DE10012233A1 - Riemenscheibe - Google Patents
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Abstract
Riemenscheibe (1), die unter Zwischenschaltung einer Rutschkupplung (3) auf einer Nabe (2) angeordnet ist, wobei die Rutschkupplung (3) ein Federelement (Schraubendruckfeder 4) aufweist, das einerseits gegenüber der Nabe (2) axial abgestützt ist und das andererseits zur Rotationsachse koaxial angeordnete Kegelflächen (8, 9, 11, 12, 15, 16, 17, 18) gegeneinander drückt, von denen eine der Nabe (2) und von denen eine andere der Riemenscheibe (1) zugeordnet ist, wobei die Kegelflächen (8, 9, 11, 12, 15, 16, 17, 18) sowohl als Reibflächen zur Übertragung eines Drehmomentes zwischen der Nabe (2) und der Riemenscheibe (1) als auch als Lagerflächen zur Lagerung der Riemenscheibe (1) auf der Nabe (2) vorgesehen sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Riemenscheiben, wie sie vorzugsweise in
Riementrieben von Brennkraftmaschinen eingesetzt werden. Die Erfindung
betrifft insbesondere solche Riemenscheiben, die auf Antriebswellen von im
Riementrieb angeordneten Nebenaggregaten vorgesehen werden.
Die Riemenscheiben werden in jüngerer Zeit vorwiegend durch sog. Keilrippen
riemen angetrieben. Insbesondere in Hubkolben-Brennkraftmaschinen werden
von der Kurbelwelle verursachte Drehungleichförmigkeiten in den Riementrieb
übertragen. Diese Drehungleichförmigkeiten bewirken kurzzeitig extrem hohe
Verzögerungen bzw. Beschleunigungen des Riemens. Wenn die Riemenschei
be auf einer drehträgen Welle angeordnet ist, beispielsweise auf einer Gene
ratorwelle, dann kann die Riemenscheibe diesen schnellen Verzögerungen und
Beschleunigungen nicht folgen. Es kommt zum Schlupf zwischen Riemen und
Riemenscheibe, der einen unerwünschten Verschleiß oder störende Geräu
sche verursacht.
Zur Beseitigung dieses Nachteils sind bereits zahlreiche Lösungen vorge
schlagen worden. Aus DE 36 10 415 C2 beispielsweise ist eine Riemenan
triebs-Brennkraftmaschine bekannt geworden, bei der zwischen der Riemen
scheibe und der Antriebswelle eines Generators ein Freilauf zwischenge
schaltet ist. Dieser Freilauf kuppelt bei den erwähnten starken Verzögerungen
des Riemens aus, so dass die drehträge Welle des Generators frei weiter dre
hen kann. Der Schlupf zwischen Riemen und Riemenscheibe ist somit auf ein
Minimum reduziert, idealerweise völlig beseitigt. Allerdings können hohe Be
schleunigungen nicht abgekoppelt werden; der Freilauf kuppelt in Beschleuni
gungs- bzw. Antriebsrichtung ein.
GB 20 96 237-A schlägt zur Lösung des beschriebenen Problems vor, eine
Flüssigkeitskupplung zwischen die Riemenscheibe und die Generatorwelle
vorzusehen. Bei einer derartigen Lösung sind allerdings in aufwändiger Weise
Dichtungen vorzusehen, ferner ist eine einwandfreie Lagerung der Riemen
scheibe auf der Nabe zu gewährleisten.
In DE 196 53 386 A1 ist das Problem dadurch gelöst, dass zwischen die Rie
menscheibe und die Nabe eine Schraubendrehfeder eingesetzt ist, die einer
seits an der Nabe und die andererseits an der Riemenscheibe befestigt ist. Die
Riemenscheibe kann unter der Einwirkung der Drehungleichförmigkeiten ge
genüber der Nabe oszillieren, wobei die Schraubendrehfeder verdreht wird. Da
der Verdrehwiderstand abhängig vom Drehwinkel ist, ist nicht auszuschließen,
dass bei größeren Schwenkwinkeln der Verdrehwiderstand so groß wird, dass
die Verzögerung der Riemenscheibe in unerwünschter Weise dennoch auf die
Generatorwelle übertragen wird.
Bei den bekannten Lösungen wird die Verzögerungsphase der Drehungleich
förmigkeit von der Antriebswelle eines Nebenaggregates abgekoppelt oder
gedämpft, so daß der Schlupf weitgehend reduziert ist. Ohne diese Abkoppe
lung/Dämpfung würden sich auch Kraftspitzen im Riemen einstellen. Aller
dings sind die bekannten Lösungsvorschläge durchweg aufwendig in ihrer Her
stellung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Riemenscheibe anzu
geben, die einfach herzustellen ist und bei der Kraftspitzen im Riemen redu
ziert sind.
Die erfindungsgemäße Riemenscheibe ist unter Zwischenschaltung einer
Rutschkupplung auf einer Nabe angeordnet, wobei die Rutschkupplung ein
Federelement aufweist, das einerseits gegenüber der Nabe axial abgestützt ist
und das andererseits zur Rotationsachse koaxial angeordnete Kegelflächen
gegeneinander drückt, von denen eine der Nabe und von denen eine andere
der Riemenscheibe zugeordnet ist, wobei die Kegelflächen sowohl als Reibflä
chen zur Übertragung eines Drehmomentes zwischen der Nabe und der Rie
menscheibe als auch als Lagerflächen zur Lagerung der Riemenscheibe auf
der Nabe vorgesehen sind.
Die Rutschkupplung ist derart ausgelegt, dass bei Überschreiten eines vorge
gebenen Drehmomentes eine Relativdrehung zwischen der Riemenscheibe
und der Nabe in beiden Drehrichtungen der Riemenscheibe stattfindet. Unter
halb dieses vorgegebenen Drehmomentes findet keine Relativdrehung statt.
Die Spitzen der starken Verzögerungen und Beschleunigungen infolge der
Drehungleichförmigkeiten werden demzufolge dadurch von der Antriebswelle
abgekoppelt, dass die Kegelflächen der Rutschkupplung durchrutschen. Kraft
spitzen im Riemen sind also reduziert.
Während einer Relativdrehung zwischen der Riemenscheibe und ihrer Nabe
muss sichergestellt sein, dass die Riemenscheibe einwandfrei auf der Nabe
gelagert bleibt. Dies wird ebenfalls durch die Kegelflächen sichergestellt, die
bei der beschriebenen Relativdrehung als Lagerflächen dienen. Die Kege
lanordnung ermöglicht die Aufnahme von axialen und radialen Lagerkräften.
Die beschriebene Kegelanordnung ermöglicht zum einen ein Verspannen der
aneinander anliegenden Kegelflächen, und zum anderen werden axiale und
radiale Lagerkräfte von der Riemenscheibe einwandfrei über die Kegel in die
Nabe übertragen.
Als Federelement eignen sich beispielsweise alle herkömmlichen Federtypen
wie Schraubenfedern oder Tellerfedern, aber auch hydraulische oder pneuma
tische Federelemente.
Bei höheren Drehzahlen der Hubkolben-Brennkraftmaschine nimmt der Ein
fluss der beschriebenen Drehungleichförmigkeiten deutlich ab. So ist es möglich,
dass die Riemenscheibe gemeinsam mit der Nabe ohne irgendwelche
Relativverdrehungen ein Drehmoment von der Riemenscheibe auf die An
triebswelle übertragen kann.
Gegenüber den bekannten Lösungen weist die erfindungsgemäße Riemen
scheibe verschiedene Vorteile auf. Zum einen entfallen Maschinenelemente
wie Freiläufe, insbesondere die üblicherweise verwendeten Klemmrollenfrei
läufe, die aus einer Vielzahl von Einzelteilen bestehen, und bei der eine auf
wändige Lagerung zwischen der Riemenscheibe und der Nabe vorzusehen ist,
damit die Klemmrollen einwandfrei in ihren Klemmspalten positioniert sind.
Es sind auch keine speziellen Dichtungen erforderlich, da auf die Verwendung
von Flüssigkeitskupplungen verzichtet wird.
Außerdem ist eine Verdrehung zwischen der Riemenscheibe und der Nabe
nicht auf einen bestimmten Verdrehwinkel beschränkt, wie es beispielsweise
gemäß DE 196 53 386 A1 der Fall ist.
Gegenüber den bekannten Lösungen ermöglicht die erfindungsgemäße Rie
menscheibe ein definiertes Durchrutschen in beiden Drehrichtungen der Rie
menscheibe.
Eine besonders einfache erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, dass die
Riemenscheibe aus Kunststoff und die Nabe aus Metall gebildet sind. Die Rie
menscheibe kann in diesem Fall auf besonders einfache Art und Weise im
Spritzverfahren aus Kunststoff hergestellt werden. In diesem Fall können die
Kegelflächen unmittelbar an der Nabe und an der Riemenscheibe ausgebildet
sein, so dass die Werkstoffpaarung für die Reibflächen Kunststoff-Stahl ist.
Es ist aber auch möglich, zwischen der Riemenscheibe und der Nabe einen
Reibbelag anzuordnen, so dass eine Gleitreibung zwischen der Nabe und dem
Reibbelag und/oder zwischen der Riemenscheibe und dem Reibbelag bei
Überschreiten eines vorgegebenen Drehmomentes stattfindet. Der Reibbelag
kann auch an der Riemenscheibe oder an der Nabe befestigt sein.
Es kann auch zweckmäßig sein, ein zusätzliches Lager, insbesondere Wälzla
ger zur Lagerung der Riemenscheibe auf der Welle vorzusehen. Ein Radialril
lenkugellager beispielsweise kann sowohl eine radiale als auch eine axiale
Lagerung übernehmen.
Vorzugsweise ist die Riemenscheibe mit einer koaxial angeordneten Kegelöff
nung versehen. Die Wand der Kegelöffnung kann zugleich die Kegelfläche
bilden.
Eine erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, dass das Federelement an
der Riemenscheibe angreift und diese mit der ihr zugeordneten Kegelfläche
gegen die der Nabe zugeordneten Kegelfläche anfedert. In diesem Fall ist es
zweckmäßig, dass die Riemenscheibe eine zentrale Durchgangsöffnung auf
weist, die eine sich auf ein axiales Ende hin erweiternde Kegelöffnung umfasst.
Die vorzugsweise aus Blech im Tiefziehverfahren hergestellte Riemenscheibe
weist einen gefalteten Bord auf, an dem das Federelement angreift. Der gefal
tete Bord ist vorzugsweise zwischen der Kegelöffnung einer benachbarten Zy
linderöffnung angeordnet. Zwischen der Nabe und der Riemenscheibe kann
eine Buchse angeordnet sein, deren zylindrischer Mantel an der Wand der
Zylinderöffnung anliegt und deren Radialbord an dem gefalteten Bord der Rie
menscheibe anliegt. Bei dieser erfindungsgemäßen Weiterbildung wird neben
den beschriebenen Kegelflächen zusätzlich für eine einwandfreie Lagerung die
Buchse eingesetzt.
Die Mantelfläche des zylindrischen Mantels und die Wand der Zylinderöffnung
sind dabei als Lagerflächen ausgebildet, wobei möglich ist, dass die Stirnfläche
des Radialbordes und die Stirnfläche des gefalteten Bordes als weitere Reib
flächen ausgebildet ist.
Das Federelement kann raumsparend in dem von dem zylindrischen Mantel
der Buchse und der Nabe begrenzten Ringraum angeordnet sein, wobei das
Federelement vorzugsweise als Schraubenfeder ausgebildet ist, die an dem
Radialbord der Buchse angreift.
Eine andere erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, dass die Nabe ein
axial verschiebliches Kegelstück aufweist, an dem das Federelement angreift
und dieses mit der ihm zugeordneten Kegelfläche gegen die der Riemenschei
be zugeordnete Kegelfläche anfedert. Bei dieser erfindungsgemäßen Weiter
bildung kann die Riemenscheibe beispielsweise an einer Schulter der Nabe
axial abgestützt sein, wobei das axial vorgespannte Kegelstück die Riemen
scheibe gegen diese Schulter andrückt.
Die Riemenscheibe kann zwei sich in entgegengesetzten Richtungen zu ihren
axialen Enden hin erweiternde Kegelöffnungen aufweisen. Diese Riemen
scheibe ist wegen der großen Kegelöffnungen vom Gewicht her besonders
leicht. Bei dieser erfindungsgemäßen Riemenscheibe können zu beiden axia
len Seiten der Riemenscheibe jeweils zwei Kegelflächen vorgesehen sein, die
der Nabe und der Riemenscheibe zugeordnet sind. Die Riemenscheibe ist
demzufolge in beiden axialen Richtungen einwandfrei gehalten, zum anderen
werden radiale Lagerkräfte über die Kegelflächen einwandfrei übertragen.
Weiterhin steht eine ausreichend große Reibfläche zur Verfügung, um auch
große Drehmomente zu übertragen.
Wenn die Nabe einen koaxial angeordneten Kegel umfasst, kann diese Rie
menscheibe zwischen diesem koaxial angeordneten Kegel und dem axial ver
schieblichen Kegelstück angeordnet sein. Die von dem Federelement auf das
Kegelstück übertragene Druckkraft wird in diesem Fall zunächst in die Riemen
scheibe eingeleitet und von dort in den koaxial angeordnete Kegel der Nabe
weitergeleitet. Die Mantelfläche der Nabe kann dabei unmittelbar als Kegelflä
che ausgebildet sein. Zur Abstützung des Federelementes an der Nabe kann
es zweckmäßig sein, einen Flansch vorzusehen, der lösbar an der Nabe befe
stigt ist.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von drei in insgesamt drei Figuren
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Riemen
scheibe;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine weitere erfindungsgemäße
Riemenscheibe und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine weitere erfindungsgemäße
Riemenscheibe.
Gemäß Fig. 1 ist eine Riemenscheibe 1 auf einer Nabe 2 unter Zwischen
schaltung einer Rutschkupplung 3 angeordnet. Die Rutschkupplung 3 weist
eine Schraubendruckfeder 4 auf, die einerseits an einem Flansch 5 abgestützt
ist, der lösbar an der Nabe 2 befestigt ist. Andererseits greift die Schrauben
druckfeder 4 an einem Kegelstück 6 an, das axial verschieblich, aber drehfest
auf der Nabe 2 angeordnet ist.
Die Riemenscheibe 1 weist eine Durchgangsöffnung 7 auf, die zu den axialen
Enden der Riemenscheibe 1 hin in sich erweiternde Kegelöffnungen übergeht.
Die Wände dieser Kegelöffnungen bilden Kegelflächen 8, 9, die sowohl als
Reibflächen zur Übertragung eines Reibmomentes zwischen der Nabe 2 und
der Riemenscheibe 1 als auch als Lagerflächen zur Lagerung der Riemen
scheibe 1 auf der Nabe 2 vorgesehen sind.
Die Nabe 2 weist einen einstückig angeformten Kegel 10 auf, dessen Kegelflä
che 11 mit der Kegelfläche 9 der Riemenscheibe 1 zusammenarbeitet. Die Ke
gelfläche 11 ist ebenfalls als Reibfläche und als Lagerfläche ausgebildet.
Die Kegelfläche 12 des Kegelstücks 6 arbeitet mit der Kegelfläche 8 der Rie
menscheibe 1 zusammen, wobei die Kegelfläche 12 ebenfalls als Reibfläche
und als Lagerfläche ausgebildet ist.
Unter einer axial wirksamen Kraftkomponenten der Schraubendruckfeder 4
wird das Kegelstück 6 gegen die Riemenscheibe 1 angedrückt, wobei sich die
Riemenscheibe 1 in axialer und in radialer Richtung an dem Kegel 10 der Nabe
2 abstützt. Die zwischen dem Kegelstück 6 und die Riemenscheibe 1 bzw. dem
Kegel 10 und der Riemenscheibe 1 wirksame Reibung ist so eingestellt, dass
Drehmomente bis zu einem vorgegebenen Grenzdrehmoment einwandfrei von
der Riemenscheibe 1 auf die Nabe 2 und von dort auf eine nicht dargestellte
Antriebswelle übertragen werden. Bei Überschreiten des vorgegebenen
Grenzdrehmomentes rutscht die Rutschkupplung 3 durch, wobei sich eine Re
lativdrehung zwischen der Riemenscheibe 1 und der Nabe 2 einstellt. Auch
unter einer Relativdrehung ist eine einwandfreie axiale und radiale Abstützung
der Riemenscheibe 1 auf der Nabe gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Riemenscheibe nach Fig. 2 unterscheidet sich von der
aus der Fig. 1 im wesentlichen dadurch, dass zwischen dem Kegelstück 6 und
der Riemenscheibe 1 bzw. zwischen dem Kegel 10 und der Riemenscheibe 1
jeweils ein Reibbelag 13, 14 angeordnet ist. Diese Reibbeläge 13, 14 können
lose angeordnet sein, sie können aber auch entweder mit dem Kegel 10 bzw.
dem Kegelstück 6 oder mit der Riemenscheibe 1 drehfest verbunden sein.
Wirksame Kegelflächen können also hier die äußeren Kegelflächen 15, 16
oder die inneren Kegelflächen 17, 18 der Reibbeläge 13, 14 sein.
Die erfindungsgemäße Riemenscheibe nach Fig. 3 unterscheidet sich von der
aus der Fig. 2 im wesentlichen dadurch, dass anstelle eines Kegelstücks eine
aus Kunststoff gebildete Buchse 19 vorgesehen ist, die axial verschieblich aber
drehfest auf der Nabe 2 angeordnet ist. Zwischen dem zylindrischen Mantel 20
der Buchse 19 und der Nabe 2 ist ein Ringraum gebildet, in dem die Schrau
bendruckfeder 4 angeordnet ist. Die äußere Mantelfläche des zylindrischen
Mantels 20 der Buchse 19 und die Wand einer Zylinderöffnung der Riemenscheibe
1 bilden Lagerflächen 21, 22 zur radialen Lagerung der Riemenschei
be 1 gegenüber der Nabe 2. Der Radialbord 23 der Buchse 19 ist gegen einen
gefalteten Bord 24 der Riemenscheibe 1 angedrückt. Die aneinanderanliegen
den Flächen des gefalteten Bordes 24 und des Radialbordes 23 bilden Reib
flächen 25, 26, um ein Reibmoment von der Riemenscheibe 1 auf die Nabe 2
zu übertragen. Ebenso wie bei den vorangegangenen erfindungsgemäßen
Riemenscheiben wird eine axiale Kraftkomponente der Schraubendruckfeder 4
in die Riemenscheibe 1 eingeleitet und wieder in die Nabe 2 weitergeleitet.
1
Riemenscheibe
2
Nabe
3
Rutschkupplung
4
Schraubendruckfeder
5
Flansch
6
Kegelstück
7
Durchgangsöffnung
8
Kegelfläche
9
Kegelfläche
10
Nabe
11
Kegelfläche
12
Kegelfläche
13
Reibbelag
14
Reibbelag
15
Kegelfläche
16
Kegelfläche
17
Kegelfläche
18
Kegelfläche
19
Buchse
20
zylindrischer Mantel
21
Lagerfläche
22
Lagerfläche
23
Radialbord
24
gefalteter Bord
25
Reibfläche
26
Reibfläche
Claims (20)
1. Riemenscheibe (1), die unter Zwischenschaltung einer Rutschkupplung (3)
auf einer Nabe (2) angeordnet ist, wobei die Rutschkupplung (3) ein Fe
derelement (Schraubendruckfeder 4) aufweist, das einerseits gegenüber
der Nabe (2) axial abgestützt ist und die andererseits zur Rotationsachse
koaxial angeordnete Kegelflächen (8, 9, 11, 12, 15, 16, 17, 18) gegenein
ander drückt, von denen eine der Nabe (2) und von denen eine andere der
Riemenscheibe (1) zugeordnet ist, wobei die Kegelflächen (8, 9, 11, 12, 15,
16, 17, 18) sowohl als Reibflächen zur Übertragung eines Drehmomentes
zwischen der Nabe (2) und der Riemenscheibe (1) als auch als Lagerflä
chen zur Lagerung der Riemenscheibe (1) auf der Nabe (2) vorgesehen
sind.
2. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der die Riemenscheibe (1) aus
Kunststoff und die Nabe (2) aus Metall gebildet sind.
3. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der zwischen der Riemenscheibe (1)
und der Nabe (2) ein Reibbelag (13, 14) angeordnet ist.
4. Riemenscheibe nach Anspruch 3, bei der der an der Riemensscheibe (1)
befestigte Reibbelag (13, 14) eine der Kegelflächen aufweist.
5. Riemenscheibe nach Anspruch 3, bei der der an der Nabe (2) der Riemen
scheibe (1) befestigte Reibbelag (13, 14) eine der Kegelflächen aufweist.
6. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der die Riemenscheibe (1) eine koa
xial angeordnete Kegelöffnung aufweist.
7. Riemenscheibe nach Anspruch 6, bei der die Wand der Kegelöffnung die
Kegelfläche (8, 9) bildet.
8. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der das Federelement (Schrauben
druckfeder 4) an der Riemenscheibe (1) angreift und diese mit der ihr zuge
ordneten Kegelfäche (8, 9) gegen die der Nabe (2) zugeordneten Kegelflä
che (11, 12) anfedert.
9. Riemenscheibe nach den Anspruch 8, die eine zentrale Durchgangsöffnung
aufweist, die eine sich auf ein axiales Ende hin erweiternde Kegelöffnung
umfaßt.
10. Riemenscheibe nach Anspruch 9, bei der die vorzugsweise aus Blech im
Tiefziehverfahren hergestellte Riemenscheibe einen gefalteten Bord (24)
umfaßt, an dem das Federelement (Schraubendruckfeder 4) angreift.
11. Riemenscheibe nach Anspruch 10, bei der die Durchgangsöffnung eine
dem anderen axialen Ende benachbart angeordnete Zylinderöffnung auf
weist, zwischen der und der Kegelöffnung der gefaltete Bord (24) angeord
net ist.
12. Riemenscheibe nach Anspruch 11, bei der zwischen der Nabe (2) und der
Riemenscheibe (1) eine Buchse (19) angeordnet ist, dessen zylindrischer
Mantel (20) an der Wand der Zylinderöffnung anliegt, und deren Radialbord
(23) an dem gefalteten Bord (24) anliegt.
13. Riemenscheibe nach Anspruch 12, bei der die Mantelfläche des zylindri
schen Mantels (20) und die Wand der Zylinderöffnung als Lagerflächen (21,
22) ausgebildet sind.
14. Riemenscheibe nach Anspruch 13, bei der die Stirnfläche des Radialbordes
(23) und die Stirnfläche des gefalteten Bordes (24) als Reibflächen (25, 26)
ausgebildet sind.
15. Riemenscheibe nach Anspruch 12, bei der in dem von dem axialen Schen
kel der L-förmigen Buchse (19) und der Nabe (2) begrenzten Ringraum das
vorzugsweise als Schraubendruckfeder (4) ausgebildete Federelement an
geordnet ist, die an dem Radialbord (24) der Buchse (19) angreift.
16. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der die Nabe (2) ein axial verschieb
liches Kegelstück (6) aufweist, an dem das Federelement (Schrauben
druckfeder 4) angreift und dieses mit der ihm zugeordneten Kegelfäche (12)
gegen die der Riemenscheibe (1) zugeordnete Kegelfläche (8) anfedert.
17. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der zwei an der Riemenscheibe (1)
ausgebildete Kegelöffnungen sich in entgegengesetzten Richtungen zu den
axialen Enden der Riemenscheibe (1) hin erweitern.
18. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der die Nabe (2) einen koaxial ange
ordneten Kegel (10) umfasst.
19. Riemenscheibe nach Anspruch 18, bei der die Mantelfläche (10) des Kegels
die Kegelfläche (11) bildet.
20. Riemenscheibe nach Anspruch 1, bei der ein an der Nabe (2) vorzugsweise
lösbar befestigter Flansch (5) vorgesehen ist, an dem das Federelement
(Schraubendruckfeder 4) axial abgestützt ist.
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DE2000112233 DE10012233A1 (de) | 2000-03-14 | 2000-03-14 | Riemenscheibe |
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