriebene Segmentrollenpaar 25 abgeschaltet und bewegt sich
in einer Ruheposition.
Das in bezug auf seine Winkellage nunmehr korrekt ausgerichtete bogenförmige Material 1
läuft nunmehr auf ein Sensorfeld 30 auf, in der die Position der Seitenkanten 24 des
bogenförmigen Materials 1 gemessen werden. Aus dem ermittelten Messwert wird eine
Positionsänderung für den Antrieb 27 ermittelt, der mit M4 bezeichnet ist, dessen
Antriebswelle sich parallel zur Förderrichtung 22 des bogenförmigen Materials 1 erstreckt.
Mittels dieses in einer zweiten Orientierung 29 aufgenommenen Antriebes 27 erfolgt eine
Korrektur der Lage des bogenförmigen Materials 1 parallel zu seiner Laufrichtung 22
(vergleiche Fig. 7).
Danach läuft das solcherart in seiner Winkellage und seiner seitlichen Position
ausgerichtete bogenförmige Material 1 unterhalb eines in einer Position 13.1 bzw. 13.2
gestellten Anstellelementes, in Gestalt einer Anstellklappe, oder einer Anstelllippe auf das
Transportband 10 auf, um in korrekt ausgerichteter Position in eine nachgeschaltete
Druckeinheit einzulaufen. Aus der Darstellung gemäß Fig. 6 geht eine
Ausführungsvariante der in der Ausrichteeinheit 8 aufgenommenen, oberhalb der
Förderebene 9 befindlichen Rotationselemente 25 hervor. Die Rotationselemente 25
können in bevorzugter Ausführungsform als Segmentrollen ausgebildet sein, die eine durch
eine Unterbrechung gekennzeichnete Umfangsfläche 33 aufweisen. Die Segmentrollen 25
rotieren in Richtung 34, gekennzeichnet durch den dargestellten Pfeil und beschreiben etwa
einen ¾-Kreis in Bezug auf ihre Rotationsachse. Unterhalb der jeweiligen Segmentrolle 25
ist eine das bogenförmige Material 1 abstützende Rolle dargestellt. Diese Abstützrolle kann
entweder einteilig oder aus einem Rollenkern mit einer daran aufgenommenen
Beschichtung bestehen. Die als Segmentrollen 25 beschaffenen Rotationskörper sind in
einer Ruheposition im linken Teil der Fig. 6 dargestellt, während sie im rechten Teil der
Fig. 6 eine in Förderrichtung 22 des bogenförmigen Materials 1 gefördertes Exemplar mit
der Umfangsfläche 33 ergreifen und entsprechend der Drehrichtung 34 in Förderrichtung
22 transportieren. Fig. 4 zeigt die Korrektur der Winkellage des bogenförmigen Materials
1 bei der Passage der Ausrichteeinheit 8. In der in Fig. 7 gezeigten Position des
bogenförmigen Materials 1 hat dessen Vorderkante 23 gerade den letzten Sensor des
Sensorpaares 30.1 erreicht, so dass nunmehr der mit M1 bezeichnete Antrieb 27 der
Segmentrolle 25 aktiviert werden kann, um die Winkellage des bogenförmigen Materials 1
in Bezug auf dessen Förderrichtung 22 auszugleichen. Erwähnt sei noch, dass im
Gegensatz zu den Antrieben M3 und M4, die über eine durchgehende Antriebswelle 31
miteinander verbunden sind, die Segmentrollen 25, die mit den Antrieben M1 und M2 in
Verbindung stehen, jeweils über Einzelwellen 22 angetrieben. Nach Korrektur der
Winkellage des bogenförmigen Materials 1 durch unterschiedlich schnelle Ansteuerungen
der jeweiligen Antrieben 27 (M1 oder M2) der Segmentrollen 25, erfährt das
bogenförmige Material 1 eine Korrektur seiner Seitenlage. Nach der Messung der Lage der
Seitenkanten 30 des bogenförmigen Materials 1 durch die Sensoren 31 wird das
bogenförmige Material 1 nunmehr korrekt parallel zur Förderrichtung 22 ausgerichtet, in
dem über den Antrieb M4 eine Verschiebung des bogenförmigen Materials 1 in seiner
Förderebene 9 vor Erreichen des Anstellelementes 16 und vor Auflaufen des
bogenförmigen Materials 1 auf die Oberfläche des Transportbandes 10 erfolgt. Mit dem
Antrieb 27 (M3), orientiert in der ersten Orientierung 28, wird über eine gemeinsame
Welle 31 der Vorschub des bogenförmigen Materials 1 mit korrekt ausgerichteter
Vorderkante 23 gewährleistet, während dieses über den in einer zweiten Orientierung 29
aufgenommenen Antrieb 27 (mit M4 bezeichnet) in seiner seitlichen Lage ausgerichtet
wird.
Die Darstellung gemäß Fig. 8 zeigt die Beeinflussung der seitlichen Ausrichtung durch
die Toleranzen, beispielsweise Schnitttoleranzen des zu verarbeitenden bogenförmigen
Materials 1.
In der Darstellung gemäß Fig. 8 sind zwei Exemplare des bogenförmigen Materials 1
übereinanderliegend dargestellt. Jedes Exemplar des bogenförmigen Materials 1 weist eine
Breite 42 sowie eine Längserstreckung in Förderrichtung 22 gesehen auf, die mit
Bezugszeichen 43 bezeichnet ist. Jedes Exemplar des bogenförmigen Materials 1 wird mit
seiner Vorderkante 23 voran in Förderrichtung 22 transportiert, wobei sich an die
Vorderkante 23 die im wesentlichen parallel zur verlaufenden Seitenkante 24 anschließen.
Der Versatz 39, der bei den Exemplaren des bogenförmigen Materials 1 zueinander, der
aus der Darstellung gemäß Fig. 8 hervorgeht, bedingt eine Aktivierung der seitlichen
Ausrichteelemente zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aufgrund sich einstellender
unterschiedlicher Schaltpunkte 40 bzw. 41. Die beiden Schaltpunkte 40 bzw. 41 für die
übereinanderliegend dargestellten Exemplare des bogenförmigen Materials 1 bedingen eine
unterschiedliche seitliche Ausrichtegenauigkeit abhängig vom jeweils auftretenden
Seitenregisterfehler 39, der je nach Bedruckstoff stark schwanken kann und ursächlich für
ein mit Mängel behaftetes Ausrichteergebnis ist. Bei diesem Ausrichtevorgang gehen die
Schnitttoleranzen bzw. Seitenregisterfehler 39 des bogenförmigen Materiales 1, d. h. die
Rechtwinkligkeit zwischen Bogenvorderkante 23 und sich daran anschließenden
Seitenkanten 24 in das Ausrichteergebnis ein. Beim Broschürendruck, bei welchem
beispielsweise ein bogenförmiges Material 1 im Format A3 bedruckt wird, danach
bezüglich Vorderkante 23 und Seitenkante 24 ausgerichtet wird, anschließend auf A4
gefaltet und geheftet wird und bei dem zwei Druckbilder 37 über zwei Seiten zweier
verschiedener Bögen erstreckt sind, stellt sich das Problem ein, dass die Passergenauigkeit
am Falzrücken nur im Rahmen der Schnitttoleranz erzielbar ist. Je größer die
Schnitttoleranzen 39 auf dem bogenförmigen Material 1 anfangs waren, desto ungenauer
ist die Passerhaltigkeit am Falzrücken, beispielsweise beim Broschürendruck.
Die sich aufgrund von Toleranzen am bogenförmigen Material 1 einstellenden
unterschiedlichen Schaltpunkte 40 bzw. 41 für die Ausrichteelemente 25, lassen sich
gemäß der Darstellung gemäß Fig. 9 dadurch eliminieren, dass die Position des
bogenförmigen Materials 1 in der Förderebene 9 stets an der gleichen Position 35 in Bezug
auf eine Referenzkante 23 gemessen wird. Dies erfolgt beispielsweise durch in die
Förderebene 9 eingelassene Sensorelemente, die bevorzugt als Zeilensensoren
beispielsweise als CCD-Zeile und als Dioden-Zeile ausgebildet sein können. Diese mit
entsprechender Auflösung versehenen Zeilensensoren erlauben nach Aufnahme der
Bogenposition in Bezug auf dessen Referenzkante 23 die gesteuerte Korrektur der Lage des
bogenförmigen Materials 1 in Förderrichtung 22 gesehen. Die Position 37 des auf dem
bogenförmigen Material 1 befindlichen Druckbilder ist in Bezug auf die Referenzkante 23
durch den Abstand 36 definiert, während sie in Bezug auf den Messpunkt 35 an der
Seitenkante über den Abstand 38 definiert ist. Damit ist bei einer Nachbearbeitung des
bogenförmigen Materials 1 die Passergenauigkeit nicht mehr durch die Schnitttoleranzen
des bogenförmigen Materials 1 begrenzt, so dass Passerungenauigkeiten beim
Broschürendruck bei sich über zwei Seiten erstreckenden Bildern zweier verschiedener
Bögen nicht mehr auftreten können.
1
bogenförmiges Material
2
Druckbild
3
Rahmen
4
Lagefehler Y-Richtung
5
Lagefehler X-Richtung
6
Verdrehfehler
7
Versatz Vorder- und Rückseite
8
Ausrichteeinheit
9
Förderebene
10
Transportband
11
Auflaufrolle
12
Steuerrolle
13
Anstellelement
13.1
erste Position
13.2
zweite Position
14
Ladeeinheit
15
Elektrode
16
Abstützung
17
Vorderkantensensor
18
Strahlungsquelle
19
Linse
20
Strahlungsfeld
21
Strahlungsempfänger
22
Förderrichtung
23
Vorderkante (Referenzkante)
24
Seitenkante
25
Segmentrolle
26
Lichtschranke
27
Antrieb Segmentrolle
28
erste Orientierung Antriebe
29
zweite Orientierung Antriebe
30
Zeilensensor
30.1
Sensorpaar
31
gemeinsame Welle
32
Einzelwelle
33
Segmentrollenumfang
34
Drehsinn
35
Referenzpunkt Seitenkante
36
Referenzabstand x
37
Druckbildposition
38
Referenzabstand y
39
Fehler (Toleranz)
40
Schaltpunkt
1
41
Schaltpunkt
2
42
Breite
43
Längserstreckung
Claims (10)
1. Verfahren zur Ausrichtung bogenförmigen Materials (1), welches in einer
bogenförmiges Material (1) verarbeitenden Maschine verarbeitet wird und dazu in
einer Förderebene (9) seitlich und hinsichtlich seiner Verdrehung (6) in Bezug auf
seine Förderrichtung (22) ausgerichtet,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Position des bogenförmigen Materials (1) in der Förderebene (9) stets an
jedem Exemplar in einem Punkt (35) an einer Seitenkante (24) des bogenförmigen
Materials (1) erfasst wird, dessen Position zu einer Referenzkante (23) des
bogenförmigen Materials (1) definiert ist.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das zur Ermittlung der Position des bogenförmigen Materials (1) ein
Zeilensensor (30) eingesetzt wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Ermittlung der Position des bogenförmigen Materials (1) ein CCD-Zeilen
eingesetzt werden.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Position des bogenförmigen Materials (1) Dioden-Zeilen eingesetzt werden.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bogenförmige Material (1) während seiner Ausrichtung in Förderrichtung
(22) weiter gefördert wird.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die variabel zu verarbeitenden Formate des bogenförmigen Materials (1) und
dessen Schnitttoleranzen (39) durch Messung der Position des bogenförmigen
Materials (1) stets an den gleichen Stellen (35, 23) die Bildposition (37) nicht
beeinflussen.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine vom ursprünglichen Fehler (39) des bogenförmigen Materials (1) ab
gängige Lage der Schaltpunkte (40, 41) zur Aktivierung der seitlichen
Ausrichteelemente (25, 27) durch eine definierte Erfassung der Lage (35, 23) des
bogenförmigen Materials (1) ersetzt ist.
8. Verfahren gemäß Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Druckbildposition (37) gegenüber der Position des bogenförmigen Materials
(1) über Referenzabstände (36, 38) definiert ist.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Referenzabstand durch den Abstand des Druckbildes (37) von der
Referenzkante (23) des bogenförmigen Materials (1) gebildet ist.
10. Verfahrens gemäß Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Referenzabstand durch den Abstand des Druckbildes (37) von dem
Referenzpunkt (35) der Seitenkante (24) des bogenförmigen Materials (1) gebildet
ist.
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