DE10012762C1 - Querverbinder - Google Patents
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Abstract
Ein Querverbinder wird zur formschlüssigen Befestigung eines auf ihn aufsteckbaren Pfostens (2) in einer Aufnahmenut (4), insbesondere in einer Aufnahmenut eines Rahmenprofils einer Kunststofftür oder eines Kunststoffensters, verwendet. Dabei ist die Aufnahmenut an einer ihrer Seitenwände (7) auf der Höhe ihres Nutgrundes (9) mit einer Vertiefung (10) versehen. Der Querverbinder (3) ist mit einem Endabschnitt in die Aufnahmenut (4) einsteckbar sowie an seiner dem Nutgrund (9) zugewandten Stirnseite mit einer einseitig von dieser vorstehenden, einschwenkbaren Dichtlasche (21) versehen. Die Dichtlasche (21) ist an ihrem einen Ende mit der Stirnseite des Querverbinders (3) verbunden, im nicht-eingebauten Zustand des Querverbinders (3) mit ihrem anderen, auf der Seite der Vertiefung (10) der Aufnahmenut (4) liegenden, freien Ende (22) von der Stirnseite (3) abgespreizt und so ausgebildet, daß ihr freies Ende (22) im abgespreizten Zustand seitlich nicht weiter als die Wanddicke des aufgesteckten Pfostens (2) über die auf der Seite der Vertiefung (10) der Aufnahmenut liegende Seitenfläche des Querverbinders (3) vorsteht, beim Einführen des Querverbinders (3) von dem Nutgrund (9) gegen die Stirnfläche des Querverbinders (3) andrückbar ist und im angedrückten Zustand die Vertiefung (10) in der Seitenwand (7) der Aufnahmenut (4) ausfüllt. Damit wird eine einfache Möglichkeit zur Abdichtung einer Hinterschneidung in einer der Seitenwände der Aufnahmenut im Bereich der Anbindung ...
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Querverbinder zur formschlüssigen Befestigung
eines Pfostens in einer Aufnahmenut, insbesondere in einer Aufnahmenut eines
Rahmenprofils beispielsweise einer Tür oder eines Fensters aus Kunststoff.
Tür- oder Fensterrahmen werden heute üblicherweise aus Rahmen-Strangprofilen
hergestellt, die überwiegend aus Kunststoff bisweilen jedoch auch aus Metall,
insbesondere Leichtmetall bestehen. An den Strangprofilen ist zumeist eine Aufnahmenut
ausgebildet, die der späteren Festlegung einer Rahmenfüllung dient.
Zur Bildung eines solchen Rahmens werden von einem Strangprofil zunächst Stücke
geeigneter Länge abgetrennt und hernach an ihren Enden auf Gehrung zusammengefügt.
Dabei wird eine umlaufende Aufnahmenut ausgebildet, in welche die Rahmenfüllung,
beispielsweise eine Glasscheibe, eine Blendplatte aus einem anderen Material oder auch
ein weiterer Rahmen, eingesetzt wird.
Bisweilen besteht ein Interesse daran, einen Rahmen durch Pfosten zu unterteilen, wobei
die Pfosten zwischen den Enden der einzelnen Strangprofilstücke eingesetzt werden, wie
dies beispielsweise von Sprossenfenstern bekannt ist.
Aus dem Stand der Technik sind daher eine Vielzahl von Anbindungsmöglichkeiten für
einen Pfosten an einem Rahmen bekannt, bei denen der Pfosten mit einem stumpfen
Ende unter einer Anstellung von 90° gegen den Rahmen stößt. Hierbei ist es prinzipiell
möglich, ein Ende des Pfostens unmittelbar in eine Aufnahmenut an dem Rahmen
einzusetzen und dort zu befestigen. Bei Hohlprofilen ist jedoch eine stabile Befestigung
mit zusätzlichen Spannelementen, die von außen möglichst nicht sichtbar sein sollen,
schwierig. Eine Abhilfemöglichkeit besteht darin, das Ende des Pfostens in die
Aufnahmenut einzukleben oder bei höheren Festigkeitsanforderungen einzuschweißen.
Bei letzterem besteht jedoch die Gefahr der Spannungsrißbildung. Zur Vermeidung dieser
Schwierigkeiten werden daher üblicherweise Kopplungsglieder zur Befestigung eines
solchen Pfostens vorgeschlagen, die zumeist als "Querverbinder" bezeichnet werden.
Ein solcher Querverbinder ist beispielsweise aus der DE 198 28 382 A1 bekannt. Dieser
bekannte Querverbinder wird mit einem Endbereich in einen Pfosten eingesteckt und mit
seinem anderen Endbereich in die Aufnahmenut eines Rahmens eingesetzt. Der
Querverbinder mit dem Pfosten füllt dabei die Aufnahmenut in deren Querschnittsprofil
aus. Für eine effiziente Fertigung ist es erforderlich, den Querverbinder quer zu der
Längserstreckungsrichtung der Aufnahmenut einzustecken, da eine Anbindung des
Querverbinders auch dann möglich sein soll, wenn die Enden des betreffenden
Strangprofilstückes nicht mehr zugänglich sind.
Nach dem Einsetzen wird der Rahmen mit dem Pfosten über den Querverbinder mittels
einer Befestigungsschraube verspannt. Dabei ist an dem in die Aufnahmenut
eingesetzten Endabschnitt des Querverbinders eine Grundplatte ausgebildet, die
formschlüssig in der Aufnahmenut aufgenommen ist. Insbesondere liegt die Grundplatte
im Befestigungszustand des Querverbinders an dem Rahmen gegen den Nutgrund der
Aufnahmenut an und ist gegen deren Seitenwände abgestützt, wodurch ein sicherer Sitz
des Pfostens in der Aufnahmenut erzielt wird. Außerdem wird hierdurch im Bereich des
Nutgrundes eine Dichtung zwischen dem Querverbinder und dem Rahmenprofil in der
Aufnahmenut verwirklicht.
In manchen Anwendungsfällen weist die Aufnahmenut in einer ihrer Seitenwände, etwa in
Höhe des Nutgrundes, eine nutförmige Vertiefung auf. Diese Vertiefung schließt
vorzugsweise unmittelbar an den Nutgrund und an verläuft dabei in der
Längserstreckungsrichtung der Aufnahmenut. In bezug auf die Einsteckrichtung des
Querverbinders in die Aufnahmenut in einer Richtung im wesentlichen quer zu der
Längserstreckungsrichtung derselben ergibt sich damit in der Seitenwand eine
Hinterschneidung. Wird in einem solchen Fall zur Ankopplung eines Pfostens weiterhin
ein Querverbinder verwendet, wie er aus der DE 198 28 382 A1 bekannt ist, so bleibt im
Bereich der Vertiefung zwischen dem Querverbinder und der Seitenwand der
Aufnahmenut eine Lücke bestehen, welche eigens abgedichtet werden muß, um das
Hindurchtreten von Feuchtigkeit zu vermeiden.
Aus der DE 195 12 972 C1 ist ein Querverbinder zur Herstellung einer T-Verbindung an
Fensterprofilen bekannt, der bei unterschiedlichen Winkeln zwischen Blendrahmenprofil
und Pfostenprofil einsetzbar ist. Hierfür ist der im Pfostenprofil festlegbare Grundkörper
des Verbinders, in den ein drehbar angeordneter Quergewindebolzen eingeschoben ist,
über eine im Quergewindebolzen einsetzbare Schraube mit dem Rahmenprofil des
Fensters verbindbar und die dem Falz des Blendrahmens zugewandte Seite des
Grundkörpers kreisbogenförmig ausgebildet. Durch die Verwendung des drehbaren
Quergewindebolzens kann die Schraube gegenüber dem Grundkörper des
Querverbinders verdreht und damit der Winkel zwischen beiden verändert werden. Der
Querverbinder wird mittels einer Schraube durch das vorher durchbohrte
Blendrahmenprofil in das Gewinde des Quergewindebolzens eingeschraubt, wodurch sich
die gewünschte Verspannung zwischen Blendrahmenprofil und Pfostenprofil erreichen
läßt. Um ein Eindringen von Wasser in das durchbohrte Blendrahmenprofil zu verhindern,
wird bei der bekannten Anordnung vorgeschlagen, zwischen der kreisförmigen
Ausbildung des Grundkörpers und dem Falz des Blendrahmens eine Dichtplatte
anzuordnen, in die bevorzugt in Richtung der Längsachse der Befestigungsschraube ein
elastischer Dichtring eingelassen ist, der eine weitere, zusätzliche Sicherheit gegen das
Eindringen des Wassers bietet. Diese bekannte Dichtanordnung eignet sich aber nur
dafür, eine Öffnung im Blendrahmenprofil dagegen abzudichten, daß durch sie hindurch
unerwünscht Wasser in das Innere des Blendrahmenprofiles eindringen kann.
Im DE 296 20 153 U1 wird eine Anbindungsmöglichkeit für einen Pfosten rechtwinklig an
einen Rahmen unter Verwendungs eines Querverbinders beschrieben, wobei letzterer mit
einem Endbereich in den Pfosten eingesteckt und mit seinem anderen Endbereich in die
Aufnahmenut des Rahmens eingesetzt ist. Dabei weist die Aufnahmenut in einer ihrer
Seitenwände, und zwar etwa in Höhe des Nutgrundes, eine nutförmige Vertiefung auf, die
unmittelbar an den Nutgrund anschließt und mittels eines auf dieser Seite unten am
Querverbinder in Richtung auf diese Nut vorspringenden elastischen Abdichtungsnippels,
der sich im montierten Zustand des Querverbinders in die Nut elastisch eindrückt,
abgedichtet wird. Dieser Abdichtungsnippel ist einstückig an einem unterseitigen
Abdichtungsstreifen eines seitlich vom Querverbinder vorstehenden Auflagelappens und
ebenfalls einstückig mit einem plattenartigen Abdichtungsstreifen des Querverbinders im
Bereich der Befestigungsbohrung, durch die hindurch mittels einer Befestigungsschraube
an dem Blendrahmenprofil befestigt wird, ausgebildet. Diese bekannte Anordnung dichtet
zwar die nutförmige Vertiefung in der Seitenwand der Aufnahmenut des Blendrahmens
sicher ab, ist jedoch wegen ihrer einstückigen Ausbildung mit anderen Dichtelementen,
die am Querverbinder eingesetzt werden, in Herstellung und Montage kompliziert und
aufwendig und läßt infolge ihrer Ausbildung eine automatisierte Verbindbarkeit von
Querverbindern und Blendrahmen kaum zu.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Querverbinder
vorzuschlagen, der bei sicherer Abdichtung der Vertiefung in der Seitenwand der
Aufnahmenut des Blendrahmens eine einfache, automatisierte Verbindbarkeit von
Querverbinder und Blendrahmen gestattet.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Querverbinder zur formschlüssigen Befestigung
eines auf ihn aufsteckbaren Pfostens in einer Aufnahmenut, insbesondere in einer
Aufnahmenut eines Rahmensprofils einer Kunststofftür oder eines Kunststoffensters,
wobei die Aufnahmenut an einer ihrer Seitenwände auf der Höhe ihres Nutgrundes mit
einer Vertiefung versehen und der Querverbinder mit einem Endabschnitt in die
Aufnahmenut einsteckbar sowie an seiner dem Nutgrund zugewandten Stirnseite mit
einer einseitig von dieser vorstehenden, einschwenkbaren Dichtlasche versehen ist, die
an ihrem einen Ende mit der Stirnseite des Querverbinders verbunden ist, im nicht
eingebauten Zustand des Querverbinders mit ihrem anderen, auf der Seite der Vertiefung
der Aufnahmenut liegenden, freien Ende von der Stirnseite abspreizt und so ausgebildet
ist, daß ihr freies Ende im abgespreizten Zustand seitlich nicht weiter als die Wanddicke
des aufgesteckten Pfostens über die auf der Seite der Vertiefung der Aufnahmenut
liegende Seitenfläche des Querverbinders vorsteht, beim Einführen des Querverbinders
von dem Nutgrund gegen die Stirnfläche des Querverbinders andrückbar ist und im
angedrückten Zustand die Vertiefung in der Seitenwand der Aufnahmenut ausfüllt.
Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt die Abdichtung der Vertiefung ohne die
Verwendung zusätzlicher Dichtmittel. Eine ausreichende Dichtwirkung wird bereits allein
durch das freie Ende der Dichtlasche bewirkt, das im Befestigungszustand des
Querverbinders in der Aufnahmenut in die Vertiefung hineinragt, um die in der Seitenwand
ausgebildete Hinterschneidung zu untergreifen. Die Dichtlasche steht dabei in Richtung
der Vertiefung über eine sich gegen die Seitenwand der Aufnahmenut abstützende
Seitenflanke an dem Pfosten etwas hinaus. Trotz dieses Überstandes ist es nicht
erforderlich, die Fügerichtung des Querverbinders beim Einsetzen in die Aufnahmenut zu
verändern. Dieser kann weiterhin in einer einfach automatisierbaren Art und Weise,
nämlich in einer geradlinigen Bewegung in die Aufnahmenut eingeführt werden.
In einer Ausgangssituation vor dem Einsetzen in die Aufnahmenut befindet sich die
schwenkbare Dichtlasche in einem abgespreizten Zustand, so daß diese beim
Hindurchführen zwischen den Seitenwänden der Aufnahmenut seitlich nicht über die
genannte Seitenflanke des Pfostens hinausragt. Erst beim Auftreffen auf den Nutgrund
wird die Dichtlasche eingeschwenkt, wobei ihr freies Ende in die Vertiefung gelangt, um
diese auszufüllen und besonders wirksam abzudichten.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die Dichtfasche in ihrem
abgespreizten Zustand über die gesamte Breite der Stirnseite des Querverbinders. Die
daraus resultierende Auskleidung des Nutgrundes mit einem einzigen, durchgehenden
Element erlaubt eine besonders wirkungsvolle Abdichtung des Querverbinders gegenüber
der Aufnahmenut.
Die Dichtwirkung im Bereich der Vertiefung läßt sich weiter verbessern, indem in einer
weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung das freie Ende der Dichtlasche an seiner
Anlagefläche mit der Vertiefung aus einem elastisch nachgiebigen Material besteht.
Hierdurch können insbesondere auch Formabweichungen im Bereich der Vertiefung und
des freien Endes der Dichtlasche gut ausgeglichen werden.
Aus dem gleichen Grund kann das freie Ende der Dichtlasche in Form eines Hakens
ausgebildet werden, der bei Anliegen der Dichtlasche gegen die Stirnseite des
Querverbinders eine zu der Vertiefung weisende Eckkante des Pfostens oder
gegebenenfalls auch des Querverbinders umgreift. Hiermit wird dem Umstand Rechnung
getragen, daß die Vertiefung zu der Seitenwand in einer Krümmung oder einer schrägen
Wand ausläuft. Mit dem Haken wird der ansonsten gegenüber dem Pfosten bzw.
Querverbinder verbleibende, sich in Öffnungsrichtung der Aufnahmenut verjüngende
Spalt ausgeglichen. Dabei wirkt die vertiefungsseitige Eckkante des Pfostens bzw. des
Querverbinders als Gegenlager, so daß das Ende des Hakens zwischen dem
auslaufenden Abschnitt der Vertiefung und dem Pfosten bzw. dem Querverbinder
eingeklemmt wird. Hierdurch läßt sich in diesem Bereich eine gute Dichtwirkung
gewährleisten.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das freie Ende der
Dichtlasche an seiner Anlagefläche zu der Vertiefung bogenförmig gekrümmt. Damit kann
bei einem Einsetzen des Querverbinders in die Aufnahmenut ein sicheres Gleiten des
freien Endes in seine Dichtposition in der Vertiefung sichergestellt werden. Ein
versehentliches Verhaken oder Verklemmen der Dichtlasche wird somit vermieden. Der
Montageablauf läßt sich störungsunanfällig gestalten und besitzt eine hohe
Zuverlässigkeit. Dies ist insbesondere für einen automatisierten Fügevorgang wichtig, bei
dem der Pfosten mit dem bereits anmontierten Querverbinder in die Aufnahmenut
eingesetzt wird.
Bevorzugt ist an der Stirnseite des Endabschnittes des Querverbinders eine Grundplatte
befestigt, von der die Dichtlasche abspreizt. Die in der Aufnahmenut aufgenommene
Grundplatte erlaubt eine Verbreiterung der Krafteinleitung in die Aufnahmenut unabhängig
von der Dicke des zu befestigenden Pfostens. Gleichzeitig wird hierdurch ein großer
Abdichtungsbereich geschaffen, wobei die Dichtfunktion im wesentlichen von der
Dichtlasche bewirkt wird.
In einer besonders einfach herstellbaren Ausgestaltungsform ist die Dichtlasche ein aus
der Grundplatte herausspreizender Grundplattenabschnitt.
Für eine möglichst einfach handhabbare Ankopplung des Pfostens weist der
Querverbinder bevorzugt einen von der Grundplatte aufragenden Kopplungsabschnitt zur
Steckverbindung mit dem Pfosten auf. Bei wenig komplexen Profilformen ist es auch
möglich, den Querverbinder einstückig mit dem Pfosten auszubilden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, die Dichtlasche einstückig mit dem Querverbinder auszubilden,
da beide dann eine einfach zu handhabende Einheit darstellen und die Gefahr des
Verlierens einzelner Komponenten ausgeschaltet wird. Überdies bleibt der
Montageaufwand gering und gut automatisierbar.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin vorteilhaft, wenn die Dichtlasche über ein
Filmscharnier mit dem Querverbinder verbunden ist. Eine solche Verbindung läßt sich bei
Kunststoffelementen einfach herstellen und ermöglicht eine hochflexible
Gelenkverbindung mit einem weiten Schwenkwinkel.
In einer alternativen Ausführungsform, die sich insbesondere für Querverbinder mit einer
komplexen Raumform eignet, ist die Dichtlasche als ein streifenförmiges Dichtelement
mit einem ebenen Befestigungsabschnitt zur Befestigung an der Stirnseite des
Querverbinders und mit einem hierzu unter einem spitzen Winkel α angestellten
streifenförmigen Abschnitt ausgebildet. Die Dichtlasche selbst ist dann sehr einfach
herstellbar und flexibel ansetzbar. Beispielsweise kann die Dichtlasche aus einem
Endlosprofil hergestellt werden, von dem Stücke geeigneter Länge abgetrennt werden.
Sie kann in vielfältiger Weise an dem Querverbinder befestigt werden, z. B. durch
Ankleben, Anschweißen, Anschrauben, Falzen oder ähnliches. Beispielsweise kann eine
solche Lasche an die Stirnseite eines Querverbinders der in der DE 198 28 382 A1
beschriebenen Art angesetzt werden. In diesem Fall kann dann der dort beschriebene
Querverbinder sowohl für Aufnahmenuten ohne Vertiefung als auch für Aufnahmenuten
mit einer Vertiefung in einer Seitenwand verwendet werden.
Vorzugsweise ist der Befestigungsabschnitt mittels einer auf ihn aufgebrachten
Selbstklebeschicht an dem Querverbinder befestigt. Eine solche Schicht läßt sich einfach
auf einen flachen Wandabschnitt, insbesondere an einem Endlosprofil, aufbringen. Zudem
kann das Befestigen des Dichtelementes ohne weitere Hilfsmittel erfolgen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in.
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines Querverbinders in einer Anordnung
zusammen mit einem Pfosten und einem Abschnitt eines Rahmens mit
einer Aufnahmenut in einer Explosionsdarstellung vor einer Befestigung
aneinander,
Fig. 2 den Querverbinder aus Fig. 1 in einer vergrößerten Darstellung,
Fig. 3 die Anordnung von Fig. 1 im Befestigungszustand,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 3 in Längsrichtung durch das
Rahmenprofil zur Veranschaulichung der Lage des Querverbinders mit dem
Pfosten zu der Aufnahmenut des Rahmenprofils zu einem Zeitpunkt vor
dem Einsetzen des Querverbinders in die Aufnahmenut,
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend Fig. 4, wobei der Querverbinder soweit in die
Aufnahmenut eingesteckt ist, daß eine an diesem vorgesehene Dichtlasche
gerade den Nutgrund berührt,
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 4 im Befestigungszustand, in dem die
Dichtlasche gegen den Nutgrund abdichtet,
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel für eine separate, an einem Querverbinder
befestigbare Dichtlasche, und in
Fig. 8 ein weiteres Beispiel für eine separate Dichtlasche.
Das Ausführungsbeispiel in den Fig. 1 bis 6 zeigt einen Teil eines Rahmens 1 einer
Tür oder eines Fensters im Bereich der Ankopplung eines Pfostens 2. Dabei kann der
Rahmen 1, wie in den Figuren dargestellt, ein feststehender Blendrahmen sein, aber auch
als ein öffenbarer Flügelrahmen ausgebildet werden. Zur Verbindung des Rahmens 1 mit
dem Pfosten 2 ist ein Querverbinder 3 vorgesehen, der zwischen dem Rahmen 1 und
dem Pfosten 2 eine T-förmige Verbindung ermöglicht. Über den Querverbinder 3 werden
der Rahmen 1 und der Pfosten 2 zueinander positioniert. Die eigentliche Befestigung
aneinander erfolgt durch ein Spannelement, mit dem der Rahmen 1 und der Pfosten 2
über den Querverbinder 3 gegeneinander gezogen und in einer Befestigungsstellung
aneinander fixiert werden.
Der Rahmen 1 ist aus strangförmigen Rahmenprofilstücken zusammengesetzt, die in
geeigneter Länge von einem Endlosmaterial abgetrennt worden sind. Bevorzugt kommen
Rahmenprofilstücke zum Einsatz, die aus Gründen des Gewichts und der Wärmeisolation
einen Hohlquerschnitt aufweisen. Diese Rahmenprofilstücke sind hier aus Kunststoff
hergestellt. Es können jedoch auch Profilstücke aus Metall, insbesondere aus
Aluminiumlegierungen verwendet werden. Üblicherweise werden derartige Profilstücke
durch Extrudieren, Strangpressen oder Stranggießen hergestellt, so daß an den
Profilstücken scharfe Längskanten vermieden sind. Zur Ausbildung des Rahmens 1 sind
die Rahmenprofilstücke an ihren Enden auf Gehrung geschnitten und über Eck
miteinander zusammengefügt.
An den Rahmenprofilstücken ist eine Aufnahmenut 4 ausgebildet, die jeweils in der
Längserstreckungsrichtung des betreffenden Rahmenprofilstückes verläuft. Die einzelnen
Rahmenprofilstücke sind dabei derart zusammengesetzt, daß deren Aufnahmenuten 4
aneinander anschließen und eine bevorzugt umlaufende Aufnahme oder zumindest einen
Anschlag für eine Rahmenfüllung bilden. Unter einer Rahmenfüllung werden hier nicht nur
Glasscheiben, sondern auch scheibenartige Blendplatten aus anderen Materialien
verstanden. Eine Rahmenfüllung kann auch durch einen weiteren Innenrahmen gebildet
werden, der in einen äußeren Blendrahmen eingesetzt ist, um beispielsweise bei einem
Fenster oder einer Flügeltür ein Öffnen und Schließen zu ermöglichen.
Der in dem Ausführungsbeispiel dargestellte Rahmen 1 besitzt eine Aufnahmenut 4, die
an einer Außenseite einen höheren Seitensteg 5 als Anschlag für die Rahmenfüllung
ausbildet. Gegenüberliegend ist an der Innenseite des Rahmens 1 ein niedrigerer
Seitensteg 6 vorgesehen, so daß die Rahmenfüllung von dieser Seite in den Rahmen 1
eingesetzt werden kann. Die beiden Seitenstege 5 und 6 bilden an ihren einander
gegenüberliegenden Wänden die Seitenwände 7 und 8 der Aufnahmenut 4 aus, die
parallel zueinander angeordnet sind. Diese beiden Seitenwände 7 und 8 sind über einen
Nutboden bzw. Nutgrund 9 miteinander verbunden, der in Richtung der außenliegenden
Seitenwand 7 leicht abfällt.
Wie Fig. 1 entnommen werden kann, ist im Übergang des Nutgrundes 9 zu der
außenliegenden Seitenwand 7 eine Vertiefung 10 ausgebildet, die in
Längserstreckungsrichtung des jeweiligen Strangprofilstückes des Rahmens 1 verläuft.
Diese Vertiefung 10 bildet in der außenliegenden Seitenwand 7 eine Hinterschneidung
aus. Die Fig. 3 bis 5 zeigen das Querschnittsprofil der Vertiefung 10, das zunächst
eine kontinuierliche Fortsetzung des Nutgrundes 9 darstellt und sich dann zu der offenen
Seite der Aufnahmenut 4 bogenförmig krümmt, um schließlich in einer Wandschräge in
die außenliegende Seitenwand 7 auszulaufen.
In der vorstehend beschriebenen Aufnahmenut 4 ist der Pfosten 2 zu befestigen. Dieser
ist ebenfalls als Strangprofilstück mit einem Hohlquerschnitt ausgebildet und aus
Kunststoff oder Metall hergestellt. Allerdings muß der Pfosten 2 hier nicht
notwendigerweise das gleiche Querschnittsprofil aufweisen, wie der Rahmen 1. Zur
Ausbildung eines Teilrahmens, in den eine Rahmenfüllung einzusetzen ist, empfiehlt sich
jedoch die Fortsetzung des Profils der Aufnahmenut 4 an dem Pfosten 2. Bei dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Pfosten 2 zwei einander gegenüberliegende
Aufnahmenuten 11 auf, deren Profilquerschnitt demjenigen der Aufnahmenut 4 entspricht,
wobei hier jedoch die Vertiefung 10 weggelassen werden kann. Wie insbesondere aus
Fig. 6 zu entnehmen ist, steht der Pfosten 2 in seinen Befestigungszustand in der
Aufnahmenut 4 auf den Stirnseiten 12 und 13 der Seitenstege 7 und 8 auf, so daß dort
eine außenseitige Stoßfuge 14 und eine innenseitige Stoßfuge 15 gebildet werden.
Die Anbindung des Pfostens 2 erfolgt über den Querverbinder 3. Der Querverbinder 3
umfaßt hierzu einen Kopplungsabschnitt 16 und eine senkrecht zu diesem verlaufende
Grundplatte 17. Diese sind einstückig miteinander ausgebildet. Auf den
Kopplungsabschnitt 16 kann der Pfosten 2 aufgesteckt werden. Die Grundplatte 17 ist
hingegen an einem in die Aufnahmenut 4 einsetzbaren Endabschnitt des Querverbinders
3 ausgebildet und im Befestigungszustand in der Aufnahmenut 4 formschlüssig
aufgenommen, um den Pfosten in Axialrichtung gegen den Nutgrund 9 sowie die
Seitenwände 7 und 8 der Aufnahmenut 4 des Rahmenprofils abzustützen. Sie erstreckt
sich in bezug auf die Längsrichtung der Aufnahmenut 4 an beiden Seiten über den
Kopplungsabschnitt 16 hinaus, um eine breite Abstützung des Pfostens 2 in der
Aufnahmenut 4 zu gewährleisten. Durch eine leichte Keilform des Grundplatte 17 wird die
Neigung des Nutgrundes 9 zu der außenliegenden Seitenwand 7 des Rahmens 1 hin
ausgeglichen.
Zur Abdichtung Stoßfuge 14 liegt der Pfosten 2 mit einer nach außen hin abfallenden
Wandfläche 18 auf der entsprechend geneigten Stirnfläche 12 des außenliegenden
Seitensteges 5 auf. Eine weitere Dichtung wird zwischen einer außenliegenden
Seitenflanke 20 und der außenliegenden Seitenwand 7 der Aufnahmenut 4 bewirkt. Die
Seitenflanke 20 liegt hier an dem Pfosten 2, kann sich bei einer anderen Ausgestaltung
aber auch an dem Querverbinder 3 befinden. Um ein Vordringen von Feuchtigkeit entlang
der Vertiefung 10 in der außenliegenden Seitenwand 7 zu unterbinden, wird diese
zusätzlich abgedichtet.
Zur Abdichtung des Querverbinders 3 gegenüber der Aufnahmenut 4 weist dieser an
seiner zu dem Nutgrund 9 ausrichtbaren Stirnseite eine schwenkbare Dichtlasche 21 auf.
Diese Dichtlasche 21 ist streifenartig ausgebildet und mit einem Ende an dem
Querverbinder 3 angelenkt, so daß die Dichtlasche 21 mit ihrem freien Ende 22 von dem
Querverbinder 3 abgespreizt werden kann, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Fig. 6 zeigt
hingegen den Befestigungszustand des Pfostens 2 an dem Rahmen 1. Hierbei ist die
Dichtlasche 21 an die Stirnseite des Querverbinders 3 eng angelegt. Gleichzeitig dichtet
dabei die Dichtlasche 21 den Querverbinder 3 gegenüber dem Nutgrund 9 sowie auch
gegenüber der Vertiefung 10 ab, wobei das freie Ende 22 in die Vertiefung 10 hineinragt.
Im Befestigungszustand füllt das freie Ende 22 die Vertiefung 10 im Profil vollständig aus.
Hierzu ist dieses der Vertiefung 10 konturkonform nachgebildet. Insbesondere ist das freie
Ende 22 der Dichtlasche 21 an seiner Anlagefläche zu der Vertiefung 10 bogenförmig
gekrümmt. Um auch den zwischen der Seitenflanke 20 und der auslaufenden
Wandschräge der Vertiefung 10 gebildeten Spalt auszufüllen, weist die Dichtlasche 21 an
ihrem freien Ende 22 einen Haken 23 auf, der eine vertiefungsseitige Eckkante 24 an
einem sich bis in die Aufnahmenut 4 erstreckenden Abschnitt des Pfostens 2 oder
gegebenenfalls auch an dem Querverbinder 3 umgreift.
Prinzipiell ist es möglich, eine Dichtlasche entlang der gesamten Unterseite einer
feststehenden Grundplatte auszubilden.
Weiterhin ist es auch möglich, mehrere, beispielsweise zwei Dichtlaschen nebeneinander
vorzusehen, die durch einen mittleren Steg voneinander getrennt sind. Der Steg und die
Dichtlaschen sind dabei dann solchermaßen ausgebildet, daß im eingeschwenkten
Zustand der Dichtlaschen an der zu dem Nutgrund 9 weisenden Stirnseite des
Querverbinders 3 eine durchgehende Anlagefläche zu Abstützung auf dem Nutgrund 9
geschaffen wird.
Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel hingegen ist die Dichtlasche 21 ein
bügelförmiger Abschnitt der Grundplatte 17, welcher einen feststehenden Abschnitt 25 der
Grundplatte 17 in der Art eines Rahmens von drei Seiten umgibt. Das freie Ende 22
befindet sich dann an einem Querriegel der Dichtlasche 21, der über zwei Schenkel
jeweils gelenkig mit der Stirnseite des Querverbinders 3 verbunden ist. Vorzugsweise
schließen der feststehende Abschnitt 25 der Grundplatte 17 und die Lasche 21 bei Anlage
gegen den Nutgrund 9 flächig miteinander ab. Auch die von dem Nutgrund abgewandten
Rückseiten gehen dann glatt ineinander über.
Jede Dichtlasche 21 erstreckt sich über die gesamte Breite der Aufnahmenut 4 zwischen
deren parallelen Seitenwänden 7 und 8, und sogar hierüber hinaus bis in die Vertiefung
10 hinein. Dabei kleidet die Dichtlasche 21 den Nutgrund 9 aus. Im eingeschwenkten
Zustand der Befestigung wird damit eine besonders verdrehsteife und knicksichere
Verbindung gewährleistet.
Bei dem in den Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Dichtlasche 21
einstückig mit dem Querverbinder 3 ausgebildet. Eine gelenkige Ankopplung kann bei
einem aus Kunststoff hergestellten Querverbinder 3 beispielsweise durch ein
Filmscharnier 26 realisiert werden. Für einen weiten Schwenkwinkel ist es vorteilhaft,
dieses Filmscharnier 26 möglichst weit von der Vertiefung 10 beabstandet anzuordnen,
beispielsweise an derjenigen Unterkante der Grundplatte 15, welche der Eckkante 24
gegenüberliegt.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann an dem freien Ende 22 der Dichtlasche 21
zur Anlage gegen die Vertiefung 10 ein elastisches Dichtelement vorgesehen werden, um
Maßtoleranzen auszugleichen. Auch kann das freie Ende 22 aus einem elastisch
nachgiebigen Material gebildet werden.
Weiterhin ist es möglich, die Dichtlasche 21 als separates, an der Stirnseite des
Querverbinders 3 befestigbares Element auszubilden. Eine solche Dichtlasche kann
beispielsweise das Querschnittsprofil der hier bereits erläuterten Dichtlasche 21 besitzen
und als Endlosmaterial hergestellt werden, das bei Bedarf in geeigneter Länge
zugeschnitten wird. Diese Dichtlasche 21 wird dann mit einem Ende an dem
Querverbinder 3 angebracht, beispielsweise angeklebt oder angeschweißt. Es auch
möglich, eine solche Dichtlasche 21 mittels einer Falzverbindung zu befestigen oder
anzuschrauben.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer weiteren Dichtlasche in Form eines
streifenförmigen Dichtelementes 32. Dieses umfaßt einen ebenen Befestigungsabschnitt
33, auf den an einer Breitseite eine Selbstklebeschicht 34 aufgebracht ist. Über diese
Selbstklebeschicht 34 kann das Dichtelement 32 an der Stirnseite eines Querverbinders 3
befestigt werden. An den Befestigungsabschnitt 33 schließt ein abgewinkelter Abschnitt
35 an, der im entspannten Zustand zu dem Befestigungsabschnitt 33 unter einem spitzen
Winkel α angestellt ist. Das freie Ende 22 des abgewinkelten Abschnittes 35 ist
entsprechend demjenigen der oben bereits erläuterten Dichtlasche 21 ausgebildet.
Eine weitere Möglichkeit für eine separate Dichtlasche 21 ist in Fig. 8 dargestellt. Das in
Fig. 8 im Querschnitt abgebildetes Dichtelement 29 umfaßt einen Sockelabschnitt 30,
der an der Stirnseite eines Querverbinders 3 befestigt werden kann. Der Sockelabschnitt
30 besitzt beispielsweise eine flächenhafte Erstreckung in der Größe der oben erläuterten
Grundplatte 15. An diesem Sockelabschnitt 30 ist dann die Dichtlasche 21 gelenkig,
beispielsweise wiederum über ein Filmscharnier 26 schwenkbar angebunden.
Im folgenden soll nun kurz die Vorgehensweise bei der Befestigung eines Pfostens 2 an
dem Rahmen 1 erläutert werden. Wie Fig. 4 entnommen werden kann, wird zunächst
der Querverbinder 3 mit seinem Kopplungsabschnitt 16 in den Pfosten 2 eingesteckt, bis
ein Außenrand des Pfostens 2 auf der Oberseite, d. h. auf der von der Aufnahmenut 4
abgewandten Seite der Grundplatte 17 aufsetzt. In diesem Zustand ist die Dichtlasche 21
von der Stirnseite des Querverbinders 3 abgespreizt, so daß deren freies Ende 22 seitlich
nicht über die Seitenflanke 20 hinausragt. Insbesondere ist die Dichtlasche 21 dazu so
ausgebildet, daß ihr freies Ende 22 im abgespreizten Zustand seitlich nicht weiter als die
Wanddicke im Bereich der Seitenflanke 20 des aufgesteckten Pfostens 2 über die auf der
Seite der Vertiefung 10 der Aufnahmenut liegende Seitenfläche des Querverbinders 3
vorsteht.
Anschließend wird, wie in Fig. 5 dargestellt, der Endabschnitt des Querverbinders 3 mit
der Grundplatte 17 in einer geradlinigen Bewegung in die Aufnahmenut 4 eingeführt.
Hierbei gleitet die Seitenflanke 20 über die außenliegende Seitenwand 7. Gleichzeitig
gleitet die gegenüberliegende Seitenflanke über die innenliegende Seitenwand 8. Da sich
hierbei die Dichtlasche 21 in ihrem abspreizten Zustand befindet und damit das freie Ende
22 innerhalb des Umrisses der Stirnfläche des Querverbinders 3 bleibt, kann die
Dichtlasche 21 ungehindert zwischen den Seitenwänden 7 und 8 der Aufnahmenut 4
hindurchgeführt werden, bis die Dichtlasche 21 auf dem Nutgrund 9 aufsetzt.
Mit einem weiteren Einschieben des Querverbinders 3 in die Aufnahmenut 4 schwenkt die
Dichtlasche 21 um ihr Gelenk, bis sie in dichtende Anlage an die Stirnseite des
Querverbinders 3 gelangt. Bei dieser Schwenkbewegung gleitet das freie Ende 22 der
Dichtlasche 21 entlang des leicht schrägen Nutgrundes 9 in Richtung der Vertiefung 10,
welche die Hinterschneidung der außenliegenden Seitenwand 7 ausbildet. Hierbei gelangt
das freie Ende 21 über den Umriß der Stirnfläche des Querverbinders 3 und die
Seitenflanke 20 hinaus, um so die Vertiefung 10 im Profil auszufüllen. Im Endzustand wird
eine vollständige Anlage der Dichtlasche 21 gegen den Nutgrund 9, die Vertiefung 10 und
die innenliegende Seitenwand 8 erreicht. Gleichzeitig ist der Pfosten 2 zusammen mit
dem Querverbinder 3 formschlüssig in der Aufnahmenut 4 aufgenommen. Dieser
Endzustand ist in Fig. 6 dargestellt.
Abschließend kann dann eine Sicherung in dieser Position mittels einer
Befestigungsschraube 31 erfolgen, die gleichzeitig mit dem Rahmen 1, dem Pfosten 2
und dem Querverbinder 3 verschraubt wird, wie dies in der DE 198 28 382 A1
beschrieben wird und auf die insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird.
Claims (11)
1. Querverbinder zur formschlüssigen Befestigung eines auf ihn aufsteckbaren Pfostens
(2) in einer Aufnahmenut (4), insbesondere in einer Aufnahmenut eines
Rahmensprofils einer Kunststofftür oder eines Kunststoffensters, wobei die
Aufnahmenut (4) an einer ihrer Seitenwände (7) auf der Höhe ihres Nutgrundes (9)
mit einer Vertiefung (10) versehen und der Querverbinder (3) mit einem Endabschnitt
in die Aufnahmenut (4) einsteckbar sowie an seiner dem Nutgrund (9) zugewandten
Stirnseite mit einer einseitig von dieser vorstehenden, einschwenkbaren Dichtlasche
(21) versehen ist, die an ihrem einen Ende mit der Stirnseite des Querverbinders (3)
verbunden ist, im nichteingebauten Zustand des Querverbinders (3) mit ihrem
anderen, auf der Seite der Vertiefung (10) der Aufnahmenut (4) liegenden, freien
Ende (22) von der Stirnseite (3) abspreizt und so ausgebildet ist, daß ihr freies Ende
(22) im abgespreizten Zustand seitlich nicht weiter als die Wanddicke des
aufgesteckten Pfostens (2) über die auf der Seite der Vertiefung (10) der
Aufnahmenut liegende Seitenfläche des Querverbinders (3) vorsteht, beim Einführen
des Querverbinders (3) von dem Nutgrund (9) gegen die Stirnfläche des
Querverbinders (3) andrückbar ist und im angedrückten Zustand die Vertiefung (10)
in der Seitenwand (7) der Aufnahmenut (4) ausfüllt.
2. Querverbinder nach Anspruch 1, bei dem sich die Dichtlasche (21) in ihrem
abgespreizten Zustand über die gesamte Breite der Stirnseite des Querverbinders (3)
erstreckt.
3. Querverbinder nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das freie Ende (22) der Dichtlasche
(21) an seiner Anlagefläche mit der Vertiefung (10) aus einem elastisch nachgiebigen
Material besteht.
4. Querverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das freie Ende (22) der
Dichtlasche (21) in Form eines Hakens (23) ausgebildet ist, der bei Anliegen der
Dichtlasche (21) gegen die Stirnseite des Querverbinders (3) eine der Vertiefung
zugewandte Eckkante (24) des Pfostens (2) oder des Querverbinders (3) umgreift.
5. Querverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das freie Ende (22) der
Dichtlasche (21) im Bereich seiner Anlagefläche an der Vertiefung (10) bogenförmig
gekrümmt ist.
6. Querverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem an der Stirnseite des
Endabschnittes des Querverbinders (3) eine Grundplatte (17) befestigt ist, die von der
Dichtlasche (21) abspreizt.
7. Querverbinder nach Anspruch 6, bei dem die Dichtlasche (21) ein aus der
Grundplatte (17) herausspreizender Grundplattenabschnitt ist.
8. Querverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Dichtlasche (21)
einstückig mit dem Querverbinder (3) ausgebildet ist.
9. Querverbinder nach Anspruch 8, bei dem die Dichtlasche (21) über ein Filmscharnier
(26) mit dem Querverbinder (3) verbunden ist.
10. Querverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Dichtlasche (21) als
ein streifenförmiges Dichtelement (32) mit einem ebenen Befestigungsabschnitt (33)
zur Befestigung an der Stirnseite des Querverbinders (3) und mit einem hierzu unter
einem spitzen Winkel (α) angestellten streifenförmigen Abschnitt (35) ausgebildet ist.
11. Querverbinder nach Anspruch 10, bei dem der Befestigungsabschnitt (33) mittels
einer auf ihn aufgebrachten Selbstklebeschicht (34) an dem Querverbinder (3)
befestigt ist.
Priority Applications (1)
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