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DE10016554A1 - Vorrichtung zum Kultivieren von pflanzlichen oder tierischen Gewebekulturen - Google Patents

Vorrichtung zum Kultivieren von pflanzlichen oder tierischen Gewebekulturen

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Publication number
DE10016554A1
DE10016554A1 DE10016554A DE10016554A DE10016554A1 DE 10016554 A1 DE10016554 A1 DE 10016554A1 DE 10016554 A DE10016554 A DE 10016554A DE 10016554 A DE10016554 A DE 10016554A DE 10016554 A1 DE10016554 A1 DE 10016554A1
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DE
Germany
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supply
gases
plastic
tube
nutrient solution
Prior art date
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DE10016554A
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Eckhart Wildi
Reinhart Wildi
Peter Ripplinger
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Original Assignee
ROOTec Gesellschaft fur Bioaktive Wirkstoffe mbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kultivieren von pflanzlichem oder tierischem Gewebe, umfassend ein Fermentergefäß, Zuführung für flüssige Nährstoffe und Gase sowie Vorrichtungen zum Abführen von verbrauchten Nährflüssigkeiten und Gasen und festen Trägerplatten für die Pflanzengewebe, die für die genannten flüssigen Nährstoffe und die Gase durchlässig sind und innerhalb des Fermentergefäßes ortsfest angeordnet sind, wobei erfindungsgemäß das Fermentergefäß aus einem formstabilen Deckelteil, welcher die verschiedenen Zu- und Ableitungen sowie den Träger für die Zellen trägt und aus einem topf- oder beutelförmigen Plastikschlauch besteht, dessen Öffnung gegen den Deckel abgedichtet und befestigt ist.

Description

Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine neue Vorrichtung zum Kulti­ vieren von pflanzlichen oder tierischen Zell-, Gewebe- oder Organkulturen (im folgenden Gewebe genannt), sowie Kultivierungsverfahren unter Verwendung solcher Vorrichtungen.
Die Kultivierung von Zellen zur Herstellung von Zellmaterial und insbesondere von metabolischen Produkten dieser Zellen gewinnt ständig an Bedeutung, da die chemische Synthese solcher Produkte häufig schwierig oder unmöglich ist oder sich gegenüber der biochemischen Produktion als unwirtschaftlich erweist. Neben der bereits seit langem im großen Umfang ausgeführten Kultivierung von Hefen, Schimmelpilzen und Bakterien gewinnt für die Herstellung bestimmter Produkte in zunehmendem Maße auch die Kultivierung von Pflanzen- oder Tierzellen an Be­ deutung. Die Erforschung geeigneter Kultivierungsbedingungen und gegebenen­ falls die genetische Veränderung und Züchtung von in der Natur vorkommenden Pflanzen- oder Tierzellen zur Erzielung von hohen Ausbeuten sind dabei vordring­ liche Ziele der Forschung.
Man unterscheidet pflanzliche oder tierische Zell- und Gewebekulturen (vorwiegend Zellsuspensionen, Kalluskulturen) von pflanzlichen Organkulturen (transformierten Wurzelhaar- (Hairy root), Wurzel- oder Sprosskulturen (shooty teratomas)). Für die Fermentation wurden bislang vor allem Zellsuspensions­ kulturen eingesetzt, welche als undifferenzierte Einzelzellen oder als Zell­ aggregate bestehen. Seit den achtziger Jahren waren intensive Anstrengungen im Gange, diese Zellsuspensionskulturen in Large-Scale-Fermentern zu kultivieren und für die kommerzielle Produktion von Gewebeinhaltsstoffen zu nutzen.
Von einigen Ausnahmen abgesehen, hat sich aber gezeigt, daß Zellsuspensions­ kulturen genetisch häufig instabil sind (somaklonale Variation). Dies hat einen gravierenden Einfluß auf die Wirkstoffproduktion, da selbst vielversprechende Hochleistungszelllinien nach einigen Zyklen starken Schwankungen unterworfen sein können oder die Produktion der Wirkstoffe vollständig unterbunden wird. Man hat diese Instabilität dem Einfluß der Wachstumsregulatoren, sowie dem undifferenzierten Zustand der Zellen zugeschrieben, welche häufig ohne aus­ reichende Ausdifferenzierung von Zellorganellen, oder ohne entsprechenden Zell- Zellkontakt einzelne Biosynthesewege nicht stabil ausprägen. Epigenetische Faktoren spielen somit für die Biosynthese einen ganz wesentlichen Einfluß.
Pflanzliche Organkulturen und hier vor allem die kommerziell interessanten transformierten Wurzelhaarkulturen bilden ausdifferenziertes Gewebe, welches sich auch in Langzeitkulturen als genetisch deutlich stabiler erweist als Zell­ suspensionskulturen. Dank des schnellen Wachstums von transformierten Wur­ zelhaarkulturen, welche häufig vergleichbare Wachstumsraten wie Zell­ suspensionskulturen aufweisen, sind diese Organkulturen für die fermentative Produktion von kommerziell interessanten Inhaltsstoffen geeignet. Vor allem kön­ nen transformierte Wurzelhaarkulturen - anders als Zellsuspensionskulturen - ohne Wachstumsregulatoren kultiviert werden. Einzelne Wachstumsregulatoren können die Biosynthese von Sekundärmetaboliten hemmen.
Allerdings benötigen pflanzliche oder tierische Organkulturen ein völlig neues Fermenterdesign, da ein Scale-up der Laboranlagen, bedingt durch das inhomo­ gene und nicht zu durchmischende Gewebe, die Gas- und Nährlösungs­ versorgung erschwert.
Zur Züchtung von Geweben ist es notwendig, die für die Ernährung der Zellen notwendigen Mineralstoffe, Wachstumsregulatoren, Kohlenstoffquellen, nor­ malerweise Saccharose, Fructose oder Glucose, sowie gegebenenfalls Gase wie Sauerstoff oder Kohlendioxid den Zellen regelmäßig zuzuführen.
Die einfachste und wirtschaftlichste Form der Kultivierung von Zellen ist die Sus­ pensionszellkultur, wobei isolierte Zellen in einer Nährflüssigkeit suspendiert sind, verbrauchte Nahrungsbestandteile der Nährlösung regelmäßig zugeführt werden und gegebenenfalls eine Begasung zur Aufrechterhaltung der Suspension und Ernährung der Zellen durchgeführt wird. Durch entsprechende Wachstums­ regulatorien wird ein Zusammenwachsen der Zellen zu größeren Aggregaten ver­ hindert. Als nachteilig erweist sich dabei, daß viele Pflanzen- oder Tierzellen in dieser Form nicht lange lebensfähig sind und die Bildung von aus der Kultur­ flüssigkeit schlecht eliminierbaren Metaboliten eine häufige Übertragung der Zel­ len in frische Nährlösung erfordert.
Für kleinere Kulturen ist es möglich, die Zellen auf der Oberfläche von nährstoff­ haltigen Gelen, beispielsweise auf mit Agar ausgegossenen Petrischalen zu imp­ fen, wobei die Zellen aus dem Gel und der umgebenden Atmosphäre die not­ wendigen Nahrungsbestandteile zu sich zu nehmen. Auch bei dieser Methode erweist es sich als nachteilig, daß viele Zellen unter diesen Bedingungen schlecht und nur langsam wachsen und Metaboliten abscheiden, die sich teilweise im um­ gebenden Medium anreichern und wiederum das Wachstum der Zellen und die Zellteilung verlangsamen oder die Zelle selbst töten. Durch die Fixierung auf der Geloberfläche wachsen die Zellen zu größeren Haufen aus, was wiederum den Nachteil hat, daß nur die Oberfläche mit Gas und die Unterseite mit der Nähr­ flüssigkeit in Kontakt ist und somit die Nahrungszufuhr sich beim Wachstum ver­ langsamt. Auch hier ist, um ein ausreichendes Wachstums aufrecht zu erhalten, eine häufige Überimpfung der Kulturen auf neue Nährboden erforderlich.
Um die Nachteile der Suspensionskultur isolierter Zeilen zu vermeiden, ist man daher dazu übergegangen, ausdifferenzierte Kulturen wie "Hairy roots" oder Pflanzensprossen bzw. Blattgewebe zu kultivieren. Solche größeren Aggregate neigen in Suspension zur Enthomogenisierung, insbesondere in größeren Reak­ toren, wodurch eine Abänderung bzw. Anpassung der Verfahrensbedingungen erforderlich wurde, durch die eine gleichmäßige Versorgung der Zellaggregate mit Nährlösung und den notwendigen Gasen erreicht wird.
Ein verbreitetes Verfahren beruht darauf, die Gewebe auf festen Trägern zu fixie­ ren und eine dünne Schicht von Nährflüssigkeit über die Träger laufen zu lassen, so daß die Gewebe laufend mit frischer Nährflüssigkeit versorgt werden und gleichzeitig auch einen ausreichenden Kontakt zur Gasatmosphäre im Reaktor besitzen. Als Trägerkörper werden Platten oder Gewebe, insbesondere Maschengitter oder Stabkonstruktionen als Unterlage verwendet, die in ent­ sprechenden Reaktoren parallel im Abstand zueinander angeordnet sind, so daß die Zwischenräume eine Beaufschlagung mit Nährflüssigkeit und Gas und ein gewisses Wachstum der Zellkultur ermöglichen. Die Fixierung der Zellen auf dem Träger erfolgt dabei z. B. durch Einklemmen in Spalten oder Winkel der Träger­ oberfläche (vgl. EP 234 868 und US 5 585 266). Für die Fermentation von so­ genannten "Hairy root-Kulturen" wird die Verwendung von Fermentern, welche ein System von gespannten Drähten enthalten, besonders empfohlen, wobei der Ab­ stand der Drähte an den Kreuzungspunkten so klein ist, daß an diesen Stellen das Pflanzengewebe festgehalten wird oder durch spezielle Ausbildung der Drähte mit Stacheln in diesen Stachelachseln festgehalten werden (vgl. WO 89/10958).
Die Fermentationsgefäße des Standes der Technik bestehen aus Stabilitäts­ gründen üblicherweise aus Metall, beispielsweise Stahl- oder Aluminiumblech oder wegen der Durchsichtigkeit aus Glas oder Acrylglas und haben überwiegend eine kubische Form, welche eine platzsparende Anordnung mehrerer paralleler Trägerplattensysteme im Inneren ermöglicht. Ein abnehmbarer Deckel, an dem gegebenenfalls neben den Zuführungsleitungen auch die Trägerplatten befestigt sind, erlaubt einen Zugang zu dem Behälter, insbesondere zum Abernten der Zellkultur und zum Reinigen. Die Herstellung der Fermentationsgefäße aus stabi­ len Materialien erlaubt, solche Reaktoren standfest nebeneinander auf dem Bo­ den anzuordnen, hat jedoch den Nachteil, daß die Herstellung und Wartung sol­ cher Gefäße teuer ist und eine Adaption an die Kulturgröße nicht erlaubt.
Es stellte sich daher die Aufgabe, einfache und wirtschaftliche Vorrichtungen zur Kultivierung von Gewebe, insbesondere von Pflanzengewebe zu finden, welche einfach und preiswert herzustellen, in der Größe veränderbar sind und eine ein­ fache Handhabung und Wartung erlauben.
Diese Aufgabe wird durch die im Hauptanspruch wiedergegebene Vorrichtung gelöst und durch die Merkmale der Unteransprüche gefördert.
Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Verwendung sol­ cher Fermentationsvorrichtungen ein Verfahren zur Kultivierung von Pflanzen­ gewebe des "Hairy root-Typs oder Pflanzensproß-Typs" bereitzustellen.
Überraschenderweise war es möglich, die starren Wände der Fermentations­ vorrichtungen des Standes der Technik durch topf- oder beutelförmige Plastik­ schläuche aus dünner Kunststofffolie zu ersetzen, wenn man diese über einfache, bekannte Verbindungsvorrichtungen, insbesondere Quetschverbindungen, direkt an dem die Nährmittel und Gas zu- und abführenden Leitungen tragenden Deckel eines üblichen Fermentationsgefäßes befestigt, welcher ebenfalls noch die Trä­ gerplatten für die Fixierung der zu kultivierenden Zellen trägt.
Über am Deckel befestigte Haltevorrichtungen lassen sich solche Vorrichtungen problemlos in Gruppen an entsprechenden Gestellen aufhängen, wobei diese Aufhängegestelle gleichzeitig auch die Zu- und Abführungsleitungen für die Nähr­ lösungen und Gase tragen, die von zentralen Versorgungs- und Steuereinheiten in ihrer Zusammensetzung reguliert werden können. Durch ein modulares System der Zu- und Abführungsleitungen innerhalb der Fermentationsvorrichtung aus kurzen Rohrstücken mit zwischengesetzten Verbindungsstücken und einer Anordnung der Trägerplatten an diesen Rohrabschnitten lassen sich in der Länge und damit in der Kapazität veränderbare Fermenter leicht zusammensetzen und mit Schlauchfolien entsprechender Länge als Außenwand versehen, so daß es möglich ist, die Kapazität eines solchen Fermenters in bestimmten Stufen zu ver­ ändern. Die Schlauchfolie ist üblicherweise unten mit einem eingesetzten Plastik­ boden oder durch Zusammenquetschen und Verschweißen verschlossen, jedoch ist es auch möglich, einen dem Deckel im Durchmesser entsprechenden Boden­ einsatz aus festem Werkstoff mit einer entsprechenden Quetschdichtung einzu­ fügen, in dem gegebenenfalls weitere Zu- und Abführungsleitungen befestigt sein können. Die Herstellung des Fermenterbehälters aus lichtdurchlässiger Plastik­ folie erlaubt weiterhin, die im Inneren stattfindenden Reaktionen von außen zu beobachten sowie gegebenenfalls durch die Wand Licht- oder Wärmestrahlung, welche insbesondere Pflanzengewebe zur Kultur gegebenenfalls benötigen, zuzu­ führen. Einen besonderen Vorteil stellt es dar, daß zur Entnahme der kultivierten Gewebe für die Herstellung von Subkulturen oder die Aufarbeitung auf eventuelle Zellinhaltsstoffe der äußere Plastikschlauch aufgeschnitten oder auch nach Lösen der Klemmverbindung der Deckel ohne Lösung der Zuführungsleitungen zum Deckel mit den daran befestigten Trägerplatten gegebenenfalls unter einem steri­ len laminaren Schutzgasstrom, der hochgezogen werden kann, so daß die Kultur­ trägerplatten frei liegen und für eine einfache Bearbeitung zur Verfügung stehen. Die bei konventionellen Behältern aus festem Material erforderliche Reinigung des Behälters entfällt, da die Plastikschläuche nach Benutzung verworfen und durch neue in geeigneter Größe ersetzt werden.
Die Plastikschläuche können aus allen handelsüblichen Folien bestehen, Poly­ ethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyesterfolien sind besonders bevor­ zugt, da sie nicht nur besonders wirtschaftlich herzustellen, sondern auch in ihrer chemischen Beständigkeit, Elastizität, Lichtdurchlässigkeit und Festigkeit allen notwendigen Anforderungen entsprechen. Bei der Auswahl der Plastikfolie muß lediglich darauf geachtet werden, daß diese aus der Herstellung keine Weich­ macher oder sonstigen Hilfsstoffe enthält, welche gegebenenfalls als Giftstoffe für die Fermentation wirken können, wenn sie aus der Folie durch die Nährlösung herausgelöst werden.
Als Träger für die zu kultivierenden Gewebe dienen vorzugsweise Gitter oder parallel angeordnete Stäbe aus biologisch inerten Materialien, z. B. rostfreiem Stahl, Kunststoff oder einem in einem Rahmen eingespannten Textilgewebe, wel­ che als radiale Platten von dem zentralen Zuführungsrohr der Nährlösung ab­ stehen, wobei diese Zuführung vorzugsweise aus mehreren kurzen Rohrstücken besteht, an denen entsprechend breite Platten befestigt sind, und die Rohrstücke durch Zwischenstücke verbunden sind, die als Austrittsdüsen für die Nährflüssig­ keit dienen, so daß Nährflüssigkeit in regelmäßigen Abständen in den Fermen­ tationsbehälter eingedüst werden kann und somit eine gleichmäßige Befeuchtung der Kulturflächen von der Mitte aus bewirkt. Alternativ kann auch über separate Zuführungsleitungen im äußeren Bereich zwischen den radialen Platten eine Ein­ düsung der Nährlösung erfolgen, wobei das zentrale Rohr dann nur als Träger der Platten fungiert.
Durch Einspannen entsprechend dimensionierter Gitter aus Stahldraht oder Kunststoff in einen festen äußeren Rahmen, der vorzugsweise aus rostfreiem Stahl besteht, lassen sich die Trägersysteme einerseits den zu kultivierenden Pflanzengeweben in der Größe und Ausbildung der Kontaktstellen (Kreuzungspunkte) anpassen, andererseits zur Aberntung der Zellgewebe und zur Reinigung auseinandernehmen.
Die Ausbringung der Nährflüssigkeit in Form feiner Nebeltröpfchen ist an sich be­ kannt (EP 0 234 868 B1) und hat sich für die Nahrungszufuhr für Pflanzenzellen besonders bewährt, da gleichzeitig auch ein hoher Gasaustausch bewirkt wird. Überschüssige oder verbrauchte Nährlösung kann aufgrund der Schwerkraft von den Platten zum Boden des Gefäßes abtropfen, von wo durch eine entspre­ chende Absaugvorrichtung die Flüssigkeit nach Regeneration, d. h. der Versor­ gung mit den verbrauchten Nährstoffen und der Abtrennung der gebildeten Meta­ bolite, wieder in den Fermenter zurückgeführt werden kann. Auch die Absaug­ rohre werden in entsprechenden modularen Einheiten vorgesehen, wobei die Zwi­ schenstücke natürlich nicht als Düsen, sondern als durchgehende Verbindungen ausgebildet sind, um auch insoweit eine Größenänderung der Fermenter zu er­ möglichen.
Im einfachsten Fall sind bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung alle Elemente wie Trägerplatten, Nährflüssigkeitszu- und -ablaufvorrichtungen und Gasleitungen zentral am Deckel befestigt. Um das Abernten der Gewebe bzw. einen Kultur­ austausch zu erleichtern, kann es jedoch vorteilhaft sein, den Deckelteil in einem äußeren Ring, der die Versorgungsleitungen trägt und einen mittleren Deckelteil an dem das Trägerplattensystem befestigt ist, zu trennen. Durch Hebe­ vorrichtungen kann so das Trägerplattensystem aus dem Fermenter herausgezo­ gen werden, ohne die Anschlüsse der Versorgungsleitungen zu lösen.
Die erfindungsgemäßen Fermenter haben üblicherweise ein Volumen von 10 - 250, vorzugsweise 50-100 l und sind mit vier im Kreuz stehenden Trägerplatten ausgerüstet.
Ein 100 l-Fermenter hat beispielsweise ein Höhe von 85 cm bei einem Durchmes­ ser von 28 cm und enthält zwei übereinander angeordnete Plattenkreuze mit 40 cm Höhe und 20 cm Breite.
Diese Anordnung macht es zusätzlich möglich, zwei unterschiedliche Kulturen übereinander anzuordnen, z. B. eine Wurzelzellenkultur im oberen Bereich und eine Blattsproßkultur im unteren Bereich, welche dann gegebenenfalls zusätzlich belichtet werden kann. So können im Wurzelzellbereich stärker gebildete Zwischenprodukte mit der Nährflüssigkeit auf die Blattsproßkultur gebracht wer­ den, wo sie zu den gewünschten Endprodukten weiter umgesetzt werden. Durch die vertikale Anbringung der Träger übereinander tropft das Nährmedium passiv ab und erübrigt einen zusätzlichen Transportaufwand, wie er bisher üblich war, wenn die unterschiedlichen Kulturen in getrennten Fermentern kultiviert wurden.
Die Nährlösung wird kontinuierlich zwischen Fermenter und einem Nähr­ lösungstank zirkuliert. Zwischengeschaltete Absorptionssäulen, in denen die Me­ tabolite der Fermentation an geeignetes Säulenmaterial adsorbiert werden, Filter für aus dem Fermenter ausgeschwemmtes festes Material, Zuführungen für neues Nährmaterial oder Vorrichtungen zum Ausschleusen verbrauchter Lösung sind wie bei bekannten Fermentern vorgesehen.
In einer besonders einfachen und preiswerten Ausführungsform besteht auch der Nährlösungstank aus einem einfachen Plastiksack, der aus Stabilitätsgründen in einer Metall- oder Kunststoffwanne liegt und über Ventilanschlüsse, beispiels­ weise Luer-Lock-Verschlüsse mit den Versorgungsleitungen verbunden ist.
Eine Magnetrührvorrichtung sorgt für eine kontaminationsfreie Durchmischung des Sackinhalts. Diese preiswerten Tanks können beim Kulturwechsel direkt entsorgt werden und ersparen so die übliche aufwendige Reinigung. Durch Zuordnung jeweils eines oder mehrerer Fermenter zu einem Nährtank in einem fahrbaren Gestell gelangt man zu kompakten, mobilen Einheiten.
In den folgenden Figuren wird die Erfindung näher erläutert, ohne sie jedoch darauf zu beschränken.
Fig. 1 zeigt einen Fermenter 1 mit äußerem Plastikschlauch 2 und Deckelteil 3, welcher über einen Quetschverschluß 4 den Schlauch 2 festhält. Der Deckel 3 hält das zentrale Zuführungsrohr 5, an dem die Trägerplatten 6 kreuzförmig be­ festigt sind, im Zuführungsrohr 5 mit den Rohrabschnitten 5a und Zwischen­ adaptern 5b sind Sprühdüsen 7 für die Nährlösung integriert. In der Peripherie des Deckels 3 sind ein Absaugrohr 8 für verbrauchte Nährlösung und Zu- und Ab­ führungsanschlüsse 9/10 für Gase vorgesehen. Im dargestellten Fall sind zwei Plattenmodule 6 übereinander vorgesehen.
Fig. 2 zeigt einen Vertikalschnitt durch eine andere Variante, bei der die Zu- und Abführungsleitungen 5, 8, 9, 10 in einem äußeren Deckelring 3a befestigt sind und in der Peripherie des Fermenters 1 nach unten verlaufen. An dem mittleren Deckelaufsatz 3b sind über eine zentrale Halterung 11 die Trägerplatten 6 be­ festigt. Der Schlauch 2 wird zwischen Deckelring 3a und Spannverbindung 4 fest­ gehalten.
Fig. 3 zeigt die Zuführung der Nährlösung in einen horizontalen Schnittbild gemäß Fig. 2 über die Sprühdüsen 7, die in der Ringleitung 5a zusammengefaßt sind. Plastikschlauch 2 und Trägerplatten 6 entsprechen Fig. 2.
Fig. 4 zeigt eine Gruppe von Fermentern 1 gemäß Fig. 1, die über eine gemein­ same Haltevorrichtung 14 an einem Schienensystem 12 fahrbar befestigt sind. Nährlösungszuführungsvorrichtungen 5 und -abführungsvorrichtungen 8 sind zu­ sammengefaßt und über eine nicht dargestellte Pumpvorrichtung an den zentralen Nährlösungstank 13 angeschlossen.
Bezugszeichenliste
1
Fermentergefäß
2
Plastikschlauch
3
Deckel
3
a Äußerer Deckelring
3
b Mittlerer Deckelaufsatz
4
Spannverbindungen (Quetschverschluß)
5
Zuführungsrohr
5
a Ringleitung
5
b Zwischenadapter
6
Trägerplatten
7
Sprühdüsen
8
Absaugrohr
8
a Rohrstücke
8
b Zwischenadapter
9
/
10
Zu- und Abführungsanschlüsse
11
Zentrale Halterung
12
Schienensystem
13
Nährlösungstank
14
Haltevorrichtung

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Kultivieren von pflanzlichem oder tierischem Gewebe, umfassend ein Fermentergefäß (1), Zuführung für flüssige Nährstoffe und Gase (5) sowie Vorrichtungen zum Abführen von verbrauchten Nähr­ flüssigkeiten und Gasen (8) und festen Trägerplatten (6) für die Pflanzen­ gewebe, die für die genannten flüssigen Nährstoffe und die Gase durch­ lässig sind und innerhalb des Fermentergefäßes (1) ortsfest angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Fermentergefäß (1) aus einem formstabilen Deckelteil (3), welcher die verschiedenen Zu- und Ableitungen (5, 8, 9, 10) sowie den Träger (6) für die Zellen trägt und aus einem topf- oder beutelförmigen Plastikschlauch (2) besteht, dessen Öffnung gegen den Deckel (3) abgedichtet und befestigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß 3-8 Trä­ gerplatten (6) radial an einer zentralen Halterung (11) befestigt sind und die Zuführung der Nährlösung über 3-8 im äußeren Bereich zwischen den Platten (6) befindliche Zuführungsleitungen (5) erfolgt.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufüh­ rungsleitung ein zentrales Rohr (5) darstellt, welches aus zwei oder mehre­ ren über Zwischenadapter (5b) zusammengesetzten Rohrstücken (5a) be­ steht, wobei die Adapter (5b) Düsen (7) zum Zerstäuben der Nährlösung enthalten und die Rohrstücke (5a) 3-8 radial abstehende Gitterplatten (6) als Träger für die Zellen tragen, wobei die Länge des zusammengefügten Zuführungsrohres (5) der Länge des Plastikrohrs (2) des Fermentergefäßes (1) und der Querschnitt durch die Trägergitter (6) der Öffnung des Plastik­ schlauches (2) bzw. der Größe des Deckels (3) entspricht.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß im Außenbereich zwischen den Trägergittern (6) ein oder mehrere Absaug­ rohre (8/10) für verbrauchte Nährflüssigkeit und verbrauchte Gase ange­ ordnet sind, welche ebenfalls aus Rohrstücken (8a) bestehen, die den Rohrstücken (5a) des Zuführungsrohrs (5) in der Länge entsprechen und Adapterstücke (8b) zum Verbinden der Rohrstücke (8a) enthalten, sowie einer Absaugdüse am Ende, wobei die Länge dieses Rohres (8) der Länge des Plastikschlauches (2) entspricht.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß Deckel (3) und Plastikschlauch (2) über Dichtungen und Spannverbindungen (4) verbunden sind.
6. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (3) über eine Schraub- oder Flanschverbindung mit dem Spann­ verschluß (4) für die Befestigung des Plastikschlauchs (2) verbunden ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere solcher Vorrichtungen (1) über entsprechende Rohrverbin­ dungen (5, 8) und Haltevorrichtungen (14) an ein zentrales Versorgungs­ system (13) angeschlossen sind.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (3) aus einem äußeren Deckelring (3a) und einem mittleren Deckel (3b) besteht, wobei alle Nährlösungs- und Gaszu- und -abführungs­ leitungen (5, 8, 9, 10) in dem Ring (3a) vorgesehen sind und an dem mittle­ ren Deckel (3b) über eine Halterung (11) die Trägerplatten (6) befestigt sind und die Zu- und Abführungsleitungen im peripheren Bereich des Fermen­ ters (1) nach unten geführt sind und die Spannverbindung (4) den Plastik­ schlauch (2) gegen den Deckelring (3a) festhält.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nährlösung über einen Nährlösungstank (13) in Form eines Plastiksacks zirkuliert wird.
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