DE10006788C2 - Pinsel - Google Patents
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- A46—BRUSHWARE
- A46B—BRUSHES
- A46B7/00—Bristle carriers arranged in the brush body
- A46B7/04—Bristle carriers arranged in the brush body interchangeably removable bristle carriers
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A46—BRUSHWARE
- A46B—BRUSHES
- A46B5/00—Brush bodies; Handles integral with brushware
- A46B5/02—Brush bodies; Handles integral with brushware specially shaped for holding by the hand
-
- A—HUMAN NECESSITIES
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- A46B2200/00—Brushes characterized by their functions, uses or applications
- A46B2200/20—Brushes for applying products to surfaces in general
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Description
Die Erfindung betrifft einen Pinsel mit Bürstenkörper und vom Bürstenkörper lösbarem
Schaft, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Pinsel bestehen üblicherweise aus einem Bürstenkörper sowie einem am
Bürstenkörper angeordneten Schaft. Pinsel allgemeiner Art unterscheidet man
zwischen Haarpinsel und Borstenpinsel. In beiden Fällen werden die Haare oder
Borsten in einem Bürstenkörper entsprechend arrangiert und an einer Seite geklebt
und/oder geklemmt. Das freie Ende des Bürstenkörpers dient dabei zum Eintauchen in
die zu verstreichende Flüssigkeit. Des weiteren ist an dem besagten Bürstenkörper ein
Schaft zum Greifen des Pinsels angeordnet. Dieser Schaft besteht dabei üblicherweise
aus einem stabähnlichen Element. Je nach Größe des Bürstenkörpers variiert dabei
der Schaftdurchmesser. In den meisten Fällen führt eine langandauernde Arbeit mit
einem auf diesem Weise gestalteten Pinsel zu Ermüdungen in der Hand, mit der man
den Pinselschaft hält. Da der Pinsel entlang der Achse des Schaftes ergriffen werden
muß, ist auch die Kraftausübung auf den Pinsel selbst begrenzt.
Ein Pinsel der gattungsgemäßen Art ist aus
der DE 18 68 733 U bekannt.
Aus der US 5 606 772 A ist ein ergonomischer Handgriff für langstielige Arbeitsgeräte
bekannt, bei welchem ein im wesentlichen parallel zur Schaftachse vorgesehener
weiterer Griff das Arbeiten mit langstieligen Arbeitsgeräten erleichtern soll.
Aus der US 5 133 101 A ist ein Stiel für einen Mop bekannt, welcher ebenfalls parallel
versetzte weitere Griffe aufweist. Hierzu ist es jedoch vorgesehen, dass der Stiel mit
einem beidhändigen Doppelgriff gehalten wird.
In beiden Ausführungen ist eine im wesentlichen parallel zum Stiel oder Schaft
angeordnete Griffanordnung vorgesehen, die zu einer Halte und Greifweise des
Stieles führt, die für einen Pinsel ungeeignet ist.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Pinsel der gattungsgemäßen
Art dahingehend weiterzubilden, daß der Pinsel selbst besser gehalten und mit
demselben ausdauernder gearbeitet werden kann.
Die gestellte Aufgabe ist bei einem Pinsel der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Pinsels, sind in den
abhängigen Ansprüchen angegeben.
In entsprechend erfindungsgemäßer Lösung der gestellten Aufgabe ist der
Bürstenkörper lösbar mit dem Schaft verbunden, und der Schaft mit einem von der
Schaftachse in einem Winkel zwischen 90° und 135° abstehend angeordneten
Handgriff versehen. Dadurch, daß der Handgriff nunmehr von der Schaftachse
abstehend angeordnet ist, ergibt sich ein völlig andersartiges Greifen des Pinsels, als
bisher bekannt. Es ergibt sich jedoch, daß insbesondere für Bürstenkörper größerer
Abmessungen der Handgriff zum einen eine deutlichere Entlastung des betätigten
Handgelenkes ergibt, und zum anderen auch ausdauernd höhere Aktionskräfte auf
den Pinsel ausgeübt werden können. Dabei wird nicht mehr im wesentlichen der
Schaft umgriffen, sondern im wesentlichen wird der gesamte Pinsel am Handgriff
gehalten.
Wenn der Handgriff in Bezug auf die Schaftachse
einen Winkel größer als 90° beschreibt, ist gemeint, daß der Handgriff nicht
genau rechtwinklig zur Schaftachse steht, sondern entweder nach hinten oder nach
vorne ein Winkel größer als 90° beschrieben wird. Ist beispielsweise der
Handgriff vom Bürstenkörper aus gesehen um einen Winkel größer als 90° nach
hinten abstehend angeordnet, so ergibt sich eine für die üblichen Gebrauchsfälle
vorteilhafte Handstellung in Bezug auf den Pinsel.
Der Handgriff kann jedoch auch nach vorne abstehend sein, so daß der Winkel größer
als 90° zwischen der Schaftachse und dem vom Bürstenkörper wegweisenden Seite
des Handgriffes beschrieben wird. Hierdurch wirkt der Handgriff zum Bürstenkörper
hin abstehend, bzw. geneigt, wodurch sich eine Gebrauchslage ergibt, um
beispielsweise Hinterschneidungen streichen zu können. Grundsätzlich ist in beiden
genannten Fällen die Abweichung von einer rechtwinkligen Anordnung des Handgriffes
sowohl ergonomisch, als auch in technischer funktioneller Hinsicht vorteilhaft. Die
entsprechenden Winkel zur Schaftachse liegen dabei zwischen
90° und 135°.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist dabei angegeben, daß der Handgriff einstückig mit
dem Schaft verbunden ist, wobei sich eine insgesamt stabile Konstruktion ergibt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß der Handgriff im Bezug auf
den Winkel zur Schaftachse einstellbar sein kann. Hierdurch kann beispielsweise der
gesamte Bereich zwischen 135° zur Schaftachse nach hinten oder 135° zur
Schaftachse nach vorne stufenlos oder in bestimmten Raststellungen einstellbar sein.
Hierdurch kann eine individuelle Einstellung des Handgriffes je nach
Anwendungszweck vorgenommen werden.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß der Bürstenkörper mittels
Schraubverbindung mit dem Schaft verbindbar ist. Hierdurch können verschiedene
Bürstenkörper eingesetzt werden, so daß der an sich aufwendigere Handgriff als
Basiselement für die Verwendung verschiedener Bürstenkörper vorgesehen werden
kann.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Verbindung zwischen
Bürstenkörper und Schaft auch mittels Renkverbindungselementen, wie beispielsweise
durch einen Bajonettverschluß, realisiert werden kann. Auf diese Weise ist ein
einfaches Austauschen der Bürstenkörper möglich.
Weiterhin ist vorteilhaft ausgestaltet, daß der Schaft und/oder der Handgriff aus
metallischem Werkstoff bestehen. Hierdurch ist der Schaft mit Handgriff relativ
widerstandsfähig und ist für häufigen Gebrauch geeignet.
In besonderer Ausgestaltung den Schaft und den Handgriff aus Aluminium zu fertigen
ist deshalb vorteilhaft, weil der Werkstoff Aluminium eine leichte und dennoch stabile
Bauweise ermöglicht. Der Pinsel ist dadurch gut handhabbar. Weiterhin ergibt sich,
daß der gesamte Pinsel, also auch Schaft und Handgriff lösungsmittelresistent ist bzw.
sind, und somit leicht gereinigt werden kann.
Weiterhin ist vorteilhaft ausgestaltet, daß der Pinsel am Schaft und/oder am Handgriff
mit Ring- oder Hakenelementen, zur lösbaren Einhängung an einem Werkzeughalter
oder an einem Werkzeuggürtel versehen sein kann. Der erfindungsgemäße
Schaftkörper mit Handgriff kann somit zur Ausführung von Lackierarbeiten stets
mitgeführt werden und vor jedem jeweiligen Einsatzfall mit dem entsprechenden
Bürstenkörper verbunden werden. Nach Beendigung der Arbeit kann der
Bürstenkörper wieder leicht vom Schaft mit Handgriff getrennt werden.
In letzter vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das freie Schaftende mit einer
meißel- oder dornförmigen Anformung versehen. Diese dient in zweckmäßiger Weise
zum Aufschlagen von Lackblasen. Diese Anformung wiederum kann weiterhin so
ausgestaltet sein, daß sie in Schaftachsenrichtung eine Bohrung oder eine Kavität
aufweist, in welche beispielsweise Werzeugelemente wechselbar eingesteckt, oder
ggfs eingeschraubt werden können. Diese Kavität kann sich auch dadurch ergeben,
daß als Schaftteil ein Rohr verwendet wird, und sich die meißelförmige Anformung
durch einen schrägen Schnitt am Rohrende ergibt.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1: erfindungsgemäßer Pinsel in Einzelheiten.
Fig. 2: Pinsel mit verstellbarem Handgriff.
Fig. 1 zeigt den erfindungsgemäßen Pinsel in Einzelteilen. Der Bürstenkörper 1 als
solches ist von dem übrigen Teil des Pinsels, bestehend aus Schaft 2 und Handgriff 3
getrennt. Dadurch können verschiedene Bürstenkörper mit ein und demselben Schaft
2 verbunden werden, so daß der Schaft als solches universell einsetzbar ist, selbst für
Bürstenkörper verschiedener Größen und Formen. Die Verbindung zwischen
Bürstenkörper 1 und Schaft 2 kann dabei über Schraubverbindungselemente erfolgen
oder aber, wie in einer der vorteilhaften Ausgestaltungen beschrieben, mittels der hier
angedeuteten Renkverbindungselemente 10, in Form eines sog. Bajonettverschlusses.
Dazu sind Bürstenkörper 1 und Schaft 2 mit komplementär ausgebildeten und
zusammenwirkenden Renkverbindungselementen 10 versehen, so daß der
Bürstenkörper 1 an den Schaft 2 herangeführt wird, die Renkverbindungselemente 10
ineinandergeschoben und sodann um eine Teildrehung miteinander, unter Bildung
eines Teilformschlusses verbunden werden. Hierzu ist in vorteilhafter Weise an der
Vorderseite des Schaftes 2, also der dem Handgriff 3 abgewandten Seite des Schaftes
eine tellerförmige Anformung 20 angebracht, durch welche ein guter und fester Sitz
des Bürstenkörpers 1 am Schaft 2 gewährleistet ist. Ebenso lassen sich an der
tellerförmigen Anformung 20 die Renkverbindungselemente 10 besser anbringen.
Gut sichtbar ist hier bereits, daß der Handgriff 3 nicht rechtwinklig von der Schaftachse
A absteht, sondern daß die Vorderkante des Handgriffes 3 und die Schaftachse A
einen Winkel α von größer als 90°, vorzugsweise etwa 110° bis 120° beschreiben.
Denkbar wären auch Winkel um die 135°. Denkbar wären darüber hinausgehend aber
auch Winkel, bei denen der Handgriff nicht wie in Fig. 1 dargestellt, nach hinten
geneigt, sondern nach vorne geneigt ist. Zwischen Vorderkante des Handgriffes und
der Schaftachse entsteht damit ein Winkel von kleiner als 90° oder aber man
beschreibt den Winkel nunmehr zwischen der hinteren Seite des Handgriffes und der
Schaftachse, wodurch sich dann natürlich entsprechend komplementär wiederum ein
Winkel von größer als 90° ergibt. Durch eine solche Stellung können beispielsweise
Lackierarbeiten auch in Ecken oder hinter Kanten durchgeführt werden.
Des weiteren sind Ring- oder Hakenelemente 30 am Schaft 2 oder am Handgriff 3
angeordnet, um den Pinsel bspw. an einem Werkzeuggürtel anzuhängen.
Fig. 2 zeigt ein Ausgestaltungsbeispiel, bei welchem der Handgriff 3 verstellbar ist.
Hierbei kann zwischen den beiden in Fig. 1 beschriebenen Extremalen, d. h. leichte
Neigung nach hinten oder leichte Neigung nach vorne, stufenlos oder in einzelnen
Rasterstellung der Handgriff 3 in seiner Winkellage zur Schaftachse A verstellt
werden. Damit ergibt sich wiederum eine universelle Einsetzbarkeit des Pinselschaftes
nicht nur für verschiedene Bürstenkörper, sondern auch für verschiedene
Lackierzwecke, unter anderem auch für Lackierzwecke an problematischen
Oberflächenkonturen.
Weiterhin weist der Pinsel gemäß Fig. 2 am freien Ende des Schaftes 2 die dorn- oder
meißelförmige Anformung 40 auf. Diese ist zur Vermeidung einer Verletzungsgefahr
am äußeren Ende nicht so scharfkantig wie in Fig. 2 dargestellt, sondern stumpf.
Diese Anformung dient zum Aufschlagen von Lackblasen, und ist somit ein zusätzlich
am Pinselschaft integriertes Werkzeug. Weiterhin kann im Bereich dieser Anformung
40 auch eine Kavität 50, in der Art eines Sackloches vorgesehen sein, um wechselbar
weitere Werkzeuge einstecken zu können. Insgesamt wird der erfindungsgemäße
Pinsel noch vielseitiger und funktioneller.
Wie oben bereits beschrieben, ist als Werkstoff für den Schaft 2 und den Handgriff 3
sowie die tellerförmige Anformung 20 Aluminium favorisiert einzusetzen, weil dieser
Werkstoff leicht und statisch dennoch widerstandsfähig ist. Denkbar wären jedoch
Materialien, wie Kunststoff, insbesondere karbonverstärkter Faserwerkstoff.
Claims (13)
1. Pinsel mit Bürstenkörper und vom Bürstenkörper lösbarem Schaft,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vom Bürstenkörper (1) lösbare Schaft (2) einen von der Schaftachse (a) in
einem Winkel zwischen 90° und 135° abstehend angeordneten Handgriff (3)
aufweist.
2. Pinsel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Handgriff (3) einstückig mit dem Schaft (2) verbunden ist.
3. Pinsel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Handgriff (3) in Bezug auf den Winkel zur Schaftachse (A) einstellbar ist.
4. Pinsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bürstenkörper (1) mittels Schraubverbindung mit dem Schaft (2)
verbindbar ist.
5. Pinsel nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bürstenkörper (1) mittels Renkverbindungselementen (10) mit dem Schaft
(2) verbindbar ist.
6. Pinsel nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) eine tellerförmige Anformung (20) aufweist, auf welcher die
Renkverbindungselemente (10) angeordnet sind.
7. Pinsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) und/oder der Handgriff (3) aus metallischem Werkstoff
bestehen.
8. Pinsel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) und/oder der Handgriff (3) aus Aluminium bestehen.
9. Pinsel nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) und/oder der Handgriff (3) aus lösungsmittelbeständigem
Kunststoff bzw. karbonfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
10. Pinsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) und/oder der Handgriff (3) mit Ring- oder Hakenelementen (30)
zur lösbaren Einhängung an einem Werkzeughalter oder einem Werkzeuggürtel
versehen ist.
11. Pinsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) am freien Schaftende mit einer meißel- oder dornförmigen
stumpfen Anformung (40) versehen ist.
12. Pinsel nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anformung (40) durch einen schrägen Abschnitt des freien Endes des
Schaftes entsteht.
13. Pinsel nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft am freien Ende hohl ausgeführt ist bzw. eine Bohrung oder eine
Kavität (50) aufweist, in welche Werkzeugelemente wechselbar einsteckbar sind.
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DE10006788A1 (de) | 2001-08-16 |
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