DE10019273A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verbinden von Falzprodukten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Verbinden von FalzproduktenInfo
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Abstract
Ein Sammelhefter, der zum Zusammentragen unterschiedlicher gefalzter Bogen dient, wird zusätzlich mit einer oder mehreren Einrichtungen zum Aufbringen von Klebstoff ausgestattet, so dass die zusammengetragenen Bögen unmittelbar auf dem Sammelhefter miteinander verklebt werden können.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von auf einer Sammelkette
zusammengetragenen Falzprodukten, insbesondere Falzbogen oder fadengesiegelte
Falzbogen.
Sammelhefter sind papierverarbeitende Maschinen, die aus einer Mehrzahl von gefalzten
Bögen ein Produkt herstellen, wobei die einzelnen gefalzten Bögen so mit einander
verbunden werden, dass ein Endprodukt entsteht. Bei den so hergestellten Endprodukten
handelt es sich um mehrseitige Druckprodukte, wie beispielsweise Magazine, Broschüren
oder ähnliches. Derartige Sammelhefter weisen üblicherweise einen oder mehrere
Falzbogenanleger auf, die die einzelnen Falzbögen einer Sammelkette zuführen, auf der die
unterschiedlichen Falzbögen so in Gruppen gesammelt werden, dass das gewünschte
Endprodukt entsteht. Die auf der Sammelkette hängenden Gruppen von Falzbögen werden
üblicherweise einer Heftstation, die einen oder mehrere Heftköpfe aufweist, zugeführt. In
der Heftstation werden die Falzprodukte an ihren Rücken mit Drahtheftklammern
verbunden. Nach dem Heften werden die so miteinander verbundenen Gruppen von
Falzbögen einem Trimmer zugeführt, der für den Randschnitt der gehefteten Erzeugnisse
sorgt und diese dann anschließend einer Auslage zuführt.
Die Falzbogen, die im Falzbogenanleger liegend oder auf dem Rücken stehend vorgesehen
sind, werden vereinzelt, geöffnet und auf die Sammelkette aufgelegt. Dieser Vorgang wird
mit jedem Falzbogenanleger solange wiederholt bis die gewünschte Anzahl von
Falzprodukten als Gruppe übereinander auf der Sammelkette hängt und auf dieser
registergenau angeordnet ist. Abschließend wird der Gruppe entweder mithilfe des letzten
Anlegers ein gefalztes Deckblatt zugeführt. Alternativ kann auch mithilfe eines so
genannten Umschlagfalzanlegers ein Bogen während der Zuführung auf die Sammelkette
gefalzt und so der Umschlag über der Gruppe von Falzprodukten angeordnet werden.
Zum Verbinden der so gesammelten Falzprodukte wird der Umschlag zusammen mit den
übrigen Falzprodukten einer Heftstation zugeführt, in der ein oder mehrere Heftklammern
durch die Rücken der Falzprodukte gestochen und somit die Falzprodukte sowie der
Umschlag miteinander verbunden werden. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise aus
dem Deutschen Patent DE 197 38 929 bekannt.
Obwohl die Verbindung der Falzprodukte mit Heftklammern zu einer sicheren
Verknüpfung der Falzprodukte miteinander führt, kann es erforderlich sein, dass die
Falzprodukte anders als durch Drahtklammern miteinander verbunden werden. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn das zu erzeugende Endprodukt überwiegend von Kindern
oder Kleinkindern benutzt werden soll, bei denen besonders stark darauf zu achten ist, dass
eine mögliche Verletzungsgefahr ausgeschlossen wird. So können beispielsweise für
Kinder hergestellte Malbücher sowie Bau- oder Bedienungsanleitungen für
Kinderspielzeuge, die mit einer Drahtklammer geheftet sind an ihrer Innenseite leicht zu
Verletzungen an den Kinderhänden führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu
schaffen, mit dem es möglich ist, Falzprodukte auf einem Sammelhefter fest miteinander
zu verbinden und dennoch die Verletzungsgefahr durch eine Drahtheftung zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst. Die verfahrenstechnische Lösung der Aufgabe besteht in einem Verfahren gemäß
den Merkmalen gemäß des Anspruchs 10.
Generell zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung also dadurch aus, dass am
Sammelhefter wenigstens eine zusätzliche Station vorgesehen ist, mit deren Hilfe es
möglich ist, Kleb- oder Leimstoffe auf den Rücken des in einer Gruppe von Falzprodukten
zuoberst liegenden Falzproduktes oder auf ein einzelnes Falzprodukt aufzutragen, so dass
damit die Möglichkeit geschaffen wird, eine Umschlagsseite aufzubringen und mit dem
oder den übrigen Falzprodukten fest zu verbinden, ohne dabei Drahtklammern zu
verwenden. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Gruppe von Falzprodukten ohne
den Umschlag bereits auf andere Weise miteinander verbunden sind. Hierbei kommen
insbesondere fadengesiegelte Falzprodukte in Betracht, die in einem vorherigen
Arbeitsgang mit Hilfe eines Fadens thermoplastisch verbunden worden sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat somit den Vorteil, dass mit ihrer Hilfe
Druckprodukte erzeugt werden können, die fest miteinander verbunden sind, wobei auf
Drahtklammern, die immer eine Verletzungsgefahr in sich bergen, vollständig verzichtet
werden kann. Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass beim Recycling des Papiermaterials
das aufwendige Entfernen der Drahtklammern vollständig entfällt und somit der
Recyclingprozess erheblich vereinfacht wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung beinhaltet darüber hinaus den Vorteil, dass die
Beleimungsstation an bereits bestehende Sammelhefter als Zusatzelement angebracht
werden kann, so dass damit die Möglichkeit besteht, wahlweise die klassische
Klammerheftung mit Hilfe von Drahtklammern und/oder ein klammerloses Verbinden der
Falzprodukte mit Hilfe der Beleimungsstation durchzuführen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterentwicklungen sind Gegenstand der nachfolgenden
Figuren und deren Beschreibungen, bei deren Darstellung zugunsten der Übersichtlichkeit
auf einen maßstabgetreue Wiedergabe verzichtet wurde. Es zeigen im Einzelnen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines Sammelhefters,
Fig. 2 schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Bereich der
Beleimungsstation.
In Fig. 1 ist schematisch eine Transportvorrichtung eines erfindungsgemäßen
Sammelhefters mit Beleimstation gezeigt. Diese Transportvorrichtung ist üblicherweise als
Sammelkette 10 ausgeführt. Auf die Sammelkette 10 werden von einer Vielzahl von
Falzbogenanlegern, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in Fig. 1 nicht gezeigt sind, aus
den jeweils in den Falzbogenanlegern vorhandenen Falzproduktstapeln 12, 14 einzelne
Falzprodukte 20a, 20b gefördert, so dass diese übereinander hängend auf der Sammelkette
zum Liegen kommen. Auf diese Weise entstehen Gruppen von Falzprodukten 16, 18, die
auf der Sammelkette in Pfeilrichtung A befördert werden. Wie in Fig. 1 gezeigt, können die
Stapel von Falzprodukten dabei als Stapel 12 auf ihrem Rücken stehend oder als Stapel 14
auf einer ihrer Flächen liegend der Sammelkette zugeführt werden. Bei den Falzprodukten
20a, 20b kann es sich beispielsweise um gefalzte Bögen, Signaturen oder bereits in einem
vorhergehenden Arbeitsschritt miteinander verbundene gefalzte Signaturen oder Bögen
handeln. Zur vorherigen Verbindung der Falzprodukte kommt insbesondere das so
genannte Fadensiegeln in Betracht.
Jede Gruppe von Signaturen 16 wird auf der Förderkette 10 in Richtung des Pfeiles A
gefördert und gelangt so zu einer Einrichtung 25, mit deren Hilfe es möglich ist, einen
Klebstoff, wie beispielsweise einen Leim, auf den Rücken 32 des zuoberst liegenden
Falzproduktes 20a einer Gruppe 16 aufzutragen. Nach dem Auftragen des Klebstoffes wird
die Gruppe weiter in Pfeilrichtung A bewegt und kann zu einer weiteren Station 11 geführt
werden, in der über das zu oberst liegende Falzprodukt 20a ein weiteres 20b gelegt wird.
Mithilfe einer Andruckrolle 27 wird das Falzprodukt 20b fest mit den übrigen
Falzprodukten, insbesondere mit dem Falzprodukt 20a verbunden.
Weiterhin kann optimal eine zweite Leimstation 24 vorgesehen werde, mit der nun in
ähnlicher Weise Leim auf das nun zu oberst liegende Falzprodukt 20b aufgetragen wird.
Durch den weiteren Transport der Gruppe 18 entlang des Förderweges A gelangt die
Gruppe 18 zu einer weiteren Station 26.
Hier wird auf die Gruppe 18 eine Umschlagsseite 22 auf den mit Klebstoff bedeckten
Rücken 32 der Signatur 20b gelegt wird. Diese wird anschließend mithilfe der
Andruckrolle 29 angedrückt.
Sofern also alle Falzprodukte einer Gruppe 16, 18 bereits miteinander verbunden sind, wird
durch das Aufbringen des Klebstoffes in der Station 24 das vollständige Verbinden einer
Umschlagseite mit den übrigen Falzprodukten ermöglicht, ohne dass es erforderlich wäre,
die Falzprodukte mit Hilfe von Drahtklammern zu heften.
Nach dem Verbinden aller Falzprodukte inklusive der Umschlagseite 22 kann das so
fertiggestellte mehrseitige Druckprodukt, beispielsweise ein Magazin, eine
Bedienungsanleitung, ein Malheft oder ähnliches, weiteren Ver- oder
Bearbeitungsstationen wie z. B. einer Station zum Trimmen zugeführt werden.
Obwohl das erfindungsgemäße Verbinden der Falzprodukte vollständig ohne Heften
auskommt, ist es möglich, dass der Sammelhefter eine Station zum Aufbringen von
Heftklammern aufweist, die als Alternative zum Aufbringen des Klebstoffes mit der
Station 24 verwendet werden kann, so dass der Sammelhefter je nach zu produzierendem
Endprodukt durch Heften oder durch Kleben miteinander verbundene Falzprodukte
erzeugen kann.
In Fig. 2 ist schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Bereich der Beleimstation
24 gezeigt. Auf einer Sammelkette 10 wird das oberste Falzprodukt 20b der Gruppe 18 von
darunter liegenden Falzprodukten 16 (Fig. 1) in Transportrichtung A gefördert, wobei die
Falzprodukte durch einen auf der Förderkette 10 angebrachten Transportfinger 28
ausgerichtet werden. Mit Hilfe eines Leimauftragskopfes 30 wird auf den Rücken des zu
oberst liegenden Falzproduktes 20b Klebstoff aufgetragen, während sich die Sammelkette
zusammen mit den Falzprodukten unter den Leimauftragsköpfen 30 in Pfeilrichtung A
fortbewegt. Die Menge und der Zeitpunkt, zu welchem der Klebstoff aufgebracht wird,
wird über ein Steuergerät 36, ein Leimgerät 37 und einen Sensor 34 gesteuert. Dabei ist ein
Leimauftragskopf 30 mit Leitungen 38 und 39 verbunden. Sie Leitung 39 führt den
Klebstoff, und die Leitungen 38 übertragen die Steuerimpulse und die Druckluft für den
Klebstoffauftrag. Der Sensor 34 erfasst die Vorderkante des Falzproduktes und gibt ein
Signal über Leitung 41 zur Weiterverarbeitung an das Steuergerät 36, welches die Länge
der aufzutragenden Leimspur und das Intervall, in dem kein Leim aufgetragen wird,
steuert. Eine Niederhalteeinrichtung 40 ist, in ihrer Höhe einstellbar, zum Niederhalten des
Falzproduktes 20b während der Beleimung vorgesehen.
Nach dem Beleimen des Rückens 32 wird die Gruppe von Falzprodukten 18 (Fig. 1), wie
in Fig. 1 bereits beschrieben, einer Station 26 zugeführt, in der ein Umschlag auf die
Klebestelle aufgebracht und damit alle Falzprodukte miteinander verbunden werden. Es ist
damit vorteilhaft, die Beleimstation als letzte Station unmittelbar vor dem Aufbringen des
Umschlages auf die Sammelkette vorzusehen.
Bevorzugt wird das beleimte Produkt nach Aufbringen des Umschlages auf die Klebestelle
einer Andruckstation 29 zugeführt, in der der Umschlag 22 an die übrigen Falzprodukte
20a, 20b, 16 angedrückt wird. Die Andruckstation, vorzugsweise eine gefederte Formrolle,
presst die Falzbogen so zusammen, dass die Klebestelle fixiert und eine exakte Verbindung
entsteht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung lässt sich weiterhin dann vorteilhaft verwenden, wenn
nur einer, der üblicherweise mehrfach vorhandenen Falzbogenanlegern bestückt und in
Betrieb ist und in diesen Falzbogenanlegern bereits miteinander verbundene Falzprodukte
vorhanden sind. Dies können beispielsweise miteinander durch Fadensiegelung verbundene
Falzprodukte sein. Diese werden dann, wie beschrieben, der Sammelkette zugeführt. Auf
den Rücken der miteinander verbundenen Falzprodukte wird dann der Klebstoff
aufgebracht, der dann, wie beschrieben, in einem weiteren Verfahrensschritt von einer
Umschlagsseite abgedeckt und durch den Klebstoff fest mit den fadengesiegelten
Falzprodukten verbunden wird. Dadurch lässt sich ein Endprodukt herstellen, dessen
Innenseiten mit Hilfe der Fadensiegeltechnik oder anderer Verfahren miteinander
verbunden sind, und das eine Umschlagsseite aufweist, die mit Hilfe eines Klebstoffes an
den fadengesiegelten Falzprodukten befestigt ist. Von außen ist daher an diesem Produkt
nicht zu erkennen, durch welche Verbindung die einzelnen Falzprodukte aneinander
haften. Darüber hinaus weist dieses Endprodukt keinerlei spitze oder scharfe
Drahtheftungen auf, so dass dieses Produkt auch gesteigerten Sicherheitsbedürfnissen
entspricht.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
die Klebstoffstation 24 sowie ggf. die Andruckstation 27 mehrfach vorgesehen werden, so
dass beispielsweise nach jeder oder nach einigen der Falzbogenanleger eine
Klebstoffstation 24 vorgesehen ist. Mit Hilfe dieser Vielzahl von Klebstationen ist es nun
möglich jeweils nach dem Aufbringen des Falzproduktes auf die Sammelkette auf dessen
Rücken eine Klebstoffspur aufzubringen, die dann wiederum geeignet ist, das anschließend
aufzubringende Falzprodukt mit den bereits auf der Sammelkette befindlichen
Falzprodukten zu verkleben. Damit lässt sich ein Endprodukt herstellen, das vollständig
aus mit Klebstoffen miteinander verbundenen Falzprodukten besteht.
Als Klebstoffe eignen sich alle für die Verbindung von Falzprodukten geeignete
Klebstoffe, wie beispielsweise Leim, insbesondere jedoch Dispersionsleim, Heißleim,
PUR-Leim oder Fugitivleim.
10
Sammelkette
11
Station
12
,
14
Falzproduktstapel
16
,
18
Gruppen von Falzprodukten
20
a,
20
b Falzprodukte
22
Umschlagsseite
24
Klebstoffstation
26
Station
27
Andruckstation
28
Transportfinger
29
Andruckstation
30
Leimauftragskopf
32
Rücken
34
Sensor
36
Steuergerät
37
Leimgerät
38
Leitungen
39
Leitung
40
Niederhalteeinrichtung
41
Leitung
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Verbinden von auf einem Sammelhefter zusammengetragenen
Falzprodukten (20a, 20b), insbesondere Falzbogen oder fadengesiegelte Falzbogen, die
auf einer Fördereinrichtung (10) des Sammelhefters mit ihren Rücken (32) nach oben
gerichtet hängend transportiert werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Sammelhefter eine Station (24) zum Beleimen der Rücken (32) der auf dem
Sammelhefter hängenden Falzprodukte aufweist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Station (24) zum Beleimen der Rücken (32) einen Leimauftragskopf (30)
sowie eine Niederhaltevorrichtung (40) aufweist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Leimauftragskopf (30) mit einem Steuergerät (36) verbunden ist, welches die
Menge des aufzutragenden Klebstoffes und/oder den Zeitpunkt der
Klebstoffauftragung steuert.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Station (24) zum Beleimen unmittelbar vor der Station (26) zum Aufbringen
des Umschlages (22) auf die Sammelkette vorgesehen ist.
5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung weiterhin eine Heftstation zum Heften der Falzprodukte mit
Drahtklammern aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass weiterhin eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die jeweils selektiv den Einsatz
der Station zum Beleimen oder den Einsatz der Station zum Heften freigibt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Station zum Beleimen (24) mehrfach vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Station zum Beleimen (24) in Bewegungsrichtung der Sammelkette (10) nach
jedem Falzbogenanleger vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass entlang der Sammelkette (10) Sensoren (34) vorgesehen sind, die mit der
Steuereinrichtung zum Auftragen des Klebstoffes auf den Rücken (32) verbunden sind
und damit das Aufbringen des Klebstoffes auf den Rücken steuern.
10. Verfahren zum Verbinden von auf einem Sammelhefter zusammengetragenen
Falzprodukten (20a, 20b), insbesondere Falzbogen oder fadengeheftete Falzbogen,
wobei wenigstens ein Falzprodukt (20a, 20b) von einem Falzbogenanleger einer
Sammelkette eines Sammelhefters zugeführt wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf den Rücken (32) eines auf der Sammelkette (10) hängenden Falzproduktes
entlang des Rückens (32) Klebstoff aufgetragen wird und das mit Klebstoff versehene
Falzprodukt anschließend mit einem weiteren Falzprodukt (22, 20b) abgedeckt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Aufbringen des Klebstoffes mit Hilfe einer Beleimungsstation (24)
durchgeführt wird, die einen Beleimungskopf (30) sowie eine Niederhalteeinrichtung
(40) aufweist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Leimkopf (30) mit einer Steuereinrichtung (36) verbunden ist, die die
aufzubringende Klebstoffmenge und/oder den Zeitpunkt des Aufbringens des
Klebstoffes steuert.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Klebstoff unmittelbar vor dem Aufbringen des Umschlages (22) auf den
Rücken (32) aufgebracht wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Klebstoff auf ein fadengesiegeltes Falzprodukt aufgebracht wird
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Vielzahl von Falzprodukten mit Hilfe einer Vielzahl von Falzbogenanlegern
der Sammelkette (10) zu zugeführt werden, so dass diese übereinander hängen und
jeweils nach dem Zuführen eines Falzproduktes auf die Sammelkette (10) auf den
Rücken des gerade zugeführten Falzproduktes Klebstoff aufgebracht wird.
16. Mehrseitiges Druckprodukt mit einem Umschlag (22) und einer Mehrzahl von
innerhalb des Umschlages liegenden Seiten,
dadurch gekennzeichnet,
dass die innerhalb des Umschlages (22) liegenden Seiten durch Fadensiegelung
miteinander verbunden sind und der Umschlag mit den miteinander verbundenen
Innenseiten durch einen Klebstoff an der Kante der Innenseiten verbunden ist.
17. Mehrseitiges Druckprodukt mit einem Umschlag (22) und einer Mehrzahl von
innerhalb des Umschlags liegenden Seiten,
dadurch gekennzeichnet,
dass der innerste Falzbogen oder fadengesiegelte oder durch andere Verfahren
verbundenes Falzprodukt durch Fugitivkleber zum Ablösen desselben mit dem
Druckprodukt verbunden ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass nach dem Klebstoffauftrag und der Zuführung des Umschlages oder eines
weiteren Falzproduktes eine Andruckstation (27), vorzugsweise eine gefederte
Formrolle, zur Fixierung der Klebstoffe mit dem Umschlag oder eines weiteren
Falzproduktes angeordnete ist.
19. Verfahren nach Anspruch 18
dadurch gekennzeichnet,
dass die Andruckstation (27) mehrfach wie die Station (24) zum Beleimen vorgesehen
ist.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12
dadurch gekennzeichnet,
dass auch seitliche Leimköpfe zur seitlichen Beleimung des Falzproduktes vorgesehen
sind.
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