DE10020450C2 - Vorrichtung zum Testen einer Radanordnung an einem Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zum Testen einer Radanordnung an einem FahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Testen einer
Radanordnung an einem Fahrzeug mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 28 01 855 B2 bekannt und weist eine Radaufstandsebene auf,
auf der ein Fahrzeugrad der zu testenden Radanordnung
abstellbar ist. Die Vorrichtung besitzt außerdem eine
Grundplatte, auf der eine erste Platte bezüglich eines ersten
Freiheitsgrades verstellbar gelagert ist, wobei erste
Antriebsmittel vorgesehen sind, die zum Verstellen der ersten
Platte relativ zur Grundplatte einerseits mit der Grundplatte
und andererseits mit der ersten Platte zusammenwirken. Bei der
bekannten Vorrichtung werden die Antriebsmittel durch
pneumatisch arbeitende Arbeitszylinder gebildet, die einenends
an der Grundplatte und anderenends an der ersten Platte
angreifen. Die relativ zur Grundplatte verstellbare erste
Platte wird hierbei durch eine Schiebeplatte gebildet, deren
Freiheitsgrad durch eine bidirektionale Verstellbarkeit in
einer parallel zur Radaufstandsebene verlaufenden
Verstellrichtung gebildet ist.
Die DE 28 40 408 B1 zeigt eine weitere Testvorrichtung der
eingangs genannten Art, bei der die Antriebsmittel durch
Hydraulikzylinder gebildet sind, die permanent mit der
verstellbaren Platte verbunden sind, so daß stets eine
Wirkverbindung zur Kraftübertragung zwischen der verstellbaren
Platte und einem Fundament geschlossen ist. Durch Betätigen der
Antriebsmittel können Kräfte auf die Radanordnung übertragen
werden.
Eine weitere Testvorrichtung der eingangs genannten Art geht
aus der DE 28 38 399 B2 hervor.
Des weiteren zeigt die GB 2 214 879 A eine Testvorrichtung, die
eine Radaufstandsebene aufweist, auf der ein Fahrzeugrad einer
zu testenden Radanordnung abstellbar ist. Die Vorrichtung
besitzt eine Grundplatte, auf der eine Platte bezüglich eines
ersten Freiheitsgrades verstellbar gelagert ist. Es sind
Antriebsmittel vorgesehen, die zum Verstellen der Platte
relativ zur Grundplatte einerseits mit der Grundplatte und
andererseits mit der Platte zusammenwirken. Diese
Antriebsmittel bestehen aus einem Hebelwerk mit einem ersten
Hebel, der an der Platte und an einem zweiten Hebel schwenkbar
gelagert ist. Dieser zweite Hebel ist an der Grundplatte
gelagert und drehfest mit einem Handgriff verbunden. Durch eine
manuelle Betätigung des Handgriffs verschwenkt der zweite
Hebel, wodurch über den ersten Hebel die Platte relativ zur
Grundplatte verstellbar ist. Die durch diese Antriebsmittel
gebildete Wirkverbindung zur Kraftübertragung zwischen der
Platte und der Grundplatte ist permanent geschlossen.
Die DE 34 02 812 C2 zeigt eine weitere Testvorrichtung mit
einer Aufstandsplatte, die sowohl in der Fahrzeuglängsrichtung
als auch quer dazu verstellbar gelagert ist. Des weiteren
greifen an dieser Aufstandplatte hydraulische Arbeitszylinder
an, die rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind, um so die
Arbeitsplatte in den beiden Verstellrichtungen der
Aufstandsplatte antreiben zu können.
Aus der US 5 604 296 ist eine ähnliche Vorrichtung bekannt, bei
der die erste Platte durch eine Drehplatte gebildet ist, deren
Freiheitsgrad durch eine Drehverstellbarkeit um eine senkrecht
zur Radaufstandsebene verlaufende Drehachse gebildet ist. Bei
dieser Vorrichtung fehlen jedoch Antriebsmittel.
Eine solche Testvorrichtung wird als aktive Testvorrichtung
bezeichnet, wenn die Platten mit Hilfe von Antriebsmitteln
relativ zueinander aktiv verstellbar sind. Im Unterschied dazu
werden sie als passive Testvorrichtungen bezeichnet, wenn sie
keine solchen Antriebsmittel aufweisen, so daß die Platten
relativ zueinander nur passiv, also durch äußere Kräfte,
verstellbar sind. Eine solche passive Vorrichtung ist
beispielsweise auch aus der DE 28 38 399 B2 bekannt.
Eine passive Testvorrichtung kann zur Fahrwerksvermessung
verwendet werden, um beispielsweise die Reaktionskräfte am Rad
zu ermitteln, die beispielsweise durch einen Lenkeinschlag
oder durch einen Federungshub verursacht werden.
Aktive Testvorrichtungen werden verwendet, um Fahrmanöver zu
simulieren. Beispielsweise kann ein Bremsvorgang dadurch
simuliert werden, daß mit den Antriebsmitteln über die
Radaufstandsebene eine Kraft in das gebremste Rad eingeleitet
wird, die der Abrollrichtung des Rades entgegengesetzt ist.
Wenn beispielsweise eine Kurvenfahrt simuliert werden soll,
steht die Wirkungsrichtung der über die Radaufstandsebene in
das Rad eingeleiteten Kräfte senkrecht zur Abrollrichtung des
Rades.
Bei Testvorrichtungen mit mehreren Antriebsmitteln besteht bei
Anwendungsfällen, in denen nicht alle Antriebsmittel zur
Kraftübertragung benötigt werden, der Nachteil, daß die nicht
benötigten Antriebsmittel relativ hohe Eigenreibungsanteile
aufweisen. Dies hat zur Folge, daß die gemessenen
Reaktionskräfte durch diese Eigenreibungsanteile gestört
werden. Abhilfe kann man bei den bekannten Vorrichtungen zum
Beispiel dadurch schaffen, daß die jeweils nicht benötigten
Antriebsmittel zeitraubend demontiert werden. Alternativ
könnte auch eine aufwendige und fehleranfällige Regelung zur
Kompensation der Reibungseffekte vorgesehen sein.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art die
Meßgenauigkeit zu vergrößern, wobei außerdem ein einfaches
Handling gewährleistet werden soll.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die
Antriebsmittel so auszugestalten, daß in einem Aktivzustand
der Antriebsmittel eine Wirkverbindung zur Kraftübertragung
zwischen den zugeordneten Platten geschlossen, also
eingekuppelt ist, während diese Wirkverbindung in einem
Passivzustand der Antriebsmittel offen bzw. ausgekuppelt ist.
Dies hat zur Folge, daß im Passivzustand der Antriebsmittel
über diese keine Kraftübertragung zwischen den zugeordneten
Platten erfolgen kann, so daß innere Kräfte, wie zum Beispiel
Reibungskräfte und Trägheitskräfte, der Antriebsmittel keinen
Einfluß auf die Relativverstellung zwischen den zugeordneten
Platten haben. Dementsprechend haben die Antriebsmittel auch
keinen Einfluß auf die gemessenen Größen, wodurch sich die
Qualität der Messungen verbessert.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform können die
Antriebsmittel so ausgebildet sein, daß sie in ihrem
Aktivzustand eine kontaktlose Kraftübertragung, insbesondere
mittels magnetischer Kräfte, zwischen den zugeordneten Platten
ermöglichen. Bei einer kontaktlosen Kraftübertragung, also bei
einer Kraftübertragung ohne körperlichen Kontakt, kann das
Umschalten zwischen Aktivzustand und Passivzustand sehr
einfach realisiert werden, da keine aufwendigen
Kupplungsmittel, die beispielsweise eine formschlüssige
Kraftübertragung ermöglichen, benötigt werden; ebenso können
zugehörige Stellglieder zur Betätigung der Kupplungsmittel
entfallen.
Vorzugsweise werden die Antriebsmittel als Linearmotor mit
Schiene und Treibkopf ausgebildet. Derartige Linearmotoren
haben sich in der Antriebstechnik bewährt und können besonders
einfach in einen Passivzustand geschaltet werden, bei dem eine
Relativverstellung zwischen Schiene und Treibkopf möglich ist,
ohne daß der Linearmotor dabei eine Kraftübertragung zwischen
Schiene und Treibkopf erzeugt. Für geradlinige, bidirektionale
Verstellbewegungen, kann der Linearmotor geradlinig
ausgebildet sein. Ebenso ist ein ringförmig ausgebildeter
Linearmotor möglich, der beispielsweise zur Realisierung einer
Drehbewegung verwendbar ist.
Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
können die Antriebsmittel so ausgebildet sein, daß die
Kraftübertragungsrichtung parallel zum zugehörigen
Freiheitsgrad verläuft. Durch diese Maßnahme wird erreicht,
daß die Antriebsmittel in ihrem Aktivzustand bei einer
Kraftübertragung keine Störkräfte in die Platten einleiten,
die die jeweiligen Meßergebnisse beeinträchtigen können.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform können Lagerungs- und
Führungsmittel vorgesehen sein, die den jeweiligen
Freiheitsgrad der Antriebsmittel definieren und die
reibungsarm ausgebildet sind. Durch diese Maßnahme wird die
Antriebsfunktion von der Führungs- und Lagerungsfunktion
getrennt, so daß insbesondere herkömmliche mechanische
reibungsarme Lagerungs- und Führungsmittel verwendbar sind.
Beispielsweise können Kugellager oder Gleitlager verwendet
werden.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den
Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Die einzige Fig. 1 zeigt eine stark vereinfachte
Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Entsprechend Fig. 1 weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1
zum Testen einer Radanordnung 2 an einem im übrigen nicht
dargestellten Fahrzeug eine Radaufstandsebene 3 auf, die hier
senkrecht zur Zeichnungsebene und horizontal verläuft. In der
Darstellung gemäß Fig. 1 ist ein Fahrzeugrad 4 zum Testen der
zugehörigen Radanordnung 2, die zum Beispiel durch eine
Radaufhängung gebildet ist, auf der Radaufstandsebene 3
abgestellt. Das Fahrzeugrad 4 wird dabei vorzugsweise so
positioniert, daß ein Radaufstandspunkt 5 durch das Zentrum
der Radaufstandsebene 3 verläuft. In Fig. 1 ist mit
durchgezogener Linie ein Fahrzeugrad 4 dargestellt, dessen
Abrollrichtung in der Zeichnungsebene liegt, während mit
unterbrochener Linie ein Fahrzeugrad 4 dargestellt ist, dessen
Abrollrichtung senkrecht auf der Zeichnungsebene steht.
Die Vorrichtung 1 besitzt in der hier beispielhaft
wiedergegebenen Ausführungsform eine Grundplatte 6, die an
ihrer Unterseite beispielsweise mit einem Boden 7 eines im
übrigen nicht dargestellten Fahrdynamikprüfstandes fest
verbunden ist, insbesondere mittels einer Verschraubung. Auf
ihrer Oberseite trägt die Grundplatte 6 über erste Lagerungs-
und Führungsmittel 8 eine erste, als Schiebeplatte
ausgebildete Platte 9. Die ersten Lagerungs- und
Führungsmittel 8 sind als Linearführung ausgebildet und
definieren dadurch eine erste Verstellrichtung X eines
kartesischen Koordinatensystems 10. Die erste Verstellrichtung
X verläuft hier senkrecht zur Zeichnungsebene. Die erste
Schiebeplatte 9 ist durch die ersten Lagerungs- und
Führungsmittel 8 in X-Richtung, parallel zu sich selbst,
bidirektional verstellbar gelagert. Mit einem Sensor 11 kann
die Relativlage zwischen der ersten Schiebeplatte 9 und der
Grundplatte 6 erfasst werden. Zusätzlich oder alternativ dazu
kann dieser Sensor 11 auch zur Ermittlung der zwischen erster
Schiebeplatte 9 und Grundplatte 6 wirkenden Kräfte verwendet
werden. Die bidirektionale Verstellbarkeit in X-Richtung
bildet einen ersten Freiheitsgrad der Vorrichtung 1, in dem
die erste Schiebeplatte 9 relativ zur Grundplatte 6
verstellbar ist.
Um Relativverstellungen zwischen der ersten Schiebeplatte 9
und der Grundplatte 6 gezielt durchführen zu können, sind
erste Antriebsmittel 12 vorgesehen, die hier als geradliniger
Linearmotor ausgebildet sind. Der Linearmotor 12 weist einen
Triebkopf 13 auf, der an der Grundplatte 6 befestigt ist, und
besitzt eine Schiene 14, die an der ersten Schiebeplatte 9
befestigt ist. In üblicher Weise umgreift dabei der Triebkopf
13 die Führungsschiene 14, ohne diese zu berühren. Der
Linearmotor 12 arbeitet mit magnetischen Kräften, so daß die
Kraftübertragung zwischen Triebkopf 13 und Schiene 14
berührungslos oder kontaktlos erfolgt. Über die Antriebsmittel
12 besteht somit kein körperlicher Kontakt zwischen
Grundplatte 6 und Schiebeplatte 9.
Über eine Steuerleitung 15 ist der Linearmotor 12 an eine
Steuerung 16 angeschlossen, die den Linearmotor 12 betätigt.
Dabei kann die Steuerung 16 den Linearmotor 12 zwischen einem
Aktivzustand und einem Passivzustand umschalten. Im
Aktivzustand betätigt die Steuerung 16 den Linearmotor 12 zur
Erzielung einer Kraftübertragung zwischen Triebkopf 13 und
Schiene 14 bzw. Grundplatte 6 und erster Schiebeplatte 9. Im
Passivzustand ist der Linearmotor 12 so geschaltet, daß
Relativverstellungen zwischen erster Schiebeplatte 9 und
Grundplatte 6 in X-Richtung keinerlei Kräfte im Linearmotor 12
erzeugen, die einer solchen Relativverstellung entgegenwirken.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist auf der Oberseite der
ersten Schiebeplatte 9 über zweite Lagerungs- und
Führungsmittel 17, die ebenfalls als Linearführungen
ausgebildet sind, eine zweite Platte 18 gelagert. Diese
ebenfalls als Schiebeplatte ausgebildete zweite Platte 18 kann
durch die Orientierung der zweiten Linearführung 17 in einer
senkrecht zur ersten Verstellrichtung X verlaufenden zweiten
Verstellrichtung Y verstellt werden, wobei der so definierte
zweite Freiheitsgrad Y eine Verstellung der zweiten
Schiebeplatte 18 parallel zu sich selbst und bidirektional
bezüglich der Y-Richtung ermöglicht. Auch der zweiten
Schiebeplatte 18 ist ein Sensor 19 zugeordnet, mit dem
Relativverstellungen und/oder Kräfte in Y-Richtung ermittelt
werden, die zwischen den beiden Schiebeplatten 9 und 18
wirksam sind.
Um die Relativverstellungen in Richtung des zweiten
Freiheitsgrades Y gezielt herbeizuführen, sind zweite
Antriebsmittel 20 vorgesehen, die hier ebenfalls als
Linearmotor mit Schiene 21 und Triebkopf 22 ausgebildet sind.
Zur besseren Darstellung des zweiten Linearmotors 20 ist die
zweite Linearführung 17 in ihrem mittleren Bereich
aufgebrochen dargestellt. Auch der zweite Linearmotor 20 wird
über eine Steuerleitung 23 von der Steuerung 16 betätigt. Der
zweite Linearmotor 20 ist ebenfalls geradlinig ausgebildet und
arbeitet in derselben Weise wie der zuvor beschriebene erste
Linearmotor 12 und kann dementsprechend ebenfalls zwischen
einem Aktivzustand und einem Passivzustand umgeschaltet
werden.
Auf der Oberseite der zweiten Schiebeplatte 18 ist über eine
axial abstützende Ringlagerung 24 eine als Drehplatte
ausgebildete dritte Platte 26 um eine Drehachse 25
drehverstellbar gelagert. Diese Drehachse 25 steht senkrecht
auf der Radaufstandsebene 3 und verläuft vorzugsweise durch
den Radaufstandspunkt 5. Die Drehachse 25 erstreckt sich somit
vertikal und bildet die Z-Achse des Koordinatensystems 17. Die
Drehverstellbarkeit der Drehplatte 26 relativ zur zweiten
Schiebeplatte 18 ist in Fig. 1 durch einen Doppelpfeil 27
symbolisiert. Zur Realisierung der Drehverstellbarkeit der
Drehplatte 26 besitzt diese an ihrer Unterseite eine sich
koaxial zu ihrer Drehachse 25 erstreckende Welle 28, die in
einer Öffnung 29 der zweiten Schiebeplatte 18 mit einem
Radiallager 30 gelagert ist. Durch die Ringlagerung 24 und die
Radiallagerung 30, die hier dritte Lagerungs- und
Führungsmittel bilden, wird ein dritter Freiheitsgrad
definiert, nämlich die Drehverstellbarkeit der Drehplatte 26
um deren Drehachse 25.
Auch hier ist ein Sensor 31 vorgesehen, der die zwischen
Drehplatte 26 und zweiter Schiebeplatte 18 herrschende
Relativlagen und/oder Kräfte bzw. Momente sensiert. Des
weiteren sind dritte Antriebsmittel 32 vorgesehen, die auch
hier als Linearmotor ausgebildet sind, wobei dieser dritte
Linearmotor 32 ringförmig ausgebildet ist. Dementsprechend ist
auch eine an der Drehplatte 26 befestigte Schiene 33 des
dritten Linearmotors 32 ringförmig ausgebildet. Ein Triebkopf
34 des dritten Linearmotors 32 ist an der zweiten
Schiebeplatte 18 befestigt. Mit einer Steuerungsleitung 35 ist
auch der dritte Linearmotor 32 mit der Steuerung 16 verbunden.
Wie die beiden anderen Linearmotoren 12 und 20 ist auch der
dritte Linearmotor 32 durch die Steuerung 16 zwischen einem
Aktivzustand und einem Passivzustand umschaltbar.
Wie aus Fig. 1 deutlich zu entnehmen ist, übernehmen die hier
dargestellten Lagerungs- und Führungsmittel, nämlich erste
Linearführung 8, zweite Linearführung 17 und Ringlagerung 24
sowie Radiallagerung 30 vollständig die jeweilige Lagerungs-
und Führungsfunktion.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besitzt somit für das
darauf abgestellte Rad 4 drei Freiheitsgrade X, Y, Z. Wenn die
jeweiligen Antriebsmittel 12, 20, 32 in ihren Passivzustand
geschaltet sind, kann die Radaufstandsebene 3 innerhalb ihrer
Freiheitsgrade X, Y, Z passiv verstellt werden. Eine aktive
Verstellung der Radaufstandsebene 3 und somit eine aktive
Krafteinleitung in das Fahrzeugrad 4 bzw. eine
Kraftübertragung auf das Fahrzeugrad 4 wird dadurch
ermöglicht, daß die dem für die Kraftübertragung
erforderlichen Freiheitsgrad zugeordneten Antriebsmittel 12,
20, 32 in ihren Aktivzustand umgeschaltet und dementsprechend
von der Steuerung 16 betätigt werden.
Da die Antriebsmittel 12, 20, 32 mit einer kontaktlosen
Kraftübertragung (zwischen Triebkopf 13, 22, 34 und Schiene
14, 21, 33) arbeiten, erfolgt im Passivzustand der
Antriebsmittel 12, 20, 32 keine Kraftübertragung (zwischen
Triebkopf und Schiene), wodurch ausschließlich die in den
verwendeten Lagerungs- und Führungsmitteln 8, 17, 24, 30
auftretende Reibung den Verstellbewegungen entgegenwirkt.
Diese Reibung kann jedoch durch die Verwendung entsprechend
reibungsarm arbeitender Lagerungs- und Führungsmittel
minimiert werden. Dementsprechend können mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung hochgenaue Meßergebnisse
ermittelt werden. Dabei besitzt die erfindungsgemäße
Vorrichtung zusätzlich den Vorteil, daß die Freiheitsgrade X,
Y, Z der Vorrichtung 1 einzeln und auch komplett aktivierbar
und deaktivierbar sind, ohne daß es dazu eines Umbaus der
Vorrichtung 1 bedarf.
Bei der in Fig. 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform
ist die Radaufstandsebene 3 auf der Drehplatte 26 ausgebildet,
die auf den zwei nach Art eines Kreuztisches verstellbar
gelagerten Schiebeplatten 9 und 18 gelagert ist. Es ist
selbstverständlich auch eine andere Plattenanordnung möglich.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Anordnung der
Antriebsmittel 12, 20, 32, die hier so gewählt ist, daß die
Kraftübertragungsrichtung der Antriebsmittel jeweils parallel
zu dem jeweils zugeordneten Freiheitsgrad X, Y, Z verläuft. Da
die Antriebsmittel 12, 20, 32 berührungslos oder kontaktlos
arbeiten, können sie keine Führungsfunktion oder
Lagerungsfunktion aufweisen, so daß diese Aufgabe
ausschließlich den speziell dafür vorgesehenen Lagerungs- und
Führungsmitteln 8, 17, 24, 30 vorbehalten ist.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Testen einer Radanordnung an einem Fahrzeug,
mit einer Radaufstandsebene (3), auf der ein Fahrzeugrad (4)
einer zu testenden Radanordnung (2) abstellbar ist, und mit ei
ner Grundplatte (6), auf der eine erste Platte (9) bezüglich
eines ersten Freiheitsgrades (X) verstellbar gelagert ist, wo
bei erste Antriebsmittel (12) vorgesehen sind, die zum Verstel
len der ersten Platte (9) relativ zur Grundplatte (6) einer
seits mit der Grundplatte (6) und andererseits mit der ersten
Platte (9) zusammenwirken, wobei eine Steuerung (16) vorgesehen
ist, mit der die ersten Antriebsmittel (12) zum Verstellen der
ersten Platte (9) relativ zur Grundplatte (6) betätigbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Antriebsmittel (12) so ausgebildet sind, daß sie
mit der Steuerung (16) zwischen einem Aktivzustand, in dem
eine Wirkverbindung zur Kraftübertragung zwischen der ersten
Platte (9) und der Grundplatte (6) geschlossen ist, so daß die
aktivierten Antriebsmittel (12) eine Kraftübertragung zwischen
der ersten Platte (9) und der Grundplatte (6) ermöglichen, und
einem Passivzustand umschaltbar sind, in dem die Wirkverbindung
zur Kraftübertragung zwischen der ersten Platte (9) und der
Grundplatte (6) offen ist, so daß die deaktivierten Antriebs
mittel (12) keine, den Verstellbewegungen zwischen Grundplatte
(6) und erster Platte (9) entgegenwirkende Kräfte übertragen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der ersten Platte (9) eine zweite Platte (18)
bezüglich eines zweiten Freiheitsgrades (Y) verstellbar
gelagert ist, wobei zweite Antriebsmittel (20) vorgesehen
sind, die zum Verstellen der zweiten Platte (18) relativ zur
ersten Platte (9) einerseits mit der ersten Platte (9) und
andererseits mit der zweiten Platte (18) zusammenwirken, wobei
mit der Steuerung (16) die zweiten Antriebsmittel (20) zum
Verstellen der zweiten Platte (18) relativ zur ersten Platte
(9) betätigbar sind, wobei auch die zweiten Antriebsmittel
(20) so ausgebildet sind, daß sie mit der Steuerung (16)
zwischen einem Aktivzustand, in dem sie eine Kraftübertragung
zwischen der zweiten Platte (18) und der ersten Platte (9)
ermöglichen, und einem Passivzustand umschaltbar sind, in dem
sie keine den Verstellbewegungen zwischen zweiter Platte (18)
und erster Platte (9) entgegenwirkende Kräfte übertragen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der zweiten Platte (18) eine dritte Platte (26)
bezüglich eines dritten Freiheitsgrades (Z) verstellbar
gelagert ist, wobei dritte Antriebsmittel (32) vorgesehen
sind, die zum Verstellen der dritten Platte (26) relativ zur
zweiten Platte (18) einerseits mit der zweiten Platte (18) und
andererseits mit der dritten Platte (26) zusammenwirken, wobei
mit der Steuerung (16) die dritten Antriebsmittel (32) zum
Verstellen der dritten Platte (26) relativ zur zweiten Platte
(18) betätigbar sind, wobei auch die dritten Antriebsmittel
(32) so ausgebildet sind, daß sie mit der Steuerung (16)
zwischen einem Aktivzustand, in dem sie eine Kraftübertragung
zwischen der dritten Platte (26) und der zweiten Platte (18)
ermöglichen, und einem Passivzustand umschaltbar sind, in dem
sie keine den Verstellbewegungen zwischen dritter Platte (26)
und zweiter Platte (18) entgegenwirkende Kräfte übertragen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der Platten als Drehplatte (26) ausgebildet ist,
deren Freiheitsgrad (Z) durch eine Drehverstellbarkeit um eine
senkrecht zur Radaufstandsebene (3) verlaufende Drehachse (25)
ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der Platten als Schiebeplatte (9, 18)
ausgebildet ist, deren Freiheitsgrad (X, Y) durch eine
bidirektionale Verstellbarkeit in einer parallel zur
Radaufstandsebene (3) verlaufenden Verstellrichtung gebildet
ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der Platten eine erste Schiebeplatte (9) bildet,
deren Freiheitsgrad durch eine bidirektionale Verstellbarkeit
in einer parallel zur Radaufstandsebene (3) verlaufenden
ersten Verstellrichtung (X) gebildet ist, und daß eine der
Platten eine zweite Schiebeplatte (18) bildet, deren
Freiheitsgrad durch eine bidirektionale Verstellbarkeit in
einer parallel zur Radaufstandsebene (3) verlaufenden zweiten
Verstellrichtung (Y) ausgebildet ist, die senkrecht zur ersten
Verstellrichtung (X) verläuft.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsmittel (12, 20, 32) so ausgebildet sind, daß
sie in ihrem Aktivzustand eine kontaktlose Kraftübertragung
zwischen den zugeordneten Platten (6, 9, 18, 26) ermöglichen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraftübertragung mittels magnetischer Kräfte erfolgt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsmittel als Linearmotor (12, 20, 32) mit
Schiene (14, 21, 33) und Treibkopf (13, 22, 34) ausgebildet
sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Linearmotor geradlinig oder ringförmig ausgebildet
ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsmittel (12, 20, 32) so ausgebildet sind, daß
ihre Kraftübertragungsrichtung parallel zum zugehörigen
Freiheitsgrad (X, Y, Z) verläuft.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß Lagerungs- und Führungsmittel (8, 17, 24, 30) vorgesehen
sind, die den jeweiligen Freiheitsgrad (X, Y, Z) der
Antriebsmittel (12, 20, 32) definieren und die reibungsarm
ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Sensorik (11, 19, 31) vorgesehen ist, welche die
zwischen den platten (6, 9, 18, 26) herrschenden Kräfte
und/oder Momente und/oder Relativpositionen ermittelt.
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